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trafik a nten zeitung Oktober /2013

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TPD2<br />

Der Beschluss des EU-Parlaments<br />

Nach dem Ministerrat hat mit 8. <strong>Oktober</strong> nun auch das Europäische Parlament in Straßburg<br />

über den Kommissionsentwurf zur TPD2 abgestimmt. Wir fassen die wichtigsten Eckdaten<br />

zusammen. (mh)<br />

Die 766 Abgeordneten zum EU-Parlament in Straßburg hatten einen Monat mehr Zeit als ursprünglich geplant, um sich mit dem<br />

doch recht komplexen Thema einer neuen Tabakprodukterichtlinie zu befassen. Herausgekommen ist vorerst ein Konvolut von Regelungen<br />

und Ideen, gegen welche die Einschränkungen zu Produktion und Handel von Schusswaffen schon fast unbürokratisch<br />

zu nennen sind. Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen – es kann im Trilog immer noch besser oder schlimmer werden ...<br />

Das weitgehende Festhalten<br />

des Rates der<br />

Gesundheitsminister<br />

am ursprünglichen<br />

Entwurf der Bürokraten in der<br />

DG Sanco („Kommissionsentwurf<br />

“) hatte schon erahnen<br />

lassen, dass der Bewegungsspielraum<br />

für die Parlamentarier<br />

enger wird. Dennoch lagen<br />

bis zuletzt Abänderungsanträge<br />

vor, die auch ein völliges Plain<br />

Packaging nach australischem<br />

Vorbild oder einen Display-Ban<br />

anstrebten. Diese fanden keine<br />

Mehrheiten. Andere Punkte, die<br />

vielfach schon als sicher eingeschätzt<br />

worden waren, änderten<br />

sich jedoch sehr wohl.<br />

Warnhinweise<br />

Die Ausschüsse des EU-Parlaments<br />

hatten für nicht mehr als<br />

50 Prozent der Packungsfläche<br />

plädiert, der Vorschlag forderte<br />

75 Prozent – letztlich wurde daraus<br />

ein Kompromiss: Künftig<br />

sollen 65 Prozent der Oberfläche<br />

der Verpackung von Zigaretten<br />

für textliche und bildliche<br />

Warnhinweise reserviert sein.<br />

Ein Abänderungsantrag, die<br />

Warnhinweise u<strong>nten</strong> statt oben<br />

stehen zu lassen, war nicht erfolgreich.<br />

Hingegen soll künftig<br />

vor der „wissenschaftlich klar<br />

bewiesenen Gefährlichkeit von<br />

Passivrauch“ auch an dieser Stelle<br />

gewarnt werden.<br />

Tabakprodukte, welche nicht<br />

in die Gruppe der Zigaretten,<br />

des Dreh- und Wasserpfeifentabaks<br />

fallen, sollen von einigen<br />

Verpflichtungen ausgenommen<br />

werden, solange die Verkaufsmengen<br />

oder ihre Beliebtheit<br />

bei jüngeren Rauchern nicht zunehmen<br />

(delegierter Rechtsakt).<br />

Im Bereich der Warnhinweise<br />

wird eine Fläche von zumindest<br />

30 Prozent für diese gefordert.<br />

Neu ist jedoch die Verpflichtung<br />

für rauchfreie Produkte wie<br />

z. B. Schnupftabak, Warnhinweise<br />

künftig beidseitig anzubringen.<br />

Bis auf die Einheitsfarbe und mit<br />

geringfügigen Abstrichen bei<br />

der Bildgröße werden künftige<br />

Zigarettenpackungen also sehr<br />

ähnlich aussehen wie die Steckkarten<br />

der Verhüllungsaktion im<br />

September.<br />

Inhaltsstoffe<br />

Grundsätzlich soll eine „Positivliste“<br />

jener Zusatzstoffe erarbeitet<br />

werden, welche in allen<br />

EU-Mitgliedsländern erlaubt<br />

sind. Dabei sollen nicht nur die<br />

Stoffe selbst, sondern auch ihre<br />

Verbrennungsprodukte auf ihre<br />

Gefährlichkeit geprüft werden.<br />

Inhaltsstoffe, welche dem<br />

Produkt einen vom Tabak<br />

abweichenden Geschmack<br />

verleihen oder die Rauchinhalation<br />

erleichtern, sollen in-<br />

Fotos: Archiv, Thinkstock (1)<br />

4<br />

<strong>trafik</strong> a <strong>nten</strong> <strong>zeitung</strong> <strong>Oktober</strong>/<strong>2013</strong>

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