Urteilsbegründung Lukas Stoop - Swiss Ice Hockey
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Folgende Kriterien zeigen das Arbeitsverhältnis des Spielers auf:<br />
- er trägt kein eigenes wirtschaftliches Risiko<br />
- er handelt weisungsgebunden<br />
- er kommt für sein Arbeitsgerät nicht selbst auf<br />
- er ist nicht frei in der Auswahl der Arbeiten<br />
- er kann seine Betriebsorganisation nicht selbst wählen, vorschrieben sind:<br />
- Präsenzzeit<br />
- Organisation der Arbeit<br />
- ist nur für einen „Arbeitgeber“ tätig<br />
Die Tätigkeit für lediglich einen Auftraggeber gilt nach Lehre und Praxis als unselbständige<br />
Anstellung, also als Arbeitsverhältnis.<br />
Massgebend zur Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, sind die wirtschaftlichen und<br />
nicht die vertraglichen Verhältnisse.<br />
Damit hat das Gesetz eine Vermutung geschaffen (Streiff / von Kaenel, Praxiskommentar<br />
zum Arbeitsvertrag, 6. Auflage zu Art. 320, N6, Seite 108).