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Jahresbericht 2012 - Landkreis Neu-Ulm

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Gesundheit<br />

Kliniken der Kreisspitalstiftung Weißenhorn<br />

Michael Gaßner, Stiftungsdirektor<br />

Allgemeine Rahmenbedingungen<br />

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung)<br />

Am 01.12.2011 beschloss der Deutsche<br />

Bundestag das GKV-Versorgungsstrukturgesetz,<br />

welches weitreichende<br />

Auswirkungen im Jahr<br />

<strong>2012</strong> hatte. Das Gesetz sollte die<br />

Versorgungssituation der Patienten<br />

im Alltag spürbar verbessern und<br />

eine flächendeckende wohnortnahe<br />

medizinische Versorgung auch für<br />

die Zukunft sichern. Darüber hinaus<br />

sollte es zu einer verbesserten<br />

Verzahnung der Leistungssektoren<br />

führen.<br />

Insbesondere die für die Kliniken unmittelbar<br />

relevanten Regelungen des<br />

Gesetzes waren in ihrer Gesamtheit<br />

nicht geeignet, die Versorgung der<br />

Patienten nachhaltig zu verbessern.<br />

Ganz im Gegenteil: Anstelle<br />

einer konsequenten Öffnung der<br />

Krankenhäuser zur ambulanten spe-<br />

zialärztlichen Behandlung erhöhte<br />

das Gesetz die Zugangshürden<br />

für diesen wichtigen Versorgungsbereich.<br />

Statt die Zulässigkeit von<br />

Kooperationen zwischen Kliniken<br />

und (Vertrags-) Ärzten umfassend<br />

gesetzlich zu verankern, erfolgten<br />

entsprechende Klarstellungen nur<br />

für ausgewählte Bereiche, nicht aber<br />

für den Bereich der Kernleistungen<br />

von Krankenhäusern. Statt der<br />

dringend benötigten finanziellen Entlastung<br />

der Kliniken sah das Gesetz<br />

zusätzliche Belastungen vor, u. a. in<br />

Form von überzogenen Dokumentationspflichten.<br />

Eine Refinanzierung<br />

der gestiegenen Kosten war den Kliniken<br />

also nicht möglich. <strong>2012</strong> verschärfte<br />

sich die finanzielle Schieflage<br />

der Kliniken nochmals drastisch:<br />

Die Grundlohnrate, die die Obergren-<br />

ze für den Zuwachs der Landesbasisfallwerte<br />

(Basispreise für die einzelnen<br />

DRG-Leistungen) darstellt,<br />

wurde mit dem GKV-FinG für <strong>2012</strong><br />

um 0,5 Prozent-Punkte auf 1,48 Prozent<br />

gekürzt. Davon sollten noch die<br />

Mehrleistungsabschläge, die von<br />

den Kliniken vor Ort mit den Krankenkassen<br />

zu verhandeln waren, abgezogen<br />

werden. Somit musste für<br />

das Jahr <strong>2012</strong> von einer maximalen<br />

Preiszuwachsrate von unter einem<br />

Prozent ausgegangen werden. Dieser<br />

Rate standen für den Bereich<br />

der kommunalen Arbeitgeber Tariferhöhungen<br />

der Krankenhausärzte<br />

von ca. 3 Prozent und für nicht-ärztlich<br />

Beschäftigte in ähnlicher Höhe<br />

gegenüber. Eine massive Unterfinanzierung<br />

der Krankenhäuser war somit<br />

für das Jahr <strong>2012</strong> vorprogrammiert.<br />

Einführung des neuen Entgeltsystems für die Vergütung der Leistungen psychiatrischer und<br />

psychosomatischer Einrichtungen (PsychEntG)<br />

Nachdem zahlreiche Änderungsanträge<br />

eingebracht worden waren,<br />

verabschiedete der Deutsche Bundestag<br />

das Gesetz am 14.06.<strong>2012</strong>.<br />

Nach der abschließenden Beratung<br />

wurde das Gesetz beschlossen und<br />

der Vermittlungsausschuss dazu<br />

nicht angerufen.<br />

Mit dem PsychEntgG traten nunmehr<br />

Finanzierungsregeln für die Krankenhäuser<br />

in Kraft, die die Belange<br />

der Kliniken teilweise aufgriffen, aber<br />

in mehreren Bereichen hinter den<br />

Forderungen der Krankenhäuser<br />

zurückblieben. Positiv zu bewerten<br />

war, dass die 0,5-prozentige Kürzung<br />

der Tarifsteigerungsrate als<br />

anteiliger Tarifausgleich wieder zurückgenommen<br />

wurde. Der anteilige<br />

Tarifausgleich konnte nach Gesetzesbeschluss<br />

und nach den notwendigen<br />

Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner<br />

auf Bundes- und<br />

Landesebene relativ rasch fließen,<br />

blieb aber in der Höhe deutlich unter<br />

den tatsächlichen Tarifsteigerungen.<br />

Der Einstieg in den unabdingbaren<br />

Kostenorientierungswert wird nun<br />

2013 erfolgen, und die starre Grundlohndeckelung<br />

soll nach 20 Jahren<br />

aufgegeben werden. Allerdings wird<br />

nur ein Drittel der Differenz zwischen<br />

Grundlohnrate und Orientierungswert<br />

als Verhandlungskorridor freigegeben.<br />

Sehr enttäuschend ist, dass<br />

die sog. „doppelte Degression“ bis<br />

auf Weiteres bestehen bleibt. Neben<br />

zweijährigen Mehrleistungsabschlägen<br />

führen Mengensteigerungen im<br />

Land weiterhin zu Kürzungen im Landesbasisfallwert.<br />

Zu hoffen bleibt,<br />

dass das im Gesetz vorgesehene<br />

Forschungsvorhaben zu diesem<br />

Punkt dazu führen wird, diesen<br />

Fehlanreiz zu beheben.<br />

98<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>

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