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AGRARWISSENSCHAFTEN UND UMWELTMANAGEMENT

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Kurse, die von Niveau A2 zu Niveau B1 hinführen (gilt nur für Deutsch und Italienisch), finden vom<br />

30. Juli bis 21. August 2013 statt (Montag bis Freitag, jeweils vier Unterrichtsstunden pro Tag) Anmeldeschluss<br />

für die Sprachkurse ist der 19. Juli 2013. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt<br />

an das Sprachenzentrum (Tel. 0471-012400; E-Mail: language.centre@unibz.it).<br />

Während des 1.Studienjahres:<br />

Wer zu Studienbeginn den Nachweis der Sprachkompetenzen in der dritten Unterrichtssprache (Niveau A2)<br />

nicht erbringt, kann im ersten Studienjahr an einem vom Sprachenzentrum der Freien Universität Bozen angebotenen<br />

Kurs mit Lernziel Niveau A2 oder B1 teilnehmen. Für die Teilnahme an diesen Kursen werden keine<br />

Kreditpunkte zuerkannt.<br />

Am Ende des 1. Studienjahres müssen die Studierenden beim Sprachenzentrum die Sprachprüfung in der dritten<br />

Unterrichtssprache bestehen oder ein Sprachzertifikat (mindestens A2) vorlegen, das im Verzeichnis der<br />

„anerkannten Sprachzertifikate, -prüfungen und -nachweise“ angeführt ist.<br />

Erst mit Bestehen der Sprachprüfung oder nach Vorlage des genannten Sprachzertifikats erwerben die Studierenden<br />

die Voraussetzung für die Einschreibung in das 2. Studienjahr.<br />

Am Ende des 2. Studienjahres müssen die Studierenden beim Sprachenzentrum die Sprachprüfung in der dritten<br />

Unterrichtssprache bestehen oder ein Sprachzertifikat (mindestens B1) vorlegen, das im Verzeichnis der<br />

„anerkannten Sprachzertifikate, -prüfungen und -nachweise“ angeführt ist.<br />

Erst mit Bestehen der Sprachprüfung oder nach Vorlage des genannten Sprachzertifikats erwerben die Studierenden<br />

die Voraussetzung für die Einschreibung in das 3. Studienjahr.<br />

ONLINE-BEWERBUNG<br />

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online und ist im folgenden Zeitraum möglich:<br />

vom 1. März bis 20. August 2013 (bis spätestens 12:00 Uhr)<br />

LOG IN<br />

Um sich zu bewerben, müssen sich die Studienanwärter zunächst im Bewerbungsportal unter www.unibz.it registrieren.<br />

Einmal registriert, stehen im Portal mehrere Funktionen offen:<br />

- Ausfüllen des Bewerbungsformulars<br />

- Hochladen von Sprachzertifikaten<br />

- Anmeldung zu Sprachprüfungen am Sprachenzentrum<br />

- Aktualisierung der eigenen Daten usw.<br />

DIE BEWERBUNGSUNTERLAGEN<br />

Nach Absenden des Online-Formulars müssen die Bewerbungsunterlagen elektronisch hochgeladen werden.<br />

Wenn das Hochladen nicht möglich ist, können die Unterlagen dem Studentensekretariat als E-Mail-Anhang<br />

gesendet oder persönlich dort abgegeben werden.<br />

Im Portal können die Bewerber den Status der Bearbeitung ihres Ansuchens mitverfolgen. Ein Ampelsystem ist<br />

für die Vollständigkeit/Unvollständigkeit der Bewerbungsunterlagen vorgesehen (fehlende Unterlagen werden<br />

rot angezeigt).<br />

Die Bewerbung ist auch für mehrere Studiengänge erlaubt.<br />

Bewertet werden ausschließlich die Unterlagen, die bis zum Bewerbungsschluss eingereicht werden. Unvollständige<br />

Unterlagen können den Ausschluss vom Verfahren zur Folge haben.<br />

Folgende Unterlagen sind im Portal hochzuladen:<br />

1 Passfoto in Farbe<br />

eine vollständige Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)<br />

eine Kopie der Wertigkeitserklärung über den Oberschulabschluss (nur für Studienanwärter mit ausländischem<br />

Studientitel) – siehe nächsten Absatz<br />

eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung "permesso di soggiorno" (nur für Nicht-EU-Bürger, die sich<br />

in Italien längerfristig aufhalten) - siehe weiter unten.<br />

Bewerber mit ausländischem Studientitel müssen bis spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation das<br />

Original der Wertigkeitserklärung über den Oberschulabschluss einreichen, samt Original oder beglaubigter<br />

Kopie des Abschlussdiploms und amtlich beglaubigter Übersetzung desselben in die italienische Sprache. Die<br />

Wertigkeitserklärung wird vom zuständigen italienischen Konsulat im Ausland im Ausland ausgestellt und bestätigt,<br />

dass der Studientitel des Bewerbers für die Zulassung zum entsprechenden Studium an einer Universität in<br />

dem Land berechtigt, in welchem er erworben wurde. Die Wertigkeitserklärung sollte so früh wie möglich beantragt<br />

werden, da bei den Behörden oft mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.<br />

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