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Neue Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und dem ... - Transliq AG

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Ulrich G. Stiefel · <strong>Neue</strong> <strong>Bestimmungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />

ARBEITSSICHERHEIT<br />

Ulrich G. Stiefel<br />

<strong>Neue</strong> <strong>Bestimmungen</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>dem</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

Umsetzung der Änderung der Verordnung über die Unfallverhütung im Gastgewerbe mit einer von der<br />

EKAS genehmigten Branchenlösung<br />

Der B<strong>und</strong>esrat will nochmals eine deutliche Verbesserung der <strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>und</strong> des<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutzes in allen Betrieben in der Schweiz erreichen. Dazu änderte er das Unfallversicherungsgesetz<br />

<strong>und</strong> die Verordnung über die Unfallverhütung. Eine der möglichen Lösungen<br />

<strong>zur</strong> Umsetzung der <strong>Neue</strong>rung stellt eine Branchenlösung für die Betriebe des Gastgewerbes<br />

dar, was der Schweizer Hotelier-Verein, Gastrosuisse, die Gemeinschaftsgastronomie <strong>und</strong><br />

alkoholfreie Betriebe (<strong>AG</strong>AB) <strong>und</strong> der Cafetier Verband zusammen mit der Union Helvetia umsetzten.<br />

Die Eidgenössische Koordinationskommission für <strong>Arbeitssicherheit</strong> (EKAS) bewilligte die<br />

spezifisch auf die Bedürfnisse des Gastgewerbes ausgelegte Branchenlösung am 30. März<br />

2000. Heute bestehen Betriebsanleitungen für kleine <strong>und</strong> mittlere bzw. für grosse Betriebe.<br />

Damit stehen einfache, praxisbezogene Unterlagen für die Betriebe <strong>zur</strong> Verfügung. Die Schulen<br />

des Gastgewerbes sind wichtige Partner für die Umsetzung der Branchenlösung. Im März<br />

2004 wird die Branche aufzeigen müssen, wie weit die gesteckten Ziele erreicht sind.<br />

<strong>Neue</strong> Gesetzesbestimmungen<br />

Das B<strong>und</strong>esgesetz über die Unfallversicherung<br />

(UVG) regelt die Aufgaben von<br />

Arbeitsärzten <strong>und</strong> anderen Spezialisten<br />

B<strong>und</strong>esgesetz über die Unfallversicherung<br />

(UVG), Art. 83, Abs. 2 vom 20. März 1981:<br />

«Vorschriften über die Mitwirkung von Arbeitsärzten<br />

<strong>und</strong> anderen Spezialisten der <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />

in den Betrieben»<br />

Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)<br />

vom 19. Dezember 1983:<br />

Art. 11a Beizugspflicht des Arbeitgebers<br />

Art. 11b Richtlinien über die Beizugspflicht<br />

Art. 11c Verfügung über die Beizugspflicht<br />

Art. 11d Eignung der Spezialisten der<br />

Art. 11d bis 16 Verfügung<br />

<strong>Arbeitssicherheit</strong><br />

über die Eignung<br />

der Spezialisten der <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />

der <strong>Arbeitssicherheit</strong>. Dazu wurden verschiedene<br />

Artikel in der Verordnung über<br />

die Verhütung von Unfällen <strong>und</strong> Berufskrankheiten<br />

(Verordnung über die Unfallverhütung<br />

[VUV]) vom 19. Dezember<br />

Ulrich Stiefel,<br />

dipl. Ing. ETH, Gruner <strong>AG</strong>, Basel<br />

1983 (Stand am 1. Februar 2000) festgelegt<br />

(vgl. Kasten). Der B<strong>und</strong>esrat will mit<br />

diesen Gesetzesbestimmungen nochmals<br />

eine deutliche Reduktion der Unfallzahlen<br />

<strong>und</strong> damit eine Verbesserung der <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />

<strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes.<br />

Umsetzungsmöglichkeiten <strong>und</strong><br />

Lösung im Gastgewerbe<br />

Die Änderung der VUV ist am 1. Juli 1993,<br />

also heute vor r<strong>und</strong> sieben Jahren in Kraft<br />

getreten. Zwischenzeitlich wurde die<br />

Richtlinie Nr. 6508 über den Beizug von<br />

Arbeitsärzten <strong>und</strong> anderen Spezialisten<br />

der <strong>Arbeitssicherheit</strong> erstellt. Nach dieser<br />

Richtlinie können alle Betriebe, die mehr<br />

als vier Mitarbeitende oder einen Prämiensatz<br />

von über 5 ‰ aufweisen, eine<br />

der folgenden Lösungen für die Umsetzung<br />

der VUV-Vorgaben wählen:<br />

Insolvenz- <strong>und</strong> Wirtschaftsrecht<br />

§<br />

· 4/2000 173


ARBEITSSICHERHEIT<br />

Ulrich G. Stiefel · <strong>Neue</strong> <strong>Bestimmungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />

• Branchenlösung<br />

• Betriebsgruppenlösung<br />

• Modelllösung<br />

• Einzelbetriebliche Lösung<br />

• Subsidiärmodell<br />

Alle diese Lösungen haben ihre Vor- <strong>und</strong><br />

Nachteile, welche hier nicht im Detail diskutiert<br />

werden können. Basierend auf einer<br />

Einschätzung des Handlungsbedarfes<br />

sowie einer Abwägung der möglichen Lösungen<br />

hat sich der Schweizer Hotelier-<br />

Verein <strong>und</strong> Gastrosuisse 1999 entschieden,<br />

gemeinsam eine Branchenlösung für<br />

das Gastgewerbe zu erarbeiten. Neben<br />

diesen beiden Arbeitgeberverbänden<br />

konnte die <strong>AG</strong>AB/Gemeinschaftsgastronomie<br />

<strong>und</strong> alkoholfreie Betriebe <strong>und</strong> der<br />

Schweizer Cafetier Verband <strong>zur</strong> Mitarbeit<br />

gewonnen werden. Auf der Arbeitnehmerseite<br />

wurden Vertreter der Union Helvetia<br />

in die Abklärungen einbezogen. Die<br />

Bearbeitung wurde von GRUNER <strong>AG</strong>, Ingenieure<br />

<strong>und</strong> Planer in Basel begleitet.<br />

Randbedingungen des Gastgewerbes<br />

In einer ersten Phase mussten die Randbedingungen<br />

<strong>und</strong> Besonderheiten des<br />

Gastgewerbes <strong>dem</strong> ASA-Ausschuss (Arbeitsmediziner<br />

<strong>und</strong> andere Spezialisten<br />

der <strong>Arbeitssicherheit</strong>) der EKAS aufgezeigt<br />

<strong>und</strong> von diesem akzeptiert werden. Folgende<br />

Aspekte waren zu diskutieren:<br />

• Vielzahl von Versicherungen, bei denen<br />

Gastbetriebe gegen Arbeitsunfälle<br />

versichert sind <strong>und</strong> damit keine einfachen<br />

Möglichkeiten für eine Gefahrenana-lyse<br />

• grosse Unterschiede bei den verschiedenen<br />

Betrieben des Gastgewerbes<br />

• schwierige Umsetzung der Sicherheitsweiterbildung;<br />

darum systematischer<br />

Einbezug der Berufs- <strong>und</strong> Kaderschulen<br />

• nach <strong>dem</strong> Motto «Steter Tropfen höhlt<br />

den Stein» werden Quartalsaktionen<br />

<strong>zur</strong> periodischen Information über die<br />

<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>und</strong> den Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

in den kommenden Jahren<br />

durchgeführt<br />

• mangelnde Kenntnisse über die Berufskrankheiten<br />

im Gastgewerbe bedingen<br />

vertiefte Abklärungen, insb.<br />

auch zu den möglichen Massnahmen<br />

• Beizug der ASA-Spezialisten auf der<br />

Ebene der Verbände, kaum bei der<br />

grossen Zahl der kleinen <strong>und</strong> mittleren<br />

Hotels <strong>und</strong> Gastbetriebe<br />

• überdurchschnittliche Fluktuation <strong>und</strong><br />

hierarchische Strukturen behindern<br />

den Beizug von Arbeitnehmern<br />

• Neben den offiziellen Landessprachen<br />

sind in den Hotel- <strong>und</strong> Gastbetrieben<br />

bei den Mitarbeitenden als auch bei<br />

den Gästen eine Vielzahl anderer Sprachen<br />

gängig, was Übersetzungen in<br />

andere Sprachen nötig macht.<br />

Zielsetzungen der Branchenlösung<br />

Mit der Branchenlösung hat sich das Gastgewerbe<br />

folgende wesentlichen Ziele <strong>zur</strong><br />

Verbesserung der <strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>und</strong><br />

des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes gesetzt:<br />

• Mit einer Sensibilisierung aller Mitarbeiter<br />

für die Gefahrenerkennung soll<br />

generell ein besseres Bewusstsein <strong>und</strong><br />

damit eine Erhöhung der Sicherheit<br />

am Arbeitsplatz erreicht werden.<br />

• Mit vorbeugenden Massnahmen ist<br />

die Häufigkeit <strong>und</strong> die Schwere von<br />

Berufsunfällen, -krankheiten <strong>und</strong> arbeitsassoziierten<br />

Ges<strong>und</strong>heitsproblemen<br />

zu reduzieren. Mittelfristig wird<br />

eine Reduktion der Unfallzahlen um<br />

einen Fünftel angestrebt.<br />

• Die Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung auf allen<br />

Stufen von der Berufsschule bis zu den<br />

Kaderschulen soll auf einem hohen Niveau<br />

systematisiert <strong>und</strong> vereinheitlicht<br />

werden. Auf Ende 2002 haben alle<br />

Schulen ihre Lehrpläne <strong>und</strong> Lektionen<br />

entsprechend angepasst.<br />

• Zur gezielten Reduktion der Hauptunfallschwerpunkte<br />

werden Risikoanalysen<br />

für die Arbeitsplätze «Küche»,<br />

«Service» <strong>und</strong> «Zimmer» von ASA-<br />

Spezialisten in enger Zusammenarbeit<br />

mit einer grösseren Anzahl Gastbetrieben<br />

durchgeführt.<br />

• Nichtberufsunfälle <strong>und</strong> Berufskrankheiten<br />

werden zu einem späteren Zeitpunkt<br />

einbezogen, sobald entsprechende<br />

Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Ressourcen<br />

vorhanden sind.<br />

Im Jahre 2004 wird die Branche gegenüber<br />

der Eidgenössische Koordinationskommission<br />

für <strong>Arbeitssicherheit</strong> (EKAS)<br />

über die Umsetzung dieser Zielsetzungen<br />

berichten.<br />

Hilfsmittel <strong>zur</strong> Umsetzung der<br />

Branchenlösung<br />

Es ist nicht vorgesehen <strong>und</strong> rechtlich nicht<br />

möglich, die den Verbänden angeschlossenen<br />

Betriebe <strong>zur</strong> Übernahme der Branchenlösung<br />

zu verpflichten. Vielmehr<br />

wurden einfache, übersichtliche, klar verständliche<br />

Betriebsanleitungen geschaffen,<br />

so dass die Branchenlösung für die<br />

Betriebe einfach umsetzbar ist <strong>und</strong> damit<br />

eine möglichst hohe Akzeptanz der Branchenlösung<br />

bei den Verbänden angeschlossenen<br />

Betrieben erzielt werden<br />

kann.<br />

Auf Ende 2000 sollen alle Betriebe sich<br />

ein erstes Mal mit der Branchenlösung<br />

vertraut gemacht <strong>und</strong> die Einführung in 6<br />

Schritten <strong>und</strong> die erste Jahresplanung in 5<br />

Schritten durchgeführt haben. Dazu stehen<br />

folgende Hilfsmittel <strong>zur</strong> Verfügung:<br />

• Betriebsanleitungen mit allen notwendigen<br />

Abläufen, Formularen, Checklisten,<br />

Ausbildungshilfen<br />

• Einführungskurse von Gastrosuisse<br />

<strong>und</strong> <strong>dem</strong> Schweizer Hotelier-Verein<br />

• Orientierungen in Verbandszeitschriften<br />

Fragen <strong>zur</strong> Branchenlösung<br />

Im Zusammenhang mit der Umsetzung<br />

der Branchenlösung wurden verschiedentlich<br />

einige im Folgenden dargestellte<br />

Fragen gestellt:<br />

• Alternativen <strong>zur</strong> Branchenlösung<br />

Will ein Gastgewerbebetrieb die Branchenlösung<br />

des Gastgewerbes nicht<br />

übernehmen, stehen ihm verschiedene<br />

Möglichkeiten offen. Er kann sich<br />

der Branchenlösung einer ähnlichen<br />

anderen Branche anschliessen, wobei<br />

174 Insolvenz- <strong>und</strong> Wirtschaftsrecht<br />

§<br />

· 4/2000


Ulrich G. Stiefel · <strong>Neue</strong> <strong>Bestimmungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />

ARBEITSSICHERHEIT<br />

gemäss heutigem Stand dazu kaum eine<br />

geeignete Auswahl besteht. Im weiteren<br />

kann er eine betriebsspezifische<br />

Lösung anstreben. Dies bedingt allerdings<br />

eine Gefahrenanalyse, welche<br />

heute nur in Ausnahmefällen durch einen<br />

Mitarbeiter aus <strong>dem</strong> Gastgewerbe<br />

ohne vertiefte Ausbildung in <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

durchgeführt werden kann.<br />

• Zwangsmassnahmen bei Nichtumsetzung<br />

Kommt der Betriebsleiter seinen Verpflichtungen<br />

nicht nach, verfügt das<br />

Durchführungsorgan die erforderlichen<br />

Massnahmen nach Art. 11c der<br />

VUV. Im Extremfall müssen die Vorgaben<br />

des Subsidiärmodells verfügt <strong>und</strong><br />

durch den Betrieb weiter umgesetzt<br />

werden. Diese sehen einen minimalen<br />

Einsatz von Arbeitsärzten im Gastgewerbe<br />

während einer Einsatzzeit von<br />

0.05 St<strong>und</strong>en pro Arbeitnehmer <strong>und</strong><br />

Jahr vor. Zu<strong>dem</strong> muss er einen Sicherheitsingenieur<br />

bei einem Prämiensatz<br />

der Berufsunfälle von 10 ‰ während<br />

2,5 St<strong>und</strong>en pro Arbeitnehmer <strong>und</strong> Jahr<br />

beauftragen. Bei einem Betrieb von 50<br />

Mitarbeitenden bedeutet dies jährliche<br />

Kosten von r<strong>und</strong> 15’000.– Franken.<br />

• Minimale Ausbildung für den Betriebsleiter<br />

bzw. die Kontaktperson für<br />

die <strong>Arbeitssicherheit</strong> (KOPAS)<br />

Bis zum 31. Dezember 2004 fordert<br />

die Eidgenössische Koordinationskommission<br />

für <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />

(EKAS) weder von den Betriebsleitern<br />

noch den Kontaktpersonen für die <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />

(KOPAS) den Nachweis<br />

einer eigentlichen Ausbildung in <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz.<br />

Zur Einführung der Branchenlösung<br />

genügen die in den Betriebsanleitungen<br />

dargestellten Informationen.<br />

Mit diesen können im Selbststudium<br />

oder nach einem Einführungskurs die<br />

notwendigen Tätigkeiten durchgeführt<br />

werden. Die Ausbildung der KOPAS<br />

sieht einen ganztägigen Kurs mit einem<br />

Fachteil <strong>und</strong> einem Teil über die Branchenlösung<br />

vor. Diese Ausbildung wird<br />

in die Kaderschulung der Gastgewerbeschulen<br />

integriert <strong>und</strong> fallweise<br />

auch separat angeboten.<br />

• Durchführung der Kontrollen<br />

Die Fachkommission XXI hat frühzeitig<br />

mit der Bearbeitung von Gr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>zur</strong> Kontrolle der Umsetzung der<br />

Richtlinie 6508 begonnen. Entsprechende<br />

Checklisten bestehen. Die kantonalen<br />

Vollzugsorgane wurden über<br />

die Branchenlösung im Gastgewerbe<br />

orientiert. Sie wurden auch zum Einführungskurs<br />

eingeladen. Die Kontrollen<br />

haben begonnen, wenn auch die<br />

Betriebe des Gastgewerbes kaum zuoberst<br />

auf der Prioritätenliste stehen.<br />

In den Betriebsanleitungen sind entsprechende<br />

Unterlagen für die Orientierung<br />

der Arbeitsinspektoren über<br />

die Einführung <strong>und</strong> für die Kontrolle in<br />

den Betrieben vorhanden.<br />

Insolvenz- <strong>und</strong> Wirtschaftsrecht<br />

§<br />

· 4/2000 175

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