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17/3404 Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und

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a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />

- 12 -<br />

„(1) Die Gr<strong>und</strong>sicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten<br />

ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“<br />

b) Die bisherigen Absätze 1 <strong>und</strong> 2 werden die Absätze 2 <strong>und</strong> 3.<br />

c) Der neue Absatz 2 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 1 wird das Wort „Hilfebedürftigen“ durch das Wort „Leistungsberechtigten“<br />

ersetzt.<br />

bb) In Satz 2 wird das Wort „Hilfebedürftige“ durch das Wort „Leistungsberechtigte“<br />

ersetzt.<br />

cc) Satz 4 wird wie folgt geändert:<br />

aaa) In Nummer 2 werden die Wörter „des Hilfebedürftigen“ durch die Wörter<br />

„einer leistungsberechtigten Person“ ersetzt.<br />

bbb) In Nummer 3 <strong>und</strong> 4 wird jeweils das Wort „Hilfebedürftigen“ durch das<br />

Wort „Leistungsberechtigten“ ersetzt.<br />

ccc) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.<br />

ddd) Folgende Nummer wird angefügt:<br />

3. § 2 wird wie folgt geändert:<br />

„6. Anreize <strong>zur</strong> Aufnahme <strong>und</strong> Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen<br />

<strong>und</strong> aufrechterhalten werden.“<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 1 wird das Wort „Hilfebedürftige“ durch das Wort „Leistungsberechtigte“<br />

ersetzt.<br />

bb) In Satz 2 werden die Wörter „Der erwerbsfähige Hilfebedürftige“ durch die<br />

Wörter „Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person“ <strong>und</strong> das Wort „seiner“<br />

durch das Wort „ihre“ ersetzt.<br />

cc) In Satz 3 werden die Wörter „der erwerbsfähige Hilfebedürftige“ durch die<br />

Wörter „die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person“ <strong>und</strong> das Wort „ihm“<br />

durch das Wort „ihr“ ersetzt.<br />

b) In Absatz 2 Satz 1 <strong>und</strong> 2 wird jeweils das Wort „Hilfebedürftige“ durch das Wort<br />

„Leistungsberechtigte“ ersetzt.<br />

elektronische Vorab-Fassung*<br />

4. § 3 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 1 Satz 2 <strong>und</strong> Absatz 3 wird jeweils das Wort „Hilfebedürftigen“ durch das<br />

Wort „Leistungsberechtigten“ ersetzt.<br />

b) In Absatz 2 Satz 1 <strong>und</strong> 2 sowie in Absatz 2a <strong>und</strong> 2b wird jeweils das Wort „Hilfebedürftige“<br />

durch das Wort „Leistungsberechtigte“ ersetzt.<br />

5. § 4 wird wie folgt gefasst:<br />

* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.

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