AGRARWISSENSCHAFTEN UND UMWELTMANAGEMENT
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Kurse, die von Niveau A2 zu Niveau B1 hinführen (gilt nur für Deutsch und Italienisch), finden vom<br />
30. Juli bis 21. August 2013 statt (Montag bis Freitag, jeweils vier Unterrichtsstunden pro Tag) Anmeldeschluss<br />
für die Sprachkurse ist der 19. Juli 2013. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt<br />
an das Sprachenzentrum (Tel. 0471-012400; E-Mail: language.centre@unibz.it).<br />
Während des 1.Studienjahres:<br />
Wer zu Studienbeginn den Nachweis der Sprachkompetenzen in der dritten Unterrichtssprache (Niveau A2)<br />
nicht erbringt, kann im ersten Studienjahr an einem vom Sprachenzentrum der Freien Universität Bozen angebotenen<br />
Kurs mit Lernziel Niveau A2 oder B1 teilnehmen. Für die Teilnahme an diesen Kursen werden keine<br />
Kreditpunkte zuerkannt.<br />
Am Ende des 1. Studienjahres müssen die Studierenden beim Sprachenzentrum die Sprachprüfung in der dritten<br />
Unterrichtssprache bestehen oder ein Sprachzertifikat (mindestens A2) vorlegen, das im Verzeichnis der<br />
„anerkannten Sprachzertifikate, -prüfungen und -nachweise“ angeführt ist.<br />
Erst mit Bestehen der Sprachprüfung oder nach Vorlage des genannten Sprachzertifikats erwerben die Studierenden<br />
die Voraussetzung für die Einschreibung in das 2. Studienjahr.<br />
Am Ende des 2. Studienjahres müssen die Studierenden beim Sprachenzentrum die Sprachprüfung in der dritten<br />
Unterrichtssprache bestehen oder ein Sprachzertifikat (mindestens B1) vorlegen, das im Verzeichnis der<br />
„anerkannten Sprachzertifikate, -prüfungen und -nachweise“ angeführt ist.<br />
Erst mit Bestehen der Sprachprüfung oder nach Vorlage des genannten Sprachzertifikats erwerben die Studierenden<br />
die Voraussetzung für die Einschreibung in das 3. Studienjahr.<br />
ONLINE-BEWERBUNG<br />
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online und ist im folgenden Zeitraum möglich:<br />
vom 1. März bis 20. August 2013 (bis spätestens 12:00 Uhr)<br />
LOG IN<br />
Um sich zu bewerben, müssen sich die Studienanwärter zunächst im Bewerbungsportal unter www.unibz.it registrieren.<br />
Einmal registriert, stehen im Portal mehrere Funktionen offen:<br />
- Ausfüllen des Bewerbungsformulars<br />
- Hochladen von Sprachzertifikaten<br />
- Anmeldung zu Sprachprüfungen am Sprachenzentrum<br />
- Aktualisierung der eigenen Daten usw.<br />
DIE BEWERBUNGSUNTERLAGEN<br />
Nach Absenden des Online-Formulars müssen die Bewerbungsunterlagen elektronisch hochgeladen werden.<br />
Wenn das Hochladen nicht möglich ist, können die Unterlagen dem Studentensekretariat als E-Mail-Anhang<br />
gesendet oder persönlich dort abgegeben werden.<br />
Im Portal können die Bewerber den Status der Bearbeitung ihres Ansuchens mitverfolgen. Ein Ampelsystem ist<br />
für die Vollständigkeit/Unvollständigkeit der Bewerbungsunterlagen vorgesehen (fehlende Unterlagen werden<br />
rot angezeigt).<br />
Die Bewerbung ist auch für mehrere Studiengänge erlaubt.<br />
Bewertet werden ausschließlich die Unterlagen, die bis zum Bewerbungsschluss eingereicht werden. Unvollständige<br />
Unterlagen können den Ausschluss vom Verfahren zur Folge haben.<br />
Folgende Unterlagen sind im Portal hochzuladen:<br />
1 Passfoto in Farbe<br />
eine vollständige Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)<br />
eine Kopie der Wertigkeitserklärung über den Oberschulabschluss (nur für Studienanwärter mit ausländischem<br />
Studientitel) – siehe nächsten Absatz<br />
eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung "permesso di soggiorno" (nur für Nicht-EU-Bürger, die sich<br />
in Italien längerfristig aufhalten) - siehe weiter unten.<br />
Bewerber mit ausländischem Studientitel müssen bis spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation das<br />
Original der Wertigkeitserklärung über den Oberschulabschluss einreichen, samt Original oder beglaubigter<br />
Kopie des Abschlussdiploms und amtlich beglaubigter Übersetzung desselben in die italienische Sprache. Die<br />
Wertigkeitserklärung wird vom zuständigen italienischen Konsulat im Ausland im Ausland ausgestellt und bestätigt,<br />
dass der Studientitel des Bewerbers für die Zulassung zum entsprechenden Studium an einer Universität in<br />
dem Land berechtigt, in welchem er erworben wurde. Die Wertigkeitserklärung sollte so früh wie möglich beantragt<br />
werden, da bei den Behörden oft mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.<br />
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