eine Checkliste für Gewerkschaften - UNI Global Union
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3. Förderung von sozialen Investitionen<br />
Es bedarf <strong>eine</strong>s umfassenden, in die Zukunft gerichteten EU-Wiederaufbau- und<br />
Investitionsprogramms <strong>für</strong> Wachstum, Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit mit<br />
<strong>eine</strong>m Volumen von etwa 1 bis 2 Prozent des BIP der EU. Ein solches Programm<br />
sollte insbesondere jenen Bevölkerungsgruppen zugutekommen, die am stärksten von<br />
der Krise, von Arbeitslosigkeit und schlechten Arbeitsbedingungen betroffen sind:<br />
junge Menschen, Frauen, Menschen mit Behinderung und Migranten. Der vom DGB<br />
vorgelegte „Marshall-Plan <strong>für</strong> Europa“ stellt ein wirkungsvolles Modell <strong>für</strong> ein solches<br />
Projekt dar.<br />
4. Schaffung <strong>eine</strong>r fairen und nachhaltigen Grundlage <strong>für</strong> öffentliche Finanzen<br />
Die steuer- und finanzpolitische Situation der Mitgliedsstaaten der EU muss nachhaltig<br />
sein. Ein wichtiges Element hierbei ist die Gewährleistung ausreichender öffentlicher<br />
Einnahmen, insbesondere durch die Verbreiterung der steuerlichen<br />
Einkommensbasis, um alle Arten von Einkommen und Vermögen in gerechter Weise<br />
zu erfassen.<br />
5. Beendigung des Steuer-Wettstreits<br />
Es bedarf <strong>eine</strong>s rechtlichen Rahmens, der den exzessiven steuerlichen Wettbewerb<br />
beendet und Steuerbetrug und Steuerflucht bekämpft. Die Bemessungsgrundlage der<br />
Körperschaftssteuer und die Mindeststeuersätze <strong>für</strong> Unternehmen sollten harmonisiert<br />
werden, möglicherweise durch die Einführung <strong>eine</strong>s Mindeststeuersatzes von 25%,<br />
dem gegenwärtigen Durchschnittssteuersatz in Europa.<br />
Soziale Verantwortung<br />
6. Schutz der sozialen Rechte<br />
Die sozialen Grundrechte der ArbeitnehmerInnen und <strong>Gewerkschaften</strong> dürfen rechtlich<br />
nicht den Freiheiten des Binnenmarktes, dem Wettbewerbsrecht und den<br />
Sparmaßnahmen untergeordnet werden – weder durch das Gesetz, noch durch<br />
Bedingungen, die an EU-Finanzhilfen geknüpft werden. Die Vielfalt der nationalen<br />
Systeme der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern muss respektiert werden.<br />
7. Beendigung der Angriffe auf ArbeitnehmerInnen und <strong>Gewerkschaften</strong><br />
Das EU-Recht muss juristisch durchsetzbare Garantien enthalten, die <strong>eine</strong> EU-Politik<br />
und Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten – einschließlich länderspezifischer<br />
Empfehlungen – verhindern, welche:<br />
• <strong>eine</strong>n Abwärtstrend bei Löhnen, Arbeitsbedingungen, Sozialausgaben, Standards<br />
der sozialen Sicherung, Steuern und Umwelt schaffen;<br />
• die Rechte der ArbeitnehmerInnen und <strong>Gewerkschaften</strong> unterminieren;<br />
• in die Autonomie der Sozialpartner und die Tarifautonomie eingreifen.<br />
Dies erstreckt sich auch auf außerrechtliche Regelungen wie die „Troika“ von EU, EZB<br />
und IWF, politische Eingriffe der EU-Institutionen oder die vorgeschlagenen<br />
„vertraglichen Regelungen“.<br />
8. Schaffung <strong>eine</strong>s durchsetzbaren Rechtsrahmens <strong>für</strong> die Rechte der Sozialpartner<br />
Die EU, und die Kommission im Besonderen, müssen rechtlich verpflichtet werden,<br />
aktive menschenwürdige Arbeit und Beschäftigungsbedingungen, ArbeitnehmerInnenund<br />
Gewerkschaftsrechte sowie die Tarifautonomie und den Sozialen Dialog auf allen<br />
Ebenen zu fördern und zu schützen. Das Prinzip der Gleichbehandlung muss <strong>für</strong> alle<br />
ArbeitnehmerInnen gelten.<br />
18. Sitzung des <strong>UNI</strong> Europa-Regionalvorstandes – Brüssel, 29. und 30. Mai 2013<br />
Punkt 3 – Wirtschaftspolitische Steuerung – Seite 3