Hautschutz - Die BG ETEM
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7. Schutzmaßnahmen<br />
Abb. 13: Schutzkleidung bei Tätigkeiten mit<br />
Gießharzen<br />
Abb. 14: Schutzhandschuhe bei Arbeiten mit<br />
ätzenden Flüssigkeiten<br />
Zustand gehalten werden. Zur Schutzkleidung<br />
gehören z. B. Laborkittel, Chemikalienschutzanzüge<br />
oder Schutzschürzen (Abb. 13).<br />
Während der täglichen Arbeit sind die Hände<br />
naturgemäß am meisten gefährdet. Schutzhandschuhe<br />
müssen gegen die Stoffe, vor<br />
denen man sich schützen möchte, beständig<br />
und undurchlässig sein (Abb. 14). Sie dürfen<br />
nicht getragen werden, wenn die Gefahr des<br />
Erfasstwerdens an Maschinen mit rotierenden<br />
Werkstücken oder Werkzeugen besteht<br />
(z. B. beim Bohren, Drehen, Fräsen).<br />
Beim längeren Tragen von Schutzhandschuhen<br />
werden deren Nachteile offenbar. Durch<br />
Schweißbildung quillt die Haut auf und kann<br />
dadurch ihre natürliche Schutzfunktion verlieren.<br />
Müssen flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe<br />
länger als zwei Stunden pro Tag<br />
getragen werden, sind daher den betreffenden<br />
Mitarbeitern arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
durch den Betriebsarzt<br />
anzubieten (siehe auch Kapitel 7.7).<br />
Des Weiteren kann eine Verschmutzung der<br />
Handschuh-Innenseite z. B. durch mehrmaliges<br />
Aus- und Anziehen der Handschuhe<br />
intensiv hautschädigend wirken.<br />
Zur Schweißbindung hat sich das Tragen von<br />
leichten Baumwoll-Unterziehhandschuhen<br />
oder das Tragen von innen gefütterten Handschuhen<br />
bewährt. Damit die Handschuh-<br />
Innenseite sauber bleibt, sind nach Beendigung<br />
der Arbeit und vor dem Ausziehen die<br />
Handschuhe (nach Möglichkeit) gründlich<br />
unter fließendem Wasser zu reinigen<br />
(Abb. 15). Schutzhandschuhe sind immer vor<br />
Verschmutzungen geschützt abzulegen. Vor<br />
dem erneuten Tragen sollten sie gut „gelüftet“<br />
sein (Abb. 16).<br />
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