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Amtsblatt Nr. 36 vom 06.09.2013 - Kleinostheim

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Seite 4 <strong>Kleinostheim</strong>er Mitteilungen <strong>06.09.2013</strong><br />

Stimmzettel, ob er/sie dem jeweils <strong>vom</strong> Bayerischen Landtag<br />

beschlossenen Gesetz zur Änderung der Verfassung zustimmt (Ja-<br />

Stimme) oder es ablehnt (Nein-Stimme).<br />

Die Stimmzettel müssen <strong>vom</strong> Wähler/von der Wählerin in einer<br />

Wahlzelle bzw. hinter einer Sichtschutzvorrichtung des Wahlraums<br />

oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und mehrfach<br />

gefaltet werden.<br />

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung<br />

und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich.<br />

Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des<br />

Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

6. Stimmberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an den<br />

Abstimmungen<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des auf dem<br />

Wahlschein bezeichneten Stimmkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl abstimmen will, erhält von der Gemeinde auf<br />

Antrag mit dem Wahlschein folgende Unterlagen:<br />

- je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die<br />

Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),<br />

- je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die<br />

Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),<br />

- einen Stimmzettel für die fünf Volksentscheide (gelb),<br />

- drei Stimmzettelumschläge (weiß, blau und gelb),<br />

- einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der<br />

Wahlbrief zu übersenden ist,<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl und<br />

- die Bekanntmachung der Staatsregierung zu den Volksentscheiden<br />

(falls angefordert).<br />

Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass<br />

der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen<br />

Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln)<br />

befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle<br />

spätestens am 15. September 2013 bis 18 Uhr eingeht.<br />

Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl<br />

auszuüben haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die<br />

Briefwahl.<br />

7. Stimmberechtigte können ihr Stimmrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges<br />

Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,<br />

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />

bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3, § 108d des<br />

Strafgesetzbuchs).<br />

<strong>Kleinostheim</strong>, den <strong>06.09.2013</strong><br />

Kammerlander<br />

Erster Bürgermeister<br />

Abfuhr- bzw. Entleerungstermin<br />

Restmüllabfuhr:<br />

Freitag, 13.09.2013<br />

Biomüllabfuhr:<br />

Freitag, <strong>06.09.2013</strong><br />

Gelber Sack:<br />

Freitag, 20.09.2013<br />

NICHTAMTLICHER TEIL<br />

AUS DEM RATHAUS<br />

Papiermüll:<br />

Dienstag, 01.10.2013<br />

Papiersammlung Vereine<br />

Samstag, 14.09.2013<br />

Recyclinghof/Grünabfallplatz:<br />

Im Sport- und Freizeitgelände,<br />

Birkenseeweg<br />

Mittwoch: 16:00 - 19:00 Uhr<br />

Samstag: 09:00 - 14:00 Uhr<br />

Zahlungstermin für Müllgebühren!<br />

Die Müllgebührenstelle des Landratsamtes Aschaffenburg weist darauf<br />

hin, dass zum 16.09.2013 die zweite Vorauszahlungsrate der Abfallent<br />

sorgungsgebühren fällig wird.<br />

Es erfolgt keine gesonderte Zahlungsaufforderung an die<br />

Be scheid em pfänger, da die Beträge in den Bescheiden bereits<br />

zum Jahresbeginn ausgewiesen wurden. Sollten die Müllgebühren<br />

nicht rechtzeitig eingegangen sein, werden zusätzlich zu den Gebühren<br />

Mahn gebühren und Säumniszuschläge fällig.<br />

Eigentümerwechsel der angeschlossenen Grundstücke müssen der<br />

Müllgebührenstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, da bis zum<br />

Eingang dieser Mitteilung der alte und der neue Grundstückseigentümer<br />

als Gesamtschuldner für die Abfallentsorgungsgebühren haften.<br />

Mieterwechsel: Wenn der Mieter wechselt, kann bei der<br />

Müllgebührenstelle für die interne Abrechnung eine individuelle<br />

Leistungsberechnung angefordert werden.<br />

Änderungen, z.B. der Bankverbindung, der Wohnadresse oder des<br />

Zustellbevollmächtigten müssen ebenfalls unverzüglich schriftlich<br />

der Müllgebührenstelle angegeben werden, damit diese bei der nächsten<br />

Abbuchung berücksichtigt werden können.<br />

Wurde Einzugsermächtigung erteilt, werden die Beträge<br />

zu diesem Termin automatisch abgebucht. Die bestehenden<br />

Einzugsermächtigungen werden nach der Abbuchung in ein SEPA-<br />

Lastschriftmandat umgewandelt und ab 2014 werden die Abfallent<br />

sorgungsgebühren über dieses Mandat eingezogen. Die bisherigen<br />

Kontonummern werden in der Endabrechnung nochmals angegeben,<br />

ebenso die neue IBAN und BIC, die bereits jetzt auf jedem<br />

Kontoauszug zu finden ist.<br />

Kontaktadresse Müllgebührenstelle<br />

Landratsamt, Müllgebührenstelle, Bayernstr. 18, 63739<br />

Aschaffenburg<br />

Telefonnummer 06021/394-396, Fax-Nummer 06021/394-944<br />

Email abfallwirtschaft@Lra-ab.bayern.de<br />

www.abfallwirtschaft-ab.de<br />

Rücksicht und Umsicht -<br />

Kinder im Straßenverkehr<br />

An den einzelnen Verkehrsteilnehmer stellt das Verkehrsgeschehen<br />

recht hohe Anforderungen, denn es werden Wissen, Kenntnisse und<br />

ständige Entscheidungen verlangt.<br />

Anders als Erwachsene beginnen Kinder erst langsam sich mit dem<br />

Verkehr zu beschäftigen, Erfahrungen zu sammeln, vieles von dem was<br />

auf der Straße passiert, können sie noch nicht verstehen.<br />

Kinder brauchen deshalb besonderen Schutz<br />

Kinder erleben den Verkehr ganz anders als Erwachsene. Sie sind sich<br />

noch nicht der Gefahren bewusst, sind gutgläubig und verlassen sich<br />

darauf, dass die Erwachsenen schon alles richtig machen.<br />

Umsicht, Nachsicht und Rücksicht sind von jedem Verkehrsteilnehmer<br />

insbesondere gegenüber Kindern gefordert.<br />

Das Gefahrenzeichen „Kinder“ ist im Ortsbereich dort aufgestellt, wo<br />

erfahrungsgemäß Kinder häufig auf die Fahrbahn laufen, also dort<br />

wo eine Schule, ein Kindergarten oder ein Spielplatz in unmittelbarer<br />

Nähe ist.<br />

Das Gefahrenzeichen weist den Kraftfahrer grundsätzlich ohne zeitliche<br />

Einschränkung darauf hin, dass er mit dem plötzlichen Betreten<br />

der Fahrbahn durch Kinder zu rechnen und deshalb seine Fahrweise<br />

durch Bremsbereitschaft und erforderlichenfalls durch Reduzierung<br />

der Geschwindigkeit wie bei einer konkreten Gefahrenlage einzurichten<br />

hat.<br />

Die Bedeutung dieses Gefahrenzeichens stellt weitaus größere<br />

Sorgfaltsanforderungen an den Kraftfahrer als angeordnete Geschwin<br />

digkeitsbeschränkungen.<br />

An Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) haben Fahrzeuge den<br />

Fußgängern, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das<br />

Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Aufgrund des rechtlich starken<br />

Schutzes des Fußgängerüberweges gem. § 26 StVO darf in diesem<br />

Fall ein Kraftfahrer nur mit mäßiger Geschwindigkeit an den Überweg<br />

heranfahren, wenn nötig, muss er warten.<br />

Gemäß § 3 der Straßenverkehrsordnung muss sich der Fahrzeugführer<br />

generell im Straßenverkehr gegenüber Kindern so verhalten, dass<br />

insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch<br />

Bremsbereitschaft eine Gefährdung ausgeschlossen ist.<br />

Eltern und Verkehrsteilnehmer sollten sich als Vorbild so verhalten, wie<br />

es von den Kindern erwartet wird. Umsicht, Nachsicht und Rücksicht<br />

schützt die Kinder als die schwächeren Verkehrsteilnehmer.<br />

GEMEINDE KLEINOSTHEIM<br />

gez. Kammerlander<br />

Erster Bürgermeister

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