14.08.2014 Aufrufe

DIE SChAEFFlEr 2.0 – loFTS

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sollten gleichwohl Kosten, die der Verkäufer schuldet,<br />

für die aber auch der Käufer kraft Gesetzes<br />

haftet, bei Eigentumsübergang voraussichtlich noch<br />

offen sein, kann eine ungesicherte Vorleistung vorliegen<br />

und der Käufer Sicherheitsleistung verlangen<br />

oder sein Zurückbehaltungsrecht ausüben.<br />

Nach Übergabe anfallende sonstige Kosten trägt der<br />

Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen,<br />

ebenso die Anschlusskosten gegenüber der<br />

Telekom und ggf. für Kabelfernsehen.<br />

2. Der Kaufpreis ist nach Vorliegen der Baugenehmigung<br />

entsprechend dem Baufortschritt in Raten zur<br />

Bezahlung fällig, wenn der Vollzugsnotar schriftlich<br />

gegenüber dem Käufer bestätigt, dass folgende<br />

Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

a) der Eintritt der aufschiebenden Bedingungen ist<br />

dem Notar durch Vorlage einer Bestätigung des Verkäufers<br />

nachgewiesen oder ihm liegt eine Erklärung<br />

des Verkäufers vor, wonach dieser auf die aufschiebenden<br />

Bedingungen verzichtet;<br />

b) Eintragung der Auflassungsvormerkung für<br />

den Käufer,<br />

c) Vorliegen der Lastenfreistellungsunterlagen,<br />

d) Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages und<br />

Vorliegen aller zu seinem Vollzug erforderlicher<br />

Genehmigungen.<br />

Der Vollzugsnotar wird beauftragt, die Vertragsteile<br />

vom Eintritt der vorstehenden unter a)<br />

bis d) genannten Voraussetzungen unverzüglich<br />

zu verständigen.<br />

3. Der Kaufpreis ist nach Erfüllung der vorstehend unter<br />

Ziffer 2. genannten Fälligkeitsvoraussetzungen in<br />

folgenden Teilbe-trägen zu bezahlen:<br />

a) Ein Teilbetrag von 25 %<br />

nach Vorliegen der vorstehend genannten<br />

Grundvoraussetzungen;<br />

b) ein Teilbetrag von 28 %<br />

nach Rohbaufertigstellung, einschließlich<br />

Zimmererarbeiten;<br />

c) ein Teilbetrag von 5,6 %<br />

für die Herstellung der Dachflächen und<br />

Dachrinnen;<br />

d) ein Teilbetrag von 2,1 %<br />

für die Rohinstallation der Heizungsanlagen;<br />

e) ein Teilbetrag von 2,1%<br />

für die Rohinstallation der Sanitäranlagen;<br />

f) ein Teilbetrag von 2,1 %<br />

für die Rohinstallation der Elektroanlagen;<br />

g) ein Teilbetrag von 7,0 %<br />

für den Fenstereinbau, einschließlich der<br />

Verglasung;<br />

h) ein Teilbetrag von 4,2 %<br />

für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten;<br />

i) ein Teilbetrag von 2,1 %<br />

für den Estrich;<br />

j) ein Teilbetrag von 2,8 %<br />

für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich;<br />

k) ein Teilbetrag von 8,4 %<br />

nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug<br />

gegen Besitzübergabe;<br />

l) ein Teilbetrag von 5 %<br />

nach rechtzeitiger Herstellung ohne wesentliche<br />

Mängel (§ 632 a BGB);<br />

m) ein Teilbetrag von 2,1 %<br />

für die Fassadenarbeiten;<br />

n) ein Teilbetrag von 3,5 %<br />

nach vollständiger Fertigstellung des Vertragsobjektes.<br />

Die Höhe der vom Käufer zu zahlenden Raten legt<br />

der Verkäufer nach seinem freien Ermessen entsprechend<br />

dem tatsächlichen Bauablauf fest, wobei er<br />

sie nur aus den vorgenannten Vom-Hundert-Sätzen<br />

zusammensetzen und höchstens sieben Teilbeträge<br />

zzgl. Rate l) anfordern darf. Die vorgesehene Zusammensetzung<br />

ist dem Käufer bei Anforderung der<br />

ersten Rate mitzuteilen.<br />

4. Die vorgenannten Raten sind jeweils zur Zahlung<br />

fällig innerhalb von zehn Tagen nach Zugang einer<br />

schriftlichen Zahlungsaufforderung des Verkäufers<br />

unter Vorlage einer ent-sprechenden Baufortschrittsbestätigung<br />

des Architekten oder Bauleiters. Bis zur<br />

Fälligkeit ist der Kaufpreis nicht zu verzinsen.<br />

Für die Fälligkeit der Raten b) bis l) kommt es ausschließlich<br />

auf den Baufortschritt im jeweiligen Bauabschnitt<br />

an.<br />

5. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, so kommt er<br />

ohne Mahnung in Verzug. Er muss dann insbesondere<br />

die gesetzlichen Verzugszinsen bezahlen.<br />

Der Verkäufer weist den Käufer und den Fremdgeldgeber<br />

des Käufers unwiderruflich an, sämtliche<br />

Zahlungen aus dem Kaufvertrag bei Fälligkeit schuldbefreiend<br />

auf ein noch zu benennendes Baukonto<br />

zu bezahlen.<br />

6. Liegen die in vorstehender Ziffer 2. b) und c) genannten<br />

Grundvoraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit<br />

noch nicht vollständig vor, so können sie<br />

nach Wahl des Verkäufers durch Übergabe einer<br />

selbstschuldnerischen, den Anforderungen des § 7<br />

Abs. 1 MaBV entsprechenden Bürgschaftserklärung<br />

eines deutschen Kreditinstituts ersetzt werden, so<br />

dass der Kaufpreis nach Baufortschritt gemäß Ziffer 3.<br />

fällig gestellt werden kann, wenn die übrigen in Ziffer<br />

2. genannten Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen.<br />

Die Bürgschaft muss alle Ansprüche des Käufers auf<br />

Rückgewähr oder Aus-zahlung seiner Vermögenswerte<br />

im Sinne von<br />

§ 2 Abs. 1 Satz 1 MaBV absichern. Die Bürgschaftsurkunde<br />

ist dem Käufer vor Inempfangnahme der<br />

geforderten Baufortschrittsrate auszuhändigen und<br />

kann in Höhe der jeweils geforderten Rate ausgestellt<br />

werden. Der Verkäufer hat den Vollzugsnotar über<br />

die Aushändigung der Bürgschaft an den Käufer<br />

unverzüglich zu unterrichten.<br />

Die Bürgschaft ist unverzüglich zurückzugeben,<br />

sobald die in Ziffer 2. b) und c) genannten Fälligkeitsvoraussetzungen<br />

gemäß der Mitteilung des Vollzugsnotars<br />

vorliegen.<br />

VI.<br />

Finanzierung<br />

1. Der Verkäufer erteilt dem Käufer - und zwar jedem<br />

einzeln - uneingeschränkte Vollmacht, den Vertragsbesitz<br />

mit Grundpfandrechten in beliebiger Höhe zu<br />

belasten, den Grundbesitz der sofortigen Zwangsvollstreckung<br />

nach § 800 ZPO zu unterwerfen, den oder<br />

die Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung zu<br />

unterwerfen sowie alle zur rangrichtigen Eintragung<br />

der Grundpfandrechte erforderlichen Erklärungen<br />

abzugeben und Anträge zu stellen, wie diese in den<br />

Vorlagen der Gläubiger vorkommen und zweckdien<br />

37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!