Jahresbericht 2012 - Landkreis Neu-Ulm
Jahresbericht 2012 - Landkreis Neu-Ulm
Jahresbericht 2012 - Landkreis Neu-Ulm
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gesundheit<br />
Kliniken der Kreisspitalstiftung Weißenhorn<br />
Michael Gaßner, Stiftungsdirektor<br />
Allgemeine Rahmenbedingungen<br />
GKV-Versorgungsstrukturgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung)<br />
Am 01.12.2011 beschloss der Deutsche<br />
Bundestag das GKV-Versorgungsstrukturgesetz,<br />
welches weitreichende<br />
Auswirkungen im Jahr<br />
<strong>2012</strong> hatte. Das Gesetz sollte die<br />
Versorgungssituation der Patienten<br />
im Alltag spürbar verbessern und<br />
eine flächendeckende wohnortnahe<br />
medizinische Versorgung auch für<br />
die Zukunft sichern. Darüber hinaus<br />
sollte es zu einer verbesserten<br />
Verzahnung der Leistungssektoren<br />
führen.<br />
Insbesondere die für die Kliniken unmittelbar<br />
relevanten Regelungen des<br />
Gesetzes waren in ihrer Gesamtheit<br />
nicht geeignet, die Versorgung der<br />
Patienten nachhaltig zu verbessern.<br />
Ganz im Gegenteil: Anstelle<br />
einer konsequenten Öffnung der<br />
Krankenhäuser zur ambulanten spe-<br />
zialärztlichen Behandlung erhöhte<br />
das Gesetz die Zugangshürden<br />
für diesen wichtigen Versorgungsbereich.<br />
Statt die Zulässigkeit von<br />
Kooperationen zwischen Kliniken<br />
und (Vertrags-) Ärzten umfassend<br />
gesetzlich zu verankern, erfolgten<br />
entsprechende Klarstellungen nur<br />
für ausgewählte Bereiche, nicht aber<br />
für den Bereich der Kernleistungen<br />
von Krankenhäusern. Statt der<br />
dringend benötigten finanziellen Entlastung<br />
der Kliniken sah das Gesetz<br />
zusätzliche Belastungen vor, u. a. in<br />
Form von überzogenen Dokumentationspflichten.<br />
Eine Refinanzierung<br />
der gestiegenen Kosten war den Kliniken<br />
also nicht möglich. <strong>2012</strong> verschärfte<br />
sich die finanzielle Schieflage<br />
der Kliniken nochmals drastisch:<br />
Die Grundlohnrate, die die Obergren-<br />
ze für den Zuwachs der Landesbasisfallwerte<br />
(Basispreise für die einzelnen<br />
DRG-Leistungen) darstellt,<br />
wurde mit dem GKV-FinG für <strong>2012</strong><br />
um 0,5 Prozent-Punkte auf 1,48 Prozent<br />
gekürzt. Davon sollten noch die<br />
Mehrleistungsabschläge, die von<br />
den Kliniken vor Ort mit den Krankenkassen<br />
zu verhandeln waren, abgezogen<br />
werden. Somit musste für<br />
das Jahr <strong>2012</strong> von einer maximalen<br />
Preiszuwachsrate von unter einem<br />
Prozent ausgegangen werden. Dieser<br />
Rate standen für den Bereich<br />
der kommunalen Arbeitgeber Tariferhöhungen<br />
der Krankenhausärzte<br />
von ca. 3 Prozent und für nicht-ärztlich<br />
Beschäftigte in ähnlicher Höhe<br />
gegenüber. Eine massive Unterfinanzierung<br />
der Krankenhäuser war somit<br />
für das Jahr <strong>2012</strong> vorprogrammiert.<br />
Einführung des neuen Entgeltsystems für die Vergütung der Leistungen psychiatrischer und<br />
psychosomatischer Einrichtungen (PsychEntG)<br />
Nachdem zahlreiche Änderungsanträge<br />
eingebracht worden waren,<br />
verabschiedete der Deutsche Bundestag<br />
das Gesetz am 14.06.<strong>2012</strong>.<br />
Nach der abschließenden Beratung<br />
wurde das Gesetz beschlossen und<br />
der Vermittlungsausschuss dazu<br />
nicht angerufen.<br />
Mit dem PsychEntgG traten nunmehr<br />
Finanzierungsregeln für die Krankenhäuser<br />
in Kraft, die die Belange<br />
der Kliniken teilweise aufgriffen, aber<br />
in mehreren Bereichen hinter den<br />
Forderungen der Krankenhäuser<br />
zurückblieben. Positiv zu bewerten<br />
war, dass die 0,5-prozentige Kürzung<br />
der Tarifsteigerungsrate als<br />
anteiliger Tarifausgleich wieder zurückgenommen<br />
wurde. Der anteilige<br />
Tarifausgleich konnte nach Gesetzesbeschluss<br />
und nach den notwendigen<br />
Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner<br />
auf Bundes- und<br />
Landesebene relativ rasch fließen,<br />
blieb aber in der Höhe deutlich unter<br />
den tatsächlichen Tarifsteigerungen.<br />
Der Einstieg in den unabdingbaren<br />
Kostenorientierungswert wird nun<br />
2013 erfolgen, und die starre Grundlohndeckelung<br />
soll nach 20 Jahren<br />
aufgegeben werden. Allerdings wird<br />
nur ein Drittel der Differenz zwischen<br />
Grundlohnrate und Orientierungswert<br />
als Verhandlungskorridor freigegeben.<br />
Sehr enttäuschend ist, dass<br />
die sog. „doppelte Degression“ bis<br />
auf Weiteres bestehen bleibt. Neben<br />
zweijährigen Mehrleistungsabschlägen<br />
führen Mengensteigerungen im<br />
Land weiterhin zu Kürzungen im Landesbasisfallwert.<br />
Zu hoffen bleibt,<br />
dass das im Gesetz vorgesehene<br />
Forschungsvorhaben zu diesem<br />
Punkt dazu führen wird, diesen<br />
Fehlanreiz zu beheben.<br />
98<br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong>