27.08.2014 Aufrufe

wir betreuen und pflegen Sie zuhause. - Volkshilfe Steiermark

wir betreuen und pflegen Sie zuhause. - Volkshilfe Steiermark

wir betreuen und pflegen Sie zuhause. - Volkshilfe Steiermark

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Zuschläge für Betreuungszeiten<br />

an Samstagen, Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen<br />

Heimhilfe: Samstag 50% Sonn- <strong>und</strong> Feiertag 100%<br />

Alten- <strong>und</strong> Pflegehilfe: Samstag 50% Sonn- <strong>und</strong> Feiertag 100%<br />

DGKS/P: Samstag 50% Sonn- <strong>und</strong> Feiertag 50%<br />

An Samstagen, Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen werden – nur wenn dies absolut erforderlich ist – indirekte<br />

<strong>und</strong> zuschlagsfreie Betreuungszeiten erbracht.<br />

Darüber hinaus werden folgende Kostenersätze verrechnet:<br />

■ Verwaltungspauschale – siehe K<strong>und</strong>Innenbeitragsmodell<br />

■ Fahrtkostenpauschale: Diese <strong>wir</strong>d für maximal einen Hausbesuch pro Berufsgruppe <strong>und</strong><br />

Tag verrechnet. Die Höhe der Fahrtkostenpauschale ist dem K<strong>und</strong>Innenbeitragsmodell<br />

zu entnehmen.<br />

■ Antragsgebühr: Für den Erstbesuch <strong>wir</strong>d einmalig eine Antragsgebühr verrechnet – siehe<br />

K<strong>und</strong>Innenbeitragsmodell.<br />

Kilometergeld<br />

Für Fahrten, die in Ihrem Auftrag durchgeführt werden (Einkäufe etc.), <strong>wir</strong>d das amtliche<br />

Kilometergeld <strong>und</strong> die dafür erforderliche Zeit verrechnet.<br />

Sonderfall Gutschrift für medizinische Hauskrankenpflege<br />

Von medizinischer Hauskrankenpflege spricht man, wenn einzelne Pflegeleistungen der<br />

Berufsgruppe DGKS/P vom Chefarzt Ihrer Krankenkasse bewilligt wurden. In diesem Fall<br />

unterstützt die Krankenkasse für den bewilligten Zeitraum die Kosten für einzelne Pflegeleistungen<br />

mit einem Zuschuss pro Hausbesuch. Diesen Zuschuss rechnet die <strong>Volkshilfe</strong> für<br />

den bewilligten Zeitraum direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Auf Ihrer Monatsrechnung <strong>wir</strong>d<br />

der Zuschuss der Kasse ausgewiesen <strong>und</strong> von dem von Ihnen zu bezahlenden Rechnungsbetrag<br />

für diese Leistung abgezogen. Sollte der Zuschuss der Krankenkasse höher sein als<br />

Ihr Rechnungsbetrag entsteht daraus dennoch kein Guthaben.<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!