Neue Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und dem ... - Transliq AG
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Ulrich G. Stiefel · <strong>Neue</strong> <strong>Bestimmungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />
ARBEITSSICHERHEIT<br />
Ulrich G. Stiefel<br />
<strong>Neue</strong> <strong>Bestimmungen</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>dem</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
Umsetzung der Änderung der Verordnung über die Unfallverhütung im Gastgewerbe mit einer von der<br />
EKAS genehmigten Branchenlösung<br />
Der B<strong>und</strong>esrat will nochmals eine deutliche Verbesserung der <strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>und</strong> des<br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutzes in allen Betrieben in der Schweiz erreichen. Dazu änderte er das Unfallversicherungsgesetz<br />
<strong>und</strong> die Verordnung über die Unfallverhütung. Eine der möglichen Lösungen<br />
<strong>zur</strong> Umsetzung der <strong>Neue</strong>rung stellt eine Branchenlösung für die Betriebe des Gastgewerbes<br />
dar, was der Schweizer Hotelier-Verein, Gastrosuisse, die Gemeinschaftsgastronomie <strong>und</strong><br />
alkoholfreie Betriebe (<strong>AG</strong>AB) <strong>und</strong> der Cafetier Verband zusammen mit der Union Helvetia umsetzten.<br />
Die Eidgenössische Koordinationskommission für <strong>Arbeitssicherheit</strong> (EKAS) bewilligte die<br />
spezifisch auf die Bedürfnisse des Gastgewerbes ausgelegte Branchenlösung am 30. März<br />
2000. Heute bestehen Betriebsanleitungen für kleine <strong>und</strong> mittlere bzw. für grosse Betriebe.<br />
Damit stehen einfache, praxisbezogene Unterlagen für die Betriebe <strong>zur</strong> Verfügung. Die Schulen<br />
des Gastgewerbes sind wichtige Partner für die Umsetzung der Branchenlösung. Im März<br />
2004 wird die Branche aufzeigen müssen, wie weit die gesteckten Ziele erreicht sind.<br />
<strong>Neue</strong> Gesetzesbestimmungen<br />
Das B<strong>und</strong>esgesetz über die Unfallversicherung<br />
(UVG) regelt die Aufgaben von<br />
Arbeitsärzten <strong>und</strong> anderen Spezialisten<br />
B<strong>und</strong>esgesetz über die Unfallversicherung<br />
(UVG), Art. 83, Abs. 2 vom 20. März 1981:<br />
«Vorschriften über die Mitwirkung von Arbeitsärzten<br />
<strong>und</strong> anderen Spezialisten der <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />
in den Betrieben»<br />
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)<br />
vom 19. Dezember 1983:<br />
Art. 11a Beizugspflicht des Arbeitgebers<br />
Art. 11b Richtlinien über die Beizugspflicht<br />
Art. 11c Verfügung über die Beizugspflicht<br />
Art. 11d Eignung der Spezialisten der<br />
Art. 11d bis 16 Verfügung<br />
<strong>Arbeitssicherheit</strong><br />
über die Eignung<br />
der Spezialisten der <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />
der <strong>Arbeitssicherheit</strong>. Dazu wurden verschiedene<br />
Artikel in der Verordnung über<br />
die Verhütung von Unfällen <strong>und</strong> Berufskrankheiten<br />
(Verordnung über die Unfallverhütung<br />
[VUV]) vom 19. Dezember<br />
Ulrich Stiefel,<br />
dipl. Ing. ETH, Gruner <strong>AG</strong>, Basel<br />
1983 (Stand am 1. Februar 2000) festgelegt<br />
(vgl. Kasten). Der B<strong>und</strong>esrat will mit<br />
diesen Gesetzesbestimmungen nochmals<br />
eine deutliche Reduktion der Unfallzahlen<br />
<strong>und</strong> damit eine Verbesserung der <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />
<strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes.<br />
Umsetzungsmöglichkeiten <strong>und</strong><br />
Lösung im Gastgewerbe<br />
Die Änderung der VUV ist am 1. Juli 1993,<br />
also heute vor r<strong>und</strong> sieben Jahren in Kraft<br />
getreten. Zwischenzeitlich wurde die<br />
Richtlinie Nr. 6508 über den Beizug von<br />
Arbeitsärzten <strong>und</strong> anderen Spezialisten<br />
der <strong>Arbeitssicherheit</strong> erstellt. Nach dieser<br />
Richtlinie können alle Betriebe, die mehr<br />
als vier Mitarbeitende oder einen Prämiensatz<br />
von über 5 ‰ aufweisen, eine<br />
der folgenden Lösungen für die Umsetzung<br />
der VUV-Vorgaben wählen:<br />
Insolvenz- <strong>und</strong> Wirtschaftsrecht<br />
§<br />
· 4/2000 173
ARBEITSSICHERHEIT<br />
Ulrich G. Stiefel · <strong>Neue</strong> <strong>Bestimmungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />
• Branchenlösung<br />
• Betriebsgruppenlösung<br />
• Modelllösung<br />
• Einzelbetriebliche Lösung<br />
• Subsidiärmodell<br />
Alle diese Lösungen haben ihre Vor- <strong>und</strong><br />
Nachteile, welche hier nicht im Detail diskutiert<br />
werden können. Basierend auf einer<br />
Einschätzung des Handlungsbedarfes<br />
sowie einer Abwägung der möglichen Lösungen<br />
hat sich der Schweizer Hotelier-<br />
Verein <strong>und</strong> Gastrosuisse 1999 entschieden,<br />
gemeinsam eine Branchenlösung für<br />
das Gastgewerbe zu erarbeiten. Neben<br />
diesen beiden Arbeitgeberverbänden<br />
konnte die <strong>AG</strong>AB/Gemeinschaftsgastronomie<br />
<strong>und</strong> alkoholfreie Betriebe <strong>und</strong> der<br />
Schweizer Cafetier Verband <strong>zur</strong> Mitarbeit<br />
gewonnen werden. Auf der Arbeitnehmerseite<br />
wurden Vertreter der Union Helvetia<br />
in die Abklärungen einbezogen. Die<br />
Bearbeitung wurde von GRUNER <strong>AG</strong>, Ingenieure<br />
<strong>und</strong> Planer in Basel begleitet.<br />
Randbedingungen des Gastgewerbes<br />
In einer ersten Phase mussten die Randbedingungen<br />
<strong>und</strong> Besonderheiten des<br />
Gastgewerbes <strong>dem</strong> ASA-Ausschuss (Arbeitsmediziner<br />
<strong>und</strong> andere Spezialisten<br />
der <strong>Arbeitssicherheit</strong>) der EKAS aufgezeigt<br />
<strong>und</strong> von diesem akzeptiert werden. Folgende<br />
Aspekte waren zu diskutieren:<br />
• Vielzahl von Versicherungen, bei denen<br />
Gastbetriebe gegen Arbeitsunfälle<br />
versichert sind <strong>und</strong> damit keine einfachen<br />
Möglichkeiten für eine Gefahrenana-lyse<br />
• grosse Unterschiede bei den verschiedenen<br />
Betrieben des Gastgewerbes<br />
• schwierige Umsetzung der Sicherheitsweiterbildung;<br />
darum systematischer<br />
Einbezug der Berufs- <strong>und</strong> Kaderschulen<br />
• nach <strong>dem</strong> Motto «Steter Tropfen höhlt<br />
den Stein» werden Quartalsaktionen<br />
<strong>zur</strong> periodischen Information über die<br />
<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>und</strong> den Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
in den kommenden Jahren<br />
durchgeführt<br />
• mangelnde Kenntnisse über die Berufskrankheiten<br />
im Gastgewerbe bedingen<br />
vertiefte Abklärungen, insb.<br />
auch zu den möglichen Massnahmen<br />
• Beizug der ASA-Spezialisten auf der<br />
Ebene der Verbände, kaum bei der<br />
grossen Zahl der kleinen <strong>und</strong> mittleren<br />
Hotels <strong>und</strong> Gastbetriebe<br />
• überdurchschnittliche Fluktuation <strong>und</strong><br />
hierarchische Strukturen behindern<br />
den Beizug von Arbeitnehmern<br />
• Neben den offiziellen Landessprachen<br />
sind in den Hotel- <strong>und</strong> Gastbetrieben<br />
bei den Mitarbeitenden als auch bei<br />
den Gästen eine Vielzahl anderer Sprachen<br />
gängig, was Übersetzungen in<br />
andere Sprachen nötig macht.<br />
Zielsetzungen der Branchenlösung<br />
Mit der Branchenlösung hat sich das Gastgewerbe<br />
folgende wesentlichen Ziele <strong>zur</strong><br />
Verbesserung der <strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>und</strong><br />
des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes gesetzt:<br />
• Mit einer Sensibilisierung aller Mitarbeiter<br />
für die Gefahrenerkennung soll<br />
generell ein besseres Bewusstsein <strong>und</strong><br />
damit eine Erhöhung der Sicherheit<br />
am Arbeitsplatz erreicht werden.<br />
• Mit vorbeugenden Massnahmen ist<br />
die Häufigkeit <strong>und</strong> die Schwere von<br />
Berufsunfällen, -krankheiten <strong>und</strong> arbeitsassoziierten<br />
Ges<strong>und</strong>heitsproblemen<br />
zu reduzieren. Mittelfristig wird<br />
eine Reduktion der Unfallzahlen um<br />
einen Fünftel angestrebt.<br />
• Die Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung auf allen<br />
Stufen von der Berufsschule bis zu den<br />
Kaderschulen soll auf einem hohen Niveau<br />
systematisiert <strong>und</strong> vereinheitlicht<br />
werden. Auf Ende 2002 haben alle<br />
Schulen ihre Lehrpläne <strong>und</strong> Lektionen<br />
entsprechend angepasst.<br />
• Zur gezielten Reduktion der Hauptunfallschwerpunkte<br />
werden Risikoanalysen<br />
für die Arbeitsplätze «Küche»,<br />
«Service» <strong>und</strong> «Zimmer» von ASA-<br />
Spezialisten in enger Zusammenarbeit<br />
mit einer grösseren Anzahl Gastbetrieben<br />
durchgeführt.<br />
• Nichtberufsunfälle <strong>und</strong> Berufskrankheiten<br />
werden zu einem späteren Zeitpunkt<br />
einbezogen, sobald entsprechende<br />
Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Ressourcen<br />
vorhanden sind.<br />
Im Jahre 2004 wird die Branche gegenüber<br />
der Eidgenössische Koordinationskommission<br />
für <strong>Arbeitssicherheit</strong> (EKAS)<br />
über die Umsetzung dieser Zielsetzungen<br />
berichten.<br />
Hilfsmittel <strong>zur</strong> Umsetzung der<br />
Branchenlösung<br />
Es ist nicht vorgesehen <strong>und</strong> rechtlich nicht<br />
möglich, die den Verbänden angeschlossenen<br />
Betriebe <strong>zur</strong> Übernahme der Branchenlösung<br />
zu verpflichten. Vielmehr<br />
wurden einfache, übersichtliche, klar verständliche<br />
Betriebsanleitungen geschaffen,<br />
so dass die Branchenlösung für die<br />
Betriebe einfach umsetzbar ist <strong>und</strong> damit<br />
eine möglichst hohe Akzeptanz der Branchenlösung<br />
bei den Verbänden angeschlossenen<br />
Betrieben erzielt werden<br />
kann.<br />
Auf Ende 2000 sollen alle Betriebe sich<br />
ein erstes Mal mit der Branchenlösung<br />
vertraut gemacht <strong>und</strong> die Einführung in 6<br />
Schritten <strong>und</strong> die erste Jahresplanung in 5<br />
Schritten durchgeführt haben. Dazu stehen<br />
folgende Hilfsmittel <strong>zur</strong> Verfügung:<br />
• Betriebsanleitungen mit allen notwendigen<br />
Abläufen, Formularen, Checklisten,<br />
Ausbildungshilfen<br />
• Einführungskurse von Gastrosuisse<br />
<strong>und</strong> <strong>dem</strong> Schweizer Hotelier-Verein<br />
• Orientierungen in Verbandszeitschriften<br />
Fragen <strong>zur</strong> Branchenlösung<br />
Im Zusammenhang mit der Umsetzung<br />
der Branchenlösung wurden verschiedentlich<br />
einige im Folgenden dargestellte<br />
Fragen gestellt:<br />
• Alternativen <strong>zur</strong> Branchenlösung<br />
Will ein Gastgewerbebetrieb die Branchenlösung<br />
des Gastgewerbes nicht<br />
übernehmen, stehen ihm verschiedene<br />
Möglichkeiten offen. Er kann sich<br />
der Branchenlösung einer ähnlichen<br />
anderen Branche anschliessen, wobei<br />
174 Insolvenz- <strong>und</strong> Wirtschaftsrecht<br />
§<br />
· 4/2000
Ulrich G. Stiefel · <strong>Neue</strong> <strong>Bestimmungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />
ARBEITSSICHERHEIT<br />
gemäss heutigem Stand dazu kaum eine<br />
geeignete Auswahl besteht. Im weiteren<br />
kann er eine betriebsspezifische<br />
Lösung anstreben. Dies bedingt allerdings<br />
eine Gefahrenanalyse, welche<br />
heute nur in Ausnahmefällen durch einen<br />
Mitarbeiter aus <strong>dem</strong> Gastgewerbe<br />
ohne vertiefte Ausbildung in <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
durchgeführt werden kann.<br />
• Zwangsmassnahmen bei Nichtumsetzung<br />
Kommt der Betriebsleiter seinen Verpflichtungen<br />
nicht nach, verfügt das<br />
Durchführungsorgan die erforderlichen<br />
Massnahmen nach Art. 11c der<br />
VUV. Im Extremfall müssen die Vorgaben<br />
des Subsidiärmodells verfügt <strong>und</strong><br />
durch den Betrieb weiter umgesetzt<br />
werden. Diese sehen einen minimalen<br />
Einsatz von Arbeitsärzten im Gastgewerbe<br />
während einer Einsatzzeit von<br />
0.05 St<strong>und</strong>en pro Arbeitnehmer <strong>und</strong><br />
Jahr vor. Zu<strong>dem</strong> muss er einen Sicherheitsingenieur<br />
bei einem Prämiensatz<br />
der Berufsunfälle von 10 ‰ während<br />
2,5 St<strong>und</strong>en pro Arbeitnehmer <strong>und</strong> Jahr<br />
beauftragen. Bei einem Betrieb von 50<br />
Mitarbeitenden bedeutet dies jährliche<br />
Kosten von r<strong>und</strong> 15’000.– Franken.<br />
• Minimale Ausbildung für den Betriebsleiter<br />
bzw. die Kontaktperson für<br />
die <strong>Arbeitssicherheit</strong> (KOPAS)<br />
Bis zum 31. Dezember 2004 fordert<br />
die Eidgenössische Koordinationskommission<br />
für <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />
(EKAS) weder von den Betriebsleitern<br />
noch den Kontaktpersonen für die <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />
(KOPAS) den Nachweis<br />
einer eigentlichen Ausbildung in <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz.<br />
Zur Einführung der Branchenlösung<br />
genügen die in den Betriebsanleitungen<br />
dargestellten Informationen.<br />
Mit diesen können im Selbststudium<br />
oder nach einem Einführungskurs die<br />
notwendigen Tätigkeiten durchgeführt<br />
werden. Die Ausbildung der KOPAS<br />
sieht einen ganztägigen Kurs mit einem<br />
Fachteil <strong>und</strong> einem Teil über die Branchenlösung<br />
vor. Diese Ausbildung wird<br />
in die Kaderschulung der Gastgewerbeschulen<br />
integriert <strong>und</strong> fallweise<br />
auch separat angeboten.<br />
• Durchführung der Kontrollen<br />
Die Fachkommission XXI hat frühzeitig<br />
mit der Bearbeitung von Gr<strong>und</strong>lagen<br />
<strong>zur</strong> Kontrolle der Umsetzung der<br />
Richtlinie 6508 begonnen. Entsprechende<br />
Checklisten bestehen. Die kantonalen<br />
Vollzugsorgane wurden über<br />
die Branchenlösung im Gastgewerbe<br />
orientiert. Sie wurden auch zum Einführungskurs<br />
eingeladen. Die Kontrollen<br />
haben begonnen, wenn auch die<br />
Betriebe des Gastgewerbes kaum zuoberst<br />
auf der Prioritätenliste stehen.<br />
In den Betriebsanleitungen sind entsprechende<br />
Unterlagen für die Orientierung<br />
der Arbeitsinspektoren über<br />
die Einführung <strong>und</strong> für die Kontrolle in<br />
den Betrieben vorhanden.<br />
Insolvenz- <strong>und</strong> Wirtschaftsrecht<br />
§<br />
· 4/2000 175