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eine Checkliste für Gewerkschaften - UNI Global Union

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3. Förderung von sozialen Investitionen<br />

Es bedarf <strong>eine</strong>s umfassenden, in die Zukunft gerichteten EU-Wiederaufbau- und<br />

Investitionsprogramms <strong>für</strong> Wachstum, Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit mit<br />

<strong>eine</strong>m Volumen von etwa 1 bis 2 Prozent des BIP der EU. Ein solches Programm<br />

sollte insbesondere jenen Bevölkerungsgruppen zugutekommen, die am stärksten von<br />

der Krise, von Arbeitslosigkeit und schlechten Arbeitsbedingungen betroffen sind:<br />

junge Menschen, Frauen, Menschen mit Behinderung und Migranten. Der vom DGB<br />

vorgelegte „Marshall-Plan <strong>für</strong> Europa“ stellt ein wirkungsvolles Modell <strong>für</strong> ein solches<br />

Projekt dar.<br />

4. Schaffung <strong>eine</strong>r fairen und nachhaltigen Grundlage <strong>für</strong> öffentliche Finanzen<br />

Die steuer- und finanzpolitische Situation der Mitgliedsstaaten der EU muss nachhaltig<br />

sein. Ein wichtiges Element hierbei ist die Gewährleistung ausreichender öffentlicher<br />

Einnahmen, insbesondere durch die Verbreiterung der steuerlichen<br />

Einkommensbasis, um alle Arten von Einkommen und Vermögen in gerechter Weise<br />

zu erfassen.<br />

5. Beendigung des Steuer-Wettstreits<br />

Es bedarf <strong>eine</strong>s rechtlichen Rahmens, der den exzessiven steuerlichen Wettbewerb<br />

beendet und Steuerbetrug und Steuerflucht bekämpft. Die Bemessungsgrundlage der<br />

Körperschaftssteuer und die Mindeststeuersätze <strong>für</strong> Unternehmen sollten harmonisiert<br />

werden, möglicherweise durch die Einführung <strong>eine</strong>s Mindeststeuersatzes von 25%,<br />

dem gegenwärtigen Durchschnittssteuersatz in Europa.<br />

Soziale Verantwortung<br />

6. Schutz der sozialen Rechte<br />

Die sozialen Grundrechte der ArbeitnehmerInnen und <strong>Gewerkschaften</strong> dürfen rechtlich<br />

nicht den Freiheiten des Binnenmarktes, dem Wettbewerbsrecht und den<br />

Sparmaßnahmen untergeordnet werden – weder durch das Gesetz, noch durch<br />

Bedingungen, die an EU-Finanzhilfen geknüpft werden. Die Vielfalt der nationalen<br />

Systeme der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern muss respektiert werden.<br />

7. Beendigung der Angriffe auf ArbeitnehmerInnen und <strong>Gewerkschaften</strong><br />

Das EU-Recht muss juristisch durchsetzbare Garantien enthalten, die <strong>eine</strong> EU-Politik<br />

und Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten – einschließlich länderspezifischer<br />

Empfehlungen – verhindern, welche:<br />

• <strong>eine</strong>n Abwärtstrend bei Löhnen, Arbeitsbedingungen, Sozialausgaben, Standards<br />

der sozialen Sicherung, Steuern und Umwelt schaffen;<br />

• die Rechte der ArbeitnehmerInnen und <strong>Gewerkschaften</strong> unterminieren;<br />

• in die Autonomie der Sozialpartner und die Tarifautonomie eingreifen.<br />

Dies erstreckt sich auch auf außerrechtliche Regelungen wie die „Troika“ von EU, EZB<br />

und IWF, politische Eingriffe der EU-Institutionen oder die vorgeschlagenen<br />

„vertraglichen Regelungen“.<br />

8. Schaffung <strong>eine</strong>s durchsetzbaren Rechtsrahmens <strong>für</strong> die Rechte der Sozialpartner<br />

Die EU, und die Kommission im Besonderen, müssen rechtlich verpflichtet werden,<br />

aktive menschenwürdige Arbeit und Beschäftigungsbedingungen, ArbeitnehmerInnenund<br />

Gewerkschaftsrechte sowie die Tarifautonomie und den Sozialen Dialog auf allen<br />

Ebenen zu fördern und zu schützen. Das Prinzip der Gleichbehandlung muss <strong>für</strong> alle<br />

ArbeitnehmerInnen gelten.<br />

18. Sitzung des <strong>UNI</strong> Europa-Regionalvorstandes – Brüssel, 29. und 30. Mai 2013<br />

Punkt 3 – Wirtschaftspolitische Steuerung – Seite 3

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