27.08.2014 Aufrufe

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung ...

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung ...

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

nes Angebots bis zum 09.08.2013 auffordern. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich<br />

für die Zeit von 01.09.2013 bis 24.09.2013 geplant.<br />

16. Kostenerstattung:<br />

Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen, vgl.<br />

§ 13 Abs. 2 VOF.<br />

17. Nachprüfungsverfahren:<br />

Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung nach §§ 102 ff. GWB ist schriftlich zu richten<br />

an:<br />

Regierung von Oberbayern,<br />

Vergabekammer Südbayern,<br />

80534 München.<br />

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 102 ff GWB dann<br />

unzulässig ist, soweit<br />

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren<br />

erkannt <strong>und</strong> gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt<br />

hat,<br />

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr<strong>und</strong> der Bekanntmachung erkennbar<br />

sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten<br />

Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber<br />

gerügt werden,<br />

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar<br />

sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten<br />

Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber<br />

gerügt werden,<br />

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer<br />

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.<br />

Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des<br />

Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.<br />

Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:<br />

Offizielle Bezeichnung: B<strong>und</strong>eskartellamt <br />

Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16 <br />

Ort: Bonn Postleitzahl: 53113 <br />

Land: Deutschland Telefon: +49 22894990 <br />

E-Mail: info@b<strong>und</strong>eskartellamt.b<strong>und</strong>.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!