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Hauptsatzung der Ingenieurkammer Hessen

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11. Satzungsän<strong>der</strong>ungen und Bekanntmachungen<br />

1. Satzungsän<strong>der</strong>ungsanträge sind <strong>der</strong> Einladung zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung beizufügen.<br />

2. Die Bekanntmachungen <strong>der</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> erfolgen in den Mitglie<strong>der</strong>nachrichten. Diese sollen<br />

mindestens einmal im Kalen<strong>der</strong>vierteljahr erscheinen.<br />

Ausfertigung<br />

Die Übereinstimmung dieser Ausfertigung mit dem Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung vom<br />

02. November 2012 wird bestätigt.<br />

Wiesbaden, den 09. November 2012<br />

gez.<br />

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Udo F. Meißner<br />

Präsident<br />

Ass. Jur. Markus Striegel<br />

Justiziar

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