AGRARWISSENSCHAFTEN UND UMWELTMANAGEMENT
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d) Bestehen einer Prüfung zur Feststellung der Sprachkompetenzen, die vom Sprachenzentrum der Freien Universität<br />
Bozen durchgeführt wird.<br />
* Die Absolventen der zwei- und dreisprachigen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Freien Universität<br />
Bozen sowie die Absolventen der ladinischen Abteilung des Laureatsstudienganges „Bildungswissenschaften für<br />
den Primarbereich“ an der Freien Universität Bozen, die am Ende ihres Studiums das Niveau der Sprachkompetenzen<br />
in den offiziellen Unterrichtssprachen nicht nachweisen mussten, müssen verpflichtend an einem Einstufungstest<br />
teilnehmen, der nicht Bestandteil des Zulassungsverfahrens ist, sondern darauf abzielt, das<br />
Sprachniveau der Bewerber festzustellen. Jene Bewerber, die nicht am besagten Einstufungstest teilnehmen,<br />
dürfen keine Prüfungen in der Sprache ablegen, für welche sie keine Sprachkompetenzen nachgewiesen haben.<br />
Als Alternative können diese Bewerber Sprachzertifikate bzw. –nachweise gemäß Buchstabe c) vorlegen.<br />
Wie weise ich meine Sprachkompetenzen nach?<br />
Um ihre Sprachkompetenzen nachzuweisen, müssen sich die Studienanwärter zunächst im Bewerbungsportal<br />
unter www.unibz.it registrieren.<br />
Einmal registriert, stehen im Portal mehrere Funktionen offen:<br />
- Hochladen von Sprachzertifikaten<br />
- Anmeldung zu Sprachprüfungen beim Sprachenzentrum<br />
- Ausfüllen des Bewerbungsformulars<br />
- Aktualisierung der eigenen Daten.<br />
Unter dem Menüpunkt „Bewerbung verwalten“ wird das Bewerbungsformular ausgefüllt. Im Formular geben die<br />
Bewerber an, welche die Hauptunterrichtssprache der Oberschule/Sekundarstufe II im Jahr der Reifeprüfung<br />
ist. Handelt es sich um Deutsch, Italienisch oder Englisch, dann gilt die Erklärung im Formular als Nachweis der<br />
erforderlichen Sprachkompetenzen (Niveau C1) für die entsprechende Sprache. Eine Falscherklärung von Seiten<br />
des Bewerbers hat strafrechtliche Folgen und kann zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren führen.<br />
Unter dem Menüpunkt „Hochladen von Sprachzertifikaten“ müssen anerkannte Sprachnachweise in den drei<br />
Unterrichtssprachen der Universität (Deutsch, Italienisch, Englisch) elektronisch hochgeladen werden. Das sind:<br />
- bei bereits erlangtem Universitätsabschluss: Abschlusszeugnis der Universität;<br />
- bei noch nicht erlangtem Universitätsabschluss: Bestätigung der Hauptunterrichtssprache der besuchten<br />
Universität;<br />
- vom Sprachenzentrum anerkannte Sprachzertifikate (siehe www.unibz.it).<br />
Achtung: Im Falle von Zertifikaten und Abschlusszeugnissen, die von italienischen öffentlichen Verwaltungen<br />
erlassen wurden, müssen an Stelle der Zertifikate entsprechende Eigenerklärungen hochgeladen werden. Das<br />
betrifft:<br />
- Zertifikate von CELI, CILS, Uni Roma Tre, Società Dante Alighieri sowie vom Amt für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen<br />
der Autonomen Provinz Bozen;<br />
- Universitätsabschlüsse, die in Italien erlangt wurden, bzw. die Erklärung über die Hauptunterrichtssprache<br />
der Universität.<br />
Wenn das Hochladen nicht möglich ist, können die Unterlagen als E-Mail-Anhang an das Sprachenzentrum gesendet<br />
oder persönlich dort abgegeben werden. Sprachzertifikate können bis zum Bewerbungsschluss eingereicht<br />
werden.<br />
Das Sprachenzentrum überprüft die eingereichten Nachweise und kontaktiert bei Bedarf den Kandidaten.<br />
Wie melde ich mich zu den Sprachprüfungen an?<br />
Wer die erforderlichen Sprachkompetenzen nicht durch Zertifikate belegen kann, kann sie durch Bestehen einer<br />
Prüfung am Sprachenzentrum nachweisen.<br />
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt online im selben Portal, in dem auch die Sprachnachweise hochzuladen sind.<br />
Es stehen mehrere Prüfungstermine zur Auswahl:<br />
- 9. April 2013 und die darauffolgenden Tage (Anmeldeschluss: 28.03.2013)<br />
- 7. Mai 2013 und die darauffolgenden Tage (Anmeldeschluss: 29.04.2013)<br />
- 16. Juli 2013 und die darauffolgenden Tage (Anmeldeschluss: 08.07.2013)<br />
- 22. August 2013 und die darauffolgenden Tage (Anmeldeschluss: 20.08.2013).<br />
Die Bewerber können an allen vier Terminen zur Prüfung antreten.<br />
Das Ergebnis wird jeweils am Ende der Sprachprüfung mitgeteilt.<br />
Wie kann ich mich auf die letzte Sprachprüfung im August (Niveau B2) vorbereiten?<br />
Das Sprachenzentrum bietet im Sommer Vorbereitungskurse für den Nachweis des Niveaus B2 an. Die<br />
Sprachkurse finden vom 30. Juli bis 21. August 2013 statt (Montag bis Freitag, jeweils vier Unterrichtsstunden<br />
pro Tag). Anmeldeschluss ist der 19. Juli 2013.<br />
Wie erwerbe ich die erforderlichen Sprachkompetenzen in der dritten Sprache?<br />
Vor Studienbeginn:<br />
Die Studienanwärter können folgende Kurse am Sprachenzentrum besuchen:<br />
Kurse für Anfänger (sowie Anfänger mit geringen Vorkenntnissen) finden vom 30. Juli bis 6. September<br />
2013 statt (Montag bis Freitag, jeweils vier Unterrichtsstunden pro Tag) oder<br />
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