Hauptsatzung der Ingenieurkammer Hessen
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11. Satzungsän<strong>der</strong>ungen und Bekanntmachungen<br />
1. Satzungsän<strong>der</strong>ungsanträge sind <strong>der</strong> Einladung zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung beizufügen.<br />
2. Die Bekanntmachungen <strong>der</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> erfolgen in den Mitglie<strong>der</strong>nachrichten. Diese sollen<br />
mindestens einmal im Kalen<strong>der</strong>vierteljahr erscheinen.<br />
Ausfertigung<br />
Die Übereinstimmung dieser Ausfertigung mit dem Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung vom<br />
02. November 2012 wird bestätigt.<br />
Wiesbaden, den 09. November 2012<br />
gez.<br />
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Udo F. Meißner<br />
Präsident<br />
Ass. Jur. Markus Striegel<br />
Justiziar