Wassersparen - Tüüfner Poscht
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Aus der Ratsstube<br />
25./26. Mai: Expo-Kantonaltag<br />
Am Samstag/Sonntag, 25./26. Mai,<br />
findet in Neuchâtel der Kantonaltag<br />
der Appenzeller und Neuenburger<br />
statt. Im Sonderangebot von 60<br />
Franken für Erwachsene und 25<br />
Franken für Jugendliche bis 16 Jahren<br />
sind die Fahrt im SBB-Sonderzug,<br />
ein Lunch, musikalische Unterhaltung,<br />
der Tageseintritt, die Eintritte<br />
zu allen Musikprojekten des<br />
Kantonaltages und die Rückfahrt<br />
mit dem Sonderzug ins Appenzellerland<br />
inbegriffen. – Karten können<br />
bei der Einwohnerkontrolle gekauft<br />
oder reserviert werden. gk.<br />
Neuer Hauswart für das Alterszentrum und die Altersheime Lindenhügel und Alpstein<br />
Anlässlich einer kleinen Feierstunde verabschiedeten die Angestellten des Alterszentrums den<br />
langjährigen Hauswart (Technischer Dienst), Christian Spreiter (rechts). Der nunmehr Pensionierte<br />
war seit 1986 im ehemaligen Spital und zuletzt im Alterszentrum als umsichtiger Hauswart<br />
geschätzt und beliebt. Gleichzeitig wurde sein Nachfolger vorgestellt: Der 49-jährige<br />
Meinrad Sonderegger (links) aus Gossau hat seine Arbeit am 1. März aufgenommen. Der gelernte<br />
Schreiner und Allrounder ist für den Technischen Dienst im Alterszentrum sowie in den<br />
beiden Altersheimen Lindenhügel und Alpstein zuständig.<br />
Foto: GL<br />
Private Kontrollen im Energiebereich<br />
Im Rahmen der neuen Energiegesetzgebung werden privaten Kontrollen zugelassen.<br />
Seit dem 1. Januar 2002 ist im Kanton<br />
Appenzell A. Rh. die neue Energiegesetzgebung<br />
in Kraft. Im Zuge<br />
der Harmonisierung in den Ostschweizer<br />
Kantonen ist gleichzeitig<br />
das Modell der privaten Kontrollen<br />
eingeführt worden. Die Gemeinden<br />
können bestimmen, ob und für welche<br />
Fachbereiche (z.B. Wärme- und<br />
Kälteschutz, Heizungsanlagen, Kühlungs-,<br />
Befeuchtungs- und Belüftungsanlagen)<br />
die privaten Kontrollen<br />
eingeführt werden sollen.<br />
Warum eine private Kontrolle?<br />
Wer bauen will, beauftragt Architektur-<br />
bzw. Planungsfachleute, ein<br />
bewilligungsfähiges Bauprojekt auszuarbeiten,<br />
d.h. ein solches, das die<br />
einschlägigen Vorschriften einhält.<br />
Die Fachleute streben die inhaltliche<br />
Richtigkeit ihrer Arbeit mit anderen<br />
Worten ohnehin an. Mit der Einführung<br />
der privaten Kontrolle wird<br />
ihnen darüber hinaus zugestanden,<br />
diese Eigenkontrolle unterschriftlich<br />
zu bestätigen.<br />
Mit diesem Vorgehen werden<br />
ihre vorhandenen Projektkenntnisse<br />
genutzt. Der Zusatzaufwand,<br />
welcher der Baubewilligungsbehörde<br />
durch die nachträgliche<br />
behördliche Prüfung entstehen<br />
würde, entfällt zu einem grossen<br />
Teil. Für die Fachleute resultiert<br />
durch die Bestätigung demgegenüber<br />
kaum ein Zusatzaufwand. Die<br />
private Kontrolle führt folglich zu<br />
einer Effizienzsteigerung.<br />
Entlastung der Gemeinden<br />
Weil sich die Arbeit der Gemeinde<br />
als Baubewilligungsbehörde auf die<br />
Kontrolle der Formalitäten beschränkt<br />
und sie nur Stichproben<br />
zur Qualitätskontrolle durchführt,<br />
wird sie massgeblich entlastet. Weitere<br />
Folge dieser Vereinfachung<br />
kann die Verkürzung der Behandlungsfristen<br />
von Baugesuchen sein.<br />
Revision des Geläutes<br />
der Grubenmannkirche<br />
Die umfassenden Revisionsarbeiten<br />
sind grösstenteils erfolgt. Während<br />
diesen Arbeiten mussten die<br />
Glocken manchmal mehrmals pro<br />
Tag geläutet, der Glockenschlag und<br />
die Abstimmung unter den verschiedenen<br />
Glocken überprüft werden.<br />
Die Arbeiten werden nach<br />
Ostern – mit einer Feinabstimmung<br />
aller Glocken – abgeschlossen.<br />
gk.<br />
Fusswegverlegung<br />
Im Zusammenhang mit dem geplanten<br />
Neubau eines Wohnhauses westlich<br />
der Schreinerei Engler an der<br />
alten Speicherstrasse beabsichtigt<br />
der Grundeigentümer den öffentlichen<br />
Fussweg zu verlegen.<br />
Der Situationsplan mit der bisherigen<br />
und neuen Linienführung<br />
kann während der 30tägigen Auflagefrist<br />
auf der Gemeindekanzlei,<br />
Private Kontrolle<br />
Die Baubehörde empfiehlt, das Instrument<br />
der privaten Kontrollen zu<br />
nutzen. Falls die Überprüfung des<br />
Energienachweises auf Wunsch der<br />
Bauherrschaft durch die Bewilligungsbehörde<br />
erfolgt, wird sich dieser<br />
Mehraufwand in der Regel in einer<br />
entsprechenden Baubewilligungsgebühr<br />
niederschlagen. Detaillierte<br />
Informationen zur Neuregelung<br />
der Kontrollen sind unter<br />
www.energie.ch abrufbar.<br />
Auf Antrag der Baubewilligungsbehörde<br />
hat der Gemeinderat die<br />
Zulassung von privaten Kontrollen<br />
in allen Fachbereichen gutgeheissen;<br />
die neue Regelung tritt ab sofort<br />
in Kraft.<br />
gk.<br />
14 TÜÜFNER POSCHT 3/2002