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Steuerliche Fallstricke

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Berliner Modell<br />

Berliner Modell (Erstattungsmodell)<br />

• Gemeinsame Berufung<br />

• Berufung an einer Hochschule mit Zuweisung an eine<br />

Forschungseinrichtung (z.B. MPG) zur Wahrnehmung von Forschungs-<br />

und Leitungsaufgaben<br />

• Bezahlung des Professors erfolgt über die Hochschule nach deren<br />

landesrechtlichen Vorgaben. Die Hochschule lässt sich den kompletten<br />

Personalaufwand von der Forschungseinrichtung erstatten; inklusive<br />

eines Versorgungszuschlags (i.d.R. 30 v.H. der ruhegehaltfähigen<br />

Bezüge) bei einem Beamtenverhältnis<br />

• Dienstrechtliche Verankerung weiterhin bei der Hochschule, Beamtenbzw.<br />

Arbeitsverhältnis mit der Hochschule bleibt weiter bestehen<br />

M A X - P L A N C K - G E S E L L S C H A F T | Dr. Doreen Kirmse, <strong>Steuerliche</strong> <strong>Fallstricke</strong>, 6. Juni 2013 | SEITE 17

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