AGRARWISSENSCHAFTEN UND UMWELTMANAGEMENT
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) Absolventen einer vierjährigen Oberschule mit oder ohne Eignungsprüfung aus einjährigem Ergänzungskurs:<br />
sollte das Ergänzungsjahr fehlen, behält sich die Prüfungskommission vor, die Vorkenntnisse des Kandidaten<br />
zu überprüfen und eventuell das Nachholen von Studieninhalten innerhalb des ersten Studienjahres zu verlangen<br />
c) Bewerber mit einem im Ausland erworbenen gleichwertigen Studientitel (Abitur/Matura)<br />
Bewerber mit ausländischem Studientitel sind zum Studiengang zugelassen, wenn sie einen dem italienischen<br />
Oberschulabschluss gleichwertigen Studientitel besitzen (mindestens 12 Jahre). Wurde der Oberschulabschluss<br />
nach weniger als 12 Schuljahren erworben, gelten die vom Ministerium festgelegten Bestimmungen. Ist für die<br />
Zulassung zu den Universitäten im Heimatland eine Eignungsprüfung vorgesehen, muss der Bewerber das Bestehen<br />
derselben nachweisen. Für einige Studientitel (z.B. amerikanische High School, britische Studientitel,<br />
griechische Titel usw.) sieht das Ministerium spezielle Zulassungsbedingungen vor.<br />
In Italien ist es nicht erlaubt, gleichzeitig an mehreren Universitäten oder in mehreren Studiengängen derselben<br />
Universität zu studieren. Die gleichzeitige Einschreibung an einer Universität und an einer höheren Bildungseinrichtung<br />
für Musik und Tanz (z.B., Musikkonservatorium) ist hingegen unter bestimmten Bedingungen möglich<br />
(M.D. 28.09.2011; weitere Informationen erhalten Sie im Studentensekretariat).<br />
ERFORDERLICHE SPRACHKOMPETENZEN<br />
SPRACHKOMPETENZEN IN DER ERSTEN <strong>UND</strong> ZWEITEN SPRACHE<br />
Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelor sind angemessene Kompetenzen (Mindestniveau: Niveau B2 des<br />
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in mindestens zwei der drei Unterrichtssprachen<br />
(Deutsch, Italienisch, Englisch).<br />
Der Referenzrahmen für Sprachen umfasst 6 Niveaus. Die unterste Stufe ist A1, die höchste C2.<br />
A1-A2: elementare Sprachverwendung<br />
B1-B2: selbständiger Umgang mit der Sprache<br />
C1-C2: kompetente Sprachverwendung.<br />
Wer nicht in mindestens zwei dieser Sprachen das Niveau B2 nachweist, wird vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.<br />
SPRACHKOMPETENZEN IN DER DRITTEN SPRACHE<br />
Für die Zulassung ist kein spezifisches Sprachniveau in der dritten Unterrichtssprache (Deutsch, Italienisch oder<br />
Englisch) erforderlich. Innerhalb des 1. Studienjahres müssen die Studierenden jedoch mindestens das Niveau<br />
A2 und am Ende des 2. Studienjahres das Niveau B1 in der dritten Unterrichtssprache nachweisen.<br />
Ein Erreichen eines A2-Niveaus in der dritten Sprache ist unabdingbare Voraussetzung, um Prüfungen der Lehrveranstaltungen,<br />
die in dieser Sprache abgehalten werden, ablegen zu dürfen.<br />
ABGANGSNIVEAU<br />
Am Ende des Bachelorstudiums müssen die Studierenden mindestens das Niveau C1 in der ersten, das Niveau<br />
B2+ in der zweiten und das Niveau B2 in der dritten Unterrichtssprache nachweisen.<br />
SPRACHEN<br />
EINGANGSNIVEAU<br />
MINDESTENS<br />
NACH EINEM JAHR<br />
MINDESTENS<br />
NACH ZWEI<br />
JAHREN<br />
MINDESTENS<br />
1. Sprache B2 - - - - - - C1<br />
2. Sprache B2 - - - - - - B2+<br />
3. Sprache - - - A2 B1 B2<br />
ABGANGSNIVEAU<br />
MINDESTENS<br />
Achtung: Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger müssen zusätzlich vor der Immatrikulation einen gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Italienischtest bestehen. Für weitere Informationen siehe www.unibz.it>Studieninteressierte.<br />
NACHWEIS DER SPRACHKOMPETENZEN<br />
Der Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenzen kann wie folgt erbracht werden:<br />
a) Abschluss einer Oberschule/Sekundarstufe II, deren Hauptunterrichtssprache im Jahr der Reifeprüfung eine<br />
der offiziellen Unterrichtssprachen des Studiengangs war. Der Oberschulabschluss bzw. die Reifeprüfung an<br />
einer dreisprachigen Oberschule der ladinischen Ortschaften Südtirols gilt als Nachweis für die deutsche und<br />
italienische Sprache;<br />
b) Abschluss eines Bachelor- oder Masterstudiums in einer der drei offiziellen Unterrichtssprachen des Studiengangs<br />
oder Abschluss eines Bachelor- oder Masterstudiums an der Freien Universität Bozen;*<br />
c) Vorlage eines vom Sprachenzentrum der Freien Universität Bozen anerkannten Sprachzertifikats bzw. –<br />
nachweises für die betreffenden Sprachen (siehe www.unibz.it);<br />
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