07.09.2014 Aufrufe

Urteilsbegründung Lukas Stoop - Swiss Ice Hockey

Urteilsbegründung Lukas Stoop - Swiss Ice Hockey

Urteilsbegründung Lukas Stoop - Swiss Ice Hockey

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

7<br />

„Der Rekurs sei vollumfänglich abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten<br />

der Rekurrentinnen.“<br />

Am 8. November 2007 fand die mündliche Verhandlung mit Beweisabnahme (nachfolgend<br />

HV) statt.<br />

Nach der Beweisabnahme erfolgten die Stellungnahmen zum Beweisergebnis, dabei bestätigten<br />

und begründeten die Parteien ihre bisherigen Rechtsbegehren.<br />

2. Sachliche Zuständigkeit<br />

Gegen Erledigungsentscheide des Einzelrichters für Clubwechsel der NL ist gemäss Art. 102<br />

i. V. mit Art. 109 des Rechtspflegereglementes NL vom 1. Mai 2006 (RPR) die Rekurskammer<br />

für Clubwechsel des SEHV zuständig.<br />

Der Rekurs wurde gemäss Art. 110 des RPR fristgerecht innert fünf Tagen deponiert.<br />

Die Rekurskammer fällt in der Regel einen neuen Entscheid (Art. 115 RPR), wobei sie Verfahren<br />

und Entscheid des Einzelrichters im Rahmen der Anträge der Parteien zu überprüfen<br />

hat (Art. 112 RPR). Die Rekurskammer urteilt reformatorisch und überprüft den Sachverhalt<br />

sowie das Rechtliche mit voller Kognition.<br />

Auf den Rekurs ist einzutreten, dieser ist form- und fristgerecht eingereicht worden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!