Berichte ThINK - ThEGA
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4<br />
In Modul 3 werden alle Flächen, die für eine PV-Nutzung grundsätzlich nicht in Frage kommen<br />
zusammengefasst und anschließend im Modul 4 von den Potenzialflächen abgezogen.<br />
Daneben findet im Modul 4 für alle Potenzialflächen eine Mittelwertbildung der Geländeklassifizierung<br />
statt, da auf Grund der hohen Auflösung des Höhenmodells innerhalb einer Fläche<br />
in der Regel mehrere Geländeeignungsklassen vorkommen. Details dazu sind in Kapitel<br />
2.1.3 und Abbildung 2 dargestellt.<br />
Alle Schritte der Flächenbewertung (Entfernung zum Einspeisepunkt, Flächengröße und Zuwegung)<br />
erfolgen im Modul 5. Hier werden im GIS der Attributtabelle der Eignungsflächen weitere<br />
Spalten angehängt, in denen die Berechnung der Entfernungen zu Straßen, zu Einspeisepunkten<br />
sowie die Bewertung der Flächen in Abhängigkeit der im Leitfaden dargestellten<br />
oder hier neu entwickelten Kriterien erfolgt.<br />
Abbildung 1:<br />
Modell zur automatischen Identifikation und Bewertung von Photovoltaikflächen an<br />
Verkehrswegen<br />
Modelleingangsdaten<br />
In Tabelle 1 sind die relevanten Eingangsdaten zur Identifikation von autobahnnahen<br />
Flächen, die für eine PV-Nutzung geeignet sind, dargestellt. Für das automatische Ableiten<br />
von Eignungsflächen sind dabei das Höhenmodell und die digitale Feldkarte besonders bedeutsam.<br />
Letztere erhielt den Vorzug gegenüber den ATKIS-Daten, da aus ihr Netto-Flächeninhalte<br />
der Potenzialflächen abgeleitet werden können, was bei den Daten des Basis-DLM nicht<br />
ohne weiteres möglich ist, da hier beispielsweise Straßen als Vektorzüge dargestellt sind, die<br />
zunächst keine definierte Breite besitzen. Da hier ohne vorherige Pufferung Flächen quasi direkt<br />
aneinander liegen würden, wäre der Flächeninhalt von Potenzialflächen zu groß.<br />
Autobahnanschlussstellen gehören bis zum entsprechenden Verkehrszeichen ebenso zum Geltungsbereich<br />
des EEG wie unbewirtschaftete Rastanlagen und wurden in die Untersuchungen<br />
einbezogen. Durch das EEG nicht explizit geregelt ist, wie mit Flächen unter großen Talbrücken<br />
und über Tunneln zu verfahren ist. Entsprechend der Clearingstelle EEG 2 fallen Flä-<br />
2 Hinweis der EEG-clearingstelle Nr. 2011/8, vom 28. 2. 2012, http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2011/8<br />
<strong>ThINK</strong> – Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz