Leben und genießen in Klosterneuburg
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Fotos zur Verfügung gestellt<br />
fängt man gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>in</strong> der Bonus-<br />
Malus-Stufe 09 an. Stufen von 00 bis 09<br />
werden als Bonus-Stufen bezeichnet.<br />
Die Stufen 10 bis 17 s<strong>in</strong>d so genannte<br />
Malus-Stufen; mehr Stufen kennt das<br />
offizielle „Bonus-Malus-System“ nicht.<br />
Das Bonus-Malus-System gilt österreichweit<br />
<strong>und</strong> f<strong>in</strong>det bei allen Versicherungsgesellschaften<br />
Anwendung:<br />
Die so genannte „Verbandsstufe“ wird<br />
vom Versicherungsverband Österreich<br />
(www.vvo.at) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Datenbank erfasst.<br />
Auf diese haben alle Gesellschaften<br />
Zugriff, um bei e<strong>in</strong>em Versicherungswechsel<br />
die bestehende Stufe<br />
abrufen zu können.<br />
Vere<strong>in</strong>zelte Versicherungsgesellschaften<br />
bieten darüber h<strong>in</strong>aus „M<strong>in</strong>us-Stufen“<br />
(z.B. HDI bis SF7) oder „Freischäden“<br />
an. Diese werden parallel zum gesetzlichen<br />
Bonus-Malus-System geführt,<br />
berühren dieses jedoch nicht, sondern<br />
werden nur „versicherungs<strong>in</strong>tern“ geführt<br />
<strong>und</strong> verlieren normalerweise (bis<br />
auf wenige Ausnahmen) bei e<strong>in</strong>em<br />
Wechsel des Versicherungsträgers ihre<br />
Gültigkeit.<br />
E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>stufung ist <strong>in</strong> der Regel auch<br />
an e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnes KFZ-Kennzeichen geb<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> nicht duplizierbar: Das<br />
heißt, wenn e<strong>in</strong> Zweitfahrzeug angeschafft<br />
wird, unterliegt dieses e<strong>in</strong>er<br />
Erste<strong>in</strong>stufung <strong>und</strong> wird <strong>in</strong> der Bonus-<br />
Malus-Stufe 09 geführt (auch hier gibt<br />
es wieder bei paar Ausnahmen). E<strong>in</strong>e<br />
Umreihung im Bonus-Malus-System<br />
ist vom Schadensverlauf <strong>in</strong>nerhalb des<br />
„Beobachtungszeitraumes“ abhängig.<br />
Dieser Zeitraum läuft vom 1. Oktober<br />
bis zum 30. September des Folgejahres<br />
<strong>und</strong> ist von der Hauptfälligkeit des<br />
eigenen Versicherungsvertrages unabhängig.<br />
E<strong>in</strong>e „Umstufung“ im System<br />
erfolgt dann zur nächsten dem Beobachtungszeitraum<br />
folgenden Hauptfälligkeit<br />
des Vertrages.<br />
Für jeden schadenfreien Beobachtungszeitraum<br />
wird die Stufe um<br />
e<strong>in</strong>en Punkt reduziert – im Idealfall<br />
rutscht man so jährlich um e<strong>in</strong>e Stufe<br />
h<strong>in</strong>unter, <strong>und</strong> je länger man schadenfrei<br />
unterwegs ist, umso ger<strong>in</strong>ger<br />
wird – als angenehmer Nebeneffekt<br />
– die Versicherungsprämie.<br />
Tritt jedoch e<strong>in</strong> Schadenereignis e<strong>in</strong>,<br />
wird die Stufe um 3 Punkte erhöht <strong>und</strong><br />
damit auch die jeweilige Prämie.<br />
Wer zum Zeitpunkt des Unfalles der<br />
Lenker des KFZ war (e<strong>in</strong>e aufrechte<br />
Lenkerberechtigung vorausgesetzt)<br />
spielt ke<strong>in</strong>e Rolle, es wird immer die<br />
KFZ-Haftpflichtversicherung des Zulassungsbesitzers<br />
zur Schadenregulierung<br />
herangezogen. Das gesetzliche<br />
Kündigungsdatum e<strong>in</strong>es KFZ-Haftpflichtvertrages<br />
ist der Erste des Folgemonats<br />
der behördlichen Anmeldung<br />
<strong>und</strong> muss nicht deckungsgleich mit<br />
der am Vertrag angeführten Hauptfälligkeit<br />
se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e Kündigung der Polizze<br />
hat nach §14 Abs. 2 KHVG unter<br />
E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>monatigen Kündigungsfrist<br />
zu erfolgen. Da meist die<br />
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
gewährten Rabatte auch von der<br />
Bonus-Malus-Stufe abhängig s<strong>in</strong>d,<br />
empfiehlt es sich, alle drei Jahre e<strong>in</strong>e<br />
Überprüfung des aktuellen Vertrages<br />
durchzuführen.<br />
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