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Berichte ThINK - ThEGA

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4<br />

In Modul 3 werden alle Flächen, die für eine PV-Nutzung grundsätzlich nicht in Frage kommen<br />

zusammengefasst und anschließend im Modul 4 von den Potenzialflächen abgezogen.<br />

Daneben findet im Modul 4 für alle Potenzialflächen eine Mittelwertbildung der Geländeklassifizierung<br />

statt, da auf Grund der hohen Auflösung des Höhenmodells innerhalb einer Fläche<br />

in der Regel mehrere Geländeeignungsklassen vorkommen. Details dazu sind in Kapitel<br />

2.1.3 und Abbildung 2 dargestellt.<br />

Alle Schritte der Flächenbewertung (Entfernung zum Einspeisepunkt, Flächengröße und Zuwegung)<br />

erfolgen im Modul 5. Hier werden im GIS der Attributtabelle der Eignungsflächen weitere<br />

Spalten angehängt, in denen die Berechnung der Entfernungen zu Straßen, zu Einspeisepunkten<br />

sowie die Bewertung der Flächen in Abhängigkeit der im Leitfaden dargestellten<br />

oder hier neu entwickelten Kriterien erfolgt.<br />

Abbildung 1:<br />

Modell zur automatischen Identifikation und Bewertung von Photovoltaikflächen an<br />

Verkehrswegen<br />

Modelleingangsdaten<br />

In Tabelle 1 sind die relevanten Eingangsdaten zur Identifikation von autobahnnahen<br />

Flächen, die für eine PV-Nutzung geeignet sind, dargestellt. Für das automatische Ableiten<br />

von Eignungsflächen sind dabei das Höhenmodell und die digitale Feldkarte besonders bedeutsam.<br />

Letztere erhielt den Vorzug gegenüber den ATKIS-Daten, da aus ihr Netto-Flächeninhalte<br />

der Potenzialflächen abgeleitet werden können, was bei den Daten des Basis-DLM nicht<br />

ohne weiteres möglich ist, da hier beispielsweise Straßen als Vektorzüge dargestellt sind, die<br />

zunächst keine definierte Breite besitzen. Da hier ohne vorherige Pufferung Flächen quasi direkt<br />

aneinander liegen würden, wäre der Flächeninhalt von Potenzialflächen zu groß.<br />

Autobahnanschlussstellen gehören bis zum entsprechenden Verkehrszeichen ebenso zum Geltungsbereich<br />

des EEG wie unbewirtschaftete Rastanlagen und wurden in die Untersuchungen<br />

einbezogen. Durch das EEG nicht explizit geregelt ist, wie mit Flächen unter großen Talbrücken<br />

und über Tunneln zu verfahren ist. Entsprechend der Clearingstelle EEG 2 fallen Flä-<br />

2 Hinweis der EEG-clearingstelle Nr. 2011/8, vom 28. 2. 2012, http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2011/8<br />

<strong>ThINK</strong> – Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz

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