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Leben und genießen in Klosterneuburg

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Fotos zur Verfügung gestellt<br />

fängt man gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>in</strong> der Bonus-<br />

Malus-Stufe 09 an. Stufen von 00 bis 09<br />

werden als Bonus-Stufen bezeichnet.<br />

Die Stufen 10 bis 17 s<strong>in</strong>d so genannte<br />

Malus-Stufen; mehr Stufen kennt das<br />

offizielle „Bonus-Malus-System“ nicht.<br />

Das Bonus-Malus-System gilt österreichweit<br />

<strong>und</strong> f<strong>in</strong>det bei allen Versicherungsgesellschaften<br />

Anwendung:<br />

Die so genannte „Verbandsstufe“ wird<br />

vom Versicherungsverband Österreich<br />

(www.vvo.at) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Datenbank erfasst.<br />

Auf diese haben alle Gesellschaften<br />

Zugriff, um bei e<strong>in</strong>em Versicherungswechsel<br />

die bestehende Stufe<br />

abrufen zu können.<br />

Vere<strong>in</strong>zelte Versicherungsgesellschaften<br />

bieten darüber h<strong>in</strong>aus „M<strong>in</strong>us-Stufen“<br />

(z.B. HDI bis SF7) oder „Freischäden“<br />

an. Diese werden parallel zum gesetzlichen<br />

Bonus-Malus-System geführt,<br />

berühren dieses jedoch nicht, sondern<br />

werden nur „versicherungs<strong>in</strong>tern“ geführt<br />

<strong>und</strong> verlieren normalerweise (bis<br />

auf wenige Ausnahmen) bei e<strong>in</strong>em<br />

Wechsel des Versicherungsträgers ihre<br />

Gültigkeit.<br />

E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>stufung ist <strong>in</strong> der Regel auch<br />

an e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnes KFZ-Kennzeichen geb<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> nicht duplizierbar: Das<br />

heißt, wenn e<strong>in</strong> Zweitfahrzeug angeschafft<br />

wird, unterliegt dieses e<strong>in</strong>er<br />

Erste<strong>in</strong>stufung <strong>und</strong> wird <strong>in</strong> der Bonus-<br />

Malus-Stufe 09 geführt (auch hier gibt<br />

es wieder bei paar Ausnahmen). E<strong>in</strong>e<br />

Umreihung im Bonus-Malus-System<br />

ist vom Schadensverlauf <strong>in</strong>nerhalb des<br />

„Beobachtungszeitraumes“ abhängig.<br />

Dieser Zeitraum läuft vom 1. Oktober<br />

bis zum 30. September des Folgejahres<br />

<strong>und</strong> ist von der Hauptfälligkeit des<br />

eigenen Versicherungsvertrages unabhängig.<br />

E<strong>in</strong>e „Umstufung“ im System<br />

erfolgt dann zur nächsten dem Beobachtungszeitraum<br />

folgenden Hauptfälligkeit<br />

des Vertrages.<br />

Für jeden schadenfreien Beobachtungszeitraum<br />

wird die Stufe um<br />

e<strong>in</strong>en Punkt reduziert – im Idealfall<br />

rutscht man so jährlich um e<strong>in</strong>e Stufe<br />

h<strong>in</strong>unter, <strong>und</strong> je länger man schadenfrei<br />

unterwegs ist, umso ger<strong>in</strong>ger<br />

wird – als angenehmer Nebeneffekt<br />

– die Versicherungsprämie.<br />

Tritt jedoch e<strong>in</strong> Schadenereignis e<strong>in</strong>,<br />

wird die Stufe um 3 Punkte erhöht <strong>und</strong><br />

damit auch die jeweilige Prämie.<br />

Wer zum Zeitpunkt des Unfalles der<br />

Lenker des KFZ war (e<strong>in</strong>e aufrechte<br />

Lenkerberechtigung vorausgesetzt)<br />

spielt ke<strong>in</strong>e Rolle, es wird immer die<br />

KFZ-Haftpflichtversicherung des Zulassungsbesitzers<br />

zur Schadenregulierung<br />

herangezogen. Das gesetzliche<br />

Kündigungsdatum e<strong>in</strong>es KFZ-Haftpflichtvertrages<br />

ist der Erste des Folgemonats<br />

der behördlichen Anmeldung<br />

<strong>und</strong> muss nicht deckungsgleich mit<br />

der am Vertrag angeführten Hauptfälligkeit<br />

se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e Kündigung der Polizze<br />

hat nach §14 Abs. 2 KHVG unter<br />

E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>monatigen Kündigungsfrist<br />

zu erfolgen. Da meist die<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />

gewährten Rabatte auch von der<br />

Bonus-Malus-Stufe abhängig s<strong>in</strong>d,<br />

empfiehlt es sich, alle drei Jahre e<strong>in</strong>e<br />

Überprüfung des aktuellen Vertrages<br />

durchzuführen.<br />

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