Lizenzweisungen - Swiss Basketball
Lizenzweisungen - Swiss Basketball
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<strong>Lizenzweisungen</strong><br />
b) Der Einzahlungsschein, der von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> ausgestellt wird, gilt als Lizenz. Die Lizenz<br />
muss einbezahlt werden, damit sie gültig ist. Es gibt folgende Zahlungsmöglichkeiten:<br />
1. Einzahlung direkt auf der Post : Die Lizenz ist sofort nach der Einzahlung gültig, das<br />
Datum des Poststempels ist massgebend<br />
2. elektronische Zahlung: Die Lizenz ist gültig nach Eintreffen des Totalbetrages auf dem<br />
Konto von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> (eine Zahlungsüberweisung kann 2 – 3 Arbeitstage<br />
dauern) ; das Datum des Zahlungsauftrages gilt nicht! Die Zahlung muss mit dem<br />
Lizenz-Einzahlungsschein gemacht werden, der durch <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> ausgestellt<br />
wird. Eine Zahlung einer Lizenz mit einem neutralen Einzahlungsschein ist nicht gültig<br />
und wird nicht zurück erstattet.<br />
3. Es wird weder der Einzahlungsschein noch die Referenznummer des<br />
Einzahlungsscheines per E-Mail gesandt.<br />
Die Klubs können die Gültigkeit ihrer Lizenzen selber überprüfen; mit einem Passwort erhalten<br />
Sie Zugriff zu ihren Klubdaten via Internet zum Programm « Basketplan », oder sie können<br />
sich bei der Lizenzstelle von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> informieren.<br />
c) Irrtümlich bezahlte Lizenzen werden auf Anfrage zurückerstattet, insofern der Gesuchsteller<br />
nicht auf einem Matchblatt eingetragen wurde. In diesem Fall wird ein Pauschalbetrag von<br />
CHF 10.— abgezogen. Wenn sich ein Spieler verletzt, gibt es keine Rückerstattung der<br />
Lizenz.<br />
d) Bei Empfang der Lizenz ist der Klub verantwortlich die Angaben auf der Lizenz zu überprüfen,<br />
diese vom Spieler oder dem gesetzlichen Vertreter unterschreiben zu lassen und mit einem<br />
Passfoto zu versehen.<br />
e) Jede Person die eine Lizenz unterschreibt, verpflichtet sich, wahrheitsgetreue Angaben zu<br />
machen. Pseudonyme sind nicht erlaubt.<br />
f) Wenn eine Lizenz aufgrund eines Gesuches erstellt wird, und dann 20 Tage nach der<br />
Erstellung noch nicht einbezahlt ist, hat ein anderer Klub die Möglichkeit für die gleiche<br />
Person eine neue Lizenz beantragen. Der Freibrief des letzten Klubs, bei dem die Person eine<br />
gültige Lizenz hatte, ist massgebend.<br />
Art 4.1 Duplikate<br />
Es ist möglich Duplikate von Lizenzen zu beantragen. Kosten pro Duplikat : CHF 10.--.<br />
Kapitel 5 :<br />
Transfers<br />
Art. 5.1 Modalitäten<br />
Der neue Klub muss ein Lizenzgesuch ausfüllen und dieses mit dem Freigabebrief und einer Kopie<br />
eines Ausweises (ID oder Pass) einschicken.<br />
Für einen Transfer der U8, U10 und U12 zu Saisonbeginn braucht es keinen Freigabebrief.<br />
Die administrativen Kosten für die Transfers der ausländischen Spieler der Nationalligen, die von<br />
einem ausländischen Verband kommen, belaufen sich auf CHF 250.00 und werden direkt mit der<br />
Lizenz einkassiert. Wenn der Spieler oder der Klub beschliesst, vom Vertrag zurückzutreten bevor er<br />
in Kraft getreten und die Lizenz bezahlt ist, werden diese Kosten von CHF 250.00 dem Klub trotzdem<br />
in Rechnung gestellt.<br />
Die administrativen Kosten für einen Transfer eines Schweizer Spielers von einem ausländischen<br />
Verband in die Nationalliga belaufen sich auf CHF 75.00 und werden direkt mit dem Lizenz-<br />
Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.<br />
<strong>Lizenzweisungen</strong> – gültig ab 1.7.2013 Seite 4 von 7