MIT LÖSUNGEN - Studieninstitut Westfalen Lippe
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Name: _______________________ Seite 1 <strong>Studieninstitut</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> (inkl. Musterlösung)<br />
Steffen Vollbrecht<br />
Übungsklausur: Kommunales Finanzmanagement für den mittleren Dienst:<br />
Beamte und Angestellte (mD/ CM/ AI…)<br />
VFA bzgl. Abschlussprüfung<br />
90 +30 Minuten<br />
– Bewertung –<br />
Grundsätzlich gilt:<br />
1. Genau die Fragestellung beachten!<br />
Überflüssige Antworten verbessern NICHT Ihre Note, Sie erwecken dadurch nur den Anschein,<br />
dass Sie die Aufgabenstellung nicht verstanden haben. Und deswegen sogar richtige Aspekte Ihrer<br />
Antwort als zufällig richtig erscheinen, was wiederum zu Punktabzügen führen kann!<br />
2. Grundsätzlich gilt: Falsche Antworten können zu Punktabzügen führen.<br />
Vorher genau überlegen, was geantwortet wird.<br />
A. Nennen – Kurzerläuterung/ Kurzbegründung<br />
1) Nennen Sie die 3 Bestandteile von öffentlich-rechtlichen Abgaben und nennen Sie jeweils 2 Beispiele!<br />
1. Steuern: Grundsteuer Gewerbesteuer<br />
2. Gebühren: Müllgebühren/Abwassergebühren (=Benutz.geb.) Perso.geb., KfZ-Zul.G. (= Verw.geb.)<br />
3. Beiträge: Kanalanschlussgebühren Erschließungsgebühren (NICHT KITA-Beiträge)<br />
2) Ist folgende Aussagen wahr?<br />
Begründen Sie Ihre Antwort möglichst unter Angabe einer Rechtsgrundlage mit genauer Fundstelle<br />
(Paragraph, Absatz, Satz/Zeile…) direkt unter der Aussage oder ggf. auf einem extra Blatt!<br />
Die Gemeinde schließt einen Mietvertrag über 3 Jahre über die Anmietung eines Gebäudes ab.<br />
Zahlung: 20.000€ p.a.. Aussage:<br />
„Da dies die Haushalte zukünftiger Jahre belastet, ist eine Verpflichtungsermächtigung notwendig!“<br />
Keine VE, da für eine VE nach §85 I GO für ein VE u.a. eine Investition vorliegen muss. Es liegt hier aber keine<br />
Investition vor, da kein Anlagevermögen geschaffen wird (Folge: Die Miete wird NICHT bilanziert).<br />
Hier wird die Verpflichtung eingegangen in Zukunft „SuD-Aufwand“ zu zahlen.<br />
(Aufwand lt. Anl. 17 des NKF-Gesetzes: Ktn.Gr.54)<br />
<strong>MIT</strong> <strong>LÖSUNGEN</strong><br />
21.01.2014<br />
3) Erläutern Sie, ob KFZ-Versicherungsbeiträge und der Treibstoff für KFZ zusammen veranschlagt werden<br />
dürfen! (Mit Fachbegriffen und Gesetzesfundstellen!)<br />
Nein, eine Zusammenveranschlagung ist nach dem Einzelveranschlagungsprinzip nicht erlaubt.<br />
Nach diesem Prinzip muss die HHGliederung mindestens die in den §2-4 GemHVO aufgezeigten Positionen<br />
umfassen.<br />
KFZ-Versicherungsbeiträge gehören zu den „sonst. ord. Aufw.“ (siehe Anl.17 des NKF-Gesetzes, Ktn.gr. 54),<br />
die Treibstoffe dagegen zu „SuD-Aufwand“ (siehe Anl.17 des NKF-Gesetzes, Ktn.Gr.52),<br />
also zu verschiedenen Positionen des §2 II GemHVO!<br />
Druckdatum: 21.01.2014 - 2014-01-21_KFM-Musterklausur_Internet-mD.doc
Name: _______________________ Seite 2 <strong>Studieninstitut</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> (inkl. Musterlösung)<br />
Steffen Vollbrecht<br />
B. Haushaltsgrundsätze - Planungsgrundsätze<br />
Welcher Haushaltsgrundsatz wird durch welchen Sachverhalt verwirklicht?<br />
Geben Sie auch die Rechtsgrundlage an!<br />
verwirklichter Planungsgrundsatz<br />
inkl. Rechtsgrundlage<br />
Die Gemeinde vermietet eine Hausmeisterwohnung und mietet<br />
vom Hausmeister eine Wiese an. Die Beträge werden<br />
nicht miteinander verrechnet, sondern getrennt veranschlagt.<br />
Bruttoprinzip nach §79 I GO<br />
und daraus abgeleitet §11 I GemHVO<br />
Der Haushalt wird in Produktgruppen gegliedert.<br />
Verständlichkeit (HHKlarheit)<br />
gemäß §4 GemHVO<br />
Bei der Veranschlagung des Kaufs von Büromöbeln wird der<br />
wahrscheinliche Rabatt von 30% berücksichtigt.<br />
HHWahrheit: Ausprägung „Richtigkeit“<br />
gemäß §11 II S.2 GemHVO<br />
Bei der Haushaltsplanung werden auch wahrscheinliche<br />
Gehaltssteigerungen berücksichtigt.<br />
HHWahrheit: Ausprägung „Willkürfreiheit“<br />
gemäß §11 II S.2 GemHVO<br />
Der Bauhof nimmt das Personalamt in Anspruch. Diese Leistung<br />
wird im Teilergebnisplan des Bauhofs dokumentiert.<br />
Vollständigkeit: §79 I GO: In diesem Fall:<br />
Interne Leistungsbeziehungen werden abgebildet<br />
§§ 4 III S.3; 17 GemHVO<br />
Druckdatum: 21.01.2014 - 2014-01-21_KFM-Musterklausur_Internet-mD.doc
Name: _______________________ Seite 3 <strong>Studieninstitut</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> (inkl. Musterlösung)<br />
Steffen Vollbrecht<br />
C. Einordnung in Ergebnis- und Finanzplan<br />
Entscheiden Sie für die Gemeinde F für 2015 ob Ein-/Auszahlung und/oder Ertrag bzw. Aufwand vorliegt<br />
und in welchen Zeilen des Ergebnis- und Finanzplans die Beträge einzuordnen sind!<br />
Wenn Sie in eine Zelle keinen Eintrag vorsehen würden, so müssen Sie dies durch einen Strich oder eine<br />
Null kennzeichnen, sonst gibt es für diesen „Nichteintrag“ keinen Punkt!<br />
Geplante Finanzvorfälle in 2015 und 2016<br />
für die Gemeinde<br />
(Alle nachfolgend aufgeführten Sachverhalte werden wahrscheinlich<br />
auftreten)<br />
Ertrag (+)<br />
Aufwand (-)<br />
für 2015<br />
Betrag<br />
1 a) Die Realschule bekommt im Juli 2015 eine neue Kantine.<br />
Während des Baufortschritts werden im ersten Halbjahr<br />
2015 dafür insgesamt 60.000€ bezahlt. (AW: 60.000€)<br />
b) Nutzung der Kantine in 2015 (ND: 40 Jahre) -60.000/40<br />
*6/12 =<br />
c) Für Strom wird pro Jahr ca. 10.000€ benötigt, er wird im<br />
Verbrauchsmonat bezahlt (also nicht vorher oder nachher).<br />
d) Für die Kantine wird die Küche gemietet: 4.000€ p.a..<br />
Die Mietzahlung wird im Voraus für ein ganzes Jahr jeweils<br />
im Juni gezahlt.<br />
2 a) Am 30.6. 2015 soll ein Ratenkredit für die Kantine in der<br />
Höhe von 20.000 € aufgenommen werden,<br />
Laufzeit 5 Jahre. (Hier nur die Kreditaufnahme darstellen)<br />
b) Die erste Kredittilgung erfolgt am 31.12.2015.<br />
(Hier nur die Tilgung darstellen!)<br />
c) Die ersten Zinsen des obigen Kredits werden am<br />
30.6.2016 gezahlt; Zinssatz 5%.<br />
3 a) Für den Neubau einer Kantine in der Realschule wird<br />
das Land zweckgebunden 40.000€ zur Verfügung stellen.<br />
Einzahlung des Landes:<br />
b) Auflösung der Landeszuweisung am Jahresende:<br />
c) Damit das Mittagessen in der Kantine nicht zu teuer wird,<br />
wird das Land in 2015 zusätzlich 10.000€ für den Kauf<br />
von Lebensmitteln bereitstellen.<br />
4 2015 werden für die Kantine zusätzliche Stühle und Tische<br />
im Wert von 100.000€ bestellt; Lieferung in 2016.<br />
5 Die Sozialamtsmitarbeiter werden bzgl. der neusten<br />
Sozialrechtsreform fortgebildet (11.000€).<br />
6 Zahlung der Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung<br />
für „Tariflich Beschäftigte“ (980.000 €).<br />
7 Für spätere Pensionszahlungen werden für Beamte<br />
Rückstellungen gebildet: 900.000 €.<br />
8 Auch 2015 wird damit gerechnet, dass die Gemeinde<br />
diverse Versicherungsschäden erstattet bekommt. Es<br />
wird ein Betrag von 40.000€ geschätzt.<br />
Zeile<br />
(Ktn.Gr.)<br />
Einzahlung (+)<br />
Auszahlung (-)<br />
für 2015<br />
Betrag<br />
- - -60.000<br />
-750<br />
-10.000/2<br />
= -5.000<br />
-4.000/2<br />
= -2.000<br />
Zeile<br />
(Ktn.Gr.)<br />
25<br />
(„Bau“!)<br />
(78)<br />
14<br />
(57) - -<br />
13<br />
(52)<br />
-10.000/2<br />
= -5.000<br />
16<br />
(54) -4.000<br />
12<br />
(72)<br />
15<br />
(74)<br />
- - + 20.000 33<br />
(69)<br />
- -<br />
-20’/5/2<br />
= -2.000<br />
34<br />
(79)<br />
-20.000*5%/2<br />
= -500 20 (55) 0 0<br />
- - +40.000 18<br />
(68)<br />
+ 40’/40*6/12<br />
= +500<br />
2(41) - -<br />
+10.000 2<br />
(41) +10.000 2<br />
(61)<br />
- - -<br />
(Nur VE) -<br />
-11.000<br />
16<br />
(54) -11.000 15<br />
(74)<br />
-980.000 11<br />
(50) -980.000 10<br />
(70)<br />
-900.000’ 11<br />
(50) / /<br />
+40.000 6 (44) +40.000 6 (64)<br />
9 Dem Sportverein „ASV“ wird ein Stromkostenzuschuss<br />
gewährt (5.000€).<br />
-5.000 15 (53) -5.000 14 (73)<br />
10 Einnahmen aus Kindergartenbeiträgen (90.000€). +90.000 4 (43) +90.000 4 (63)<br />
11 Hundesteuer: 6600€ +6.600 1 (40) +6.600 1(60)<br />
12 An Schlüsselzuweisungen werden 3 Mio. € erwartet. +3 Mio. 2(41) +3 Mio. 2(61)<br />
Druckdatum: 21.01.2014 - 2014-01-21_KFM-Musterklausur_Internet-mD.doc
Name: _______________________ Seite 4 <strong>Studieninstitut</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> (inkl. Musterlösung)<br />
Steffen Vollbrecht<br />
D. Ausführliche Begründung<br />
Erläutern Sie ausführlich den Zusammenhang zwischen Zielen, Ressourcen, Produkten und Kennzahlen<br />
und was dies mit der Outputorientierung zu tun hat!<br />
Lösung<br />
Idealtypisch wird im KFM folgendermaßen vorgegangen:<br />
Zuerst wird das Ziel mit seinen Kennzahlen festgelegt, dann erst die erforderlichen Ressourcen<br />
(Personal, Finanzen) ermittelt. Dies nennt man Outputorientierung, da zuerst der Output (das Ziel)<br />
definiert wird und nicht zuerst die vorhandenen Ressourcen (das wäre Inputorientiert).<br />
Das Ziel wird mit Hilfe eines Produkts (auch Produktbereich oder Produktgruppe sind möglich) erreicht.<br />
Dazu müssen die Ziele mit allen Ihren Eigenschaften (was genau (konkret), wie kann es gemessen<br />
werden, in welchem Zeitraum soll es realisiert werden, welche Ressourcen werden benötigt... ) definiert<br />
werden.<br />
Anmerkung: Falls im Unterricht thematisiert, kann hier auf die SMART-Technik eingegangen werden. In<br />
VFA-Lehrgängen wird in der Zwischen- oder Abschlussprüfung keine SMART – Technik verlangt.<br />
Um messen/ überprüfen zu können, ob das Ziel erreicht wird, werden Kennzahlen definiert.<br />
E. Multiple – Choice<br />
Prüfen Sie folgende Aussagen auf ihre Richtigkeit und kennzeichnen Sie diese mit<br />
( + ) für richtig<br />
( – ) für falsch<br />
( ) falls Sie die Antwort nicht wissen.<br />
Achtung: Es können mehrere Aussagen richtig oder falsch sein!<br />
Falsche Kennzeichnungen führen zu Abzügen! Also im Zweifelsfall nichts markieren!<br />
- Ziele und Kennzahlen geben Anreize die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. ( + )<br />
- Der gesamte Kaufpreis für einen PKW wird während seiner Nutzungsdauer als Abschreibungsaufwand<br />
in den Nutzungsjahren verbucht. (da der AW in den Nutzungsjahren zu Abschreibungen wird, d.h. als ( + )<br />
Abschreibungen verbucht wird)<br />
- Um die Zufriedenheit der Mitarbeiter einer Abteilung zu messen ist die Höhe der „Fluktuation von<br />
Mitarbeitern“ dieser Abteilung ein Indikator. . (Indikator = Hinweis, nicht schon Beweis)<br />
( + )<br />
- Die Abwassergebühren stellen eine direkte Gegenleistung für eine kommunale Leistung dar. ( + )<br />
- Interne Leistungsbeziehungen können im Teilfinanzplan dargestellt werden. (Nein, im<br />
TeilErgebnisplan) ( - )<br />
- Im Teilfinanzplan werden alle Investitionen des Teilplans einzeln aufgeführt. (Nein, nur über bestimmter<br />
vom Rat festgelegter Wertgrenze gem. §4 IV GemHVO) ( - )<br />
- Der Haushaltsausgleich des Jahres 2015 wird erschwert durch Zinsen für einen im März 2015<br />
aufgenommen und noch nicht zurückgezahlten Kredit. (Ja, da Zinsen = Aufwand und HHAusgleich durch ( + )<br />
Vergleich von Aufwand und Erträge festgestellt)<br />
- Die Ansätze der Teilfinanzpläne für das nächste Haushaltsjahr sind die Ermächtigungsgrundlage ( + )<br />
der Verwaltung für Zahlungen und Verpflichtungsermächtigungen.<br />
- Der Ergebnisplan zeigt die Gesamtsumme der Personalaufwendungen aller Teilpläne. ( + )<br />
- VE werden nicht im Finanzplan dargestellt. (sondern im TEILFinanzplan) ( + )<br />
- Pensionsrückstellungen sind liquide Mittel wie Girokonto und Barvermögen (NEIN, Rückstellungen<br />
sind Passivpositionen der Bilanz, nicht Aktivpositionen (=Vermögen) wie Liquide Mittel.<br />
Rückstellungen := wahrscheinliche zukünftige Zahlungsverpflichtungen. ALSO KEIN ANGESPARTES VERMÖGEN! ( - )<br />
- Steuereinzahlungen werden im Produktbereich „Innere Verwaltung“ gebucht. (nein, PB16 allg.<br />
Finanzen)<br />
( - )<br />
- Im Ergebnisplan ist die mittelfristige Finanzplanung integriert. (Ja, siehe die letzten 3 Spalten „Planung“) ( + )<br />
- Der maximal zulässige Betrag, den die Gemeinde ihr Bankkonto überziehen darf,<br />
wird in der Haushaltssatzung im Paragraphen 5 dargestellt. siehe dazu Anlage 1 zum NKFG<br />
Druckdatum: 21.01.2014 - 2014-01-21_KFM-Musterklausur_Internet-mD.doc
Name: _______________________ Seite 5 <strong>Studieninstitut</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> (inkl. Musterlösung)<br />
Steffen Vollbrecht<br />
F. Ausführung/ Bewirtschaftung des Haushaltes<br />
Die Gemeinde G hat 2015 einen Teilergebnisplan für die Musikschule aufgestellt.<br />
Nachfolgend ein Ausschnitt aus diesem:<br />
Teilergebnisplan<br />
PG 046 Musikschule<br />
Haushaltsansatz<br />
2015<br />
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 120.000<br />
10 = Ordentliche Erträge 120.000<br />
11 - Personalaufwendungen 112.000<br />
13 - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 8.000<br />
14 - Bilanzielle Abschreibungen 100.000<br />
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 80.000<br />
17 = Ordentliche Aufwendungen 300.000<br />
28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 30.000<br />
Im Juni 2015 bekommt die Gemeinde von einem privaten Mäzen 20.000€ gespendet mit der Auflage dafür<br />
ein Musikfest im Herbst 2015 auszurichten.<br />
Die obigen geplanten Haushaltsansätze werden 2015 voraussichtlich völlig ausgeschöpft.<br />
Fragen:<br />
a) Kann der zusätzliche Ertrag „einfach so“ vereinnahmt werden oder dürfen nur maximal die geplanten<br />
120.000 € eingenommen werden?<br />
Lösungshinweis<br />
Ertrags- und Einzahlungspositionen stellen keine Obergrenzen dar…<br />
b) Dürfen die Aufwendungen für das zusätzliche Musikfest getätigt werden, auch wenn wie im Sachverhalt<br />
ausgeführt, die obigen Haushaltsansätze ohne Musikfest schon voraussichtlich ausgeschöpft<br />
sind?<br />
Lösungshinweis<br />
Nein, Aufwandsbeträge stellen Obergrenzen dar, eine Ermächtigung für einen höheren Aufwand kann<br />
aus der eigentlichen Haushaltsposition nicht abgeleitet werden … aber aus anderen Elementen des<br />
Haushaltsplans und/ oder Bewirtschaftung (z.B. Deckungsfähigkeiten: s.u.)<br />
c) i) Wie hoch ist der Zuschussbedarf der Musikschule?<br />
ii) Wie wird der Zuschussbedarf gedeckt? Verwenden Sie für Ihre Antwort den §20 GemHVO!<br />
In welchem Produktbereich werden die „Deckungsmittel“ dargestellt?<br />
Lösungshinweise<br />
zu i) Der Zuschussbedarf beträgt: 300.000 + 30.000 – 120.000€ = 210.000€<br />
zu ii) § 20 GemHVO: Grundsatz der Gesamtdeckung, d.h. „soweit in dieser Verordnung nichts anderes<br />
bestimmt ist, dienen die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen“.<br />
In diesem Fall wird also die Musikschule von Erträgen aus anderen Produktbereichen<br />
subventioniert.<br />
Ohne das dies im Haushaltsplan extra(!) ausgewiesen wird, wird faktisch die Musikschule<br />
insbesondere durch Steuererträge und Zuwendungen und allgemeine Umlagen subventioniert<br />
(teilfinanziert). Diese Erträge werden im Produktbereich 16 „Allgemeine Finanzwirtschaft „<br />
veranschlagt.<br />
Druckdatum: 21.01.2014 - 2014-01-21_KFM-Musterklausur_Internet-mD.doc
Name: _______________________ Seite 6 <strong>Studieninstitut</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> (inkl. Musterlösung)<br />
Steffen Vollbrecht<br />
Dort findet ein Überschuss (Überdeckung) statt, der Unterdeckungen anderer Produktbereiche<br />
(gemäß §20 GemHVO) deckt (ausgleicht).<br />
d) Welcher Vermerk fehlt in obigem Teilergebnisplan, damit die mit der Spende folgenden zusätzlichen<br />
Aufwendungen getätigt werden können.<br />
Wie „teuer“ darf das Musikfest dann werden?<br />
Verwenden Sie bei Ihrer Lösung auch die notwendige Rechtsgrundlage!<br />
Lösungshinweis<br />
Unechter Deckungsvermerk nach §21 I GemHVO…dann können die Mehrerträge von 20.000€ die<br />
Ermächtigungen für Aufwendungen erhöhen..., zumindest bis zu einem Mehraufwand von 20.000€.<br />
Daraus folgt: Das Musikfest darf insgesamt nicht mehr als 20.000€ Mehraufwand verursachen, falls nicht<br />
noch weitere Erträge (z.B. Eintrittsgelder, Verkaufserlöse oder weitere Spenden) akquiriert<br />
(eingenommen) werden können.<br />
e) Wenn in Abwandlung zu obiger Aufgabenstellung die geplanten Personalaufwendungen in 2015 sicher<br />
nur zu Hälfte ausgeschöpft werden und dieser „Sparbetrag“ höher ist als die „Kosten“ des Musikfestes:<br />
Welcher Vermerk könnte dann für die Ausrichtung des Festes, in Abwandlung zur Aufgabenstellung d),<br />
ausreichend sein?<br />
Verwenden Sie bei Ihrer Lösung auch die notwendige Rechtsgrundlage!<br />
Lösungshinweis<br />
Echter Deckungsvermerk nach §21 I GemHVO… eingesparte Aufwendungen können für andere<br />
Aufwendungen verwendet werden.<br />
Die Einschränkung des §21 III GemHVO tritt hier nicht auf, falls die eingesparten Personalaufwendungen<br />
zahlungswirksam sind, also nicht aus eingesparten „Aufwand für die Bildung von Pensionsrückstellungen“<br />
bestehen…<br />
Viel Erfolg!<br />
Druckdatum: 21.01.2014 - 2014-01-21_KFM-Musterklausur_Internet-mD.doc