22.10.2014 Aufrufe

AGRARWISSENSCHAFTEN UND UMWELTMANAGEMENT

AGRARWISSENSCHAFTEN UND UMWELTMANAGEMENT

AGRARWISSENSCHAFTEN UND UMWELTMANAGEMENT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

d) Bestehen einer Prüfung zur Feststellung der Sprachkompetenzen, die vom Sprachenzentrum der Freien Universität<br />

Bozen durchgeführt wird.<br />

* Die Absolventen der zwei- und dreisprachigen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Freien Universität<br />

Bozen sowie die Absolventen der ladinischen Abteilung des Laureatsstudienganges „Bildungswissenschaften für<br />

den Primarbereich“ an der Freien Universität Bozen, die am Ende ihres Studiums das Niveau der Sprachkompetenzen<br />

in den offiziellen Unterrichtssprachen nicht nachweisen mussten, müssen verpflichtend an einem Einstufungstest<br />

teilnehmen, der nicht Bestandteil des Zulassungsverfahrens ist, sondern darauf abzielt, das<br />

Sprachniveau der Bewerber festzustellen. Jene Bewerber, die nicht am besagten Einstufungstest teilnehmen,<br />

dürfen keine Prüfungen in der Sprache ablegen, für welche sie keine Sprachkompetenzen nachgewiesen haben.<br />

Als Alternative können diese Bewerber Sprachzertifikate bzw. –nachweise gemäß Buchstabe c) vorlegen.<br />

Wie weise ich meine Sprachkompetenzen nach?<br />

Um ihre Sprachkompetenzen nachzuweisen, müssen sich die Studienanwärter zunächst im Bewerbungsportal<br />

unter www.unibz.it registrieren.<br />

Einmal registriert, stehen im Portal mehrere Funktionen offen:<br />

- Hochladen von Sprachzertifikaten<br />

- Anmeldung zu Sprachprüfungen beim Sprachenzentrum<br />

- Ausfüllen des Bewerbungsformulars<br />

- Aktualisierung der eigenen Daten.<br />

Unter dem Menüpunkt „Bewerbung verwalten“ wird das Bewerbungsformular ausgefüllt. Im Formular geben die<br />

Bewerber an, welche die Hauptunterrichtssprache der Oberschule/Sekundarstufe II im Jahr der Reifeprüfung<br />

ist. Handelt es sich um Deutsch, Italienisch oder Englisch, dann gilt die Erklärung im Formular als Nachweis der<br />

erforderlichen Sprachkompetenzen (Niveau C1) für die entsprechende Sprache. Eine Falscherklärung von Seiten<br />

des Bewerbers hat strafrechtliche Folgen und kann zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren führen.<br />

Unter dem Menüpunkt „Hochladen von Sprachzertifikaten“ müssen anerkannte Sprachnachweise in den drei<br />

Unterrichtssprachen der Universität (Deutsch, Italienisch, Englisch) elektronisch hochgeladen werden. Das sind:<br />

- bei bereits erlangtem Universitätsabschluss: Abschlusszeugnis der Universität;<br />

- bei noch nicht erlangtem Universitätsabschluss: Bestätigung der Hauptunterrichtssprache der besuchten<br />

Universität;<br />

- vom Sprachenzentrum anerkannte Sprachzertifikate (siehe www.unibz.it).<br />

Achtung: Im Falle von Zertifikaten und Abschlusszeugnissen, die von italienischen öffentlichen Verwaltungen<br />

erlassen wurden, müssen an Stelle der Zertifikate entsprechende Eigenerklärungen hochgeladen werden. Das<br />

betrifft:<br />

- Zertifikate von CELI, CILS, Uni Roma Tre, Società Dante Alighieri sowie vom Amt für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen<br />

der Autonomen Provinz Bozen;<br />

- Universitätsabschlüsse, die in Italien erlangt wurden, bzw. die Erklärung über die Hauptunterrichtssprache<br />

der Universität.<br />

Wenn das Hochladen nicht möglich ist, können die Unterlagen als E-Mail-Anhang an das Sprachenzentrum gesendet<br />

oder persönlich dort abgegeben werden. Sprachzertifikate können bis zum Bewerbungsschluss eingereicht<br />

werden.<br />

Das Sprachenzentrum überprüft die eingereichten Nachweise und kontaktiert bei Bedarf den Kandidaten.<br />

Wie melde ich mich zu den Sprachprüfungen an?<br />

Wer die erforderlichen Sprachkompetenzen nicht durch Zertifikate belegen kann, kann sie durch Bestehen einer<br />

Prüfung am Sprachenzentrum nachweisen.<br />

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt online im selben Portal, in dem auch die Sprachnachweise hochzuladen sind.<br />

Es stehen mehrere Prüfungstermine zur Auswahl:<br />

- 9. April 2013 und die darauffolgenden Tage (Anmeldeschluss: 28.03.2013)<br />

- 7. Mai 2013 und die darauffolgenden Tage (Anmeldeschluss: 29.04.2013)<br />

- 16. Juli 2013 und die darauffolgenden Tage (Anmeldeschluss: 08.07.2013)<br />

- 22. August 2013 und die darauffolgenden Tage (Anmeldeschluss: 20.08.2013).<br />

Die Bewerber können an allen vier Terminen zur Prüfung antreten.<br />

Das Ergebnis wird jeweils am Ende der Sprachprüfung mitgeteilt.<br />

Wie kann ich mich auf die letzte Sprachprüfung im August (Niveau B2) vorbereiten?<br />

Das Sprachenzentrum bietet im Sommer Vorbereitungskurse für den Nachweis des Niveaus B2 an. Die<br />

Sprachkurse finden vom 30. Juli bis 21. August 2013 statt (Montag bis Freitag, jeweils vier Unterrichtsstunden<br />

pro Tag). Anmeldeschluss ist der 19. Juli 2013.<br />

Wie erwerbe ich die erforderlichen Sprachkompetenzen in der dritten Sprache?<br />

Vor Studienbeginn:<br />

Die Studienanwärter können folgende Kurse am Sprachenzentrum besuchen:<br />

Kurse für Anfänger (sowie Anfänger mit geringen Vorkenntnissen) finden vom 30. Juli bis 6. September<br />

2013 statt (Montag bis Freitag, jeweils vier Unterrichtsstunden pro Tag) oder<br />

4/10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!