Fachbeitrag Offenland - Thüringer Landesanstalt für Umwelt und ...
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Thüringer<br />
Landesverwaltungsamt<br />
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-<br />
Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
FFH_0184 (DE 4633-304)<br />
Abschlussbericht<br />
Halle (Saale), im November 2010<br />
RANA - Büro für Ökologie <strong>und</strong><br />
Naturschutz Frank Meyer<br />
Mühlweg 39<br />
06114 Halle (Saale)<br />
Tel. 0345-1317580<br />
Fax 0345-1317589<br />
eMail: info@rana-halle.de<br />
Internet: www.rana-halle.de
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Bearbeiter<br />
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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-<br />
Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
FFH_0184 (DE 4633-304)<br />
Abschlussbericht<br />
überarbeiteter Stand 12/2012<br />
Auftraggeber<br />
Thüringer Landesverwaltungsamt<br />
Abteilung IV, Referat 410<br />
Weimarplatz 4<br />
99423 Weimar<br />
Projektbegleitung<br />
Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie<br />
Referat 34<br />
Dipl.-Ing. Dörthe MAHNKE<br />
Dipl.-Biol. Heiko UTHLEB<br />
Auftragnehmer<br />
Projektleitung<br />
<strong>und</strong> Redaktion<br />
RANA - Büro für Ökologie <strong>und</strong><br />
Naturschutz Frank Meyer<br />
Mühlweg 39<br />
06114 Halle (Saale)<br />
Tel. 0345-1317580<br />
Fax 0345-1317589<br />
eMail: info@rana-halle.de<br />
Internet: www.rana-halle.de<br />
Dipl.-Biol. Frank MEYER<br />
Hauptbearbeitung<br />
Dipl.-Ing. (FH) Astrid THUROW<br />
Teilbeiträge Dipl.-Biol. Katrin HARTENAUER Weichtiere<br />
Dr. Anselm KRUMBIEGEL LRT <strong>und</strong> Biotoptypen<br />
Dipl.-Biol. Thoralf SY<br />
Libellen<br />
Kartographie/GIS<br />
Dipl.-Biol. Thomas SÜßMUTH<br />
Dipl.-Ing. (FH) Astrid THUROW
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
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Inhalt<br />
1 Rechtlicher <strong>und</strong> organisatorischer Rahmen für Natura 2000-Gebiete ........... 9<br />
1.1 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen ...................................................................................... 9<br />
1.2 Organisation ...................................................................................................... 11<br />
2 Gebietscharakteristik ...................................................................................... 12<br />
2.1 Lage <strong>und</strong> Abgrenzung ....................................................................................... 12<br />
2.2 Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen....................................................................................... 12<br />
2.3 Geschützte Gebiete........................................................................................... 17<br />
2.3.1 EG-Vogelschutzgebiet....................................................................................... 17<br />
2.3.2 Überschwemmungsgebiete ............................................................................... 18<br />
2.4 Planungen im Gebiet ......................................................................................... 19<br />
2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben.......................................................................... 19<br />
2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet............................................................................ 20<br />
2.4.2.1 Kompensationsmaßnahmen.............................................................................. 20<br />
2.4.2.2 Vorhaben zur Erhöhung der biologischen Vielfalt im Rahmen der Umsetzung der<br />
Biodiversitätsstrategie des B<strong>und</strong>es.................................................................... 21<br />
3 Nutzungsverhältnisse ..................................................................................... 22<br />
3.1 Aktuelle Nutzungsverhältnisse........................................................................... 22<br />
3.1.1 Landwirtschaft <strong>und</strong> Landschaftspflege............................................................... 22<br />
3.1.2 Wasserwirtschaft <strong>und</strong> Gewässerunterhaltung.................................................... 23<br />
3.1.3 Jagd <strong>und</strong> Fischerei ............................................................................................ 25<br />
4 Bestand der FFH-Schutzgüter <strong>und</strong> Bewertung ihres Erhaltungszustandes 26<br />
4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie................................. 26<br />
4.1.1 Einleitung <strong>und</strong> Übersicht.................................................................................... 26<br />
4.1.2 Beschreibung der Lebensraumtypen ................................................................. 28<br />
4.1.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen mit einer Vegetation des<br />
Magnopotamions oder Hydrocharitions.............................................................. 28<br />
4.1.2.2 LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation.................. 30<br />
4.1.2.3 LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren ............................................................ 34<br />
4.1.2.4 LRT 6440 – Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)....................................... 37<br />
4.1.2.5 LRT 6510 – Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba<br />
officinalis) .......................................................................................................... 41<br />
4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie............................................................ 49<br />
4.2.1 Einleitung <strong>und</strong> Übersicht.................................................................................... 49<br />
4.2.2 Beschreibung der Arten ..................................................................................... 49<br />
4.2.2.1 Bachmuschel (Unio crassus) ............................................................................. 49<br />
4.2.2.2 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)........................................................ 53<br />
4.2.2.3 Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) .......................................................... 58<br />
4.2.2.4 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)......................................................... 62<br />
4.2.2.5 Fischotter (Lutra lutra) ....................................................................................... 64<br />
4.3 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .......................................................... 66<br />
5 Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen ........................................................ 67<br />
6 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung................ 69<br />
6.1 Gr<strong>und</strong>sätze der Maßnahmeplanung .................................................................. 69<br />
6.1.1 Planungsansatz <strong>und</strong> Begriffsbestimmung .......................................................... 69<br />
6.1.2 Berücksichtigung von SPA-Aspekten................................................................. 70<br />
6.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie......................................... 71<br />
6.2.1 LRT 3150 - Natürliche nährstoffreiche Seen mit einer Vegetation des<br />
Magnopotamion oder Hydrocharition ................................................................. 71<br />
Inhalt<br />
3
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
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6.2.2 LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation.................. 73<br />
6.2.3 LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren ............................................................ 76<br />
6.2.4 LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) ....................................... 78<br />
6.2.5 LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba<br />
officinalis) .......................................................................................................... 82<br />
6.3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie............................................................ 90<br />
6.3.1 Bachmuschel (Unio crassus) ............................................................................. 90<br />
6.3.2 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer (Coenagrion<br />
ornatum)............................................................................................................ 95<br />
6.3.3 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)....................................................... 102<br />
6.3.4 Fischotter (Lutra lutra) ..................................................................................... 104<br />
7 Umsetzung ..................................................................................................... 105<br />
7.1 Abstimmung des Maßnahmekonzeptes........................................................... 105<br />
7.2 Maßnahmen zur Gebietssicherung .................................................................. 106<br />
7.3 Flankierende Maßnahmen der Gebietsbetreuung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit ..... 108<br />
8 Verbleibendes Konfliktpotenzial................................................................... 109<br />
9 Zusammenfassung........................................................................................ 110<br />
10 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Literatur .................................................................... 112<br />
11 Anhang........................................................................................................... 116<br />
12 Kartenteil........................................................................................................ 141<br />
Inhalt<br />
4
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Tabellen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tabellen<br />
Tab. 1:<br />
Tab. 2:<br />
Tab. 3:<br />
Zusammensetzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) zum Managementplan<br />
für das FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Fachteil <strong>Offenland</strong>) ... 11<br />
Übersicht über die KULAP-Förderung LRT-relevanter Feldblöcke im FFH-Gebiet<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ im Jahr 2010 .............................................. 22<br />
Übersicht der im FFH-Gebiet 184 „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
vorkommenden FFH-Lebensraumtypen sowie LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF)....... 27<br />
Tab. 4: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3150 im Jahr 2009 ... 29<br />
Tab. 5: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3260 ......................... 33<br />
Tab. 6: Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 3260 .................................................................... 34<br />
Tab. 7:<br />
Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6430 im Jahr<br />
2009/2010 ......................................................................................................................... 36<br />
Tab. 8: Übersicht über das LRT-relevante Artenspektrum der Einzelflächen des LRT 6440....... 38<br />
Tab. 9: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6440 ......................... 40<br />
Tab. 10: Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 6440 .................................................................... 41<br />
Tab. 11: Übersicht über das LRT-relevante Artenspektrum der Einzelflächen des LRT 6510....... 43<br />
Tab. 12: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510 ......................... 46<br />
Tab. 13: Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 6510 .................................................................... 47<br />
Tab. 14:<br />
Tab. 15:<br />
Tab. 16:<br />
Übersicht der Anhang-II-Arten im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
.......................................................................................................................................... 49<br />
Nachweise der Bachmuschel (Unio crassus) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />
Helmegräben bei Artern“ .................................................................................................. 50<br />
Bewertung der Habitate der Bachmuschel (Unio crassus) im FFH-Gebiet „Mönchenried<br />
<strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ ........................................................................................... 52<br />
Tab. 17: Habitatentwicklungsflächen der Bachmuschel (Unio crassus) im FFH-Gebiet<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ .................................................................... 53<br />
Tab. 18:<br />
Tab. 19:<br />
Tab. 20:<br />
Tab. 21:<br />
Tab. 22:<br />
Tab. 23:<br />
Tab. 24:<br />
Tab. 25:<br />
Tab. 26:<br />
Habitate der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet „Mönchenried<br />
<strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ ........................................................................................... 55<br />
Habitatentwicklungsflächen der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-<br />
Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“......................................................... 56<br />
Bewertung der Habitate der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ .................................................................... 57<br />
Habitate der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />
Helmegräben bei Artern“ .................................................................................................. 60<br />
Habitatentwicklungsflächen der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ .................................................................... 60<br />
Bewertung der Habitate der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ .................................................................... 61<br />
Bewertung der Habitatfläche der Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) im FFH-<br />
Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“......................................................... 63<br />
Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben<br />
bei Artern“ – Zusammenfassende Übersicht .................................................................... 67<br />
Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes<br />
von LRT nach Anhang I <strong>und</strong> der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der<br />
FFH-RL ............................................................................................................................. 69<br />
5
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Tabellen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tab. 27:<br />
Tab. 28:<br />
Tab. 29:<br />
Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3150 – Natürliche<br />
nährstoffreiche Seen mit einer Vegetation des Magnopotamion oder Hydrocharition im<br />
FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ ................................................ 72<br />
Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3260 – Fließgewässer mit<br />
Unterwasservegetation im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ ..... 75<br />
Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6430 – Feuchte<br />
Hochstaudenfluren der planaren <strong>und</strong> montanen bis alpinen Stufe im FFH-Gebiet<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ .................................................................... 77<br />
Tab. 30: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6440 –<br />
Brenndolden-Auenwiesen (Cnidium dubii) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />
Helmegräben bei Artern“ .................................................................................................. 79<br />
Tab. 31: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6510 –<br />
Flachland-Mähwiesen im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ ....... 86<br />
Tab. 32:<br />
Tab. 33:<br />
Tab. 34:<br />
Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für die Bachmuschel<br />
im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“............................................ 94<br />
Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für die Helm-<br />
Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei<br />
Artern“ ............................................................................................................................... 99<br />
Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für die Vogel-<br />
Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei<br />
Artern“ ............................................................................................................................. 100<br />
Tab. 35: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für die Grüne Keiljungfer<br />
(Ophiogomphus cecilia) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ .. 103<br />
6
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Abbildungen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Abbildungen<br />
Abb. 1: Übersicht zur Lage des FFH-Gebietes „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ ...... 13<br />
Abb. 2: Klimadaten des FFH-Gebietes „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“................... 14<br />
Abb. 3:<br />
Abb. 4:<br />
Abb. 5:<br />
Abb. 6:<br />
Heutiger (blau) <strong>und</strong> historischer (grün) Verlauf der Kleinen Helme nördlich von Voigtstedt<br />
.......................................................................................................................................... 15<br />
Fischfaunistische Referenz für Kleine Helme <strong>und</strong> Graben 23 (Helme-Flutgraben) (IGF<br />
2010)................................................................................................................................. 16<br />
Lagebeziehung des FFH-Gebietes „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ zum EG-<br />
Vogelschutzgebiet „Helme-Unstrut-Niederung“................................................................ 17<br />
Lage der Überschwemmungsgebiete im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei<br />
Artern“ ............................................................................................................................... 18<br />
Abb. 7: Schematische Darstellung der geplanten Maßnahmen im Bereich der Unstrut............... 21<br />
Abb. 8:<br />
Landwirtschaftlich genutzte Flächen im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei<br />
Artern“ (grün: Grünland, braun: Acker)............................................................................. 23<br />
Abb. 9: Planungsrelevante Gräben im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ 24<br />
Abb. 10: Mögliche Erweiterungsfläche um Streuobstwiese östlich von Voigstedt........................ 107<br />
Abb. 11: Mögliche Erweiterungsfläche im Osten des Mönchenrieds............................................ 107<br />
7
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Abkürzungen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
BAB....................... B<strong>und</strong>esautobahn<br />
BArtSchV............... Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten (B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung)<br />
BE.......................... Behandlungseinheit<br />
BfN......................... B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz<br />
BNatSchG............. Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz)<br />
EF.......................... Entwicklungsfläche<br />
EHZ………………. Erhaltungszustand (von NATURA 2000-Schutzgütern)<br />
FB.......................... Feldblock<br />
FFH-RL.................. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />
sowie der wildlebenden Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie),<br />
Flst…..................... Flurstück<br />
FND....................... Flächennaturdenkmal<br />
KBS.………………. Kartier- <strong>und</strong> Bewertungsschlüssel (Anleitung zur Kartierung der LRT <strong>und</strong> Arten sowie zur<br />
Bewertung ihres Erhaltungszustandes)<br />
KULAP................... Kulturlandschaftsprogramm<br />
LINFOS.................. Fachinformationssystem Naturschutz des Landes Thüringen<br />
LK.......................... Landkreis<br />
LR.......................... Lebensraum<br />
LRP........................ Landschaftsrahmenplan<br />
LRT….................... Lebensraumtyp (nach Anhang I der FFH-Richtlinie); * = prioritärer Lebensraumtyp<br />
LSG ...................... Landschaftsschutzgebiet<br />
LWA ……………… Landwirtschaftsamt<br />
MP…...................... Managementplan<br />
MTBQ.................... Messtischblattquadrant<br />
NSG....................... Naturschutzgebiet<br />
OBK....................... <strong>Offenland</strong>biotopkartierung<br />
PAG....................... Projektbegleitende Arbeitsgruppe<br />
PG………………… Plangebiet, hier das FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
pnV....................... Potenziell-natürliche Vegetation<br />
RL-D / TH.............. Rote Liste der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland / Thüringens<br />
RROP.................... Regionaler Raumordnungsplan<br />
SDB ...................... Standard-Datenbogen<br />
SPA ………………. Special Protected Area: EG-Vogelschutzgebiet<br />
SUA ………………. Staatliches <strong>Umwelt</strong>amt (ehemaliges)<br />
ThürNatG............. Thüringer Naturschutzgesetz<br />
ThürNEzVO.…….. Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen <strong>und</strong> Arten von<br />
gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a <strong>und</strong> §<br />
26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur <strong>und</strong> Landschaft (Thüringer Natura 2000-<br />
Erhaltungsziele-Verordnung)<br />
ThürWG..…………. Thüringer Wassergesetz<br />
TLUG.…..………… Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie<br />
TLVwA.…………… Thüringer Landesverwaltungsamt<br />
TLWJF.…………… Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für Wald, Jagd <strong>und</strong> Fischerei<br />
TMLFUN.………… Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Naturschutz<br />
UNB....................... Untere Naturschutzbehörde<br />
UWB...................... Untere Wasserbehörde<br />
VKE....................... Verkehrseinheit<br />
WHG……………… Wasserhaushaltsgesetz<br />
8
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Rechtlicher <strong>und</strong> organisatorischer Rahmen<br />
Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
1 Rechtlicher <strong>und</strong> organisatorischer Rahmen<br />
für Natura 2000-Gebiete<br />
1.1 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen des vorliegenden Planes sind:<br />
- die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 206 vom 22. Juli<br />
1992), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November<br />
2006 (ABl. EG Nr. L 363 S. 368 vom 20. Dezember 2006) (kurz: FFH-Richtlinie),<br />
- die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 (ABl. EG Nr. L 103 S. 7), in der<br />
kodifizierten Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des<br />
Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EG<br />
Nr. L 20/9 vom 26. Januar 2010) (kurz: EG-Vogelschutzrichtlinie),<br />
- die Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten (B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung<br />
– BArtSchV), vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258), zuletzt geändert durch<br />
Artikel 22 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),<br />
- das Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz -<br />
BNatSchG), vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 3 des<br />
Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), aufgehoben durch Artikel 27 Satz<br />
2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) mit Wirkung vom 01.03.2010,<br />
- ab dem 01.03.2010 BNatSchG in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),<br />
- das Thüringer Gesetz für Natur <strong>und</strong> Landschaft (Thüringer Naturschutzgesetz -<br />
ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421),<br />
- das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.<br />
August 2009 (GVBl. S. 648),<br />
- das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), aufgehoben<br />
durch Artikel 24 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) mit<br />
Wirkung vom 01.03.2010,<br />
- ab dem 01.03.2010 WHG in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585),<br />
- die Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen <strong>und</strong> Arten von gemeinschaftlichem<br />
Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a <strong>und</strong> § 26a<br />
Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur <strong>und</strong> Landschaft (Thüringer Natura 2000-<br />
Erhaltungsziele-Verordnung -ThürNEzVO-) vom 29. Mai 2008 ( GVBl. S. 181),<br />
- die Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in<br />
Thüringen in der Fassung vom 22. Juli 2009 (ThürStAnz. S. 1383).<br />
Als Hauptziel der FFH-Richtlinie ist die Förderung des Schutzes der biologischen Vielfalt zu<br />
nennen. Für die aus europäischer Sicht bedrohten Lebensräume <strong>und</strong> Arten (s. Anhänge I<br />
<strong>und</strong> II der FFH-Richtlinie sowie Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie) werden in<br />
einem dreistufigen Verfahren besondere Schutzgebiete ausgewiesen (FFH- <strong>und</strong><br />
Vogelschutzgebiete):<br />
• Vorgeschlagene FFH-Gebiete, die über das BMU an die EU gemeldet wurden (pSCI),<br />
• Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder SCI), die von der EU bestätigt<br />
wurden (Beginn der Sicherungspflicht nach Art. 6 FFH-Richtlinie) <strong>und</strong><br />
9
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Rechtlicher <strong>und</strong> organisatorischer Rahmen<br />
Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
• besondere Schutzgebiete (BSG oder SAC), die nach Erstellung der Liste von „Gebieten<br />
von gemeinschaftlicher Bedeutung“ auf der Gr<strong>und</strong>lage des in Nationales Recht<br />
(BNatSchG <strong>und</strong> ThürNatG) umgesetzten EU-Rechtes (FFH-Richtlinie) ausgewiesen sind.<br />
Dazu zählen auch die durch die ThürNEzVO festgesetzten SAC.<br />
Die FFH-Gebiete bilden mit den Vogelschutzgebieten (EU-SPA) das kohärente ökologische<br />
Netz „Natura 2000“.<br />
Das FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (landesinterne Nr. 184, DE<br />
4633-304) wurde im September 2000 durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Naturschutz <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong> als FFH-Gebiet vorgeschlagen <strong>und</strong> an die EU-Kommission<br />
gemeldet. Mit der Aufnahme in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in<br />
der kontinentalen biogeografischen Region erfolgte im Dezember 2004 die Bestätigung<br />
durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der Europäischen<br />
Union - Amtsblatt EG Nr. L 382/50 vom 28.12.2004).<br />
Für das SPA „Helme-Unstrut-Niederung“ erfolgte die Meldung an die EU-Kommission mit<br />
Schreiben vom April 2007.<br />
Der Managementplan für das FFH-Gebiet bezieht sich ausschließlich auf dessen <strong>Offenland</strong>flächen<br />
im Sinne von Nicht-Wald-Flächen. Er dient der Plausibilisierung von<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL, der Vorkommen von Arten, insbesondere des<br />
Anhangs II der FFH-RL, sowie deren Bewertung <strong>und</strong> der Ableitung notwendiger<br />
Maßnahmen. Als planungsrelevante Flächen gelten die LRT- <strong>und</strong> LRT-Entwicklungsflächen,<br />
Habitat- <strong>und</strong> Habitatentwicklungsflächen von Anhang-II-Arten sowie ggf. weitere<br />
Maßnahmenflächen.<br />
10
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Rechtlicher <strong>und</strong> organisatorischer Rahmen<br />
Organisation<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
1.2 Organisation<br />
Im Freistaat Thüringen wird ein duales System der Natura-2000-Managementplanung<br />
verfolgt, indem die Bearbeitung der <strong>Offenland</strong>flächen (im Sinne von Nicht-Wald-Flächen)<br />
durch die Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie (TLUG) <strong>und</strong> die der Waldflächen<br />
durch die Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für Forsten, Jagd <strong>und</strong> Fischerei (TLWJF) erfolgt. Die<br />
Federführung <strong>und</strong> die Zuständigkeit für die Zusammenführung der Fachbeiträge liegen<br />
jedoch beim Natura-2000-Referat der TLUG.<br />
Zur fachlichen Begleitung der Managementplanung obliegt der federführenden Behörde die<br />
Bildung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG), die sich im Falle des vorliegenden<br />
Planes aus den in Tab. 1 dargestellten Behörden <strong>und</strong> Institutionen bzw. deren Vertretern<br />
zusammensetzt.<br />
Tab. 1:<br />
Zusammensetzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) zum Managementplan für das<br />
FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Fachteil <strong>Offenland</strong>)<br />
Behörde / Institution Abteilung / Referat Name<br />
Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong><br />
<strong>und</strong> Geologie (TLUG)<br />
Thüringer Ministerium für<br />
Landwirtschaft, Forsten, <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong><br />
Naturschutz (TMLFUN)<br />
Abteilung Naturschutz, Referat 34<br />
Abteilung Wasserwirtschaft, Referat 53<br />
Herr Uthleb<br />
Frau Mahnke<br />
Frau Michel<br />
Herr Dr. Krapf<br />
Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Naturschutzbehörde Herr Robok<br />
Amt für Landentwicklung <strong>und</strong><br />
Flurneuordnung Gotha<br />
Landwirtschaftsamt Bad<br />
Frankenhausen<br />
Kyffhäuserkreis<br />
Büro RANA<br />
Untere Naturschutzbehörde<br />
Untere Wasserbehörde<br />
Untere Fischereibehörde<br />
Herr Wohlfarth<br />
Frau Kliem<br />
Frau Brückner<br />
Herr Dr. Pusch<br />
Frau Schappmann<br />
Herr Hartmann<br />
Herr Meyer<br />
Frau Thurow<br />
Die zuständigen Behörden bedienen sich üblicherweise des externen Sachverstandes durch<br />
die Vergabe von Kartierungs- <strong>und</strong> Planungsleistungen an qualifizierte Ingenieurbüros. Im<br />
Falle des FFH-Gebietes Nr. 184 wurde auf dem Wege einer freihändigen Vergabe das Büro<br />
RANA mit der Erarbeitung des <strong>Fachbeitrag</strong>es <strong>Offenland</strong> zur Managementplanung beauftragt.<br />
Der Bearbeitungszeitraum liegt zwischen Oktober 2009 <strong>und</strong> September 2010.<br />
Die Planung wurde am Beginn öffentlich bekannt gemacht. Ein erster Zwischenbericht wurde<br />
Mitte November 2009 eingereicht <strong>und</strong> auf einer Arbeitsberatung vorgestellt. Diese<br />
beinhaltete vor allem die Vorstellung des Werkvertragnehmers, den Informationsaustausch<br />
zum Gebiet <strong>und</strong> die Besprechung der ersten Arbeitsschritte. Die konstituierende Sitzung der<br />
PAG fand am 10.3.2010 statt. Nach Billigung der Maßnahmeplanung durch die 2. PAG am<br />
22.7.2010 wurden Maßnahmeabstimmungen mit den Hauptnutzern durchgeführt (siehe Kap.<br />
7.1).<br />
Es ist weiterhin geplant, eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen.<br />
11
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Gebietscharakteristik<br />
Lage<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
2 Gebietscharakteristik<br />
2.1 Lage <strong>und</strong> Abgrenzung<br />
Das ca. 316 ha (laut SDB 341 ha) große FFH-Gebiet liegt im Nordosten des<br />
Kyffhäuserkreises nahe der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt. Es erreicht eine maximale<br />
Nord-Süd-Ausdehnung von etwa 6,7 km sowie eine maximale Ost-West-Ausdehnung von<br />
etwa 2,7 km. Die Meereshöhe beträgt 118 - 125 m üNN, im Mittel 120 m üNN. Größere<br />
Bereiche des Gebietes liegen in den Gemarkungen Artern, Voigtstedt, Nikolausrieth <strong>und</strong><br />
Heygendorf, kleinere entfallen auf Ritteburg <strong>und</strong> Kalbsrieth. Das FFH-Gebiet wird<br />
maßgeblich durch zwei Fließgewässer geprägt, die von Norden – aus der Helmeniederung<br />
(Goldenen Aue) kommend – der Unstrut zufließen. Es handelt sich dabei um die Kleine<br />
Helme <strong>und</strong> den Graben 23. Zwischen der Einmündung der Kleinen Helme unterhalb der<br />
Ölmühle bis Höhe Ritteburg ist auch der Unstrutlauf in das Gebiet eingeschlossen. Neben<br />
den gewässerlaufbestimmten linearen Strukturen sind auch größere flächige, überwiegend<br />
grünlandgeprägte Anteile vorhanden, vor allem zwischen Kleiner Helme <strong>und</strong> Helmegraben<br />
sowie Teile des namengebenden Mönchenrieds, eines bedeutenden Feuchtgebietes der<br />
Helme-Unstrut-Niederung (siehe Abb. 1)<br />
Das FFH-Gebiet überschneidet sich mit dem deutlich größeren EG-Vogelschutzgebiet Nr. 6<br />
„Helme-Unstrut-Niederung“ (DE 4633-420).<br />
Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (SSYMANK 1994) ist das PG der<br />
naturräumlichen Haupteinheit „Thüringer Becken <strong>und</strong> Randplatten“ (D18), nach der Landschaftsgliederung<br />
Thüringens (HIEKEL 1994) der naturräumlichen Einheit „Helme-Unstrut-<br />
Niederung“ zuzuordnen.<br />
2.2 Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Relief, Geologie <strong>und</strong> Geomorphologie. Regionalgeologisch gehört das FFH-Gebiet zum<br />
Thüringer Becken <strong>und</strong> liegt an dessen Nord-Peripherie. Die Goldene Aue bildet eine große<br />
Auslaugungssenke, die durch die Subrosion mächtiger, aus Stein- <strong>und</strong> Kalisalzschichten<br />
aufgebauter Zechsteinlager im Untergr<strong>und</strong> gebildet wurde. Heute lagert der Buntsandstein<br />
direkt über den Auslaugungsrückständen <strong>und</strong> Gipsen des Zechsteins. Die tektonische<br />
Anlage führte zu einem geringen Gefälle in der Talaue. Das geringe Gefälle <strong>und</strong> die<br />
andauernde Absenkung ließ das Gebiet während des Tertiärs <strong>und</strong> Quartärs zu einem<br />
ausgeprägten Sedimentationsraum werden, in dem sich bis zu 100 m mächtige Kies- <strong>und</strong><br />
Sandablagerungen aus der Inlandvereisung der Elsterkaltzeit <strong>und</strong> der nachfolgenden<br />
Überschwemmungen akkumulierten. Das Gestein verwitterte während der Kaltzeiten durch<br />
ständigen Wechsel von Frostsprengung <strong>und</strong> Auftauen besonders intensiv. Der oberflächlich<br />
aufgetaute Verwitterungsschutt bewegte sich auf stärker geneigten Flächen hangabwärts. An<br />
weniger windexponierten Stellen wurde Löss als Staubsediment abgelagert, welcher aus den<br />
Steppen der Weichselkaltzeit herangeweht wurde. Erosion durch Niederschlagswasser<br />
führte indes zum Abtrag von Löss.<br />
12
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
Gebietscharakteristik<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Lage<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Abb. 1:<br />
Übersicht zur Lage des FFH-Gebietes „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
13
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Gebietscharakteristik<br />
Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Klima. Klimatisch ist die Helmeniederung dem Thüringer Becken bzw. dem mitteldeutschen<br />
Trockengebiet zuzuordnen. Bedingt durch die Lage im Regenschatten des Harzes liegt die<br />
mittlere Jahresniederschlagssumme bei nur 444-469 mm (Artern). Die höchsten<br />
Niederschlagsmengen fallen dabei im August, die niedrigsten im Februar. Damit ist Artern<br />
einer der regenärmsten Orte Deutschlands.<br />
Abb. 2:<br />
Klimadaten des FFH-Gebietes „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
Quelle: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (2009)<br />
Boden. Im PG werden die Sedimente von holozänen Auelehmschichten mit Mächtigkeiten<br />
von 1-3 m überlagert. Die als Vega ausgebildeten Auentone <strong>und</strong> -schluffe nehmen fast den<br />
gesamten ebenen Bereich der Helmeniederung ein. Es handelt sich um braune, humose,<br />
gr<strong>und</strong>frische bis gr<strong>und</strong>wasserbeeinflusste Auenböden, die außerordentlich fruchtbar sind.<br />
Hydrologie. Das FFH-Gebiet wird durch mehrere Fließgewässer geprägt, welche von<br />
Norden nach Süden durchfließen. Die am westlichen Rand des Gebietes verlaufende Kleine<br />
Helme ist - wie u.a. auch der östlich dieser gelegene Graben 23 - kein natürliches<br />
Fließgewässer, sondern Teil eines bereits im Mittelalter zur Be- <strong>und</strong> Entwässerung<br />
landwirtschaftlicher Flächen angelegten, sehr komplexen Grabensystems (PGNU 1999).<br />
Mittlerweile wurde sie stark begradigt, wenngleich die Altläufe teilweise noch durch das<br />
Geländerelief, abschnittsweise auch durch die Flurstückszuschnitte rekonstruierbar sind<br />
(Abb. 3).<br />
14
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
Gebietscharakteristik<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Abb. 3:<br />
Heutiger (blau) <strong>und</strong> historischer (grün) Verlauf der Kleinen Helme nördlich von Voigtstedt<br />
Das dominierende Oberflächengewässer im PG ist die Helme. Sie verläuft östlich bzw.<br />
südöstlich des FFH-Gebietes <strong>und</strong> mündet bei Kalbsrieth in die Unstrut. An der Einmündung<br />
in die Unstrut umfasst das Einzugsgebiet der Helme eine Fläche von 1.316,8 km². Wegen<br />
ihres geringen Gefälles <strong>und</strong> großen Einzugsgebietes sowie des hydrologischen Verhaltens<br />
der kurzen, gefällereichen Zuflüsse (Thyra, Gonna, Wallhäuser Mühlgraben, Sachsgraben<br />
u.a.) ist die Helmeniederung ein naturbedingtes Überschwemmungsgebiet, das heute durch<br />
Deiche <strong>und</strong> den großen Hochwasserschutzdamm der Talsperre Kelbra geschützt ist (RANA<br />
2002).<br />
Im PG sind weiterhin zwei Stillgewässer vorzufinden: Eine etwa 0,66 ha große ehemalige<br />
Kiesgrube im Bereich des Mönchenrieds sowie ein 0,11 ha großes Gewässer an der alten<br />
Pumpstation nördlich von Kalbsrieth. Diese pumpte bei Bedarf Wasser aus dem Graben 23<br />
in die Helme, ist inzwischen aber nicht mehr funktionsfähig.<br />
Fischfaunistisches Leitbild. Die Kleine Helme <strong>und</strong> der Graben 23 (Helme-Flutgraben) sind<br />
entsprechend der LAWA-Typ-Zuordnung als Fließgewässer des Typs 6 - feinmaterialreiche,<br />
karbonatische Mittelgebirgsbäche anzusprechen. Eine Übertragung des daraus<br />
resultierenden fischfaunistischen Leitbildes ist vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Gewässerausprägung<br />
infolge des anthropogenen Ursprungs jedoch nicht zielführend. So erreichen die<br />
sommerlichen Wassertemperaturen höhere Werte als in einem natürlichen Gewässer dieses<br />
Typs. Die künstlichen Gewässer besitzen ein geringeres Gefälle <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> des<br />
Anbindung an die Helme gelangen regelmäßig Fische von hier in diese Seitengewässer.<br />
Ohne regelmäßige Beräumung wären große Bereiche der Sohle mit submersen <strong>und</strong><br />
15
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Gebietscharakteristik<br />
Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
emersen Wasserpflanzen bedeckt. Die resultierende Einengung des Gerinnequerschnitts<br />
kann zur Bildung kiesiger Bereiche führen. Der Fischbestand der Kleinen Helme <strong>und</strong> der des<br />
Helme-Flutgrabens wird viele der in der Helme vorkommenden Arten enthalten. Arten wie<br />
Bachforelle (Salmo trutta), Groppe (Cottus gobio), Äsche (Thymallus thymallus) <strong>und</strong> Quappe<br />
(Lota lota) mit geringer Toleranz gegenüber hohen Wassertemperaturen beziehungsweise<br />
niedrigen Sauerstoffkonzentrationen werden jedoch zumindest in den Sommermonaten<br />
weitgehend fehlen. Es ist davon auszugehen, dass die Ab<strong>und</strong>anzanteile typischer<br />
Potamalbewohner aufgr<strong>und</strong> der geringeren Gewässerdimensionen gegenüber der Helme<br />
ebenfalls reduziert sind. An Bedeutung gewinnen strömungsindifferente Arten wie Plötze<br />
(Rutilus rutilus), Blei (Abramis brama), Hecht (Esox lucius), Flussbarsch (Perca fluviatilis),<br />
Ukelei (Alburnus alburnus), <strong>und</strong> Dreistachliger Stichling (Gasterosteus aculeatus) sowie<br />
stagnophile, pflanzenlaichende Arten wie Karausche (Carassius carassius), Moderlieschen<br />
(Leucaspius delineatus), Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus), Schleie (Tinca tinca) <strong>und</strong><br />
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis). Diese Arten hätten ihre natürlichen<br />
Verbreitungsschwerpunkte in Altarmen <strong>und</strong> Altgewässern. Auf Basis der ökologischen<br />
Gildenzugehörigkeit <strong>und</strong> der Kenntnis der in der Helme potenziell natürlichen Arten lässt sich<br />
für die beiden anthropogenen Gewässer ein gemeinsames Leitbild ableiten (Abb. 4). Eine<br />
differenzierte Vorgabe artspezifischer Dominanzen wird aufgr<strong>und</strong> der geringen<br />
Datengr<strong>und</strong>lage unterlassen. Das Leitbild basiert in erster Linie auf der Unterteilung in<br />
Leitarten (≥ 5 %), typspezifische Arten (≥ 1 %) <strong>und</strong> Begleitarten (< 1%). (IGF 2010)<br />
Abb. 4: Fischfaunistische Referenz für Kleine Helme <strong>und</strong> Graben 23 (Helme-Flutgraben) (IGF 2010)<br />
16
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Gebietscharakteristik<br />
Geschützte Gebiete<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
2.3 Geschützte Gebiete<br />
2.3.1 EG-Vogelschutzgebiet<br />
Das FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ liegt mit seinem überwiegenden<br />
Flächenanteil im 1.765 ha großen EG-Vogelschutzgebiet „Helme-Unstrut-Niederung“. Dieses<br />
erstreckt sich vom PG in westlicher Richtung auf drei Teilflächen bis an den östlichen Rand<br />
der Stadt Bad Frankenhausen (Abb. 5). Flächenmäßig prägend sind neben dem PG vor<br />
allem das Esperstedter <strong>und</strong> Ringlebener Ried. Die ThürNEzV gibt für das Vogelschutzgebiet<br />
Vorkommen von Blaukehlchen, Eisvogel, Kranich, Neuntöter, Rohrdommel, Rohrweihe,<br />
Rotmilan, Schwarzmilan, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig <strong>und</strong> Weißstorch an.<br />
Davon liegen für Neuntöter, Schwarzmilan, Rohrweihe <strong>und</strong> Rotmilan sowie Weißstorch <strong>und</strong><br />
Wachtelkönig Nachweise aus dem PG vor, wobei insbesondere die der beiden letztgenannten<br />
Arten stark veraltet sind (1993/94).<br />
Abb. 5:<br />
Lagebeziehung des FFH-Gebietes „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ zum EG-Vogelschutzgebiet<br />
„Helme-Unstrut-Niederung“<br />
Für das FFH-Gebiet, das vollständig mit dem EG-Vogelschutzgebiet überlagert ist, erfolgte<br />
zwar keine aktive Planung zur Umsetzung der SPA-Erhaltungsziele, weil diese eine<br />
raumbezogene (revierkonkrete) Erfassung der Brutvogelarten voraussetzt, die derzeit noch<br />
nicht vorliegt. Dennoch wurden die vorkommenden Vogelarten des Anhangs I der<br />
Vogelschutz-Richtlinie bei der Maßnahmeplanung berücksichtigt. Die Ansprüche dieser<br />
Vogelarten wurden so gleichberechtigt mit denen der Lebensraumtypen des Anhangs I <strong>und</strong><br />
der Arten des Anhangs II der FFH-RL behandelt.<br />
17
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Gebietscharakteristik<br />
Geschützte Gebiete<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
2.3.2 Überschwemmungsgebiete<br />
Das PG ist zudem auf 296 ha Teil des rechtskräftigen Überschwemmungsgebietes „Helme<br />
II“ auf der Gr<strong>und</strong>lage der „Thüringer Verordnung über die Feststellung des Überschwemmungsgebietes<br />
der Helme <strong>und</strong> der Kleinen Helme im Kyffhäuserkreis auf Teilen der<br />
Gemarkungen Voigtstedt, Nikolausrieth, Mönchpfiffel, Heygendorf, Artern, Ritteburg <strong>und</strong><br />
Kalbsrieth“ vom 11.02.2002 (StAnz Nr. 9/2002, S. 640-641), zuletzt geändert durch<br />
Verordnung vom 22. Juni 2006 (StAnz Nr. 30/2006, S. 1157).<br />
Weitere 4,6 ha des PG liegen im Überschwemmungsgebiet der Unstrut. (Thüringer<br />
Verordnung über die Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Unstrut im Landkreis<br />
Kyffhäuserkreis <strong>und</strong> Landkreis Sömmerda zwischen der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-<br />
Anhalt <strong>und</strong> der Kreisgrenze Kyffhäuserkreis/Landkreis Sömmerda auf Teilen der<br />
Gemarkungen Wiehe, Roßleben, Donndorf, Bottendorf, Nausitz, Schönewerda, Gehofen,<br />
Kalbsrieth, Reinsdorf, Ritteburg, Artern, Schönfeld, Ringleben, Esperstedt, Seehausen,<br />
Oldisleben, Bretleben, Heldrungen, Sachsenburg, Gorsleben, Etzleben, Kannawurf vom 23.<br />
Juli 2001 (StAnz. Nr. 35/2001, S. 1893-1894), zuletzt geändert durch Verordung vom 22.<br />
Juni 2006 (StAnz. Nr. 30/2006, S. 1171))<br />
Abb. 6:<br />
Lage der Überschwemmungsgebiete im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
18
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Gebietscharakteristik<br />
Planungen im Gebiet<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
2.4 Planungen im Gebiet<br />
2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben<br />
Das PG befindet sich auf der Ebene der Raumordnung in der Planungsregion des<br />
Regionalen Raumordnungsplans (RROP) Nordthüringen. Die Planungsregion<br />
Nordthüringen umfasst die Landkreise Eichsfeld, Kyffhäuserkreis, Nordhausen <strong>und</strong> Unstrut-<br />
Hainich-Kreis (TMBLV 1999). In diesem ist der Landschaftsrahmenplan (LRP) Nordthüringen<br />
von 1994 dargestellt <strong>und</strong> somit verbindlich.<br />
Im RROP Nordthüringen sind das PG sowie darüber hinaus reichende Flächen als<br />
Vorbehaltsgebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft festgelegt.<br />
Daraus ergeben sich folgende regionalplanerische Ziele für das PG:<br />
• In Vorbehaltsgebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft soll den Belangen des Naturschutzes <strong>und</strong> der<br />
Landschaftspflege sowie den ökologischen Erfordernissen ein besonderes Gewicht bei der Abwägung mit<br />
anderen Nutzungsansprüchen beigemessen werden.<br />
• Die großflächige land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Nutzung in den Vorbehaltsgebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
soll umweltverträglich <strong>und</strong> entsprechend den Entwicklungs- <strong>und</strong> Gestaltungszielen für die Naturräume<br />
erfolgen. Auf mit den landwirtschaftlichen Erfordernissen abgestimmte extensive Bewirtschaftungsformen soll<br />
hingewirkt werden.<br />
Im Vorbehaltsgebiet Nr. 70 „Aue der Helme/Kleine Helme“ sind folgende Ziele zu beachten:<br />
• Die abflussverzögernde Wirkung, vor allem des Waldes <strong>und</strong> der Talbereiche, soll flächendeckend erhalten<br />
<strong>und</strong> zu einem ausgeglichenen Wasserhaushalt beitragen. Überschwemmungsflächen sollen erhalten werden.<br />
• Das Gebiet soll vor Schadstoffeintrag in das Gr<strong>und</strong>wasser besonders geschützt werden.<br />
• Das hohe Retentionsvermögen soll erhalten werden.<br />
• Die Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Arten sowie deren Lebensgemeinschaften<br />
sollen geschützt werden. Biotopverb<strong>und</strong>strukturen sollen erhalten bzw. entwickelt werden. Naturnahe<br />
Waldbewirtschaftung soll gewährleistet werden.<br />
• Landschaftsteile, die das Landschaftsbild in besonderer Weise prägen, sollen erhalten werden.<br />
• Naturnahe Oberflächengewässersysteme, Feuchtgebiete <strong>und</strong> Moore sollen erhalten <strong>und</strong> wo erforderlich, in<br />
einen naturnahen Zustand gebracht werden.<br />
Als allgemeines Leitziel ist für Natur <strong>und</strong> Landschaft im RROP Nordthüringen u.a. folgendes<br />
festgelegt:<br />
• Die historisch gewachsene Kulturlandschaft der Region Nordthüringen soll in ihrem unverwechselbaren<br />
Gepräge erhalten, gepflegt, weiterentwickelt, ggf. saniert <strong>und</strong> wiederhergestellt werden.<br />
• Die in der Region Nordthüringen vorhandenen großen, unzerschnittenen bzw. gering zerschnittenen <strong>und</strong><br />
störungsarmen Räume sollen auf Gr<strong>und</strong> ihrer Bedeutung für den Naturschutz <strong>und</strong> die Landschaftspflege<br />
sowie die naturbezogene Erholung erhalten <strong>und</strong> vor weiterer Zerschneidung durch raumbedeutsame Straßen<br />
<strong>und</strong> raumbedeutsame oberirdische Leitungen bewahrt werden.<br />
• Die Region Nordthüringen soll darüber hinaus in einem großräumig übergreifenden ökologisch wirksamen<br />
Freiraum- <strong>und</strong> Biotopverb<strong>und</strong> im Landes-, B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Europamaßstab eingeb<strong>und</strong>en werden, sofern die<br />
Abwägung mit wirtschaftlichen, sozialen <strong>und</strong> kulturellen Erfordernissen für die jeweiligen Gebiete erfolgt ist.<br />
Zur Entwicklung <strong>und</strong> Gestaltung des Naturraums Auen <strong>und</strong> Niederungen sind folgende Ziele<br />
festgelegt:<br />
• Die Riedgesellschaften der Goldenen Aue <strong>und</strong> der Unstrut-Helme-Aue sollen vor Beeinträchtigungen<br />
besonders geschützt werden.<br />
• Die sehr hohe Fließgewässerdichte in der Goldenen Aue <strong>und</strong> in der Helme-Unstrut-Niederung soll als<br />
Charakteristikum der Landschaft erhalten <strong>und</strong> ggf. wiederhergestellt werden, indem Gewässerstreifen sowie<br />
19
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Gebietscharakteristik<br />
Planungen im Gebiet<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
an geeigneten Stellen Uferghölze neu angelegt werden. Der Vielzahl der kleinen Fließgewässer in diesen<br />
Räumen soll eine naturnahe Entwicklung gegeben werden.<br />
• Bestehende naturnahe Restwälder, wie Erlenbrüche sowie alte Flussarme <strong>und</strong> naturnah gewordene alte<br />
Mühlgräben in der Goldenen Aue <strong>und</strong> Unstrut-Helme-Aue sowie Kopfbaumreihen entlang der Ufer der Fließ<strong>und</strong><br />
Stehgewässer, sollen erhalten <strong>und</strong> gepflegt werden. Eine Gesamtstruktur der Auenlandschaft soll<br />
entwickelt werden (z.B. durch Anpflanzung von fehlenden Ufergehölzen).<br />
• Die für Auenlandschaften charakteristischen landwirtschaftlichen Nutzungsformen, insbesondere in der<br />
Goldenen Aue <strong>und</strong> in der Unstrut-Helme-Aue, sollen weiterhin beibehalten werden.<br />
Große Teile des PG sind zudem Vorbehaltsgebiet für den Schutz des Bodens als<br />
landwirtschaftliches Produktionsmittel. Vorbehaltsgebiete für den Schutz des Bodens als<br />
landwirtschaftliches Produktionsmittel <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft können<br />
sich gegenseitig überlagern, wenn beide Funktionen für die Ordnung <strong>und</strong> Entwicklung dieser<br />
Räume unerlässlich sind <strong>und</strong> dadurch Synergieeffekte für die Nutzung, den Erhalt <strong>und</strong> die<br />
Gestaltung der Kulturlandschaft erzeugt werden sollen. In diesen Gebieten soll bei der<br />
Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen den Belangen zum Schutz<br />
des Bodens als landwirtschaftliches Produktionsmittel <strong>und</strong> von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
besonderes Gewicht beigemessen, diese untereinander gleichrangig gewichtet <strong>und</strong><br />
gegenseitige Beeinträchtigungen vermieden werden.<br />
Auf der örtlichen Ebene der Landschaftsplanung liegt der Landschaftsplan Artern aus dem<br />
Jahr 1996 vor. Sein Geltungsbereich umfasst einen Teil des Kyffhäuserkreises mit den<br />
Gemeinden Artern an der Unstrut, Bad Frankenhausen am Kyffhäuser, Gehofen, Ichstedt,<br />
Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Reinsdorf, Ringleben <strong>und</strong> Voigtstedt.<br />
2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet<br />
2.4.2.1 Kompensationsmaßnahmen<br />
Der derzeit in Bau befindliche Abschnitt der B<strong>und</strong>esautobahn BAB A71 verläuft nordwestlich<br />
des PG <strong>und</strong> überquert die Kleine Helme sowie den Helmegraben unmittelbar nördlich der<br />
Grenze des FFH-Gebietes. Zwei der geplanten Kompensationsmaßnahmen finden im FFH-<br />
Gebiet bzw. unmittelbar an dieses angrenzend statt.<br />
Die Ausgleichsmaßnahme A 10 – „Umwandlung von Intensivgrünland in Extensivgrünland<br />
mit feuchten Senken“ ist auf einer Fläche östlich von Artern vorgesehen (Feldblock<br />
GL46341Q12) <strong>und</strong> wird derzeit umgesetzt. Diese befindet sich zwischen Flut- <strong>und</strong><br />
Helmegraben, welche innerhalb der hier linienhaften FFH-Gebietsgrenze liegen.<br />
Der VKE 5346 ist zudem eine Kompensationsmaßnahme auf einer östlich des Grabens 23<br />
<strong>und</strong> südlich des Mönchendamms, innerhalb des FFH-Gebietes gelegenen, großen<br />
Ackerfläche zuzuordnen. Hier soll auf 5 ha eine „Rastvogelgerechte Bewirtschaftung eines<br />
Maisackers“ erfolgen (Feldblöcke AL 46341V09, GL46341V01, anteilig).<br />
20
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Gebietscharakteristik<br />
Planungen im Gebiet<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
2.4.2.2 Vorhaben zur Erhöhung der biologischen Vielfalt im Rahmen der<br />
Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des B<strong>und</strong>es<br />
Für den im PG gelegenen Bereich der Unstrut (Abschnitte 14 <strong>und</strong> 15) sowie den Abschnitt 1<br />
der Kleinen Helme zwischen ihrer Mündung in die Unstrut <strong>und</strong> der L1172 Artern - Kalbsrieth<br />
gibt es seitens der Referate 53 - Flussgebietsmanagement <strong>und</strong> 54 - Wasserbau/ Gewässerunterhaltung<br />
der TLUG Planungen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.<br />
Ziel der beantragten Maßnahme ist die Sicherung eines Entwicklungskorridors in Verbindung<br />
mit einer Initiierung zur eigendynamischen Entwicklung des Gewässers zur Verbesserung<br />
des Lebensraumes für die Gewässerfauna <strong>und</strong> insbesondere für die innerhalb des FFH-<br />
Gebiets geschützten Libellen-Arten. Die Maßnahme beinhaltet die Böschungsabflachung des<br />
linken Unstrutufers, den Rückbau von Uferbefestigungen sowie die Anlage eines 10 bis 15 m<br />
breiten Uferrandstreifens linksseitig der Unstrut sowie beidseits der Kleinen Helme. Die linke<br />
Uferböschung der Unstrut soll abgeflacht werden <strong>und</strong> freie Bereiche mit voller Besonnung<br />
geschaffen werden. Durch die Anlage von Gewässerrandstreifen sollen die Einträge aus der<br />
intensiven Bodenbewirtschaftung (Feinstsediment, Düngemittel) reduziert werden <strong>und</strong> so<br />
einer weiteren Verschlammung entgegengewirkt werden.<br />
Abb. 7:<br />
Schematische Darstellung der geplanten Maßnahmen im Bereich der Unstrut<br />
21
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Eigentums- <strong>und</strong> Nutzungsverhältnisse<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
3 Nutzungsverhältnisse<br />
3.1 Aktuelle Nutzungsverhältnisse<br />
3.1.1 Landwirtschaft <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
Das FFH-Gebiet ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt, welche aktuell<br />
auf 86,84 % seiner Fläche erfolgt. Dabei überwiegt die Grünlandnutzung mit 248,94 ha<br />
(78,70 %) deutlich gegenüber der ackerbaulichen Nutzung auf 25,68 ha (8,12 %). Einen<br />
Überblick über die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen im Gebiet gibt Abb. 8. In Tab. 2<br />
ist die aktuelle KULAP-Förderung von Feldblöcken, die ganz oder teilweise als<br />
Lebensraumtypen bzw. LRT-Entwicklungsflächen erfasst sind, dargestellt.<br />
Tab. 2:<br />
Übersicht über die KULAP-Förderung LRT-relevanter Feldblöcke im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />
Helmegräben bei Artern“ im Jahr 2010<br />
Feldblöcke<br />
Maßnahme<br />
Anzahl der<br />
Einzelflächen<br />
Beantragte<br />
Fläche in ha<br />
davon ca.<br />
LRT / E-<br />
LRT (ha)<br />
GL46341Q03,<br />
GL46341V07,<br />
GL46341V14<br />
L1<br />
Förderung ökologischer Anbauverfahren<br />
Grünland<br />
3 26,3 14,9<br />
GL46341V18 N241 Beweidung in Wiesenbrütergebieten 1 3,5 2,3<br />
GL46341Q03<br />
N341 Mahd von Wiesenbrütergebieten 1 23,1 9,1<br />
N342<br />
Mahd von Wiesenbrütergebieten unter<br />
erschwerten Bedingungen<br />
1 1,69 1,69<br />
Das PG liegt zudem mit seinem überwiegenden Anteil innerhalb des knapp 560 ha großen<br />
Wiesenbrütergebietes „Wiesen bei Kalbsrieth“. Ausschließlich innerhalb bereits bestehender<br />
Wiesenbrütergebiete dürfen KULAP-Verträge für N24/34 (Grünlandpflege in Wiesenbrütergebieten,<br />
durch Beweidung/ durch Mahd) <strong>und</strong> N5 (Umwandlung Ackerland in Grünland)<br />
abgeschlossen werden.<br />
22
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Eigentums- <strong>und</strong> Nutzungsverhältnisse<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Abb. 8:<br />
Landwirtschaftlich genutzte Flächen im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
(grün: Grünland, braun: Acker)<br />
3.1.2 Wasserwirtschaft <strong>und</strong> Gewässerunterhaltung<br />
Die Unstrut, welche das PG in seinem Südwesten auf einer Länge von etwa 850 m durchquert,<br />
ist ein Gewässer 1. Ordnung. Ihre Unterhaltung obliegt dem Freistaat Thüringen. Die<br />
Gewässer 2. Ordnung befinden sich im Bereich der Gemarkung Artern in der Unterhaltungslast<br />
des Zweckverbandes „Großer Unstrutbogen Nord“. Innerhalb der Gemarkungen<br />
Voigtstedt, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Heygendorf <strong>und</strong> Kalbsrieth ist der Zweckverband<br />
„Unstrut-Helme“ unterhaltungspflichtig.<br />
Von den Gewässern 2. Ordnung führen lediglich die Kleine Helme sowie der Graben 23<br />
permanent Wasser. Sie unterliegen als einzige Gewässer einer turnusmäßigen Unterhaltung.<br />
Hier wird einmal pro Jahr im Herbst eine Krautung, welche mittels Mähkorb oder Mähboot<br />
durchgeführt werden. Die Wahl der Methode richtet sich dabei nach den örtlichen<br />
Gegebenheiten. So werden Bereiche mit bekannten Vorkommen der Helm-Azurjungfer<br />
(Coenagrion mercuriale) vorzugsweise unter Einsatz eines Mähkorbes gekrautet, in<br />
23
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Eigentums- <strong>und</strong> Nutzungsverhältnisse<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
dichteren Röhrichtbeständen werden Mähboote eingesetzt. Die Maßnahmen erfolgen im<br />
Beisein eines ökologischen Betreuers. Das nach der Krautung aus dem Gewässer entfernte<br />
Material wird auf Muscheln untersucht, entnommene Tiere werden in das Gewässer<br />
zurückgesetzt. Maßnahmen an Gehölzen beschränken sich auf die Gewährleistung der<br />
Gewässerdurchgängigkeit. Eine Gr<strong>und</strong>räumung der Kleinen Helme erfolgte zuletzt im Jahr<br />
2004.<br />
Für die Kleine Helme wurde ein Gewässerpflegeplan erstellt (OPUS & INGENIEURBÜRO<br />
PFÜNDER 2002). Dieser gibt eine regelmäßige zweimalige Krautmahd im Februar/März <strong>und</strong><br />
September/Oktober sowie Entschlammung alle 3-5 Jahre vor. Aus finanziellen Gründen kann<br />
dem seitens der Zweckverbände jedoch nicht entsprochen werden (Frau Kroschke,<br />
Zweckverband „Helme-Unstrut“, mündliche Auskunft).<br />
Abb. 9:<br />
Planungsrelevante Gräben im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
Quelle: Grabenkatasterkarte des Zweckverbandes „Helme-Unstrut“. Für die mit * 1 <strong>und</strong> * 2 gekennzeichneten<br />
Gräben/Grabenabschnitte sind keine Nummern oder Namen angegeben. Sie werden daher im vorliegenden<br />
Plan wie folgt bezeichnet:<br />
* 1 - „Graben nordöstlich Voigtstedt“<br />
* 2 - „Graben nordöstlich Ölmühle Artern“<br />
24
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Eigentums- <strong>und</strong> Nutzungsverhältnisse<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
3.1.3 Jagd <strong>und</strong> Fischerei<br />
Nach Auskunft der Unteren Fischereibehörde (Frau Vollrath, schriftl.) unterliegt die Kleine<br />
Helme als einziges Gewässer des PG einer fischereilichen Nutzung. Sie ist bis 31.12.2010<br />
an die Anglergemeinschaft Kyffhäuserkreis e.V. verpachtet.<br />
Wie deren 2. Vorsitzender Herr Lothar Müller mitteilte, ist das Gewässer für eine<br />
angelfischereiliche Nutzung wenig attraktiv. Zum einen ist die Zugänglichkeit aufgr<strong>und</strong> des<br />
randlichen Bewuches erschwert, zum anderen bieten Verschlammung <strong>und</strong> Verkrautung der<br />
Kleinen Helme den Fischen sehr gute Versteckmöglichkeiten. In den letzten zehn Jahren<br />
wurden daher nur die letzten 30 m vor der Einmündung der Kleinen Helme in die Unstrut<br />
anglerisch genutzt. Besatzmaßnahmen fanden zuletzt im Jahr 1998 statt (Aal, Junghechte,<br />
Karpfen K2). Mit Ausnahme des Aals reproduziert sich der Bestand selbstständig.Der<br />
überwiegende Teil Kleinen Helme im PG dient v.a. als Fischrückzugsgewässer. Die<br />
Bestände von Karpfen, Hecht <strong>und</strong> Barsch werden als gut eingeschätzt, Döbel, Plötze <strong>und</strong><br />
Blei hingegen als mittelmäßig. Auch die Kiesgrube Heygendorf wird angelfischereilich<br />
genutzt. Pächter ist hier der Angelverein „Anglerglück Heygendorf“.<br />
25
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
4 Bestand der FFH-Schutzgüter <strong>und</strong> Bewertung<br />
ihres Erhaltungszustandes<br />
4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-<br />
Richtlinie<br />
4.1.1 Einleitung <strong>und</strong> Übersicht<br />
Methodik der LRT-Erfassung <strong>und</strong> -bewertung<br />
a) Ausgangszustand<br />
<strong>Offenland</strong>-Biotopkartierung <strong>und</strong> Transformation in FFH-Lebensraumtypen<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die Ersterfassung der Lebensraumtypen (LRT) im FFH-Gebiet waren die<br />
Daten der <strong>Offenland</strong>-Biotopkartierung (OBK) der Jahre 2005 basierend auf der<br />
„Kartieranleitung zur <strong>Offenland</strong>-Biotopkartierung im Freistaat Thüringen“ (veröffentlichte<br />
Fassung: TLUG 2001). Die im FFH-Gebiet kartierten Biotoptypen wurden im Jahr 2006 nach<br />
der „Modifizierung der Methodik der <strong>Offenland</strong>-Biotopkartierung mit dem Ziel der<br />
Berücksichtigung der FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> der FFH-Berichtspflicht“ (letzter Stand: IVL<br />
2007) in LRT transformiert. Die vorhandenen Geometrien wurden damals übernommen,<br />
Korrekturen wurden nur bei offensichtlichen Fehlern vorgenommen, Lageverschiebungen<br />
aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Kartengr<strong>und</strong>lagen für die OBK (CIR-Interpretation) <strong>und</strong> die<br />
LRT-Transformation (Luftbilder) wurden nicht korrigiert. Die Transformation der im Zuge der<br />
OBK aufgenommenen Biotoptypen in FFH-LRT <strong>und</strong> die Bewertung ihres Erhaltungszustandes<br />
erfolgte rein nach Datenlage ohne weitere Geländebegehungen.<br />
Als qualitative Mindestkriterien der FFH-LRT werden für den vorliegenden Plan in der Regel<br />
jene der OBK herangezogen. Für einige FFH-LRT gelten jedoch andere Untergrenzen, die<br />
dann jeweils in den Tabellen zur Bewertung des Erhaltungszustands festgelegt sind. Die<br />
Mindestgrößen der FFH-LRT entsprechen denjenigen der Biotoptypen.<br />
Da zum einen auch kleinflächige Vorkommen von FFH-LRT dokumentiert werden sollen <strong>und</strong><br />
zum anderen nicht zeichnerisch darstellbare Durchmischungen verschiedener FFH-LRT<br />
vorhanden sein können, ist es möglich, dass sich innerhalb einer Geometrie Komplexe aus<br />
verschiedenen FFH-LRT ergeben, für welche dann jeweils der Anteil an der Geometrie<br />
(Fläche) in Prozent angegeben wird. Eine solche für das FFH-Gebiet typische<br />
Komplexbildung sind Fließgewässerkomplexe, an denen die LRT 3260 <strong>und</strong> *91E0 beteiligt<br />
sind.<br />
b) Plausibilitätsprüfung <strong>und</strong> Aktualisierung in den Jahren 2009 <strong>und</strong> 2010<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die Erfassung waren die Daten der OBK aus dem Jahre 2006. Um diese zu<br />
überprüfen <strong>und</strong> zu aktualisieren, wurden bei je zwei Geländebegehungen im Jahr 2009<br />
(20.10. <strong>und</strong> 12.11.) <strong>und</strong> 2010 (13.05., 13.06., 30.06.) die von der OBK als LRT eingestuften<br />
Flächen im Gelände aufgesucht. Die Begehungen im Herbst 2009 dienten vornehmlich dazu,<br />
einen ersten Eindruck von der Flächen- <strong>und</strong> LRT-Kulisse zu erhalten, soweit möglich, erste<br />
LRT-Flächen abzugrenzen <strong>und</strong> eine Flächenkulisse zur LRT-Verifizierung bei gezielten<br />
weiteren Begehungen im Jahr 2010 zu ermitteln.<br />
Im Jahr 2009 konnte bereits der FFH-LRT 3150 sicher ermittelt werden, für die beiden<br />
Grünland-LRT wurde ebenfalls ± sichere Flächen ermittelt <strong>und</strong> vor allem Verdachtsflächen<br />
abgegrenzt.<br />
26
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Die endgültige Verifizierung der FFH-LRT-Kulisse im Grünland - LRT 6510 (Flachland-<br />
Mähwiesen) <strong>und</strong> 6440 (Brenndolden-Stromtalwiesen) - erfolgte im Frühjahr/Sommer 2010<br />
ganz überwiegend vor der ersten Nutzung der Flächen, da hierfür die Anteile relevanter<br />
Gräser, sowie die Bewertung der Struktur erforderlich sind. Außerdem ist zur Einschätzung,<br />
ob eine Fläche gr<strong>und</strong>sätzlich als LRT anzusprechen ist, die Abschätzung des Anteils von<br />
Störungs- <strong>und</strong>/oder Beweidungszeigern erforderlich. Einige vorläufig als LRT 6510<br />
berücksichtigte Flächen konnten 2010 bestätigt, einige zumindest als Entwicklungsfläche<br />
berücksichtigt <strong>und</strong> einige mussten wieder verworfen werden.<br />
Die FFH-LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation <strong>und</strong> 6430 –<br />
Feuchte Hochstaudenfluren wurden erst im Sommer 2010 im Zuge der Überprüfung der<br />
Ausstattung der Fließgewässer ermittelt.<br />
Für die Bewertung der fünf FFH-LRT stand für die LRT 3150, 3260, 6430 <strong>und</strong> 6440 der KBS<br />
mit Stand September 2007 zur Verfügung. Für den LRT 6510 konnte bereits der im Rahmen<br />
des LIFE-Steppenrasenprojektes des Freistaates Thüringen aktualisierte KBS verwendet<br />
werden (Stand 07.05.2010).<br />
Tab. 3:<br />
EU-Code<br />
Übersicht der im FFH-Gebiet 184 „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ vorkommenden<br />
FFH-Lebensraumtypen sowie LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF)<br />
Bezeichnung des LRT<br />
Angabe im SDB LRT LRT-EF<br />
ha % ha Anzahl ha Anzahl<br />
3150 Eutrophe Stillgewässer - - 0,66 1 - -<br />
3260<br />
Fließgewässer mit flutender<br />
Wasservegetation<br />
- -<br />
2,13<br />
[7,10 km]<br />
2<br />
1,85 ha<br />
[6,18 km]<br />
1<br />
6430 Feuchte Hochstaudenfluren - -<br />
0,45<br />
[0,23 km]<br />
2 - -<br />
6440<br />
Brenndolden-Auenwiesen der<br />
Stromtäler<br />
23,87 7 9,09 7 3,82 1<br />
6510 Magere Flachland-Mähwiesen - - 4,08 5 12,30 6<br />
Summe 23,87 7 16,41 17 17,97 8<br />
27
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
4.1.2 Beschreibung der Lebensraumtypen<br />
4.1.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen mit einer Vegetation des<br />
Magnopotamions oder Hydrocharitions<br />
Flächengröße/Vorkommen: Dieser LRT ist im FFH-Gebiet laut Standard-Datenbogen<br />
(SDB) nicht aufgeführt. Aktuell konnte eine Fläche des LRT erfasst werden.<br />
Allgemeine Charakteristik des LRT: Wesentlich für die Zuordnung zum LRT ist das<br />
Vorkommen von Schwimmblatt- <strong>und</strong> Laichkraut-Gesellschaften (Klasse Potamogetonetea<br />
pectinati) in Verbindung mit einer insgesamt gut ausgebildeten Verlandungsvegetation.<br />
Wenn letzteres Kriterium erfüllt ist, dürfen nach Kartieranleitung (IVL 2007) auch Gewässer<br />
als LRT eingestuft werden, wenn zum Kartierzeitpunkt keine Arten der genannten<br />
Gesellschaften gef<strong>und</strong>en werden können. Die Teiche werden einschließlich ihrer<br />
Ufervegetation erfasst.<br />
Nach BFN (1998) werden als wesentliche Subtypen unterschieden:<br />
• eutropher See<br />
• eutropher Flachsee<br />
• Altwasser<br />
• Tümpel<br />
Das einzige LRT-relevante Gewässer im PG ist als eutropher Flachsee einzustufen. Es ist<br />
eine alte Kiesgrube zwischen dem Graben 23 <strong>und</strong> der Helme im Grünland in Höhe<br />
Kalbsrieth/Heygendorf, die als Angelgewässer genutzt wird (ID 10001, Fotos 22, 23).<br />
Charakterarten <strong>und</strong> vegetationsk<strong>und</strong>liche Zuordnung: Als einzige untergetauchte<br />
Wasserpflanzen-Arten kommen das Gewöhnliche Hornblatt (Ceratophyllum demersum) <strong>und</strong><br />
der Spreizende Wasserhahnenfuß (Ranunculus circinatus) vor. Sehr vereinzelt war<br />
außerdem die Kleine Wasserlinse (Lemna minor) vorhanden. Soziologisch kann die<br />
Submersvegetation der Gesellschaft des Gewöhnlichen Hornblatts (Ceratophylletum<br />
demersi) sowie der Spreizwasserhahnenfuß-Gesellschaft (Ranunculetum circinati)<br />
zugeordnet werden.<br />
Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes: Bewertungsrelevant für die<br />
Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen ist nach KBS (IVL 2007) der<br />
generelle Strukturreichtum des Gewässers (abgestuft in strukturreich, mittlere Strukturvielfalt<br />
<strong>und</strong> geringe Strukturvielfalt nach Kriterien, wie Vorhandensein von Flachufer, Totholz,<br />
ausgeprägter Verlandungszonierung, alten Bäumen). Dazu kommt neben dem Vorkommen<br />
von Wasservegetation das Vorhandensein verschiedener Ausprägungen der Ufer- <strong>und</strong><br />
Verlandungsvegetation. Strukturreichtum <strong>und</strong> das Vorkommen von mindestens zwei<br />
Ausprägungen größer 5 % Flächenanteil würde zum Wert A führen, mittlere Strukturvielfalt<br />
<strong>und</strong> mindestens zwei Ausprägungen zum Wert B. Geringe Strukturvielfalt hat generell den<br />
Wert C zur Folge.<br />
Entsprechend den im KBS aufgeführten Kriterien zu den Gewässermerkmalen ist das<br />
Gewässer auffallend klar <strong>und</strong> daher möglicherweise sogar als oligotroph einzustufen (wobei<br />
die Makrophyten auf eutroph deuten). Wasserlinsendecken waren nicht vorhanden, sondern<br />
nur ± einzelne Individuen/kleine Gruppen der Kleinen Wasserlinse (Lemna minor). Da es<br />
sich um ein künstliches (Abbau-)Gewässer handelt, sind die Ufer überwiegend ± steil, jedoch<br />
kommen auch flachere Ufersäume mit punktueller Zonierung vor. Ufertypischer<br />
Gehölzbewuchs fehlt. An weiteren Ausprägungen kommen jeweils als unterbrochene<br />
schmale Säume bzw. punktuell Großröhrichte (Schilf – Phragmites australis, Salz-<br />
Teichsimse – Schoenoplectus tabernaemontani, Gewöhnliche Strandsimse – Bolboschoenus<br />
maritimus, Schmalblättriger Rohrkolben – Typha angustifolia) <strong>und</strong> Flutrasen (Kriech-<br />
28
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Straußgras – Agrostis stolonifera) vor. Der Gewässertyp hat eine mittlere bis geringe<br />
Strukturvielfalt. Insgesamt sind die Habitatstrukturen, bezogen auf die Gewässergröße (< 1<br />
ha), als gut (B) einzustufen.<br />
Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars kann anhand der aktuell<br />
gef<strong>und</strong>enen Sippen lediglich als mittel bis schlecht (C) bewertet werden. An LRT-relevanten<br />
Makrophyten konnten Gewöhnliches Hornblatt (Ceratophyllum demersum), Spreizender<br />
Wasser-Hahnenfuß (Ranunculus circinatus) <strong>und</strong> Kleine Wasserlinse (Lemna minor)<br />
nachgewiesen werden, daneben an bewertungsrelevanten Ufer-Arten Gewöhnliches Schilf<br />
(Phragmites australis), Gewöhnliche Sumpfsimse (Eleocharis palustris), Sumpf-Labkraut<br />
(Galium palustre), Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus), Schmalblättriger Rohrkolben<br />
(Typha angustifolia) <strong>und</strong> als Einzelexemplar Gewöhnlicher Froschlöffel (Alisma plantagoaquatica).<br />
Aus den aktuell nachgewiesenen Arten ergibt sich eine Gesamtzahl von 13<br />
Wertpunkten (Grenzwert mindestens 10 Arten für B-Bewertung).<br />
Beeinträchtigungen werden in Hinblick auf die Uferbeschaffenheit (nicht, teilweise oder zum<br />
großen Teil beeinträchtigt oder zu steil) als gut (b), auf die Trophie des Gewässers (klares<br />
Wasser, Trübung oder starke Trübung) als hervorragend (a) <strong>und</strong> auf den Verlandungsgrad<br />
(>25% freie Wasserfläche, < 25 % oder < 10 % freie Wasserfläche) als hervorragend (a)<br />
bewertet. Aufgr<strong>und</strong> der Nutzung als Angelgewässer ist stellenweise Tritt am Ufer bzw. ein<br />
um das Gewässer führender Trampelpfad erkennbar. Außerdem wird stellenweise die<br />
Vegetation gemäht. Insgesamt wird dies als mittlere Beeinträchtigung gewertet, so dass die<br />
Beeinträchtigungen als mittel (B) eingestuft werden.<br />
Tab. 4: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3150 im Jahr 2009<br />
LRT-ID<br />
LRT-<br />
Code<br />
Fläche<br />
Gesamt<br />
m ²<br />
LRT-<br />
Anteil<br />
%<br />
LRT-<br />
Fläche<br />
ha<br />
Strukturen<br />
Teilbewertungen<br />
Arteninventar<br />
Beeinträchtigungen<br />
Gesamtbewertung<br />
2009<br />
10001 3150 6627 100 0,66 B B B B<br />
Gesamt 0,66 B<br />
Gesamterhaltungszustand: Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT im FFH-<br />
Gebiet kann mit gut (B) bewertet werden. Von einer perspektivischen Verschlechterung des<br />
Erhaltungszustands ist nicht auszugehen.<br />
Soll-Ist-Vergleich: Aufgr<strong>und</strong> der Struktur <strong>und</strong> Beeinträchtigungen, die eher nicht zu<br />
verbessern sind (beide u.a. durch überwiegend steilere Uferpartien bedingt), ist mit einer<br />
Verbesserung der Gesamtbewertung eher nicht zu rechnen.<br />
Standörtlich bedingt ist eine Vergrößerung der Anzahl der Flächen für den LRT 3150 auf<br />
natürlichem Weg nicht möglich.<br />
29
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
4.1.2.2 LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation<br />
Flächengröße/Vorkommen: Der LRT 3260 ist gegenwärtig nicht im SDB aufgeführt. Im<br />
Rahmen der aktuellen Erhebung (2010) wurden als LRT-relevante Gewässer die Kleine<br />
Helme auf dem ganzen Lauf im Gebiet (Fotos 19, 20) sowie der Graben 23 auf einer Länge<br />
von 1,34 km ab dem Nordrand des Gebietes in Richtung Süden erfasst.<br />
Allgemeine Charakteristik des LRT: Zum FFH-LRT zählen naturnahe Bäche sowie kleine<br />
bis mittelgroße Flüsse vom Oberlauf bis zum Mittel- <strong>und</strong> Unterlauf mit untergetauchter oder<br />
flutender Wasserpflanzenvegetation oder flutenden Wassermoosen. Die Unterwasser-<br />
Vegetation ist allerdings in Abhängigkeit von der Strömungsgeschwindigkeit, der Wassertiefe<br />
<strong>und</strong> der Beschattung des Gewässers oft nur punktuell ausgeprägt. In den FFH-<br />
Lebensraumtyp sind neben dem eigentlichen Fließgewässer die Ufer mit ihrer naturnahen<br />
Ufervegetation eingeschlossen.<br />
Charakterarten <strong>und</strong> vegetationsk<strong>und</strong>liche Zuordnung: Bewertungsrelevant sind laut KBS<br />
(IVL 2007) sowohl Makrophyten i.e.S., wie diverse Laichkraut-Arten (Potamogeton div.<br />
spec.) als auch Kleinröhricht-Arten, wie z.B. Aufrechter Merk (Berula erecta) <strong>und</strong><br />
Gewöhnliche Brunnenkresse (Nasturtium officinale), <strong>und</strong> Großröhrichtarten, wie z.B. Ästiger<br />
Igelkolben (Sparganium erectum) <strong>und</strong> Schwanenblume (Butomus umbellatus). Alle<br />
genannten Sippen kommen im Lauf der Kleinen Helme vor, wobei das Kamm-Laichkraut<br />
(Potamogeton pectinatus) als flutende Art i.e.S weitgehend im gesamten betrachteten<br />
Abschnitt der Kleinen Helme vorkommt. Daneben sind als Sippen, die sowohl flutende als<br />
auch aufrechte Landformen bilden, auch die Schwanenblume (Butomus umbellatus) <strong>und</strong> der<br />
Aufrechte Merk (Berula erecta) an verschiedenen Stellen vorhanden. Letzterer ist darüber<br />
hinaus im LRT-relevanten Abschnitt des Grabens 23 die LRT-charakterisierende<br />
bewertungsrelevante Art. Diese kommt dort ganz auffällig bevorzugt in leicht bis stark<br />
beschatteten Gewässerabschnitten vor <strong>und</strong> fehlt hingegen weitgehend vollständig in offenen,<br />
d.h. voll besonnten Abschnitten. Hier ist hingegen der Ästige Igelkolben (Sparganium<br />
erectum) als Großröhrichtart streckenweise sehr dominant <strong>und</strong> füllt nicht nur in der Kleinen<br />
Helme, sondern noch wesentlich ausgeprägter in sehr langen Abschnitten des Grabens 23<br />
(z.B. entlang dem Fahrweg zwischen Voigtstedt <strong>und</strong> Kalbsrieth), d.h. vor allem in langsam<br />
fließenden Gewässern, den gesamten Wasserkörper aus. Als weitere LRTbewertungsrelevante<br />
Arten kommen mit durchschnittlich geringerer Stetigkeit <strong>und</strong><br />
Artmächtigkeit Krauses Laichkraut (Potamogeton crispus), Gewöhnlicher Wasserstern<br />
(Callitriche palustris agg.), Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides), Gewöhnliche<br />
Brunnenkresse (Nasturtium officinale) <strong>und</strong> Wasser-Sumpfkresse (Rorippa amphibia) vor.<br />
Soziologisch lassen sich die Bestände des Kamm-Laichkrauts (Potamogeton pectinatus) als<br />
gleichnamige Gesellschaft (Potamogetonetum pectinati) aus dem Verband der<br />
Laichkrautgesellschaften (Potamogetonion pectinati) zuordnen. Zum gleichen Verband sind<br />
auch Bestände des Aufrechten Merks (Berula erecta) zu zählen, die der amphibischen<br />
Berlen-Gesellschaft (Veronico-Beruletum erecti) angehören. Bestände der Fließwasserform<br />
der Schwanenblume (Butomus umbellatus f. vallisneriifolia), vor allem wenn gemeinsam mit<br />
Kamm-Laichkraut vorkommend, können der Gesellschaft des Einfachen Igelkolbens <strong>und</strong> des<br />
Kamm-Laichkrauts (Sparganio emersi-Potamogetonetum pectinati) zugeordnet werden.<br />
Insgesamt ist die Wasserpflanzenvegetation im Gebiet jedoch nur fragmentarisch entwickelt<br />
<strong>und</strong> kommt allenfalls punktförmig, vor allem an Brücken, etwas arten- <strong>und</strong> individuenreicher<br />
vor.<br />
Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes: Bewertungsrelevant für die<br />
Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen ist nach KBS (IVL 2007) der<br />
generelle Strukturreichtum des Gewässers (abgestuft in strukturreich, mittlere Strukturvielfalt<br />
<strong>und</strong> geringe Strukturvielfalt nach Kriterien, wie Vorhandensein von Flachufer, Totholz,<br />
ausgeprägter Verlandungszonierung, alten Bäumen). Dazu kommt neben dem Vorkommen<br />
30
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
von Wasservegetation das Vorhandensein verschiedener Ausprägungen der Ufer- <strong>und</strong><br />
Verlandungsvegetation. Strukturreiche, unbegradigte Bachabschnitte mit naturnaher<br />
Ufervegetation der o.g. Ausprägungen auf >80% der Uferlänge sowie zahlreiche der o.g.<br />
Gewässermerkmale würde zur hervorragenden Bewertung (A) führen. Strukturreiche<br />
Bachabschnitte (auch ehemals begradigte) mit mehreren der o.g. Gewässermerkmalen,<br />
mittlere Strukturvielfalt <strong>und</strong> mindestens zwei Ausprägungen sind Voraussetzungen für eine<br />
gute (B) Bewertung. Mäßig strukturreiche Bachabschnitte (auch ehemals begradigte) können<br />
lediglich als mittel-schlecht (C) bewertet werden.<br />
Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen: Entsprechend den im KBS (IVL<br />
2007) aufgeführten Kriterien zu den Gewässermerkmalen kommen von den folgenden<br />
Strukturen möglichst zahlreiche vor: Stillwasserzone/Kolk; Stromschnellen; mehrere<br />
Gewässerarme; mäandrierend; gestreckt/geradlinig (natürlich); rasch fließend, strömend;<br />
langsam fließend, fast stehend; zeitweise trockenfallend; Tuffbildung/Versinterung;<br />
Kies/Sandbank; Schlammfläche/Schlickfläche; Wassermoose; umgestürzte<br />
Bäume/abgebrochene Äste; kleinräumiger Wechsel des Sohlsubstrates; Spülsaum;<br />
Flachufer; Steilufer; Felsufer; Uferabbruch. Die Ufervegetation sollte die folgenden<br />
Ausprägungen möglichst reichhaltig aufweisen: zoniert; mehrschichtige Gehölzschicht;<br />
Stockausschläge; stehendes Totholz; liegendes Totholz; alte Bäume; Kopfbaum/-bäume. Die<br />
Ausprägungen der Ufer- <strong>und</strong> Wasservegetation: lassen im Optimalfall Unterwasser- <strong>und</strong><br />
Schwimmblattvegetation; Großseggen- <strong>und</strong> Binsenriede; Großröhricht; Kleinröhricht;<br />
Sumpfhochstaudenflur <strong>und</strong> naturnahes Ufergehölz erkennen. Als wertsteigernde<br />
Begleitbiotope des eigentlichen Fließgewässers gelten Altwasser <strong>und</strong> Quellen. Außerdem<br />
sollten sich die Gewässer hinsichtlich der Gewässergüte mindestens den Klassen II-III<br />
zuordnen lassen (soweit eingestuft). Als hervorragend ausgeprägt (A) sind strukturreiche,<br />
unbegradigte Bachabschnitte mit naturnaher Ufervegetation der o.g. Ausprägungen auf<br />
>80% der Uferlänge mit Vorhandensein zahlreiche der o.g. Gewässermerkmale einzustufen.<br />
Eine gute Ausprägung (B) der Strukturen liegt bei strukturreichen Bachabschnitte vor (inkl.<br />
ehemals begradigte), sofern mehreren der o.g. Gewässermerkmale vorhanden sind. Mäßig<br />
strukturreiche Bachabschnitte (auch ehemals begradigte) werden als mittel bis schlecht (C)<br />
bewertet.<br />
Die Kleine Helme ist im Gebiet durchschnittlich relativ klar, wenngleich es durch<br />
Starkniederschläge durchaus zu zeitweiligen Trübungen kommt. Der Strukturreichtum ist<br />
insgesamt, gemessen an der möglichen Strukturvielfalt entsprechend der o.g. Kriterien, nur<br />
als mittel bis schlecht (C) einzustufen. Im Gebiet ist die Kleine Helme ein Gewässer mit<br />
relativ gleichförmiger Strömungsgeschwindigkeit <strong>und</strong> mit weitgehend gestrecktem Lauf. Das<br />
Substrat ist überwiegend schlickig bis sandig, das Gewässer ist weitgehend durchgängig<br />
relativ tief in die Umgebung eingekerbt bzw. verläuft ± in einem Trapezprofil. Uferbegleitende<br />
Gehölze sind - gemessen am Gesamtlauf - nur spärlich vorhanden, darunter Einzelsträucher<br />
<strong>und</strong> -bäume sowie kürzere Gehölzreihen <strong>und</strong> -gruppen, vor allem im mittleren Abschnitt des<br />
Gebietes (südlich von Voigtstedt) sowie ganz im Norden. Auch im Süden – zwischen<br />
Ölmühle <strong>und</strong> Mündung in die Unstrut – kommen mehr Gehölze als im Durchschnitt auf dem<br />
Gesamtlauf vor, darunter Baumweiden. Totholz ist darunter jedoch nur sehr wenig<br />
vorhanden. An Ufer- <strong>und</strong> Wasservegetation sind die o.g. bewertungsrelevanten Elemente<br />
insgesamt alle vorhanden, jedoch teils nur fragmentarisch (Sumpfhochstauden, Gehölze,<br />
Unterwasser- <strong>und</strong> Überwasservegetation). Am üppigsten entwickelt sind die im Wasser <strong>und</strong><br />
an den Ufern stehenden Röhrichte (Klein-, Großröhricht, Seggenriede). Sonstige<br />
Begleitbiotope kommen nicht vor.<br />
Der LRT-relevante Abschnitt des Grabens 23 ist ausgesprochen monoton, da er einen<br />
insgesamt fast vollständig geraden Verlauf besitzt. Das weitgehend einzige aufwertende<br />
Kriterium sind die auf dem gesamten Abschnitt mehr oder minder durchgängig vorhandenen<br />
Gehölze. Ganz im Norden fließt der Graben 23 durch einen „Tunnel“ aus Weidensträuchern,<br />
in dem der Aufrechte Merk (Berula erecta) bezogen auf das gesamte Gebiet am üppigsten<br />
ausgebildet ist. Auf offeneren Abschnitten wird der Gewässerkörper hingegen stark von<br />
31
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Röhricht-Arten, vor allem Ästigem Igelkolben (Sparganium erectum), ausgefüllt <strong>und</strong>,<br />
Makrophyten bzw. LRT-relevante Kleinröhrichtarten treten sehr stark zurück.<br />
Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars kann, bezogen auf das<br />
Gesamtspektrum der LRT-relevanten Sippen in der Kleinen Helme als gut (B – Summe der<br />
Artwerte mindestens 8) eingestuft werden. Würde nach einzelnen Gewässerabschnitten<br />
unterschieden, ergäbe sich jedoch teils nur eine mittlere bis schlechte (C) Bewertung. Dies<br />
betrifft vor allem den jeweils nördlichsten <strong>und</strong> südlichsten Abschnitt, d.h. den Abschnitt ab<br />
der Sohlgleite im Norden von Voigtstedt bis zum Nordrand des PG bzw. den Abschnitt<br />
zwischen der Straßenbrücke Kalbsrieth-Artern bis zur Mündung. Hier konnte vor allem das<br />
Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) als die flutende <strong>und</strong> LRT-charakteristische Art<br />
nicht nachgewiesen werden, <strong>und</strong> auch die übrigen bewertungsrelevanten Sippen kamen nur<br />
punktuell vor. Die folgenden Arten wurden - bezogen auf den gesamten Lauf der Kleinen<br />
Helme - im Gebiet nachgewiesen (Reihenfolge ungefähr nach abnehmender Häufigkeit):<br />
Ästiger Igelkolben (Sparganium erectum), Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus),<br />
Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides), Schwanenblume (Butomus umbellatus),<br />
.Aufrechter Merk (Berula erecta), Wasser-Sumpfkresse (Rorippa amphibia), Gewöhnliche<br />
Brunnenkresse (Nasturtium officnale), Gewöhnlicher Wasserstern (Callitriche palustris),<br />
Flügel-Braunwurz (Scrophularia umbrosa).<br />
Im LRT-relevanten Abschnitt des Grabens 23 kommt vor allem der Aufrechte Merk (Berula<br />
erecta) vor. Neben dem häufigen Ästigen Igelkolben (Sparganium erectum) tritt außerdem<br />
Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides) auf, <strong>und</strong> nur einmal konnte Flügel-<br />
Braunwurz (Scrophularia umbrosa) festgestellt werden. Die Summe der Artwerte ergibt<br />
danach einen Wert von 6, was einer mittleren bis schlechten Ausprägung (C) entspricht.<br />
Hinzu kommt abwertend das nur vereinzelte Vorkommen mancher Arten.<br />
Folgende Beeinträchtigungen sind allgemein bewertungsrelevant: Verrohrung, Stau/Wehr;<br />
Gewässerunterhaltung/-räumung, Gewässerbegradigung, Gewässerverlegung, Gewässerabsenkung/-eintiefung,<br />
Wasserentnahme/Austrocknung, Gewässerverunreinigung/-<br />
eutrophierung. Als spezielle Bewertungskriterien hinsichtlich von Beeinträchtigungen der<br />
Ufer gelten Uferbefestigung, Bodenverdichtung/Trittschäden, Abholzung/Rodung, nicht<br />
standortheimische Gehölze, fehlender Kopfbaumschnitt, expansiver Neophytenbewuchs.<br />
Bei einer hervorragenden Ausprägung bzw. weitgehendem Fehlen von Beeinträchtigungen<br />
(A) ist die Wasserqualität nur gering beeinträchtigt (Gewässergüte mind. I-II), <strong>und</strong><br />
naturraumtypische Bachstrukturen sowie Ufervegetation sind vorhanden. Bei einer guten (B)<br />
Bewertung kommen punktuelle bzw. höchstens mäßige Beeinträchtigung der Wasserqualität<br />
(Gewässergüte mind. II) <strong>und</strong> der naturraumtypischen Bachstrukturen vor. Die naturraumtypische<br />
Ufervegetation der o. g. Ausprägungen fehlen auf größeren Abschnitten (bis 70%).<br />
Als mittel bis schlecht (C) werden mäßige bis stärkere Beeinträchtigung der Wasserqualität<br />
(Gewässergüte aber nicht unter Stufe II-III) <strong>und</strong> der naturraumtypischen Bachstrukturen<br />
bewertet; naturraumtypische Ufervegetation fehlt weitgehend.<br />
Bei der Kleinen Helme wirken die geringe Laufmorphologie <strong>und</strong> der über weite Strecken<br />
weitgehend gerade Verlauf besonders beeinträchtigend (C) im Sinne des KBS (IVL 2007).<br />
Das Gewässer fließt in einem Trapezprofil <strong>und</strong> zeigt so gut wie keine naturnahen<br />
Uferabschnitte in Form von Auskolkungen, Prall- <strong>und</strong> Gleitstrecken. Stellenweise Trübung,<br />
insbesondere in Voigtstedt, lassen auf Einleitung von Abwässern schließen. Außerdem muss<br />
von diffusen Nährstoff- <strong>und</strong> Pflanzenschutzmittel-Einträgen aus den stellenweise unmittelbar<br />
bis an die Böschungsoberkante angrenzenden Äckern ausgegangen werden. Der<br />
vergleichsweise reichliche Bewuchs mit Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) als<br />
Nährstoffzeiger unterstreicht dies.<br />
Der LRT-relevante Abschnitt des Grabens 23 zeigt eine insgesamt monotone<br />
Gewässermorphologie. Naturraumtypische Ufervegetation ist vor allem unter dem dichten<br />
Weidengebüsch mit Ausnahme der gut ausgebildeten Berlen-Gesellschaft kaum vorhanden.<br />
Lediglich in den weniger stark beschatteten „Zwischenstücken“ sind Großröhrichte <strong>und</strong><br />
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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Seggenriede stellenweise ausgeprägt, wobei vor allem die Röhrichte des Ästigen Igelkolbens<br />
(Sparganium erectum) wegen ihrer Dominanz bereits als negativ zu wertendes Kriterium in<br />
Hinblick auf Strukturreichtum zu betrachten sind.<br />
Tab. 5: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3260<br />
LRT-ID<br />
LRT-<br />
Code<br />
Fläche<br />
gesamt<br />
10018 3260 17.288<br />
[5.763 m]<br />
LRT-<br />
Anteil<br />
%<br />
LRT-Fläche<br />
ha<br />
[Länge]<br />
100 1,73<br />
[5,76 km]<br />
Strukturen<br />
Teilbewertungen<br />
Arteninventar<br />
Beeinträchtigungen<br />
Gesamtbewertung<br />
2009/2010<br />
C B B B<br />
10019 3260 4.024<br />
[1.341 m]<br />
100 0,40<br />
[1,34 km]<br />
C C C C<br />
Gesamt 2,13<br />
[7,10 km]<br />
B-C<br />
Gesamterhaltungszustand: Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT im FFH-<br />
Gebiet kann mit gut bis mittel/schlecht (B-C) bewertet werden. Von einer perspektivischen<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustands ist nicht auszugehen, sofern vor allem bei der<br />
Kleinen Helme eine Mindestdurchflussmenge <strong>und</strong> eine entsprechende Fließgeschwindigkeit<br />
gewährleistet werden. Eine Erhöhung der Fließgeschwindigkeit könnte beim Graben 23<br />
hingegen möglicherweise zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führen, vor allem in<br />
Hinblick auf eine weitere Verbreitung von LRT-relevanten Arten. Zusätzlich könnte die<br />
Anlage von beschattenden Ufergehölzen das expansive Wachstum von Röhrichtarten,<br />
insbesondere von Ästigem Igelkolben (Sparganium erectum) vermindern. Die Wirkung<br />
beschattender Gehölze wird dabei geradezu beispielhaft mit dem fast völligen Fehlen der Art<br />
<strong>und</strong> der guten Entwicklung des Aufrechten Merks (Berula erecta) im betrachteten Abschnitt<br />
deutlich.<br />
Entwicklungsflächen für den LRT 3260<br />
Für den LRT 3260 wird eine Entwicklungsfläche (EF, ID 20010) vorgeschlagen, <strong>und</strong> zwar der<br />
Abschnitt des Grabens 23, der sich an den bereits als LRT ausgewiesenen Abschnitt im<br />
Norden des Gebietes anschließt <strong>und</strong> nach Süden bis zur Gebietsgrenze fortsetzt Dies ergibt<br />
sich vor allem aus der räumlichen Nähe zu dem bereits als LRT ausgewiesenen Abschnitt<br />
<strong>und</strong> dem vorhandenen Artenbestand in dem Entwicklungsabschnitt.<br />
Das wesentliche Kriterium, dass der überwiegende Abschnitt des Grabens 23 derzeit nicht<br />
als FFH-LRT ausgewiesen wird, ist das auf dem ganz überwiegenden Teil der Laufstrecke<br />
Vorherrschen von Ästigem Igelkolben (Sparganium erectum). Makrophyten i.e.S. kommen<br />
zwar mit Kamm- <strong>und</strong> Krausem Laichkraut (Potamogeton pectinatus, P. crispus),<br />
Gewöhnlichem Wasserstern (Callitriche palustris) <strong>und</strong> Kanadischer Wasserpest (Elodea<br />
canadensi) punktuell bzw. abschnittweise vor (letztere z.B. nördlich der Brücke über den<br />
Graben 23 nordwestlich des Mönchendamms; Biegung des Grabens 23 von West-Ost-<br />
Richtung in Nord-Süd-Richtung südöstlich Voigtstedt - dort punktuell fünf weitere LRTrelevante<br />
Arten). Gemessen an der Länge der gesamten Laufstrecke sind die Vorkommen<br />
jedoch aktuell so spärlich, dass eine Ausweisung als FFH-LRT gegenwärtig, vor allem auch<br />
gemessen an den als solchen ausgewiesenen Gewässern, (noch) nicht gerechtfertigt<br />
erscheint.<br />
Als geeignete Maßnahmen zum Erreichen eines FFH-Status des Gewässerabschnittes<br />
werden prinzipiell dieselben Maßnahmen wie für die Verbesserung des morphologischen<br />
Zustandes der aktuellen FFH-LRT-Abschnitte vorgeschlagen (Einbau von Strömungshindernissen<br />
zur Schaffung unterschiedlicher Fließgeschwindigkeiten; Erhöhung der Breiten<strong>und</strong><br />
Tiefenvarianz <strong>und</strong> der Uferstruktur- <strong>und</strong> Sohlheterogenität, Pflanzen von Uferbegleitgehölzen;<br />
bedingt Schaffung von Mäandern <strong>und</strong> Nebengerinnen).<br />
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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
Erhaltungszustand<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tab. 6: Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 3260<br />
3260-Entwicklungsflächen<br />
ID-Nr.<br />
LRT-Code<br />
LRT-Fläche ha<br />
[Länge]<br />
Bemerkung<br />
20010 3260-EF<br />
1,85<br />
[6.179 m]<br />
Graben 23-Abschnitt südlich an den als LRT ausgewiesenen<br />
Nord-Teil anschließend bis zum Süd-Rand des Gebietes<br />
Soll-Ist-Vergleich: Da der LRT bisher nicht im Standarddatenbogen berücksichtigt wurde,<br />
kann die Zuordnung des gesamten Laufes der Kleinen Helme (ID 10018) <strong>und</strong> eines ca. 1,34<br />
km langen Abschnitts des Grabens 23 (ID 10019) mit einem günstigen (B) bzw. ungünstigen<br />
Erhaltungszustand (C) als erhebliche Bereicherung der LRT-Gesamtkulisse betrachtet<br />
werden. Zusätzlich wird der übrige Lauf des Grabens 23 (ID 20010) als Entwicklungsfläche<br />
mit begründeter Aussicht auf Erreichbarkeit von FFH-LRT-Qualität vorgeschlagen.<br />
Verbesserungsmöglichkeiten des gegenwärtigen Zustandes der bisher ausgewiesenen<br />
Gewässerabschnitte können mittel- bis langfristig durch die Umsetzung der o.g.<br />
strukturverbessernden Maßnahmen erreicht werden.<br />
Eine Zunahme der LRT-relevanten Fläche wird bei Verwirklichung der o.g. Maßnahmen<br />
entlang des als Entwicklungsfläche vorgeschlagenen übrigen Laufes des Grabens 23<br />
durchaus als erfolgversprechend gesehen.<br />
4.1.2.3 LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren<br />
Flächengröße/Vorkommen: Der LRT 6430 ist bislang nicht im SDB aufgeführt. Mit LRTrelevanter<br />
Vegetation wurden zwei gegenüberliegende Uferabschnitte an der Kleinen Helme<br />
südlich von Voigtstedt ausgewiesen.<br />
Allgemeine Charakteristik des LRT: Zum FFH-LRT zählen Hochstaudenfluren feuchter,<br />
nährstoffreicher Standorte an den Ufern von Fließgewässern, auf Auenstandorten mit<br />
direktem Kontakt zu Fließgewässern, auf Flussschottern <strong>und</strong> an Waldrändern, die meist nicht<br />
oder allenfalls sporadisch gemäht werden. Nicht eingeschlossen sind flächige Brachestadien<br />
von Feuchtgrünland ohne Kontakt zu Fließgewässern, Bestände an Wegen <strong>und</strong> Äckern<br />
sowie Reinbestände von Großer Brennnessel (Urtica dioica) <strong>und</strong> Zaun-Giersch (Aegopodium<br />
podagraria) sowie von Neophyten.<br />
Obwohl LRT-relevante Sippen in zumindest (sehr) geringem Umfang, sowohl qualitativ<br />
(Arten) als auch quantitativ (Ab<strong>und</strong>anzen) auf mehr oder minder dem gesamten Lauf von<br />
Kleiner Helme <strong>und</strong> Grabens 23 vorkommen, wurden nach kritischer Sichtung der<br />
Aufnahmedaten nur die beiden genannten Abschnitte als FFH-LRT eingestuft. Hier kommen<br />
mindestens fünf LRT-relevante Sippen gleichzeitig oder zumindet nicht nur sehr vereinzelt<br />
vor. Außerdem kann ein nach den B<strong>und</strong>esvorgaben (SSYMANK et al. 1998) relevantes<br />
Syntaxon, die Nitrophilen Flussufersaumgesellschaften (Convolvulion sepium), wegen des<br />
Vorhandenseins der namengebenden Zaun-Winde (Calystegia sepium) als Verband<br />
angesprochen werden.<br />
Charakterarten <strong>und</strong> vegetationsk<strong>und</strong>liche Zuordnung: Bewertungsrelevant sind laut KBS<br />
(IVL 2007) zahlreiche Arten der feuchten Ufer, wie Sumpfdotterblume (Caltha palustris) <strong>und</strong><br />
Kleinblütiges Weidenröschen (Epilobium palustre), der Waldsäume, wie z.B. Großes<br />
Springkraut (Impatiens noli-tangere) <strong>und</strong> Wald-Ziest (Stachys sylvatica). Insbesondere auch<br />
Arten der sog. Schleiergesellschaften, wie Europäische Seide (Cuscuta europaea), Hopfen<br />
(Humulus lupulus) <strong>und</strong> Zaun-Winde (Calystegia sepium), zählen dazu. Vor allem letztere<br />
34
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
kommt fast entlang der gesamten Fließstrecke der Kleinen Helme <strong>und</strong> auch streckenweise<br />
entlang des Grabens 23 vor, jedoch oft nur ausschließlich zusammen mit dem ebenfalls<br />
bewertungsrelevanten Rohr-Glanzgras (Phalaris ar<strong>und</strong>inacea). Nur ganz vereinzelt kommen<br />
an solchen Abschnitten weitere Arten vor, wie Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus), Knotige<br />
Braunwurz (Scrophularia nodosa) oder Gewöhnlicher Blutweiderich (Lythrum salicaria).<br />
An den beiden genannten Abschnitten sind darüber hinaus wegen des z.T. abschnittweisen<br />
Vorhandenseins von Gehölzen die Strukturen besser. Neben dem fast allgegenwärtigen<br />
Rohr-Glanzgras (Phalaris ar<strong>und</strong>inacea) <strong>und</strong> der Zaunwinde (Calystegia sepium) kommt mehr<br />
oder minder regelmäßig auch der Gewöhnliche Beinwell (Symphytum officinale) <strong>und</strong> auf dem<br />
rechten Ufer der Kleinen Helme an einer Stelle auch die Langblättrige Minze (Mentha<br />
longifolia) vor.<br />
Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes: Bewertungsrelevant für die<br />
Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen ist nach KBS (IVL 2007) der generelle<br />
Strukturreichtum der Standorte. Hinzu kommen Aspekte wie das Feuchteregime (nass bis<br />
feucht), das mögliche Vorkommen von Nitrophyten oder Neophyten <strong>und</strong> der Strukturreichtum<br />
des begleitenden Gewässers.<br />
Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen: Bewertungsrelevant ist nach KBS<br />
(IVL 2007) die Ausprägung diverser Strukturmerkmale zu denen die folgenden zählen:<br />
allgemeine Merkmale: Wasserstelle/ephemeres Kleingewässer (< 10m²), gelegentlich<br />
überflutete bzw. nasse Rinnen / Senken, (Quell-)Rinnsal, Gewässerstrukturen,<br />
Gehölzstrukturen; Ausprägung der Gehölzbedeckung: gering bis maximal 70%,<br />
Einzelbäume, Baumgruppen sowie Diversität der Biotope: Gebüsche, Feldgehölze,<br />
Sumpf/Röhricht, Quellen,<br />
Als hervorragend ausgeprägt (A) werden Standorte eingestuft, die überwiegend nass sind,<br />
Röhricht/Sumpf-Biotope einschließen <strong>und</strong> eng mit einem strukturreichen Bach/Fluss bzw.<br />
mit Feuchtgehölzen verzahnt sind. Eine gute Ausprägung (B) der Strukturen liegt bei<br />
feuchten Standorten vor, an denen Neo- oder Nitrophyten z.T. häufig sind, wie z.B. Große<br />
Brennnessel (Urtica dioica) <strong>und</strong> die an einem strukturreichen Fließgewässer liegen. Für eine<br />
mittlere bis schlechte Ausprägung (C) muss der Standort zumindest überwiegend feucht<br />
sein, Neo- oder Nitrophyten können z.T. häufig sein, <strong>und</strong> die Staudenflur liegt an einem<br />
weniger strukturreichen Fließgewässer.<br />
Hinsichtlich der Strukturen sind vor allem auf dem rechten Uferabschnitt der Kleinen Helme<br />
Gehölze als Baum- <strong>und</strong> Strauchreihen bzw. kleine Gebüsche von Bedeutung. Zum<br />
Gewässer hin gehen die Staudenbestände in Röhrichte, vor allem aus Ästigem Igelkolben<br />
(Sparganium erectum), Riesen-Schwaden (Glyceria maxima) <strong>und</strong> in geringerem Umfang<br />
Schwanenblume (Butomus umbellatus) <strong>und</strong> abschnittweise auch Schilf (Phragmites<br />
australis) über. Eine gewisse Bedeutung spielt die Große Brennnessel (Urtica dioica) als<br />
Nitrophyt. Neophyten kommen hingegen überhaupt nicht vor. Die Strukturen des rechten<br />
Ufers lassen sich insgesamt als gerade noch gut (B) einstufen, während die des linken Ufers,<br />
nicht zuletzt wegen der geringeren Breite - im Durchschnitt 1-2 m gegenüber ca. 2-3 m auf<br />
dem linken Ufer – nur als mittel bis schlecht (C) zu bewerten sind.<br />
Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars kann, bezogen auf das<br />
Gesamtspektrum der LRT-relevanten Sippen, an beiden Ufern nur als mittel bis schlecht (C)<br />
bewertet werden (Summe der Artwerte unter 10). Auf beiden Uferabschnitten kommen Zaun-<br />
Winde (Calystegia sepium), Rohr-Glanzgras (Phalaris ar<strong>und</strong>inacea), Gewöhnlicher Beinwell<br />
(Symphytum officinale) <strong>und</strong> Efeu-G<strong>und</strong>ermann (Glechoma hederacea) vor, auf dem rechten<br />
Ufer konnte zusätzlich Langblättrige Minze (Mentha longifolia) <strong>und</strong> auf dem linken Ufer<br />
Gewöhnlicher Blutweiderich (Lythrum salicaria) nachgewiesen werden (7 bzw. 6 Artpunkte).<br />
Folgende Beeinträchtigungen sind bewertungsrelevant: Entwässerung/Drainage,<br />
Verbuschung/Gehölzanflug, Nährstoffzeiger, Ruderalisierung/Störzeiger, expansiver Neophytenbewuchs.<br />
35
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Bei einer hervorragenden Ausprägung (A) sind keine Beeinträchtigungen des Standortes<br />
sowie ein höchstens geringer Anteil von Neo- <strong>und</strong> Nitrophyten vorhanden. Bei einer guten<br />
(B) Bewertung können erkennbare Beeinträchtigung durch Entwässerung bzw.<br />
Gewässerausbau oder ein mäßiger Anteil von Neo- <strong>und</strong> Nitrophyten auftreten. Als mittel bis<br />
schlecht (C) werden starke Beeinträchtigung durch Entwässerung bzw. Gewässerausbau<br />
oder ein hoher Anteil von Neo- <strong>und</strong> Nitrophyten gewertet.<br />
Unmittelbare erkennbare Beeinträchtigungen sind am Standort nicht gegeben, abgesehen<br />
von dem unnatürlich gestreckten Gewässerlauf <strong>und</strong> dem Vorhandensein der Großen<br />
Brennnessel (Urtica dioica), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) <strong>und</strong> Kleb-Labkraut (Galium<br />
aparine) als Nitrophyten, so dass eine gute Bewertung der Beeinträchtigungen (B) möglich<br />
ist.<br />
Tab. 7: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6430 im Jahr 2009/2010<br />
LRT-ID LRT-Code Fläche<br />
gesamt<br />
[Länge]<br />
10020 6430 2.841<br />
[1.136 m]<br />
LRT-Anteil<br />
%<br />
LRT-Fläche<br />
Teilbewertungen<br />
ha Strukturen Arten--<br />
inventar<br />
Beeinträchtigungen<br />
Gesamtbewertung<br />
2009/2010<br />
100 0,28 B C B B<br />
10021 6430 1.702<br />
[1.135 m]<br />
100 0,17 C C B C<br />
Gesamt 0,45 C<br />
Gesamterhaltungszustand: Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT im FFH-<br />
Gebiet kann mit gut bis mittel/schlecht (B-C) bewertet werden. Von einer perspektivischen<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustands ist nicht auszugehen, sofern vor allem die<br />
Gehölze als wichtige Strukturelemente belassen <strong>und</strong> ggf. ergänzt werden. Eine Verringerung<br />
insbesondere diffuser Einträge aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen könnte<br />
einen Rückgang der Nitrophyten bewirken.<br />
Soll-Ist-Vergleich: Da der LRT bisher nicht im Standarddatenbogen berücksichtigt wurde,<br />
kann dessen Ausweisung auf insgesamt 1,16 km Laufstrecke der Kleinen Helme (beide Ufer<br />
zusammen 2,27 km) in einem günstigen (B) (rechtes Ufer – ID 10020) bzw. ungünstigen (C)<br />
Erhaltungszustand (linkes Ufer – ID 10021) als weitere Bereicherung der LRT-Gesamtkulisse<br />
betrachtet werden, <strong>und</strong> zwar um so mehr, als es sich von Natur aus um einen mit den<br />
Fließgewässern assoziierten FFH-LRT handelt, der wiederum selbst für das Gebiet im Bezug<br />
auf den SDB neu ausgewiesen wurde.<br />
Verbesserungsmöglichkeiten des gegenwärtigen Zustandes können ggf. durch eine<br />
Verminderung insbesondere diffuser Nährstoffeinträge erreicht werden, die den Anteil von<br />
Nitrophyten zurückgehen lassen. Hierzu könnten auch eine gelegentliche Mahd der<br />
Abschnitte mit Entfernung des Mähgutes zur Nährstoffabschöpfung in Betracht gezogen<br />
werden. Auf eine Düngung des angrenzenden Grünlands sollte daher möglichst verzichtet<br />
werden, zumindest in einem Schonstreifen, der ohnehin als Gewässerrandstreifen<br />
eingehalten werden sollte.<br />
Mit einer Zunahme LRT-relevanter Uferabschnitte kann durchaus gerechnet werden, zumal<br />
punktuell durchaus auch artenreichere Bestände vorhanden sind, jedoch für eine Einstufung<br />
als LRT gegenwärtig nur in zu kurzen Abschnitten vorkommen. Auf die Ausweisung von<br />
Erweiterungsflächen wird allerdings bei diesem FFH-LRT verzichtet.<br />
36
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
4.1.2.4 LRT 6440 – Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)<br />
Flächengröße/Vorkommen: Im SDB ist für den LRT eine Fläche von ca. 23,87 ha<br />
angegeben. Der LRT wurde aktuell mit sieben Teilflächen auf einer Fläche von 9,09 ha<br />
festgestellt. Darüber hinaus wird eine Fläche in direkter Nachbarschaft zu aktuellen 6440-<br />
Flächen als Entwicklungsfläche (EF) vorgeschlagen. Außerdem wird der LRT als Nebencode<br />
zu einer als Entwicklungsfläche des LRT 6510 vorgeschlagenen Fläche (ID 20005)<br />
vergeben.<br />
Allgemeine Charakteristik des LRT: Der LRT umfasst i.w.S. Grünlandgesellschaften der<br />
großen Flusstäler auf wechselnassen bis wechselfeuchten, humosen Auentonböden, die<br />
meist regelmäßig im Frühjahr bis Frühsommer überflutet werden <strong>und</strong> im Sommer stärker<br />
austrocknen. Als dominierende Art tritt die Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa) auf. In<br />
der OBK kann der LRT durch die Biotoptypen 4240 (Feucht-/Nassgrünland, mager), 4230<br />
(Feucht-/Nassgrünland, eutroph) <strong>und</strong> 4223 (Mesophiles Grünland, frisch bis mäßig feucht)<br />
repräsentiert sein <strong>und</strong> gilt als tatsächlich vorhanden, wenn der Untertyp „mit Arten der<br />
Brenndoldenwiesen“ ausgeprägt ist. Maßgebliches Kriterium für die Zuordnung zum LRT ist<br />
laut KBS (IVL 2007) das Vorkommen mindestens einer Stromtalart. Die Stromtalarten haben<br />
in Thüringen eines ihrer Häufungszentren im Gebiet um Artern <strong>und</strong> damit auch im PG (vgl.<br />
ANDRES & WESTHUS 2000). Bei Vorkommen entsprechender Arten bzw. Vegetation können<br />
nach der Kartieranleitung auch junge Brachen dem LRT zugeordnet werden.<br />
Die Vorkommen des LRT beschränken sich auf das Grünland zwischen dem Graben 23 <strong>und</strong><br />
dem östlich davon verlaufenden Weg in Richtung Mönchendamm nördlich von Kalbsrieth /<br />
westlich Heygendorf. Hier können sieben verhältnismäßig kleine Flächen dem LRT<br />
zugeordnet werden.<br />
Charakterarten <strong>und</strong> vegetationsk<strong>und</strong>liche Zuordnung: Im Gebiet vorkommende bzw.<br />
aktuell nachgewiesene <strong>und</strong> für den Verband der Wechselfeuchten Wiesen (Cnidion dubii)<br />
typische Sippen sind Brenndolde (Cnidium dubium), Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris)<br />
<strong>und</strong> Wiesen-Alant (Inula britannica), Kantiger Lauch (Allium angulosum) <strong>und</strong> Spießblättriges<br />
Helmkraut (Scutellaria hastifolia) als Stromtalarten sowie Rasen-Schmiele (Deschampsia<br />
cespitosa), Wiesen-Silau (Silaum silaus), Sumpf-Sternmiere (Stellaria palustris) <strong>und</strong> Gelbe<br />
Wiesenraute (Thalictrum flavum). Als häufigere weitere, weniger spezifische Grünlandarten<br />
frischer bis feuchter Standorte kommen u.a. Kriech-Hahnenfuß (Ranunculus repens), Rohr-<br />
Schwingel (Festuca ar<strong>und</strong>inacea), Gänse-Fingerkraut (Potentilla anserina) <strong>und</strong><br />
Gewöhnlicher Beinwell (Symphytum officinale) vor.<br />
Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:<br />
Die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen werden folgendermaßen<br />
bewertet: Als hervorragend (A) nach KBS (IVL 2007) gelten krautreiche, zumindest<br />
gelegentlich überflutete Bestände mit Auenstruktur. Eine gute (B) Struktur liegt vor, wenn die<br />
Vegetation deutliche Tendenzen der Ausbreitung von Brache-, Stör- <strong>und</strong> Nährstoffzeigern<br />
bzw. zu artenärmerem Grünland zeigt <strong>und</strong> Auenstrukturen zumindest noch ansatzweise<br />
erkennbar sind. Bei nur noch mittlerem bis schlechtem Erhaltungszustand sind die Flächen<br />
von Brache-, Stör- <strong>und</strong> Nährstoffzeigern geprägt oder zeigen deutliche Tendenzen zu<br />
Intensivgrünland.<br />
Die drei schmalen Flächen auf dem Mönchendamm (ID 10008, 10007, 10006, siehe Fotos<br />
38, 39) sind aufgr<strong>und</strong> von Unternutzung relativ stark verbracht, wenngleich auch<br />
vergleichsweise arten- <strong>und</strong> individuenreich bezogen auf die Ausstattung mit Stromtalarten.<br />
Auenstrukturen sind durch wirksamen Druckwassereinfluss erkennbar. Vereinzelt befinden<br />
sich Einzelgehölze auf den Flächen bzw. am Rand. Kleinteilig gehen die Bestände<br />
insbesondere zum Graben entlang des Südrandes in Röhricht über, zum eigentlichen<br />
Mönchendamm in mehr oder weniger stark verbrachte bzw. als Entwicklungsflächen<br />
37
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
eingestufte 6510-Bestände über. Die drei Flächen können daher als gut (B) eingestuft<br />
werden.<br />
Ebenfalls mit gut (B) kann die kleine Fläche nördlich des Ackers (ID 10005) bewertet werden,<br />
die in ihrer Ausdehnung im wesentlichen einer leichten Geländesenke entspricht. Hier ist<br />
allerdings eher die Tendenz zu artenärmerem Intensivgrünland erkennbar.<br />
Die beste Ausprägung der Strukturen zeigen die zwei Bestände entlang des Randes des<br />
Grünlandes südlich des Mönchendamms (ID 10004, 10011). Der kleine Bestand im Winkel<br />
der beiden Gräben (Mönchendamm / Graben 23 – ID 10004) wird - wie die übrige große<br />
Bewirtschaftungseinheit - offenbar regelmäßig gemäht, <strong>und</strong> ist vergleichsweise kräuterreich.<br />
Es ist davon auszugehen, dass sich auch hier ± ausgeprägt die Auenstruktur in Form von<br />
Druckwassereinfluss niederschlägt. Die Fläche kann daher durchaus als hervorragend (A)<br />
eingestuft werden. Entsprechend verhält es sich mit der anderen nahegelegenen Flächen (ID<br />
10011), die ebenfalls mit hervorragend (A) bewertet werden kann. Sie schließen teilweise<br />
geländemorphologisch deutliche, feuchte bis nasse Senken ein.<br />
Die Fläche, die südwestlich <strong>und</strong> südlich an den Acker grenzt (ID 10002, Fotos 24-26) ist<br />
ebenfalls in die „normale“ Nutzung einbezogen <strong>und</strong> leicht reliefiert. Sie wird teilweise von<br />
einem Graben (Südwest-Nordost-Richtung) durchzogen. Es kann auch hier von<br />
einwirkendem Druck- bzw. Stauwasser (vor allem direkt südlich des Ackers) ausgegangen<br />
werden. Es erfolgt eine Einstufung als gut (B) strukturiert.<br />
Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars wird für die einzelnen Flächen<br />
der Übersichtlichkeit halber in nachfolgender Tabelle dargestellt. Für eine hervorragende (A)<br />
Ausprägung sind mindestens 5 Arten (incl. 1 Stromtalart), für eine gute mindestens 3 Arten<br />
(incl. 1 Stromtalart) <strong>und</strong> für eine mittlere bis schlechte (C) Ausprägung mindestens 1<br />
Stromtalart erforderlich.<br />
Tab. 8: Übersicht über das LRT-relevante Artenspektrum der Einzelflächen des LRT 6440<br />
S – Stromtalart; * - Nachweis durch Korsch 2002, ** in OBK 2005, *** in OBK aus anderen Quellen aufgeführt (* - *** in<br />
Bewertung nicht berücksichtigt), **** - keine bewertungsrelevante, aber Stromtalart; Angabe in Klammer – nicht sicher der<br />
Fläche zuordenbar; sofern Angaben aus vorangehend genannten Quellen vorhanden sind <strong>und</strong> eigene Nachweise vorliegen,<br />
wurde beides angegeben<br />
Art ID 10002 ID 10004 ID 10005 ID 10006 ID 10007 ID 10008 ID 10011 ID 20004<br />
Allium angulosum (S) x, x* x*** x*** x<br />
Carex gracilis<br />
x<br />
Cnidium dubium (S) x, x* x x, x** x x x x<br />
Deschampsia<br />
x x x x x x x x<br />
cespitosa<br />
Inula britannica (S)<br />
x<br />
Lathyrus palustris (S) x x*, x x x x x x<br />
Scutellaria hastifolia x x, x*** x***<br />
(S)<br />
Senecio aquaticus (S) x*<br />
Silaum silaus x x x x x x x<br />
Stellaria palustris x, x*** x, x*** x<br />
Thalictrum flavum x* x x x x x x<br />
Viola pumila (S) x*** x***<br />
Viola stagnina**** (S)<br />
x<br />
Bewertung A B B A A A A<br />
Aus der Tabelle ist zu ersehen, dass bezogen auf das Gesamtgebiet, eine ganze Reihe von<br />
Stromtalarten vorkommt. Die Brenndolde (Cnidium dubium) ist dabei die häufigste. Auch die<br />
Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris) kommt bevorzugt fleckweise vor, <strong>und</strong> zwar vor allem<br />
<strong>und</strong> in teils größeren Beständen am Südrand der Fläche südlich des Mönchendamms (ID<br />
10011), aber auch mit kleineren Vorkommen südlich <strong>und</strong> nördlich des Ackers (ID 10002,<br />
38
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„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
10005) <strong>und</strong> auf dem Mönchendamm (ID 10006, 10007, ID 10008). Als wohl<br />
bemerkenswerteste Arten können der Kantige Lauch (Allium angulosum) <strong>und</strong> das<br />
Spießblättrige Helmkraut (Scutellaria hastifolia) für das Gebiet gelten. Erster konnte an<br />
insgesamt zwei Stellen (ID 10002, 10011) nachgewiesen weden, darunter an einer Stelle als<br />
Bestätigung der Angaben von KORSCH (2002) (ID 10002). Offenbar als Neuf<strong>und</strong> ist das<br />
Vorkommen des Spießblättrigen Helmkrauts (Scutellaria hastifolia) am Südwestrand des<br />
Ackers (ID 10002) zu werten. Bestätigt werden konnte ein Vorkommen im Ost-Teil des<br />
Mönchendamms (ID 10006). Obwohl in der Artenliste das Gräben-Veilchen (Viola stagnina)<br />
nicht als bewertungsrelevante Art aufgelistet ist, kann dessen F<strong>und</strong> auf der kleinen Fläche im<br />
Winkel Mönchendamm / Graben 23 (ID 10004) ebenfalls als wertsteigernd für diese Fläche<br />
eingestuft werden. Vergleichsweise häufig ist auch die Gelbe Wiesenraute (Thalictrum<br />
flavum), die meist in Form kleiner Trupps auf fast allen Flächen eingestreut vorkommt.<br />
Insgesamt kommen die bewertungsrelevanten, namentlich die Stromtalarten, nicht überall<br />
gleichmäßig über die Flächen verteilt vor, sondern eher fleckweise. Einige Sippen, wie<br />
Kantiger Lauch (Allium angulosum), Spießblättriges Helmkraut (Scutellaria hastifolia),<br />
Wiesen-Alant (Inula britannica) <strong>und</strong> Gräben-Veilchen (Viola stagnina), sind hingegen nur<br />
vereinzelt <strong>und</strong> punktuell vorhanden. Gerade die für den Verband (Cnidion dubii) bzw. die<br />
Assoziation der Brenndolden-Stromtalwiesen (Cnidio-Deschampsietum) namengebenden<br />
Arten Brenndolde (Cnidium dubium) <strong>und</strong> Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa) sind<br />
jedoch vergleichsweise weit verbreitet. Daher wurden die Flächen teils relativ „großzügig“<br />
abgegrenzt, wenn nämlich die Standortverhältnisse gr<strong>und</strong>sätzlich eine Besiedelung mit<br />
solchen Arten nicht ausschließen <strong>und</strong> diese in unmittelbarer Nachbarschaft vorkommen.<br />
Dies ist beispielsweise auch der Gr<strong>und</strong> dafür, die Fläche in der Südwestecke des<br />
Grünlandes südlich des Mönchendamms (ID 20004) als Entwicklungsfläche auszuweisen,<br />
obwohl auf dieser aktuell nur punktuell die Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris) als<br />
Stromtalart nachgewiesen werden konnte. Ähnlich verhält es sich mit der für den LRT 6510<br />
(im Hauptcode) ausgewiesenen Fläche östlich des Ackers (ID 20005). Dort wurde der LRT<br />
6440 als Nebencode ergänzt. Hier besitzt die Brenndolde (Cnidium dubium) kleine<br />
punktuelle Vorkommen im Übergang zu dem schmalen flutrasen-dominierten, frischen bis<br />
nassen Streifen entlang des am Ostrand angrenzenden Grabens.<br />
Beeinträchtigungen sind vor allem auf den drei schmalen Streifen auf dem Mönchendamm<br />
(ID 10008, 10007, 10006) in unzureichender Nutzung/Pflege zu erkennen, die sich im<br />
Aufkommen von Brachezeigern- bzw. Ruderalarten, wie Land-Reitgras (Calamagrostis<br />
epigejos) <strong>und</strong> Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), aber auch Schilf (Phragmites australis)<br />
<strong>und</strong> Hochstauden, wie Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria) äußert. Andererseits besteht<br />
dadurch wahrscheinlich eher als auf den anderen Flächen die Möglichkeit, dass die<br />
wertgebenden Stromtalarten zur Blüte <strong>und</strong> Fruktifikation gelangen, wo ± regelmäßig gemäht<br />
wird. Da die Flächen allerdings gr<strong>und</strong>sätzlich genutzt werden (Schafbeweidung), werden die<br />
Beeinträchtigungen noch mit gut (B) eingeschätzt.<br />
Bei den übrigen Flächen (ID 10002, 10004, 10005, 10011) wirkt vor allem das nicht optimal<br />
an die Phänologie der wertgebenden Stromtalarten angepasste Bewirtschaftungsregime<br />
abwertend (zu späte Erstmahd - im Jahr 2010 war bis zum 20.06. teilweise noch nicht<br />
gemäht). Hierdurch werden Blüte <strong>und</strong> Fruktifikation der Arten eingeschränkt oder<br />
unterdrückt. Insgesamt wird für alle diese Flächen die Beeinträchtigung jedoch ebenfalls<br />
noch als gut (B) eingestuft.<br />
39
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tab. 9: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6440<br />
LRT-ID<br />
LRT-<br />
Code<br />
Fläche<br />
gesamt<br />
m ²<br />
LRT-Anteil<br />
%<br />
LRT-<br />
Fläche<br />
ha<br />
Strukturen<br />
Teilbewertungen<br />
Arteninventar<br />
Beeinträchtigungen<br />
Gesamtbewertung<br />
2009/2010<br />
10002 6440 66474 100 6,65 B A B B<br />
10004 6440 5688 100 0,57 A B B B<br />
10005 6440 3509 100 0,35 B B B B<br />
10006 6440 2946 100 0,30 B A B B<br />
10007 6440 2258 100 0,27 B A B B<br />
10008 6440 2248 100 0,26 B A B B<br />
10011 6440 7762 100 0,78 A A B A<br />
Gesamt 9,09 B<br />
Gesamterhaltungszustand: Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT im FFH-<br />
Gebiet kann mit gut (B) bewertet werden. Allerdings besteht durchaus Entwicklungspotenzial<br />
für eine hervorragende Bewertung, sofern das Nutzungsregime an die Phänologie der<br />
wertgebenden Arten angepasst wird. Da das Arteninventar auf fast allen Flächen bereits die<br />
Kriterien für eine hervorragende (A) Bewertung erfüllt, ist diesbezüglich kaum noch eine<br />
Verbesserung möglich. Andererseits sollte das bloße Vorkommen von Arten mit einzelnen<br />
oder wenigen Individuen nicht überbewertet werden. Ausschlaggebend sollte eher das ±<br />
regelmäßige Vorkommen der Arten auf der ganzen Fläche sein. Hiernach würde der<br />
überwiegende Teil der Flächen hinsichtlich des Arteninventars im Durchschnitt eine Stufe<br />
niedriger bewertet, was sich jedoch lediglich bei der derzeit bei der Gesamtbewertung als<br />
hervorragend (A) eingestuften Fläche abwertend auswirken würde (ID 10011).<br />
Die Ausweisung der LRT-Flächen richtet sich dabei zum einen nach eingemessenen GPS-<br />
Punkten von Stromtalarten, zum anderen wurden die eigentlichen LRT-Flächen hinsichtlich<br />
von Bewirtschaftungseinheiten <strong>und</strong> standörtlicher „Eignung“ vergleichsweise großzügig<br />
abgegrenzt.<br />
Entwicklungsflächen für den LRT 6440<br />
Für den LRT 6440 wird eine Entwicklungsfläche (EF) (ID 20004, Fotos 30, 34)<br />
vorgeschlagen, welche sich sich vor allem aus der räumlichen Nähe zu bereits als LRT<br />
ausgewiesenen Flächen ergibt. Die Ausweisung von Entwicklungsflächen orientiert sich<br />
darüber hinaus sehr wesentlich auch an standörtlichen Gegebenheiten. So ist ID 20004 ±<br />
nur ein (fast) „stromtalarten-freies Zwischenstück“ zwischen Flächen, auf denen solche<br />
vorkommen (ID 10004, 10011). Daher ist das Artenpotenzial benachbart vorhanden. Eine<br />
weitere Überlegung ist, dass durch die Ausweisung dieser EF die Bewirtschaftungseinheit für<br />
die vorhandene LRT-Fläche vergrößert wird <strong>und</strong> so ggf. eine bessere Akzeptanz für ein<br />
verändertes Management bewirkt wird.<br />
Weiterhin wurde für die 6510-EF mit der ID 20005 der Nebencode 6440 vergeben. Die<br />
Fläche grenzt an ID 10005 an <strong>und</strong> weist ganz vereinzelte Vorkommen der Brenndolde<br />
(Cnidium dubium) auf.<br />
40
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
Erhaltungszustand<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tab. 10: Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 6440<br />
6440-Entwicklungsflächen<br />
ID-Nr.<br />
LRT-Code<br />
Fläche<br />
ha<br />
20004 6440-EF 3,82<br />
20005<br />
keine Angabe, da Nebencode<br />
Gesamt 3,82<br />
Bemerkung<br />
größere, zwischen den LRT-Flächen ID 10004 <strong>und</strong> ID 10011<br />
liegender, <strong>und</strong> die frische bis feuchte (nasse) Senke einnehmender<br />
Teil des Grünlands an den südwestlichen Teil des<br />
Mönchendamms angrenzend<br />
Nebencode zu LRT-EF für 6510 – hier im Bereich des schmalen<br />
frischen bis nassen, tieferliegenden Saumes entlang des den<br />
Ostrand der Fläche begrenzenden Grabens mit einzelnen<br />
kleinen Vorkommen von Brenndolde (Cnidium dubium)<br />
(Nutzungseinheit mit dem übrigen Hauptteil der Fläche entlang<br />
des Ostrandes des Ackers)<br />
Soll-Ist-Vergleich: Mit einer Verbesserung des Gesamterhaltungszustandes des LRT kann<br />
bei angepasstem Management durchaus gerechnet werden. Dies kann dadurch erreicht<br />
werden, dass die laut KBS (IVL 2007) relevanten Beeinträchtigungen (i.w.S. falsche<br />
Nutzung) verringert werden <strong>und</strong> somit eine Verbesserung der Teilbewertung erreicht wird. In<br />
Folge dessen könnten sich sowohl die Strukturen (vor allem Kräuteranteil) als auch das<br />
Artengefüge (Zunahme bewertungsrelevanter Arten – sowohl qualitativ als auch quantitativ)<br />
verbessern.<br />
Eine Zunahme der LRT-relevanten Flächen ist bereits im Ergebnis der aktuellen Begehung<br />
erfolgt. Eine weitere Mehrung des LRT ist möglich, wie die Berücksichtigung von weiteren<br />
Entwicklungsflächen zeigt.<br />
4.1.2.5 LRT 6510 – Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis,<br />
Sanguisorba officinalis)<br />
Flächengröße/Vorkommen: Im SDB ist der LRT nicht gelistet. Er konnte jedoch sowohl in<br />
einem günstigen Erhaltungszustand (A, B), als auch in mittlerer bis schlechter Ausprägung<br />
(C) bzw. als Entwicklungsfläche abgegrenzt werden <strong>und</strong> nimmt eine Fläche von 4,08 ha ein.<br />
Der LRT wurde aktuell mit fünf Teilflächen (ID 10009, 10010, 10014, 10015, 10016) sowie<br />
sieben Entwicklungsflächen (ID 20005, 20003, 20002, 20007, 20009, 20008) erfasst.<br />
Allgemeine Charakteristik des LRT: Der FFH-Lebensraumtyp umfasst Wiesen des Flach<strong>und</strong><br />
Hügellandes, sofern sie infolge dauerhafter, nicht zu intensiver Nutzung (d. h.<br />
idealerweise ein- bis zweischürige Mahd mit höchstens mäßiger Düngung) artenreich <strong>und</strong><br />
hinsichtlich ihrer Schichtung <strong>und</strong> Kraut-Grasverteilung gut strukturiert sind. Hierzu gehören<br />
vor allem Glatthafer-, Rotschwingel- <strong>und</strong> Fuchsschwanzwiesen. Sie finden sich auf mäßig<br />
trockenen, frischen bis mäßig feuchten Standorten auf unterschiedlichsten, aber nicht zu<br />
nährstoffarmen Böden.<br />
Berücksichtigt werden alle artenreichen Grünland-Bestände auf „mesophilen“ Standorten<br />
(mäßig trocken bis mäßig feucht; weniger nährstoffreich) mit Wiesencharakter. Dieser<br />
erschließt sich aus dem Vorherrschen typischer Wiesenarten bei gleichzeitig nur geringem<br />
Auftreten von typischen Weidearten des Verbandes Cynosurion. Die Anteile von<br />
Gänseblümchen (Bellis perennis), Kammgras (Cynosurus cristatus), Kleinem Pippau (Crepis<br />
capillaris), Herbst-Löwenzahn (Leontodon autumnalis), Deutschem Weidelgras (Lolium<br />
perenne), Einjährigem Rispengras (Poa annua), Kriechendem Hahnenfuß (Ranunculus<br />
repens), Weiß-Klee (Trifolium repens) <strong>und</strong>/oder Quendelblättrigem Ehrenpreis (Veronica<br />
serpyllifolia) sind untergeordnet <strong>und</strong> betragen zusammen weniger als 25% Deckungsanteil.<br />
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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
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Die aktuelle Nutzung ist nachrangig; d. h. auch junge Brachen <strong>und</strong> aktuell als Weiden bzw.<br />
Mähweiden genutzte Bestände können bei entsprechender Artenzusammensetzung dem<br />
FFH-LRT zugeordnet werden. Als weiteres Ausschlusskriterium gelten allerdings höhere<br />
Anteile an Nährstoffzeigern, vor allem Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris), Zaun-Giersch<br />
(Aegopodium podagraria), Gewöhnliches Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesen-<br />
Lieschgras (Phleum pratense), Krauser Ampfer (Rumex crispus), Stumpfblättriger Ampfer<br />
(Rumex obtusifolius), Gewöhnliche Kuhblume (Taraxacum officinale), Weiß-Klee (Trifolium<br />
repens) <strong>und</strong>/oder Große Brennnessel (Urtica dioica). Diese dürfen zusammen lediglich<br />
weniger als 50% Deckungsanteil ausmachen.<br />
Als weitere Voraussetzung zur Einstufung der Bestände als LRT gilt die Zuordenbarkeit zum<br />
Verband der Planar-kollinen Frischwiesen (Arrhenatherion elatioris), wobei Ruderale<br />
Glatthaferwiesen (Tanaceto-Arrhenatheretum) nicht dazugehören.<br />
Die Vorkommen des LRT konzentrieren sich auf das Gebiet bei Kalbsrieth, <strong>und</strong> zwar auf das<br />
Grünland zwischen dem Mönchendamm <strong>und</strong> dem parallel dazu verlaufenden Graben. Die<br />
Fläche mit dem besten Erhaltungszustand befindet sich ebenfalls nahe davon, <strong>und</strong> zwar am<br />
Graben 23 unweit des Mönchendamms (ID 10009). Als Entwicklungsflächen wurden das<br />
größere Grünland westlich des Ackers (ID 20005), eine Teilfläche des Grünlands südöstlich<br />
des Fahrweges zwischen Schöpfwerk <strong>und</strong> Mönchendamm (ID 20003), der Ostteil des<br />
Grünlandes südlich des Mönchendamms (ID 20002) sowie einige Abschnitte des<br />
eigentlichen Mönchendamms (ID 20007, 20009, 20008) eingestuft.<br />
Charakterarten <strong>und</strong> vegetationsk<strong>und</strong>liche Zuordnung: Im Gebiet vorkommende bzw.<br />
aktuell nachgewiesene <strong>und</strong> für den Verband der Planar-kollinen Frischwiesen<br />
(Arrhenatherion elatioris) LRT-kennzeichnende Sippen sind vor allem Wiesen-Glatthafer<br />
(Arrhenatherum elatius), Wiesen-Pippau (Crepis biennis), Rot-Schwingel (Festuca rubra),<br />
Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis), Wiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare), Große<br />
Bibernelle (Pimpinella major), Wiesen-Silau (Silaum silaus) <strong>und</strong> Gamander-Ehrenpreis<br />
(Veronica chamaedrys). Darüber hinaus kommen weitere charakteristische Arten vor, die der<br />
entsprechenden Tabelle (s.u.) zu entnehmen sind. Charakteristisch für artenreiches<br />
mesophiles Grünland ist das Vorkommen zahlreicher, jedoch insgesamt überwiegend relativ<br />
unspezifischer, mahdverträglicher Arten.<br />
Soziologisch gehören die Bestände alle zum Verband der Planar-kollinen Frischwiesen<br />
(Arrhenatherion elatioris). Sofern der namengebende Wiesen-Glatthafer (Arrhenatherum<br />
elatius) mit höherer Artmächtigkeit (als der Wiesen-Fuchsschwanz – Alopecurus pratensis)<br />
vorkommt <strong>und</strong> ggf. auch Wilde Möhre (Daucus carota) beigesellt ist, können die Bestände<br />
der Möhren-Glatthaferwiese [Dauco-] Arrhenatheretum elatioris zugeordnet werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Auenlage ist jedoch auch der Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis)<br />
großflächig bestandsprägend. Bei gleichzeitig höherer Artmächtigkeit des Wiesen-Labkrauts<br />
(Galium album) liegt dann die Zuordnung zur Wiesen-Fuchsschwanzwiese ([Galio<br />
molluginis-)] Alopecuretum pratensis) nahe.<br />
Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:<br />
Die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen wird folgendermaßen bewertet: Als<br />
hervorragend (A) nach KBS gelten Bestände, die gleichmäßig aus Ober-, Mittel- <strong>und</strong><br />
Untergräsern aufgebaut sind <strong>und</strong> einen Kräuteranteil von > 40% (basenreich) bzw. > 30%<br />
(basenarm besitzen. Eine gute (B) Struktur liegt vor, wenn Obergräser zunehmend, Mittel<strong>und</strong><br />
Untergräser weiterhin stark vertreten sind <strong>und</strong> ein Kräuteranteil von 30-40%<br />
(basenreich) bzw. 15-30% (basenarm) vorhanden ist. Lediglich einer mittleren bis schlechten<br />
Ausprägung gehören Flächen an, die durch Dominanz weniger Obergräser monoton bzw.<br />
faziell strukturiert sind <strong>und</strong> deren Kräuteranteil
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„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
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Strukturell hervorragend <strong>und</strong> im Gebiet am besten ausgebildet ist das kleine Wiesendreieck<br />
am Graben 23 unweit des Mönchendamms (ID 10009). Hier stocken kräuterreiche Bestände<br />
mit einem ausgewogenen Verhältnis von Unter-, Mittel- <strong>und</strong> Obergräsern, die insgesamt sehr<br />
artenreich sind. Stärker gräserdominiert, stellenweise faziesartig <strong>und</strong> kräuterärmer ist die<br />
Fläche in der Ecke Mönchendamm/Graben 23 (ID 10010). Hier wechseln kräuterreichere mit<br />
-ärmeren Fazies ab. Insgesamt wird der durchschnittliche Anteil LRT-relevanter Kräuter mit<br />
25-30% eingestuft (B). Noch stärker gräserdominiert, dazu von hochwüchsigen Sippen, u.a.<br />
Knäuelgras (Dactylis glomerata) <strong>und</strong> Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) ist die<br />
Fläche, die an den mittleren Teil des Mönchendamms angrenzt (ID 10014). Ihr Anteil LRTrelevanter<br />
Kräuter ist faziesweise sehr unterschiedlich <strong>und</strong> wird im Durchschnitt auf ca. 10-<br />
15% geschätzt. Die Struktur wird insgesamt noch als gut (B) eingestuft.<br />
Einige Abschnitte des eigentlichen Mönchendamms, <strong>und</strong> zwar die arten- <strong>und</strong><br />
kräuterreicheren (ID 10016) sowie der „Ostzipfel“ des Mönchendamms (Bereich der Zufahrt<br />
zur Koppel nördlich des Mönchendamms (ID 10015), wurden ebenfalls noch als LRT<br />
eingestuft, obwohl teils hochwüchsige Gräser dominieren <strong>und</strong> Wiesen-Kerbel (Anthriscus<br />
sylvestris) sowie Gewöhnliche Quecke (Elytrigia repens) stellenweise hohe Mengenanteile<br />
besitzen. Auf die gesamte Fläche bezogen, machen die teils nur faziesweise vorhandenen<br />
Kräuter einen Anteil von ca. 15% aus. Insgesamt wird die Struktur der westlichen Fläche (ID<br />
10016) nur als mittel bis schlecht (C) eingestuft, während die Situation im Bereich des<br />
Ostzipfels des Mönchendamms (ID 10015) etwas besser ist <strong>und</strong> daher mit gut (B) bewertet<br />
wird.<br />
Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars wird für die einzelnen LRT-<br />
Flächen (incl. E-Flächen) der Übersichtlichkeit halber in nachfolgender Tabelle dargestellt.<br />
Für eine hervorragende (A) Ausprägung sind mindestens 25 Arten (davon mindestens 5<br />
LRT-kennzeichnende), für eine gute mindestens 20 Arten (davon mindestens 4 LRTkennzeichnende)<br />
<strong>und</strong> für eine mittlere bis schlechte (C) Ausprägung mindestens 10 (davon<br />
mindestens 3 LRT-kennzeichnende) Arten erforderlich.<br />
Tab. 11: Übersicht über das LRT-relevante Artenspektrum der Einzelflächen des LRT 6510<br />
Art<br />
fett: LRT-kennzeichnende Arten; unten: Angabe der Artenzahl / davon LRT-kennzeichnende Sippen; Arten, die nur<br />
sehr vereinzelt vorkommen, stehen in Klammern; bestandsprägende/dominante Arten sind mit „!“ markiert<br />
ID 10009<br />
ID 10010<br />
ID 10014<br />
ID 10015<br />
ID 10016<br />
ID 20002<br />
ID 20005<br />
ID 20003<br />
ID 20007<br />
ID 20009<br />
ID 20008<br />
Achillea<br />
x x x x x x x x x<br />
millefolium<br />
Agrostis capillaris x (x)<br />
Alopecurus<br />
x! x! x (x) x x x! x<br />
pratensis<br />
Anthoxanthum x<br />
odoratum<br />
Arrhenatherum x! x! x x! x! x x x x! x! x!<br />
elatius<br />
Bromus<br />
x x x x x x x x<br />
hordeaceus<br />
Cardamine x<br />
x<br />
pratensis<br />
Centaurea jacea x x x x x<br />
Cerastium x x x (x) x x x x<br />
holosteoides<br />
Crepis biennis x x! x x (x) (x)<br />
Daucus carota x x x! x x x x x<br />
Deschampsia x x x x<br />
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Erhaltungszustand<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
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Art<br />
ID 10009<br />
ID 10010<br />
ID 10014<br />
ID 10015<br />
ID 10016<br />
ID 20002<br />
ID 20005<br />
ID 20003<br />
ID 20007<br />
ID 20009<br />
ID 20008<br />
cespitosa<br />
Festuca rubra x x x x x x<br />
Galium album x! x x x! x x x x x x<br />
Galium verum x x (x) x (x) x<br />
Geranium (x) (x) x x (x) (x) x (x) x<br />
pratense<br />
Glechoma x x x x x x x<br />
hederacea<br />
Helictotrichon<br />
(x)<br />
pubescens<br />
Heracleum<br />
x x x x x<br />
sphondylium<br />
Holcus lanatus x x x (x)<br />
Knautia<br />
(x)<br />
arvensis<br />
Lathyrus<br />
x x x x (x) x x<br />
pratensis<br />
Leucanthemum x! !x x x (x) x x<br />
vulgare<br />
Lychnis floscuculi<br />
x x (x) (x) (x)<br />
Medicago x! x x x<br />
lupulina<br />
Pastinaca sativa x x x x x (x) x x (x) x<br />
Pimpinella<br />
x x x<br />
major<br />
Pimpinella<br />
x<br />
(x)<br />
saxifraga<br />
Plantago media<br />
(x)<br />
Poa pratensis x x! x x x x x x x x<br />
Ranunculus acris x x (x) x (x)<br />
Ranunculus x x x x x<br />
auricomus<br />
Rumex acetosa x x x! x x x x x x<br />
Silaum silaus x (x) x x<br />
Stellaria<br />
x<br />
graminea<br />
Tragopogon (x) x x (x) x (x) (x) (x)<br />
orientalis<br />
Trifolium<br />
x x x x x<br />
hybridum<br />
Trifolium<br />
(x) x x x x x<br />
pratense<br />
Trisetum<br />
x x x x<br />
flavescens<br />
Veronica<br />
x (x) x x<br />
chamaedrys<br />
Vicia cracca x x x x x (x) x (x) x x<br />
Vicia sepium x (x) x x (x) x x<br />
30/8 26/7 25/9 29/10 24/6 22/6 13/8 17/3 10/3 15/7 16/5<br />
Bewertung A A A A B (A) (B) (C) (C) (B) (B)<br />
Die Tabelle zeigt, dass das Arteninventar von vier LRT-Flächen (ID 10009, 10010, 10014,<br />
10015) mit hervorragend (A) bzw. von einer mit gut (B) (ID 10016) zu bewerten ist. Die<br />
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„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
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übrigen (Entwicklungs-) Flächen zeigen zwar teilweise auch eine hervorragende bis gute<br />
Artenausstattung, zwei Flächen (ID 20003, 20007) haben jedoch nur eine mittlere bis<br />
schlechte Ausprägung (C). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass mehrere Arten nur sehr<br />
vereinzelt auftreten <strong>und</strong> großflächig ausgesprochen monotone, blütenarme Bestände<br />
ausgeprägt sind. Auf manchen Entwicklungsflächen (ID 20005, 20003) ist außerdem die<br />
hohen Anteile an Kuhblume (Taraxacum officinale) <strong>und</strong> Gewöhnlicher Quecke (Elytrigia<br />
repens) als Nährstoff- bzw. Ruderalisierungszeiger ein entscheidender Gr<strong>und</strong> dafür, die<br />
Flächen (noch) nicht als FFH-LRT einzustufen. Bei den Entwicklungsflächen auf dem<br />
Mönchendamm begründet sich dies vor allem mit den hohen Anteilen an Wiesen-Kerbel<br />
(Anthriscus sylvestris) (vgl. Beeinträchtigungen).<br />
Hinsichtlich der Beeinträchtigungen werden folgende Kriterien für die Bewertung<br />
zugr<strong>und</strong>egelegt: Bei einer hervorragenden (A) Ausprägung handelt es sich um zweischürige<br />
Wirtschaftswiesen, oder es ist ein optimaler Pflegezustand ohne Streuauflagen <strong>und</strong> ohne<br />
vorjährige, überständige Aufwuchsreste vorhanden. Die Summe von Brache-, Stör- <strong>und</strong><br />
Nährstoffzeigern <strong>und</strong> Neophyten beträgt zusammen weniger als 5%, <strong>und</strong> direkte Schäden an<br />
der Vegetation (Tritt, Ablagerungen, Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen u.ä.) sind nicht erkennbar.<br />
Bei einer guten Ausprägung (B) handelt es sich um genutztes Wirtschaftsgrünland<br />
(Mähweide oder Weide mit Nachmahd) oder um junge Brachen (1-3 Jahre), oder es liegt ein<br />
mäßiger Pflegezustand vor (mit Streuauflagen <strong>und</strong> vorjährigem Aufwuchs). Brache-, Stör<strong>und</strong><br />
Nährstoffzeiger sowie Neophyten machen zusammen 5-10% Deckung aus <strong>und</strong> direkte<br />
Schäden an der Vegetation sind deutlich erkennbar.<br />
Flächen mit langjähriger Über- oder Unternutzung bzw. Nutzungsaufgabe, die nur noch<br />
degenerierte Bestände zeigen <strong>und</strong> starke (> 5 cm) Streuauflage <strong>und</strong> -verfilzung sowie<br />
reichlich vorjährigen Aufwuchs besitzen, werden nur als mittlere bis schlechte Ausprägung<br />
(C) eingestuft. Brache-, Stör-, Nährstoffzeiger <strong>und</strong> Neophyten machen zusammen mehr als<br />
10% Deckung aus. Direkte Schäden an der Vegetation sind erheblich <strong>und</strong> führen zur<br />
Degradierung des Bestandes.<br />
Die ebenfalls bewertungsrelevanten Parameter „Verbuschung“ <strong>und</strong> „Aufforstung“ spielen im<br />
Gebiet mit Ausnahme vereinzelter Pappelschösslinge auf dem Mönchendamm (ID 10015, ID<br />
10016) keine Rolle.<br />
Stark beeinflussendes <strong>und</strong> allgemein abwertendes Kriterium ist für alle Flächen - mit<br />
(knapper) Ausnahme der kleinen Fläche am Graben 23 (ID 10009) - das Vorhandensein<br />
eines vergleichsweise hohen Anteils an Nährstoffzeigern (bewertungsrelevant > 10%).<br />
Hierzu zählen im Gebiet in erster Linie Kuhblume (Taraxacum officinale) <strong>und</strong> Gewöhnliches<br />
Knäuelgras (Dactylis glomerata), auf dem Mönchendamm (ID 10015, ID 10016) hingegen<br />
auch sehr reichlich der Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris), wo auch die Gewöhnliche<br />
Quecke (Elytrigia repens) großflächig <strong>und</strong> mit hohen Deckungswerten präsent ist. Der<br />
geschätzte Gesamtanteil solcher Arten beträgt auf fast allen Flächen mehr als 10%, so dass<br />
deshalb die Beeinträchtigungen wegen dieses als nur mittel bis schlecht (c) bewerteten<br />
Teilkriteriums automatisch ebenfalls nur dementsprechend bewertet werden können (C).<br />
Außerdem kommt die Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) stellenweise häufig vor. Obwohl<br />
die Flächen offenbar regelmäßig zwei Mal pro Jahr gemäht werden, erscheint der<br />
Schnittzeitpunkt für einen Teil der Flächen (alle Flächen südlich des Mönchendamms – ID<br />
10014, 10010, 20002) zumindest nach dem Eindruck vom Frühjahr/Frühsommer 2010 zu<br />
spät gewählt. Bis zum 20.06.2010 waren diese Flächen noch nicht genutzt <strong>und</strong> großflächig<br />
durch den teils grasreichen <strong>und</strong> hohen Aufwuchs stark verfilzt, wodurch die<br />
Wachstumsbedingungen für (niedrige) Kräuter ungünstig sind. Weniger problematisch ist<br />
dies bei Flächen, die weniger nährstoffreich <strong>und</strong> daher weniger wüchsig sind, wie auf der<br />
kleinen Fläche am Graben 23 (ID 10009). Dort wird der Anteil von Nährstoffzeigern mit 5-<br />
10% eingeschätzt, was zu einer guten (B) Bewertung führt.<br />
Besonders nachteilig wirkt sich die zu geringe Nutzung vor allem auf dem Mönchendamm<br />
aus, wo sich aufgr<strong>und</strong> des fehlenden Nährstoffentzugs, besonders massiv in den stärker<br />
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„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
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beschatteten <strong>und</strong> damit frischeren Partien, der Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris)<br />
stellenweise zu Dominanzbeständen entwickelt hat <strong>und</strong> neben hochwüchsigen Gräsern, vor<br />
allem Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Gewöhnliches Knäulgras (Dactylis glomerata) <strong>und</strong><br />
Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis), aspektbestimmend ist.<br />
Tab. 12: Flächengröße <strong>und</strong> Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510<br />
LRT-ID<br />
LRT-<br />
Code<br />
Fläche<br />
gesamt<br />
m ²<br />
LRT-Anteil<br />
%<br />
LRT-<br />
Fläche<br />
ha<br />
Strukturen<br />
Teilbewertungen<br />
Arteninventar<br />
Beeinträchtigungen<br />
Gesamt-bewertung<br />
2009/2010<br />
10009 6510 4685 100 0,47 A A B A<br />
10010 6510 9390 100 0,94 B B C B<br />
10014 6510 17424 100 1,74 B A C B<br />
10015 6510 6585 100 0,66 B A C B<br />
10016 6510 2665 100 0,27 C B C C<br />
Gesamt 4,08 B<br />
Gesamterhaltungszustand: Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT im FFH-<br />
Gebiet kann mit gut (B) bewertet werden. Es besteht jedoch vor allem in sofern<br />
Entwicklungspotenzial, als bei einer Aushagerung der Flächen <strong>und</strong> damit der Verminderung<br />
des Anteils von Nährstoffzeigern die Gesamtbewertung der Beeinträchtigungen<br />
verbesserungsfähig ist. Außerdem können dann vor allem auf der großen Fläche südlich des<br />
Mönchendamms (ID 10014) <strong>und</strong> auf dem Mönchendamm (ID 10015, ID 10016) die von<br />
(hohen) Gräsern großflächig dominierten Bestände ggf. reicher an FFH-relevanten Kräutern<br />
werden <strong>und</strong> sich so auch hinsichtlich der Struktur verbessern lassen. Zudem ließen sich auf<br />
diese Weise eventuell auch solche Arten fördern, die zwar gegenwärtig nominell, aber nur<br />
mit einzelnen, wenigen bzw. geklumpt vorkommenden Individuen vertreten sind, wie z.B.<br />
Orientalischer Bocksbart (Tragopogon orientalis), Große Bibernelle (Pimpinella major),<br />
Mittlerer Wegerich (Plantago media), Acker-Witwenblume (Knautia arvensis) oder Echtes<br />
Labkraut (Galium verum).<br />
Entwicklungsflächen für den LRT 6510<br />
Für den LRT 6510 werden sieben Entwicklungsflächen (EF), davon eine mit Nebencode<br />
6440 (ID 20005) vorgeschlagen. Diese ergeben sich vor allem aus der räumlichen Nähe zu<br />
bereits als LRT ausgewiesenen Flächen: ID 20005 nahe der arten- <strong>und</strong> strukturreichen<br />
kleinen Fläche am Graben 23 (ID 10009); ID 20002 benachbart zu der bereits als LRT<br />
ausgewiesenen Fläche (ID 10014) südlich des Mönchendamms; ID 20007, ID 20009, ID<br />
20008 als „Zwischenstücke“ des Mönchendamms zu bereits als LRT bewerteten Abschnitten<br />
(ID 10015, ID 10016). Bei der Fläche südöstlich des Fahrweges zwischen Schöpfwerk <strong>und</strong><br />
Mönchendamm handelt es sich um einen gegenüber den umliegenden Flächen um einen<br />
leicht erhöhten <strong>und</strong> damit erkennbar trockeneren Standort.<br />
Obwohl lediglich durch die feuchten bis nassen, flutrinnenartigen Senken von den<br />
benachbarten Flächen getrennt, wird die östlich an die vorab charakterisierte Fläche (ID<br />
10014) angrenzenden (ID 20002) von dieser gesondert erfasst. Hier dominieren auf großen<br />
Flächen noch stärker die Gräser, vor allem hoch- <strong>und</strong> mittelhochwüchsige, wie Wiesen-<br />
Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Gewöhnliches Knäuelgras (Dactylis glomerata), Quecke<br />
(Elytrigia repens) <strong>und</strong> Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis). Der Anteil LRT-relevanter<br />
Kräuter ist faziesweise außerordentlich niedrig (
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Fast alle Flächen sind nominell (sehr) artenreich <strong>und</strong> würden teils bereits das Kriterium für<br />
eine diesbezüglich hervorragende (A), aber zumindest C-Bewertung erfüllen. Zahlreiche<br />
Arten, vor allem Magerkeitszeiger, wie Mittlerer Wegerich (Plantago media), Echtes Labkraut<br />
(Galium verum), Kleine Bibernelle (Pimpinella saxifraga) oder Flaumiger Wiesenhafer<br />
(Helictotrichon pubescens), kommen jedoch nur ganz vereinzelt vor. Gegen eine Bewertung<br />
als LRT sprechen jedoch vor allem die hohen Anteile an Nährstoff- <strong>und</strong>/oder Brachezeigern,<br />
vor allem Kuhblume (Taraxacum officinale), Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris),<br />
Gewöhnliches Knäulgras (Dactylis glomerata) <strong>und</strong>/oder Gewöhnliche Quecke (Elytrigia<br />
repens). Teilweise liegen die Anteile dieser Arten bei mehr als 50%, wie z.B. bei den Flächen<br />
auf dem Mönchendamm (ID 20008, 20007). Außerdem wirkt sich die Dominanz solcher<br />
Arten wegen der Hochwüchsigkeit auch negativ auf die Struktur aus. Obwohl gerade der<br />
Mönchendamm abschnittweise für sich betrachtet gegenwärtig kaum den Eindruck eines<br />
positiven Entwicklungspotenzials vermittelt, wird dieses gerade hier aus zwei Gründen als<br />
besonders günstig erachtet: Zum einen existieren bereits Abschnitte, die relativ artenreich<br />
<strong>und</strong> kleinflächig auch weniger oder kaum von hochwüchsigen Arten, incl. Nitrophyten<br />
besiedelt sind, <strong>und</strong> zum anderen bietet der Damm auf engem Raum eine große<br />
Standortvielfalt, die sich aus der Exposition (SSO- <strong>und</strong> NNW-exponierte Böschung,<br />
Dammkrone) sowie den unterschiedlichen Feuchtegradienten (Deichfuß zum Graben hin<br />
frisch, Böschungen <strong>und</strong> Krone trocken) ergeben. Dies spiegelt auch das Spektrum der<br />
bereits nachgewiesenen Arten wider. Entscheidend ist hier, die Intensivierung bzw.<br />
überhaupt die Aufnahme der Nutzung in Form von zweimaliger Mahd mit Austrag des<br />
Mähgutes.<br />
Tab. 13: Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 6510<br />
6510-Entwicklungsflächen<br />
ID-Nr.<br />
LRT-Code<br />
Fläche<br />
ha<br />
Bemerkung<br />
20005 6510-EF 7,09<br />
20003 6510-EF 2,96<br />
große Fläche östlich des Ackers mit vereinzelten Vorkommen von<br />
Brenndolde an der Böschung zu dem tieferliegenden schmalen frischen<br />
bis nassen Streifen entlang des Grabens am Ostrand (Nebencode<br />
6440)<br />
kleinere, höherliegende Fläche südöstlich des Fahrweges vom<br />
Schöpfwerk zum Mönchendamm<br />
20002 6510-EF 1,56 Streifen parallel an den Mönchendamm angrenzend<br />
20007 6510-EF 0,12 mittlerer Abschnitt des eigentlichen Mönchendamms<br />
20009 6510-EF 0,26 mittlerer Abschnitt des eigentlichen Mönchendamms<br />
20008 6510-EF 0,30 westlicher Abschnitt des eigentlichen Mönchendamms<br />
Gesamt 12,30<br />
Soll-Ist-Vergleich: Da der LRT bisher nicht im Standarddatenbogen berücksichtigt wurde,<br />
kann das Vorkommen von gegenwärtig vier Flächen mit günstigem Erhaltungszustand (A, B)<br />
(ID 10009, 10010, 10014, 10015) <strong>und</strong> einer Fläche mit ungünstigem EZ (C) (ID 10016) als<br />
eine erhebliche Bereicherung der LRT-Gesamtkulisse betrachtet werden. Zusätzlich werden<br />
sechs Entwicklungsflächen (ID 20005, 20003, 20002 20007, 20008, 20009) mit begründeter<br />
Aussicht auf Erreichbarkeit von FFH-LRT-Qualität vorgeschlagen.<br />
Auf die Verbesserungsmöglichkeiten des gegenwärtigen Zustands der meisten bereits als<br />
LRT ausgewiesenen Flächen durch verändertes Management (Änderung der Nutzungstermine,<br />
Aushagerung) wurde bereits oben (im Abschnitt „Beeinträchtigungen“) verwiesen.<br />
47
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Mit einer Verbesserung des Gesamterhaltungszustandes des LRT kann bei angepasstem<br />
Management durchaus gerechnet werden. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die laut<br />
KBS relevanten Beeinträchtigungen (i.w.S. unangepasste Nutzung) verringert werden <strong>und</strong><br />
somit eine Verbesserung der Teilbewertung erreicht wird. In Folge dessen könnten sich<br />
sowohl die Strukturen (vor allem Kräuteranteil) als auch das Artengefüge (Zunahme<br />
bewertungsrelevanter Arten – sowohl qualitativ als auch quantitativ) verbessern.<br />
Eine Zunahme der LRT-relevanten Flächen ist bereits im Ergebnis der aktuellen Begehung<br />
erfolgt. Eine weitere Mehrung des LRT wird nicht ausgeschlossen, wie die Berücksichtigung<br />
von zwei weiteren Entwicklungsflächen zeigt.<br />
48
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie<br />
4.2.1 Einleitung <strong>und</strong> Übersicht<br />
Im Anhang II der FFH-Richtlinie werden Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten von gemeinschaftlichem<br />
Interesse aufgeführt, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden<br />
müssen. Für das FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ sind laut<br />
Standarddatenbogen die Bachmuschel (Unio crassus), Helm-Azurjungfer (Coenagrion<br />
mercuriale) <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) sowie der Fischotter (Lutra lutra)<br />
als Arten des Anhangs II gemeldet worden. Darüber hinaus liegen Nachweise der Grünen<br />
Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) vor. Bei den gleichfalls dokumentierten Meldungen des<br />
Großen Mausohrs (Myotis myotis) wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um<br />
nichtsignifikante Vorkommen handelt (keine artrelevanten Habitate vorhanden).<br />
Artdaten, die älter als zehn Jahre sind, finden im Rahmen der Managementplanung nur dann<br />
Berücksichtigung, wenn die Arten im SDB oder der ThürNEzVO verzeichnet sind.<br />
Nachfolgend werden die einzelnen Arten hinsichtlich der Aktualität <strong>und</strong> Ausdehnung ihrer<br />
Vorkommen, ihrer Bestandsgrößen <strong>und</strong> Habitate sowie des Erhaltungszustandes im Sinne<br />
der FFH-Richtlinie besprochen.<br />
Tab. 14:<br />
EU-Code Artname<br />
Übersicht der Anhang-II-Arten im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
Angabe im<br />
SDB<br />
Erhaltungszustand<br />
nach SDB<br />
Anzahl<br />
HF<br />
Anzahl<br />
HEF<br />
1032 Bachmuschel (Unio crassus) x C 1 3<br />
1044 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) x A 5 2<br />
4045 Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) x B 3 3<br />
1037 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) - - 1 -<br />
1355 Fischotter (Lutra lutra) x C<br />
HF – Habitatflächen, HEF - Habitatentwicklungsflächen<br />
4.2.2 Beschreibung der Arten<br />
4.2.2.1 Bachmuschel (Unio crassus)<br />
Allgemeine Charakteristik<br />
Die Bachmuschel lebt in Bächen <strong>und</strong> Flüssen <strong>und</strong> gilt als Charakterart für Fließgewässer der<br />
Hügellandstufe <strong>und</strong> des Tieflandes. Ihre höchsten Individuendichten erreicht sie im unteren<br />
Teil der Forellenregion sowie in der Äschenregion. In der Barbenregion (z.B. Unstrut) kommt<br />
sie zwar auch noch vor, hier sind andere Großmuschelarten jedoch meist häufiger. Die<br />
Jungtiere der Bachmuschel leben in sandigem, meist kiesigem Substrat, seltener auch im<br />
Lehm oder Schlick, während die Altmuscheln hinsichtlich des Substrats weniger<br />
anspruchsvoll sind <strong>und</strong> gelegentlich auch an schlammigen Stellen vorkommen. Die<br />
Bachmuschel benötigt mindestens Gewässergüte II (Nitratwerte unter 10 mg/l, BAUER 1999).<br />
Hauptgefährdungsursachen für diese Art ist die Gewässerverschmutzung. Am<br />
empfindlichsten reagieren dabei die mehrere Jahre im Lückensystem des Gewässergr<strong>und</strong>es<br />
lebenden, auf sauerstoffreiches Milieu angewiesenen Jungmuscheln. Wie alle<br />
Großmuscheln ist die Art auf spezifische Fischarten als Wirtsfische für ihre Larven<br />
(Glochidien) angewiesen. Die Hauptwirte sind: Elritze, Groppe, Döbel, Rotfeder <strong>und</strong><br />
Dreistachliger Stichling, daneben kommen auch Flussbarsch, Neunstachliger Stichling <strong>und</strong><br />
Hasel in Betracht.<br />
49
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
In Thüringen war die Bachmuschel ehemals eine der häufigsten Großmuscheln <strong>und</strong> kam vor<br />
allem in den Bächen im Thüringer Becken, im Südthüringer Grabfeld <strong>und</strong> dem gesamten<br />
Einzugsgebiet der Weida in Ostthüringen sowie den größeren Flüssen Unstrut, Saale,<br />
Werre, Helme, Gera <strong>und</strong> Weiße Elster vor.<br />
Gegenwärtig gibt es in Thüringen nur noch vier Vorkommen: in der Kleinen Helme im FFH-<br />
Gebiet 184. in der oberen Helme (Landkreis Nordhausen), der Milz (Südthüringer Grabfeld)<br />
<strong>und</strong> in der Rodach (Grabfeld im Bereich der thüringisch-bayerischen Landesgrenze) (TLUG<br />
2009).<br />
Methodik<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die Bewertung des Erhaltungszustandes der Art nach KBS waren die<br />
umfangreichen vorliegenden Daten <strong>und</strong> Unterlagen sowie die entsprechenden Populationserfassungsdaten<br />
der TLUG (BÖßNECK 1996, 1998, 1999 <strong>und</strong> 2001; BUTTSTEDT 2008C;<br />
LINFOS-Datenbank). Eine erneute Überprüfung des Vorkommens ist nicht Leistungsbestandteil.<br />
Methodik der Bewertung des Erhaltungszustandes<br />
Die Bewertung des Erhaltungszustandes folgt der in PAN & ILÖK (2009) publizierten<br />
Empfehlung für ein b<strong>und</strong>esweites Monitoring. Das Bewertungsschema wurde um den<br />
Teilparameter „Durchgängigkeit des Gewässers“ ergänzt, da diese erhebliche Auswirkungen<br />
auf die gesamte Charakteristik des Fließgewässers (v.a. Fließgeschwindigkeit <strong>und</strong> die damit<br />
verb<strong>und</strong>enen Strukturen) sowie den Wirtsfischbestand hat. Das für das PG angewandte<br />
Bewertungsschema für den Erhaltungszustand ist als Anlage beigefügt.<br />
Informationen zur Gewässerunterhaltung, Nitratgehalt <strong>und</strong> Fischbestand wurden<br />
recherchiert.<br />
Bestand <strong>und</strong> Habitatflächen im Plangebiet<br />
Die Bachmuschel lebte ehemals im gesamten Hauptlauf der unteren Unstrut, im Flutkanal<br />
sowie in der Helme <strong>und</strong> Kleinen Helme (BÖßNECK 1998). Gegenwärtig sind noch<br />
Restvorkommen in der Helme <strong>und</strong> Kleinen Helme bekannt. In letzterer befindet sich das<br />
Hauptvorkommen oberhalb Edersleben in Sachsen-Anhalt. Der Bestand bei Voigtstedt<br />
beschränkt sich auf wenige Tiere (Tab. 15). Bei einer im Jahr 1997 durchgeführten<br />
Gr<strong>und</strong>räumung wurden ca. 10 Tiere festgestellt, bei einer weiteren Gr<strong>und</strong>räumung im Jahr<br />
2003 wurden noch 13 Tiere gef<strong>und</strong>en (KLEEMANN 2003, LINFOS-Datenbank). Die Tiere<br />
wurden gekennzeichnet <strong>und</strong> als Gruppe in das Gewässer eingesetzt. Im Zuge einer<br />
Überprüfung im Jahr 2008 konnte keines der Tiere wiedergef<strong>und</strong>en werden (BUTTSTEDT<br />
2008c). Da auch keine Leerschalen nachweisbar waren, kann davon ausgegangen werden,<br />
dass die Tiere einen Standortwechsel vorgenommen <strong>und</strong> günstigere Bereiche aufgesucht<br />
haben. Prinzipiell ist jedoch anzunehmen, dass die Tiere noch vorhanden, jedoch aufgr<strong>und</strong><br />
der sehr geringen Siedlungsdichte schwer aufzufinden sind.<br />
Tab. 15:<br />
Nachweise der Bachmuschel (Unio crassus) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei<br />
Artern“<br />
Quelle: BÖßNECK 2001, LINFOS: KLEEMANN 2003; BUTTSTEDT 2000)<br />
Gewässer<br />
Habitat-<br />
ID<br />
Länge des<br />
besiedelten<br />
Abschnitts [m]<br />
Individuenanzahl<br />
1998<br />
Individuenanzahl<br />
2003<br />
Individuenanzahl<br />
2008<br />
Kleine Helme 30010 556
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Bewertung des Erhaltungszustandes<br />
Zustand der Population: In dem besiedelten Teilabschnitt der Kleinen Helme wurden einmal<br />
10 (BÖßNECK 1998) <strong>und</strong> einmal 13 Tiere (KLEEMANN 2003 in LINFOS-Datenbank der TLUG)<br />
festgestellt. Zwei Tiere wurden auf ein Alter von 5-6 Jahren, fünf Tiere auf ein Alter von 7-8<br />
Jahren <strong>und</strong> ein Tier auf ein Alter von 9 Jahren geschätzt (BÖßNECK 1998). Der Zustand der<br />
Population ist damit aufgr<strong>und</strong> der äußerst geringen Besiedlungsdichte sowie der kaum<br />
vorhandenen Jungtiernachweise (Alter ≤ 5 Jahre) mit „mittel bis schlecht“ (C) zu bewerten.<br />
Auch die gesamte Populationsgröße dürfte weit unter 1.000 Tieren liegen, selbst wenn<br />
davon ausgegangen werden kann, dass das Vorkommen mit jenem im sachsen-anhaltischen<br />
Teil der Kleinen Helme korrespondiert.<br />
Habitatqualität: Die Kleine Helme ist ein ausgebautes <strong>und</strong> stark begradigtes Fließgewässer.<br />
Eine ausgeprägte Breiten- <strong>und</strong> Tiefenvarianz ist nicht vorhanden. Typische<br />
gewässerbegleitende Ufergehölze sind nicht vorhanden. Es treten lediglich Einzelgehölze<br />
auf. Das Wasser ist milchig-trüb. Der Teilparameter Lebensraum kann somit nur mit „c“<br />
bewertet werden.<br />
Die Fließgeschwindigkeit ist mäßig schnell bis langsam fließend. Stromschnellen sind nicht<br />
vorhanden („b“). Aufgr<strong>und</strong> der geringen Schleppkraft ist das Substrat schlammig,<br />
stellenweise sandig-kiesig (BÖßNECK 1998, PGNU 1999). Während der Vegetationsperiode<br />
ist die Wassermenge <strong>und</strong> die Fließgeschwindigkeit bei Niedrigwasserabfluss so gering, dass<br />
das Gewässer zu einer starken Entwicklung von Röhrichtarten, insbesondere des<br />
Igelkolbens (Sparganium) <strong>und</strong> des Rohr-Glanzgrases (Phalaris ar<strong>und</strong>inacea) neigt. Der<br />
üppige Bewuchs hat eine Minderung der Strömungsgeschwindigkeit sowie eine<br />
Substratakkumulation zur Folge, so dass die Kleine Helme schneller verschlammt <strong>und</strong> die<br />
wertvollen sandig-kiesigen Abschnitte überlagert werden.<br />
Die ökologische Durchgängigkeit der Kleinen Helme ist weitgehend gegeben („b“).<br />
Der Nitratgehalt der Kleinen Helme wird für den Bereich Edersleben (Sachsen-Anhalt, in<br />
EBEL & BUTTSTEDT 2006) mit 10, 5 mg/l (Mittelwert) <strong>und</strong> für Artern mit 20 mg/l (Beprobung<br />
2007) angegeben. Die Wasserqualität ist damit als „mittel bis schlecht“ einzustufen.<br />
Entsprechend den naturräumlichen Gegebenheiten sind als Wirtsfische Döbel, Hasel,<br />
Dreistachliger Stichling, Flussbarsch <strong>und</strong> (untergeordnet) Bachforelle zu erwarten, so dass<br />
das potenzielle Wirtsfischspektrum des PG 5 Arten umfasst (Döbel, Hasel, Bachforelle,<br />
Flussbarsch, Dreistachliger Stichling), von denen auch alle vorkommen (BUTTSTEDT 2008c).<br />
Die Anzahl der potenziellen Wirtsfische in der Kleinen Helme ist damit hoch. Es ist jedoch<br />
festzustellen, dass der Bachforelle als Wirtsfisch nur eine äußerst geringe Bedeutung<br />
zukommt, da von dieser Art immer nur Einzeltiere festgestellt werden <strong>und</strong> größere Bestände<br />
auch nicht zu erwarten sind. Auch Flussbarsch (2,4 %) <strong>und</strong> Dreistachliger Stichling (2,1 %)<br />
stellen nur einen geringen Anteil am Gesamtspektrum. Als Hauptwirte kommen daher<br />
gegenwärtig vor allem Döbel (24,5 %) <strong>und</strong> Hasel (18,7 %) in Betracht. Zudem sind die<br />
Jungfischdichte aller festgestellten Wirtsfischarten <strong>und</strong> damit der Reproduktionserfolg gering,<br />
so dass eine Herabstufung auf „b“ erfolgte. Hierfür dürfte die geringe Ausstattung der Kleinen<br />
Helme mit geeigneten Laich- <strong>und</strong> Aufwuchshabitaten verantwortlich sein.<br />
Beeinträchtigungen: Das Einzugsgebiet der Kleinen Helme oberhalb Voigtstedt ist durch<br />
Ackerschläge <strong>und</strong> weitgehend intensiv genutzte Grünländer geprägt. Laubwälder oder -<br />
gehölze sind weiträumig nicht vorhanden. In Höhe des besiedelten Abschnittes wird die<br />
Kleine Helme von Grünländern <strong>und</strong> Gärten flankiert.<br />
Da die Kleine Helme als Vorflut zur Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen dient<br />
<strong>und</strong> von den Gemeinden im Einzugsgebiet (einschließlich Oberlauf in Sachsen-Anhalt)<br />
immer noch Siedlungsabwässer eingeleitet werden, ist die Nährstoffbelastung entsprechend<br />
hoch. Dies zeigt sich neben der Gewässertrübung an der Ufervegetation, welche von<br />
nährstoffliebenden Pflanzenarten bestimmt wird.<br />
51
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Zu dem Teilparameter Sedimentumlagerung <strong>und</strong> -verfrachtung, Feinsedimenteintrag liegen<br />
keine Angaben vor, so dass eine Bewertung nicht möglich ist.<br />
Die hohe Nährstofffracht <strong>und</strong> z.T. starke Verkrautung hat eine Verschlammung der<br />
Gewässersohle zur Folge, so dass regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich sind.<br />
Diese stellten in der Vergangenheit eine erhebliche Beeinträchtigung für die Bachmuschel-<br />
Population dar. Bei einer Gr<strong>und</strong>räumung im Herbst/Winter 1997/98 wurden (mindestens) ca.<br />
10 Tiere aus dem Gewässer entfernt, die am Ufer verendeten. Dies wurde zum Anlass<br />
genommen, in den nachfolgenden Jahren die Unterhaltung zu optimieren.<br />
Neozoen sind im PG vorhanden. So konnte im Jahr 2009 der Nutria beobachtet werden.<br />
Beobachtungen zur Prädation von Großmuscheln liegen nicht vor.<br />
Eine touristische Nutzung findet nicht statt.<br />
Tab. 16:<br />
Bewertung der Habitate der Bachmuschel (Unio crassus) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />
Helmegräben bei Artern“<br />
Zustand der Population<br />
Populationsgröße<br />
Siedlungsdichte<br />
Populationsstruktur / Reproduktionsrate<br />
Habitatqualität<br />
Lebensraum<br />
Fließgeschwindigkeit<br />
Gr<strong>und</strong>substrat <strong>und</strong> hyporheisches Interstitial<br />
Durchgängigkeit des Gewässers<br />
Nitratgehalt (NO 3 in mg/l oder Nitratstickstoffgehalt (NO 3-N in mg/l)<br />
Wirtsfischspektrum<br />
Beeinträchtigungen<br />
Nährstoffeinträge<br />
Sedimentumlagerung <strong>und</strong> -verfrachtung, Feinsedimenteintrag<br />
Habitat-ID 30010<br />
Gewässer<br />
Anteil Laub(misch)wald oder landwirtschaftlich ungenutzter bis sehr extensiv<br />
genutzter Flächen im Einzugsgebiet<br />
Gewässerunterhaltung<br />
Fraßdruck durch Neozoen<br />
Touristische Nutzung<br />
Gesamtbewertung<br />
Kleine Helme<br />
C<br />
c<br />
c<br />
c<br />
C<br />
c<br />
b<br />
c<br />
b<br />
c<br />
b<br />
C<br />
c<br />
keine Bewertung möglich<br />
c<br />
c<br />
b<br />
a<br />
C<br />
Neben der aktuell besiedelten Teilfläche der Kleinen Helme in Höhe der Ortslage Voigtstedt<br />
stellen die ober- <strong>und</strong> unterhalb gelegenen Abschnitte der Kleinen Helme in Richtung<br />
Landesgrenze bzw. Unstrut sowie der Graben 23 potenzielle Habitatflächen dar. Diese<br />
Abschnitte wurden als Entwicklungshabitate ausgewiesen.<br />
52
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
Erhaltungszustand<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tab. 17:<br />
Habitatentwicklungsflächen der Bachmuschel (Unio crassus) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />
Helmegräben bei Artern“<br />
Gewässer Habitat-ID Länge des Abschnitts [m]<br />
Kleine Helme oberhalb Umfluter 40006 824<br />
Kleine Helme unterhalb Umfluter 40007 4.380<br />
Graben 23 40008 7.524<br />
Gesamterhaltungszustand: Innerhalb des PG ist nur eine Habitatfläche der Bachmuschel<br />
bekannt. Der Gesamterhaltungszustand dieser Fläche ist „mittel-schlecht“ (C). Die Kleine<br />
Helme weist aufgr<strong>und</strong> ihres Ausbaugrades, der Nährstoffbelastung <strong>und</strong> der regelmäßig<br />
durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen keine günstigen Habitatbedingungen für die<br />
Bachmuschel auf.<br />
Soll-Ist-Vergleich: Durch entsprechende Maßnahmen muss darauf hingewirkt werden, v.a.<br />
habitatstrukturelle Parameter zu optimieren <strong>und</strong> somit die Habitatqualität an sich zu<br />
verbessern. Des weiteren müssen die mit „c“ bewerteten Beeinträchtigungen mittel- <strong>und</strong><br />
langfristig reduziert <strong>und</strong> auf ein nicht-erhebliches Maß gemindert werden. Unsicher ist<br />
hingegen, ob es gelingt, den Zustand der Population tatsächlich auf ein „gutes“ Niveau (B) zu<br />
heben.<br />
4.2.2.2 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)<br />
Allgemeine Charakteristik<br />
Das Hauptareal der atlanto-mediterran verbreiteten Helm-Azurjungfer liegt im südwestlichen<br />
Europa. In Deutschland befinden sich Bayern <strong>und</strong> Baden-Württemberg am Ostrand des<br />
geschlossenen Verbreitungsgebietes (KUHN 1998, STERNBERG et al. 1999). Nördlichere<br />
B<strong>und</strong>esländer werden nur lückenhaft besiedelt.<br />
Thüringen bildet zusammen mit Sachsen-Anhalt einen Verbreitungsschwerpunkt der Helm-<br />
Azurjungfer in Mittel- <strong>und</strong> Ostdeutschland. Die mit Abstand individuenreichste (mehrere<br />
H<strong>und</strong>ert Imagines) <strong>und</strong> bezüglich der Flächenverbreitung bedeutendste Population ist in der<br />
Helmeniederung zu finden, die naturräumlich dem Thüringer Becken mit Randplatten (D18)<br />
zuzuordnen ist. Das länderübergreifende Vorkommen ist von b<strong>und</strong>esweiter Bedeutung<br />
(siehe auch BUCHWALD et al. 2003, ZIMMERMANN et al. 2005).<br />
Die Helm-Azurjungfer ist eine Charakterart langsam fließender, im <strong>Offenland</strong> gelegener<br />
Gewässer mit reicher Submersvegetation. Natürliche Wiesenrinnsale <strong>und</strong> -bäche werden<br />
ebenso besiedelt wie anthropogen entstandene Meliorations-Gräben, sofern sie dem Habitatschema<br />
der Art entsprechen. Die Habitate sind überwiegend unbeschattet <strong>und</strong> gut durchlichtet,<br />
weisen ein lockeres Wasserried <strong>und</strong> eine reiche Submersvegetation auf. Auffallend<br />
ist, dass die Fortpflanzungsgewässer häufig von Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong>/oder Quellwasserzutritten<br />
beeinflusst sind <strong>und</strong> somit im Winter selten oder gar nicht durchfrieren <strong>und</strong> im Sommer nicht<br />
oder nur selten austrocknen. Zur Eiablage werden dichte Pflanzenbestände bevorzugt. Die<br />
Eier werden endophytisch <strong>und</strong> meist submers abgelegt, dabei nicht ausschließlich in Berula<br />
erecta, sondern z.B. auch in Callitriche-Polster, Eleocharis palustris, Elodea canadensis,<br />
Glyceria ssp., Nasturtium officinale, Phalaris ar<strong>und</strong>inacea u.a. (BUCHWALD 1989, STERNBERG<br />
et al. 1999). Die Entwicklungsdauer der Larven dauert in unseren Breiten in der Regel zwei<br />
Jahre. Der Höhepunkt der Flugzeit liegt zumeist zwischen Ende Mai <strong>und</strong> Ende Juli/Anfang<br />
August (KUHN 1998, STERNBERG et al. 1999, BUCHWALD et al. 2003).<br />
53
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Methodik<br />
Erfassungsmethodik<br />
Neben der Auswertung der zahlreichen vorhandenen Daten <strong>und</strong> Unterlagen zum Gebiet<br />
wurden im Jahr 2009 ergänzende eigene Erhebungen vorgenommen. Hierzu erfolgten<br />
während der Hauptflugzeit von C. mercuriale drei Begehungen (17.06., 25.06. <strong>und</strong><br />
03.07.2009) bei günstigen Witterungsbedingungen (sonnig, trocken, Schattentemperatur<br />
mind. 20 °C, kein oder wenig Wind). Die Abschätzung der Populationsgröße erfolgte durch<br />
Zählung der Imagines auf Standard-Untersuchungsstrecken von 100 m Länge entlang der<br />
besiedelten Gräben bzw. Fließgewässer. Die Erfassung wesentlicher Habitatparameter<br />
(emerse <strong>und</strong> submerse Vegetation, Besonnungsgrad, angrenzende Nutzungen) sowie ggf.<br />
von Beeinträchtigungen (Gewässerunterhaltung, Wasserführung, Nährstoffeinträge usw.)<br />
wurde entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels (siehe unten) vorgenommen.<br />
Methodik der Bewertung des Erhaltungszustandes<br />
Die Bewertung des Erhaltungszustandes folgt im Wesentlichen den in einem von PAN &<br />
ILÖK (2009) vorgelegten Entwurfsstand publizierten Vorgaben für ein b<strong>und</strong>esweites<br />
Monitoring. Entsprechend den regionalen Gegebenheiten werden bei der Bewertung des<br />
Erhaltungszustandes noch einmal kleinere Modifizierungen vorgenommen. Ergänzt wurden<br />
z.B. die Einschätzung der Einbindung in Metapopulationen <strong>und</strong> die fakultative Bewertung<br />
möglicher Nährstoffeinträge. Nährstoffeinträge sollten fakultativ bewertet werden, da sie nicht<br />
in jedem Fall über die Kriterien der Habitatqualität (Vegetation, angrenzende Nutzungen)<br />
erfasst werden können.<br />
Auch die Bewertung der Gewässerunterhaltung an Gräben wurde geringfügig verändert, da<br />
die im Entwurf von PAN & ILÖK (2009) vorgesehene Unterscheidung zwischen deutlich zu<br />
intensiver Gewässerunterhaltung (B) <strong>und</strong> viel zu intensiver Gewässerunterhaltung (C) nicht<br />
nachvollziehbar ist.<br />
Das für das Plangebiet angewandte Bewertungsschema für den Erhaltungszustand von<br />
Habitaten der Helm-Azurjungfer ist als Anlage beigefügt.<br />
Bestand <strong>und</strong> Habitatflächen im Plangebiet<br />
Die Helme-Unstrut-Niederung stellt einen der wichtigsten Verbreitungsschwerpunkte der<br />
Helm-Azurjungfer in Thüringen dar. Das Vorkommen setzt sich im Norden <strong>und</strong> Nordwesten<br />
auf dem Territorium Sachsen-Anhalts fort <strong>und</strong> ist demzufolge von länderübergreifender<br />
Bedeutung. Auf der thüringischen Seite bildet das FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben<br />
bei Artern“ einen wichtigen Bestandteil dieses Verbreitungsschwerpunktes, das<br />
besiedelte Gebiet reicht allerdings noch weit über dessen Grenzen hinaus.<br />
Die beiden Arten Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer sind im hier betrachteten FFH-Gebiet seit<br />
etwa zehn Jahren Gegenstand gezielter Untersuchungen <strong>und</strong> eines Artenmonitorings. Auf<br />
der Basis der vorhandenen Daten <strong>und</strong> der eigenen Erhebungen im Jahr 2009 können<br />
einerseits langjährige Vorkommensschwerpunkte benannt <strong>und</strong> andererseits Veränderungen<br />
in der Besiedlung einzelner Gewässerabschnitte aufgezeigt werden. Für die Abgrenzung<br />
aktueller Habitatflächen werden neben den eigenen Erhebungsdaten insbesondere die<br />
Arbeiten von BUTTSTEDT & BUTTSTEDT (2005, 2008a, b), PETZOLD (2008) <strong>und</strong> BÖSCHA<br />
(2001) herangezogen. Im Ergebnis lassen sich für das FFH-Gebiet fünf Gewässer bzw.<br />
Gewässerabschnitte als Habitatflächen der Helm-Azurjungfer benennen:<br />
− die Kleine Helme von unterhalb der Ortslage Voigtstedt bis zur Mündung in die<br />
Unstrut (Habitat-ID 30001),<br />
54
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
− der Graben 23 von der nördlichen Grenze des FFH-Gebietes bis zur Einmündung<br />
des Grabens 44 (ID 30002),<br />
− der Graben 38 von der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> der sich an diesen<br />
anschließende in N-S-Richtung verlaufende Teil des Grabens 44 bis zur Einmündung<br />
in den Graben 23 (ID 30003),<br />
− der Graben nordöstlich von Voigtstedt von der nördlichen Grenze des FFH-Gebietes<br />
<strong>und</strong> der sich daran anschließende S12/35 bis zur Einmündung in den Graben 23 (ID<br />
30004),der Graben nordöstlich der Ölmühle Artern <strong>und</strong> östlich der Kleinen Helme <strong>und</strong><br />
der Südostteil des Helmegrabens (ID 30005).<br />
Die Tab. 18 gibt eine Übersicht über die Längen der besiedelten Gewässerabschnitte, die im<br />
Zeitraum bis 2008 ermittelten maximalen Individuendichten sowie die im Jahr 2009<br />
festgestellten Individuendichten. Bezüglich der Gewässerlängen ist anzumerken, dass die<br />
Gewässerabschnitte in den vergangenen Jahren nicht gleichmäßig von C. mercuriale<br />
besiedelt waren bzw. nicht in jedem Fall in voller Länge für eine kontinuierliche Besiedlung<br />
geeignet sind. Lediglich für die Kleine Helme lässt sich eine mehr oder weniger durchgängige<br />
Besiedlung feststellen. Letztere bildet zusammen mit dem Helmegraben die<br />
derzeitig wichtigsten Habitate im FFH-Gebiet. Im Jahr 2009 konnten an der Kleinen Helme<br />
bis zu 60 Individuen/100 m <strong>und</strong> am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) bis zu 50<br />
Individuen/100 m festgestellt werden. Demzufolge werden zwar nicht die Maximalzahlen der<br />
vergangenen Jahre erreicht, doch heben sich die beiden Gewässerläufe damit deutlich von<br />
den übrigen drei Habitaten ab, an denen eine weitaus geringere Individuendichte festgestellt<br />
wurde.<br />
Tab. 18:<br />
Habitate der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />
Helmegräben bei Artern“<br />
Gewässer Habitat-ID Länge des<br />
besiedelten<br />
Abschnitts [m]<br />
Max. Individuendichte<br />
(Ind./100 m) bis 2008<br />
Individuendichte<br />
(Ind./100 m) 2009<br />
Kleine Helme 30001 4.045 78 60<br />
Graben 23 bis zur<br />
Einmündung des<br />
Grabens 44<br />
Graben 38 <strong>und</strong> in N-S-<br />
Richtung verlaufender<br />
Teil des Grabens 44<br />
Graben nordöstlich<br />
Voigtstedt <strong>und</strong> Graben<br />
S12/35<br />
Graben nordöstlich<br />
Ölmühle Artern <strong>und</strong> der<br />
Südost-Teil des<br />
Helmegrabens<br />
Habitat-Entwicklungsflächen<br />
30002 4.751 180 50<br />
30003 2.000 50 15<br />
30004 716 18 10<br />
30005 2.108 60 5<br />
Neben den aktuell besiedelten Gewässerabschnitten existieren im PG weitere Gräben,<br />
welche für eine Besiedlung durch C. mercuriale prinzipiell geeignet sind. Für eine Wiederherstellung<br />
geeigneter Habitatbedingungen ist jedoch zunächst die Umsetzung entsprechender<br />
Entwicklungsmaßnahmen erforderlich. Als Habitat-Entwicklungsflächen werden zwei<br />
Gewässer ausgewiesen:<br />
− der Graben 23 von der Einmündung des Grabens 44 bis zur südlichen Grenze des<br />
FFH-Gebietes bei Kalbsrieth auf einer Länge von ca. 2.700 m (ID 40001),<br />
55
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
− der Graben 53 von der östlichen Grenze des FFH-Gebietes bis zur Mündung in den<br />
Graben 23 auf einer Länge von ca. 1.250 m (ID 40002).<br />
In beiden Fällen liegen zumindest für Teilabschnitte frühere Nachweise der Helm-Azurjungfer<br />
vor, am Graben 23 (SO-Teil) an den Brückenbereichen auch in höherer Individuendichte.<br />
Sowohl 2008 (BUTTSTEDT & BUTTSTEDT 2008 a, b) als auch 2009 wurden hier jedoch keine<br />
Individuen festgestellt. Der Graben 23 (Südost-Teil) zeichnet sich durch einen hohen<br />
Deckungsgrad der Emersvegetation von nahe 100 % aus <strong>und</strong> sollte mit Hilfe geeigneter<br />
Maßnahmen (Sohlberäumung, verstärkte Krautungen) als Habitatfläche optimiert werden.<br />
Der Graben 53 wies im Jahr 2009 keine ausreichende Fließbewegung auf. Hier sind<br />
zunächst die Möglichkeiten einer optimierten Wasserführung zu prüfen. Nachweise der<br />
Helm-Azurjungfer im Jahr 2008 beschränkten sich auf die östlichsten Grabenabschnitte<br />
(BUTTSTEDT 2008 a, b).<br />
Tab. 19:<br />
Habitatentwicklungsflächen der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
Gewässer Habitat-ID Länge des Abschnitts [m]<br />
Graben 23 von der Einmündung des Grabens<br />
44 bis zur südlichen FFH-Gebietsgrenze<br />
Graben 53 von der östlichen FFH-Gebietsgrenze<br />
bis zur Mündung in den Graben 23<br />
40001 2.773<br />
40002 1.255<br />
Bewertung des Erhaltungszustandes<br />
Zustand der Population: Mit der Individuendichte von 60 bzw. 50 Ind./100 m erreichen die<br />
(Teil-)Populationen an der Kleinen Helme <strong>und</strong> am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) eine<br />
gute Bewertung (b). An den übrigen drei Habitaten ist die Individuendichte für eine günstige<br />
Bewertung zu niedrig (c). Positiv zu bewerten ist jedoch für alle fünf Habitate die Einbindung<br />
in Metapopulationen. Da sich in einem Umkreis von 2 km jeweils mehrere weitere<br />
Vorkommen befinden, kann das Kriterium in allen Fällen als „sehr gut“ eingeschätzt werden.<br />
Demzufolge ergibt sich für alle fünf Populationen in der Gesamtheit eine gute Bewertung (B).<br />
Habitatqualität: Alle fünf Habitate weisen einen insgesamt guten Erhaltungszustand auf (B).<br />
Deutliche Unterschiede bestehen im Deckungsgrad der emersen Vegetation, welcher<br />
insbesondere am Graben 23 (NW- <strong>und</strong> Mittelteil) <strong>und</strong> streckenweise am Graben 38 <strong>und</strong> dem<br />
sich anschließenden Teil des Grabens 44 pessimale Werte erreicht (c). Nach BUTTSTEDT &<br />
BUTTSTEDT (2008a) ist mit dem seit 2003 stetig zunehmenden Deckungsgrad der<br />
Emersvegetation im Graben 38 <strong>und</strong> dem sich anschließenden Teil des Grabens 44 auch ein<br />
ständiger Rückgang der Individuendichten am Gewässer zu verzeichnen. Auch aktuell weist<br />
der emerse Bewuchs – überwiegend mit Igelkolbenröhricht – einen Deckungsgrad von<br />
nahezu 100 % auf. Die Imagines der Helm-Azurjungfer konzentrieren sich an wenigen etwas<br />
offeneren Bereichen <strong>und</strong> an den Brücken.<br />
Wintergrüne submerse Vegetation ist in allen besiedelten Habitaten in guter Ausprägung (b)<br />
vorhanden. Der Besonnungsgrad ist am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) (ID 30002) <strong>und</strong><br />
am Graben nordöstlich Voigtstedt sowie Graben S12/35 (ID 30004) „sehr gut“ (a), an den<br />
übrigen Gewässern durch Gehölzbeschattung streckenweise eingeschränkt, insgesamt aber<br />
noch „gut“ (b). Die angrenzenden Nutzungen können im Fall des Grabens 38 <strong>und</strong> dem sich<br />
anschließenden Teil des Grabens 44 (ID 30003) wegen der bis an das Gewässer<br />
heranreichenden ackerbaulichen Nutzung nicht als günstig (c) eingeschätzt werden. An den<br />
sonstigen Habitaten herrscht eine Grünlandnutzung vor.<br />
Beeinträchtigungen: Eine zu intensive Gewässerunterhaltung spielt als Beeinträchtigung<br />
keine Rolle im Gebiet. Stattdessen bestehen am Graben 23 <strong>und</strong> am Graben 38 <strong>und</strong> dem<br />
sich anschließenden Teil des Grabens 44 deutliche Defizite bezüglich der<br />
56
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Gewässerunterhaltung (c). Für eine Verbesserung der Habitatverhältnisse müsste an den<br />
Gewässern eine stärkere Zurückdrängung der Röhrichtvegetation angestrebt werden. Die<br />
Wasserführung ist in vier der fünf Habitate nicht wesentlich eingeschränkt, an der Kleinen<br />
Helme, am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) <strong>und</strong> am Graben 38 <strong>und</strong> dem sich<br />
anschließenden Teil des Grabens 44 bestehen diesbezüglich sehr gute Verhältnisse (a). Der<br />
Graben nordöstlich Voigtstedt führt allerdings nur in seinem unteren Abschnitt ausreichend<br />
Wasser. Auch am Graben nordöstlich der Ölmühle Artern konnte im Jahr 2009 im oberen<br />
Abschnitt keine Fließbewegung festgestellt werden. Hier wird die Wasserführung in längeren<br />
Abschnitten als wahrscheinlich unzureichend bewertet (c), doch unterliegt diese<br />
möglicherweise auch jahrweise stärkeren Schwankungen. Nährstoffeinträge müssen vor<br />
allem für den Graben 38 <strong>und</strong> den sich anschließenden Teil des Grabens 44 aufgr<strong>und</strong> der<br />
Nähe zu Ackerflächen in stärkerem Maße angenommen werden (c). In der Gesamtheit sind<br />
damit nur die Kleine Helme <strong>und</strong> der Graben nordöstlich Voigtstedt ohne stärkere<br />
Beeinträchtigungen.<br />
Tab. 20:<br />
Bewertung der Habitate der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet „Mönchenried<br />
<strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
* gutachterlich nach C abgewertet (siehe Text)<br />
Habitat-ID 30001 30002 30003 30004 30005<br />
Gewässer<br />
Kleine Helme<br />
Graben 23<br />
(NW- <strong>und</strong><br />
Mittelteil)<br />
Graben 38 <strong>und</strong><br />
in N-S-<br />
Richtung<br />
verlaufender<br />
Teil des<br />
Grabens 44<br />
Graben<br />
nordöstlich<br />
Voigtstedt <strong>und</strong><br />
Graben S12/35<br />
Graben<br />
nordöstlich<br />
Ölmühle Artern<br />
<strong>und</strong> SO-Teil des<br />
Helmegrabens<br />
Zustand der Population B B B B B<br />
Bestandsgröße Imagines/100 m b b c c c<br />
Einbindung in Metapopulation a a a a a<br />
Zustand des Habitats B B B B B<br />
Emerse Vegetation b c c b b<br />
Wintergrüne submerse Vegetation b b b b b<br />
Besonnung b a b a b<br />
Angrenzende Nutzungen a b c b b<br />
Beeinträchtigungen B C C B C<br />
Gewässerunterhaltung a c c b b<br />
Wasserführung a a a b c<br />
Nährstoffeinträge b b c b b<br />
Gesamtbewertung B B C* B C*<br />
Gesamt-Erhaltungszustand: Drei der fünf Habitate erreichen eine insgesamt gute Bewertung<br />
(B) <strong>und</strong> weisen damit einen günstigen Erhaltungszustand auf, wenngleich bezüglich<br />
einzelner Kriterien vor allem am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) deutliche Defizite<br />
bestehen. Zwei Habitate (ID 30003, 30005) werden gutachterlich nach C abgestuft, weisen<br />
also keinen günstigen Erhaltungszustand auf. Aufgr<strong>und</strong> der stärkeren Beeinträchtigungen,<br />
geringen Individuenzahlen <strong>und</strong> im Fall des Grenzgrabens auch unzureichenden<br />
Habitatbedingungen fallen die beiden Flächen im Vergleich zu den übrigen Habitaten<br />
deutlich ab, so dass eine gute Gesamtbewertung nicht gerechtfertig erscheint.<br />
Einzelflächenübergreifende Bewertung: Für das Gesamtgebiet ist gegenwärtig von einem<br />
noch guten Zustand der Population der Helm-Azurjungfer (B) auszugehen. Ausschlaggebend<br />
hierfür sind in erster Linie die individuenreichen Vorkommen an der Kleinen Helme <strong>und</strong> am<br />
Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) <strong>und</strong> die hier noch weitgehend guten<br />
Habitatverhältnisse. Positiv wirkt sich zudem die Einbindung der einzelnen Vorkommen in<br />
57
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
eine über die Grenzen des FFH-Gebietes hinausgehende Metapopulationsstruktur aus. Im<br />
Fall der Nichtumsetzung bestandserhaltender Maßnahmen muss auch auf der Ebene des<br />
Gesamtgebietes mit Verschlechterungen gerechnet werden.<br />
Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle Erhaltungszustand der Habitate wird dem Gebietspotenzial<br />
nicht in vollem Umfang gerecht. Nur drei der fünf Habitate weisen einen guten<br />
Erhaltungszustand auf, bei zwei Gewässern ist zunächst die Wiederherstellung eines<br />
günstigen Zustands erforderlich. Zumindest für die Kleine Helme <strong>und</strong> den Helmegraben ist<br />
außerdem eine deutliche Verbesserung des Zustands <strong>und</strong> ein sehr guter Gesamterhaltungszustand<br />
(A) möglich <strong>und</strong> auch anzustreben. Darüber hinaus existieren mehrere Gewässer,<br />
die für eine Besiedlung geeignet erscheinen, aktuell aber aufgr<strong>und</strong> unzureichender<br />
Strukturen keine regelmäßigen Vorkommen aufweisen. Somit ist in der Gesamtheit das hohe<br />
Gebietspotenzial nicht in vollem Umfang ausgeschöpft, Verbesserungen sind jedoch mit der<br />
Umsetzung geeigneter Maßnahmen möglich.<br />
4.2.2.3 Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum)<br />
Allgemeine Charakteristik<br />
Die Vogel-Azurjungfer ist ein pontomediterranes Faunenelement mit einem Verbreitungszentrum<br />
von Südosteuropa bis zum Schwarzen Meer. In Mittel- <strong>und</strong> Westeuropa existieren<br />
nur vergleichsweise wenige <strong>und</strong> zumeist lokal eng begrenzte Vorkommen. In Deutschland<br />
bildet Bayern das wesentliche Verbreitungszentrum der Art (BURBACH & ELLWANGER 2006).<br />
Daneben ist auch der Grenzraum zwischen Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Thüringen ein wichtiger<br />
Verbreitungsschwerpunkt in Mittel- <strong>und</strong> Ostdeutschland. Aus Sachsen <strong>und</strong> Brandenburg<br />
wurden jeweils nur einzelne F<strong>und</strong>orte gemeldet (BROCKHAUS 2005). Außerdem kommt die<br />
Art in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen <strong>und</strong> Rheinland-Pfalz vor<br />
(BURBACH & ELLWANGER 2006).<br />
In Thüringen stellt die Helme-Unstrut-Niederung das wahrscheinlich einzige Vorkommensgebiet<br />
von C. ornatum dar (ZIMMERMANN et al. 2005). Auch für diese Art beinhaltet das FFH-<br />
Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ bedeutende Vorkommensgewässer, das<br />
gesamte Verbreitungsgebiet reicht jedoch über die Grenzen des FFH-Gebietes hinaus. Die<br />
Habitatstrukturen ähneln sehr stark den Verhältnissen bei der Helm-Azurjungfer, die Vogel-<br />
Azurjungfer tritt in den meisten Fällen zusammen mit Coenagrion mercuriale auf.<br />
Methodik<br />
Erfassungsmethodik<br />
Die Erfassungsmethodik entspricht dem Vorgehen bei der Helm-Azurjungfer (Coenagrion<br />
mercuriale), siehe dort.<br />
Methodik der Bewertung des Erhaltungszustandes<br />
Die Vogel-Azurjungfer ist erst im Zuge der EU-Osterweiterung in den Anhang II der FFH-<br />
Richtlinie aufgenommen worden (vgl. BURBACH & ELLWANGER 2006). Der von PAN & ILÖK<br />
(2009) vorgelegte Entwurfsstand enthält nur ein fragmentarisches Bewertungsschema für die<br />
Vogel-Azurjungfer. Insbesondere die Parameter der Habitatqualität sind mit keinerlei<br />
Vorgaben oder Schwellenwerten untersetzt. In Anlehnung an die Methodik bei der Helm-<br />
Azurjungfer wird ein entsprechendes Bewertungsverfahren vorgeschlagen <strong>und</strong> als Anlage<br />
beigefügt. Die Schwellenwerte für die Zustandsbewertung der Population müssen jedoch aus<br />
zweierlei Gründen nach unten korrigiert werden:<br />
58
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
1. Die durchschnittlichen Populationsgrößen sind in Thüringen wohl kaum mit denjenigen in<br />
Bayern vergleichbar. Offenbar tritt sie hier – außerhalb des Hauptareals – generell in viel<br />
kleineren Bestandsgrößen auf. In Thüringen ermittelten SERFLING et al. (2004) an 20<br />
Zählstrecken eine durchschnittliche Individuendichte von 27 Ind./100 m, die Mehrzahl der<br />
Gewässer wies deutlich weniger als 50 Ind./100 m auf. Dessen ungeachtet handelt es sich<br />
um beständige <strong>und</strong> seit mehreren Jahren nachzuweisende Populationen.<br />
2. Identische Schwellenwerte für die Populationsbewertung der Helm-Azurjungfer <strong>und</strong> der<br />
Vogel-Azurjungfer sind aus fachlicher Sicht nicht nachzuvollziehen. Letztere ist nicht nur in<br />
Thüringen viel seltener als C. mercuriale <strong>und</strong> tritt in deutlich geringeren Individuendichten<br />
auf. BUTTSTEDT & ZIMMERMANN (1999) ermittelten an syntopen Vorkommen beider Arten im<br />
Grenzraum von Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Thüringen einen Anteil der Vogel-Azurjungfer von etwa<br />
8 %. Nach eigenen Erhebungen liegen die Werte stellenweise noch weit darunter (vgl. RANA<br />
2002).<br />
Unter Berücksichtigung der für Mitteldeutschland vorliegenden Bef<strong>und</strong>e werden die<br />
Schwellenwerte der Individuenzahlen daher halbiert (siehe Anlage).<br />
Bestand <strong>und</strong> Habitatflächen im Plangebiet<br />
Für die Vogel-Azurjungfer stellt die Helme-Unstrut-Niederung das einzige bekannte<br />
Vorkommensgebiet in Thüringen dar. Auch bei dieser Art setzt sich das Vorkommen im<br />
Norden <strong>und</strong> Nordwesten auf dem Territorium Sachsen-Anhalts fort <strong>und</strong> ist demzufolge von<br />
länderübergreifender Bedeutung. Das FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei<br />
Artern“ bildet einen wichtigen Bestandteil dieses Verbreitungsschwerpunktes, das besiedelte<br />
Gebiet reicht allerdings noch über dessen Grenzen hinaus (Kohärenzaspekt!).<br />
Auch bei der Vogel-Azurjungfer werden für die Abgrenzung aktueller Habitatflächen neben<br />
den eigenen Erhebungsdaten die Arbeiten von BUTTSTEDT & BUTTSTEDT (2005, 2008a, b),<br />
PETZOLD (2008) <strong>und</strong> BÖSCHA (2001) herangezogen. Im Ergebnis lassen sich für das FFH-<br />
Gebiet drei Gewässer bzw. Gewässerabschnitte als Habitatflächen der Vogel-Azurjungfer<br />
benennen:<br />
− die Kleine Helme von unterhalb der Ortslage Voigtstedt bis zur Mündung in die<br />
Unstrut (Habitat-ID 30006),<br />
− der Graben 23 von der nördlichen Grenze des FFH-Gebietes bis zur Einmündung<br />
des Grabens 44 (ID 30007),<br />
− der Graben nordöstlich der Ölmühle Artern <strong>und</strong> östlich der Kleinen Helme (ID 30008).<br />
Die Tab. 21 gibt eine Übersicht über die Längen der besiedelten Gewässerabschnitte, die im<br />
Zeitraum bis 2008 ermittelten maximalen Individuendichten sowie die im Jahr 2009 festgestellten<br />
Individuendichten. Bezüglich der Gewässerlängen ist anzumerken, dass die<br />
Gewässerabschnitte in den vergangenen Jahren nicht gleichmäßig von C. ornatum besiedelt<br />
waren bzw. nicht in jedem Fall in voller Länge für eine kontinuierliche Besiedlung geeignet<br />
sind. An den drei Gewässern tritt die Vogel-Azurjungfer stets gemeinsam mit C. mercuriale<br />
auf, die Individuenzahlen sind jedoch um ein Vielfaches geringer. Die Individuendichten<br />
erreichen ca. 3-8 % derjenigen der Helm-Azurjungfer, lediglich am Graben nordöstlich der<br />
Ölmühle Artern lagen sie zeitweise höher (maximal bis ca. 22 %). Letztgenanntes Gewässer<br />
(ID 30008) wird aufgr<strong>und</strong> der früheren Daten als Habitatfläche aufgenommen, im Jahr 2009<br />
konnten hier keine Imagines von C. ornatum beobachtet werden. Die Individuenzahlen an<br />
den beiden im Jahr 2009 bestätigten Habitaten liegen weitaus niedriger als die früher<br />
ermittelten Werte, es konnten jeweils nur wenige Einzeltiere gef<strong>und</strong>en werden – an der<br />
Kleinen Helme ca. 1,2 km südlich des Sportplatzes Voigtstedt <strong>und</strong> parallel am Helmegraben<br />
auf etwa gleicher Höhe.<br />
59
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
Erhaltungszustand<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tab. 21:<br />
Habitate der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben<br />
bei Artern“<br />
Gewässer Habitat-ID Länge des<br />
besiedelten<br />
Abschnitts [m]<br />
Max. Individuendichte<br />
(Ind./100 m) bis 2008<br />
Individuendichte<br />
(Ind./100 m) 2009<br />
Kleine Helme 30006 4.045 6 2<br />
Graben 23 (NW- <strong>und</strong><br />
Mittelteil)<br />
Graben nordöstlich<br />
Ölmühle Artern <strong>und</strong><br />
SO-Teil des<br />
Helmegrabens<br />
30007 4.751 6 3<br />
30008 2.108 13 0<br />
Habitat-Entwicklungsflächen<br />
Die Habitat-Entwicklungsflächen entsprechen den für die Helm-Azurjungfer ausgewiesenen<br />
Flächen zuzüglich des Grabens nordöstlich von Voigtstedt mit dem Graben S12/35. Mit Hilfe<br />
geeigneter Maßnahmen sollte mittel- bis langfristig angestrebt werden, die folgenden<br />
Gewässer gezielt als Habitate der Vogel-Azurjungfer zu entwickeln:<br />
− Graben 38, in Nord-Süd-Richtung verlaufender Teil des Grabens 44 sowie daran<br />
anschließend der Graben 23 bis zur südlichen Grenze des FFH-Gebietes bei<br />
Kalbsrieth auf einer Länge von ca. 4.770 m (ID 40003),<br />
− der Graben 53 von der östlichen Grenze des FFH-Gebietes bis zur Mündung in den<br />
Graben 23 auf einer Länge von ca. 1.250 m (ID 40004),<br />
− der Graben nordöstlich von Voigtstedt von der nördlichen Grenze des FFH-Gebietes<br />
<strong>und</strong> der sich daran anschließende S12/35 bis zur Einmündung in den Graben 23 auf<br />
einer Länge von ca. 700 m (ID 40005).<br />
Tab. 22:<br />
Habitatentwicklungsflächen der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
Gewässer Habitat-ID Länge des Abschnitts [m]<br />
Graben 38 <strong>und</strong> in N-S-Richtung verlaufender Teil des Grabens<br />
44, daran anschließend Graben 23 von der Einmündung des<br />
Grabens 44 bis zur südlichen FFH-Gebietsgrenze<br />
Graben 53 von der östlichen FFH-Gebietsgrenze bis zur<br />
Mündung in den Graben 23<br />
der Graben nordöstlich von Voigtstedt von der nördlichen<br />
Grenze des FFH-Gebietes <strong>und</strong> der sich daran anschließende<br />
S12/35 bis zur Einmündung in den Graben 23<br />
40003 4.773<br />
40004 1.255<br />
40005 716<br />
Bewertung des Erhaltungszustandes<br />
Zustand der Population: Da an allen drei Habitaten nur wenige Einzeltiere gef<strong>und</strong>en wurden,<br />
kann aufgr<strong>und</strong> der äußerst niedrigen Individuendichten keine günstige Bewertung der<br />
Bestandsgröße erfolgen (c). Positiv zu bewerten ist allenfalls die Einbindung in eine Metapopulation,<br />
da im Umkreis von 2 km jeweils 1-2 weitere Vorkommen existieren, was einer<br />
guten Bewertung (b) entspricht. Aufgr<strong>und</strong> der nur wenigen Einzelf<strong>und</strong>e <strong>und</strong> des<br />
offensichtlichen Rückgangs der Art im Vergleich zu früheren Jahren kann zum jetzigen Zeitpunkt<br />
nicht von einem günstigen Zustand der Population ausgegangen werden, es wird eine<br />
Aggregation nach „Gesamt-C“ vorgenommen (mittel-schlecht).<br />
60
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Habitatqualität: Die drei Habitate weisen einen insgesamt guten Erhaltungszustand auf (B).<br />
Wie auch im Fall der Helm-Azurjungfer weist aber der Deckungsgrad der emersen<br />
Vegetation vor allem am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) pessimale Werte von nahe<br />
100 % auf (c). Nach BUTTSTEDT & BUTTSTEDT (2008a) ist mit dem seit 2003 stetig<br />
zunehmenden Deckungsgrad der Emersvegetation im Grenzgraben auch ein anhaltender<br />
Rückgang von C. ornatum am Gewässer zu verzeichnen. Es konnten auch in den<br />
vergangenen Jahren meist nur noch wenige Individuen gef<strong>und</strong>en werden, im Jahr 2008<br />
gelangen gar keine F<strong>und</strong>e der Art.<br />
Wintergrüne submerse Vegetation ist in allen besiedelten Habitaten in guter Ausprägung (b)<br />
vorhanden. Der Besonnungsgrad ist am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) „sehr gut“ (a),<br />
an den zwei anderen Gewässern durch Gehölzbeschattung streckenweise eingeschränkt,<br />
insgesamt aber noch „gut“ (b). Die angrenzenden Nutzungen können aufgr<strong>und</strong> des<br />
vorherrschenden Grünlands als „gut“ eingeschätzt werden.<br />
Beeinträchtigungen: Eine zu intensive Gewässerunterhaltung spielt als Beeinträchtigung<br />
keine Rolle im Gebiet. Vielmehr bestehen am Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil)<br />
erhebliche Defizite bezüglich der Gewässerunterhaltung (c). Für eine Verbesserung der<br />
Habitatverhältnisse muss hier eine deutliche Zurückdrängung der Röhrichtvegetation<br />
angestrebt werden. Die Wasserführung ist an Kleiner Helme <strong>und</strong> Graben 23 (NW- <strong>und</strong><br />
Mittelteil) „sehr gut“ (a), am Graben nordöstlich der Ölmühle Artern konnte im Jahr 2009 im<br />
oberen Abschnitt keine Fließbewegung festgestellt werden. Hier ist die Wasserführung in<br />
längeren Abschnitten als wahrscheinlich unzureichend einzuschätzen (c), doch unterliegt<br />
diese möglicherweise auch jahrweise stärkeren Schwankungen. Nährstoffeinträge müssen<br />
zwar angenommen werden (b), spielen aber aufgr<strong>und</strong> der angrenzenden Grünlandnutzung<br />
nicht die entscheidende Rolle. In der Gesamtheit ist damit nur die Kleine Helme ohne<br />
stärkere Beeinträchtigungen.<br />
Tab. 23:<br />
Bewertung der Habitate der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet „Mönchenried<br />
<strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
* gutachterlich nach C abgewertet (siehe Text)<br />
Habitat-ID 30006 30007 30008<br />
Gewässer<br />
Kleine Helme<br />
Graben 23 (NW- <strong>und</strong><br />
Mittelteil)<br />
Graben nordöstlich<br />
Ölmühle Artern <strong>und</strong><br />
SO-Teil des Helmegrabens<br />
Zustand der Population C C C<br />
Bestandsgröße Imagines/100 m c c c<br />
Einbindung in Metapopulation b b b<br />
Zustand des Habitats B B B<br />
Emerse Vegetation b c b<br />
Wintergrüne submerse Vegetation b b b<br />
Besonnung b a b<br />
Angrenzende Nutzungen a b b<br />
Beeinträchtigungen B C C<br />
Gewässerunterhaltung a c b<br />
Wasserführung a a c<br />
Nährstoffeinträge b b b<br />
Gesamtbewertung B C C<br />
Gesamt-Erhaltungszustand: Nur eines der drei Habitate (Kleine Helme) erreicht eine<br />
insgesamt gute Bewertung (B) <strong>und</strong> weist damit einen günstigen Erhaltungszustand auf. Zwei<br />
Habitate (Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil) <strong>und</strong> Graben nordöstlich der Ölmühle Artern<br />
<strong>und</strong> Südost-Teil des Helmegrabens) befinden sich gegenwärtig nicht in einem günstigen<br />
61
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Erhaltungszustand (C). Ursache hierfür sind die äußerst geringen Individuenzahlen sowie die<br />
stärkeren Beeinträchtigungen in Form einer nicht ausreichenden Gewässerpflege bzw. einer<br />
unzureichenden Wasserführung.<br />
Einzelflächenübergreifende Bewertung: Für das Gesamtgebiet kann gegenwärtig kaum von<br />
einem günstigen Zustand der Population der Vogel-Azurjungfer ausgegangen werden (C).<br />
Zwar weist die Kleine Helme als wichtigstes Vorkommensgewässer auf einer Lauflänge von<br />
mehr als 4 km ein hohes Besiedlungspotenzial auf. Andere Habitate befinden sich<br />
momentan aber in keinem günstigen Zustand.<br />
Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle Erhaltungszustand der Habitate wird dem Gebietspotenzial<br />
nicht in vollem Umfang gerecht. Nur eines der drei Habitate weist einen guten<br />
Erhaltungszustand auf, bei zwei Gewässern ist zunächst die Wiederherstellung eines<br />
günstigen Zustands erforderlich. Für die Kleine Helme <strong>und</strong> den Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong><br />
Mittelteil) ist außerdem eine deutliche Verbesserung des Zustands <strong>und</strong> ein sehr guter<br />
Gesamterhaltungszustand (A) möglich <strong>und</strong> anzustreben. Darüber hinaus existieren weitere<br />
Gewässer, die für eine Besiedlung geeignet erscheinen, aktuell aber aufgr<strong>und</strong><br />
unzureichender Strukturen keine regelmäßigen Vorkommen aufweisen. Somit ist in der<br />
Gesamtheit auch im Fall der Vogel-Azurjungfer das hohe Gebietspotenzial nicht<br />
ausgeschöpft, Verbesserungen sind jedoch mit der Umsetzung geeigneter Maßnahmen<br />
möglich.<br />
4.2.2.4 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)<br />
Allgemeine Charakteristik<br />
Die Grüne Keiljungfer ist ein eurosibirisches Faunenelement, das Hauptverbreitungsgebiet<br />
liegt in Osteuropa. Deutschland befindet sich bereits an der Westgrenze des geschlossenen<br />
Verbreitungsgebietes, wo vor allem Bayern (GRIMMER & WERZINGER 1998), Niedersachsen<br />
(Lüneburger Heide, Weser), das Oberrheinische Tiefland <strong>und</strong> die östlichen B<strong>und</strong>esländer im<br />
Einzugsgebiet von Oder, Neiße, Spree <strong>und</strong> Elbe besiedelt werden (SUHLING et al. 2003). Die<br />
Art zeigt seit den 1990er Jahren im Fließgewässersystem Mitteldeutschlands eine<br />
unvermindert anhaltende <strong>und</strong> kontinuierliche Ausbreitung. In Thüringen sind Vorkommen von<br />
der Saale <strong>und</strong> der unteren Unstrut bekannt, weitere F<strong>und</strong>e stammen aus der Föritzaue <strong>und</strong><br />
dem Altenburger Lössgebiet (ZIMMERMANN et al. 2005). In der Helme-Unstrut-Niederung<br />
gelangen erste Beobachtungen der Art an der Helme bei Katharinenrieth im Jahr 2002<br />
(RANA 2002). Außerdem sind zwischenzeitlich zahlreiche Nachweise von der Unstrut<br />
unterhalb des hier betrachteten Abschnitts bis zur Mündung in die Saale bei Naumburg<br />
bekannt (vgl. u.a. MÜLLER & STEGLICH 2004, SCHULZE & SY 2008).<br />
Die Grüne Keiljungfer ist eine Charakterart großer bis mittelgroßer Flüsse der Ebene <strong>und</strong> des<br />
Hügellands, doch werden oftmals auch schmalere Gewässerläufe besiedelt. Von Bedeutung<br />
sind ein strukturreicher, nicht zu stark verschlammter Gewässergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> eine ausreichende<br />
Fließbewegung. Der Besonnungsgrad kann sehr unterschiedlich ausfallen, es werden auch<br />
stärker beschattete Fließgewässer, z.B. in Wald- oder Waldrandlagen, besiedelt sofern sie<br />
über einen entsprechenden Strukturreichtum verfügen.<br />
Die Art ist bisher nicht im SDB des FFH-Gebietes geführt.<br />
Methodik<br />
Erfassungsmethodik<br />
Es werden die vorhandenen Daten <strong>und</strong> Unterlagen ausgewertet, in erster Linie die Arbeiten<br />
von BUTTSTEDT & BUTTSTEDT (2005, 2008a, b) sowie die entsprechenden Artverbreitungsdaten<br />
der TLUG. Eigene Geländeerhebungen zur Grünen Keiljungfer fanden nicht statt.<br />
62
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
Erhaltungszustand<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Methodik der Bewertung des Erhaltungszustandes<br />
Die Bewertung des Erhaltungszustandes folgt im Wesentlichen den von PAN & ILÖK (2009)<br />
publizierten Vorgaben für ein b<strong>und</strong>esweites Monitoring. Ergänzt wurde der Parameter<br />
„Sonstige Beeinträchtigungen“. Als solche können z.B. Maßnahmen der<br />
Gewässerunterhaltung, Änderungen des Abflussregimes oder intensive Nutzungen des<br />
Gewässerumfeldes, welche sich negativ auf die Gewässerhabitate auswirken, in die<br />
Bewertung einbezogen werden. Das Bewertungsschema ist als Anlage beigefügt.<br />
Bestand <strong>und</strong> Habitatflächen im Plangebiet<br />
Vorkommen der Grünen Keiljungfer beschränken sich im PG entsprechend dem<br />
gegenwärtigen Kenntnisstand auf den Flusslauf der Unstrut südlich der Ölmühle Artern bis<br />
Ritteburg. Aus den Jahren 2006 <strong>und</strong> 2007 liegen für den Flussabschnitt sieben<br />
F<strong>und</strong>meldungen vor, darunter mehrere Nachweise von Exuvien. Demzufolge ist für den<br />
kurzen Flussabschnitt innerhalb des FFH-Gebietes auch die Bodenständigkeit der Art sicher<br />
belegt, <strong>und</strong> der Gewässerabschnitt kann vollständig als Habitatfläche der Grünen Keiljungfer<br />
ausgewiesen werden (ID 30009). Diese nimmt eine Fläche von 5,4 ha ein. Die Art ist somit<br />
signifikant für das FFH-Gebiet. Für die Kleine Helme liegen bislang keine Beobachtungen<br />
der Art vor (vgl. BUTTSTEDT & BUTTSTEDT 2008a, b, PETZOLD 2008).<br />
Bewertung des Erhaltungszustandes<br />
Zustand der Population: Eine systematische Erfassung der Bestandsgröße fehlt bislang für<br />
das PG, so dass eine Bewertung der Population nur vorläufigen Charakter haben kann. Für<br />
den kurzen im PG enthaltenen Abschnitt der Unstrut ist andererseits keine ausgesprochen<br />
individuenstarke Population zu erwarten, <strong>und</strong> die Habitate dehnen sich weit über die<br />
Grenzen des FFH-Gebietes aus. Die vorliegenden Daten zum Bestand an Exuvien <strong>und</strong><br />
Imagines erlauben entsprechend dem Bewertungsschlüssel eine nur mittlere-schlechte<br />
Bewertung (c). Trotz der offenbar geringen Ab<strong>und</strong>anzen lassen die vorliegenden Daten eine<br />
Bodenständigkeit im innerhalb des Plangebietes liegenden Flussabschnitt der Unstrut erkennen.<br />
Dennoch ist laut KBS insgesamt keine gute Bewertung der Population möglich (C).<br />
Habitatqualität: Die Qualität der Habitatfläche kann insgesamt mit „gut“ (B) bewertet werden.<br />
Trotz der streckenweisen Gewässerbegradigung <strong>und</strong> Befestigung der Ufer weist die Unstrut<br />
eine abschnittsweise naturnahe Ausstattung <strong>und</strong> Strukturierung auf. Das Sohlsubstrat <strong>und</strong><br />
die Gewässergüte sind jeweils als „gut“ (b) einzuschätzen. Die Besonnungsverhältnisse<br />
können mit hervorragend (a) bewertet werden, was jedoch in erster Linie auf den geringen<br />
Wald- <strong>und</strong> Gehölzanteil zurückzuführen ist.<br />
Beeinträchtigungen: Durch die stark verbesserte Gewässergüte der Unstrut ergeben sich<br />
kaum noch Probleme durch mächtige Schlammablagerungen oder Eutrophierung (b).<br />
Punktuell können sich jedoch immer wieder Beeinträchtigungen ergeben, z.B. im Rahmen<br />
der Gewässerunterhaltung durch Uferbefestigung (b). Wellenschlag spielt keine<br />
entscheidende Rolle. Entsprechend dem KBS resultiert für die Habitatfläche bezüglich der<br />
Beeinträchtigungen eine insgesamt gute Bewertung (B).<br />
Tab. 24:<br />
Bewertung der Habitatfläche der Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) im FFH-Gebiet<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
Habitat-ID 30009<br />
Zustand der Population<br />
Bestandsgröße Exuvien<br />
Zustand des Habitats<br />
Kies- <strong>und</strong> Sandanteil der Gewässersohle<br />
Gewässer<br />
Unstrut<br />
C<br />
c<br />
B<br />
b<br />
63
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
Erhaltungszustand<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Habitat-ID 30009<br />
Gewässergüte<br />
Besonnung<br />
Beeinträchtigungen<br />
Verschlammung/Veralgung<br />
Gewässerausbau<br />
Wellenschlag durch Schiffe<br />
Gesamtbewertung<br />
b<br />
a<br />
B<br />
b<br />
b<br />
a<br />
B<br />
Gesamt-Erhaltungszustand: Die Habitatfläche weist trotz der nur geringen Ab<strong>und</strong>anzen<br />
einen guten Gesamtzustand auf (B).<br />
Einzelflächenübergreifende Bewertung: Eine einzelflächenübergreifende Bewertung erübrigt<br />
sich, da im PG nur eine Habitatfläche ausgewiesen wurde.<br />
Soll-Ist-Vergleich: Eine deutliche Verbesserung der Populationsgröße <strong>und</strong> damit der<br />
Zustandsbewertung der Population ist aufgr<strong>und</strong> des nur kurzen im FFH-Gebiet enthaltenen<br />
Flussabschnitts der Unstrut kaum möglich. Die Bewahrung des ‚status quo’ entspricht daher<br />
dem Erhaltungsziel, der Ziel-Erhaltungszustand weicht nicht vom gegenwärtigen Zustand ab.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Signifikanz der Grünen Keiljungfer für das FFH-Gebiet sollte die Aufnahme der<br />
Art in den SDB erfolgen.<br />
4.2.2.5 Fischotter (Lutra lutra)<br />
Allgemeine Charakteristik<br />
Das potenzielle Verbreitungsgebiet des Fischotters erstreckt sich über drei Kontinente <strong>und</strong><br />
schließt mit Ausnahme von Island ganz Europa sowie Teile Asiens <strong>und</strong> Nordafrikas mit ein.<br />
Die größten geschlossenen europäischen Vorkommen liegen in den Ländern Osteuropas,<br />
wohingegen die Art in den übrigen Teilen Europas nur zersplittert verbreitet ist. Innerhalb<br />
Deutschlands nehmen die Bestände von Osten nach Westen auffällig ab. Lokale<br />
Vorkommen mit guten Fischotterbeständen bestehen noch in Brandenburg, Mecklenburg-<br />
Vorpommern <strong>und</strong> im Osten Sachsens. Restbestände befinden sich in Schleswig-Holstein,<br />
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Bayern. Gerade von diesen Gebieten sind<br />
Ausbreitungstendenzen zu verfolgen.<br />
In Thüringen galt die Art lange als verschollen. Seit 1996 werden kontinuierlich Untersuchungen<br />
in ausgewählten Gebieten durchgeführt, welche eine kontinuierliche Wiederbesiedlung<br />
Thüringens belegen. Sehr wahrscheinlich ist dies eine Folge der Einwanderung<br />
aus den angrenzenden Gebieten Sachsens <strong>und</strong> dem Bayrischer Wald. Die Untersuchungen<br />
der letzten Jahre zeigen einen deutlichen Anstieg der Nachweiszahlen als auch der<br />
Verbreitung. Sichere Nachweise liegen aus folgenden Flussgebieten Nord- <strong>und</strong> Südthüringens,<br />
dem Altenburger Land <strong>und</strong> dem Landkreis Greiz vor: obere Saale, Zorge, Helme,<br />
Unstrut, Pleiße, Weiße Elster, Werra, Sprotte, Spannerbach, Gerstenbach, Thüringer<br />
Muschwitz, Wisenta, Weidatalsperre, Seebach <strong>und</strong> Plothener Teichgebiet. Die Habitatmöglichkeiten<br />
sind jedoch trotz guter Zukunftsaussichten <strong>und</strong> einem positiven Populationstrend<br />
bisher sehr begrenzt, insbesondere geeignete Reproduktionsgebiete sind sehr selten.<br />
Der Fischotter ist eng an großräumig vernetzte Gewässersysteme geb<strong>und</strong>en. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
kann er dabei in allen Süßwasser-Bereichen vorkommen, bevorzugt aber störungsarme,<br />
naturnahe, klare Fließgewässer mit ausreichendem Nahrungsangebot <strong>und</strong> vielfältigen<br />
Deckungsmöglichkeiten an den Ufern sowie strukturreiche Teichgebiete, Bäche <strong>und</strong> Seen.<br />
Die Tiere beanspruchen auf Gr<strong>und</strong> ihrer hohen Mobilität große Reviere, welchen sie ein<br />
64
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Erhaltungszustand<br />
Anhang II-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Leben lang treu bleiben <strong>und</strong> deren Ausdehnung von der vorliegenden Biotopqualität <strong>und</strong> der<br />
Jahreszeit abhängig ist. Während ihrer aktiven Phase legen die Tiere Strecken von bis zu 20<br />
Kilometern zurück (TLUG 2009a, TEUBNER & TEUBNER 2004).<br />
Methodik<br />
Erfassungsmethodik<br />
Sämtliche Nachweise des Fischotters aus der Umgebung des PG stammen von M. SCHMALZ<br />
(LINFOS-Datenbank, SCHMALZ 2009). Etwa zwei Kilometer östlich des FFH-Gebietes konnten<br />
an der Helmebrücke in Nikolausrieth sowohl 2007 <strong>und</strong> 2008 als auch 2009 Indirekt-<br />
Nachweise durch Kot erbracht werden. In den Jahren 2006, 2007 <strong>und</strong> 2008 wurde der<br />
Fischotter in etwa 2,5 Kilometer Entfernung von PG auf gleiche Art an der Brücke über den<br />
Flutkanal ca. einen Kilometer nördlich von Reinsdorf festgestellt. Im etwa 3,5 Kilometer<br />
entfernten Schönewerda wurden 2006 <strong>und</strong> 2007 an der Brücke über die Unstrut<br />
Fischotterspuren in Form von Kot vorgef<strong>und</strong>en.<br />
Bestand <strong>und</strong> Habitatflächen im Plangebiet<br />
Ein Vorkommen des Fischotters direkt im FFH-Gebiet ist bisher nicht belegt, angesichts der<br />
aktuellen Nachweise der Art aus dessen Umgebung ist dieses jedoch nicht<br />
unwahrscheinlich. Aufgr<strong>und</strong> der hohen Mobilität der Art ist das PG als Bestandteil eines<br />
weitaus größeren Habitates zu sehen. Angaben zum Erhaltungszustand des Fischotters im<br />
Gebiet sowie die Ausweisung von Habitat- <strong>und</strong> Maßnahmeflächen sind somit zum<br />
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich bzw. sinnvoll. Zur Ermittlung der tatsächlichen<br />
Habitatnutzung im Gebiet sind zunächst vertiefende Erfassungen erforderlich. Vorher sind<br />
keine Aussagen zur konkreten Grenzziehung möglich.<br />
65
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Anhang IV-Arten<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
4.3 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />
Die Vorkommen von Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie waren nicht Gegenstand<br />
aktueller Erfassungen oder Erhebungen, sondern wurden recherchiert. Danach stellt die<br />
Zauneidechse (Lacerta agilis) die einzige Art im PG dar. Der vorliegende Nachweis aus<br />
dem Jahr 2000 ist etwa 100 m nordöstlich der Ölmühle lokalisiert. Es kann davon<br />
ausgegangen werden, dass die Umsetzung der unter Kap. 6 beschriebenen Maßnahmen<br />
keine Beeinträchtigungen der lokalen Population dieser Art darstellen.<br />
66
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
5 Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />
Die Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten sind im Kap. 4<br />
schutzgutbezogen erläutert. Nachfolgend sollen diese entsprechend der BfN-Klassifikation<br />
summarisch dargestellt werden (siehe Tab. 25).<br />
Tab. 25:<br />
Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
– Zusammenfassende Übersicht<br />
(Codierung <strong>und</strong> Bezeichnung der Gefährdungen gemäß Referenzliste Gefährdungsursachen)<br />
Code lt. Referenzliste<br />
Gefährdungsursachen<br />
Bezeichnung der<br />
Gefährdung<br />
Ausmaß / Ort der Gefährdung im<br />
FFH-Gebiet<br />
Betroffene LRT /<br />
Arten<br />
1. Landwirtschaft<br />
1.1.7.2 Unterbeweidung<br />
1.1.8.4<br />
ungünstiger<br />
Mahdzeitpunkt<br />
Grünland-Flächen auf dem<br />
Mönchendamm:<br />
ID 10006, 10007, 10008,<br />
10015,10016<br />
Grünland-Flächen südlich des<br />
Mönchendamms:<br />
ID 10002, 10004, 10005, 10011,<br />
10014, 10010, 20002<br />
LRT 6440, 6510<br />
LRT 6440, 6510<br />
1.2.3<br />
Ackernutzung auf<br />
Gewäserrandstreifen<br />
ID 30003<br />
Helm-Azurjungfer<br />
(Coenagrion<br />
mercuriale)<br />
1.1.10<br />
Eutrophierung von<br />
Gewässern <strong>und</strong> Mooren<br />
ID 30003, 40003<br />
LRT 3260,<br />
Bachmuschel (Unio<br />
crassus); Helm-<br />
Azurjungfer<br />
(Coenagrion<br />
mercuriale), Vogel-<br />
Azurjungfer<br />
(Coenagrion<br />
ornatum)<br />
1.3.6<br />
Unzureichende<br />
Grabenunterhaltung<br />
ID 30003, 30002, 30007,40003<br />
Helm-Azurjungfer<br />
(Coenagrion<br />
mercuriale), Vogel-<br />
Azurjungfer<br />
(Coenagrion<br />
ornatum)<br />
7. Sport- <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten, Tourismus<br />
7.1.11. Angelsport<br />
ID 10001<br />
Tritt am Ufer, Trampelpfad um<br />
das Gewässer, teilweise Mahd<br />
der Ufervegetation<br />
LRT 3150<br />
8. Wasserbau, Wassernutzung, Maßnahmen der Gewässerunterhaltung, Schifffahrt<br />
8.3<br />
8.10<br />
Begradigung/<br />
Veränderung der<br />
natürlichen Linienführung<br />
Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung/<br />
unzureichende<br />
Wasserführung<br />
ID 10018, 30010, 40006, 40007<br />
ID 30004, 30005, 30008<br />
LRT 3260,<br />
Bachmuschel (Unio<br />
crassus)<br />
Helm-Azurjungfer<br />
(Coenagrion<br />
mercuriale), Vogel-<br />
Azurjungfer<br />
(Coenagrion<br />
67
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Code lt. Referenzliste<br />
Gefährdungsursachen<br />
Bezeichnung der<br />
Gefährdung<br />
Ausmaß / Ort der Gefährdung im<br />
FFH-Gebiet<br />
Betroffene LRT /<br />
Arten<br />
ornatum)<br />
8.13<br />
Intensive Räumung <strong>und</strong><br />
Entkrautung<br />
ID 30010, 40006, 40007<br />
Bachmuschel (Unio<br />
crassus)<br />
11. Schadstoff-, Nährstoff-, Licht- <strong>und</strong> Lärmeinflüsse, Entsorgung<br />
11.1<br />
Abwassereinleitung in<br />
Gewässer<br />
ID 10018<br />
LRT 3260,<br />
Bachmuschel (Unio<br />
crassus)<br />
68
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
6 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung<br />
<strong>und</strong> Entwicklung<br />
6.1 Gr<strong>und</strong>sätze der Maßnahmeplanung<br />
6.1.1 Planungsansatz <strong>und</strong> Begriffsbestimmung<br />
Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung<br />
Die FFH-Richtlinie fordert die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen<br />
Erhaltungszustandes der FFH-LRT nach Anhang I <strong>und</strong> der Habitate/Populationen der FFH-<br />
Arten nach Anhang II der FFH-RL. Als günstiger Erhaltungszustand gelten jeweils die<br />
Bewertungsstufen A (hervorragend) sowie B (gut) des Erhaltungszustandes. Bei allen<br />
Maßnahmen, die der Erhaltung oder ggf. der Wiederherstellung eines günstigen<br />
Erhaltungszustandes dienen, handelt es sich um Erhaltungsmaßnahmen. Dazu zählen auch<br />
Maßnahmen der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes in aktuell mit<br />
einem ungünstigen Erhaltungszustand C (mittel bis schlecht) eingestuften LRT-Flächen <strong>und</strong><br />
Arthabitaten/-populationen. Auch Maßnahmen auf Flächen mit einem aktuell günstigen<br />
Erhaltungszustand, die diesen sichern sollen <strong>und</strong> der sich ohne deren Durchführung<br />
absehbar verschlechtern würde, zählen zu den Erhaltungsmaßnahmen. Zu beachten ist<br />
dabei, dass eine Einstufung in den Erhaltungszustand C nicht in jedem Fall automatisch<br />
auch die Planung von aktiven Wiederherstellungsmaßnahmen nach sich ziehen muss.<br />
Entwicklung<br />
Entwicklungsmaßnahmen sind alle Maßnahmen auf so genannten Entwicklungsflächen, die<br />
derzeit noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer FFH-Art eingestuft werden können, die<br />
aber der Entwicklung dieser Flächen in Richtung eines FFH-LRT oder eines Habitats einer<br />
FFH-Art aus Kohärenz- oder anderen Gründen dienen. Als Entwicklungsmaßnahmen gelten<br />
zudem alle Maßnahmen, die der Verbesserung eines bereits aktuell günstigen<br />
Erhaltungszustandes dienen, wobei diese Maßnahmen allein zur Sicherung des günstigen<br />
Erhaltungszustandes nicht notwendig wären. Dazu zählen damit auch Maßnahmen, die zur<br />
Überführung eines Erhaltungszustandes B in einen Erhaltungszustand A führen sollen.<br />
Aus den Darstellungen wird deutlich, dass es auf ein <strong>und</strong> derselben Fläche parallel sowohl<br />
Erhaltungs- als auch Entwicklungsmaßnahmen geben kann. Die Erhaltungsmaßnahmen<br />
sichern beispielsweise, dass ein günstiger Erhaltungszustand auch langfristig gewahrt bleibt,<br />
die Entwicklungsmaßnahmen gewährleisten seine weitere Verbesserung über den aktuellen<br />
Erhaltungszustand hinaus.<br />
Tab. 26:<br />
Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von LRT<br />
nach Anhang I <strong>und</strong> der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-RL<br />
Ist-<strong>und</strong> Ziel-Erhaltungszustand Maßnahmenziel Maßnahmentyp<br />
A → A, B → B, C → C<br />
C → B<br />
Erhaltung<br />
Wiederherstellung<br />
Erhaltungsmaßnahme<br />
B → A, E → C, E → B Entwicklung Entwicklungsmaßnahme<br />
69
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
6.1.2 Berücksichtigung von SPA-Aspekten<br />
Für die Fläche des FFH-Gebietes, welche vollständig mit dem EG-Vogelschutzgebiet<br />
überlagert ist, wurden die darin vorkommenden Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-<br />
Richtlinie bei der Maßnahmeplanung berücksichtigt. Dabei erfolgte keine aktive Planung zur<br />
Umsetzung der SPA-Erhaltungsziele. Eine solche setzt eine raumbezogene (revierkonkrete)<br />
Erfassung der Brutvogelarten voraus, die derzeit nicht vorliegt. Es wurde jedoch bei allen<br />
Maßnahmevorschlägen für FFH-Erhaltungsziele darauf geachtet, dass diese mit den SPA-<br />
Erhaltungszielen verträglich sind. Die Ansprüche dieser Vogelarten wurden so<br />
gleichberechtigt mit denen der Lebensraumtypen des Anhangs I <strong>und</strong> der Arten des Anhangs<br />
II FFH-RL behandelt. Im Rahmen dieses Planes wurden F<strong>und</strong>daten der entsprechenden<br />
Vogelarten herangezogen, die jünger als 11 Jahre sind <strong>und</strong> eindeutig innerhalb des FFH-<br />
Gebietes zu verorten sind.<br />
Die ThürNEzV gibt für das Vogelschutzgebiet Vorkommen von Blaukehlchen, Eisvogel,<br />
Kranich, Neuntöter, Rohrdommel, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Tüpfelsumpfhuhn,<br />
Wachtelkönig <strong>und</strong> Weißstorch an. Innerhalb des PG liegen aus den letzten 10 Jahren Nachweise<br />
von folgenden Vogelarten vor: Neuntöter, Schwarzmilan, Rohrweihe <strong>und</strong> Rotmilan.<br />
Die im Nachfolgenden dargestellten Maßnahmen sind auf Konformität mit SPA-Belangen<br />
abgeprüft. Die derzeitige Datenlage lässt keine Konflikte erkennen.<br />
Rot- <strong>und</strong> Schwarzmilan brüten auf größeren Bäumen <strong>und</strong> sind daher nicht von den<br />
geplanten Maßnahmen berührt. Jedoch sichert die Bewirtschaftung der Grünländer das<br />
Nahrungsangebot beider Vogelarten, da hier Kleinsäuger <strong>und</strong> Vögel, aber auch<br />
Regenwürmer erbeutet werden können.<br />
Wenngleich von der Rohrweihe der Nachweis zweier Tiere vom Südrand der Kiesgrube<br />
Heygendorf aus dem Jahr 2005 vorliegt, ist davon auszugehen, dass für den reinen<br />
Röhrichtbrüter hier wie auch im gesamten FFH-Gebiet aktuell keine geeigneten Brutplätze<br />
vorhanden sind. Die Röhrichte im Gebiet sind zu licht <strong>und</strong> kleinflächig, der Bereich der<br />
Kiesgrube zudem von Anglern stark frequentiert.<br />
Auch der Neuntöter erbeutet seine Nahrung auf vor allem kurzrasigen Grünländern <strong>und</strong><br />
profitiert daher von deren Bewirtschaftung. Die Art benötigt Gebüsche als Brutplätze <strong>und</strong><br />
Sing- <strong>und</strong> Jagdwarten, jedoch ist davon auszugehen, dass auch nach den geplanten<br />
Entbuschungen im Bereich des Mönchendamms genug Habitatstrukturen verbleiben.<br />
70
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
6.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />
6.2.1 LRT 3150 - Natürliche nährstoffreiche Seen mit einer<br />
Vegetation des Magnopotamion oder Hydrocharition<br />
Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben den Erhalt der Kiesgrube als LRT-Gewässer sowie<br />
eine hohe Strukturvielfalt desselben <strong>und</strong> der angrenzenden Bereiche zum Ziel. Das<br />
lebensraumtypische Arteninventar des Gewässers ist natürlicherweise nur in Teilen<br />
vorhanden, wobei anthropogene Beeinträchtigungen weitgehend ausgeschlossen werden<br />
können. Daher zielen die Erhaltungsmaßnahmen vor allem auf eine Sicherung der<br />
Strukturen <strong>und</strong> auf den Ausschluss oder die Verringerung von Beeinträchtigungen.<br />
Die Allgemeinen Behandlungsgr<strong>und</strong>sätze zur Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes<br />
natürlich eutropher Gewässer beinhalten vor allem die Sicherung des trophischen<br />
Niveaus sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen der Struktur.<br />
• Fernhaltung von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeinträgen durch eine Pufferzonen (min. 10 m) zur<br />
landwirtschaftlichen Nutzfläche, besonders zum Acker,<br />
• fischereiliche bzw. angelsportliche Nutzung nur ohne Zufütterung <strong>und</strong> ohne Besatz<br />
• kein Uferverbau oder -befestigung, Rohstoffgewinnung, Verfüllung oder Verspülung von<br />
Sedimenten an oder im Gewässer,<br />
• keine starke Freizeitnutzung des Gewässers<br />
Die flächenkonkreten Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3150 sind aus Tab. 27 ersichtlich.<br />
KULAP-N-Pflegeempfehlung für Natürliche nährstoffreiche Seen (hier Fischteiche)<br />
• Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe.<br />
• Extensive Teichwirtschaft ohne Zufütterung<br />
• Gezielte Teichentlandung bei Bedarf möglich (nicht durch KULAP gefördert).<br />
Nicht anwendbar auf die Verhältnisse im PG (keine Teiche).<br />
• Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung eines nährstoffarmen Umfeldes. Anlage von Pufferstreifen (mind. 5 m) <strong>und</strong><br />
Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland.<br />
• Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus <strong>und</strong> Nährstoffhaushalts.<br />
Verbote:<br />
• Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der Freizeit-Nutzung des Gewässers auf ein naturverträgliches Maß.<br />
Da es sich bei der Kiesgrube Heygendorf um keinen Fischteich handelt, ist hier kein KULAP<br />
N anwendbar.<br />
71
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tab. 27:<br />
ID-Nr.<br />
Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen mit einer Vegetation des Magnopotamion oder<br />
Hydrocharition im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
Lage<br />
10001 Kiesgrube<br />
Heygendorf<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Feldblock-<br />
Nr.<br />
Behandlungseinheit<br />
Maßnahme-<br />
ID<br />
Flächengröße<br />
[m²]<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />
Heygendorf - 184-5 50001 6.624 4.5 Pflege von Stillgewässern<br />
hier:<br />
• Reduzierung der Trittbelastung durch punktuelle<br />
Nutzung der Ufer (Einrichtung abgestimmter, für<br />
die Angelnutzung freigegebener Uferbereiche)<br />
• Keine Zufütterung<br />
• Kein Besatz mit Pflanzenfressern (Graskarpfen),<br />
möglichst auch nicht mit Wühlern (Karpfen)<br />
• Keine Ansalbung von nicht autochthonen<br />
Wasserpflanzenarten („bunte“ Seerosen u.ä.)<br />
KULAP N-<br />
ID<br />
Umsetzung<br />
2007_6924 abgestimmt<br />
72
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
6.2.2 LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation<br />
Maßnahmen der Gewässerunterhaltung müssen langfristig darauf ausgerichtet sein, sowohl<br />
den Erhalt <strong>und</strong> die Entwicklung von FFH-LRT <strong>und</strong> Habitatflächen von Anhang II-Arten zu<br />
gewährleisten als auch den Erfordernissen des Hochwasserschutzes zu genügen. Das<br />
bedeutet in erster Linie, alle über die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen<br />
hinausgehenden Maßnahmen <strong>und</strong> Eingriffe zu vermeiden, die zu einer - auch nur<br />
zeitweiligen - Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung, Verringerung der Wasserqualität oder<br />
Beeinträchtigung der Lebensräume selbst führen.<br />
Vor allem im Hinblick auf den Erhalt <strong>und</strong> die Entwicklung des LRT 3260 (Fließgewässer mit<br />
Unterwasservegetation) ist die Durchführung einer schonenden <strong>und</strong> FFH-verträglichen<br />
Gewässerunterhaltung aus fachlichen Gründen nicht hinderlich, sondern teilweise sogar<br />
erwünscht. Bezüglich der Gewässerunterhaltung sind daher folgende Hinweise <strong>und</strong><br />
Behandlungsgr<strong>und</strong>sätze für das FFH-Gebiet anzuführen:<br />
• der Gewässerunterhaltungslastträger hat bei Gewässerunterhaltungsmaßnahmen den<br />
Belangen des Naturschutzes Rechnung zu tragen;<br />
• Maßnahmen an Gewässern sollten prinzipiell die Hauptziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie,<br />
wie das Erreichen eines guten ökologischen Zustandes <strong>und</strong> somit die<br />
Möglichkeit der eigendynamischen Entwicklung <strong>und</strong> des gezielten Rückbaus<br />
(Uferbefestigung) verfolgen,<br />
• Gewässerunterhaltungsmaßnahmen im FFH-Gebiet sollten nur mit einem Minimum an<br />
Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes verb<strong>und</strong>en sein;<br />
• Art, Intensität <strong>und</strong> Zeitpunkt von Unterhaltungsmaßnahmen, insbesondere der<br />
Krautungen, sollten stets von den jeweiligen spezifischen Verhältnissen (Wasserdargebot,<br />
umliegende Nutzungen, Geschwindigkeit der Sukzession etc.) abhängig<br />
gemacht werden <strong>und</strong> müssen besondere Belange des Arten- <strong>und</strong> Habitatschutzes<br />
berücksichtigen; bei Zweifeln an der Verträglichkeit oder bei Unkenntnis der relevanten<br />
naturschutzfachlichen Gesichtspunkte sind die Maßnahmen rechtzeitig vorher mit der<br />
Naturschutzbehörde <strong>und</strong> der verfahrensführenden Behörde abzustimmen;<br />
• Turnus <strong>und</strong> Intensität von Krautungen sind prinzipiell an der Wüchsigkeit der Vegetation<br />
auszurichten. Ist diese nur gering, so ist eine Behandlung im Abstand von 2-3 Jahren in<br />
der Regel ausreichend <strong>und</strong> förderlich;<br />
• Krautungen sollten im Spätsommer bis Herbst (Ende August bis Oktober) vorgenommen<br />
werden. Dieser Zeitraum ist aus limnologischer Sicht optimal, da zu dieser Zeit ein<br />
Maximum trophiebedingender Substanzen in der Biomasse inkorporiert ist, ohne dass<br />
bereits Remineralisationsprozesse eingesetzt haben. Somit wird durch eine Krautung im<br />
Herbst die größtmögliche Nährstoffeliminierung erreicht;<br />
• generell soll das bei der Entkrautung <strong>und</strong> Böschungsmahd anfallende Mähgut aber nicht<br />
längere Zeit auf der Böschung oder Böschungsoberkante verbleiben, da es zu einer<br />
zusätzlichen Nährstoffanreicherung mit der Gefahr des Einschwemmens in das<br />
Gewässer führt;<br />
• um während der Krautung Wasserorganismen (z.B. zahlreiche Insektenlarven, Mollusken<br />
etc.) eine Abdrift- bzw. Fluchtmöglichkeit (<strong>und</strong> damit die Möglichkeit der Wiederbesiedlung<br />
des betreffenden Gewässerabschnitts) zu ermöglichen, sollte stets entgegen<br />
der Fließrichtung vorgegangen werden;<br />
• die Böschungsmahd ist mit einem Balkenmäher ökologisch verträglich, bei Einsatz von<br />
Schlegelmähern kommt es in der Regel zu hohen Verlustraten unter der Fauna;<br />
73
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
• Bepflanzungen am Gewässer sollen aus standortgerechten Arten bestehen (Gr<strong>und</strong>lage<br />
ist die hpnV);<br />
• schrittweise Entnahme von Hybrid-Pappeln, <strong>und</strong> Ersatz durch standortheimische<br />
Baumarten wie Weide, Erle, Esche <strong>und</strong> Stiel-Eiche;<br />
• bei Rückschnitt <strong>und</strong> Beseitigung von Gehölzen ist die eventuelle Betroffenheit von FFH-<br />
LRT-Flächen oder von Habitaten der Anhang-II-Arten zu berücksichtigen. Im Zweifelsfall<br />
sind die Maßnahmen mit der Naturschutzbehörde <strong>und</strong> der verfahrensführenden Behörde<br />
abzustimmen.<br />
Da der LRT 3260 nicht KULAP-N-relevant ist, gibt es keine entsprechenden KULAP-N-<br />
Pflegeempfehlungen.<br />
74
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tab. 28:<br />
ID-Nr.<br />
Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3260 – Fließgewässer mit Unterwasservegetation im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben<br />
bei Artern“<br />
Lage<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
10018 Kleine Helme Voigtstedt,<br />
Artern,<br />
Kalbsrieth<br />
Feldblock-<br />
Nr.<br />
Behandlungseinheit<br />
Maßnahme<br />
-ID<br />
- 184-9 50002<br />
Laufläng<br />
e [m]<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />
5.762 4.6.6.1 Schonende Entkrautung (Mahd)<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
Durchführung nur bei Bedarf <strong>und</strong> nur<br />
abschnittweise, ca. aller 1-3 Jahre im Herbst<br />
KULAP N-<br />
ID<br />
Umsetzung<br />
- abgestimmt<br />
10019 Graben 23 (Nord-<br />
Teil)<br />
20010 Graben 23 (übriger<br />
Teil)<br />
70001<br />
Entwicklung:<br />
4.7.4 Einbau von Sohlschwellen<br />
4.7.5.2 Anlage von Ufergehölzen<br />
Voigtstedt - 184-16 60003 1.341 4.6.6.1 Schonende Entkrautung (Mahd)<br />
Voigtstedt,<br />
Artern,<br />
Kalbsrieth<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
Durchführung nur bei Bedarf <strong>und</strong> nur<br />
abschnittweise, ca. aller 1-3 Jahre im Herbst<br />
- 184-16 70002 6.179 4.6.6.1 Schonende Entkrautung (Mahd)<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
Durchführung nur bei Bedarf <strong>und</strong> nur<br />
abschnittweise, ca. aller 1-3 Jahre im Herbst<br />
4.7.4 Einbau von Sohlschwellen<br />
4.7.5.2 Anlage von Ufergehölzen<br />
- abgestimmt<br />
- abgestimmt<br />
75
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
6.2.3 LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren<br />
Beim LRT 6430 hängt der Fortbestand des aktuell günstigen Erhaltungszustandes vom<br />
Erhalt <strong>und</strong> von der Förderung bestimmter Vegetationseinheiten sowie von einem hohen<br />
Artenreichtum mit einem entsprechend hohen Anteil an LR-typischen Arten ab. Obwohl eine<br />
Pflege der Hochstaudenfluren nicht unbedingt erforderlich ist, können die folgenden<br />
Maßnahmen den Erhalt bzw. die Entwicklung eines günstigen Zustandes im PG fördern:<br />
• Gewährleistung einer periodischen Pflegemahd bzw. Beweidung im Spätsommer<br />
bzw. Herbst im Abstand von 2 - 3 Jahren (zumindest alle 5 Jahre), jedoch<br />
keinesfalls häufiger; vorhandene Einzelgehölze oder kleine Gehölzgruppen sind<br />
dabei zu erhalten, da diese zur Erhöhung der Strukturviefalt beitragen. Eine flächig<br />
aufkommende Verbuschung ist jedoch zu entfernen;<br />
• auf den zumeist kleinen oder schmalen Flächen sowie auf den Grabenböschungen<br />
ist Handmahd mit Motorsensen die einzig mögliche Bearbeitungstechnik;<br />
• bei Beweidung angrenzender Flächen sind die Bestände des LRT in ausreichender<br />
Breite auszukoppeln (z.B. entlang von Gewässern);<br />
Die flächenkonkreten Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6430, die über<br />
die allgemeinen Behandlungsgr<strong>und</strong>sätze hinausgehen, sind aus Tab. 29 ersichtlich.<br />
KULAP-N-Pflegeempfehlung G10 für Feuchte Hochstaudenfluren<br />
1. (suboptimal)<br />
• Pflege von Gewässerrändern durch Mahd ab 1. August zeitversetzt ausschließlich mit Mähbalken (zum<br />
Schutz der Tierwelt) unter Schonung der wassernahen Bereiche.<br />
• Gut ausgebildete Bereiche des LRT nicht jährlich mähen.<br />
• Mähgut von der Fläche räumen.<br />
2. (suboptimal)<br />
• Wenn sich betriebswirtschaftlich eine Beweidung anbietet, sollte geprüft werden, ob es sich bewährt, die<br />
Beweidung ebenfalls in mehrjährigen Intervallen durchzuführen.<br />
Nicht auf das PG anwendbar.<br />
76
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tab. 29:<br />
ID-Nr.<br />
Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren der planaren <strong>und</strong> montanen bis alpinen Stufe im FFH-Gebiet<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
Lage<br />
10020 rechtes Ufer<br />
Kleine Helme<br />
10021 linkes Ufer Kleine<br />
Helme<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Voigtstedt,<br />
Artern<br />
Voigtstedt,<br />
Artern<br />
Feldblock-Nr.<br />
Behandlungseinheit<br />
Maßnahme-<br />
ID<br />
Flächengröße<br />
[m²]/<br />
Länge<br />
- 184-9 50004 1.704/<br />
1.135<br />
- 184-9 60005 2.835/<br />
1.135<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />
1.2.1.4 Mahd alle 2-3 Jahre zur Verhinderung<br />
der Verbuschung<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (Herbstmahd)<br />
1.2.1.4 Mahd alle 2-3 Jahre zur Verhinderung<br />
der Verbuschung<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (Herbstmahd)<br />
KULAP N-<br />
ID<br />
Umsetzung<br />
- nicht abgestimmt<br />
- nicht abgestimmt<br />
77
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
6.2.4 LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)<br />
Die vorgeschlagenen Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen haben die langfristige<br />
Erhaltung der bzw. die Entwicklung von teilweise artenreichen, wechselfeuchten Auenwiesen<br />
mittels extensiver Grünlandnutzung zum Ziel. Kleinräumig wechselnde Standortverhältnisse,<br />
vor allem von Feuchtegradienten hervorgerufen, bedingen im Plangebiet eine standörtliche<br />
Vielfalt, auf deren Erhalt Nutzung <strong>und</strong> Pflege abgestimmt sein sollten. Besonders auf dem<br />
Mönchendamm ist die Zurückdrängung von Eutrophierungs- bzw. Ruderalisierungs- sowie<br />
Brachezeigern erforderlich, wozu ein entsprechendes Mahdregime sowie das Abräumen der<br />
Fläche bzw. die konsequente Vermeidung von Nährstoffeinträgen über die Menge des<br />
Entzuges hinaus geeignet erscheinen. Standörtlich kommt auf dem Mönchendamm<br />
allerdings eher ausschließlich eine Beweidung infrage<br />
Die Behandlungsgr<strong>und</strong>sätze werden im nachfolgenden Kapitel 6.2.5 für die häufig räumlich<br />
benachbarten Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) dargestellt <strong>und</strong> sind in gleicher Weise für<br />
die Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) gültig. Hinsichtlich der Terminvorgaben für die<br />
Nutzung beider Grünland-LRT gibt es zwei Gr<strong>und</strong>sätze:<br />
• frühe Erstnutzung, gefolgt von einer<br />
• ca. zehn-wöchigen Nutzungspause vor der Zweitnutzung.<br />
Die flächenkonkreten Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6440 fasst die<br />
Tab. 30 zusammen.<br />
KULAP-N-Pflegeempfehlung G11 für Brenndolden-Auenwiesen<br />
1. (optimal) Mahd<br />
• Bei optimaler Ausprägung des LRT je nach Wüchsigkeit der Bestände Mahd ein- bis dreimal, Schnitthöhe<br />
10cm<br />
• Erster Schnitt zwischen Ährenschieben <strong>und</strong> Beginn der Blüte der hauptbestandsbildenden Gräser<br />
• Reliefausgleichende Maßnahmen (Schleppen <strong>und</strong>/oder Walzen) möglichst unter Schonung der Ameisenbaue,<br />
da Ameisen als Wirte der Larven des Schwarzblauen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (FFH-Anhang-II u. IV-<br />
Art) fungieren<br />
Im PG nicht relevant.<br />
• Düngung mit P <strong>und</strong> K möglich, aber Gehaltsklasse C im Boden nicht überschreiten<br />
Verbote:<br />
• Keine Stickstoffdüngung<br />
• Keine Mahd zu Zeiten mit hoch anstehendem Wasser<br />
• Kein Einsatz schwerer Maschinen<br />
2. (suboptimal) Beweidung statt Nachmahd<br />
Nach der ersten Mahd ist ein Weidegang von Rindern, Schafen <strong>und</strong>/oder Ziegen möglich.<br />
• Die Beweidung sollte möglichst intensiv erfolgen, d. h. kurze Beweidungsdauer mit hohem Besatz, sodass<br />
selektiver Verbiss <strong>und</strong> Trittbelastung eingeschränkt werden.<br />
• Bei höherwüchsiger Vegetation wird stärker zertreten als gefressen, daher ist ein anschließender<br />
Pflegeschnitt notwendig, der als Mulchschnitt ausgeführt werden kann.<br />
• Bei minimaler Ausprägung des LRT <strong>und</strong> dem Schutzziel Wiesenbrüter kann eine Rinderstandweide<br />
durchgeführt werden.<br />
• Bei optimaler Ausprägung des LRT ist die Standweide auszuschließen.<br />
Verbote:<br />
• Kein Pferchen auf der Fläche<br />
• Keine Beweidung ausschließlich mit Pferden<br />
78
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tab. 30:<br />
ID-Nr.<br />
Lage<br />
Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6440 – Brenndolden-Auenwiesen (Cnidium dubii) im FFH-Gebiet „Mönchenried<br />
<strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
10002 südwestlich Acker,<br />
östlich Graben 23<br />
10004 West-Ecke<br />
Mönchendamm /<br />
Graben 23<br />
10005 nördlich Acker, östlich<br />
Graben 23<br />
10006 Ost-Teil<br />
Mönchendamm<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Heygendorf,<br />
Kalbsrieth<br />
Heygendorf<br />
Heygendorf<br />
Heygendorf<br />
Feldblock-Nr.<br />
GL 46341 V01<br />
GL 46341V07<br />
AL 46341V09<br />
GL 46341V01<br />
GL 46341Q15<br />
GL 46341Q03<br />
GL 46341 V01<br />
GL 46341Q03<br />
GL 46341Q15<br />
FG 46341R01<br />
GL 46341V18<br />
Maßnahme-ID<br />
Behandlungseinheit<br />
Flächengröße<br />
[m²]<br />
184-1 50013 66474 1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP N-ID Umsetzung<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />
Mai Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />
nach Erstmahd)<br />
184-3 50009 5688 1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />
Mai Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />
nach Erstmahd)<br />
184-4 50012 3508 1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
184-8 50008 2946 Erstpflege:<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />
Mai Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />
nach Erstmahd)<br />
1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />
Dauerpflege:<br />
optimal<br />
1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />
Mai) Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />
nach Erstmahd)<br />
optional<br />
1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />
1.2.5.3 Umtriebsweide<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />
Mai Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10<br />
Wochen nach Erstmahd)<br />
2007_6171 abgestimmt<br />
2007_6171 abgestimmt<br />
2007_6171 abgestimmt<br />
2007_6171 nicht umsetzbar,<br />
daher Fortführung<br />
der<br />
Beweidung,<br />
jedoch Vorverlegung<br />
der Erstnutzung<br />
<strong>und</strong><br />
längere<br />
Standzeiten<br />
79
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
ID-Nr.<br />
Lage<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Feldblock-Nr.<br />
Maßnahme-ID<br />
Behandlungseinheit<br />
Flächengröße<br />
[m²]<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP N-ID Umsetzung<br />
10007 mittlerer Teil<br />
Mönchendamm<br />
Heygendorf<br />
GL 46341Q15<br />
GL 46341V18<br />
FG 46341Q02<br />
184-8 50007 2258 Erstpflege:<br />
1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />
Dauerpflege:<br />
optimal<br />
1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />
Mai) Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />
nach Erstmahd)<br />
2007_6171 nicht umsetzbar,<br />
daher Fortführung<br />
der<br />
Beweidung,<br />
jedoch Vorverlegung<br />
der<br />
Erstnutzung<br />
<strong>und</strong> längere<br />
Standzeiten<br />
optional<br />
1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />
1.2.5.3 Umtriebsweide<br />
10008 West-Teil<br />
Mönchendamm<br />
Heygendorf GL 46341V18 184-8 50006 2248 Erstpflege:<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />
Mai Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10<br />
Wochen nach Erstmahd)<br />
1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />
Dauerpflege:<br />
optimal<br />
1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />
Mai) Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />
nach Erstmahd)<br />
optional<br />
1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />
1.2.5.3 Umtriebsweide<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />
Mai Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10<br />
Wochen nach Erstmahd)<br />
2007_6171 nicht umsetzbar,<br />
daher Fortführung<br />
der<br />
Beweidung,<br />
jedoch Vorverlegung<br />
der<br />
Erstnutzung<br />
<strong>und</strong> längere<br />
Standzeiten<br />
80
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
ID-Nr.<br />
Lage<br />
10011 Südwest-Teil große<br />
Fläche südlich<br />
Mönchendamm (im<br />
PG)<br />
20004 südlich West-Teil<br />
Mönchendamm<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Feldblock-Nr.<br />
Maßnahme-ID<br />
Behandlungseinheit<br />
Flächengröße<br />
[m²]<br />
Heygendorf GL 46341Q03 184-3 50010 7762 1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
Heygendorf<br />
GL 46341V01<br />
GL 46341Q03<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP N-ID Umsetzung<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />
Mai Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />
nach Erstmahd)<br />
184-3 70003 38155 1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende<br />
Mai Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen<br />
nach Erstmahd)<br />
2007_6171 abgestimmt<br />
2007_6171 abgestimmt<br />
81
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
6.2.5 LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus<br />
pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />
Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben die langfristige Erhaltung der überwiegend bereits<br />
artenreichen Frischwiesen bzw. deren Entwicklung mit Hilfe einer extensiven<br />
Grünlandnutzung zum Ziel. Kleinräumig wechselnde Standortverhältnisse, vor allem<br />
aufgr<strong>und</strong> unterschiedlicher Feuchteverhältnisse, bedingen im Plangebiet eine standörtliche<br />
Vielfalt, auf deren Erhalt Nutzung <strong>und</strong> Pflege abgestimmt sein sollten. Besonders auf dem<br />
Mönchendamm ist die Zurückdrängung von Eutrophierungs- bzw. Ruderalisierungs- sowie<br />
Brachezeigern erforderlich, wozu ein entsprechendes Mahdregime sowie das Abräumen der<br />
Fläche bzw. die konsequente Vermeidung von Nährstoffeinträgen über die Menge des<br />
Entzuges hinaus geeignet erscheinen. Beweidung mit Schafen ist hierfür eine<br />
Optionalvariante.<br />
Da im Plangebiet die LRT 6510 <strong>und</strong> LRT 6440 (Brenndolden-Auenwiesen) zumeist unter<br />
ähnlichen standörtlichen Bedingungen (Wasserführung!) vorkommen bzw. in enger<br />
Nachbarschaft vorkommen, können die Behandlungsgr<strong>und</strong>sätze für beide LRT zusammengefasst<br />
werden. Hinsichtliche der Terminvorgaben für die Nutzung beider Grünland-LRT gibt<br />
es zwei Gr<strong>und</strong>sätze:<br />
• frühe Erstnutzung, gefolgt von einer<br />
• ca. zehn-wöchigen Nutzungspause vor der Zweitnutzung.<br />
Die flächenkonkreten Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6510 sind aus<br />
Tab. 31 ersichtlich<br />
Allgemein<br />
• Den Vorrang hat die Beibehaltung der Nutzung vorrangig durch zweischürige Mahd bzw.<br />
die Umstellung darauf (Optimalvariante). Eine Beweidung bisher ausschließlich gemähter<br />
Grünländer (ausgenommen Nachbeweidung) ist zu unterlassen. Die dem LRT 6510<br />
(bzw. LRT 6440) entsprechenden Pflanzengesellschaften haben sich vor allem durch die<br />
traditionelle Nutzung zur Heugewinnung entwickelt. Sie sind somit bis zu einem gewissen<br />
Maß schnittresistent (i.d.R. Zweischnittnutzung), aber beweidungsempfindlich (Tritt,<br />
Verbiss). Im Zuge dieser Bewirtschaftung hat sich das lebensraumtypische Arteninventar<br />
eingestellt, das erhalten <strong>und</strong> gefördert werden muss. Die Mahdnutzung beugt lokal<br />
aufkommenden Nährstoff- <strong>und</strong> Ruderalisierungszeigern ohne zusätzlichen Arbeits- bzw.<br />
Kostenaufwand durch Nachmahd bzw. Einsatz von Selektivheribiziden wirkungsvoll vor.<br />
Bei reiner Beweidung würde verhältnismäßig schnell eine Verschiebung des Artenspektrums,<br />
vor allem der Rückgang beweidungsempfindlicher Arten, einsetzen. Daher ist<br />
eine Nutzung der LRT-Flächen als Standweide (insbesondere mit Pferden) nicht mit den<br />
Erhaltungszielen vereinbar <strong>und</strong> muss ausgeschlossen werden.<br />
Mahd<br />
• Zum Erhalt <strong>und</strong> zur Förderung artenreicher, mehrschichtiger Wiesen wird aus floristischvegetationsk<strong>und</strong>licher<br />
Sicht ein Erstnutzungstermin bis etwa Ende Mai als Heuschnitt<br />
empfohlen (ab dem Ährenschieben bis vor Beginn der Blüte der bestandsbildenden<br />
Obergräser, vgl. auch JÄGER et al. 2002). Dies bedeutet für die meisten Flächen eine<br />
deutliche Vorverlagerung des Erstnutzungstermins gegenüber dem derzeitigen Regime.<br />
Durch den frühen ersten Nutzungstermin werden die konkurrenzstarken <strong>und</strong> zumeist<br />
dominierenden Obergräser entnommen <strong>und</strong> somit die lichtliebenden, weniger<br />
hochwüchsigen zweikeimblättrigen Arten gefördert. Gleichzeitig bedeutet der hochwertige<br />
<strong>und</strong> biomassereiche Erstaufwuchs in seiner optimalen Entwicklung eine deutliche<br />
Steigerung der Futterqualität.<br />
82
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
• Die zweite Wiesennutzung darf frühestens 8, besser 10 Wochen nach der Erstnutzung<br />
erfolgen. Innerhalb dieser Zeitspanne können verschiedene charakteristische Vertreter<br />
des Wiesentyps erneut zur Blüte <strong>und</strong> teilweise sogar zur Samenreife kommen. Durch die<br />
erste Mahd wird praktisch der Ausgangszustand des Vorfrühlings geschaffen. Dies<br />
bedeutet einerseits volles Lichtdargebot für alle im Bestand vorkommenden Arten <strong>und</strong><br />
damit auch für die niedrigwüchsigen, konkurrenzschwächeren, wie z.B. Wiesen-<br />
Platterbse (Lathyrus pratensis) <strong>und</strong> Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys) bei<br />
LRT 6510 bzw. Brenndolde (Cnidium dubium) <strong>und</strong> Nordisches Labkraut (Galium boreale)<br />
bei LRT 6440. Andererseits müssen die Pflanzen, ähnlich wie zu Beginn der<br />
Vegetationsperiode, erst wieder erneut ihre generativen Organe ausbilden. Daher ist die<br />
mindestens achtwöchige Nutzungspause erforderlich, um wertgebenden Arten die Blüte<br />
<strong>und</strong> zumindest eine teilweise Fruchtreife zu ermöglichen. Dafür muss in der Regel eine<br />
ähnlich große Zeitspanne wie vom Vegetationsbeginn bis zur Erstmahd angesetzt<br />
werden.<br />
• Phänologische Nutzungstermine sind in jedem Fall geeigneter als starre kalendarische<br />
Terminvorgaben, um den jährlich spezifischen Witterungsverhältnissen <strong>und</strong> der davon<br />
abhängigen Wuchsleitung der Flächen optimal Rechnung zu tragen. Jedoch erfordert<br />
dies eine geänderte Regelung zum Vollzug des KULAP.<br />
• Gemäht werden sollte mit hoch angesetzter Schnitthöhe, vorzugsweise 10 cm oder<br />
höher, um LR-typischen Kleinorganismen während <strong>und</strong> nach der Mahd zumindest<br />
minimale Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Außerdem bestehen dadurch eine geringere<br />
Gefahr der Bodenverw<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> somit bessere Voraussetzungen für die Pflanzen zum<br />
Wiederaustrieb.<br />
• große Flächen sollten durch Staffelmahd genutzt werden, um Kleinorganismen,<br />
insbesondere Insekten die Möglichkeit zum Ausweichen <strong>und</strong> Abwandern in benachbarte<br />
Fläche zu ermöglichen<br />
Beweidung<br />
Beweidung ist gegenüber einer ausschließlichen Mahdnutzung immer nur als<br />
Optionalvariante zu betrachten. Die ausschließliche (zweischürige) Mahdnutzung ist in<br />
jedem Fall zu bevorzugen!<br />
• Beweidung in Kombination mit Mahd <strong>und</strong> Beräumung kann alternativ zur zweischürigen<br />
Mahd die Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes gewährleisten. Der<br />
Erstnutzung durch Mahd mit anschließender Beweidung (Mähweide) sollte gegenüber<br />
einer Erstbeweidung mit Nachmahd immer der Vorzug gegeben werden.<br />
• Die Nutzungstermine für kombinierte Mahd-Beweidungs-Nutzungen entsprechen denen<br />
der zweischürigen Mahd (siehe oben).<br />
• Erstbeweidete Flächen sollten auf jeden Fall nachgemäht werden, um selektiv vom Vieh<br />
gemiedene (überständige) <strong>und</strong> nicht als LRT-typische Arten eingestufte Arten zurückzudrängen.<br />
Entsprechende negative Einflüsse sind durch angepasste Weideführung<br />
(weiterhin) zu vermeiden.<br />
• Generell ist bei der Beweidung von Flachland-Mähwiesen auf kurze Standzeiten mit<br />
hoher Besatzdichte zu achten (kurzzeitige Portionsbeweidung), um den selektiven<br />
Verbiss <strong>und</strong> die Trittbelastung zu beschränken, die kurzfristige Beweidung ist<br />
dementsprechend einer Mahd ähnlicher als ein langfristiger oder permanenter<br />
Weidegang (JÄGER et al. 2002).<br />
• die beweideten Bestände sollten regelmäßig auf relevante Veränderungen in der<br />
Artenzusammensetzung überprüft werden.<br />
83
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Nachsaaten<br />
• Großflächige Neuansaat (mit oder ohne Umbruch) sind ausgeschlossen, da dies einer<br />
Totalvernichtung des LRT gleichkommt kann <strong>und</strong> eine Wiederbesiedlung der Flächen<br />
durch LR-typische Arten (Tiere <strong>und</strong> Pflanzen) kaum erfolgversprechend ist. Abweichend<br />
davon kann bei witterungsbedingt oder z.B. durch tierische Wühlaktivitäten (Schwarzwild)<br />
entstandenen kleinflächigen vegetationsfreien Bereichen eine Ansaat mit einer<br />
geeigneten Saatmischung erfolgen.<br />
Düngung<br />
• Entzugsorientierte Gr<strong>und</strong>düngung ist prinzipiell möglich.<br />
• Gr<strong>und</strong>sätzlich dürfen LRT-Flächen nicht mit Gülle gedüngt werden, da Verschlechterungen<br />
des Erhaltungszustandes bei einer Aufnahme der Düngung mit Gülle sehr<br />
wahrscheinlich sind. Da es sich bei Nutzer 1 um einen ökologisch wirtschaftenden<br />
Betrieb handelt, dem die Verwendung mineralischer Dünger nicht gestattet ist, ist ein<br />
vollständiger <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legender Verzicht auf Gülledüngung nicht umsetzbar. Es ist daher<br />
zumindest sicherzustellen, dass die über Gülle ausgebrachten N-Gaben über ein Labor<br />
qualitativ <strong>und</strong> quantitativ zertifiziert <strong>und</strong> überwacht werden.<br />
• Eine Stickstoff-(N-)Düngung der LRT-Flächen ist maximal in der Höhe des Entzuges<br />
notwendig, darüber hinausgehende Stickstoffgaben sind zu unterlassen. Die natürliche<br />
Stickstofffixierung durch Bodenorganismen <strong>und</strong> Symbionten der Leguminosen ist zumeist<br />
ausreichend. Durch optimale Bodenfeuchte, Wurzeltiefgang, hohen Humusgehalt <strong>und</strong><br />
günstige Wärmeverhältnisse ist eine jährliche Stickstoffnachlieferung bis zu 100 kg/ha<br />
möglich (BRIEMLE et al. 1991). Dazu kommen Einträge von organischen Schwebstoffen<br />
<strong>und</strong> Nährstoffen der Auenwiesen bei Überflutungen sowie atmosphärische Depositionen,<br />
die gegenwärtig im Plangebiet etwa 15 - 20 kg N pro Jahr <strong>und</strong> Hektar betragen (UBA-<br />
ONLINE 2009).<br />
• Die Düngung mit den Nährelementen Kalium (K) <strong>und</strong> Phosphor (P) sowie Kalzium (Ca)<br />
ist bedarfsweise <strong>und</strong> entzugsorientiert vorzunehmen. Da die meisten Kräuter einen<br />
höheren P/K-Bedarf als Gräser haben, fördert eine P/K-Düngung den Kräuterreichtum<br />
der Flächen <strong>und</strong> wirkt eintönigen Gräserdominanzen entgegen.<br />
Pflanzenschutzmittel<br />
• Auch weiterhin sollte kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln <strong>und</strong> Selektivherbiziden<br />
erfolgen, um die LR-typische Artenvielfalt <strong>und</strong> -kombination zu erhalten <strong>und</strong> die<br />
Entwicklung artenarmer, meist gräserdominierter Bestände zu verhindern. Abweichend<br />
davon können im Einvernehmen mit dem zuständigen LWA bei Bedarf großblättrige<br />
Ampferarten mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln durch Einzelpflanzenbehandlung<br />
mittels Streichverfahren bekämpft werden (bei Ertragsteil > 5%).<br />
Weitere Maßnahmen<br />
• Feuchte bis nasse Gründland(teil)flächen dürfen nicht entwässert, sondern müssen als<br />
kleinräumige Mosaike unterschiedlicher Feuchtestufen erhalten werden (wertsteigernder<br />
Strukturparameter des LRT, außerdem Beachtung von Vogelschutzaspekten [SPA!]).<br />
• Zur Verhinderung der Nährstoff- <strong>und</strong> Streuakkumulation sowie der Entwicklung von<br />
Dominanzbeständen typischer Brachezeiger ist das zeitweilige Brachfallen von<br />
Grünlandflächen zu vermeiden <strong>und</strong> soll zumindest eine einschürige Mahd erfolgen.<br />
84
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
KULAP-N-Pflegeempfehlung G12 für Extensive Mähwiesen des Flach- <strong>und</strong> Hügellandes<br />
(optimal) Mahd<br />
• Je nach Wüchsigkeit der Bestände kann ein- bis dreimal jährlich genutzt werden.<br />
• Die zweite Nutzung soll frühestens 40 Tage nach der ersten erfolgen.<br />
Zu kurze Nutzungspause. Zweitnutzung erst 8-10 Wochen nach Erstnutzung (s.o)!<br />
• Düngung mit P <strong>und</strong> K ist sinnvoll, wenn eine deutliche Artenverarmung durch Mangel an diesen Elementen<br />
auftritt.<br />
• Bei Gefahr des Absinkens des pH-Wertes unter 5,0 ist eine Kalkung mit gelöschtem Kalk unumgänglich,<br />
vorausgesetzt einer Berechnung des Kalkbedarfs auf der Gr<strong>und</strong>lage aktueller Bodenanalysen.<br />
• Eine Nachsaat mit Heublumen gebietsheimischer Herkunft von der Optimalvariante desselben LRT kann<br />
erheblich zur Verbesserung von Vorkommen mit schlechtem Erhaltungszustand führen.<br />
• Nach der Erstnutzung als Mahd ist jährlich ein einmaliger Weidegang von Rindern, Schafen <strong>und</strong>/oder Ziegen<br />
als Zweitnutzung möglich bei einer durchschnittlichen Vegetationshöhe von 15-35 cm.<br />
Nicht mit Rindern.<br />
85
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tab. 31:<br />
Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6510 – Flachland-Mähwiesen im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben<br />
bei Artern“<br />
ID-Nr.<br />
Lage<br />
10009 Nördlich Acker östlich<br />
Graben 23<br />
10010 West-Ecke<br />
Mönchendamm /<br />
Graben 23<br />
10014 mittlerer Teil südlich<br />
Mönchendamm<br />
10015 Ost-Teil<br />
Mönchendamm<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Heygendorf<br />
Feldblock-Nr.<br />
GL 46341V01<br />
GL 46341Q03<br />
Maßnahme<br />
-ID<br />
Behandlungseinheit<br />
Flächengröße<br />
[m²]<br />
184-4 50015 4.685 1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP N-ID Umsetzung<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />
Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />
Erstmahd)<br />
Heygendorf GL 46341Q03 184-3 50016 9.390 1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
Heygendorf<br />
Heygendorf<br />
GL 46341Q15<br />
GL 46341Q03<br />
GL 46341Q15<br />
FG 46341R01<br />
GL 46341V18<br />
184-3 50017 17.42<br />
3<br />
184-8 50019 2.946 Erstpflege:<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />
Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />
Erstmahd)<br />
1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />
Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />
Erstmahd)<br />
1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />
Dauerpflege:<br />
optimal<br />
1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai)<br />
Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />
Erstmahd)<br />
2007_6171 abgestimmt<br />
2007_6171 abgestimmt<br />
2007_6171 abgestimmt<br />
2007_6171 nicht umsetzbar,<br />
daher Fortführung<br />
der<br />
Beweidung,<br />
jedoch Vorverlegung<br />
der Erstnutzung<br />
<strong>und</strong><br />
längere<br />
Standzeiten<br />
optional<br />
1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />
1.2.5.3 Umtriebsweide<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />
Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10 Wochen<br />
nach Erstmahd)<br />
86
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
ID-Nr.<br />
Lage<br />
10016 West-Teil<br />
Mönchendamm<br />
20002 südlich Ost-Teil<br />
Mönchendamm<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Mönch-<br />
pfiffel-<br />
Nikolausrieth,<br />
Heygendorf<br />
Heygendorf<br />
Feldblock-Nr.<br />
Maßnahme<br />
-ID<br />
Behandlungseinheit<br />
Flächengröße<br />
[m²]<br />
GL46341V19 184-8 60027 2.665 Erstpflege:<br />
GL 46341Q15<br />
GL 46341Q03<br />
184-3 70005 15.74<br />
7<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP N-ID Umsetzung<br />
1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />
Dauerpflege:<br />
optimal<br />
1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai)<br />
Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />
Erstmahd)<br />
optional<br />
1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />
1.2.5.3 Umtriebsweide<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />
Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10 Wochen<br />
nach Erstmahd)<br />
Erstpflege:<br />
1.2.1.3 mehrschürige Mahd (3-schürig) in den<br />
ersten beiden Jahren<br />
Dauerpflege:<br />
1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />
Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />
Erstmahd)<br />
2007_6171 nicht umsetzbar,<br />
daher Fortführung<br />
der<br />
Beweidung,<br />
jedoch Vorverlegung<br />
der<br />
Erstnutzung<br />
<strong>und</strong> längere<br />
Standzeiten<br />
2007_6171 1.2.1.2 <strong>und</strong><br />
1.2.1.6 abgestimmt<br />
20003 Fläche südöstlich<br />
Teich<br />
Heygendorf GL 46341V14 184-6 70008 29.61<br />
4<br />
1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />
Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />
Erstmahd)<br />
2007_6703 abgestimmt<br />
20005 große Fläche östlich<br />
Acker<br />
Heygendorf<br />
GL 46341V01<br />
AL 46341V09<br />
GL 46341Q03<br />
184-4 70007 70.91<br />
3<br />
1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />
Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />
Erstmahd)<br />
2007_6171 abgestimmt<br />
87
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
ID-Nr.<br />
Lage<br />
20007 mittlerer Teil<br />
Mönchendamm<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Mönchpfiffel<br />
-<br />
Nikolausriet<br />
h,<br />
Heygendorf<br />
Feldblock-Nr.<br />
Maßnahme<br />
-ID<br />
Behandlungseinheit<br />
Flächengröße<br />
[m²]<br />
GL 46341V18 184-8 70009 1.192 Erstpflege:<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP N-ID Umsetzung<br />
1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />
Dauerpflege:<br />
optimal<br />
1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai)<br />
Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />
Erstmahd)<br />
optional<br />
1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />
1.2.5.3 Umtriebsweide<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />
Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10 Wochen<br />
nach Erstmahd)<br />
2007_6171 nicht umsetzbar,<br />
daher Fortführung<br />
der<br />
Beweidung,<br />
jedoch Vorverlegung<br />
der<br />
Erstnutzung<br />
<strong>und</strong> längere<br />
Standzeiten<br />
20008 West-Teil<br />
Mönchendamm<br />
Heygendorf GL 46341V18 184-8 70011 2.962 Erstpflege:<br />
1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />
Dauerpflege:<br />
optimal<br />
1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai)<br />
Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />
Erstmahd)<br />
optional<br />
1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />
1.2.5.3 Umtriebsweide<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />
Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10 Wochen<br />
nach Erstmahd)<br />
2007_6171 nicht umsetzbar,<br />
daher Fortführung<br />
der<br />
Beweidung,<br />
jedoch Vorverlegung<br />
der<br />
Erstnutzung<br />
<strong>und</strong> längere<br />
Standzeiten<br />
88
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
ID-Nr.<br />
Lage<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Feldblock-Nr.<br />
Maßnahme<br />
-ID<br />
Behandlungseinheit<br />
Flächengröße<br />
[m²]<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP N-ID Umsetzung<br />
20009 mittlerer Teil<br />
Mönchendamm<br />
Heygendorf<br />
FG 46341Q03<br />
GL 46341V18<br />
FG 46341Q01<br />
184-8 70010 2.571 Erstpflege:<br />
1.9.5 Entbuschung/ Entkusselung<br />
Dauerpflege:<br />
optimal<br />
1.2.1.2 zweischürige Mahd<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai)<br />
Erstmahd, Zweitmahd (8-)10 Wochen nach<br />
Erstmahd)<br />
2007_6171 nicht umsetzbar,<br />
daher Fortführung<br />
der<br />
Beweidung,<br />
jedoch Vorverlegung<br />
der<br />
Erstnutzung<br />
<strong>und</strong> längere<br />
Standzeiten<br />
optional<br />
1.2.2.3 Mähweide mit Schafbeweidung<br />
1.2.5.3 Umtriebsweide<br />
1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe (bis Ende Mai<br />
Erstnutzung, Nachbeweidung (8-)10 Wochen<br />
nach Erstmahd)<br />
89
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
6.3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie<br />
6.3.1 Bachmuschel (Unio crassus)<br />
• Optimierung der Gewässerunterhaltung<br />
Lange zurückliegende, sehr komplexe Ausbau- <strong>und</strong> Regulierungsmaßnahmen an der<br />
Kleinen Helme haben zu vollkommen veränderten Strömungs-, Profil- <strong>und</strong><br />
Substratverhältnissen geführt. Fließgewässertypische Kleinstrukturen, wie Aus- <strong>und</strong><br />
Unterspülungen, Uferabbrüche, Rauschen, Sedimentbänke unterschiedlicher Substrate (v.a.<br />
Kiesbänke) etc. sind durch die Profilierung <strong>und</strong> dem damit verb<strong>und</strong>enen Verlust der<br />
Strömungsheterogenität weitgehend vollständig verschw<strong>und</strong>en <strong>und</strong> können eigendynamisch<br />
auch nicht mehr entstehen. Aufgr<strong>und</strong> des eintönigen Gewässerbettes variiert die Strömung<br />
kaum, auch eine Substratheterogenität ist nicht gegeben. Kiesige Bereiche werden durch<br />
erodiertes Material entweder überlagert oder im Zuge der Unterhaltungsmaßnahmen<br />
allmählich aus dem Gewässer entfernt. Kiesig-grobsandige Abschnitte können nur noch<br />
punktuell <strong>und</strong> kleinflächig entstehen. Eine vitale <strong>und</strong> überlebensfähige<br />
Großmuschelpopulation benötigt jedoch auf relativ kleinem Raum Substrat unterschiedlicher<br />
Korngrößen, da z.B. juvenile Tiere sehr feine Körnung, ältere grobere Körnung bevorzugen.<br />
Da die Kleine Helme ein stark anthropogen geprägtes Gewässer ist, dessen natürliche<br />
Dynamik erheblich eingeschränkt ist, sind unter den gegebenen strukturellen Bedingungen<br />
des Gewässers Pflegeeingriffe (Krautungen) für den Erhalt als Bachmuschel-Gewässer<br />
unverzichtbar.<br />
Zur Minderung der Verluste durch die Gewässerunterhaltung werden folgende<br />
Empfehlungen gegeben:<br />
• Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sollen auf das geringstmögliche Maß reduziert<br />
werden;<br />
• schonende Pflanzenmahd oder Krautung ohne Beeinträchtigung der Gewässersohle (am<br />
besten durch Handmahd oder Mähkorb); Kies- <strong>und</strong> Steinmaterial des Bodengr<strong>und</strong>es darf<br />
nicht entnommen werden; Störstellen müssen erhalten bleiben (z.B. Totholz, größere<br />
Steine, Uferabbrüche etc.);<br />
• die Ufersäume müssen erhalten bleiben, sie machen Gr<strong>und</strong>räumungen überflüssig, da<br />
Bodenmaterial nicht mehr erodiert wird (MADSEN & TENT 2000);<br />
• im Zuge einer Pflanzenmahd oder Krautung sollte nie der gesamte Gewässerkörper<br />
beräumt werden; um den Gewässerlauf abwechslungsreicher zu gestalten <strong>und</strong> die<br />
Fließgeschwindigkeit zu erhöhen, sollte die Kleine Helme abschnittsweise immer<br />
wechselseitig gemäht bzw. gekrautet werden (Abschnittslängen jeweils ca. 10 m), so<br />
dass eine geschwungene Stromrinne entsteht;<br />
• der Zeitraum der Gewässerunterhaltung muss außerhalb der Laichzeiten der Fische<br />
liegen <strong>und</strong> sollte zwischen August <strong>und</strong> November vorgenommen werden;<br />
• um einer Verkrautung <strong>und</strong> damit auch Verschlammung des Gewässers langfristig<br />
vorzubeugen <strong>und</strong> einen guten Abfluss zu gewährleisten, muss eine naturnahe<br />
Uferbepflanzung durch Weiden <strong>und</strong> Erlen erreicht werden (siehe „Förderung von<br />
Ufergehölzen“);<br />
• Gr<strong>und</strong>räumungen sollten nur wenn unbedingt notwendig <strong>und</strong> in sehr großen zeitlichen<br />
Abständen abschnittsweise durchgeführt werden; vielmehr sollte hier die Anlage von<br />
Sedimenttaschen zur Minderung der Feinsedimentfracht in Betracht gezogen werden<br />
(Flachabbaggerungen außerhalb der Stromrinne, welche ggf. geräumt werden können);<br />
90
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
• ausgebaggerte oder bei der Krautung ans Ufer geworfene Muscheln sind<br />
zurückzusetzen.<br />
• Förderung natürlicher Fließgewässerstrukturen<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Ausbaugrades fehlen innerhalb der gesamten Kleinen Helme natürliche<br />
Fließgewässerstrukturen, wie Steilwände, Uferabrisse, Auskolkungen <strong>und</strong> Unterspülungen,<br />
Strömungshindernisse, Rauschen, ein Wechsel aus tieferen <strong>und</strong> flacheren Bachabschnitten,<br />
Kiesbänke etc. weitgehend vollständig. Aufgr<strong>und</strong> des Fehlens dieser natürlichen<br />
Habitatstrukturen sowie von beschattenden Ufergehölzen kommt es über große Strecken zu<br />
einer starken Verkrautung <strong>und</strong> Verschlammung. Zur derzeitigen Situation hat im<br />
wesentlichen die Begradigung des Laufes beigetragen, die eine erhöhte Strömungsgeschwindigkeit<br />
provoziert <strong>und</strong> damit eine unnatürliche Vertiefung des Flusslaufes <strong>und</strong><br />
schnellere Entwässerung des Auengrünlandes nach sich zog. Ein stärker mäandrierender<br />
Verlauf der Kleinen Helme mit Prall- <strong>und</strong> Gleithängen würde dieses Problem beseitigen.<br />
Turbulentes Fließen verbessert die Gewässermorphologie sowie die Wasserqualität<br />
(MADSEN & TENT 2000). Durch die bessere Durchlüftung <strong>und</strong> längeren Kontaktzeiten des<br />
strudelnden Wassers an den festen Oberflächen des Gewässergr<strong>und</strong>es wird die<br />
Selbstreinigung effektiver.<br />
Von der Entwicklung eines abwechslungsreichen Profils mit Ruhezonen <strong>und</strong> strömungsintensiveren<br />
kiesigen Abschnitten profitieren auch die Wirtsfische der Bachmuschel.<br />
Zur Förderung der Fließgewässerdynamik sind die entsprechenden gewässermorphologischen<br />
Veränderungen zu schaffen bzw. zuzulassen. Folgende biotopverbessernde<br />
Maßnahmen können vorgeschlagen werden:<br />
• Vorhandene Ufer- <strong>und</strong> Sohlbefestigungen sind zurückzubauen (Abschnitte: betonierte<br />
Sohle in der Kleinen Helme in Höhe Voigtstedt; Wabengitterplatten oberhalb Voigtstedt;<br />
Wassersteinverbau in einer Biegung südlich Voigtstedt); jegliche weitere Maßnahmen<br />
des Ufer- <strong>und</strong> Sohlverbaus sowie die Errichtung von Querbauwerken sind zu<br />
unterlassen.<br />
• Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sind auf das geringstmögliche Maß zu<br />
reduzieren (siehe oben).<br />
• Aufhebung des geraden Gewässerverlaufes durch Förderung der Ausbildung von Prall<strong>und</strong><br />
Gleithängen, z.B. durch Unterlassen des Uferverbaus; gezielte Einbringung von<br />
Störstellen (v.a. Baumstämme, möglich sind auch Holzpalisaden als buhnenartige<br />
Lenker, Einbringen von Steinen oder Kiesschüttungen, Gehölzpflanzungen);<br />
taschenartige Flachabbaggerungen von Uferböschungen;<br />
• Förderung unterschiedlicher Sohlsubstrate, z.B. durch Einbau von Strömungshindernissen<br />
(Totholz, buhnenartiger Lenker mit Treibselsammler); Einbringen von<br />
Kiesschüttungen;<br />
• an den Ufern sowie in der Helmeaue ist die natürliche Begleitvegetation wie<br />
Weidengebüsche, Erlenbestände, Hochstauden <strong>und</strong> Röhrichte zu erhalten <strong>und</strong> in ihrer<br />
Entwicklung zu fördern.<br />
• Förderung von Ufergehölzen<br />
Um einer Verkrautung <strong>und</strong> damit auch Verschlammung des Gewässers vorzubeugen <strong>und</strong><br />
einen guten Abfluss zu gewährleisten, muss eine naturnahe Uferbepflanzung durch Erlen,<br />
Weiden <strong>und</strong> Eschen erreicht werden. Ufergehölze sind auch hinsichtlich der<br />
Gewässerunterhaltung sowie der Uferbefestigung empfehlenswert. Sie verringern die<br />
Erosion <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene Feinpartikeleinträge. Die ins Wasser hereinreichenden<br />
Wurzeln oder herabfallenden Äste sorgen für eine strukturelle Belebung des<br />
Gewässerbettes. Gerade die Wirtsfische sind auf eine abwechslungsreiches Profil mit<br />
91
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Ruhezonen <strong>und</strong> strömungsintensiveren kiesigen Abschnitten angewiesen sind. Unterspülte<br />
Wurzelräume <strong>und</strong> Uferbereiche bieten Unterstände (z.B. für den Döbel).<br />
Gehölze haben zudem eine hohe Filterleistung <strong>und</strong> tragen zur Verbesserung der<br />
Gewässergüte <strong>und</strong> Sauerstoffversorgung im Interstitial bei. Die Beschattung führt zur<br />
Temperaturerniedrigung des Wasserkörpers <strong>und</strong> damit zu einem höheren Sauerstoffbindungsvermögen.<br />
Die Pflanzungen sollten in Form von Baumgruppen erfolgen, welche wechselseitig<br />
alternierend angelegt werden. Die Bäume sind jedoch nicht auf die Hochufer zu pflanzen,<br />
sondern unmittelbar entlang der Wasserlinie. Nur so können die Ufergehölze den<br />
Gewässerlauf strukturell aufwerten. Da die Kleine Helme tief eingeschnittene, feste<br />
Uferböschungen aufweist <strong>und</strong> durch die Gehölzpflanzungen keine zusätzliche Festlegung<br />
des aktuellen Gewässerlaufes erfolgen darf, muss für die Pflanzungen Raum geschaffen<br />
werden, z.B. durch Flachabbaggerungen oder das Anlegen von „Taschen“. Durch<br />
wechselseitige Flachabbaggerungen bzw. das Anlegen von Taschen erhält das Gewässer<br />
einen leicht mäandrierenden Verlauf <strong>und</strong> es werden erste Initiale für die Bildung von Prall<strong>und</strong><br />
Gleithängen gesetzt. Um die strukturelle Entwicklung weiter zu fördern, sollten die<br />
Pflanzungen mit Strömungshindernissen ergänzt werden.<br />
Abschnitt: in Höhe Voigtstedt sowie oberhalb der Ortslage wechselseitig dichte Bepflanzung<br />
(hat als Libellenhabitat eine untergeordneter Bedeutung!!!) mit Baumgruppen; ober- <strong>und</strong><br />
unterhalb der Ortslage lockere wechselseitige Bepflanzung mit Baumgruppen;<br />
• Erhöhung des Abflussvolumens<br />
Bedingt durch das geringe Abflussvolumen hat die Kleine Helme eine geringe<br />
Fließgeschwindigkeit <strong>und</strong> damit geringe Schleppkraft. Hierfür wäre eine Veränderung der<br />
Durchlässe im unteren Abschnitt eine sehr wichtige Möglichkeit. Dabei geht es weniger um<br />
die Durchlässe selbst, sondern um die befestigte Sohle, welche für den Rückstau sorgt. Es<br />
würde demnach genügen, diese Sohlbefestigung ersatzlos zu entfernen. Möglicherweise ist<br />
dies jedoch aus Gründen der Standsicherheit der Bauwerke nicht möglich. Dann ist ein<br />
Neubau zu erwägen.<br />
• Gewässerrandstreifen<br />
Zwischen Uferböschung <strong>und</strong> Äckern ist optimalerweise ein Uferrandstreifen von ca. 10 m,<br />
mindestens jedoch 5 m Breite (§ 78 Abs. 2 ThürWG) Breite aus der Ackernutzung<br />
herauszunehmen. Die Ufer sollten mit Gehölzen bepflanzt (siehe oben) oder zumindest<br />
regelmäßig gemäht werden<br />
Abschnitt: zwischen Voigtstedt <strong>und</strong> Mündung in die Unstrut; nördlich Voigstedt<br />
• Herstellen der ökologischen Durchgängigkeit<br />
Jegliche weitere Maßnahmen des Ufer- <strong>und</strong> Sohlverbaus sowie die Errichtung von<br />
Querbauwerken sind im Interesse der Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums zu<br />
unterlassen. Vorhandene Stauanlagen sollten weitestgehend entfernt oder mit einem<br />
Umgehungsgerinne versehen werden. Die betrifft auch Anlagen außerhalb des FFH-<br />
Gebietes, sofern sie für den Erhalt des Bachmuschelbestandes innerhalb desselben von<br />
Bedeutung sind.<br />
• Förderung der Fischfauna<br />
Die Jungfischdichten aller festgestellten Wirtsfischarten <strong>und</strong> damit der Reproduktionserfolg<br />
der Bachmuschel sind zu gering. Eine wesentliche Ursache dafür dürfte die geringe<br />
Ausstattung der Kleinen Helme mit geeigneten Laich- <strong>und</strong> Aufwuchshabitaten sein. Infolge<br />
des Mangels bauen die Arten keine bestandsbildenden Populationen mit ausgewogener<br />
Populationsstruktur auf. Maßnahmen zur Verbesserung der Habitatsituation beinhalten die<br />
92
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Punkte „Optimierung der Gewässerunterhaltung“, „Förderung natürlicher Fließgewässerstrukturen“<br />
<strong>und</strong> „Förderung von Ufergehölzen“.<br />
In Abhängigkeit vom Erfolg des o.g. Maßnahmepaketes sollten ggf. bestandsstützende<br />
Maßnahmen in Betracht gezogen werden.<br />
• Angelfischereiliche Nutzung<br />
Weiterhin keine Abfischung natürlicher Wirtsfische zugunsten von Nutzfischen im Zuge von<br />
Hegebefischungen Aufrechterhalten der derzeitigen Refugialfunktion als Fischhabitat;<br />
kein übermäßiger Raubfischbesatz (z.B. Aal, Hecht);<br />
Fazit:<br />
1. Die bisherigen Maßnahmen <strong>und</strong> Nutzungsregelungen, v.a. die Gewässerentwicklung <strong>und</strong><br />
-unterhaltung betreffend, waren <strong>und</strong> sind nicht geeignet, den derzeit schlechten<br />
Erhaltungszustand im Sinne der FFH-Richtlinie der Bachmuschelpopulation zu<br />
verbessern bzw. einen günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen. Sie lösen die<br />
gr<strong>und</strong>legenden Habitatdefizite nicht im Ansatz <strong>und</strong> infolge der Unterhaltung sind auch<br />
weiterhin Tier-Entnahmen aus der ohnehin sehr individuenschwachen Population nicht<br />
auszuschließen.<br />
2. Eine nachhaltige Sicherung des Vorkommens ist nur realistisch, wenn es gelingt, deutlich<br />
ambitioniertere Ziele der morphologischen <strong>und</strong> strukturellen Aufwertung des Gewässers<br />
(der Kleinen Helme) umzusetzen <strong>und</strong> die Unterhaltung auf besonders bedeutsamen<br />
Teilstrecken komplett einzustellen.<br />
3. Entsprechend den o.g. Aspekten ist es erforderlich, den gegenwärtigen Gewässerpflege<strong>und</strong><br />
-entwicklungsplan gr<strong>und</strong>legend zu überarbeiten, was kurzfristig erfolgen sollte.<br />
4. Im innerfachlichen Zielabgleich wird der Bachmuschel das Primat gegenüber anderen<br />
FFH-Schutzgütern (z.B. Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer) zugewiesen.<br />
5. Aus Gründen der räumlichen <strong>und</strong> sachlichen Konkretisierung der Maßnahmen als auch<br />
der (wasserrechtlichen) Genehmigungsbedürftigkeit wird es erforderlich sein, für einzelne<br />
Teilprojekte sowohl weitere Gr<strong>und</strong>lagenerhebungen (v.a. Gelände- <strong>und</strong><br />
Reliefvermessungen) als auch weiterführende landschafts- <strong>und</strong> objektplanerische<br />
Leistungen zu erstellen (Entwurfs-, Genehmigungs- <strong>und</strong> Ausführungsplanungen).<br />
6. Eine enge ressortübergreifende Abstimmung mit den sich aus der EU-Wasserrahmen-<br />
Richtlinie ergebenden Belangen ist zwingend erforderlich.<br />
93
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tab. 32:<br />
Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für die Bachmuschel im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
ID-Nr.<br />
Lage<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Länge des<br />
Gewässerabschnittes<br />
[m]<br />
Behandlungseinheit<br />
Maßnahme-<br />
ID<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />
Umsetzung<br />
30010 Kleine Helme, Umfluter<br />
östlich Voigtstedt<br />
40006 Kleine Helme von der<br />
nordwestlichen FFH-<br />
Gebietsgrenze bis<br />
einschließlich oberen<br />
Bereich des Umfluters<br />
40007 Kleine Helme von der<br />
Einmündung des Umfluters<br />
in die alte Kleine Helme bis<br />
zur Mündung in die Unstrut<br />
Voigtstedt 556 184-9 60021<br />
Voigtstedt 824 184-9 70012<br />
Voigtstedt, Artern,<br />
Kalbsrieth<br />
40008 Graben 23 Voigtstedt, Artern,<br />
Kalbsrieth<br />
4.380 184-9 70013<br />
7.524 184-16 70019<br />
Turnusmäßig:<br />
4.6.6.1 – Schonende Entkrautung<br />
4.6.6.2 – Schonende Entschlammung<br />
Kurzfristig:<br />
4.4.5.2 – Beseitigung von Sohlbefestigungen<br />
4.4.6 – Entfernung von Barrieren / Querbauwerken<br />
Mittel- bis langfristig:<br />
komplexe strukturelle <strong>und</strong> morphologische Aufwertung des<br />
Fließgewässers<br />
4.7.1 – Anlage von Mäandern (Einbau von<br />
Strömungshindernissen, wie Starktotholz etc.)<br />
4.6.8 – Rücknahme der Ufersicherung<br />
4.4.5.4 – Beseitigung von Uferverbauungen<br />
4.7.5.1 – Abflachen von Uferböschungen<br />
4.7.2 – Anlage von Ruhe-/Flachwasserzonen<br />
4.7.3 – Schaffung <strong>und</strong> Erhalt von Kolken<br />
4.7.5.2 – Anlage von Ufergehölzen (mindestens einseitig,<br />
teilweise auch beidseitig)<br />
4.4.3 – Rückführung in alte Gewässerlinien (in Teilabschnitten –<br />
prüfen!)<br />
4.6.1 – Einstellung der Gewässerunterhaltung (in<br />
Teilabschnitten)<br />
abgestimmt<br />
94
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
6.3.2 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) <strong>und</strong> Vogel-<br />
Azurjungfer (Coenagrion ornatum)<br />
Wegen der starken morphologischen Überformung der Fließgewässer sind fast alle von<br />
Coenagrion mercuriale <strong>und</strong> C. ornatum besiedelten Lebensräume heute auf eine<br />
regelmäßige Pflege angewiesen, in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen<br />
allerdings in unterschiedlicher Art <strong>und</strong> Intensität (STERNBERG et al. 1999). Dieser Umstand<br />
resultiert aus der Tatsache, dass es sich bei den besiedelten Lebensräumen überwiegend<br />
um Sek<strong>und</strong>ärhabitate, in der Regel künstlich angelegte Gräben in Wiesen- <strong>und</strong> Ackerfluren,<br />
handelt, welche zumeist in intensiv agrarisch genutzten Landschaften liegen <strong>und</strong> oft starken<br />
Nährstoffanreicherungen ausgesetzt sind. Dies führt zu einem mehr oder wenigen raschen<br />
Verlanden der zumeist schmalen Gräben.<br />
Die Helm- <strong>und</strong> die Vogel-Azurjungfer stellen als Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie<br />
zwei der wichtigsten Leit- <strong>und</strong> Zielarten dar, an deren Lebensraumansprüchen sich die<br />
turnusmäßige Unterhaltung der Gewässer des FFH-Gebietes orientieren muss. Positive<br />
Effekte sind in dem Zusammenhang aber auch bezüglich anderer Artengruppen <strong>und</strong><br />
Lebensraumtypen zu erwarten, wie z.B. für weitere gefährdete Libellenarten, Süßwassermollusken,<br />
Amphibien, Pflanzenarten der grabenbegleitenden Vegetation, Staudenfluren etc.<br />
Nach BUTTSTEDT & BUTTSTEDT (2008a) ist in den vergangenen Jahren in mehreren Gräben<br />
des FFH-Gebietes eine stete Zunahme der emersen Vegetation zu verzeichnen. Ziel der<br />
Erhaltungsmaßnahmen muss es sein, auch zukünftig frei fließende, permanent wasserführende<br />
<strong>und</strong> ausreichend besonnte Gewässerabschnitte zu erhalten.<br />
Bezüglich der künftigen Gewässerunterhaltung werden die folgenden Gr<strong>und</strong>sätze als<br />
erforderlich erachtet. Die flächenkonkreten Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für<br />
Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer sind aus Tab. 33 ersichtlich<br />
Krautungen<br />
Die (partielle) Entnahme der submersen <strong>und</strong> emersen Vegetation stellt die wichtigste<br />
Unterhaltungsmaßnahme dar, um einen den Habitatansprüchen der Helm- <strong>und</strong> Vogel-<br />
Azurjungfer genügenden Deckungsgrad aufrecht zu erhalten. In Thüringen wurden die<br />
höchsten Besiedlungsdichten von C. mercuriale bei Bewuchsgraden von 80-95 % festgestellt<br />
(SERFLING et al. 2004). An noch stärker verkrauteten Gräben können zumeist nur noch<br />
wenige Individuen festgestellt werden. Die Vogel-Azurjungfer fehlt dann zumeist aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer Seltenheit. Da sich die Larven beider Arten höchstens im Winter kurz eingraben, sind<br />
sie während der gesamten ein- bis zweijährigen Entwicklungszeit auf pflanzliche Substrate<br />
als Mikrohabitat angewiesen. Sie werden zumeist in den flutenden Pflanzenpolstern,<br />
teilweise auch in deren Wurzelbereich gef<strong>und</strong>en (STERNBERG et al. 1999). Hieraus erwächst<br />
bezüglich der Gewässerunterhaltung der Konflikt, einerseits der vollständigen Verkrautung<br />
der Gräben entgegenwirken zu müssen, andererseits ist ein gewisser Individuenverlust im<br />
Zuge der Krautungsmaßnahmen unvermeidlich.<br />
Turnus <strong>und</strong> Intensität von Krautungen sind deshalb im Einzelfall abzuwägen <strong>und</strong> an der<br />
Wüchsigkeit der Vegetation auszurichten. Im Fall stark verkrauteter Gräben ist eine jährliche<br />
Unterhaltung zumeist unverzichtbar, um sie als Lebensraum der beiden Libellenarten zu<br />
erhalten. Folgende Gr<strong>und</strong>sätze sind anzuführen:<br />
• Bei Gewässern mit > 2 m Breite ist nur einseitig oder mittig mit dem Mähboot zu<br />
krauten (z.B. Graben 23 – Südost-Teil), um Teile der Larvallebensräume zu erhalten.<br />
An schmalen Gräben sollten wenigstens alle 15-20 m auf einer Grabenseite kleinere<br />
Bereiche der Submers- <strong>und</strong> Röhrichtvegetation erhalten bleiben, um einem zu starken<br />
Individuenverlust vorzubeugen.<br />
95
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
• Bei besonders dichtwüchsigen Röhrichten, z.B. im Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil)<br />
oder Graben 38 <strong>und</strong> 44, sollte abschnittsweise auch beidseitig gekrautet <strong>und</strong> gemäht<br />
werden.<br />
• Es sind schonende Verfahrensweisen mit einem Mähkorb anzuwenden. Die Schnitthöhe<br />
sollte von der Art <strong>und</strong> Wüchsigkeit der Vegetation abhängig gemacht werden.<br />
Beispielsweise kann Schilf (Phragmites australis) besser in Grenzen gehalten werden,<br />
wenn es tief (also nahe der Sohle bzw. des Bodens) abgeschnitten wird <strong>und</strong><br />
anschließend Wasser in die verbleibenden Stängel eindringt. Im Falle andersartiger<br />
Vegetation (z.B. Berlenbestände) sollte weniger tief gemäht werden.<br />
• Das Mahdgut bzw. gekrautete Material sollte über dem Gewässer gut abtropfen <strong>und</strong> ist<br />
anschließend nahe der Uferlinie zwischenzulagern. Mobilen Tierarten <strong>und</strong> deren<br />
Entwicklungsstadien (z.B. Wasserkäfer, z.T. auch Libellenlarven) kann dadurch u.U.<br />
ein Rückwandern in das Gewässer ermöglicht werden.<br />
• Zur Vermeidung hoher Verlustraten durch Abdrift sollte beim Krauten entgegen der<br />
Fließrichtung vorgegangen werden. So werden abgedriftete Organismen nicht stets<br />
aufs Neue von der Maßnahme erfasst <strong>und</strong> können behandelte Abschnitte rascher<br />
wiederbesiedeln.<br />
• Die Krautungen sollten in erster Linie im Spätsommer bis Herbst (Ende August bis<br />
Oktober, frühestens Mitte August) stattfinden. Dieser Zeitraum ist auch aus<br />
limnologischer Sicht optimal, da zu dieser Zeit ein Maximum trophiebedingender<br />
Substanzen in Biomasse inkorporiert ist, ohne dass bereits Remineralisationsprozesse<br />
eingesetzt haben. Somit wird durch eine Krautung im Herbst die größtmögliche<br />
Nährstoffeliminierung aus dem Gewässer erreicht. Versuchsweise sollte in den stark<br />
zugewachsenen Abschnitten des Helmegrabens eine zweite Mahd bzw. Krautung im<br />
Frühjahr (bis etwa Mitte Mai) erwogen werden. Ist auch damit keine wirksame<br />
Zurückdrängung des Bewuchses möglich, ist eine streckenweise Räumung<br />
vorzunehmen (siehe unten).<br />
Böschungsmahd<br />
• Die Mahd der Grabenböschungen sollte seitenweise (wo möglich, im zeitlichen <strong>und</strong><br />
räumlichen Wechsel) erfolgen.<br />
• Die Mahd ist nur mit einem Balkenmäher ökologisch verträglich, nicht aber mit<br />
Schlegelmähern (Mulchgeräten), die oft hohe Verlustraten unter der Fauna zur Folge<br />
haben (z.B. bei Heuschrecken, Amphibien).<br />
• Das Mahdgut ist nach der Trocknung von den Gräben abzutransportieren, um einen<br />
maximalen Nährstoffaustrag zu erreichen.<br />
• Der Mahdzeitpunkt fällt in der Regel zeitlich zusammen mit der herbstlichen Krautung.<br />
Zur Schaffung eines Unterhaltungsmosaiks können Abschnitte der Grabenböschungen<br />
auch im Frühjahr (vor der Hauptflugperiode von C. mercuriale <strong>und</strong> anderen Arten, bis<br />
etwa Mitte Mai) gemäht werden (siehe auch SERFLING et al. 2004). Während der<br />
Hauptemergenz <strong>und</strong> hauptsächlichen Flugzeit der Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer (Ende<br />
Mai bis Ende Juli) sollte nicht gemäht werden.<br />
Räumung/Entschlammung<br />
Grabenräumungen sind nur für die am dichtesten bewachsenen Gewässerabschnitte des<br />
Graben 23 sowie des Graben 38 mit sich anschließendem Graben 44 mit Deckungsgraden<br />
nahe 100 % vorzusehen. Für diese Gräben ist eine alleinige Krautung offensichtlich nicht<br />
geeignet, die Habitate längerfristig in einem günstigen Zustand zu erhalten. Da eine<br />
Räumung stets mit den gravierendsten Eingriffen in die Gewässerhabitatstrukturen<br />
verb<strong>und</strong>en ist, sind unbedingt folgende Gr<strong>und</strong>sätze zu beachten:<br />
96
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
• Da sich praktisch über das gesamte Jahr hinweg bestimmte Entwicklungsstadien der<br />
gefährdeten Libellenarten <strong>und</strong> zahlreicher weiterer Arten im Graben befinden, lässt<br />
sich kein optimaler Zeitpunkt für Grabenräumungen benennen. In den Monaten<br />
September bis November ist für die meisten Libellen- u.a. Tierarten mit den vergleichsweise<br />
geringsten negativen Auswirkungen zu rechnen (STERNBERG et al. 1999);<br />
• Das Sohlniveau darf bei Räumungen nicht vertieft werden, es ist nur die Schlammauflage<br />
zu entnehmen.<br />
• Die Räumung darf an den langen Gewässerstrecken des PG lediglich abschnittsweise<br />
erfolgen <strong>und</strong> sollte zunächst an den am stärksten verwachsenen Grabenabschnitten<br />
vorgenommen werden; es sollte – jahrweise versetzt – jeweils maximal 1/3 der<br />
gesamten Gewässerstrecke geräumt werden.<br />
• Für maschinelle Maßnahmen der Räumung <strong>und</strong> Entschlammung ist der Einsatz eines<br />
kleineren Baggers mit Grabenlöffel vorzusehen (siehe auch RÖSKE 1995, STERNBERG<br />
et al. 1999). Grabenfräsen haben aufgr<strong>und</strong> der hohen Betriebsdrehzahlen <strong>und</strong><br />
Sogkräfte eine sehr hohe Zahl verletzter <strong>und</strong> getöteter Organismen zur Folge (z.B.<br />
LÖDERBUSCH 1994), weshalb deren Einsatz aus naturschutzfachlichen Gründen nicht<br />
zu vertreten ist;<br />
• An steilen Ufern sollten Räumungsarbeiten nach Möglichkeit mit dem Abflachen von<br />
Grabenböschungen verb<strong>und</strong>en werden.<br />
Gewässerrandstreifen<br />
• Wo die Gewässerrandstreifen bereits als Grünland ausgebildet sind, sind diese als<br />
Grünland oder Staudenfluren zu erhalten <strong>und</strong> in eine regelmäßige Nutzung (ein- bis<br />
zweischürige Mahd) oder Pflegemahd (einmal pro Jahr oder alle 2 Jahre)<br />
einzubeziehen.<br />
• An solchen Gräben, an denen Ackerflächen an die Böschungsoberkante angrenzt oder<br />
der Abstand zu angrenzenden Ackerflächen < 5 m beträgt, sind die Gewässerrandstreifen<br />
mittel- bis langfristig zu Grünlandstreifen bzw. Staudenfluren zu<br />
entwickeln, um die Gefahr von übermäßigen Nährstoffeinträgen zu unterbinden.<br />
Sicherstellung der Besonnung<br />
• Der vorhandene Gehölzbestand stellt entlang der Gewässer keine Beeinträchtigung<br />
dar <strong>und</strong> ist im Sinne der Strukturvielfalt zu erhalten.<br />
• Im Fall der Kleinen Helme sind Maßnahmen der Gewässerrenaturierung <strong>und</strong><br />
Bepflanzung (Bachmuschel-Habitat!) aus libellenk<strong>und</strong>licher Sicht zu tolerieren, solange<br />
auch besonnte Abschnitte erhalten bleiben.<br />
• Für die langen, gehölzarmen bzw. gehölzfreien Gewässerabschnitte des<br />
Helmegrabens ist zu prüfen, ob mit einer abschnittsweisen Bepflanzung der Unterhaltungsaufwand<br />
langfristig gemindert werden kann, ohne dass mit schwerwiegenden<br />
Beeinträchtigungen für die Libellenarten gerechnet werden muss. In erster Linie sind<br />
hier jedoch ausreichend besonnte Gewässerabschnitte ohne neue Bepflanzung zu<br />
erhalten.<br />
Fazit:<br />
Bei Beibehaltung der gegenwärtigen Praxis der Gewässerunterhaltung im Gebiet ist für die<br />
Population der Helm-Azurjungfer mit einer Verschlechterung des aktuell noch guten<br />
Erhaltungszustandes zu rechnen. Weiterhin sind Ausmaß <strong>und</strong> Turnus der<br />
Gewässerunterhaltung nicht ausreichend für die Wiederherstellung eines günstigen<br />
Erhaltungszustandes der Population der Vogel-Azurjungfer. Zusätzlich zu den oben<br />
97
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
dargestellten erforderlichen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung <strong>und</strong> -pflege sollten<br />
Möglichkeiten geprüft werden, die Wasserzufuhr zu optimieren <strong>und</strong> den Durchfluss zu<br />
erhöhen. Auch auf diese Weise kann langfristig der raschen Verkrautung <strong>und</strong><br />
Verschlammung entgegengewirkt werden.<br />
98
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tab. 33:<br />
Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für die Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />
Helmegräben bei Artern“<br />
ID-Nr.<br />
Lage<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Länge des<br />
Gewässerabschnittes<br />
[m]<br />
Behandlungseinheit<br />
Maßnahme-<br />
ID<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />
Umsetzung<br />
30001 Kleine Helme Voigtstedt, Artern,<br />
Kalbsrieth<br />
4045 184-9 50022 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
4.7 Schaffung von Strukturen<br />
4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />
abgestimmt<br />
30002 Graben 23, NW- <strong>und</strong><br />
Mittelteil<br />
Voigtstedt, Artern,<br />
Mönchpfiffel-<br />
Nikolausrieth<br />
4751 184-16 50023 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
abgestimmt<br />
4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />
30003 Graben 38, Graben 44<br />
(SW-Teil)<br />
Voigtstedt, Artern,<br />
Mönchpfiffel-<br />
Nikolausrieth<br />
2000 184-11 60024 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
abgestimmt<br />
4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />
4.8 Extensivierung von Gewässerrandstreifen / Anlage von<br />
Pufferzonen<br />
30004 Graben nordöstlich<br />
Voigtstedt, S 12/35<br />
Voigtstedt 716 184-10 50025 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />
abgestimmt<br />
30005 Graben nordöstlich<br />
Ölmühle Artern<br />
Artern, Kalbsrieth 2108 184-12 60026 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
4.3.2 Wasserstandsregulierung/ Wasserstandsanhebung<br />
abgestimmt<br />
99
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
ID-Nr.<br />
Lage<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Länge des<br />
Gewässerabschnittes<br />
[m]<br />
Behandlungseinheit<br />
Maßnahme-<br />
ID<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />
Umsetzung<br />
40001 Graben 23, SO-Teil Voigtstedt,<br />
Mönchpfiffel-<br />
Nikolausrieth,<br />
Kalbsrieth<br />
2773 184-16 70018 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />
abgestimmt<br />
40002 Graben 53 Mönchpfiffel-<br />
Nikolausrieth,<br />
Heygendorf,<br />
Kalbsrieth<br />
1255 184-15 70015 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />
4.3.2 Wasserstandsregulierung/ Wasserstandsanhebung<br />
abgestimmt<br />
Tab. 34:<br />
Einzelflächenspezifische Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für die Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong><br />
Helmegräben bei Artern“<br />
ID-Nr.<br />
Lage<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Länge des<br />
Gewässerabschnittes<br />
[m]<br />
Behandlungseinheit<br />
Maßnahme-<br />
ID<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />
Umsetzung<br />
30006 Kleine Helme Voigtstedt, Artern,<br />
Kalbsrieth<br />
4045 184-9 50028 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
4.7 Schaffung von Strukturen<br />
4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />
abgestimmt<br />
30007 Graben 23, NW- <strong>und</strong><br />
Mittelteil<br />
Voigtstedt, Artern,<br />
Mönchpfiffel-<br />
Nikolausrieth<br />
4751 184-16 60029 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
abgestimmt<br />
4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />
30008 Graben nordöstlich<br />
Ölmühle Artern<br />
Artern, Kalbsrieth 2108 184-12 50030 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
4.3.2 Wasserstandsregulierung/ Wasserstandsanhebung<br />
abgestimmt<br />
100
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
ID-Nr.<br />
Lage<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Länge des<br />
Gewässerabschnittes<br />
[m]<br />
Behandlungseinheit<br />
Maßnahme-<br />
ID<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />
Umsetzung<br />
40003 Graben 23, SO-Teil,<br />
Graben 44, Graben 38,<br />
Artern, Kalbsrieth 4773 184-11<br />
184-16<br />
70014 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />
abgestimmt<br />
40004 Graben 53 Mönchpfiffel-<br />
Nikolausrieth,<br />
Heygendorf,<br />
Kalbsrieth<br />
1255 184-15 70021 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />
4.3.2 Wasserstandsregulierung/ Wasserstandsanhebung<br />
abgestimmt<br />
40005 Graben nordöstlich<br />
Voigtstedt, S 12/35<br />
Voigtstedt 716 184-10 70017 4.6.6.1 Schonende Entkrautung<br />
4.6.7 Extensive Mahd der Böschung<br />
4.6.6.2 Schonende Entschlammung<br />
abgestimmt<br />
101
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
6.3.3 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)<br />
Als Entwicklungsmaßnahme zur Verbesserung des derzeitigen Erhaltungszustandes der<br />
Grünen Keiljungfer kann die unter 2.4.2.2 beschriebene, bereits von der TLUG beantragte<br />
Maßnahme dienen.<br />
Diese umfasst eine Abflachung der linken Uferböschung der Unstrut <strong>und</strong> die Schaffung freier<br />
Bereiche mit voller Besonnung. Zudem ist ein Rückbau von Uferbefestigungen vorgesehen.<br />
Weiterhin sollen durch Anlage eines 10 bis 15 m breiten Uferrandstreifens linksseitig der<br />
Unstrut sowie beidseits der Kleinen Helme die Einträge aus der intensiven<br />
Bodenbewirtschaftung (Feinstsediment, Düngemittel) reduziert werden, um einer weiteren<br />
Verschlammung der Gewässer entgegenzuwirken.<br />
102
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184 Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis) Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
Tab. 35:<br />
Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für die Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) im FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“<br />
ID-Nr.<br />
Lage<br />
Gemarkung/<br />
Flurstück(e)<br />
Flächengröße<br />
[m²]<br />
Behandlung<br />
einheit<br />
Maßnahme-<br />
ID<br />
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung<br />
Umsetzung<br />
30009 Unstrut Kalbsrieth 53.845 184-7 70020 4.6.8 – Rücknahme der Ufersicherung<br />
4.4.5.4 – Beseitigung von Uferverbauungen<br />
4.7.5.1 – Abflachen von Uferböschungen<br />
4.7.5.2 – Anlage von Ufergehölzen<br />
abgestimmt<br />
103
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 4<br />
„Kammerforst-Himmelsberg-Mühlberg“ (Landkreis Nordhausen)<br />
Maßnahmen zur<br />
Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
6.3.4 Fischotter (Lutra lutra)<br />
Als wesentliche artspezifische Erhaltungsmaßnahmen sind im Sinne von Behandlungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />
für das Gesamtgebiet zu nennen:<br />
• Verbesserung notwendiger Habitatstrukturen (durch Erhöhung des Deckungsangebotes<br />
entlang der Gewässerläufe, v.a. Gehölzanreicherungen) <strong>und</strong> Erhalt des<br />
Nahrungsangebotes (Fische, Muscheln, Amphibien),<br />
• Verhinderung eines zusätzlichen Fließgewässerverbaus (kein weiterer Längs- <strong>und</strong><br />
Querverbau),<br />
• Sicherung der Durchgängigkeit von Gewässerabschnitten <strong>und</strong> angrenzenden Bereichen<br />
für wandernde Fischotter,<br />
• Sicherung bzw. Etablierung fischottergerechter Durchlässe bei Neubauten/Sanierung<br />
von Brückenbauwerken (v.a. im Rahmen des Verkehrswegebaus),<br />
• Sicherung einer geringen Gewässerbelastung <strong>und</strong> hohen Strukturgüte im Gebiet.<br />
Flächenkonkrete Einzelmaßnahmen wurden für die Art nicht geplant. Es sind jedoch<br />
vertiefende Kartierungsarbeiten erforderlich, um die tatsächliche Habitatnutzung im Gebiet<br />
zu erfassen <strong>und</strong> daraus entsprechende Defizite <strong>und</strong> Handlungserfordernisse abzuleiten.<br />
104
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Umsetzung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
7 Umsetzung<br />
7.1 Abstimmung des Maßnahmekonzeptes<br />
Gegenstand der Managementplanung ist die Abstimmung des Maßnahmekonzeptes mit den<br />
Hauptnutzern. Im FFH-Gebiet 184 waren die Maßnahmen nach Billigung des Entwurfes der<br />
Maßnahmenplanung durch die PAG mit den Landwirten <strong>und</strong> den Trägern der Gewässerunterhaltung<br />
abzustimmen. Hierzu wurden zwei seperate Termine anberaumt.<br />
Am 12.08.2010 fand in den Räumlichkeiten der Verwaltungsgemeinschaft Mittelzentrum<br />
Artern eine Besprechung mit den beiden im PG ansässigen Gewässerunterhaltungsverbänden<br />
„Helme-Unstrut“ sowie „Großer Unstrutbogen Nord“ statt. Zentrales Thema war<br />
dabei die dringende Notwendigkeit einer morphologischen <strong>und</strong> strukturellen Aufwertung der<br />
Gewässer, insbesondere der Kleinen Helme. Zu der zunächst erforderlichen gr<strong>und</strong>legenden<br />
Überarbeitung des gegenwärtigen Gewässerpflege- <strong>und</strong> -entwicklungsplanes ist man seitens<br />
der Unterhaltungsverbände prinzipiell bereit. Jedoch wurde eingewandt, dass hierfür keine<br />
ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stünden. Zu prüfen ist, ob hier eine<br />
Finanzierung über die Thüringer Aufbaubank in Frage kommt.<br />
Die Nutzer von Grünland-LRT-Flächen wurden durch das Landwirtschaftsamt eingeladen.<br />
Die Veranstaltung fand am 14.09.2010 in den Räumlichkeiten der Agrarproduktions- <strong>und</strong><br />
Handels GmbH Kalbsrieth statt. Von Seiten beider Nutzer besteht ein prinzipieller Konsens<br />
zu den vorgeschlagenen Maßnahmen. Eine Vorverlegung der Erstnutzung der gemähten<br />
Flächen käme beiden Nutzern gr<strong>und</strong>sätzlich entgegen, ebenso der Verzicht auf starre<br />
kalendarische Termine.<br />
Da es sich bei Nutzer 1 um einen ökologisch wirtschaftenden Betrieb handelt, dem die<br />
Verwendung mineralischer Dünger nicht gestattet ist, ist ein vollständiger <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legender<br />
Verzicht auf Gülledüngung nicht umsetzbar. Er stellt jedoch sicher, dass die über Gülle<br />
ausgebrachten N-Gaben über ein Labor qualitativ <strong>und</strong> quantitativ zertifiziert <strong>und</strong> überwacht<br />
werden.<br />
Ob ihm eine Erstpflege der südlich des Mönchendamms gelegenen Flächen in Form einer<br />
dreischürigen Mahd in den ersten beiden Jahren möglich ist (geplante Flächenaushagerung),<br />
konnte der Nutzer 2 nicht abschließend sagen. Die für die kleinteiligen LRT-Flächen auf dem<br />
Mönchendamm optimale reine Mahdnutzung ist für Nutzer 2 nicht machbar. Als Hemmnis<br />
wird vor allem das Nichtvorhandensein entsprechender Mahdtechnik angeführt. Die Flächen<br />
werden auch weiterhin schafbeweidet, wobei zukünftig eine Vorverlegung der Erstnutzung<br />
erfolgt. Zudem soll die Herde länger auf der Fläche verbleiben, um einen ausreichenden<br />
Verbiss der Vegetation zu gewährleisten. Zur Öffnung der Triftwege <strong>und</strong> Zurückdrängung der<br />
Verbuschung ist eine erstinstandsetzende Entbuschung des Mönchendamms erforderlich.<br />
Zur Finanzierung kommen die Förderprogramme NALAP <strong>und</strong> ENL in Frage. Es ist ein Träger<br />
für die Maßnahmen zu finden.<br />
Zur Beteiligung der Naturschutzverbände <strong>und</strong> Kommunen sowie des Naturschutzbeirates<br />
wurde der 2. Zwischenbericht des Managementplanes auf den Internetseiten der TLUG<br />
eingestellt <strong>und</strong> die Verbände <strong>und</strong> Kommunen am 04.08.2010 per E-mail benachrichtigt. Bis<br />
zum 31.08.2010 bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Plan abzugeben. Drei<br />
Beteiligte machten hiervon Gebrauch, von denen der Landesjagdverband Thüringen e.V.<br />
sowie die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., Landesverband Thüringen, keine<br />
Einwände äußerten. Der Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V. gab den Hinweis,<br />
hinsichtlich der Festlegung der Mahdtermine für die Flächen mit der ID 10004, 10006 sowie<br />
10007 den örtlichen Blühzeitbeginn von Niedrigem Veilchen (Viola pumila) <strong>und</strong> Gräben-<br />
Veilchen (Viola stagnina) zu ermitteln <strong>und</strong> zu berücksichtigen. Generell ist bei einer<br />
Beweidung auf die Tierdichte zu achten, diese sollen zudem nicht auf den Flächen gepfercht<br />
werden. Mit Pflegemaßnahmen zu beauftragende Firmen sind sorgfältig auszuwählen.<br />
105
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Umsetzung<br />
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7.2 Maßnahmen zur Gebietssicherung<br />
Mit der Aufnahme in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung durch die EU<br />
gilt für alle thüringischen FFH-Gebiete ein Gr<strong>und</strong>schutz in Form eines Verschlechterungsverbots<br />
hinsichtlich der Erhaltungsziele gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG. Gegenüber<br />
Dritten greift der Gr<strong>und</strong>schutz seit Inkrafttreten der Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung<br />
nach § 26 a Abs. 2 Satz 5 ThürNatG (GVBl. 2008 S. 181).<br />
Der Gr<strong>und</strong>schutz ist hinsichtlich der LRT 6430, 6440, 6510 <strong>und</strong> der Arten Helm-Azurjungfer,<br />
Vogel-Azurjungfer <strong>und</strong> Bachmuschel zwingend, um aktive Maßnahmen zu ergänzen. Für die<br />
LRT können dies Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sein, die in Kombination mit dem<br />
Gr<strong>und</strong>schutz diese Erhaltungsziele sichern sollen (jedoch ist die Teilnahme an den<br />
Programmen des Vertragsnaturschutzes freiwillig, so dass ein langfristiges Sicherstellen im<br />
rechtlichen Sinne auf diesem Wege nicht möglich ist).<br />
Aus Gründen der Bestimmtheit ist mittelfristig zu erwägen, den abstrakten Gr<strong>und</strong>schutz als<br />
Übergangslösung zu betrachten <strong>und</strong> durch eine Schutzgebietsausweisung nach § 20 Abs. 2<br />
BNatSchG mit operationalisierbaren Verbotstatbeständen zu ersetzen. Dabei sollte die<br />
rechtliche Sicherung auf der Ebene des Vogelschutzgebietes „Helme-Unstrut-Niederung“<br />
erfolgen. Erst in der Verknüpfung von FFH- <strong>und</strong> SPA-Schutzanforderungen ist eine auf alle<br />
Erhaltungsziele zugeschnittene rechtliche Regelung möglich. Denkbar ist die Ausweisung<br />
eines zonierten Landschaftsschutzgebietes (mindestens in den Grenzen des SPA), in<br />
welchem ggf. Kernbereiche als Naturschutzgebiet gesichert werden.<br />
In diesem Zusammenhang wird empfohlen, die Managementplanung für das SPA „Helme-<br />
Unstrut-Niederung“ <strong>und</strong> das integrierte FFH-Gebiet „Esperstedter Ried“ sehr zeitnah nachzuführen,<br />
um eine einheitliche fachliche Gr<strong>und</strong>lage für den hoheitlichen Naturschutz zu<br />
erhalten.<br />
Die im PG festgestellten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie setzen sich<br />
unmittelbar außerhalb an die Gebietsgrenze angrenzend fort (Abb. 11). Die Pflege der direkt<br />
angrenzenden oder angeschnittenen LRT-Flächen (6510 <strong>und</strong> 6440) erfolgt in gleicher Weise<br />
wie innerhalb des FFH-Gebietes. Im Verlaufe des Nutzergesprächs wurde signalisiert, dass<br />
diese Flächen auf Gr<strong>und</strong> der einheitlichen Bewirtschaftung für eine Aufnahme in das FFH-<br />
Gebiet gr<strong>und</strong>sätzlich geeignet erscheinen. Mit einer Ausweitung der FFH-Gebietsgrenze um<br />
diese Flächen, würde die LRT-Kulisse des FFH-Gebietes um 16,37 ha des LRT 6440<br />
(Brenndolden-Auenwiesen) sowie 0,21 ha Entwicklungsfläche erweitert. Gerade in Hinblick<br />
auf Erreichung der im Standarddatenbogen gemeldeten 23,87 ha dieses LRT ist hier eine<br />
Anpassung der FFH-Gebietsgrenze dringend zu empfehlen. Weiterhin kämen damit 4,72 ha<br />
(bzw. weitere 1,22 ha bei Erweiterung auch um die Teilfläche bei Voigtstedt) des LRT 6510<br />
(Magere Flachland-Mähwiesen) sowie 6,43 ha Entwicklungsfläche hinzu.<br />
Wie zahlreiche Nachweise aus den letzten Jahren belegen, setzt sich auch das Vorkommen<br />
der Grünen Keiljungfer außerhalb der FFH-Gebietsgrenze fort. Durch Erweiterung des FFH-<br />
Gebietes um den sich flussabwärts anschließenden Abschnitt der Unstrut sowie die<br />
nahegelegenen Altschlingen zwischen Kalbsrieth <strong>und</strong> Schönewerda würden die<br />
Habitatflächen von Grüner Keiljungfer <strong>und</strong> Fischotter sowie durch die Einbeziehung der<br />
Altwässer wahrscheinlich auch der LRT 3150 (Natürliche nährstoffreiche Seen) ergänzt <strong>und</strong><br />
die Erhaltungsziele im FFH-Gebiet stabilisiert werden.<br />
106
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Umsetzung<br />
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Abb. 10:<br />
Mögliche Erweiterungsfläche um Streuobstwiese östlich von Voigstedt<br />
Abb. 11:<br />
Mögliche Erweiterungsfläche im Osten des Mönchenrieds<br />
107
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Umsetzung<br />
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7.3 Flankierende Maßnahmen der Gebietsbetreuung<br />
<strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />
Für das FFH-Gebiet sind Faltblätter mit folgendem Inhalt zu erstellen, welche in der<br />
Kreisverwaltung, der Gemeindeverwaltung, in den Bürgermeisterbüros <strong>und</strong> an anderen<br />
öffentlichen Stellen ausliegen:<br />
• Gr<strong>und</strong>lagen zu Natura 2000<br />
• Steckbriefe der Natura 2000-Gebiete (einschließlich Kartenausschnitte <strong>und</strong> Fotos)<br />
• Kurzfassungen der Managementplanung (sukzessive mit der Fertigstellung der Pläne<br />
einstellen)<br />
• Behördliche Ansprechpartner<br />
Eine umfassende Beschilderung des FFH-Gebietes <strong>und</strong> die Aufstellung von<br />
Informationstafeln werden für das Gebiet 184 nicht für sinnvoll oder erforderlich erachtet.<br />
Es wird in erster Linie von den Flächenbewirtschaftern aufgesucht, Erholungsaspekte – <strong>und</strong><br />
damit Erfordernisse der Besucherlenkung <strong>und</strong> -information – spielen eine sehr<br />
untergeordnete Rolle.<br />
108
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Verbleibendes Konfliktpotenzial<br />
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8 Verbleibendes Konfliktpotenzial<br />
Zwar ist man seitens der zuständigen Gewässerunterhaltungsverbände <strong>und</strong> Gemeinden in<br />
Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere zugunsten der Bachmuschel,<br />
sehr aufgeschlossen, jedoch stellt die finanzielle Belastung ein Umsetzungshemmnis dar.<br />
Für die dringend erforderliche gr<strong>und</strong>legende Überarbeitung des Gewässerpflege- <strong>und</strong> -<br />
entwicklungsplanes ist eine Förderung durch das Land Thüringen von 70 % möglich. Der<br />
Eigenanteil von 30 % ist jedoch durch die Gemeinden derzeit nicht aufzubringen. Hier ist<br />
nach anderen Finanzierungsalternativen zu suchen.<br />
109
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Zusammenfassung<br />
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9 Zusammenfassung<br />
Das ca. 316 ha große FFH-Gebiet „Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ ist Teil des<br />
wesentlich größeren EG-Vogelschutzgebietes „Helme-Unstrut-Niederung“ <strong>und</strong> erstreckt sich<br />
auf einer Länge von 6,7 km zwischen den Ortslagen Kalbsrieth <strong>und</strong> Ritteburg im Süden<br />
sowie der Grenze zum Land Sachsen-Anhalt im Norden. Seine maximale Ost-West-<br />
Ausdehnung beträgt ca. 2,7 km. Das Gebiet wird vor allem durch die Gewässer Kleine<br />
Helme <strong>und</strong> Graben 23, welche es auf ganzer Länge in Nord-Süd-Richtung durchfließen,<br />
sowie die umgebenden Grünländer geprägt. Es ist Teil eines bereits im Mittelalter zur Be<strong>und</strong><br />
Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen angelegten, sehr komplexen Grabensystems.<br />
Ausgangspunkt der Bearbeitung war zum einen die Ersterfassung der Lebensraumtypen<br />
(LRT) anhand der Daten der <strong>Offenland</strong>-Biotopkartierung (OBK) aus dem Jahre 2005, zum<br />
anderen der Standarddatenbogen mit den Angaben zu den im Gebiet vorkommenden<br />
<strong>Offenland</strong>-LRT <strong>und</strong> Arten.<br />
Neben den bekannten Vorkommen der LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche<br />
Standgewässer <strong>und</strong> 6440 – Brenndolden-Auenwiesen konnten die drei LRT 3260 –<br />
Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation, 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren<br />
sowie 6510 – Magere Flachland-Mähwiesen festgestellt werden. Somit konnten im Gebiet<br />
fünf FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I auf einer Fläche von 16,4 ha <strong>und</strong> verteilt auf 15<br />
Teilflächen nachgewiesen werden. Hinzu kommen weitere 17,97 ha LRT-Entwicklungsflächen.<br />
Den größten Flächenanteil besitzt mit 9,1 ha der LRT 6440 (Brenndolden-Auenwiesen),<br />
gefolgt vom LRT 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen) mit 4,1 ha. Dem LRT 3150<br />
(Natürliche nährstoffreiche Standgewässer) konnte nur die Kiesgrube Heygendorf<br />
zugeordnet werden. Der gesamte Lauf der Kleinen Helme im Gebiet ist als LRT 3260<br />
(Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation) ausgewiesen, ebenso der nördliche<br />
Abschnitt des Grabens 23. Dessen weiterer Verlauf innerhalb des PG ist eine Entwicklungsfläche<br />
des LRT. Kleinere Bereiche beidseitig der Kleinen Helme südöstlich von Artern<br />
wurden als LRT 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren) angesprochen.<br />
Eine überaus wichtige Funktion kommt dem FFH-Gebiet zudem als Lebensraum <strong>und</strong><br />
Fortpflanzungshabitat von mehreren Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie zu. Neben den<br />
bereits im Standarddatenbogen geführten Arten Bachmuschel, Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer<br />
sowie Fischotter kommt auch die Grüne Keiljungfer im Gebiet vor.<br />
Die einzige Bachmuschel-Habitatfläche im Gebiet stellt der Umfluter der Kleinen Helme bei<br />
Voigstedt dar. Die sich nördlich <strong>und</strong> südlich anschließenden Abschnitte sowie der gesamte<br />
Lauf des Grabens 23 wurden als Entwicklungshabitat ausgewiesen.<br />
Verschiedene Grabenabschnitte im FFH-Gebiet weisen Vorkommen der Helm- <strong>und</strong>/ oder<br />
Vogel-Azurjungfer auf; einige weitere sind bisher ohne Nachweise, können aber zu<br />
Habitatflächen entwickelt werden, so etwa der Südteil des Grabens 23 oder der Graben 53<br />
am Mönchendamm. Das Vorkommen der Grünen Keiljungfer ist für den im Gebiet gelegenen<br />
Unstrutabschnitt dokumentiert, wobei es sich außerhalb fortsetzt.<br />
Nachweise des Fischotters liegen nicht unmittelbar aus dem FFH-Gebiet vor. Allerdings gibt<br />
es mehrere F<strong>und</strong>punkte in dessen Umgebung, so dass ein Vorkommen der Art im Gebiet<br />
nicht unwahrscheinlich erscheint. Aufgr<strong>und</strong> der großen Mobilität der Art ist das FFH-Gebiet<br />
als Teil eines wesentlich größeren Habitates zu betrachten.<br />
Die im Rahmen des Managementplanes aufgestellte Maßnahmenkonzeption soll dazu<br />
dienen, die günstigen Erhaltungszustände der FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> -Arten langfristig<br />
zu erhalten bzw. weiter zu verbessern. Auf nur mittel-schlecht bewerteten LRT- bzw.<br />
110
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Zusammenfassung<br />
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Habitatflächen sollen geeignete Maßnahmen zu einer Wiederherstellung günstiger<br />
Erhaltungszustände verhelfen.<br />
Die Maßnahmeplanung konzentriert sich im Fall der Grünland-LRT-Flächen auf eine<br />
zweischürige Mahd bei einer Vorverlegung der Erstnutzung gegenüber der derzeitigen<br />
Nutzungspraxis. Fast alle Maßnahmen auf Grünlandflächen konnten positiv abgestimmt<br />
werden.<br />
Für die Gräben im FFH-Gebiet gilt sowohl als LRT 3260 bzw. 3260-Entwicklungsfläche, als<br />
auch als Habitat- bzw. Habitatentwicklungsfläche von Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer, dass<br />
Unterhaltungsmaßnahmen notwendig, aber unbedingt schonend durchzuführen sind.<br />
Zur Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung des Bachmuschel-Vorkommens sind jedoch weitaus<br />
umfassendere Maßnahmen erforderlich als bislang praktiziert. Die Gewässer müssen<br />
morphologisch <strong>und</strong> strukturell aufgewertet werden <strong>und</strong> die Unterhaltung ist auf besonders<br />
bedeutsamen Teilstrecken komplett einzustellen. Möglichst kurzfristig ist daher eine<br />
gr<strong>und</strong>legende Überarbeitung des gegenwärtigen Gewässerpflege- <strong>und</strong> -entwicklungsplans<br />
vorzunehmen. Den Gemeinden ist die notwendige anteilige Finanzierung dieses Vorhabens<br />
nicht möglich, so dass hier nach anderen Wegen zur Umsetzung gesucht werden muss.<br />
Maßnahmen für den Fischotter beschränken sich im Wesentlichen auf dessen<br />
Berücksichtigung bei zukünftigen Straßenbaumaßnahmen im Gebiet bzw. dessen<br />
unmittelbarer Umgebung. Die Einrichtung von Leiteinrichtungen im Bereich von<br />
Straßenquerungen der Gewässer macht diese für die mobilen Tiere weitestgehend gefahrlos<br />
passierbar.<br />
Für die LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation, 6430 - Feuchte<br />
Hochstaudenfluren <strong>und</strong> 6510 – Magere Flachland-Mähwiesen sowie die Anhang II-Art Grüne<br />
Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) bedarf es einer Aufnahme in den Standarddatenbogen<br />
<strong>und</strong> damit der Ergänzung der Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele des FFH-Gebietes.<br />
111
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Literatur<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
10 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Literatur<br />
ANDRES, C. & W. WESTHUS (2000): Artenhilfsmaßnahmen für hochgradig gefährdete Stromtalpflanzen.<br />
– Landschaftspfl. Natursch. Thür. 37 (2): 33-38<br />
ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZPOGRAMM (Grobkonzept) Planungsregion Nord (1993). – TMUL in<br />
Zusammenarbeit mit der TLU.<br />
BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ) (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000.<br />
BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie <strong>und</strong> der Vogelschutz-Richtlinie.<br />
Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz, 53. Bonn-Bad Godesberg<br />
BÖSCHA (2001): Artenhilfsprogramm für die Libellenarten Coenagrion mercuriale <strong>und</strong> Coenagrion<br />
ornatum (Helm-Azurjungfer <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer). – unveröff. Studie im Auftr. der Thüringer<br />
<strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />
BROCKHAUS, T. (2005): Vogel-Azurjungfer Coenagrion ornatum (SÉLYS, 1850). – In: BROCKHAUS, T. &<br />
U. FISCHER (Hrsg.): Die Libellenfauna Sachsens. – Rangsdorf (Natur & Text): 99-101.<br />
BUCHWALD, R. (1989): Die Bedeutung der Vegetation für die Habitatbindung einiger Libellenarten der<br />
Quellmoore <strong>und</strong> Fließgewässer. – Phytocoenologia 17: 307-448.<br />
BUCHWALD, R., PIPER, W. & W. RÖSKE (2003): Coenagrion mercuriale CHARPENTIER, 1840. – In:<br />
PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BIEWALD, G., HAUKE, U., LUDWIG, G., PRETSCHER, P., SCHRÖDER, E.<br />
& A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie <strong>und</strong><br />
Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland Bd. 1: Pflanzen <strong>und</strong> Wirbellose. –<br />
Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 69/1: 560-567.<br />
BURBACH, K. & G. ELLWANGER (2006): Coenagrion ornatum (SÉLYS, 1850). – In: PETERSEN, B. & G.<br />
ELLWANGER (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie <strong>und</strong><br />
Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Bd. 3: Arten der EU-Osterweiterung. –<br />
Schriftenreiche für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 69 (3): 103-116.<br />
BÖßNECK, U. (1996): Untersuchungen zur Molluskenfauna (Gastropoda et Bivalvia) Thüringer<br />
Fließgewässersysteme unter besonderer Berücksichtigung der Großmuscheln. – Teil V:<br />
Wassermollusken der Einzugsgebiete von Helme <strong>und</strong> Thyra im Landkreis Nordhausen. – i.A.<br />
Staatliches <strong>Umwelt</strong>amt Sondershausen.<br />
BÖßNECK, U. (1998): Untersuchungen zur Molluskenfauna (Gastropoda et Bivalvia) Thüringer<br />
Fließgewässersysteme unter besonderer Berücksichtigung der Großmuscheln. – Teil VII:<br />
Wassermollusken-Lebensgemeinschaften im Thüringer Einzugsgebiet von unterer Helme <strong>und</strong><br />
unterer Unstrut. – i.A. Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> Jena.<br />
BÖßNECK, U. (1999): Untersuchungen zur Großmuschelfauna der Helme <strong>und</strong> der unteren Unstrut<br />
(Kyffhäuserkreis <strong>und</strong> Lkr. Nordhausen/Thüringen). – i.A. Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong><br />
Jena.<br />
BÖßNECK, U. (2001): Historische <strong>und</strong> aktuelle Vorkommen sowie Verbreitung der vier FFH-Mollusken-<br />
Arten Margaritifera margaritifera, Unio crassus, Vertigo moulinsiana <strong>und</strong> Vertigo angustior in<br />
Thüringen. – i.A. Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie Jena.<br />
BUTTSTEDT, H. (2002): Bestandserfassung für die Libellenarten Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer (C.<br />
mercuriale <strong>und</strong> C. ornatum im Helmeried. – unveröff. Studie im Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong><br />
für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />
BUTTSTEDT, H. & L. BUTTSTEDT (2005): Fließgewässerlibellen-Erfassung an der Unstrut <strong>und</strong><br />
Fortführung des Monitorings für die Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer an ausgewählten Gewässern in<br />
der Helme-/Unstrutniederung – Datenaufbereitung zu schützenswerten Arten. – unveröff. Studie<br />
im Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />
BUTTSTEDT, H. & L. BUTTSTEDT (2006): Fortsetzung der Fließgewässerlibellen-Erfassung an der<br />
Unstrut sowie Fortführung des Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer-Monitorings an ausgewählten<br />
Gewässern in der Helme-/Unstrutniederung in den Jahren 2006 bis 2008. – unveröff. Studie im<br />
Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />
BUTTSTEDT, H. & L. BUTTSTEDT (2007a): Fortsetzung der Fließgewässerlibellen-Erfassung an der<br />
Unstrut sowie Fortführung des Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer-Monitorings an ausgewählten<br />
Gewässern in der Helme-/Unstrutniederung in den Jahren 2006 bis 2008 – Ergebnisse aus dem<br />
Jahr 2007. – unveröff. Studie im Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />
112
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Literatur<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
BUTTSTEDT, H. & L. BUTTSTEDT (2007b): Die Kleine Helme im Kyffhäuserkreis Zusammenfassung der<br />
Ergebnisse faunistischer Untersuchungen des Gewässers sowie Vergleiche zu Erhebungen im<br />
Oberlauf (Landkreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt). – unveröff. Studie im Auftr. der Unteren<br />
Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises.<br />
BUTTSTEDT, H. & L. BUTTSTEDT (2008a): Fortsetzung der Fließgewässerlibellen-Erfassung an der<br />
Unstrut sowie Fortführung des Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer-Monitorings an ausgewählten<br />
Gewässern in der Helme-/Unstrutniederung in den Jahren 2006 bis 2008 – Ergebnisse aus dem<br />
Jahr 2008 <strong>und</strong> Einschätzung der Situation der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinien der EU<br />
sowie anderer wertgebender Arten in den untersuchten Gewässerbereichen. – unveröff. Studie im<br />
Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />
BUTTSTEDT, H. & L. BUTTSTEDT (2008b): Kontrolle <strong>und</strong> Ergänzung der Habitatkarten der FFH-Arten<br />
Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer in Thüringer FFH-Gebieten – FFH-Gebiet 184 (Mönchenried <strong>und</strong><br />
Helmegräben bei Artern“ – Endbericht 2008. – unveröff. Studie im Auftr. der Thüringer<br />
<strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />
BUTTSTEDT, L. (2008c): Untersuchungen zur Großmuschel- <strong>und</strong> Fischfauna der Kleinen Helme<br />
(Kyffhäuserkreis) sowie Effizienzbewertung der beiden errichteten Sohlgleiten im Gewässer. –<br />
Gutachten i.A. Landratsamt Kyffhäuser, Untere Naturschutzbehörde, 24 S.<br />
BUTTSTEDT, L. & W. ZIMMERMANN (1999): Die Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) im Grenzraum<br />
von Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Thüringen. – pedemontanum (Mitt.-Bl. AG Odonatenfauna Sachsen-<br />
Anhalt der EVSA e.V.) 3: 6-9.<br />
EBEL, G. & L. BUTTSTEDT (2006): Verbreitungs- <strong>und</strong> Bestandsanalyse von Bachmuschel (Unio crassus)<br />
<strong>und</strong> Bachmuschel-Wirtsfischarten im Helmegebiet (Sachsen-Anhalt) <strong>und</strong> Ableitung von<br />
Maßnahmen für den Artenschutz. – Studie i.A. der Ökologiestation e.V. Sangerhausen, 160 S.<br />
GRIMMER, F. & J. WERZINGER (1998): Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia (Fourcroy, 1785). - In:<br />
Bayerisches Landesamt für <strong>Umwelt</strong>schutz <strong>und</strong> B<strong>und</strong> Naturschutz in Bayern e.V. (Hrsg.) (1998):<br />
Libellen in Bayern. – Stuttgart (Verlag Eugen Ulmer): 114-115.<br />
HIEKEL, W. (1994): Naturräumliche Einheiten. – In: Wissenschaftliche Beiträge zum<br />
Landschaftspogramm Thüringens. – Sch.-R. Thür. Landesanst. <strong>Umwelt</strong> Nr. N2/94: 7-11, Anl. 1 u.<br />
2.<br />
INSTITUT FÜR ALLGEMEINE UND ANGEWANDTE ÖKOLOGIE E.V. (1997): Pflege- <strong>und</strong> Nutzungskonzeption für<br />
das Wiesenbrütergebiet „Wiesen bei Kalbsrieth“ (Thüringen). – Gutachten i.A. Staatliches<br />
<strong>Umwelt</strong>amt Sondershausen. IVL – INSTITUT FÜR VEGETATIONSKUNDE UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE<br />
(2000): Artenhilfsprogramm für die Libellenarten Coenagrion mercuriale <strong>und</strong> Coenagrion ornatum<br />
(Helm-Azurjungfer <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer). – unveröff. Studie im Auftr. der Thüringer<br />
<strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong>.<br />
IGF – INSTITUT FÜR GEWÄSSERÖKOLOGIE & FISCHEREIBIOLOGIE JENA (2010): Fischfaunistische<br />
Typisierung der Unterläufe von Kl. Helme, Helme-Flutkanal, Helme in Thüringen. – unveröff.<br />
Studie im Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong>.<br />
IVL – INSTITUT FÜR VEGETATIONSKUNDE UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2000): Artenhilfsprogramm für die<br />
Libellenarten Coenagrion mercuriale <strong>und</strong> Coenagrion ornatum (Helm-Azurjungfer <strong>und</strong> Vogel-<br />
Azurjungfer). – unveröff. Studie im Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong>.<br />
IVL - INSTITUT FÜR VEGETATIONSKUNDE UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2007): Modifizierung der Methodik<br />
der <strong>Offenland</strong>-Biotopkartierung mit dem Ziel der Berücksichtigung der FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong><br />
der FFH-Berichtspflicht. Hemhofen-Zeckern<br />
KLEEMANN, R. (2008): Aufarbeitung von Mollusken-, Krebs-, Libellen- <strong>und</strong> Fischdaten aus Thüringen<br />
für das Thüringer Arten-Erfassungsprogramm. – Arbeit im Auftrag der Thüringer Anstalt für<br />
<strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie Jena.<br />
KLIMA-ATLAS FÜR DAS GEBIET DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK (1953) – Hrsg.:<br />
Meterologischer <strong>und</strong> Hydrologischer Dienst der Deutschen Demokratischen Republik. – Akademie<br />
Verlag Berlin.<br />
KUHN, K. (1998): Helm-Azurjungfer Coenagrion mercuriale (Charpentier 1840). – In: BAYER.<br />
LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND BUND NATURSCHUTZ IN BAYERN e.V. (Hrsg.): Libellen in<br />
Bayern. – Stuttgart (Ulmer): 84-85.<br />
113
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Literatur<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
LÖDERBUSCH, W. (1994): Auswirkungen von verschiedenen Grabenräumungsmethoden auf die Fauna<br />
von Entwässerungsgräben. – Veröff. Naturschutz u. Landschaftspflege Baden-Württemberg<br />
68/69: 73-108.<br />
MADSEN, B. L. & L. TENT (2000): Lebendige Bäche <strong>und</strong> Flüsse. Praxistipps zur Gewässerunterhaltung<br />
<strong>und</strong> Revitalisierung von Tieflandgewässern. – Hrsg.: Edm<strong>und</strong> Siemers-Stiftung, Hamburg, 156 S.<br />
MEYNEN, E. (Hrsg.) (1962): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. –<br />
B<strong>und</strong>esforschungsanst. Landesk. Raumordng. 2: 747-748. Bad Godesberg.<br />
MÜLLER, J. & R. STEGLICH (2004): Zur Entwicklung der Vorkommen der Flussjungfern (Gomphidae) in<br />
Sachsen-Anhalt. – pedemontanum 5: 10-12.<br />
OPUS & INGENIEURBÜRO PFÜNDER (2002): Gewässerpflegeplan Kleine Helme Kyffhäuserkreis. –<br />
unveröff. Gutachten im Auftrag der Zweckverbände „Helme-Unstrut“ <strong>und</strong> „Großer Unstrutbogen<br />
Nord“.<br />
PAN & ILÖK (Bearb.) (2009): Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten nach Anhang II <strong>und</strong> IV<br />
der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Deutschland – Überarbeitete Bewertungsbögen der B<strong>und</strong>-<br />
Länder-Arbeitkreise als Gr<strong>und</strong>lage für ein b<strong>und</strong>esweites FFH-Monitoring. – unveröff. Entwurf, 208<br />
S.<br />
PETZOLD, F. (2008): Ökologische Untersuchungen an den FFH-Arten Helm-Azurjungfer (Coenagrion<br />
mercuriale) <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) an der Kleinen Helme 2008 <strong>und</strong><br />
Auswertung unveröffentlichter Ergebnisse. – unveröff. Studie im Auftr. der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong><br />
für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Geologie.<br />
PGNU (PLANUNGSGRUPPE NATUR & UMWELT) (1999): Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept Kleine Helme. –<br />
Gutachten im Auftrag der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong>, Jena.<br />
RANA - BÜRO FÜR ÖKOLOGIE UND NATURSCHUTZ FRANK MEYER (2002): Managementplan für das FFH-<br />
Gebiet DE 4533-301 „Gewässersystem der Helmeniederung“ (Landkreis Sangerhausen). –<br />
unveröff. Gutachten im Auftr. des Landesamtes für <strong>Umwelt</strong>schutz Sachsen-Anhalt.<br />
REINHARDT, K. (1992): Schutzwürdigkeitsgutachten für das vorläufig sichergestellte Naturschutzgebiet<br />
„Himmelsberg bei Woffleben“. – i.A. der Unteren Naturschutzbehörde Nordhausen, unveröfftl.<br />
Mskr.<br />
RÖSKE, W. (1995): Die Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale, Odonata) in Baden-Württemberg –<br />
Aktuelle Bestandssituation <strong>und</strong> erste Erfahrungen mit dem Artenhilfsprogramm. – Z. Ökologie <strong>und</strong><br />
Naturschutz 4: 29-37.<br />
SCHMALZ, M. (2009): Erfassung von Nachweisen <strong>und</strong> Habitatkartierung des Fischotters (Lutra lutra L.)<br />
in Thüringen im Jahr 2009. – Gutachten im Auftrag der Thüringer <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong><br />
Geologie.<br />
SCHNITTER, P., EICHEN, C., ELLWANGER, G., NEUKIRCHEN, M. & E. SCHRÖDER (Hrsg.) (2006):<br />
Empfehlungen für die Erfassung <strong>und</strong> Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Art.<br />
11 <strong>und</strong> 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland. – Berichte des Landesamtes für <strong>Umwelt</strong>schutz<br />
Sachsen-Anhalt, Sonderheft 2/2006, 370 S.<br />
SCHULZE, M. & T. SY (2008): Libellen (Odonata). – In: Landesamt für <strong>Umwelt</strong>schutz (Hrsg.): Arten- <strong>und</strong><br />
Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt – Biologische Vielfalt <strong>und</strong> FFH-Management im<br />
Landschaftsraum Saale-Unstrut-Triasland. – Berichte des Landesamtes für <strong>Umwelt</strong>schutz<br />
Sachsen-Anhalt, Sonderheft 1/2008: 235- 246.<br />
SERFLING, C., ZIMMERMANN, W., BUTTSTEDT, L. & F. FRITZLAR (2004): Helm-Azurjungfer (Coenagrion<br />
mercuriale) <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) in Thüringen. – Landschaftspflege <strong>und</strong><br />
Naturschutz in Thüringen 41 (1): 1-14.<br />
STERNBERG, K., BUCHWALD, R. & W. RÖSKE (1999): Coenagrion mercuriale (Charpentier, 1840)<br />
Helmazurjungfer. – In: STERNBERG, K. & R. BUCHWALD (Hrsg.): Die Libellen Baden-Württembergs.<br />
Bd. 1. – Stuttgart (Ulmer-Verl.): 255-270.<br />
SUHLING, F. WERZINGER, J. & O. MÜLLER (2003): Ophiogomphus cecilia (FOURCROY, 1785). – In:<br />
PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BIEWALD, G., HAUKE, U., LUDWIG, G., PRETSCHER, P., SCHRÖDER, E.<br />
& A. SSYMANK (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie <strong>und</strong><br />
Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland Bd. 1: Pflanzen <strong>und</strong> Wirbellose. –<br />
Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 69/1: 593-601.<br />
114
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Literatur<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
TLUG - THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2001): Kartieranleitung zur <strong>Offenland</strong>-<br />
Biotopkartierung im Freistaat Thüringen. Jena<br />
TLUG - THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2009): Bachmuschel (Unio crassus). -<br />
In: Artensteckbriefe Thüringen 2009: http://www.tlug-jena.de/imperia/md/content/tlug/abt3/<br />
artensteckbriefe/weichtiere/artensteckbrief_unio_crassus_17072009.pdf<br />
ZIMMERMANN, W., PETZOLD, F. & F. FRITZLAR (2005): Verbreitungsatlas der Libellen (Odonata) im<br />
Freistaat Thüringen. – Naturschutzreport 22, Jena, 224 S.<br />
115
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Anhang<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
11 Anhang<br />
Inhalt<br />
1. Fotodokumentation<br />
2. Bewertungsschemata Anhang II-Arten<br />
3. Maßnahmeblätter<br />
116
1. Fotodokumentation
Foto 1: Übersicht über das Plangebiet aus südlicher Richtung, am rechten Bildrand die Ortslage Heygendorf – Schaafsdorf<br />
Foto 2: Übersicht über das Plangebiet – Teilgebiet Mönchenried – aus nördlicher Richtung, im Vordergr<strong>und</strong> der<br />
Mönchendamm, im Hintergr<strong>und</strong> Kalbsrieth
Foto 3: Mönchenried mit Mönchendamm sowie BAB A71-Kompensationsflächen (linker Bildrand)<br />
Foto 4:<br />
Der vergleichsweise kurze Abschnitt der Unstrut unterhalb der Einmündung der Kleinen Helme (Bereich Ölmühle<br />
Artern) bis zur Ortslage Ritteburg ist in das FFH-Gebiet eingeschlossen – bedeutsam u.a. als Habitatfläche für die<br />
Grüne Keilljungfer (Ophiogomphus cecilia) – siehe auch Fotos 14 <strong>und</strong> 15
Foto 5: Kleine Helme bei Voigtstedt, Blick nach Norden<br />
Foto 6:<br />
Niederung der Kleinen Helme östlich Voigtstedt, hier mit Relevanz als Lebensraum der Bachmuschel (Unio<br />
crassus) <strong>und</strong> der Helmazurjungfer (Coenagrion mercuriale)
Foto 7: Habitat der Helm- <strong>und</strong><br />
Vogel-Azurjungfer am Graben 23<br />
(ID 30002, 30007) mit nahezu<br />
geschlossenem Igelkolben-<br />
Röhricht, Juni 2009.<br />
Foto 8: Das FFH-Gebiet 184<br />
beinhaltet das landesweit<br />
größte Vorkommen der Helm-<br />
Azurjungfer (Coenagrion<br />
mercuriale), hier verpaart.<br />
Foto 9: Offenere Fließstrecken<br />
sind am Graben 23 nur<br />
kleinflächig vorhanden (Juni<br />
2009).
Foto 10: Auch die Kleine Helme<br />
– Habitatfläche von Helm- <strong>und</strong><br />
Vogel-Azurjungfer – ist<br />
streckenweise durch eine<br />
stärkere Verkrautung<br />
gekennzeichnet. Die Erfordernis<br />
zur Gewässerunterhaltung ergibt<br />
sich somit auch aus Artenschutzgründen<br />
Foto 11: Der untere Graben 23<br />
(Flutgraben) wurde für die<br />
Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer<br />
als Habitat-Entwicklungsfläche<br />
ausgewiesen (ID 40001,<br />
40003).<br />
Foto 12: Für den Graben 53<br />
nordwestlich von Heygendorf (ID<br />
40002, 40004) stellt die<br />
Optimierung der Wasserführung<br />
die wichtigste Entwicklungsmaßnahme<br />
für Helm- <strong>und</strong> Vogel-<br />
Azurjungfer dar.
Foto 13: Mehrere Gräben<br />
nordöstlich der Ölmühle Artern<br />
führen aktuell sehr wenig oder<br />
gar kein Wasser mehr <strong>und</strong><br />
könnten nur mit größerem<br />
Aufwand als Habitate der Helm<strong>und</strong><br />
Vogel-Azurjungfer<br />
wiederhergestellt werden. Aus<br />
diesem Gr<strong>und</strong>e wurde hier auf<br />
die formale Ausweisung von<br />
Entwicklungs-Habitatflächen für<br />
diese beiden Libellenarten<br />
verzichtet.<br />
Foto 14: Grüne Keiljungfer<br />
(Ophiogomphus cecilia)<br />
Foto 15: Unstrut im Bereich der<br />
Einmündung der Kleinen Helme –<br />
hier bildet sie den Lebensraum<br />
der Grünen Keiljungfer als<br />
Bestandteil einer weit über die<br />
FFH-Gebietsgrenzen<br />
hinausragenden Habitatfläche (ID<br />
30009); die Art kommt hingegen<br />
nicht in der Kleinen Helme <strong>und</strong><br />
den Helmegräben vor
Foto 16: Habitatfläche der<br />
Bachmuschel (Unio crassus) in<br />
der Kleinen Helme östlich<br />
Voigtstedt – hier sind bereits<br />
gewässerbegleitende<br />
Gehölzstrukturen als wichtige<br />
Initiale vorhanden<br />
Foto 17: Dito – in diesem, weiter<br />
nördlich gelegenen Abschnitt der<br />
Kleinen Helme wurden<br />
uferstruktur-anreichernde<br />
Maßnahmen im Sinne der<br />
Habitatoptimierung für die<br />
Bachmuschel durchgeführt<br />
Foto 18: Zur Vermeidung<br />
weiterer verkehrsbedingter<br />
Individuenverluste beim<br />
Fischotter (Lutra lutra) sollten<br />
Gewässer-Straßen-Schnittpunkte<br />
konsequent entschärft werden.<br />
An der Brücke der L 1172 über<br />
die Kleine Helme im Bereich der<br />
Ölmühle wird bspw. die<br />
Installation von Leiteinrichtungen<br />
empfohlen, welche eine<br />
Zwangspassage unter der Brücke<br />
bewirken
Foto 19: Die Kleine Helme<br />
repräsentiert nahezu über den<br />
gesamten Verlauf den LRT 3260<br />
– Fließgewässer mit flutender<br />
Wasserpflanzenvegetation, hier<br />
mit flutenden Watten des Kamm-<br />
Laichkrautes (Potamogeton<br />
pectinatus), an den Ufern Ästiger<br />
Igelkolben (Sparganium erectum)<br />
<strong>und</strong> Rohr-Glanzgras (Phalaris<br />
ar<strong>und</strong>inacea)<br />
Foto 20: Kleine Helme in Höhe<br />
des Sportplatzes Voigtstedt. Im<br />
Wasserkörper neben<br />
Kammlaichkraut der Ästige<br />
Igelkolben (Sparganium<br />
erectum), am rechten Ufer dichter<br />
Saum aus Wasserpfeffer<br />
(Persicaria hydropiper).<br />
Foto 21: Auch die ufernahen,<br />
wintergrünen Bestände der<br />
Gewöhnlichen Brunnenkresse<br />
(Nasturtium officinale) sind<br />
Bestandteil des LRT 3260, bilden<br />
aber außerdem essentielle<br />
Eiablageplätze für die Helm- <strong>und</strong><br />
Vogel-Azurjungfer
Foto 22: Die Kiesgrube<br />
Heygendorf repräsentiert den<br />
LRT 3150 - Natürliche<br />
nährstoffreiche Standgewässer<br />
(ID 10001)<br />
Foto 23: dito<br />
Foto 24: Die wechselfeuchten<br />
Brenndolden-Auenwiesen (LRT<br />
6440) stellen den wertgebenden<br />
Grünland-Typ des FFH-Gebietes<br />
184 dar, der hier landesweit<br />
bedeutsame Vorkommen besitzt;<br />
hier Teilfläche ID 10002 im<br />
Süden des Gebietes
Foto 25: LRT 6440 – eine<br />
zweischürige Mahd stellt die<br />
optimale Nutzungsform der<br />
Brenndolden-Auenwiesen dar<br />
Foto 26: Der Kantige Lauch<br />
(Allium angulosum) ist eine für<br />
den LRT 6440 charakteristische<br />
Stromtalart, welche an die<br />
Schnittnutzung angepasst ist. Bei<br />
zeitigem Erstschnitt (wie hier auf<br />
Teilfläche ID 10002) <strong>und</strong> langer<br />
Nutzungspause vermag diese<br />
Art, erfolgreich zu blühen <strong>und</strong> zu<br />
fruchten (siehe Foto 27).<br />
Foto 27: Kantiger Lauch (Allium<br />
angulosum), blühend
Foto 28: LRT 6440 -<br />
Brenndolden-Auenwiesen, hier<br />
mit größeren Beständen der<br />
Gelbe Wiesenraute (Thalictrum<br />
flavum) unmittelbar östlich der<br />
FFH-Gebietsgrenze<br />
Foto 29: Gelbe Wiesenraute<br />
(Thalictrum flavum), blühend<br />
Foto 30: Ein zu später Erstschnitt<br />
gefährdet langfristig den LRT<br />
Brenndolden-Auenwiesen, weil<br />
sich Schilf <strong>und</strong> andere<br />
konkurrenzstarke Arten<br />
ausbreiten können<br />
hier die LRT-6440-<br />
Entwicklungsfläche südlich des<br />
Mönchendamms (ID 20004)
Foto 31: LRT 6440 -<br />
Brenndolden-Auenwiesen,<br />
hier Aspekt mit der<br />
namengebenden Brenndolde<br />
(Cnidium dubium) <strong>und</strong> dem<br />
Wiesen-Silau (Silaum silaus)<br />
Foto 32: Brenndolde (Cnidium<br />
dubium), vegetativ<br />
Foto 33: Brenndolde (Cnidium<br />
dubium) – blühend
Foto 34: LRT 6440 -<br />
Brenndolden-Auenwiesen, hier<br />
mit Massenbestand der Sumpf-<br />
Platterbse (Lathyrus palustris),<br />
ID 20004<br />
Foto 35: dito, Detailansicht.<br />
Foto 36: Sumpf-Platterbse<br />
(Lathyrus palustris), blühend
Foto 37: Wiesen-Alant (Inula<br />
britannica), blühend, auf<br />
Mönchendamm<br />
Foto 38: Der LRT 6440 -<br />
Brenndolden-Auenwiesen ist auf<br />
dem Mönchendamm mit relativ<br />
geringen Flächengrößen<br />
anzutreffen, hier im Westteil (ID<br />
10008)<br />
Foto 39: Ostteil des<br />
Mönchendamms: hier bedroht<br />
zunehmende Verbuschung den<br />
LRT 6440 - Brenndolden-<br />
Auenwiesen (hier ID 10006), in<br />
dem diese zur Verkleinerung <strong>und</strong><br />
Fragmentierung der Teilflächen<br />
führt <strong>und</strong> durch Beschattung<br />
negativ einwirkt
Foto 40: LRT 6510 – Flachland-<br />
Mähwiesen, hier Teilfläche ID<br />
10010 südwestlich des<br />
Mönchendamms mit Blühaspekt<br />
der Wiesen-Margerite<br />
(Leucanthemum vulgare)<br />
Foto 41: Detailansicht des LRT<br />
6510 (ID 10009) mit Wiesen-<br />
Margerite (Leucanthemum<br />
vulgare), Wiesen-Labkraut<br />
(Galium album), Echtem Labkraut<br />
(Galium verum) <strong>und</strong> Wiesen-<br />
Sauerampfer (Rumex acetosa)<br />
sowie Glatthafer (Arrhenatherum<br />
elatius), Wiesen-Fuchsschwanz<br />
(Aloperurus pratensis) <strong>und</strong><br />
Wiesen-Schwingel (Festuca<br />
pratensis)<br />
Foto 42: LRT 6510 – Magere<br />
Flachland-Mähwiesen:<br />
entwicklungsfähige Initiale sind<br />
im FFH-Gebiet auf großer Fläche<br />
vorhanden <strong>und</strong> sollten durch<br />
angepasste Nutzung entwickelt<br />
werden;<br />
hier stark obergräserdominierte<br />
Fläche südlich des<br />
Mönchendamms (ID 20002)
Foto 43: Entwicklungsfläche des<br />
LRT 6510 im Mönchenried (ID<br />
20005)<br />
Foto 44: dito, Detailansicht mit<br />
Blühaspekt des Scharfen<br />
Hahnenfußes, beigemischt ist die<br />
Wiesen-Wicke<br />
Foto 45: Durch die Überlagerung<br />
mit dem Vogelschutzgebiet<br />
„Helme-Unstrut-Niederung“<br />
kommt insbesondere im<br />
Mönchenried dem Erhalt von<br />
Feuchtwiesenelementen, wie z.B.<br />
länger überstauten Flutmulden,<br />
eine zentrale Rolle zu. Diese<br />
stellen auch einen aufwertenden<br />
Parameter der Grünland-<br />
Lebensraumtypen dar;<br />
hier ID 2005
Foto 46: FFH- <strong>und</strong> SPA-Aspekte<br />
müssen im Mönchenried im<br />
Rahmen der Grünlandbewirtschaftung<br />
harmonisiert<br />
werden: lang überstaute,<br />
flutrasengeprägte Wiesensenken<br />
sind aus Gründen des<br />
Vogelschutzes zwingend aus der<br />
ansonsten sinnvollen zeitigen<br />
Erstnutzung auszusparen<br />
Fläche unmittelbar östlich der<br />
FFH-Gebietsgrenze<br />
Foto 47: dito – hier Fläche<br />
nordöstlich ID 20005<br />
Foto 48: dito
2. Bewertungsschemata Anhang II-Arten<br />
Anlage:<br />
Bewertung des Erhaltungszustandes von Populationen der Helm-Azurjungfer (Coenagrion<br />
mercuriale) in Thüringen (Entwurf)<br />
Helm-Azurjungfer – Coenagrion mercuriale<br />
Kriterien / Wertstufe A B C<br />
Zustand der Population hervorragend gut mittel bis schlecht<br />
Bestandsgröße / Ab<strong>und</strong>anz: maximale<br />
mittlere Anzahl Imagines/100 m<br />
Untersuchungsstrecke, d. h. Wert der<br />
Begehung mit der größten Ab<strong>und</strong>anz im<br />
Untersuchungsjahr (für Vorkommen an<br />
Wiesenbächen <strong>und</strong> -gräben) (Länge der<br />
Untersuchungsstrecke, Anteil des<br />
untersuchten Raumes in Relation zur<br />
Gesamtgröße des Vorkommens ,<br />
absolute Anzahl Imagines <strong>und</strong><br />
Durchschnittswert pro 100 m angeben)<br />
> 100 Imagines 30–100 Imagines < 30 Imagines<br />
Einbindung des Vorkommens in eine<br />
Metapopulation<br />
mehr als 2 weitere<br />
Vorkommen im Umkreis<br />
von 2 km bekannt<br />
1-2 weitere Vorkommen<br />
im Umkreis von 2 km<br />
bekannt<br />
kein weiteres<br />
Vorkommen im<br />
Umkreis von 2 km<br />
bekannt (isoliertes<br />
Einzelvorkommen)<br />
Habitatqualität hervorragend gut mittel bis schlecht<br />
emerse Vegetation aus niedrigwüchsigen,<br />
10–30 % bzw. 75–90 % < 10 % bzw. > 90 %<br />
krautigen Röhrichten (geringer Anteil 31–75 % Deckung<br />
Deckung<br />
Deckung<br />
dicht- <strong>und</strong> hochwüchsiger Röhrichte)<br />
wintergrüne submerse Vegetation bzw.<br />
untergetauchte Teile der Emersvegetation<br />
(in 5-%-Schritten schätzen)<br />
gut ausgebildet (> 50 %<br />
der Uferlänge)<br />
mäßig ausgebildet (10–<br />
50 % der Uferlänge)<br />
fast fehlend (< 10 %<br />
der Uferlänge)<br />
voll besonnte Abschnitte > 80 % > 60–80 % < 60 %<br />
Anteil ungenutzten oder extensiv<br />
genutzten <strong>Offenland</strong>s (Extensivgrünland,<br />
Hochstaudenfluren, Brachen) auf einem<br />
10 m breiten Uferstreifen beidseitig des<br />
Gewässers<br />
> 50 % 25–50 % < 25 %<br />
Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />
Gewässerunterhaltung (Sohlräumung,<br />
Krautung, Böschungsmahd)<br />
(gutachterlich mit Begründung)<br />
keine notwendig oder<br />
sehr schonend unter<br />
Berücksichtigung der<br />
Ansprüche von<br />
C. mercuriale<br />
in Teilbereichen zu<br />
intensive oder (obwohl<br />
notwendig) zu geringe<br />
Gewässerpflege<br />
deutlich zu intensive<br />
oder (obwohl<br />
notwendig) fehlende<br />
Gewässerpflege<br />
Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />
Wasserführung (gutachterlich mit<br />
Begründung)<br />
keine Beeinträchtigung<br />
erkennbar (stetige,<br />
ganzjährige<br />
Wasserführung)<br />
deutlich verringerter<br />
oder überhöhter<br />
Abfluss; deutliche<br />
Veränderung der<br />
Abflussgeschwindigkeit<br />
(z. B. durch<br />
Wasserentnahme,<br />
Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung,<br />
Anstau)<br />
stark verringerter<br />
Abfluss mit<br />
Austrocknungsgefahr<br />
oder stark erhöhter<br />
Abfluss; deutliche<br />
Veränderung der<br />
Abflussgeschwindigkeit<br />
Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />
fakultativ:<br />
Nährstoffeintrag<br />
nicht erkennbar zu vermuten deutlich erkennbar
Anlage:<br />
Bewertung des Erhaltungszustandes von Populationen der Vogel-Azurjungfer (Coenagrion<br />
ornatum) in Thüringen<br />
Vogel-Azurjungfer – Coenagrion ornatum<br />
Kriterien / Wertstufe A B C<br />
Zustand der Population 1) hervorragend gut mittel bis schlecht<br />
Bestandsgröße / Ab<strong>und</strong>anz: maximale<br />
mittlere Anzahl Imagines/100 m<br />
Untersuchungsstrecke, d. h. Wert der<br />
Begehung mit der größten Ab<strong>und</strong>anz im<br />
Untersuchungsjahr (für Vorkommen an<br />
Wiesenbächen <strong>und</strong> -gräben) (Länge der<br />
Untersuchungsstrecke, Anteil des<br />
untersuchten Raumes in Relation zur<br />
Gesamtgröße des Vorkommens ,<br />
absolute Anzahl Imagines <strong>und</strong><br />
Durchschnittswert pro 100 m angeben)<br />
> 50 Imagines 15 – 50 Imagines < 15 Imagines<br />
Einbindung des Vorkommens in eine<br />
Metapopulation<br />
mehr als 2 weitere<br />
Vorkommen im Umkreis<br />
von 2 km bekannt<br />
1-2 weitere<br />
Vorkommen im<br />
Umkreis von 2 km<br />
bekannt<br />
kein weiteres<br />
Vorkommen im<br />
Umkreis von 2 km<br />
bekannt (isoliertes<br />
Einzelvorkommen)<br />
Habitatqualität hervorragend gut mittel bis schlecht<br />
emerse Vegetation aus<br />
niedrigwüchsigen, krautigen Röhrichten<br />
10–30 % bzw. 75– < 10 % bzw. > 90 %<br />
31–75 % Deckung<br />
(geringer Anteil dicht- <strong>und</strong><br />
90 % Deckung Deckung<br />
hochwüchsiger Röhrichte)<br />
wintergrüne submerse Vegetation bzw.<br />
untergetauchte Teile der<br />
Emersvegetation<br />
gut ausgebildet (> 50 %<br />
der Uferlänge)<br />
mäßig ausgebildet<br />
(10–50 % der<br />
Uferlänge)<br />
fast fehlend (< 10 %<br />
der Uferlänge)<br />
voll besonnte Abschnitte > 80 % > 60–80 % < 60 %<br />
Anteil ungenutzten oder extensiv<br />
genutzten <strong>Offenland</strong>s<br />
(Extensivgrünland, Hochstaudenfluren,<br />
Brachen) auf einem 10 m breiten<br />
Uferstreifen beidseitig des Gewässers<br />
> 50 % 25–50 % < 25 %<br />
Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />
Gewässerunterhaltung (Sohlräumung,<br />
Krautung, Böschungsmahd)<br />
(gutachterlich mit Begründung)<br />
keine notwendig oder<br />
sehr schonend unter<br />
Berücksichtigung der<br />
Ansprüche von<br />
C. ornatum<br />
in Teilbereichen zu<br />
intensive oder (obwohl<br />
notwendig) zu geringe<br />
Gewässerpflege<br />
deutlich zu intensive<br />
oder (obwohl<br />
notwendig) fehlende<br />
Gewässerpflege<br />
Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />
Wasserführung (gutachterlich mit<br />
Begründung)<br />
keine Beeinträchtigung<br />
erkennbar (stetige,<br />
ganzjährige<br />
Wasserführung)<br />
deutlich verringerter<br />
oder überhöhter<br />
Abfluss; deutliche<br />
Veränderung der<br />
Abflussgeschwindigkei<br />
t (z. B. durch Wasserentnahme,<br />
Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung,<br />
Anstau)<br />
stark verringerter<br />
Abfluss mit<br />
Austrocknungsgefah<br />
r oder stark erhöhter<br />
Abfluss; deutliche<br />
Veränderung der<br />
Abflussgeschwindigkeit<br />
Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />
fakultativ:<br />
Nährstoffeintrag<br />
nicht erkennbar zu vermuten deutlich erkennbar<br />
1) Bei günstigen Bedingungen (Maximum der Populationsentwicklung, optimale Witterung) wurden bis zu 290 Individuen auf<br />
100 m Strecke nachgewiesen. Meist wurden aber deutlich weniger als 50 Individuen pro 100 m nachgewiesen (BURBACH &<br />
ELLWANGER 2006 nach Literaturauswertung). In Thüringen ist von generell niedrigeren Populationsgrößen auszugehen.
Anlage:<br />
Bewertung des Erhaltungszustandes von Populationen der Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus<br />
cecilia) in Thüringen<br />
Grüne Keiljungfer – Ophiogomphus cecilia<br />
Kriterien / Wertstufe A B C<br />
Zustand der Population 1) hervorragend gut mittel bis schlecht<br />
Anzahl Exuvien (Jahressumme)<br />
(Anteil des untersuchten Raumes in<br />
Relation zur Gesamtgröße des<br />
Vorkommens, absolute Anzahl<br />
Exuvien <strong>und</strong> Durchschnittswert pro<br />
250 m angeben)<br />
a) Fluss<br />
b) Bach<br />
a) ≥ 125<br />
b) ≥ 75<br />
a) 12–124<br />
b) 12–74<br />
a)< 12<br />
b) < 12<br />
Habitatqualität hervorragend gut mittel bis schlecht<br />
Kies- <strong>und</strong> Sandanteil 2) der<br />
Gewässersohle [%] 30–60 % 10–29 % bzw. 61–90 % < 10 % bzw. > 90 %<br />
Gewässergüte 3) I–II bzw. II II–III bzw. I III<br />
Besonnung 4) > 70 % besonnt 40–70 % besonnt < 40 % besonnt<br />
Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />
Verschlammung / Veralgung der<br />
Sohlensubstrate (Flächenanteil der<br />
einsehbaren Flachwasserzone in %<br />
schätzen, mittlere Dicke der<br />
Schlammschicht angeben)<br />
keine<br />
kleinflächig, d. h.<br />
< 30 % <strong>und</strong> dünn, d. h.<br />
< 2 cm<br />
großflächig, d. h.<br />
≥ 30 % oder dick, d. h.<br />
> 2 cm<br />
Gewässerausbau (gutachterlich mit<br />
Begründung)<br />
Wellenschlag durch Schiffe (wenn<br />
möglich durchschnittliche Anzahl<br />
„relevanter“ Schiffe pro Tag ermitteln)<br />
(gutachterlich mit Begründung)<br />
kein naturnah naturfern<br />
keiner gelegentlich häufig<br />
Sonstige Beeinträchtigungen<br />
(z.B. Gewässerunterhaltung,<br />
Änderungen des Abflussregimes,<br />
intensive Nutzungen des Gewässerumfeldes<br />
usw.)<br />
keine sonstige<br />
Beeinträchtigungen<br />
mittlere sonstige<br />
Beeinträchtigungen<br />
starke sonstige<br />
Beeinträchtigungen<br />
1) An der Oder wurden auf einer Uferstrecke von 200 m (800 m 2 ) von 1989–1994 jährlich zwischen 69 <strong>und</strong> 575 Exuvien<br />
gesammelt (MÜLLER 1995). Die größten Ab<strong>und</strong>anzschwankungen waren zwischen 1990 <strong>und</strong> 1991 bzw. 1993 <strong>und</strong> 1994 mit<br />
83 % bzw. 51 % Rückgang zu beobachten.<br />
2) MÜLLER (1995) ermittelte bei Substratuntersuchungen an der Oder eine Dominanz von Grobsand II (Maschenweite<br />
0,8 mm) in den von O. cecilia bevorzugt besiedelten Gewässerbereichen (44,8 % aller Fraktionen).<br />
3) Zusammenstellung von Literaturangaben zur Gewässergüte bei STERNBERG et al. (2000).<br />
4) Nach STERNBERG et al. (2000) sind aufgelichtete (Wiesen-)Abschnitte an überwiegend bewaldeten Gewässern offenbar<br />
als Fortpflanzungshabitate optimal. Die Beschattung an solchen Gewässern reicht demnach von 20–60 % (Quellen siehe<br />
dort). Die Fortpflanzungsgewässer können aber auch in vollkommen offenem Grünland liegen (s. a. EGGERS et al. 1996).
Anlage:<br />
Kriterien für die Bewertung des Erhaltungszustandes der Population der Bachmuschel (Unio<br />
crassus) in Thüringen<br />
Kleine Bachmuschel – Unio crassus<br />
Kriterien / Wertstufe A B C<br />
Zustand der Population hervorragend gut mittel bis schlecht<br />
Populationsgröße > 10.000 1.000–10.000 < 1.000<br />
Siedlungsdichte<br />
>50 lebende Tiere je lfd. m<br />
>5-50 lebende Tiere<br />
je lfd. m<br />
10 mg/l NO 3 oder<br />
> 2,3 mg/l NO 3-N<br />
sehr wenige Wirtsfischarten<br />
mit geringen<br />
Jungfischdichten<br />
Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark<br />
Nährstoffeintrag<br />
aus angrenzenden Flächen<br />
(Eutrophierung) 3) nicht erkennbar<br />
Sedimentumlagerung <strong>und</strong> -<br />
verfrachtung,<br />
Feinsedimenteintrag<br />
(Expertenvotum mit<br />
Begründung:<br />
Größenordnung<br />
beschreiben, Ursachen<br />
nennen)<br />
Anteil Laub(misch)wald oder<br />
landwirtschaftl. ungenutzter<br />
bis sehr extensiv genutzter<br />
Flächen im Einzugsgebiet<br />
Gewässerunterhaltung<br />
(Expertenvotum mit<br />
Begründung)<br />
aus angrenzenden Flächen<br />
nur indirekt erkennbar (z. B.<br />
durch nährstoffliebende<br />
Ufervegetation)<br />
direkte aus angrenzenden<br />
Flächen erkennbar<br />
(Kläranlagen-,<br />
Fischteicheinleitungen,<br />
Drainagen)<br />
natürlich oder naturnah mäßig erhöht stark erhöht<br />
> 70 % 40–70 % < 40 %<br />
keine B. erkennbar leichte B. erkennbar starke B. erkennbar
Kleine Bachmuschel – Unio crassus<br />
Kriterien / Wertstufe A B C<br />
Zustand der Population hervorragend gut mittel bis schlecht<br />
Fraßdruck durch Neozoen<br />
leichter Fraß (< 20 starker Fraß (> 20<br />
(z. B. durch Bisam, Fressfeinde nicht vorhanden<br />
Schalenf<strong>und</strong>e)<br />
Schalenf<strong>und</strong>e)<br />
Waschbär, Mink, Nutria)<br />
touristische Nutzung, (z. B.<br />
Bootstourismus)<br />
(Expertenvotum mit<br />
Begründung)<br />
keine nutzungsbedingten<br />
B. erkennbar<br />
leichte B. erkennbar<br />
starke B. erkennbar<br />
1) Die angegebenen Grenzwerte zum Nitrat-Gehalt des Wassers gehen auf empirische Daten aus Gewässern mit intakten <strong>und</strong><br />
beeinträchtigten Populationen zurück. Die unmittelbare Bedeutung vom Nitratgehalt ist allerdings nicht eindeutig.<br />
Forschungsbedarf!<br />
2) z. B: Döbel (Leuciscus cephalus), Elritze (Phoxinus fluviatilis), Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus), Mühlkoppe (Cottus<br />
gobio), Dreistacheliger Stichling (Gasterosteus aculeatus), Flußbarsch (Perca fluviatilis)<br />
3) gemeint sind alle denkbaren Eintragsquellen wie angrenzende Äcker, Entwässerungsgräben, Nebengewässer, etc.
3. Maßnahmeblätter
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Kartenteil<br />
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12 Kartenteil