Geschäftsbericht 2002
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Austausch<br />
5. Entschädigungen, Beteiligungen<br />
und Darlehen<br />
5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der<br />
Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme<br />
Der Verwaltungsrat bezieht in Abgeltung der ihm durch<br />
Gesetz und Statuten überbundenen Pflichten und Verantwortlichkeiten<br />
eine Entschädigung. Diese wird vom<br />
Gesamtverwaltungsrat alljährlich festlegt und unter seinen<br />
Mitgliedern gemäss ihrer Beanspruchung und Verantwortung<br />
verteilt (Statuten Art. 20).<br />
Der Verwaltungsratsausschuss legt die Saläre, Gratifikationen<br />
und andere geldwerte Leistungen der Mitglieder<br />
der Geschäftsleitung fest. Die Geschäftsleitung der VP<br />
Bank wird auf der Basis eines mehrstufigen Vergütungssystems<br />
entlöhnt, wobei ein Teil von der individuellen<br />
Leistung und ein weiterer vom Jahresergebnis der VP Bank<br />
abhängig ist. Die variable Komponente von 10 % bis 30 %<br />
der Gesamtbezüge richtet sich nach der Erreichung der<br />
jährlichen zum Voraus festgelegten Leistungsziele und<br />
nach dem konsolidierten Gesamtergebnis. Die Entschädigungen<br />
für besondere Funktionen, wie zum Beispiel der<br />
Tätigkeit als Verwaltungsrat bei einer Tochtergesellschaft<br />
oder als Stiftungsrat bei der Pensionskasse, sind im Grundlohn<br />
enthalten.<br />
seite 42 | vp bank | geschäftsbericht <strong>2002</strong><br />
5.2 Entschädigungen an amtierende Organmitglieder<br />
An die vier Mitglieder sowie ein im Berichtsjahr ausgetretenes<br />
Mitglied der Geschäftsleitung wurden im Geschäftsjahr<br />
<strong>2002</strong> Entschädigungen in der Höhe von insgesamt<br />
TCHF 2’636 (inkl. Boni, Pensionskassen- und Kaderversicherungsbeiträge)<br />
ausgerichtet.<br />
An die sieben Mitglieder sowie drei im Berichtsjahr ausgeschiedene<br />
Mitglieder des Verwaltungsrates wurden insgesamt<br />
TCHF 770 bezahlt (inkl. Arbeitnehmerbeiträge an die<br />
AHV und Repräsentationsspesen). An die sieben amtierenden<br />
Verwaltungsratsmitglieder wurden ausserdem 20 %<br />
des ihnen zustehenden Honorars in Form von Aktien der<br />
VP Bank ausgerichtet (vgl. Ziff. 5.4 Aktienzuteilung im<br />
Geschäftsjahr <strong>2002</strong>).<br />
An Personen, die ihre Organfunktion im Berichtsjahr <strong>2002</strong><br />
beendet haben, wurden keine Abgangsentschädigungen<br />
bezahlt.<br />
5.3 Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder<br />
Im Geschäftsjahr <strong>2002</strong> wurden keine Entschädigungen an<br />
ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates oder der<br />
Geschäftsleitung, die im Jahre 2001 oder früher ausgeschieden<br />
sind, bezahlt.<br />
5.4 Aktienzuteilung im Geschäftsjahr <strong>2002</strong><br />
Im Geschäftsjahr <strong>2002</strong> wurden den Mitgliedern des<br />
Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung insgesamt