World Copyright Summit: Das Problem mit dem Web Im ... - Suisa
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World Copyright Summit: Das Problem mit dem Web Im ... - Suisa
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SUISA<br />
INFO<br />
Mitgliederzeitschrift<br />
2.09<br />
<strong>World</strong> <strong>Copyright</strong> <strong>Sum<strong>mit</strong></strong>:<br />
<strong>Das</strong> <strong>Problem</strong> <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> <strong>Web</strong><br />
Seite 6<br />
<strong>Im</strong> Fokus: Musik im Film<br />
Seite 8 – 12<br />
Studie zu P2P: Getauscht<br />
wird, was gekauft wird<br />
Seite 22
SUISA info 2.09<br />
INterN<br />
4 Die Generalversammlung<br />
stimmt Namensänderung zu<br />
INterNAtIONAl<br />
6 Heftige Diskussionen am<br />
2. <strong>World</strong> <strong>Copyright</strong> sum<strong>mit</strong><br />
SChWerPUNKt<br />
8 um Film und Musik herum muss<br />
vieles geregelt werden<br />
SUISA-StIFtUNG Für MUSIK<br />
13 Erfolgreiche Premiere an der<br />
Jazzahead<br />
NAChrIChteN<br />
15 ausgezeichnete schweizer und<br />
internationale Wettbewerbe<br />
8<br />
MusiK uND FiL M<br />
ViELE WEGE FÜHREN<br />
ZuM PassENDEN<br />
sOuNDTRaCK<br />
GUt ZU WISSeN<br />
18 Verteilungsregeln für die neuen<br />
gemeinsamen Tarife 2b und 3c<br />
20 gfs-studie: <strong>Das</strong> schweizer Volk<br />
steht hinter <strong>dem</strong> urheberrecht<br />
22 Britische studie: auch im <strong>Web</strong><br />
überwiegen die Ladenhüter<br />
terMINe<br />
24 Eine Vorschau auf kommende<br />
Messen und Veranstaltungen<br />
11<br />
KLiNGENDE BiLDER<br />
<strong>Das</strong> FiL MFEsTiVaL LOCaRNO<br />
HORCHT auF<br />
Zum Beilageblatt «Musikszene<br />
Schweiz»<br />
Wenn rund 40 bekannte Musikjournalisten<br />
einen Portraitband über<br />
die Musiklandschaft der schweiz<br />
verfassen, dann ist uns das einen<br />
Hinweis wert. «Musikszene schweiz»<br />
berichtet, ohne anspruch auf Vollständigkeit,<br />
in Reportagen und interviews<br />
über das nationale Musikschaffen.<br />
Ohne Einfl uss auf auswahl oder inhalt<br />
unterstützt die suisa die Promotion<br />
des kurzweiligen Werks <strong>mit</strong> <strong>dem</strong><br />
beiligenden Flyer und wünscht viel<br />
spass bei der Lektüre.<br />
22<br />
K(L)EiNE REVOLuTiON<br />
ViELE LaDENHÜTER iM DiGiTaLEN<br />
MusiK M aRKT<br />
IMPreSSUM<br />
redaktionsleitung Martin Wüthrich Design www.crafft.ch Druck Mattenbach aG, aufl age 20 600 Ex.<br />
SUISA Bellariastrasse 82, Postfach 782, 8038 Zürich, T. +41 44 485 66 66, F. +41 44 482 43 33<br />
SUISA 11bis, av. du Grammont, 1007 Lausanne, T. +41 21 614 32 32, F. +41 21 614 32 42<br />
SUISA Centro san Carlo, Via soldino 9, 6903 Lugano, T. +41 91 950 08 28, F. +41 91 950 08 29<br />
www.suisa.ch, suisa@suisa.ch<br />
Fotos: Fotofestival Pedrazzini,<br />
suisa, istockphoto.com<br />
Foto Titelseite: Cobra Films
NAPSter, 10 jAhre SPäter<br />
Es war einmal ein Student, der erfand ein System,<br />
um Dateien zu tauschen. Sein Programm Napster<br />
durchsuchte die Computer seiner Anwender nach<br />
MP3Dateien. Ging eine Suchanfrage ein, so<br />
ver band Napster den suchenden und den anbietenden<br />
Rechner <strong>mit</strong>einander: Die PeertoPeerKommunikation<br />
(P2P) war erfunden. Innert Kürze<br />
hatte Napster Millionen von Nutzern. Während der<br />
Student sich im Märchen wähnte, entwickelte sich Napster zum Alptraum für<br />
eine ganze Industrie. Mit P2P entstand ein futuristisches Vertriebsmodell für<br />
Musikdateien, das physische Datenträger wie die CD im Prinzip überflüssig<br />
machte.<br />
Der weitere Verlauf der Geschichte ist bekannt. Napster wurde geschlossen,<br />
andere Tauschbörsen traten an seine Stelle, und die CDVerkäufe brachen ein.<br />
Die Musikindustrie fand kein Gegen<strong>mit</strong>tel. Erst Apple schaffte <strong>mit</strong> iTunes ein<br />
taugliches Modell für legalen Musikvertrieb im <strong>Web</strong>. <strong>Das</strong> <strong>Problem</strong> dabei: Musik<br />
ist verhältnismässig billig, teuer sind iPod und iPhone. Der so erwirtschaftete<br />
Profit von Apple scheint der Öffentlichkeit jedoch egal zu sein. Lieber legt man<br />
sich wegen einer bescheidenen Vergütung <strong>mit</strong> der SUISA an.<br />
Am Erfolg von iTunes und Co. partizipieren jedoch gerade die Musikurheber<br />
nur bedingt. Zum einen sind die Preise und da<strong>mit</strong> die Tantiemen im Internet<br />
eher tief. Zum andern tun sich viele Nutzer immer noch schwer da<strong>mit</strong>, ihre<br />
Angebote korrekt zu lizenzieren. Und nicht zuletzt sind auf Druck der EU<br />
mühselige Lizenzierungspraktiken entstanden, bei denen kleinere Gesellschaften<br />
wie die SUISA oft das Nachsehen haben.<br />
Nicht nur das Musikgeschäft geht unberechenbare Wege. Seit Kurzem wird auf<br />
politischer Ebene kräftig am Gerüst der Urheberrechte gerüttelt. Die Piratenpartei<br />
hat sich aufgemacht, um «das Urheberrecht zu seinen Ursprüngen<br />
zurückzuführen». Unter <strong>dem</strong> Deckmantel der Befreiung der Kultur fordert sie<br />
das zu legalisieren, wofür bereits Napster stand: den kostenlosen Austausch<br />
von urheberrechtlich geschützten Werken. Ihren Werken und denen ihrer<br />
Berufskolleginnen und kollegen.<br />
Für uns ist das der falsche Weg. Musik soll möglichst vielen Menschen<br />
zugänglich sein UND die Urheber sollen fair bezahlt werden – unabhängig<br />
davon, in welchem Medium ihre Werke gespielt und verbreitet werden. Dafür<br />
stehen wir von der SUISA. Wir können nicht zurück in ein Zeitalter vor P2P.<br />
Doch wir können uns dafür einsetzen, dass die Rechte der Urheber nicht<br />
unterhöhlt werden. 10 Jahre nach Napster ist dieser Einsatz wichtiger denn je.<br />
Martin Wüthrich<br />
suisa info 2.09<br />
Intern_3
Generalversammlung der SUISA<br />
Die SUISA erhält einen neuen Namen<br />
Astrid Davis-Egli<br />
Die SUISA trägt die Gesellschaftsform «Genossenschaft» neu in ihrem<br />
Namen, nach<strong>dem</strong> die Generalversammlung <strong>dem</strong> Änderungsantrag zu gestimmt<br />
hat. Jahr esbericht und Jahresrechnung wurden einstimmig genehmigt.<br />
Die Generalversammlung 2009 vom 21. Juni wurde von<br />
den Granitzlern eröffnet. Die Gruppe junger Volksmusiker<br />
liess volksmusikalische Klänge frisch daherkommen,<br />
was ältere Jahrgänge bewog, die Musik<br />
als «experimentelle Volksmusik» zu bezeichnen. Nach <strong>dem</strong> musikalischen<br />
Auftakt leitete Präsident Hans Ulrich Lehmann über<br />
zu den statutarischen Geschäften. Diese gingen zügig voran, und<br />
die Generalversammlung genehmigte Jahresbericht und Jahresrechnung<br />
2008 einstimmig.<br />
Rechtsform enthalten ist, dass also das Wort «Genossenschaft»<br />
erscheint. Für uns bedeutete dies, das Wort «Gesellschaft» durch<br />
«Genossenschaft» zu ersetzen. Die Gelegenheit wurde gleichzeitig<br />
dazu genutzt, den Firmennamen zu kürzen, war doch der<br />
vorherige Firmennamen (Schweizerische Gesellschaft für die<br />
Rechte der Urheber musikalischer Werke) sehr lang und so<strong>mit</strong><br />
schwer zu merken. Der Vorstand schlug in seinem Antrag folgenden<br />
Namen vor:<br />
SUISA – Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik<br />
SUISA – Coopérative des auteurs et éditeurs de musique<br />
SUISA – Cooperativa degli autori ed editori di musica<br />
SUISA – Cooperativa dals auturs ed editurs da musica<br />
Die Generalversammlung stimmte <strong>dem</strong> Antrag des Vorstands<br />
einstimmig zu.<br />
Die Granitzler verbreiten gute Laune an der SUISA-Generalversammlung.<br />
<strong>Das</strong> wichtigste Traktandum der diesjährigen Generalversammlung<br />
war die Namensänderung der SUISA. Hierfür bedurfte es<br />
einer Statutenänderung. Die Namensänderung wurde infolge<br />
einer Revision des Obligationenrechts notwendig. Dieses verlangt<br />
nun auch von Genossenschaften, dass im Firmennamen die<br />
Neues Mitglied der Verteilungs- und<br />
Werkkommission<br />
Traktandiert war überdies die Ersatzwahl in die Verteilungs- und<br />
Werkkommission. Auch hier folgte die Generalversammlung der<br />
Empfehlung des Vorstands und wählte Jérôme Thomas – Saxofonist,<br />
Flötist, Komponist, Arrangeur und Band-Leiter im Bereich<br />
Jazz – in die Kommission. Dieser ersetzt den austretenden George<br />
Robert.<br />
Bereits um 12.15 Uhr beendete der Präsident Hans Ulrich<br />
Lehmann die GV in Rekordzeit und lud wie jedes Jahr zu Apéro<br />
und Mittagessen ein, das für ausgiebige Gespräche genutzt<br />
wurde. ■<br />
4_Intern Foto: Beat Felber suisa info 2.09
Aus <strong>dem</strong> SUISA-Vorstand<br />
Marco Zanotta, Alfred Meyer<br />
<strong>Im</strong> ersten Halbjahr 2009 beschloss der Vorstand über die Kostenabzüge 2009 und<br />
bereitete die Geschäfte der Generalversammlung vor. Mehrfach diskutiert wurde<br />
das Crossborder-Licensing, die Lizenzierung von grenzüberschreitenden Nutzungen<br />
bei Online- und Mobilediensten.<br />
<strong>Das</strong> Hauptgeschäft der Sitzung des Vorstands<br />
vom 7. / 8. April 2009 war die Vorbereitung<br />
der Generalversammlung vom<br />
21. Juni dieses Jahres (GV). Er verabschiedete<br />
zuhanden der GV<br />
– Jahresbericht, Jahresrechnung, Bilanz,<br />
Bericht der Revisionsstelle, Wahl der<br />
Revisionsstelle<br />
– Änderung des Firmennamens der<br />
SUISA<br />
– Wahl von Jérôme Thomas in die Verteilungs-<br />
und Werkkommission<br />
Ferner beschloss der Vorstand in seiner<br />
Frühjahrssitzung<br />
– über die Kostenabzüge 2009: Der Abzug<br />
auf Aufführungs- und Senderechte<br />
wird reduziert von bisher maximal<br />
19 Prozent auf maximal 17 Prozent,<br />
andere Abzüge bleiben unverändert.<br />
– über den Mindestbetrag für die gezielte<br />
Verteilung auf Programme der Lokalsender:<br />
Gemäss Verteilungsreglement<br />
4.2.3.1 bleibt es bei unverändert<br />
50 000 Franken <strong>mit</strong> der Bitte an die<br />
Kommission Tarife und Verteilung, die<br />
Frage zu prüfen, ob diese Li<strong>mit</strong>e in<br />
Zukunft verändert werden soll.<br />
– über kleinere Änderungen des<br />
Organisationsreglements: Alle Vorstands<strong>mit</strong>glieder<br />
haben den im Zusammenhang<br />
<strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Organisationsreglement<br />
erarbeiteten Verhaltenskodex<br />
unterschrieben.<br />
Schliesslich liess sich der Vorstand insbesondere<br />
orientieren<br />
– über das weitere Vorgehen der Kommission<br />
F + K hinsichtlich des Internen<br />
Kontrollsystems (IKS): Die Kommission<br />
betraut eine Delegation von zwei<br />
Vorstands<strong>mit</strong>gliedern da<strong>mit</strong>, zweimal<br />
pro Jahr zu prüfen, ob die Regeln des<br />
IKS von der Geschäftsleitung und den<br />
Mitarbeitenden der SUISA eingehalten<br />
werden.<br />
– über die Arbeiten der Kommission<br />
O + K zum Personalstatut: <strong>Das</strong> Personalstatut<br />
enthält allgemeine Bedingungen<br />
des Arbeitsvertrags zwischen<br />
SUISA und ihren Mitarbeitenden und<br />
wird in zahlreichen Punkten revidiert<br />
bzw. den Gesetzesänderungen<br />
angepasst.<br />
– über die Lizenzierung von grenzüberschreitenden<br />
Nutzungen (internationale<br />
Online-Mobile-Anbieter): Die Geschäftsleitung<br />
hat verschiedene Fragen<br />
dazu ihrer Aufsichtsbehörde, <strong>dem</strong><br />
Eidgenössischen Institut für Geistiges<br />
Eigentum, vorgelegt.<br />
Muster-Verlagsvertrag bleibt<br />
Knacknuss<br />
An seiner Sitzung vom 19. Juni 2009, am<br />
Tage vor der GV, beschloss der Vorstand<br />
insbesondere<br />
– das Personalstatut in der von der Kommission<br />
O + K vorgeschlagenen Fassung<br />
zu genehmigen.<br />
– die Arbeiten zu einem Muster-Verlagsvertrag<br />
fortzusetzen. Die Verleger<strong>mit</strong>glieder<br />
im Vorstand hatten zwar <strong>dem</strong><br />
von Geschäftsleitung und Kommission<br />
O + K ausgearbeiteten Entwurf<br />
mehrheitlich zugestimmt. Der Schweizerische<br />
Verband der Musikverleger<br />
(SVMV) stellte jedoch den Antrag,<br />
nochmals über einzelne Punkte zu verhandeln.<br />
<strong>Im</strong> Bestreben, einen Konsens<br />
zu finden, stimmte der Vorstand weiteren<br />
Verhandlungen <strong>mit</strong> den interessierten<br />
Verbänden zu.<br />
– drei eher redaktionelle Änderungen<br />
des Verteilungsreglements, über welche<br />
im Info 2.09 berichtet wird.<br />
Ferner diskutierte der Vorstand den umfassenden<br />
Bericht der Revisionsstelle<br />
über das Geschäftsjahr 2008 und legte die<br />
Schwerpunkte für die Revision 2009 fest.<br />
Und schliesslich liess sich der Vorstand<br />
insbesondere informieren<br />
– über die Arbeiten der Kommission<br />
Tarife und Verteilung hinsichtlich der<br />
Verteilung der Einnahmen der Lokalsender<br />
und der Erfassung der in Clubs<br />
von den DJs aufgelegten Musik. Einige<br />
SUISA-Mitglieder halten die gegenwärtige<br />
Regelung für ungenügend und<br />
haben entsprechende Anträge gestellt.<br />
Die Kommission prüft, ob die Anliegen<br />
<strong>mit</strong> vertretbarem Aufwand ganz oder<br />
teilweise erfüllt werden können.<br />
– und noch einmal über den Stand der Lizenzierung<br />
von grenzüberschreitenden<br />
Nutzungen. Die Geschäftsleitung zeigte<br />
an einem Beispiel den Ablauf der Lizenzierung<br />
eines international tätigen Musik-Online-Anbieters<br />
und der Verteilung<br />
der von ihm bezahlten Vergütungen auf.<br />
Die nächsten Vorstandssitzungen finden<br />
statt am 16. / 17. September (Lausanne)<br />
und am 9. / 10. Dezember (Zürich). ■<br />
suisa info 2.09 Intern_5
2. <strong>World</strong> <strong>Copyright</strong> <strong>Sum<strong>mit</strong></strong> in Washington D. C.<br />
Umsonst um jeden Preis<br />
Martin Wüthrich<br />
Ob Youtube, Apple Computer oder Google – die Geschäftsmodelle und der<br />
Erfolg dieser Firmen beruhen auf den Schöpfungen unzähliger Musiker, Filmemacher,<br />
Journalisten und anderer kreativer Köpfe. Weshalb jedoch tun sie sich<br />
so schwer, die Kreativen an ihrem Erfolg zu beteiligen? Eine mögliche Antwort<br />
darauf gibt das Gridlock-Modell des amerikanischen Wirtschaftsprofessors<br />
Michael Heller. Doch nicht nur Hellers These wurde in Washington heftig diskutiert.<br />
Wo Rechteinhaber und<br />
Rechtenutzer aufeinandertreffen,<br />
sind Auseinandersetzungen<br />
pro grammiert. Und tatsächlich kam es am<br />
2. <strong>World</strong> <strong>Copyright</strong> <strong>Sum<strong>mit</strong></strong> der CISAC in Washington<br />
zu heftigen Streitgesprächen. Nur<br />
zwei Jahre nach <strong>dem</strong> ersten <strong>Copyright</strong> <strong>Sum<strong>mit</strong></strong><br />
(Brüssel, 2007) schaffte es die CISAC,<br />
die Veranstaltung für Drittparteien zu öffnen<br />
und Sprecher/-innen zu gewinnen,<br />
die durchaus widersprüchliche Positionen<br />
vertreten. Keine einfache Ausgangslage<br />
für Youtube und Co., denn das Publikum<br />
bestand mehrheitlich aus Vertretern der<br />
weltweiten Urheberrechtsgemeinde.<br />
Von der Schwierigkeit, eine<br />
lizenz zu erhalten<br />
Zahava Levine (Chief Counsel, Youtube)<br />
schilderte nachdrücklich die <strong>Problem</strong>e,<br />
die Youtube angesichts der vielen Rechtsinhaber<br />
im Musik- und Filmgeschäft zu<br />
lösen habe. Zu<strong>dem</strong> schreibe das Unternehmen<br />
weiterhin rote Zahlen und sehe<br />
sich deshalb ausserstande, jeder Forderung<br />
nachzukommen. Man wolle die<br />
nötigen Rechte einholen und abgelten,<br />
stosse in der Praxis jedoch immer wieder<br />
an Grenzen, betonte Levine, die sichtlich<br />
und <strong>mit</strong> viel Einsatz für Verständnis<br />
warb. Auch wenn gewisse Zweifel am guten<br />
Willen von Youtube / Google bestehen<br />
blieben: Die Schwierigkeit im Lizenzierungsprozess<br />
konnten viele der Anwesenden<br />
nachvollziehen.<br />
Gridlock bei Onlinenutzungen<br />
<strong>Das</strong> (Un-)Wort der Woche und zugleich<br />
einen Erklärungsansatz für das Youtube-<br />
<strong>Problem</strong> lieferte dann Michael Heller, Professor<br />
der Columbia Law School. Er stellte<br />
das von ihm entwickelte Gridlock-Modell<br />
vor. Dieses besagt, dass ein Geschäft zum<br />
Scheitern verurteilt ist, wenn zu viele<br />
Rechtsinhaber beteiligt sind: Jeder vertritt<br />
nur seine eigenen Interessen und stellt<br />
deshalb Forderungen, die in der Summe<br />
ein neues Produkt, eine neue Lösung verhindern.<br />
So würde z. B. ein neues Medikament<br />
verhindert, weil zu viele Patente<br />
da<strong>mit</strong> verbunden seien und die Kosten in<br />
astronomische Höhen steigen würden.<br />
Der Ausweg aus «<strong>Copyright</strong>-Gridlock»<br />
wäre, laut Heller, eine zentrale Instanz,<br />
die über alle Rechte verfügen kann (oder<br />
viele Instanzen, die über alle Rechte verfügen).<br />
Heute haben wir in Europa eine<br />
Fragmentierung der Rechte, wie Heller sie<br />
schildert. So ist es für iTunes beispielsweise<br />
nicht mehr möglich, für den Schweizer<br />
«Die Rechte eines Künstlers<br />
an seinem Werk sind ebenso<br />
wichtig wie die, die je<strong>dem</strong><br />
Individuum den Zugang<br />
zu Werken der Kunst oder<br />
Wissenschaft garantieren.»<br />
Store bei der SUISA das Weltrepertoire<br />
zu lizenzieren. Und es scheint, als sei das<br />
letzte Kapitel dieser <strong>mit</strong> Widersprüchen<br />
gespickten Geschichte noch lange nicht<br />
geschrieben.<br />
Von Piraten und Freibeutern<br />
Ein weiteres Paradox betrifft die Haltung<br />
der Öffentlichkeit zu den Rechten der Kreativen.<br />
So sympathisiert die grosse Masse<br />
zwar <strong>mit</strong> den Urheberinnen und Urhebern,<br />
ist jedoch gegenüber «Hollywood» oder<br />
«der Plattenindustrie» sehr kritisch eingestellt.<br />
Viele Konsumenten sehen sich deshalb<br />
im Recht, wenn sie Musik und Filme<br />
kostenlos aus <strong>dem</strong> Internet herunterladen.<br />
Sie glauben, da<strong>mit</strong> den Grosskonzernen<br />
zu schaden, und realisieren nicht, dass<br />
sie Menschen – darunter die von ihnen<br />
geschätzten Künstlerinnen und Künstler<br />
– um ihren Anspruch bringen. Wenn die<br />
6_International suisa info 2.09
«<strong>Das</strong> Gridlock-Modell<br />
besagt, dass ein Ges chäft<br />
zum Scheitern verurteilt<br />
ist, wenn zu viele Rechtsin<br />
haber beteiligt sind.»<br />
Oben: Professor Michael Heller im Gespräch <strong>mit</strong> Moderator Jeremy Silver.<br />
amerikanische Tonträgerindustrie durch<br />
ihren Verband RIAA Studenten <strong>mit</strong> Millionenklagen<br />
vor Gericht zerrt oder wenn<br />
Bands wie die Nine Inch Nails ihre Alben<br />
im Internet verschenken, dann wird dieser<br />
Eindruck noch verstärkt. Der vorläufige<br />
Tiefpunkt des Trends: Eine sogenannte<br />
Piratenpartei erhält in Schwedens Europaratswahlen<br />
7 Prozent der Stimmen.<br />
Der Oskar-prämierte Regisseur Miloš<br />
Forman verteidigte das geistige Eigentum<br />
und zugleich alle, die am Entstehungsprozess<br />
eines Films beteiligt sind:<br />
«Die Piraten geben sich gern als moderne<br />
Robin Hoods. ‹Wir nehmen von den<br />
Reichen und geben den Armen›, sagen sie.<br />
Merken sie denn nicht, dass sie in der Tat<br />
von Tausenden und Tausenden von Menschen<br />
stehlen – die meisten erscheinen<br />
nie auf einer Leinwand –, die direkt oder<br />
indirekt von der kreativen Industrie ihren<br />
Lebensunterhalt verdienen? Diese Menschen<br />
brauchen ihren Lohn dringend für<br />
ihre Miete, ihre Pension und ihre Krankenversicherung.<br />
Es ist in keiner Weise<br />
nobel, von diesen Menschen zu stehlen, es<br />
ist in höchstem Mass niederträchtig», wetterte<br />
der Regisseur von Werken wie «One<br />
Flew Over the Cuckoo’s Nest», «Hair» und<br />
«Amadeus».*<br />
Den Zeitgeist hinterfragen<br />
Was Forman, wie viele andere, ebenfalls<br />
herausstrich: Die Rechte eines Künstlers<br />
an seinem Werk sind ebenso wichtig wie<br />
die, die je<strong>dem</strong> Individuum den Zugang zu<br />
Werken der Kunst oder Wissenschaft garantieren.<br />
Auch wenn das Werk die Hand<br />
eines schöpferischen Menschen verlässt,<br />
gehört es weiterhin ihm. Nicht umsonst ist<br />
dieses Recht in der UNO-Menschenrechtserklärung<br />
festgeschrieben und durch zahlreiche<br />
Gesetze und Abkommen geschützt.<br />
Auf die Gefahr hin, dass ich als konservativ<br />
gelte: Eine verantwortungsbewusste<br />
Gesellschaft darf ihr Fähnchen nicht einfach<br />
in jede frische Brise des Zeitgeists<br />
hängen, sondern muss kritisch hinterfragen,<br />
wo alte Werte weiter gelten und<br />
wo sie revidiert werden sollen. Nochmals<br />
Forman: «Bewegungen und Politiker kommen<br />
und gehen, doch Kultur, die bleibt.<br />
Die Kultur besteht ewig. Und es ist unsere<br />
kulturelle Hinterlassenschaft, nach der<br />
wir in der Zukunft beurteilt werden.» <strong>Das</strong><br />
mag in manchen Ohren etwas pathetisch<br />
klingen, darüber nachzudenken ist dennoch<br />
erlaubt. ■<br />
* Sinngemässe Übersetzung des Forman-Textes<br />
durch den Verfasser.<br />
Moderator Brooks Boliek im Kreuzfeuer von Gary<br />
Shapiro (CEA) und David Israelite (NMPA).<br />
Miloš Forman hielt eine flammende Rede gegen<br />
Diebstahl im <strong>Web</strong>.<br />
suisa info 2.09 Foto: Max Taylor Photography / CISAC International_7
100 Jahre Filmmusik<br />
Musik und audiovisuelle Produktion<br />
Eric Mermod<br />
Kein Film ohne Musik. Regisseure erhöhen <strong>mit</strong> ihrer Hilfe die Emotionalität gewisser<br />
Szenen oder nutzen sie explizit als Kommunikations<strong>mit</strong>tel. Komponieren für den Film<br />
verlangt ganz spezielle Fähigkeiten. Aber auch der Produzent ist gefordert, wenn es<br />
um die Klärung der Musikrechte geht. Anlässlich der Feierlichkeiten zum Jubiläumsjahr<br />
betrachten wir die Verbindung von Musik <strong>mit</strong> Film etwas genauer aus urheberrechtlicher<br />
Sicht.<br />
Anno 1908 erschien das, was<br />
heute als erster Soundtrack<br />
der Filmgeschichte gilt: Die<br />
Musik zum Film «L’Assassinat<br />
du Duc de Guise» («Die Ermordung des Herzogs<br />
von Guise»), <strong>mit</strong> deren Komposition<br />
die französischen Regisseure André Calmettes<br />
und Charles Le Bargy den Komponisten<br />
Camille Saint-Saëns beauftragt hatten.<br />
Seit<strong>dem</strong> wurde die Filmmusik immer<br />
wichtiger. Heute sind Filme oft über grosse<br />
Strecken <strong>mit</strong> Musik unterlegt. Der Regisseur<br />
hat bei der Musik die Wahl: Entweder<br />
beauftragt er einen Komponisten, ein<br />
Werk speziell für seinen Film zu schreiben,<br />
oder er wählt bereits bestehende Musik aus<br />
einem Mood-Music-Katalog oder aus <strong>dem</strong><br />
Repertoire eines Künstlers. Hat der Regisseur<br />
seine Wahl getroffen, muss der Produzent<br />
die entsprechenden Nutzungsrechte<br />
klären. <strong>Im</strong> audiovisuellen Bereich ist die<br />
Klärung dieser Rechte normalerweise sehr<br />
komplex. <strong>Das</strong> liegt daran, dass die Rechteverwertung<br />
auf zwei Ebenen stattfindet:<br />
– die individuelle Wahrnehmung bestimmter<br />
Rechte, die der Autor direkt<br />
<strong>mit</strong> einem Produzenten aushandeln<br />
kann oder muss;<br />
– die kollektive Wahrnehmung durch die<br />
SUISA gegenüber Nutzern und Produ <br />
zenten.<br />
Diese Wechselbeziehung zwischen SUISA<br />
und <strong>dem</strong> Komponisten kann für die Filmproduzenten<br />
verwirrend sein. Dies gilt erst<br />
recht, wenn ein Filmproduzent eine Aufnahme<br />
verwenden möchte, die bereits im<br />
Handel erhältlich ist. In diesem Fall muss<br />
er eine zusätzliche Lizenz <strong>mit</strong> der Plattenfirma<br />
aushandeln, die die Nutzungsrechte<br />
an der betreffenden Aufnahme besitzt. Die<br />
Rechtslage kann von Fall zu Fall stark variieren<br />
und es ist daher schwierig, aus vergangenen<br />
Situationen allgemeine Schlüsse<br />
zu ziehen. Die folgende Grafik zeigt Umstände<br />
auf, <strong>mit</strong> denen ein Filmproduzent<br />
konfrontiert werden kann, wenn er ein Musikstück<br />
nutzen möchte.<br />
A<br />
Urheber ist bei keiner<br />
Verwertungsgesellschaft<br />
Mitglied (siehe Punkt ➊)<br />
B<br />
Vorbestehendes Werk<br />
(siehe Punkt ➋)<br />
Werk aus einem<br />
Mood-Music-Katalog<br />
(siehe Punkt ➌)<br />
Auftragswerk<br />
(siehe Punkt ➍)<br />
Urheber ist Mitglied<br />
einer ausländischen<br />
Verwertungsgesellschaft<br />
Urheber ist SUISA-Mitglied<br />
Werbesendung /<br />
Sponsoring-Billboard<br />
Andere audiovisuelle<br />
Produktion<br />
Urheber hat keinen<br />
Zusatzvertrag (Tarif VN)<br />
zum Wahrnehmungsvertrag<br />
abgeschlossen.<br />
Urheber hat einen<br />
Zusatzvertrag (Tarif VN)<br />
zum Wahrnehmungsvertrag<br />
abgeschlossen.<br />
Urheber kann auf die<br />
Wahrnehmung des<br />
Vervielfältigungsrechts für<br />
den Tonbildträger, der<br />
ausgestrahlt/vorgeführt<br />
werden soll, verzichten.<br />
Urheber kann nicht auf<br />
die Wahrnehmung des<br />
Vervielfältigungsrechts für<br />
den Tonbildträger, der<br />
ausgestrahlt/vorgeführt<br />
werden soll, verzichten.
Wie ist bei folgenden Musikverwendungen<br />
vorzugehen?<br />
A<br />
Musik von Komponisten,<br />
die nicht Mitglied einer<br />
Verwertungs gesellschaft sind<br />
➊ Der Filmproduzent muss sich direkt<br />
an den Urheber wenden, um die erforderlichen<br />
Lizenzen für sein Projekt zu erhalten.<br />
In diesem Fall nimmt der Autor selbst<br />
sämtliche Rechte wahr. Der Produzent ist<br />
trotz<strong>dem</strong> verpflichtet, die bei der audiovisuellen<br />
Produktion verwendeten Musikstücke<br />
zu dokumentieren und diese Informationen<br />
der SUISA zu über<strong>mit</strong>teln.<br />
Diese Formalität kann für die Filmproduzenten<br />
lästig sein. Die SUISA ist jedoch<br />
auf diese Informationen angewiesen, weil<br />
sie prüfen muss, ob alle nötigen Lizenzen<br />
für die Musik im Film für die Schweiz<br />
und Liechtenstein erworben wurden. Liegen<br />
keine Informationen vor, geht die SU<br />
ISA davon aus, dass der Film geschützte<br />
Musik aus <strong>dem</strong> SUISA-Repertoire enthält,<br />
und stellt <strong>dem</strong>entsprechend Rechnung.<br />
B<br />
Vorbestehende Musik von<br />
Komponisten, die Mitglied einer<br />
Verwertungsgesellschaft sind<br />
➋ Bei der Verwendung von vorbestehender,<br />
im Handel erhältlicher Musik gilt es<br />
folgende Rechte zu klären: die Rechte am<br />
Musikwerk (Synchronisationsrecht und<br />
Nutzungsrecht) und das Recht an der Aufnahme<br />
(Leistungsschutzrecht).<br />
Der Filmproduzent muss zuerst das Synchronisationsrecht<br />
einholen, d. h. das<br />
Recht, die Musik <strong>mit</strong> einem Film zu verbinden.<br />
Der SUISA-Wahrnehmungsvertrag<br />
sieht grundsätzlich eine Übertragung<br />
der Synchronisationsrechte an die<br />
SUISA vor, diese können jedoch vom Urheber<br />
individuell zurückgerufen und selbst<br />
wahrgenommen werden. Die SUISA ist<br />
verpflichtet, den Urheber umgehend über<br />
Synchronisationsanfragen zu informieren.<br />
Der Urheber hat dann 30 Tage Zeit<br />
zu entscheiden, ob er dieses Recht selber<br />
gegenüber <strong>dem</strong> Filmproduzenten wahrnehmen<br />
will oder ob er die SUISA <strong>mit</strong> der<br />
Wahrnehmung gemäss gelten<strong>dem</strong> Tarif<br />
beauftragt. Meldet sich der Urheber innerhalb<br />
dieser Frist nicht, lizenziert die SU<br />
ISA die Rechte gemäss gelten<strong>dem</strong> Tarif.<br />
Da im Filmgeschäft meist jeder Tag zählt,<br />
sind 30 Tage oft eine lange Zeit. Ist ein Urheber<br />
daran interessiert, dass seine Musik<br />
für den Film verwendet wird, sollte er so<br />
schnell wie möglich reagieren.<br />
Bei Urhebern, die Mitglied einer ausländischen<br />
Schwestergesellschaft sind, leitet<br />
die SUISA die Synchronisationsanfrage<br />
an die zuständige Gesellschaft weiter. So<br />
lange der SUISA keine Antwort vom betreffenden<br />
Urheber vorliegt, erteilt sie keine<br />
Nutzungserlaubnis.<br />
Zu<strong>dem</strong> muss der Filmproduzent die Rechte<br />
an der Aufnahme bei der Plattenfirma<br />
klären, die die Rechte an der Aufnahme<br />
besitzt. Die Informationen über die Rechteinhaber<br />
sind <strong>dem</strong> Booklet, das <strong>dem</strong> Tonträger<br />
beiliegt, zu entnehmen. Schwierig<br />
wird’s, wenn der Katalog bzw. das Label zu<br />
einer neuen Plattenfirma gehört.<br />
Verfügt der Filmproduzent über diese beiden<br />
Lizenzen (das Synchronisationsrecht<br />
des Urhebers und die Lizenz der Plattenfirma/des<br />
Musikproduzenten), muss er sich<br />
wieder an die SUISA wenden und die Vervielfältigungsrechte<br />
für die Herstellung<br />
von Tonbildträgern zur Sendung und Vorführung<br />
(auch «Sende- oder Kinokopien»<br />
genannt) sowie weitere Rechte bezüglich<br />
Herstellung von Tonbildträgern für den<br />
Verkauf oder das Zugänglichmachen im<br />
Internet klären. <strong>Das</strong> alles kann mehrere<br />
Wochen in Anspruch nehmen. Wenn<br />
ein Filmproduzent die entsprechenden<br />
Schritte nicht rechtzeitig vor der geplanten<br />
Veröffentlichung in die Wege leitet,<br />
kann es passieren, dass er in letzter Minute<br />
noch Änderungen im Tracklisting<br />
vornehmen muss.<br />
Mood Music<br />
➌ Um die Verwendung von Musik im Film<br />
zu erleichtern, haben einige Verleger Kataloge<br />
<strong>mit</strong> Musikstücken erstellt, für welche<br />
die Urheber ihre Synchronisationsrechte<br />
bereits im Voraus pauschal erteilen. <strong>Das</strong><br />
Originalmusik oder Auftragsmusik<br />
(Score Music)<br />
Originalmusik wird im Auftrag und<br />
für einen bestimmten Film komponiert.<br />
Häufig übernehmen die Filmmusikkomponisten<br />
auch die Produktion<br />
der Musik und liefern die gesamte<br />
Aufnahme ab. Dabei übertragen sie<br />
nicht nur die Synchronisationsrechte,<br />
sondern auch die Rechte an der<br />
Aufnahme (Masterrechte). Wirken<br />
weitere Interpreten an der Aufnahme<br />
<strong>mit</strong>, muss der Komponist unbedingt<br />
deren Rechte <strong>mit</strong>tels eines Studiomusikervertrags<br />
einholen.<br />
T. +41 21 614 32 32, film@suisa.ch<br />
Mood Music (Archiv-Musik, Library<br />
Music, Production Music)<br />
Mood Music ist eigens für die Vertonung<br />
von audiovisuellen Produktionen<br />
komponierte und eingespielte Musik.<br />
Spezialisierte Verlage verfügen über<br />
ganze Kataloge von Mood Music,<br />
deren Preis schon bekannt ist. Der<br />
Vorteil von Mood Music: Alle Rechte<br />
können entweder bei der SUISA<br />
oder beim Verleger direkt erworben<br />
werden.<br />
suisa info 2.09 Foto: Fotofestival Pedrazzini Schwerpunkt_9
Einverständnis der Rechteinhaber muss<br />
bei diesen Werken nicht mehr individuell<br />
eingeholt werden, was den Erwerb der Musikrechte<br />
erheblich beschleunigt.<br />
<strong>Das</strong> bedeutet allerdings nicht, dass diese<br />
Art von Musik lizenzfrei ist. Viele Verleger<br />
von Mood Music sind Mitglied einer Verwertungsgesellschaft,<br />
die in ihrem Auftrag<br />
die Entschädigungen für die Nutzung<br />
der Werke einzieht. Der Filmproduzent<br />
muss in den allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
des entsprechenden Mood-Music-<br />
Katalogs nachsehen, welche Kosten für die<br />
Nutzung der Musik anfallen.<br />
Auftragsmusik von Komponisten,<br />
die Mitglied einer Verwertungsgesellschaft<br />
sind<br />
➍ Wenn ein Produzent bei einem Komponisten<br />
eine Originalmusik für seinen Film<br />
in Auftrag gibt, sind das Synchronisationsrecht<br />
und die Überspielrechte für die<br />
Aufnahme prinzipiell im Auftrag enthalten.<br />
In der Schweiz und im übrigen Europa<br />
ist es allerdings nicht möglich, dass der<br />
Produzent Eigentümer des Werks wird.<br />
(Nach amerikanischem Recht ist dies zulässig;<br />
man spricht dann von einem «buyout»<br />
oder auch von einem «work made for<br />
hire».) Der Produzent des Tonbildträgers<br />
und seine Lizenznehmer müssen also für<br />
jede Nutzung der Musik die Urheberrechte<br />
erwerben. Da der Komponist seine Urheberrechte<br />
einer Verwertungsgesellschaft<br />
übertragen hat, ist allein diese für<br />
die Erteilung der Nutzungslizenzen verantwortlich.<br />
Dieser Mechanismus dient<br />
der Wahrung der wirtschaftlichen Interessen<br />
des Urhebers.<br />
Mitglieder der SUISA haben jedoch die<br />
Möglichkeit, einen Zusatzvertrag zu ihrem<br />
Wahrnehmungsvertrag abzuschliessen<br />
und auf das Inkasso der Vervielfäl tigungs<br />
rechte unter Tarif VN zu verzichten.<br />
Aller dings gilt diese Ausnahme nur<br />
für die Herstellung von Tonbildträgern, Tonbildträger, die ans Publikum abgegeben<br />
die nicht ans Publikum zu dessen privaten werden, und das Vorführungsrecht. <strong>Das</strong><br />
Gebrauch abgegeben werden, d. h. nur für heisst, diese Rechte können nicht direkt<br />
die sogenannten Sende- oder Kinokopien. vom Urheber vergeben werden, sondern<br />
Zu<strong>dem</strong> muss es sich um Auftragswerke werden von der SUISA wahrgenommen.<br />
handeln, die speziell für einen Spielfilm,<br />
Dokumentar- oder Firmenfilm komponiert<br />
wurden. Werbespots und Sponsoten,<br />
die Mitglieder ausländischer Verwer<br />
Die Ausnahme gilt nicht für Komponisring-Billboards<br />
fallen nicht unter diese tungsgesellschaften sind.<br />
Sonderregelung.<br />
Dieser kurze Einblick in die Verwertung<br />
Diese Ausnahme wurde von den Dachverbänden<br />
der Produzenten und den Verwer<br />
um ein sehr komplexes Gebiet handelt.<br />
von Filmmusikrechten zeigt, dass es sich<br />
tungsgesellschaften ausgehandelt. Der Aber es ist sicherlich nicht dieser Aspekt<br />
Urheber muss eine spezielle Erklärung der Filmmusik, der ausschlaggebend ist.<br />
für jede neue Anfrage unterzeichnen, da<strong>mit</strong><br />
der Filmproduzent keine Vergütungen sofort die Melodie ein? Angesichts der kre<br />
Wem fällt nicht zu einem bestimmten Film<br />
unter Tarif VN bezahlen muss.<br />
ativen Arbeit, die hinter einer solchen Leistung<br />
steht, erscheint alles andere wie ein<br />
Alle anderen Rechte sind vorbehalten, insbesondere<br />
das Vervielfältigungsrecht für Filmkomponisten zusammenzuarbeiten. ■<br />
Kinderspiel. Die SUISA ist stolz, <strong>mit</strong> ihren<br />
Was macht die Filmabteilung der SUISA?<br />
Die Filmabteilung in Lausanne ist schweizweit zuständig für alle Bereiche der audiovisuellen<br />
Produktion, von Spielfilmen für Kino oder Fernsehen über Dokumentar- und<br />
Industriefilme bis hin zu Werbespots. Als einzige Abteilung der SUISA deckt sie den<br />
gesamten Arbeitsablauf von Inkasso bis zur Verteilung von Urheberrechtsvergütungen<br />
ab, d. h., sie:<br />
– dokumentiert die Werke;<br />
– erteilt Lizenzen für die Herstellung, Ausstrahlung und Vorführung von<br />
Tonbildträgern;<br />
– stellt Rechnungen für Vergütungen aus;<br />
– verteilt die Vergütungen;<br />
– erteilt Abrechnungsauskünfte an SUISA-Mitglieder und bearbeitet Reklamationen.<br />
Für jede in der Schweiz vertriebene oder vorgeführte audiovisuelle Produktion wird<br />
eine detaillierte Dokumentation der verwendeten Musikstücke erstellt, da<strong>mit</strong> die<br />
Verteilung korrekt vorgenommen werden kann. Der Aufwand hierfür ist enorm bei<br />
den Tausenden von Fernsehserien und den 3500 Filmen aus aller Welt, die jedes<br />
Jahr in den Kinos gezeigt werden. Die Mitarbeiter der Filmabteilung müssen daher<br />
äusserst vielseitig sein und Informationen in zwei, drei oder auch vier Sprachen<br />
bearbeiten können.<br />
Kontakt: SUISA, Abteilung Film, 11bis, Avenue du Grammont, 1007 Lausanne<br />
Tel. +41 21 614 32 32, film@suisa.ch<br />
10_Schwerpunkt suisa info 2.09
Master Class <strong>mit</strong> Anno Saul<br />
und Fabian Römer<br />
Locarno im Zeichen der Filmmusik<br />
Claudia Kempf<br />
Beim Filmfestival Locarno stand für einmal die Musik im Rampenlicht. Auch der Tag<br />
des Schweizer Films war ganz der Filmmusik gewidmet. In diesem Rahmen verlieh<br />
die SUISA-Stiftung für Musik zum 10. Mal den Filmmusik-Preis. Ausgezeichnet wurde<br />
der Zürcher Komponist Marcel Vaid für den Score zum Spielfilm «Tandoori Love».<br />
Eröffnet wurde das Filmfestival<br />
Locarno <strong>mit</strong> Fredi M. Murers Erfolgsfilm<br />
«Vitus». Dies nicht von<br />
ungefähr. Der Film erzählt die<br />
Geschichte eines musikalisch hochbegabten<br />
Jungen, der lernen muss, <strong>mit</strong> seiner<br />
aussergewöhnlichen Fähigkeit umzugehen.<br />
<strong>Im</strong> Anschluss an die Filmvorführung<br />
feierte das Festival den 100. Jahrestag der<br />
Filmmusik <strong>mit</strong> einem Konzert des Vitus-<br />
Hauptdarstellers und Pianisten Teo Gheorghiu.<br />
Begleitet wurde er vom Orchestra<br />
della Svizzera italiana unter der Leitung<br />
von Mario Beretta, der die Originalmusik<br />
zu diesem Film komponiert hatte.<br />
Dank der Union of Film Music Composers<br />
(UFMC) wurde die Filmmusik während<br />
des ganzen Festivals thematisiert.<br />
An mehreren Anlässen rückte sie – unterstützt<br />
von der SUISA-Stiftung für Musik –<br />
Oft ist es erst die Musik, die eine besondere filmische Stimmung oder Aussage<br />
verständlich macht. Trotz<strong>dem</strong> erhalten die Filmkomponisten selten die ihnen<br />
zustehende Aufmerksamkeit. Deshalb rief die SUISA-Stiftung für Musik im Jahr 2000<br />
den Filmmusik-Preis ins Leben <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Ziel, die Filmproduzenten auf das reich -<br />
haltige Filmmusikschaffen in der Schweiz aufmerksam zu machen. Anlässlich der<br />
10. Preisvergabe ist ein CD-Sampler <strong>mit</strong> Auszügen aus Filmmusiken aller Preisträger<br />
erschienen. Dieser wurde in Locarno <strong>dem</strong> Fachpublikum abgegeben.<br />
Die bisherigen Preisträger<br />
– Alex Kirschner, «Irrlichter»<br />
– Niki Reiser, «Kalt ist der Abendhauch»<br />
– Stephan Massimo, «Lastrumer Mischung»<br />
– Balz Bachmann, «Little Girl Blue»<br />
– Philippe Héritier, «Agathe»<br />
– Vincent Gillioz, «God’s Waiting List»<br />
– Balz Bachmann und Peter Bräker, «Jeune Homme»<br />
– Peter Scherer, «Marmorera»<br />
– Jérôme Baur, «Les petites vacances»<br />
– Marcel Vaid, «Tandoori Love»<br />
suisa info 2.09 Foto: Fotofestival Daulte SUISA-Stiftung_11
Paulus erzählt die Liebesgeschichte zwischen<br />
einer Schweizer Kellnerin und <strong>dem</strong><br />
indischen Leibkoch einer Bollywood-Diva<br />
im Berner Oberland, <strong>dem</strong> Schauplatz zahlreicher<br />
Bollywood-Produktionen. «Marcel<br />
Vaid hat es verstanden, die indischen und<br />
die schweizerischen Facetten dieser Konstellation<br />
in Musik zu fassen, ohne dabei<br />
in Klischees oder Kitsch zu verfallen», begründete<br />
die Jury den Entscheid. Mit <strong>dem</strong><br />
Preis würdigte sie auch das breite Schaffen<br />
Vaids, das in mehreren aktuellen Filmproduktionen<br />
zu hören ist.<br />
Oliver Paulus und Marcel Vaid<br />
die <strong>dem</strong> grossen Publikum unbekannten Musik bei Filmproduktionen immer wieder<br />
zu spät eingeplant werde. Filmscores<br />
Komponisten ins Scheinwerferlicht. Speziell<br />
am Tag des Schweizer Films stand entstünden daher häufig unter grossem<br />
das Genre im Mittelpunkt. In zwei Master Zeitdruck und würden <strong>mit</strong> begrenzten finanziellen<br />
Mitteln produziert.<br />
Classes zeigten die Komponisten Fabian<br />
Römer und Marcel Vaid sowie die Regisseure<br />
Anno Saul und Oliver Paulus anhand<br />
konkreter Filmbeispiele die zentrale Am Tag des Schweizer Films verlieh die<br />
Schwyzerörgeli trifft auf Tablas<br />
Rolle der Musik im Film auf und erläuterten<br />
ihre Zusammenarbeit. Hierbei wurde den <strong>mit</strong> 10 000 Franken dotierten Film<br />
SUISA-Stiftung für Musik zum 10. Mal<br />
deutlich, wie stark die Musik die Stimmung<br />
eines Films beeinflussen kann. Bei<br />
Zürcher Komponist Marcel Vaid für die<br />
musik-Preis. Ausgezeichnet wurde der<br />
de Komponisten kritisierten jedoch, dass Originalmusik zum Spielfilm «Tandoori<br />
trotz ihrer unbestrittenen Wirkung die Love» (D/CH, 2008). Der Regisseur Oliver<br />
Marcel Vaid (1969) lebt und arbeitet in Zürich als freischaffender Musiker und<br />
Komponist für Film und Theater. Er studierte Gitarre an der Aka<strong>dem</strong>ie für zeitgenössische<br />
Musik in Zürich und arbeitet heute unter anderem <strong>mit</strong> Sophie Hunger, Markus<br />
Schönholzer, Marianne Schroeder, Heidi Happy, Jürg Jecklin, Rajesh Roy, <strong>dem</strong><br />
Weshalb-Forellen-Quartett und <strong>dem</strong> Schriftsteller Daniel Goetsch. Er ist der Kopf des<br />
elektroakustischen Experimentalkollektivs Superterz.<br />
Auszug aus seiner Filmografie:<br />
– «Annegret» von Paul Riniker, 2010<br />
– «Stories for Friends Who Kiss» von David Pinillos, 2010<br />
– «Die Standesbeamtin» (<strong>mit</strong> Markus Schönholzer) von Micha Lewinsky, 2009<br />
– «Zara» von Ayten Mutlu Saray, 2009 – ausgezeichnet <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Schweizer<br />
Filmpreis Quartz für die beste Filmmusik 2009<br />
– «Der Freund» (<strong>mit</strong> Sophie Hunger) von Micha Lewinsky, 2008<br />
– «Un dia y nada» von Lorenz Merz, 2008<br />
– «<strong>Das</strong> Paar im Kahn» (Kommissar Hunkeler) von Marie-Louise Bless, 2004<br />
– «Joshua» von Andreas Müller, 2002 – Prix pour la meilleure création musicale<br />
am European Filmfestival Premiers Plans, Angers 2003<br />
Marcel Vaid hatte sich trotz oder gerade<br />
wegen seiner indischen Wurzeln bislang<br />
der Musik aus der Heimat seines Vaters<br />
verschlossen. «Mit diesem Film habe ich<br />
mich der indischen Musik geöffnet. Zuerst<br />
wollte ich den Score eigentlich nicht<br />
schreiben. Doch dann habe ich angefangen<br />
zu recherchieren und mich in diese<br />
Musik vertieft. Schweizer Folklore <strong>mit</strong><br />
indischer Musik zu verbinden, ohne <strong>dem</strong><br />
Kitsch zu verfallen, das war eine grosse<br />
Herausforderung», bestätigt Vaid. Bei<br />
«Tandoori Love» ist die Musik fester Bestandteil<br />
des Films. Für die Tanzszenen<br />
im Bollywood-Stil wurde die Musik vorproduziert,<br />
und diese Szenen wurden wie<br />
eigentliche Musicclips gedreht: Regie,<br />
Choreografie und Kamera gehen ganz auf<br />
die Musik ein. Vaid musste den Filmscore<br />
um die bestehenden Songs komponieren<br />
und die Musik so ineinander verweben,<br />
dass eine Einheit entstand. Ihm war wichtig,<br />
dass die Musik nicht fremd und künstlich<br />
wirkt, wie dies in Bollywood-Filmen<br />
oft der Fall ist. Dies ist ihm auf überzeugende<br />
und erfrischende Weise gelungen.<br />
«Intellektualisieren Sie diesen Film nicht.<br />
Lehnen Sie sich zurück und geniessen Sie<br />
den Film», forderte der Regisseur das Publikum<br />
vor der Vorführung in Locarno auf.<br />
<strong>Das</strong>s dies bei dieser Liebeskomödie so einfach<br />
gelingt, ist nicht zuletzt der Musik zu<br />
verdanken. ■<br />
Weiterführende <strong>Web</strong>sites:<br />
www.ufmc.ch<br />
www.FM100.ch<br />
www.forumfilmmusik.ch<br />
12_SUISA-Stiftung Foto: SUISA suisa info 2.09
23 ➜<br />
con<br />
Schweizer Premiere<br />
an der vierten<br />
jazzahead!<br />
Urs Schnell<br />
Die vierte jazzahead! zog vom 23. bis<br />
26. April 2009 Tausende Jazz-Fans<br />
und Fachbesucher in die Freie Hansestadt<br />
Bremen. Die Schweiz war erstmals <strong>mit</strong><br />
einem Länderstand dabei.<br />
Facetoface!, das Motto der diesjährigen<br />
jazzahead!, nahm sich auch die<br />
Schweizer Delegation zu Herzen.<br />
Rund 25 Personen, darunter Musiker,<br />
Labelvertreter, Ver leger, Konzertveranstalter<br />
und Radio macher, nahmen das<br />
Angebot der SUISA-Stiftung für Musik und<br />
der Pro Helvetia wahr und nutzten den Gemeinschaftsstand,<br />
um Kontakte zu pflegen<br />
und zu knüpfen.<br />
Die erstmalige Präsenz der Schweiz an dieser<br />
Messe wurde durch den Apéro-Empfang<br />
im Beisein vom Schweizer Konsul in<br />
Hamburg, Herrn Thomas Casura (es sei an<br />
dieser Stelle die gross zügige Weinspende<br />
verdankt!), eröffnet. Als Überraschungsgast<br />
konnte Claude Nobs vom Montreux<br />
Jazz Festival begrüsst werden. Die österreichische<br />
Fachzeitschrift jazzzeit meinte:<br />
«Gleich auf zwei Ebenen präsentierte sich<br />
die Vielfalt aus der Alpenregion, aus der<br />
Schweiz, Südtirol und Österreich: Ihre<br />
Stände waren gleichermassen Informationszentren<br />
wie vor allem Kommunikationsdrehscheiben<br />
<strong>mit</strong> durchaus wohlschmeckenden<br />
Begleiterscheinungen. Der<br />
Apéro der Schweiz trug nach der Aufwärmrunde<br />
im letzten Jahr bereits Merkmale<br />
eines aufkeimenden Kult-Treffpunktes.»<br />
ganisierten Podiumsgespräch diskutierten<br />
Matthias Rüegg (vienna art orchestra),<br />
Patrick Landolt (intakt records), Peter<br />
Die fünfte jazzahead! findet von<br />
22. bis 25. April 2010 im Congress<br />
➜ euro pean jazz mee ti n g f ea t . f ran k re ich / k a t a l on ien / l uxe<br />
Bührli (Radio DRS II) und Urs Röllin (Leiter<br />
Centrum und in der Messe Bremen<br />
➜ ab en dk onzer t e ➜ l a t e- night -pro gram<br />
Jazzfestival Schaffhausen) zusammen statt. Aufgrund der positiven Erfahrun-<br />
inf os & podca<br />
ck ets ➜ on li ne / f on ➜ gl oc k e br<br />
<strong>mit</strong> Barbara Gysi das Thema «Wie Swiss ist gen wird die SUISA-Stiftung wiederum<br />
➜ n or dwes t ti ck et +49 (0 ) 42 136 36 36 ➜ t sc ev<br />
der Swiss Jazz?»<br />
einen Gemeinschaftsstand anbieten.<br />
Für Informationen über die Teilnahmebedingungen<br />
Die Kombination aus Messe, Konferenz<br />
und Konzertprogramm als Plattform für<br />
Geschäfte im Musikbusiness hat sich<br />
auch bei der vierten Auflage bewährt. <strong>Das</strong><br />
und Anmeldungen<br />
wenden Sie sich bitte an Urs Schnell,<br />
Tel. +41 21 614 32 70,<br />
urs.schnell@fondation-suisa.ch<br />
Schweizer Angebot fand rege Beachtung<br />
und wird daher im nächsten Jahr fortgesetzt.<br />
■<br />
Auch im offiziellen Konferenzprogramm<br />
fehlte die Schweiz nicht: An einem durch<br />
das Schweizer Musik-Syndikat SMS or<br />
Kulturjournalist Christian Rentsch im Gespräch <strong>mit</strong> Claude Nobs.<br />
suisa info 2.09 Foto: SUISA-Stiftung für Musik SUISA-Stiftung_13
Neuer Preis für elektronische Musik<br />
Swiss Music Tr ack 2009<br />
geht an Culturetronic<br />
Elektronische Musik – Techno, Trance, Drum ’n’ Bass, House usw. – prägt Jahr für Jahr<br />
die Zürcher Street Parade, das wohl bekannteste Fest(ival) der Schweiz <strong>mit</strong> inter nationaler<br />
ausstrahlung. Die Komponistinnen und Komponisten dieser Musik gehören zu den<br />
Aus hängeschildern des Schweizer Musikschaffens. Anlass genug, <strong>dem</strong> kompositorischen<br />
Schaffen <strong>mit</strong> einem neu geschaffenen Wettbewerb mehr Anerkennung zu verschaffen.<br />
Martin Wüthrich<br />
Street Parade und SUISA-Stiftung<br />
haben gemeinsam <strong>mit</strong> der SUISA<br />
am 21. Juli 2009 einen Preis für<br />
elektronische Musik verliehen.<br />
Den Swiss Music Track 2009 gewann die<br />
Zweierformation Culturetronic, bestehend<br />
aus Ronny Wyssmüller und Christoph<br />
Saur. Die beiden Komponisten haben sich<br />
<strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Track «Love Can Do» gegen 70 Mitbewerber<br />
und 100 Tracks durchgesetzt. Bewertet<br />
wurden die anonymisierten Tracks<br />
von einer sechsköpfigen Fachjury.<br />
Culturetronic produziert eine Kombination<br />
aus elektronischer Musik <strong>mit</strong> diversen live<br />
gespielten Instrumenten. Kennen gelernt<br />
haben sich die beiden Musiker aus Neuheim<br />
und Urdorf bei der SAE in Zürich-<br />
Altstetten, wo sie den Lehrgang zum Electronic<br />
Music Producer (EMP) besuchten.<br />
Die Preisträger<br />
1. Culturetronic: «Love Can Do»<br />
www.mx3.ch/artist/culturetronic<br />
2. Easton Music: «Adriatica»<br />
www.mx3.ch/artist/easton<br />
3. DJ JAYBEE: «I Know»<br />
www.jaybee.ch<br />
Ronny und Chris, wie geht es euch nach <strong>dem</strong> Gewinn des Swiss<br />
Music Track und nach der Street Parade? Was waren die Reaktionen<br />
aus der Szene?<br />
Es geht uns sehr gut, doch wir sind etwas müde. Nach<strong>dem</strong> bekannt geworden war, dass<br />
wir gewonnen hatten, ging es los <strong>mit</strong> Interviews, Glückwunsch-Mails, Telefonaten und<br />
SMS. <strong>Das</strong> hat uns sehr gefreut. Eine tolle Erfahrung waren das TV-Interview auf 3+ während<br />
der Street Parade und der Liveauftritt auf der Bühne am Limmatquai. Die Reaktionen<br />
aus der Szene waren durchwegs positiv. Die Leute sind gespannt, was als Nächstes<br />
von uns zu hören sein wird.<br />
Mit <strong>dem</strong> Preis will die SUISA-Stiftung das kompositorische Schaffen im<br />
Bereich der elektronischen Musik fördern. Was bedeutet der Preis für<br />
eure Arbeit als Komponisten?<br />
Der Preis bedeutet uns sehr viel, da die SUISA als Genossenschaft der Urheber als seriös<br />
und kompetent gilt. Für uns «Newcomer» eröffnet sich hier<strong>mit</strong> eine grosse Plattform. Zu<strong>dem</strong><br />
ist gutes Equipment teuer und der Preis hilft uns, die neuen Ideen technisch umsetzen<br />
zu können.<br />
Ihr seid beide zu 100 Prozent berufstätig. Der Preis der Fachjury<br />
zeigt, dass eure musikalische Arbeit grosses Potenzial hat. Wie seht<br />
ihr eure Zukunft?<br />
Wer träumt nicht davon, von der Musik leben zu können? Da geht es uns nicht anders. Wir<br />
werden weiter auf dieses Ziel hinarbeiten und versuchen, neue Trends in der elektronischen<br />
Musik zu setzen und die Zuhörer <strong>mit</strong> neuen Ideen zu überraschen.<br />
Preisträger unter sich:<br />
Francesco Muzzioli und Elmin Ferrati<br />
(Easton Music), Christoph Saur,<br />
Ronny Wyssmüller, Roger Zeindler<br />
(DJ JAYBEE)<br />
Die Jury<br />
Didier Ambühl, Partynews; Gary Berger,<br />
Komponist/Musikdozent; Silvio<br />
Biasotto, Musikjournalist; Marion Meier,<br />
Rohstofflager/Partysan; Urs Schnell,<br />
SUISA-Stiftung, Eric Suardet, Hexadance<br />
14_Nachrichten Foto: <strong>Suisa</strong> suisa info 2.09
ZKB-jAZZPreIS 2009 AN PlAIStOW<br />
Der <strong>mit</strong> 10 000 Franken dotierte ZKBJazzpreis ging in diesem Jahr an das Genfer<br />
Trio Plaistow. Die Formation, bestehend aus Johann Bourquenez, Piano, Raphaël Ortis,<br />
Bass, und Cyril Bondi, Schlagzeug, überzeugte die Jury durch ihren Mut zur Sperrigkeit,<br />
ihre Dynamik und absolute Präzision. Jury<strong>mit</strong>glied Bobby Keller sagte über die<br />
Siegerformation: «<strong>Das</strong> Trio besticht durch ein grosses Wagnis in der <strong>Im</strong>provisation,<br />
die Intensität und ein überzeugendes Bandfeeling vom ersten Takt an. Die Musiker<br />
von Plaistow haben den Mut, einen ganz eigenen Weg zu beschreiten und ihren ureigenen<br />
Bandsound zu entwickeln.» www.edogm.net/plaistow<br />
GOlDeNer VIOlINSChlüSSel 2009<br />
AN eMIl WAllIMANN<br />
Der Nidwaldner Emil Wallimann wird für sein vielseitiges Wirken als Jodler, Musiker,<br />
Musikschulleiter, Blasmusikexperte, Dirigent und Komponist <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Goldenen Violinschlüssel<br />
geehrt. Speziell würdigte die Jury sein kompositorisches Werk, das über<br />
80 Kompositionen für Jodel, Blasmusik und Kammermusik umfasst. Emil Wallimann<br />
begann früh <strong>mit</strong> Komponieren. Sein bekanntestes Jodellied, «Abschied von der Alp»,<br />
schrieb er <strong>mit</strong> 19 Jahren. Weitere Meilensteine in seinem kompositorischen Schaffen<br />
bilden seine Jodelsingspiele «D Älpler vom Pilatusberg», «Uf em Guggerhof» und «D Sag<br />
vo de Schwandalp». Die offizielle Verleihungsfeier findet am 10. Oktober 2009 in seinem<br />
Wohnort Ennetbürgen statt. www.emilwallimann.ch<br />
IVO GeWINNt DeN BAltIC SONG<br />
CONteSt 2009<br />
Ivo hat am 18. Juli 2009 in Schweden den Baltic Song Contest gewonnen. Sein Song<br />
«She’s the Reason» überzeugte die Jury und die 20 000 Zuschauer. Der Baltic Song<br />
Contest wird jährlich in Karlshamn <strong>mit</strong> internationalen Künstlern aus den Baltischen<br />
Staaten durchgeführt. Der Nidwaldner Sänger setzte sich als «geografischer Aussenseiter»<br />
gegen Konkurrenten aus neun Nationen durch. Ivos Kommentar nach <strong>dem</strong> Erfolg<br />
in Schweden: «Ein unerwarteter Sieg für mich – und gleichzeitig ein Beweis, dass wir<br />
Schweizer Musiker international <strong>mit</strong>halten können.» www.myspace.com/ivoonline<br />
suisa info 2.09 Foto: J. Graf, suisa Nachrichten_15
«PlAtZDADA!» AUSGeZeIChNet<br />
<strong>Das</strong> Pago Libre Sextett vertonte skurrile Werke dreier zentraler Künstlerpersönlichkeiten<br />
des 20. Jahrhunderts: von Hans Arp, Kurt Schwitters und Daniil Charms. Mit<br />
viel Humor verarbeitete die Formation um John Wolf Brennan Einflüsse aus Volksmusik<br />
und Jazz genauso wie EMusik, HipHop und <strong>Im</strong>provisationselemente. Die<br />
daraus entstandene CD «platzDADA!» hat es in die Bestenliste des Preises der deutschen<br />
Schallplattenkritik geschafft. Diese Liste wird vierteljährlich von einer Jury<br />
aus Musikkritikern aus <strong>dem</strong> deutschsprachigen Raum zusammengestellt.<br />
www.pagolibre.com<br />
«platzDADA!», Christoph Merian Verlag, Basel, ISBN 9783856163723<br />
VANDA & YOUNG SONGWrItING<br />
COMPetItION<br />
Die australische Urheberrechtsgesellschaft APRA / AMCOS schreibt einen SongwritingWettbewerb<br />
aus. Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb unterstützen<br />
Sie gleichzeitig die Nordoff/RobbinsStiftung für Musiktherapie. Diese Stiftung<br />
fördert die therapeutischen Möglichkeiten der Musik für Kinder und Erwachsene<br />
<strong>mit</strong> psychia trischen, neurologischen, inneren oder psychosomatischen Erkrankungen.<br />
Teil nahmeberechtigt sind Songwriter aus aller Welt und aller Genres. Die Teilnahmegebühr<br />
von AUD 50 / USD 40 pro Song geht vollumfänglich zugunsten der<br />
Nordoff / RobbinsStiftung. Anmeldeschluss ist der 30. September 2009. Weitere<br />
Informationen unter www.vandayoungsongcomp.com.<br />
MAhler-KOMPOSItIONSWettBeWerB<br />
2010 / 11<br />
In Zusammenarbeit <strong>mit</strong> der Internationalen Gustav Mahler Gesellschaft, <strong>dem</strong> ORFRadio<br />
Symphonieorchester Wien und <strong>dem</strong> Wiener Konzerthaus schreibt der Österreichische<br />
Komponistenbund aus Anlass der Mahlerjahre 2010 / 11 (150. Geburtstag, 100. Todestag)<br />
einen internationalen Kompositionswettbewerb aus. Teilnahmeberechtigt sind Komponisten<br />
und Komponistinnen des 21. Jahrhunderts ohne Altersbegrenzung. Ausgeschrieben<br />
sind Werke in den Kategorien, für die Gustav Mahler Kompositionen geschaffen hat:<br />
– Klavierlied – Einreichfrist: 31. Dezember 2009<br />
– Klavierquartett – Einreichfrist: 31. März 2010<br />
– Orchester – Einreichfrist: 30. September 2010<br />
Die ausführliche Ausschreibung ist aufgeschaltet unter www.komponistenbund.at.<br />
16_Nachrichten suisa info 2.09
Zum 100. Geburtstag von Teddy Stauffer<br />
Von Murten zum Mister Acapulco<br />
Ernst Meier<br />
Am 2. Mai wäre er hundert geworden, die<br />
Swinglegende Teddy Stauffer. Stauffer<br />
und seine Original Teddies sind noch<br />
heute ein Markenzeichen. Der am 2. Mai<br />
1909 in Murten geborene Ernst Heinrich<br />
Stauffer wollte schon immer Musiker<br />
werden. Nach erfolglosen Anfängen beim<br />
konservativen Schweizer Publikum zog es<br />
ihn nach Berlin. Von 1936 bis 1939 begeisterte<br />
der erste «King of Swing» in Deutschland<br />
im Berliner «Delphi Palast» und anderen<br />
Musiktempeln das junge Publikum<br />
<strong>mit</strong> original amerikanischer Swing- und<br />
Filmmusik.<br />
<strong>Das</strong> NS-Regime verweigerte ihm nach<br />
einem Gastspiel in der Schweiz die Ein<br />
reise nach Deutschland. So spielte er bis<br />
1941 im Palace Hotel in St. Moritz. <strong>Im</strong> selben<br />
Jahr wanderte er in die USA, später<br />
nach Acapulco aus, wo er am 27. August<br />
1991 verstarb. Er betätigte sich als Hotelier<br />
im Hyatt und in der Villa Vera, wo er<br />
auch wohnte. Acapulco als Tourismus<br />
Resort war weitgehend sein Werk. Es<br />
war aber damals schon als Ferienort einiger<br />
weiblicher Hollywoodstars bekannt.<br />
Stauffer war u. a. <strong>mit</strong> der Schauspielerin<br />
Hedy Lamarr verheiratet, ihm werden<br />
zahlreiche Affären nachgesagt, so <strong>mit</strong><br />
Rita Hayworth und Barbara Hutton.<br />
Toni Leutwiler<br />
(31. 10. 1923 – 18 . 3. 2009)<br />
Ernst Meier<br />
Mit Toni Leutwiler<br />
ist eine grosse Stimme<br />
der sinfonischen<br />
Unter haltungsmusik<br />
verstummt. <strong>Das</strong> Rüstzeug<br />
für sein musikalisches<br />
Schaffen holte<br />
sich Leutwiler bei<br />
Willem de Boer (Violine) und Paul Müller<br />
(Theorie) am Konservatorium Zürich. Seine<br />
Laufbahn begann als diplomierter Geiger<br />
im Berner Symphonieorchester, dann<br />
wurde er Dirigent bei Radio Genf. Die erfolgreiche<br />
Zeit <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Radioorchester der<br />
Romandie ermöglichte es ihm in den 50er-<br />
Jahren, als freischaffender Komponist und<br />
Bearbeiter international tätig zu werden.<br />
Ein Jahrzehnt später befand sich seine<br />
Karriere auf <strong>dem</strong> Höhepunkt. <strong>Im</strong> Zeitraum<br />
von etwa 20 Jahren komponierte<br />
und arrangierte «Tom Wyler» (Pseudonym)<br />
rund 2000 Werke – Musik jeder<br />
Art, meist Aufträge von europäischen<br />
Rundfunkanstalten.<br />
Als Dirigent leitete er zu<strong>dem</strong> die besten<br />
grossen Rundfunkorchester der Nachbarländer.<br />
Rund ein Dutzend Schallplattenfirmen<br />
veröffentlichten seine Musik.<br />
Leutwiler erklang in mehr als zwei Dutzend<br />
Ländern in der halben Welt und zählte<br />
zur Elite der orchestralen, gehobenen<br />
Unterhaltungsmusik.<br />
Die Ära der grossen Radioorchester war<br />
um 1970 vorbei, und die sinfonische<br />
Unterhaltungsmusik wurde da<strong>mit</strong> an den<br />
Rand gedrängt. Leutwiler baute sich ein<br />
neues Tätigkeitsfeld als Leiter einer Heimorgelschule<br />
auf. Auch hier bereicherte er<br />
die damals noch wenig bekannte Literatur<br />
für dieses Instrument <strong>mit</strong> eigenen<br />
Bearbeitungen.<br />
Über «Glücksvogel», eine seiner bekanntesten<br />
Kompositionen, meinte ein<br />
Radioreporter: «Sie sind doch selber dieser<br />
Glücksvogel! Stimmts?»<br />
Liste der verstorbenen<br />
Mitglieder<br />
(1. 7. 2008 – 31. 7. 2009)<br />
ALIG Emil, Zug<br />
BRAZZOLA Gabriele, Massagno<br />
CASUTT Sebastian, Bern<br />
ESCHER Peter, Olten<br />
FANKHAUSER Erich Friedrich,<br />
Schwanden i. E.<br />
FUCHS Albin, Unteriberg<br />
GISLER Werner, Buochs<br />
GOUDONOU-DOUSSOU John, Lausanne<br />
HAUSER Jean-Jacques, Bellinzona<br />
INDERBITZIN Paul, Oberägeri<br />
JAHN Karel, Kleinadelfingen<br />
JAKOB Paul Gerhard, Zürich<br />
LEUTWILER Anton Toni, Zollikofen<br />
MANSER Jakob, Appenzell<br />
MOTTIER Jean-Daniel, Nyon<br />
REICHEL Daniel, Lausanne<br />
RÖÖSLI Isidor, Kriens<br />
RYMANN-DURRER Rudolf Niklaus,<br />
Giswil<br />
SAGER Sepp, Hitzkirch<br />
SCHMIDIG Franz (sen.), Ried-Muotathal<br />
SCHOTTLÄNDER Sigurd Erik, Basel<br />
VÖGELIN Werner F., Riehen<br />
VON ÄSCH Werner, Schlieren<br />
VOUMARD Geo, Sitten<br />
suisa info 2.09 Foto: Privat Intern_17
Änderungen im Verteilungsreglement<br />
Verteilungsregeln für neue<br />
gemeinsame Tarife 2b und 3c<br />
Der SUISA-Vorstand hat im Dezember 2008 die Verteilungsregeln<br />
für die neuen gemeinsamen Tarife 2b und 3c einstimmig angenommen.<br />
Am 19. März 2009 wurden die Änderungen des Verteilungsreglements<br />
vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) genehmigt. <strong>Das</strong><br />
geänderte Verteilungsreglement ist seit 1. 1. 2009 in Kraft.<br />
<strong>Im</strong> Zug der technischen Entwicklung wurde der ehemalige GT 2<br />
im Jahr 2007 aufgeteilt in die gemeinsamen Tarife 2a (Weitersenden<br />
geschützter Werke und Leistungen <strong>mit</strong>tels Umsetzer) und 2b<br />
(Weitersenden geschützter Werke und Leistungen über IP-basierte<br />
Netze). Die Einnahmen der SUISA aus diesen Tarifen sind in der<br />
Vergangenheit nach den Regeln des ehemaligen GT 2 verteilt worden.<br />
<strong>Das</strong> IGE hat bestätigt, dass diese Verteilungsregel sachgerecht<br />
ist und das Verteilungsreglement im Punkt 5.5.1 entsprechend<br />
angepasst werden kann.<br />
Links<br />
Der gesamte Entscheid des IGE vom 19. März 2009 ist<br />
publiziert unter www.suisa.ch/de/shab.<br />
Die Tarife sind publiziert im Bereich «Tarife»<br />
unter www.suissimage.ch.<br />
<strong>Das</strong> Verteilungsreglement 2009 ist publiziert<br />
unter www.suisa.ch/verteilungsreglement.<br />
5.5.1 GT 1 – Kabelnetze, GT 2a – Umsetzer und GT<br />
2b – IP-basierte Netze<br />
1<br />
Diese Entschädigung gliedert sich in eine Radio- und eine Fernseh-<br />
Entschädigung. Die SUISA teilt jede dieser Entschädigungen unter<br />
jene Sender auf, deren Programme im Kabelnetz, <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Umsetzer<br />
oder über IP-basierte Netze verbreitet werden.<br />
Verteilung der Einnahmen aus «public viewing»<br />
Letztes Jahr wurde der gemeinsame Tarif 3c für den Empfang von<br />
Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen («public viewing») eingeführt.<br />
Für die aus <strong>dem</strong> Tarif erzielten Einnahmen galt es eine Verteilungsregel<br />
festzusetzen. Die von der SUISA vorgeschlagene Verteilung<br />
analog derjenigen für den GT 3a ist genehmigt, Ziffer 5.5.4<br />
des Verteilungsreglements entsprechend angepasst.<br />
5.5.4 GT 3c – Empfang von Fernsehsendungen auf<br />
Grossbildschirm («public viewing») Verteilungs klassen<br />
55,0 % 1C<br />
0,5 % 1E<br />
3,9 % 2C<br />
0,1 % 2F<br />
0,5 % 5<br />
20,0 % 9C<br />
Die verbleibenden 20 % werden den Fernsehentschädigungen für<br />
ausländische Sender aus <strong>dem</strong> Tarif GT 1 zugeschlagen.<br />
18_Gut zu wissen suisa info 2.09
Ascap International Awards<br />
SUISA-Mitglieder, deren Werke zwischen <strong>dem</strong> 1. Oktober 2008 und <strong>dem</strong><br />
30. September 2009 in den USA aufgeführt oder gesendet wurden, können<br />
am asCAP International Awards Program teilnehmen.<br />
Nur vereinzelte SUISA-Mitglieder erhalten<br />
Urheberrechtsvergütungen aus den<br />
USA. Der Grund liegt beim angewandten<br />
Stichproben-System: Um den Inkasso<br />
Aufwand so gering wie möglich zu halten,<br />
erfassen die amerikanischen Gesellschaften<br />
nur die einträglichen Veranstaltungen<br />
und vernachlässigen kleinere. Zu<strong>dem</strong><br />
verteilen sie fast die gesamten eingenommenen<br />
Vergütungen auf einen kleinen,<br />
<strong>mit</strong> statistischen Methoden erhobenen<br />
Bruchteil der Programme der Sendeunternehmen.<br />
Schweizer Urheber werden dabei<br />
kaum erfasst.<br />
<strong>Das</strong> von der amerikanischen Gesellschaft<br />
ASCAP jährlich ausgeschriebene ASCAP<br />
International Awards Program für Mitglieder<br />
ausländischer Schwestergesellschaften<br />
dient dazu, die Vergütungsansprüche<br />
nicht-amerikanischer Urheber zu<br />
erheben. Teilnehmen können alle SUISA-<br />
Mitglieder, deren Werke zwischen <strong>dem</strong><br />
1. Oktober 2008 und <strong>dem</strong> 30. September<br />
2009 in den USA aufgeführt wurden.<br />
Keinen Anspruch auf Vergütung haben<br />
Verleger oder Erben verstorbener Mitglieder.<br />
Ebenfalls nicht berücksichtigt werden<br />
Mitglieder, die für diesen Zeitraum<br />
von der ASCAP mehr als USD 25 000<br />
erhalten.<br />
Mitglieder <strong>mit</strong> Ansprüchen an die ASCAP<br />
sind gebeten, bei der Urheberabteilung<br />
der SUISA Zürich ein Teilnahmeformular<br />
anzufordern. Die ausgefüllten Formulare<br />
müssen bis spätestens zum 31. Dezember<br />
2009 zurückgeschickt werden. Formular<br />
anfordern bei urheber@suisa.ch. ■<br />
Schützt das Gehör!<br />
Jeder Musiker verbringt im Laufe seiner<br />
Karriere unzählige Stunden in Übungsräumen,<br />
im Studio, auf der Bühne oder als<br />
Zuhörer in Clubs und strapaziert dabei<br />
jahrelang sein Gehör. Die Belastung beginnt<br />
meist in der Jugend <strong>mit</strong> langen Tagen<br />
und Nächten in lauten Übungsräumen<br />
und setzt sich auf der Bühne fort – oft bis<br />
ins Alter.<br />
Die <strong>Problem</strong>atik von Gehörschädigungen<br />
ist heute kein Tabuthema mehr, doch immer<br />
noch viele Musiker wissen nicht, wie<br />
sie ihr Gehör nachhaltig schützen können.<br />
Die action swiss music hat daher zu diesem<br />
Thema die wichtigsten Informationen<br />
zusammengetragen und in der Broschüre<br />
«Gehörschutz für Musikerinnen und Musiker»<br />
zusammengefasst. Sie bietet zu<strong>dem</strong><br />
otoplastische Gehörschütze (Elacin X) für<br />
rund die Hälfte des Ladenpreises an. Dieses<br />
Angebot wird finanziell unterstützt<br />
von der Schweizerischen Interpretenstiftung<br />
(SIS) und ist für alle Musikerinnen<br />
und Musiker gültig. Interessierte melden<br />
sich unter action@actionswissmusic.ch.<br />
Die Broschüre «Gehörschutz für Musikerinnen<br />
und Musiker» findet sich im<br />
Bereich Dossiers auf<br />
www.actionswissmusic.ch. ■<br />
suisa info 2.09<br />
Gut zu wissen_19
Schweizer stehen hinter<br />
Musikschaffenden<br />
Martin Wüthrich<br />
Hat Musik im Internetzeitalter überhaupt noch einen Wert? Und wie wichtig ist sie den<br />
Schweizerinnen und Schweizern? Eine repräsentative Umfrage lässt auf horchen: Über<br />
90 Prozent der Bevölkerung sind der Meinung, dass Komponisten und Musikautoren<br />
für die Nutzung ihrer Werke bezahlt werden sollen. Und auch für das private Kopieren<br />
ihrer Werke auf CDs oder MP3-Player sollen die Musikschaffen den Geld erhalten,<br />
finden Herr und Frau Schweizer.<br />
F<br />
ilesharing, Piratenpartei und<br />
schrumpfender CD-Markt – leicht<br />
könnte man zum Schluss gelangen,<br />
dass der Schweizer Bevölkerung<br />
die Musik nichts mehr wert ist.<br />
Doch ist dieser Schluss korrekt? Wir wollten<br />
es nicht bei der Vermutung belassen<br />
und gaben eine repräsentative Umfrage in<br />
Auftrag. Dabei gab es einerseits positive<br />
Überraschungen, andererseits bestätigen<br />
die Ergebnisse auch Trends, die uns Sorge<br />
machen.<br />
Beginnen wir <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Erfreulichen: Musik<br />
geniesst einen hohen Stellenwert in der<br />
Schweizer Bevölkerung. Unter den Kunstformen<br />
Musik, Literatur, Kino / Film,<br />
Malerei, Tanz oder Theater wird Musik am<br />
häufigsten als die wichtigste Kunstform<br />
bezeichnet (37 Prozent). Über 40 Prozent<br />
der Befragten bezeichnen Musik gar als<br />
«lebenswichtig» oder «ihre Leidenschaft».<br />
Der durchschnittliche Musikkonsum liegt<br />
bei 3,2 Stunden im Tag, worin auch das<br />
eher passive Musikhören durch Radiobeschallung<br />
inbegriffen sein dürfte.<br />
Musikschaffende sollen fürs<br />
Kopieren entschädigt werden<br />
Neben der generellen Einstellung zur<br />
Musik wollten wir mehr über das Konsumverhalten<br />
und die Einstellung zum Urheberrecht<br />
erfahren. <strong>Das</strong> in dieser Klarheit<br />
überraschende Resultat: 91 Prozent<br />
der Befragten sind der Meinung, dass<br />
Komponisten und Musikautoren bezahlt<br />
werden sollen, wenn ihre Musik gesendet<br />
oder aufgeführt wird. Gefragt, ob Musikschaffende<br />
für das Kopieren ihrer Werke<br />
entschädigt werden sollen, stimmen immer<br />
noch 77 Prozent zu. Die durchschnittliche<br />
Zustimmung steigt <strong>mit</strong> zunehmen<strong>dem</strong><br />
Alter und höherer Ausbildung der<br />
Befragten. Bei Personen <strong>mit</strong> höherer Ausbildung<br />
liegt die Zustimmung gar bei 95<br />
Prozent (Entschädigung allgemein) bzw.<br />
88 Prozent (Entschädigung für das Kopieren).<br />
<strong>Das</strong> vorläufige Fazit: Alles in allem<br />
wird eine Kopierentschädigung zugunsten<br />
der Musikschaffenden da<strong>mit</strong> von der<br />
Schweizer Bevölkerung klar bejaht.<br />
20_Gut zu wissen Foto: Marcel Grubenmann suisa info 2.09
Gratismentalität der<br />
Digital Natives<br />
Als Digital Natives bezeichnet man die Altersgruppe,<br />
die <strong>mit</strong> Internet herangewachsen<br />
ist – und deshalb selbstverständlich<br />
findet, dass da fast alles gratis zu haben<br />
ist. In dieser Altersgruppe unter 35 Jahren,<br />
so die Umfrageresultate, sind knapp<br />
30 Prozent einer Kopierentschädigung gegenüber<br />
eher kritisch oder kritisch eingestellt.<br />
<strong>Das</strong> ist auch die Altersgruppe, die<br />
mehr Songs online tauscht als kauft. Und<br />
«Gratis-ist-geil-Mentalität». Die Schulinitiative<br />
wird laufend ausgebaut, und in diesem<br />
Jahr entsteht zu<strong>dem</strong> ein neues Lehr<strong>mit</strong>tel,<br />
in <strong>dem</strong> Internet, P2P und Co. viel<br />
Platz eingeräumt wird.<br />
Musik online: Junge zahlen<br />
eher nicht<br />
Obwohl das Internet als Absatzkanal immer<br />
wichtiger wird, bezieht bloss ein Viertel<br />
aller Befragten Musik über das Internet.<br />
Bei den Personen unter 35 sind es<br />
ist insofern beruhigend, als sich eine kaufkräftige<br />
Altersgruppe weiterhin auch offline<br />
<strong>mit</strong> Musik eindeckt. Dennoch muss<br />
man <strong>mit</strong> Blick auf die Zukunft kritisch fragen,<br />
ob das einmal erlernte Verhalten – ich<br />
hols gratis im <strong>Web</strong> – sich <strong>mit</strong> zunehmen<strong>dem</strong><br />
Alter ändert oder ob es beibehalten<br />
wird. Und ob sich andere Einnahmequellen<br />
für Kreative eröffnen, wenn der Endkunde<br />
nichts mehr zahlen will für Musik,<br />
Filme und Texte.<br />
Musikkonsum: Vom Radio zum Handy?<br />
Anfang 2009 hören 72 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben täglich<br />
Radio. Doch auch Internet und MP3-Player werden intensiv benutzt: Rund 40 Prozent<br />
hören Musik von einer dieser Quellen – bei den jungen Befragten (16–35 Jahre)<br />
sind es gar rund 60 Prozent. iPhone und Co. entwickeln sich zunehmend zu<br />
mobilen Allzweckgeräten. Bereits ein Fünftel der Bevölkerung nutzt das Handy<br />
schon jetzt zum Musikhören, bei der Gruppe unter 35 Jahren sind es gar 37 Prozent.<br />
Mit neuen Geräten und Diensten wird dieser Anteil weiter zunehmen.<br />
Urheberrechtlich bedeuten Geräte wie Mobiltelefone eine Herausforderung. So<br />
kann man auf Musikhandys Radio oder (via Internet) Musikstreams hören. Die Urheberrechte<br />
werden dann vom Anbieter der Dienstleistung abgegolten. Es lassen<br />
sich jedoch auch grosse Mengen von Songs als Kopie speichern, was über<br />
die Leerträgervergütung abgegolten gilt. Werden Songs direkt von Onlinestores<br />
heruntergeladen (z. B. Comes with Music oder iTunes), holt der Anbieter des<br />
Dienstes die nötigen Lizenzen für die Urheberrechte ein.<br />
Filesharing und P2P<br />
Filesharing (Dateien teilen) bezeichnet<br />
das direkte Weitergeben von Dateien<br />
zwischen Internetnutzern in einem<br />
sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk<br />
(P2). Die Daten befinden sich auf den<br />
Computern der Teilnehmer (oder auf<br />
speziellen Servern) und werden von<br />
dort aus verteilt. Normalerweise kopiert<br />
man Daten von fremden Rechnern<br />
(Download), während man gleichzeitig<br />
andere Daten zur Verfügung stellt<br />
(Upload). Um auf solche Netzwerke<br />
zugreifen zu können, braucht man<br />
spezielle Programme wie z. B. Emule,<br />
Gnutella oder Kazaa.<br />
die deutlich mehr Musik kopiert. Bei den<br />
unter 35-Jährigen kopiert mehr als die<br />
Hälfte regelmässig, bei den über 50-Jährigen<br />
ist es nur eine von zehn Personen.<br />
Der Generationengraben zeigt sich also<br />
zweifach: nämlich zum einen beim effektiven<br />
(Kauf-)Verhalten, zum andern<br />
in der unterschiedlichen Einstellung der<br />
Altersgruppen zum Urheber. Bereits heute<br />
ist die SUISA deshalb gemeinsam <strong>mit</strong><br />
den anderen Urheberrechtsgesellschaften<br />
im Schulbereich aktiv und ver<strong>mit</strong>telt <strong>mit</strong><br />
grossem Erfolg jungen Menschen die Bedeutung<br />
von «<strong>Copyright</strong>». Wer einmal <strong>mit</strong><br />
einem Komponisten diskutiert hat, kann<br />
nicht mehr gar so einfach zurück zur<br />
jedoch bereits 43 Prozent. Dabei fällt auf,<br />
dass gerade diese grosse Gruppe mehr<br />
Musik gratis von Tauschbörsen herunterlädt,<br />
als sie bei kostenpflichtigen Onlineshops<br />
erwirbt. Rund ein Fünftel in dieser<br />
Altersgruppe gibt sogar an, sich monatlich<br />
mehr als 15 Songs kostenlos via Tauschbörse<br />
zu beschaffen.<br />
Wer älter ist als 35, bezahlt dagegen in der<br />
Regel für Musik im Internet: Die 35- bis<br />
50-Jährigen kaufen gemäss eigenen Angaben<br />
dreimal mehr Songs in Onlineshops,<br />
als sie kostenlos herunterladen. Und bei<br />
den über 50-Jährigen kauft immerhin jeder<br />
Zehnte Musik im <strong>Web</strong>. Tauschbörsen<br />
kennt diese Gruppe praktisch nicht. Dies<br />
<strong>Das</strong> vorläufige Fazit fällt also zwiespältig<br />
aus. Die Umfrage zeigt, dass die Bevölkerung<br />
in Urheberrechtsfragen (noch) hinter<br />
<strong>dem</strong> geltenden Recht und den Kunstschaffenden<br />
steht. Wer kreativ tätig ist, so der<br />
Volkswille, soll entschädigt werden, wenn<br />
seine Arbeit genutzt wird. Schaut man<br />
jedoch genauer hin, so zeigt sich, dass diese<br />
Solidarität bröckelt, je jünger die Befragten<br />
sind. Umso wichtiger scheint es<br />
uns, heranwachsende Menschen <strong>mit</strong> <strong>dem</strong><br />
Urheberrecht vertraut zu machen und<br />
Werknutzungen im Internet sowie in der<br />
Mobiltelefonie korrekt zu lizenzieren. Hoffen<br />
allein auf das Rechtsempfinden der<br />
Menschen wird nicht reichen. ■<br />
www.suisa.ch/studien<br />
suisa info 2.09<br />
Gut zu wissen_21
DIe lADeNhüter IM WeB<br />
Martin Wüthrich<br />
<strong>Das</strong> internet werde ökonomische Gesetze auf den Kopf stellen, behauptete<br />
Chris anderson vor fünf Jahren. Nischenmärkte würden aufblühen und mündige<br />
Konsumenten würden mehr von vielem kaufen, anstatt viel von wenigem. Nach einer<br />
britischen studie trifft diese These zumindest für den digitalen Musikmarkt nicht zu.<br />
Will Page ist Chefökonom<br />
der britischen Urheberrechtsgesellschaft<br />
PRS<br />
for Music, das Musikbusiness<br />
und seine Entwicklung sind sein<br />
täglich Brot. Gemeinsam <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Marktforschungsunternehmen<br />
BigChampage<br />
hat sich Herr Page <strong>mit</strong> folgenden Fragen<br />
beschäftigt: Trifft die LongTailTheorie<br />
für den digitalen Musikmarkt zu? Und gibt<br />
es Unterschiede zwischen legalen und illegalen<br />
Angeboten für Musik im <strong>Web</strong>? Und<br />
falls es Unterschiede gibt, wie lassen sie<br />
sich erklären?<br />
<strong>Das</strong> Ergebnis ist erstaunlich: Mit der Studie<br />
«The Long Tail of P2P» widerlegen Page<br />
und seine Mitautoren die Theorie Andersons<br />
weitgehend – zumindest, was den<br />
digitalen Musikmarkt angeht. Legal ge<br />
kauft und illegal getauscht werden online<br />
im grossen Stil diejenigen Songs und Alben,<br />
die ebenfalls als physische Tonträger<br />
guten Absatz finden. Insbesondere ist der<br />
Unterschied zwischen legalen Angeboten<br />
wie iTunes und Napster oder illegalen<br />
Tauschbörsen weit kleiner, als nach Andersons<br />
Theorie zu erwarten wäre.<br />
enttäuschender legaler Markt<br />
Von 13 Millionen erfasster Tracks in legalen<br />
Musikangeboten sind laut Studie 10<br />
Millionen im letzten Jahr nicht ein Mal<br />
verkauft worden. Die kleine Menge von<br />
52 000 Tracks generierte 80 Prozent des<br />
Umsatzes. Bei den Alben waren die Zahlen<br />
noch schlechter: Von 1,23 Millionen im<br />
Angebot wurden 173 000 wenigstens ein<br />
Mal verkauft, wo<strong>mit</strong> 85 Prozent ohne eine<br />
verkaufte Kopie im digitalen Regal liegen<br />
blieben. Für die Anhänger der LongTail<br />
Theorie ist dies ein wahrhaft ernüchterndes<br />
Ergebnis.<br />
Der illegale Musikmarkt im <strong>Web</strong> übertrifft<br />
den legalen um ein Vielfaches. Hier<br />
gibt es keine Lizenzen, keine Restriktionen<br />
durch Verleger oder durch Künstler,<br />
die ihre Musik nicht online anbieten wollen.<br />
Der illegale Markt bietet alles, was jemand<br />
hochlädt. Für P2P erwarteten die<br />
Autoren der Studie deshalb ein Bild, das<br />
eher der LongTailTheorie entspricht.<br />
legales versus illegales Angebot<br />
Wiederum gab es eine Überraschung.<br />
Zwar gibt es im P2PVerkehr Hits, die im<br />
legalen Angebot nicht auftauchen – so<br />
22_Gut zu wissen suisa info 2.09
Musikkonsum über Tauschbörsen und über Onlineshops<br />
Quelle: BigChampage<br />
Kumulierte Verkäufe oder Tauschhandlungen <br />
100 %<br />
80 %<br />
60 %<br />
40 %<br />
20 %<br />
0 %<br />
➊<br />
➋<br />
➌<br />
➊ Andersons Long-Tail-Theorie: 95 %<br />
aller angebotenen Files generieren<br />
80 % des Umsatzes. Die obersten<br />
5 % des Angebots generieren bloss<br />
20 % des Umsatzes.<br />
➋ Tauschbörsen: 95 % aller angebotenen<br />
Files machen 20 % der<br />
getauschten Files aus. 5 % des<br />
Angebots generieren 80 % der<br />
Tauschhandlungen.<br />
➌ Legale Musikplattformen: 95 %<br />
aller angebotenen Files generieren<br />
lediglich 10 % des Umsatzes. 90 %<br />
des Umsatzes werden von bloss 5 %<br />
des Angebots erwirtschaftet.<br />
100 %<br />
80 % 60 % 40 % 20 % 0 %<br />
Kumulierte Anzahl angebotener Files<br />
Typische Pareto-Verteilung Tauschhandlungen auf P2P-Seiten Single-Downloads von legalen Musikplattformen<br />
etwa die Songs und Alben der Beatles, die<br />
online nicht legal zu kaufen sind. Davon<br />
abgesehen jedoch ist die Kurve ähnlich<br />
flach bzw. steil wie im legalen Angebot: 5<br />
Prozent des Angebots machen 80 Prozent<br />
der getauschten Files aus, die restlichen<br />
95 Prozent gerade einmal 20 Prozent. Einen<br />
gewichtigen Unterschied gibt es laut<br />
Studie allerdings: Was einmal hochgeladen<br />
wird, wird wenigstens einmal heruntergeladen.<br />
Statt also gänzlich zu verstauben,<br />
findet der Track wenigstens einen<br />
Abnehmer. Für die Rechtsinhaber bleibt<br />
das Ergebnis dasselbe: Geld gibt es in keinem<br />
Fall.<br />
<strong>Das</strong> Paradox der Auswahl<br />
Weshalb, wenn doch die Auswahl im <strong>Web</strong><br />
so gross ist, stürzt sich die Mehrheit der<br />
Nutzer auf die immer gleichen Songs und<br />
Alben? Die Ursache orten die Autoren der<br />
Studie in einem «Paradox der Auswahl».<br />
Wenn die Auswahl zu gross wird, halten<br />
sich Menschen an das, was sie kennen.<br />
Also an Empfehlungen von Freunden oder<br />
Songs, die in den Medien gespielt werden.<br />
Von einem soziologischen Standpunkt<br />
aus, so die Autoren, gebe es noch eine weitere,<br />
sinnvolle Erklärung. Kultur in ihrer<br />
ursprünglichsten Form sei nämlich das,<br />
was wir an Musik, Mode, Sprache oder<br />
Einstellungen teilen würden. Wenn Kultur<br />
also wichtig ist, dann ist die Popularität<br />
bestimmter Musik kein Paradox mehr.<br />
Die Publikation der Studie findet sich (in<br />
Englisch) unter www.prsformusic.com/<br />
creators/news/research. ■<br />
«The Long Tail» in Kürze<br />
Es war und ist eine der wichtigsten Theorien<br />
der digitalen Ökonomie: «The Long<br />
Tail» von Wired-Autor Chris Anderson,<br />
erstmals vorgestellt im Oktober 2004.<br />
Anderson behauptete, wenn man einem<br />
Kunden eine grössere Auswahl anbiete<br />
und schmackhaft mache, so werde er<br />
diese nutzen. Und weil das im Internet<br />
ohne grosse Kosten für Distribution und<br />
Lagerhaltung möglich ist, würden so<strong>mit</strong><br />
auch kleinere Nischen profitabel, die<br />
in der physischen Welt keine Existenzchance<br />
hätten. Mit anderen Worten,<br />
der Markt entwickle sich in Richtung<br />
«selling less of more». Die Menge (tail)<br />
der verfügbaren Produkte würde länger,<br />
die Kurve der verkauften Produkte gegen<br />
ihr Ende hin fetter.<br />
suisa info 2.09 Foto: istockphoto.com Gut zu wissen_23
Termine<br />
Popkomm 2009 abgesagt<br />
Die Popkomm fällt in diesem Jahr wegen zu geringer Anmeldezahlen und der anhaltend<br />
schwierigen Branchenlage aus. Zur Rettung der Marke Popkomm haben die Veranstalter<br />
in Abstimmung <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) und<br />
<strong>dem</strong> Bundesverband Musikindustrie beschlossen, die Messe für ein Jahr auszusetzen.<br />
<strong>Im</strong> Sommer 2010 soll die Popkomm <strong>mit</strong> einem veränderten Gesamtkonzept wieder in<br />
Berlin stattfinden. «Trotz positiver Resonanz auf die neue Veranstaltungslocation und<br />
befriedigender Buchungen der Aussteller rechnen wir wegen der Wirtschaftslage <strong>mit</strong><br />
einem erheblichen Rückgang der Fachbesucher. Aus Verantwortung gegenüber den Ausstellern<br />
haben wir uns daher entschlossen, die Popkomm für ein Jahr auszusetzen», erklärte<br />
Dr. Ralf Kleinhenz, Geschäftsführer der Popkomm, die Absage.<br />
www.popkomm.de<br />
24.–27. Januar 2010, Palais des Festivals, Cannes<br />
Mi<strong>dem</strong> 2010 <strong>mit</strong> erneuertem Konzept<br />
Der Besucherrückgang war an der diesjährigen Mi<strong>dem</strong> nicht zu übersehen. Die Organisatoren<br />
reagieren darauf <strong>mit</strong> einem erweiterten Konzept. Der digitale Bereich sowie der<br />
Livesektor werden stärker gewichtet, und neue Networking-Plattformen sollen den Austausch<br />
vereinfachen und professionalisieren.<br />
Mi<strong>dem</strong>Net inklusive und neue Networking-Zonen<br />
Neu ist die Mi<strong>dem</strong>Net, die am Samstag und Sonntag stattfindet, fester Bestandteil der<br />
Messe und <strong>mit</strong> der Mi<strong>dem</strong>-Akkreditierung zugänglich. Innerhalb der Messe wird eine<br />
«Mi<strong>dem</strong>Net Area» eingerichtet, wo während der gesamten Messedauer in der «Aca<strong>dem</strong>y»<br />
und im «Lab» Fragen rund um Musik und Internet behandelt werden. Zu<strong>dem</strong> werden weitere<br />
auf spezifische Kundensegmente zugeschnittene Networking-Bereiche geschaffen<br />
wie der «Manager Pavillon» für Künstlermanager und Agenten und die «Match Making<br />
Area» für international organisierte Networkinganlässe.<br />
Musikmesse<br />
Frankfurt 2010<br />
Nehmen auch Sie als Aussteller an der<br />
Musikmesse Frankfurt, der grössten<br />
Fachmesse für Musikinstrumente, Musiksoftware,<br />
Noten und Zubehör, teil und<br />
profitieren Sie von folgenden Vorteilen<br />
des Schweizer Gemeinschaftsstandes:<br />
– Stark vergünstigte Standmiete (inkl.<br />
Messeeintritt, Präsenz in Messe<br />
Katalog und auf Messe-<strong>Web</strong>site)<br />
– kleine, abgegrenzte Ausstellungsfläche<br />
<strong>mit</strong> individueller Beschriftung,<br />
Präsentationswand für Plakate,<br />
Tablaren, abschliessbarem Fach<br />
sowie Sitzmöglichkeiten<br />
– Auftritt unter gemeinsamen Dach<br />
– Austauschmöglichkeiten am Stand<br />
– Hilfestellung durch das Personal von<br />
SUISA und SUISA-Stiftung für Musik<br />
vor Ort und bei der Organisation der<br />
Standpräsenz<br />
– Stand-Apéro, zu <strong>dem</strong> Sie Ihre<br />
Geschäftspartner einladen können<br />
Organisiert und finanziert wird der Gemeinschaftsstand<br />
von der SUISA Stiftung<br />
für Musik in Zusammenarbeit <strong>mit</strong> der<br />
SUISA. Musikverlage, die sich für eine Teilnahme<br />
interessieren, wenden sich bis spätestens<br />
15.10.2009 an die SUISA-Stiftung<br />
für Musik, Tel. +41 21 614 32 70,<br />
info@fondation-suisa.ch,<br />
www.musikmesse.de<br />
Schweizer Stand <strong>mit</strong> Blick auf Hafen<br />
Analog zur Mi<strong>dem</strong> gilt auch für den Schweizer Stand: Qualität statt Quantität. Der grosse<br />
Messestand wird durch einen zeitgemässen Kompaktstand ersetzt. Dieser ist neu<br />
im Espace Riviera angesiedelt und verfügt über eine Terrasse <strong>mit</strong> Blick auf den Hafen.<br />
Die Networking- und Marketing-Angebote werden dafür erweitert. Erstmals wird der<br />
«mx3 Cube» präsentiert, ein Würfel, der durch Touch Screens bedient wird und über<br />
den sämtliche Inhalte von mx3.ch abgerufen werden können. Die Messebesucher erhalten<br />
so<strong>mit</strong> Zugriff auf Musik und Informationen von rund 10 000 Schweizer Gruppen<br />
und Musikern.<br />
An Mi<strong>dem</strong>-Teilnahme interessiert? Auskünfte zur Schweizer Messepräsenz erteilt<br />
Claudia Kempf, Tel. +41 44 485 65 25, claudia.kempf@suisa.ch<br />
www.mi<strong>dem</strong>.com<br />
Terminvorschau<br />
Womex, Kopenhagen<br />
28.10.–1.11.2009<br />
Mi<strong>dem</strong>, Cannes<br />
24.–27.1.2010<br />
m4music, Zürich<br />
25.–27.3.2010<br />
Musikmesse Frankfurt<br />
24.–27.3.2010<br />
jazzahead!, Bremen<br />
22.–25.4.2010<br />
SUISA-Generalversammlung<br />
in Bern<br />
26.6.2010