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MIT LÖSUNGEN - Studieninstitut Westfalen Lippe

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Name: _______________________ Seite 1 <strong>Studieninstitut</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> (inkl. Musterlösung)<br />

Steffen Vollbrecht<br />

Übungsklausur: Kommunales Finanzmanagement für den mittleren Dienst:<br />

Beamte und Angestellte (mD/ CM/ AI…)<br />

VFA bzgl. Abschlussprüfung<br />

90 +30 Minuten<br />

– Bewertung –<br />

Grundsätzlich gilt:<br />

1. Genau die Fragestellung beachten!<br />

Überflüssige Antworten verbessern NICHT Ihre Note, Sie erwecken dadurch nur den Anschein,<br />

dass Sie die Aufgabenstellung nicht verstanden haben. Und deswegen sogar richtige Aspekte Ihrer<br />

Antwort als zufällig richtig erscheinen, was wiederum zu Punktabzügen führen kann!<br />

2. Grundsätzlich gilt: Falsche Antworten können zu Punktabzügen führen.<br />

Vorher genau überlegen, was geantwortet wird.<br />

A. Nennen – Kurzerläuterung/ Kurzbegründung<br />

1) Nennen Sie die 3 Bestandteile von öffentlich-rechtlichen Abgaben und nennen Sie jeweils 2 Beispiele!<br />

1. Steuern: Grundsteuer Gewerbesteuer<br />

2. Gebühren: Müllgebühren/Abwassergebühren (=Benutz.geb.) Perso.geb., KfZ-Zul.G. (= Verw.geb.)<br />

3. Beiträge: Kanalanschlussgebühren Erschließungsgebühren (NICHT KITA-Beiträge)<br />

2) Ist folgende Aussagen wahr?<br />

Begründen Sie Ihre Antwort möglichst unter Angabe einer Rechtsgrundlage mit genauer Fundstelle<br />

(Paragraph, Absatz, Satz/Zeile…) direkt unter der Aussage oder ggf. auf einem extra Blatt!<br />

Die Gemeinde schließt einen Mietvertrag über 3 Jahre über die Anmietung eines Gebäudes ab.<br />

Zahlung: 20.000€ p.a.. Aussage:<br />

„Da dies die Haushalte zukünftiger Jahre belastet, ist eine Verpflichtungsermächtigung notwendig!“<br />

Keine VE, da für eine VE nach §85 I GO für ein VE u.a. eine Investition vorliegen muss. Es liegt hier aber keine<br />

Investition vor, da kein Anlagevermögen geschaffen wird (Folge: Die Miete wird NICHT bilanziert).<br />

Hier wird die Verpflichtung eingegangen in Zukunft „SuD-Aufwand“ zu zahlen.<br />

(Aufwand lt. Anl. 17 des NKF-Gesetzes: Ktn.Gr.54)<br />

<strong>MIT</strong> <strong>LÖSUNGEN</strong><br />

21.01.2014<br />

3) Erläutern Sie, ob KFZ-Versicherungsbeiträge und der Treibstoff für KFZ zusammen veranschlagt werden<br />

dürfen! (Mit Fachbegriffen und Gesetzesfundstellen!)<br />

Nein, eine Zusammenveranschlagung ist nach dem Einzelveranschlagungsprinzip nicht erlaubt.<br />

Nach diesem Prinzip muss die HHGliederung mindestens die in den §2-4 GemHVO aufgezeigten Positionen<br />

umfassen.<br />

KFZ-Versicherungsbeiträge gehören zu den „sonst. ord. Aufw.“ (siehe Anl.17 des NKF-Gesetzes, Ktn.gr. 54),<br />

die Treibstoffe dagegen zu „SuD-Aufwand“ (siehe Anl.17 des NKF-Gesetzes, Ktn.Gr.52),<br />

also zu verschiedenen Positionen des §2 II GemHVO!<br />

Druckdatum: 21.01.2014 - 2014-01-21_KFM-Musterklausur_Internet-mD.doc


Name: _______________________ Seite 2 <strong>Studieninstitut</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> (inkl. Musterlösung)<br />

Steffen Vollbrecht<br />

B. Haushaltsgrundsätze - Planungsgrundsätze<br />

Welcher Haushaltsgrundsatz wird durch welchen Sachverhalt verwirklicht?<br />

Geben Sie auch die Rechtsgrundlage an!<br />

verwirklichter Planungsgrundsatz<br />

inkl. Rechtsgrundlage<br />

Die Gemeinde vermietet eine Hausmeisterwohnung und mietet<br />

vom Hausmeister eine Wiese an. Die Beträge werden<br />

nicht miteinander verrechnet, sondern getrennt veranschlagt.<br />

Bruttoprinzip nach §79 I GO<br />

und daraus abgeleitet §11 I GemHVO<br />

Der Haushalt wird in Produktgruppen gegliedert.<br />

Verständlichkeit (HHKlarheit)<br />

gemäß §4 GemHVO<br />

Bei der Veranschlagung des Kaufs von Büromöbeln wird der<br />

wahrscheinliche Rabatt von 30% berücksichtigt.<br />

HHWahrheit: Ausprägung „Richtigkeit“<br />

gemäß §11 II S.2 GemHVO<br />

Bei der Haushaltsplanung werden auch wahrscheinliche<br />

Gehaltssteigerungen berücksichtigt.<br />

HHWahrheit: Ausprägung „Willkürfreiheit“<br />

gemäß §11 II S.2 GemHVO<br />

Der Bauhof nimmt das Personalamt in Anspruch. Diese Leistung<br />

wird im Teilergebnisplan des Bauhofs dokumentiert.<br />

Vollständigkeit: §79 I GO: In diesem Fall:<br />

Interne Leistungsbeziehungen werden abgebildet<br />

§§ 4 III S.3; 17 GemHVO<br />

Druckdatum: 21.01.2014 - 2014-01-21_KFM-Musterklausur_Internet-mD.doc


Name: _______________________ Seite 3 <strong>Studieninstitut</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> (inkl. Musterlösung)<br />

Steffen Vollbrecht<br />

C. Einordnung in Ergebnis- und Finanzplan<br />

Entscheiden Sie für die Gemeinde F für 2015 ob Ein-/Auszahlung und/oder Ertrag bzw. Aufwand vorliegt<br />

und in welchen Zeilen des Ergebnis- und Finanzplans die Beträge einzuordnen sind!<br />

Wenn Sie in eine Zelle keinen Eintrag vorsehen würden, so müssen Sie dies durch einen Strich oder eine<br />

Null kennzeichnen, sonst gibt es für diesen „Nichteintrag“ keinen Punkt!<br />

Geplante Finanzvorfälle in 2015 und 2016<br />

für die Gemeinde<br />

(Alle nachfolgend aufgeführten Sachverhalte werden wahrscheinlich<br />

auftreten)<br />

Ertrag (+)<br />

Aufwand (-)<br />

für 2015<br />

Betrag<br />

1 a) Die Realschule bekommt im Juli 2015 eine neue Kantine.<br />

Während des Baufortschritts werden im ersten Halbjahr<br />

2015 dafür insgesamt 60.000€ bezahlt. (AW: 60.000€)<br />

b) Nutzung der Kantine in 2015 (ND: 40 Jahre) -60.000/40<br />

*6/12 =<br />

c) Für Strom wird pro Jahr ca. 10.000€ benötigt, er wird im<br />

Verbrauchsmonat bezahlt (also nicht vorher oder nachher).<br />

d) Für die Kantine wird die Küche gemietet: 4.000€ p.a..<br />

Die Mietzahlung wird im Voraus für ein ganzes Jahr jeweils<br />

im Juni gezahlt.<br />

2 a) Am 30.6. 2015 soll ein Ratenkredit für die Kantine in der<br />

Höhe von 20.000 € aufgenommen werden,<br />

Laufzeit 5 Jahre. (Hier nur die Kreditaufnahme darstellen)<br />

b) Die erste Kredittilgung erfolgt am 31.12.2015.<br />

(Hier nur die Tilgung darstellen!)<br />

c) Die ersten Zinsen des obigen Kredits werden am<br />

30.6.2016 gezahlt; Zinssatz 5%.<br />

3 a) Für den Neubau einer Kantine in der Realschule wird<br />

das Land zweckgebunden 40.000€ zur Verfügung stellen.<br />

Einzahlung des Landes:<br />

b) Auflösung der Landeszuweisung am Jahresende:<br />

c) Damit das Mittagessen in der Kantine nicht zu teuer wird,<br />

wird das Land in 2015 zusätzlich 10.000€ für den Kauf<br />

von Lebensmitteln bereitstellen.<br />

4 2015 werden für die Kantine zusätzliche Stühle und Tische<br />

im Wert von 100.000€ bestellt; Lieferung in 2016.<br />

5 Die Sozialamtsmitarbeiter werden bzgl. der neusten<br />

Sozialrechtsreform fortgebildet (11.000€).<br />

6 Zahlung der Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung<br />

für „Tariflich Beschäftigte“ (980.000 €).<br />

7 Für spätere Pensionszahlungen werden für Beamte<br />

Rückstellungen gebildet: 900.000 €.<br />

8 Auch 2015 wird damit gerechnet, dass die Gemeinde<br />

diverse Versicherungsschäden erstattet bekommt. Es<br />

wird ein Betrag von 40.000€ geschätzt.<br />

Zeile<br />

(Ktn.Gr.)<br />

Einzahlung (+)<br />

Auszahlung (-)<br />

für 2015<br />

Betrag<br />

- - -60.000<br />

-750<br />

-10.000/2<br />

= -5.000<br />

-4.000/2<br />

= -2.000<br />

Zeile<br />

(Ktn.Gr.)<br />

25<br />

(„Bau“!)<br />

(78)<br />

14<br />

(57) - -<br />

13<br />

(52)<br />

-10.000/2<br />

= -5.000<br />

16<br />

(54) -4.000<br />

12<br />

(72)<br />

15<br />

(74)<br />

- - + 20.000 33<br />

(69)<br />

- -<br />

-20’/5/2<br />

= -2.000<br />

34<br />

(79)<br />

-20.000*5%/2<br />

= -500 20 (55) 0 0<br />

- - +40.000 18<br />

(68)<br />

+ 40’/40*6/12<br />

= +500<br />

2(41) - -<br />

+10.000 2<br />

(41) +10.000 2<br />

(61)<br />

- - -<br />

(Nur VE) -<br />

-11.000<br />

16<br />

(54) -11.000 15<br />

(74)<br />

-980.000 11<br />

(50) -980.000 10<br />

(70)<br />

-900.000’ 11<br />

(50) / /<br />

+40.000 6 (44) +40.000 6 (64)<br />

9 Dem Sportverein „ASV“ wird ein Stromkostenzuschuss<br />

gewährt (5.000€).<br />

-5.000 15 (53) -5.000 14 (73)<br />

10 Einnahmen aus Kindergartenbeiträgen (90.000€). +90.000 4 (43) +90.000 4 (63)<br />

11 Hundesteuer: 6600€ +6.600 1 (40) +6.600 1(60)<br />

12 An Schlüsselzuweisungen werden 3 Mio. € erwartet. +3 Mio. 2(41) +3 Mio. 2(61)<br />

Druckdatum: 21.01.2014 - 2014-01-21_KFM-Musterklausur_Internet-mD.doc


Name: _______________________ Seite 4 <strong>Studieninstitut</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> (inkl. Musterlösung)<br />

Steffen Vollbrecht<br />

D. Ausführliche Begründung<br />

Erläutern Sie ausführlich den Zusammenhang zwischen Zielen, Ressourcen, Produkten und Kennzahlen<br />

und was dies mit der Outputorientierung zu tun hat!<br />

Lösung<br />

Idealtypisch wird im KFM folgendermaßen vorgegangen:<br />

Zuerst wird das Ziel mit seinen Kennzahlen festgelegt, dann erst die erforderlichen Ressourcen<br />

(Personal, Finanzen) ermittelt. Dies nennt man Outputorientierung, da zuerst der Output (das Ziel)<br />

definiert wird und nicht zuerst die vorhandenen Ressourcen (das wäre Inputorientiert).<br />

Das Ziel wird mit Hilfe eines Produkts (auch Produktbereich oder Produktgruppe sind möglich) erreicht.<br />

Dazu müssen die Ziele mit allen Ihren Eigenschaften (was genau (konkret), wie kann es gemessen<br />

werden, in welchem Zeitraum soll es realisiert werden, welche Ressourcen werden benötigt... ) definiert<br />

werden.<br />

Anmerkung: Falls im Unterricht thematisiert, kann hier auf die SMART-Technik eingegangen werden. In<br />

VFA-Lehrgängen wird in der Zwischen- oder Abschlussprüfung keine SMART – Technik verlangt.<br />

Um messen/ überprüfen zu können, ob das Ziel erreicht wird, werden Kennzahlen definiert.<br />

E. Multiple – Choice<br />

Prüfen Sie folgende Aussagen auf ihre Richtigkeit und kennzeichnen Sie diese mit<br />

( + ) für richtig<br />

( – ) für falsch<br />

( ) falls Sie die Antwort nicht wissen.<br />

Achtung: Es können mehrere Aussagen richtig oder falsch sein!<br />

Falsche Kennzeichnungen führen zu Abzügen! Also im Zweifelsfall nichts markieren!<br />

- Ziele und Kennzahlen geben Anreize die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. ( + )<br />

- Der gesamte Kaufpreis für einen PKW wird während seiner Nutzungsdauer als Abschreibungsaufwand<br />

in den Nutzungsjahren verbucht. (da der AW in den Nutzungsjahren zu Abschreibungen wird, d.h. als ( + )<br />

Abschreibungen verbucht wird)<br />

- Um die Zufriedenheit der Mitarbeiter einer Abteilung zu messen ist die Höhe der „Fluktuation von<br />

Mitarbeitern“ dieser Abteilung ein Indikator. . (Indikator = Hinweis, nicht schon Beweis)<br />

( + )<br />

- Die Abwassergebühren stellen eine direkte Gegenleistung für eine kommunale Leistung dar. ( + )<br />

- Interne Leistungsbeziehungen können im Teilfinanzplan dargestellt werden. (Nein, im<br />

TeilErgebnisplan) ( - )<br />

- Im Teilfinanzplan werden alle Investitionen des Teilplans einzeln aufgeführt. (Nein, nur über bestimmter<br />

vom Rat festgelegter Wertgrenze gem. §4 IV GemHVO) ( - )<br />

- Der Haushaltsausgleich des Jahres 2015 wird erschwert durch Zinsen für einen im März 2015<br />

aufgenommen und noch nicht zurückgezahlten Kredit. (Ja, da Zinsen = Aufwand und HHAusgleich durch ( + )<br />

Vergleich von Aufwand und Erträge festgestellt)<br />

- Die Ansätze der Teilfinanzpläne für das nächste Haushaltsjahr sind die Ermächtigungsgrundlage ( + )<br />

der Verwaltung für Zahlungen und Verpflichtungsermächtigungen.<br />

- Der Ergebnisplan zeigt die Gesamtsumme der Personalaufwendungen aller Teilpläne. ( + )<br />

- VE werden nicht im Finanzplan dargestellt. (sondern im TEILFinanzplan) ( + )<br />

- Pensionsrückstellungen sind liquide Mittel wie Girokonto und Barvermögen (NEIN, Rückstellungen<br />

sind Passivpositionen der Bilanz, nicht Aktivpositionen (=Vermögen) wie Liquide Mittel.<br />

Rückstellungen := wahrscheinliche zukünftige Zahlungsverpflichtungen. ALSO KEIN ANGESPARTES VERMÖGEN! ( - )<br />

- Steuereinzahlungen werden im Produktbereich „Innere Verwaltung“ gebucht. (nein, PB16 allg.<br />

Finanzen)<br />

( - )<br />

- Im Ergebnisplan ist die mittelfristige Finanzplanung integriert. (Ja, siehe die letzten 3 Spalten „Planung“) ( + )<br />

- Der maximal zulässige Betrag, den die Gemeinde ihr Bankkonto überziehen darf,<br />

wird in der Haushaltssatzung im Paragraphen 5 dargestellt. siehe dazu Anlage 1 zum NKFG<br />

Druckdatum: 21.01.2014 - 2014-01-21_KFM-Musterklausur_Internet-mD.doc


Name: _______________________ Seite 5 <strong>Studieninstitut</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> (inkl. Musterlösung)<br />

Steffen Vollbrecht<br />

F. Ausführung/ Bewirtschaftung des Haushaltes<br />

Die Gemeinde G hat 2015 einen Teilergebnisplan für die Musikschule aufgestellt.<br />

Nachfolgend ein Ausschnitt aus diesem:<br />

Teilergebnisplan<br />

PG 046 Musikschule<br />

Haushaltsansatz<br />

2015<br />

5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 120.000<br />

10 = Ordentliche Erträge 120.000<br />

11 - Personalaufwendungen 112.000<br />

13 - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 8.000<br />

14 - Bilanzielle Abschreibungen 100.000<br />

16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 80.000<br />

17 = Ordentliche Aufwendungen 300.000<br />

28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 30.000<br />

Im Juni 2015 bekommt die Gemeinde von einem privaten Mäzen 20.000€ gespendet mit der Auflage dafür<br />

ein Musikfest im Herbst 2015 auszurichten.<br />

Die obigen geplanten Haushaltsansätze werden 2015 voraussichtlich völlig ausgeschöpft.<br />

Fragen:<br />

a) Kann der zusätzliche Ertrag „einfach so“ vereinnahmt werden oder dürfen nur maximal die geplanten<br />

120.000 € eingenommen werden?<br />

Lösungshinweis<br />

Ertrags- und Einzahlungspositionen stellen keine Obergrenzen dar…<br />

b) Dürfen die Aufwendungen für das zusätzliche Musikfest getätigt werden, auch wenn wie im Sachverhalt<br />

ausgeführt, die obigen Haushaltsansätze ohne Musikfest schon voraussichtlich ausgeschöpft<br />

sind?<br />

Lösungshinweis<br />

Nein, Aufwandsbeträge stellen Obergrenzen dar, eine Ermächtigung für einen höheren Aufwand kann<br />

aus der eigentlichen Haushaltsposition nicht abgeleitet werden … aber aus anderen Elementen des<br />

Haushaltsplans und/ oder Bewirtschaftung (z.B. Deckungsfähigkeiten: s.u.)<br />

c) i) Wie hoch ist der Zuschussbedarf der Musikschule?<br />

ii) Wie wird der Zuschussbedarf gedeckt? Verwenden Sie für Ihre Antwort den §20 GemHVO!<br />

In welchem Produktbereich werden die „Deckungsmittel“ dargestellt?<br />

Lösungshinweise<br />

zu i) Der Zuschussbedarf beträgt: 300.000 + 30.000 – 120.000€ = 210.000€<br />

zu ii) § 20 GemHVO: Grundsatz der Gesamtdeckung, d.h. „soweit in dieser Verordnung nichts anderes<br />

bestimmt ist, dienen die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen“.<br />

In diesem Fall wird also die Musikschule von Erträgen aus anderen Produktbereichen<br />

subventioniert.<br />

Ohne das dies im Haushaltsplan extra(!) ausgewiesen wird, wird faktisch die Musikschule<br />

insbesondere durch Steuererträge und Zuwendungen und allgemeine Umlagen subventioniert<br />

(teilfinanziert). Diese Erträge werden im Produktbereich 16 „Allgemeine Finanzwirtschaft „<br />

veranschlagt.<br />

Druckdatum: 21.01.2014 - 2014-01-21_KFM-Musterklausur_Internet-mD.doc


Name: _______________________ Seite 6 <strong>Studieninstitut</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> (inkl. Musterlösung)<br />

Steffen Vollbrecht<br />

Dort findet ein Überschuss (Überdeckung) statt, der Unterdeckungen anderer Produktbereiche<br />

(gemäß §20 GemHVO) deckt (ausgleicht).<br />

d) Welcher Vermerk fehlt in obigem Teilergebnisplan, damit die mit der Spende folgenden zusätzlichen<br />

Aufwendungen getätigt werden können.<br />

Wie „teuer“ darf das Musikfest dann werden?<br />

Verwenden Sie bei Ihrer Lösung auch die notwendige Rechtsgrundlage!<br />

Lösungshinweis<br />

Unechter Deckungsvermerk nach §21 I GemHVO…dann können die Mehrerträge von 20.000€ die<br />

Ermächtigungen für Aufwendungen erhöhen..., zumindest bis zu einem Mehraufwand von 20.000€.<br />

Daraus folgt: Das Musikfest darf insgesamt nicht mehr als 20.000€ Mehraufwand verursachen, falls nicht<br />

noch weitere Erträge (z.B. Eintrittsgelder, Verkaufserlöse oder weitere Spenden) akquiriert<br />

(eingenommen) werden können.<br />

e) Wenn in Abwandlung zu obiger Aufgabenstellung die geplanten Personalaufwendungen in 2015 sicher<br />

nur zu Hälfte ausgeschöpft werden und dieser „Sparbetrag“ höher ist als die „Kosten“ des Musikfestes:<br />

Welcher Vermerk könnte dann für die Ausrichtung des Festes, in Abwandlung zur Aufgabenstellung d),<br />

ausreichend sein?<br />

Verwenden Sie bei Ihrer Lösung auch die notwendige Rechtsgrundlage!<br />

Lösungshinweis<br />

Echter Deckungsvermerk nach §21 I GemHVO… eingesparte Aufwendungen können für andere<br />

Aufwendungen verwendet werden.<br />

Die Einschränkung des §21 III GemHVO tritt hier nicht auf, falls die eingesparten Personalaufwendungen<br />

zahlungswirksam sind, also nicht aus eingesparten „Aufwand für die Bildung von Pensionsrückstellungen“<br />

bestehen…<br />

Viel Erfolg!<br />

Druckdatum: 21.01.2014 - 2014-01-21_KFM-Musterklausur_Internet-mD.doc

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