wir betreuen und pflegen Sie zuhause. - Volkshilfe Steiermark
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Zuschläge für Betreuungszeiten<br />
an Samstagen, Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen<br />
Heimhilfe: Samstag 50% Sonn- <strong>und</strong> Feiertag 100%<br />
Alten- <strong>und</strong> Pflegehilfe: Samstag 50% Sonn- <strong>und</strong> Feiertag 100%<br />
DGKS/P: Samstag 50% Sonn- <strong>und</strong> Feiertag 50%<br />
An Samstagen, Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen werden – nur wenn dies absolut erforderlich ist – indirekte<br />
<strong>und</strong> zuschlagsfreie Betreuungszeiten erbracht.<br />
Darüber hinaus werden folgende Kostenersätze verrechnet:<br />
■ Verwaltungspauschale – siehe K<strong>und</strong>Innenbeitragsmodell<br />
■ Fahrtkostenpauschale: Diese <strong>wir</strong>d für maximal einen Hausbesuch pro Berufsgruppe <strong>und</strong><br />
Tag verrechnet. Die Höhe der Fahrtkostenpauschale ist dem K<strong>und</strong>Innenbeitragsmodell<br />
zu entnehmen.<br />
■ Antragsgebühr: Für den Erstbesuch <strong>wir</strong>d einmalig eine Antragsgebühr verrechnet – siehe<br />
K<strong>und</strong>Innenbeitragsmodell.<br />
Kilometergeld<br />
Für Fahrten, die in Ihrem Auftrag durchgeführt werden (Einkäufe etc.), <strong>wir</strong>d das amtliche<br />
Kilometergeld <strong>und</strong> die dafür erforderliche Zeit verrechnet.<br />
Sonderfall Gutschrift für medizinische Hauskrankenpflege<br />
Von medizinischer Hauskrankenpflege spricht man, wenn einzelne Pflegeleistungen der<br />
Berufsgruppe DGKS/P vom Chefarzt Ihrer Krankenkasse bewilligt wurden. In diesem Fall<br />
unterstützt die Krankenkasse für den bewilligten Zeitraum die Kosten für einzelne Pflegeleistungen<br />
mit einem Zuschuss pro Hausbesuch. Diesen Zuschuss rechnet die <strong>Volkshilfe</strong> für<br />
den bewilligten Zeitraum direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Auf Ihrer Monatsrechnung <strong>wir</strong>d<br />
der Zuschuss der Kasse ausgewiesen <strong>und</strong> von dem von Ihnen zu bezahlenden Rechnungsbetrag<br />
für diese Leistung abgezogen. Sollte der Zuschuss der Krankenkasse höher sein als<br />
Ihr Rechnungsbetrag entsteht daraus dennoch kein Guthaben.<br />
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