17/3404 Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und
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a) In Absatz 1 werden jeweils die Wörter „Beamten <strong>und</strong> Arbeitnehmern“ durch die<br />
Wörter „Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten sowie Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmern“<br />
ersetzt.<br />
b) In Absatz 2 werden nach den Wörtern „mit Zustimmung“ die Wörter „der Geschäftsführerin<br />
oder“ eingefügt.<br />
c) In Absatz 3 Satz 1 werden nach den Wörtern „Die Rechtsstellung der“ die Wörter<br />
„Beamtinnen <strong>und</strong>“ eingefügt.<br />
d) In Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort „Werden“ die Wörter „einer Arbeitnehmerin<br />
oder“ eingefügt.<br />
e) Absatz 5 wird wie folgt geändert:<br />
aa) In Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „des Beamten oder Arbeitnehmers“<br />
durch die Wörter „der Beamtin, des Beamten, der Arbeitnehmerin oder des<br />
Arbeitnehmers“ ersetzt.<br />
bb) In Satz 2 werden die Wörter „Der Geschäftsführer“ durch die Wörter „Die<br />
Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer“ ersetzt.<br />
40. § 44h wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 2 werden die Wörter „Die Beamten <strong>und</strong> Arbeitnehmer“ durch die Wörter<br />
„Die Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten sowie Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer“ ersetzt.<br />
b) In Absatz 3 werden nach den Wörtern „der Trägerversammlung oder“ die Wörter<br />
„der Geschäftsführerin oder“ eingefügt.<br />
c) In Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter „Arbeitnehmer <strong>und</strong> Beamten“ durch die<br />
Wörter „Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer sowie Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten“<br />
ersetzt.<br />
41. In § 44k Absatz 1 wird das Wort „Arbeitnehmern“ durch die Wörter „Arbeitnehmerinnen<br />
<strong>und</strong> Arbeitnehmern“ ersetzt.<br />
42. In § 46 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Bezieher <strong>von</strong> Leistungen <strong>zur</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung<br />
“ durch die Wörter „Leistungsberechtigten nach diesem Buch“ ersetzt.<br />
43. In § 48b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird das Wort „Geschäftsführern“ durch die Wörter<br />
„Geschäftsführerinnen <strong>und</strong> Geschäftsführern“ ersetzt.<br />
44. In § 50 Absatz 4 Satz 3 werden nach dem Wort „B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes“ die<br />
Wörter „der oder“ eingefügt.<br />
45. In § 53a wird jeweils das Wort „Hilfebedürftige“ durch das Wort „Leistungsberechtigte“<br />
ersetzt.<br />
elektronische Vorab-Fassung*<br />
46. In § 54 wird das Wort „Hilfebedürftigen“ durch das Wort „Leistungsberechtigten“ ersetzt.<br />
47. In § 55 Absatz 2 wird das Wort „Gr<strong>und</strong>sicherung“ durch die Wörter „Leistungen nach<br />
diesem Buch“ ersetzt.<br />
48. § 56 Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.