Wasserversorgung Mittelhardt - Stadt Stutensee
Wasserversorgung Mittelhardt - Stadt Stutensee
Wasserversorgung Mittelhardt - Stadt Stutensee
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Verbandssatzung ZV <strong>Wasserversorgung</strong> <strong>Mittelhardt</strong> 12/06 A 11<br />
____________________________________________________<br />
§ 5<br />
Schutzvorschriften<br />
(1) Die Verbandsgemeinden übertragen dem Zweckverband das Recht, im<br />
Verbandsgebiet die zum Schutz und zum Betrieb der Anlagen des Verbands<br />
erforderlichen Vorschriften zu erlassen.<br />
(2) Die Verbandsgemeinden verpflichten sich, diese Vorschriften durchzuführen, ihre<br />
Einhaltung wirkungsvoll zu überwachen und Gesuche zum Anschluß an die<br />
öffentliche <strong>Wasserversorgung</strong>sanlage dem Zweckverband unverzüglich vorzulegen.<br />
§ 6<br />
Haftung<br />
Für die Verbindlichkeiten des Zweckverbands haften die Verbandsmitglieder nach<br />
außen als Gesamtschuldner, nach innen entsprechend dem Verhältnis der Beteiligung<br />
an dem Stammkapital des Verbands (§ 4).<br />
§ 7<br />
Aufnahme weiterer Mitglieder<br />
(1 ) Über die Aufnahme weitere Gemeinden entscheidet die Verbandsversammlung.<br />
(2) Bei der Festsetzung der Aufnahmebedingungen ist der Vorausbelastung der<br />
bisherigen Verbandsgemeinden Rechnung zu tragen.<br />
II. Verfassung, Vertretung und Verwaltung<br />
des Zweckverbandes<br />
§ 8<br />
Organe des Zweckverbandes<br />
(1) Die Organe des Zweckverbandes sind:<br />
a) die Verbandsversammlung (§ 9, 10),<br />
b) der Verbandsvorsitzende (§ 11).<br />
5