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Wassersparen - Tüüfner Poscht

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Aus der Ratsstube<br />

25./26. Mai: Expo-Kantonaltag<br />

Am Samstag/Sonntag, 25./26. Mai,<br />

findet in Neuchâtel der Kantonaltag<br />

der Appenzeller und Neuenburger<br />

statt. Im Sonderangebot von 60<br />

Franken für Erwachsene und 25<br />

Franken für Jugendliche bis 16 Jahren<br />

sind die Fahrt im SBB-Sonderzug,<br />

ein Lunch, musikalische Unterhaltung,<br />

der Tageseintritt, die Eintritte<br />

zu allen Musikprojekten des<br />

Kantonaltages und die Rückfahrt<br />

mit dem Sonderzug ins Appenzellerland<br />

inbegriffen. – Karten können<br />

bei der Einwohnerkontrolle gekauft<br />

oder reserviert werden. gk.<br />

Neuer Hauswart für das Alterszentrum und die Altersheime Lindenhügel und Alpstein<br />

Anlässlich einer kleinen Feierstunde verabschiedeten die Angestellten des Alterszentrums den<br />

langjährigen Hauswart (Technischer Dienst), Christian Spreiter (rechts). Der nunmehr Pensionierte<br />

war seit 1986 im ehemaligen Spital und zuletzt im Alterszentrum als umsichtiger Hauswart<br />

geschätzt und beliebt. Gleichzeitig wurde sein Nachfolger vorgestellt: Der 49-jährige<br />

Meinrad Sonderegger (links) aus Gossau hat seine Arbeit am 1. März aufgenommen. Der gelernte<br />

Schreiner und Allrounder ist für den Technischen Dienst im Alterszentrum sowie in den<br />

beiden Altersheimen Lindenhügel und Alpstein zuständig.<br />

Foto: GL<br />

Private Kontrollen im Energiebereich<br />

Im Rahmen der neuen Energiegesetzgebung werden privaten Kontrollen zugelassen.<br />

Seit dem 1. Januar 2002 ist im Kanton<br />

Appenzell A. Rh. die neue Energiegesetzgebung<br />

in Kraft. Im Zuge<br />

der Harmonisierung in den Ostschweizer<br />

Kantonen ist gleichzeitig<br />

das Modell der privaten Kontrollen<br />

eingeführt worden. Die Gemeinden<br />

können bestimmen, ob und für welche<br />

Fachbereiche (z.B. Wärme- und<br />

Kälteschutz, Heizungsanlagen, Kühlungs-,<br />

Befeuchtungs- und Belüftungsanlagen)<br />

die privaten Kontrollen<br />

eingeführt werden sollen.<br />

Warum eine private Kontrolle?<br />

Wer bauen will, beauftragt Architektur-<br />

bzw. Planungsfachleute, ein<br />

bewilligungsfähiges Bauprojekt auszuarbeiten,<br />

d.h. ein solches, das die<br />

einschlägigen Vorschriften einhält.<br />

Die Fachleute streben die inhaltliche<br />

Richtigkeit ihrer Arbeit mit anderen<br />

Worten ohnehin an. Mit der Einführung<br />

der privaten Kontrolle wird<br />

ihnen darüber hinaus zugestanden,<br />

diese Eigenkontrolle unterschriftlich<br />

zu bestätigen.<br />

Mit diesem Vorgehen werden<br />

ihre vorhandenen Projektkenntnisse<br />

genutzt. Der Zusatzaufwand,<br />

welcher der Baubewilligungsbehörde<br />

durch die nachträgliche<br />

behördliche Prüfung entstehen<br />

würde, entfällt zu einem grossen<br />

Teil. Für die Fachleute resultiert<br />

durch die Bestätigung demgegenüber<br />

kaum ein Zusatzaufwand. Die<br />

private Kontrolle führt folglich zu<br />

einer Effizienzsteigerung.<br />

Entlastung der Gemeinden<br />

Weil sich die Arbeit der Gemeinde<br />

als Baubewilligungsbehörde auf die<br />

Kontrolle der Formalitäten beschränkt<br />

und sie nur Stichproben<br />

zur Qualitätskontrolle durchführt,<br />

wird sie massgeblich entlastet. Weitere<br />

Folge dieser Vereinfachung<br />

kann die Verkürzung der Behandlungsfristen<br />

von Baugesuchen sein.<br />

Revision des Geläutes<br />

der Grubenmannkirche<br />

Die umfassenden Revisionsarbeiten<br />

sind grösstenteils erfolgt. Während<br />

diesen Arbeiten mussten die<br />

Glocken manchmal mehrmals pro<br />

Tag geläutet, der Glockenschlag und<br />

die Abstimmung unter den verschiedenen<br />

Glocken überprüft werden.<br />

Die Arbeiten werden nach<br />

Ostern – mit einer Feinabstimmung<br />

aller Glocken – abgeschlossen.<br />

gk.<br />

Fusswegverlegung<br />

Im Zusammenhang mit dem geplanten<br />

Neubau eines Wohnhauses westlich<br />

der Schreinerei Engler an der<br />

alten Speicherstrasse beabsichtigt<br />

der Grundeigentümer den öffentlichen<br />

Fussweg zu verlegen.<br />

Der Situationsplan mit der bisherigen<br />

und neuen Linienführung<br />

kann während der 30tägigen Auflagefrist<br />

auf der Gemeindekanzlei,<br />

Private Kontrolle<br />

Die Baubehörde empfiehlt, das Instrument<br />

der privaten Kontrollen zu<br />

nutzen. Falls die Überprüfung des<br />

Energienachweises auf Wunsch der<br />

Bauherrschaft durch die Bewilligungsbehörde<br />

erfolgt, wird sich dieser<br />

Mehraufwand in der Regel in einer<br />

entsprechenden Baubewilligungsgebühr<br />

niederschlagen. Detaillierte<br />

Informationen zur Neuregelung<br />

der Kontrollen sind unter<br />

www.energie.ch abrufbar.<br />

Auf Antrag der Baubewilligungsbehörde<br />

hat der Gemeinderat die<br />

Zulassung von privaten Kontrollen<br />

in allen Fachbereichen gutgeheissen;<br />

die neue Regelung tritt ab sofort<br />

in Kraft.<br />

gk.<br />

14 TÜÜFNER POSCHT 3/2002

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