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und den Erwerbsnebenkosten die Finanzierungskosten<br />
zu tragen, insbesondere mögliche Finanzierungsvermittlungsgebühren,<br />
Bankbearbeitungsgebühren,<br />
Agio und die Bereitstellungszinsen (vom Zeitpunkt<br />
des Darlehensvertragsabschlusses bis zur Auszahlung<br />
der gesamten Darlehenssumme) sowie die Darlehenszinsen.<br />
Finanzierungsvermittlungsgebühren fallen<br />
regelmäßig nur bei Inanspruchnahme der Dienste<br />
eines Finanzierungsvermittlers an. Die Höhe der reinen<br />
Finanzierungskosten hängt von den Konditionen<br />
ab, die das jeweilige Kreditinstitut anbietet, von der<br />
Höhe des aufgenommenen Darlehens, der Bonität<br />
des Kreditnehmers (also des Erwerbers) sowie der<br />
Einwertung des Finanzierungsobjekts durch die Bank,<br />
da letzteres regelmäßig als Sicherheit für den aufgenommenen<br />
Kredit dient. Die Darlehenskonditionen<br />
variieren von Kreditinstitut zu Kreditinstitut und sind<br />
vom Erwerber ohne Mitwirkung bzw. Hilfe der Verkäuferin<br />
eigenständig zu erfragen bzw. auszuhandeln.<br />
Darlehen müssen getilgt, also zurückbezahlt werden.<br />
Bei Fremdvermietung sollte der Erwerber darauf achten,<br />
dass die laufenden Finanzierungskosten nebst<br />
Tilgung aus den Mieteinnahmen gedeckt werden,<br />
damit der Erwerber nicht monatliche Zahlungen aus<br />
seinem sonstigen Einkommen bzw. Vermögen zum<br />
Erhalt der Anlage aufzuwenden hat. Ausschließlich<br />
der Erwerber trägt das Risiko, dass die für die für den<br />
Einsatz von Fremdmitteln und deren Tilgung aufzuwendenden<br />
Kosten nicht durch laufende Einnahmen<br />
aus Vermietung / Verpachtung oder durch sonstige<br />
Vorteile, die der Erwerber einkalkuliert (bspw. Steuerersparnisse)<br />
abgedeckt sind.<br />
Der Erwerber haftet persönlich gegenüber der finanzierenden<br />
Bank für die fristgerechte Zahlung von<br />
Zins und Tilgung, unabhängig vom Vermietungsstand<br />
bzw. der Einnahmesituation seiner Wohneinheit.<br />
Hinzu treten die Finanzierungsnebenkosten, welche<br />
regelmäßig mit den für die Beurkundung der Zwangsvollstreckungsunterwerfung<br />
verbundenen Notariats-<br />
und die mit der Bestellung und Eintragung einer<br />
Grundschuld verbundenen Notariats- und Gerichtsgebühren<br />
zu nennen sind, welche näherungsweise<br />
mit 0,5 % des zu sichernden Darlehensbetrages veranschlagt<br />
werden, zur Höhe bzw. genauen Ermittlung<br />
der Notariats- und Gerichtsgebühren gelten die Ausführungen<br />
unter 9.2 entsprechend.<br />
Kreditverträge werden von Kreditinstituten über<br />
eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen, wobei der<br />
Zinssatz von der Laufzeit des Darlehens abhängt. Der<br />
Zinssatz kann variabel oder fix vereinbart werden, in<br />
jedem Falle gilt die Vereinbarung nur für die Laufzeit<br />
des Darlehensvertrages. Da das Darlehen nach Ablauf<br />
der Vertragslaufzeit regelmäßig noch nicht vollständig<br />
getilgt, d.h. zurückbezahlt sein wird, besteht<br />
das Risiko der Anschlussfinanzierung. Denn zum<br />
Zeitpunkt des Auslaufens des Darlehensvertrages<br />
werden sich die marktüblichen Konditionen regelmäßig<br />
geändert haben. Da sich die Wirtschaft aktuell in<br />
einer Niedrigzinsperiode bewegt, kann davon ausgegangen<br />
werden, dass sich die Zinsen bei Beendigung<br />
der derzeit abgeschlossenen Darlehensverträge erhöhen.<br />
Sofern die Finanzierung dann von einer anderen<br />
Bank übernommen werden soll, sind ggf. erneut<br />
Bearbeitungsgebühren etc. zu zahlen. Die Entwicklung<br />
der marktüblichen Mieten ist unabhängig von<br />
der Zinsentwicklung, so dass sich Zins und Tilgung<br />
u.U. nicht mehr aus den laufenden Mieteinnahmen<br />
trägt. Auch können sich die in der Person des Darlehensnehmers<br />
liegenden Umstände (insbesondere<br />
Einkommenssituation, ggf. Alter bei fehlender Erbfolgeregelung<br />
etc.) bis dahin nachteilig verändert haben,<br />
so dass sich eine Anschlussfinanzierung aus Gründen,<br />
welche nicht in der Immobilie ihre Ursache haben,<br />
möglicherweise nicht erlangen lässt.<br />
Sofern ein Erwerber zur Finanzierung des Ankaufs<br />
einer der angebotenen Einheiten eine Fremdfinanzierung<br />
benötigt, sollte er auf eine verbindliche Kreditzusage<br />
seines Kreditinstitutes bestehen, bevor er den<br />
Kaufvertrag bzw. das Angebot bei dem beurkundenden<br />
Notar unterschreibt. Denn falls er eine Fremdfinanzierung<br />
nach Kaufvertragsabschluss nicht erhalten<br />
sollte, kann die Verkäuferin vom Kaufvertrag<br />
zurücktreten und Schadensersatz fordern oder sogar,<br />
was in diesem Falle schlimmer wäre, am Kaufvertrag<br />
festhalten und den vollen Kaufpreis fordern. Sofern<br />
aufgrund eines Titels gegen den Erwerber vollstreckt<br />
wird, kann dies möglicherweise zum Vermögensverfall<br />
des Erwerbers führen.<br />
10. Steuerliche<br />
Einkunftsermittlung / AfA<br />
Der Erwerber erzielt in Form der Mieteinnahmen Einkünfte/Verluste<br />
aus Vermietung und Verpachtung,<br />
sofern der Erwerb nicht für seinen Gewerbebetrieb<br />
erfolgt. In diesem Rahmen der Ermittlung der Höhe<br />
62 Chancen und Risiken