Urteilsbegründung Lukas Stoop - Swiss Ice Hockey
Urteilsbegründung Lukas Stoop - Swiss Ice Hockey
Urteilsbegründung Lukas Stoop - Swiss Ice Hockey
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
17<br />
Das Gespräch mit dem Headcoach der ZSC Lions im März 2007 dauerte nur 10 Minuten,<br />
<strong>Lukas</strong> <strong>Stoop</strong> nahm teil, ohne sich gross zu äussern.<br />
Als Zwischenergebnis muss davon ausgegangen werden, dass es den Rekurrentinnen nicht<br />
gelingt zu beweisen, dass ein neuer Vertrag mit der ZLE Betriebs AG abgeschlossen wurde<br />
oder eine Uebertragung der bestehenden Vereinbarung zwischen dem Spieler und den GCK<br />
Lions mit allen Rechten und Pflichten vereinbart wurde.<br />
Die Rekurrentinnen haben aber den strikten Hauptbeweis für diese Behauptung zu erbringen.<br />
Nach Art. 8 ZGB hat, wo es das Gesetz nichts anderes bestimmt, diejenige Partei rechtserzeugende<br />
bzw. -begründende Tatsachen zu beweisen, die ein daraus abgeleitetes Recht oder<br />
Rechtsverhältnis geltend macht (vgl. Vogel, Oscar / Spühler, Karl, Grundriss des Zivilprozessrechts,<br />
6. Auflage, Bern 2001, S. 259, N. 35).<br />
Im Bereich von Art. 320 OR hat deshalb derjenige, der ein Arbeitsverhältnis behauptet, die<br />
mindestens konkludent erzielten Willensübereinstimmungen zu beweisen (Jürgen Brönnimann,<br />
Behauptungs- und Substanzierungslast im Schweizerischen Zivilprozessrecht, Dissertation<br />
Bern, 1989 5156).<br />
Die objektive Beweislast richtet sich auch im Arbeitsrecht nach den Vorgaben von Art. 8<br />
ZGB. Die beweisführungs- und substanzierungsbelastete Partei hat deshalb die Folgen der<br />
Beweislosigkeit vollumfänglich zu tragen.