Hautschutz - Die BG ETEM
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7. Schutzmaßnahmen<br />
3. Stufe „Hautpflege“<br />
Hautpflegemittel sollen nach Arbeitsende<br />
und Hautreinigung die Regeneration der<br />
Haut unterstützen, indem ihr wieder ausreichend<br />
Fett und Feuchtigkeit zugeführt werden<br />
(Abb. 22). Vor allem bei häufiger Reinigung<br />
und Anwendung starker Reinigungsmittel<br />
ist die Hautpflege unerlässlich. Das<br />
Benutzen von Schutzhandschuhen entbindet<br />
nicht von der Durchführung begleitender<br />
Hautreinigungs- und Hautpflegemaßnahmen.<br />
Besonders bei längerem Tragen nicht<br />
atmungsaktiver Gummi- oder Kunststoffhandschuhe<br />
werden solche Maßnahmen<br />
notwendig.<br />
Auswahl der richtigen <strong>Hautschutz</strong>mittel<br />
<strong>Die</strong> Auswahl der geeigneten, auf den Gefahrstoff<br />
abgestimmten <strong>Hautschutz</strong>-, Hautreinigungs-<br />
und Hautpflegemittel muss durch<br />
den zuständigen Vorgesetzten organisiert<br />
sein. Hier wird man sich in der Regel von<br />
dem Betriebsarzt beraten lassen. Auch<br />
renommierte <strong>Hautschutz</strong>mittelhersteller werden<br />
bereitwillig Auskunft erteilen.<br />
Weitere Hinweise geben die <strong>BG</strong>-Informationen<br />
• <strong>BG</strong>I/GUV-I 8620 „Allg. Präventionsleitlinie<br />
<strong>Hautschutz</strong>“.<br />
• <strong>BG</strong>I 540 „Hand- u. <strong>Hautschutz</strong>“.<br />
sowie das Modul „Hand- und <strong>Hautschutz</strong>“<br />
der Onlinehilfe BASIS<br />
http://www.basis-bgetem.de<br />
7.6 <strong>Hautschutz</strong>organisation<br />
<strong>Die</strong> Durchführung der notwendigen hygienischen<br />
Maßnahmen liegt im Interesse jedes<br />
Einzelnen. Es müssen ausreichend Händewaschplätze<br />
bzw. Waschgelegenheiten eingerichtet<br />
sein (Abb. 23). Das Abtrocknen der<br />
Hände sollte mit Handtüchern aus Spendern<br />
geschehen.<br />
<strong>Hautschutz</strong>plan<br />
Abb. 22: Hautpflege nach Arbeitsende<br />
Der betriebliche <strong>Hautschutz</strong>plan gehört zur<br />
<strong>Hautschutz</strong>organisation und soll die vorgenannten<br />
Schutzmaßnahmen jeweils bezogen<br />
auf den speziellen Arbeitsplatz aufeinander<br />
abstimmen.<br />
Der <strong>Hautschutz</strong>plan ergänzt die arbeitsplatzund<br />
tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung<br />
zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen<br />
(§ 14 GefstoffV).<br />
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