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Fachbeitrag Offenland - Thüringer Landesanstalt für Umwelt und ...

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Thüringer<br />

Landesverwaltungsamt<br />

Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-<br />

Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

FFH_0184 (DE 4633-304)<br />

Abschlussbericht<br />

Halle (Saale), im November 2010<br />

RANA - Büro für Ökologie <strong>und</strong><br />

Naturschutz Frank Meyer<br />

Mühlweg 39<br />

06114 Halle (Saale)<br />

Tel. 0345-1317580<br />

Fax 0345-1317589<br />

eMail: info@rana-halle.de<br />

Internet: www.rana-halle.de


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Bearbeiter<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-<br />

Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

FFH_0184 (DE 4633-304)<br />

Abschlussbericht<br />

überarbeiteter Stand 12/2012<br />

Auftraggeber<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt<br />

Abteilung IV, Referat 410<br />

Weimarplatz 4<br />

99423 Weimar<br />

Projektbegleitung<br />

Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie<br />

Referat 34<br />

Dipl.-Ing. Dörthe MAHNKE<br />

Dipl.-Biol. Heiko UTHLEB<br />

Auftragnehmer<br />

Projektleitung<br />

<strong>und</strong> Redaktion<br />

RANA - Büro für Ökologie <strong>und</strong><br />

Naturschutz Frank Meyer<br />

Mühlweg 39<br />

06114 Halle (Saale)<br />

Tel. 0345-1317580<br />

Fax 0345-1317589<br />

eMail: info@rana-halle.de<br />

Internet: www.rana-halle.de<br />

Dipl.-Biol. Frank MEYER<br />

Hauptbearbeitung<br />

Dipl.-Ing. (FH) Astrid THUROW<br />

Teilbeiträge Dipl.-Biol. Katrin HARTENAUER Weichtiere<br />

Dr. Anselm KRUMBIEGEL LRT <strong>und</strong> Biotoptypen<br />

Dipl.-Biol. Thoralf SY<br />

Libellen<br />

Kartographie/GIS<br />

Dipl.-Biol. Thomas SÜßMUTH<br />

Dipl.-Ing. (FH) Astrid THUROW


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

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Inhalt<br />

1 Rechtlicher <strong>und</strong> organisatorischer Rahmen für Natura 2000-Gebiete ........... 9<br />

1.1 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen ...................................................................................... 9<br />

1.2 Organisation ...................................................................................................... 11<br />

2 Gebietscharakteristik ...................................................................................... 12<br />

2.1 Lage <strong>und</strong> Abgrenzung ....................................................................................... 12<br />

2.2 Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen....................................................................................... 12<br />

2.3 Geschützte Gebiete........................................................................................... 17<br />

2.3.1 EG-Vogelschutzgebiet....................................................................................... 17<br />

2.3.2 Überschwemmungsgebiete ............................................................................... 18<br />

2.4 Planungen im Gebiet ......................................................................................... 19<br />

2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben.......................................................................... 19<br />

2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet............................................................................ 20<br />

2.4.2.1 Kompensationsmaßnahmen.............................................................................. 20<br />

2.4.2.2 Vorhaben zur Erhöhung der biologischen Vielfalt im Rahmen der Umsetzung der<br />

Biodiversitätsstrategie des B<strong>und</strong>es.................................................................... 21<br />

3 Nutzungsverhältnisse ..................................................................................... 22<br />

3.1 Aktuelle Nutzungsverhältnisse........................................................................... 22<br />

3.1.1 Landwirtschaft <strong>und</strong> Landschaftspflege............................................................... 22<br />

3.1.2 Wasserwirtschaft <strong>und</strong> Gewässerunterhaltung.................................................... 23<br />

3.1.3 Jagd <strong>und</strong> Fischerei ............................................................................................ 25<br />

4 Bestand der FFH-Schutzgüter <strong>und</strong> Bewertung ihres Erhaltungszustandes 26<br />

4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie................................. 26<br />

4.1.1 Einleitung <strong>und</strong> Übersicht.................................................................................... 26<br />

4.1.2 Beschreibung der Lebensraumtypen ................................................................. 28<br />

4.1.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen mit einer Vegetation des<br />

Magnopotamions oder Hydrocharitions.............................................................. 28<br />

4.1.2.2 LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation.................. 30<br />

4.1.2.3 LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren ............................................................ 34<br />

4.1.2.4 LRT 6440 – Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)....................................... 37<br />

4.1.2.5 LRT 6510 – Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba<br />

officinalis) .......................................................................................................... 41<br />

4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie............................................................ 49<br />

4.2.1 Einleitung <strong>und</strong> Übersicht.................................................................................... 49<br />

4.2.2 Beschreibung der Arten ..................................................................................... 49<br />

4.2.2.1 Bachmuschel (Unio crassus) ............................................................................. 49<br />

4.2.2.2 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)........................................................ 53<br />

4.2.2.3 Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) .......................................................... 58<br />

4.2.2.4 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)......................................................... 62<br />

4.2.2.5 Fischotter (Lutra lutra) ....................................................................................... 64<br />

4.3 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .......................................................... 66<br />

5 Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen ........................................................ 67<br />

6 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung................ 69<br />

6.1 Gr<strong>und</strong>sätze der Maßnahmeplanung .................................................................. 69<br />

6.1.1 Planungsansatz <strong>und</strong> Begriffsbestimmung .......................................................... 69<br />

6.1.2 Berücksichtigung von SPA-Aspekten................................................................. 70<br />

6.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie......................................... 71<br />

6.2.1 LRT 3150 - Natürliche nährstoffreiche Seen mit einer Vegetation des<br />

Magnopotamion oder Hydrocharition ................................................................. 71<br />

Inhalt<br />

3


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

6.2.2 LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation.................. 73<br />

6.2.3 LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren ............................................................ 76<br />

6.2.4 LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) ....................................... 78<br />

6.2.5 LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba<br />

officinalis) .......................................................................................................... 82<br />

6.3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie............................................................ 90<br />

6.3.1 Bachmuschel (Unio crassus) ............................................................................. 90<br />

6.3.2 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer (Coenagrion<br />

ornatum)............................................................................................................ 95<br />

6.3.3 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)....................................................... 102<br />

6.3.4 Fischotter (Lutra lutra) ..................................................................................... 104<br />

7 Umsetzung ..................................................................................................... 105<br />

7.1 Abstimmung des Maßnahmekonzeptes........................................................... 105<br />

7.2 Maßnahmen zur Gebietssicherung .................................................................. 106<br />

7.3 Flankierende Maßnahmen der Gebietsbetreuung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit ..... 108<br />

8 Verbleibendes Konfliktpotenzial................................................................... 109<br />

9 Zusammenfassung........................................................................................ 110<br />

10 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Literatur .................................................................... 112<br />

11 Anhang........................................................................................................... 116<br />

12 Kartenteil........................................................................................................ 141<br />

Inhalt<br />

4


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Tabellen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tabellen<br />

Tab. 1:<br />

Tab. 2:<br />

Tab. 3:<br />

Zusammensetzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) zum Managementplan<br />

für das FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Fachteil <strong>Offenland</strong>) ... 11<br />

Übersicht über die KULAP-Förderung LRT-relevanter Feldblöcke im FFH-Gebiet<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ im Jahr 2010 .............................................. 22<br />

Übersicht der im FFH-Gebiet 184 „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

vorkommenden FFH-Lebensraumtypen sowie LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF)....... 27<br />

Tab. 4: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3150 im Jahr 2009 ... 29<br />

Tab. 5: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3260 ......................... 33<br />

Tab. 6: Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 3260 .................................................................... 34<br />

Tab. 7:<br />

Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6430 im Jahr<br />

2009/2010 ......................................................................................................................... 36<br />

Tab. 8: Übersicht über das LRT-relevante Artenspektrum der Einzelflächen des LRT 6440....... 38<br />

Tab. 9: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6440 ......................... 40<br />

Tab. 10: Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 6440 .................................................................... 41<br />

Tab. 11: Übersicht über das LRT-relevante Artenspektrum der Einzelflächen des LRT 6510....... 43<br />

Tab. 12: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510 ......................... 46<br />

Tab. 13: Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 6510 .................................................................... 47<br />

Tab. 14:<br />

Tab. 15:<br />

Tab. 16:<br />

Übersicht der Anhang-II-Arten im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

.......................................................................................................................................... 49<br />

Nachweise der Bachmuschel (Unio crassus) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />

Helmegräben bei Artern“ .................................................................................................. 50<br />

Bewertung der Habitate der Bachmuschel (Unio crassus) im FFH-Gebiet „Mönchenried<br />

<strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ ........................................................................................... 52<br />

Tab. 17: Habitatentwicklungsflächen der Bachmuschel (Unio crassus) im FFH-Gebiet<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ .................................................................... 53<br />

Tab. 18:<br />

Tab. 19:<br />

Tab. 20:<br />

Tab. 21:<br />

Tab. 22:<br />

Tab. 23:<br />

Tab. 24:<br />

Tab. 25:<br />

Tab. 26:<br />

Habitate der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet „Mönchenried<br />

<strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ ........................................................................................... 55<br />

Habitatentwicklungsflächen der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-<br />

Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“......................................................... 56<br />

Bewertung der Habitate der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ .................................................................... 57<br />

Habitate der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />

Helmegräben bei Artern“ .................................................................................................. 60<br />

Habitatentwicklungsflächen der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ .................................................................... 60<br />

Bewertung der Habitate der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ .................................................................... 61<br />

Bewertung der Habitatfläche der Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) im FFH-<br />

Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“......................................................... 63<br />

Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben<br />

bei Artern“ – Zusammenfassende Übersicht .................................................................... 67<br />

Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes<br />

von LRT nach Anhang I <strong>und</strong> der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der<br />

FFH-RL ............................................................................................................................. 69<br />

5


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Tabellen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tab. 27:<br />

Tab. 28:<br />

Tab. 29:<br />

Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3150 – Natürliche<br />

nährstoffreiche Seen mit einer Vegetation des Magnopotamion oder Hydrocharition im<br />

FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ ................................................ 72<br />

Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3260 – Fließgewässer mit<br />

Unterwasservegetation im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ ..... 75<br />

Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6430 – Feuchte<br />

Hochstaudenfluren der planaren <strong>und</strong> montanen bis alpinen Stufe im FFH-Gebiet<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ .................................................................... 77<br />

Tab. 30: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6440 –<br />

Brenndolden-Auenwiesen (Cnidium dubii) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />

Helmegräben bei Artern“ .................................................................................................. 79<br />

Tab. 31: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6510 –<br />

Flachland-Mähwiesen im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ ....... 86<br />

Tab. 32:<br />

Tab. 33:<br />

Tab. 34:<br />

Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für die Bachmuschel<br />

im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“............................................ 94<br />

Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für die Helm-<br />

Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei<br />

Artern“ ............................................................................................................................... 99<br />

Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für die Vogel-<br />

Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei<br />

Artern“ ............................................................................................................................. 100<br />

Tab. 35: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für die Grüne Keiljungfer<br />

(Ophiogomphus cecilia) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ .. 103<br />

6


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Abbildungen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Abbildungen<br />

Abb. 1: Übersicht zur Lage des FFH-Gebietes „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ ...... 13<br />

Abb. 2: Klimadaten des FFH-Gebietes „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“................... 14<br />

Abb. 3:<br />

Abb. 4:<br />

Abb. 5:<br />

Abb. 6:<br />

Heutiger (blau) <strong>und</strong> historischer (grün) Verlauf der Kleinen Helme nördlich von Voigtstedt<br />

.......................................................................................................................................... 15<br />

Fischfaunistische Referenz für Kleine Helme <strong>und</strong> Graben 23 (Helme-Flutgraben) (IGF<br />

2010)................................................................................................................................. 16<br />

Lagebeziehung des FFH-Gebietes „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ zum EG-<br />

Vogelschutzgebiet „Helme-Unstrut-Niederung“................................................................ 17<br />

Lage der Überschwemmungsgebiete im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei<br />

Artern“ ............................................................................................................................... 18<br />

Abb. 7: Schematische Darstellung der geplanten Maßnahmen im Bereich der Unstrut............... 21<br />

Abb. 8:<br />

Landwirtschaftlich genutzte Flächen im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei<br />

Artern“ (grün: Grünland, braun: Acker)............................................................................. 23<br />

Abb. 9: Planungsrelevante Gräben im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ 24<br />

Abb. 10: Mögliche Erweiterungsfläche um Streuobstwiese östlich von Voigstedt........................ 107<br />

Abb. 11: Mögliche Erweiterungsfläche im Osten des Mönchenrieds............................................ 107<br />

7


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Abkürzungen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

BAB....................... B<strong>und</strong>esautobahn<br />

BArtSchV............... Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten (B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung)<br />

BE.......................... Behandlungseinheit<br />

BfN......................... B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz<br />

BNatSchG............. Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz)<br />

EF.......................... Entwicklungsfläche<br />

EHZ………………. Erhaltungszustand (von NATURA 2000-Schutzgütern)<br />

FB.......................... Feldblock<br />

FFH-RL.................. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie),<br />

Flst…..................... Flurstück<br />

FND....................... Flächennaturdenkmal<br />

KBS.………………. Kartier- <strong>und</strong> Bewertungsschlüssel (Anleitung zur Kartierung der LRT <strong>und</strong> Arten sowie zur<br />

Bewertung ihres Erhaltungszustandes)<br />

KULAP................... Kulturlandschaftsprogramm<br />

LINFOS.................. Fachinformationssystem Naturschutz des Landes Thüringen<br />

LK.......................... Landkreis<br />

LR.......................... Lebensraum<br />

LRP........................ Landschaftsrahmenplan<br />

LRT….................... Lebensraumtyp (nach Anhang I der FFH-Richtlinie); * = prioritärer Lebensraumtyp<br />

LSG ...................... Landschaftsschutzgebiet<br />

LWA ……………… Landwirtschaftsamt<br />

MP…...................... Managementplan<br />

MTBQ.................... Messtischblattquadrant<br />

NSG....................... Naturschutzgebiet<br />

OBK....................... <strong>Offenland</strong>biotopkartierung<br />

PAG....................... Projektbegleitende Arbeitsgruppe<br />

PG………………… Plangebiet, hier das FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

pnV....................... Potenziell-natürliche Vegetation<br />

RL-D / TH.............. Rote Liste der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland / Thüringens<br />

RROP.................... Regionaler Raumordnungsplan<br />

SDB ...................... Standard-Datenbogen<br />

SPA ………………. Special Protected Area: EG-Vogelschutzgebiet<br />

SUA ………………. Staatliches <strong>Umwelt</strong>amt (ehemaliges)<br />

ThürNatG............. Thüringer Naturschutzgesetz<br />

ThürNEzVO.…….. Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen <strong>und</strong> Arten von<br />

gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a <strong>und</strong> §<br />

26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur <strong>und</strong> Landschaft (Thüringer Natura 2000-<br />

Erhaltungsziele-Verordnung)<br />

ThürWG..…………. Thüringer Wassergesetz<br />

TLUG.…..………… Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie<br />

TLVwA.…………… Thüringer Landesverwaltungsamt<br />

TLWJF.…………… Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für Wald, Jagd <strong>und</strong> Fischerei<br />

TMLFUN.………… Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Naturschutz<br />

UNB....................... Untere Naturschutzbehörde<br />

UWB...................... Untere Wasserbehörde<br />

VKE....................... Verkehrseinheit<br />

WHG……………… Wasserhaushaltsgesetz<br />

8


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Rechtlicher <strong>und</strong> organisatorischer Rahmen<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

1 Rechtlicher <strong>und</strong> organisatorischer Rahmen<br />

für Natura 2000-Gebiete<br />

1.1 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen des vorliegenden Planes sind:<br />

- die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 206 vom 22. Juli<br />

1992), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November<br />

2006 (ABl. EG Nr. L 363 S. 368 vom 20. Dezember 2006) (kurz: FFH-Richtlinie),<br />

- die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 (ABl. EG Nr. L 103 S. 7), in der<br />

kodifizierten Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des<br />

Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EG<br />

Nr. L 20/9 vom 26. Januar 2010) (kurz: EG-Vogelschutzrichtlinie),<br />

- die Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten (B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung<br />

– BArtSchV), vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 22 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),<br />

- das Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz -<br />

BNatSchG), vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 3 des<br />

Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), aufgehoben durch Artikel 27 Satz<br />

2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) mit Wirkung vom 01.03.2010,<br />

- ab dem 01.03.2010 BNatSchG in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),<br />

- das Thüringer Gesetz für Natur <strong>und</strong> Landschaft (Thüringer Naturschutzgesetz -<br />

ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421),<br />

- das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.<br />

August 2009 (GVBl. S. 648),<br />

- das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), aufgehoben<br />

durch Artikel 24 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) mit<br />

Wirkung vom 01.03.2010,<br />

- ab dem 01.03.2010 WHG in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585),<br />

- die Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen <strong>und</strong> Arten von gemeinschaftlichem<br />

Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a <strong>und</strong> § 26a<br />

Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur <strong>und</strong> Landschaft (Thüringer Natura 2000-<br />

Erhaltungsziele-Verordnung -ThürNEzVO-) vom 29. Mai 2008 ( GVBl. S. 181),<br />

- die Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in<br />

Thüringen in der Fassung vom 22. Juli 2009 (ThürStAnz. S. 1383).<br />

Als Hauptziel der FFH-Richtlinie ist die Förderung des Schutzes der biologischen Vielfalt zu<br />

nennen. Für die aus europäischer Sicht bedrohten Lebensräume <strong>und</strong> Arten (s. Anhänge I<br />

<strong>und</strong> II der FFH-Richtlinie sowie Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie) werden in<br />

einem dreistufigen Verfahren besondere Schutzgebiete ausgewiesen (FFH- <strong>und</strong><br />

Vogelschutzgebiete):<br />

• Vorgeschlagene FFH-Gebiete, die über das BMU an die EU gemeldet wurden (pSCI),<br />

• Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder SCI), die von der EU bestätigt<br />

wurden (Beginn der Sicherungspflicht nach Art. 6 FFH-Richtlinie) <strong>und</strong><br />

9


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Rechtlicher <strong>und</strong> organisatorischer Rahmen<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

• besondere Schutzgebiete (BSG oder SAC), die nach Erstellung der Liste von „Gebieten<br />

von gemeinschaftlicher Bedeutung“ auf der Gr<strong>und</strong>lage des in Nationales Recht<br />

(BNatSchG <strong>und</strong> ThürNatG) umgesetzten EU-Rechtes (FFH-Richtlinie) ausgewiesen sind.<br />

Dazu zählen auch die durch die ThürNEzVO festgesetzten SAC.<br />

Die FFH-Gebiete bilden mit den Vogelschutzgebieten (EU-SPA) das kohärente ökologische<br />

Netz „Natura 2000“.<br />

Das FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (landesinterne Nr. 184, DE<br />

4633-304) wurde im September 2000 durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Naturschutz <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong> als FFH-Gebiet vorgeschlagen <strong>und</strong> an die EU-Kommission<br />

gemeldet. Mit der Aufnahme in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in<br />

der kontinentalen biogeografischen Region erfolgte im Dezember 2004 die Bestätigung<br />

durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der Europäischen<br />

Union - Amtsblatt EG Nr. L 382/50 vom 28.12.2004).<br />

Für das SPA „Helme-Unstrut-Niederung“ erfolgte die Meldung an die EU-Kommission mit<br />

Schreiben vom April 2007.<br />

Der Managementplan für das FFH-Gebiet bezieht sich ausschließlich auf dessen <strong>Offenland</strong>flächen<br />

im Sinne von Nicht-Wald-Flächen. Er dient der Plausibilisierung von<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL, der Vorkommen von Arten, insbesondere des<br />

Anhangs II der FFH-RL, sowie deren Bewertung <strong>und</strong> der Ableitung notwendiger<br />

Maßnahmen. Als planungsrelevante Flächen gelten die LRT- <strong>und</strong> LRT-Entwicklungsflächen,<br />

Habitat- <strong>und</strong> Habitatentwicklungsflächen von Anhang-II-Arten sowie ggf. weitere<br />

Maßnahmenflächen.<br />

10


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Rechtlicher <strong>und</strong> organisatorischer Rahmen<br />

Organisation<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

1.2 Organisation<br />

Im Freistaat Thüringen wird ein duales System der Natura-2000-Managementplanung<br />

verfolgt, indem die Bearbeitung der <strong>Offenland</strong>flächen (im Sinne von Nicht-Wald-Flächen)<br />

durch die Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie (TLUG) <strong>und</strong> die der Waldflächen<br />

durch die Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für Forsten, Jagd <strong>und</strong> Fischerei (TLWJF) erfolgt. Die<br />

Federführung <strong>und</strong> die Zuständigkeit für die Zusammenführung der Fachbeiträge liegen<br />

jedoch beim Natura-2000-Referat der TLUG.<br />

Zur fachlichen Begleitung der Managementplanung obliegt der federführenden Behörde die<br />

Bildung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG), die sich im Falle des vorliegenden<br />

Planes aus den in Tab. 1 dargestellten Behörden <strong>und</strong> Institutionen bzw. deren Vertretern<br />

zusammensetzt.<br />

Tab. 1:<br />

Zusammensetzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) zum Managementplan für das<br />

FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Fachteil <strong>Offenland</strong>)<br />

Behörde / Institution Abteilung / Referat Name<br />

Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong><br />

<strong>und</strong> Geologie (TLUG)<br />

Thüringer Ministerium für<br />

Landwirtschaft, Forsten, <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong><br />

Naturschutz (TMLFUN)<br />

Abteilung Naturschutz, Referat 34<br />

Abteilung Wasserwirtschaft, Referat 53<br />

Herr Uthleb<br />

Frau Mahnke<br />

Frau Michel<br />

Herr Dr. Krapf<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Naturschutzbehörde Herr Robok<br />

Amt für Landentwicklung <strong>und</strong><br />

Flurneuordnung Gotha<br />

Landwirtschaftsamt Bad<br />

Frankenhausen<br />

Kyffhäuserkreis<br />

Büro RANA<br />

Untere Naturschutzbehörde<br />

Untere Wasserbehörde<br />

Untere Fischereibehörde<br />

Herr Wohlfarth<br />

Frau Kliem<br />

Frau Brückner<br />

Herr Dr. Pusch<br />

Frau Schappmann<br />

Herr Hartmann<br />

Herr Meyer<br />

Frau Thurow<br />

Die zuständigen Behörden bedienen sich üblicherweise des externen Sachverstandes durch<br />

die Vergabe von Kartierungs- <strong>und</strong> Planungsleistungen an qualifizierte Ingenieurbüros. Im<br />

Falle des FFH-Gebietes Nr. 184 wurde auf dem Wege einer freihändigen Vergabe das Büro<br />

RANA mit der Erarbeitung des <strong>Fachbeitrag</strong>es <strong>Offenland</strong> zur Managementplanung beauftragt.<br />

Der Bearbeitungszeitraum liegt zwischen Oktober 2009 <strong>und</strong> September 2010.<br />

Die Planung wurde am Beginn öffentlich bekannt gemacht. Ein erster Zwischenbericht wurde<br />

Mitte November 2009 eingereicht <strong>und</strong> auf einer Arbeitsberatung vorgestellt. Diese<br />

beinhaltete vor allem die Vorstellung des Werkvertragnehmers, den Informationsaustausch<br />

zum Gebiet <strong>und</strong> die Besprechung der ersten Arbeitsschritte. Die konstituierende Sitzung der<br />

PAG fand am 10.3.2010 statt. Nach Billigung der Maßnahmeplanung durch die 2. PAG am<br />

22.7.2010 wurden Maßnahmeabstimmungen mit den Hauptnutzern durchgeführt (siehe Kap.<br />

7.1).<br />

Es ist weiterhin geplant, eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen.<br />

11


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Gebietscharakteristik<br />

Lage<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

2 Gebietscharakteristik<br />

2.1 Lage <strong>und</strong> Abgrenzung<br />

Das ca. 316 ha (laut SDB 341 ha) große FFH-Gebiet liegt im Nordosten des<br />

Kyffhäuserkreises nahe der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt. Es erreicht eine maximale<br />

Nord-Süd-Ausdehnung von etwa 6,7 km sowie eine maximale Ost-West-Ausdehnung von<br />

etwa 2,7 km. Die Meereshöhe beträgt 118 - 125 m üNN, im Mittel 120 m üNN. Größere<br />

Bereiche des Gebietes liegen in den Gemarkungen Artern, Voigtstedt, Nikolausrieth <strong>und</strong><br />

Heygendorf, kleinere entfallen auf Ritteburg <strong>und</strong> Kalbsrieth. Das FFH-Gebiet wird<br />

maßgeblich durch zwei Fließgewässer geprägt, die von Norden – aus der Helmeniederung<br />

(Goldenen Aue) kommend – der Unstrut zufließen. Es handelt sich dabei um die Kleine<br />

Helme <strong>und</strong> den Graben 23. Zwischen der Einmündung der Kleinen Helme unterhalb der<br />

Ölmühle bis Höhe Ritteburg ist auch der Unstrutlauf in das Gebiet eingeschlossen. Neben<br />

den gewässerlaufbestimmten linearen Strukturen sind auch größere flächige, überwiegend<br />

grünlandgeprägte Anteile vorhanden, vor allem zwischen Kleiner Helme <strong>und</strong> Helmegraben<br />

sowie Teile des namengebenden Mönchenrieds, eines bedeutenden Feuchtgebietes der<br />

Helme-Unstrut-Niederung (siehe Abb. 1)<br />

Das FFH-Gebiet überschneidet sich mit dem deutlich größeren EG-Vogelschutzgebiet Nr. 6<br />

„Helme-Unstrut-Niederung“ (DE 4633-420).<br />

Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (SSYMANK 1994) ist das PG der<br />

naturräumlichen Haupteinheit „Thüringer Becken <strong>und</strong> Randplatten“ (D18), nach der Landschaftsgliederung<br />

Thüringens (HIEKEL 1994) der naturräumlichen Einheit „Helme-Unstrut-<br />

Niederung“ zuzuordnen.<br />

2.2 Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Relief, Geologie <strong>und</strong> Geomorphologie. Regionalgeologisch gehört das FFH-Gebiet zum<br />

Thüringer Becken <strong>und</strong> liegt an dessen Nord-Peripherie. Die Goldene Aue bildet eine große<br />

Auslaugungssenke, die durch die Subrosion mächtiger, aus Stein- <strong>und</strong> Kalisalzschichten<br />

aufgebauter Zechsteinlager im Untergr<strong>und</strong> gebildet wurde. Heute lagert der Buntsandstein<br />

direkt über den Auslaugungsrückständen <strong>und</strong> Gipsen des Zechsteins. Die tektonische<br />

Anlage führte zu einem geringen Gefälle in der Talaue. Das geringe Gefälle <strong>und</strong> die<br />

andauernde Absenkung ließ das Gebiet während des Tertiärs <strong>und</strong> Quartärs zu einem<br />

ausgeprägten Sedimentationsraum werden, in dem sich bis zu 100 m mächtige Kies- <strong>und</strong><br />

Sandablagerungen aus der Inlandvereisung der Elsterkaltzeit <strong>und</strong> der nachfolgenden<br />

Überschwemmungen akkumulierten. Das Gestein verwitterte während der Kaltzeiten durch<br />

ständigen Wechsel von Frostsprengung <strong>und</strong> Auftauen besonders intensiv. Der oberflächlich<br />

aufgetaute Verwitterungsschutt bewegte sich auf stärker geneigten Flächen hangabwärts. An<br />

weniger windexponierten Stellen wurde Löss als Staubsediment abgelagert, welcher aus den<br />

Steppen der Weichselkaltzeit herangeweht wurde. Erosion durch Niederschlagswasser<br />

führte indes zum Abtrag von Löss.<br />

12


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

Gebietscharakteristik<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Lage<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Abb. 1:<br />

Übersicht zur Lage des FFH-Gebietes „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

13


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Gebietscharakteristik<br />

Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Klima. Klimatisch ist die Helmeniederung dem Thüringer Becken bzw. dem mitteldeutschen<br />

Trockengebiet zuzuordnen. Bedingt durch die Lage im Regenschatten des Harzes liegt die<br />

mittlere Jahresniederschlagssumme bei nur 444-469 mm (Artern). Die höchsten<br />

Niederschlagsmengen fallen dabei im August, die niedrigsten im Februar. Damit ist Artern<br />

einer der regenärmsten Orte Deutschlands.<br />

Abb. 2:<br />

Klimadaten des FFH-Gebietes „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

Quelle: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (2009)<br />

Boden. Im PG werden die Sedimente von holozänen Auelehmschichten mit Mächtigkeiten<br />

von 1-3 m überlagert. Die als Vega ausgebildeten Auentone <strong>und</strong> -schluffe nehmen fast den<br />

gesamten ebenen Bereich der Helmeniederung ein. Es handelt sich um braune, humose,<br />

gr<strong>und</strong>frische bis gr<strong>und</strong>wasserbeeinflusste Auenböden, die außerordentlich fruchtbar sind.<br />

Hydrologie. Das FFH-Gebiet wird durch mehrere Fließgewässer geprägt, welche von<br />

Norden nach Süden durchfließen. Die am westlichen Rand des Gebietes verlaufende Kleine<br />

Helme ist - wie u.a. auch der östlich dieser gelegene Graben 23 - kein natürliches<br />

Fließgewässer, sondern Teil eines bereits im Mittelalter zur Be- <strong>und</strong> Entwässerung<br />

landwirtschaftlicher Flächen angelegten, sehr komplexen Grabensystems (PGNU 1999).<br />

Mittlerweile wurde sie stark begradigt, wenngleich die Altläufe teilweise noch durch das<br />

Geländerelief, abschnittsweise auch durch die Flurstückszuschnitte rekonstruierbar sind<br />

(Abb. 3).<br />

14


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

Gebietscharakteristik<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Abb. 3:<br />

Heutiger (blau) <strong>und</strong> historischer (grün) Verlauf der Kleinen Helme nördlich von Voigtstedt<br />

Das dominierende Oberflächengewässer im PG ist die Helme. Sie verläuft östlich bzw.<br />

südöstlich des FFH-Gebietes <strong>und</strong> mündet bei Kalbsrieth in die Unstrut. An der Einmündung<br />

in die Unstrut umfasst das Einzugsgebiet der Helme eine Fläche von 1.316,8 km². Wegen<br />

ihres geringen Gefälles <strong>und</strong> großen Einzugsgebietes sowie des hydrologischen Verhaltens<br />

der kurzen, gefällereichen Zuflüsse (Thyra, Gonna, Wallhäuser Mühlgraben, Sachsgraben<br />

u.a.) ist die Helmeniederung ein naturbedingtes Überschwemmungsgebiet, das heute durch<br />

Deiche <strong>und</strong> den großen Hochwasserschutzdamm der Talsperre Kelbra geschützt ist (RANA<br />

2002).<br />

Im PG sind weiterhin zwei Stillgewässer vorzufinden: Eine etwa 0,66 ha große ehemalige<br />

Kiesgrube im Bereich des Mönchenrieds sowie ein 0,11 ha großes Gewässer an der alten<br />

Pumpstation nördlich von Kalbsrieth. Diese pumpte bei Bedarf Wasser aus dem Graben 23<br />

in die Helme, ist inzwischen aber nicht mehr funktionsfähig.<br />

Fischfaunistisches Leitbild. Die Kleine Helme <strong>und</strong> der Graben 23 (Helme-Flutgraben) sind<br />

entsprechend der LAWA-Typ-Zuordnung als Fließgewässer des Typs 6 - feinmaterialreiche,<br />

karbonatische Mittelgebirgsbäche anzusprechen. Eine Übertragung des daraus<br />

resultierenden fischfaunistischen Leitbildes ist vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Gewässerausprägung<br />

infolge des anthropogenen Ursprungs jedoch nicht zielführend. So erreichen die<br />

sommerlichen Wassertemperaturen höhere Werte als in einem natürlichen Gewässer dieses<br />

Typs. Die künstlichen Gewässer besitzen ein geringeres Gefälle <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> des<br />

Anbindung an die Helme gelangen regelmäßig Fische von hier in diese Seitengewässer.<br />

Ohne regelmäßige Beräumung wären große Bereiche der Sohle mit submersen <strong>und</strong><br />

15


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Gebietscharakteristik<br />

Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

emersen Wasserpflanzen bedeckt. Die resultierende Einengung des Gerinnequerschnitts<br />

kann zur Bildung kiesiger Bereiche führen. Der Fischbestand der Kleinen Helme <strong>und</strong> der des<br />

Helme-Flutgrabens wird viele der in der Helme vorkommenden Arten enthalten. Arten wie<br />

Bachforelle (Salmo trutta), Groppe (Cottus gobio), Äsche (Thymallus thymallus) <strong>und</strong> Quappe<br />

(Lota lota) mit geringer Toleranz gegenüber hohen Wassertemperaturen beziehungsweise<br />

niedrigen Sauerstoffkonzentrationen werden jedoch zumindest in den Sommermonaten<br />

weitgehend fehlen. Es ist davon auszugehen, dass die Ab<strong>und</strong>anzanteile typischer<br />

Potamalbewohner aufgr<strong>und</strong> der geringeren Gewässerdimensionen gegenüber der Helme<br />

ebenfalls reduziert sind. An Bedeutung gewinnen strömungsindifferente Arten wie Plötze<br />

(Rutilus rutilus), Blei (Abramis brama), Hecht (Esox lucius), Flussbarsch (Perca fluviatilis),<br />

Ukelei (Alburnus alburnus), <strong>und</strong> Dreistachliger Stichling (Gasterosteus aculeatus) sowie<br />

stagnophile, pflanzenlaichende Arten wie Karausche (Carassius carassius), Moderlieschen<br />

(Leucaspius delineatus), Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus), Schleie (Tinca tinca) <strong>und</strong><br />

Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis). Diese Arten hätten ihre natürlichen<br />

Verbreitungsschwerpunkte in Altarmen <strong>und</strong> Altgewässern. Auf Basis der ökologischen<br />

Gildenzugehörigkeit <strong>und</strong> der Kenntnis der in der Helme potenziell natürlichen Arten lässt sich<br />

für die beiden anthropogenen Gewässer ein gemeinsames Leitbild ableiten (Abb. 4). Eine<br />

differenzierte Vorgabe artspezifischer Dominanzen wird aufgr<strong>und</strong> der geringen<br />

Datengr<strong>und</strong>lage unterlassen. Das Leitbild basiert in erster Linie auf der Unterteilung in<br />

Leitarten (≥ 5 %), typspezifische Arten (≥ 1 %) <strong>und</strong> Begleitarten (< 1%). (IGF 2010)<br />

Abb. 4: Fischfaunistische Referenz für Kleine Helme <strong>und</strong> Graben 23 (Helme-Flutgraben) (IGF 2010)<br />

16


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Gebietscharakteristik<br />

Geschützte Gebiete<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

2.3 Geschützte Gebiete<br />

2.3.1 EG-Vogelschutzgebiet<br />

Das FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ liegt mit seinem überwiegenden<br />

Flächenanteil im 1.765 ha großen EG-Vogelschutzgebiet „Helme-Unstrut-Niederung“. Dieses<br />

erstreckt sich vom PG in westlicher Richtung auf drei Teilflächen bis an den östlichen Rand<br />

der Stadt Bad Frankenhausen (Abb. 5). Flächenmäßig prägend sind neben dem PG vor<br />

allem das Esperstedter <strong>und</strong> Ringlebener Ried. Die ThürNEzV gibt für das Vogelschutzgebiet<br />

Vorkommen von Blaukehlchen, Eisvogel, Kranich, Neuntöter, Rohrdommel, Rohrweihe,<br />

Rotmilan, Schwarzmilan, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig <strong>und</strong> Weißstorch an.<br />

Davon liegen für Neuntöter, Schwarzmilan, Rohrweihe <strong>und</strong> Rotmilan sowie Weißstorch <strong>und</strong><br />

Wachtelkönig Nachweise aus dem PG vor, wobei insbesondere die der beiden letztgenannten<br />

Arten stark veraltet sind (1993/94).<br />

Abb. 5:<br />

Lagebeziehung des FFH-Gebietes „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ zum EG-Vogelschutzgebiet<br />

„Helme-Unstrut-Niederung“<br />

Für das FFH-Gebiet, das vollständig mit dem EG-Vogelschutzgebiet überlagert ist, erfolgte<br />

zwar keine aktive Planung zur Umsetzung der SPA-Erhaltungsziele, weil diese eine<br />

raumbezogene (revierkonkrete) Erfassung der Brutvogelarten voraussetzt, die derzeit noch<br />

nicht vorliegt. Dennoch wurden die vorkommenden Vogelarten des Anhangs I der<br />

Vogelschutz-Richtlinie bei der Maßnahmeplanung berücksichtigt. Die Ansprüche dieser<br />

Vogelarten wurden so gleichberechtigt mit denen der Lebensraumtypen des Anhangs I <strong>und</strong><br />

der Arten des Anhangs II der FFH-RL behandelt.<br />

17


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Gebietscharakteristik<br />

Geschützte Gebiete<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

2.3.2 Überschwemmungsgebiete<br />

Das PG ist zudem auf 296 ha Teil des rechtskräftigen Überschwemmungsgebietes „Helme<br />

II“ auf der Gr<strong>und</strong>lage der „Thüringer Verordnung über die Feststellung des Überschwemmungsgebietes<br />

der Helme <strong>und</strong> der Kleinen Helme im Kyffhäuserkreis auf Teilen der<br />

Gemarkungen Voigtstedt, Nikolausrieth, Mönchpfiffel, Heygendorf, Artern, Ritteburg <strong>und</strong><br />

Kalbsrieth“ vom 11.02.2002 (StAnz Nr. 9/2002, S. 640-641), zuletzt geändert durch<br />

Verordnung vom 22. Juni 2006 (StAnz Nr. 30/2006, S. 1157).<br />

Weitere 4,6 ha des PG liegen im Überschwemmungsgebiet der Unstrut. (Thüringer<br />

Verordnung über die Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Unstrut im Landkreis<br />

Kyffhäuserkreis <strong>und</strong> Landkreis Sömmerda zwischen der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-<br />

Anhalt <strong>und</strong> der Kreisgrenze Kyffhäuserkreis/Landkreis Sömmerda auf Teilen der<br />

Gemarkungen Wiehe, Roßleben, Donndorf, Bottendorf, Nausitz, Schönewerda, Gehofen,<br />

Kalbsrieth, Reinsdorf, Ritteburg, Artern, Schönfeld, Ringleben, Esperstedt, Seehausen,<br />

Oldisleben, Bretleben, Heldrungen, Sachsenburg, Gorsleben, Etzleben, Kannawurf vom 23.<br />

Juli 2001 (StAnz. Nr. 35/2001, S. 1893-1894), zuletzt geändert durch Verordung vom 22.<br />

Juni 2006 (StAnz. Nr. 30/2006, S. 1171))<br />

Abb. 6:<br />

Lage der Überschwemmungsgebiete im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

18


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Gebietscharakteristik<br />

Planungen im Gebiet<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

2.4 Planungen im Gebiet<br />

2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben<br />

Das PG befindet sich auf der Ebene der Raumordnung in der Planungsregion des<br />

Regionalen Raumordnungsplans (RROP) Nordthüringen. Die Planungsregion<br />

Nordthüringen umfasst die Landkreise Eichsfeld, Kyffhäuserkreis, Nordhausen <strong>und</strong> Unstrut-<br />

Hainich-Kreis (TMBLV 1999). In diesem ist der Landschaftsrahmenplan (LRP) Nordthüringen<br />

von 1994 dargestellt <strong>und</strong> somit verbindlich.<br />

Im RROP Nordthüringen sind das PG sowie darüber hinaus reichende Flächen als<br />

Vorbehaltsgebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft festgelegt.<br />

Daraus ergeben sich folgende regionalplanerische Ziele für das PG:<br />

• In Vorbehaltsgebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft soll den Belangen des Naturschutzes <strong>und</strong> der<br />

Landschaftspflege sowie den ökologischen Erfordernissen ein besonderes Gewicht bei der Abwägung mit<br />

anderen Nutzungsansprüchen beigemessen werden.<br />

• Die großflächige land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Nutzung in den Vorbehaltsgebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

soll umweltverträglich <strong>und</strong> entsprechend den Entwicklungs- <strong>und</strong> Gestaltungszielen für die Naturräume<br />

erfolgen. Auf mit den landwirtschaftlichen Erfordernissen abgestimmte extensive Bewirtschaftungsformen soll<br />

hingewirkt werden.<br />

Im Vorbehaltsgebiet Nr. 70 „Aue der Helme/Kleine Helme“ sind folgende Ziele zu beachten:<br />

• Die abflussverzögernde Wirkung, vor allem des Waldes <strong>und</strong> der Talbereiche, soll flächendeckend erhalten<br />

<strong>und</strong> zu einem ausgeglichenen Wasserhaushalt beitragen. Überschwemmungsflächen sollen erhalten werden.<br />

• Das Gebiet soll vor Schadstoffeintrag in das Gr<strong>und</strong>wasser besonders geschützt werden.<br />

• Das hohe Retentionsvermögen soll erhalten werden.<br />

• Die Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Arten sowie deren Lebensgemeinschaften<br />

sollen geschützt werden. Biotopverb<strong>und</strong>strukturen sollen erhalten bzw. entwickelt werden. Naturnahe<br />

Waldbewirtschaftung soll gewährleistet werden.<br />

• Landschaftsteile, die das Landschaftsbild in besonderer Weise prägen, sollen erhalten werden.<br />

• Naturnahe Oberflächengewässersysteme, Feuchtgebiete <strong>und</strong> Moore sollen erhalten <strong>und</strong> wo erforderlich, in<br />

einen naturnahen Zustand gebracht werden.<br />

Als allgemeines Leitziel ist für Natur <strong>und</strong> Landschaft im RROP Nordthüringen u.a. folgendes<br />

festgelegt:<br />

• Die historisch gewachsene Kulturlandschaft der Region Nordthüringen soll in ihrem unverwechselbaren<br />

Gepräge erhalten, gepflegt, weiterentwickelt, ggf. saniert <strong>und</strong> wiederhergestellt werden.<br />

• Die in der Region Nordthüringen vorhandenen großen, unzerschnittenen bzw. gering zerschnittenen <strong>und</strong><br />

störungsarmen Räume sollen auf Gr<strong>und</strong> ihrer Bedeutung für den Naturschutz <strong>und</strong> die Landschaftspflege<br />

sowie die naturbezogene Erholung erhalten <strong>und</strong> vor weiterer Zerschneidung durch raumbedeutsame Straßen<br />

<strong>und</strong> raumbedeutsame oberirdische Leitungen bewahrt werden.<br />

• Die Region Nordthüringen soll darüber hinaus in einem großräumig übergreifenden ökologisch wirksamen<br />

Freiraum- <strong>und</strong> Biotopverb<strong>und</strong> im Landes-, B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Europamaßstab eingeb<strong>und</strong>en werden, sofern die<br />

Abwägung mit wirtschaftlichen, sozialen <strong>und</strong> kulturellen Erfordernissen für die jeweiligen Gebiete erfolgt ist.<br />

Zur Entwicklung <strong>und</strong> Gestaltung des Naturraums Auen <strong>und</strong> Niederungen sind folgende Ziele<br />

festgelegt:<br />

• Die Riedgesellschaften der Goldenen Aue <strong>und</strong> der Unstrut-Helme-Aue sollen vor Beeinträchtigungen<br />

besonders geschützt werden.<br />

• Die sehr hohe Fließgewässerdichte in der Goldenen Aue <strong>und</strong> in der Helme-Unstrut-Niederung soll als<br />

Charakteristikum der Landschaft erhalten <strong>und</strong> ggf. wiederhergestellt werden, indem Gewässerstreifen sowie<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Gebietscharakteristik<br />

Planungen im Gebiet<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

an geeigneten Stellen Uferghölze neu angelegt werden. Der Vielzahl der kleinen Fließgewässer in diesen<br />

Räumen soll eine naturnahe Entwicklung gegeben werden.<br />

• Bestehende naturnahe Restwälder, wie Erlenbrüche sowie alte Flussarme <strong>und</strong> naturnah gewordene alte<br />

Mühlgräben in der Goldenen Aue <strong>und</strong> Unstrut-Helme-Aue sowie Kopfbaumreihen entlang der Ufer der Fließ<strong>und</strong><br />

Stehgewässer, sollen erhalten <strong>und</strong> gepflegt werden. Eine Gesamtstruktur der Auenlandschaft soll<br />

entwickelt werden (z.B. durch Anpflanzung von fehlenden Ufergehölzen).<br />

• Die für Auenlandschaften charakteristischen landwirtschaftlichen Nutzungsformen, insbesondere in der<br />

Goldenen Aue <strong>und</strong> in der Unstrut-Helme-Aue, sollen weiterhin beibehalten werden.<br />

Große Teile des PG sind zudem Vorbehaltsgebiet für den Schutz des Bodens als<br />

landwirtschaftliches Produktionsmittel. Vorbehaltsgebiete für den Schutz des Bodens als<br />

landwirtschaftliches Produktionsmittel <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft können<br />

sich gegenseitig überlagern, wenn beide Funktionen für die Ordnung <strong>und</strong> Entwicklung dieser<br />

Räume unerlässlich sind <strong>und</strong> dadurch Synergieeffekte für die Nutzung, den Erhalt <strong>und</strong> die<br />

Gestaltung der Kulturlandschaft erzeugt werden sollen. In diesen Gebieten soll bei der<br />

Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen den Belangen zum Schutz<br />

des Bodens als landwirtschaftliches Produktionsmittel <strong>und</strong> von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

besonderes Gewicht beigemessen, diese untereinander gleichrangig gewichtet <strong>und</strong><br />

gegenseitige Beeinträchtigungen vermieden werden.<br />

Auf der örtlichen Ebene der Landschaftsplanung liegt der Landschaftsplan Artern aus dem<br />

Jahr 1996 vor. Sein Geltungsbereich umfasst einen Teil des Kyffhäuserkreises mit den<br />

Gemeinden Artern an der Unstrut, Bad Frankenhausen am Kyffhäuser, Gehofen, Ichstedt,<br />

Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Reinsdorf, Ringleben <strong>und</strong> Voigtstedt.<br />

2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet<br />

2.4.2.1 Kompensationsmaßnahmen<br />

Der derzeit in Bau befindliche Abschnitt der B<strong>und</strong>esautobahn BAB A71 verläuft nordwestlich<br />

des PG <strong>und</strong> überquert die Kleine Helme sowie den Helmegraben unmittelbar nördlich der<br />

Grenze des FFH-Gebietes. Zwei der geplanten Kompensationsmaßnahmen finden im FFH-<br />

Gebiet bzw. unmittelbar an dieses angrenzend statt.<br />

Die Ausgleichsmaßnahme A 10 – „Umwandlung von Intensivgrünland in Extensivgrünland<br />

mit feuchten Senken“ ist auf einer Fläche östlich von Artern vorgesehen (Feldblock<br />

GL46341Q12) <strong>und</strong> wird derzeit umgesetzt. Diese befindet sich zwischen Flut- <strong>und</strong><br />

Helmegraben, welche innerhalb der hier linienhaften FFH-Gebietsgrenze liegen.<br />

Der VKE 5346 ist zudem eine Kompensationsmaßnahme auf einer östlich des Grabens 23<br />

<strong>und</strong> südlich des Mönchendamms, innerhalb des FFH-Gebietes gelegenen, großen<br />

Ackerfläche zuzuordnen. Hier soll auf 5 ha eine „Rastvogelgerechte Bewirtschaftung eines<br />

Maisackers“ erfolgen (Feldblöcke AL 46341V09, GL46341V01, anteilig).<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Gebietscharakteristik<br />

Planungen im Gebiet<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

2.4.2.2 Vorhaben zur Erhöhung der biologischen Vielfalt im Rahmen der<br />

Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des B<strong>und</strong>es<br />

Für den im PG gelegenen Bereich der Unstrut (Abschnitte 14 <strong>und</strong> 15) sowie den Abschnitt 1<br />

der Kleinen Helme zwischen ihrer Mündung in die Unstrut <strong>und</strong> der L1172 Artern - Kalbsrieth<br />

gibt es seitens der Referate 53 - Flussgebietsmanagement <strong>und</strong> 54 - Wasserbau/ Gewässerunterhaltung<br />

der TLUG Planungen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.<br />

Ziel der beantragten Maßnahme ist die Sicherung eines Entwicklungskorridors in Verbindung<br />

mit einer Initiierung zur eigendynamischen Entwicklung des Gewässers zur Verbesserung<br />

des Lebensraumes für die Gewässerfauna <strong>und</strong> insbesondere für die innerhalb des FFH-<br />

Gebiets geschützten Libellen-Arten. Die Maßnahme beinhaltet die Böschungsabflachung des<br />

linken Unstrutufers, den Rückbau von Uferbefestigungen sowie die Anlage eines 10 bis 15 m<br />

breiten Uferrandstreifens linksseitig der Unstrut sowie beidseits der Kleinen Helme. Die linke<br />

Uferböschung der Unstrut soll abgeflacht werden <strong>und</strong> freie Bereiche mit voller Besonnung<br />

geschaffen werden. Durch die Anlage von Gewässerrandstreifen sollen die Einträge aus der<br />

intensiven Bodenbewirtschaftung (Feinstsediment, Düngemittel) reduziert werden <strong>und</strong> so<br />

einer weiteren Verschlammung entgegengewirkt werden.<br />

Abb. 7:<br />

Schematische Darstellung der geplanten Maßnahmen im Bereich der Unstrut<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Eigentums- <strong>und</strong> Nutzungsverhältnisse<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

3 Nutzungsverhältnisse<br />

3.1 Aktuelle Nutzungsverhältnisse<br />

3.1.1 Landwirtschaft <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

Das FFH-Gebiet ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt, welche aktuell<br />

auf 86,84 % seiner Fläche erfolgt. Dabei überwiegt die Grünlandnutzung mit 248,94 ha<br />

(78,70 %) deutlich gegenüber der ackerbaulichen Nutzung auf 25,68 ha (8,12 %). Einen<br />

Überblick über die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen im Gebiet gibt Abb. 8. In Tab. 2<br />

ist die aktuelle KULAP-Förderung von Feldblöcken, die ganz oder teilweise als<br />

Lebensraumtypen bzw. LRT-Entwicklungsflächen erfasst sind, dargestellt.<br />

Tab. 2:<br />

Übersicht über die KULAP-Förderung LRT-relevanter Feldblöcke im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />

Helmegräben bei Artern“ im Jahr 2010<br />

Feldblöcke<br />

Maßnahme<br />

Anzahl der<br />

Einzelflächen<br />

Beantragte<br />

Fläche in ha<br />

davon ca.<br />

LRT / E-<br />

LRT (ha)<br />

GL46341Q03,<br />

GL46341V07,<br />

GL46341V14<br />

L1<br />

Förderung ökologischer Anbauverfahren<br />

Grünland<br />

3 26,3 14,9<br />

GL46341V18 N241 Beweidung in Wiesenbrütergebieten 1 3,5 2,3<br />

GL46341Q03<br />

N341 Mahd von Wiesenbrütergebieten 1 23,1 9,1<br />

N342<br />

Mahd von Wiesenbrütergebieten unter<br />

erschwerten Bedingungen<br />

1 1,69 1,69<br />

Das PG liegt zudem mit seinem überwiegenden Anteil innerhalb des knapp 560 ha großen<br />

Wiesenbrütergebietes „Wiesen bei Kalbsrieth“. Ausschließlich innerhalb bereits bestehender<br />

Wiesenbrütergebiete dürfen KULAP-Verträge für N24/34 (Grünlandpflege in Wiesenbrütergebieten,<br />

durch Beweidung/ durch Mahd) <strong>und</strong> N5 (Umwandlung Ackerland in Grünland)<br />

abgeschlossen werden.<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Eigentums- <strong>und</strong> Nutzungsverhältnisse<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Abb. 8:<br />

Landwirtschaftlich genutzte Flächen im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

(grün: Grünland, braun: Acker)<br />

3.1.2 Wasserwirtschaft <strong>und</strong> Gewässerunterhaltung<br />

Die Unstrut, welche das PG in seinem Südwesten auf einer Länge von etwa 850 m durchquert,<br />

ist ein Gewässer 1. Ordnung. Ihre Unterhaltung obliegt dem Freistaat Thüringen. Die<br />

Gewässer 2. Ordnung befinden sich im Bereich der Gemarkung Artern in der Unterhaltungslast<br />

des Zweckverbandes „Großer Unstrutbogen Nord“. Innerhalb der Gemarkungen<br />

Voigtstedt, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Heygendorf <strong>und</strong> Kalbsrieth ist der Zweckverband<br />

„Unstrut-Helme“ unterhaltungspflichtig.<br />

Von den Gewässern 2. Ordnung führen lediglich die Kleine Helme sowie der Graben 23<br />

permanent Wasser. Sie unterliegen als einzige Gewässer einer turnusmäßigen Unterhaltung.<br />

Hier wird einmal pro Jahr im Herbst eine Krautung, welche mittels Mähkorb oder Mähboot<br />

durchgeführt werden. Die Wahl der Methode richtet sich dabei nach den örtlichen<br />

Gegebenheiten. So werden Bereiche mit bekannten Vorkommen der Helm-Azurjungfer<br />

(Coenagrion mercuriale) vorzugsweise unter Einsatz eines Mähkorbes gekrautet, in<br />

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„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Eigentums- <strong>und</strong> Nutzungsverhältnisse<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

dichteren Röhrichtbeständen werden Mähboote eingesetzt. Die Maßnahmen erfolgen im<br />

Beisein eines ökologischen Betreuers. Das nach der Krautung aus dem Gewässer entfernte<br />

Material wird auf Muscheln untersucht, entnommene Tiere werden in das Gewässer<br />

zurückgesetzt. Maßnahmen an Gehölzen beschränken sich auf die Gewährleistung der<br />

Gewässerdurchgängigkeit. Eine Gr<strong>und</strong>räumung der Kleinen Helme erfolgte zuletzt im Jahr<br />

2004.<br />

Für die Kleine Helme wurde ein Gewässerpflegeplan erstellt (OPUS & INGENIEURBÜRO<br />

PFÜNDER 2002). Dieser gibt eine regelmäßige zweimalige Krautmahd im Februar/März <strong>und</strong><br />

September/Oktober sowie Entschlammung alle 3-5 Jahre vor. Aus finanziellen Gründen kann<br />

dem seitens der Zweckverbände jedoch nicht entsprochen werden (Frau Kroschke,<br />

Zweckverband „Helme-Unstrut“, mündliche Auskunft).<br />

Abb. 9:<br />

Planungsrelevante Gräben im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

Quelle: Grabenkatasterkarte des Zweckverbandes „Helme-Unstrut“. Für die mit * 1 <strong>und</strong> * 2 gekennzeichneten<br />

Gräben/Grabenabschnitte sind keine Nummern oder Namen angegeben. Sie werden daher im vorliegenden<br />

Plan wie folgt bezeichnet:<br />

* 1 - „Graben nordöstlich Voigtstedt“<br />

* 2 - „Graben nordöstlich Ölmühle Artern“<br />

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„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Eigentums- <strong>und</strong> Nutzungsverhältnisse<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

3.1.3 Jagd <strong>und</strong> Fischerei<br />

Nach Auskunft der Unteren Fischereibehörde (Frau Vollrath, schriftl.) unterliegt die Kleine<br />

Helme als einziges Gewässer des PG einer fischereilichen Nutzung. Sie ist bis 31.12.2010<br />

an die Anglergemeinschaft Kyffhäuserkreis e.V. verpachtet.<br />

Wie deren 2. Vorsitzender Herr Lothar Müller mitteilte, ist das Gewässer für eine<br />

angelfischereiliche Nutzung wenig attraktiv. Zum einen ist die Zugänglichkeit aufgr<strong>und</strong> des<br />

randlichen Bewuches erschwert, zum anderen bieten Verschlammung <strong>und</strong> Verkrautung der<br />

Kleinen Helme den Fischen sehr gute Versteckmöglichkeiten. In den letzten zehn Jahren<br />

wurden daher nur die letzten 30 m vor der Einmündung der Kleinen Helme in die Unstrut<br />

anglerisch genutzt. Besatzmaßnahmen fanden zuletzt im Jahr 1998 statt (Aal, Junghechte,<br />

Karpfen K2). Mit Ausnahme des Aals reproduziert sich der Bestand selbstständig.Der<br />

überwiegende Teil Kleinen Helme im PG dient v.a. als Fischrückzugsgewässer. Die<br />

Bestände von Karpfen, Hecht <strong>und</strong> Barsch werden als gut eingeschätzt, Döbel, Plötze <strong>und</strong><br />

Blei hingegen als mittelmäßig. Auch die Kiesgrube Heygendorf wird angelfischereilich<br />

genutzt. Pächter ist hier der Angelverein „Anglerglück Heygendorf“.<br />

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„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

4 Bestand der FFH-Schutzgüter <strong>und</strong> Bewertung<br />

ihres Erhaltungszustandes<br />

4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-<br />

Richtlinie<br />

4.1.1 Einleitung <strong>und</strong> Übersicht<br />

Methodik der LRT-Erfassung <strong>und</strong> -bewertung<br />

a) Ausgangszustand<br />

<strong>Offenland</strong>-Biotopkartierung <strong>und</strong> Transformation in FFH-Lebensraumtypen<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Ersterfassung der Lebensraumtypen (LRT) im FFH-Gebiet waren die<br />

Daten der <strong>Offenland</strong>-Biotopkartierung (OBK) der Jahre 2005 basierend auf der<br />

„Kartieranleitung zur <strong>Offenland</strong>-Biotopkartierung im Freistaat Thüringen“ (veröffentlichte<br />

Fassung: TLUG 2001). Die im FFH-Gebiet kartierten Biotoptypen wurden im Jahr 2006 nach<br />

der „Modifizierung der Methodik der <strong>Offenland</strong>-Biotopkartierung mit dem Ziel der<br />

Berücksichtigung der FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> der FFH-Berichtspflicht“ (letzter Stand: IVL<br />

2007) in LRT transformiert. Die vorhandenen Geometrien wurden damals übernommen,<br />

Korrekturen wurden nur bei offensichtlichen Fehlern vorgenommen, Lageverschiebungen<br />

aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Kartengr<strong>und</strong>lagen für die OBK (CIR-Interpretation) <strong>und</strong> die<br />

LRT-Transformation (Luftbilder) wurden nicht korrigiert. Die Transformation der im Zuge der<br />

OBK aufgenommenen Biotoptypen in FFH-LRT <strong>und</strong> die Bewertung ihres Erhaltungszustandes<br />

erfolgte rein nach Datenlage ohne weitere Geländebegehungen.<br />

Als qualitative Mindestkriterien der FFH-LRT werden für den vorliegenden Plan in der Regel<br />

jene der OBK herangezogen. Für einige FFH-LRT gelten jedoch andere Untergrenzen, die<br />

dann jeweils in den Tabellen zur Bewertung des Erhaltungszustands festgelegt sind. Die<br />

Mindestgrößen der FFH-LRT entsprechen denjenigen der Biotoptypen.<br />

Da zum einen auch kleinflächige Vorkommen von FFH-LRT dokumentiert werden sollen <strong>und</strong><br />

zum anderen nicht zeichnerisch darstellbare Durchmischungen verschiedener FFH-LRT<br />

vorhanden sein können, ist es möglich, dass sich innerhalb einer Geometrie Komplexe aus<br />

verschiedenen FFH-LRT ergeben, für welche dann jeweils der Anteil an der Geometrie<br />

(Fläche) in Prozent angegeben wird. Eine solche für das FFH-Gebiet typische<br />

Komplexbildung sind Fließgewässerkomplexe, an denen die LRT 3260 <strong>und</strong> *91E0 beteiligt<br />

sind.<br />

b) Plausibilitätsprüfung <strong>und</strong> Aktualisierung in den Jahren 2009 <strong>und</strong> 2010<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Erfassung waren die Daten der OBK aus dem Jahre 2006. Um diese zu<br />

überprüfen <strong>und</strong> zu aktualisieren, wurden bei je zwei Geländebegehungen im Jahr 2009<br />

(20.10. <strong>und</strong> 12.11.) <strong>und</strong> 2010 (13.05., 13.06., 30.06.) die von der OBK als LRT eingestuften<br />

Flächen im Gelände aufgesucht. Die Begehungen im Herbst 2009 dienten vornehmlich dazu,<br />

einen ersten Eindruck von der Flächen- <strong>und</strong> LRT-Kulisse zu erhalten, soweit möglich, erste<br />

LRT-Flächen abzugrenzen <strong>und</strong> eine Flächenkulisse zur LRT-Verifizierung bei gezielten<br />

weiteren Begehungen im Jahr 2010 zu ermitteln.<br />

Im Jahr 2009 konnte bereits der FFH-LRT 3150 sicher ermittelt werden, für die beiden<br />

Grünland-LRT wurde ebenfalls ± sichere Flächen ermittelt <strong>und</strong> vor allem Verdachtsflächen<br />

abgegrenzt.<br />

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„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Die endgültige Verifizierung der FFH-LRT-Kulisse im Grünland - LRT 6510 (Flachland-<br />

Mähwiesen) <strong>und</strong> 6440 (Brenndolden-Stromtalwiesen) - erfolgte im Frühjahr/Sommer 2010<br />

ganz überwiegend vor der ersten Nutzung der Flächen, da hierfür die Anteile relevanter<br />

Gräser, sowie die Bewertung der Struktur erforderlich sind. Außerdem ist zur Einschätzung,<br />

ob eine Fläche gr<strong>und</strong>sätzlich als LRT anzusprechen ist, die Abschätzung des Anteils von<br />

Störungs- <strong>und</strong>/oder Beweidungszeigern erforderlich. Einige vorläufig als LRT 6510<br />

berücksichtigte Flächen konnten 2010 bestätigt, einige zumindest als Entwicklungsfläche<br />

berücksichtigt <strong>und</strong> einige mussten wieder verworfen werden.<br />

Die FFH-LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation <strong>und</strong> 6430 –<br />

Feuchte Hochstaudenfluren wurden erst im Sommer 2010 im Zuge der Überprüfung der<br />

Ausstattung der Fließgewässer ermittelt.<br />

Für die Bewertung der fünf FFH-LRT stand für die LRT 3150, 3260, 6430 <strong>und</strong> 6440 der KBS<br />

mit Stand September 2007 zur Verfügung. Für den LRT 6510 konnte bereits der im Rahmen<br />

des LIFE-Steppenrasenprojektes des Freistaates Thüringen aktualisierte KBS verwendet<br />

werden (Stand 07.05.2010).<br />

Tab. 3:<br />

EU-Code<br />

Übersicht der im FFH-Gebiet 184 „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ vorkommenden<br />

FFH-Lebensraumtypen sowie LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF)<br />

Bezeichnung des LRT<br />

Angabe im SDB LRT LRT-EF<br />

ha % ha Anzahl ha Anzahl<br />

3150 Eutrophe Stillgewässer - - 0,66 1 - -<br />

3260<br />

Fließgewässer mit flutender<br />

Wasservegetation<br />

- -<br />

2,13<br />

[7,10 km]<br />

2<br />

1,85 ha<br />

[6,18 km]<br />

1<br />

6430 Feuchte Hochstaudenfluren - -<br />

0,45<br />

[0,23 km]<br />

2 - -<br />

6440<br />

Brenndolden-Auenwiesen der<br />

Stromtäler<br />

23,87 7 9,09 7 3,82 1<br />

6510 Magere Flachland-Mähwiesen - - 4,08 5 12,30 6<br />

Summe 23,87 7 16,41 17 17,97 8<br />

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Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

4.1.2 Beschreibung der Lebensraumtypen<br />

4.1.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen mit einer Vegetation des<br />

Magnopotamions oder Hydrocharitions<br />

Flächengröße/Vorkommen: Dieser LRT ist im FFH-Gebiet laut Standard-Datenbogen<br />

(SDB) nicht aufgeführt. Aktuell konnte eine Fläche des LRT erfasst werden.<br />

Allgemeine Charakteristik des LRT: Wesentlich für die Zuordnung zum LRT ist das<br />

Vorkommen von Schwimmblatt- <strong>und</strong> Laichkraut-Gesellschaften (Klasse Potamogetonetea<br />

pectinati) in Verbindung mit einer insgesamt gut ausgebildeten Verlandungsvegetation.<br />

Wenn letzteres Kriterium erfüllt ist, dürfen nach Kartieranleitung (IVL 2007) auch Gewässer<br />

als LRT eingestuft werden, wenn zum Kartierzeitpunkt keine Arten der genannten<br />

Gesellschaften gef<strong>und</strong>en werden können. Die Teiche werden einschließlich ihrer<br />

Ufervegetation erfasst.<br />

Nach BFN (1998) werden als wesentliche Subtypen unterschieden:<br />

• eutropher See<br />

• eutropher Flachsee<br />

• Altwasser<br />

• Tümpel<br />

Das einzige LRT-relevante Gewässer im PG ist als eutropher Flachsee einzustufen. Es ist<br />

eine alte Kiesgrube zwischen dem Graben 23 <strong>und</strong> der Helme im Grünland in Höhe<br />

Kalbsrieth/Heygendorf, die als Angelgewässer genutzt wird (ID 10001, Fotos 22, 23).<br />

Charakterarten <strong>und</strong> vegetationsk<strong>und</strong>liche Zuordnung: Als einzige untergetauchte<br />

Wasserpflanzen-Arten kommen das Gewöhnliche Hornblatt (Ceratophyllum demersum) <strong>und</strong><br />

der Spreizende Wasserhahnenfuß (Ranunculus circinatus) vor. Sehr vereinzelt war<br />

außerdem die Kleine Wasserlinse (Lemna minor) vorhanden. Soziologisch kann die<br />

Submersvegetation der Gesellschaft des Gewöhnlichen Hornblatts (Ceratophylletum<br />

demersi) sowie der Spreizwasserhahnenfuß-Gesellschaft (Ranunculetum circinati)<br />

zugeordnet werden.<br />

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes: Bewertungsrelevant für die<br />

Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen ist nach KBS (IVL 2007) der<br />

generelle Strukturreichtum des Gewässers (abgestuft in strukturreich, mittlere Strukturvielfalt<br />

<strong>und</strong> geringe Strukturvielfalt nach Kriterien, wie Vorhandensein von Flachufer, Totholz,<br />

ausgeprägter Verlandungszonierung, alten Bäumen). Dazu kommt neben dem Vorkommen<br />

von Wasservegetation das Vorhandensein verschiedener Ausprägungen der Ufer- <strong>und</strong><br />

Verlandungsvegetation. Strukturreichtum <strong>und</strong> das Vorkommen von mindestens zwei<br />

Ausprägungen größer 5 % Flächenanteil würde zum Wert A führen, mittlere Strukturvielfalt<br />

<strong>und</strong> mindestens zwei Ausprägungen zum Wert B. Geringe Strukturvielfalt hat generell den<br />

Wert C zur Folge.<br />

Entsprechend den im KBS aufgeführten Kriterien zu den Gewässermerkmalen ist das<br />

Gewässer auffallend klar <strong>und</strong> daher möglicherweise sogar als oligotroph einzustufen (wobei<br />

die Makrophyten auf eutroph deuten). Wasserlinsendecken waren nicht vorhanden, sondern<br />

nur ± einzelne Individuen/kleine Gruppen der Kleinen Wasserlinse (Lemna minor). Da es<br />

sich um ein künstliches (Abbau-)Gewässer handelt, sind die Ufer überwiegend ± steil, jedoch<br />

kommen auch flachere Ufersäume mit punktueller Zonierung vor. Ufertypischer<br />

Gehölzbewuchs fehlt. An weiteren Ausprägungen kommen jeweils als unterbrochene<br />

schmale Säume bzw. punktuell Großröhrichte (Schilf – Phragmites australis, Salz-<br />

Teichsimse – Schoenoplectus tabernaemontani, Gewöhnliche Strandsimse – Bolboschoenus<br />

maritimus, Schmalblättriger Rohrkolben – Typha angustifolia) <strong>und</strong> Flutrasen (Kriech-<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Straußgras – Agrostis stolonifera) vor. Der Gewässertyp hat eine mittlere bis geringe<br />

Strukturvielfalt. Insgesamt sind die Habitatstrukturen, bezogen auf die Gewässergröße (< 1<br />

ha), als gut (B) einzustufen.<br />

Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars kann anhand der aktuell<br />

gef<strong>und</strong>enen Sippen lediglich als mittel bis schlecht (C) bewertet werden. An LRT-relevanten<br />

Makrophyten konnten Gewöhnliches Hornblatt (Ceratophyllum demersum), Spreizender<br />

Wasser-Hahnenfuß (Ranunculus circinatus) <strong>und</strong> Kleine Wasserlinse (Lemna minor)<br />

nachgewiesen werden, daneben an bewertungsrelevanten Ufer-Arten Gewöhnliches Schilf<br />

(Phragmites australis), Gewöhnliche Sumpfsimse (Eleocharis palustris), Sumpf-Labkraut<br />

(Galium palustre), Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus), Schmalblättriger Rohrkolben<br />

(Typha angustifolia) <strong>und</strong> als Einzelexemplar Gewöhnlicher Froschlöffel (Alisma plantagoaquatica).<br />

Aus den aktuell nachgewiesenen Arten ergibt sich eine Gesamtzahl von 13<br />

Wertpunkten (Grenzwert mindestens 10 Arten für B-Bewertung).<br />

Beeinträchtigungen werden in Hinblick auf die Uferbeschaffenheit (nicht, teilweise oder zum<br />

großen Teil beeinträchtigt oder zu steil) als gut (b), auf die Trophie des Gewässers (klares<br />

Wasser, Trübung oder starke Trübung) als hervorragend (a) <strong>und</strong> auf den Verlandungsgrad<br />

(>25% freie Wasserfläche, < 25 % oder < 10 % freie Wasserfläche) als hervorragend (a)<br />

bewertet. Aufgr<strong>und</strong> der Nutzung als Angelgewässer ist stellenweise Tritt am Ufer bzw. ein<br />

um das Gewässer führender Trampelpfad erkennbar. Außerdem wird stellenweise die<br />

Vegetation gemäht. Insgesamt wird dies als mittlere Beeinträchtigung gewertet, so dass die<br />

Beeinträchtigungen als mittel (B) eingestuft werden.<br />

Tab. 4: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3150 im Jahr 2009<br />

LRT-ID<br />

LRT-<br />

Code<br />

Fläche<br />

Gesamt<br />

m ²<br />

LRT-<br />

Anteil<br />

%<br />

LRT-<br />

Fläche<br />

ha<br />

Strukturen<br />

Teilbewertungen<br />

Arteninventar<br />

Beeinträchtigungen<br />

Gesamtbewertung<br />

2009<br />

10001 3150 6627 100 0,66 B B B B<br />

Gesamt 0,66 B<br />

Gesamterhaltungszustand: Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT im FFH-<br />

Gebiet kann mit gut (B) bewertet werden. Von einer perspektivischen Verschlechterung des<br />

Erhaltungszustands ist nicht auszugehen.<br />

Soll-Ist-Vergleich: Aufgr<strong>und</strong> der Struktur <strong>und</strong> Beeinträchtigungen, die eher nicht zu<br />

verbessern sind (beide u.a. durch überwiegend steilere Uferpartien bedingt), ist mit einer<br />

Verbesserung der Gesamtbewertung eher nicht zu rechnen.<br />

Standörtlich bedingt ist eine Vergrößerung der Anzahl der Flächen für den LRT 3150 auf<br />

natürlichem Weg nicht möglich.<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

4.1.2.2 LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation<br />

Flächengröße/Vorkommen: Der LRT 3260 ist gegenwärtig nicht im SDB aufgeführt. Im<br />

Rahmen der aktuellen Erhebung (2010) wurden als LRT-relevante Gewässer die Kleine<br />

Helme auf dem ganzen Lauf im Gebiet (Fotos 19, 20) sowie der Graben 23 auf einer Länge<br />

von 1,34 km ab dem Nordrand des Gebietes in Richtung Süden erfasst.<br />

Allgemeine Charakteristik des LRT: Zum FFH-LRT zählen naturnahe Bäche sowie kleine<br />

bis mittelgroße Flüsse vom Oberlauf bis zum Mittel- <strong>und</strong> Unterlauf mit untergetauchter oder<br />

flutender Wasserpflanzenvegetation oder flutenden Wassermoosen. Die Unterwasser-<br />

Vegetation ist allerdings in Abhängigkeit von der Strömungsgeschwindigkeit, der Wassertiefe<br />

<strong>und</strong> der Beschattung des Gewässers oft nur punktuell ausgeprägt. In den FFH-<br />

Lebensraumtyp sind neben dem eigentlichen Fließgewässer die Ufer mit ihrer naturnahen<br />

Ufervegetation eingeschlossen.<br />

Charakterarten <strong>und</strong> vegetationsk<strong>und</strong>liche Zuordnung: Bewertungsrelevant sind laut KBS<br />

(IVL 2007) sowohl Makrophyten i.e.S., wie diverse Laichkraut-Arten (Potamogeton div.<br />

spec.) als auch Kleinröhricht-Arten, wie z.B. Aufrechter Merk (Berula erecta) <strong>und</strong><br />

Gewöhnliche Brunnenkresse (Nasturtium officinale), <strong>und</strong> Großröhrichtarten, wie z.B. Ästiger<br />

Igelkolben (Sparganium erectum) <strong>und</strong> Schwanenblume (Butomus umbellatus). Alle<br />

genannten Sippen kommen im Lauf der Kleinen Helme vor, wobei das Kamm-Laichkraut<br />

(Potamogeton pectinatus) als flutende Art i.e.S weitgehend im gesamten betrachteten<br />

Abschnitt der Kleinen Helme vorkommt. Daneben sind als Sippen, die sowohl flutende als<br />

auch aufrechte Landformen bilden, auch die Schwanenblume (Butomus umbellatus) <strong>und</strong> der<br />

Aufrechte Merk (Berula erecta) an verschiedenen Stellen vorhanden. Letzterer ist darüber<br />

hinaus im LRT-relevanten Abschnitt des Grabens 23 die LRT-charakterisierende<br />

bewertungsrelevante Art. Diese kommt dort ganz auffällig bevorzugt in leicht bis stark<br />

beschatteten Gewässerabschnitten vor <strong>und</strong> fehlt hingegen weitgehend vollständig in offenen,<br />

d.h. voll besonnten Abschnitten. Hier ist hingegen der Ästige Igelkolben (Sparganium<br />

erectum) als Großröhrichtart streckenweise sehr dominant <strong>und</strong> füllt nicht nur in der Kleinen<br />

Helme, sondern noch wesentlich ausgeprägter in sehr langen Abschnitten des Grabens 23<br />

(z.B. entlang dem Fahrweg zwischen Voigtstedt <strong>und</strong> Kalbsrieth), d.h. vor allem in langsam<br />

fließenden Gewässern, den gesamten Wasserkörper aus. Als weitere LRTbewertungsrelevante<br />

Arten kommen mit durchschnittlich geringerer Stetigkeit <strong>und</strong><br />

Artmächtigkeit Krauses Laichkraut (Potamogeton crispus), Gewöhnlicher Wasserstern<br />

(Callitriche palustris agg.), Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides), Gewöhnliche<br />

Brunnenkresse (Nasturtium officinale) <strong>und</strong> Wasser-Sumpfkresse (Rorippa amphibia) vor.<br />

Soziologisch lassen sich die Bestände des Kamm-Laichkrauts (Potamogeton pectinatus) als<br />

gleichnamige Gesellschaft (Potamogetonetum pectinati) aus dem Verband der<br />

Laichkrautgesellschaften (Potamogetonion pectinati) zuordnen. Zum gleichen Verband sind<br />

auch Bestände des Aufrechten Merks (Berula erecta) zu zählen, die der amphibischen<br />

Berlen-Gesellschaft (Veronico-Beruletum erecti) angehören. Bestände der Fließwasserform<br />

der Schwanenblume (Butomus umbellatus f. vallisneriifolia), vor allem wenn gemeinsam mit<br />

Kamm-Laichkraut vorkommend, können der Gesellschaft des Einfachen Igelkolbens <strong>und</strong> des<br />

Kamm-Laichkrauts (Sparganio emersi-Potamogetonetum pectinati) zugeordnet werden.<br />

Insgesamt ist die Wasserpflanzenvegetation im Gebiet jedoch nur fragmentarisch entwickelt<br />

<strong>und</strong> kommt allenfalls punktförmig, vor allem an Brücken, etwas arten- <strong>und</strong> individuenreicher<br />

vor.<br />

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes: Bewertungsrelevant für die<br />

Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen ist nach KBS (IVL 2007) der<br />

generelle Strukturreichtum des Gewässers (abgestuft in strukturreich, mittlere Strukturvielfalt<br />

<strong>und</strong> geringe Strukturvielfalt nach Kriterien, wie Vorhandensein von Flachufer, Totholz,<br />

ausgeprägter Verlandungszonierung, alten Bäumen). Dazu kommt neben dem Vorkommen<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

von Wasservegetation das Vorhandensein verschiedener Ausprägungen der Ufer- <strong>und</strong><br />

Verlandungsvegetation. Strukturreiche, unbegradigte Bachabschnitte mit naturnaher<br />

Ufervegetation der o.g. Ausprägungen auf >80% der Uferlänge sowie zahlreiche der o.g.<br />

Gewässermerkmale würde zur hervorragenden Bewertung (A) führen. Strukturreiche<br />

Bachabschnitte (auch ehemals begradigte) mit mehreren der o.g. Gewässermerkmalen,<br />

mittlere Strukturvielfalt <strong>und</strong> mindestens zwei Ausprägungen sind Voraussetzungen für eine<br />

gute (B) Bewertung. Mäßig strukturreiche Bachabschnitte (auch ehemals begradigte) können<br />

lediglich als mittel-schlecht (C) bewertet werden.<br />

Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen: Entsprechend den im KBS (IVL<br />

2007) aufgeführten Kriterien zu den Gewässermerkmalen kommen von den folgenden<br />

Strukturen möglichst zahlreiche vor: Stillwasserzone/Kolk; Stromschnellen; mehrere<br />

Gewässerarme; mäandrierend; gestreckt/geradlinig (natürlich); rasch fließend, strömend;<br />

langsam fließend, fast stehend; zeitweise trockenfallend; Tuffbildung/Versinterung;<br />

Kies/Sandbank; Schlammfläche/Schlickfläche; Wassermoose; umgestürzte<br />

Bäume/abgebrochene Äste; kleinräumiger Wechsel des Sohlsubstrates; Spülsaum;<br />

Flachufer; Steilufer; Felsufer; Uferabbruch. Die Ufervegetation sollte die folgenden<br />

Ausprägungen möglichst reichhaltig aufweisen: zoniert; mehrschichtige Gehölzschicht;<br />

Stockausschläge; stehendes Totholz; liegendes Totholz; alte Bäume; Kopfbaum/-bäume. Die<br />

Ausprägungen der Ufer- <strong>und</strong> Wasservegetation: lassen im Optimalfall Unterwasser- <strong>und</strong><br />

Schwimmblattvegetation; Großseggen- <strong>und</strong> Binsenriede; Großröhricht; Kleinröhricht;<br />

Sumpfhochstaudenflur <strong>und</strong> naturnahes Ufergehölz erkennen. Als wertsteigernde<br />

Begleitbiotope des eigentlichen Fließgewässers gelten Altwasser <strong>und</strong> Quellen. Außerdem<br />

sollten sich die Gewässer hinsichtlich der Gewässergüte mindestens den Klassen II-III<br />

zuordnen lassen (soweit eingestuft). Als hervorragend ausgeprägt (A) sind strukturreiche,<br />

unbegradigte Bachabschnitte mit naturnaher Ufervegetation der o.g. Ausprägungen auf<br />

>80% der Uferlänge mit Vorhandensein zahlreiche der o.g. Gewässermerkmale einzustufen.<br />

Eine gute Ausprägung (B) der Strukturen liegt bei strukturreichen Bachabschnitte vor (inkl.<br />

ehemals begradigte), sofern mehreren der o.g. Gewässermerkmale vorhanden sind. Mäßig<br />

strukturreiche Bachabschnitte (auch ehemals begradigte) werden als mittel bis schlecht (C)<br />

bewertet.<br />

Die Kleine Helme ist im Gebiet durchschnittlich relativ klar, wenngleich es durch<br />

Starkniederschläge durchaus zu zeitweiligen Trübungen kommt. Der Strukturreichtum ist<br />

insgesamt, gemessen an der möglichen Strukturvielfalt entsprechend der o.g. Kriterien, nur<br />

als mittel bis schlecht (C) einzustufen. Im Gebiet ist die Kleine Helme ein Gewässer mit<br />

relativ gleichförmiger Strömungsgeschwindigkeit <strong>und</strong> mit weitgehend gestrecktem Lauf. Das<br />

Substrat ist überwiegend schlickig bis sandig, das Gewässer ist weitgehend durchgängig<br />

relativ tief in die Umgebung eingekerbt bzw. verläuft ± in einem Trapezprofil. Uferbegleitende<br />

Gehölze sind - gemessen am Gesamtlauf - nur spärlich vorhanden, darunter Einzelsträucher<br />

<strong>und</strong> -bäume sowie kürzere Gehölzreihen <strong>und</strong> -gruppen, vor allem im mittleren Abschnitt des<br />

Gebietes (südlich von Voigtstedt) sowie ganz im Norden. Auch im Süden – zwischen<br />

Ölmühle <strong>und</strong> Mündung in die Unstrut – kommen mehr Gehölze als im Durchschnitt auf dem<br />

Gesamtlauf vor, darunter Baumweiden. Totholz ist darunter jedoch nur sehr wenig<br />

vorhanden. An Ufer- <strong>und</strong> Wasservegetation sind die o.g. bewertungsrelevanten Elemente<br />

insgesamt alle vorhanden, jedoch teils nur fragmentarisch (Sumpfhochstauden, Gehölze,<br />

Unterwasser- <strong>und</strong> Überwasservegetation). Am üppigsten entwickelt sind die im Wasser <strong>und</strong><br />

an den Ufern stehenden Röhrichte (Klein-, Großröhricht, Seggenriede). Sonstige<br />

Begleitbiotope kommen nicht vor.<br />

Der LRT-relevante Abschnitt des Grabens 23 ist ausgesprochen monoton, da er einen<br />

insgesamt fast vollständig geraden Verlauf besitzt. Das weitgehend einzige aufwertende<br />

Kriterium sind die auf dem gesamten Abschnitt mehr oder minder durchgängig vorhandenen<br />

Gehölze. Ganz im Norden fließt der Graben 23 durch einen „Tunnel“ aus Weidensträuchern,<br />

in dem der Aufrechte Merk (Berula erecta) bezogen auf das gesamte Gebiet am üppigsten<br />

ausgebildet ist. Auf offeneren Abschnitten wird der Gewässerkörper hingegen stark von<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Röhricht-Arten, vor allem Ästigem Igelkolben (Sparganium erectum), ausgefüllt <strong>und</strong>,<br />

Makrophyten bzw. LRT-relevante Kleinröhrichtarten treten sehr stark zurück.<br />

Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars kann, bezogen auf das<br />

Gesamtspektrum der LRT-relevanten Sippen in der Kleinen Helme als gut (B – Summe der<br />

Artwerte mindestens 8) eingestuft werden. Würde nach einzelnen Gewässerabschnitten<br />

unterschieden, ergäbe sich jedoch teils nur eine mittlere bis schlechte (C) Bewertung. Dies<br />

betrifft vor allem den jeweils nördlichsten <strong>und</strong> südlichsten Abschnitt, d.h. den Abschnitt ab<br />

der Sohlgleite im Norden von Voigtstedt bis zum Nordrand des PG bzw. den Abschnitt<br />

zwischen der Straßenbrücke Kalbsrieth-Artern bis zur Mündung. Hier konnte vor allem das<br />

Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) als die flutende <strong>und</strong> LRT-charakteristische Art<br />

nicht nachgewiesen werden, <strong>und</strong> auch die übrigen bewertungsrelevanten Sippen kamen nur<br />

punktuell vor. Die folgenden Arten wurden - bezogen auf den gesamten Lauf der Kleinen<br />

Helme - im Gebiet nachgewiesen (Reihenfolge ungefähr nach abnehmender Häufigkeit):<br />

Ästiger Igelkolben (Sparganium erectum), Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus),<br />

Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides), Schwanenblume (Butomus umbellatus),<br />

.Aufrechter Merk (Berula erecta), Wasser-Sumpfkresse (Rorippa amphibia), Gewöhnliche<br />

Brunnenkresse (Nasturtium officnale), Gewöhnlicher Wasserstern (Callitriche palustris),<br />

Flügel-Braunwurz (Scrophularia umbrosa).<br />

Im LRT-relevanten Abschnitt des Grabens 23 kommt vor allem der Aufrechte Merk (Berula<br />

erecta) vor. Neben dem häufigen Ästigen Igelkolben (Sparganium erectum) tritt außerdem<br />

Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides) auf, <strong>und</strong> nur einmal konnte Flügel-<br />

Braunwurz (Scrophularia umbrosa) festgestellt werden. Die Summe der Artwerte ergibt<br />

danach einen Wert von 6, was einer mittleren bis schlechten Ausprägung (C) entspricht.<br />

Hinzu kommt abwertend das nur vereinzelte Vorkommen mancher Arten.<br />

Folgende Beeinträchtigungen sind allgemein bewertungsrelevant: Verrohrung, Stau/Wehr;<br />

Gewässerunterhaltung/-räumung, Gewässerbegradigung, Gewässerverlegung, Gewässerabsenkung/-eintiefung,<br />

Wasserentnahme/Austrocknung, Gewässerverunreinigung/-<br />

eutrophierung. Als spezielle Bewertungskriterien hinsichtlich von Beeinträchtigungen der<br />

Ufer gelten Uferbefestigung, Bodenverdichtung/Trittschäden, Abholzung/Rodung, nicht<br />

standortheimische Gehölze, fehlender Kopfbaumschnitt, expansiver Neophytenbewuchs.<br />

Bei einer hervorragenden Ausprägung bzw. weitgehendem Fehlen von Beeinträchtigungen<br />

(A) ist die Wasserqualität nur gering beeinträchtigt (Gewässergüte mind. I-II), <strong>und</strong><br />

naturraumtypische Bachstrukturen sowie Ufervegetation sind vorhanden. Bei einer guten (B)<br />

Bewertung kommen punktuelle bzw. höchstens mäßige Beeinträchtigung der Wasserqualität<br />

(Gewässergüte mind. II) <strong>und</strong> der naturraumtypischen Bachstrukturen vor. Die naturraumtypische<br />

Ufervegetation der o. g. Ausprägungen fehlen auf größeren Abschnitten (bis 70%).<br />

Als mittel bis schlecht (C) werden mäßige bis stärkere Beeinträchtigung der Wasserqualität<br />

(Gewässergüte aber nicht unter Stufe II-III) <strong>und</strong> der naturraumtypischen Bachstrukturen<br />

bewertet; naturraumtypische Ufervegetation fehlt weitgehend.<br />

Bei der Kleinen Helme wirken die geringe Laufmorphologie <strong>und</strong> der über weite Strecken<br />

weitgehend gerade Verlauf besonders beeinträchtigend (C) im Sinne des KBS (IVL 2007).<br />

Das Gewässer fließt in einem Trapezprofil <strong>und</strong> zeigt so gut wie keine naturnahen<br />

Uferabschnitte in Form von Auskolkungen, Prall- <strong>und</strong> Gleitstrecken. Stellenweise Trübung,<br />

insbesondere in Voigtstedt, lassen auf Einleitung von Abwässern schließen. Außerdem muss<br />

von diffusen Nährstoff- <strong>und</strong> Pflanzenschutzmittel-Einträgen aus den stellenweise unmittelbar<br />

bis an die Böschungsoberkante angrenzenden Äckern ausgegangen werden. Der<br />

vergleichsweise reichliche Bewuchs mit Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) als<br />

Nährstoffzeiger unterstreicht dies.<br />

Der LRT-relevante Abschnitt des Grabens 23 zeigt eine insgesamt monotone<br />

Gewässermorphologie. Naturraumtypische Ufervegetation ist vor allem unter dem dichten<br />

Weidengebüsch mit Ausnahme der gut ausgebildeten Berlen-Gesellschaft kaum vorhanden.<br />

Lediglich in den weniger stark beschatteten „Zwischenstücken“ sind Großröhrichte <strong>und</strong><br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Seggenriede stellenweise ausgeprägt, wobei vor allem die Röhrichte des Ästigen Igelkolbens<br />

(Sparganium erectum) wegen ihrer Dominanz bereits als negativ zu wertendes Kriterium in<br />

Hinblick auf Strukturreichtum zu betrachten sind.<br />

Tab. 5: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3260<br />

LRT-ID<br />

LRT-<br />

Code<br />

Fläche<br />

gesamt<br />

10018 3260 17.288<br />

[5.763 m]<br />

LRT-<br />

Anteil<br />

%<br />

LRT-Fläche<br />

ha<br />

[Länge]<br />

100 1,73<br />

[5,76 km]<br />

Strukturen<br />

Teilbewertungen<br />

Arteninventar<br />

Beeinträchtigungen<br />

Gesamtbewertung<br />

2009/2010<br />

C B B B<br />

10019 3260 4.024<br />

[1.341 m]<br />

100 0,40<br />

[1,34 km]<br />

C C C C<br />

Gesamt 2,13<br />

[7,10 km]<br />

B-C<br />

Gesamterhaltungszustand: Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT im FFH-<br />

Gebiet kann mit gut bis mittel/schlecht (B-C) bewertet werden. Von einer perspektivischen<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustands ist nicht auszugehen, sofern vor allem bei der<br />

Kleinen Helme eine Mindestdurchflussmenge <strong>und</strong> eine entsprechende Fließgeschwindigkeit<br />

gewährleistet werden. Eine Erhöhung der Fließgeschwindigkeit könnte beim Graben 23<br />

hingegen möglicherweise zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führen, vor allem in<br />

Hinblick auf eine weitere Verbreitung von LRT-relevanten Arten. Zusätzlich könnte die<br />

Anlage von beschattenden Ufergehölzen das expansive Wachstum von Röhrichtarten,<br />

insbesondere von Ästigem Igelkolben (Sparganium erectum) vermindern. Die Wirkung<br />

beschattender Gehölze wird dabei geradezu beispielhaft mit dem fast völligen Fehlen der Art<br />

<strong>und</strong> der guten Entwicklung des Aufrechten Merks (Berula erecta) im betrachteten Abschnitt<br />

deutlich.<br />

Entwicklungsflächen für den LRT 3260<br />

Für den LRT 3260 wird eine Entwicklungsfläche (EF, ID 20010) vorgeschlagen, <strong>und</strong> zwar der<br />

Abschnitt des Grabens 23, der sich an den bereits als LRT ausgewiesenen Abschnitt im<br />

Norden des Gebietes anschließt <strong>und</strong> nach Süden bis zur Gebietsgrenze fortsetzt Dies ergibt<br />

sich vor allem aus der räumlichen Nähe zu dem bereits als LRT ausgewiesenen Abschnitt<br />

<strong>und</strong> dem vorhandenen Artenbestand in dem Entwicklungsabschnitt.<br />

Das wesentliche Kriterium, dass der überwiegende Abschnitt des Grabens 23 derzeit nicht<br />

als FFH-LRT ausgewiesen wird, ist das auf dem ganz überwiegenden Teil der Laufstrecke<br />

Vorherrschen von Ästigem Igelkolben (Sparganium erectum). Makrophyten i.e.S. kommen<br />

zwar mit Kamm- <strong>und</strong> Krausem Laichkraut (Potamogeton pectinatus, P. crispus),<br />

Gewöhnlichem Wasserstern (Callitriche palustris) <strong>und</strong> Kanadischer Wasserpest (Elodea<br />

canadensi) punktuell bzw. abschnittweise vor (letztere z.B. nördlich der Brücke über den<br />

Graben 23 nordwestlich des Mönchendamms; Biegung des Grabens 23 von West-Ost-<br />

Richtung in Nord-Süd-Richtung südöstlich Voigtstedt - dort punktuell fünf weitere LRTrelevante<br />

Arten). Gemessen an der Länge der gesamten Laufstrecke sind die Vorkommen<br />

jedoch aktuell so spärlich, dass eine Ausweisung als FFH-LRT gegenwärtig, vor allem auch<br />

gemessen an den als solchen ausgewiesenen Gewässern, (noch) nicht gerechtfertigt<br />

erscheint.<br />

Als geeignete Maßnahmen zum Erreichen eines FFH-Status des Gewässerabschnittes<br />

werden prinzipiell dieselben Maßnahmen wie für die Verbesserung des morphologischen<br />

Zustandes der aktuellen FFH-LRT-Abschnitte vorgeschlagen (Einbau von Strömungshindernissen<br />

zur Schaffung unterschiedlicher Fließgeschwindigkeiten; Erhöhung der Breiten<strong>und</strong><br />

Tiefenvarianz <strong>und</strong> der Uferstruktur- <strong>und</strong> Sohlheterogenität, Pflanzen von Uferbegleitgehölzen;<br />

bedingt Schaffung von Mäandern <strong>und</strong> Nebengerinnen).<br />

33


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

Erhaltungszustand<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tab. 6: Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 3260<br />

3260-Entwicklungsflächen<br />

ID-Nr.<br />

LRT-Code<br />

LRT-Fläche ha<br />

[Länge]<br />

Bemerkung<br />

20010 3260-EF<br />

1,85<br />

[6.179 m]<br />

Graben 23-Abschnitt südlich an den als LRT ausgewiesenen<br />

Nord-Teil anschließend bis zum Süd-Rand des Gebietes<br />

Soll-Ist-Vergleich: Da der LRT bisher nicht im Standarddatenbogen berücksichtigt wurde,<br />

kann die Zuordnung des gesamten Laufes der Kleinen Helme (ID 10018) <strong>und</strong> eines ca. 1,34<br />

km langen Abschnitts des Grabens 23 (ID 10019) mit einem günstigen (B) bzw. ungünstigen<br />

Erhaltungszustand (C) als erhebliche Bereicherung der LRT-Gesamtkulisse betrachtet<br />

werden. Zusätzlich wird der übrige Lauf des Grabens 23 (ID 20010) als Entwicklungsfläche<br />

mit begründeter Aussicht auf Erreichbarkeit von FFH-LRT-Qualität vorgeschlagen.<br />

Verbesserungsmöglichkeiten des gegenwärtigen Zustandes der bisher ausgewiesenen<br />

Gewässerabschnitte können mittel- bis langfristig durch die Umsetzung der o.g.<br />

strukturverbessernden Maßnahmen erreicht werden.<br />

Eine Zunahme der LRT-relevanten Fläche wird bei Verwirklichung der o.g. Maßnahmen<br />

entlang des als Entwicklungsfläche vorgeschlagenen übrigen Laufes des Grabens 23<br />

durchaus als erfolgversprechend gesehen.<br />

4.1.2.3 LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren<br />

Flächengröße/Vorkommen: Der LRT 6430 ist bislang nicht im SDB aufgeführt. Mit LRTrelevanter<br />

Vegetation wurden zwei gegenüberliegende Uferabschnitte an der Kleinen Helme<br />

südlich von Voigtstedt ausgewiesen.<br />

Allgemeine Charakteristik des LRT: Zum FFH-LRT zählen Hochstaudenfluren feuchter,<br />

nährstoffreicher Standorte an den Ufern von Fließgewässern, auf Auenstandorten mit<br />

direktem Kontakt zu Fließgewässern, auf Flussschottern <strong>und</strong> an Waldrändern, die meist nicht<br />

oder allenfalls sporadisch gemäht werden. Nicht eingeschlossen sind flächige Brachestadien<br />

von Feuchtgrünland ohne Kontakt zu Fließgewässern, Bestände an Wegen <strong>und</strong> Äckern<br />

sowie Reinbestände von Großer Brennnessel (Urtica dioica) <strong>und</strong> Zaun-Giersch (Aegopodium<br />

podagraria) sowie von Neophyten.<br />

Obwohl LRT-relevante Sippen in zumindest (sehr) geringem Umfang, sowohl qualitativ<br />

(Arten) als auch quantitativ (Ab<strong>und</strong>anzen) auf mehr oder minder dem gesamten Lauf von<br />

Kleiner Helme <strong>und</strong> Grabens 23 vorkommen, wurden nach kritischer Sichtung der<br />

Aufnahmedaten nur die beiden genannten Abschnitte als FFH-LRT eingestuft. Hier kommen<br />

mindestens fünf LRT-relevante Sippen gleichzeitig oder zumindet nicht nur sehr vereinzelt<br />

vor. Außerdem kann ein nach den B<strong>und</strong>esvorgaben (SSYMANK et al. 1998) relevantes<br />

Syntaxon, die Nitrophilen Flussufersaumgesellschaften (Convolvulion sepium), wegen des<br />

Vorhandenseins der namengebenden Zaun-Winde (Calystegia sepium) als Verband<br />

angesprochen werden.<br />

Charakterarten <strong>und</strong> vegetationsk<strong>und</strong>liche Zuordnung: Bewertungsrelevant sind laut KBS<br />

(IVL 2007) zahlreiche Arten der feuchten Ufer, wie Sumpfdotterblume (Caltha palustris) <strong>und</strong><br />

Kleinblütiges Weidenröschen (Epilobium palustre), der Waldsäume, wie z.B. Großes<br />

Springkraut (Impatiens noli-tangere) <strong>und</strong> Wald-Ziest (Stachys sylvatica). Insbesondere auch<br />

Arten der sog. Schleiergesellschaften, wie Europäische Seide (Cuscuta europaea), Hopfen<br />

(Humulus lupulus) <strong>und</strong> Zaun-Winde (Calystegia sepium), zählen dazu. Vor allem letztere<br />

34


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

kommt fast entlang der gesamten Fließstrecke der Kleinen Helme <strong>und</strong> auch streckenweise<br />

entlang des Grabens 23 vor, jedoch oft nur ausschließlich zusammen mit dem ebenfalls<br />

bewertungsrelevanten Rohr-Glanzgras (Phalaris ar<strong>und</strong>inacea). Nur ganz vereinzelt kommen<br />

an solchen Abschnitten weitere Arten vor, wie Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus), Knotige<br />

Braunwurz (Scrophularia nodosa) oder Gewöhnlicher Blutweiderich (Lythrum salicaria).<br />

An den beiden genannten Abschnitten sind darüber hinaus wegen des z.T. abschnittweisen<br />

Vorhandenseins von Gehölzen die Strukturen besser. Neben dem fast allgegenwärtigen<br />

Rohr-Glanzgras (Phalaris ar<strong>und</strong>inacea) <strong>und</strong> der Zaunwinde (Calystegia sepium) kommt mehr<br />

oder minder regelmäßig auch der Gewöhnliche Beinwell (Symphytum officinale) <strong>und</strong> auf dem<br />

rechten Ufer der Kleinen Helme an einer Stelle auch die Langblättrige Minze (Mentha<br />

longifolia) vor.<br />

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes: Bewertungsrelevant für die<br />

Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen ist nach KBS (IVL 2007) der generelle<br />

Strukturreichtum der Standorte. Hinzu kommen Aspekte wie das Feuchteregime (nass bis<br />

feucht), das mögliche Vorkommen von Nitrophyten oder Neophyten <strong>und</strong> der Strukturreichtum<br />

des begleitenden Gewässers.<br />

Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen: Bewertungsrelevant ist nach KBS<br />

(IVL 2007) die Ausprägung diverser Strukturmerkmale zu denen die folgenden zählen:<br />

allgemeine Merkmale: Wasserstelle/ephemeres Kleingewässer (< 10m²), gelegentlich<br />

überflutete bzw. nasse Rinnen / Senken, (Quell-)Rinnsal, Gewässerstrukturen,<br />

Gehölzstrukturen; Ausprägung der Gehölzbedeckung: gering bis maximal 70%,<br />

Einzelbäume, Baumgruppen sowie Diversität der Biotope: Gebüsche, Feldgehölze,<br />

Sumpf/Röhricht, Quellen,<br />

Als hervorragend ausgeprägt (A) werden Standorte eingestuft, die überwiegend nass sind,<br />

Röhricht/Sumpf-Biotope einschließen <strong>und</strong> eng mit einem strukturreichen Bach/Fluss bzw.<br />

mit Feuchtgehölzen verzahnt sind. Eine gute Ausprägung (B) der Strukturen liegt bei<br />

feuchten Standorten vor, an denen Neo- oder Nitrophyten z.T. häufig sind, wie z.B. Große<br />

Brennnessel (Urtica dioica) <strong>und</strong> die an einem strukturreichen Fließgewässer liegen. Für eine<br />

mittlere bis schlechte Ausprägung (C) muss der Standort zumindest überwiegend feucht<br />

sein, Neo- oder Nitrophyten können z.T. häufig sein, <strong>und</strong> die Staudenflur liegt an einem<br />

weniger strukturreichen Fließgewässer.<br />

Hinsichtlich der Strukturen sind vor allem auf dem rechten Uferabschnitt der Kleinen Helme<br />

Gehölze als Baum- <strong>und</strong> Strauchreihen bzw. kleine Gebüsche von Bedeutung. Zum<br />

Gewässer hin gehen die Staudenbestände in Röhrichte, vor allem aus Ästigem Igelkolben<br />

(Sparganium erectum), Riesen-Schwaden (Glyceria maxima) <strong>und</strong> in geringerem Umfang<br />

Schwanenblume (Butomus umbellatus) <strong>und</strong> abschnittweise auch Schilf (Phragmites<br />

australis) über. Eine gewisse Bedeutung spielt die Große Brennnessel (Urtica dioica) als<br />

Nitrophyt. Neophyten kommen hingegen überhaupt nicht vor. Die Strukturen des rechten<br />

Ufers lassen sich insgesamt als gerade noch gut (B) einstufen, während die des linken Ufers,<br />

nicht zuletzt wegen der geringeren Breite - im Durchschnitt 1-2 m gegenüber ca. 2-3 m auf<br />

dem linken Ufer – nur als mittel bis schlecht (C) zu bewerten sind.<br />

Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars kann, bezogen auf das<br />

Gesamtspektrum der LRT-relevanten Sippen, an beiden Ufern nur als mittel bis schlecht (C)<br />

bewertet werden (Summe der Artwerte unter 10). Auf beiden Uferabschnitten kommen Zaun-<br />

Winde (Calystegia sepium), Rohr-Glanzgras (Phalaris ar<strong>und</strong>inacea), Gewöhnlicher Beinwell<br />

(Symphytum officinale) <strong>und</strong> Efeu-G<strong>und</strong>ermann (Glechoma hederacea) vor, auf dem rechten<br />

Ufer konnte zusätzlich Langblättrige Minze (Mentha longifolia) <strong>und</strong> auf dem linken Ufer<br />

Gewöhnlicher Blutweiderich (Lythrum salicaria) nachgewiesen werden (7 bzw. 6 Artpunkte).<br />

Folgende Beeinträchtigungen sind bewertungsrelevant: Entwässerung/Drainage,<br />

Verbuschung/Gehölzanflug, Nährstoffzeiger, Ruderalisierung/Störzeiger, expansiver Neophytenbewuchs.<br />

35


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Bei einer hervorragenden Ausprägung (A) sind keine Beeinträchtigungen des Standortes<br />

sowie ein höchstens geringer Anteil von Neo- <strong>und</strong> Nitrophyten vorhanden. Bei einer guten<br />

(B) Bewertung können erkennbare Beeinträchtigung durch Entwässerung bzw.<br />

Gewässerausbau oder ein mäßiger Anteil von Neo- <strong>und</strong> Nitrophyten auftreten. Als mittel bis<br />

schlecht (C) werden starke Beeinträchtigung durch Entwässerung bzw. Gewässerausbau<br />

oder ein hoher Anteil von Neo- <strong>und</strong> Nitrophyten gewertet.<br />

Unmittelbare erkennbare Beeinträchtigungen sind am Standort nicht gegeben, abgesehen<br />

von dem unnatürlich gestreckten Gewässerlauf <strong>und</strong> dem Vorhandensein der Großen<br />

Brennnessel (Urtica dioica), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) <strong>und</strong> Kleb-Labkraut (Galium<br />

aparine) als Nitrophyten, so dass eine gute Bewertung der Beeinträchtigungen (B) möglich<br />

ist.<br />

Tab. 7: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6430 im Jahr 2009/2010<br />

LRT-ID LRT-Code Fläche<br />

gesamt<br />

[Länge]<br />

10020 6430 2.841<br />

[1.136 m]<br />

LRT-Anteil<br />

%<br />

LRT-Fläche<br />

Teilbewertungen<br />

ha Strukturen Arten--<br />

inventar<br />

Beeinträchtigungen<br />

Gesamtbewertung<br />

2009/2010<br />

100 0,28 B C B B<br />

10021 6430 1.702<br />

[1.135 m]<br />

100 0,17 C C B C<br />

Gesamt 0,45 C<br />

Gesamterhaltungszustand: Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT im FFH-<br />

Gebiet kann mit gut bis mittel/schlecht (B-C) bewertet werden. Von einer perspektivischen<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustands ist nicht auszugehen, sofern vor allem die<br />

Gehölze als wichtige Strukturelemente belassen <strong>und</strong> ggf. ergänzt werden. Eine Verringerung<br />

insbesondere diffuser Einträge aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen könnte<br />

einen Rückgang der Nitrophyten bewirken.<br />

Soll-Ist-Vergleich: Da der LRT bisher nicht im Standarddatenbogen berücksichtigt wurde,<br />

kann dessen Ausweisung auf insgesamt 1,16 km Laufstrecke der Kleinen Helme (beide Ufer<br />

zusammen 2,27 km) in einem günstigen (B) (rechtes Ufer – ID 10020) bzw. ungünstigen (C)<br />

Erhaltungszustand (linkes Ufer – ID 10021) als weitere Bereicherung der LRT-Gesamtkulisse<br />

betrachtet werden, <strong>und</strong> zwar um so mehr, als es sich von Natur aus um einen mit den<br />

Fließgewässern assoziierten FFH-LRT handelt, der wiederum selbst für das Gebiet im Bezug<br />

auf den SDB neu ausgewiesen wurde.<br />

Verbesserungsmöglichkeiten des gegenwärtigen Zustandes können ggf. durch eine<br />

Verminderung insbesondere diffuser Nährstoffeinträge erreicht werden, die den Anteil von<br />

Nitrophyten zurückgehen lassen. Hierzu könnten auch eine gelegentliche Mahd der<br />

Abschnitte mit Entfernung des Mähgutes zur Nährstoffabschöpfung in Betracht gezogen<br />

werden. Auf eine Düngung des angrenzenden Grünlands sollte daher möglichst verzichtet<br />

werden, zumindest in einem Schonstreifen, der ohnehin als Gewässerrandstreifen<br />

eingehalten werden sollte.<br />

Mit einer Zunahme LRT-relevanter Uferabschnitte kann durchaus gerechnet werden, zumal<br />

punktuell durchaus auch artenreichere Bestände vorhanden sind, jedoch für eine Einstufung<br />

als LRT gegenwärtig nur in zu kurzen Abschnitten vorkommen. Auf die Ausweisung von<br />

Erweiterungsflächen wird allerdings bei diesem FFH-LRT verzichtet.<br />

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„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

4.1.2.4 LRT 6440 – Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)<br />

Flächengröße/Vorkommen: Im SDB ist für den LRT eine Fläche von ca. 23,87 ha<br />

angegeben. Der LRT wurde aktuell mit sieben Teilflächen auf einer Fläche von 9,09 ha<br />

festgestellt. Darüber hinaus wird eine Fläche in direkter Nachbarschaft zu aktuellen 6440-<br />

Flächen als Entwicklungsfläche (EF) vorgeschlagen. Außerdem wird der LRT als Nebencode<br />

zu einer als Entwicklungsfläche des LRT 6510 vorgeschlagenen Fläche (ID 20005)<br />

vergeben.<br />

Allgemeine Charakteristik des LRT: Der LRT umfasst i.w.S. Grünlandgesellschaften der<br />

großen Flusstäler auf wechselnassen bis wechselfeuchten, humosen Auentonböden, die<br />

meist regelmäßig im Frühjahr bis Frühsommer überflutet werden <strong>und</strong> im Sommer stärker<br />

austrocknen. Als dominierende Art tritt die Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa) auf. In<br />

der OBK kann der LRT durch die Biotoptypen 4240 (Feucht-/Nassgrünland, mager), 4230<br />

(Feucht-/Nassgrünland, eutroph) <strong>und</strong> 4223 (Mesophiles Grünland, frisch bis mäßig feucht)<br />

repräsentiert sein <strong>und</strong> gilt als tatsächlich vorhanden, wenn der Untertyp „mit Arten der<br />

Brenndoldenwiesen“ ausgeprägt ist. Maßgebliches Kriterium für die Zuordnung zum LRT ist<br />

laut KBS (IVL 2007) das Vorkommen mindestens einer Stromtalart. Die Stromtalarten haben<br />

in Thüringen eines ihrer Häufungszentren im Gebiet um Artern <strong>und</strong> damit auch im PG (vgl.<br />

ANDRES & WESTHUS 2000). Bei Vorkommen entsprechender Arten bzw. Vegetation können<br />

nach der Kartieranleitung auch junge Brachen dem LRT zugeordnet werden.<br />

Die Vorkommen des LRT beschränken sich auf das Grünland zwischen dem Graben 23 <strong>und</strong><br />

dem östlich davon verlaufenden Weg in Richtung Mönchendamm nördlich von Kalbsrieth /<br />

westlich Heygendorf. Hier können sieben verhältnismäßig kleine Flächen dem LRT<br />

zugeordnet werden.<br />

Charakterarten <strong>und</strong> vegetationsk<strong>und</strong>liche Zuordnung: Im Gebiet vorkommende bzw.<br />

aktuell nachgewiesene <strong>und</strong> für den Verband der Wechselfeuchten Wiesen (Cnidion dubii)<br />

typische Sippen sind Brenndolde (Cnidium dubium), Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris)<br />

<strong>und</strong> Wiesen-Alant (Inula britannica), Kantiger Lauch (Allium angulosum) <strong>und</strong> Spießblättriges<br />

Helmkraut (Scutellaria hastifolia) als Stromtalarten sowie Rasen-Schmiele (Deschampsia<br />

cespitosa), Wiesen-Silau (Silaum silaus), Sumpf-Sternmiere (Stellaria palustris) <strong>und</strong> Gelbe<br />

Wiesenraute (Thalictrum flavum). Als häufigere weitere, weniger spezifische Grünlandarten<br />

frischer bis feuchter Standorte kommen u.a. Kriech-Hahnenfuß (Ranunculus repens), Rohr-<br />

Schwingel (Festuca ar<strong>und</strong>inacea), Gänse-Fingerkraut (Potentilla anserina) <strong>und</strong><br />

Gewöhnlicher Beinwell (Symphytum officinale) vor.<br />

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:<br />

Die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen werden folgendermaßen<br />

bewertet: Als hervorragend (A) nach KBS (IVL 2007) gelten krautreiche, zumindest<br />

gelegentlich überflutete Bestände mit Auenstruktur. Eine gute (B) Struktur liegt vor, wenn die<br />

Vegetation deutliche Tendenzen der Ausbreitung von Brache-, Stör- <strong>und</strong> Nährstoffzeigern<br />

bzw. zu artenärmerem Grünland zeigt <strong>und</strong> Auenstrukturen zumindest noch ansatzweise<br />

erkennbar sind. Bei nur noch mittlerem bis schlechtem Erhaltungszustand sind die Flächen<br />

von Brache-, Stör- <strong>und</strong> Nährstoffzeigern geprägt oder zeigen deutliche Tendenzen zu<br />

Intensivgrünland.<br />

Die drei schmalen Flächen auf dem Mönchendamm (ID 10008, 10007, 10006, siehe Fotos<br />

38, 39) sind aufgr<strong>und</strong> von Unternutzung relativ stark verbracht, wenngleich auch<br />

vergleichsweise arten- <strong>und</strong> individuenreich bezogen auf die Ausstattung mit Stromtalarten.<br />

Auenstrukturen sind durch wirksamen Druckwassereinfluss erkennbar. Vereinzelt befinden<br />

sich Einzelgehölze auf den Flächen bzw. am Rand. Kleinteilig gehen die Bestände<br />

insbesondere zum Graben entlang des Südrandes in Röhricht über, zum eigentlichen<br />

Mönchendamm in mehr oder weniger stark verbrachte bzw. als Entwicklungsflächen<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

eingestufte 6510-Bestände über. Die drei Flächen können daher als gut (B) eingestuft<br />

werden.<br />

Ebenfalls mit gut (B) kann die kleine Fläche nördlich des Ackers (ID 10005) bewertet werden,<br />

die in ihrer Ausdehnung im wesentlichen einer leichten Geländesenke entspricht. Hier ist<br />

allerdings eher die Tendenz zu artenärmerem Intensivgrünland erkennbar.<br />

Die beste Ausprägung der Strukturen zeigen die zwei Bestände entlang des Randes des<br />

Grünlandes südlich des Mönchendamms (ID 10004, 10011). Der kleine Bestand im Winkel<br />

der beiden Gräben (Mönchendamm / Graben 23 – ID 10004) wird - wie die übrige große<br />

Bewirtschaftungseinheit - offenbar regelmäßig gemäht, <strong>und</strong> ist vergleichsweise kräuterreich.<br />

Es ist davon auszugehen, dass sich auch hier ± ausgeprägt die Auenstruktur in Form von<br />

Druckwassereinfluss niederschlägt. Die Fläche kann daher durchaus als hervorragend (A)<br />

eingestuft werden. Entsprechend verhält es sich mit der anderen nahegelegenen Flächen (ID<br />

10011), die ebenfalls mit hervorragend (A) bewertet werden kann. Sie schließen teilweise<br />

geländemorphologisch deutliche, feuchte bis nasse Senken ein.<br />

Die Fläche, die südwestlich <strong>und</strong> südlich an den Acker grenzt (ID 10002, Fotos 24-26) ist<br />

ebenfalls in die „normale“ Nutzung einbezogen <strong>und</strong> leicht reliefiert. Sie wird teilweise von<br />

einem Graben (Südwest-Nordost-Richtung) durchzogen. Es kann auch hier von<br />

einwirkendem Druck- bzw. Stauwasser (vor allem direkt südlich des Ackers) ausgegangen<br />

werden. Es erfolgt eine Einstufung als gut (B) strukturiert.<br />

Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars wird für die einzelnen Flächen<br />

der Übersichtlichkeit halber in nachfolgender Tabelle dargestellt. Für eine hervorragende (A)<br />

Ausprägung sind mindestens 5 Arten (incl. 1 Stromtalart), für eine gute mindestens 3 Arten<br />

(incl. 1 Stromtalart) <strong>und</strong> für eine mittlere bis schlechte (C) Ausprägung mindestens 1<br />

Stromtalart erforderlich.<br />

Tab. 8: Übersicht über das LRT-relevante Artenspektrum der Einzelflächen des LRT 6440<br />

S – Stromtalart; * - Nachweis durch Korsch 2002, ** in OBK 2005, *** in OBK aus anderen Quellen aufgeführt (* - *** in<br />

Bewertung nicht berücksichtigt), **** - keine bewertungsrelevante, aber Stromtalart; Angabe in Klammer – nicht sicher der<br />

Fläche zuordenbar; sofern Angaben aus vorangehend genannten Quellen vorhanden sind <strong>und</strong> eigene Nachweise vorliegen,<br />

wurde beides angegeben<br />

Art ID 10002 ID 10004 ID 10005 ID 10006 ID 10007 ID 10008 ID 10011 ID 20004<br />

Allium angulosum (S) x, x* x*** x*** x<br />

Carex gracilis<br />

x<br />

Cnidium dubium (S) x, x* x x, x** x x x x<br />

Deschampsia<br />

x x x x x x x x<br />

cespitosa<br />

Inula britannica (S)<br />

x<br />

Lathyrus palustris (S) x x*, x x x x x x<br />

Scutellaria hastifolia x x, x*** x***<br />

(S)<br />

Senecio aquaticus (S) x*<br />

Silaum silaus x x x x x x x<br />

Stellaria palustris x, x*** x, x*** x<br />

Thalictrum flavum x* x x x x x x<br />

Viola pumila (S) x*** x***<br />

Viola stagnina**** (S)<br />

x<br />

Bewertung A B B A A A A<br />

Aus der Tabelle ist zu ersehen, dass bezogen auf das Gesamtgebiet, eine ganze Reihe von<br />

Stromtalarten vorkommt. Die Brenndolde (Cnidium dubium) ist dabei die häufigste. Auch die<br />

Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris) kommt bevorzugt fleckweise vor, <strong>und</strong> zwar vor allem<br />

<strong>und</strong> in teils größeren Beständen am Südrand der Fläche südlich des Mönchendamms (ID<br />

10011), aber auch mit kleineren Vorkommen südlich <strong>und</strong> nördlich des Ackers (ID 10002,<br />

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Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

10005) <strong>und</strong> auf dem Mönchendamm (ID 10006, 10007, ID 10008). Als wohl<br />

bemerkenswerteste Arten können der Kantige Lauch (Allium angulosum) <strong>und</strong> das<br />

Spießblättrige Helmkraut (Scutellaria hastifolia) für das Gebiet gelten. Erster konnte an<br />

insgesamt zwei Stellen (ID 10002, 10011) nachgewiesen weden, darunter an einer Stelle als<br />

Bestätigung der Angaben von KORSCH (2002) (ID 10002). Offenbar als Neuf<strong>und</strong> ist das<br />

Vorkommen des Spießblättrigen Helmkrauts (Scutellaria hastifolia) am Südwestrand des<br />

Ackers (ID 10002) zu werten. Bestätigt werden konnte ein Vorkommen im Ost-Teil des<br />

Mönchendamms (ID 10006). Obwohl in der Artenliste das Gräben-Veilchen (Viola stagnina)<br />

nicht als bewertungsrelevante Art aufgelistet ist, kann dessen F<strong>und</strong> auf der kleinen Fläche im<br />

Winkel Mönchendamm / Graben 23 (ID 10004) ebenfalls als wertsteigernd für diese Fläche<br />

eingestuft werden. Vergleichsweise häufig ist auch die Gelbe Wiesenraute (Thalictrum<br />

flavum), die meist in Form kleiner Trupps auf fast allen Flächen eingestreut vorkommt.<br />

Insgesamt kommen die bewertungsrelevanten, namentlich die Stromtalarten, nicht überall<br />

gleichmäßig über die Flächen verteilt vor, sondern eher fleckweise. Einige Sippen, wie<br />

Kantiger Lauch (Allium angulosum), Spießblättriges Helmkraut (Scutellaria hastifolia),<br />

Wiesen-Alant (Inula britannica) <strong>und</strong> Gräben-Veilchen (Viola stagnina), sind hingegen nur<br />

vereinzelt <strong>und</strong> punktuell vorhanden. Gerade die für den Verband (Cnidion dubii) bzw. die<br />

Assoziation der Brenndolden-Stromtalwiesen (Cnidio-Deschampsietum) namengebenden<br />

Arten Brenndolde (Cnidium dubium) <strong>und</strong> Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa) sind<br />

jedoch vergleichsweise weit verbreitet. Daher wurden die Flächen teils relativ „großzügig“<br />

abgegrenzt, wenn nämlich die Standortverhältnisse gr<strong>und</strong>sätzlich eine Besiedelung mit<br />

solchen Arten nicht ausschließen <strong>und</strong> diese in unmittelbarer Nachbarschaft vorkommen.<br />

Dies ist beispielsweise auch der Gr<strong>und</strong> dafür, die Fläche in der Südwestecke des<br />

Grünlandes südlich des Mönchendamms (ID 20004) als Entwicklungsfläche auszuweisen,<br />

obwohl auf dieser aktuell nur punktuell die Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris) als<br />

Stromtalart nachgewiesen werden konnte. Ähnlich verhält es sich mit der für den LRT 6510<br />

(im Hauptcode) ausgewiesenen Fläche östlich des Ackers (ID 20005). Dort wurde der LRT<br />

6440 als Nebencode ergänzt. Hier besitzt die Brenndolde (Cnidium dubium) kleine<br />

punktuelle Vorkommen im Übergang zu dem schmalen flutrasen-dominierten, frischen bis<br />

nassen Streifen entlang des am Ostrand angrenzenden Grabens.<br />

Beeinträchtigungen sind vor allem auf den drei schmalen Streifen auf dem Mönchendamm<br />

(ID 10008, 10007, 10006) in unzureichender Nutzung/Pflege zu erkennen, die sich im<br />

Aufkommen von Brachezeigern- bzw. Ruderalarten, wie Land-Reitgras (Calamagrostis<br />

epigejos) <strong>und</strong> Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), aber auch Schilf (Phragmites australis)<br />

<strong>und</strong> Hochstauden, wie Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria) äußert. Andererseits besteht<br />

dadurch wahrscheinlich eher als auf den anderen Flächen die Möglichkeit, dass die<br />

wertgebenden Stromtalarten zur Blüte <strong>und</strong> Fruktifikation gelangen, wo ± regelmäßig gemäht<br />

wird. Da die Flächen allerdings gr<strong>und</strong>sätzlich genutzt werden (Schafbeweidung), werden die<br />

Beeinträchtigungen noch mit gut (B) eingeschätzt.<br />

Bei den übrigen Flächen (ID 10002, 10004, 10005, 10011) wirkt vor allem das nicht optimal<br />

an die Phänologie der wertgebenden Stromtalarten angepasste Bewirtschaftungsregime<br />

abwertend (zu späte Erstmahd - im Jahr 2010 war bis zum 20.06. teilweise noch nicht<br />

gemäht). Hierdurch werden Blüte <strong>und</strong> Fruktifikation der Arten eingeschränkt oder<br />

unterdrückt. Insgesamt wird für alle diese Flächen die Beeinträchtigung jedoch ebenfalls<br />

noch als gut (B) eingestuft.<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tab. 9: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6440<br />

LRT-ID<br />

LRT-<br />

Code<br />

Fläche<br />

gesamt<br />

m ²<br />

LRT-Anteil<br />

%<br />

LRT-<br />

Fläche<br />

ha<br />

Strukturen<br />

Teilbewertungen<br />

Arteninventar<br />

Beeinträchtigungen<br />

Gesamtbewertung<br />

2009/2010<br />

10002 6440 66474 100 6,65 B A B B<br />

10004 6440 5688 100 0,57 A B B B<br />

10005 6440 3509 100 0,35 B B B B<br />

10006 6440 2946 100 0,30 B A B B<br />

10007 6440 2258 100 0,27 B A B B<br />

10008 6440 2248 100 0,26 B A B B<br />

10011 6440 7762 100 0,78 A A B A<br />

Gesamt 9,09 B<br />

Gesamterhaltungszustand: Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT im FFH-<br />

Gebiet kann mit gut (B) bewertet werden. Allerdings besteht durchaus Entwicklungspotenzial<br />

für eine hervorragende Bewertung, sofern das Nutzungsregime an die Phänologie der<br />

wertgebenden Arten angepasst wird. Da das Arteninventar auf fast allen Flächen bereits die<br />

Kriterien für eine hervorragende (A) Bewertung erfüllt, ist diesbezüglich kaum noch eine<br />

Verbesserung möglich. Andererseits sollte das bloße Vorkommen von Arten mit einzelnen<br />

oder wenigen Individuen nicht überbewertet werden. Ausschlaggebend sollte eher das ±<br />

regelmäßige Vorkommen der Arten auf der ganzen Fläche sein. Hiernach würde der<br />

überwiegende Teil der Flächen hinsichtlich des Arteninventars im Durchschnitt eine Stufe<br />

niedriger bewertet, was sich jedoch lediglich bei der derzeit bei der Gesamtbewertung als<br />

hervorragend (A) eingestuften Fläche abwertend auswirken würde (ID 10011).<br />

Die Ausweisung der LRT-Flächen richtet sich dabei zum einen nach eingemessenen GPS-<br />

Punkten von Stromtalarten, zum anderen wurden die eigentlichen LRT-Flächen hinsichtlich<br />

von Bewirtschaftungseinheiten <strong>und</strong> standörtlicher „Eignung“ vergleichsweise großzügig<br />

abgegrenzt.<br />

Entwicklungsflächen für den LRT 6440<br />

Für den LRT 6440 wird eine Entwicklungsfläche (EF) (ID 20004, Fotos 30, 34)<br />

vorgeschlagen, welche sich sich vor allem aus der räumlichen Nähe zu bereits als LRT<br />

ausgewiesenen Flächen ergibt. Die Ausweisung von Entwicklungsflächen orientiert sich<br />

darüber hinaus sehr wesentlich auch an standörtlichen Gegebenheiten. So ist ID 20004 ±<br />

nur ein (fast) „stromtalarten-freies Zwischenstück“ zwischen Flächen, auf denen solche<br />

vorkommen (ID 10004, 10011). Daher ist das Artenpotenzial benachbart vorhanden. Eine<br />

weitere Überlegung ist, dass durch die Ausweisung dieser EF die Bewirtschaftungseinheit für<br />

die vorhandene LRT-Fläche vergrößert wird <strong>und</strong> so ggf. eine bessere Akzeptanz für ein<br />

verändertes Management bewirkt wird.<br />

Weiterhin wurde für die 6510-EF mit der ID 20005 der Nebencode 6440 vergeben. Die<br />

Fläche grenzt an ID 10005 an <strong>und</strong> weist ganz vereinzelte Vorkommen der Brenndolde<br />

(Cnidium dubium) auf.<br />

40


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

Erhaltungszustand<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tab. 10: Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 6440<br />

6440-Entwicklungsflächen<br />

ID-Nr.<br />

LRT-Code<br />

Fläche<br />

ha<br />

20004 6440-EF 3,82<br />

20005<br />

keine Angabe, da Nebencode<br />

Gesamt 3,82<br />

Bemerkung<br />

größere, zwischen den LRT-Flächen ID 10004 <strong>und</strong> ID 10011<br />

liegender, <strong>und</strong> die frische bis feuchte (nasse) Senke einnehmender<br />

Teil des Grünlands an den südwestlichen Teil des<br />

Mönchendamms angrenzend<br />

Nebencode zu LRT-EF für 6510 – hier im Bereich des schmalen<br />

frischen bis nassen, tieferliegenden Saumes entlang des den<br />

Ostrand der Fläche begrenzenden Grabens mit einzelnen<br />

kleinen Vorkommen von Brenndolde (Cnidium dubium)<br />

(Nutzungseinheit mit dem übrigen Hauptteil der Fläche entlang<br />

des Ostrandes des Ackers)<br />

Soll-Ist-Vergleich: Mit einer Verbesserung des Gesamterhaltungszustandes des LRT kann<br />

bei angepasstem Management durchaus gerechnet werden. Dies kann dadurch erreicht<br />

werden, dass die laut KBS (IVL 2007) relevanten Beeinträchtigungen (i.w.S. falsche<br />

Nutzung) verringert werden <strong>und</strong> somit eine Verbesserung der Teilbewertung erreicht wird. In<br />

Folge dessen könnten sich sowohl die Strukturen (vor allem Kräuteranteil) als auch das<br />

Artengefüge (Zunahme bewertungsrelevanter Arten – sowohl qualitativ als auch quantitativ)<br />

verbessern.<br />

Eine Zunahme der LRT-relevanten Flächen ist bereits im Ergebnis der aktuellen Begehung<br />

erfolgt. Eine weitere Mehrung des LRT ist möglich, wie die Berücksichtigung von weiteren<br />

Entwicklungsflächen zeigt.<br />

4.1.2.5 LRT 6510 – Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis,<br />

Sanguisorba officinalis)<br />

Flächengröße/Vorkommen: Im SDB ist der LRT nicht gelistet. Er konnte jedoch sowohl in<br />

einem günstigen Erhaltungszustand (A, B), als auch in mittlerer bis schlechter Ausprägung<br />

(C) bzw. als Entwicklungsfläche abgegrenzt werden <strong>und</strong> nimmt eine Fläche von 4,08 ha ein.<br />

Der LRT wurde aktuell mit fünf Teilflächen (ID 10009, 10010, 10014, 10015, 10016) sowie<br />

sieben Entwicklungsflächen (ID 20005, 20003, 20002, 20007, 20009, 20008) erfasst.<br />

Allgemeine Charakteristik des LRT: Der FFH-Lebensraumtyp umfasst Wiesen des Flach<strong>und</strong><br />

Hügellandes, sofern sie infolge dauerhafter, nicht zu intensiver Nutzung (d. h.<br />

idealerweise ein- bis zweischürige Mahd mit höchstens mäßiger Düngung) artenreich <strong>und</strong><br />

hinsichtlich ihrer Schichtung <strong>und</strong> Kraut-Grasverteilung gut strukturiert sind. Hierzu gehören<br />

vor allem Glatthafer-, Rotschwingel- <strong>und</strong> Fuchsschwanzwiesen. Sie finden sich auf mäßig<br />

trockenen, frischen bis mäßig feuchten Standorten auf unterschiedlichsten, aber nicht zu<br />

nährstoffarmen Böden.<br />

Berücksichtigt werden alle artenreichen Grünland-Bestände auf „mesophilen“ Standorten<br />

(mäßig trocken bis mäßig feucht; weniger nährstoffreich) mit Wiesencharakter. Dieser<br />

erschließt sich aus dem Vorherrschen typischer Wiesenarten bei gleichzeitig nur geringem<br />

Auftreten von typischen Weidearten des Verbandes Cynosurion. Die Anteile von<br />

Gänseblümchen (Bellis perennis), Kammgras (Cynosurus cristatus), Kleinem Pippau (Crepis<br />

capillaris), Herbst-Löwenzahn (Leontodon autumnalis), Deutschem Weidelgras (Lolium<br />

perenne), Einjährigem Rispengras (Poa annua), Kriechendem Hahnenfuß (Ranunculus<br />

repens), Weiß-Klee (Trifolium repens) <strong>und</strong>/oder Quendelblättrigem Ehrenpreis (Veronica<br />

serpyllifolia) sind untergeordnet <strong>und</strong> betragen zusammen weniger als 25% Deckungsanteil.<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Die aktuelle Nutzung ist nachrangig; d. h. auch junge Brachen <strong>und</strong> aktuell als Weiden bzw.<br />

Mähweiden genutzte Bestände können bei entsprechender Artenzusammensetzung dem<br />

FFH-LRT zugeordnet werden. Als weiteres Ausschlusskriterium gelten allerdings höhere<br />

Anteile an Nährstoffzeigern, vor allem Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris), Zaun-Giersch<br />

(Aegopodium podagraria), Gewöhnliches Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesen-<br />

Lieschgras (Phleum pratense), Krauser Ampfer (Rumex crispus), Stumpfblättriger Ampfer<br />

(Rumex obtusifolius), Gewöhnliche Kuhblume (Taraxacum officinale), Weiß-Klee (Trifolium<br />

repens) <strong>und</strong>/oder Große Brennnessel (Urtica dioica). Diese dürfen zusammen lediglich<br />

weniger als 50% Deckungsanteil ausmachen.<br />

Als weitere Voraussetzung zur Einstufung der Bestände als LRT gilt die Zuordenbarkeit zum<br />

Verband der Planar-kollinen Frischwiesen (Arrhenatherion elatioris), wobei Ruderale<br />

Glatthaferwiesen (Tanaceto-Arrhenatheretum) nicht dazugehören.<br />

Die Vorkommen des LRT konzentrieren sich auf das Gebiet bei Kalbsrieth, <strong>und</strong> zwar auf das<br />

Grünland zwischen dem Mönchendamm <strong>und</strong> dem parallel dazu verlaufenden Graben. Die<br />

Fläche mit dem besten Erhaltungszustand befindet sich ebenfalls nahe davon, <strong>und</strong> zwar am<br />

Graben 23 unweit des Mönchendamms (ID 10009). Als Entwicklungsflächen wurden das<br />

größere Grünland westlich des Ackers (ID 20005), eine Teilfläche des Grünlands südöstlich<br />

des Fahrweges zwischen Schöpfwerk <strong>und</strong> Mönchendamm (ID 20003), der Ostteil des<br />

Grünlandes südlich des Mönchendamms (ID 20002) sowie einige Abschnitte des<br />

eigentlichen Mönchendamms (ID 20007, 20009, 20008) eingestuft.<br />

Charakterarten <strong>und</strong> vegetationsk<strong>und</strong>liche Zuordnung: Im Gebiet vorkommende bzw.<br />

aktuell nachgewiesene <strong>und</strong> für den Verband der Planar-kollinen Frischwiesen<br />

(Arrhenatherion elatioris) LRT-kennzeichnende Sippen sind vor allem Wiesen-Glatthafer<br />

(Arrhenatherum elatius), Wiesen-Pippau (Crepis biennis), Rot-Schwingel (Festuca rubra),<br />

Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis), Wiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare), Große<br />

Bibernelle (Pimpinella major), Wiesen-Silau (Silaum silaus) <strong>und</strong> Gamander-Ehrenpreis<br />

(Veronica chamaedrys). Darüber hinaus kommen weitere charakteristische Arten vor, die der<br />

entsprechenden Tabelle (s.u.) zu entnehmen sind. Charakteristisch für artenreiches<br />

mesophiles Grünland ist das Vorkommen zahlreicher, jedoch insgesamt überwiegend relativ<br />

unspezifischer, mahdverträglicher Arten.<br />

Soziologisch gehören die Bestände alle zum Verband der Planar-kollinen Frischwiesen<br />

(Arrhenatherion elatioris). Sofern der namengebende Wiesen-Glatthafer (Arrhenatherum<br />

elatius) mit höherer Artmächtigkeit (als der Wiesen-Fuchsschwanz – Alopecurus pratensis)<br />

vorkommt <strong>und</strong> ggf. auch Wilde Möhre (Daucus carota) beigesellt ist, können die Bestände<br />

der Möhren-Glatthaferwiese [Dauco-] Arrhenatheretum elatioris zugeordnet werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Auenlage ist jedoch auch der Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis)<br />

großflächig bestandsprägend. Bei gleichzeitig höherer Artmächtigkeit des Wiesen-Labkrauts<br />

(Galium album) liegt dann die Zuordnung zur Wiesen-Fuchsschwanzwiese ([Galio<br />

molluginis-)] Alopecuretum pratensis) nahe.<br />

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:<br />

Die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen wird folgendermaßen bewertet: Als<br />

hervorragend (A) nach KBS gelten Bestände, die gleichmäßig aus Ober-, Mittel- <strong>und</strong><br />

Untergräsern aufgebaut sind <strong>und</strong> einen Kräuteranteil von > 40% (basenreich) bzw. > 30%<br />

(basenarm besitzen. Eine gute (B) Struktur liegt vor, wenn Obergräser zunehmend, Mittel<strong>und</strong><br />

Untergräser weiterhin stark vertreten sind <strong>und</strong> ein Kräuteranteil von 30-40%<br />

(basenreich) bzw. 15-30% (basenarm) vorhanden ist. Lediglich einer mittleren bis schlechten<br />

Ausprägung gehören Flächen an, die durch Dominanz weniger Obergräser monoton bzw.<br />

faziell strukturiert sind <strong>und</strong> deren Kräuteranteil


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Strukturell hervorragend <strong>und</strong> im Gebiet am besten ausgebildet ist das kleine Wiesendreieck<br />

am Graben 23 unweit des Mönchendamms (ID 10009). Hier stocken kräuterreiche Bestände<br />

mit einem ausgewogenen Verhältnis von Unter-, Mittel- <strong>und</strong> Obergräsern, die insgesamt sehr<br />

artenreich sind. Stärker gräserdominiert, stellenweise faziesartig <strong>und</strong> kräuterärmer ist die<br />

Fläche in der Ecke Mönchendamm/Graben 23 (ID 10010). Hier wechseln kräuterreichere mit<br />

-ärmeren Fazies ab. Insgesamt wird der durchschnittliche Anteil LRT-relevanter Kräuter mit<br />

25-30% eingestuft (B). Noch stärker gräserdominiert, dazu von hochwüchsigen Sippen, u.a.<br />

Knäuelgras (Dactylis glomerata) <strong>und</strong> Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) ist die<br />

Fläche, die an den mittleren Teil des Mönchendamms angrenzt (ID 10014). Ihr Anteil LRTrelevanter<br />

Kräuter ist faziesweise sehr unterschiedlich <strong>und</strong> wird im Durchschnitt auf ca. 10-<br />

15% geschätzt. Die Struktur wird insgesamt noch als gut (B) eingestuft.<br />

Einige Abschnitte des eigentlichen Mönchendamms, <strong>und</strong> zwar die arten- <strong>und</strong><br />

kräuterreicheren (ID 10016) sowie der „Ostzipfel“ des Mönchendamms (Bereich der Zufahrt<br />

zur Koppel nördlich des Mönchendamms (ID 10015), wurden ebenfalls noch als LRT<br />

eingestuft, obwohl teils hochwüchsige Gräser dominieren <strong>und</strong> Wiesen-Kerbel (Anthriscus<br />

sylvestris) sowie Gewöhnliche Quecke (Elytrigia repens) stellenweise hohe Mengenanteile<br />

besitzen. Auf die gesamte Fläche bezogen, machen die teils nur faziesweise vorhandenen<br />

Kräuter einen Anteil von ca. 15% aus. Insgesamt wird die Struktur der westlichen Fläche (ID<br />

10016) nur als mittel bis schlecht (C) eingestuft, während die Situation im Bereich des<br />

Ostzipfels des Mönchendamms (ID 10015) etwas besser ist <strong>und</strong> daher mit gut (B) bewertet<br />

wird.<br />

Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars wird für die einzelnen LRT-<br />

Flächen (incl. E-Flächen) der Übersichtlichkeit halber in nachfolgender Tabelle dargestellt.<br />

Für eine hervorragende (A) Ausprägung sind mindestens 25 Arten (davon mindestens 5<br />

LRT-kennzeichnende), für eine gute mindestens 20 Arten (davon mindestens 4 LRTkennzeichnende)<br />

<strong>und</strong> für eine mittlere bis schlechte (C) Ausprägung mindestens 10 (davon<br />

mindestens 3 LRT-kennzeichnende) Arten erforderlich.<br />

Tab. 11: Übersicht über das LRT-relevante Artenspektrum der Einzelflächen des LRT 6510<br />

Art<br />

fett: LRT-kennzeichnende Arten; unten: Angabe der Artenzahl / davon LRT-kennzeichnende Sippen; Arten, die nur<br />

sehr vereinzelt vorkommen, stehen in Klammern; bestandsprägende/dominante Arten sind mit „!“ markiert<br />

ID 10009<br />

ID 10010<br />

ID 10014<br />

ID 10015<br />

ID 10016<br />

ID 20002<br />

ID 20005<br />

ID 20003<br />

ID 20007<br />

ID 20009<br />

ID 20008<br />

Achillea<br />

x x x x x x x x x<br />

millefolium<br />

Agrostis capillaris x (x)<br />

Alopecurus<br />

x! x! x (x) x x x! x<br />

pratensis<br />

Anthoxanthum x<br />

odoratum<br />

Arrhenatherum x! x! x x! x! x x x x! x! x!<br />

elatius<br />

Bromus<br />

x x x x x x x x<br />

hordeaceus<br />

Cardamine x<br />

x<br />

pratensis<br />

Centaurea jacea x x x x x<br />

Cerastium x x x (x) x x x x<br />

holosteoides<br />

Crepis biennis x x! x x (x) (x)<br />

Daucus carota x x x! x x x x x<br />

Deschampsia x x x x<br />

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Erhaltungszustand<br />

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FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Art<br />

ID 10009<br />

ID 10010<br />

ID 10014<br />

ID 10015<br />

ID 10016<br />

ID 20002<br />

ID 20005<br />

ID 20003<br />

ID 20007<br />

ID 20009<br />

ID 20008<br />

cespitosa<br />

Festuca rubra x x x x x x<br />

Galium album x! x x x! x x x x x x<br />

Galium verum x x (x) x (x) x<br />

Geranium (x) (x) x x (x) (x) x (x) x<br />

pratense<br />

Glechoma x x x x x x x<br />

hederacea<br />

Helictotrichon<br />

(x)<br />

pubescens<br />

Heracleum<br />

x x x x x<br />

sphondylium<br />

Holcus lanatus x x x (x)<br />

Knautia<br />

(x)<br />

arvensis<br />

Lathyrus<br />

x x x x (x) x x<br />

pratensis<br />

Leucanthemum x! !x x x (x) x x<br />

vulgare<br />

Lychnis floscuculi<br />

x x (x) (x) (x)<br />

Medicago x! x x x<br />

lupulina<br />

Pastinaca sativa x x x x x (x) x x (x) x<br />

Pimpinella<br />

x x x<br />

major<br />

Pimpinella<br />

x<br />

(x)<br />

saxifraga<br />

Plantago media<br />

(x)<br />

Poa pratensis x x! x x x x x x x x<br />

Ranunculus acris x x (x) x (x)<br />

Ranunculus x x x x x<br />

auricomus<br />

Rumex acetosa x x x! x x x x x x<br />

Silaum silaus x (x) x x<br />

Stellaria<br />

x<br />

graminea<br />

Tragopogon (x) x x (x) x (x) (x) (x)<br />

orientalis<br />

Trifolium<br />

x x x x x<br />

hybridum<br />

Trifolium<br />

(x) x x x x x<br />

pratense<br />

Trisetum<br />

x x x x<br />

flavescens<br />

Veronica<br />

x (x) x x<br />

chamaedrys<br />

Vicia cracca x x x x x (x) x (x) x x<br />

Vicia sepium x (x) x x (x) x x<br />

30/8 26/7 25/9 29/10 24/6 22/6 13/8 17/3 10/3 15/7 16/5<br />

Bewertung A A A A B (A) (B) (C) (C) (B) (B)<br />

Die Tabelle zeigt, dass das Arteninventar von vier LRT-Flächen (ID 10009, 10010, 10014,<br />

10015) mit hervorragend (A) bzw. von einer mit gut (B) (ID 10016) zu bewerten ist. Die<br />

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Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

übrigen (Entwicklungs-) Flächen zeigen zwar teilweise auch eine hervorragende bis gute<br />

Artenausstattung, zwei Flächen (ID 20003, 20007) haben jedoch nur eine mittlere bis<br />

schlechte Ausprägung (C). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass mehrere Arten nur sehr<br />

vereinzelt auftreten <strong>und</strong> großflächig ausgesprochen monotone, blütenarme Bestände<br />

ausgeprägt sind. Auf manchen Entwicklungsflächen (ID 20005, 20003) ist außerdem die<br />

hohen Anteile an Kuhblume (Taraxacum officinale) <strong>und</strong> Gewöhnlicher Quecke (Elytrigia<br />

repens) als Nährstoff- bzw. Ruderalisierungszeiger ein entscheidender Gr<strong>und</strong> dafür, die<br />

Flächen (noch) nicht als FFH-LRT einzustufen. Bei den Entwicklungsflächen auf dem<br />

Mönchendamm begründet sich dies vor allem mit den hohen Anteilen an Wiesen-Kerbel<br />

(Anthriscus sylvestris) (vgl. Beeinträchtigungen).<br />

Hinsichtlich der Beeinträchtigungen werden folgende Kriterien für die Bewertung<br />

zugr<strong>und</strong>egelegt: Bei einer hervorragenden (A) Ausprägung handelt es sich um zweischürige<br />

Wirtschaftswiesen, oder es ist ein optimaler Pflegezustand ohne Streuauflagen <strong>und</strong> ohne<br />

vorjährige, überständige Aufwuchsreste vorhanden. Die Summe von Brache-, Stör- <strong>und</strong><br />

Nährstoffzeigern <strong>und</strong> Neophyten beträgt zusammen weniger als 5%, <strong>und</strong> direkte Schäden an<br />

der Vegetation (Tritt, Ablagerungen, Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen u.ä.) sind nicht erkennbar.<br />

Bei einer guten Ausprägung (B) handelt es sich um genutztes Wirtschaftsgrünland<br />

(Mähweide oder Weide mit Nachmahd) oder um junge Brachen (1-3 Jahre), oder es liegt ein<br />

mäßiger Pflegezustand vor (mit Streuauflagen <strong>und</strong> vorjährigem Aufwuchs). Brache-, Stör<strong>und</strong><br />

Nährstoffzeiger sowie Neophyten machen zusammen 5-10% Deckung aus <strong>und</strong> direkte<br />

Schäden an der Vegetation sind deutlich erkennbar.<br />

Flächen mit langjähriger Über- oder Unternutzung bzw. Nutzungsaufgabe, die nur noch<br />

degenerierte Bestände zeigen <strong>und</strong> starke (> 5 cm) Streuauflage <strong>und</strong> -verfilzung sowie<br />

reichlich vorjährigen Aufwuchs besitzen, werden nur als mittlere bis schlechte Ausprägung<br />

(C) eingestuft. Brache-, Stör-, Nährstoffzeiger <strong>und</strong> Neophyten machen zusammen mehr als<br />

10% Deckung aus. Direkte Schäden an der Vegetation sind erheblich <strong>und</strong> führen zur<br />

Degradierung des Bestandes.<br />

Die ebenfalls bewertungsrelevanten Parameter „Verbuschung“ <strong>und</strong> „Aufforstung“ spielen im<br />

Gebiet mit Ausnahme vereinzelter Pappelschösslinge auf dem Mönchendamm (ID 10015, ID<br />

10016) keine Rolle.<br />

Stark beeinflussendes <strong>und</strong> allgemein abwertendes Kriterium ist für alle Flächen - mit<br />

(knapper) Ausnahme der kleinen Fläche am Graben 23 (ID 10009) - das Vorhandensein<br />

eines vergleichsweise hohen Anteils an Nährstoffzeigern (bewertungsrelevant > 10%).<br />

Hierzu zählen im Gebiet in erster Linie Kuhblume (Taraxacum officinale) <strong>und</strong> Gewöhnliches<br />

Knäuelgras (Dactylis glomerata), auf dem Mönchendamm (ID 10015, ID 10016) hingegen<br />

auch sehr reichlich der Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris), wo auch die Gewöhnliche<br />

Quecke (Elytrigia repens) großflächig <strong>und</strong> mit hohen Deckungswerten präsent ist. Der<br />

geschätzte Gesamtanteil solcher Arten beträgt auf fast allen Flächen mehr als 10%, so dass<br />

deshalb die Beeinträchtigungen wegen dieses als nur mittel bis schlecht (c) bewerteten<br />

Teilkriteriums automatisch ebenfalls nur dementsprechend bewertet werden können (C).<br />

Außerdem kommt die Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) stellenweise häufig vor. Obwohl<br />

die Flächen offenbar regelmäßig zwei Mal pro Jahr gemäht werden, erscheint der<br />

Schnittzeitpunkt für einen Teil der Flächen (alle Flächen südlich des Mönchendamms – ID<br />

10014, 10010, 20002) zumindest nach dem Eindruck vom Frühjahr/Frühsommer 2010 zu<br />

spät gewählt. Bis zum 20.06.2010 waren diese Flächen noch nicht genutzt <strong>und</strong> großflächig<br />

durch den teils grasreichen <strong>und</strong> hohen Aufwuchs stark verfilzt, wodurch die<br />

Wachstumsbedingungen für (niedrige) Kräuter ungünstig sind. Weniger problematisch ist<br />

dies bei Flächen, die weniger nährstoffreich <strong>und</strong> daher weniger wüchsig sind, wie auf der<br />

kleinen Fläche am Graben 23 (ID 10009). Dort wird der Anteil von Nährstoffzeigern mit 5-<br />

10% eingeschätzt, was zu einer guten (B) Bewertung führt.<br />

Besonders nachteilig wirkt sich die zu geringe Nutzung vor allem auf dem Mönchendamm<br />

aus, wo sich aufgr<strong>und</strong> des fehlenden Nährstoffentzugs, besonders massiv in den stärker<br />

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Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

beschatteten <strong>und</strong> damit frischeren Partien, der Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris)<br />

stellenweise zu Dominanzbeständen entwickelt hat <strong>und</strong> neben hochwüchsigen Gräsern, vor<br />

allem Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Gewöhnliches Knäulgras (Dactylis glomerata) <strong>und</strong><br />

Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis), aspektbestimmend ist.<br />

Tab. 12: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510<br />

LRT-ID<br />

LRT-<br />

Code<br />

Fläche<br />

gesamt<br />

m ²<br />

LRT-Anteil<br />

%<br />

LRT-<br />

Fläche<br />

ha<br />

Strukturen<br />

Teilbewertungen<br />

Arteninventar<br />

Beeinträchtigungen<br />

Gesamt-bewertung<br />

2009/2010<br />

10009 6510 4685 100 0,47 A A B A<br />

10010 6510 9390 100 0,94 B B C B<br />

10014 6510 17424 100 1,74 B A C B<br />

10015 6510 6585 100 0,66 B A C B<br />

10016 6510 2665 100 0,27 C B C C<br />

Gesamt 4,08 B<br />

Gesamterhaltungszustand: Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT im FFH-<br />

Gebiet kann mit gut (B) bewertet werden. Es besteht jedoch vor allem in sofern<br />

Entwicklungspotenzial, als bei einer Aushagerung der Flächen <strong>und</strong> damit der Verminderung<br />

des Anteils von Nährstoffzeigern die Gesamtbewertung der Beeinträchtigungen<br />

verbesserungsfähig ist. Außerdem können dann vor allem auf der großen Fläche südlich des<br />

Mönchendamms (ID 10014) <strong>und</strong> auf dem Mönchendamm (ID 10015, ID 10016) die von<br />

(hohen) Gräsern großflächig dominierten Bestände ggf. reicher an FFH-relevanten Kräutern<br />

werden <strong>und</strong> sich so auch hinsichtlich der Struktur verbessern lassen. Zudem ließen sich auf<br />

diese Weise eventuell auch solche Arten fördern, die zwar gegenwärtig nominell, aber nur<br />

mit einzelnen, wenigen bzw. geklumpt vorkommenden Individuen vertreten sind, wie z.B.<br />

Orientalischer Bocksbart (Tragopogon orientalis), Große Bibernelle (Pimpinella major),<br />

Mittlerer Wegerich (Plantago media), Acker-Witwenblume (Knautia arvensis) oder Echtes<br />

Labkraut (Galium verum).<br />

Entwicklungsflächen für den LRT 6510<br />

Für den LRT 6510 werden sieben Entwicklungsflächen (EF), davon eine mit Nebencode<br />

6440 (ID 20005) vorgeschlagen. Diese ergeben sich vor allem aus der räumlichen Nähe zu<br />

bereits als LRT ausgewiesenen Flächen: ID 20005 nahe der arten- <strong>und</strong> strukturreichen<br />

kleinen Fläche am Graben 23 (ID 10009); ID 20002 benachbart zu der bereits als LRT<br />

ausgewiesenen Fläche (ID 10014) südlich des Mönchendamms; ID 20007, ID 20009, ID<br />

20008 als „Zwischenstücke“ des Mönchendamms zu bereits als LRT bewerteten Abschnitten<br />

(ID 10015, ID 10016). Bei der Fläche südöstlich des Fahrweges zwischen Schöpfwerk <strong>und</strong><br />

Mönchendamm handelt es sich um einen gegenüber den umliegenden Flächen um einen<br />

leicht erhöhten <strong>und</strong> damit erkennbar trockeneren Standort.<br />

Obwohl lediglich durch die feuchten bis nassen, flutrinnenartigen Senken von den<br />

benachbarten Flächen getrennt, wird die östlich an die vorab charakterisierte Fläche (ID<br />

10014) angrenzenden (ID 20002) von dieser gesondert erfasst. Hier dominieren auf großen<br />

Flächen noch stärker die Gräser, vor allem hoch- <strong>und</strong> mittelhochwüchsige, wie Wiesen-<br />

Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Gewöhnliches Knäuelgras (Dactylis glomerata), Quecke<br />

(Elytrigia repens) <strong>und</strong> Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis). Der Anteil LRT-relevanter<br />

Kräuter ist faziesweise außerordentlich niedrig (


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„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Fast alle Flächen sind nominell (sehr) artenreich <strong>und</strong> würden teils bereits das Kriterium für<br />

eine diesbezüglich hervorragende (A), aber zumindest C-Bewertung erfüllen. Zahlreiche<br />

Arten, vor allem Magerkeitszeiger, wie Mittlerer Wegerich (Plantago media), Echtes Labkraut<br />

(Galium verum), Kleine Bibernelle (Pimpinella saxifraga) oder Flaumiger Wiesenhafer<br />

(Helictotrichon pubescens), kommen jedoch nur ganz vereinzelt vor. Gegen eine Bewertung<br />

als LRT sprechen jedoch vor allem die hohen Anteile an Nährstoff- <strong>und</strong>/oder Brachezeigern,<br />

vor allem Kuhblume (Taraxacum officinale), Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris),<br />

Gewöhnliches Knäulgras (Dactylis glomerata) <strong>und</strong>/oder Gewöhnliche Quecke (Elytrigia<br />

repens). Teilweise liegen die Anteile dieser Arten bei mehr als 50%, wie z.B. bei den Flächen<br />

auf dem Mönchendamm (ID 20008, 20007). Außerdem wirkt sich die Dominanz solcher<br />

Arten wegen der Hochwüchsigkeit auch negativ auf die Struktur aus. Obwohl gerade der<br />

Mönchendamm abschnittweise für sich betrachtet gegenwärtig kaum den Eindruck eines<br />

positiven Entwicklungspotenzials vermittelt, wird dieses gerade hier aus zwei Gründen als<br />

besonders günstig erachtet: Zum einen existieren bereits Abschnitte, die relativ artenreich<br />

<strong>und</strong> kleinflächig auch weniger oder kaum von hochwüchsigen Arten, incl. Nitrophyten<br />

besiedelt sind, <strong>und</strong> zum anderen bietet der Damm auf engem Raum eine große<br />

Standortvielfalt, die sich aus der Exposition (SSO- <strong>und</strong> NNW-exponierte Böschung,<br />

Dammkrone) sowie den unterschiedlichen Feuchtegradienten (Deichfuß zum Graben hin<br />

frisch, Böschungen <strong>und</strong> Krone trocken) ergeben. Dies spiegelt auch das Spektrum der<br />

bereits nachgewiesenen Arten wider. Entscheidend ist hier, die Intensivierung bzw.<br />

überhaupt die Aufnahme der Nutzung in Form von zweimaliger Mahd mit Austrag des<br />

Mähgutes.<br />

Tab. 13: Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 6510<br />

6510-Entwicklungsflächen<br />

ID-Nr.<br />

LRT-Code<br />

Fläche<br />

ha<br />

Bemerkung<br />

20005 6510-EF 7,09<br />

20003 6510-EF 2,96<br />

große Fläche östlich des Ackers mit vereinzelten Vorkommen von<br />

Brenndolde an der Böschung zu dem tieferliegenden schmalen frischen<br />

bis nassen Streifen entlang des Grabens am Ostrand (Nebencode<br />

6440)<br />

kleinere, höherliegende Fläche südöstlich des Fahrweges vom<br />

Schöpfwerk zum Mönchendamm<br />

20002 6510-EF 1,56 Streifen parallel an den Mönchendamm angrenzend<br />

20007 6510-EF 0,12 mittlerer Abschnitt des eigentlichen Mönchendamms<br />

20009 6510-EF 0,26 mittlerer Abschnitt des eigentlichen Mönchendamms<br />

20008 6510-EF 0,30 westlicher Abschnitt des eigentlichen Mönchendamms<br />

Gesamt 12,30<br />

Soll-Ist-Vergleich: Da der LRT bisher nicht im Standarddatenbogen berücksichtigt wurde,<br />

kann das Vorkommen von gegenwärtig vier Flächen mit günstigem Erhaltungszustand (A, B)<br />

(ID 10009, 10010, 10014, 10015) <strong>und</strong> einer Fläche mit ungünstigem EZ (C) (ID 10016) als<br />

eine erhebliche Bereicherung der LRT-Gesamtkulisse betrachtet werden. Zusätzlich werden<br />

sechs Entwicklungsflächen (ID 20005, 20003, 20002 20007, 20008, 20009) mit begründeter<br />

Aussicht auf Erreichbarkeit von FFH-LRT-Qualität vorgeschlagen.<br />

Auf die Verbesserungsmöglichkeiten des gegenwärtigen Zustands der meisten bereits als<br />

LRT ausgewiesenen Flächen durch verändertes Management (Änderung der Nutzungstermine,<br />

Aushagerung) wurde bereits oben (im Abschnitt „Beeinträchtigungen“) verwiesen.<br />

47


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Mit einer Verbesserung des Gesamterhaltungszustandes des LRT kann bei angepasstem<br />

Management durchaus gerechnet werden. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die laut<br />

KBS relevanten Beeinträchtigungen (i.w.S. unangepasste Nutzung) verringert werden <strong>und</strong><br />

somit eine Verbesserung der Teilbewertung erreicht wird. In Folge dessen könnten sich<br />

sowohl die Strukturen (vor allem Kräuteranteil) als auch das Artengefüge (Zunahme<br />

bewertungsrelevanter Arten – sowohl qualitativ als auch quantitativ) verbessern.<br />

Eine Zunahme der LRT-relevanten Flächen ist bereits im Ergebnis der aktuellen Begehung<br />

erfolgt. Eine weitere Mehrung des LRT wird nicht ausgeschlossen, wie die Berücksichtigung<br />

von zwei weiteren Entwicklungsflächen zeigt.<br />

48


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie<br />

4.2.1 Einleitung <strong>und</strong> Übersicht<br />

Im Anhang II der FFH-Richtlinie werden Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten von gemeinschaftlichem<br />

Interesse aufgeführt, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden<br />

müssen. Für das FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ sind laut<br />

Standarddatenbogen die Bachmuschel (Unio crassus), Helm-Azurjungfer (Coenagrion<br />

mercuriale) <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) sowie der Fischotter (Lutra lutra)<br />

als Arten des Anhangs II gemeldet worden. Darüber hinaus liegen Nachweise der Grünen<br />

Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) vor. Bei den gleichfalls dokumentierten Meldungen des<br />

Großen Mausohrs (Myotis myotis) wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um<br />

nichtsignifikante Vorkommen handelt (keine artrelevanten Habitate vorhanden).<br />

Artdaten, die älter als zehn Jahre sind, finden im Rahmen der Managementplanung nur dann<br />

Berücksichtigung, wenn die Arten im SDB oder der ThürNEzVO verzeichnet sind.<br />

Nachfolgend werden die einzelnen Arten hinsichtlich der Aktualität <strong>und</strong> Ausdehnung ihrer<br />

Vorkommen, ihrer Bestandsgrößen <strong>und</strong> Habitate sowie des Erhaltungszustandes im Sinne<br />

der FFH-Richtlinie besprochen.<br />

Tab. 14:<br />

EU-Code Artname<br />

Übersicht der Anhang-II-Arten im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

Angabe im<br />

SDB<br />

Erhaltungszustand<br />

nach SDB<br />

Anzahl<br />

HF<br />

Anzahl<br />

HEF<br />

1032 Bachmuschel (Unio crassus) x C 1 3<br />

1044 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) x A 5 2<br />

4045 Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) x B 3 3<br />

1037 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) - - 1 -<br />

1355 Fischotter (Lutra lutra) x C<br />

HF – Habitatflächen, HEF - Habitatentwicklungsflächen<br />

4.2.2 Beschreibung der Arten<br />

4.2.2.1 Bachmuschel (Unio crassus)<br />

Allgemeine Charakteristik<br />

Die Bachmuschel lebt in Bächen <strong>und</strong> Flüssen <strong>und</strong> gilt als Charakterart für Fließgewässer der<br />

Hügellandstufe <strong>und</strong> des Tieflandes. Ihre höchsten Individuendichten erreicht sie im unteren<br />

Teil der Forellenregion sowie in der Äschenregion. In der Barbenregion (z.B. Unstrut) kommt<br />

sie zwar auch noch vor, hier sind andere Großmuschelarten jedoch meist häufiger. Die<br />

Jungtiere der Bachmuschel leben in sandigem, meist kiesigem Substrat, seltener auch im<br />

Lehm oder Schlick, während die Altmuscheln hinsichtlich des Substrats weniger<br />

anspruchsvoll sind <strong>und</strong> gelegentlich auch an schlammigen Stellen vorkommen. Die<br />

Bachmuschel benötigt mindestens Gewässergüte II (Nitratwerte unter 10 mg/l, BAUER 1999).<br />

Hauptgefährdungsursachen für diese Art ist die Gewässerverschmutzung. Am<br />

empfindlichsten reagieren dabei die mehrere Jahre im Lückensystem des Gewässergr<strong>und</strong>es<br />

lebenden, auf sauerstoffreiches Milieu angewiesenen Jungmuscheln. Wie alle<br />

Großmuscheln ist die Art auf spezifische Fischarten als Wirtsfische für ihre Larven<br />

(Glochidien) angewiesen. Die Hauptwirte sind: Elritze, Groppe, Döbel, Rotfeder <strong>und</strong><br />

Dreistachliger Stichling, daneben kommen auch Flussbarsch, Neunstachliger Stichling <strong>und</strong><br />

Hasel in Betracht.<br />

49


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

In Thüringen war die Bachmuschel ehemals eine der häufigsten Großmuscheln <strong>und</strong> kam vor<br />

allem in den Bächen im Thüringer Becken, im Südthüringer Grabfeld <strong>und</strong> dem gesamten<br />

Einzugsgebiet der Weida in Ostthüringen sowie den größeren Flüssen Unstrut, Saale,<br />

Werre, Helme, Gera <strong>und</strong> Weiße Elster vor.<br />

Gegenwärtig gibt es in Thüringen nur noch vier Vorkommen: in der Kleinen Helme im FFH-<br />

Gebiet 184. in der oberen Helme (Landkreis Nordhausen), der Milz (Südthüringer Grabfeld)<br />

<strong>und</strong> in der Rodach (Grabfeld im Bereich der thüringisch-bayerischen Landesgrenze) (TLUG<br />

2009).<br />

Methodik<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Bewertung des Erhaltungszustandes der Art nach KBS waren die<br />

umfangreichen vorliegenden Daten <strong>und</strong> Unterlagen sowie die entsprechenden Populationserfassungsdaten<br />

der TLUG (BÖßNECK 1996, 1998, 1999 <strong>und</strong> 2001; BUTTSTEDT 2008C;<br />

LINFOS-Datenbank). Eine erneute Überprüfung des Vorkommens ist nicht Leistungsbestandteil.<br />

Methodik der Bewertung des Erhaltungszustandes<br />

Die Bewertung des Erhaltungszustandes folgt der in PAN & ILÖK (2009) publizierten<br />

Empfehlung für ein b<strong>und</strong>esweites Monitoring. Das Bewertungsschema wurde um den<br />

Teilparameter „Durchgängigkeit des Gewässers“ ergänzt, da diese erhebliche Auswirkungen<br />

auf die gesamte Charakteristik des Fließgewässers (v.a. Fließgeschwindigkeit <strong>und</strong> die damit<br />

verb<strong>und</strong>enen Strukturen) sowie den Wirtsfischbestand hat. Das für das PG angewandte<br />

Bewertungsschema für den Erhaltungszustand ist als Anlage beigefügt.<br />

Informationen zur Gewässerunterhaltung, Nitratgehalt <strong>und</strong> Fischbestand wurden<br />

recherchiert.<br />

Bestand <strong>und</strong> Habitatflächen im Plangebiet<br />

Die Bachmuschel lebte ehemals im gesamten Hauptlauf der unteren Unstrut, im Flutkanal<br />

sowie in der Helme <strong>und</strong> Kleinen Helme (BÖßNECK 1998). Gegenwärtig sind noch<br />

Restvorkommen in der Helme <strong>und</strong> Kleinen Helme bekannt. In letzterer befindet sich das<br />

Hauptvorkommen oberhalb Edersleben in Sachsen-Anhalt. Der Bestand bei Voigtstedt<br />

beschränkt sich auf wenige Tiere (Tab. 15). Bei einer im Jahr 1997 durchgeführten<br />

Gr<strong>und</strong>räumung wurden ca. 10 Tiere festgestellt, bei einer weiteren Gr<strong>und</strong>räumung im Jahr<br />

2003 wurden noch 13 Tiere gef<strong>und</strong>en (KLEEMANN 2003, LINFOS-Datenbank). Die Tiere<br />

wurden gekennzeichnet <strong>und</strong> als Gruppe in das Gewässer eingesetzt. Im Zuge einer<br />

Überprüfung im Jahr 2008 konnte keines der Tiere wiedergef<strong>und</strong>en werden (BUTTSTEDT<br />

2008c). Da auch keine Leerschalen nachweisbar waren, kann davon ausgegangen werden,<br />

dass die Tiere einen Standortwechsel vorgenommen <strong>und</strong> günstigere Bereiche aufgesucht<br />

haben. Prinzipiell ist jedoch anzunehmen, dass die Tiere noch vorhanden, jedoch aufgr<strong>und</strong><br />

der sehr geringen Siedlungsdichte schwer aufzufinden sind.<br />

Tab. 15:<br />

Nachweise der Bachmuschel (Unio crassus) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei<br />

Artern“<br />

Quelle: BÖßNECK 2001, LINFOS: KLEEMANN 2003; BUTTSTEDT 2000)<br />

Gewässer<br />

Habitat-<br />

ID<br />

Länge des<br />

besiedelten<br />

Abschnitts [m]<br />

Individuenanzahl<br />

1998<br />

Individuenanzahl<br />

2003<br />

Individuenanzahl<br />

2008<br />

Kleine Helme 30010 556


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Bewertung des Erhaltungszustandes<br />

Zustand der Population: In dem besiedelten Teilabschnitt der Kleinen Helme wurden einmal<br />

10 (BÖßNECK 1998) <strong>und</strong> einmal 13 Tiere (KLEEMANN 2003 in LINFOS-Datenbank der TLUG)<br />

festgestellt. Zwei Tiere wurden auf ein Alter von 5-6 Jahren, fünf Tiere auf ein Alter von 7-8<br />

Jahren <strong>und</strong> ein Tier auf ein Alter von 9 Jahren geschätzt (BÖßNECK 1998). Der Zustand der<br />

Population ist damit aufgr<strong>und</strong> der äußerst geringen Besiedlungsdichte sowie der kaum<br />

vorhandenen Jungtiernachweise (Alter ≤ 5 Jahre) mit „mittel bis schlecht“ (C) zu bewerten.<br />

Auch die gesamte Populationsgröße dürfte weit unter 1.000 Tieren liegen, selbst wenn<br />

davon ausgegangen werden kann, dass das Vorkommen mit jenem im sachsen-anhaltischen<br />

Teil der Kleinen Helme korrespondiert.<br />

Habitatqualität: Die Kleine Helme ist ein ausgebautes <strong>und</strong> stark begradigtes Fließgewässer.<br />

Eine ausgeprägte Breiten- <strong>und</strong> Tiefenvarianz ist nicht vorhanden. Typische<br />

gewässerbegleitende Ufergehölze sind nicht vorhanden. Es treten lediglich Einzelgehölze<br />

auf. Das Wasser ist milchig-trüb. Der Teilparameter Lebensraum kann somit nur mit „c“<br />

bewertet werden.<br />

Die Fließgeschwindigkeit ist mäßig schnell bis langsam fließend. Stromschnellen sind nicht<br />

vorhanden („b“). Aufgr<strong>und</strong> der geringen Schleppkraft ist das Substrat schlammig,<br />

stellenweise sandig-kiesig (BÖßNECK 1998, PGNU 1999). Während der Vegetationsperiode<br />

ist die Wassermenge <strong>und</strong> die Fließgeschwindigkeit bei Niedrigwasserabfluss so gering, dass<br />

das Gewässer zu einer starken Entwicklung von Röhrichtarten, insbesondere des<br />

Igelkolbens (Sparganium) <strong>und</strong> des Rohr-Glanzgrases (Phalaris ar<strong>und</strong>inacea) neigt. Der<br />

üppige Bewuchs hat eine Minderung der Strömungsgeschwindigkeit sowie eine<br />

Substratakkumulation zur Folge, so dass die Kleine Helme schneller verschlammt <strong>und</strong> die<br />

wertvollen sandig-kiesigen Abschnitte überlagert werden.<br />

Die ökologische Durchgängigkeit der Kleinen Helme ist weitgehend gegeben („b“).<br />

Der Nitratgehalt der Kleinen Helme wird für den Bereich Edersleben (Sachsen-Anhalt, in<br />

EBEL & BUTTSTEDT 2006) mit 10, 5 mg/l (Mittelwert) <strong>und</strong> für Artern mit 20 mg/l (Beprobung<br />

2007) angegeben. Die Wasserqualität ist damit als „mittel bis schlecht“ einzustufen.<br />

Entsprechend den naturräumlichen Gegebenheiten sind als Wirtsfische Döbel, Hasel,<br />

Dreistachliger Stichling, Flussbarsch <strong>und</strong> (untergeordnet) Bachforelle zu erwarten, so dass<br />

das potenzielle Wirtsfischspektrum des PG 5 Arten umfasst (Döbel, Hasel, Bachforelle,<br />

Flussbarsch, Dreistachliger Stichling), von denen auch alle vorkommen (BUTTSTEDT 2008c).<br />

Die Anzahl der potenziellen Wirtsfische in der Kleinen Helme ist damit hoch. Es ist jedoch<br />

festzustellen, dass der Bachforelle als Wirtsfisch nur eine äußerst geringe Bedeutung<br />

zukommt, da von dieser Art immer nur Einzeltiere festgestellt werden <strong>und</strong> größere Bestände<br />

auch nicht zu erwarten sind. Auch Flussbarsch (2,4 %) <strong>und</strong> Dreistachliger Stichling (2,1 %)<br />

stellen nur einen geringen Anteil am Gesamtspektrum. Als Hauptwirte kommen daher<br />

gegenwärtig vor allem Döbel (24,5 %) <strong>und</strong> Hasel (18,7 %) in Betracht. Zudem sind die<br />

Jungfischdichte aller festgestellten Wirtsfischarten <strong>und</strong> damit der Reproduktionserfolg gering,<br />

so dass eine Herabstufung auf „b“ erfolgte. Hierfür dürfte die geringe Ausstattung der Kleinen<br />

Helme mit geeigneten Laich- <strong>und</strong> Aufwuchshabitaten verantwortlich sein.<br />

Beeinträchtigungen: Das Einzugsgebiet der Kleinen Helme oberhalb Voigtstedt ist durch<br />

Ackerschläge <strong>und</strong> weitgehend intensiv genutzte Grünländer geprägt. Laubwälder oder -<br />

gehölze sind weiträumig nicht vorhanden. In Höhe des besiedelten Abschnittes wird die<br />

Kleine Helme von Grünländern <strong>und</strong> Gärten flankiert.<br />

Da die Kleine Helme als Vorflut zur Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen dient<br />

<strong>und</strong> von den Gemeinden im Einzugsgebiet (einschließlich Oberlauf in Sachsen-Anhalt)<br />

immer noch Siedlungsabwässer eingeleitet werden, ist die Nährstoffbelastung entsprechend<br />

hoch. Dies zeigt sich neben der Gewässertrübung an der Ufervegetation, welche von<br />

nährstoffliebenden Pflanzenarten bestimmt wird.<br />

51


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Zu dem Teilparameter Sedimentumlagerung <strong>und</strong> -verfrachtung, Feinsedimenteintrag liegen<br />

keine Angaben vor, so dass eine Bewertung nicht möglich ist.<br />

Die hohe Nährstofffracht <strong>und</strong> z.T. starke Verkrautung hat eine Verschlammung der<br />

Gewässersohle zur Folge, so dass regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich sind.<br />

Diese stellten in der Vergangenheit eine erhebliche Beeinträchtigung für die Bachmuschel-<br />

Population dar. Bei einer Gr<strong>und</strong>räumung im Herbst/Winter 1997/98 wurden (mindestens) ca.<br />

10 Tiere aus dem Gewässer entfernt, die am Ufer verendeten. Dies wurde zum Anlass<br />

genommen, in den nachfolgenden Jahren die Unterhaltung zu optimieren.<br />

Neozoen sind im PG vorhanden. So konnte im Jahr 2009 der Nutria beobachtet werden.<br />

Beobachtungen zur Prädation von Großmuscheln liegen nicht vor.<br />

Eine touristische Nutzung findet nicht statt.<br />

Tab. 16:<br />

Bewertung der Habitate der Bachmuschel (Unio crassus) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />

Helmegräben bei Artern“<br />

Zustand der Population<br />

Populationsgröße<br />

Siedlungsdichte<br />

Populationsstruktur / Reproduktionsrate<br />

Habitatqualität<br />

Lebensraum<br />

Fließgeschwindigkeit<br />

Gr<strong>und</strong>substrat <strong>und</strong> hyporheisches Interstitial<br />

Durchgängigkeit des Gewässers<br />

Nitratgehalt (NO 3 in mg/l oder Nitratstickstoffgehalt (NO 3-N in mg/l)<br />

Wirtsfischspektrum<br />

Beeinträchtigungen<br />

Nährstoffeinträge<br />

Sedimentumlagerung <strong>und</strong> -verfrachtung, Feinsedimenteintrag<br />

Habitat-ID 30010<br />

Gewässer<br />

Anteil Laub(misch)wald oder landwirtschaftlich ungenutzter bis sehr extensiv<br />

genutzter Flächen im Einzugsgebiet<br />

Gewässerunterhaltung<br />

Fraßdruck durch Neozoen<br />

Touristische Nutzung<br />

Gesamtbewertung<br />

Kleine Helme<br />

C<br />

c<br />

c<br />

c<br />

C<br />

c<br />

b<br />

c<br />

b<br />

c<br />

b<br />

C<br />

c<br />

keine Bewertung möglich<br />

c<br />

c<br />

b<br />

a<br />

C<br />

Neben der aktuell besiedelten Teilfläche der Kleinen Helme in Höhe der Ortslage Voigtstedt<br />

stellen die ober- <strong>und</strong> unterhalb gelegenen Abschnitte der Kleinen Helme in Richtung<br />

Landesgrenze bzw. Unstrut sowie der Graben 23 potenzielle Habitatflächen dar. Diese<br />

Abschnitte wurden als Entwicklungshabitate ausgewiesen.<br />

52


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

Erhaltungszustand<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tab. 17:<br />

Habitatentwicklungsflächen der Bachmuschel (Unio crassus) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />

Helmegräben bei Artern“<br />

Gewässer Habitat-ID Länge des Abschnitts [m]<br />

Kleine Helme oberhalb Umfluter 40006 824<br />

Kleine Helme unterhalb Umfluter 40007 4.380<br />

Graben 23 40008 7.524<br />

Gesamterhaltungszustand: Innerhalb des PG ist nur eine Habitatfläche der Bachmuschel<br />

bekannt. Der Gesamterhaltungszustand dieser Fläche ist „mittel-schlecht“ (C). Die Kleine<br />

Helme weist aufgr<strong>und</strong> ihres Ausbaugrades, der Nährstoffbelastung <strong>und</strong> der regelmäßig<br />

durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen keine günstigen Habitatbedingungen für die<br />

Bachmuschel auf.<br />

Soll-Ist-Vergleich: Durch entsprechende Maßnahmen muss darauf hingewirkt werden, v.a.<br />

habitatstrukturelle Parameter zu optimieren <strong>und</strong> somit die Habitatqualität an sich zu<br />

verbessern. Des weiteren müssen die mit „c“ bewerteten Beeinträchtigungen mittel- <strong>und</strong><br />

langfristig reduziert <strong>und</strong> auf ein nicht-erhebliches Maß gemindert werden. Unsicher ist<br />

hingegen, ob es gelingt, den Zustand der Population tatsächlich auf ein „gutes“ Niveau (B) zu<br />

heben.<br />

4.2.2.2 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)<br />

Allgemeine Charakteristik<br />

Das Hauptareal der atlanto-mediterran verbreiteten Helm-Azurjungfer liegt im südwestlichen<br />

Europa. In Deutschland befinden sich Bayern <strong>und</strong> Baden-Württemberg am Ostrand des<br />

geschlossenen Verbreitungsgebietes (KUHN 1998, STERNBERG et al. 1999). Nördlichere<br />

B<strong>und</strong>esländer werden nur lückenhaft besiedelt.<br />

Thüringen bildet zusammen mit Sachsen-Anhalt einen Verbreitungsschwerpunkt der Helm-<br />

Azurjungfer in Mittel- <strong>und</strong> Ostdeutschland. Die mit Abstand individuenreichste (mehrere<br />

H<strong>und</strong>ert Imagines) <strong>und</strong> bezüglich der Flächenverbreitung bedeutendste Population ist in der<br />

Helmeniederung zu finden, die naturräumlich dem Thüringer Becken mit Randplatten (D18)<br />

zuzuordnen ist. Das länderübergreifende Vorkommen ist von b<strong>und</strong>esweiter Bedeutung<br />

(siehe auch BUCHWALD et al. 2003, ZIMMERMANN et al. 2005).<br />

Die Helm-Azurjungfer ist eine Charakterart langsam fließender, im <strong>Offenland</strong> gelegener<br />

Gewässer mit reicher Submersvegetation. Natürliche Wiesenrinnsale <strong>und</strong> -bäche werden<br />

ebenso besiedelt wie anthropogen entstandene Meliorations-Gräben, sofern sie dem Habitatschema<br />

der Art entsprechen. Die Habitate sind überwiegend unbeschattet <strong>und</strong> gut durchlichtet,<br />

weisen ein lockeres Wasserried <strong>und</strong> eine reiche Submersvegetation auf. Auffallend<br />

ist, dass die Fortpflanzungsgewässer häufig von Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong>/oder Quellwasserzutritten<br />

beeinflusst sind <strong>und</strong> somit im Winter selten oder gar nicht durchfrieren <strong>und</strong> im Sommer nicht<br />

oder nur selten austrocknen. Zur Eiablage werden dichte Pflanzenbestände bevorzugt. Die<br />

Eier werden endophytisch <strong>und</strong> meist submers abgelegt, dabei nicht ausschließlich in Berula<br />

erecta, sondern z.B. auch in Callitriche-Polster, Eleocharis palustris, Elodea canadensis,<br />

Glyceria ssp., Nasturtium officinale, Phalaris ar<strong>und</strong>inacea u.a. (BUCHWALD 1989, STERNBERG<br />

et al. 1999). Die Entwicklungsdauer der Larven dauert in unseren Breiten in der Regel zwei<br />

Jahre. Der Höhepunkt der Flugzeit liegt zumeist zwischen Ende Mai <strong>und</strong> Ende Juli/Anfang<br />

August (KUHN 1998, STERNBERG et al. 1999, BUCHWALD et al. 2003).<br />

53


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Methodik<br />

Erfassungsmethodik<br />

Neben der Auswertung der zahlreichen vorhandenen Daten <strong>und</strong> Unterlagen zum Gebiet<br />

wurden im Jahr 2009 ergänzende eigene Erhebungen vorgenommen. Hierzu erfolgten<br />

während der Hauptflugzeit von C. mercuriale drei Begehungen (17.06., 25.06. <strong>und</strong><br />

03.07.2009) bei günstigen Witterungsbedingungen (sonnig, trocken, Schattentemperatur<br />

mind. 20 °C, kein oder wenig Wind). Die Abschätzung der Populationsgröße erfolgte durch<br />

Zählung der Imagines auf Standard-Untersuchungsstrecken von 100 m Länge entlang der<br />

besiedelten Gräben bzw. Fließgewässer. Die Erfassung wesentlicher Habitatparameter<br />

(emerse <strong>und</strong> submerse Vegetation, Besonnungsgrad, angrenzende Nutzungen) sowie ggf.<br />

von Beeinträchtigungen (Gewässerunterhaltung, Wasserführung, Nährstoffeinträge usw.)<br />

wurde entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels (siehe unten) vorgenommen.<br />

Methodik der Bewertung des Erhaltungszustandes<br />

Die Bewertung des Erhaltungszustandes folgt im Wesentlichen den in einem von PAN &<br />

ILÖK (2009) vorgelegten Entwurfsstand publizierten Vorgaben für ein b<strong>und</strong>esweites<br />

Monitoring. Entsprechend den regionalen Gegebenheiten werden bei der Bewertung des<br />

Erhaltungszustandes noch einmal kleinere Modifizierungen vorgenommen. Ergänzt wurden<br />

z.B. die Einschätzung der Einbindung in Metapopulationen <strong>und</strong> die fakultative Bewertung<br />

möglicher Nährstoffeinträge. Nährstoffeinträge sollten fakultativ bewertet werden, da sie nicht<br />

in jedem Fall über die Kriterien der Habitatqualität (Vegetation, angrenzende Nutzungen)<br />

erfasst werden können.<br />

Auch die Bewertung der Gewässerunterhaltung an Gräben wurde geringfügig verändert, da<br />

die im Entwurf von PAN & ILÖK (2009) vorgesehene Unterscheidung zwischen deutlich zu<br />

intensiver Gewässerunterhaltung (B) <strong>und</strong> viel zu intensiver Gewässerunterhaltung (C) nicht<br />

nachvollziehbar ist.<br />

Das für das Plangebiet angewandte Bewertungsschema für den Erhaltungszustand von<br />

Habitaten der Helm-Azurjungfer ist als Anlage beigefügt.<br />

Bestand <strong>und</strong> Habitatflächen im Plangebiet<br />

Die Helme-Unstrut-Niederung stellt einen der wichtigsten Verbreitungsschwerpunkte der<br />

Helm-Azurjungfer in Thüringen dar. Das Vorkommen setzt sich im Norden <strong>und</strong> Nordwesten<br />

auf dem Territorium Sachsen-Anhalts fort <strong>und</strong> ist demzufolge von länderübergreifender<br />

Bedeutung. Auf der thüringischen Seite bildet das FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben<br />

bei Artern“ einen wichtigen Bestandteil dieses Verbreitungsschwerpunktes, das<br />

besiedelte Gebiet reicht allerdings noch weit über dessen Grenzen hinaus.<br />

Die beiden Arten Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer sind im hier betrachteten FFH-Gebiet seit<br />

etwa zehn Jahren Gegenstand gezielter Untersuchungen <strong>und</strong> eines Artenmonitorings. Auf<br />

der Basis der vorhandenen Daten <strong>und</strong> der eigenen Erhebungen im Jahr 2009 können<br />

einerseits langjährige Vorkommensschwerpunkte benannt <strong>und</strong> andererseits Veränderungen<br />

in der Besiedlung einzelner Gewässerabschnitte aufgezeigt werden. Für die Abgrenzung<br />

aktueller Habitatflächen werden neben den eigenen Erhebungsdaten insbesondere die<br />

Arbeiten von BUTTSTEDT & BUTTSTEDT (2005, 2008a, b), PETZOLD (2008) <strong>und</strong> BÖSCHA<br />

(2001) herangezogen. Im Ergebnis lassen sich für das FFH-Gebiet fünf Gewässer bzw.<br />

Gewässerabschnitte als Habitatflächen der Helm-Azurjungfer benennen:<br />

− die Kleine Helme von unterhalb der Ortslage Voigtstedt bis zur Mündung in die<br />

Unstrut (Habitat-ID 30001),<br />

54


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

− der Graben 23 von der nördlichen Grenze des FFH-Gebietes bis zur Einmündung<br />

des Grabens 44 (ID 30002),<br />

− der Graben 38 von der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> der sich an diesen<br />

anschließende in N-S-Richtung verlaufende Teil des Grabens 44 bis zur Einmündung<br />

in den Graben 23 (ID 30003),<br />

− der Graben nordöstlich von Voigtstedt von der nördlichen Grenze des FFH-Gebietes<br />

<strong>und</strong> der sich daran anschließende S12/35 bis zur Einmündung in den Graben 23 (ID<br />

30004),der Graben nordöstlich der Ölmühle Artern <strong>und</strong> östlich der Kleinen Helme <strong>und</strong><br />

der Südostteil des Helmegrabens (ID 30005).<br />

Die Tab. 18 gibt eine Übersicht über die Längen der besiedelten Gewässerabschnitte, die im<br />

Zeitraum bis 2008 ermittelten maximalen Individuendichten sowie die im Jahr 2009<br />

festgestellten Individuendichten. Bezüglich der Gewässerlängen ist anzumerken, dass die<br />

Gewässerabschnitte in den vergangenen Jahren nicht gleichmäßig von C. mercuriale<br />

besiedelt waren bzw. nicht in jedem Fall in voller Länge für eine kontinuierliche Besiedlung<br />

geeignet sind. Lediglich für die Kleine Helme lässt sich eine mehr oder weniger durchgängige<br />

Besiedlung feststellen. Letztere bildet zusammen mit dem Helmegraben die<br />

derzeitig wichtigsten Habitate im FFH-Gebiet. Im Jahr 2009 konnten an der Kleinen Helme<br />

bis zu 60 Individuen/100 m <strong>und</strong> am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) bis zu 50<br />

Individuen/100 m festgestellt werden. Demzufolge werden zwar nicht die Maximalzahlen der<br />

vergangenen Jahre erreicht, doch heben sich die beiden Gewässerläufe damit deutlich von<br />

den übrigen drei Habitaten ab, an denen eine weitaus geringere Individuendichte festgestellt<br />

wurde.<br />

Tab. 18:<br />

Habitate der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />

Helmegräben bei Artern“<br />

Gewässer Habitat-ID Länge des<br />

besiedelten<br />

Abschnitts [m]<br />

Max. Individuendichte<br />

(Ind./100 m) bis 2008<br />

Individuendichte<br />

(Ind./100 m) 2009<br />

Kleine Helme 30001 4.045 78 60<br />

Graben 23 bis zur<br />

Einmündung des<br />

Grabens 44<br />

Graben 38 <strong>und</strong> in N-S-<br />

Richtung verlaufender<br />

Teil des Grabens 44<br />

Graben nordöstlich<br />

Voigtstedt <strong>und</strong> Graben<br />

S12/35<br />

Graben nordöstlich<br />

Ölmühle Artern <strong>und</strong> der<br />

Südost-Teil des<br />

Helmegrabens<br />

Habitat-Entwicklungsflächen<br />

30002 4.751 180 50<br />

30003 2.000 50 15<br />

30004 716 18 10<br />

30005 2.108 60 5<br />

Neben den aktuell besiedelten Gewässerabschnitten existieren im PG weitere Gräben,<br />

welche für eine Besiedlung durch C. mercuriale prinzipiell geeignet sind. Für eine Wiederherstellung<br />

geeigneter Habitatbedingungen ist jedoch zunächst die Umsetzung entsprechender<br />

Entwicklungsmaßnahmen erforderlich. Als Habitat-Entwicklungsflächen werden zwei<br />

Gewässer ausgewiesen:<br />

− der Graben 23 von der Einmündung des Grabens 44 bis zur südlichen Grenze des<br />

FFH-Gebietes bei Kalbsrieth auf einer Länge von ca. 2.700 m (ID 40001),<br />

55


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

− der Graben 53 von der östlichen Grenze des FFH-Gebietes bis zur Mündung in den<br />

Graben 23 auf einer Länge von ca. 1.250 m (ID 40002).<br />

In beiden Fällen liegen zumindest für Teilabschnitte frühere Nachweise der Helm-Azurjungfer<br />

vor, am Graben 23 (SO-Teil) an den Brückenbereichen auch in höherer Individuendichte.<br />

Sowohl 2008 (BUTTSTEDT & BUTTSTEDT 2008 a, b) als auch 2009 wurden hier jedoch keine<br />

Individuen festgestellt. Der Graben 23 (Südost-Teil) zeichnet sich durch einen hohen<br />

Deckungsgrad der Emersvegetation von nahe 100 % aus <strong>und</strong> sollte mit Hilfe geeigneter<br />

Maßnahmen (Sohlberäumung, verstärkte Krautungen) als Habitatfläche optimiert werden.<br />

Der Graben 53 wies im Jahr 2009 keine ausreichende Fließbewegung auf. Hier sind<br />

zunächst die Möglichkeiten einer optimierten Wasserführung zu prüfen. Nachweise der<br />

Helm-Azurjungfer im Jahr 2008 beschränkten sich auf die östlichsten Grabenabschnitte<br />

(BUTTSTEDT 2008 a, b).<br />

Tab. 19:<br />

Habitatentwicklungsflächen der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

Gewässer Habitat-ID Länge des Abschnitts [m]<br />

Graben 23 von der Einmündung des Grabens<br />

44 bis zur südlichen FFH-Gebietsgrenze<br />

Graben 53 von der östlichen FFH-Gebietsgrenze<br />

bis zur Mündung in den Graben 23<br />

40001 2.773<br />

40002 1.255<br />

Bewertung des Erhaltungszustandes<br />

Zustand der Population: Mit der Individuendichte von 60 bzw. 50 Ind./100 m erreichen die<br />

(Teil-)Populationen an der Kleinen Helme <strong>und</strong> am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) eine<br />

gute Bewertung (b). An den übrigen drei Habitaten ist die Individuendichte für eine günstige<br />

Bewertung zu niedrig (c). Positiv zu bewerten ist jedoch für alle fünf Habitate die Einbindung<br />

in Metapopulationen. Da sich in einem Umkreis von 2 km jeweils mehrere weitere<br />

Vorkommen befinden, kann das Kriterium in allen Fällen als „sehr gut“ eingeschätzt werden.<br />

Demzufolge ergibt sich für alle fünf Populationen in der Gesamtheit eine gute Bewertung (B).<br />

Habitatqualität: Alle fünf Habitate weisen einen insgesamt guten Erhaltungszustand auf (B).<br />

Deutliche Unterschiede bestehen im Deckungsgrad der emersen Vegetation, welcher<br />

insbesondere am Graben 23 (NW- <strong>und</strong> Mittelteil) <strong>und</strong> streckenweise am Graben 38 <strong>und</strong> dem<br />

sich anschließenden Teil des Grabens 44 pessimale Werte erreicht (c). Nach BUTTSTEDT &<br />

BUTTSTEDT (2008a) ist mit dem seit 2003 stetig zunehmenden Deckungsgrad der<br />

Emersvegetation im Graben 38 <strong>und</strong> dem sich anschließenden Teil des Grabens 44 auch ein<br />

ständiger Rückgang der Individuendichten am Gewässer zu verzeichnen. Auch aktuell weist<br />

der emerse Bewuchs – überwiegend mit Igelkolbenröhricht – einen Deckungsgrad von<br />

nahezu 100 % auf. Die Imagines der Helm-Azurjungfer konzentrieren sich an wenigen etwas<br />

offeneren Bereichen <strong>und</strong> an den Brücken.<br />

Wintergrüne submerse Vegetation ist in allen besiedelten Habitaten in guter Ausprägung (b)<br />

vorhanden. Der Besonnungsgrad ist am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) (ID 30002) <strong>und</strong><br />

am Graben nordöstlich Voigtstedt sowie Graben S12/35 (ID 30004) „sehr gut“ (a), an den<br />

übrigen Gewässern durch Gehölzbeschattung streckenweise eingeschränkt, insgesamt aber<br />

noch „gut“ (b). Die angrenzenden Nutzungen können im Fall des Grabens 38 <strong>und</strong> dem sich<br />

anschließenden Teil des Grabens 44 (ID 30003) wegen der bis an das Gewässer<br />

heranreichenden ackerbaulichen Nutzung nicht als günstig (c) eingeschätzt werden. An den<br />

sonstigen Habitaten herrscht eine Grünlandnutzung vor.<br />

Beeinträchtigungen: Eine zu intensive Gewässerunterhaltung spielt als Beeinträchtigung<br />

keine Rolle im Gebiet. Stattdessen bestehen am Graben 23 <strong>und</strong> am Graben 38 <strong>und</strong> dem<br />

sich anschließenden Teil des Grabens 44 deutliche Defizite bezüglich der<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Gewässerunterhaltung (c). Für eine Verbesserung der Habitatverhältnisse müsste an den<br />

Gewässern eine stärkere Zurückdrängung der Röhrichtvegetation angestrebt werden. Die<br />

Wasserführung ist in vier der fünf Habitate nicht wesentlich eingeschränkt, an der Kleinen<br />

Helme, am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) <strong>und</strong> am Graben 38 <strong>und</strong> dem sich<br />

anschließenden Teil des Grabens 44 bestehen diesbezüglich sehr gute Verhältnisse (a). Der<br />

Graben nordöstlich Voigtstedt führt allerdings nur in seinem unteren Abschnitt ausreichend<br />

Wasser. Auch am Graben nordöstlich der Ölmühle Artern konnte im Jahr 2009 im oberen<br />

Abschnitt keine Fließbewegung festgestellt werden. Hier wird die Wasserführung in längeren<br />

Abschnitten als wahrscheinlich unzureichend bewertet (c), doch unterliegt diese<br />

möglicherweise auch jahrweise stärkeren Schwankungen. Nährstoffeinträge müssen vor<br />

allem für den Graben 38 <strong>und</strong> den sich anschließenden Teil des Grabens 44 aufgr<strong>und</strong> der<br />

Nähe zu Ackerflächen in stärkerem Maße angenommen werden (c). In der Gesamtheit sind<br />

damit nur die Kleine Helme <strong>und</strong> der Graben nordöstlich Voigtstedt ohne stärkere<br />

Beeinträchtigungen.<br />

Tab. 20:<br />

Bewertung der Habitate der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet „Mönchenried<br />

<strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

* gutachterlich nach C abgewertet (siehe Text)<br />

Habitat-ID 30001 30002 30003 30004 30005<br />

Gewässer<br />

Kleine Helme<br />

Graben 23<br />

(NW- <strong>und</strong><br />

Mittelteil)<br />

Graben 38 <strong>und</strong><br />

in N-S-<br />

Richtung<br />

verlaufender<br />

Teil des<br />

Grabens 44<br />

Graben<br />

nordöstlich<br />

Voigtstedt <strong>und</strong><br />

Graben S12/35<br />

Graben<br />

nordöstlich<br />

Ölmühle Artern<br />

<strong>und</strong> SO-Teil des<br />

Helmegrabens<br />

Zustand der Population B B B B B<br />

Bestandsgröße Imagines/100 m b b c c c<br />

Einbindung in Metapopulation a a a a a<br />

Zustand des Habitats B B B B B<br />

Emerse Vegetation b c c b b<br />

Wintergrüne submerse Vegetation b b b b b<br />

Besonnung b a b a b<br />

Angrenzende Nutzungen a b c b b<br />

Beeinträchtigungen B C C B C<br />

Gewässerunterhaltung a c c b b<br />

Wasserführung a a a b c<br />

Nährstoffeinträge b b c b b<br />

Gesamtbewertung B B C* B C*<br />

Gesamt-Erhaltungszustand: Drei der fünf Habitate erreichen eine insgesamt gute Bewertung<br />

(B) <strong>und</strong> weisen damit einen günstigen Erhaltungszustand auf, wenngleich bezüglich<br />

einzelner Kriterien vor allem am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) deutliche Defizite<br />

bestehen. Zwei Habitate (ID 30003, 30005) werden gutachterlich nach C abgestuft, weisen<br />

also keinen günstigen Erhaltungszustand auf. Aufgr<strong>und</strong> der stärkeren Beeinträchtigungen,<br />

geringen Individuenzahlen <strong>und</strong> im Fall des Grenzgrabens auch unzureichenden<br />

Habitatbedingungen fallen die beiden Flächen im Vergleich zu den übrigen Habitaten<br />

deutlich ab, so dass eine gute Gesamtbewertung nicht gerechtfertig erscheint.<br />

Einzelflächenübergreifende Bewertung: Für das Gesamtgebiet ist gegenwärtig von einem<br />

noch guten Zustand der Population der Helm-Azurjungfer (B) auszugehen. Ausschlaggebend<br />

hierfür sind in erster Linie die individuenreichen Vorkommen an der Kleinen Helme <strong>und</strong> am<br />

Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) <strong>und</strong> die hier noch weitgehend guten<br />

Habitatverhältnisse. Positiv wirkt sich zudem die Einbindung der einzelnen Vorkommen in<br />

57


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

eine über die Grenzen des FFH-Gebietes hinausgehende Metapopulationsstruktur aus. Im<br />

Fall der Nichtumsetzung bestandserhaltender Maßnahmen muss auch auf der Ebene des<br />

Gesamtgebietes mit Verschlechterungen gerechnet werden.<br />

Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle Erhaltungszustand der Habitate wird dem Gebietspotenzial<br />

nicht in vollem Umfang gerecht. Nur drei der fünf Habitate weisen einen guten<br />

Erhaltungszustand auf, bei zwei Gewässern ist zunächst die Wiederherstellung eines<br />

günstigen Zustands erforderlich. Zumindest für die Kleine Helme <strong>und</strong> den Helmegraben ist<br />

außerdem eine deutliche Verbesserung des Zustands <strong>und</strong> ein sehr guter Gesamterhaltungszustand<br />

(A) möglich <strong>und</strong> auch anzustreben. Darüber hinaus existieren mehrere Gewässer,<br />

die für eine Besiedlung geeignet erscheinen, aktuell aber aufgr<strong>und</strong> unzureichender<br />

Strukturen keine regelmäßigen Vorkommen aufweisen. Somit ist in der Gesamtheit das hohe<br />

Gebietspotenzial nicht in vollem Umfang ausgeschöpft, Verbesserungen sind jedoch mit der<br />

Umsetzung geeigneter Maßnahmen möglich.<br />

4.2.2.3 Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum)<br />

Allgemeine Charakteristik<br />

Die Vogel-Azurjungfer ist ein pontomediterranes Faunenelement mit einem Verbreitungszentrum<br />

von Südosteuropa bis zum Schwarzen Meer. In Mittel- <strong>und</strong> Westeuropa existieren<br />

nur vergleichsweise wenige <strong>und</strong> zumeist lokal eng begrenzte Vorkommen. In Deutschland<br />

bildet Bayern das wesentliche Verbreitungszentrum der Art (BURBACH & ELLWANGER 2006).<br />

Daneben ist auch der Grenzraum zwischen Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Thüringen ein wichtiger<br />

Verbreitungsschwerpunkt in Mittel- <strong>und</strong> Ostdeutschland. Aus Sachsen <strong>und</strong> Brandenburg<br />

wurden jeweils nur einzelne F<strong>und</strong>orte gemeldet (BROCKHAUS 2005). Außerdem kommt die<br />

Art in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen <strong>und</strong> Rheinland-Pfalz vor<br />

(BURBACH & ELLWANGER 2006).<br />

In Thüringen stellt die Helme-Unstrut-Niederung das wahrscheinlich einzige Vorkommensgebiet<br />

von C. ornatum dar (ZIMMERMANN et al. 2005). Auch für diese Art beinhaltet das FFH-<br />

Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ bedeutende Vorkommensgewässer, das<br />

gesamte Verbreitungsgebiet reicht jedoch über die Grenzen des FFH-Gebietes hinaus. Die<br />

Habitatstrukturen ähneln sehr stark den Verhältnissen bei der Helm-Azurjungfer, die Vogel-<br />

Azurjungfer tritt in den meisten Fällen zusammen mit Coenagrion mercuriale auf.<br />

Methodik<br />

Erfassungsmethodik<br />

Die Erfassungsmethodik entspricht dem Vorgehen bei der Helm-Azurjungfer (Coenagrion<br />

mercuriale), siehe dort.<br />

Methodik der Bewertung des Erhaltungszustandes<br />

Die Vogel-Azurjungfer ist erst im Zuge der EU-Osterweiterung in den Anhang II der FFH-<br />

Richtlinie aufgenommen worden (vgl. BURBACH & ELLWANGER 2006). Der von PAN & ILÖK<br />

(2009) vorgelegte Entwurfsstand enthält nur ein fragmentarisches Bewertungsschema für die<br />

Vogel-Azurjungfer. Insbesondere die Parameter der Habitatqualität sind mit keinerlei<br />

Vorgaben oder Schwellenwerten untersetzt. In Anlehnung an die Methodik bei der Helm-<br />

Azurjungfer wird ein entsprechendes Bewertungsverfahren vorgeschlagen <strong>und</strong> als Anlage<br />

beigefügt. Die Schwellenwerte für die Zustandsbewertung der Population müssen jedoch aus<br />

zweierlei Gründen nach unten korrigiert werden:<br />

58


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

1. Die durchschnittlichen Populationsgrößen sind in Thüringen wohl kaum mit denjenigen in<br />

Bayern vergleichbar. Offenbar tritt sie hier – außerhalb des Hauptareals – generell in viel<br />

kleineren Bestandsgrößen auf. In Thüringen ermittelten SERFLING et al. (2004) an 20<br />

Zählstrecken eine durchschnittliche Individuendichte von 27 Ind./100 m, die Mehrzahl der<br />

Gewässer wies deutlich weniger als 50 Ind./100 m auf. Dessen ungeachtet handelt es sich<br />

um beständige <strong>und</strong> seit mehreren Jahren nachzuweisende Populationen.<br />

2. Identische Schwellenwerte für die Populationsbewertung der Helm-Azurjungfer <strong>und</strong> der<br />

Vogel-Azurjungfer sind aus fachlicher Sicht nicht nachzuvollziehen. Letztere ist nicht nur in<br />

Thüringen viel seltener als C. mercuriale <strong>und</strong> tritt in deutlich geringeren Individuendichten<br />

auf. BUTTSTEDT & ZIMMERMANN (1999) ermittelten an syntopen Vorkommen beider Arten im<br />

Grenzraum von Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Thüringen einen Anteil der Vogel-Azurjungfer von etwa<br />

8 %. Nach eigenen Erhebungen liegen die Werte stellenweise noch weit darunter (vgl. RANA<br />

2002).<br />

Unter Berücksichtigung der für Mitteldeutschland vorliegenden Bef<strong>und</strong>e werden die<br />

Schwellenwerte der Individuenzahlen daher halbiert (siehe Anlage).<br />

Bestand <strong>und</strong> Habitatflächen im Plangebiet<br />

Für die Vogel-Azurjungfer stellt die Helme-Unstrut-Niederung das einzige bekannte<br />

Vorkommensgebiet in Thüringen dar. Auch bei dieser Art setzt sich das Vorkommen im<br />

Norden <strong>und</strong> Nordwesten auf dem Territorium Sachsen-Anhalts fort <strong>und</strong> ist demzufolge von<br />

länderübergreifender Bedeutung. Das FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei<br />

Artern“ bildet einen wichtigen Bestandteil dieses Verbreitungsschwerpunktes, das besiedelte<br />

Gebiet reicht allerdings noch über dessen Grenzen hinaus (Kohärenzaspekt!).<br />

Auch bei der Vogel-Azurjungfer werden für die Abgrenzung aktueller Habitatflächen neben<br />

den eigenen Erhebungsdaten die Arbeiten von BUTTSTEDT & BUTTSTEDT (2005, 2008a, b),<br />

PETZOLD (2008) <strong>und</strong> BÖSCHA (2001) herangezogen. Im Ergebnis lassen sich für das FFH-<br />

Gebiet drei Gewässer bzw. Gewässerabschnitte als Habitatflächen der Vogel-Azurjungfer<br />

benennen:<br />

− die Kleine Helme von unterhalb der Ortslage Voigtstedt bis zur Mündung in die<br />

Unstrut (Habitat-ID 30006),<br />

− der Graben 23 von der nördlichen Grenze des FFH-Gebietes bis zur Einmündung<br />

des Grabens 44 (ID 30007),<br />

− der Graben nordöstlich der Ölmühle Artern <strong>und</strong> östlich der Kleinen Helme (ID 30008).<br />

Die Tab. 21 gibt eine Übersicht über die Längen der besiedelten Gewässerabschnitte, die im<br />

Zeitraum bis 2008 ermittelten maximalen Individuendichten sowie die im Jahr 2009 festgestellten<br />

Individuendichten. Bezüglich der Gewässerlängen ist anzumerken, dass die<br />

Gewässerabschnitte in den vergangenen Jahren nicht gleichmäßig von C. ornatum besiedelt<br />

waren bzw. nicht in jedem Fall in voller Länge für eine kontinuierliche Besiedlung geeignet<br />

sind. An den drei Gewässern tritt die Vogel-Azurjungfer stets gemeinsam mit C. mercuriale<br />

auf, die Individuenzahlen sind jedoch um ein Vielfaches geringer. Die Individuendichten<br />

erreichen ca. 3-8 % derjenigen der Helm-Azurjungfer, lediglich am Graben nordöstlich der<br />

Ölmühle Artern lagen sie zeitweise höher (maximal bis ca. 22 %). Letztgenanntes Gewässer<br />

(ID 30008) wird aufgr<strong>und</strong> der früheren Daten als Habitatfläche aufgenommen, im Jahr 2009<br />

konnten hier keine Imagines von C. ornatum beobachtet werden. Die Individuenzahlen an<br />

den beiden im Jahr 2009 bestätigten Habitaten liegen weitaus niedriger als die früher<br />

ermittelten Werte, es konnten jeweils nur wenige Einzeltiere gef<strong>und</strong>en werden – an der<br />

Kleinen Helme ca. 1,2 km südlich des Sportplatzes Voigtstedt <strong>und</strong> parallel am Helmegraben<br />

auf etwa gleicher Höhe.<br />

59


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

Erhaltungszustand<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tab. 21:<br />

Habitate der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben<br />

bei Artern“<br />

Gewässer Habitat-ID Länge des<br />

besiedelten<br />

Abschnitts [m]<br />

Max. Individuendichte<br />

(Ind./100 m) bis 2008<br />

Individuendichte<br />

(Ind./100 m) 2009<br />

Kleine Helme 30006 4.045 6 2<br />

Graben 23 (NW- <strong>und</strong><br />

Mittelteil)<br />

Graben nordöstlich<br />

Ölmühle Artern <strong>und</strong><br />

SO-Teil des<br />

Helmegrabens<br />

30007 4.751 6 3<br />

30008 2.108 13 0<br />

Habitat-Entwicklungsflächen<br />

Die Habitat-Entwicklungsflächen entsprechen den für die Helm-Azurjungfer ausgewiesenen<br />

Flächen zuzüglich des Grabens nordöstlich von Voigtstedt mit dem Graben S12/35. Mit Hilfe<br />

geeigneter Maßnahmen sollte mittel- bis langfristig angestrebt werden, die folgenden<br />

Gewässer gezielt als Habitate der Vogel-Azurjungfer zu entwickeln:<br />

− Graben 38, in Nord-Süd-Richtung verlaufender Teil des Grabens 44 sowie daran<br />

anschließend der Graben 23 bis zur südlichen Grenze des FFH-Gebietes bei<br />

Kalbsrieth auf einer Länge von ca. 4.770 m (ID 40003),<br />

− der Graben 53 von der östlichen Grenze des FFH-Gebietes bis zur Mündung in den<br />

Graben 23 auf einer Länge von ca. 1.250 m (ID 40004),<br />

− der Graben nordöstlich von Voigtstedt von der nördlichen Grenze des FFH-Gebietes<br />

<strong>und</strong> der sich daran anschließende S12/35 bis zur Einmündung in den Graben 23 auf<br />

einer Länge von ca. 700 m (ID 40005).<br />

Tab. 22:<br />

Habitatentwicklungsflächen der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

Gewässer Habitat-ID Länge des Abschnitts [m]<br />

Graben 38 <strong>und</strong> in N-S-Richtung verlaufender Teil des Grabens<br />

44, daran anschließend Graben 23 von der Einmündung des<br />

Grabens 44 bis zur südlichen FFH-Gebietsgrenze<br />

Graben 53 von der östlichen FFH-Gebietsgrenze bis zur<br />

Mündung in den Graben 23<br />

der Graben nordöstlich von Voigtstedt von der nördlichen<br />

Grenze des FFH-Gebietes <strong>und</strong> der sich daran anschließende<br />

S12/35 bis zur Einmündung in den Graben 23<br />

40003 4.773<br />

40004 1.255<br />

40005 716<br />

Bewertung des Erhaltungszustandes<br />

Zustand der Population: Da an allen drei Habitaten nur wenige Einzeltiere gef<strong>und</strong>en wurden,<br />

kann aufgr<strong>und</strong> der äußerst niedrigen Individuendichten keine günstige Bewertung der<br />

Bestandsgröße erfolgen (c). Positiv zu bewerten ist allenfalls die Einbindung in eine Metapopulation,<br />

da im Umkreis von 2 km jeweils 1-2 weitere Vorkommen existieren, was einer<br />

guten Bewertung (b) entspricht. Aufgr<strong>und</strong> der nur wenigen Einzelf<strong>und</strong>e <strong>und</strong> des<br />

offensichtlichen Rückgangs der Art im Vergleich zu früheren Jahren kann zum jetzigen Zeitpunkt<br />

nicht von einem günstigen Zustand der Population ausgegangen werden, es wird eine<br />

Aggregation nach „Gesamt-C“ vorgenommen (mittel-schlecht).<br />

60


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Habitatqualität: Die drei Habitate weisen einen insgesamt guten Erhaltungszustand auf (B).<br />

Wie auch im Fall der Helm-Azurjungfer weist aber der Deckungsgrad der emersen<br />

Vegetation vor allem am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) pessimale Werte von nahe<br />

100 % auf (c). Nach BUTTSTEDT & BUTTSTEDT (2008a) ist mit dem seit 2003 stetig<br />

zunehmenden Deckungsgrad der Emersvegetation im Grenzgraben auch ein anhaltender<br />

Rückgang von C. ornatum am Gewässer zu verzeichnen. Es konnten auch in den<br />

vergangenen Jahren meist nur noch wenige Individuen gef<strong>und</strong>en werden, im Jahr 2008<br />

gelangen gar keine F<strong>und</strong>e der Art.<br />

Wintergrüne submerse Vegetation ist in allen besiedelten Habitaten in guter Ausprägung (b)<br />

vorhanden. Der Besonnungsgrad ist am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) „sehr gut“ (a),<br />

an den zwei anderen Gewässern durch Gehölzbeschattung streckenweise eingeschränkt,<br />

insgesamt aber noch „gut“ (b). Die angrenzenden Nutzungen können aufgr<strong>und</strong> des<br />

vorherrschenden Grünlands als „gut“ eingeschätzt werden.<br />

Beeinträchtigungen: Eine zu intensive Gewässerunterhaltung spielt als Beeinträchtigung<br />

keine Rolle im Gebiet. Vielmehr bestehen am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil)<br />

erhebliche Defizite bezüglich der Gewässerunterhaltung (c). Für eine Verbesserung der<br />

Habitatverhältnisse muss hier eine deutliche Zurückdrängung der Röhrichtvegetation<br />

angestrebt werden. Die Wasserführung ist an Kleiner Helme <strong>und</strong> Graben 23 (NW- <strong>und</strong><br />

Mittelteil) „sehr gut“ (a), am Graben nordöstlich der Ölmühle Artern konnte im Jahr 2009 im<br />

oberen Abschnitt keine Fließbewegung festgestellt werden. Hier ist die Wasserführung in<br />

längeren Abschnitten als wahrscheinlich unzureichend einzuschätzen (c), doch unterliegt<br />

diese möglicherweise auch jahrweise stärkeren Schwankungen. Nährstoffeinträge müssen<br />

zwar angenommen werden (b), spielen aber aufgr<strong>und</strong> der angrenzenden Grünlandnutzung<br />

nicht die entscheidende Rolle. In der Gesamtheit ist damit nur die Kleine Helme ohne<br />

stärkere Beeinträchtigungen.<br />

Tab. 23:<br />

Bewertung der Habitate der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet „Mönchenried<br />

<strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

* gutachterlich nach C abgewertet (siehe Text)<br />

Habitat-ID 30006 30007 30008<br />

Gewässer<br />

Kleine Helme<br />

Graben 23 (NW- <strong>und</strong><br />

Mittelteil)<br />

Graben nordöstlich<br />

Ölmühle Artern <strong>und</strong><br />

SO-Teil des Helmegrabens<br />

Zustand der Population C C C<br />

Bestandsgröße Imagines/100 m c c c<br />

Einbindung in Metapopulation b b b<br />

Zustand des Habitats B B B<br />

Emerse Vegetation b c b<br />

Wintergrüne submerse Vegetation b b b<br />

Besonnung b a b<br />

Angrenzende Nutzungen a b b<br />

Beeinträchtigungen B C C<br />

Gewässerunterhaltung a c b<br />

Wasserführung a a c<br />

Nährstoffeinträge b b b<br />

Gesamtbewertung B C C<br />

Gesamt-Erhaltungszustand: Nur eines der drei Habitate (Kleine Helme) erreicht eine<br />

insgesamt gute Bewertung (B) <strong>und</strong> weist damit einen günstigen Erhaltungszustand auf. Zwei<br />

Habitate (Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) <strong>und</strong> Graben nordöstlich der Ölmühle Artern<br />

<strong>und</strong> Südost-Teil des Helmegrabens) befinden sich gegenwärtig nicht in einem günstigen<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Erhaltungszustand (C). Ursache hierfür sind die äußerst geringen Individuenzahlen sowie die<br />

stärkeren Beeinträchtigungen in Form einer nicht ausreichenden Gewässerpflege bzw. einer<br />

unzureichenden Wasserführung.<br />

Einzelflächenübergreifende Bewertung: Für das Gesamtgebiet kann gegenwärtig kaum von<br />

einem günstigen Zustand der Population der Vogel-Azurjungfer ausgegangen werden (C).<br />

Zwar weist die Kleine Helme als wichtigstes Vorkommensgewässer auf einer Lauflänge von<br />

mehr als 4 km ein hohes Besiedlungspotenzial auf. Andere Habitate befinden sich<br />

momentan aber in keinem günstigen Zustand.<br />

Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle Erhaltungszustand der Habitate wird dem Gebietspotenzial<br />

nicht in vollem Umfang gerecht. Nur eines der drei Habitate weist einen guten<br />

Erhaltungszustand auf, bei zwei Gewässern ist zunächst die Wiederherstellung eines<br />

günstigen Zustands erforderlich. Für die Kleine Helme <strong>und</strong> den Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong><br />

Mittelteil) ist außerdem eine deutliche Verbesserung des Zustands <strong>und</strong> ein sehr guter<br />

Gesamterhaltungszustand (A) möglich <strong>und</strong> anzustreben. Darüber hinaus existieren weitere<br />

Gewässer, die für eine Besiedlung geeignet erscheinen, aktuell aber aufgr<strong>und</strong><br />

unzureichender Strukturen keine regelmäßigen Vorkommen aufweisen. Somit ist in der<br />

Gesamtheit auch im Fall der Vogel-Azurjungfer das hohe Gebietspotenzial nicht<br />

ausgeschöpft, Verbesserungen sind jedoch mit der Umsetzung geeigneter Maßnahmen<br />

möglich.<br />

4.2.2.4 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)<br />

Allgemeine Charakteristik<br />

Die Grüne Keiljungfer ist ein eurosibirisches Faunenelement, das Hauptverbreitungsgebiet<br />

liegt in Osteuropa. Deutschland befindet sich bereits an der Westgrenze des geschlossenen<br />

Verbreitungsgebietes, wo vor allem Bayern (GRIMMER & WERZINGER 1998), Niedersachsen<br />

(Lüneburger Heide, Weser), das Oberrheinische Tiefland <strong>und</strong> die östlichen B<strong>und</strong>esländer im<br />

Einzugsgebiet von Oder, Neiße, Spree <strong>und</strong> Elbe besiedelt werden (SUHLING et al. 2003). Die<br />

Art zeigt seit den 1990er Jahren im Fließgewässersystem Mitteldeutschlands eine<br />

unvermindert anhaltende <strong>und</strong> kontinuierliche Ausbreitung. In Thüringen sind Vorkommen von<br />

der Saale <strong>und</strong> der unteren Unstrut bekannt, weitere F<strong>und</strong>e stammen aus der Föritzaue <strong>und</strong><br />

dem Altenburger Lössgebiet (ZIMMERMANN et al. 2005). In der Helme-Unstrut-Niederung<br />

gelangen erste Beobachtungen der Art an der Helme bei Katharinenrieth im Jahr 2002<br />

(RANA 2002). Außerdem sind zwischenzeitlich zahlreiche Nachweise von der Unstrut<br />

unterhalb des hier betrachteten Abschnitts bis zur Mündung in die Saale bei Naumburg<br />

bekannt (vgl. u.a. MÜLLER & STEGLICH 2004, SCHULZE & SY 2008).<br />

Die Grüne Keiljungfer ist eine Charakterart großer bis mittelgroßer Flüsse der Ebene <strong>und</strong> des<br />

Hügellands, doch werden oftmals auch schmalere Gewässerläufe besiedelt. Von Bedeutung<br />

sind ein strukturreicher, nicht zu stark verschlammter Gewässergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> eine ausreichende<br />

Fließbewegung. Der Besonnungsgrad kann sehr unterschiedlich ausfallen, es werden auch<br />

stärker beschattete Fließgewässer, z.B. in Wald- oder Waldrandlagen, besiedelt sofern sie<br />

über einen entsprechenden Strukturreichtum verfügen.<br />

Die Art ist bisher nicht im SDB des FFH-Gebietes geführt.<br />

Methodik<br />

Erfassungsmethodik<br />

Es werden die vorhandenen Daten <strong>und</strong> Unterlagen ausgewertet, in erster Linie die Arbeiten<br />

von BUTTSTEDT & BUTTSTEDT (2005, 2008a, b) sowie die entsprechenden Artverbreitungsdaten<br />

der TLUG. Eigene Geländeerhebungen zur Grünen Keiljungfer fanden nicht statt.<br />

62


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

Erhaltungszustand<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Methodik der Bewertung des Erhaltungszustandes<br />

Die Bewertung des Erhaltungszustandes folgt im Wesentlichen den von PAN & ILÖK (2009)<br />

publizierten Vorgaben für ein b<strong>und</strong>esweites Monitoring. Ergänzt wurde der Parameter<br />

„Sonstige Beeinträchtigungen“. Als solche können z.B. Maßnahmen der<br />

Gewässerunterhaltung, Änderungen des Abflussregimes oder intensive Nutzungen des<br />

Gewässerumfeldes, welche sich negativ auf die Gewässerhabitate auswirken, in die<br />

Bewertung einbezogen werden. Das Bewertungsschema ist als Anlage beigefügt.<br />

Bestand <strong>und</strong> Habitatflächen im Plangebiet<br />

Vorkommen der Grünen Keiljungfer beschränken sich im PG entsprechend dem<br />

gegenwärtigen Kenntnisstand auf den Flusslauf der Unstrut südlich der Ölmühle Artern bis<br />

Ritteburg. Aus den Jahren 2006 <strong>und</strong> 2007 liegen für den Flussabschnitt sieben<br />

F<strong>und</strong>meldungen vor, darunter mehrere Nachweise von Exuvien. Demzufolge ist für den<br />

kurzen Flussabschnitt innerhalb des FFH-Gebietes auch die Bodenständigkeit der Art sicher<br />

belegt, <strong>und</strong> der Gewässerabschnitt kann vollständig als Habitatfläche der Grünen Keiljungfer<br />

ausgewiesen werden (ID 30009). Diese nimmt eine Fläche von 5,4 ha ein. Die Art ist somit<br />

signifikant für das FFH-Gebiet. Für die Kleine Helme liegen bislang keine Beobachtungen<br />

der Art vor (vgl. BUTTSTEDT & BUTTSTEDT 2008a, b, PETZOLD 2008).<br />

Bewertung des Erhaltungszustandes<br />

Zustand der Population: Eine systematische Erfassung der Bestandsgröße fehlt bislang für<br />

das PG, so dass eine Bewertung der Population nur vorläufigen Charakter haben kann. Für<br />

den kurzen im PG enthaltenen Abschnitt der Unstrut ist andererseits keine ausgesprochen<br />

individuenstarke Population zu erwarten, <strong>und</strong> die Habitate dehnen sich weit über die<br />

Grenzen des FFH-Gebietes aus. Die vorliegenden Daten zum Bestand an Exuvien <strong>und</strong><br />

Imagines erlauben entsprechend dem Bewertungsschlüssel eine nur mittlere-schlechte<br />

Bewertung (c). Trotz der offenbar geringen Ab<strong>und</strong>anzen lassen die vorliegenden Daten eine<br />

Bodenständigkeit im innerhalb des Plangebietes liegenden Flussabschnitt der Unstrut erkennen.<br />

Dennoch ist laut KBS insgesamt keine gute Bewertung der Population möglich (C).<br />

Habitatqualität: Die Qualität der Habitatfläche kann insgesamt mit „gut“ (B) bewertet werden.<br />

Trotz der streckenweisen Gewässerbegradigung <strong>und</strong> Befestigung der Ufer weist die Unstrut<br />

eine abschnittsweise naturnahe Ausstattung <strong>und</strong> Strukturierung auf. Das Sohlsubstrat <strong>und</strong><br />

die Gewässergüte sind jeweils als „gut“ (b) einzuschätzen. Die Besonnungsverhältnisse<br />

können mit hervorragend (a) bewertet werden, was jedoch in erster Linie auf den geringen<br />

Wald- <strong>und</strong> Gehölzanteil zurückzuführen ist.<br />

Beeinträchtigungen: Durch die stark verbesserte Gewässergüte der Unstrut ergeben sich<br />

kaum noch Probleme durch mächtige Schlammablagerungen oder Eutrophierung (b).<br />

Punktuell können sich jedoch immer wieder Beeinträchtigungen ergeben, z.B. im Rahmen<br />

der Gewässerunterhaltung durch Uferbefestigung (b). Wellenschlag spielt keine<br />

entscheidende Rolle. Entsprechend dem KBS resultiert für die Habitatfläche bezüglich der<br />

Beeinträchtigungen eine insgesamt gute Bewertung (B).<br />

Tab. 24:<br />

Bewertung der Habitatfläche der Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) im FFH-Gebiet<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

Habitat-ID 30009<br />

Zustand der Population<br />

Bestandsgröße Exuvien<br />

Zustand des Habitats<br />

Kies- <strong>und</strong> Sandanteil der Gewässersohle<br />

Gewässer<br />

Unstrut<br />

C<br />

c<br />

B<br />

b<br />

63


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

Erhaltungszustand<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Habitat-ID 30009<br />

Gewässergüte<br />

Besonnung<br />

Beeinträchtigungen<br />

Verschlammung/Veralgung<br />

Gewässerausbau<br />

Wellenschlag durch Schiffe<br />

Gesamtbewertung<br />

b<br />

a<br />

B<br />

b<br />

b<br />

a<br />

B<br />

Gesamt-Erhaltungszustand: Die Habitatfläche weist trotz der nur geringen Ab<strong>und</strong>anzen<br />

einen guten Gesamtzustand auf (B).<br />

Einzelflächenübergreifende Bewertung: Eine einzelflächenübergreifende Bewertung erübrigt<br />

sich, da im PG nur eine Habitatfläche ausgewiesen wurde.<br />

Soll-Ist-Vergleich: Eine deutliche Verbesserung der Populationsgröße <strong>und</strong> damit der<br />

Zustandsbewertung der Population ist aufgr<strong>und</strong> des nur kurzen im FFH-Gebiet enthaltenen<br />

Flussabschnitts der Unstrut kaum möglich. Die Bewahrung des ‚status quo’ entspricht daher<br />

dem Erhaltungsziel, der Ziel-Erhaltungszustand weicht nicht vom gegenwärtigen Zustand ab.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Signifikanz der Grünen Keiljungfer für das FFH-Gebiet sollte die Aufnahme der<br />

Art in den SDB erfolgen.<br />

4.2.2.5 Fischotter (Lutra lutra)<br />

Allgemeine Charakteristik<br />

Das potenzielle Verbreitungsgebiet des Fischotters erstreckt sich über drei Kontinente <strong>und</strong><br />

schließt mit Ausnahme von Island ganz Europa sowie Teile Asiens <strong>und</strong> Nordafrikas mit ein.<br />

Die größten geschlossenen europäischen Vorkommen liegen in den Ländern Osteuropas,<br />

wohingegen die Art in den übrigen Teilen Europas nur zersplittert verbreitet ist. Innerhalb<br />

Deutschlands nehmen die Bestände von Osten nach Westen auffällig ab. Lokale<br />

Vorkommen mit guten Fischotterbeständen bestehen noch in Brandenburg, Mecklenburg-<br />

Vorpommern <strong>und</strong> im Osten Sachsens. Restbestände befinden sich in Schleswig-Holstein,<br />

Niedersachsen, Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Bayern. Gerade von diesen Gebieten sind<br />

Ausbreitungstendenzen zu verfolgen.<br />

In Thüringen galt die Art lange als verschollen. Seit 1996 werden kontinuierlich Untersuchungen<br />

in ausgewählten Gebieten durchgeführt, welche eine kontinuierliche Wiederbesiedlung<br />

Thüringens belegen. Sehr wahrscheinlich ist dies eine Folge der Einwanderung<br />

aus den angrenzenden Gebieten Sachsens <strong>und</strong> dem Bayrischer Wald. Die Untersuchungen<br />

der letzten Jahre zeigen einen deutlichen Anstieg der Nachweiszahlen als auch der<br />

Verbreitung. Sichere Nachweise liegen aus folgenden Flussgebieten Nord- <strong>und</strong> Südthüringens,<br />

dem Altenburger Land <strong>und</strong> dem Landkreis Greiz vor: obere Saale, Zorge, Helme,<br />

Unstrut, Pleiße, Weiße Elster, Werra, Sprotte, Spannerbach, Gerstenbach, Thüringer<br />

Muschwitz, Wisenta, Weidatalsperre, Seebach <strong>und</strong> Plothener Teichgebiet. Die Habitatmöglichkeiten<br />

sind jedoch trotz guter Zukunftsaussichten <strong>und</strong> einem positiven Populationstrend<br />

bisher sehr begrenzt, insbesondere geeignete Reproduktionsgebiete sind sehr selten.<br />

Der Fischotter ist eng an großräumig vernetzte Gewässersysteme geb<strong>und</strong>en. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

kann er dabei in allen Süßwasser-Bereichen vorkommen, bevorzugt aber störungsarme,<br />

naturnahe, klare Fließgewässer mit ausreichendem Nahrungsangebot <strong>und</strong> vielfältigen<br />

Deckungsmöglichkeiten an den Ufern sowie strukturreiche Teichgebiete, Bäche <strong>und</strong> Seen.<br />

Die Tiere beanspruchen auf Gr<strong>und</strong> ihrer hohen Mobilität große Reviere, welchen sie ein<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Erhaltungszustand<br />

Anhang II-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Leben lang treu bleiben <strong>und</strong> deren Ausdehnung von der vorliegenden Biotopqualität <strong>und</strong> der<br />

Jahreszeit abhängig ist. Während ihrer aktiven Phase legen die Tiere Strecken von bis zu 20<br />

Kilometern zurück (TLUG 2009a, TEUBNER & TEUBNER 2004).<br />

Methodik<br />

Erfassungsmethodik<br />

Sämtliche Nachweise des Fischotters aus der Umgebung des PG stammen von M. SCHMALZ<br />

(LINFOS-Datenbank, SCHMALZ 2009). Etwa zwei Kilometer östlich des FFH-Gebietes konnten<br />

an der Helmebrücke in Nikolausrieth sowohl 2007 <strong>und</strong> 2008 als auch 2009 Indirekt-<br />

Nachweise durch Kot erbracht werden. In den Jahren 2006, 2007 <strong>und</strong> 2008 wurde der<br />

Fischotter in etwa 2,5 Kilometer Entfernung von PG auf gleiche Art an der Brücke über den<br />

Flutkanal ca. einen Kilometer nördlich von Reinsdorf festgestellt. Im etwa 3,5 Kilometer<br />

entfernten Schönewerda wurden 2006 <strong>und</strong> 2007 an der Brücke über die Unstrut<br />

Fischotterspuren in Form von Kot vorgef<strong>und</strong>en.<br />

Bestand <strong>und</strong> Habitatflächen im Plangebiet<br />

Ein Vorkommen des Fischotters direkt im FFH-Gebiet ist bisher nicht belegt, angesichts der<br />

aktuellen Nachweise der Art aus dessen Umgebung ist dieses jedoch nicht<br />

unwahrscheinlich. Aufgr<strong>und</strong> der hohen Mobilität der Art ist das PG als Bestandteil eines<br />

weitaus größeren Habitates zu sehen. Angaben zum Erhaltungszustand des Fischotters im<br />

Gebiet sowie die Ausweisung von Habitat- <strong>und</strong> Maßnahmeflächen sind somit zum<br />

gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich bzw. sinnvoll. Zur Ermittlung der tatsächlichen<br />

Habitatnutzung im Gebiet sind zunächst vertiefende Erfassungen erforderlich. Vorher sind<br />

keine Aussagen zur konkreten Grenzziehung möglich.<br />

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„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Anhang IV-Arten<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

4.3 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

Die Vorkommen von Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie waren nicht Gegenstand<br />

aktueller Erfassungen oder Erhebungen, sondern wurden recherchiert. Danach stellt die<br />

Zauneidechse (Lacerta agilis) die einzige Art im PG dar. Der vorliegende Nachweis aus<br />

dem Jahr 2000 ist etwa 100 m nordöstlich der Ölmühle lokalisiert. Es kann davon<br />

ausgegangen werden, dass die Umsetzung der unter Kap. 6 beschriebenen Maßnahmen<br />

keine Beeinträchtigungen der lokalen Population dieser Art darstellen.<br />

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„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

5 Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />

Die Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten sind im Kap. 4<br />

schutzgutbezogen erläutert. Nachfolgend sollen diese entsprechend der BfN-Klassifikation<br />

summarisch dargestellt werden (siehe Tab. 25).<br />

Tab. 25:<br />

Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

– Zusammenfassende Übersicht<br />

(Codierung <strong>und</strong> Bezeichnung der Gefährdungen gemäß Referenzliste Gefährdungsursachen)<br />

Code lt. Referenzliste<br />

Gefährdungsursachen<br />

Bezeichnung der<br />

Gefährdung<br />

Ausmaß / Ort der Gefährdung im<br />

FFH-Gebiet<br />

Betroffene LRT /<br />

Arten<br />

1. Landwirtschaft<br />

1.1.7.2 Unterbeweidung<br />

1.1.8.4<br />

ungünstiger<br />

Mahdzeitpunkt<br />

Grünland-Flächen auf dem<br />

Mönchendamm:<br />

ID 10006, 10007, 10008,<br />

10015,10016<br />

Grünland-Flächen südlich des<br />

Mönchendamms:<br />

ID 10002, 10004, 10005, 10011,<br />

10014, 10010, 20002<br />

LRT 6440, 6510<br />

LRT 6440, 6510<br />

1.2.3<br />

Ackernutzung auf<br />

Gewäserrandstreifen<br />

ID 30003<br />

Helm-Azurjungfer<br />

(Coenagrion<br />

mercuriale)<br />

1.1.10<br />

Eutrophierung von<br />

Gewässern <strong>und</strong> Mooren<br />

ID 30003, 40003<br />

LRT 3260,<br />

Bachmuschel (Unio<br />

crassus); Helm-<br />

Azurjungfer<br />

(Coenagrion<br />

mercuriale), Vogel-<br />

Azurjungfer<br />

(Coenagrion<br />

ornatum)<br />

1.3.6<br />

Unzureichende<br />

Grabenunterhaltung<br />

ID 30003, 30002, 30007,40003<br />

Helm-Azurjungfer<br />

(Coenagrion<br />

mercuriale), Vogel-<br />

Azurjungfer<br />

(Coenagrion<br />

ornatum)<br />

7. Sport- <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten, Tourismus<br />

7.1.11. Angelsport<br />

ID 10001<br />

Tritt am Ufer, Trampelpfad um<br />

das Gewässer, teilweise Mahd<br />

der Ufervegetation<br />

LRT 3150<br />

8. Wasserbau, Wassernutzung, Maßnahmen der Gewässerunterhaltung, Schifffahrt<br />

8.3<br />

8.10<br />

Begradigung/<br />

Veränderung der<br />

natürlichen Linienführung<br />

Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung/<br />

unzureichende<br />

Wasserführung<br />

ID 10018, 30010, 40006, 40007<br />

ID 30004, 30005, 30008<br />

LRT 3260,<br />

Bachmuschel (Unio<br />

crassus)<br />

Helm-Azurjungfer<br />

(Coenagrion<br />

mercuriale), Vogel-<br />

Azurjungfer<br />

(Coenagrion<br />

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„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Code lt. Referenzliste<br />

Gefährdungsursachen<br />

Bezeichnung der<br />

Gefährdung<br />

Ausmaß / Ort der Gefährdung im<br />

FFH-Gebiet<br />

Betroffene LRT /<br />

Arten<br />

ornatum)<br />

8.13<br />

Intensive Räumung <strong>und</strong><br />

Entkrautung<br />

ID 30010, 40006, 40007<br />

Bachmuschel (Unio<br />

crassus)<br />

11. Schadstoff-, Nährstoff-, Licht- <strong>und</strong> Lärmeinflüsse, Entsorgung<br />

11.1<br />

Abwassereinleitung in<br />

Gewässer<br />

ID 10018<br />

LRT 3260,<br />

Bachmuschel (Unio<br />

crassus)<br />

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„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

6 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung<br />

<strong>und</strong> Entwicklung<br />

6.1 Gr<strong>und</strong>sätze der Maßnahmeplanung<br />

6.1.1 Planungsansatz <strong>und</strong> Begriffsbestimmung<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung<br />

Die FFH-Richtlinie fordert die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen<br />

Erhaltungszustandes der FFH-LRT nach Anhang I <strong>und</strong> der Habitate/Populationen der FFH-<br />

Arten nach Anhang II der FFH-RL. Als günstiger Erhaltungszustand gelten jeweils die<br />

Bewertungsstufen A (hervorragend) sowie B (gut) des Erhaltungszustandes. Bei allen<br />

Maßnahmen, die der Erhaltung oder ggf. der Wiederherstellung eines günstigen<br />

Erhaltungszustandes dienen, handelt es sich um Erhaltungsmaßnahmen. Dazu zählen auch<br />

Maßnahmen der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes in aktuell mit<br />

einem ungünstigen Erhaltungszustand C (mittel bis schlecht) eingestuften LRT-Flächen <strong>und</strong><br />

Arthabitaten/-populationen. Auch Maßnahmen auf Flächen mit einem aktuell günstigen<br />

Erhaltungszustand, die diesen sichern sollen <strong>und</strong> der sich ohne deren Durchführung<br />

absehbar verschlechtern würde, zählen zu den Erhaltungsmaßnahmen. Zu beachten ist<br />

dabei, dass eine Einstufung in den Erhaltungszustand C nicht in jedem Fall automatisch<br />

auch die Planung von aktiven Wiederherstellungsmaßnahmen nach sich ziehen muss.<br />

Entwicklung<br />

Entwicklungsmaßnahmen sind alle Maßnahmen auf so genannten Entwicklungsflächen, die<br />

derzeit noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer FFH-Art eingestuft werden können, die<br />

aber der Entwicklung dieser Flächen in Richtung eines FFH-LRT oder eines Habitats einer<br />

FFH-Art aus Kohärenz- oder anderen Gründen dienen. Als Entwicklungsmaßnahmen gelten<br />

zudem alle Maßnahmen, die der Verbesserung eines bereits aktuell günstigen<br />

Erhaltungszustandes dienen, wobei diese Maßnahmen allein zur Sicherung des günstigen<br />

Erhaltungszustandes nicht notwendig wären. Dazu zählen damit auch Maßnahmen, die zur<br />

Überführung eines Erhaltungszustandes B in einen Erhaltungszustand A führen sollen.<br />

Aus den Darstellungen wird deutlich, dass es auf ein <strong>und</strong> derselben Fläche parallel sowohl<br />

Erhaltungs- als auch Entwicklungsmaßnahmen geben kann. Die Erhaltungsmaßnahmen<br />

sichern beispielsweise, dass ein günstiger Erhaltungszustand auch langfristig gewahrt bleibt,<br />

die Entwicklungsmaßnahmen gewährleisten seine weitere Verbesserung über den aktuellen<br />

Erhaltungszustand hinaus.<br />

Tab. 26:<br />

Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von LRT<br />

nach Anhang I <strong>und</strong> der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-RL<br />

Ist-<strong>und</strong> Ziel-Erhaltungszustand Maßnahmenziel Maßnahmentyp<br />

A → A, B → B, C → C<br />

C → B<br />

Erhaltung<br />

Wiederherstellung<br />

Erhaltungsmaßnahme<br />

B → A, E → C, E → B Entwicklung Entwicklungsmaßnahme<br />

69


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

6.1.2 Berücksichtigung von SPA-Aspekten<br />

Für die Fläche des FFH-Gebietes, welche vollständig mit dem EG-Vogelschutzgebiet<br />

überlagert ist, wurden die darin vorkommenden Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-<br />

Richtlinie bei der Maßnahmeplanung berücksichtigt. Dabei erfolgte keine aktive Planung zur<br />

Umsetzung der SPA-Erhaltungsziele. Eine solche setzt eine raumbezogene (revierkonkrete)<br />

Erfassung der Brutvogelarten voraus, die derzeit nicht vorliegt. Es wurde jedoch bei allen<br />

Maßnahmevorschlägen für FFH-Erhaltungsziele darauf geachtet, dass diese mit den SPA-<br />

Erhaltungszielen verträglich sind. Die Ansprüche dieser Vogelarten wurden so<br />

gleichberechtigt mit denen der Lebensraumtypen des Anhangs I <strong>und</strong> der Arten des Anhangs<br />

II FFH-RL behandelt. Im Rahmen dieses Planes wurden F<strong>und</strong>daten der entsprechenden<br />

Vogelarten herangezogen, die jünger als 11 Jahre sind <strong>und</strong> eindeutig innerhalb des FFH-<br />

Gebietes zu verorten sind.<br />

Die ThürNEzV gibt für das Vogelschutzgebiet Vorkommen von Blaukehlchen, Eisvogel,<br />

Kranich, Neuntöter, Rohrdommel, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Tüpfelsumpfhuhn,<br />

Wachtelkönig <strong>und</strong> Weißstorch an. Innerhalb des PG liegen aus den letzten 10 Jahren Nachweise<br />

von folgenden Vogelarten vor: Neuntöter, Schwarzmilan, Rohrweihe <strong>und</strong> Rotmilan.<br />

Die im Nachfolgenden dargestellten Maßnahmen sind auf Konformität mit SPA-Belangen<br />

abgeprüft. Die derzeitige Datenlage lässt keine Konflikte erkennen.<br />

Rot- <strong>und</strong> Schwarzmilan brüten auf größeren Bäumen <strong>und</strong> sind daher nicht von den<br />

geplanten Maßnahmen berührt. Jedoch sichert die Bewirtschaftung der Grünländer das<br />

Nahrungsangebot beider Vogelarten, da hier Kleinsäuger <strong>und</strong> Vögel, aber auch<br />

Regenwürmer erbeutet werden können.<br />

Wenngleich von der Rohrweihe der Nachweis zweier Tiere vom Südrand der Kiesgrube<br />

Heygendorf aus dem Jahr 2005 vorliegt, ist davon auszugehen, dass für den reinen<br />

Röhrichtbrüter hier wie auch im gesamten FFH-Gebiet aktuell keine geeigneten Brutplätze<br />

vorhanden sind. Die Röhrichte im Gebiet sind zu licht <strong>und</strong> kleinflächig, der Bereich der<br />

Kiesgrube zudem von Anglern stark frequentiert.<br />

Auch der Neuntöter erbeutet seine Nahrung auf vor allem kurzrasigen Grünländern <strong>und</strong><br />

profitiert daher von deren Bewirtschaftung. Die Art benötigt Gebüsche als Brutplätze <strong>und</strong><br />

Sing- <strong>und</strong> Jagdwarten, jedoch ist davon auszugehen, dass auch nach den geplanten<br />

Entbuschungen im Bereich des Mönchendamms genug Habitatstrukturen verbleiben.<br />

70


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

6.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

6.2.1 LRT 3150 - Natürliche nährstoffreiche Seen mit einer<br />

Vegetation des Magnopotamion oder Hydrocharition<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben den Erhalt der Kiesgrube als LRT-Gewässer sowie<br />

eine hohe Strukturvielfalt desselben <strong>und</strong> der angrenzenden Bereiche zum Ziel. Das<br />

lebensraumtypische Arteninventar des Gewässers ist natürlicherweise nur in Teilen<br />

vorhanden, wobei anthropogene Beeinträchtigungen weitgehend ausgeschlossen werden<br />

können. Daher zielen die Erhaltungsmaßnahmen vor allem auf eine Sicherung der<br />

Strukturen <strong>und</strong> auf den Ausschluss oder die Verringerung von Beeinträchtigungen.<br />

Die Allgemeinen Behandlungsgr<strong>und</strong>sätze zur Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes<br />

natürlich eutropher Gewässer beinhalten vor allem die Sicherung des trophischen<br />

Niveaus sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen der Struktur.<br />

• Fernhaltung von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeinträgen durch eine Pufferzonen (min. 10 m) zur<br />

landwirtschaftlichen Nutzfläche, besonders zum Acker,<br />

• fischereiliche bzw. angelsportliche Nutzung nur ohne Zufütterung <strong>und</strong> ohne Besatz<br />

• kein Uferverbau oder -befestigung, Rohstoffgewinnung, Verfüllung oder Verspülung von<br />

Sedimenten an oder im Gewässer,<br />

• keine starke Freizeitnutzung des Gewässers<br />

Die flächenkonkreten Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3150 sind aus Tab. 27 ersichtlich.<br />

KULAP-N-Pflegeempfehlung für Natürliche nährstoffreiche Seen (hier Fischteiche)<br />

• Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe.<br />

• Extensive Teichwirtschaft ohne Zufütterung<br />

• Gezielte Teichentlandung bei Bedarf möglich (nicht durch KULAP gefördert).<br />

Nicht anwendbar auf die Verhältnisse im PG (keine Teiche).<br />

• Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung eines nährstoffarmen Umfeldes. Anlage von Pufferstreifen (mind. 5 m) <strong>und</strong><br />

Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland.<br />

• Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus <strong>und</strong> Nährstoffhaushalts.<br />

Verbote:<br />

• Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der Freizeit-Nutzung des Gewässers auf ein naturverträgliches Maß.<br />

Da es sich bei der Kiesgrube Heygendorf um keinen Fischteich handelt, ist hier kein KULAP<br />

N anwendbar.<br />

71


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tab. 27:<br />

ID-Nr.<br />

Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen mit einer Vegetation des Magnopotamion oder<br />

Hydrocharition im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

Lage<br />

10001 Kiesgrube<br />

Heygendorf<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Feldblock-<br />

Nr.<br />

Behandlungseinheit<br />

Maßnahme-<br />

ID<br />

Flächengröße<br />

[m²]<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />

Heygendorf - 184-5 50001 6.624 4.5 Pflege von Stillgewässern<br />

hier:<br />

• Reduzierung der Trittbelastung durch punktuelle<br />

Nutzung der Ufer (Einrichtung abgestimmter, für<br />

die Angelnutzung freigegebener Uferbereiche)<br />

• Keine Zufütterung<br />

• Kein Besatz mit Pflanzenfressern (Graskarpfen),<br />

möglichst auch nicht mit Wühlern (Karpfen)<br />

• Keine Ansalbung von nicht autochthonen<br />

Wasserpflanzenarten („bunte“ Seerosen u.ä.)<br />

KULAP N-<br />

ID<br />

Umsetzung<br />

2007_6924 abgestimmt<br />

72


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

6.2.2 LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation<br />

Maßnahmen der Gewässerunterhaltung müssen langfristig darauf ausgerichtet sein, sowohl<br />

den Erhalt <strong>und</strong> die Entwicklung von FFH-LRT <strong>und</strong> Habitatflächen von Anhang II-Arten zu<br />

gewährleisten als auch den Erfordernissen des Hochwasserschutzes zu genügen. Das<br />

bedeutet in erster Linie, alle über die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

hinausgehenden Maßnahmen <strong>und</strong> Eingriffe zu vermeiden, die zu einer - auch nur<br />

zeitweiligen - Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung, Verringerung der Wasserqualität oder<br />

Beeinträchtigung der Lebensräume selbst führen.<br />

Vor allem im Hinblick auf den Erhalt <strong>und</strong> die Entwicklung des LRT 3260 (Fließgewässer mit<br />

Unterwasservegetation) ist die Durchführung einer schonenden <strong>und</strong> FFH-verträglichen<br />

Gewässerunterhaltung aus fachlichen Gründen nicht hinderlich, sondern teilweise sogar<br />

erwünscht. Bezüglich der Gewässerunterhaltung sind daher folgende Hinweise <strong>und</strong><br />

Behandlungsgr<strong>und</strong>sätze für das FFH-Gebiet anzuführen:<br />

• der Gewässerunterhaltungslastträger hat bei Gewässerunterhaltungsmaßnahmen den<br />

Belangen des Naturschutzes Rechnung zu tragen;<br />

• Maßnahmen an Gewässern sollten prinzipiell die Hauptziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie,<br />

wie das Erreichen eines guten ökologischen Zustandes <strong>und</strong> somit die<br />

Möglichkeit der eigendynamischen Entwicklung <strong>und</strong> des gezielten Rückbaus<br />

(Uferbefestigung) verfolgen,<br />

• Gewässerunterhaltungsmaßnahmen im FFH-Gebiet sollten nur mit einem Minimum an<br />

Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes verb<strong>und</strong>en sein;<br />

• Art, Intensität <strong>und</strong> Zeitpunkt von Unterhaltungsmaßnahmen, insbesondere der<br />

Krautungen, sollten stets von den jeweiligen spezifischen Verhältnissen (Wasserdargebot,<br />

umliegende Nutzungen, Geschwindigkeit der Sukzession etc.) abhängig<br />

gemacht werden <strong>und</strong> müssen besondere Belange des Arten- <strong>und</strong> Habitatschutzes<br />

berücksichtigen; bei Zweifeln an der Verträglichkeit oder bei Unkenntnis der relevanten<br />

naturschutzfachlichen Gesichtspunkte sind die Maßnahmen rechtzeitig vorher mit der<br />

Naturschutzbehörde <strong>und</strong> der verfahrensführenden Behörde abzustimmen;<br />

• Turnus <strong>und</strong> Intensität von Krautungen sind prinzipiell an der Wüchsigkeit der Vegetation<br />

auszurichten. Ist diese nur gering, so ist eine Behandlung im Abstand von 2-3 Jahren in<br />

der Regel ausreichend <strong>und</strong> förderlich;<br />

• Krautungen sollten im Spätsommer bis Herbst (Ende August bis Oktober) vorgenommen<br />

werden. Dieser Zeitraum ist aus limnologischer Sicht optimal, da zu dieser Zeit ein<br />

Maximum trophiebedingender Substanzen in der Biomasse inkorporiert ist, ohne dass<br />

bereits Remineralisationsprozesse eingesetzt haben. Somit wird durch eine Krautung im<br />

Herbst die größtmögliche Nährstoffeliminierung erreicht;<br />

• generell soll das bei der Entkrautung <strong>und</strong> Böschungsmahd anfallende Mähgut aber nicht<br />

längere Zeit auf der Böschung oder Böschungsoberkante verbleiben, da es zu einer<br />

zusätzlichen Nährstoffanreicherung mit der Gefahr des Einschwemmens in das<br />

Gewässer führt;<br />

• um während der Krautung Wasserorganismen (z.B. zahlreiche Insektenlarven, Mollusken<br />

etc.) eine Abdrift- bzw. Fluchtmöglichkeit (<strong>und</strong> damit die Möglichkeit der Wiederbesiedlung<br />

des betreffenden Gewässerabschnitts) zu ermöglichen, sollte stets entgegen<br />

der Fließrichtung vorgegangen werden;<br />

• die Böschungsmahd ist mit einem Balkenmäher ökologisch verträglich, bei Einsatz von<br />

Schlegelmähern kommt es in der Regel zu hohen Verlustraten unter der Fauna;<br />

73


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

• Bepflanzungen am Gewässer sollen aus standortgerechten Arten bestehen (Gr<strong>und</strong>lage<br />

ist die hpnV);<br />

• schrittweise Entnahme von Hybrid-Pappeln, <strong>und</strong> Ersatz durch standortheimische<br />

Baumarten wie Weide, Erle, Esche <strong>und</strong> Stiel-Eiche;<br />

• bei Rückschnitt <strong>und</strong> Beseitigung von Gehölzen ist die eventuelle Betroffenheit von FFH-<br />

LRT-Flächen oder von Habitaten der Anhang-II-Arten zu berücksichtigen. Im Zweifelsfall<br />

sind die Maßnahmen mit der Naturschutzbehörde <strong>und</strong> der verfahrensführenden Behörde<br />

abzustimmen.<br />

Da der LRT 3260 nicht KULAP-N-relevant ist, gibt es keine entsprechenden KULAP-N-<br />

Pflegeempfehlungen.<br />

74


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tab. 28:<br />

ID-Nr.<br />

Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3260 – Fließgewässer mit Unterwasservegetation im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben<br />

bei Artern“<br />

Lage<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

10018 Kleine Helme Voigtstedt,<br />

Artern,<br />

Kalbsrieth<br />

Feldblock-<br />

Nr.<br />

Behandlungseinheit<br />

Maßnahme<br />

-ID<br />

- 184-9 50002<br />

Laufläng<br />

e [m]<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />

5.762 4.6.6.1 Schonende Entkrautung (Mahd)<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

Durchführung nur bei Bedarf <strong>und</strong> nur<br />

abschnittweise, ca. aller 1-3 Jahre im Herbst<br />

KULAP N-<br />

ID<br />

Umsetzung<br />

- abgestimmt<br />

10019 Graben 23 (Nord-<br />

Teil)<br />

20010 Graben 23 (übriger<br />

Teil)<br />

70001<br />

Entwicklung:<br />

4.7.4 Einbau von Sohlschwellen<br />

4.7.5.2 Anlage von Ufergehölzen<br />

Voigtstedt - 184-16 60003 1.341 4.6.6.1 Schonende Entkrautung (Mahd)<br />

Voigtstedt,<br />

Artern,<br />

Kalbsrieth<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

Durchführung nur bei Bedarf <strong>und</strong> nur<br />

abschnittweise, ca. aller 1-3 Jahre im Herbst<br />

- 184-16 70002 6.179 4.6.6.1 Schonende Entkrautung (Mahd)<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

Durchführung nur bei Bedarf <strong>und</strong> nur<br />

abschnittweise, ca. aller 1-3 Jahre im Herbst<br />

4.7.4 Einbau von Sohlschwellen<br />

4.7.5.2 Anlage von Ufergehölzen<br />

- abgestimmt<br />

- abgestimmt<br />

75


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

6.2.3 LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren<br />

Beim LRT 6430 hängt der Fortbestand des aktuell günstigen Erhaltungszustandes vom<br />

Erhalt <strong>und</strong> von der Förderung bestimmter Vegetationseinheiten sowie von einem hohen<br />

Artenreichtum mit einem entsprechend hohen Anteil an LR-typischen Arten ab. Obwohl eine<br />

Pflege der Hochstaudenfluren nicht unbedingt erforderlich ist, können die folgenden<br />

Maßnahmen den Erhalt bzw. die Entwicklung eines günstigen Zustandes im PG fördern:<br />

• Gewährleistung einer periodischen Pflegemahd bzw. Beweidung im Spätsommer<br />

bzw. Herbst im Abstand von 2 - 3 Jahren (zumindest alle 5 Jahre), jedoch<br />

keinesfalls häufiger; vorhandene Einzelgehölze oder kleine Gehölzgruppen sind<br />

dabei zu erhalten, da diese zur Erhöhung der Strukturviefalt beitragen. Eine flächig<br />

aufkommende Verbuschung ist jedoch zu entfernen;<br />

• auf den zumeist kleinen oder schmalen Flächen sowie auf den Grabenböschungen<br />

ist Handmahd mit Motorsensen die einzig mögliche Bearbeitungstechnik;<br />

• bei Beweidung angrenzender Flächen sind die Bestände des LRT in ausreichender<br />

Breite auszukoppeln (z.B. entlang von Gewässern);<br />

Die flächenkonkreten Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6430, die über<br />

die allgemeinen Behandlungsgr<strong>und</strong>sätze hinausgehen, sind aus Tab. 29 ersichtlich.<br />

KULAP-N-Pflegeempfehlung G10 für Feuchte Hochstaudenfluren<br />

1. (suboptimal)<br />

• Pflege von Gewässerrändern durch Mahd ab 1. August zeitversetzt ausschließlich mit Mähbalken (zum<br />

Schutz der Tierwelt) unter Schonung der wassernahen Bereiche.<br />

• Gut ausgebildete Bereiche des LRT nicht jährlich mähen.<br />

• Mähgut von der Fläche räumen.<br />

2. (suboptimal)<br />

• Wenn sich betriebswirtschaftlich eine Beweidung anbietet, sollte geprüft werden, ob es sich bewährt, die<br />

Beweidung ebenfalls in mehrjährigen Intervallen durchzuführen.<br />

Nicht auf das PG anwendbar.<br />

76


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tab. 29:<br />

ID-Nr.<br />

Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren der planaren <strong>und</strong> montanen bis alpinen Stufe im FFH-Gebiet<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

Lage<br />

10020 rechtes Ufer<br />

Kleine Helme<br />

10021 linkes Ufer Kleine<br />

Helme<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Voigtstedt,<br />

Artern<br />

Voigtstedt,<br />

Artern<br />

Feldblock-Nr.<br />

Behandlungseinheit<br />

Maßnahme-<br />

ID<br />

Flächengröße<br />

[m²]/<br />

Länge<br />

- 184-9 50004 1.704/<br />

1.135<br />

- 184-9 60005 2.835/<br />

1.135<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />

1.2.1.4 Mahd alle 2-3 Jahre zur Verhinderung<br />

der Verbuschung<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (Herbstmahd)<br />

1.2.1.4 Mahd alle 2-3 Jahre zur Verhinderung<br />

der Verbuschung<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (Herbstmahd)<br />

KULAP N-<br />

ID<br />

Umsetzung<br />

- nicht abgestimmt<br />

- nicht abgestimmt<br />

77


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

6.2.4 LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)<br />

Die vorgeschlagenen Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen haben die langfristige<br />

Erhaltung der bzw. die Entwicklung von teilweise artenreichen, wechselfeuchten Auenwiesen<br />

mittels extensiver Grünlandnutzung zum Ziel. Kleinräumig wechselnde Standortverhältnisse,<br />

vor allem von Feuchtegradienten hervorgerufen, bedingen im Plangebiet eine standörtliche<br />

Vielfalt, auf deren Erhalt Nutzung <strong>und</strong> Pflege abgestimmt sein sollten. Besonders auf dem<br />

Mönchendamm ist die Zurückdrängung von Eutrophierungs- bzw. Ruderalisierungs- sowie<br />

Brachezeigern erforderlich, wozu ein entsprechendes Mahdregime sowie das Abräumen der<br />

Fläche bzw. die konsequente Vermeidung von Nährstoffeinträgen über die Menge des<br />

Entzuges hinaus geeignet erscheinen. Standörtlich kommt auf dem Mönchendamm<br />

allerdings eher ausschließlich eine Beweidung infrage<br />

Die Behandlungsgr<strong>und</strong>sätze werden im nachfolgenden Kapitel 6.2.5 für die häufig räumlich<br />

benachbarten Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) dargestellt <strong>und</strong> sind in gleicher Weise für<br />

die Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) gültig. Hinsichtlich der Terminvorgaben für die<br />

Nutzung beider Grünland-LRT gibt es zwei Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

• frühe Erstnutzung, gefolgt von einer<br />

• ca. zehn-wöchigen Nutzungspause vor der Zweitnutzung.<br />

Die flächenkonkreten Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6440 fasst die<br />

Tab. 30 zusammen.<br />

KULAP-N-Pflegeempfehlung G11 für Brenndolden-Auenwiesen<br />

1. (optimal) Mahd<br />

• Bei optimaler Ausprägung des LRT je nach Wüchsigkeit der Bestände Mahd ein- bis dreimal, Schnitthöhe<br />

10cm<br />

• Erster Schnitt zwischen Ährenschieben <strong>und</strong> Beginn der Blüte der hauptbestandsbildenden Gräser<br />

• Reliefausgleichende Maßnahmen (Schleppen <strong>und</strong>/oder Walzen) möglichst unter Schonung der Ameisenbaue,<br />

da Ameisen als Wirte der Larven des Schwarzblauen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (FFH-Anhang-II u. IV-<br />

Art) fungieren<br />

Im PG nicht relevant.<br />

• Düngung mit P <strong>und</strong> K möglich, aber Gehaltsklasse C im Boden nicht überschreiten<br />

Verbote:<br />

• Keine Stickstoffdüngung<br />

• Keine Mahd zu Zeiten mit hoch anstehendem Wasser<br />

• Kein Einsatz schwerer Maschinen<br />

2. (suboptimal) Beweidung statt Nachmahd<br />

Nach der ersten Mahd ist ein Weidegang von Rindern, Schafen <strong>und</strong>/oder Ziegen möglich.<br />

• Die Beweidung sollte möglichst intensiv erfolgen, d. h. kurze Beweidungsdauer mit hohem Besatz, sodass<br />

selektiver Verbiss <strong>und</strong> Trittbelastung eingeschränkt werden.<br />

• Bei höherwüchsiger Vegetation wird stärker zertreten als gefressen, daher ist ein anschließender<br />

Pflegeschnitt notwendig, der als Mulchschnitt ausgeführt werden kann.<br />

• Bei minimaler Ausprägung des LRT <strong>und</strong> dem Schutzziel Wiesenbrüter kann eine Rinderstandweide<br />

durchgeführt werden.<br />

• Bei optimaler Ausprägung des LRT ist die Standweide auszuschließen.<br />

Verbote:<br />

• Kein Pferchen auf der Fläche<br />

• Keine Beweidung ausschließlich mit Pferden<br />

78


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tab. 30:<br />

ID-Nr.<br />

Lage<br />

Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6440 – Brenndolden-Auenwiesen (Cnidium dubii) im FFH-Gebiet „Mönchenried<br />

<strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

10002 südwestlich Acker,<br />

östlich Graben 23<br />

10004 West-Ecke<br />

Mönchendamm /<br />

Graben 23<br />

10005 nördlich Acker, östlich<br />

Graben 23<br />

10006 Ost-Teil<br />

Mönchendamm<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Heygendorf,<br />

Kalbsrieth<br />

Heygendorf<br />

Heygendorf<br />

Heygendorf<br />

Feldblock-Nr.<br />

GL 46341 V01<br />

GL 46341V07<br />

AL 46341V09<br />

GL 46341V01<br />

GL 46341Q15<br />

GL 46341Q03<br />

GL 46341 V01<br />

GL 46341Q03<br />

GL 46341Q15<br />

FG 46341R01<br />

GL 46341V18<br />

Maßnahme-ID<br />

Behandlungseinheit<br />

Flächengröße<br />

[m²]<br />

184-1 50013 66474 1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP N-ID Umsetzung<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />

Mai Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />

nach Erstmahd)<br />

184-3 50009 5688 1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />

Mai Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />

nach Erstmahd)<br />

184-4 50012 3508 1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

184-8 50008 2946 Erstpflege:<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />

Mai Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />

nach Erstmahd)<br />

1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />

Dauerpflege:<br />

optimal<br />

1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />

Mai) Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />

nach Erstmahd)<br />

optional<br />

1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />

1.2.5.3 Umtriebsweide<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />

Mai Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10<br />

Wochen nach Erstmahd)<br />

2007_6171 abgestimmt<br />

2007_6171 abgestimmt<br />

2007_6171 abgestimmt<br />

2007_6171 nicht umsetzbar,<br />

daher Fortführung<br />

der<br />

Beweidung,<br />

jedoch Vorverlegung<br />

der Erstnutzung<br />

<strong>und</strong><br />

längere<br />

Standzeiten<br />

79


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

ID-Nr.<br />

Lage<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Feldblock-Nr.<br />

Maßnahme-ID<br />

Behandlungseinheit<br />

Flächengröße<br />

[m²]<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP N-ID Umsetzung<br />

10007 mittlerer Teil<br />

Mönchendamm<br />

Heygendorf<br />

GL 46341Q15<br />

GL 46341V18<br />

FG 46341Q02<br />

184-8 50007 2258 Erstpflege:<br />

1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />

Dauerpflege:<br />

optimal<br />

1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />

Mai) Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />

nach Erstmahd)<br />

2007_6171 nicht umsetzbar,<br />

daher Fortführung<br />

der<br />

Beweidung,<br />

jedoch Vorverlegung<br />

der<br />

Erstnutzung<br />

<strong>und</strong> längere<br />

Standzeiten<br />

optional<br />

1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />

1.2.5.3 Umtriebsweide<br />

10008 West-Teil<br />

Mönchendamm<br />

Heygendorf GL 46341V18 184-8 50006 2248 Erstpflege:<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />

Mai Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10<br />

Wochen nach Erstmahd)<br />

1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />

Dauerpflege:<br />

optimal<br />

1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />

Mai) Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />

nach Erstmahd)<br />

optional<br />

1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />

1.2.5.3 Umtriebsweide<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />

Mai Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10<br />

Wochen nach Erstmahd)<br />

2007_6171 nicht umsetzbar,<br />

daher Fortführung<br />

der<br />

Beweidung,<br />

jedoch Vorverlegung<br />

der<br />

Erstnutzung<br />

<strong>und</strong> längere<br />

Standzeiten<br />

80


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

ID-Nr.<br />

Lage<br />

10011 Südwest-Teil große<br />

Fläche südlich<br />

Mönchendamm (im<br />

PG)<br />

20004 südlich West-Teil<br />

Mönchendamm<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Feldblock-Nr.<br />

Maßnahme-ID<br />

Behandlungseinheit<br />

Flächengröße<br />

[m²]<br />

Heygendorf GL 46341Q03 184-3 50010 7762 1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

Heygendorf<br />

GL 46341V01<br />

GL 46341Q03<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP N-ID Umsetzung<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />

Mai Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />

nach Erstmahd)<br />

184-3 70003 38155 1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />

Mai Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />

nach Erstmahd)<br />

2007_6171 abgestimmt<br />

2007_6171 abgestimmt<br />

81


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

6.2.5 LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus<br />

pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben die langfristige Erhaltung der überwiegend bereits<br />

artenreichen Frischwiesen bzw. deren Entwicklung mit Hilfe einer extensiven<br />

Grünlandnutzung zum Ziel. Kleinräumig wechselnde Standortverhältnisse, vor allem<br />

aufgr<strong>und</strong> unterschiedlicher Feuchteverhältnisse, bedingen im Plangebiet eine standörtliche<br />

Vielfalt, auf deren Erhalt Nutzung <strong>und</strong> Pflege abgestimmt sein sollten. Besonders auf dem<br />

Mönchendamm ist die Zurückdrängung von Eutrophierungs- bzw. Ruderalisierungs- sowie<br />

Brachezeigern erforderlich, wozu ein entsprechendes Mahdregime sowie das Abräumen der<br />

Fläche bzw. die konsequente Vermeidung von Nährstoffeinträgen über die Menge des<br />

Entzuges hinaus geeignet erscheinen. Beweidung mit Schafen ist hierfür eine<br />

Optionalvariante.<br />

Da im Plangebiet die LRT 6510 <strong>und</strong> LRT 6440 (Brenndolden-Auenwiesen) zumeist unter<br />

ähnlichen standörtlichen Bedingungen (Wasserführung!) vorkommen bzw. in enger<br />

Nachbarschaft vorkommen, können die Behandlungsgr<strong>und</strong>sätze für beide LRT zusammengefasst<br />

werden. Hinsichtliche der Terminvorgaben für die Nutzung beider Grünland-LRT gibt<br />

es zwei Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

• frühe Erstnutzung, gefolgt von einer<br />

• ca. zehn-wöchigen Nutzungspause vor der Zweitnutzung.<br />

Die flächenkonkreten Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6510 sind aus<br />

Tab. 31 ersichtlich<br />

Allgemein<br />

• Den Vorrang hat die Beibehaltung der Nutzung vorrangig durch zweischürige Mahd bzw.<br />

die Umstellung darauf (Optimalvariante). Eine Beweidung bisher ausschließlich gemähter<br />

Grünländer (ausgenommen Nachbeweidung) ist zu unterlassen. Die dem LRT 6510<br />

(bzw. LRT 6440) entsprechenden Pflanzengesellschaften haben sich vor allem durch die<br />

traditionelle Nutzung zur Heugewinnung entwickelt. Sie sind somit bis zu einem gewissen<br />

Maß schnittresistent (i.d.R. Zweischnittnutzung), aber beweidungsempfindlich (Tritt,<br />

Verbiss). Im Zuge dieser Bewirtschaftung hat sich das lebensraumtypische Arteninventar<br />

eingestellt, das erhalten <strong>und</strong> gefördert werden muss. Die Mahdnutzung beugt lokal<br />

aufkommenden Nährstoff- <strong>und</strong> Ruderalisierungszeigern ohne zusätzlichen Arbeits- bzw.<br />

Kostenaufwand durch Nachmahd bzw. Einsatz von Selektivheribiziden wirkungsvoll vor.<br />

Bei reiner Beweidung würde verhältnismäßig schnell eine Verschiebung des Artenspektrums,<br />

vor allem der Rückgang beweidungsempfindlicher Arten, einsetzen. Daher ist<br />

eine Nutzung der LRT-Flächen als Standweide (insbesondere mit Pferden) nicht mit den<br />

Erhaltungszielen vereinbar <strong>und</strong> muss ausgeschlossen werden.<br />

Mahd<br />

• Zum Erhalt <strong>und</strong> zur Förderung artenreicher, mehrschichtiger Wiesen wird aus floristischvegetationsk<strong>und</strong>licher<br />

Sicht ein Erstnutzungstermin bis etwa Ende Mai als Heuschnitt<br />

empfohlen (ab dem Ährenschieben bis vor Beginn der Blüte der bestandsbildenden<br />

Obergräser, vgl. auch JÄGER et al. 2002). Dies bedeutet für die meisten Flächen eine<br />

deutliche Vorverlagerung des Erstnutzungstermins gegenüber dem derzeitigen Regime.<br />

Durch den frühen ersten Nutzungstermin werden die konkurrenzstarken <strong>und</strong> zumeist<br />

dominierenden Obergräser entnommen <strong>und</strong> somit die lichtliebenden, weniger<br />

hochwüchsigen zweikeimblättrigen Arten gefördert. Gleichzeitig bedeutet der hochwertige<br />

<strong>und</strong> biomassereiche Erstaufwuchs in seiner optimalen Entwicklung eine deutliche<br />

Steigerung der Futterqualität.<br />

82


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

• Die zweite Wiesennutzung darf frühestens 8, besser 10 Wochen nach der Erstnutzung<br />

erfolgen. Innerhalb dieser Zeitspanne können verschiedene charakteristische Vertreter<br />

des Wiesentyps erneut zur Blüte <strong>und</strong> teilweise sogar zur Samenreife kommen. Durch die<br />

erste Mahd wird praktisch der Ausgangszustand des Vorfrühlings geschaffen. Dies<br />

bedeutet einerseits volles Lichtdargebot für alle im Bestand vorkommenden Arten <strong>und</strong><br />

damit auch für die niedrigwüchsigen, konkurrenzschwächeren, wie z.B. Wiesen-<br />

Platterbse (Lathyrus pratensis) <strong>und</strong> Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys) bei<br />

LRT 6510 bzw. Brenndolde (Cnidium dubium) <strong>und</strong> Nordisches Labkraut (Galium boreale)<br />

bei LRT 6440. Andererseits müssen die Pflanzen, ähnlich wie zu Beginn der<br />

Vegetationsperiode, erst wieder erneut ihre generativen Organe ausbilden. Daher ist die<br />

mindestens achtwöchige Nutzungspause erforderlich, um wertgebenden Arten die Blüte<br />

<strong>und</strong> zumindest eine teilweise Fruchtreife zu ermöglichen. Dafür muss in der Regel eine<br />

ähnlich große Zeitspanne wie vom Vegetationsbeginn bis zur Erstmahd angesetzt<br />

werden.<br />

• Phänologische Nutzungstermine sind in jedem Fall geeigneter als starre kalendarische<br />

Terminvorgaben, um den jährlich spezifischen Witterungsverhältnissen <strong>und</strong> der davon<br />

abhängigen Wuchsleitung der Flächen optimal Rechnung zu tragen. Jedoch erfordert<br />

dies eine geänderte Regelung zum Vollzug des KULAP.<br />

• Gemäht werden sollte mit hoch angesetzter Schnitthöhe, vorzugsweise 10 cm oder<br />

höher, um LR-typischen Kleinorganismen während <strong>und</strong> nach der Mahd zumindest<br />

minimale Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Außerdem bestehen dadurch eine geringere<br />

Gefahr der Bodenverw<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> somit bessere Voraussetzungen für die Pflanzen zum<br />

Wiederaustrieb.<br />

• große Flächen sollten durch Staffelmahd genutzt werden, um Kleinorganismen,<br />

insbesondere Insekten die Möglichkeit zum Ausweichen <strong>und</strong> Abwandern in benachbarte<br />

Fläche zu ermöglichen<br />

Beweidung<br />

Beweidung ist gegenüber einer ausschließlichen Mahdnutzung immer nur als<br />

Optionalvariante zu betrachten. Die ausschließliche (zweischürige) Mahdnutzung ist in<br />

jedem Fall zu bevorzugen!<br />

• Beweidung in Kombination mit Mahd <strong>und</strong> Beräumung kann alternativ zur zweischürigen<br />

Mahd die Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes gewährleisten. Der<br />

Erstnutzung durch Mahd mit anschließender Beweidung (Mähweide) sollte gegenüber<br />

einer Erstbeweidung mit Nachmahd immer der Vorzug gegeben werden.<br />

• Die Nutzungstermine für kombinierte Mahd-Beweidungs-Nutzungen entsprechen denen<br />

der zweischürigen Mahd (siehe oben).<br />

• Erstbeweidete Flächen sollten auf jeden Fall nachgemäht werden, um selektiv vom Vieh<br />

gemiedene (überständige) <strong>und</strong> nicht als LRT-typische Arten eingestufte Arten zurückzudrängen.<br />

Entsprechende negative Einflüsse sind durch angepasste Weideführung<br />

(weiterhin) zu vermeiden.<br />

• Generell ist bei der Beweidung von Flachland-Mähwiesen auf kurze Standzeiten mit<br />

hoher Besatzdichte zu achten (kurzzeitige Portionsbeweidung), um den selektiven<br />

Verbiss <strong>und</strong> die Trittbelastung zu beschränken, die kurzfristige Beweidung ist<br />

dementsprechend einer Mahd ähnlicher als ein langfristiger oder permanenter<br />

Weidegang (JÄGER et al. 2002).<br />

• die beweideten Bestände sollten regelmäßig auf relevante Veränderungen in der<br />

Artenzusammensetzung überprüft werden.<br />

83


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Nachsaaten<br />

• Großflächige Neuansaat (mit oder ohne Umbruch) sind ausgeschlossen, da dies einer<br />

Totalvernichtung des LRT gleichkommt kann <strong>und</strong> eine Wiederbesiedlung der Flächen<br />

durch LR-typische Arten (Tiere <strong>und</strong> Pflanzen) kaum erfolgversprechend ist. Abweichend<br />

davon kann bei witterungsbedingt oder z.B. durch tierische Wühlaktivitäten (Schwarzwild)<br />

entstandenen kleinflächigen vegetationsfreien Bereichen eine Ansaat mit einer<br />

geeigneten Saatmischung erfolgen.<br />

Düngung<br />

• Entzugsorientierte Gr<strong>und</strong>düngung ist prinzipiell möglich.<br />

• Gr<strong>und</strong>sätzlich dürfen LRT-Flächen nicht mit Gülle gedüngt werden, da Verschlechterungen<br />

des Erhaltungszustandes bei einer Aufnahme der Düngung mit Gülle sehr<br />

wahrscheinlich sind. Da es sich bei Nutzer 1 um einen ökologisch wirtschaftenden<br />

Betrieb handelt, dem die Verwendung mineralischer Dünger nicht gestattet ist, ist ein<br />

vollständiger <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legender Verzicht auf Gülledüngung nicht umsetzbar. Es ist daher<br />

zumindest sicherzustellen, dass die über Gülle ausgebrachten N-Gaben über ein Labor<br />

qualitativ <strong>und</strong> quantitativ zertifiziert <strong>und</strong> überwacht werden.<br />

• Eine Stickstoff-(N-)Düngung der LRT-Flächen ist maximal in der Höhe des Entzuges<br />

notwendig, darüber hinausgehende Stickstoffgaben sind zu unterlassen. Die natürliche<br />

Stickstofffixierung durch Bodenorganismen <strong>und</strong> Symbionten der Leguminosen ist zumeist<br />

ausreichend. Durch optimale Bodenfeuchte, Wurzeltiefgang, hohen Humusgehalt <strong>und</strong><br />

günstige Wärmeverhältnisse ist eine jährliche Stickstoffnachlieferung bis zu 100 kg/ha<br />

möglich (BRIEMLE et al. 1991). Dazu kommen Einträge von organischen Schwebstoffen<br />

<strong>und</strong> Nährstoffen der Auenwiesen bei Überflutungen sowie atmosphärische Depositionen,<br />

die gegenwärtig im Plangebiet etwa 15 - 20 kg N pro Jahr <strong>und</strong> Hektar betragen (UBA-<br />

ONLINE 2009).<br />

• Die Düngung mit den Nährelementen Kalium (K) <strong>und</strong> Phosphor (P) sowie Kalzium (Ca)<br />

ist bedarfsweise <strong>und</strong> entzugsorientiert vorzunehmen. Da die meisten Kräuter einen<br />

höheren P/K-Bedarf als Gräser haben, fördert eine P/K-Düngung den Kräuterreichtum<br />

der Flächen <strong>und</strong> wirkt eintönigen Gräserdominanzen entgegen.<br />

Pflanzenschutzmittel<br />

• Auch weiterhin sollte kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln <strong>und</strong> Selektivherbiziden<br />

erfolgen, um die LR-typische Artenvielfalt <strong>und</strong> -kombination zu erhalten <strong>und</strong> die<br />

Entwicklung artenarmer, meist gräserdominierter Bestände zu verhindern. Abweichend<br />

davon können im Einvernehmen mit dem zuständigen LWA bei Bedarf großblättrige<br />

Ampferarten mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln durch Einzelpflanzenbehandlung<br />

mittels Streichverfahren bekämpft werden (bei Ertragsteil > 5%).<br />

Weitere Maßnahmen<br />

• Feuchte bis nasse Gründland(teil)flächen dürfen nicht entwässert, sondern müssen als<br />

kleinräumige Mosaike unterschiedlicher Feuchtestufen erhalten werden (wertsteigernder<br />

Strukturparameter des LRT, außerdem Beachtung von Vogelschutzaspekten [SPA!]).<br />

• Zur Verhinderung der Nährstoff- <strong>und</strong> Streuakkumulation sowie der Entwicklung von<br />

Dominanzbeständen typischer Brachezeiger ist das zeitweilige Brachfallen von<br />

Grünlandflächen zu vermeiden <strong>und</strong> soll zumindest eine einschürige Mahd erfolgen.<br />

84


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

KULAP-N-Pflegeempfehlung G12 für Extensive Mähwiesen des Flach- <strong>und</strong> Hügellandes<br />

(optimal) Mahd<br />

• Je nach Wüchsigkeit der Bestände kann ein- bis dreimal jährlich genutzt werden.<br />

• Die zweite Nutzung soll frühestens 40 Tage nach der ersten erfolgen.<br />

Zu kurze Nutzungspause. Zweitnutzung erst 8-10 Wochen nach Erstnutzung (s.o)!<br />

• Düngung mit P <strong>und</strong> K ist sinnvoll, wenn eine deutliche Artenverarmung durch Mangel an diesen Elementen<br />

auftritt.<br />

• Bei Gefahr des Absinkens des pH-Wertes unter 5,0 ist eine Kalkung mit gelöschtem Kalk unumgänglich,<br />

vorausgesetzt einer Berechnung des Kalkbedarfs auf der Gr<strong>und</strong>lage aktueller Bodenanalysen.<br />

• Eine Nachsaat mit Heublumen gebietsheimischer Herkunft von der Optimalvariante desselben LRT kann<br />

erheblich zur Verbesserung von Vorkommen mit schlechtem Erhaltungszustand führen.<br />

• Nach der Erstnutzung als Mahd ist jährlich ein einmaliger Weidegang von Rindern, Schafen <strong>und</strong>/oder Ziegen<br />

als Zweitnutzung möglich bei einer durchschnittlichen Vegetationshöhe von 15-35 cm.<br />

Nicht mit Rindern.<br />

85


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tab. 31:<br />

Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6510 – Flachland-Mähwiesen im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben<br />

bei Artern“<br />

ID-Nr.<br />

Lage<br />

10009 Nördlich Acker östlich<br />

Graben 23<br />

10010 West-Ecke<br />

Mönchendamm /<br />

Graben 23<br />

10014 mittlerer Teil südlich<br />

Mönchendamm<br />

10015 Ost-Teil<br />

Mönchendamm<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Heygendorf<br />

Feldblock-Nr.<br />

GL 46341V01<br />

GL 46341Q03<br />

Maßnahme<br />

-ID<br />

Behandlungseinheit<br />

Flächengröße<br />

[m²]<br />

184-4 50015 4.685 1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP N-ID Umsetzung<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />

Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />

Erstmahd)<br />

Heygendorf GL 46341Q03 184-3 50016 9.390 1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

Heygendorf<br />

Heygendorf<br />

GL 46341Q15<br />

GL 46341Q03<br />

GL 46341Q15<br />

FG 46341R01<br />

GL 46341V18<br />

184-3 50017 17.42<br />

3<br />

184-8 50019 2.946 Erstpflege:<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />

Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />

Erstmahd)<br />

1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />

Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />

Erstmahd)<br />

1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />

Dauerpflege:<br />

optimal<br />

1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai)<br />

Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />

Erstmahd)<br />

2007_6171 abgestimmt<br />

2007_6171 abgestimmt<br />

2007_6171 abgestimmt<br />

2007_6171 nicht umsetzbar,<br />

daher Fortführung<br />

der<br />

Beweidung,<br />

jedoch Vorverlegung<br />

der Erstnutzung<br />

<strong>und</strong><br />

längere<br />

Standzeiten<br />

optional<br />

1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />

1.2.5.3 Umtriebsweide<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />

Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10 Wochen<br />

nach Erstmahd)<br />

86


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

ID-Nr.<br />

Lage<br />

10016 West-Teil<br />

Mönchendamm<br />

20002 südlich Ost-Teil<br />

Mönchendamm<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Mönch-<br />

pfiffel-<br />

Nikolausrieth,<br />

Heygendorf<br />

Heygendorf<br />

Feldblock-Nr.<br />

Maßnahme<br />

-ID<br />

Behandlungseinheit<br />

Flächengröße<br />

[m²]<br />

GL46341V19 184-8 60027 2.665 Erstpflege:<br />

GL 46341Q15<br />

GL 46341Q03<br />

184-3 70005 15.74<br />

7<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP N-ID Umsetzung<br />

1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />

Dauerpflege:<br />

optimal<br />

1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai)<br />

Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />

Erstmahd)<br />

optional<br />

1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />

1.2.5.3 Umtriebsweide<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />

Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10 Wochen<br />

nach Erstmahd)<br />

Erstpflege:<br />

1.2.1.3 mehrschürige Mahd (3-schürig) in den<br />

ersten beiden Jahren<br />

Dauerpflege:<br />

1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />

Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />

Erstmahd)<br />

2007_6171 nicht umsetzbar,<br />

daher Fortführung<br />

der<br />

Beweidung,<br />

jedoch Vorverlegung<br />

der<br />

Erstnutzung<br />

<strong>und</strong> längere<br />

Standzeiten<br />

2007_6171 1.2.1.2 <strong>und</strong><br />

1.2.1.6 abgestimmt<br />

20003 Fläche südöstlich<br />

Teich<br />

Heygendorf GL 46341V14 184-6 70008 29.61<br />

4<br />

1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />

Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />

Erstmahd)<br />

2007_6703 abgestimmt<br />

20005 große Fläche östlich<br />

Acker<br />

Heygendorf<br />

GL 46341V01<br />

AL 46341V09<br />

GL 46341Q03<br />

184-4 70007 70.91<br />

3<br />

1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />

Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />

Erstmahd)<br />

2007_6171 abgestimmt<br />

87


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

ID-Nr.<br />

Lage<br />

20007 mittlerer Teil<br />

Mönchendamm<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Mönchpfiffel<br />

-<br />

Nikolausriet<br />

h,<br />

Heygendorf<br />

Feldblock-Nr.<br />

Maßnahme<br />

-ID<br />

Behandlungseinheit<br />

Flächengröße<br />

[m²]<br />

GL 46341V18 184-8 70009 1.192 Erstpflege:<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP N-ID Umsetzung<br />

1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />

Dauerpflege:<br />

optimal<br />

1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai)<br />

Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />

Erstmahd)<br />

optional<br />

1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />

1.2.5.3 Umtriebsweide<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />

Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10 Wochen<br />

nach Erstmahd)<br />

2007_6171 nicht umsetzbar,<br />

daher Fortführung<br />

der<br />

Beweidung,<br />

jedoch Vorverlegung<br />

der<br />

Erstnutzung<br />

<strong>und</strong> längere<br />

Standzeiten<br />

20008 West-Teil<br />

Mönchendamm<br />

Heygendorf GL 46341V18 184-8 70011 2.962 Erstpflege:<br />

1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />

Dauerpflege:<br />

optimal<br />

1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai)<br />

Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />

Erstmahd)<br />

optional<br />

1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />

1.2.5.3 Umtriebsweide<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />

Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10 Wochen<br />

nach Erstmahd)<br />

2007_6171 nicht umsetzbar,<br />

daher Fortführung<br />

der<br />

Beweidung,<br />

jedoch Vorverlegung<br />

der<br />

Erstnutzung<br />

<strong>und</strong> längere<br />

Standzeiten<br />

88


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

ID-Nr.<br />

Lage<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Feldblock-Nr.<br />

Maßnahme<br />

-ID<br />

Behandlungseinheit<br />

Flächengröße<br />

[m²]<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP N-ID Umsetzung<br />

20009 mittlerer Teil<br />

Mönchendamm<br />

Heygendorf<br />

FG 46341Q03<br />

GL 46341V18<br />

FG 46341Q01<br />

184-8 70010 2.571 Erstpflege:<br />

1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />

Dauerpflege:<br />

optimal<br />

1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai)<br />

Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />

Erstmahd)<br />

2007_6171 nicht umsetzbar,<br />

daher Fortführung<br />

der<br />

Beweidung,<br />

jedoch Vorverlegung<br />

der<br />

Erstnutzung<br />

<strong>und</strong> längere<br />

Standzeiten<br />

optional<br />

1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />

1.2.5.3 Umtriebsweide<br />

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />

Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10 Wochen<br />

nach Erstmahd)<br />

89


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

6.3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie<br />

6.3.1 Bachmuschel (Unio crassus)<br />

• Optimierung der Gewässerunterhaltung<br />

Lange zurückliegende, sehr komplexe Ausbau- <strong>und</strong> Regulierungsmaßnahmen an der<br />

Kleinen Helme haben zu vollkommen veränderten Strömungs-, Profil- <strong>und</strong><br />

Substratverhältnissen geführt. Fließgewässertypische Kleinstrukturen, wie Aus- <strong>und</strong><br />

Unterspülungen, Uferabbrüche, Rauschen, Sedimentbänke unterschiedlicher Substrate (v.a.<br />

Kiesbänke) etc. sind durch die Profilierung <strong>und</strong> dem damit verb<strong>und</strong>enen Verlust der<br />

Strömungsheterogenität weitgehend vollständig verschw<strong>und</strong>en <strong>und</strong> können eigendynamisch<br />

auch nicht mehr entstehen. Aufgr<strong>und</strong> des eintönigen Gewässerbettes variiert die Strömung<br />

kaum, auch eine Substratheterogenität ist nicht gegeben. Kiesige Bereiche werden durch<br />

erodiertes Material entweder überlagert oder im Zuge der Unterhaltungsmaßnahmen<br />

allmählich aus dem Gewässer entfernt. Kiesig-grobsandige Abschnitte können nur noch<br />

punktuell <strong>und</strong> kleinflächig entstehen. Eine vitale <strong>und</strong> überlebensfähige<br />

Großmuschelpopulation benötigt jedoch auf relativ kleinem Raum Substrat unterschiedlicher<br />

Korngrößen, da z.B. juvenile Tiere sehr feine Körnung, ältere grobere Körnung bevorzugen.<br />

Da die Kleine Helme ein stark anthropogen geprägtes Gewässer ist, dessen natürliche<br />

Dynamik erheblich eingeschränkt ist, sind unter den gegebenen strukturellen Bedingungen<br />

des Gewässers Pflegeeingriffe (Krautungen) für den Erhalt als Bachmuschel-Gewässer<br />

unverzichtbar.<br />

Zur Minderung der Verluste durch die Gewässerunterhaltung werden folgende<br />

Empfehlungen gegeben:<br />

• Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sollen auf das geringstmögliche Maß reduziert<br />

werden;<br />

• schonende Pflanzenmahd oder Krautung ohne Beeinträchtigung der Gewässersohle (am<br />

besten durch Handmahd oder Mähkorb); Kies- <strong>und</strong> Steinmaterial des Bodengr<strong>und</strong>es darf<br />

nicht entnommen werden; Störstellen müssen erhalten bleiben (z.B. Totholz, größere<br />

Steine, Uferabbrüche etc.);<br />

• die Ufersäume müssen erhalten bleiben, sie machen Gr<strong>und</strong>räumungen überflüssig, da<br />

Bodenmaterial nicht mehr erodiert wird (MADSEN & TENT 2000);<br />

• im Zuge einer Pflanzenmahd oder Krautung sollte nie der gesamte Gewässerkörper<br />

beräumt werden; um den Gewässerlauf abwechslungsreicher zu gestalten <strong>und</strong> die<br />

Fließgeschwindigkeit zu erhöhen, sollte die Kleine Helme abschnittsweise immer<br />

wechselseitig gemäht bzw. gekrautet werden (Abschnittslängen jeweils ca. 10 m), so<br />

dass eine geschwungene Stromrinne entsteht;<br />

• der Zeitraum der Gewässerunterhaltung muss außerhalb der Laichzeiten der Fische<br />

liegen <strong>und</strong> sollte zwischen August <strong>und</strong> November vorgenommen werden;<br />

• um einer Verkrautung <strong>und</strong> damit auch Verschlammung des Gewässers langfristig<br />

vorzubeugen <strong>und</strong> einen guten Abfluss zu gewährleisten, muss eine naturnahe<br />

Uferbepflanzung durch Weiden <strong>und</strong> Erlen erreicht werden (siehe „Förderung von<br />

Ufergehölzen“);<br />

• Gr<strong>und</strong>räumungen sollten nur wenn unbedingt notwendig <strong>und</strong> in sehr großen zeitlichen<br />

Abständen abschnittsweise durchgeführt werden; vielmehr sollte hier die Anlage von<br />

Sedimenttaschen zur Minderung der Feinsedimentfracht in Betracht gezogen werden<br />

(Flachabbaggerungen außerhalb der Stromrinne, welche ggf. geräumt werden können);<br />

90


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

• ausgebaggerte oder bei der Krautung ans Ufer geworfene Muscheln sind<br />

zurückzusetzen.<br />

• Förderung natürlicher Fließgewässerstrukturen<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Ausbaugrades fehlen innerhalb der gesamten Kleinen Helme natürliche<br />

Fließgewässerstrukturen, wie Steilwände, Uferabrisse, Auskolkungen <strong>und</strong> Unterspülungen,<br />

Strömungshindernisse, Rauschen, ein Wechsel aus tieferen <strong>und</strong> flacheren Bachabschnitten,<br />

Kiesbänke etc. weitgehend vollständig. Aufgr<strong>und</strong> des Fehlens dieser natürlichen<br />

Habitatstrukturen sowie von beschattenden Ufergehölzen kommt es über große Strecken zu<br />

einer starken Verkrautung <strong>und</strong> Verschlammung. Zur derzeitigen Situation hat im<br />

wesentlichen die Begradigung des Laufes beigetragen, die eine erhöhte Strömungsgeschwindigkeit<br />

provoziert <strong>und</strong> damit eine unnatürliche Vertiefung des Flusslaufes <strong>und</strong><br />

schnellere Entwässerung des Auengrünlandes nach sich zog. Ein stärker mäandrierender<br />

Verlauf der Kleinen Helme mit Prall- <strong>und</strong> Gleithängen würde dieses Problem beseitigen.<br />

Turbulentes Fließen verbessert die Gewässermorphologie sowie die Wasserqualität<br />

(MADSEN & TENT 2000). Durch die bessere Durchlüftung <strong>und</strong> längeren Kontaktzeiten des<br />

strudelnden Wassers an den festen Oberflächen des Gewässergr<strong>und</strong>es wird die<br />

Selbstreinigung effektiver.<br />

Von der Entwicklung eines abwechslungsreichen Profils mit Ruhezonen <strong>und</strong> strömungsintensiveren<br />

kiesigen Abschnitten profitieren auch die Wirtsfische der Bachmuschel.<br />

Zur Förderung der Fließgewässerdynamik sind die entsprechenden gewässermorphologischen<br />

Veränderungen zu schaffen bzw. zuzulassen. Folgende biotopverbessernde<br />

Maßnahmen können vorgeschlagen werden:<br />

• Vorhandene Ufer- <strong>und</strong> Sohlbefestigungen sind zurückzubauen (Abschnitte: betonierte<br />

Sohle in der Kleinen Helme in Höhe Voigtstedt; Wabengitterplatten oberhalb Voigtstedt;<br />

Wassersteinverbau in einer Biegung südlich Voigtstedt); jegliche weitere Maßnahmen<br />

des Ufer- <strong>und</strong> Sohlverbaus sowie die Errichtung von Querbauwerken sind zu<br />

unterlassen.<br />

• Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sind auf das geringstmögliche Maß zu<br />

reduzieren (siehe oben).<br />

• Aufhebung des geraden Gewässerverlaufes durch Förderung der Ausbildung von Prall<strong>und</strong><br />

Gleithängen, z.B. durch Unterlassen des Uferverbaus; gezielte Einbringung von<br />

Störstellen (v.a. Baumstämme, möglich sind auch Holzpalisaden als buhnenartige<br />

Lenker, Einbringen von Steinen oder Kiesschüttungen, Gehölzpflanzungen);<br />

taschenartige Flachabbaggerungen von Uferböschungen;<br />

• Förderung unterschiedlicher Sohlsubstrate, z.B. durch Einbau von Strömungshindernissen<br />

(Totholz, buhnenartiger Lenker mit Treibselsammler); Einbringen von<br />

Kiesschüttungen;<br />

• an den Ufern sowie in der Helmeaue ist die natürliche Begleitvegetation wie<br />

Weidengebüsche, Erlenbestände, Hochstauden <strong>und</strong> Röhrichte zu erhalten <strong>und</strong> in ihrer<br />

Entwicklung zu fördern.<br />

• Förderung von Ufergehölzen<br />

Um einer Verkrautung <strong>und</strong> damit auch Verschlammung des Gewässers vorzubeugen <strong>und</strong><br />

einen guten Abfluss zu gewährleisten, muss eine naturnahe Uferbepflanzung durch Erlen,<br />

Weiden <strong>und</strong> Eschen erreicht werden. Ufergehölze sind auch hinsichtlich der<br />

Gewässerunterhaltung sowie der Uferbefestigung empfehlenswert. Sie verringern die<br />

Erosion <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene Feinpartikeleinträge. Die ins Wasser hereinreichenden<br />

Wurzeln oder herabfallenden Äste sorgen für eine strukturelle Belebung des<br />

Gewässerbettes. Gerade die Wirtsfische sind auf eine abwechslungsreiches Profil mit<br />

91


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Ruhezonen <strong>und</strong> strömungsintensiveren kiesigen Abschnitten angewiesen sind. Unterspülte<br />

Wurzelräume <strong>und</strong> Uferbereiche bieten Unterstände (z.B. für den Döbel).<br />

Gehölze haben zudem eine hohe Filterleistung <strong>und</strong> tragen zur Verbesserung der<br />

Gewässergüte <strong>und</strong> Sauerstoffversorgung im Interstitial bei. Die Beschattung führt zur<br />

Temperaturerniedrigung des Wasserkörpers <strong>und</strong> damit zu einem höheren Sauerstoffbindungsvermögen.<br />

Die Pflanzungen sollten in Form von Baumgruppen erfolgen, welche wechselseitig<br />

alternierend angelegt werden. Die Bäume sind jedoch nicht auf die Hochufer zu pflanzen,<br />

sondern unmittelbar entlang der Wasserlinie. Nur so können die Ufergehölze den<br />

Gewässerlauf strukturell aufwerten. Da die Kleine Helme tief eingeschnittene, feste<br />

Uferböschungen aufweist <strong>und</strong> durch die Gehölzpflanzungen keine zusätzliche Festlegung<br />

des aktuellen Gewässerlaufes erfolgen darf, muss für die Pflanzungen Raum geschaffen<br />

werden, z.B. durch Flachabbaggerungen oder das Anlegen von „Taschen“. Durch<br />

wechselseitige Flachabbaggerungen bzw. das Anlegen von Taschen erhält das Gewässer<br />

einen leicht mäandrierenden Verlauf <strong>und</strong> es werden erste Initiale für die Bildung von Prall<strong>und</strong><br />

Gleithängen gesetzt. Um die strukturelle Entwicklung weiter zu fördern, sollten die<br />

Pflanzungen mit Strömungshindernissen ergänzt werden.<br />

Abschnitt: in Höhe Voigtstedt sowie oberhalb der Ortslage wechselseitig dichte Bepflanzung<br />

(hat als Libellenhabitat eine untergeordneter Bedeutung!!!) mit Baumgruppen; ober- <strong>und</strong><br />

unterhalb der Ortslage lockere wechselseitige Bepflanzung mit Baumgruppen;<br />

• Erhöhung des Abflussvolumens<br />

Bedingt durch das geringe Abflussvolumen hat die Kleine Helme eine geringe<br />

Fließgeschwindigkeit <strong>und</strong> damit geringe Schleppkraft. Hierfür wäre eine Veränderung der<br />

Durchlässe im unteren Abschnitt eine sehr wichtige Möglichkeit. Dabei geht es weniger um<br />

die Durchlässe selbst, sondern um die befestigte Sohle, welche für den Rückstau sorgt. Es<br />

würde demnach genügen, diese Sohlbefestigung ersatzlos zu entfernen. Möglicherweise ist<br />

dies jedoch aus Gründen der Standsicherheit der Bauwerke nicht möglich. Dann ist ein<br />

Neubau zu erwägen.<br />

• Gewässerrandstreifen<br />

Zwischen Uferböschung <strong>und</strong> Äckern ist optimalerweise ein Uferrandstreifen von ca. 10 m,<br />

mindestens jedoch 5 m Breite (§ 78 Abs. 2 ThürWG) Breite aus der Ackernutzung<br />

herauszunehmen. Die Ufer sollten mit Gehölzen bepflanzt (siehe oben) oder zumindest<br />

regelmäßig gemäht werden<br />

Abschnitt: zwischen Voigtstedt <strong>und</strong> Mündung in die Unstrut; nördlich Voigstedt<br />

• Herstellen der ökologischen Durchgängigkeit<br />

Jegliche weitere Maßnahmen des Ufer- <strong>und</strong> Sohlverbaus sowie die Errichtung von<br />

Querbauwerken sind im Interesse der Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums zu<br />

unterlassen. Vorhandene Stauanlagen sollten weitestgehend entfernt oder mit einem<br />

Umgehungsgerinne versehen werden. Die betrifft auch Anlagen außerhalb des FFH-<br />

Gebietes, sofern sie für den Erhalt des Bachmuschelbestandes innerhalb desselben von<br />

Bedeutung sind.<br />

• Förderung der Fischfauna<br />

Die Jungfischdichten aller festgestellten Wirtsfischarten <strong>und</strong> damit der Reproduktionserfolg<br />

der Bachmuschel sind zu gering. Eine wesentliche Ursache dafür dürfte die geringe<br />

Ausstattung der Kleinen Helme mit geeigneten Laich- <strong>und</strong> Aufwuchshabitaten sein. Infolge<br />

des Mangels bauen die Arten keine bestandsbildenden Populationen mit ausgewogener<br />

Populationsstruktur auf. Maßnahmen zur Verbesserung der Habitatsituation beinhalten die<br />

92


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Punkte „Optimierung der Gewässerunterhaltung“, „Förderung natürlicher Fließgewässerstrukturen“<br />

<strong>und</strong> „Förderung von Ufergehölzen“.<br />

In Abhängigkeit vom Erfolg des o.g. Maßnahmepaketes sollten ggf. bestandsstützende<br />

Maßnahmen in Betracht gezogen werden.<br />

• Angelfischereiliche Nutzung<br />

Weiterhin keine Abfischung natürlicher Wirtsfische zugunsten von Nutzfischen im Zuge von<br />

Hegebefischungen Aufrechterhalten der derzeitigen Refugialfunktion als Fischhabitat;<br />

kein übermäßiger Raubfischbesatz (z.B. Aal, Hecht);<br />

Fazit:<br />

1. Die bisherigen Maßnahmen <strong>und</strong> Nutzungsregelungen, v.a. die Gewässerentwicklung <strong>und</strong><br />

-unterhaltung betreffend, waren <strong>und</strong> sind nicht geeignet, den derzeit schlechten<br />

Erhaltungszustand im Sinne der FFH-Richtlinie der Bachmuschelpopulation zu<br />

verbessern bzw. einen günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen. Sie lösen die<br />

gr<strong>und</strong>legenden Habitatdefizite nicht im Ansatz <strong>und</strong> infolge der Unterhaltung sind auch<br />

weiterhin Tier-Entnahmen aus der ohnehin sehr individuenschwachen Population nicht<br />

auszuschließen.<br />

2. Eine nachhaltige Sicherung des Vorkommens ist nur realistisch, wenn es gelingt, deutlich<br />

ambitioniertere Ziele der morphologischen <strong>und</strong> strukturellen Aufwertung des Gewässers<br />

(der Kleinen Helme) umzusetzen <strong>und</strong> die Unterhaltung auf besonders bedeutsamen<br />

Teilstrecken komplett einzustellen.<br />

3. Entsprechend den o.g. Aspekten ist es erforderlich, den gegenwärtigen Gewässerpflege<strong>und</strong><br />

-entwicklungsplan gr<strong>und</strong>legend zu überarbeiten, was kurzfristig erfolgen sollte.<br />

4. Im innerfachlichen Zielabgleich wird der Bachmuschel das Primat gegenüber anderen<br />

FFH-Schutzgütern (z.B. Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer) zugewiesen.<br />

5. Aus Gründen der räumlichen <strong>und</strong> sachlichen Konkretisierung der Maßnahmen als auch<br />

der (wasserrechtlichen) Genehmigungsbedürftigkeit wird es erforderlich sein, für einzelne<br />

Teilprojekte sowohl weitere Gr<strong>und</strong>lagenerhebungen (v.a. Gelände- <strong>und</strong><br />

Reliefvermessungen) als auch weiterführende landschafts- <strong>und</strong> objektplanerische<br />

Leistungen zu erstellen (Entwurfs-, Genehmigungs- <strong>und</strong> Ausführungsplanungen).<br />

6. Eine enge ressortübergreifende Abstimmung mit den sich aus der EU-Wasserrahmen-<br />

Richtlinie ergebenden Belangen ist zwingend erforderlich.<br />

93


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tab. 32:<br />

Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für die Bachmuschel im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

ID-Nr.<br />

Lage<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Länge des<br />

Gewässerabschnittes<br />

[m]<br />

Behandlungseinheit<br />

Maßnahme-<br />

ID<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />

Umsetzung<br />

30010 Kleine Helme, Umfluter<br />

östlich Voigtstedt<br />

40006 Kleine Helme von der<br />

nordwestlichen FFH-<br />

Gebietsgrenze bis<br />

einschließlich oberen<br />

Bereich des Umfluters<br />

40007 Kleine Helme von der<br />

Einmündung des Umfluters<br />

in die alte Kleine Helme bis<br />

zur Mündung in die Unstrut<br />

Voigtstedt 556 184-9 60021<br />

Voigtstedt 824 184-9 70012<br />

Voigtstedt, Artern,<br />

Kalbsrieth<br />

40008 Graben 23 Voigtstedt, Artern,<br />

Kalbsrieth<br />

4.380 184-9 70013<br />

7.524 184-16 70019<br />

Turnusmäßig:<br />

4.6.6.1 – Schonende Entkrautung<br />

4.6.6.2 – Schonende Entschlammung<br />

Kurzfristig:<br />

4.4.5.2 – Beseitigung von Sohlbefestigungen<br />

4.4.6 – Entfernung von Barrieren / Querbauwerken<br />

Mittel- bis langfristig:<br />

komplexe strukturelle <strong>und</strong> morphologische Aufwertung des<br />

Fließgewässers<br />

4.7.1 – Anlage von Mäandern (Einbau von<br />

Strömungshindernissen, wie Starktotholz etc.)<br />

4.6.8 – Rücknahme der Ufersicherung<br />

4.4.5.4 – Beseitigung von Uferverbauungen<br />

4.7.5.1 – Abflachen von Uferböschungen<br />

4.7.2 – Anlage von Ruhe-/Flachwasserzonen<br />

4.7.3 – Schaffung <strong>und</strong> Erhalt von Kolken<br />

4.7.5.2 – Anlage von Ufergehölzen (mindestens einseitig,<br />

teilweise auch beidseitig)<br />

4.4.3 – Rückführung in alte Gewässerlinien (in Teilabschnitten –<br />

prüfen!)<br />

4.6.1 – Einstellung der Gewässerunterhaltung (in<br />

Teilabschnitten)<br />

abgestimmt<br />

94


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

6.3.2 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) <strong>und</strong> Vogel-<br />

Azurjungfer (Coenagrion ornatum)<br />

Wegen der starken morphologischen Überformung der Fließgewässer sind fast alle von<br />

Coenagrion mercuriale <strong>und</strong> C. ornatum besiedelten Lebensräume heute auf eine<br />

regelmäßige Pflege angewiesen, in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen<br />

allerdings in unterschiedlicher Art <strong>und</strong> Intensität (STERNBERG et al. 1999). Dieser Umstand<br />

resultiert aus der Tatsache, dass es sich bei den besiedelten Lebensräumen überwiegend<br />

um Sek<strong>und</strong>ärhabitate, in der Regel künstlich angelegte Gräben in Wiesen- <strong>und</strong> Ackerfluren,<br />

handelt, welche zumeist in intensiv agrarisch genutzten Landschaften liegen <strong>und</strong> oft starken<br />

Nährstoffanreicherungen ausgesetzt sind. Dies führt zu einem mehr oder wenigen raschen<br />

Verlanden der zumeist schmalen Gräben.<br />

Die Helm- <strong>und</strong> die Vogel-Azurjungfer stellen als Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie<br />

zwei der wichtigsten Leit- <strong>und</strong> Zielarten dar, an deren Lebensraumansprüchen sich die<br />

turnusmäßige Unterhaltung der Gewässer des FFH-Gebietes orientieren muss. Positive<br />

Effekte sind in dem Zusammenhang aber auch bezüglich anderer Artengruppen <strong>und</strong><br />

Lebensraumtypen zu erwarten, wie z.B. für weitere gefährdete Libellenarten, Süßwassermollusken,<br />

Amphibien, Pflanzenarten der grabenbegleitenden Vegetation, Staudenfluren etc.<br />

Nach BUTTSTEDT & BUTTSTEDT (2008a) ist in den vergangenen Jahren in mehreren Gräben<br />

des FFH-Gebietes eine stete Zunahme der emersen Vegetation zu verzeichnen. Ziel der<br />

Erhaltungsmaßnahmen muss es sein, auch zukünftig frei fließende, permanent wasserführende<br />

<strong>und</strong> ausreichend besonnte Gewässerabschnitte zu erhalten.<br />

Bezüglich der künftigen Gewässerunterhaltung werden die folgenden Gr<strong>und</strong>sätze als<br />

erforderlich erachtet. Die flächenkonkreten Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für<br />

Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer sind aus Tab. 33 ersichtlich<br />

Krautungen<br />

Die (partielle) Entnahme der submersen <strong>und</strong> emersen Vegetation stellt die wichtigste<br />

Unterhaltungsmaßnahme dar, um einen den Habitatansprüchen der Helm- <strong>und</strong> Vogel-<br />

Azurjungfer genügenden Deckungsgrad aufrecht zu erhalten. In Thüringen wurden die<br />

höchsten Besiedlungsdichten von C. mercuriale bei Bewuchsgraden von 80-95 % festgestellt<br />

(SERFLING et al. 2004). An noch stärker verkrauteten Gräben können zumeist nur noch<br />

wenige Individuen festgestellt werden. Die Vogel-Azurjungfer fehlt dann zumeist aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer Seltenheit. Da sich die Larven beider Arten höchstens im Winter kurz eingraben, sind<br />

sie während der gesamten ein- bis zweijährigen Entwicklungszeit auf pflanzliche Substrate<br />

als Mikrohabitat angewiesen. Sie werden zumeist in den flutenden Pflanzenpolstern,<br />

teilweise auch in deren Wurzelbereich gef<strong>und</strong>en (STERNBERG et al. 1999). Hieraus erwächst<br />

bezüglich der Gewässerunterhaltung der Konflikt, einerseits der vollständigen Verkrautung<br />

der Gräben entgegenwirken zu müssen, andererseits ist ein gewisser Individuenverlust im<br />

Zuge der Krautungsmaßnahmen unvermeidlich.<br />

Turnus <strong>und</strong> Intensität von Krautungen sind deshalb im Einzelfall abzuwägen <strong>und</strong> an der<br />

Wüchsigkeit der Vegetation auszurichten. Im Fall stark verkrauteter Gräben ist eine jährliche<br />

Unterhaltung zumeist unverzichtbar, um sie als Lebensraum der beiden Libellenarten zu<br />

erhalten. Folgende Gr<strong>und</strong>sätze sind anzuführen:<br />

• Bei Gewässern mit > 2 m Breite ist nur einseitig oder mittig mit dem Mähboot zu<br />

krauten (z.B. Graben 23 – Südost-Teil), um Teile der Larvallebensräume zu erhalten.<br />

An schmalen Gräben sollten wenigstens alle 15-20 m auf einer Grabenseite kleinere<br />

Bereiche der Submers- <strong>und</strong> Röhrichtvegetation erhalten bleiben, um einem zu starken<br />

Individuenverlust vorzubeugen.<br />

95


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

• Bei besonders dichtwüchsigen Röhrichten, z.B. im Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil)<br />

oder Graben 38 <strong>und</strong> 44, sollte abschnittsweise auch beidseitig gekrautet <strong>und</strong> gemäht<br />

werden.<br />

• Es sind schonende Verfahrensweisen mit einem Mähkorb anzuwenden. Die Schnitthöhe<br />

sollte von der Art <strong>und</strong> Wüchsigkeit der Vegetation abhängig gemacht werden.<br />

Beispielsweise kann Schilf (Phragmites australis) besser in Grenzen gehalten werden,<br />

wenn es tief (also nahe der Sohle bzw. des Bodens) abgeschnitten wird <strong>und</strong><br />

anschließend Wasser in die verbleibenden Stängel eindringt. Im Falle andersartiger<br />

Vegetation (z.B. Berlenbestände) sollte weniger tief gemäht werden.<br />

• Das Mahdgut bzw. gekrautete Material sollte über dem Gewässer gut abtropfen <strong>und</strong> ist<br />

anschließend nahe der Uferlinie zwischenzulagern. Mobilen Tierarten <strong>und</strong> deren<br />

Entwicklungsstadien (z.B. Wasserkäfer, z.T. auch Libellenlarven) kann dadurch u.U.<br />

ein Rückwandern in das Gewässer ermöglicht werden.<br />

• Zur Vermeidung hoher Verlustraten durch Abdrift sollte beim Krauten entgegen der<br />

Fließrichtung vorgegangen werden. So werden abgedriftete Organismen nicht stets<br />

aufs Neue von der Maßnahme erfasst <strong>und</strong> können behandelte Abschnitte rascher<br />

wiederbesiedeln.<br />

• Die Krautungen sollten in erster Linie im Spätsommer bis Herbst (Ende August bis<br />

Oktober, frühestens Mitte August) stattfinden. Dieser Zeitraum ist auch aus<br />

limnologischer Sicht optimal, da zu dieser Zeit ein Maximum trophiebedingender<br />

Substanzen in Biomasse inkorporiert ist, ohne dass bereits Remineralisationsprozesse<br />

eingesetzt haben. Somit wird durch eine Krautung im Herbst die größtmögliche<br />

Nährstoffeliminierung aus dem Gewässer erreicht. Versuchsweise sollte in den stark<br />

zugewachsenen Abschnitten des Helmegrabens eine zweite Mahd bzw. Krautung im<br />

Frühjahr (bis etwa Mitte Mai) erwogen werden. Ist auch damit keine wirksame<br />

Zurückdrängung des Bewuchses möglich, ist eine streckenweise Räumung<br />

vorzunehmen (siehe unten).<br />

Böschungsmahd<br />

• Die Mahd der Grabenböschungen sollte seitenweise (wo möglich, im zeitlichen <strong>und</strong><br />

räumlichen Wechsel) erfolgen.<br />

• Die Mahd ist nur mit einem Balkenmäher ökologisch verträglich, nicht aber mit<br />

Schlegelmähern (Mulchgeräten), die oft hohe Verlustraten unter der Fauna zur Folge<br />

haben (z.B. bei Heuschrecken, Amphibien).<br />

• Das Mahdgut ist nach der Trocknung von den Gräben abzutransportieren, um einen<br />

maximalen Nährstoffaustrag zu erreichen.<br />

• Der Mahdzeitpunkt fällt in der Regel zeitlich zusammen mit der herbstlichen Krautung.<br />

Zur Schaffung eines Unterhaltungsmosaiks können Abschnitte der Grabenböschungen<br />

auch im Frühjahr (vor der Hauptflugperiode von C. mercuriale <strong>und</strong> anderen Arten, bis<br />

etwa Mitte Mai) gemäht werden (siehe auch SERFLING et al. 2004). Während der<br />

Hauptemergenz <strong>und</strong> hauptsächlichen Flugzeit der Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer (Ende<br />

Mai bis Ende Juli) sollte nicht gemäht werden.<br />

Räumung/Entschlammung<br />

Grabenräumungen sind nur für die am dichtesten bewachsenen Gewässerabschnitte des<br />

Graben 23 sowie des Graben 38 mit sich anschließendem Graben 44 mit Deckungsgraden<br />

nahe 100 % vorzusehen. Für diese Gräben ist eine alleinige Krautung offensichtlich nicht<br />

geeignet, die Habitate längerfristig in einem günstigen Zustand zu erhalten. Da eine<br />

Räumung stets mit den gravierendsten Eingriffen in die Gewässerhabitatstrukturen<br />

verb<strong>und</strong>en ist, sind unbedingt folgende Gr<strong>und</strong>sätze zu beachten:<br />

96


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

• Da sich praktisch über das gesamte Jahr hinweg bestimmte Entwicklungsstadien der<br />

gefährdeten Libellenarten <strong>und</strong> zahlreicher weiterer Arten im Graben befinden, lässt<br />

sich kein optimaler Zeitpunkt für Grabenräumungen benennen. In den Monaten<br />

September bis November ist für die meisten Libellen- u.a. Tierarten mit den vergleichsweise<br />

geringsten negativen Auswirkungen zu rechnen (STERNBERG et al. 1999);<br />

• Das Sohlniveau darf bei Räumungen nicht vertieft werden, es ist nur die Schlammauflage<br />

zu entnehmen.<br />

• Die Räumung darf an den langen Gewässerstrecken des PG lediglich abschnittsweise<br />

erfolgen <strong>und</strong> sollte zunächst an den am stärksten verwachsenen Grabenabschnitten<br />

vorgenommen werden; es sollte – jahrweise versetzt – jeweils maximal 1/3 der<br />

gesamten Gewässerstrecke geräumt werden.<br />

• Für maschinelle Maßnahmen der Räumung <strong>und</strong> Entschlammung ist der Einsatz eines<br />

kleineren Baggers mit Grabenlöffel vorzusehen (siehe auch RÖSKE 1995, STERNBERG<br />

et al. 1999). Grabenfräsen haben aufgr<strong>und</strong> der hohen Betriebsdrehzahlen <strong>und</strong><br />

Sogkräfte eine sehr hohe Zahl verletzter <strong>und</strong> getöteter Organismen zur Folge (z.B.<br />

LÖDERBUSCH 1994), weshalb deren Einsatz aus naturschutzfachlichen Gründen nicht<br />

zu vertreten ist;<br />

• An steilen Ufern sollten Räumungsarbeiten nach Möglichkeit mit dem Abflachen von<br />

Grabenböschungen verb<strong>und</strong>en werden.<br />

Gewässerrandstreifen<br />

• Wo die Gewässerrandstreifen bereits als Grünland ausgebildet sind, sind diese als<br />

Grünland oder Staudenfluren zu erhalten <strong>und</strong> in eine regelmäßige Nutzung (ein- bis<br />

zweischürige Mahd) oder Pflegemahd (einmal pro Jahr oder alle 2 Jahre)<br />

einzubeziehen.<br />

• An solchen Gräben, an denen Ackerflächen an die Böschungsoberkante angrenzt oder<br />

der Abstand zu angrenzenden Ackerflächen < 5 m beträgt, sind die Gewässerrandstreifen<br />

mittel- bis langfristig zu Grünlandstreifen bzw. Staudenfluren zu<br />

entwickeln, um die Gefahr von übermäßigen Nährstoffeinträgen zu unterbinden.<br />

Sicherstellung der Besonnung<br />

• Der vorhandene Gehölzbestand stellt entlang der Gewässer keine Beeinträchtigung<br />

dar <strong>und</strong> ist im Sinne der Strukturvielfalt zu erhalten.<br />

• Im Fall der Kleinen Helme sind Maßnahmen der Gewässerrenaturierung <strong>und</strong><br />

Bepflanzung (Bachmuschel-Habitat!) aus libellenk<strong>und</strong>licher Sicht zu tolerieren, solange<br />

auch besonnte Abschnitte erhalten bleiben.<br />

• Für die langen, gehölzarmen bzw. gehölzfreien Gewässerabschnitte des<br />

Helmegrabens ist zu prüfen, ob mit einer abschnittsweisen Bepflanzung der Unterhaltungsaufwand<br />

langfristig gemindert werden kann, ohne dass mit schwerwiegenden<br />

Beeinträchtigungen für die Libellenarten gerechnet werden muss. In erster Linie sind<br />

hier jedoch ausreichend besonnte Gewässerabschnitte ohne neue Bepflanzung zu<br />

erhalten.<br />

Fazit:<br />

Bei Beibehaltung der gegenwärtigen Praxis der Gewässerunterhaltung im Gebiet ist für die<br />

Population der Helm-Azurjungfer mit einer Verschlechterung des aktuell noch guten<br />

Erhaltungszustandes zu rechnen. Weiterhin sind Ausmaß <strong>und</strong> Turnus der<br />

Gewässerunterhaltung nicht ausreichend für die Wiederherstellung eines günstigen<br />

Erhaltungszustandes der Population der Vogel-Azurjungfer. Zusätzlich zu den oben<br />

97


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

dargestellten erforderlichen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung <strong>und</strong> -pflege sollten<br />

Möglichkeiten geprüft werden, die Wasserzufuhr zu optimieren <strong>und</strong> den Durchfluss zu<br />

erhöhen. Auch auf diese Weise kann langfristig der raschen Verkrautung <strong>und</strong><br />

Verschlammung entgegengewirkt werden.<br />

98


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tab. 33:<br />

Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für die Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />

Helmegräben bei Artern“<br />

ID-Nr.<br />

Lage<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Länge des<br />

Gewässerabschnittes<br />

[m]<br />

Behandlungseinheit<br />

Maßnahme-<br />

ID<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />

Umsetzung<br />

30001 Kleine Helme Voigtstedt, Artern,<br />

Kalbsrieth<br />

4045 184-9 50022 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

4.7 Schaffung von Strukturen<br />

4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />

abgestimmt<br />

30002 Graben 23, NW- <strong>und</strong><br />

Mittelteil<br />

Voigtstedt, Artern,<br />

Mönchpfiffel-<br />

Nikolausrieth<br />

4751 184-16 50023 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

abgestimmt<br />

4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />

30003 Graben 38, Graben 44<br />

(SW-Teil)<br />

Voigtstedt, Artern,<br />

Mönchpfiffel-<br />

Nikolausrieth<br />

2000 184-11 60024 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

abgestimmt<br />

4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />

4.8 Extensivierung von Gewässerrandstreifen / Anlage von<br />

Pufferzonen<br />

30004 Graben nordöstlich<br />

Voigtstedt, S 12/35<br />

Voigtstedt 716 184-10 50025 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />

abgestimmt<br />

30005 Graben nordöstlich<br />

Ölmühle Artern<br />

Artern, Kalbsrieth 2108 184-12 60026 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

4.3.2 Wasserstandsregulierung/ Wasserstandsanhebung<br />

abgestimmt<br />

99


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

ID-Nr.<br />

Lage<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Länge des<br />

Gewässerabschnittes<br />

[m]<br />

Behandlungseinheit<br />

Maßnahme-<br />

ID<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />

Umsetzung<br />

40001 Graben 23, SO-Teil Voigtstedt,<br />

Mönchpfiffel-<br />

Nikolausrieth,<br />

Kalbsrieth<br />

2773 184-16 70018 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />

abgestimmt<br />

40002 Graben 53 Mönchpfiffel-<br />

Nikolausrieth,<br />

Heygendorf,<br />

Kalbsrieth<br />

1255 184-15 70015 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />

4.3.2 Wasserstandsregulierung/ Wasserstandsanhebung<br />

abgestimmt<br />

Tab. 34:<br />

Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für die Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />

Helmegräben bei Artern“<br />

ID-Nr.<br />

Lage<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Länge des<br />

Gewässerabschnittes<br />

[m]<br />

Behandlungseinheit<br />

Maßnahme-<br />

ID<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />

Umsetzung<br />

30006 Kleine Helme Voigtstedt, Artern,<br />

Kalbsrieth<br />

4045 184-9 50028 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

4.7 Schaffung von Strukturen<br />

4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />

abgestimmt<br />

30007 Graben 23, NW- <strong>und</strong><br />

Mittelteil<br />

Voigtstedt, Artern,<br />

Mönchpfiffel-<br />

Nikolausrieth<br />

4751 184-16 60029 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

abgestimmt<br />

4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />

30008 Graben nordöstlich<br />

Ölmühle Artern<br />

Artern, Kalbsrieth 2108 184-12 50030 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

4.3.2 Wasserstandsregulierung/ Wasserstandsanhebung<br />

abgestimmt<br />

100


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

ID-Nr.<br />

Lage<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Länge des<br />

Gewässerabschnittes<br />

[m]<br />

Behandlungseinheit<br />

Maßnahme-<br />

ID<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />

Umsetzung<br />

40003 Graben 23, SO-Teil,<br />

Graben 44, Graben 38,<br />

Artern, Kalbsrieth 4773 184-11<br />

184-16<br />

70014 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />

abgestimmt<br />

40004 Graben 53 Mönchpfiffel-<br />

Nikolausrieth,<br />

Heygendorf,<br />

Kalbsrieth<br />

1255 184-15 70021 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />

4.3.2 Wasserstandsregulierung/ Wasserstandsanhebung<br />

abgestimmt<br />

40005 Graben nordöstlich<br />

Voigtstedt, S 12/35<br />

Voigtstedt 716 184-10 70017 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />

4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />

4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />

abgestimmt<br />

101


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

6.3.3 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)<br />

Als Entwicklungsmaßnahme zur Verbesserung des derzeitigen Erhaltungszustandes der<br />

Grünen Keiljungfer kann die unter 2.4.2.2 beschriebene, bereits von der TLUG beantragte<br />

Maßnahme dienen.<br />

Diese umfasst eine Abflachung der linken Uferböschung der Unstrut <strong>und</strong> die Schaffung freier<br />

Bereiche mit voller Besonnung. Zudem ist ein Rückbau von Uferbefestigungen vorgesehen.<br />

Weiterhin sollen durch Anlage eines 10 bis 15 m breiten Uferrandstreifens linksseitig der<br />

Unstrut sowie beidseits der Kleinen Helme die Einträge aus der intensiven<br />

Bodenbewirtschaftung (Feinstsediment, Düngemittel) reduziert werden, um einer weiteren<br />

Verschlammung der Gewässer entgegenzuwirken.<br />

102


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tab. 35:<br />

Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für die Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />

ID-Nr.<br />

Lage<br />

Gemarkung/<br />

Flurstück(e)<br />

Flächengröße<br />

[m²]<br />

Behandlung<br />

einheit<br />

Maßnahme-<br />

ID<br />

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />

Umsetzung<br />

30009 Unstrut Kalbsrieth 53.845 184-7 70020 4.6.8 – Rücknahme der Ufersicherung<br />

4.4.5.4 – Beseitigung von Uferverbauungen<br />

4.7.5.1 – Abflachen von Uferböschungen<br />

4.7.5.2 – Anlage von Ufergehölzen<br />

abgestimmt<br />

103


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 4<br />

„Kammerforst-Himmelsberg-Mühlberg“ (Landkreis Nordhausen)<br />

Maßnahmen zur<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

6.3.4 Fischotter (Lutra lutra)<br />

Als wesentliche artspezifische Erhaltungsmaßnahmen sind im Sinne von Behandlungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />

für das Gesamtgebiet zu nennen:<br />

• Verbesserung notwendiger Habitatstrukturen (durch Erhöhung des Deckungsangebotes<br />

entlang der Gewässerläufe, v.a. Gehölzanreicherungen) <strong>und</strong> Erhalt des<br />

Nahrungsangebotes (Fische, Muscheln, Amphibien),<br />

• Verhinderung eines zusätzlichen Fließgewässerverbaus (kein weiterer Längs- <strong>und</strong><br />

Querverbau),<br />

• Sicherung der Durchgängigkeit von Gewässerabschnitten <strong>und</strong> angrenzenden Bereichen<br />

für wandernde Fischotter,<br />

• Sicherung bzw. Etablierung fischottergerechter Durchlässe bei Neubauten/Sanierung<br />

von Brückenbauwerken (v.a. im Rahmen des Verkehrswegebaus),<br />

• Sicherung einer geringen Gewässerbelastung <strong>und</strong> hohen Strukturgüte im Gebiet.<br />

Flächenkonkrete Einzelmaßnahmen wurden für die Art nicht geplant. Es sind jedoch<br />

vertiefende Kartierungsarbeiten erforderlich, um die tatsächliche Habitatnutzung im Gebiet<br />

zu erfassen <strong>und</strong> daraus entsprechende Defizite <strong>und</strong> Handlungserfordernisse abzuleiten.<br />

104


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Umsetzung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

7 Umsetzung<br />

7.1 Abstimmung des Maßnahmekonzeptes<br />

Gegenstand der Managementplanung ist die Abstimmung des Maßnahmekonzeptes mit den<br />

Hauptnutzern. Im FFH-Gebiet 184 waren die Maßnahmen nach Billigung des Entwurfes der<br />

Maßnahmenplanung durch die PAG mit den Landwirten <strong>und</strong> den Trägern der Gewässerunterhaltung<br />

abzustimmen. Hierzu wurden zwei seperate Termine anberaumt.<br />

Am 12.08.2010 fand in den Räumlichkeiten der Verwaltungsgemeinschaft Mittelzentrum<br />

Artern eine Besprechung mit den beiden im PG ansässigen Gewässerunterhaltungsverbänden<br />

„Helme-Unstrut“ sowie „Großer Unstrutbogen Nord“ statt. Zentrales Thema war<br />

dabei die dringende Notwendigkeit einer morphologischen <strong>und</strong> strukturellen Aufwertung der<br />

Gewässer, insbesondere der Kleinen Helme. Zu der zunächst erforderlichen gr<strong>und</strong>legenden<br />

Überarbeitung des gegenwärtigen Gewässerpflege- <strong>und</strong> -entwicklungsplanes ist man seitens<br />

der Unterhaltungsverbände prinzipiell bereit. Jedoch wurde eingewandt, dass hierfür keine<br />

ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stünden. Zu prüfen ist, ob hier eine<br />

Finanzierung über die Thüringer Aufbaubank in Frage kommt.<br />

Die Nutzer von Grünland-LRT-Flächen wurden durch das Landwirtschaftsamt eingeladen.<br />

Die Veranstaltung fand am 14.09.2010 in den Räumlichkeiten der Agrarproduktions- <strong>und</strong><br />

Handels GmbH Kalbsrieth statt. Von Seiten beider Nutzer besteht ein prinzipieller Konsens<br />

zu den vorgeschlagenen Maßnahmen. Eine Vorverlegung der Erstnutzung der gemähten<br />

Flächen käme beiden Nutzern gr<strong>und</strong>sätzlich entgegen, ebenso der Verzicht auf starre<br />

kalendarische Termine.<br />

Da es sich bei Nutzer 1 um einen ökologisch wirtschaftenden Betrieb handelt, dem die<br />

Verwendung mineralischer Dünger nicht gestattet ist, ist ein vollständiger <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legender<br />

Verzicht auf Gülledüngung nicht umsetzbar. Er stellt jedoch sicher, dass die über Gülle<br />

ausgebrachten N-Gaben über ein Labor qualitativ <strong>und</strong> quantitativ zertifiziert <strong>und</strong> überwacht<br />

werden.<br />

Ob ihm eine Erstpflege der südlich des Mönchendamms gelegenen Flächen in Form einer<br />

dreischürigen Mahd in den ersten beiden Jahren möglich ist (geplante Flächenaushagerung),<br />

konnte der Nutzer 2 nicht abschließend sagen. Die für die kleinteiligen LRT-Flächen auf dem<br />

Mönchendamm optimale reine Mahdnutzung ist für Nutzer 2 nicht machbar. Als Hemmnis<br />

wird vor allem das Nichtvorhandensein entsprechender Mahdtechnik angeführt. Die Flächen<br />

werden auch weiterhin schafbeweidet, wobei zukünftig eine Vorverlegung der Erstnutzung<br />

erfolgt. Zudem soll die Herde länger auf der Fläche verbleiben, um einen ausreichenden<br />

Verbiss der Vegetation zu gewährleisten. Zur Öffnung der Triftwege <strong>und</strong> Zurückdrängung der<br />

Verbuschung ist eine erstinstandsetzende Entbuschung des Mönchendamms erforderlich.<br />

Zur Finanzierung kommen die Förderprogramme NALAP <strong>und</strong> ENL in Frage. Es ist ein Träger<br />

für die Maßnahmen zu finden.<br />

Zur Beteiligung der Naturschutzverbände <strong>und</strong> Kommunen sowie des Naturschutzbeirates<br />

wurde der 2. Zwischenbericht des Managementplanes auf den Internetseiten der TLUG<br />

eingestellt <strong>und</strong> die Verbände <strong>und</strong> Kommunen am 04.08.2010 per E-mail benachrichtigt. Bis<br />

zum 31.08.2010 bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Plan abzugeben. Drei<br />

Beteiligte machten hiervon Gebrauch, von denen der Landesjagdverband Thüringen e.V.<br />

sowie die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., Landesverband Thüringen, keine<br />

Einwände äußerten. Der Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V. gab den Hinweis,<br />

hinsichtlich der Festlegung der Mahdtermine für die Flächen mit der ID 10004, 10006 sowie<br />

10007 den örtlichen Blühzeitbeginn von Niedrigem Veilchen (Viola pumila) <strong>und</strong> Gräben-<br />

Veilchen (Viola stagnina) zu ermitteln <strong>und</strong> zu berücksichtigen. Generell ist bei einer<br />

Beweidung auf die Tierdichte zu achten, diese sollen zudem nicht auf den Flächen gepfercht<br />

werden. Mit Pflegemaßnahmen zu beauftragende Firmen sind sorgfältig auszuwählen.<br />

105


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Umsetzung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

7.2 Maßnahmen zur Gebietssicherung<br />

Mit der Aufnahme in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung durch die EU<br />

gilt für alle thüringischen FFH-Gebiete ein Gr<strong>und</strong>schutz in Form eines Verschlechterungsverbots<br />

hinsichtlich der Erhaltungsziele gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG. Gegenüber<br />

Dritten greift der Gr<strong>und</strong>schutz seit Inkrafttreten der Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung<br />

nach § 26 a Abs. 2 Satz 5 ThürNatG (GVBl. 2008 S. 181).<br />

Der Gr<strong>und</strong>schutz ist hinsichtlich der LRT 6430, 6440, 6510 <strong>und</strong> der Arten Helm-Azurjungfer,<br />

Vogel-Azurjungfer <strong>und</strong> Bachmuschel zwingend, um aktive Maßnahmen zu ergänzen. Für die<br />

LRT können dies Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sein, die in Kombination mit dem<br />

Gr<strong>und</strong>schutz diese Erhaltungsziele sichern sollen (jedoch ist die Teilnahme an den<br />

Programmen des Vertragsnaturschutzes freiwillig, so dass ein langfristiges Sicherstellen im<br />

rechtlichen Sinne auf diesem Wege nicht möglich ist).<br />

Aus Gründen der Bestimmtheit ist mittelfristig zu erwägen, den abstrakten Gr<strong>und</strong>schutz als<br />

Übergangslösung zu betrachten <strong>und</strong> durch eine Schutzgebietsausweisung nach § 20 Abs. 2<br />

BNatSchG mit operationalisierbaren Verbotstatbeständen zu ersetzen. Dabei sollte die<br />

rechtliche Sicherung auf der Ebene des Vogelschutzgebietes „Helme-Unstrut-Niederung“<br />

erfolgen. Erst in der Verknüpfung von FFH- <strong>und</strong> SPA-Schutzanforderungen ist eine auf alle<br />

Erhaltungsziele zugeschnittene rechtliche Regelung möglich. Denkbar ist die Ausweisung<br />

eines zonierten Landschaftsschutzgebietes (mindestens in den Grenzen des SPA), in<br />

welchem ggf. Kernbereiche als Naturschutzgebiet gesichert werden.<br />

In diesem Zusammenhang wird empfohlen, die Managementplanung für das SPA „Helme-<br />

Unstrut-Niederung“ <strong>und</strong> das integrierte FFH-Gebiet „Esperstedter Ried“ sehr zeitnah nachzuführen,<br />

um eine einheitliche fachliche Gr<strong>und</strong>lage für den hoheitlichen Naturschutz zu<br />

erhalten.<br />

Die im PG festgestellten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie setzen sich<br />

unmittelbar außerhalb an die Gebietsgrenze angrenzend fort (Abb. 11). Die Pflege der direkt<br />

angrenzenden oder angeschnittenen LRT-Flächen (6510 <strong>und</strong> 6440) erfolgt in gleicher Weise<br />

wie innerhalb des FFH-Gebietes. Im Verlaufe des Nutzergesprächs wurde signalisiert, dass<br />

diese Flächen auf Gr<strong>und</strong> der einheitlichen Bewirtschaftung für eine Aufnahme in das FFH-<br />

Gebiet gr<strong>und</strong>sätzlich geeignet erscheinen. Mit einer Ausweitung der FFH-Gebietsgrenze um<br />

diese Flächen, würde die LRT-Kulisse des FFH-Gebietes um 16,37 ha des LRT 6440<br />

(Brenndolden-Auenwiesen) sowie 0,21 ha Entwicklungsfläche erweitert. Gerade in Hinblick<br />

auf Erreichung der im Standarddatenbogen gemeldeten 23,87 ha dieses LRT ist hier eine<br />

Anpassung der FFH-Gebietsgrenze dringend zu empfehlen. Weiterhin kämen damit 4,72 ha<br />

(bzw. weitere 1,22 ha bei Erweiterung auch um die Teilfläche bei Voigtstedt) des LRT 6510<br />

(Magere Flachland-Mähwiesen) sowie 6,43 ha Entwicklungsfläche hinzu.<br />

Wie zahlreiche Nachweise aus den letzten Jahren belegen, setzt sich auch das Vorkommen<br />

der Grünen Keiljungfer außerhalb der FFH-Gebietsgrenze fort. Durch Erweiterung des FFH-<br />

Gebietes um den sich flussabwärts anschließenden Abschnitt der Unstrut sowie die<br />

nahegelegenen Altschlingen zwischen Kalbsrieth <strong>und</strong> Schönewerda würden die<br />

Habitatflächen von Grüner Keiljungfer <strong>und</strong> Fischotter sowie durch die Einbeziehung der<br />

Altwässer wahrscheinlich auch der LRT 3150 (Natürliche nährstoffreiche Seen) ergänzt <strong>und</strong><br />

die Erhaltungsziele im FFH-Gebiet stabilisiert werden.<br />

106


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Umsetzung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Abb. 10:<br />

Mögliche Erweiterungsfläche um Streuobstwiese östlich von Voigstedt<br />

Abb. 11:<br />

Mögliche Erweiterungsfläche im Osten des Mönchenrieds<br />

107


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Umsetzung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

7.3 Flankierende Maßnahmen der Gebietsbetreuung<br />

<strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />

Für das FFH-Gebiet sind Faltblätter mit folgendem Inhalt zu erstellen, welche in der<br />

Kreisverwaltung, der Gemeindeverwaltung, in den Bürgermeisterbüros <strong>und</strong> an anderen<br />

öffentlichen Stellen ausliegen:<br />

• Gr<strong>und</strong>lagen zu Natura 2000<br />

• Steckbriefe der Natura 2000-Gebiete (einschließlich Kartenausschnitte <strong>und</strong> Fotos)<br />

• Kurzfassungen der Managementplanung (sukzessive mit der Fertigstellung der Pläne<br />

einstellen)<br />

• Behördliche Ansprechpartner<br />

Eine umfassende Beschilderung des FFH-Gebietes <strong>und</strong> die Aufstellung von<br />

Informationstafeln werden für das Gebiet 184 nicht für sinnvoll oder erforderlich erachtet.<br />

Es wird in erster Linie von den Flächenbewirtschaftern aufgesucht, Erholungsaspekte – <strong>und</strong><br />

damit Erfordernisse der Besucherlenkung <strong>und</strong> -information – spielen eine sehr<br />

untergeordnete Rolle.<br />

108


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Verbleibendes Konfliktpotenzial<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

8 Verbleibendes Konfliktpotenzial<br />

Zwar ist man seitens der zuständigen Gewässerunterhaltungsverbände <strong>und</strong> Gemeinden in<br />

Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere zugunsten der Bachmuschel,<br />

sehr aufgeschlossen, jedoch stellt die finanzielle Belastung ein Umsetzungshemmnis dar.<br />

Für die dringend erforderliche gr<strong>und</strong>legende Überarbeitung des Gewässerpflege- <strong>und</strong> -<br />

entwicklungsplanes ist eine Förderung durch das Land Thüringen von 70 % möglich. Der<br />

Eigenanteil von 30 % ist jedoch durch die Gemeinden derzeit nicht aufzubringen. Hier ist<br />

nach anderen Finanzierungsalternativen zu suchen.<br />

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Zusammenfassung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

9 Zusammenfassung<br />

Das ca. 316 ha große FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ ist Teil des<br />

wesentlich größeren EG-Vogelschutzgebietes „Helme-Unstrut-Niederung“ <strong>und</strong> erstreckt sich<br />

auf einer Länge von 6,7 km zwischen den Ortslagen Kalbsrieth <strong>und</strong> Ritteburg im Süden<br />

sowie der Grenze zum Land Sachsen-Anhalt im Norden. Seine maximale Ost-West-<br />

Ausdehnung beträgt ca. 2,7 km. Das Gebiet wird vor allem durch die Gewässer Kleine<br />

Helme <strong>und</strong> Graben 23, welche es auf ganzer Länge in Nord-Süd-Richtung durchfließen,<br />

sowie die umgebenden Grünländer geprägt. Es ist Teil eines bereits im Mittelalter zur Be<strong>und</strong><br />

Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen angelegten, sehr komplexen Grabensystems.<br />

Ausgangspunkt der Bearbeitung war zum einen die Ersterfassung der Lebensraumtypen<br />

(LRT) anhand der Daten der <strong>Offenland</strong>-Biotopkartierung (OBK) aus dem Jahre 2005, zum<br />

anderen der Standarddatenbogen mit den Angaben zu den im Gebiet vorkommenden<br />

<strong>Offenland</strong>-LRT <strong>und</strong> Arten.<br />

Neben den bekannten Vorkommen der LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche<br />

Standgewässer <strong>und</strong> 6440 – Brenndolden-Auenwiesen konnten die drei LRT 3260 –<br />

Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation, 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren<br />

sowie 6510 – Magere Flachland-Mähwiesen festgestellt werden. Somit konnten im Gebiet<br />

fünf FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I auf einer Fläche von 16,4 ha <strong>und</strong> verteilt auf 15<br />

Teilflächen nachgewiesen werden. Hinzu kommen weitere 17,97 ha LRT-Entwicklungsflächen.<br />

Den größten Flächenanteil besitzt mit 9,1 ha der LRT 6440 (Brenndolden-Auenwiesen),<br />

gefolgt vom LRT 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen) mit 4,1 ha. Dem LRT 3150<br />

(Natürliche nährstoffreiche Standgewässer) konnte nur die Kiesgrube Heygendorf<br />

zugeordnet werden. Der gesamte Lauf der Kleinen Helme im Gebiet ist als LRT 3260<br />

(Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation) ausgewiesen, ebenso der nördliche<br />

Abschnitt des Grabens 23. Dessen weiterer Verlauf innerhalb des PG ist eine Entwicklungsfläche<br />

des LRT. Kleinere Bereiche beidseitig der Kleinen Helme südöstlich von Artern<br />

wurden als LRT 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren) angesprochen.<br />

Eine überaus wichtige Funktion kommt dem FFH-Gebiet zudem als Lebensraum <strong>und</strong><br />

Fortpflanzungshabitat von mehreren Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie zu. Neben den<br />

bereits im Standarddatenbogen geführten Arten Bachmuschel, Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer<br />

sowie Fischotter kommt auch die Grüne Keiljungfer im Gebiet vor.<br />

Die einzige Bachmuschel-Habitatfläche im Gebiet stellt der Umfluter der Kleinen Helme bei<br />

Voigstedt dar. Die sich nördlich <strong>und</strong> südlich anschließenden Abschnitte sowie der gesamte<br />

Lauf des Grabens 23 wurden als Entwicklungshabitat ausgewiesen.<br />

Verschiedene Grabenabschnitte im FFH-Gebiet weisen Vorkommen der Helm- <strong>und</strong>/ oder<br />

Vogel-Azurjungfer auf; einige weitere sind bisher ohne Nachweise, können aber zu<br />

Habitatflächen entwickelt werden, so etwa der Südteil des Grabens 23 oder der Graben 53<br />

am Mönchendamm. Das Vorkommen der Grünen Keiljungfer ist für den im Gebiet gelegenen<br />

Unstrutabschnitt dokumentiert, wobei es sich außerhalb fortsetzt.<br />

Nachweise des Fischotters liegen nicht unmittelbar aus dem FFH-Gebiet vor. Allerdings gibt<br />

es mehrere F<strong>und</strong>punkte in dessen Umgebung, so dass ein Vorkommen der Art im Gebiet<br />

nicht unwahrscheinlich erscheint. Aufgr<strong>und</strong> der großen Mobilität der Art ist das FFH-Gebiet<br />

als Teil eines wesentlich größeren Habitates zu betrachten.<br />

Die im Rahmen des Managementplanes aufgestellte Maßnahmenkonzeption soll dazu<br />

dienen, die günstigen Erhaltungszustände der FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> -Arten langfristig<br />

zu erhalten bzw. weiter zu verbessern. Auf nur mittel-schlecht bewerteten LRT- bzw.<br />

110


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Zusammenfassung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Habitatflächen sollen geeignete Maßnahmen zu einer Wiederherstellung günstiger<br />

Erhaltungszustände verhelfen.<br />

Die Maßnahmeplanung konzentriert sich im Fall der Grünland-LRT-Flächen auf eine<br />

zweischürige Mahd bei einer Vorverlegung der Erstnutzung gegenüber der derzeitigen<br />

Nutzungspraxis. Fast alle Maßnahmen auf Grünlandflächen konnten positiv abgestimmt<br />

werden.<br />

Für die Gräben im FFH-Gebiet gilt sowohl als LRT 3260 bzw. 3260-Entwicklungsfläche, als<br />

auch als Habitat- bzw. Habitatentwicklungsfläche von Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer, dass<br />

Unterhaltungsmaßnahmen notwendig, aber unbedingt schonend durchzuführen sind.<br />

Zur Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung des Bachmuschel-Vorkommens sind jedoch weitaus<br />

umfassendere Maßnahmen erforderlich als bislang praktiziert. Die Gewässer müssen<br />

morphologisch <strong>und</strong> strukturell aufgewertet werden <strong>und</strong> die Unterhaltung ist auf besonders<br />

bedeutsamen Teilstrecken komplett einzustellen. Möglichst kurzfristig ist daher eine<br />

gr<strong>und</strong>legende Überarbeitung des gegenwärtigen Gewässerpflege- <strong>und</strong> -entwicklungsplans<br />

vorzunehmen. Den Gemeinden ist die notwendige anteilige Finanzierung dieses Vorhabens<br />

nicht möglich, so dass hier nach anderen Wegen zur Umsetzung gesucht werden muss.<br />

Maßnahmen für den Fischotter beschränken sich im Wesentlichen auf dessen<br />

Berücksichtigung bei zukünftigen Straßenbaumaßnahmen im Gebiet bzw. dessen<br />

unmittelbarer Umgebung. Die Einrichtung von Leiteinrichtungen im Bereich von<br />

Straßenquerungen der Gewässer macht diese für die mobilen Tiere weitestgehend gefahrlos<br />

passierbar.<br />

Für die LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation, 6430 - Feuchte<br />

Hochstaudenfluren <strong>und</strong> 6510 – Magere Flachland-Mähwiesen sowie die Anhang II-Art Grüne<br />

Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) bedarf es einer Aufnahme in den Standarddatenbogen<br />

<strong>und</strong> damit der Ergänzung der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele des FFH-Gebietes.<br />

111


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Literatur<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

10 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Literatur<br />

ANDRES, C. & W. WESTHUS (2000): Artenhilfsmaßnahmen für hochgradig gefährdete Stromtalpflanzen.<br />

– Landschaftspfl. Natursch. Thür. 37 (2): 33-38<br />

ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZPOGRAMM (Grobkonzept) Planungsregion Nord (1993). – TMUL in<br />

Zusammenarbeit mit der TLU.<br />

BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ) (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000.<br />

BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie <strong>und</strong> der Vogelschutz-Richtlinie.<br />

Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz, 53. Bonn-Bad Godesberg<br />

BÖSCHA (2001): Artenhilfsprogramm für die Libellenarten Coenagrion mercuriale <strong>und</strong> Coenagrion<br />

ornatum (Helm-Azurjungfer <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer). – unveröff. Studie im Auftr. der Thüringer<br />

<strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />

BROCKHAUS, T. (2005): Vogel-Azurjungfer Coenagrion ornatum (SÉLYS, 1850). – In: BROCKHAUS, T. &<br />

U. FISCHER (Hrsg.): Die Libellenfauna Sachsens. – Rangsdorf (Natur & Text): 99-101.<br />

BUCHWALD, R. (1989): Die Bedeutung der Vegetation für die Habitatbindung einiger Libellenarten der<br />

Quellmoore <strong>und</strong> Fließgewässer. – Phytocoenologia 17: 307-448.<br />

BUCHWALD, R., PIPER, W. & W. RÖSKE (2003): Coenagrion mercuriale CHARPENTIER, 1840. – In:<br />

PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BIEWALD, G., HAUKE, U., LUDWIG, G., PRETSCHER, P., SCHRÖDER, E.<br />

& A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie <strong>und</strong><br />

Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland Bd. 1: Pflanzen <strong>und</strong> Wirbellose. –<br />

Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 69/1: 560-567.<br />

BURBACH, K. & G. ELLWANGER (2006): Coenagrion ornatum (SÉLYS, 1850). – In: PETERSEN, B. & G.<br />

ELLWANGER (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie <strong>und</strong><br />

Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Bd. 3: Arten der EU-Osterweiterung. –<br />

Schriftenreiche für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 69 (3): 103-116.<br />

BÖßNECK, U. (1996): Untersuchungen zur Molluskenfauna (Gastropoda et Bivalvia) Thüringer<br />

Fließgewässersysteme unter besonderer Berücksichtigung der Großmuscheln. – Teil V:<br />

Wassermollusken der Einzugsgebiete von Helme <strong>und</strong> Thyra im Landkreis Nordhausen. – i.A.<br />

Staatliches <strong>Umwelt</strong>amt Sondershausen.<br />

BÖßNECK, U. (1998): Untersuchungen zur Molluskenfauna (Gastropoda et Bivalvia) Thüringer<br />

Fließgewässersysteme unter besonderer Berücksichtigung der Großmuscheln. – Teil VII:<br />

Wassermollusken-Lebensgemeinschaften im Thüringer Einzugsgebiet von unterer Helme <strong>und</strong><br />

unterer Unstrut. – i.A. Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> Jena.<br />

BÖßNECK, U. (1999): Untersuchungen zur Großmuschelfauna der Helme <strong>und</strong> der unteren Unstrut<br />

(Kyffhäuserkreis <strong>und</strong> Lkr. Nordhausen/Thüringen). – i.A. Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong><br />

Jena.<br />

BÖßNECK, U. (2001): Historische <strong>und</strong> aktuelle Vorkommen sowie Verbreitung der vier FFH-Mollusken-<br />

Arten Margaritifera margaritifera, Unio crassus, Vertigo moulinsiana <strong>und</strong> Vertigo angustior in<br />

Thüringen. – i.A. Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie Jena.<br />

BUTTSTEDT, H. (2002): Bestandserfassung für die Libellenarten Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer (C.<br />

mercuriale <strong>und</strong> C. ornatum im Helmeried. – unveröff. Studie im Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong><br />

für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />

BUTTSTEDT, H. & L. BUTTSTEDT (2005): Fließgewässerlibellen-Erfassung an der Unstrut <strong>und</strong><br />

Fortführung des Monitorings für die Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer an ausgewählten Gewässern in<br />

der Helme-/Unstrutniederung – Datenaufbereitung zu schützenswerten Arten. – unveröff. Studie<br />

im Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />

BUTTSTEDT, H. & L. BUTTSTEDT (2006): Fortsetzung der Fließgewässerlibellen-Erfassung an der<br />

Unstrut sowie Fortführung des Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer-Monitorings an ausgewählten<br />

Gewässern in der Helme-/Unstrutniederung in den Jahren 2006 bis 2008. – unveröff. Studie im<br />

Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />

BUTTSTEDT, H. & L. BUTTSTEDT (2007a): Fortsetzung der Fließgewässerlibellen-Erfassung an der<br />

Unstrut sowie Fortführung des Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer-Monitorings an ausgewählten<br />

Gewässern in der Helme-/Unstrutniederung in den Jahren 2006 bis 2008 – Ergebnisse aus dem<br />

Jahr 2007. – unveröff. Studie im Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />

112


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Literatur<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

BUTTSTEDT, H. & L. BUTTSTEDT (2007b): Die Kleine Helme im Kyffhäuserkreis Zusammenfassung der<br />

Ergebnisse faunistischer Untersuchungen des Gewässers sowie Vergleiche zu Erhebungen im<br />

Oberlauf (Landkreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt). – unveröff. Studie im Auftr. der Unteren<br />

Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises.<br />

BUTTSTEDT, H. & L. BUTTSTEDT (2008a): Fortsetzung der Fließgewässerlibellen-Erfassung an der<br />

Unstrut sowie Fortführung des Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer-Monitorings an ausgewählten<br />

Gewässern in der Helme-/Unstrutniederung in den Jahren 2006 bis 2008 – Ergebnisse aus dem<br />

Jahr 2008 <strong>und</strong> Einschätzung der Situation der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinien der EU<br />

sowie anderer wertgebender Arten in den untersuchten Gewässerbereichen. – unveröff. Studie im<br />

Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />

BUTTSTEDT, H. & L. BUTTSTEDT (2008b): Kontrolle <strong>und</strong> Ergänzung der Habitatkarten der FFH-Arten<br />

Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer in Thüringer FFH-Gebieten – FFH-Gebiet 184 (Mönchenried <strong>und</strong><br />

Helmegräben bei Artern“ – Endbericht 2008. – unveröff. Studie im Auftr. der Thüringer<br />

<strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />

BUTTSTEDT, L. (2008c): Untersuchungen zur Großmuschel- <strong>und</strong> Fischfauna der Kleinen Helme<br />

(Kyffhäuserkreis) sowie Effizienzbewertung der beiden errichteten Sohlgleiten im Gewässer. –<br />

Gutachten i.A. Landratsamt Kyffhäuser, Untere Naturschutzbehörde, 24 S.<br />

BUTTSTEDT, L. & W. ZIMMERMANN (1999): Die Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im Grenzraum<br />

von Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Thüringen. – pedemontanum (Mitt.-Bl. AG Odonatenfauna Sachsen-<br />

Anhalt der EVSA e.V.) 3: 6-9.<br />

EBEL, G. & L. BUTTSTEDT (2006): Verbreitungs- <strong>und</strong> Bestandsanalyse von Bachmuschel (Unio crassus)<br />

<strong>und</strong> Bachmuschel-Wirtsfischarten im Helmegebiet (Sachsen-Anhalt) <strong>und</strong> Ableitung von<br />

Maßnahmen für den Artenschutz. – Studie i.A. der Ökologiestation e.V. Sangerhausen, 160 S.<br />

GRIMMER, F. & J. WERZINGER (1998): Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia (Fourcroy, 1785). - In:<br />

Bayerisches Landesamt für <strong>Umwelt</strong>schutz <strong>und</strong> B<strong>und</strong> Naturschutz in Bayern e.V. (Hrsg.) (1998):<br />

Libellen in Bayern. – Stuttgart (Verlag Eugen Ulmer): 114-115.<br />

HIEKEL, W. (1994): Naturräumliche Einheiten. – In: Wissenschaftliche Beiträge zum<br />

Landschaftspogramm Thüringens. – Sch.-R. Thür. Landesanst. <strong>Umwelt</strong> Nr. N2/94: 7-11, Anl. 1 u.<br />

2.<br />

INSTITUT FÜR ALLGEMEINE UND ANGEWANDTE ÖKOLOGIE E.V. (1997): Pflege- <strong>und</strong> Nutzungskonzeption für<br />

das Wiesenbrütergebiet „Wiesen bei Kalbsrieth“ (Thüringen). – Gutachten i.A. Staatliches<br />

<strong>Umwelt</strong>amt Sondershausen. IVL – INSTITUT FÜR VEGETATIONSKUNDE UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE<br />

(2000): Artenhilfsprogramm für die Libellenarten Coenagrion mercuriale <strong>und</strong> Coenagrion ornatum<br />

(Helm-Azurjungfer <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer). – unveröff. Studie im Auftr. der Thüringer<br />

<strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong>.<br />

IGF – INSTITUT FÜR GEWÄSSERÖKOLOGIE & FISCHEREIBIOLOGIE JENA (2010): Fischfaunistische<br />

Typisierung der Unterläufe von Kl. Helme, Helme-Flutkanal, Helme in Thüringen. – unveröff.<br />

Studie im Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong>.<br />

IVL – INSTITUT FÜR VEGETATIONSKUNDE UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2000): Artenhilfsprogramm für die<br />

Libellenarten Coenagrion mercuriale <strong>und</strong> Coenagrion ornatum (Helm-Azurjungfer <strong>und</strong> Vogel-<br />

Azurjungfer). – unveröff. Studie im Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong>.<br />

IVL - INSTITUT FÜR VEGETATIONSKUNDE UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2007): Modifizierung der Methodik<br />

der <strong>Offenland</strong>-Biotopkartierung mit dem Ziel der Berücksichtigung der FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong><br />

der FFH-Berichtspflicht. Hemhofen-Zeckern<br />

KLEEMANN, R. (2008): Aufarbeitung von Mollusken-, Krebs-, Libellen- <strong>und</strong> Fischdaten aus Thüringen<br />

für das Thüringer Arten-Erfassungsprogramm. – Arbeit im Auftrag der Thüringer Anstalt für<br />

<strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie Jena.<br />

KLIMA-ATLAS FÜR DAS GEBIET DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK (1953) – Hrsg.:<br />

Meterologischer <strong>und</strong> Hydrologischer Dienst der Deutschen Demokratischen Republik. – Akademie<br />

Verlag Berlin.<br />

KUHN, K. (1998): Helm-Azurjungfer Coenagrion mercuriale (Charpentier 1840). – In: BAYER.<br />

LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND BUND NATURSCHUTZ IN BAYERN e.V. (Hrsg.): Libellen in<br />

Bayern. – Stuttgart (Ulmer): 84-85.<br />

113


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Literatur<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

LÖDERBUSCH, W. (1994): Auswirkungen von verschiedenen Grabenräumungsmethoden auf die Fauna<br />

von Entwässerungsgräben. – Veröff. Naturschutz u. Landschaftspflege Baden-Württemberg<br />

68/69: 73-108.<br />

MADSEN, B. L. & L. TENT (2000): Lebendige Bäche <strong>und</strong> Flüsse. Praxistipps zur Gewässerunterhaltung<br />

<strong>und</strong> Revitalisierung von Tieflandgewässern. – Hrsg.: Edm<strong>und</strong> Siemers-Stiftung, Hamburg, 156 S.<br />

MEYNEN, E. (Hrsg.) (1962): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. –<br />

B<strong>und</strong>esforschungsanst. Landesk. Raumordng. 2: 747-748. Bad Godesberg.<br />

MÜLLER, J. & R. STEGLICH (2004): Zur Entwicklung der Vorkommen der Flussjungfern (Gomphidae) in<br />

Sachsen-Anhalt. – pedemontanum 5: 10-12.<br />

OPUS & INGENIEURBÜRO PFÜNDER (2002): Gewässerpflegeplan Kleine Helme Kyffhäuserkreis. –<br />

unveröff. Gutachten im Auftrag der Zweckverbände „Helme-Unstrut“ <strong>und</strong> „Großer Unstrutbogen<br />

Nord“.<br />

PAN & ILÖK (Bearb.) (2009): Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten nach Anhang II <strong>und</strong> IV<br />

der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Deutschland – Überarbeitete Bewertungsbögen der B<strong>und</strong>-<br />

Länder-Arbeitkreise als Gr<strong>und</strong>lage für ein b<strong>und</strong>esweites FFH-Monitoring. – unveröff. Entwurf, 208<br />

S.<br />

PETZOLD, F. (2008): Ökologische Untersuchungen an den FFH-Arten Helm-Azurjungfer (Coenagrion<br />

mercuriale) <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) an der Kleinen Helme 2008 <strong>und</strong><br />

Auswertung unveröffentlichter Ergebnisse. – unveröff. Studie im Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong><br />

für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />

PGNU (PLANUNGSGRUPPE NATUR & UMWELT) (1999): Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept Kleine Helme. –<br />

Gutachten im Auftrag der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong>, Jena.<br />

RANA - BÜRO FÜR ÖKOLOGIE UND NATURSCHUTZ FRANK MEYER (2002): Managementplan für das FFH-<br />

Gebiet DE 4533-301 „Gewässersystem der Helmeniederung“ (Landkreis Sangerhausen). –<br />

unveröff. Gutachten im Auftr. des Landesamtes für <strong>Umwelt</strong>schutz Sachsen-Anhalt.<br />

REINHARDT, K. (1992): Schutzwürdigkeitsgutachten für das vorläufig sichergestellte Naturschutzgebiet<br />

„Himmelsberg bei Woffleben“. – i.A. der Unteren Naturschutzbehörde Nordhausen, unveröfftl.<br />

Mskr.<br />

RÖSKE, W. (1995): Die Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale, Odonata) in Baden-Württemberg –<br />

Aktuelle Bestandssituation <strong>und</strong> erste Erfahrungen mit dem Artenhilfsprogramm. – Z. Ökologie <strong>und</strong><br />

Naturschutz 4: 29-37.<br />

SCHMALZ, M. (2009): Erfassung von Nachweisen <strong>und</strong> Habitatkartierung des Fischotters (Lutra lutra L.)<br />

in Thüringen im Jahr 2009. – Gutachten im Auftrag der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong><br />

Geologie.<br />

SCHNITTER, P., EICHEN, C., ELLWANGER, G., NEUKIRCHEN, M. & E. SCHRÖDER (Hrsg.) (2006):<br />

Empfehlungen für die Erfassung <strong>und</strong> Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Art.<br />

11 <strong>und</strong> 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland. – Berichte des Landesamtes für <strong>Umwelt</strong>schutz<br />

Sachsen-Anhalt, Sonderheft 2/2006, 370 S.<br />

SCHULZE, M. & T. SY (2008): Libellen (Odonata). – In: Landesamt für <strong>Umwelt</strong>schutz (Hrsg.): Arten- <strong>und</strong><br />

Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt – Biologische Vielfalt <strong>und</strong> FFH-Management im<br />

Landschaftsraum Saale-Unstrut-Triasland. – Berichte des Landesamtes für <strong>Umwelt</strong>schutz<br />

Sachsen-Anhalt, Sonderheft 1/2008: 235- 246.<br />

SERFLING, C., ZIMMERMANN, W., BUTTSTEDT, L. & F. FRITZLAR (2004): Helm-Azurjungfer (Coenagrion<br />

mercuriale) <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) in Thüringen. – Landschaftspflege <strong>und</strong><br />

Naturschutz in Thüringen 41 (1): 1-14.<br />

STERNBERG, K., BUCHWALD, R. & W. RÖSKE (1999): Coenagrion mercuriale (Charpentier, 1840)<br />

Helmazurjungfer. – In: STERNBERG, K. & R. BUCHWALD (Hrsg.): Die Libellen Baden-Württembergs.<br />

Bd. 1. – Stuttgart (Ulmer-Verl.): 255-270.<br />

SUHLING, F. WERZINGER, J. & O. MÜLLER (2003): Ophiogomphus cecilia (FOURCROY, 1785). – In:<br />

PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BIEWALD, G., HAUKE, U., LUDWIG, G., PRETSCHER, P., SCHRÖDER, E.<br />

& A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie <strong>und</strong><br />

Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland Bd. 1: Pflanzen <strong>und</strong> Wirbellose. –<br />

Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 69/1: 593-601.<br />

114


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Literatur<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

TLUG - THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2001): Kartieranleitung zur <strong>Offenland</strong>-<br />

Biotopkartierung im Freistaat Thüringen. Jena<br />

TLUG - THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2009): Bachmuschel (Unio crassus). -<br />

In: Artensteckbriefe Thüringen 2009: http://www.tlug-jena.de/imperia/md/content/tlug/abt3/<br />

artensteckbriefe/weichtiere/artensteckbrief_unio_crassus_17072009.pdf<br />

ZIMMERMANN, W., PETZOLD, F. & F. FRITZLAR (2005): Verbreitungsatlas der Libellen (Odonata) im<br />

Freistaat Thüringen. – Naturschutzreport 22, Jena, 224 S.<br />

115


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Anhang<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

11 Anhang<br />

Inhalt<br />

1. Fotodokumentation<br />

2. Bewertungsschemata Anhang II-Arten<br />

3. Maßnahmeblätter<br />

116


1. Fotodokumentation


Foto 1: Übersicht über das Plangebiet aus südlicher Richtung, am rechten Bildrand die Ortslage Heygendorf – Schaafsdorf<br />

Foto 2: Übersicht über das Plangebiet – Teilgebiet Mönchenried – aus nördlicher Richtung, im Vordergr<strong>und</strong> der<br />

Mönchendamm, im Hintergr<strong>und</strong> Kalbsrieth


Foto 3: Mönchenried mit Mönchendamm sowie BAB A71-Kompensationsflächen (linker Bildrand)<br />

Foto 4:<br />

Der vergleichsweise kurze Abschnitt der Unstrut unterhalb der Einmündung der Kleinen Helme (Bereich Ölmühle<br />

Artern) bis zur Ortslage Ritteburg ist in das FFH-Gebiet eingeschlossen – bedeutsam u.a. als Habitatfläche für die<br />

Grüne Keilljungfer (Ophiogomphus cecilia) – siehe auch Fotos 14 <strong>und</strong> 15


Foto 5: Kleine Helme bei Voigtstedt, Blick nach Norden<br />

Foto 6:<br />

Niederung der Kleinen Helme östlich Voigtstedt, hier mit Relevanz als Lebensraum der Bachmuschel (Unio<br />

crassus) <strong>und</strong> der Helmazurjungfer (Coenagrion mercuriale)


Foto 7: Habitat der Helm- <strong>und</strong><br />

Vogel-Azurjungfer am Graben 23<br />

(ID 30002, 30007) mit nahezu<br />

geschlossenem Igelkolben-<br />

Röhricht, Juni 2009.<br />

Foto 8: Das FFH-Gebiet 184<br />

beinhaltet das landesweit<br />

größte Vorkommen der Helm-<br />

Azurjungfer (Coenagrion<br />

mercuriale), hier verpaart.<br />

Foto 9: Offenere Fließstrecken<br />

sind am Graben 23 nur<br />

kleinflächig vorhanden (Juni<br />

2009).


Foto 10: Auch die Kleine Helme<br />

– Habitatfläche von Helm- <strong>und</strong><br />

Vogel-Azurjungfer – ist<br />

streckenweise durch eine<br />

stärkere Verkrautung<br />

gekennzeichnet. Die Erfordernis<br />

zur Gewässerunterhaltung ergibt<br />

sich somit auch aus Artenschutzgründen<br />

Foto 11: Der untere Graben 23<br />

(Flutgraben) wurde für die<br />

Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer<br />

als Habitat-Entwicklungsfläche<br />

ausgewiesen (ID 40001,<br />

40003).<br />

Foto 12: Für den Graben 53<br />

nordwestlich von Heygendorf (ID<br />

40002, 40004) stellt die<br />

Optimierung der Wasserführung<br />

die wichtigste Entwicklungsmaßnahme<br />

für Helm- <strong>und</strong> Vogel-<br />

Azurjungfer dar.


Foto 13: Mehrere Gräben<br />

nordöstlich der Ölmühle Artern<br />

führen aktuell sehr wenig oder<br />

gar kein Wasser mehr <strong>und</strong><br />

könnten nur mit größerem<br />

Aufwand als Habitate der Helm<strong>und</strong><br />

Vogel-Azurjungfer<br />

wiederhergestellt werden. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong>e wurde hier auf<br />

die formale Ausweisung von<br />

Entwicklungs-Habitatflächen für<br />

diese beiden Libellenarten<br />

verzichtet.<br />

Foto 14: Grüne Keiljungfer<br />

(Ophiogomphus cecilia)<br />

Foto 15: Unstrut im Bereich der<br />

Einmündung der Kleinen Helme –<br />

hier bildet sie den Lebensraum<br />

der Grünen Keiljungfer als<br />

Bestandteil einer weit über die<br />

FFH-Gebietsgrenzen<br />

hinausragenden Habitatfläche (ID<br />

30009); die Art kommt hingegen<br />

nicht in der Kleinen Helme <strong>und</strong><br />

den Helmegräben vor


Foto 16: Habitatfläche der<br />

Bachmuschel (Unio crassus) in<br />

der Kleinen Helme östlich<br />

Voigtstedt – hier sind bereits<br />

gewässerbegleitende<br />

Gehölzstrukturen als wichtige<br />

Initiale vorhanden<br />

Foto 17: Dito – in diesem, weiter<br />

nördlich gelegenen Abschnitt der<br />

Kleinen Helme wurden<br />

uferstruktur-anreichernde<br />

Maßnahmen im Sinne der<br />

Habitatoptimierung für die<br />

Bachmuschel durchgeführt<br />

Foto 18: Zur Vermeidung<br />

weiterer verkehrsbedingter<br />

Individuenverluste beim<br />

Fischotter (Lutra lutra) sollten<br />

Gewässer-Straßen-Schnittpunkte<br />

konsequent entschärft werden.<br />

An der Brücke der L 1172 über<br />

die Kleine Helme im Bereich der<br />

Ölmühle wird bspw. die<br />

Installation von Leiteinrichtungen<br />

empfohlen, welche eine<br />

Zwangspassage unter der Brücke<br />

bewirken


Foto 19: Die Kleine Helme<br />

repräsentiert nahezu über den<br />

gesamten Verlauf den LRT 3260<br />

– Fließgewässer mit flutender<br />

Wasserpflanzenvegetation, hier<br />

mit flutenden Watten des Kamm-<br />

Laichkrautes (Potamogeton<br />

pectinatus), an den Ufern Ästiger<br />

Igelkolben (Sparganium erectum)<br />

<strong>und</strong> Rohr-Glanzgras (Phalaris<br />

ar<strong>und</strong>inacea)<br />

Foto 20: Kleine Helme in Höhe<br />

des Sportplatzes Voigtstedt. Im<br />

Wasserkörper neben<br />

Kammlaichkraut der Ästige<br />

Igelkolben (Sparganium<br />

erectum), am rechten Ufer dichter<br />

Saum aus Wasserpfeffer<br />

(Persicaria hydropiper).<br />

Foto 21: Auch die ufernahen,<br />

wintergrünen Bestände der<br />

Gewöhnlichen Brunnenkresse<br />

(Nasturtium officinale) sind<br />

Bestandteil des LRT 3260, bilden<br />

aber außerdem essentielle<br />

Eiablageplätze für die Helm- <strong>und</strong><br />

Vogel-Azurjungfer


Foto 22: Die Kiesgrube<br />

Heygendorf repräsentiert den<br />

LRT 3150 - Natürliche<br />

nährstoffreiche Standgewässer<br />

(ID 10001)<br />

Foto 23: dito<br />

Foto 24: Die wechselfeuchten<br />

Brenndolden-Auenwiesen (LRT<br />

6440) stellen den wertgebenden<br />

Grünland-Typ des FFH-Gebietes<br />

184 dar, der hier landesweit<br />

bedeutsame Vorkommen besitzt;<br />

hier Teilfläche ID 10002 im<br />

Süden des Gebietes


Foto 25: LRT 6440 – eine<br />

zweischürige Mahd stellt die<br />

optimale Nutzungsform der<br />

Brenndolden-Auenwiesen dar<br />

Foto 26: Der Kantige Lauch<br />

(Allium angulosum) ist eine für<br />

den LRT 6440 charakteristische<br />

Stromtalart, welche an die<br />

Schnittnutzung angepasst ist. Bei<br />

zeitigem Erstschnitt (wie hier auf<br />

Teilfläche ID 10002) <strong>und</strong> langer<br />

Nutzungspause vermag diese<br />

Art, erfolgreich zu blühen <strong>und</strong> zu<br />

fruchten (siehe Foto 27).<br />

Foto 27: Kantiger Lauch (Allium<br />

angulosum), blühend


Foto 28: LRT 6440 -<br />

Brenndolden-Auenwiesen, hier<br />

mit größeren Beständen der<br />

Gelbe Wiesenraute (Thalictrum<br />

flavum) unmittelbar östlich der<br />

FFH-Gebietsgrenze<br />

Foto 29: Gelbe Wiesenraute<br />

(Thalictrum flavum), blühend<br />

Foto 30: Ein zu später Erstschnitt<br />

gefährdet langfristig den LRT<br />

Brenndolden-Auenwiesen, weil<br />

sich Schilf <strong>und</strong> andere<br />

konkurrenzstarke Arten<br />

ausbreiten können<br />

hier die LRT-6440-<br />

Entwicklungsfläche südlich des<br />

Mönchendamms (ID 20004)


Foto 31: LRT 6440 -<br />

Brenndolden-Auenwiesen,<br />

hier Aspekt mit der<br />

namengebenden Brenndolde<br />

(Cnidium dubium) <strong>und</strong> dem<br />

Wiesen-Silau (Silaum silaus)<br />

Foto 32: Brenndolde (Cnidium<br />

dubium), vegetativ<br />

Foto 33: Brenndolde (Cnidium<br />

dubium) – blühend


Foto 34: LRT 6440 -<br />

Brenndolden-Auenwiesen, hier<br />

mit Massenbestand der Sumpf-<br />

Platterbse (Lathyrus palustris),<br />

ID 20004<br />

Foto 35: dito, Detailansicht.<br />

Foto 36: Sumpf-Platterbse<br />

(Lathyrus palustris), blühend


Foto 37: Wiesen-Alant (Inula<br />

britannica), blühend, auf<br />

Mönchendamm<br />

Foto 38: Der LRT 6440 -<br />

Brenndolden-Auenwiesen ist auf<br />

dem Mönchendamm mit relativ<br />

geringen Flächengrößen<br />

anzutreffen, hier im Westteil (ID<br />

10008)<br />

Foto 39: Ostteil des<br />

Mönchendamms: hier bedroht<br />

zunehmende Verbuschung den<br />

LRT 6440 - Brenndolden-<br />

Auenwiesen (hier ID 10006), in<br />

dem diese zur Verkleinerung <strong>und</strong><br />

Fragmentierung der Teilflächen<br />

führt <strong>und</strong> durch Beschattung<br />

negativ einwirkt


Foto 40: LRT 6510 – Flachland-<br />

Mähwiesen, hier Teilfläche ID<br />

10010 südwestlich des<br />

Mönchendamms mit Blühaspekt<br />

der Wiesen-Margerite<br />

(Leucanthemum vulgare)<br />

Foto 41: Detailansicht des LRT<br />

6510 (ID 10009) mit Wiesen-<br />

Margerite (Leucanthemum<br />

vulgare), Wiesen-Labkraut<br />

(Galium album), Echtem Labkraut<br />

(Galium verum) <strong>und</strong> Wiesen-<br />

Sauerampfer (Rumex acetosa)<br />

sowie Glatthafer (Arrhenatherum<br />

elatius), Wiesen-Fuchsschwanz<br />

(Aloperurus pratensis) <strong>und</strong><br />

Wiesen-Schwingel (Festuca<br />

pratensis)<br />

Foto 42: LRT 6510 – Magere<br />

Flachland-Mähwiesen:<br />

entwicklungsfähige Initiale sind<br />

im FFH-Gebiet auf großer Fläche<br />

vorhanden <strong>und</strong> sollten durch<br />

angepasste Nutzung entwickelt<br />

werden;<br />

hier stark obergräserdominierte<br />

Fläche südlich des<br />

Mönchendamms (ID 20002)


Foto 43: Entwicklungsfläche des<br />

LRT 6510 im Mönchenried (ID<br />

20005)<br />

Foto 44: dito, Detailansicht mit<br />

Blühaspekt des Scharfen<br />

Hahnenfußes, beigemischt ist die<br />

Wiesen-Wicke<br />

Foto 45: Durch die Überlagerung<br />

mit dem Vogelschutzgebiet<br />

„Helme-Unstrut-Niederung“<br />

kommt insbesondere im<br />

Mönchenried dem Erhalt von<br />

Feuchtwiesenelementen, wie z.B.<br />

länger überstauten Flutmulden,<br />

eine zentrale Rolle zu. Diese<br />

stellen auch einen aufwertenden<br />

Parameter der Grünland-<br />

Lebensraumtypen dar;<br />

hier ID 2005


Foto 46: FFH- <strong>und</strong> SPA-Aspekte<br />

müssen im Mönchenried im<br />

Rahmen der Grünlandbewirtschaftung<br />

harmonisiert<br />

werden: lang überstaute,<br />

flutrasengeprägte Wiesensenken<br />

sind aus Gründen des<br />

Vogelschutzes zwingend aus der<br />

ansonsten sinnvollen zeitigen<br />

Erstnutzung auszusparen<br />

Fläche unmittelbar östlich der<br />

FFH-Gebietsgrenze<br />

Foto 47: dito – hier Fläche<br />

nordöstlich ID 20005<br />

Foto 48: dito


2. Bewertungsschemata Anhang II-Arten<br />

Anlage:<br />

Bewertung des Erhaltungszustandes von Populationen der Helm-Azurjungfer (Coenagrion<br />

mercuriale) in Thüringen (Entwurf)<br />

Helm-Azurjungfer – Coenagrion mercuriale<br />

Kriterien / Wertstufe A B C<br />

Zustand der Population hervorragend gut mittel bis schlecht<br />

Bestandsgröße / Ab<strong>und</strong>anz: maximale<br />

mittlere Anzahl Imagines/100 m<br />

Untersuchungsstrecke, d. h. Wert der<br />

Begehung mit der größten Ab<strong>und</strong>anz im<br />

Untersuchungsjahr (für Vorkommen an<br />

Wiesenbächen <strong>und</strong> -gräben) (Länge der<br />

Untersuchungsstrecke, Anteil des<br />

untersuchten Raumes in Relation zur<br />

Gesamtgröße des Vorkommens ,<br />

absolute Anzahl Imagines <strong>und</strong><br />

Durchschnittswert pro 100 m angeben)<br />

> 100 Imagines 30–100 Imagines < 30 Imagines<br />

Einbindung des Vorkommens in eine<br />

Metapopulation<br />

mehr als 2 weitere<br />

Vorkommen im Umkreis<br />

von 2 km bekannt<br />

1-2 weitere Vorkommen<br />

im Umkreis von 2 km<br />

bekannt<br />

kein weiteres<br />

Vorkommen im<br />

Umkreis von 2 km<br />

bekannt (isoliertes<br />

Einzelvorkommen)<br />

Habitatqualität hervorragend gut mittel bis schlecht<br />

emerse Vegetation aus niedrigwüchsigen,<br />

10–30 % bzw. 75–90 % < 10 % bzw. > 90 %<br />

krautigen Röhrichten (geringer Anteil 31–75 % Deckung<br />

Deckung<br />

Deckung<br />

dicht- <strong>und</strong> hochwüchsiger Röhrichte)<br />

wintergrüne submerse Vegetation bzw.<br />

untergetauchte Teile der Emersvegetation<br />

(in 5-%-Schritten schätzen)<br />

gut ausgebildet (> 50 %<br />

der Uferlänge)<br />

mäßig ausgebildet (10–<br />

50 % der Uferlänge)<br />

fast fehlend (< 10 %<br />

der Uferlänge)<br />

voll besonnte Abschnitte > 80 % > 60–80 % < 60 %<br />

Anteil ungenutzten oder extensiv<br />

genutzten <strong>Offenland</strong>s (Extensivgrünland,<br />

Hochstaudenfluren, Brachen) auf einem<br />

10 m breiten Uferstreifen beidseitig des<br />

Gewässers<br />

> 50 % 25–50 % < 25 %<br />

Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />

Gewässerunterhaltung (Sohlräumung,<br />

Krautung, Böschungsmahd)<br />

(gutachterlich mit Begründung)<br />

keine notwendig oder<br />

sehr schonend unter<br />

Berücksichtigung der<br />

Ansprüche von<br />

C. mercuriale<br />

in Teilbereichen zu<br />

intensive oder (obwohl<br />

notwendig) zu geringe<br />

Gewässerpflege<br />

deutlich zu intensive<br />

oder (obwohl<br />

notwendig) fehlende<br />

Gewässerpflege<br />

Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />

Wasserführung (gutachterlich mit<br />

Begründung)<br />

keine Beeinträchtigung<br />

erkennbar (stetige,<br />

ganzjährige<br />

Wasserführung)<br />

deutlich verringerter<br />

oder überhöhter<br />

Abfluss; deutliche<br />

Veränderung der<br />

Abflussgeschwindigkeit<br />

(z. B. durch<br />

Wasserentnahme,<br />

Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung,<br />

Anstau)<br />

stark verringerter<br />

Abfluss mit<br />

Austrocknungsgefahr<br />

oder stark erhöhter<br />

Abfluss; deutliche<br />

Veränderung der<br />

Abflussgeschwindigkeit<br />

Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />

fakultativ:<br />

Nährstoffeintrag<br />

nicht erkennbar zu vermuten deutlich erkennbar


Anlage:<br />

Bewertung des Erhaltungszustandes von Populationen der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion<br />

ornatum) in Thüringen<br />

Vogel-Azurjungfer – Coenagrion ornatum<br />

Kriterien / Wertstufe A B C<br />

Zustand der Population 1) hervorragend gut mittel bis schlecht<br />

Bestandsgröße / Ab<strong>und</strong>anz: maximale<br />

mittlere Anzahl Imagines/100 m<br />

Untersuchungsstrecke, d. h. Wert der<br />

Begehung mit der größten Ab<strong>und</strong>anz im<br />

Untersuchungsjahr (für Vorkommen an<br />

Wiesenbächen <strong>und</strong> -gräben) (Länge der<br />

Untersuchungsstrecke, Anteil des<br />

untersuchten Raumes in Relation zur<br />

Gesamtgröße des Vorkommens ,<br />

absolute Anzahl Imagines <strong>und</strong><br />

Durchschnittswert pro 100 m angeben)<br />

> 50 Imagines 15 – 50 Imagines < 15 Imagines<br />

Einbindung des Vorkommens in eine<br />

Metapopulation<br />

mehr als 2 weitere<br />

Vorkommen im Umkreis<br />

von 2 km bekannt<br />

1-2 weitere<br />

Vorkommen im<br />

Umkreis von 2 km<br />

bekannt<br />

kein weiteres<br />

Vorkommen im<br />

Umkreis von 2 km<br />

bekannt (isoliertes<br />

Einzelvorkommen)<br />

Habitatqualität hervorragend gut mittel bis schlecht<br />

emerse Vegetation aus<br />

niedrigwüchsigen, krautigen Röhrichten<br />

10–30 % bzw. 75– < 10 % bzw. > 90 %<br />

31–75 % Deckung<br />

(geringer Anteil dicht- <strong>und</strong><br />

90 % Deckung Deckung<br />

hochwüchsiger Röhrichte)<br />

wintergrüne submerse Vegetation bzw.<br />

untergetauchte Teile der<br />

Emersvegetation<br />

gut ausgebildet (> 50 %<br />

der Uferlänge)<br />

mäßig ausgebildet<br />

(10–50 % der<br />

Uferlänge)<br />

fast fehlend (< 10 %<br />

der Uferlänge)<br />

voll besonnte Abschnitte > 80 % > 60–80 % < 60 %<br />

Anteil ungenutzten oder extensiv<br />

genutzten <strong>Offenland</strong>s<br />

(Extensivgrünland, Hochstaudenfluren,<br />

Brachen) auf einem 10 m breiten<br />

Uferstreifen beidseitig des Gewässers<br />

> 50 % 25–50 % < 25 %<br />

Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />

Gewässerunterhaltung (Sohlräumung,<br />

Krautung, Böschungsmahd)<br />

(gutachterlich mit Begründung)<br />

keine notwendig oder<br />

sehr schonend unter<br />

Berücksichtigung der<br />

Ansprüche von<br />

C. ornatum<br />

in Teilbereichen zu<br />

intensive oder (obwohl<br />

notwendig) zu geringe<br />

Gewässerpflege<br />

deutlich zu intensive<br />

oder (obwohl<br />

notwendig) fehlende<br />

Gewässerpflege<br />

Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />

Wasserführung (gutachterlich mit<br />

Begründung)<br />

keine Beeinträchtigung<br />

erkennbar (stetige,<br />

ganzjährige<br />

Wasserführung)<br />

deutlich verringerter<br />

oder überhöhter<br />

Abfluss; deutliche<br />

Veränderung der<br />

Abflussgeschwindigkei<br />

t (z. B. durch Wasserentnahme,<br />

Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung,<br />

Anstau)<br />

stark verringerter<br />

Abfluss mit<br />

Austrocknungsgefah<br />

r oder stark erhöhter<br />

Abfluss; deutliche<br />

Veränderung der<br />

Abflussgeschwindigkeit<br />

Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />

fakultativ:<br />

Nährstoffeintrag<br />

nicht erkennbar zu vermuten deutlich erkennbar<br />

1) Bei günstigen Bedingungen (Maximum der Populationsentwicklung, optimale Witterung) wurden bis zu 290 Individuen auf<br />

100 m Strecke nachgewiesen. Meist wurden aber deutlich weniger als 50 Individuen pro 100 m nachgewiesen (BURBACH &<br />

ELLWANGER 2006 nach Literaturauswertung). In Thüringen ist von generell niedrigeren Populationsgrößen auszugehen.


Anlage:<br />

Bewertung des Erhaltungszustandes von Populationen der Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus<br />

cecilia) in Thüringen<br />

Grüne Keiljungfer – Ophiogomphus cecilia<br />

Kriterien / Wertstufe A B C<br />

Zustand der Population 1) hervorragend gut mittel bis schlecht<br />

Anzahl Exuvien (Jahressumme)<br />

(Anteil des untersuchten Raumes in<br />

Relation zur Gesamtgröße des<br />

Vorkommens, absolute Anzahl<br />

Exuvien <strong>und</strong> Durchschnittswert pro<br />

250 m angeben)<br />

a) Fluss<br />

b) Bach<br />

a) ≥ 125<br />

b) ≥ 75<br />

a) 12–124<br />

b) 12–74<br />

a)< 12<br />

b) < 12<br />

Habitatqualität hervorragend gut mittel bis schlecht<br />

Kies- <strong>und</strong> Sandanteil 2) der<br />

Gewässersohle [%] 30–60 % 10–29 % bzw. 61–90 % < 10 % bzw. > 90 %<br />

Gewässergüte 3) I–II bzw. II II–III bzw. I III<br />

Besonnung 4) > 70 % besonnt 40–70 % besonnt < 40 % besonnt<br />

Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />

Verschlammung / Veralgung der<br />

Sohlensubstrate (Flächenanteil der<br />

einsehbaren Flachwasserzone in %<br />

schätzen, mittlere Dicke der<br />

Schlammschicht angeben)<br />

keine<br />

kleinflächig, d. h.<br />

< 30 % <strong>und</strong> dünn, d. h.<br />

< 2 cm<br />

großflächig, d. h.<br />

≥ 30 % oder dick, d. h.<br />

> 2 cm<br />

Gewässerausbau (gutachterlich mit<br />

Begründung)<br />

Wellenschlag durch Schiffe (wenn<br />

möglich durchschnittliche Anzahl<br />

„relevanter“ Schiffe pro Tag ermitteln)<br />

(gutachterlich mit Begründung)<br />

kein naturnah naturfern<br />

keiner gelegentlich häufig<br />

Sonstige Beeinträchtigungen<br />

(z.B. Gewässerunterhaltung,<br />

Änderungen des Abflussregimes,<br />

intensive Nutzungen des Gewässerumfeldes<br />

usw.)<br />

keine sonstige<br />

Beeinträchtigungen<br />

mittlere sonstige<br />

Beeinträchtigungen<br />

starke sonstige<br />

Beeinträchtigungen<br />

1) An der Oder wurden auf einer Uferstrecke von 200 m (800 m 2 ) von 1989–1994 jährlich zwischen 69 <strong>und</strong> 575 Exuvien<br />

gesammelt (MÜLLER 1995). Die größten Ab<strong>und</strong>anzschwankungen waren zwischen 1990 <strong>und</strong> 1991 bzw. 1993 <strong>und</strong> 1994 mit<br />

83 % bzw. 51 % Rückgang zu beobachten.<br />

2) MÜLLER (1995) ermittelte bei Substratuntersuchungen an der Oder eine Dominanz von Grobsand II (Maschenweite<br />

0,8 mm) in den von O. cecilia bevorzugt besiedelten Gewässerbereichen (44,8 % aller Fraktionen).<br />

3) Zusammenstellung von Literaturangaben zur Gewässergüte bei STERNBERG et al. (2000).<br />

4) Nach STERNBERG et al. (2000) sind aufgelichtete (Wiesen-)Abschnitte an überwiegend bewaldeten Gewässern offenbar<br />

als Fortpflanzungshabitate optimal. Die Beschattung an solchen Gewässern reicht demnach von 20–60 % (Quellen siehe<br />

dort). Die Fortpflanzungsgewässer können aber auch in vollkommen offenem Grünland liegen (s. a. EGGERS et al. 1996).


Anlage:<br />

Kriterien für die Bewertung des Erhaltungszustandes der Population der Bachmuschel (Unio<br />

crassus) in Thüringen<br />

Kleine Bachmuschel – Unio crassus<br />

Kriterien / Wertstufe A B C<br />

Zustand der Population hervorragend gut mittel bis schlecht<br />

Populationsgröße > 10.000 1.000–10.000 < 1.000<br />

Siedlungsdichte<br />

>50 lebende Tiere je lfd. m<br />

>5-50 lebende Tiere<br />

je lfd. m<br />

10 mg/l NO 3 oder<br />

> 2,3 mg/l NO 3-N<br />

sehr wenige Wirtsfischarten<br />

mit geringen<br />

Jungfischdichten<br />

Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />

Nährstoffeintrag<br />

aus angrenzenden Flächen<br />

(Eutrophierung) 3) nicht erkennbar<br />

Sedimentumlagerung <strong>und</strong> -<br />

verfrachtung,<br />

Feinsedimenteintrag<br />

(Expertenvotum mit<br />

Begründung:<br />

Größenordnung<br />

beschreiben, Ursachen<br />

nennen)<br />

Anteil Laub(misch)wald oder<br />

landwirtschaftl. ungenutzter<br />

bis sehr extensiv genutzter<br />

Flächen im Einzugsgebiet<br />

Gewässerunterhaltung<br />

(Expertenvotum mit<br />

Begründung)<br />

aus angrenzenden Flächen<br />

nur indirekt erkennbar (z. B.<br />

durch nährstoffliebende<br />

Ufervegetation)<br />

direkte aus angrenzenden<br />

Flächen erkennbar<br />

(Kläranlagen-,<br />

Fischteicheinleitungen,<br />

Drainagen)<br />

natürlich oder naturnah mäßig erhöht stark erhöht<br />

> 70 % 40–70 % < 40 %<br />

keine B. erkennbar leichte B. erkennbar starke B. erkennbar


Kleine Bachmuschel – Unio crassus<br />

Kriterien / Wertstufe A B C<br />

Zustand der Population hervorragend gut mittel bis schlecht<br />

Fraßdruck durch Neozoen<br />

leichter Fraß (< 20 starker Fraß (> 20<br />

(z. B. durch Bisam, Fressfeinde nicht vorhanden<br />

Schalenf<strong>und</strong>e)<br />

Schalenf<strong>und</strong>e)<br />

Waschbär, Mink, Nutria)<br />

touristische Nutzung, (z. B.<br />

Bootstourismus)<br />

(Expertenvotum mit<br />

Begründung)<br />

keine nutzungsbedingten<br />

B. erkennbar<br />

leichte B. erkennbar<br />

starke B. erkennbar<br />

1) Die angegebenen Grenzwerte zum Nitrat-Gehalt des Wassers gehen auf empirische Daten aus Gewässern mit intakten <strong>und</strong><br />

beeinträchtigten Populationen zurück. Die unmittelbare Bedeutung vom Nitratgehalt ist allerdings nicht eindeutig.<br />

Forschungsbedarf!<br />

2) z. B: Döbel (Leuciscus cephalus), Elritze (Phoxinus fluviatilis), Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus), Mühlkoppe (Cottus<br />

gobio), Dreistacheliger Stichling (Gasterosteus aculeatus), Flußbarsch (Perca fluviatilis)<br />

3) gemeint sind alle denkbaren Eintragsquellen wie angrenzende Äcker, Entwässerungsgräben, Nebengewässer, etc.


3. Maßnahmeblätter


Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Kartenteil<br />

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12 Kartenteil

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