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Geschäftsbericht 2002

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Austausch<br />

5. Entschädigungen, Beteiligungen<br />

und Darlehen<br />

5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der<br />

Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme<br />

Der Verwaltungsrat bezieht in Abgeltung der ihm durch<br />

Gesetz und Statuten überbundenen Pflichten und Verantwortlichkeiten<br />

eine Entschädigung. Diese wird vom<br />

Gesamtverwaltungsrat alljährlich festlegt und unter seinen<br />

Mitgliedern gemäss ihrer Beanspruchung und Verantwortung<br />

verteilt (Statuten Art. 20).<br />

Der Verwaltungsratsausschuss legt die Saläre, Gratifikationen<br />

und andere geldwerte Leistungen der Mitglieder<br />

der Geschäftsleitung fest. Die Geschäftsleitung der VP<br />

Bank wird auf der Basis eines mehrstufigen Vergütungssystems<br />

entlöhnt, wobei ein Teil von der individuellen<br />

Leistung und ein weiterer vom Jahresergebnis der VP Bank<br />

abhängig ist. Die variable Komponente von 10 % bis 30 %<br />

der Gesamtbezüge richtet sich nach der Erreichung der<br />

jährlichen zum Voraus festgelegten Leistungsziele und<br />

nach dem konsolidierten Gesamtergebnis. Die Entschädigungen<br />

für besondere Funktionen, wie zum Beispiel der<br />

Tätigkeit als Verwaltungsrat bei einer Tochtergesellschaft<br />

oder als Stiftungsrat bei der Pensionskasse, sind im Grundlohn<br />

enthalten.<br />

seite 42 | vp bank | geschäftsbericht <strong>2002</strong><br />

5.2 Entschädigungen an amtierende Organmitglieder<br />

An die vier Mitglieder sowie ein im Berichtsjahr ausgetretenes<br />

Mitglied der Geschäftsleitung wurden im Geschäftsjahr<br />

<strong>2002</strong> Entschädigungen in der Höhe von insgesamt<br />

TCHF 2’636 (inkl. Boni, Pensionskassen- und Kaderversicherungsbeiträge)<br />

ausgerichtet.<br />

An die sieben Mitglieder sowie drei im Berichtsjahr ausgeschiedene<br />

Mitglieder des Verwaltungsrates wurden insgesamt<br />

TCHF 770 bezahlt (inkl. Arbeitnehmerbeiträge an die<br />

AHV und Repräsentationsspesen). An die sieben amtierenden<br />

Verwaltungsratsmitglieder wurden ausserdem 20 %<br />

des ihnen zustehenden Honorars in Form von Aktien der<br />

VP Bank ausgerichtet (vgl. Ziff. 5.4 Aktienzuteilung im<br />

Geschäftsjahr <strong>2002</strong>).<br />

An Personen, die ihre Organfunktion im Berichtsjahr <strong>2002</strong><br />

beendet haben, wurden keine Abgangsentschädigungen<br />

bezahlt.<br />

5.3 Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder<br />

Im Geschäftsjahr <strong>2002</strong> wurden keine Entschädigungen an<br />

ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates oder der<br />

Geschäftsleitung, die im Jahre 2001 oder früher ausgeschieden<br />

sind, bezahlt.<br />

5.4 Aktienzuteilung im Geschäftsjahr <strong>2002</strong><br />

Im Geschäftsjahr <strong>2002</strong> wurden den Mitgliedern des<br />

Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung insgesamt

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