13.09.2014 Aufrufe

Wirtschaftsplan SV 2013 - TBZ Flensburg

Wirtschaftsplan SV 2013 - TBZ Flensburg

Wirtschaftsplan SV 2013 - TBZ Flensburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Flensburg</strong>, den 20.02.<strong>2013</strong><br />

Sondervermögen Infrastruktur<br />

Betriebsleitung<br />

Vorbericht zum <strong>Wirtschaftsplan</strong> <strong>2013</strong><br />

Sondervermögen Infrastruktur der Stadt <strong>Flensburg</strong><br />

Erfolgsplan<br />

Die Konzessionsabgaben wurden für das Kalenderjahr <strong>2013</strong> von den Stadtwerken in ihrer<br />

Prognose um 50.000 € im Vergleich zum Vorjahr auf rd. 5,95 Mio. € herabgesetzt.<br />

Das 2010 begonnene Deckenerneuerungsprogramm wird auch <strong>2013</strong> fortgesetzt. Mit einem<br />

Baukostenvolumen von 720.000 € können weitere klassifizierte Straßen saniert werden. Die<br />

Regelförderquote nach GVFG beträgt unverändert 50 %. In den Vorjahren 2011 und 2012 wurden<br />

zusätzliche Mittel aus dem FAG i. H. v. 25 % bewilligt. Mit den dadurch eingesparten Eigenmitteln<br />

konnten weitere Gemeindestraßen außerplanmäßig saniert werden. Für das Deckenprogramm<br />

<strong>2013</strong> würden die zusätzlichen Mittel den Handlungsspielraum für umfassende,<br />

qualitativ hochwertige Fahrbahnerneuerungen wiederum deutlich erweitern. Die Nachhaltigkeit<br />

bei diesen Förderprogrammen muss besonders betont werden.<br />

In der Sparte Entwässerung ergeben sich erhebliche Mieterhöhungen begründet durch umfangreiche<br />

Investitionstätigkeiten zur Modernisierung des Klärwerkes sowie zur Sanierung des Kanalnetzes.<br />

Aufgrund der Maßgabe eines weitgehend konstant zu haltenden und in 2012 um 119.900 €<br />

reduzierten Zuschusses, werden für <strong>2013</strong> lediglich tarifliche Anpassungen im Bereich der Personalkosten<br />

i. H. v. 73.400 € sowie gestiegene Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung i.<br />

H.v. 284.000 € (V<strong>TBZ</strong>.13/2012) als unabdingbares Erhöhungsverlangen angesetzt. Die von der<br />

Stadt 2012 umgesetzte Reduzierung des Zuschusses wurde durch Mehreinnahmen an Parkgebühren<br />

aufgefangen. Eine weitere Reduzierung des Zuschusses um 100.000 € in <strong>2013</strong> kann<br />

nicht durch Mehreinnahmen aus Parkgebühren ausgeglichen werden.<br />

Das Defizit, das durch die Reduzierung des städtischen Zuschusses, die angekündigte Reduzierung<br />

der Konzessionsabgabe der Stadtwerke und gestiegene Aufwendungen zu erwarten<br />

war, wurde durch eine Neukalkulation im Entwässerungsbereich und eine Mieterhöhung aufgrund<br />

der höheren Investitionen in den Vorjahren sowie der – ursprünglich – geplanten Investitionen<br />

ausgeglichen.<br />

Eine erneute Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wird <strong>2013</strong> somit voraussichtlich<br />

vermieden.<br />

Eine Anhebung des städtischen Zuschusses aus dem Kernhaushalt ist in Zukunft unvermeidbar.<br />

Für einen Ausgleich im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur bleibt bei weiterhin<br />

steigenden Kosten kein weiterer Spielraum.<br />

Investitionsplan<br />

Der Investitionsplan des Sondervermögens Infrastruktur <strong>2013</strong> berücksichtigt die aus gesamtstädtischer<br />

Sicht, gemäß Ratsbeschluss zur RV-142/2012, 4. Ergänzung, geforderte Kreditkürzung<br />

in Höhe von 2,3 Mio. €.<br />

4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!