Wasserversorgung Mittelhardt - Stadt Stutensee
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Verbandssatzung ZV <strong>Wasserversorgung</strong> <strong>Mittelhardt</strong> 12/06 A 11<br />
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Betriebes notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung<br />
von Instandsetzungsarbeiten und die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer<br />
wirtschaftlichen Lagerhaltung.<br />
Im übrigen ist der Verbandsvorsitzende für alle Verbandsangelegenheiten<br />
zuständig, soweit sich aus § 10 nicht die Entscheidungsbefugnis der<br />
Verbandsversammlung ergibt.<br />
Es obliegt dem Verbandsvorsitzenden die allgemeine Dienstaufsicht, insbesondere<br />
auch die Kassenaufsicht.<br />
(4) Dem Verbandsvorsitzenden wird folgende Aufgabe zur Erledigung dauernd übertragen:<br />
Stundung von Forderungen im Einzelfall<br />
bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe<br />
bis zu 6 Monaten und bis zu einem Höchstbetrag von 15.000,00 €.<br />
(5) In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung auch nicht bis zu einer nach § 10<br />
Abs. 4 einberufenen Sitzung der Verbandsversammlung aufgeschoben werden<br />
kann, entscheidet der Verbandsvorsitzende an Stelle der Verbandsversammlung.<br />
Über die Eilentscheidung ist die Verbandsversammlung in der nächsten Sitzung zu<br />
unterrichten.<br />
§ 12<br />
Schriftführer, Rechner und Wartungspersonal<br />
(1) Der Zweckverband kann haupt- und ehrenamtliche Bedienstete sowohl im Arbeiter-,<br />
Angestellten- und Beamtenverhältnis beschäftigen.<br />
(2) Der Verbandsschriftführer hat den laufenden Schriftverkehr des Zweckverbandes zu<br />
tätigen und die ihm vom Vorsitzenden übertragenen Arbeiten und Aufgaben zu<br />
erfüllen. Er ist zum Ehrenbeamten zu bestellen und erhält eine<br />
Aufwandsentschädigung.<br />
(3) Dem Verbandsrechner obliegt die Kassen- und Rechnungsführung des<br />
Zweckverbandes, sowie die Aufstellung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes. Er ist<br />
zum Ehrenbeamten zu bestellen und erhält eine Aufwandsentschädigung.<br />
(4) Die Verbandsversammlung wählt den Verbandsschriftführer und den<br />
Verbandsrechner, die Bedienstete der Verbandsgemeinde sein sollen. Ferner ist die<br />
Verbandsversammlung zuständig für die Einstellung, Entlassung, Höhergruppierung<br />
und Beförderung aller Bediensteten.<br />
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