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Lizenzweisungen - Swiss Basketball

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<strong>Lizenzweisungen</strong><br />

b) Der Einzahlungsschein, der von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> ausgestellt wird, gilt als Lizenz. Die Lizenz<br />

muss einbezahlt werden, damit sie gültig ist. Es gibt folgende Zahlungsmöglichkeiten:<br />

1. Einzahlung direkt auf der Post : Die Lizenz ist sofort nach der Einzahlung gültig, das<br />

Datum des Poststempels ist massgebend<br />

2. elektronische Zahlung: Die Lizenz ist gültig nach Eintreffen des Totalbetrages auf dem<br />

Konto von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> (eine Zahlungsüberweisung kann 2 – 3 Arbeitstage<br />

dauern) ; das Datum des Zahlungsauftrages gilt nicht! Die Zahlung muss mit dem<br />

Lizenz-Einzahlungsschein gemacht werden, der durch <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> ausgestellt<br />

wird. Eine Zahlung einer Lizenz mit einem neutralen Einzahlungsschein ist nicht gültig<br />

und wird nicht zurück erstattet.<br />

3. Es wird weder der Einzahlungsschein noch die Referenznummer des<br />

Einzahlungsscheines per E-Mail gesandt.<br />

Die Klubs können die Gültigkeit ihrer Lizenzen selber überprüfen; mit einem Passwort erhalten<br />

Sie Zugriff zu ihren Klubdaten via Internet zum Programm « Basketplan », oder sie können<br />

sich bei der Lizenzstelle von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> informieren.<br />

c) Irrtümlich bezahlte Lizenzen werden auf Anfrage zurückerstattet, insofern der Gesuchsteller<br />

nicht auf einem Matchblatt eingetragen wurde. In diesem Fall wird ein Pauschalbetrag von<br />

CHF 10.— abgezogen. Wenn sich ein Spieler verletzt, gibt es keine Rückerstattung der<br />

Lizenz.<br />

d) Bei Empfang der Lizenz ist der Klub verantwortlich die Angaben auf der Lizenz zu überprüfen,<br />

diese vom Spieler oder dem gesetzlichen Vertreter unterschreiben zu lassen und mit einem<br />

Passfoto zu versehen.<br />

e) Jede Person die eine Lizenz unterschreibt, verpflichtet sich, wahrheitsgetreue Angaben zu<br />

machen. Pseudonyme sind nicht erlaubt.<br />

f) Wenn eine Lizenz aufgrund eines Gesuches erstellt wird, und dann 20 Tage nach der<br />

Erstellung noch nicht einbezahlt ist, hat ein anderer Klub die Möglichkeit für die gleiche<br />

Person eine neue Lizenz beantragen. Der Freibrief des letzten Klubs, bei dem die Person eine<br />

gültige Lizenz hatte, ist massgebend.<br />

Art 4.1 Duplikate<br />

Es ist möglich Duplikate von Lizenzen zu beantragen. Kosten pro Duplikat : CHF 10.--.<br />

Kapitel 5 :<br />

Transfers<br />

Art. 5.1 Modalitäten<br />

Der neue Klub muss ein Lizenzgesuch ausfüllen und dieses mit dem Freigabebrief und einer Kopie<br />

eines Ausweises (ID oder Pass) einschicken.<br />

Für einen Transfer der U8, U10 und U12 zu Saisonbeginn braucht es keinen Freigabebrief.<br />

Die administrativen Kosten für die Transfers der ausländischen Spieler der Nationalligen, die von<br />

einem ausländischen Verband kommen, belaufen sich auf CHF 250.00 und werden direkt mit der<br />

Lizenz einkassiert. Wenn der Spieler oder der Klub beschliesst, vom Vertrag zurückzutreten bevor er<br />

in Kraft getreten und die Lizenz bezahlt ist, werden diese Kosten von CHF 250.00 dem Klub trotzdem<br />

in Rechnung gestellt.<br />

Die administrativen Kosten für einen Transfer eines Schweizer Spielers von einem ausländischen<br />

Verband in die Nationalliga belaufen sich auf CHF 75.00 und werden direkt mit dem Lizenz-<br />

Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.<br />

<strong>Lizenzweisungen</strong> – gültig ab 1.7.2013 Seite 4 von 7

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