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World Copyright Summit: Das Problem mit dem Web Im ... - Suisa

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SUISA<br />

INFO<br />

Mitgliederzeitschrift<br />

2.09<br />

<strong>World</strong> <strong>Copyright</strong> <strong>Sum<strong>mit</strong></strong>:<br />

<strong>Das</strong> <strong>Problem</strong> <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> <strong>Web</strong><br />

Seite 6<br />

<strong>Im</strong> Fokus: Musik im Film<br />

Seite 8 – 12<br />

Studie zu P2P: Getauscht<br />

wird, was gekauft wird<br />

Seite 22


SUISA info 2.09<br />

INterN<br />

4 Die Generalversammlung<br />

stimmt Namensänderung zu<br />

INterNAtIONAl<br />

6 Heftige Diskussionen am<br />

2. <strong>World</strong> <strong>Copyright</strong> sum<strong>mit</strong><br />

SChWerPUNKt<br />

8 um Film und Musik herum muss<br />

vieles geregelt werden<br />

SUISA-StIFtUNG Für MUSIK<br />

13 Erfolgreiche Premiere an der<br />

Jazzahead<br />

NAChrIChteN<br />

15 ausgezeichnete schweizer und<br />

internationale Wettbewerbe<br />

8<br />

MusiK uND FiL M<br />

ViELE WEGE FÜHREN<br />

ZuM PassENDEN<br />

sOuNDTRaCK<br />

GUt ZU WISSeN<br />

18 Verteilungsregeln für die neuen<br />

gemeinsamen Tarife 2b und 3c<br />

20 gfs-studie: <strong>Das</strong> schweizer Volk<br />

steht hinter <strong>dem</strong> urheberrecht<br />

22 Britische studie: auch im <strong>Web</strong><br />

überwiegen die Ladenhüter<br />

terMINe<br />

24 Eine Vorschau auf kommende<br />

Messen und Veranstaltungen<br />

11<br />

KLiNGENDE BiLDER<br />

<strong>Das</strong> FiL MFEsTiVaL LOCaRNO<br />

HORCHT auF<br />

Zum Beilageblatt «Musikszene<br />

Schweiz»<br />

Wenn rund 40 bekannte Musikjournalisten<br />

einen Portraitband über<br />

die Musiklandschaft der schweiz<br />

verfassen, dann ist uns das einen<br />

Hinweis wert. «Musikszene schweiz»<br />

berichtet, ohne anspruch auf Vollständigkeit,<br />

in Reportagen und interviews<br />

über das nationale Musikschaffen.<br />

Ohne Einfl uss auf auswahl oder inhalt<br />

unterstützt die suisa die Promotion<br />

des kurzweiligen Werks <strong>mit</strong> <strong>dem</strong><br />

beiligenden Flyer und wünscht viel<br />

spass bei der Lektüre.<br />

22<br />

K(L)EiNE REVOLuTiON<br />

ViELE LaDENHÜTER iM DiGiTaLEN<br />

MusiK M aRKT<br />

IMPreSSUM<br />

redaktionsleitung Martin Wüthrich Design www.crafft.ch Druck Mattenbach aG, aufl age 20 600 Ex.<br />

SUISA Bellariastrasse 82, Postfach 782, 8038 Zürich, T. +41 44 485 66 66, F. +41 44 482 43 33<br />

SUISA 11bis, av. du Grammont, 1007 Lausanne, T. +41 21 614 32 32, F. +41 21 614 32 42<br />

SUISA Centro san Carlo, Via soldino 9, 6903 Lugano, T. +41 91 950 08 28, F. +41 91 950 08 29<br />

www.suisa.ch, suisa@suisa.ch<br />

Fotos: Fotofestival Pedrazzini,<br />

suisa, istockphoto.com<br />

Foto Titelseite: Cobra Films


NAPSter, 10 jAhre SPäter<br />

Es war einmal ein Student, der erfand ein System,<br />

um Dateien zu tauschen. Sein Programm Napster<br />

durchsuchte die Computer seiner Anwender nach<br />

MP3­Dateien. Ging eine Suchanfrage ein, so<br />

ver band Napster den suchenden und den anbietenden<br />

Rechner <strong>mit</strong>einander: Die Peer­to­Peer­Kommunikation<br />

(P2P) war erfunden. Innert Kürze<br />

hatte Napster Millionen von Nutzern. Während der<br />

Student sich im Märchen wähnte, entwickelte sich Napster zum Alptraum für<br />

eine ganze Industrie. Mit P2P entstand ein futuristisches Vertriebsmodell für<br />

Musikdateien, das physische Datenträger wie die CD im Prinzip überflüssig<br />

machte.<br />

Der weitere Verlauf der Geschichte ist bekannt. Napster wurde geschlossen,<br />

andere Tauschbörsen traten an seine Stelle, und die CD­Verkäufe brachen ein.<br />

Die Musikindustrie fand kein Gegen<strong>mit</strong>tel. Erst Apple schaffte <strong>mit</strong> iTunes ein<br />

taugliches Modell für legalen Musikvertrieb im <strong>Web</strong>. <strong>Das</strong> <strong>Problem</strong> dabei: Musik<br />

ist verhältnismässig billig, teuer sind iPod und iPhone. Der so erwirtschaftete<br />

Profit von Apple scheint der Öffentlichkeit jedoch egal zu sein. Lieber legt man<br />

sich wegen einer bescheidenen Vergütung <strong>mit</strong> der SUISA an.<br />

Am Erfolg von iTunes und Co. partizipieren jedoch gerade die Musikurheber<br />

nur bedingt. Zum einen sind die Preise und da<strong>mit</strong> die Tantiemen im Internet<br />

eher tief. Zum andern tun sich viele Nutzer immer noch schwer da<strong>mit</strong>, ihre<br />

Angebote korrekt zu lizenzieren. Und nicht zuletzt sind auf Druck der EU<br />

mühselige Lizenzierungspraktiken entstanden, bei denen kleinere Gesellschaften<br />

wie die SUISA oft das Nachsehen haben.<br />

Nicht nur das Musikgeschäft geht unberechenbare Wege. Seit Kurzem wird auf<br />

politischer Ebene kräftig am Gerüst der Urheberrechte gerüttelt. Die Piratenpartei<br />

hat sich aufgemacht, um «das Urheberrecht zu seinen Ursprüngen<br />

zurückzuführen». Unter <strong>dem</strong> Deckmantel der Befreiung der Kultur fordert sie<br />

das zu legalisieren, wofür bereits Napster stand: den kostenlosen Austausch<br />

von urheberrechtlich geschützten Werken. Ihren Werken und denen ihrer<br />

Berufskolleginnen und ­kollegen.<br />

Für uns ist das der falsche Weg. Musik soll möglichst vielen Menschen<br />

zugänglich sein UND die Urheber sollen fair bezahlt werden – unabhängig<br />

davon, in welchem Medium ihre Werke gespielt und verbreitet werden. Dafür<br />

stehen wir von der SUISA. Wir können nicht zurück in ein Zeitalter vor P2P.<br />

Doch wir können uns dafür einsetzen, dass die Rechte der Urheber nicht<br />

unterhöhlt werden. 10 Jahre nach Napster ist dieser Einsatz wichtiger denn je.<br />

Martin Wüthrich<br />

suisa info 2.09<br />

Intern_3


Generalversammlung der SUISA<br />

Die SUISA erhält einen neuen Namen<br />

Astrid Davis-Egli<br />

Die SUISA trägt die Gesellschaftsform «Genossenschaft» neu in ihrem<br />

Namen, nach<strong>dem</strong> die Generalversammlung <strong>dem</strong> Änderungsantrag zu gestimmt<br />

hat. Jahr esbericht und Jahresrechnung wurden einstimmig genehmigt.<br />

Die Generalversammlung 2009 vom 21. Juni wurde von<br />

den Granitzlern eröffnet. Die Gruppe junger Volksmusiker<br />

liess volksmusikalische Klänge frisch daherkommen,<br />

was ältere Jahrgänge bewog, die Musik<br />

als «experimentelle Volksmusik» zu bezeichnen. Nach <strong>dem</strong> musikalischen<br />

Auftakt leitete Präsident Hans Ulrich Lehmann über<br />

zu den statutarischen Geschäften. Diese gingen zügig voran, und<br />

die Generalversammlung genehmigte Jahresbericht und Jahresrechnung<br />

2008 einstimmig.<br />

Rechtsform enthalten ist, dass also das Wort «Genossenschaft»<br />

erscheint. Für uns bedeutete dies, das Wort «Gesellschaft» durch<br />

«Genossenschaft» zu ersetzen. Die Gelegenheit wurde gleichzeitig<br />

dazu genutzt, den Firmennamen zu kürzen, war doch der<br />

vorherige Firmennamen (Schweizerische Gesellschaft für die<br />

Rechte der Urheber musikalischer Werke) sehr lang und so<strong>mit</strong><br />

schwer zu merken. Der Vorstand schlug in seinem Antrag folgenden<br />

Namen vor:<br />

SUISA – Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik<br />

SUISA – Coopérative des auteurs et éditeurs de musique<br />

SUISA – Cooperativa degli autori ed editori di musica<br />

SUISA – Cooperativa dals auturs ed editurs da musica<br />

Die Generalversammlung stimmte <strong>dem</strong> Antrag des Vorstands<br />

einstimmig zu.<br />

Die Granitzler verbreiten gute Laune an der SUISA-Generalversammlung.<br />

<strong>Das</strong> wichtigste Traktandum der diesjährigen Generalversammlung<br />

war die Namensänderung der SUISA. Hierfür bedurfte es<br />

einer Statutenänderung. Die Namensänderung wurde infolge<br />

einer Revision des Obligationenrechts notwendig. Dieses verlangt<br />

nun auch von Genossenschaften, dass im Firmennamen die<br />

Neues Mitglied der Verteilungs- und<br />

Werkkommission<br />

Traktandiert war überdies die Ersatzwahl in die Verteilungs- und<br />

Werkkommission. Auch hier folgte die Generalversammlung der<br />

Empfehlung des Vorstands und wählte Jérôme Thomas – Saxofonist,<br />

Flötist, Komponist, Arrangeur und Band-Leiter im Bereich<br />

Jazz – in die Kommission. Dieser ersetzt den austretenden George<br />

Robert.<br />

Bereits um 12.15 Uhr beendete der Präsident Hans Ulrich<br />

Lehmann die GV in Rekordzeit und lud wie jedes Jahr zu Apéro<br />

und Mittagessen ein, das für ausgiebige Gespräche genutzt<br />

wurde. ■<br />

4_Intern Foto: Beat Felber suisa info 2.09


Aus <strong>dem</strong> SUISA-Vorstand<br />

Marco Zanotta, Alfred Meyer<br />

<strong>Im</strong> ersten Halbjahr 2009 beschloss der Vorstand über die Kostenabzüge 2009 und<br />

bereitete die Geschäfte der Generalversammlung vor. Mehrfach diskutiert wurde<br />

das Crossborder-Licensing, die Lizenzierung von grenzüberschreitenden Nutzungen<br />

bei Online- und Mobilediensten.<br />

<strong>Das</strong> Hauptgeschäft der Sitzung des Vorstands<br />

vom 7. / 8. April 2009 war die Vorbereitung<br />

der Generalversammlung vom<br />

21. Juni dieses Jahres (GV). Er verabschiedete<br />

zuhanden der GV<br />

– Jahresbericht, Jahresrechnung, Bilanz,<br />

Bericht der Revisionsstelle, Wahl der<br />

Revisionsstelle<br />

– Änderung des Firmennamens der<br />

SUISA<br />

– Wahl von Jérôme Thomas in die Verteilungs-<br />

und Werkkommission<br />

Ferner beschloss der Vorstand in seiner<br />

Frühjahrssitzung<br />

– über die Kostenabzüge 2009: Der Abzug<br />

auf Aufführungs- und Senderechte<br />

wird reduziert von bisher maximal<br />

19 Prozent auf maximal 17 Prozent,<br />

andere Abzüge bleiben unverändert.<br />

– über den Mindestbetrag für die gezielte<br />

Verteilung auf Programme der Lokalsender:<br />

Gemäss Verteilungsreglement<br />

4.2.3.1 bleibt es bei unverändert<br />

50 000 Franken <strong>mit</strong> der Bitte an die<br />

Kommission Tarife und Verteilung, die<br />

Frage zu prüfen, ob diese Li<strong>mit</strong>e in<br />

Zukunft verändert werden soll.<br />

– über kleinere Änderungen des<br />

Organisationsreglements: Alle Vorstands<strong>mit</strong>glieder<br />

haben den im Zusammenhang<br />

<strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Organisationsreglement<br />

erarbeiteten Verhaltenskodex<br />

unterschrieben.<br />

Schliesslich liess sich der Vorstand insbesondere<br />

orientieren<br />

– über das weitere Vorgehen der Kommission<br />

F + K hinsichtlich des Internen<br />

Kontrollsystems (IKS): Die Kommission<br />

betraut eine Delegation von zwei<br />

Vorstands<strong>mit</strong>gliedern da<strong>mit</strong>, zweimal<br />

pro Jahr zu prüfen, ob die Regeln des<br />

IKS von der Geschäftsleitung und den<br />

Mitarbeitenden der SUISA eingehalten<br />

werden.<br />

– über die Arbeiten der Kommission<br />

O + K zum Personalstatut: <strong>Das</strong> Personalstatut<br />

enthält allgemeine Bedingungen<br />

des Arbeitsvertrags zwischen<br />

SUISA und ihren Mitarbeitenden und<br />

wird in zahlreichen Punkten revidiert<br />

bzw. den Gesetzesänderungen<br />

angepasst.<br />

– über die Lizenzierung von grenzüberschreitenden<br />

Nutzungen (internationale<br />

Online-Mobile-Anbieter): Die Geschäftsleitung<br />

hat verschiedene Fragen<br />

dazu ihrer Aufsichtsbehörde, <strong>dem</strong><br />

Eidgenössischen Institut für Geistiges<br />

Eigentum, vorgelegt.<br />

Muster-Verlagsvertrag bleibt<br />

Knacknuss<br />

An seiner Sitzung vom 19. Juni 2009, am<br />

Tage vor der GV, beschloss der Vorstand<br />

insbesondere<br />

– das Personalstatut in der von der Kommission<br />

O + K vorgeschlagenen Fassung<br />

zu genehmigen.<br />

– die Arbeiten zu einem Muster-Verlagsvertrag<br />

fortzusetzen. Die Verleger<strong>mit</strong>glieder<br />

im Vorstand hatten zwar <strong>dem</strong><br />

von Geschäftsleitung und Kommission<br />

O + K ausgearbeiteten Entwurf<br />

mehrheitlich zugestimmt. Der Schweizerische<br />

Verband der Musikverleger<br />

(SVMV) stellte jedoch den Antrag,<br />

nochmals über einzelne Punkte zu verhandeln.<br />

<strong>Im</strong> Bestreben, einen Konsens<br />

zu finden, stimmte der Vorstand weiteren<br />

Verhandlungen <strong>mit</strong> den interessierten<br />

Verbänden zu.<br />

– drei eher redaktionelle Änderungen<br />

des Verteilungsreglements, über welche<br />

im Info 2.09 berichtet wird.<br />

Ferner diskutierte der Vorstand den umfassenden<br />

Bericht der Revisionsstelle<br />

über das Geschäftsjahr 2008 und legte die<br />

Schwerpunkte für die Revision 2009 fest.<br />

Und schliesslich liess sich der Vorstand<br />

insbesondere informieren<br />

– über die Arbeiten der Kommission<br />

Tarife und Verteilung hinsichtlich der<br />

Verteilung der Einnahmen der Lokalsender<br />

und der Erfassung der in Clubs<br />

von den DJs aufgelegten Musik. Einige<br />

SUISA-Mitglieder halten die gegenwärtige<br />

Regelung für ungenügend und<br />

haben entsprechende Anträge gestellt.<br />

Die Kommission prüft, ob die Anliegen<br />

<strong>mit</strong> vertretbarem Aufwand ganz oder<br />

teilweise erfüllt werden können.<br />

– und noch einmal über den Stand der Lizenzierung<br />

von grenzüberschreitenden<br />

Nutzungen. Die Geschäftsleitung zeigte<br />

an einem Beispiel den Ablauf der Lizenzierung<br />

eines international tätigen Musik-Online-Anbieters<br />

und der Verteilung<br />

der von ihm bezahlten Vergütungen auf.<br />

Die nächsten Vorstandssitzungen finden<br />

statt am 16. / 17. September (Lausanne)<br />

und am 9. / 10. Dezember (Zürich). ■<br />

suisa info 2.09 Intern_5


2. <strong>World</strong> <strong>Copyright</strong> <strong>Sum<strong>mit</strong></strong> in Washington D. C.<br />

Umsonst um jeden Preis<br />

Martin Wüthrich<br />

Ob Youtube, Apple Computer oder Google – die Geschäftsmodelle und der<br />

Erfolg dieser Firmen beruhen auf den Schöpfungen unzähliger Musiker, Filmemacher,<br />

Journalisten und anderer kreativer Köpfe. Weshalb jedoch tun sie sich<br />

so schwer, die Kreativen an ihrem Erfolg zu beteiligen? Eine mögliche Antwort<br />

darauf gibt das Gridlock-Modell des amerikanischen Wirtschaftsprofessors<br />

Michael Heller. Doch nicht nur Hellers These wurde in Washington heftig diskutiert.<br />

Wo Rechteinhaber und<br />

Rechtenutzer aufeinandertreffen,<br />

sind Auseinandersetzungen<br />

pro grammiert. Und tatsächlich kam es am<br />

2. <strong>World</strong> <strong>Copyright</strong> <strong>Sum<strong>mit</strong></strong> der CISAC in Washington<br />

zu heftigen Streitgesprächen. Nur<br />

zwei Jahre nach <strong>dem</strong> ersten <strong>Copyright</strong> <strong>Sum<strong>mit</strong></strong><br />

(Brüssel, 2007) schaffte es die CISAC,<br />

die Veranstaltung für Drittparteien zu öffnen<br />

und Sprecher/-innen zu gewinnen,<br />

die durchaus widersprüchliche Positionen<br />

vertreten. Keine einfache Ausgangslage<br />

für Youtube und Co., denn das Publikum<br />

bestand mehrheitlich aus Vertretern der<br />

weltweiten Urheberrechtsgemeinde.<br />

Von der Schwierigkeit, eine<br />

lizenz zu erhalten<br />

Zahava Levine (Chief Counsel, Youtube)<br />

schilderte nachdrücklich die <strong>Problem</strong>e,<br />

die Youtube angesichts der vielen Rechtsinhaber<br />

im Musik- und Filmgeschäft zu<br />

lösen habe. Zu<strong>dem</strong> schreibe das Unternehmen<br />

weiterhin rote Zahlen und sehe<br />

sich deshalb ausserstande, jeder Forderung<br />

nachzukommen. Man wolle die<br />

nötigen Rechte einholen und abgelten,<br />

stosse in der Praxis jedoch immer wieder<br />

an Grenzen, betonte Levine, die sichtlich<br />

und <strong>mit</strong> viel Einsatz für Verständnis<br />

warb. Auch wenn gewisse Zweifel am guten<br />

Willen von Youtube / Google bestehen<br />

blieben: Die Schwierigkeit im Lizenzierungsprozess<br />

konnten viele der Anwesenden<br />

nachvollziehen.<br />

Gridlock bei Onlinenutzungen<br />

<strong>Das</strong> (Un-)Wort der Woche und zugleich<br />

einen Erklärungsansatz für das Youtube-<br />

<strong>Problem</strong> lieferte dann Michael Heller, Professor<br />

der Columbia Law School. Er stellte<br />

das von ihm entwickelte Gridlock-Modell<br />

vor. Dieses besagt, dass ein Geschäft zum<br />

Scheitern verurteilt ist, wenn zu viele<br />

Rechtsinhaber beteiligt sind: Jeder vertritt<br />

nur seine eigenen Interessen und stellt<br />

deshalb Forderungen, die in der Summe<br />

ein neues Produkt, eine neue Lösung verhindern.<br />

So würde z. B. ein neues Medikament<br />

verhindert, weil zu viele Patente<br />

da<strong>mit</strong> verbunden seien und die Kosten in<br />

astronomische Höhen steigen würden.<br />

Der Ausweg aus «<strong>Copyright</strong>-Gridlock»<br />

wäre, laut Heller, eine zentrale Instanz,<br />

die über alle Rechte verfügen kann (oder<br />

viele Instanzen, die über alle Rechte verfügen).<br />

Heute haben wir in Europa eine<br />

Fragmentierung der Rechte, wie Heller sie<br />

schildert. So ist es für iTunes beispielsweise<br />

nicht mehr möglich, für den Schweizer<br />

«Die Rechte eines Künstlers<br />

an seinem Werk sind ebenso<br />

wichtig wie die, die je<strong>dem</strong><br />

Individuum den Zugang<br />

zu Werken der Kunst oder<br />

Wissenschaft garantieren.»<br />

Store bei der SUISA das Weltrepertoire<br />

zu lizenzieren. Und es scheint, als sei das<br />

letzte Kapitel dieser <strong>mit</strong> Widersprüchen<br />

gespickten Geschichte noch lange nicht<br />

geschrieben.<br />

Von Piraten und Freibeutern<br />

Ein weiteres Paradox betrifft die Haltung<br />

der Öffentlichkeit zu den Rechten der Kreativen.<br />

So sympathisiert die grosse Masse<br />

zwar <strong>mit</strong> den Urheberinnen und Urhebern,<br />

ist jedoch gegenüber «Hollywood» oder<br />

«der Plattenindustrie» sehr kritisch eingestellt.<br />

Viele Konsumenten sehen sich deshalb<br />

im Recht, wenn sie Musik und Filme<br />

kostenlos aus <strong>dem</strong> Internet herunterladen.<br />

Sie glauben, da<strong>mit</strong> den Grosskonzernen<br />

zu schaden, und realisieren nicht, dass<br />

sie Menschen – darunter die von ihnen<br />

geschätzten Künstlerinnen und Künstler<br />

– um ihren Anspruch bringen. Wenn die<br />

6_International suisa info 2.09


«<strong>Das</strong> Gridlock-Modell<br />

besagt, dass ein Ges chäft<br />

zum Scheitern verurteilt<br />

ist, wenn zu viele Rechtsin<br />

haber beteiligt sind.»<br />

Oben: Professor Michael Heller im Gespräch <strong>mit</strong> Moderator Jeremy Silver.<br />

amerikanische Tonträgerindustrie durch<br />

ihren Verband RIAA Studenten <strong>mit</strong> Millionenklagen<br />

vor Gericht zerrt oder wenn<br />

Bands wie die Nine Inch Nails ihre Alben<br />

im Internet verschenken, dann wird dieser<br />

Eindruck noch verstärkt. Der vorläufige<br />

Tiefpunkt des Trends: Eine sogenannte<br />

Piratenpartei erhält in Schwedens Europaratswahlen<br />

7 Prozent der Stimmen.<br />

Der Oskar-prämierte Regisseur Miloš<br />

Forman verteidigte das geistige Eigentum<br />

und zugleich alle, die am Entstehungsprozess<br />

eines Films beteiligt sind:<br />

«Die Piraten geben sich gern als moderne<br />

Robin Hoods. ‹Wir nehmen von den<br />

Reichen und geben den Armen›, sagen sie.<br />

Merken sie denn nicht, dass sie in der Tat<br />

von Tausenden und Tausenden von Menschen<br />

stehlen – die meisten erscheinen<br />

nie auf einer Leinwand –, die direkt oder<br />

indirekt von der kreativen Industrie ihren<br />

Lebensunterhalt verdienen? Diese Menschen<br />

brauchen ihren Lohn dringend für<br />

ihre Miete, ihre Pension und ihre Krankenversicherung.<br />

Es ist in keiner Weise<br />

nobel, von diesen Menschen zu stehlen, es<br />

ist in höchstem Mass niederträchtig», wetterte<br />

der Regisseur von Werken wie «One<br />

Flew Over the Cuckoo’s Nest», «Hair» und<br />

«Amadeus».*<br />

Den Zeitgeist hinterfragen<br />

Was Forman, wie viele andere, ebenfalls<br />

herausstrich: Die Rechte eines Künstlers<br />

an seinem Werk sind ebenso wichtig wie<br />

die, die je<strong>dem</strong> Individuum den Zugang zu<br />

Werken der Kunst oder Wissenschaft garantieren.<br />

Auch wenn das Werk die Hand<br />

eines schöpferischen Menschen verlässt,<br />

gehört es weiterhin ihm. Nicht umsonst ist<br />

dieses Recht in der UNO-Menschenrechtserklärung<br />

festgeschrieben und durch zahlreiche<br />

Gesetze und Abkommen geschützt.<br />

Auf die Gefahr hin, dass ich als konservativ<br />

gelte: Eine verantwortungsbewusste<br />

Gesellschaft darf ihr Fähnchen nicht einfach<br />

in jede frische Brise des Zeitgeists<br />

hängen, sondern muss kritisch hinterfragen,<br />

wo alte Werte weiter gelten und<br />

wo sie revidiert werden sollen. Nochmals<br />

Forman: «Bewegungen und Politiker kommen<br />

und gehen, doch Kultur, die bleibt.<br />

Die Kultur besteht ewig. Und es ist unsere<br />

kulturelle Hinterlassenschaft, nach der<br />

wir in der Zukunft beurteilt werden.» <strong>Das</strong><br />

mag in manchen Ohren etwas pathetisch<br />

klingen, darüber nachzudenken ist dennoch<br />

erlaubt. ■<br />

* Sinngemässe Übersetzung des Forman-Textes<br />

durch den Verfasser.<br />

Moderator Brooks Boliek im Kreuzfeuer von Gary<br />

Shapiro (CEA) und David Israelite (NMPA).<br />

Miloš Forman hielt eine flammende Rede gegen<br />

Diebstahl im <strong>Web</strong>.<br />

suisa info 2.09 Foto: Max Taylor Photography / CISAC International_7


100 Jahre Filmmusik<br />

Musik und audiovisuelle Produktion<br />

Eric Mermod<br />

Kein Film ohne Musik. Regisseure erhöhen <strong>mit</strong> ihrer Hilfe die Emotionalität gewisser<br />

Szenen oder nutzen sie explizit als Kommunikations<strong>mit</strong>tel. Komponieren für den Film<br />

verlangt ganz spezielle Fähigkeiten. Aber auch der Produzent ist gefordert, wenn es<br />

um die Klärung der Musikrechte geht. Anlässlich der Feierlichkeiten zum Jubiläumsjahr<br />

betrachten wir die Verbindung von Musik <strong>mit</strong> Film etwas genauer aus urheberrechtlicher<br />

Sicht.<br />

Anno 1908 erschien das, was<br />

heute als erster Soundtrack<br />

der Filmgeschichte gilt: Die<br />

Musik zum Film «L’Assassinat<br />

du Duc de Guise» («Die Ermordung des Herzogs<br />

von Guise»), <strong>mit</strong> deren Komposition<br />

die französischen Regisseure André Calmettes<br />

und Charles Le Bargy den Komponisten<br />

Camille Saint-Saëns beauftragt hatten.<br />

Seit<strong>dem</strong> wurde die Filmmusik immer<br />

wichtiger. Heute sind Filme oft über grosse<br />

Strecken <strong>mit</strong> Musik unterlegt. Der Regisseur<br />

hat bei der Musik die Wahl: Entweder<br />

beauftragt er einen Komponisten, ein<br />

Werk speziell für seinen Film zu schreiben,<br />

oder er wählt bereits bestehende Musik aus<br />

einem Mood-Music-Katalog oder aus <strong>dem</strong><br />

Repertoire eines Künstlers. Hat der Regisseur<br />

seine Wahl getroffen, muss der Produzent<br />

die entsprechenden Nutzungsrechte<br />

klären. <strong>Im</strong> audiovisuellen Bereich ist die<br />

Klärung dieser Rechte normalerweise sehr<br />

komplex. <strong>Das</strong> liegt daran, dass die Rechteverwertung<br />

auf zwei Ebenen stattfindet:<br />

– die individuelle Wahrnehmung bestimmter<br />

Rechte, die der Autor direkt<br />

<strong>mit</strong> einem Produzenten aushandeln<br />

kann oder muss;<br />

– die kollektive Wahrnehmung durch die<br />

SUISA gegenüber Nutzern und Produ ­<br />

zenten.<br />

Diese Wechselbeziehung zwischen SUISA<br />

und <strong>dem</strong> Komponisten kann für die Filmproduzenten<br />

verwirrend sein. Dies gilt erst<br />

recht, wenn ein Filmproduzent eine Aufnahme<br />

verwenden möchte, die bereits im<br />

Handel erhältlich ist. In diesem Fall muss<br />

er eine zusätzliche Lizenz <strong>mit</strong> der Plattenfirma<br />

aushandeln, die die Nutzungsrechte<br />

an der betreffenden Aufnahme besitzt. Die<br />

Rechtslage kann von Fall zu Fall stark variieren<br />

und es ist daher schwierig, aus vergangenen<br />

Situationen allgemeine Schlüsse<br />

zu ziehen. Die folgende Grafik zeigt Umstände<br />

auf, <strong>mit</strong> denen ein Filmproduzent<br />

konfrontiert werden kann, wenn er ein Musikstück<br />

nutzen möchte.<br />

A<br />

Urheber ist bei keiner<br />

Verwertungsgesellschaft<br />

Mitglied (siehe Punkt ➊)<br />

B<br />

Vorbestehendes Werk<br />

(siehe Punkt ➋)<br />

Werk aus einem<br />

Mood-Music-Katalog<br />

(siehe Punkt ➌)<br />

Auftragswerk<br />

(siehe Punkt ➍)<br />

Urheber ist Mitglied<br />

einer ausländischen<br />

Verwertungsgesellschaft<br />

Urheber ist SUISA-Mitglied<br />

Werbesendung /<br />

Sponsoring-Billboard<br />

Andere audiovisuelle<br />

Produktion<br />

Urheber hat keinen<br />

Zusatzvertrag (Tarif VN)<br />

zum Wahrnehmungsvertrag<br />

abgeschlossen.<br />

Urheber hat einen<br />

Zusatzvertrag (Tarif VN)<br />

zum Wahrnehmungsvertrag<br />

abgeschlossen.<br />

Urheber kann auf die<br />

Wahrnehmung des<br />

Vervielfältigungsrechts für<br />

den Tonbildträger, der<br />

ausgestrahlt/vorgeführt<br />

werden soll, verzichten.<br />

Urheber kann nicht auf<br />

die Wahrnehmung des<br />

Vervielfältigungsrechts für<br />

den Tonbildträger, der<br />

ausgestrahlt/vorgeführt<br />

werden soll, verzichten.


Wie ist bei folgenden Musikverwendungen<br />

vorzugehen?<br />

A<br />

Musik von Komponisten,<br />

die nicht Mitglied einer<br />

Verwertungs gesellschaft sind<br />

➊ Der Filmproduzent muss sich direkt<br />

an den Urheber wenden, um die erforderlichen<br />

Lizenzen für sein Projekt zu erhalten.<br />

In diesem Fall nimmt der Autor selbst<br />

sämtliche Rechte wahr. Der Produzent ist<br />

trotz<strong>dem</strong> verpflichtet, die bei der audiovisuellen<br />

Produktion verwendeten Musikstücke<br />

zu dokumentieren und diese Informationen<br />

der SUISA zu über<strong>mit</strong>teln.<br />

Diese Formalität kann für die Filmproduzenten<br />

lästig sein. Die SUISA ist jedoch<br />

auf diese Informationen angewiesen, weil<br />

sie prüfen muss, ob alle nötigen Lizenzen<br />

für die Musik im Film für die Schweiz<br />

und Liechtenstein erworben wurden. Liegen<br />

keine Informationen vor, geht die SU­<br />

ISA davon aus, dass der Film geschützte<br />

Musik aus <strong>dem</strong> SUISA-Repertoire enthält,<br />

und stellt <strong>dem</strong>entsprechend Rechnung.<br />

B<br />

Vorbestehende Musik von<br />

Komponisten, die Mitglied einer<br />

Verwertungsgesellschaft sind<br />

➋ Bei der Verwendung von vorbestehender,<br />

im Handel erhältlicher Musik gilt es<br />

folgende Rechte zu klären: die Rechte am<br />

Musikwerk (Synchronisationsrecht und<br />

Nutzungsrecht) und das Recht an der Aufnahme<br />

(Leistungsschutzrecht).<br />

Der Filmproduzent muss zuerst das Synchronisationsrecht<br />

einholen, d. h. das<br />

Recht, die Musik <strong>mit</strong> einem Film zu verbinden.<br />

Der SUISA-Wahrnehmungsvertrag<br />

sieht grundsätzlich eine Übertragung<br />

der Synchronisationsrechte an die<br />

SUISA vor, diese können jedoch vom Urheber<br />

individuell zurückgerufen und selbst<br />

wahrgenommen werden. Die SUISA ist<br />

verpflichtet, den Urheber umgehend über<br />

Synchronisationsanfragen zu informieren.<br />

Der Urheber hat dann 30 Tage Zeit<br />

zu entscheiden, ob er dieses Recht selber<br />

gegenüber <strong>dem</strong> Filmproduzenten wahrnehmen<br />

will oder ob er die SUISA <strong>mit</strong> der<br />

Wahrnehmung gemäss gelten<strong>dem</strong> Tarif<br />

beauftragt. Meldet sich der Urheber innerhalb<br />

dieser Frist nicht, lizenziert die SU­<br />

ISA die Rechte gemäss gelten<strong>dem</strong> Tarif.<br />

Da im Filmgeschäft meist jeder Tag zählt,<br />

sind 30 Tage oft eine lange Zeit. Ist ein Urheber<br />

daran interessiert, dass seine Musik<br />

für den Film verwendet wird, sollte er so<br />

schnell wie möglich reagieren.<br />

Bei Urhebern, die Mitglied einer ausländischen<br />

Schwestergesellschaft sind, leitet<br />

die SUISA die Synchronisationsanfrage<br />

an die zuständige Gesellschaft weiter. So<br />

lange der SUISA keine Antwort vom betreffenden<br />

Urheber vorliegt, erteilt sie keine<br />

Nutzungserlaubnis.<br />

Zu<strong>dem</strong> muss der Filmproduzent die Rechte<br />

an der Aufnahme bei der Plattenfirma<br />

klären, die die Rechte an der Aufnahme<br />

besitzt. Die Informationen über die Rechteinhaber<br />

sind <strong>dem</strong> Booklet, das <strong>dem</strong> Tonträger<br />

beiliegt, zu entnehmen. Schwierig<br />

wird’s, wenn der Katalog bzw. das Label zu<br />

einer neuen Plattenfirma gehört.<br />

Verfügt der Filmproduzent über diese beiden<br />

Lizenzen (das Synchronisationsrecht<br />

des Urhebers und die Lizenz der Plattenfirma/des<br />

Musikproduzenten), muss er sich<br />

wieder an die SUISA wenden und die Vervielfältigungsrechte<br />

für die Herstellung<br />

von Tonbildträgern zur Sendung und Vorführung<br />

(auch «Sende- oder Kinokopien»<br />

genannt) sowie weitere Rechte bezüglich<br />

Herstellung von Tonbildträgern für den<br />

Verkauf oder das Zugänglichmachen im<br />

Internet klären. <strong>Das</strong> alles kann mehrere<br />

Wochen in Anspruch nehmen. Wenn<br />

ein Filmproduzent die entsprechenden<br />

Schritte nicht rechtzeitig vor der geplanten<br />

Veröffentlichung in die Wege leitet,<br />

kann es passieren, dass er in letzter Minute<br />

noch Änderungen im Tracklisting<br />

vornehmen muss.<br />

Mood Music<br />

➌ Um die Verwendung von Musik im Film<br />

zu erleichtern, haben einige Verleger Kataloge<br />

<strong>mit</strong> Musikstücken erstellt, für welche<br />

die Urheber ihre Synchronisationsrechte<br />

bereits im Voraus pauschal erteilen. <strong>Das</strong><br />

Originalmusik oder Auftragsmusik<br />

(Score Music)<br />

Originalmusik wird im Auftrag und<br />

für einen bestimmten Film komponiert.<br />

Häufig übernehmen die Filmmusikkomponisten<br />

auch die Produktion<br />

der Musik und liefern die gesamte<br />

Aufnahme ab. Dabei übertragen sie<br />

nicht nur die Synchronisationsrechte,<br />

sondern auch die Rechte an der<br />

Aufnahme (Masterrechte). Wirken<br />

weitere Interpreten an der Aufnahme<br />

<strong>mit</strong>, muss der Komponist unbedingt<br />

deren Rechte <strong>mit</strong>tels eines Studiomusikervertrags<br />

einholen.<br />

T. +41 21 614 32 32, film@suisa.ch<br />

Mood Music (Archiv-Musik, Library<br />

Music, Production Music)<br />

Mood Music ist eigens für die Vertonung<br />

von audiovisuellen Produktionen<br />

komponierte und eingespielte Musik.<br />

Spezialisierte Verlage verfügen über<br />

ganze Kataloge von Mood Music,<br />

deren Preis schon bekannt ist. Der<br />

Vorteil von Mood Music: Alle Rechte<br />

können entweder bei der SUISA<br />

oder beim Verleger direkt erworben<br />

werden.<br />

suisa info 2.09 Foto: Fotofestival Pedrazzini Schwerpunkt_9


Einverständnis der Rechteinhaber muss<br />

bei diesen Werken nicht mehr individuell<br />

eingeholt werden, was den Erwerb der Musikrechte<br />

erheblich beschleunigt.<br />

<strong>Das</strong> bedeutet allerdings nicht, dass diese<br />

Art von Musik lizenzfrei ist. Viele Verleger<br />

von Mood Music sind Mitglied einer Verwertungsgesellschaft,<br />

die in ihrem Auftrag<br />

die Entschädigungen für die Nutzung<br />

der Werke einzieht. Der Filmproduzent<br />

muss in den allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

des entsprechenden Mood-Music-<br />

Katalogs nachsehen, welche Kosten für die<br />

Nutzung der Musik anfallen.<br />

Auftragsmusik von Komponisten,<br />

die Mitglied einer Verwertungsgesellschaft<br />

sind<br />

➍ Wenn ein Produzent bei einem Komponisten<br />

eine Originalmusik für seinen Film<br />

in Auftrag gibt, sind das Synchronisationsrecht<br />

und die Überspielrechte für die<br />

Aufnahme prinzipiell im Auftrag enthalten.<br />

In der Schweiz und im übrigen Europa<br />

ist es allerdings nicht möglich, dass der<br />

Produzent Eigentümer des Werks wird.<br />

(Nach amerikanischem Recht ist dies zulässig;<br />

man spricht dann von einem «buyout»<br />

oder auch von einem «work made for<br />

hire».) Der Produzent des Tonbildträgers<br />

und seine Lizenznehmer müssen also für<br />

jede Nutzung der Musik die Urheberrechte<br />

erwerben. Da der Komponist seine Urheberrechte<br />

einer Verwertungsgesellschaft<br />

übertragen hat, ist allein diese für<br />

die Erteilung der Nutzungslizenzen verantwortlich.<br />

Dieser Mechanismus dient<br />

der Wahrung der wirtschaftlichen Interessen<br />

des Urhebers.<br />

Mitglieder der SUISA haben jedoch die<br />

Möglichkeit, einen Zusatzvertrag zu ihrem<br />

Wahrnehmungsvertrag abzuschliessen<br />

und auf das Inkasso der Vervielfäl tigungs<br />

rechte unter Tarif VN zu verzichten.<br />

Aller dings gilt diese Ausnahme nur<br />

für die Herstellung von Tonbildträgern, Tonbildträger, die ans Publikum abgegeben<br />

die nicht ans Publikum zu dessen privaten werden, und das Vorführungsrecht. <strong>Das</strong><br />

Gebrauch abgegeben werden, d. h. nur für heisst, diese Rechte können nicht direkt<br />

die sogenannten Sende- oder Kinokopien. vom Urheber vergeben werden, sondern<br />

Zu<strong>dem</strong> muss es sich um Auftragswerke werden von der SUISA wahrgenommen.<br />

handeln, die speziell für einen Spielfilm,<br />

Dokumentar- oder Firmenfilm komponiert<br />

wurden. Werbespots und Sponsoten,<br />

die Mitglieder ausländischer Verwer­<br />

Die Ausnahme gilt nicht für Komponisring-Billboards<br />

fallen nicht unter diese tungsgesellschaften sind.<br />

Sonderregelung.<br />

Dieser kurze Einblick in die Verwertung<br />

Diese Ausnahme wurde von den Dachverbänden<br />

der Produzenten und den Verwer­<br />

um ein sehr komplexes Gebiet handelt.<br />

von Filmmusikrechten zeigt, dass es sich<br />

tungsgesellschaften ausgehandelt. Der Aber es ist sicherlich nicht dieser Aspekt<br />

Urheber muss eine spezielle Erklärung der Filmmusik, der ausschlaggebend ist.<br />

für jede neue Anfrage unterzeichnen, da<strong>mit</strong><br />

der Filmproduzent keine Vergütungen sofort die Melodie ein? Angesichts der kre­<br />

Wem fällt nicht zu einem bestimmten Film<br />

unter Tarif VN bezahlen muss.<br />

ativen Arbeit, die hinter einer solchen Leistung<br />

steht, erscheint alles andere wie ein<br />

Alle anderen Rechte sind vorbehalten, insbesondere<br />

das Vervielfältigungsrecht für Filmkomponisten zusammenzuarbeiten. ■<br />

Kinderspiel. Die SUISA ist stolz, <strong>mit</strong> ihren<br />

Was macht die Filmabteilung der SUISA?<br />

Die Filmabteilung in Lausanne ist schweizweit zuständig für alle Bereiche der audiovisuellen<br />

Produktion, von Spielfilmen für Kino oder Fernsehen über Dokumentar- und<br />

Industriefilme bis hin zu Werbespots. Als einzige Abteilung der SUISA deckt sie den<br />

gesamten Arbeitsablauf von Inkasso bis zur Verteilung von Urheberrechtsvergütungen<br />

ab, d. h., sie:<br />

– dokumentiert die Werke;<br />

– erteilt Lizenzen für die Herstellung, Ausstrahlung und Vorführung von<br />

Tonbildträgern;<br />

– stellt Rechnungen für Vergütungen aus;<br />

– verteilt die Vergütungen;<br />

– erteilt Abrechnungsauskünfte an SUISA-Mitglieder und bearbeitet Reklamationen.<br />

Für jede in der Schweiz vertriebene oder vorgeführte audiovisuelle Produktion wird<br />

eine detaillierte Dokumentation der verwendeten Musikstücke erstellt, da<strong>mit</strong> die<br />

Verteilung korrekt vorgenommen werden kann. Der Aufwand hierfür ist enorm bei<br />

den Tausenden von Fernsehserien und den 3500 Filmen aus aller Welt, die jedes<br />

Jahr in den Kinos gezeigt werden. Die Mitarbeiter der Filmabteilung müssen daher<br />

äusserst vielseitig sein und Informationen in zwei, drei oder auch vier Sprachen<br />

bearbeiten können.<br />

Kontakt: SUISA, Abteilung Film, 11bis, Avenue du Grammont, 1007 Lausanne<br />

Tel. +41 21 614 32 32, film@suisa.ch<br />

10_Schwerpunkt suisa info 2.09


Master Class <strong>mit</strong> Anno Saul<br />

und Fabian Römer<br />

Locarno im Zeichen der Filmmusik<br />

Claudia Kempf<br />

Beim Filmfestival Locarno stand für einmal die Musik im Rampenlicht. Auch der Tag<br />

des Schweizer Films war ganz der Filmmusik gewidmet. In diesem Rahmen verlieh<br />

die SUISA-Stiftung für Musik zum 10. Mal den Filmmusik-Preis. Ausgezeichnet wurde<br />

der Zürcher Komponist Marcel Vaid für den Score zum Spielfilm «Tandoori Love».<br />

Eröffnet wurde das Filmfestival<br />

Locarno <strong>mit</strong> Fredi M. Murers Erfolgsfilm<br />

«Vitus». Dies nicht von<br />

ungefähr. Der Film erzählt die<br />

Geschichte eines musikalisch hochbegabten<br />

Jungen, der lernen muss, <strong>mit</strong> seiner<br />

aussergewöhnlichen Fähigkeit umzugehen.<br />

<strong>Im</strong> Anschluss an die Filmvorführung<br />

feierte das Festival den 100. Jahrestag der<br />

Filmmusik <strong>mit</strong> einem Konzert des Vitus-<br />

Hauptdarstellers und Pianisten Teo Gheorghiu.<br />

Begleitet wurde er vom Orchestra<br />

della Svizzera italiana unter der Leitung<br />

von Mario Beretta, der die Originalmusik<br />

zu diesem Film komponiert hatte.<br />

Dank der Union of Film Music Composers<br />

(UFMC) wurde die Filmmusik während<br />

des ganzen Festivals thematisiert.<br />

An mehreren Anlässen rückte sie – unterstützt<br />

von der SUISA-Stiftung für Musik –<br />

Oft ist es erst die Musik, die eine besondere filmische Stimmung oder Aussage<br />

verständlich macht. Trotz<strong>dem</strong> erhalten die Filmkomponisten selten die ihnen<br />

zustehende Aufmerksamkeit. Deshalb rief die SUISA-Stiftung für Musik im Jahr 2000<br />

den Filmmusik-Preis ins Leben <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Ziel, die Filmproduzenten auf das reich -<br />

haltige Filmmusikschaffen in der Schweiz aufmerksam zu machen. Anlässlich der<br />

10. Preisvergabe ist ein CD-Sampler <strong>mit</strong> Auszügen aus Filmmusiken aller Preisträger<br />

erschienen. Dieser wurde in Locarno <strong>dem</strong> Fachpublikum abgegeben.<br />

Die bisherigen Preisträger<br />

– Alex Kirschner, «Irrlichter»<br />

– Niki Reiser, «Kalt ist der Abendhauch»<br />

– Stephan Massimo, «Lastrumer Mischung»<br />

– Balz Bachmann, «Little Girl Blue»<br />

– Philippe Héritier, «Agathe»<br />

– Vincent Gillioz, «God’s Waiting List»<br />

– Balz Bachmann und Peter Bräker, «Jeune Homme»<br />

– Peter Scherer, «Marmorera»<br />

– Jérôme Baur, «Les petites vacances»<br />

– Marcel Vaid, «Tandoori Love»<br />

suisa info 2.09 Foto: Fotofestival Daulte SUISA-Stiftung_11


Paulus erzählt die Liebesgeschichte zwischen<br />

einer Schweizer Kellnerin und <strong>dem</strong><br />

indischen Leibkoch einer Bollywood-Diva<br />

im Berner Oberland, <strong>dem</strong> Schauplatz zahlreicher<br />

Bollywood-Produktionen. «Marcel<br />

Vaid hat es verstanden, die indischen und<br />

die schweizerischen Facetten dieser Konstellation<br />

in Musik zu fassen, ohne dabei<br />

in Klischees oder Kitsch zu verfallen», begründete<br />

die Jury den Entscheid. Mit <strong>dem</strong><br />

Preis würdigte sie auch das breite Schaffen<br />

Vaids, das in mehreren aktuellen Filmproduktionen<br />

zu hören ist.<br />

Oliver Paulus und Marcel Vaid<br />

die <strong>dem</strong> grossen Publikum unbekannten Musik bei Filmproduktionen immer wieder<br />

zu spät eingeplant werde. Filmscores<br />

Komponisten ins Scheinwerferlicht. Speziell<br />

am Tag des Schweizer Films stand entstünden daher häufig unter grossem<br />

das Genre im Mittelpunkt. In zwei Master Zeitdruck und würden <strong>mit</strong> begrenzten finanziellen<br />

Mitteln produziert.<br />

Classes zeigten die Komponisten Fabian<br />

Römer und Marcel Vaid sowie die Regisseure<br />

Anno Saul und Oliver Paulus anhand<br />

konkreter Filmbeispiele die zentrale Am Tag des Schweizer Films verlieh die<br />

Schwyzerörgeli trifft auf Tablas<br />

Rolle der Musik im Film auf und erläuterten<br />

ihre Zusammenarbeit. Hierbei wurde den <strong>mit</strong> 10 000 Franken dotierten Film­<br />

SUISA-Stiftung für Musik zum 10. Mal<br />

deutlich, wie stark die Musik die Stimmung<br />

eines Films beeinflussen kann. Bei­<br />

Zürcher Komponist Marcel Vaid für die<br />

musik-Preis. Ausgezeichnet wurde der<br />

de Komponisten kritisierten jedoch, dass Originalmusik zum Spielfilm «Tandoori<br />

trotz ihrer unbestrittenen Wirkung die Love» (D/CH, 2008). Der Regisseur Oliver<br />

Marcel Vaid (1969) lebt und arbeitet in Zürich als freischaffender Musiker und<br />

Komponist für Film und Theater. Er studierte Gitarre an der Aka<strong>dem</strong>ie für zeitgenössische<br />

Musik in Zürich und arbeitet heute unter anderem <strong>mit</strong> Sophie Hunger, Markus<br />

Schönholzer, Marianne Schroeder, Heidi Happy, Jürg Jecklin, Rajesh Roy, <strong>dem</strong><br />

Weshalb-Forellen-Quartett und <strong>dem</strong> Schriftsteller Daniel Goetsch. Er ist der Kopf des<br />

elektroakustischen Experimentalkollektivs Superterz.<br />

Auszug aus seiner Filmografie:<br />

– «Annegret» von Paul Riniker, 2010<br />

– «Stories for Friends Who Kiss» von David Pinillos, 2010<br />

– «Die Standesbeamtin» (<strong>mit</strong> Markus Schönholzer) von Micha Lewinsky, 2009<br />

– «Zara» von Ayten Mutlu Saray, 2009 – ausgezeichnet <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Schweizer<br />

Filmpreis Quartz für die beste Filmmusik 2009<br />

– «Der Freund» (<strong>mit</strong> Sophie Hunger) von Micha Lewinsky, 2008<br />

– «Un dia y nada» von Lorenz Merz, 2008<br />

– «<strong>Das</strong> Paar im Kahn» (Kommissar Hunkeler) von Marie-Louise Bless, 2004<br />

– «Joshua» von Andreas Müller, 2002 – Prix pour la meilleure création musicale<br />

am European Filmfestival Premiers Plans, Angers 2003<br />

Marcel Vaid hatte sich trotz oder gerade<br />

wegen seiner indischen Wurzeln bislang<br />

der Musik aus der Heimat seines Vaters<br />

verschlossen. «Mit diesem Film habe ich<br />

mich der indischen Musik geöffnet. Zuerst<br />

wollte ich den Score eigentlich nicht<br />

schreiben. Doch dann habe ich angefangen<br />

zu recherchieren und mich in diese<br />

Musik vertieft. Schweizer Folklore <strong>mit</strong><br />

indischer Musik zu verbinden, ohne <strong>dem</strong><br />

Kitsch zu verfallen, das war eine grosse<br />

Herausforderung», bestätigt Vaid. Bei<br />

«Tandoori Love» ist die Musik fester Bestandteil<br />

des Films. Für die Tanzszenen<br />

im Bollywood-Stil wurde die Musik vorproduziert,<br />

und diese Szenen wurden wie<br />

eigentliche Musicclips gedreht: Regie,<br />

Choreografie und Kamera gehen ganz auf<br />

die Musik ein. Vaid musste den Filmscore<br />

um die bestehenden Songs komponieren<br />

und die Musik so ineinander verweben,<br />

dass eine Einheit entstand. Ihm war wichtig,<br />

dass die Musik nicht fremd und künstlich<br />

wirkt, wie dies in Bollywood-Filmen<br />

oft der Fall ist. Dies ist ihm auf überzeugende<br />

und erfrischende Weise gelungen.<br />

«Intellektualisieren Sie diesen Film nicht.<br />

Lehnen Sie sich zurück und geniessen Sie<br />

den Film», forderte der Regisseur das Publikum<br />

vor der Vorführung in Locarno auf.<br />

<strong>Das</strong>s dies bei dieser Liebeskomödie so einfach<br />

gelingt, ist nicht zuletzt der Musik zu<br />

verdanken. ■<br />

Weiterführende <strong>Web</strong>sites:<br />

www.ufmc.ch<br />

www.FM100.ch<br />

www.forumfilmmusik.ch<br />

12_SUISA-Stiftung Foto: SUISA suisa info 2.09


23 ➜<br />

con<br />

Schweizer Premiere<br />

an der vierten<br />

jazzahead!<br />

Urs Schnell<br />

Die vierte jazzahead! zog vom 23. bis<br />

26. April 2009 Tausende Jazz-Fans<br />

und Fachbesucher in die Freie Hansestadt<br />

Bremen. Die Schweiz war erstmals <strong>mit</strong><br />

einem Länderstand dabei.<br />

Facetoface!, das Motto der diesjährigen<br />

jazzahead!, nahm sich auch die<br />

Schweizer Delegation zu Herzen.<br />

Rund 25 Personen, darunter Musiker,<br />

Labelvertreter, Ver leger, Konzertveranstalter<br />

und Radio macher, nahmen das<br />

Angebot der SUISA-Stiftung für Musik und<br />

der Pro Helvetia wahr und nutzten den Gemeinschaftsstand,<br />

um Kontakte zu pflegen<br />

und zu knüpfen.<br />

Die erstmalige Präsenz der Schweiz an dieser<br />

Messe wurde durch den Apéro-Empfang<br />

im Beisein vom Schweizer Konsul in<br />

Hamburg, Herrn Thomas Casura (es sei an<br />

dieser Stelle die gross zügige Weinspende<br />

verdankt!), eröffnet. Als Überraschungsgast<br />

konnte Claude Nobs vom Montreux<br />

Jazz Festival begrüsst werden. Die österreichische<br />

Fachzeitschrift jazzzeit meinte:<br />

«Gleich auf zwei Ebenen präsentierte sich<br />

die Vielfalt aus der Alpenregion, aus der<br />

Schweiz, Südtirol und Österreich: Ihre<br />

Stände waren gleichermassen Informationszentren<br />

wie vor allem Kommunikationsdrehscheiben<br />

<strong>mit</strong> durchaus wohlschmeckenden<br />

Begleiterscheinungen. Der<br />

Apéro der Schweiz trug nach der Aufwärmrunde<br />

im letzten Jahr bereits Merkmale<br />

eines aufkeimenden Kult-Treffpunktes.»<br />

ganisierten Podiumsgespräch diskutierten<br />

Matthias Rüegg (vienna art orchestra),<br />

Patrick Landolt (intakt records), Peter<br />

Die fünfte jazzahead! findet von<br />

22. bis 25. April 2010 im Congress<br />

➜ euro pean jazz mee ti n g f ea t . f ran k re ich / k a t a l on ien / l uxe<br />

Bührli (Radio DRS II) und Urs Röllin (Leiter<br />

Centrum und in der Messe Bremen<br />

➜ ab en dk onzer t e ➜ l a t e- night -pro gram<br />

Jazzfestival Schaffhausen) zusammen statt. Aufgrund der positiven Erfahrun-<br />

inf os & podca<br />

ck ets ➜ on li ne / f on ➜ gl oc k e br<br />

<strong>mit</strong> Barbara Gysi das Thema «Wie Swiss ist gen wird die SUISA-Stiftung wiederum<br />

➜ n or dwes t ti ck et +49 (0 ) 42 136 36 36 ➜ t sc ev<br />

der Swiss Jazz?»<br />

einen Gemeinschaftsstand anbieten.<br />

Für Informationen über die Teilnahmebedingungen<br />

Die Kombination aus Messe, Konferenz<br />

und Konzertprogramm als Plattform für<br />

Geschäfte im Musikbusiness hat sich<br />

auch bei der vierten Auflage bewährt. <strong>Das</strong><br />

und Anmeldungen<br />

wenden Sie sich bitte an Urs Schnell,<br />

Tel. +41 21 614 32 70,<br />

urs.schnell@fondation-suisa.ch<br />

Schweizer Angebot fand rege Beachtung<br />

und wird daher im nächsten Jahr fortgesetzt.<br />

■<br />

Auch im offiziellen Konferenzprogramm<br />

fehlte die Schweiz nicht: An einem durch<br />

das Schweizer Musik-Syndikat SMS or­<br />

Kulturjournalist Christian Rentsch im Gespräch <strong>mit</strong> Claude Nobs.<br />

suisa info 2.09 Foto: SUISA-Stiftung für Musik SUISA-Stiftung_13


Neuer Preis für elektronische Musik<br />

Swiss Music Tr ack 2009<br />

geht an Culturetronic<br />

Elektronische Musik – Techno, Trance, Drum ’n’ Bass, House usw. – prägt Jahr für Jahr<br />

die Zürcher Street Parade, das wohl bekannteste Fest(ival) der Schweiz <strong>mit</strong> inter nationaler<br />

ausstrahlung. Die Komponistinnen und Komponisten dieser Musik gehören zu den<br />

Aus hängeschildern des Schweizer Musikschaffens. Anlass genug, <strong>dem</strong> kompositorischen<br />

Schaffen <strong>mit</strong> einem neu geschaffenen Wettbewerb mehr Anerkennung zu verschaffen.<br />

Martin Wüthrich<br />

Street Parade und SUISA-Stiftung<br />

haben gemeinsam <strong>mit</strong> der SUISA<br />

am 21. Juli 2009 einen Preis für<br />

elektronische Musik verliehen.<br />

Den Swiss Music Track 2009 gewann die<br />

Zweierformation Culturetronic, bestehend<br />

aus Ronny Wyssmüller und Christoph<br />

Saur. Die beiden Komponisten haben sich<br />

<strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Track «Love Can Do» gegen 70 Mitbewerber<br />

und 100 Tracks durchgesetzt. Bewertet<br />

wurden die anonymisierten Tracks<br />

von einer sechsköpfigen Fachjury.<br />

Culturetronic produziert eine Kombination<br />

aus elektronischer Musik <strong>mit</strong> diversen live<br />

gespielten Instrumenten. Kennen gelernt<br />

haben sich die beiden Musiker aus Neuheim<br />

und Urdorf bei der SAE in Zürich-<br />

Altstetten, wo sie den Lehrgang zum Electronic<br />

Music Producer (EMP) besuchten.<br />

Die Preisträger<br />

1. Culturetronic: «Love Can Do»<br />

www.mx3.ch/artist/culturetronic<br />

2. Easton Music: «Adriatica»<br />

www.mx3.ch/artist/easton<br />

3. DJ JAYBEE: «I Know»<br />

www.jaybee.ch<br />

Ronny und Chris, wie geht es euch nach <strong>dem</strong> Gewinn des Swiss<br />

Music Track und nach der Street Parade? Was waren die Reaktionen<br />

aus der Szene?<br />

Es geht uns sehr gut, doch wir sind etwas müde. Nach<strong>dem</strong> bekannt geworden war, dass<br />

wir gewonnen hatten, ging es los <strong>mit</strong> Interviews, Glückwunsch-Mails, Telefonaten und<br />

SMS. <strong>Das</strong> hat uns sehr gefreut. Eine tolle Erfahrung waren das TV-Interview auf 3+ während<br />

der Street Parade und der Liveauftritt auf der Bühne am Limmatquai. Die Reaktionen<br />

aus der Szene waren durchwegs positiv. Die Leute sind gespannt, was als Nächstes<br />

von uns zu hören sein wird.<br />

Mit <strong>dem</strong> Preis will die SUISA-Stiftung das kompositorische Schaffen im<br />

Bereich der elektronischen Musik fördern. Was bedeutet der Preis für<br />

eure Arbeit als Komponisten?<br />

Der Preis bedeutet uns sehr viel, da die SUISA als Genossenschaft der Urheber als seriös<br />

und kompetent gilt. Für uns «Newcomer» eröffnet sich hier<strong>mit</strong> eine grosse Plattform. Zu<strong>dem</strong><br />

ist gutes Equipment teuer und der Preis hilft uns, die neuen Ideen technisch umsetzen<br />

zu können.<br />

Ihr seid beide zu 100 Prozent berufstätig. Der Preis der Fachjury<br />

zeigt, dass eure musikalische Arbeit grosses Potenzial hat. Wie seht<br />

ihr eure Zukunft?<br />

Wer träumt nicht davon, von der Musik leben zu können? Da geht es uns nicht anders. Wir<br />

werden weiter auf dieses Ziel hinarbeiten und versuchen, neue Trends in der elektronischen<br />

Musik zu setzen und die Zuhörer <strong>mit</strong> neuen Ideen zu überraschen.<br />

Preisträger unter sich:<br />

Francesco Muzzioli und Elmin Ferrati<br />

(Easton Music), Christoph Saur,<br />

Ronny Wyssmüller, Roger Zeindler<br />

(DJ JAYBEE)<br />

Die Jury<br />

Didier Ambühl, Partynews; Gary Berger,<br />

Komponist/Musikdozent; Silvio<br />

Biasotto, Musikjournalist; Marion Meier,<br />

Rohstofflager/Partysan; Urs Schnell,<br />

SUISA-Stiftung, Eric Suardet, Hexadance<br />

14_Nachrichten Foto: <strong>Suisa</strong> suisa info 2.09


ZKB-jAZZPreIS 2009 AN PlAIStOW<br />

Der <strong>mit</strong> 10 000 Franken dotierte ZKB­Jazzpreis ging in diesem Jahr an das Genfer<br />

Trio Plaistow. Die Formation, bestehend aus Johann Bourquenez, Piano, Raphaël Ortis,<br />

Bass, und Cyril Bondi, Schlagzeug, überzeugte die Jury durch ihren Mut zur Sperrigkeit,<br />

ihre Dynamik und absolute Präzision. Jury<strong>mit</strong>glied Bobby Keller sagte über die<br />

Siegerformation: «<strong>Das</strong> Trio besticht durch ein grosses Wagnis in der <strong>Im</strong>provisation,<br />

die Intensität und ein überzeugendes Bandfeeling vom ersten Takt an. Die Musiker<br />

von Plaistow haben den Mut, einen ganz eigenen Weg zu beschreiten und ihren ureigenen<br />

Bandsound zu entwickeln.» www.edogm.net/plaistow<br />

GOlDeNer VIOlINSChlüSSel 2009<br />

AN eMIl WAllIMANN<br />

Der Nidwaldner Emil Wallimann wird für sein vielseitiges Wirken als Jodler, Musiker,<br />

Musikschulleiter, Blasmusikexperte, Dirigent und Komponist <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Goldenen Violinschlüssel<br />

geehrt. Speziell würdigte die Jury sein kompositorisches Werk, das über<br />

80 Kompositionen für Jodel, Blasmusik und Kammermusik umfasst. Emil Wallimann<br />

begann früh <strong>mit</strong> Komponieren. Sein bekanntestes Jodellied, «Abschied von der Alp»,<br />

schrieb er <strong>mit</strong> 19 Jahren. Weitere Meilensteine in seinem kompositorischen Schaffen<br />

bilden seine Jodelsingspiele «D Älpler vom Pilatusberg», «Uf em Guggerhof» und «D Sag<br />

vo de Schwandalp». Die offizielle Verleihungsfeier findet am 10. Oktober 2009 in seinem<br />

Wohnort Ennetbürgen statt. www.emilwallimann.ch<br />

IVO GeWINNt DeN BAltIC SONG<br />

CONteSt 2009<br />

Ivo hat am 18. Juli 2009 in Schweden den Baltic Song Contest gewonnen. Sein Song<br />

«She’s the Reason» überzeugte die Jury und die 20 000 Zuschauer. Der Baltic Song<br />

Contest wird jährlich in Karlshamn <strong>mit</strong> internationalen Künstlern aus den Baltischen<br />

Staaten durchgeführt. Der Nidwaldner Sänger setzte sich als «geografischer Aussenseiter»<br />

gegen Konkurrenten aus neun Nationen durch. Ivos Kommentar nach <strong>dem</strong> Erfolg<br />

in Schweden: «Ein unerwarteter Sieg für mich – und gleichzeitig ein Beweis, dass wir<br />

Schweizer Musiker international <strong>mit</strong>halten können.» www.myspace.com/ivoonline<br />

suisa info 2.09 Foto: J. Graf, suisa Nachrichten_15


«PlAtZDADA!» AUSGeZeIChNet<br />

<strong>Das</strong> Pago Libre Sextett vertonte skurrile Werke dreier zentraler Künstlerpersönlichkeiten<br />

des 20. Jahrhunderts: von Hans Arp, Kurt Schwitters und Daniil Charms. Mit<br />

viel Humor verarbeitete die Formation um John Wolf Brennan Einflüsse aus Volksmusik<br />

und Jazz genauso wie E­Musik­, Hip­Hop­ und <strong>Im</strong>provisationselemente. Die<br />

daraus entstandene CD «platzDADA!» hat es in die Bestenliste des Preises der deutschen<br />

Schallplattenkritik geschafft. Diese Liste wird vierteljährlich von einer Jury<br />

aus Musikkritikern aus <strong>dem</strong> deutschsprachigen Raum zusammengestellt.<br />

www.pagolibre.com<br />

«platzDADA!», Christoph Merian Verlag, Basel, ISBN 978­3­85616­372­3<br />

VANDA & YOUNG SONGWrItING<br />

COMPetItION<br />

Die australische Urheberrechtsgesellschaft APRA / AMCOS schreibt einen Songwriting­Wettbewerb<br />

aus. Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb unterstützen<br />

Sie gleichzeitig die Nordoff/Robbins­Stiftung für Musiktherapie. Diese Stiftung<br />

fördert die therapeutischen Möglichkeiten der Musik für Kinder und Erwachsene<br />

<strong>mit</strong> psychia trischen, neurologischen, inneren oder psychosomatischen Erkrankungen.<br />

Teil nahmeberechtigt sind Songwriter aus aller Welt und aller Genres. Die Teilnahmegebühr<br />

von AUD 50 / USD 40 pro Song geht vollumfänglich zugunsten der<br />

Nordoff / Robbins­Stiftung. Anmeldeschluss ist der 30. September 2009. Weitere<br />

Informationen unter www.vandayoungsongcomp.com.<br />

MAhler-KOMPOSItIONSWettBeWerB<br />

2010 / 11<br />

In Zusammenarbeit <strong>mit</strong> der Internationalen Gustav Mahler Gesellschaft, <strong>dem</strong> ORF­Radio­<br />

Symphonieorchester Wien und <strong>dem</strong> Wiener Konzerthaus schreibt der Österreichische<br />

Komponistenbund aus Anlass der Mahlerjahre 2010 / 11 (150. Geburtstag, 100. Todestag)<br />

einen internationalen Kompositionswettbewerb aus. Teilnahmeberechtigt sind Komponisten<br />

und Komponistinnen des 21. Jahrhunderts ohne Altersbegrenzung. Ausgeschrieben<br />

sind Werke in den Kategorien, für die Gustav Mahler Kompositionen geschaffen hat:<br />

– Klavierlied – Einreichfrist: 31. Dezember 2009<br />

– Klavierquartett – Einreichfrist: 31. März 2010<br />

– Orchester – Einreichfrist: 30. September 2010<br />

Die ausführliche Ausschreibung ist aufgeschaltet unter www.komponistenbund.at.<br />

16_Nachrichten suisa info 2.09


Zum 100. Geburtstag von Teddy Stauffer<br />

Von Murten zum Mister Acapulco<br />

Ernst Meier<br />

Am 2. Mai wäre er hundert geworden, die<br />

Swinglegende Teddy Stauffer. Stauffer<br />

und seine Original Teddies sind noch<br />

heute ein Markenzeichen. Der am 2. Mai<br />

1909 in Murten geborene Ernst Heinrich<br />

Stauffer wollte schon immer Musiker<br />

werden. Nach erfolglosen Anfängen beim<br />

konservativen Schweizer Publikum zog es<br />

ihn nach Berlin. Von 1936 bis 1939 begeisterte<br />

der erste «King of Swing» in Deutschland<br />

im Berliner «Delphi Palast» und anderen<br />

Musiktempeln das junge Publikum<br />

<strong>mit</strong> original amerikanischer Swing- und<br />

Filmmusik.<br />

<strong>Das</strong> NS-Regime verweigerte ihm nach<br />

einem Gastspiel in der Schweiz die Ein­<br />

reise nach Deutschland. So spielte er bis<br />

1941 im Palace Hotel in St. Moritz. <strong>Im</strong> selben<br />

Jahr wanderte er in die USA, später<br />

nach Acapulco aus, wo er am 27. August<br />

1991 verstarb. Er betätigte sich als Hotelier<br />

im Hyatt und in der Villa Vera, wo er<br />

auch wohnte. Acapulco als Tourismus­<br />

Resort war weitgehend sein Werk. Es<br />

war aber damals schon als Ferienort einiger<br />

weiblicher Hollywoodstars bekannt.<br />

Stauffer war u. a. <strong>mit</strong> der Schauspielerin<br />

Hedy Lamarr verheiratet, ihm werden<br />

zahlreiche Affären nachgesagt, so <strong>mit</strong><br />

Rita Hayworth und Barbara Hutton.<br />

Toni Leutwiler<br />

(31. 10. 1923 – 18 . 3. 2009)<br />

Ernst Meier<br />

Mit Toni Leutwiler<br />

ist eine grosse Stimme<br />

der sinfonischen<br />

Unter haltungsmusik<br />

verstummt. <strong>Das</strong> Rüstzeug<br />

für sein musikalisches<br />

Schaffen holte<br />

sich Leutwiler bei<br />

Willem de Boer (Violine) und Paul Müller<br />

(Theorie) am Konservatorium Zürich. Seine<br />

Laufbahn begann als diplomierter Geiger<br />

im Berner Symphonieorchester, dann<br />

wurde er Dirigent bei Radio Genf. Die erfolgreiche<br />

Zeit <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Radioorchester der<br />

Romandie ermöglichte es ihm in den 50er-<br />

Jahren, als freischaffender Komponist und<br />

Bearbeiter international tätig zu werden.<br />

Ein Jahrzehnt später befand sich seine<br />

Karriere auf <strong>dem</strong> Höhepunkt. <strong>Im</strong> Zeitraum<br />

von etwa 20 Jahren komponierte<br />

und arrangierte «Tom Wyler» (Pseudonym)<br />

rund 2000 Werke – Musik jeder<br />

Art, meist Aufträge von europäischen<br />

Rundfunkanstalten.<br />

Als Dirigent leitete er zu<strong>dem</strong> die besten<br />

grossen Rundfunkorchester der Nachbarländer.<br />

Rund ein Dutzend Schallplattenfirmen<br />

veröffentlichten seine Musik.<br />

Leutwiler erklang in mehr als zwei Dutzend<br />

Ländern in der halben Welt und zählte<br />

zur Elite der orchestralen, gehobenen<br />

Unterhaltungsmusik.<br />

Die Ära der grossen Radioorchester war<br />

um 1970 vorbei, und die sinfonische<br />

Unterhaltungsmusik wurde da<strong>mit</strong> an den<br />

Rand gedrängt. Leutwiler baute sich ein<br />

neues Tätigkeitsfeld als Leiter einer Heimorgelschule<br />

auf. Auch hier bereicherte er<br />

die damals noch wenig bekannte Literatur<br />

für dieses Instrument <strong>mit</strong> eigenen<br />

Bearbeitungen.<br />

Über «Glücksvogel», eine seiner bekanntesten<br />

Kompositionen, meinte ein<br />

Radioreporter: «Sie sind doch selber dieser<br />

Glücksvogel! Stimmts?»<br />

Liste der verstorbenen<br />

Mitglieder<br />

(1. 7. 2008 – 31. 7. 2009)<br />

ALIG Emil, Zug<br />

BRAZZOLA Gabriele, Massagno<br />

CASUTT Sebastian, Bern<br />

ESCHER Peter, Olten<br />

FANKHAUSER Erich Friedrich,<br />

Schwanden i. E.<br />

FUCHS Albin, Unteriberg<br />

GISLER Werner, Buochs<br />

GOUDONOU-DOUSSOU John, Lausanne<br />

HAUSER Jean-Jacques, Bellinzona<br />

INDERBITZIN Paul, Oberägeri<br />

JAHN Karel, Kleinadelfingen<br />

JAKOB Paul Gerhard, Zürich<br />

LEUTWILER Anton Toni, Zollikofen<br />

MANSER Jakob, Appenzell<br />

MOTTIER Jean-Daniel, Nyon<br />

REICHEL Daniel, Lausanne<br />

RÖÖSLI Isidor, Kriens<br />

RYMANN-DURRER Rudolf Niklaus,<br />

Giswil<br />

SAGER Sepp, Hitzkirch<br />

SCHMIDIG Franz (sen.), Ried-Muotathal<br />

SCHOTTLÄNDER Sigurd Erik, Basel<br />

VÖGELIN Werner F., Riehen<br />

VON ÄSCH Werner, Schlieren<br />

VOUMARD Geo, Sitten<br />

suisa info 2.09 Foto: Privat Intern_17


Änderungen im Verteilungsreglement<br />

Verteilungsregeln für neue<br />

gemeinsame Tarife 2b und 3c<br />

Der SUISA-Vorstand hat im Dezember 2008 die Verteilungsregeln<br />

für die neuen gemeinsamen Tarife 2b und 3c einstimmig angenommen.<br />

Am 19. März 2009 wurden die Änderungen des Verteilungsreglements<br />

vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) genehmigt. <strong>Das</strong><br />

geänderte Verteilungsreglement ist seit 1. 1. 2009 in Kraft.<br />

<strong>Im</strong> Zug der technischen Entwicklung wurde der ehemalige GT 2<br />

im Jahr 2007 aufgeteilt in die gemeinsamen Tarife 2a (Weitersenden<br />

geschützter Werke und Leistungen <strong>mit</strong>tels Umsetzer) und 2b<br />

(Weitersenden geschützter Werke und Leistungen über IP-basierte<br />

Netze). Die Einnahmen der SUISA aus diesen Tarifen sind in der<br />

Vergangenheit nach den Regeln des ehemaligen GT 2 verteilt worden.<br />

<strong>Das</strong> IGE hat bestätigt, dass diese Verteilungsregel sachgerecht<br />

ist und das Verteilungsreglement im Punkt 5.5.1 entsprechend<br />

angepasst werden kann.<br />

Links<br />

Der gesamte Entscheid des IGE vom 19. März 2009 ist<br />

publiziert unter www.suisa.ch/de/shab.<br />

Die Tarife sind publiziert im Bereich «Tarife»<br />

unter www.suissimage.ch.<br />

<strong>Das</strong> Verteilungsreglement 2009 ist publiziert<br />

unter www.suisa.ch/verteilungsreglement.<br />

5.5.1 GT 1 – Kabelnetze, GT 2a – Umsetzer und GT<br />

2b – IP-basierte Netze<br />

1<br />

Diese Entschädigung gliedert sich in eine Radio- und eine Fernseh-<br />

Entschädigung. Die SUISA teilt jede dieser Entschädigungen unter<br />

jene Sender auf, deren Programme im Kabelnetz, <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Umsetzer<br />

oder über IP-basierte Netze verbreitet werden.<br />

Verteilung der Einnahmen aus «public viewing»<br />

Letztes Jahr wurde der gemeinsame Tarif 3c für den Empfang von<br />

Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen («public viewing») eingeführt.<br />

Für die aus <strong>dem</strong> Tarif erzielten Einnahmen galt es eine Verteilungsregel<br />

festzusetzen. Die von der SUISA vorgeschlagene Verteilung<br />

analog derjenigen für den GT 3a ist genehmigt, Ziffer 5.5.4<br />

des Verteilungsreglements entsprechend angepasst.<br />

5.5.4 GT 3c – Empfang von Fernsehsendungen auf<br />

Grossbildschirm («public viewing») Verteilungs klassen<br />

55,0 % 1C<br />

0,5 % 1E<br />

3,9 % 2C<br />

0,1 % 2F<br />

0,5 % 5<br />

20,0 % 9C<br />

Die verbleibenden 20 % werden den Fernsehentschädigungen für<br />

ausländische Sender aus <strong>dem</strong> Tarif GT 1 zugeschlagen.<br />

18_Gut zu wissen suisa info 2.09


Ascap International Awards<br />

SUISA-Mitglieder, deren Werke zwischen <strong>dem</strong> 1. Oktober 2008 und <strong>dem</strong><br />

30. September 2009 in den USA aufgeführt oder gesendet wurden, können<br />

am asCAP International Awards Program teilnehmen.<br />

Nur vereinzelte SUISA-Mitglieder erhalten<br />

Urheberrechtsvergütungen aus den<br />

USA. Der Grund liegt beim angewandten<br />

Stichproben-System: Um den Inkasso­<br />

Aufwand so gering wie möglich zu halten,<br />

erfassen die amerikanischen Gesellschaften<br />

nur die einträglichen Veranstaltungen<br />

und vernachlässigen kleinere. Zu<strong>dem</strong><br />

verteilen sie fast die gesamten eingenommenen<br />

Vergütungen auf einen kleinen,<br />

<strong>mit</strong> statistischen Methoden erhobenen<br />

Bruchteil der Programme der Sendeunternehmen.<br />

Schweizer Urheber werden dabei<br />

kaum erfasst.<br />

<strong>Das</strong> von der amerikanischen Gesellschaft<br />

ASCAP jährlich ausgeschriebene ASCAP<br />

International Awards Program für Mitglieder<br />

ausländischer Schwestergesellschaften<br />

dient dazu, die Vergütungsansprüche<br />

nicht-amerikanischer Urheber zu<br />

erheben. Teilnehmen können alle SUISA-<br />

Mitglieder, deren Werke zwischen <strong>dem</strong><br />

1. Oktober 2008 und <strong>dem</strong> 30. September<br />

2009 in den USA aufgeführt wurden.<br />

Keinen Anspruch auf Vergütung haben<br />

Verleger oder Erben verstorbener Mitglieder.<br />

Ebenfalls nicht berücksichtigt werden<br />

Mitglieder, die für diesen Zeitraum<br />

von der ASCAP mehr als USD 25 000<br />

erhalten.<br />

Mitglieder <strong>mit</strong> Ansprüchen an die ASCAP<br />

sind gebeten, bei der Urheberabteilung<br />

der SUISA Zürich ein Teilnahmeformular<br />

anzufordern. Die ausgefüllten Formulare<br />

müssen bis spätestens zum 31. Dezember<br />

2009 zurückgeschickt werden. Formular<br />

anfordern bei urheber@suisa.ch. ■<br />

Schützt das Gehör!<br />

Jeder Musiker verbringt im Laufe seiner<br />

Karriere unzählige Stunden in Übungsräumen,<br />

im Studio, auf der Bühne oder als<br />

Zuhörer in Clubs und strapaziert dabei<br />

jahrelang sein Gehör. Die Belastung beginnt<br />

meist in der Jugend <strong>mit</strong> langen Tagen<br />

und Nächten in lauten Übungsräumen<br />

und setzt sich auf der Bühne fort – oft bis<br />

ins Alter.<br />

Die <strong>Problem</strong>atik von Gehörschädigungen<br />

ist heute kein Tabuthema mehr, doch immer<br />

noch viele Musiker wissen nicht, wie<br />

sie ihr Gehör nachhaltig schützen können.<br />

Die action swiss music hat daher zu diesem<br />

Thema die wichtigsten Informationen<br />

zusammengetragen und in der Broschüre<br />

«Gehörschutz für Musikerinnen und Musiker»<br />

zusammengefasst. Sie bietet zu<strong>dem</strong><br />

otoplastische Gehörschütze (Elacin X) für<br />

rund die Hälfte des Ladenpreises an. Dieses<br />

Angebot wird finanziell unterstützt<br />

von der Schweizerischen Interpretenstiftung<br />

(SIS) und ist für alle Musikerinnen<br />

und Musiker gültig. Interessierte melden<br />

sich unter action@actionswissmusic.ch.<br />

Die Broschüre «Gehörschutz für Musikerinnen<br />

und Musiker» findet sich im<br />

Bereich Dossiers auf<br />

www.actionswissmusic.ch. ■<br />

suisa info 2.09<br />

Gut zu wissen_19


Schweizer stehen hinter<br />

Musikschaffenden<br />

Martin Wüthrich<br />

Hat Musik im Internetzeitalter überhaupt noch einen Wert? Und wie wichtig ist sie den<br />

Schweizerinnen und Schweizern? Eine repräsentative Umfrage lässt auf horchen: Über<br />

90 Prozent der Bevölkerung sind der Meinung, dass Komponisten und Musikautoren<br />

für die Nutzung ihrer Werke bezahlt werden sollen. Und auch für das private Kopieren<br />

ihrer Werke auf CDs oder MP3-Player sollen die Musikschaffen den Geld erhalten,<br />

finden Herr und Frau Schweizer.<br />

F<br />

ilesharing, Piratenpartei und<br />

schrumpfender CD-Markt – leicht<br />

könnte man zum Schluss gelangen,<br />

dass der Schweizer Bevölkerung<br />

die Musik nichts mehr wert ist.<br />

Doch ist dieser Schluss korrekt? Wir wollten<br />

es nicht bei der Vermutung belassen<br />

und gaben eine repräsentative Umfrage in<br />

Auftrag. Dabei gab es einerseits positive<br />

Überraschungen, andererseits bestätigen<br />

die Ergebnisse auch Trends, die uns Sorge<br />

machen.<br />

Beginnen wir <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Erfreulichen: Musik<br />

geniesst einen hohen Stellenwert in der<br />

Schweizer Bevölkerung. Unter den Kunstformen<br />

Musik, Literatur, Kino / Film,<br />

Malerei, Tanz oder Theater wird Musik am<br />

häufigsten als die wichtigste Kunstform<br />

bezeichnet (37 Prozent). Über 40 Prozent<br />

der Befragten bezeichnen Musik gar als<br />

«lebenswichtig» oder «ihre Leidenschaft».<br />

Der durchschnittliche Musikkonsum liegt<br />

bei 3,2 Stunden im Tag, worin auch das<br />

eher passive Musikhören durch Radiobeschallung<br />

inbegriffen sein dürfte.<br />

Musikschaffende sollen fürs<br />

Kopieren entschädigt werden<br />

Neben der generellen Einstellung zur<br />

Musik wollten wir mehr über das Konsumverhalten<br />

und die Einstellung zum Urheberrecht<br />

erfahren. <strong>Das</strong> in dieser Klarheit<br />

überraschende Resultat: 91 Prozent<br />

der Befragten sind der Meinung, dass<br />

Komponisten und Musikautoren bezahlt<br />

werden sollen, wenn ihre Musik gesendet<br />

oder aufgeführt wird. Gefragt, ob Musikschaffende<br />

für das Kopieren ihrer Werke<br />

entschädigt werden sollen, stimmen immer<br />

noch 77 Prozent zu. Die durchschnittliche<br />

Zustimmung steigt <strong>mit</strong> zunehmen<strong>dem</strong><br />

Alter und höherer Ausbildung der<br />

Befragten. Bei Personen <strong>mit</strong> höherer Ausbildung<br />

liegt die Zustimmung gar bei 95<br />

Prozent (Entschädigung allgemein) bzw.<br />

88 Prozent (Entschädigung für das Kopieren).<br />

<strong>Das</strong> vorläufige Fazit: Alles in allem<br />

wird eine Kopierentschädigung zugunsten<br />

der Musikschaffenden da<strong>mit</strong> von der<br />

Schweizer Bevölkerung klar bejaht.<br />

20_Gut zu wissen Foto: Marcel Grubenmann suisa info 2.09


Gratismentalität der<br />

Digital Natives<br />

Als Digital Natives bezeichnet man die Altersgruppe,<br />

die <strong>mit</strong> Internet herangewachsen<br />

ist – und deshalb selbstverständlich<br />

findet, dass da fast alles gratis zu haben<br />

ist. In dieser Altersgruppe unter 35 Jahren,<br />

so die Umfrageresultate, sind knapp<br />

30 Prozent einer Kopierentschädigung gegenüber<br />

eher kritisch oder kritisch eingestellt.<br />

<strong>Das</strong> ist auch die Altersgruppe, die<br />

mehr Songs online tauscht als kauft. Und<br />

«Gratis-ist-geil-Mentalität». Die Schulinitiative<br />

wird laufend ausgebaut, und in diesem<br />

Jahr entsteht zu<strong>dem</strong> ein neues Lehr<strong>mit</strong>tel,<br />

in <strong>dem</strong> Internet, P2P und Co. viel<br />

Platz eingeräumt wird.<br />

Musik online: Junge zahlen<br />

eher nicht<br />

Obwohl das Internet als Absatzkanal immer<br />

wichtiger wird, bezieht bloss ein Viertel<br />

aller Befragten Musik über das Internet.<br />

Bei den Personen unter 35 sind es<br />

ist insofern beruhigend, als sich eine kaufkräftige<br />

Altersgruppe weiterhin auch offline<br />

<strong>mit</strong> Musik eindeckt. Dennoch muss<br />

man <strong>mit</strong> Blick auf die Zukunft kritisch fragen,<br />

ob das einmal erlernte Verhalten – ich<br />

hols gratis im <strong>Web</strong> – sich <strong>mit</strong> zunehmen<strong>dem</strong><br />

Alter ändert oder ob es beibehalten<br />

wird. Und ob sich andere Einnahmequellen<br />

für Kreative eröffnen, wenn der Endkunde<br />

nichts mehr zahlen will für Musik,<br />

Filme und Texte.<br />

Musikkonsum: Vom Radio zum Handy?<br />

Anfang 2009 hören 72 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben täglich<br />

Radio. Doch auch Internet und MP3-Player werden intensiv benutzt: Rund 40 Prozent<br />

hören Musik von einer dieser Quellen – bei den jungen Befragten (16–35 Jahre)<br />

sind es gar rund 60 Prozent. iPhone und Co. entwickeln sich zunehmend zu<br />

mobilen Allzweckgeräten. Bereits ein Fünftel der Bevölkerung nutzt das Handy<br />

schon jetzt zum Musikhören, bei der Gruppe unter 35 Jahren sind es gar 37 Prozent.<br />

Mit neuen Geräten und Diensten wird dieser Anteil weiter zunehmen.<br />

Urheberrechtlich bedeuten Geräte wie Mobiltelefone eine Herausforderung. So<br />

kann man auf Musikhandys Radio oder (via Internet) Musikstreams hören. Die Urheberrechte<br />

werden dann vom Anbieter der Dienstleistung abgegolten. Es lassen<br />

sich jedoch auch grosse Mengen von Songs als Kopie speichern, was über<br />

die Leerträgervergütung abgegolten gilt. Werden Songs direkt von Onlinestores<br />

heruntergeladen (z. B. Comes with Music oder iTunes), holt der Anbieter des<br />

Dienstes die nötigen Lizenzen für die Urheberrechte ein.<br />

Filesharing und P2P<br />

Filesharing (Dateien teilen) bezeichnet<br />

das direkte Weitergeben von Dateien<br />

zwischen Internetnutzern in einem<br />

sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk<br />

(P2). Die Daten befinden sich auf den<br />

Computern der Teilnehmer (oder auf<br />

speziellen Servern) und werden von<br />

dort aus verteilt. Normalerweise kopiert<br />

man Daten von fremden Rechnern<br />

(Download), während man gleichzeitig<br />

andere Daten zur Verfügung stellt<br />

(Upload). Um auf solche Netzwerke<br />

zugreifen zu können, braucht man<br />

spezielle Programme wie z. B. Emule,<br />

Gnutella oder Kazaa.<br />

die deutlich mehr Musik kopiert. Bei den<br />

unter 35-Jährigen kopiert mehr als die<br />

Hälfte regelmässig, bei den über 50-Jährigen<br />

ist es nur eine von zehn Personen.<br />

Der Generationengraben zeigt sich also<br />

zweifach: nämlich zum einen beim effektiven<br />

(Kauf-)Verhalten, zum andern<br />

in der unterschiedlichen Einstellung der<br />

Altersgruppen zum Urheber. Bereits heute<br />

ist die SUISA deshalb gemeinsam <strong>mit</strong><br />

den anderen Urheberrechtsgesellschaften<br />

im Schulbereich aktiv und ver<strong>mit</strong>telt <strong>mit</strong><br />

grossem Erfolg jungen Menschen die Bedeutung<br />

von «<strong>Copyright</strong>». Wer einmal <strong>mit</strong><br />

einem Komponisten diskutiert hat, kann<br />

nicht mehr gar so einfach zurück zur<br />

jedoch bereits 43 Prozent. Dabei fällt auf,<br />

dass gerade diese grosse Gruppe mehr<br />

Musik gratis von Tauschbörsen herunterlädt,<br />

als sie bei kostenpflichtigen Onlineshops<br />

erwirbt. Rund ein Fünftel in dieser<br />

Altersgruppe gibt sogar an, sich monatlich<br />

mehr als 15 Songs kostenlos via Tauschbörse<br />

zu beschaffen.<br />

Wer älter ist als 35, bezahlt dagegen in der<br />

Regel für Musik im Internet: Die 35- bis<br />

50-Jährigen kaufen gemäss eigenen Angaben<br />

dreimal mehr Songs in Onlineshops,<br />

als sie kostenlos herunterladen. Und bei<br />

den über 50-Jährigen kauft immerhin jeder<br />

Zehnte Musik im <strong>Web</strong>. Tauschbörsen<br />

kennt diese Gruppe praktisch nicht. Dies<br />

<strong>Das</strong> vorläufige Fazit fällt also zwiespältig<br />

aus. Die Umfrage zeigt, dass die Bevölkerung<br />

in Urheberrechtsfragen (noch) hinter<br />

<strong>dem</strong> geltenden Recht und den Kunstschaffenden<br />

steht. Wer kreativ tätig ist, so der<br />

Volkswille, soll entschädigt werden, wenn<br />

seine Arbeit genutzt wird. Schaut man<br />

jedoch genauer hin, so zeigt sich, dass diese<br />

Solidarität bröckelt, je jünger die Befragten<br />

sind. Umso wichtiger scheint es<br />

uns, heranwachsende Menschen <strong>mit</strong> <strong>dem</strong><br />

Urheberrecht vertraut zu machen und<br />

Werknutzungen im Internet sowie in der<br />

Mobiltelefonie korrekt zu lizenzieren. Hoffen<br />

allein auf das Rechtsempfinden der<br />

Menschen wird nicht reichen. ■<br />

www.suisa.ch/studien<br />

suisa info 2.09<br />

Gut zu wissen_21


DIe lADeNhüter IM WeB<br />

Martin Wüthrich<br />

<strong>Das</strong> internet werde ökonomische Gesetze auf den Kopf stellen, behauptete<br />

Chris anderson vor fünf Jahren. Nischenmärkte würden aufblühen und mündige<br />

Konsumenten würden mehr von vielem kaufen, anstatt viel von wenigem. Nach einer<br />

britischen studie trifft diese These zumindest für den digitalen Musikmarkt nicht zu.<br />

Will Page ist Chefökonom<br />

der britischen Urheberrechtsgesellschaft<br />

PRS<br />

for Music, das Musikbusiness<br />

und seine Entwicklung sind sein<br />

täglich Brot. Gemeinsam <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Marktforschungsunternehmen<br />

BigChampage<br />

hat sich Herr Page <strong>mit</strong> folgenden Fragen<br />

beschäftigt: Trifft die Long­Tail­Theorie<br />

für den digitalen Musikmarkt zu? Und gibt<br />

es Unterschiede zwischen legalen und illegalen<br />

Angeboten für Musik im <strong>Web</strong>? Und<br />

falls es Unterschiede gibt, wie lassen sie<br />

sich erklären?<br />

<strong>Das</strong> Ergebnis ist erstaunlich: Mit der Studie<br />

«The Long Tail of P2P» widerlegen Page<br />

und seine Mitautoren die Theorie Andersons<br />

weitgehend – zumindest, was den<br />

digitalen Musikmarkt angeht. Legal ge­<br />

kauft und illegal getauscht werden online<br />

im grossen Stil diejenigen Songs und Alben,<br />

die ebenfalls als physische Tonträger<br />

guten Absatz finden. Insbesondere ist der<br />

Unterschied zwischen legalen Angeboten<br />

wie iTunes und Napster oder illegalen<br />

Tauschbörsen weit kleiner, als nach Andersons<br />

Theorie zu erwarten wäre.<br />

enttäuschender legaler Markt<br />

Von 13 Millionen erfasster Tracks in legalen<br />

Musikangeboten sind laut Studie 10<br />

Millionen im letzten Jahr nicht ein Mal<br />

verkauft worden. Die kleine Menge von<br />

52 000 Tracks generierte 80 Prozent des<br />

Umsatzes. Bei den Alben waren die Zahlen<br />

noch schlechter: Von 1,23 Millionen im<br />

Angebot wurden 173 000 wenigstens ein<br />

Mal verkauft, wo<strong>mit</strong> 85 Prozent ohne eine<br />

verkaufte Kopie im digitalen Regal liegen<br />

blieben. Für die Anhänger der Long­Tail­<br />

Theorie ist dies ein wahrhaft ernüchterndes<br />

Ergebnis.<br />

Der illegale Musikmarkt im <strong>Web</strong> übertrifft<br />

den legalen um ein Vielfaches. Hier<br />

gibt es keine Lizenzen, keine Restriktionen<br />

durch Verleger oder durch Künstler,<br />

die ihre Musik nicht online anbieten wollen.<br />

Der illegale Markt bietet alles, was jemand<br />

hochlädt. Für P2P erwarteten die<br />

Autoren der Studie deshalb ein Bild, das<br />

eher der Long­Tail­Theorie entspricht.<br />

legales versus illegales Angebot<br />

Wiederum gab es eine Überraschung.<br />

Zwar gibt es im P2P­Verkehr Hits, die im<br />

legalen Angebot nicht auftauchen – so<br />

22_Gut zu wissen suisa info 2.09


Musikkonsum über Tauschbörsen und über Onlineshops<br />

Quelle: BigChampage<br />

Kumulierte Verkäufe oder Tauschhandlungen <br />

100 %<br />

80 %<br />

60 %<br />

40 %<br />

20 %<br />

0 %<br />

➊<br />

➋<br />

➌<br />

➊ Andersons Long-Tail-Theorie: 95 %<br />

aller angebotenen Files generieren<br />

80 % des Umsatzes. Die obersten<br />

5 % des Angebots generieren bloss<br />

20 % des Umsatzes.<br />

➋ Tauschbörsen: 95 % aller angebotenen<br />

Files machen 20 % der<br />

getauschten Files aus. 5 % des<br />

Angebots generieren 80 % der<br />

Tauschhandlungen.<br />

➌ Legale Musikplattformen: 95 %<br />

aller angebotenen Files generieren<br />

lediglich 10 % des Umsatzes. 90 %<br />

des Umsatzes werden von bloss 5 %<br />

des Angebots erwirtschaftet.<br />

100 %<br />

80 % 60 % 40 % 20 % 0 %<br />

Kumulierte Anzahl angebotener Files<br />

Typische Pareto-Verteilung Tauschhandlungen auf P2P-Seiten Single-Downloads von legalen Musikplattformen<br />

etwa die Songs und Alben der Beatles, die<br />

online nicht legal zu kaufen sind. Davon<br />

abgesehen jedoch ist die Kurve ähnlich<br />

flach bzw. steil wie im legalen Angebot: 5<br />

Prozent des Angebots machen 80 Prozent<br />

der getauschten Files aus, die restlichen<br />

95 Prozent gerade einmal 20 Prozent. Einen<br />

gewichtigen Unterschied gibt es laut<br />

Studie allerdings: Was einmal hochgeladen<br />

wird, wird wenigstens einmal heruntergeladen.<br />

Statt also gänzlich zu verstauben,<br />

findet der Track wenigstens einen<br />

Abnehmer. Für die Rechtsinhaber bleibt<br />

das Ergebnis dasselbe: Geld gibt es in keinem<br />

Fall.<br />

<strong>Das</strong> Paradox der Auswahl<br />

Weshalb, wenn doch die Auswahl im <strong>Web</strong><br />

so gross ist, stürzt sich die Mehrheit der<br />

Nutzer auf die immer gleichen Songs und<br />

Alben? Die Ursache orten die Autoren der<br />

Studie in einem «Paradox der Auswahl».<br />

Wenn die Auswahl zu gross wird, halten<br />

sich Menschen an das, was sie kennen.<br />

Also an Empfehlungen von Freunden oder<br />

Songs, die in den Medien gespielt werden.<br />

Von einem soziologischen Standpunkt<br />

aus, so die Autoren, gebe es noch eine weitere,<br />

sinnvolle Erklärung. Kultur in ihrer<br />

ursprünglichsten Form sei nämlich das,<br />

was wir an Musik, Mode, Sprache oder<br />

Einstellungen teilen würden. Wenn Kultur<br />

also wichtig ist, dann ist die Popularität<br />

bestimmter Musik kein Paradox mehr.<br />

Die Publikation der Studie findet sich (in<br />

Englisch) unter www.prsformusic.com/<br />

creators/news/research. ■<br />

«The Long Tail» in Kürze<br />

Es war und ist eine der wichtigsten Theorien<br />

der digitalen Ökonomie: «The Long<br />

Tail» von Wired-Autor Chris Anderson,<br />

erstmals vorgestellt im Oktober 2004.<br />

Anderson behauptete, wenn man einem<br />

Kunden eine grössere Auswahl anbiete<br />

und schmackhaft mache, so werde er<br />

diese nutzen. Und weil das im Internet<br />

ohne grosse Kosten für Distribution und<br />

Lagerhaltung möglich ist, würden so<strong>mit</strong><br />

auch kleinere Nischen profitabel, die<br />

in der physischen Welt keine Existenzchance<br />

hätten. Mit anderen Worten,<br />

der Markt entwickle sich in Richtung<br />

«selling less of more». Die Menge (tail)<br />

der verfügbaren Produkte würde länger,<br />

die Kurve der verkauften Produkte gegen<br />

ihr Ende hin fetter.<br />

suisa info 2.09 Foto: istockphoto.com Gut zu wissen_23


Termine<br />

Popkomm 2009 abgesagt<br />

Die Popkomm fällt in diesem Jahr wegen zu geringer Anmeldezahlen und der anhaltend<br />

schwierigen Branchenlage aus. Zur Rettung der Marke Popkomm haben die Veranstalter<br />

in Abstimmung <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) und<br />

<strong>dem</strong> Bundesverband Musikindustrie beschlossen, die Messe für ein Jahr auszusetzen.<br />

<strong>Im</strong> Sommer 2010 soll die Popkomm <strong>mit</strong> einem veränderten Gesamtkonzept wieder in<br />

Berlin stattfinden. «Trotz positiver Resonanz auf die neue Veranstaltungslocation und<br />

befriedigender Buchungen der Aussteller rechnen wir wegen der Wirtschaftslage <strong>mit</strong><br />

einem erheblichen Rückgang der Fachbesucher. Aus Verantwortung gegenüber den Ausstellern<br />

haben wir uns daher entschlossen, die Popkomm für ein Jahr auszusetzen», erklärte<br />

Dr. Ralf Kleinhenz, Geschäftsführer der Popkomm, die Absage.<br />

www.popkomm.de<br />

24.–27. Januar 2010, Palais des Festivals, Cannes<br />

Mi<strong>dem</strong> 2010 <strong>mit</strong> erneuertem Konzept<br />

Der Besucherrückgang war an der diesjährigen Mi<strong>dem</strong> nicht zu übersehen. Die Organisatoren<br />

reagieren darauf <strong>mit</strong> einem erweiterten Konzept. Der digitale Bereich sowie der<br />

Livesektor werden stärker gewichtet, und neue Networking-Plattformen sollen den Austausch<br />

vereinfachen und professionalisieren.<br />

Mi<strong>dem</strong>Net inklusive und neue Networking-Zonen<br />

Neu ist die Mi<strong>dem</strong>Net, die am Samstag und Sonntag stattfindet, fester Bestandteil der<br />

Messe und <strong>mit</strong> der Mi<strong>dem</strong>-Akkreditierung zugänglich. Innerhalb der Messe wird eine<br />

«Mi<strong>dem</strong>Net Area» eingerichtet, wo während der gesamten Messedauer in der «Aca<strong>dem</strong>y»<br />

und im «Lab» Fragen rund um Musik und Internet behandelt werden. Zu<strong>dem</strong> werden weitere<br />

auf spezifische Kundensegmente zugeschnittene Networking-Bereiche geschaffen<br />

wie der «Manager Pavillon» für Künstlermanager und Agenten und die «Match Making<br />

Area» für international organisierte Networkinganlässe.<br />

Musikmesse<br />

Frankfurt 2010<br />

Nehmen auch Sie als Aussteller an der<br />

Musikmesse Frankfurt, der grössten<br />

Fachmesse für Musikinstrumente, Musiksoftware,<br />

Noten und Zubehör, teil und<br />

profitieren Sie von folgenden Vorteilen<br />

des Schweizer Gemeinschaftsstandes:<br />

– Stark vergünstigte Standmiete (inkl.<br />

Messeeintritt, Präsenz in Messe­<br />

Katalog und auf Messe-<strong>Web</strong>site)<br />

– kleine, abgegrenzte Ausstellungsfläche<br />

<strong>mit</strong> individueller Beschriftung,<br />

Präsentationswand für Plakate,<br />

Tablaren, abschliessbarem Fach<br />

sowie Sitzmöglichkeiten<br />

– Auftritt unter gemeinsamen Dach<br />

– Austauschmöglichkeiten am Stand<br />

– Hilfestellung durch das Personal von<br />

SUISA und SUISA-Stiftung für Musik<br />

vor Ort und bei der Organisation der<br />

Standpräsenz<br />

– Stand-Apéro, zu <strong>dem</strong> Sie Ihre<br />

Geschäftspartner einladen können<br />

Organisiert und finanziert wird der Gemeinschaftsstand<br />

von der SUISA­ Stiftung<br />

für Musik in Zusammenarbeit <strong>mit</strong> der<br />

SUISA. Musikverlage, die sich für eine Teilnahme<br />

interessieren, wenden sich bis spätestens<br />

15.10.2009 an die SUISA-Stiftung<br />

für Musik, Tel. +41 21 614 32 70,<br />

info@fondation-suisa.ch,<br />

www.musikmesse.de<br />

Schweizer Stand <strong>mit</strong> Blick auf Hafen<br />

Analog zur Mi<strong>dem</strong> gilt auch für den Schweizer Stand: Qualität statt Quantität. Der grosse<br />

Messestand wird durch einen zeitgemässen Kompaktstand ersetzt. Dieser ist neu<br />

im Espace Riviera angesiedelt und verfügt über eine Terrasse <strong>mit</strong> Blick auf den Hafen.<br />

Die Networking- und Marketing-Angebote werden dafür erweitert. Erstmals wird der<br />

«mx3 Cube» präsentiert, ein Würfel, der durch Touch Screens bedient wird und über<br />

den sämtliche Inhalte von mx3.ch abgerufen werden können. Die Messebesucher erhalten<br />

so<strong>mit</strong> Zugriff auf Musik und Informationen von rund 10 000 Schweizer Gruppen<br />

und Musikern.<br />

An Mi<strong>dem</strong>-Teilnahme interessiert? Auskünfte zur Schweizer Messepräsenz erteilt<br />

Claudia Kempf, Tel. +41 44 485 65 25, claudia.kempf@suisa.ch<br />

www.mi<strong>dem</strong>.com<br />

Terminvorschau<br />

Womex, Kopenhagen<br />

28.10.–1.11.2009<br />

Mi<strong>dem</strong>, Cannes<br />

24.–27.1.2010<br />

m4music, Zürich<br />

25.–27.3.2010<br />

Musikmesse Frankfurt<br />

24.–27.3.2010<br />

jazzahead!, Bremen<br />

22.–25.4.2010<br />

SUISA-Generalversammlung<br />

in Bern<br />

26.6.2010

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