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Urteilsbegründung Lukas Stoop - Swiss Ice Hockey

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23<br />

Folgende Kriterien zeigen das Arbeitsverhältnis des Spielers auf:<br />

- er trägt kein eigenes wirtschaftliches Risiko<br />

- er handelt weisungsgebunden<br />

- er kommt für sein Arbeitsgerät nicht selbst auf<br />

- er ist nicht frei in der Auswahl der Arbeiten<br />

- er kann seine Betriebsorganisation nicht selbst wählen, vorschrieben sind:<br />

- Präsenzzeit<br />

- Organisation der Arbeit<br />

- ist nur für einen „Arbeitgeber“ tätig<br />

Die Tätigkeit für lediglich einen Auftraggeber gilt nach Lehre und Praxis als unselbständige<br />

Anstellung, also als Arbeitsverhältnis.<br />

Massgebend zur Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, sind die wirtschaftlichen und<br />

nicht die vertraglichen Verhältnisse.<br />

Damit hat das Gesetz eine Vermutung geschaffen (Streiff / von Kaenel, Praxiskommentar<br />

zum Arbeitsvertrag, 6. Auflage zu Art. 320, N6, Seite 108).

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