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AGRARWISSENSCHAFTEN UND UMWELTMANAGEMENT

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Nicht-EU-Bürger mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Italien (laut Art. 39, Absatz 5 des Legislativdekrets<br />

vom 25.07.1998, n. 286) bewerben sich direkt an der Universität, wie oben beschrieben. Sie müssen<br />

eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Italien einreichen ("permesso di soggiorno" aus Arbeitsgründen,<br />

aus familiären oder religiösen Gründen bzw. für politisches oder humanitäres Asyl). Eine Aufenthaltsgenehmigung<br />

aus Studiengründen oder ein Touristenvisum sind nicht ausreichend.<br />

Sollte die Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen sein, muss der Verlängerungsantrag beigelegt werden.<br />

Achtung: Bewerber, die keine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung einreichen, gelten als im Ausland<br />

ansässige Nicht-EU-Bürger und müssen daher die Einschreibung über die zuständige italienische Behörde in<br />

ihrem Herkunftsland vornehmen.<br />

Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger müssen zusätzlich einen Antrag auf Vorinskription bei der<br />

zuständigen italienischen Auslandsvertretung (in der Regel das Konsulat) des Staates einreichen, in<br />

welchem sie den Studientitel erworben haben bzw. erwerben werden. Dabei müssen die vom Ministerium für<br />

Bildung, Universität und Forschung vorgeschriebenen Fristen berücksichtigt werden (www.study-in-italy.it). Bei<br />

fehlender Vorinskription über das Konsulat ist die an der Universität eingereichte Bewerbung ungültig, da nur<br />

die italienische Auslandsvertretung für die Entgegennahme und Übermittlung der Anträge an die Universität<br />

zuständig ist.<br />

Achtung: Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger dürfen sich nur für einen Studiengang bewerben!<br />

AUSWAHLVERFAHREN<br />

Das Auswahlverfahren besteht in einer Prüfung zur Feststellung des Allgemeinwissens und der Fachkenntnisse<br />

(Multiple Choice-Test), an Hand derer erforderliche Vorkenntnisse im Bereich der Logik, der Mathematik und der<br />

naturwissenschaftlichen Fächer überprüft werden sollen.<br />

Der Aufnahmetest findet am 29. August 2013 statt. Uhrzeit und Prüfungsort werden an der Anschlagtafel der<br />

Fakultät sowie auf der Website www.science.technology.unibz.it bekannt gegeben.<br />

ERSTELLUNG <strong>UND</strong> VERÖFFENTLICHUNG DER RANGORDNUNGEN<br />

Basierend auf den Ergebnissen des Auswahlverfahrens werden zwei Rangordnungen erstellt: eine für Bewerber<br />

aus EU-Staaten (und Gleichgestellte) und eine für im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger.<br />

Die Rangordnungen werden innerhalb des 9. Septembers 2013 an der Amtstafel der Fakultät für Naturwissenschaften<br />

und Technik sowie unter www.unibz.it bekannt gegeben und haben nur für das Akademische Jahr<br />

Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.<br />

Zur Erstellung der Rangordnung gelten folgende Kriterien: von den insgesamt 100 zur Verfügung stehenden<br />

Punkten, werden maximal:<br />

- 60 Punkte für den Eignungstest<br />

- 40 Punkte für die Abschlussnote der Reifeprüfung<br />

vergeben.<br />

Die Bewerber müssen die Abschlussnote der Reifeprüfung im Online-Formular angeben. Sollte die Abschlussnote<br />

zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, muss sie der Bewerber dem Studentensekretariat bis<br />

spätestens 20. August 2013 mittels Eigenerklärung mitteilen.<br />

Sollte der Bewerber die Abschlussnote der Reifeprüfung nicht angeben, wird die Mindestpunktezahl herangezogen.<br />

Die Umwandlung ausländischer Reifeprüfungsnoten ins italienische Notensystem erfolgt an Hand der Wertigkeitserklärung,<br />

die von der zuständigen italienischen Auslandsvertretung ausgestellt wird. Ist die Umrechnung<br />

darin nicht enthalten, nimmt die Universität die Umrechnung nach eigenen Kriterien vor. Ist die Benotung darin<br />

nicht angeführt, wird die Mindestpunktezahl herangezogen.<br />

Für die Erstellung der Rangliste werden lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist eingereichten Dokumente<br />

berücksichtigt.<br />

IMMATRIKULATION<br />

Zugelassene Bewerber können sich nach Veröffentlichung der Rangordnung (voraussichtlich ab 9. September<br />

2013) für den Bachelor in Agrarwissenschaften und Umweltmanagement immatrikulieren.<br />

Das Gesuch ist bis spätestens 2. Oktober 2013, 12:00 Uhr, im Studentensekretariat in Bozen persönlich<br />

einzureichen. Die Einzahlungsbestätigung über die erste Rate der Studiengebühren ist dem Gesuch beizulegen.<br />

Bewerber mit ausländischem Studientitel müssen außerdem folgende Unterlagen einreichen:<br />

Original der Wertigkeitserklärung über den Oberschulabschluss, die vom zuständigen italienischen Konsulat<br />

im Ausland ausgestellt wird<br />

Original oder beglaubigte Kopie des Abschlussdiploms<br />

Original der amtlich beglaubigten Übersetzung des Abschlussdiploms ins Italienische (nicht erforderlich für<br />

Abschlüsse an deutschsprachigen Schulen)<br />

Nicht-EU-Bürger reichen zudem die Aufenthaltserlaubnis für Italien ein.<br />

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