DIE SChAEFFlEr 2.0 – loFTS
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Sollten gleichwohl Kosten, die der Verkäufer schuldet,<br />
für die aber auch der Käufer kraft Gesetzes<br />
haftet, bei Eigentumsübergang voraussichtlich noch<br />
offen sein, kann eine ungesicherte Vorleistung vorliegen<br />
und der Käufer Sicherheitsleistung verlangen<br />
oder sein Zurückbehaltungsrecht ausüben.<br />
Nach Übergabe anfallende sonstige Kosten trägt der<br />
Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen,<br />
ebenso die Anschlusskosten gegenüber der<br />
Telekom und ggf. für Kabelfernsehen.<br />
2. Der Kaufpreis ist nach Vorliegen der Baugenehmigung<br />
entsprechend dem Baufortschritt in Raten zur<br />
Bezahlung fällig, wenn der Vollzugsnotar schriftlich<br />
gegenüber dem Käufer bestätigt, dass folgende<br />
Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
a) der Eintritt der aufschiebenden Bedingungen ist<br />
dem Notar durch Vorlage einer Bestätigung des Verkäufers<br />
nachgewiesen oder ihm liegt eine Erklärung<br />
des Verkäufers vor, wonach dieser auf die aufschiebenden<br />
Bedingungen verzichtet;<br />
b) Eintragung der Auflassungsvormerkung für<br />
den Käufer,<br />
c) Vorliegen der Lastenfreistellungsunterlagen,<br />
d) Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages und<br />
Vorliegen aller zu seinem Vollzug erforderlicher<br />
Genehmigungen.<br />
Der Vollzugsnotar wird beauftragt, die Vertragsteile<br />
vom Eintritt der vorstehenden unter a)<br />
bis d) genannten Voraussetzungen unverzüglich<br />
zu verständigen.<br />
3. Der Kaufpreis ist nach Erfüllung der vorstehend unter<br />
Ziffer 2. genannten Fälligkeitsvoraussetzungen in<br />
folgenden Teilbe-trägen zu bezahlen:<br />
a) Ein Teilbetrag von 25 %<br />
nach Vorliegen der vorstehend genannten<br />
Grundvoraussetzungen;<br />
b) ein Teilbetrag von 28 %<br />
nach Rohbaufertigstellung, einschließlich<br />
Zimmererarbeiten;<br />
c) ein Teilbetrag von 5,6 %<br />
für die Herstellung der Dachflächen und<br />
Dachrinnen;<br />
d) ein Teilbetrag von 2,1 %<br />
für die Rohinstallation der Heizungsanlagen;<br />
e) ein Teilbetrag von 2,1%<br />
für die Rohinstallation der Sanitäranlagen;<br />
f) ein Teilbetrag von 2,1 %<br />
für die Rohinstallation der Elektroanlagen;<br />
g) ein Teilbetrag von 7,0 %<br />
für den Fenstereinbau, einschließlich der<br />
Verglasung;<br />
h) ein Teilbetrag von 4,2 %<br />
für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten;<br />
i) ein Teilbetrag von 2,1 %<br />
für den Estrich;<br />
j) ein Teilbetrag von 2,8 %<br />
für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich;<br />
k) ein Teilbetrag von 8,4 %<br />
nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug<br />
gegen Besitzübergabe;<br />
l) ein Teilbetrag von 5 %<br />
nach rechtzeitiger Herstellung ohne wesentliche<br />
Mängel (§ 632 a BGB);<br />
m) ein Teilbetrag von 2,1 %<br />
für die Fassadenarbeiten;<br />
n) ein Teilbetrag von 3,5 %<br />
nach vollständiger Fertigstellung des Vertragsobjektes.<br />
Die Höhe der vom Käufer zu zahlenden Raten legt<br />
der Verkäufer nach seinem freien Ermessen entsprechend<br />
dem tatsächlichen Bauablauf fest, wobei er<br />
sie nur aus den vorgenannten Vom-Hundert-Sätzen<br />
zusammensetzen und höchstens sieben Teilbeträge<br />
zzgl. Rate l) anfordern darf. Die vorgesehene Zusammensetzung<br />
ist dem Käufer bei Anforderung der<br />
ersten Rate mitzuteilen.<br />
4. Die vorgenannten Raten sind jeweils zur Zahlung<br />
fällig innerhalb von zehn Tagen nach Zugang einer<br />
schriftlichen Zahlungsaufforderung des Verkäufers<br />
unter Vorlage einer ent-sprechenden Baufortschrittsbestätigung<br />
des Architekten oder Bauleiters. Bis zur<br />
Fälligkeit ist der Kaufpreis nicht zu verzinsen.<br />
Für die Fälligkeit der Raten b) bis l) kommt es ausschließlich<br />
auf den Baufortschritt im jeweiligen Bauabschnitt<br />
an.<br />
5. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, so kommt er<br />
ohne Mahnung in Verzug. Er muss dann insbesondere<br />
die gesetzlichen Verzugszinsen bezahlen.<br />
Der Verkäufer weist den Käufer und den Fremdgeldgeber<br />
des Käufers unwiderruflich an, sämtliche<br />
Zahlungen aus dem Kaufvertrag bei Fälligkeit schuldbefreiend<br />
auf ein noch zu benennendes Baukonto<br />
zu bezahlen.<br />
6. Liegen die in vorstehender Ziffer 2. b) und c) genannten<br />
Grundvoraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit<br />
noch nicht vollständig vor, so können sie<br />
nach Wahl des Verkäufers durch Übergabe einer<br />
selbstschuldnerischen, den Anforderungen des § 7<br />
Abs. 1 MaBV entsprechenden Bürgschaftserklärung<br />
eines deutschen Kreditinstituts ersetzt werden, so<br />
dass der Kaufpreis nach Baufortschritt gemäß Ziffer 3.<br />
fällig gestellt werden kann, wenn die übrigen in Ziffer<br />
2. genannten Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen.<br />
Die Bürgschaft muss alle Ansprüche des Käufers auf<br />
Rückgewähr oder Aus-zahlung seiner Vermögenswerte<br />
im Sinne von<br />
§ 2 Abs. 1 Satz 1 MaBV absichern. Die Bürgschaftsurkunde<br />
ist dem Käufer vor Inempfangnahme der<br />
geforderten Baufortschrittsrate auszuhändigen und<br />
kann in Höhe der jeweils geforderten Rate ausgestellt<br />
werden. Der Verkäufer hat den Vollzugsnotar über<br />
die Aushändigung der Bürgschaft an den Käufer<br />
unverzüglich zu unterrichten.<br />
Die Bürgschaft ist unverzüglich zurückzugeben,<br />
sobald die in Ziffer 2. b) und c) genannten Fälligkeitsvoraussetzungen<br />
gemäß der Mitteilung des Vollzugsnotars<br />
vorliegen.<br />
VI.<br />
Finanzierung<br />
1. Der Verkäufer erteilt dem Käufer - und zwar jedem<br />
einzeln - uneingeschränkte Vollmacht, den Vertragsbesitz<br />
mit Grundpfandrechten in beliebiger Höhe zu<br />
belasten, den Grundbesitz der sofortigen Zwangsvollstreckung<br />
nach § 800 ZPO zu unterwerfen, den oder<br />
die Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung zu<br />
unterwerfen sowie alle zur rangrichtigen Eintragung<br />
der Grundpfandrechte erforderlichen Erklärungen<br />
abzugeben und Anträge zu stellen, wie diese in den<br />
Vorlagen der Gläubiger vorkommen und zweckdien<br />
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