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und den Erwerbsnebenkosten die Finanzierungskosten<br />

zu tragen, insbesondere mögliche Finanzierungsvermittlungsgebühren,<br />

Bankbearbeitungsgebühren,<br />

Agio und die Bereitstellungszinsen (vom Zeitpunkt<br />

des Darlehensvertragsabschlusses bis zur Auszahlung<br />

der gesamten Darlehenssumme) sowie die Darlehenszinsen.<br />

Finanzierungsvermittlungsgebühren fallen<br />

regelmäßig nur bei Inanspruchnahme der Dienste<br />

eines Finanzierungsvermittlers an. Die Höhe der reinen<br />

Finanzierungskosten hängt von den Konditionen<br />

ab, die das jeweilige Kreditinstitut anbietet, von der<br />

Höhe des aufgenommenen Darlehens, der Bonität<br />

des Kreditnehmers (also des Erwerbers) sowie der<br />

Einwertung des Finanzierungsobjekts durch die Bank,<br />

da letzteres regelmäßig als Sicherheit für den aufgenommenen<br />

Kredit dient. Die Darlehenskonditionen<br />

variieren von Kreditinstitut zu Kreditinstitut und sind<br />

vom Erwerber ohne Mitwirkung bzw. Hilfe der Verkäuferin<br />

eigenständig zu erfragen bzw. auszuhandeln.<br />

Darlehen müssen getilgt, also zurückbezahlt werden.<br />

Bei Fremdvermietung sollte der Erwerber darauf achten,<br />

dass die laufenden Finanzierungskosten nebst<br />

Tilgung aus den Mieteinnahmen gedeckt werden,<br />

damit der Erwerber nicht monatliche Zahlungen aus<br />

seinem sonstigen Einkommen bzw. Vermögen zum<br />

Erhalt der Anlage aufzuwenden hat. Ausschließlich<br />

der Erwerber trägt das Risiko, dass die für die für den<br />

Einsatz von Fremdmitteln und deren Tilgung aufzuwendenden<br />

Kosten nicht durch laufende Einnahmen<br />

aus Vermietung / Verpachtung oder durch sonstige<br />

Vorteile, die der Erwerber einkalkuliert (bspw. Steuerersparnisse)<br />

abgedeckt sind.<br />

Der Erwerber haftet persönlich gegenüber der finanzierenden<br />

Bank für die fristgerechte Zahlung von<br />

Zins und Tilgung, unabhängig vom Vermietungsstand<br />

bzw. der Einnahmesituation seiner Wohneinheit.<br />

Hinzu treten die Finanzierungsnebenkosten, welche<br />

regelmäßig mit den für die Beurkundung der Zwangsvollstreckungsunterwerfung<br />

verbundenen Notariats-<br />

und die mit der Bestellung und Eintragung einer<br />

Grundschuld verbundenen Notariats- und Gerichtsgebühren<br />

zu nennen sind, welche näherungsweise<br />

mit 0,5 % des zu sichernden Darlehensbetrages veranschlagt<br />

werden, zur Höhe bzw. genauen Ermittlung<br />

der Notariats- und Gerichtsgebühren gelten die Ausführungen<br />

unter 9.2 entsprechend.<br />

Kreditverträge werden von Kreditinstituten über<br />

eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen, wobei der<br />

Zinssatz von der Laufzeit des Darlehens abhängt. Der<br />

Zinssatz kann variabel oder fix vereinbart werden, in<br />

jedem Falle gilt die Vereinbarung nur für die Laufzeit<br />

des Darlehensvertrages. Da das Darlehen nach Ablauf<br />

der Vertragslaufzeit regelmäßig noch nicht vollständig<br />

getilgt, d.h. zurückbezahlt sein wird, besteht<br />

das Risiko der Anschlussfinanzierung. Denn zum<br />

Zeitpunkt des Auslaufens des Darlehensvertrages<br />

werden sich die marktüblichen Konditionen regelmäßig<br />

geändert haben. Da sich die Wirtschaft aktuell in<br />

einer Niedrigzinsperiode bewegt, kann davon ausgegangen<br />

werden, dass sich die Zinsen bei Beendigung<br />

der derzeit abgeschlossenen Darlehensverträge erhöhen.<br />

Sofern die Finanzierung dann von einer anderen<br />

Bank übernommen werden soll, sind ggf. erneut<br />

Bearbeitungsgebühren etc. zu zahlen. Die Entwicklung<br />

der marktüblichen Mieten ist unabhängig von<br />

der Zinsentwicklung, so dass sich Zins und Tilgung<br />

u.U. nicht mehr aus den laufenden Mieteinnahmen<br />

trägt. Auch können sich die in der Person des Darlehensnehmers<br />

liegenden Umstände (insbesondere<br />

Einkommenssituation, ggf. Alter bei fehlender Erbfolgeregelung<br />

etc.) bis dahin nachteilig verändert haben,<br />

so dass sich eine Anschlussfinanzierung aus Gründen,<br />

welche nicht in der Immobilie ihre Ursache haben,<br />

möglicherweise nicht erlangen lässt.<br />

Sofern ein Erwerber zur Finanzierung des Ankaufs<br />

einer der angebotenen Einheiten eine Fremdfinanzierung<br />

benötigt, sollte er auf eine verbindliche Kreditzusage<br />

seines Kreditinstitutes bestehen, bevor er den<br />

Kaufvertrag bzw. das Angebot bei dem beurkundenden<br />

Notar unterschreibt. Denn falls er eine Fremdfinanzierung<br />

nach Kaufvertragsabschluss nicht erhalten<br />

sollte, kann die Verkäuferin vom Kaufvertrag<br />

zurücktreten und Schadensersatz fordern oder sogar,<br />

was in diesem Falle schlimmer wäre, am Kaufvertrag<br />

festhalten und den vollen Kaufpreis fordern. Sofern<br />

aufgrund eines Titels gegen den Erwerber vollstreckt<br />

wird, kann dies möglicherweise zum Vermögensverfall<br />

des Erwerbers führen.<br />

10. Steuerliche<br />

Einkunftsermittlung / AfA<br />

Der Erwerber erzielt in Form der Mieteinnahmen Einkünfte/Verluste<br />

aus Vermietung und Verpachtung,<br />

sofern der Erwerb nicht für seinen Gewerbebetrieb<br />

erfolgt. In diesem Rahmen der Ermittlung der Höhe<br />

62 Chancen und Risiken

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