AGRARWISSENSCHAFTEN UND UMWELTMANAGEMENT
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Nicht-EU-Bürger mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Italien (laut Art. 39, Absatz 5 des Legislativdekrets<br />
vom 25.07.1998, n. 286) bewerben sich direkt an der Universität, wie oben beschrieben. Sie müssen<br />
eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Italien einreichen ("permesso di soggiorno" aus Arbeitsgründen,<br />
aus familiären oder religiösen Gründen bzw. für politisches oder humanitäres Asyl). Eine Aufenthaltsgenehmigung<br />
aus Studiengründen oder ein Touristenvisum sind nicht ausreichend.<br />
Sollte die Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen sein, muss der Verlängerungsantrag beigelegt werden.<br />
Achtung: Bewerber, die keine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung einreichen, gelten als im Ausland<br />
ansässige Nicht-EU-Bürger und müssen daher die Einschreibung über die zuständige italienische Behörde in<br />
ihrem Herkunftsland vornehmen.<br />
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger müssen zusätzlich einen Antrag auf Vorinskription bei der<br />
zuständigen italienischen Auslandsvertretung (in der Regel das Konsulat) des Staates einreichen, in<br />
welchem sie den Studientitel erworben haben bzw. erwerben werden. Dabei müssen die vom Ministerium für<br />
Bildung, Universität und Forschung vorgeschriebenen Fristen berücksichtigt werden (www.study-in-italy.it). Bei<br />
fehlender Vorinskription über das Konsulat ist die an der Universität eingereichte Bewerbung ungültig, da nur<br />
die italienische Auslandsvertretung für die Entgegennahme und Übermittlung der Anträge an die Universität<br />
zuständig ist.<br />
Achtung: Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger dürfen sich nur für einen Studiengang bewerben!<br />
AUSWAHLVERFAHREN<br />
Das Auswahlverfahren besteht in einer Prüfung zur Feststellung des Allgemeinwissens und der Fachkenntnisse<br />
(Multiple Choice-Test), an Hand derer erforderliche Vorkenntnisse im Bereich der Logik, der Mathematik und der<br />
naturwissenschaftlichen Fächer überprüft werden sollen.<br />
Der Aufnahmetest findet am 29. August 2013 statt. Uhrzeit und Prüfungsort werden an der Anschlagtafel der<br />
Fakultät sowie auf der Website www.science.technology.unibz.it bekannt gegeben.<br />
ERSTELLUNG <strong>UND</strong> VERÖFFENTLICHUNG DER RANGORDNUNGEN<br />
Basierend auf den Ergebnissen des Auswahlverfahrens werden zwei Rangordnungen erstellt: eine für Bewerber<br />
aus EU-Staaten (und Gleichgestellte) und eine für im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger.<br />
Die Rangordnungen werden innerhalb des 9. Septembers 2013 an der Amtstafel der Fakultät für Naturwissenschaften<br />
und Technik sowie unter www.unibz.it bekannt gegeben und haben nur für das Akademische Jahr<br />
Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.<br />
Zur Erstellung der Rangordnung gelten folgende Kriterien: von den insgesamt 100 zur Verfügung stehenden<br />
Punkten, werden maximal:<br />
- 60 Punkte für den Eignungstest<br />
- 40 Punkte für die Abschlussnote der Reifeprüfung<br />
vergeben.<br />
Die Bewerber müssen die Abschlussnote der Reifeprüfung im Online-Formular angeben. Sollte die Abschlussnote<br />
zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, muss sie der Bewerber dem Studentensekretariat bis<br />
spätestens 20. August 2013 mittels Eigenerklärung mitteilen.<br />
Sollte der Bewerber die Abschlussnote der Reifeprüfung nicht angeben, wird die Mindestpunktezahl herangezogen.<br />
Die Umwandlung ausländischer Reifeprüfungsnoten ins italienische Notensystem erfolgt an Hand der Wertigkeitserklärung,<br />
die von der zuständigen italienischen Auslandsvertretung ausgestellt wird. Ist die Umrechnung<br />
darin nicht enthalten, nimmt die Universität die Umrechnung nach eigenen Kriterien vor. Ist die Benotung darin<br />
nicht angeführt, wird die Mindestpunktezahl herangezogen.<br />
Für die Erstellung der Rangliste werden lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist eingereichten Dokumente<br />
berücksichtigt.<br />
IMMATRIKULATION<br />
Zugelassene Bewerber können sich nach Veröffentlichung der Rangordnung (voraussichtlich ab 9. September<br />
2013) für den Bachelor in Agrarwissenschaften und Umweltmanagement immatrikulieren.<br />
Das Gesuch ist bis spätestens 2. Oktober 2013, 12:00 Uhr, im Studentensekretariat in Bozen persönlich<br />
einzureichen. Die Einzahlungsbestätigung über die erste Rate der Studiengebühren ist dem Gesuch beizulegen.<br />
Bewerber mit ausländischem Studientitel müssen außerdem folgende Unterlagen einreichen:<br />
Original der Wertigkeitserklärung über den Oberschulabschluss, die vom zuständigen italienischen Konsulat<br />
im Ausland ausgestellt wird<br />
Original oder beglaubigte Kopie des Abschlussdiploms<br />
Original der amtlich beglaubigten Übersetzung des Abschlussdiploms ins Italienische (nicht erforderlich für<br />
Abschlüsse an deutschsprachigen Schulen)<br />
Nicht-EU-Bürger reichen zudem die Aufenthaltserlaubnis für Italien ein.<br />
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