Urteilsbegründung Lukas Stoop - Swiss Ice Hockey
Urteilsbegründung Lukas Stoop - Swiss Ice Hockey
Urteilsbegründung Lukas Stoop - Swiss Ice Hockey
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
7<br />
„Der Rekurs sei vollumfänglich abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten<br />
der Rekurrentinnen.“<br />
Am 8. November 2007 fand die mündliche Verhandlung mit Beweisabnahme (nachfolgend<br />
HV) statt.<br />
Nach der Beweisabnahme erfolgten die Stellungnahmen zum Beweisergebnis, dabei bestätigten<br />
und begründeten die Parteien ihre bisherigen Rechtsbegehren.<br />
2. Sachliche Zuständigkeit<br />
Gegen Erledigungsentscheide des Einzelrichters für Clubwechsel der NL ist gemäss Art. 102<br />
i. V. mit Art. 109 des Rechtspflegereglementes NL vom 1. Mai 2006 (RPR) die Rekurskammer<br />
für Clubwechsel des SEHV zuständig.<br />
Der Rekurs wurde gemäss Art. 110 des RPR fristgerecht innert fünf Tagen deponiert.<br />
Die Rekurskammer fällt in der Regel einen neuen Entscheid (Art. 115 RPR), wobei sie Verfahren<br />
und Entscheid des Einzelrichters im Rahmen der Anträge der Parteien zu überprüfen<br />
hat (Art. 112 RPR). Die Rekurskammer urteilt reformatorisch und überprüft den Sachverhalt<br />
sowie das Rechtliche mit voller Kognition.<br />
Auf den Rekurs ist einzutreten, dieser ist form- und fristgerecht eingereicht worden.