Gemeinderatssitzung 2004/02 - .PDF - Unterweitersdorf
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Gemeindeamt <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
4210, Bezirk Freistadt, O.ö.<br />
Zl.: 004-1-GR/0<strong>02</strong>/<strong>2004</strong> - 5. S.i.d.P.<br />
Verhandlungsschrift<br />
Lfd.Nr.:<br />
GR/0<strong>02</strong>/<strong>2004</strong><br />
der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />
der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
am Donnerstag, den 22.04.<strong>2004</strong> im Gemeindeamt - Sitzungssaal<br />
Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr<br />
Anwesende:<br />
Vorsitzender<br />
Herr Ludwig Kürnsteiner SPÖ Bürgermeister<br />
Gemeindevorstandsmitglieder<br />
Herr Rudolf jun. Brandstetter SPÖ<br />
Herr Hannes Gierlinger<br />
ÖVP<br />
Herr Gottfried Reiter<br />
ÖVP<br />
Gemeinderatsmitglieder<br />
Frau Almut Zillner<br />
SPÖ<br />
Herr Leopold Schiefer<br />
SPÖ<br />
Frau Alice Brandstetter<br />
SPÖ<br />
Herr Rainer Hofer<br />
SPÖ<br />
Herr Herbert Puchner<br />
SPÖ<br />
Herr Karl Barnreiter<br />
ÖVP<br />
Herr Erwin Pachner<br />
ÖVP<br />
Frau Sieglinde Hametner<br />
ÖVP<br />
Herr Anton Winkler<br />
ÖVP<br />
Herr Dipl.-Ing. Johannes Matzinger ÖVP<br />
Gemeinderats-Ersatzmitglieder<br />
Herr Ing. Johannes Pointner SPÖ Vertretung für Herrn Wilhelm Wurm<br />
Herr Franz Dürr SPÖ Vertretung für Herrn Franz Lehner<br />
Frau Tanja Leonhartsberger SPÖ Vertretung für Herrn Dipl.-Ing. Daniel Zeller<br />
Herr Ing. Anton Puchner SPÖ Vertretung für Herrn Josef Wögerer<br />
Herr Markus Krieger ÖVP Vertretung für Herrn Hubert Wöckinger<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
Gemeindevorstandsmitglieder<br />
Herr Wilhelm Wurm<br />
Gemeinderatsmitglieder<br />
Herr Franz Lehner<br />
Herr Dipl.-Ing. Daniel Zeller<br />
Herr Josef Wögerer<br />
Herr Hubert Wöckinger<br />
Niemand<br />
SPÖ<br />
SPÖ<br />
SPÖ<br />
SPÖ<br />
ÖVP<br />
Unentschuldigt fehlen:<br />
Seite 1
Der Leiter des Gemeindeamtes (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF):<br />
Gde.Sekr. Matzinger Christian<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />
Keine<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />
Gde.Sekr. Matzinger Christian u. VB Lehner Gerhard<br />
Anzahl Zuhörer: 1<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass<br />
1. die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde;<br />
2. die Verständigung hiezu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder<br />
zeitgerecht schriftlich am 06.04.<strong>2004</strong> unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt<br />
ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich<br />
kundgemacht wurde;<br />
3. die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
4. dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 12.<strong>02</strong>.<strong>2004</strong> bis zur heutigen Sitzung während<br />
der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht<br />
noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen<br />
eingebracht werden können.<br />
5. Als Mitunterfertiger werden gemäß § 54 Abs. 3 Oö. GemO. 1990 idgF. von den im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktionen namhaft gemacht:<br />
SPÖ: Schiefer Leopold<br />
ÖVP: Hametner Sieglinde<br />
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />
Bgm. Kürnsteiner verliest einen Dringlichkeitsantrag vom 22.04.<strong>2004</strong> über die Aufnahme des Tagesordnungspunktes<br />
„Errichtung Verkehrsinseln (Schule/Bergstraße und Auwiese) – Übereinkommen<br />
Land“.<br />
Anschließend eröffnet er die Debatte, wobei es keine Wortmeldungen gibt.<br />
Beschluss:<br />
Mittels einstimmigen Handzeichens wird die Behandlung dieses Punktes unter „Allfälliges“<br />
(Punkt 17) beschlossen.<br />
Seite 2
Tagesordnung, Beratungsverlauf, Anträge, Beschlüsse:<br />
zu 1<br />
Berichte und Informationen des Bürgermeisters<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet über folgendes:<br />
a) Reaktionen auf die Resolution des Gemeinderates zur Schienenverbindung Linz- <strong>Unterweitersdorf</strong>-<br />
Pregarten :<br />
• LHSTV Franz Hiesl:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister:<br />
Ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 12.<strong>02</strong>.<strong>2004</strong>, in dem Sie mir die vom Gemeinderat der<br />
Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> beschlossene Resolution für eine Stadtbahn Linz-Gallneukirchen-<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong>-Pregarten übermittelt haben, die ich zur Kenntnis genommen habe. Nachdem die<br />
Diskussion aufgrund einer offensichtlich bereits seit längerem Verkehrsreferenten Dipl. Ing. Erich<br />
Haider vorliegenden, aber noch geheim gehaltenen Machbarkeitsstudie zum Jahreswechsel <strong>2004</strong><br />
Aktualität erlangte, hat die Landesregierung Dipl. Ing. Erich Haider zwischenzeitlich aufgefordert,<br />
diese Machbarkeitsstudie transparent zu machen, um auf Basis der hierin enthaltenen Erkenntnisse<br />
weiterführende Überlegungen anstellen zu können.<br />
Indem ich Ihnen eine durchaus kritische und zugleich offene Auseinandersetzung der<br />
Oö.Landesregierung mit diesem Thema in Aussicht stellen kann, verbleibe ich<br />
Mit besten Grüßen Ihr - Hiesl.<br />
• LR Rudi Anschober<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister:<br />
Vielen Dank für die Übermittlung der Resolution der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> bezüglich<br />
„Stadtbahn Linz-Gallneukirchen-<strong>Unterweitersdorf</strong>-Pregarten“.<br />
Ich werde mich mit Nachdruck für die Umsetzung dieses Projektes einsetzen.<br />
Mit freundlichen Grüßen – LR Rudi Anschober.<br />
• LHSTV Dipl.Ing. Erich Haider:<br />
Seher geehrter Herr Bürgermeister:<br />
Ich beziehe mich auf das Schreiben vom 12. Februar <strong>2004</strong>, in dem eine Resolution des Gemeinderates<br />
der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> zum Thema Schienenverbindung zwischen Linz-<br />
Gallneukirchen-Pregarten übermittelt wird.<br />
Wie bekannt ist, liegt eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 1999 vor, die einen möglichen Trassenverlauf<br />
für eine derartige Schienenstrecke skizziert. Als Voraussetzung für detailliertere Planungen<br />
sollte eine Korridoruntersuchung durchgeführt werden, die etwaige Konfliktbereiche aufzeigt<br />
und bewertet mit dem Ziel, eine machbare Trasse zu finden. Dies würde auch der Forderung<br />
in der Resolution entsprechen, die raumordnerischen Rahmenbedingungen für die Verwirklichung<br />
eines derartigen Projektes vorzubereiten.<br />
Ich habe in der Regierungssitzung vom 15. Dezember 2003 einen Antrag eingebracht, dass von<br />
Seiten der Raumordnungsreferenten eine derartige Korridoruntersuchung zur Trassenfindung für<br />
eine Schienenstrecke Linz-Gallneukirchen-Pregarten durchgeführt wird. Die Landesräte Sigl und<br />
Anschober haben in dieser Sitzung den Wunsch geäußert, dass noch einige Fragen geklärt werden.<br />
Es ist deshalb zu keiner Beschlussfassung gekommen. Ich werde nun die beiden Landesräte zu<br />
einem Gespräch einladen, um die weitere Vorgangsweise zu vereinbaren.<br />
Ich hoffe, dir einstweilen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe<br />
Mit freundlichen Grüßen ---- Erich Haider.<br />
Seite 3
) „Elternbrief“ von Herrn Wolfgang Aichberger – Klassenelternvertreter HS 1 Gallneukirchen:<br />
KLASSENELTERNVERTRETER<br />
Wolfgang Aichberger<br />
Engerwitzdorfer Str. 27<br />
4209 Engerwitzdorf<br />
Tel & Fax: 07235/63779 Engerwitzdorf, März <strong>2004</strong><br />
Elternbrief<br />
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!<br />
Ich bin 1953 in Gallneukirchen geboren und lebe seit 1954 in Engerwitzdorf (Gemeinde Engerwitzdorf).<br />
1980 erweiterte ich mein Elternhaus, wo auch meine Gattin und unsere beiden Kinder:<br />
Laura (Geb.1989) und Benedikt(Geb.1990) wohnen. Zur Zeit absolvieren Laura und Benedikt ihre<br />
Unterrichts- bzw. Schulpflicht in Gallneukirchen. Als gelernter Bau- und Möbeltischler gab ich<br />
1991 meinen Beruf auf und wurde vor allem wegen unserer beiden Kinder zum Hausmann.<br />
Benedikt besucht die HS 1 in Gallneukirchen (Kl.2I). Als Klassenelternvertreter bin ich auch noch<br />
für die Morgenaufsicht zuständig. Da ich täglich mit den SchülerInnen Kontakt habe, sehe ich<br />
auch, in welchem Zustand die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten sind. Für mich persönlich eine<br />
Schande, wie diese Räume ausgestattet sind. Scheinbar sehen, die dafür vorgesehenen politischen<br />
Ressortzuständigen keine Notwendigkeit, den Jugendlichen (SchülerInnen) einen ansprechenden<br />
und sinnvollen Aufenthaltsort zu schaffen. Die Wände sind schmutzig und es wurde schon lange<br />
nicht mehr ausgemalt.<br />
Laura besucht bereits die Polytechnische Schule Riedegg (Gallneukirchen). Als Mitglied des<br />
Schulgemeinschaftsauschusses möchte ich auch hier meine Gedanken zum Ausdruck bringen. So<br />
romantisch der Standort dieser Schule ist, so unpraktisch ist er auch. Die Garderoben befinden<br />
sich in einem kleinen Kellerraum. Mit Hausschuhen und Zimmerkleidung geht´s ins Freie hinaus,<br />
zu den engen und kleinen Klassenzimmern. Da es auch keinen eigenen Turnsaal gibt, sind sie gezwungen,<br />
auszupendeln. Auch hier denke ich, gibt es massive Versäumnisse von Seiten der zuständigen<br />
Politik.<br />
Da Sie, Herr Landeshauptmann, in Ihrer Sonntagsrede immer von einer sehr guten Politik im Bereich<br />
Bildung und Schule sprechen, wende ich mich heute deshalb mit diesem Schreiben an Sie.<br />
Bei Gesprächen mit den zuständigen Gemeindepolitikern, höre ich sehr oft den Satz: „Die Landesregierung<br />
hat kein Geld“. Als Bürger dieses Landes denke und erwarte ich, dass die dafür zuständigen<br />
Abteilungen aktiv werden sollten. Ich persönlich kenne das Gebäude des Landesschulrates<br />
Oberösterreich auch von innen, wobei ich hier den Eindruck habe, dass es am nötigen Geld im<br />
Bereich Schule und Bildung (Ausstattung des Landesschulgebäudes) nicht mangelt.<br />
Dieser Brief ergeht zur Kenntnisnahme an folgende Ämter:<br />
Landesschulrat für Oberösterreich<br />
Bezirksschulinspektorin<br />
Landesverband des Elternvereines<br />
Schul- und Erziehungszentrum Linz<br />
Gemeindeamt Albendorf i.d.R.<br />
Gemeindeamt Altenberg<br />
Gemeindeamt Engerwitzdorf<br />
Stadtamt Gallneukirchen<br />
Gemeindeamt Katsdorf<br />
Seite 4
Gemeindeamt Reichenau i.M.<br />
Gemeindeamt <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
Bitte an die Herrn Bürgermeister diesen Brief in einer öffentlichen <strong>Gemeinderatssitzung</strong> den Anwesenden<br />
GemeinderätInnen und BürgerInnen vorzulesen. „ Danke“<br />
Mit freundlichem Gruß ---- Wolfgang Aichberger<br />
Beilagen: Fotos der HS1 Gallneukirchen Aufenthaltsräume<br />
Polytechnische Schule Riedegg Garderobe<br />
c) Einladung zum Fest der Erweiterung der Europäischen Union (am Freitag, den 30. April<br />
<strong>2004</strong> findet ab 18,00 Uhr in Guglwald eine grenzüberschreitende Veranstaltung statt):<br />
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und LR Viktor Sigl laden mit einem Schreiben dazu ein.<br />
Einladung<br />
Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Mit dem Fall des Eisernen Vorhanges im Jahre 1989 ist Europa in einem ersten Schritt zusammengewachsen.<br />
Wir spüren dies nicht nur durch die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch<br />
durch die vielen grenzüberschreitenden Kontakte und Projekte.<br />
Heute, 15 Jahre später, feiern wir anlässlich der Erweiterung der Europäischen Union ein Fest an<br />
der gemeinsamen Grenze mit der Tschechischen Republik. Die Friedensidee Europa wird damit<br />
ganz wesentlich bereichert.<br />
Wir laden zu dieser grenzüberschreitenden Veranstaltung<br />
am Freitag, den 30 April <strong>2004</strong>, ab 18,00 Uhr<br />
in Guglwald/Prèdni Vyton`<br />
recht herzlich ein. Die gesamte Bevölkerung wird aufgerufen, dieses historische Ereignis gemeinsam<br />
mitzufeiern. Um 18,00 Uhr beginnt eine Jugendveranstaltung; ab 20.00 Uhr wird ein Fest der<br />
Kultur mit Blas- und Volksmusik aus Oberösterreich und Tschechien beginnen. Eine Radioübertragung<br />
in Tschechien und Oberösterreich wurde bereits vereinbart.<br />
Für eventuelle Rückfragen steht das Präsidium des Amtes der OÖ. Landesregierung unter der Telefonnummer<br />
0732/7720-11634 zur Verfügung<br />
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und verbleiben<br />
mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Josef Pühringer<br />
Landeshauptmann<br />
Viktor Sigl<br />
Landesrat<br />
Seite 5
zu 2<br />
Prüfbericht örtlicher Prüfungsausschuss<br />
Vorlage: AV/092/<strong>2004</strong><br />
S a c h v e r h a l t :<br />
Der Prüfungsausschuss hat am 30.03.<strong>2004</strong> 2 Prüfungsausschuss - Sitzungen abgehalten, worüber<br />
der Bericht vorliegt. Dieser Bericht samt Verhandlungsschrift wurde den Fraktionen mit der Einladung<br />
zu dieser Sitzung übermittelt (§ 91 (4) Oö. GemO. 1990 idgF.).<br />
Gemäß § 91 (4) O.ö. GemO. 1990 ist jeder Bericht des Prüfungsausschusses dem Gemeinderat<br />
(innerhalb von 12 Wochen ab Unterfertigung) vorzulegen.<br />
Seitens des Bürgermeisters gibt es zum vorliegenden Prüfbericht keine Stellungnahme – dieser<br />
wurde zur Kenntnis genommen.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Prüfungsausschussobm.-Stv. Hametner Sieglinde verliest den vorliegenden Prüfbericht.<br />
Keine Wortmeldungen – der Bericht wurde damit zur Kenntnis genommen.<br />
zu 3<br />
Vereinsförderungen<br />
Vorlage: AV/086/<strong>2004</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Folgende Förderungsansuchen, die nicht in die Kompetenz des Gemeindevorstandes fallen, sind<br />
gestellt worden:<br />
1. Sport-Union <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
Mit Schreiben vom 27.01.<strong>2004</strong> hat die Sport-Union <strong>Unterweitersdorf</strong> die Gemeinde um finanzielle<br />
Unterstützung ersucht. Angeführt wird, dass die 3. Rate der Förderung für die Außengestaltung<br />
der Sportanlage flüssiggemacht werden soll.<br />
Dazu wird auf folgendes hingewiesen:<br />
Mit Schreiben vom 16.11.2001 hat die Sport-Union <strong>Unterweitersdorf</strong> um finanzielle Unterstützung<br />
ersucht. Im Schreiben werden die finanziellen Probleme bei der Bewältigung der Fertigstellungsarbeiten<br />
(Außengestaltung) beim laufenden Vorhaben „Sportplatzausbau“ dargestellt, wobei<br />
eine Darlehensaufnahme durch die Union vorgeschlagen wurde. Die Rückzahlung des Darlehens<br />
(Höhe € 21.800,00) sollte die Gemeinde übernehmen (Laufzeit 10 Jahre).<br />
Der Gemeindevorstand hat sich mit dem Ansuchen bereits in einigen Sitzungen befasst, wobei der<br />
Union der Vorschlag einer Subvention (verteilt auf 2-3 Jahre) unterbreitet wurde. Dadurch können<br />
die Zinsen für das Darlehen eingespart werden.<br />
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.11.20<strong>02</strong> die erste Rate bzw. am 13.<strong>02</strong>.2003 die 2. Rate<br />
von € 9.400,00 bewilligt, dabei wurde festgelegt, dass auch <strong>2004</strong> dieser Betrag gewährt werden<br />
soll.<br />
2. Musikverein <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
Mit Schreiben vom 17.11.2003 hat erstmals der Musikverein um finanzielle Unterstützung angesucht.<br />
Bisher wurde der Musikverein nicht direkt, sondern durch den Ankauf von Musikinstrumenten<br />
unterstützt.<br />
Im Ansuchen wird angeführt, dass gerade in den ersten Jahren sehr hohe Investitionen notwendig<br />
sind – vor allem ist die Anschaffung einer Uniform für die gesamte Musikkapelle notwendig.<br />
Seite 6
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Gemeindevorstandes<br />
(Sitzung vom 08.03.<strong>2004</strong>) den einstimmigen Antrag, die Vereinsförderungen für<br />
<strong>2004</strong> an die Sport-Union (€ 9.400,00) und an den Musikverein (€ 3.000,00) zu gewähren.<br />
Weiters soll der Landeszuschuss für den Instrumentenankauf in der Höhe von € 3.700,00<br />
dem Musikverein als Subvention für 2003 überlassen werden.<br />
GR Barnreiter findet die Wortwahl „Subvention“ (bei Union) nicht richtig, da es sich seiner<br />
Meinung nach um einen Investitionszuschuss für eigene Anlagen der Gemeinde handeln müsste.<br />
Bgm. Kürnsteiner stimmt ihm zu und meint, dass wir in Zukunft zu Investitionsbeiträgen übergehen<br />
müssen, wenn der ordentliche Haushalt nicht ausgeglichen werden kann.<br />
Beschluss:<br />
Die Vereinsförderungen für <strong>2004</strong> an die Sport-Union (€ 9.400,00) und an den Musikverein (€<br />
3.000,00) werden gewährt. Weiters wird der Landeszuschuss für den Instrumentenankauf in<br />
der Höhe von € 3.700,00 dem Musikverein als Subvention für 2003 überlassen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu 4 Rechnungsabschluss 2003<br />
Vorlage: AV/090/<strong>2004</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Gemäß §§ 92 und 93 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 wurde über das Rechnungsjahr 2003 der<br />
Rechnungsabschluss einschließlich der Vermögensrechnung erstellt.<br />
An Hand der Kundmachung wird festgestellt, dass der Rechnungsabschluss 2003 in der Zeit vom<br />
31.03.<strong>2004</strong> bis zum 14.04.<strong>2004</strong> zur allgemeinen Einsicht aufgelegen ist. Es wurden gegen diesen<br />
keine Erinnerungen eingebracht.<br />
Die Prüfung im Sinne des § 91 (3) der O.ö. Gemeindeordnung 1990 erfolgte vor Auflage des<br />
Rechnungsabschlusses am 30.03.<strong>2004</strong> durch den Prüfungsausschuss.<br />
Prüfungsergebnis:<br />
Der Prüfungsausschuss hat am 30.03.<strong>2004</strong> den Rechnungsabschluss überprüft und es wurden keine<br />
Mängel festgestellt.<br />
Der Prüfungsausschuss schlägt einhellig vor, den Rechnungsabschluss zu genehmigen.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss<br />
2003 zu genehmigen.<br />
Anschließend erläutert Gde.Sekr. Matzinger noch einige Details aus dem Rechnungsabschluss<br />
und erwähnt, dass die SHV-Umlage irrtümlich falsch veranschlagt wurde und dass sich die Strukturhilfe<br />
wieder erheblich verringert hat, wodurch sich die gröberen Abweichungen begründen lassen.<br />
Die außerordentlichen Vorhaben liegen im Bereich des Finanzierungsplanes, nur der Kanal<br />
BA.07 ist wegen des Straßenbaues teurer geworden und es wird in diesem Bereich noch eine Darlehensaufstockung<br />
notwendig werden.<br />
GV Gierlinger stellt die Frage, ob der Nachtragsvoranschlag so gestaltet werden hätte können<br />
(richtige Veranschlagung der SHV-Umlage), dass beim Rechnungsabschluss kein Abgang im ordentlichen<br />
Haushalt gewesen wäre.<br />
Gde.Sekr. Matzinger erklärt dazu, dass dann bereits im Nachtragsvoranschlag Kürzungen bei<br />
den Zuführungen durchzuführen gewesen wären.<br />
Seite 7
Beschluss:<br />
Der Rechnungsabschluss 2003 wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu 5 Umweltbericht 2003<br />
Vorlage: AV/087/<strong>2004</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Auf Grund eines Erlasses des Amtes der O.ö. Landesregierung sollte der Umweltausschuss jährlich<br />
einen Tätigkeitsbericht dem Gemeinderat vorlegen.<br />
Der Bericht für das Jahr 2003 vom 17.03.<strong>2004</strong> liegt nunmehr wie folgt vor:<br />
1. Allgemeines<br />
Der Ausschuss hat im Jahr 2003<br />
3 Sitzungen mit 8 Tagesordnungspunkten<br />
abgehalten.<br />
An Hand dieser Zahlen sieht man, dass der Ausschuss eine wichtige Funktion ausführt. Wesentlicher<br />
Inhalt der Beratungen im Ausschuss im abgelaufenen Jahr war vor allem die Erweiterung/Sanierung<br />
der Kläranlage.<br />
2. Tätigkeitsbericht<br />
Der nachstehende Bericht soll einen Großteil bzw. die wichtigsten Punkte aufzeigen, die der Ausschuss<br />
behandelt oder in die Wege geleitet hat.<br />
a) Abwasserbeseitigung<br />
• Kläranlage – Erweiterung/Sanierung - Entscheidung Gemeinde Wartberg über Beteiligung<br />
bzw. weitere Vorgangsweise<br />
• Kanalgebührenordnung – 5. Novelle (Anpassung Gebühren)<br />
b) Abfall<br />
• Abfallgebühren – Erhöhung<br />
• Biomüll (Kostenbelastung für Gemeinde)<br />
• Diskussion Christbaumentsorgung<br />
b) Klimabündnis/Energie<br />
• Klimabündnis – Termine – Jahresplan Jänner <strong>2004</strong><br />
d) Sonstiges<br />
• Regenrückhaltebecken „Auwiese“<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Umweltausschussobm. GV Gierlinger berichtet im Sinne des Sachverhalts und erläutert den<br />
vorliegenden Bericht vom 17.03.<strong>2004</strong> (lt. Umweltausschusssitzung vom 19.04.<strong>2004</strong>).<br />
Bgm. Kürnsteiner meint, dass die Bio-Mülltonne sicher nicht in Frage gestellt werden soll, aber<br />
über den Aufteilungsschlüssel der beteiligten Gemeinden (Aufteilung nach Einwohnern) bei der<br />
Seite 8
Kompostieranlage in Wartberg muss sicher wieder einmal nachgedacht werden, da sich hierbei für<br />
uns sicher ein Nachteil ergibt.<br />
Keine weiteren Wortmeldungen – der Bericht wird damit zur Kenntnis genommen.<br />
zu 6<br />
Bezirkssportausschuss Freistadt - Ansuchen um Bewilligung "Sportcent"<br />
Vorlage: AV/0<strong>02</strong>/<strong>2004</strong>/1<br />
Sachverhalt:<br />
Die Bezirkshauptmannschaft Freistadt, Bezirkssportausschuss, hat mit Schreiben vom 22.03.<strong>2004</strong>,<br />
Sport01-10-<strong>2004</strong>, um die Gewährung des „Sportcent“ ersucht.<br />
Es wird vorgeschlagen, einen Betrag von € 0,04 pro Einwohner für das Jahr <strong>2004</strong> zu leisten. Es<br />
ergibt sich daraus eine Summe von € 68,16.<br />
Begründet wird das Ansuchen damit, dass mit dieser Förderung Bezirkssportwettkämpfe finanziert<br />
werden sollen. Ohne entsprechende Förderung könnten diese Veranstaltungen nicht abgehalten<br />
werden.<br />
Der Gemeinderat hat zuletzt am 26.06.2003 den Sportcent mit € 0,04 pro Einwohner bewilligt.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Sportausschussobm.-Stv. GR Zillner Almut berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den<br />
einstimmigen Antrag (lt. Sitzung vom 15.04.<strong>2004</strong>), den Sportcent in Höhe von € 0,04 pro<br />
Einwohner, das sind in Summe € 68,16, für das Jahr <strong>2004</strong> zu gewähren.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Beschluss:<br />
Der Sportcent in Höhe von € 0,04 pro Einwohner, das sind in Summe € 68,16, wird für das<br />
Jahr <strong>2004</strong> gewährt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu 7<br />
Sommerkindergarten - Gallneukirchen - Kostenübernahme<br />
Vorlage: AV/083/<strong>2004</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Die Pfarrcaritas führt gemeinsam mit der Gemeinde Gallneukirchen einen Sommerkindergarten<br />
durch.<br />
Geplant ist, dass im Zeitraum 26.07. – 27.08.<strong>2004</strong> im Kindergarten „St. Martin“, Feldweg, in<br />
Gallneukirchen dieser Sommerkindergarten abgewickelt wird.<br />
Folgende Kosten sind als Elternbeiträge vorgesehen:<br />
1 Woche 44,00 €<br />
2 Wochen 88,00 €<br />
3 Wochen 132,00 €<br />
4 od. 5 Wochen 160,00 €<br />
Die Gemeinde Gallneukirchen hat für ihren Bereich festgelegt, dass für jene Kinder, die den Regelkindergarten<br />
in Gallneukirchen besuchen, der Differenzbetrag zum normalen Elternbeitrag von<br />
der Gemeinde übernommen wird.<br />
Seite 9
Für die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> wären folgende Kosten zu erwarten, wenn man vom aktuellen<br />
Elternbeitrag (€ 62,00 pro Monat = € 15,50 pro Woche) ausgeht:<br />
Zeitraum Anteil Eltern Anteil Gemeinde Gesamt<br />
1 Woche 15,50 28,50 44,00<br />
2 Wochen 31,00 57,00 88,00<br />
3 Wochen 46,50 85,50 132,00<br />
4 od. 5Wochen 62,00 98,00 160,00<br />
Hinweis: Die Kinder müssen von den Eltern selbst in den Kindergarten gebracht und abgeholt<br />
werden. Die Kosten für die Mittagsbetreuung (Essen) müssen ebenfalls von den Eltern übernommen<br />
werden.<br />
Die Kostenübernahme soll ebenfalls nur für Kinder aus der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> beschlossen<br />
werden, die auch den Kindergarten in <strong>Unterweitersdorf</strong> besuchen.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Kindergartenausschussobm.-Stv. GR Zillner Almut berichtet im Sinne des Sachverhalts und<br />
stellt namens des Ausschusses (Sitzung vom 15.04.<strong>2004</strong>) den einstimmigen Antrag, die Kostenübernahme<br />
sachverhaltsgemäß zu beschließen.<br />
Bgm. Kürnsteiner hält fest, dass es sich hierbei um eine wichtige Einrichtung handelt und dass in<br />
den letzten 2 Jahren dieses Angebot von 2-3 Kindern angenommen wurde.<br />
Beschluss:<br />
Die Kostenübernahme für den Sommerkindergarten wird sachverhaltsgemäß beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu 8<br />
Hackl Dorothea - Errichtung konsensloses Gebäude - Beseitigungsauftrag; Berufungsentscheidung<br />
Vorlage: AV/060/2003<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben vom 22.04.2003 hat der Wasserverband Mühlviertel der Gemeinde mitgeteilt, dass<br />
Frau Hackl ein konsensloses Bauwerk im Schutzstreifen der Fernwasserleitung errichtet hat und<br />
eine nachträgliche Baubewilligung nicht erteilt werden kann, da die Fernwasserleitungstrasse im<br />
rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde eingetragen ist und daher diesem widerspricht.<br />
Mit Bescheid vom 30.10.2003 wurde daher Frau Hackl Dorothea von der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
aufgetragen, das konsenslose Gebäude binnen einer Frist von 8 Wochen nach Rechtskraft<br />
des Bescheides zu beseitigen, da das Gebäude auf dem Schutzstreifen der Fernwasserleitung errichtet<br />
wurde.<br />
Innerhalb der gesetzlichen Frist hat Frau Hackl Dorothea eine Berufung mit folgender Begründung<br />
eingebracht:<br />
In Unkenntnis der Wichtigkeit einer Hütte von derart geringer Größe und des genauen Verlaufes<br />
der Fernwasserleitung, die auf meinem Grundstück, Nr. 539, KG <strong>Unterweitersdorf</strong>, 110 m Länge<br />
bzw. 550 m² (2,5 m Bauverbot beiderseits der Leitungsachse) Bauland beansprucht, wurde dieses<br />
kleine Objekt errichtet.<br />
Für den aktuellen Anspruch des Fernwasserverbandes vermutlich nicht mehr relevant, möchte ich<br />
Seite 10
dennoch deponieren: Mir ist nicht einsichtig, warum der Fernwasserverband privates Bauland beansprucht<br />
und rigorose Maßnahmen festlegt, obwohl angrenzend in ganzer Länge des Grundstückes<br />
der Hofbauerweg (öffentl. Gut) verläuft, der zur Verlegung der Leitung die Alternative gewesen<br />
wäre.<br />
Es wäre sehr zu bedauern, wenn es zu keiner anderen Lösung des Problems kommen könnte, als<br />
zu der im Bescheid erwähnten, weil überdies im Fall eines Leitungsschadens eine geringfügige<br />
Umgehung auf meinem sowieso beanspruchten Bauland möglich wäre.<br />
Nachträglich hat Fr. Hackl im Schreiben vom 22.04.<strong>2004</strong> noch angeführt, dass es ein Gespräch<br />
mit der Gemeinde über die Errichtung der Hütte gegeben hat (keine Ablehnung, sofern keine optische<br />
Störung).<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes „Fernwasserversorgung Mühlviertel“:<br />
In der Stellungnahme vom 13.04.<strong>2004</strong> wird folgendes ausgeführt:<br />
⇒ Das Bauwerk ist keine Hütte, sondern ein massives Gebäude mit 11 m².<br />
⇒ Hr. Steffl wurde bereits in der Bauphase auf die Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht – das<br />
Gebäude wurde trotzdem fertiggestellt<br />
⇒ Auf Grund der technischen Voraussetzungen mussten die Leitungen beim Bau (1975/76) auf<br />
Privatgrund verlegt werden.<br />
⇒ Grundbesitzer wusste über Leitung bescheid (Servitut)<br />
⇒ Wenn das Bauwerk nicht entfernt wird, besteht bei einem Rohrbruch bzw. Kabelschaden eine<br />
erhebliche Behinderung (Beseitigung sehr aufwendig, Wasserversorgung für 60.000 – 65.000<br />
Personen ist dann nicht gesichert.<br />
⇒ Umlegung der Leitung ist bei einem Eintritt eines Schadens nicht möglich (viele Bögen).<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Planungsausschusses<br />
(Sitzung vom 19.04.<strong>2004</strong>) den einstimmigen Antrag, folgenden Bescheid zu beschließen:<br />
Bescheid<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> hat sich mit Ihrer Berufung vom 10.11.2003<br />
gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 30.10.2003, AZ. 300/3-2003/1, in der Sitzung am<br />
22.04.<strong>2004</strong> befasst und es ergeht nachfolgender<br />
Spruch:<br />
Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen, der Bescheid des Bürgermeisters wird bestätigt<br />
und der Beseitigungsauftrag bleibt somit vollinhaltlich aufrecht. Das bewilligungslos errichtete<br />
Gebäude ist daher binnen einer Frist von 8 Wochen nach Rechtskraft dieses Bescheides<br />
zu beseitigen.<br />
Rechtsgrundlagen:<br />
§ 66 (4) AVG in Verbindung mit den §§ 95 (1) O.ö. Gemeindeordnung 1999, LGBl.Nr. 91/1990<br />
idgF. bzw. § 49 (1) O.ö. Bauordnung 1994 idF. LGBl.Nr. 70/1998 idgF.<br />
Begründung:<br />
Mit Schreiben vom 22.04.2003 hat der Wasserverband „Fernwasserversorgung Mühlviertel“ mitgeteilt,<br />
dass Sie auf dem Grundstück 539, KG <strong>Unterweitersdorf</strong>, ein konsensloses Gebäude auf<br />
dem Schutzstreifen der Fernwasserleitung errichtet haben.<br />
Im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan Nr. 4 der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> ist das gegen-<br />
Seite 11
ständliche Grundstück zwar als „Bauland-Wohngebiet“ ausgewiesen, jedoch verläuft im nördlichen<br />
Bereich über das Grundstück die Wasserleitung des Wasserverbandes „Fernwasserversorgung<br />
Mühlviertel“. Im Wasserrechtsbescheid des Landes Oberösterreich vom 22.06.1973 wird<br />
unter Punkt 19 folgendes ausgeführt:<br />
Im unmittelbaren Bereich der Rohrleitung, d.i. in einem Abstand von 2,50 m beiderseits der<br />
Leitungsachse, sowie bei den Rohrleitungen selbst dürfen keine Hoch- und Tiefbauten errichtet<br />
und keine Sprengungen vorgenommen werden. Bepflanzungen dürfen erst außerhalb des vorangeführten<br />
Bereiches vorgenommen werden.<br />
Auf Grund dieser Tatsache, da das gegenständliche Gebäude innerhalb des Schutzstreifens errichtet<br />
wurde und die Wasserleitung auch im Flächenwidmungsplan ersichtlich ist, hat der Bürgermeister<br />
mit Bescheid vom 30.10.2003 einen Beseitigungsauftrag gemäß § 49 Abs. 1 Oö. Bauordnung<br />
1994 erteilt. Die Möglichkeit einer nachträglichen Bewilligung konnte nicht eingeräumt<br />
werden, da das Gebäude, wie erwähnt, im Widerspruch zum Flächenwidmungsplan steht. Weiters<br />
wurde eine Frist von 8 Wochen, nach Rechtskraft des Bescheides, zur Beseitigung des Gebäudes<br />
eingeräumt.<br />
Gegen diesen Bescheid des Bürgermeister haben Sie innerhalb der gesetzlichen Frist mit Schreiben<br />
vom 10.11.2003 das Rechtsmittel der Berufung eingebracht.<br />
In dieser Berufung führen Sie folgendes aus:<br />
„In Unkenntnis der Wichtigkeit einer Hütte von derart geringer Größe und des genauen Verlaufes<br />
der Fernwasserleitung, die auf meinem Grundstück, Nr. 539, KG <strong>Unterweitersdorf</strong>, 110 m Länge<br />
bzw. 550 m² (2,5 m Bauverbot beiderseits der Leitungsachse) Bauland beansprucht, wurde dieses<br />
kleine Objekt errichtet.<br />
Für den aktuellen Anspruch des Fernwasserverbandes vermutlich nicht mehr relevant, möchte ich<br />
dennoch deponieren: Mir ist nicht einsichtig, warum der Fernwasserverband privates Bauland<br />
beansprucht und rigorose Maßnahmen festlegt, obwohl angrenzend in ganzer Länge des Grundstückes<br />
der Hofbauerweg (öffentl. Gut) verläuft, der zur Verlegung der Leitung die Alternative<br />
gewesen wäre.<br />
Es wäre sehr zu bedauern, wenn es zu keiner anderen Lösung des Problems kommen könnte, als zu<br />
der im Bescheid erwähnten, weil überdies im Fall eines Leitungsschadens eine geringfügige Umgehung<br />
auf meinem sowieso beanspruchten Bauland möglich wäre.“<br />
Zu Ihren Ausführungen in der Berufung wird festgestellt, dass die Verlegung der Fernwasserleitung<br />
über ihr Grundstück, wie vorher bereits angeführt, seitens der Wasserrechtsbehörde bewilligt<br />
wurde. In diesem Bescheid wurde die private Grundinanspruchnahme und auch das „Bauverbot“<br />
2,5 m beiderseits der Leitungsachse festgelegt. Warum die Verlegung der Wasserleitung nicht im<br />
öffentlichen Gut erfolgte, kann seitens der Berufungsbehörde nicht beurteilt werden.<br />
In weiterer Folge wurde der Bestand dieser Wasserleitung auch im Flächenwidmungsplan Nr. 4<br />
der Gemeinde ausgewiesen.<br />
Auf Grund dieser Tatsachen müssen Sie in Kenntnis der Lage der Wasserleitung gewesen sein.<br />
Zu Ihren Ausführungen, die Leitung bei einem Schaden umzulegen, hat der Wasserverband<br />
„Fernwasserversorgung Mühlviertel“ folgendes mitgeteilt:<br />
⇒ Das Bauwerk ist keine Hütte, sondern ein massives Gebäude mit 11 m².<br />
⇒ Bereits in der Bauphase wurde auf die Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht – das Gebäude<br />
wurde trotzdem fertiggestellt<br />
⇒ Auf Grund der technischen Voraussetzungen mussten die Leitungen beim Bau (1975/76) auf<br />
Privatgrund verlegt werden.<br />
⇒ Grundbesitzer wusste über Leitung bescheid (Servitut)<br />
Seite 12
⇒ Wenn das Bauwerk nicht entfernt wird, besteht bei einem Rohrbruch bzw. Kabelschaden eine<br />
erhebliche Behinderung (Beseitigung sehr aufwendig, Wasserversorgung für 60.000 – 65.000<br />
Personen ist dann nicht gesichert.<br />
⇒ Umlegung der Leitung ist bei einem Eintritt eines Schadens nicht möglich (viele Bögen).<br />
Zusammenfassend wird daher festgestellt, dass das konsenslose Gebäude im Widerspruch zum<br />
rechtswirksamen Flächenwidmungsplan Nr. 4 der Gemeinde steht und eine nachträgliche Bewilligung<br />
nicht möglich ist.<br />
Der Bescheid des Bürgermeisters wird daher vollinhaltlich bestätigt, es war daher spruchgemäß zu<br />
entscheiden und die Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist aufzutragen.<br />
Vorstellungsbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid ist die Vorstellung zulässig, die nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung<br />
dieses Bescheides schriftlich oder nach Maßgabe der bei der Behörde zur Verfügung stehenden<br />
Mittel auch telegrafisch, fernschriftlich oder sonst automationsunterstützt beim Gemeindeamt<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong> eingebracht werden kann.<br />
Bgm. Kürnsteiner bringt noch ein Schreiben (Nachtrag zum Einspruch gegen den Bescheid vom<br />
30.10.2003) von Fr. Hackl vom 22.04.<strong>2004</strong> zur Kenntnis. Im Schreiben wird ausgeführt, dass der<br />
Errichtung ein Gespräch zwischen Bürgermeister, Amtsleiter und meinem Vater Friedrich Steffl<br />
vorangegangen war, demzufolge es keine Ablehnung gab, sofern die Hütte keine optische Störung<br />
sei. Dazu führt er und Gde.Sekr. Matzinger an, dass es ein derartiges Gespräch oder Lokalaugenschein<br />
nicht gegeben hat.<br />
Gde.Sekr. Matzinger erläutert die Situation näher und betont, dass eine Umlegung der Leitung<br />
bei einem Rohrbruch sehr problematisch wäre.<br />
GR Barnreiter stellt fest, dass ein paar Argumente nicht von der Hand zu weisen sind, zum einen<br />
sieht er momentan keine ernsthafte Gefährdung der Leitung – diese könnte im Ernstfall umgelegt<br />
werden – und zum anderen, dass es eine Besichtigung auf dem Grundstück seitens der Gemeinde<br />
(Bürgermeister, Amtsleiter) gegeben haben soll.<br />
Bgm. Kürnsteiner betont, dass es auch im Falle eines Lokalaugenscheines sicher keine Zustimmung<br />
gegeben hätte und außerdem hat eine Besichtigung erst nach der Errichtung des Bauwerks<br />
mit dem Obmann des FWVB stattgefunden. Die zuständigen Herren des FWVB vertreten den<br />
Standpunkt, dass es dort keinen Konsens geben kann. Das Bauwerk erst im Ernstfall zu entfernen,<br />
ist für sie kein Thema, auf das lassen sie sich nicht ein.<br />
GV Brandstetter gibt bekannt, dass auch Hr. Taubinger sämtliche Bäume, die auf einer Leitung<br />
gestanden sind, entfernen musste, da die Trasse lt. FWVB frei bleiben muss.<br />
Bgm. Kürnsteiner erklärt sich bei der Abstimmung für befangen, da über den Bescheid des<br />
Bürgermeisters zu entscheiden ist.<br />
Beschluss:<br />
Der vorliegende Bescheid wird beschlossen und damit wird die Berufung als unbegründet<br />
abgewiesen, der Bescheid des Bürgermeisters wird bestätigt und der Beseitigungsauftrag bleibt<br />
somit vollinhaltlich aufrecht. Das bewilligungslos errichtete Gebäude ist daher binnen einer<br />
Frist von 8 Wochen nach Rechtskraft dieses Bescheides zu beseitigen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: 17 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung (GR Barnreiter) – Bgm. befangen<br />
Seite 13
zu 9<br />
Flächenwidmungsplan-Änderungsanträge<br />
Vorlage: AV/072/<strong>2004</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Folgende Änderungswünsche zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 sind beim Gemeindeamt eingelaufen<br />
und wurden vom Ausschuss bisher vertagt:<br />
⇒ Langwieser Friedrich (24.01.20<strong>02</strong>) – Gauschitzberg – Parz. 2978 (im EWK nicht vorgesehen,<br />
bereits mehrmals negativ beurteilt<br />
⇒ Taubinger Kurt und Herta (06.<strong>02</strong>.20<strong>02</strong>) – Bereich Tiefenbachweg - 2-3 Bauparzellen (im<br />
EWK nicht vorgesehen, Erweiterung)<br />
⇒ Preinfalk Rudolf und Helga (20.03.20<strong>02</strong>) – Bergstraße/Lusweg – Parz. 351, 352 (nicht im<br />
EWK vorgesehen)<br />
⇒ Plank Helmut, Sonnleitenweg 12 (29.07.20<strong>02</strong>) – Sonnleitenweg im Bereich 896/1 (2 Bauparzellen)<br />
– Änderung im EWK nicht vorgesehen<br />
⇒ Jachs Roland, Gusentalstraße 16 (23.01.2003) – Gusentalstraße/Niederleitenweg – Parz.<br />
400 zur Gänze in Bauland widmen (derzeit sind ca. 1.100 m² gewidmet)<br />
⇒ Katzmayr Jasmin, Franz Anton Gerstner-Weg 5, 4210 <strong>Unterweitersdorf</strong> (16.09.2003) – 1<br />
Parzelle (198/5) im Anschluss M. Schönerer-Weg<br />
⇒ Stiftinger Johann, Püchlstraße 22, 4210 <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
Teilfläche der Parzelle 597/1 (1 Parzellenreihe = 3 Parzellen) entlang des Panoramaweges<br />
⇒ Mischbaugebiet Stiftinger – Änderung einer Teilfläche von „MB“ auf „B“<br />
Derzeit ist die Fläche als „Mischbaugebiet“ gewidmet. Nunmehr soll der Betrieb „Huemer<br />
– Bohr- u. Schneidetechnik“ angesiedelt werden. Nunmehr soll geklärt werden, ob eine<br />
Umwidmung in „Betriebsbaugebiet“ möglich ist.<br />
Bisherige Festlegungen im Planungsausschuss: (lt. Sitzung vom 16.06.2003 bzw. <strong>02</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2004</strong>)<br />
• Langwieser – Widmung mit ÖEK nicht vereinbar - kein Verfahren einleiten (aussichtslos)<br />
• Taubinger – Realisierung der Widmung wird schwierig, da im ÖEK nicht vorgesehen<br />
• Preinfalk – Widmung mit ÖEK nicht vereinbar, Erweiterung nach „außen“<br />
• Plank – Widmung mit ÖEK nicht vereinbar, Erweiterung nach „außen“<br />
• Jachs – Erweiterung mit ÖEK vereinbar (1 Parzelle) – Einleitung Verfahren<br />
• Katzmayr – Erweiterung im ÖEK vorgesehen – Einleitung Verfahren<br />
• Stiftinger Johann - Widmung mit ÖEK nicht vereinbar, Erweiterung nach „außen“<br />
• Mischbaugebiet Stiftinger – Änderung der Widmung derzeit nicht notwendig (kein Bedarf)<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Planungsausschusses<br />
(Sitzung vom 19.04.<strong>2004</strong>) den einstimmigen Antrag, die Einleitung der Verfahren<br />
über folgende Änderungswünsche zu beschließen:<br />
• Jachs – Erweiterung mit ÖEK vereinbar (1 Parzelle)<br />
• Katzmayr – Erweiterung im ÖEK vorgesehen<br />
Er fügt noch ergänzend an, dass bei diesen beiden Änderungen eine positive Erledigung rasch<br />
möglich sein sollte. Bei anderen Änderungswünschen (z. B. Taubinger) wäre eine Änderung des<br />
ÖEK notwendig.<br />
Keine weiteren Wortmeldungen.<br />
Beschluss:<br />
Die Einleitung der Verfahren über folgende Änderungswünsche wird beschlossen:<br />
• Jachs – Erweiterung mit ÖEK vereinbar (1 Parzelle)<br />
Katzmayr – Erweiterung im ÖEK vorgesehen<br />
Seite 14
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu 10 Erweiterung und Umbau Volksschule samt Turnsaal und Kindergarten - Finanzierungsplan<br />
Nr. 4<br />
Vorlage: AV/080/<strong>2004</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat hat am 20.06.20<strong>02</strong> den 3. Finanzierungsplan mit Gesamtkosten von €<br />
2,884.513,00 beschlossen. Auf Grund der Änderungen bei der Planung des Kindergartens (2<br />
Gruppenräume über dem bestehenden Turnsaal und Aufstockung Verbindungstrakt zum Kindergarten<br />
lt. GR-Beschluss vom 16.12.20<strong>02</strong>) ergeben sich neue Gesamtkosten von € 3,132.373,00<br />
(Erhöhung um € 247.860,00). Nachdem nunmehr das Raumprogramm seitens des Landes genehmigt<br />
wurde, hat die Abt. Gemeinden einen neuen Finanzierungsplan (lt. Schreiben vom<br />
10.<strong>02</strong>.<strong>2004</strong>, Gem-311084/236-<strong>2004</strong>-Rei/Pl) übermittelt, der vom Gemeinderat beschlossen werden<br />
muss.<br />
Dieser Finanzierungsvorschlag lautet (mit geringfügigen Anpassungen der Gemeindeleistungen<br />
bzw. der Darlehensaufnahme) wie folgt:<br />
4. Finanzierungsplan<br />
Bezeichnung -1999 2000 2001 20<strong>02</strong> 2003 <strong>2004</strong> 2005 Summe 3. FinPlan<br />
Ausgaben<br />
Grunderwerb, Aufschlie. 81.464 11.333 0 0 0 10.000 0 1<strong>02</strong>.797 92.790<br />
Planung, Bauleitung 77.298 36.655 32.475 79.704 25.119 40.000 15.000 306.251 334.156<br />
Baumeister u. Prof. 170.203 372.474 83.576 588.081 296.190 700.000 36.830 2.247.354 2.126.907<br />
Einrichtung 38.858 33.463 37.789 34.857 210.961 70.000 0 425.928 247.090<br />
Außengestaltung, Sonst. 0 2.414 4.376 786 8.917 5.000 5.000 26.493 69.040<br />
Sonstiges 5.122 0 0 0 0 0 0 5.122 4.720<br />
Kptfz. an Untern. (Verg.) 2.382 3.500 2.038 666 4.842 3.000 2.000 18.428 9.810<br />
Summe Ausgaben 375.327 459.839 160.254 704.094 546.<strong>02</strong>9 828.000 58.830 3.132.373 2.884.513<br />
Einnahmen<br />
Entnahme Rücklage 18.677 0 0 0 0 0 0 18.677 18.680<br />
Anteilsbetrag o.H. 81.845 9.665 0 0 0 0 0 91.510 91.496<br />
Darlehenaufnahme 270.839 450.174 110.146 0 0 82.238 0 913.397 831.170<br />
Sonstige Einnahmen 0 0 433 26 0 0 0 459 432<br />
Landeszuschuß Sport 0 0 0 18.168 18.168 0 0 36.336 36.336<br />
Landeszuschuß KG 0 0 36.336 0 0 79.171 42.800 158.307 75.508<br />
Landeszuschuß Schule 0 0 0 363.364 254.355 239.820 857.539 857.539<br />
Bedarfszuweisung Schule 0 0 0 363.364 0 254.355 239.820 857.539 857.539<br />
Bedarfszuweisung KG 0 0 31.903 43.604 0 41.400 41.400 158.307 75.507<br />
Bedarfszuweisung Sport 0 0 0 18.168 18.168 0 0 36.336 36.336<br />
Rückersätze Ausgaben 3.966 0 0 0 0 0 0 3.966 3.970<br />
Summe Einnahmen 375.327 459.839 178.818 806.694 290.691 457.164 563.840 3.132.373 2.884.513<br />
Abgang/Überschuss 0 0 18.564 1<strong>02</strong>.600 -255.338 -370.836 505.010 0 0<br />
Seite 15
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Bauausschusses<br />
(Sitzung vom 19.04.<strong>2004</strong>) den einstimmigen Antrag, den vorstehenden Finanzierungsplan zu<br />
genehmigen.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Beschluss:<br />
Der vorstehende Finanzierungsplan wird sachverhaltsgemäß genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu 11 Erweiterung/Sanierung Kindergarten - Auftragsvergaben<br />
Vorlage: AV/081/<strong>2004</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.20<strong>02</strong> den Beschluss gefasst, die Erweiterung des<br />
Kindergartens mit der Planänderung (Belassung alter Turnsaal mit Aufstockung für Gruppenräume,<br />
Aufstockung Verbindungstrakt zum Kindergarten) durchzuführen.<br />
Aufgrund dieses Beschlusses wurde nunmehr folgende Ausschreibung durchgeführt:<br />
Heizung/Lüftung/Sanitär (beschränkt):<br />
Insgesamt wurden 4 Firmen zur Angebotslegung eingeladen und es haben 3 Firmen die Angebote<br />
abgegeben.<br />
Die Anbotöffnung fand am 13.<strong>02</strong>.<strong>2004</strong> mit folgendem Ergebnis statt (geprüfte Summen):<br />
1. Krieger & Pauzenberger, Rohr/Krems € 74.453,15<br />
2. ITS, Linz € 75.761,38<br />
3. Pichler, Katsdorf € 83.311,94<br />
Die Angebotssummen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.<br />
Die Kostenschätzung für diese Arbeiten lag bei € 83.340,00, wobei sich derzeit ein positiver Unterschied<br />
(unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzuges) von ~ € 8.700,00 ergibt.<br />
Die Angebote wurden durch das Technische Büro Feischl überprüft, wobei die geringfügigen Berichtigungen<br />
keine Änderungen der Reihung bei der Anbotöffnung ergeben haben.<br />
Es wird daher folgender Vergabevorschlag (lt. Schreiben vom 15.<strong>02</strong>.<strong>2004</strong>) für das Gewerk „Heizung/Lüftung/Sanitär“<br />
unterbreitet:<br />
Auftrag an den Bestbieter: Fa. Krieger-Pauzenberger, Rohr/Krems - € 74.453,15 inkl. MwSt.<br />
Fenster u. Alu-Portale (beschränkt):<br />
Insgesamt wurden 4 Firmen zur Angebotslegung eingeladen und es haben 4 Firmen die Angebote<br />
abgegeben.<br />
Die Anbotöffnung fand am 05.04.<strong>2004</strong> mit folgendem Ergebnis statt (geprüfte Summen):<br />
1. Kaun, St. Florian € 108.235,44<br />
2. IPM Schober, Wels/Thalheim € 130.774,46<br />
3. Dobler, Gallneukirchen € 134.873,35<br />
4. Actual, Traun € 138.933,00<br />
Seite 16
Die Angebotssummen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.<br />
Die Kostenschätzung für diese Arbeiten lag bei € 100.746,60, wobei sich derzeit ein negativer<br />
Unterschied (unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzuges) von ~ € 5.700,00 ergibt.<br />
Die Angebote wurden durch das Architektenbüro TEAM M überprüft, wobei sich keine Änderungen<br />
der Reihung bei der Anbotöffnung ergeben haben.<br />
Es wird daher folgender Vergabevorschlag (lt. Schreiben vom 06.04.<strong>2004</strong>) für das Gewerk „Fenster<br />
u. Alu-Portale“ unterbreitet:<br />
Auftrag an den Bestbieter: Fa. Kaun, St. Florian - € 108.235,44 inkl. MwSt.<br />
Errichtung Fotovoltaikanlage:<br />
Der Gemeinderat hat am 11.05.2000 die Errichtung einer Solaranlage für den Schulbereich beschlossen<br />
und den Auftrag an die Fa. Pichler, Katsdorf mit € 9.775,95 inkl. MwSt. erteilt.<br />
Nachdem die Errichtung der Solaranlage nunmehr mit der Erneuerung des Daches zur Diskussion<br />
stand, wurde darüber nochmals eingehend diskutiert. Bei dieser genaueren Erörterung wurde festgestellt,<br />
dass eine Solaranlage weniger sinnvoll erscheint, da der Warmwasserbedarf nicht gegeben<br />
ist und vor allem im Sommer nicht genutzt werden kann. Es wurde daher die Errichtung einer<br />
Fotovoltaikanlage zur Stromerzeugung ins Auge gefasst. Die Kosten dafür betragen € 17.172,00,<br />
wobei die Förderung € 9.300,00 beträgt, sodass Nettokosten von ca. 7.000,00 – 8.000,00 verbleiben.<br />
In einigen Diskussionen (Gemeinde-Architekten-Schule) wurde die Sachlage erörtert und<br />
man ist einhellig zur Auffassung gekommen, die Fotovoltaikanlage zu errichten, wobei der Aspekt,<br />
dass die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> eine Klimabündnisgemeinde ist, auch eingebracht wurde.<br />
Es wird daher vorgeschlagen, die Fa. Böck, Gallneukirchen, mit der Errichtung der Fotovoltaikanlage<br />
zu beauftragen. Die Kosten betragen lt. Anbot ca. € 17.000,00 (inkl. MwSt.)<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Bauausschusses<br />
(Sitzung vom 19.04.<strong>2004</strong>) den einstimmigen Antrag, die Auftragserteilung an die vorgeschlagenen<br />
Bestbieter vorzunehmen.<br />
GR Barnreiter stellt folgende Fragen bezüglich Errichtung Fotovoltaikanlage:<br />
Wie ist es möglich, die Solaranlage nicht zu errichten, wenn der Auftrag dafür bereits an die Fa.<br />
Pichler erteilt wurde?<br />
Weiters hat es auch einmal eine Diskussion über die Errichtung einer Hackschnitzelheizung (Pellets)<br />
gegeben, was aber abgelehnt wurde, weil es sich nicht rechnet. Wie rechnet sich dann die<br />
Installation einer Fotovoltaikanlage?<br />
Bgm. Kürnsteiner antwortet, dass die Errichtung der Solaranlage im Zuge der Sanierung vorgesehen<br />
war und ist dort nicht zur Ausführung gekommen.<br />
Zur zweiten Frage meint er, dass sich die Fotovoltaikanlage wahrscheinlich auch nicht rechnen<br />
wird. Es soll eher eine Demonstrationsanlage (Vorzeigeprojekt) werden, wobei auch eine Tafel<br />
zum Ablesen der Werte errichtet werden soll.<br />
GR Hametner Sieglinde meint, warum man sich nicht für eine Solaranlage mit Heizungseinbindung<br />
oder für eine Hackschnitzelheizung entschieden hat.<br />
Bgm. Kürnsteiner und Gde.Sekr. Matzinger erklären dazu, dass die Errichtung einer Solaranlage<br />
lt. Aussage von Fachleuten nicht sinnvoll ist (in den Sommermonaten kein Betrieb) und der<br />
Einbau einer Hackschnitzelheizung zu hohe Investitionskosten verursacht hätte.<br />
GV Gierlinger stellt fest, dass die damalige Entscheidung geprüft wurde, die Investitionskosten<br />
zu hoch gewesen wären und deshalb war das Projekt „Hackschnitzelheizung“ zu diesem Zeitpunkt<br />
nicht umzusetzen. Heute würde man vielleicht anders entscheiden (Klimabündnisgemeinde).<br />
Seite 17
Beschluss:<br />
Die Aufträge an die vorgeschlagenen Bestbieter werden erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu 12 Erweiterung/Sanierung Kindergarten - Auftrag Planung/Bauleitung für Haustechnik<br />
Vorlage: AV/082/<strong>2004</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat hat am 23.09.1998 das Büro IBS Skraban, Linz, mit der Planung/Bauleitung der<br />
Haustechnik für das Vorhaben „Sanierung/Erweiterung Volkschule/Kindergarten“ beauftragt.<br />
Leider musste der Vertrag mit dem Büro IBS seitens des Bürgermeisters am 23.12.2003 gekündigt<br />
werden. Grund war, dass für die Sanierung/Erweiterung des Kindergartens trotz mehrmaliger Aufforderung<br />
keine Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt wurde. Bereits beim Turnsaalbau gab<br />
es ähnliche Schwierigkeiten und Verzögerungen.<br />
Da die Ausschreibung der Arbeiten aber dringend war, da es ansonsten zu Bauverzögerungen gekommen<br />
wäre, wurde zwischenzeitig (auf Vermittlung des Architektenbüros TEAM M) das Büro<br />
Feischl, Taufkirchen, mit der Ausschreibung beauftragt.<br />
Das Büro Feischl hat nun einen Vertrag mit Datum vom 15.<strong>02</strong>.<strong>2004</strong> für die Planung und Bauleitung<br />
im Kindergartenbereich vorgelegt, wobei ein Honorar von € 5.365,12 inkl. MwSt. ausgewiesen<br />
wird.<br />
Honorarvergleich:<br />
Auftragssumme IBS € 35.013,77<br />
Abgerechnet IBS € 29.824,93<br />
Offen € 5.188,84<br />
Aus dieser Aufstellung ergibt sich, dass unter Berücksichtigung der Indexanpassung die ursprüngliche<br />
Auftragssumme nicht überschritten wird.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Bauausschusses<br />
(Sitzung vom 19.04.<strong>2004</strong>) den einstimmigen Antrag, den Auftrag Planung/Bauleitung für<br />
Haustechnik an das Büro Feischl lt. vorliegendem Vertrag bzw. Angebot zu erteilen.<br />
Er erläutert noch die Probleme mit dem Büro IBS Skraban im Detail.<br />
Keine weiteren Wortmeldungen.<br />
Beschluss:<br />
Der Auftrag Planung/Bauleitung für Haustechnik wird an das Büro Feischl lt. vorliegendem<br />
Vertrag bzw. Angebot erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Seite 18
zu 13 Betriebsstraße - Bachsteinerweg - Widmung bzw. Auflassung als öffentliche Verkehrsfläche<br />
Vorlage: AV/085/<strong>2004</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Im Zuge der Änderung des Flächenwidmungsplanes (Erweiterung Betriebsbaugebiet) „Hofermarkt“<br />
sind folgende straßenrechtliche Maßnahmen notwendig:<br />
1. Auflassung eines Teilstückes des „Güterweges Bachsteiner“. Da durch den Ausbau der Kreuzung<br />
„B310/A7/B125/Betriebsstraße“ bzw. der 3-spurigen Führung der B310 im Bereich der<br />
Einmündung des „Bachsteinerweges“ eine Querung der Bundesstraße nicht mehr möglich ist.<br />
Die Zufahrt zum „Bachsteinerweg“ kann daher nur mehr durch eine Anbindung an die „Betriebsstraße“<br />
sichergestellt werden.<br />
2. Verlängerung der „Betriebsstraße“ bis zum „Bachsteinerweg“. Im Zuge der Bauplatzbewilligung<br />
für das Grundstück 1230/3 (Hofermarkt) wurde das öffentliche Gut bis zum „Bachsteinerweg“<br />
verlängert. Das Teilstück ab der Betriebsstraße bis zur B 310 ist als öffentliche Verkehrsfläche<br />
aufzulassen.<br />
3. Nachdem die Grundbesitzer Rammer Heinrich u. Eva die Verlängerung der Betriebsstraße<br />
(1.182 m²) kostenlos in das öffentliche Gut abgetreten haben, soll die Auflassungsfläche des<br />
„Bachsteinerweges“ (473 m²) kostenlos an Rammer Heinrich u. Eva (Vereinigung mit Grundstück<br />
1230/3) übergeben werden. Seitens des Notars Dr. Gerhard Nothegger wurde daher eine<br />
entsprechende Abtretungsvereinbarung erstellt.<br />
Auf Grund dieser Vorgaben soll daher folgende Verordnung beschlossen werden:<br />
V e r o r d n u n g<br />
des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> vom _____________ betreffend der Widmung (Betriebsstraße)<br />
bzw. Auflassung (Bachsteinerweg) von öffentlichen Verkehrsflächen.<br />
Auf Grund der Bestimmungen des § 8 Abs. 2 Z. 1 und § 11 Abs. 3 des O.ö. Straßengesetzes 1991, LGBl.Nr. 84/1991<br />
idgF., in Verbindung mit dem § 40 Abs. 2 Z. 4 und § 43 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr. 91/1990<br />
idgF. wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Dieser Verordnung liegt der Katasteraplan der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> vom 05.<strong>02</strong>.<strong>2004</strong>, Az. 612-1/141, Maßstab<br />
1:1000, zugrunde.<br />
Der Plan liegt beim Gemeindeamt <strong>Unterweitersdorf</strong> während der Amtsstunden für jedermann zur Einsicht auf.<br />
§ 2<br />
Die im Plan (§ 1) rot gefärbte Fläche (Güterweg Bachsteiner) wird als öffentliche Verkehrsfläche aufgelassen.<br />
§ 3<br />
Die im Plan (§ 1) grün gefärbte Fläche (Betriebsstraße) wird als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und in die Straßengattung<br />
„Gemeindestraße“ eingereiht.<br />
§ 4<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 idgF. durch 2 Wochen kundgemacht und wird<br />
mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />
Weiters soll folgende Abtretungsvereinbarung beschlossen werden:<br />
abgeschlossen zwischen:<br />
1.) der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong>, 4210 <strong>Unterweitersdorf</strong>, Gusentalstraße 1a, als Verwalterin des öffentlichen<br />
Gutes und<br />
Seite 19
2.) Herrn Heinrich Rammer, geboren am 28.07.1953, und Frau Eva Rammer, geboren am 11.09.1958, beide 4210<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong>, Bachsteinerweg 2,<br />
wie folgt:<br />
I. VORBEMERKUNG<br />
(1) Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> als Verwalterin des öffentlichen Gutes ist Eigentümerin des Grundstückes<br />
2707/2 der KG 41115 <strong>Unterweitersdorf</strong>, vorgetragen in EZ. 219 Grundbuch 45115 <strong>Unterweitersdorf</strong>. Herr Heinrich<br />
und Frau Eva Rammer sind grundbücherliche Eigentümer des Grundstückes 1230/1 der KG 41115 <strong>Unterweitersdorf</strong>,<br />
vorgetragen in EZ. 99 Grundbuch 45115 <strong>Unterweitersdorf</strong>.<br />
(2) Entsprechend der Vermessungsurkunde des Geometers Dipl.-Ing. Harald Schumann in Wels vom 22.12.2003,<br />
GZ. 9364b, soll das Teilstück 2 des Grundstückes 2707/2 mit einem Flächenausmaß von 473 m² aus dem öffentlichen<br />
Gut entnommen und mit dem aus Grundstück 1230/1 neugebildeten Grundstück 1230/3 vereinigt werden.<br />
II. ÜBEREIGNUNG aus dem ÖFFENTLICHEN GUT<br />
(1) Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> überträgt hiermit unentgeltlich das unter Punkt I. Abs. 2 beschriebene Teilstück<br />
2 des Grundstückes 2707/2 der KG <strong>Unterweitersdorf</strong> mit einem Flächenausmaß von 473 m² zu gleichen Teilen an<br />
Herrn Heinrich und Frau Eva Rammer.<br />
(2) Herr Heinrich und Frau Eva Rammer übernehmen das Teilstück 2 des Grundstückes 2707/2 der KG <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
in ihr gleichteiliges Eigentum.<br />
III. RECHTSWIRKSAMKEIT<br />
(1) Diese Vereinbarung wird rechtswirksam mit allseitiger Unterfertigung.<br />
(2) Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> stellt fest, dass dieses Rechtsgeschäft keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung<br />
bedarf. Die Auflassung des Teilstückes 2 des Grundstückes 2707/2 der KG <strong>Unterweitersdorf</strong> als öffentliche Straße<br />
erfolgte mit Verordnung des Gemeinderates vom _________<br />
(3) Herr Heinrich und Frau Eva Rammer erklären an Eides statt, österreichische Staatsbürger zu sein.<br />
(4) Die Vertragsparteien erklären, dass die Rechtserwerbe nach dem OÖ. Grundverkehrsgesetz 1994 idF LGBl<br />
85/20<strong>02</strong> genehmigungsfrei zulässig sind. Den Unterzeichneten sind in vollem Umfang die Strafbestimmungen<br />
des § 35 OÖ. Grundverkehrsgesetz 1994 sowie allfällige zivilrechtliche Folgen einer unrichtigen Erklärung<br />
(Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäftes, Rückabwicklung) bekannt.<br />
IV. SONSTIGES<br />
(1) Diese Vereinbarung wird in einer Ausfertigung errichtet, welche für die Ehegatten Rammer bestimmt ist. Die<br />
Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> erhält eine auf Wunsch auch beglaubigte Kopie.<br />
(2) Die mit dem Vertragsabschluss und mit dessen Durchführung sowie dessen allfällige Vergebührung verbundenen<br />
Kosten tragen die Ehegatten Rammer.<br />
(3) Zu Abgabenbemessungszwecken wird der Wert der vertragsgegenständlichen Grundfläche mit € 5,80 pro Quadratmeter<br />
angegeben.<br />
V. EINVERLEIBUNGSBEWILLIGUNG<br />
Herr Heinrich und Frau Eva Rammer und die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> erteilen ihre ausdrückliche Einwilligung,<br />
dass auf Grund dieser Vereinbarung und des vorstehend angeführten Teilungsplanes in EZ. 219 GB 41115 <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
das Teilstück 2 des Grundstückes 2707/2 ab- und zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ. 99 GB 41115 <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
oder einer für das Grundstück 1230/3 im Grundbuch 41115 <strong>Unterweitersdorf</strong> neu eröffneten Einlage<br />
unter Einbeziehung in das Grundstück 1230/3 zugeschrieben werde.<br />
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Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Straßenausschusses<br />
(Sitzung vom 19.04.<strong>2004</strong>) den einstimmigen Antrag, die vorstehende Verordnung<br />
und die Abtretungsvereinbarung zu genehmigen.<br />
GR Pachner stellt die Frage, ob ein Ausfahren vom Bachsteinerweg dann nicht mehr möglich ist<br />
und ob ein Ausfahren vom Hofer-Markt kommend Richtung Pregarten nicht vorgesehen ist.<br />
Gde.Sekr. Matzinger erklärt dazu, dass ein Ausfahren vom Bachsteinerweg nicht mehr möglich<br />
ist (keine Bewilligung der Straßenverwaltung) und auch ein Ausfahren vom Hofer-Markt Richtung<br />
Pregarten nicht vorgesehen ist, da man wieder eine zusätzliche Einfädelungsspur errichten<br />
müsste.<br />
Abschließend wird noch über die Ampelerrichtung bei der Radingdorfer-Kreuzung diskutiert.<br />
Beschluss:<br />
Die vorstehende Verordnung und die Abtretungsvereinbarung werden genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu 14 WVA BA04 und Kanal BA 10 - Vergabe Arbeiten<br />
Vorlage: AV/088/<strong>2004</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Folgende Projekte sind von der Ausschreibung bzw. Vergabe betroffen:<br />
⇒ Kanal BA 10 – Erweiterung Betriebsbaugebiet Radingdorf (Hofermarkt),<br />
Mischbaugebiet Stiftinger und Dorfblick samt Straßenbau (lt.<br />
GR-Grundstzbeschluss vom 12.<strong>02</strong>.<strong>2004</strong>)<br />
⇒ WVA BA 04 – Erweiterung Leitungsnetz (Projekt Sanierung/Erweiterung Wasserleitung<br />
lt. GR-Grundsatzbeschluss vom 23.06.1999)<br />
Entsprechend dieser Grundsatzbeschlüsse bzw. der Planungsaufträge hat das Büro Eitler & Partner<br />
die öffentliche Ausschreibung durchgeführt.<br />
Die Ausschreibung erfolgte in der Amtlichen Linzer Zeitung (Ausgabe Nr. 3/<strong>2004</strong> vom<br />
05.<strong>02</strong>.<strong>2004</strong>), die Anbotöffnung fand am 05.03.<strong>2004</strong> im Gemeindeamt statt.<br />
Ergebnis:<br />
Firma<br />
Betrag inkl.<br />
MwSt. €<br />
Rang<br />
Leyrer + Graf Bauges.m.b.H., 4030 Linz 536.296,75 1.<br />
Teerag-Asdag AG, 4<strong>02</strong>1 Linz 562.533,12 2.<br />
Team Bau GmbH, 4470 Enns 690.061,19 3.<br />
Seite 21
Ing. Hans Kern, Gs.m.b.H., 4284 Tragwein 705.184,50 4.<br />
Alpine-Mayreder Bau GmbH, 3300 Amstetten 708.274,82 5.<br />
A. Zaussinger, Bau- u. Transporte Ges.mb.H.,<br />
4273 Unterweißenbach 711.480,00 6.<br />
Zehetner Hoch- u. Tiefbau GmbH., 3300 Amstetten<br />
730.550,69 7.<br />
Held & Francke Bauges.m.b.H. & Co KG,<br />
4030 Linz 779.206,62 8.<br />
C. Peters, Bauges.m.b.H. & Co KG, 4<strong>02</strong>0 Linz 985.249,87 9.<br />
Das Büro Eitler & Partner hat die Angebote geprüft, wobei keine Änderungen hinsichtlich Reihung<br />
eingetreten sind. Im Schreiben vom 25.03.<strong>2004</strong> wird daher die Fa. Leyrer + Graf zur Auftragserteilung<br />
vorgeschlagen.<br />
Aufteilung der Auftragssumme:<br />
⇒ ABA BA 10 193.956,26<br />
⇒ WVA BA 04 296.786,77<br />
⇒ Straßenbau 45.553,72<br />
Die Zustimmung des Landes zur Vergabe liegt mit Schreiben vom 20.04.<strong>2004</strong> (W-AW-<br />
410181/251-<strong>2004</strong>-Rm/Jd) vor.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Wasserleitungsausschusses<br />
(Sitzung vom 19.04.<strong>2004</strong>) den einstimmigen Antrag, den Auftrag an die Fa. Leyrer<br />
& Graf lt. Sachverhalt zu erteilen.<br />
GV Gierlinger stellt die Frage, ob für die Realisierung des Mischbaugebietes Stiftinger vorerst<br />
keine Maßnahmen gesetzt werden.<br />
Bgm. Kürnsteiner bestätigt dies, aber sobald wieder Interesse besteht und solange der Auftrag<br />
läuft, kann es realisiert werden.<br />
GV Reiter meint, ob es sein könnte, dass die Fa. Teerag-Asdag bei Nichtrealisierung des MB Stiftinger<br />
billiger wäre als die Fa. Leyrer & Graf, was von Gde.Sekr. Matzinger ausgeschlossen<br />
wird.<br />
GR Matzinger Johannes gibt bekannt, dass das Projekt für die Gemeinde günstig ist, weil die<br />
Wasser- und Kanalprojekte gefördert werden und das Angebot der Fa. Leyrer & Graf für den<br />
Straßenbau, der nicht gefördert wird, äußerst günstig ist.<br />
Beschluss:<br />
Der Auftrag an den Bestbieter, die Fa. Leyrer & Graf, wird lt. Sachverhalt erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Seite 22
zu 15 Brandstötter Mathilde - Berufung gegen die Ablehnung von der Ausnahme von den Aufschließungsbeiträgen<br />
Parz. 303<br />
Vorlage: AV/091/<strong>2004</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> hat mit Bescheid vom 11.12.2003, Zl. 060-303, Frau Brandstötter<br />
Mathilde Aufschließungsbeiträge gemäß § 25 Oö. Raumordnungsgesetz für das Grundstück 303<br />
wie folgt vorgeschrieben:<br />
1) Verkehrsflächenbeitrag - € 2.731,63.<br />
2) Kanalisations- und Wasserversorgungsanlage - € 4.998,45.<br />
Die Begründung dafür lautete:<br />
Gemäß § 25 (1) Oö. ROG 1994 hat die Gemeinde dem Eigentümer eines im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan<br />
als Bauland ausgewiesenen, jedoch unbebauten Grundstücks/Grundstückteils,<br />
je nach tatsächlicher Aufschließung (Kanal/Wasser/Verkehrsfläche) einen Aufschließungsbeitrag<br />
vorzuschreiben.<br />
Ihr Grundstück Nr. 303, KG <strong>Unterweitersdorf</strong>, ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der<br />
Gemeinde als Wohngebiet: somit als Bauland (§ 21 Oö. ROG 1994) ausgewiesen. Dieses/r<br />
Grundstück/Grundstücksteil ist unbebaut, d.h. es befindet sich darauf weder ein Hauptgebäude,<br />
noch wurde mit dem Bau eines solchen Gebäudes tatsächlich begonnen, noch bildet das Grundstück<br />
mit einer unmittelbar angrenzenden bebauten Liegenschaft eine untrennbare wirtschaftliche<br />
Einheit (§ 25 Abs. 3 Oö. ROG 1994).<br />
Es besteht eine verkehrsmäßige Erschließung Ihres Grundstückes/Grundstückteils über die öffentliche<br />
Verkehrsfläche der Gemeinde (§ 25 Abs. 4 Z 3 Oö. ROG 1994 idF der Oö. ROG-Novelle<br />
1999).<br />
Antrag um Ausnahme<br />
Mit Schreiben vom 23.01.<strong>2004</strong> hat Frau Brandstötter Mathilde innerhalb der gesetzlichen Frist<br />
einen Antrag um Ausnahme für die Aufschließungsbeiträge gem. §§ 25ff Oö. ROG 1994 mit<br />
der Begründung eingebracht, dass einer solchen Ausnahme die Interessen einer geordneten Siedlungspolitik<br />
nicht entgegenstehen und das Grundstück auch keine Baulücke darstellt.<br />
Ablehnung der Ausnahme<br />
Mit Bescheid vom 15.03.<strong>2004</strong>, Zl.060-303, wurde seitens der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> die<br />
Ausnahme der Aufschließungsbeiträge mit folgender Begründung abgelehnt:<br />
Gemäß § 27 Oö. ROG 1994 idgF. hat die Gemeinde mit Bescheid eine Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag<br />
zu erteilen, wenn<br />
1. dies der Grundeigentümer binnen vier Wochen nach Zustellung der Vorschreibung beantragt,<br />
2. den Interessen einer geordneten Siedlungsentwicklung, insbesondere solche, die im örtlichen<br />
Entwicklungskonzept zum Ausdruck kommen, nicht entgegenstehen und<br />
3. das Grundstück keine Baulücke darstellt. Eine Baulücke ist eine in geschlossen bebauten<br />
Gebieten zwischen bebauten Grundstücken liegende unbebaute Grundfläche, die zur Sicherung<br />
der geordneten Bebauung des Gebietes bebaut werden sollte.<br />
Zum gegenständlichen Grundstück wird festgestellt, dass dieses im Ortszentrum von <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
im Nahbereich der Volksschule und des Kindergartens liegt. Im örtlichen Entwicklungskonzept<br />
wird im Problem-, Ziel- und Maßnahmenkatalog hinsichtlich Siedlung folgendes ausge-<br />
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führt:<br />
„Die Wohnbebauung soll sich in Zukunft auf den Hauptsiedlungsraum Unterweitersorf,<br />
Reitern und Bergen konzentrieren.“<br />
Weiters würde eine Ausnahmebewilligung vor allem dem § 2 des Oö. Raumordnungsgesetzes<br />
(Raumordnungsziele und Grundsätze) widersprechen, da eine geordnete Siedlungsentwicklung im<br />
Bereich „An der Mauth“ nicht mehr gewährleistet wäre. Vor allem die Tatsache, dass im Bebauungsplan<br />
Nr. 11 die Parzellierung gemeinsam mit den Nachbargrundstücken 298/3 und 304/2 geplant<br />
ist. Sollte nunmehr eine Ausnahmebewilligung erteilt werden, so wäre teilweise auch die<br />
Entwicklung bzw. Bebauung dieser Nachbargrundstücke nicht möglich.<br />
Zusammenfassend wird daher festgehalten, dass eine Ausnahmebewilligung einer geordneten<br />
Siedlungsentwicklung im Bereich „An der Mauth“ widersprechen würde und auch dem örtlichen<br />
Entwicklungskonzept entgegenstehen.<br />
Berufung<br />
Mit Schreiben vom 29.03.<strong>2004</strong> wurde von Frau Brandstötter Mathilde innerhalb der gesetzlichen<br />
Frist die Berufung gegen den Bescheid „Ablehnung der Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag“<br />
vom 15.03.<strong>2004</strong>, Zl. 060-303, eingebracht, wobei dies wie folgt begründet wurde:<br />
Für die Gewährung der Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag gemäß § 27 ROG 1994 sind neben<br />
der fristgerechten Einbringung des Antrages vor allem zwei Kriterien für die Beurteilung maßgebend.<br />
So ist die Gewährung der Ausnahme im Falle einer Baulücke nicht zulässig. Beim Grundstück<br />
Nr. 303 handelt es sich um eine Fläche von mehr als 2000 m². Gemäß den Erläuterungen<br />
zum OÖ. Raumordnungsgesetz 1994 ist von einer Baulücke dann zu sprechen, wenn das Flächenausmaß<br />
im Regelfall ein oder zwei Bauplätze, das sind etwa 2.000 m², nicht überschreitet. Bei<br />
darüber hinaus gehenden Flächengrößen liegt die sogenannte „Enklave“ vor.<br />
Daraus ist schlüssig zu folgern, dass das Grundstück Nr. 303 unzweifelhaft keine Baulücke im<br />
Sinne des Raumordnungsgesetzes darstellt, welche die Ausnahmegewährung ausschließen würde.<br />
Das zweite wichtige Kriterium für die Ausnahmegewährung besagt, dass diese den Interessen einer<br />
geordneten Siedlungsentwicklung, insbesondere solchen, die im örtlichen Entwicklungskonzept<br />
zum Ausdruck kommen, nicht entgegenstehen.<br />
Dazu verweist die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> in ihrer Begründung auf das örtliche Entwicklungskonzept,<br />
das hierzu folgendes ausführt: “Die Wohnbebauung soll sich in Zukunft auf den<br />
Hauptsiedlungsraum <strong>Unterweitersdorf</strong>, Reitern und Bergen konzentrieren“. Nach der Argumentation<br />
der Gemeinde wäre bei Gewährung der Ausnahme eine geordnete Siedlungsentwicklung im<br />
Bereich „An der Mauth“ nicht mehr gewährleistet, zumal im Bebauungsplan Nr. 11 die Parzellierung<br />
gemeinsam mit den Nachbargrundstücken 298/3 und 304/2 geplant ist.<br />
Dazu wird zunächst meinerseits bemerkt, dass auch für das Nachbargrundstück Nr. 304/2 der Antrag<br />
auf Gewährung der Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag gestellt wurde.<br />
Diese oben dargelegte Argumentation der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> ist für mich in keiner Weise<br />
nachvollziehbar bzw. stichhältig, wenn man die nachweislich im Bereich des Hauptsiedlungsraumes<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong> gewährten Ausnahmen vom Aufschließungsbeitrag, die noch dazu Baulücken<br />
im Sinne des OÖ. Raumordnungsgesetzes betreffen und damit widerrechtlich ausgesprochen<br />
wurden, in der Begründung mit einbezieht. Wenn es der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> wirklich<br />
ernst wäre mit der konsequenten Umsetzung der im örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten<br />
Verbauungsentwicklung, hätte sie diese Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag nicht gewähren<br />
dürfen.<br />
In gleicher Weise ist es ein klarer Verstoß gegen das örtliche Entwicklungskonzept und die darin<br />
enthaltenen, vorhin zitierten Festlegungen, auf die sich die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> in meinem<br />
Seite 24
Falle stützt, wenn sie im Kernbereich des Hauptsiedlungsraumes <strong>Unterweitersdorf</strong> nachweislich<br />
Rückwidmungen von Bauland in Grünland durchgeführt hat.<br />
Wenn also im Kernbereich des Siedlungsraumes <strong>Unterweitersdorf</strong> Rückwidmungen von Bauland<br />
in Grünland sowie Ausnahmen vom Aufschließungsbeitrag seitens der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
genehmigt worden sind, an der peripheren Randlage jedoch die Anträge auf Rückwidmung<br />
bzw. Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag abgelehnt werden, kommt dies einer eklatanten Verletzung<br />
des Gleichbehandlungsgrundsatzes gleich.<br />
Unter Hinweis auf die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stelle ich den Antrag an die<br />
Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong>, den Bescheid Zl. 060-303, zur Gänze zu beheben und mir die Ausnahme<br />
vom Aufschließungsbeitrag zu gewähren.<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Arch. Mag. Deinhammer spricht sich in seiner Stellungnahme vom 15.04.<strong>2004</strong> ebenfalls dafür<br />
aus, keine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, da die Entwicklung dadurch gehemmt wird.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts und führt aus, dass im BBPL Nr. 11 „An<br />
der Mauth“ die Straßenaufschließung vorgesehen und auch sehr wichtig ist, um eine Entlastung<br />
für die Siedlungsstraße „Auwiese“ zu erreichen. Dies war auch Diskussion bei der Flächenwidmungsplanerstellung.<br />
Bei Erteilung einer Ausnahmebewilligung würde man sich das Ganze für 10<br />
Jahre verbauen.<br />
GV Gierlinger meint, dass uns diese Problemzone schon etwa 30 Jahre befasst. Bei der Erstellung<br />
des ÖEK war die ÖVP der Meinung, dass man es im ÖEK zwar vorsehen, aber vorerst nicht als<br />
Bauland widmen soll. Das hätte uns einen gewissen Spielraum gegeben und wir müssten jetzt<br />
nicht einen so großen Druck auf die Grundbesitzer ausüben und es gegen den Willen der Grundbesitzer<br />
durchsetzen.<br />
Gegen den Willen der Grundbesitzer können wir eine Bebauung nicht durchsetzen, wir können<br />
lediglich die Aufschließungsbeiträge einheben, aber die Bereitschaft der Grundbesitzer zur Veräußerung<br />
wird gleich null sein. Wenn sie nicht verkaufsbereit sind, wird es keine Lösung geben.<br />
Wenn jemand unter Druck gesetzt wird, wird er sich wehren.<br />
Bgm. Kürnsteiner betont, dass wir niemanden unter Druck zu setzen haben, wir müssen uns an<br />
die Verordnungen und Gesetze des Landes halten und haben diese zu vollziehen.<br />
Eine Erteilung der Ausnahmebewilligung ist nicht möglich, das würde ein definitives Bauverbot<br />
von 10 Jahren bedeuten und eine geordnete Siedlungsentwicklung für 10 Jahre hemmen.<br />
Im GR-Protokoll der Sitzung vom 16.11.2000, wo das ÖEK und der FLWPL beschlossen wurde,<br />
ist nachzulesen, dass die vorgesehene Änderung Nr. 12 (Aichinger/Brandstötter/Pröselmayr – An<br />
der Mauth – Rückwidmung von Bauland) entfällt, da die Grundbesitzer nunmehr verkaufswillig<br />
sind und die Fläche aktiviert werden soll. Es hat ernsthafte Gespräche mit der Raiffeisenbank,<br />
Wüstenrot und der Wohnungsgenossenschaft „Lebensräume“ zwecks Veräußerung der Grundstücke<br />
gegeben. Aber irgendwie hat sich das alles wieder zerschlagen.<br />
Gde.Sekr. Matzinger unterstützt die Argumente des Bürgermeisters und stellt klar, dass es ursprünglich<br />
im Jahre 1998 einen Antrag auf Rückwidmung gegeben hat, aber bei Abschluss des<br />
Flächenwidmungsplanes war dies kein Thema mehr. Außerdem wäre eine Rückwidmung dieses<br />
Bereiches aus raumordnerischer Sicht bei der FLWPL-Erstellung sicher nicht genehmigt worden.<br />
Wir haben mit der Vorschreibung der Aufschließungsbeiträge in diesem Bereich bis zum letzten<br />
Abdruck gewartet, aber die Erschließung in diesem Bereich ist einfach unser Ziel. Der Grundgedanke<br />
des Gesetzgebers bei der Einführung der Aufschließungsbeiträge nach dem Raumordnungsgesetz<br />
war es, Druck auf die Grundbesitzer auszuüben. 10 Jahre Bauverbot kann nicht widerrufen<br />
werden, vielleicht sind uns die Grundbesitzer sogar in 3-4 Jahren dankbar, weil sie die<br />
(jederzeit zur Verfügung stehenden) Flächen dann plötzlich benötigen. Er ist der Meinung, dass<br />
man die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nicht verantworten kann.<br />
Seite 25
GV Reiter sieht das Problem darin, wie man eine Veräußerung bzw. eine Bebauung verwirklichen<br />
kann. Eine Ablehnung würde einen „Jetzt erst recht Effekt“ bei den Grundbesitzern bewirken und<br />
wir sollten nochmals versuchen, einen Kompromiss zu finden und die Entscheidung vielleicht<br />
noch hinausschieben, um den Grundbesitzern eine letzte Chance auf eine Einigung einzuräumen.<br />
GR Pachner ist auch der gleichen Meinung und bestätigt, dass zwar eine Verkaufsbereitschaft<br />
bestanden hat und auch durch die Fam. Pröselmayr noch immer besteht, daher müsse alles in die<br />
richtigen Bahnen gebracht werden. Eine Frist von 3 Jahren wäre sein Vorschlag.<br />
Gde.Sekr. Matzinger stellt klar, dass dies rechtlich nicht möglich ist, weil sich die Einhebung der<br />
Aufschließungsbeiträge verjähren würde und wir jetzt die gesetzlichen Fristen genau einhalten<br />
müssen. Die Beiträge sind außerdem keine verlorenen Beiträge, sie werden sogar wertgesichert<br />
angerechnet. Problematisch ist die Bebauung in diesem Bereich vor allem deshalb, weil 3 verschiedene<br />
Grundbesitzer sind, die sich gegenseitig blockieren.<br />
Auch GV Gierlinger ersucht um eine letzte Chance, um nochmals das Gespräch suchen zu können,<br />
um eine menschliche Lösung zu finden.<br />
GR Barnreiter meint auch, dass wir mit der Entscheidung noch 5 Monate Zeit hätten.<br />
Daraufhin bietet Bgm. Kürnsteiner an, mit der Entscheidung noch bis zur nächsten GR-Sitzung<br />
im Juni zu warten. Er stellt daher den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt, sowie den Tagesordnungspunkt<br />
16, der inhaltlich ident ist, zur neuerlichen Behandlung an den Planungsausschuss<br />
zuzuweisen.<br />
Beschluss:<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wird zur neuerlichen Behandlung an den Planungsausschuss<br />
zugewiesen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu 16 Aichinger Karl/Christine - Berufung gegen die Ablehnung von der Ausnahme von den Aufschließungsbeiträgen<br />
Parz. 304/2<br />
Vorlage: AV/091/<strong>2004</strong>/1<br />
Sachverhalt:<br />
Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> hat mit Bescheid vom 11.12.2003, Zl. 060-304/2, Herrn/Frau<br />
Aichinger Karl u. Christine Aufschließungsbeiträge gemäß § 25 Oö. Raumordnungsgesetz für das<br />
Grundstück 304/2 wie folgt vorgeschrieben:<br />
1) Verkehrsflächenbeitrag - € 2.945,09.<br />
2) Kanalisations- und Wasserversorgungsanlage - € 5.455,55<br />
Die Begründung dafür lautete:<br />
Gemäß § 25 (1) Oö. ROG 1994 hat die Gemeinde dem Eigentümer eines im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan<br />
als Bauland ausgewiesenen, jedoch unbebauten Grundstücks/Grundstückteils,<br />
je nach tatsächlicher Aufschließung (Kanal/Wasser/Verkehrsfläche) einen Aufschließungsbeitrag<br />
vorzuschreiben.<br />
Ihr Grundstück Nr. 304/2, KG <strong>Unterweitersdorf</strong>, ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan<br />
der Gemeinde als Wohngebiet: somit als Bauland (§ 21 Oö. ROG 1994) ausgewiesen. Dieses/r<br />
Grundstück/Grundstücksteil ist unbebaut, d.h. es befindet sich darauf weder ein Hauptgebäude,<br />
noch wurde mit dem Bau eines solchen Gebäudes tatsächlich begonnen, noch bildet das Grundstück<br />
mit einer unmittelbar angrenzenden bebauten Liegenschaft eine untrennbare wirtschaftliche<br />
Seite 26
Einheit (§ 25 Abs. 3 Oö. ROG 1994).<br />
Es besteht eine verkehrsmäßige Erschließung Ihres Grundstückes/Grundstückteils über die öffentliche<br />
Verkehrsfläche der Gemeinde (§ 25 Abs. 4 Z 3 Oö. ROG 1994 idF der Oö. ROG-Novelle<br />
1999).<br />
Antrag um Ausnahme<br />
Mit Schreiben vom 23.01.<strong>2004</strong> hat Herr/Frau Aichinger Karl und Christine innerhalb der gesetzlichen<br />
Frist einen Antrag um Ausnahme für die Aufschließungsbeiträge gem.§§ 25ff Oö.ROG<br />
1994 mit der Begründung eingebracht, dass einer solchen Ausnahme die Interessen einer geordneten<br />
Siedlungspolitik nicht entgegenstehen und das Grundstück auch keine Baulücke darstellt.<br />
Ablehnung der Ausnahme<br />
Mit Bescheid vom 15.03.<strong>2004</strong>, Zl.060-304/2, wurde seitens der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> die<br />
Ausnahme der Aufschließungsbeiträge mit folgender Begründung abgelehnt:<br />
Gemäß § 27 Oö. ROG 1994 idgF. hat die Gemeinde mit Bescheid eine Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag<br />
zu erteilen, wenn<br />
4. dies der Grundeigentümer binnen vier Wochen nach Zustellung der Vorschreibung beantragt,<br />
5. den Interessen einer geordneten Siedlungsentwicklung, insbesondere solche, die im örtlichen<br />
Entwicklungskonzept zum Ausdruck kommen, nicht entgegenstehen und<br />
6. das Grundstück keine Baulücke darstellt. Eine Baulücke ist eine in geschlossen bebauten<br />
Gebieten zwischen bebauten Grundstücken liegende unbebaute Grundfläche, die zur Sicherung<br />
der geordneten Bebauung des Gebietes bebaut werden sollte.<br />
Zum gegenständlichen Grundstück wird festgestellt, dass dieses im Ortszentrum von <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
im Nahbereich der Volksschule und des Kindergartens liegt. Im örtlichen Entwicklungskonzept<br />
wird im Problem-, Ziel- und Maßnahmenkatalog hinsichtlich Siedlung folgendes ausgeführt:<br />
„Die Wohnbebauung soll sich in Zukunft auf den Hauptsiedlungsraum Unterweitersorf, Reitern<br />
und Bergen konzentrieren.“<br />
Weiters würde eine Ausnahmebewilligung vor allem dem § 2 des Oö. Raumordnungsgesetzes<br />
(Raumordnungsziele und Grundsätze) widersprechen, da eine geordnete Siedlungsentwicklung im<br />
Bereich „An der Mauth“ nicht mehr gewährleistet wäre. Vor allem die Tatsache, dass im Bebauungsplan<br />
Nr. 11 die Parzellierung gemeinsam mit den Nachbargrundstücken 298/3 und 303 geplant<br />
ist. Sollte nunmehr eine Ausnahmebewilligung erteilt werden, so wäre teilweise auch die<br />
Entwicklung bzw. Bebauung dieser Nachbargrundstücke nicht möglich.<br />
Zusammenfassend wird daher festgehalten, dass eine Ausnahmebewilligung einer geordneten<br />
Siedlungsentwicklung im Bereich „An der Mauth“ widersprechen würde und auch dem örtlichen<br />
Entwicklungskonzept entgegenstehen.<br />
Berufung<br />
Mit Schreiben vom 22.03.<strong>2004</strong> wurde von Herrn/Frau Aichinger Karl und Christine innerhalb der<br />
gesetzlichen Frist die Berufung gegen den Bescheid „Ablehnung der Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag“<br />
vom 15.03.<strong>2004</strong>, Zl. 060-304/2, eingebracht, wobei dies wie folgt begründet wurde:<br />
Für die Gewährung der Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag gemäß § 27 ROG 1994 sind neben<br />
der fristgerechten Einbringung des Antrages vor allem zwei Kriterien für die Beurteilung maßgebend.<br />
So ist die Gewährung der Ausnahme im Falle einer Baulücke nicht zulässig. Beim Grundstück<br />
Nr. 304/2 handelt es sich um eine Fläche von 3.169 m². Gemäß den Erläuterungen zum OÖ.<br />
Raumordnungsgesetz 1994 ist von einer Baulücke dann zu sprechen, wenn das Flächenausmaß im<br />
Regelfall ein oder zwei Bauplätze, das sind etwa 2.000 m², nicht überschreitet. Bei darüber hinaus<br />
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gehenden Flächengrößen liegt die sogenannte „Enklave“ vor.<br />
Daraus ist schlüssig zu folgern, dass das Grundstück Nr. 304/2 unzweifelhaft keine Baulücke im<br />
Sinne des Raumordnungsgesetzes darstellt, welche die Ausnahmegewährung ausschließen würde.<br />
Das zweite wichtige Kriterium für die Ausnahmegewährung besagt, dass diese den Interessen einer<br />
geordneten Siedlungsentwicklung, insbesondere solchen, die im örtlichen Entwicklungskonzept<br />
zum Ausdruck kommen, nicht entgegenstehen darf.<br />
Dazu verweist die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> in ihrer Begründung auf das örtliche Entwicklungskonzept,<br />
das hierzu folgendes ausführt: “Die Wohnbebauung soll sich in Zukunft auf den<br />
Hauptsiedlungsraum <strong>Unterweitersdorf</strong>, Reitern und Bergen konzentrieren“. Nach der Argumentation<br />
der Gemeinde wäre bei Gewährung der Ausnahme eine geordnete Siedlungsentwicklung im<br />
Bereich „An der Mauth“ nicht mehr gewährleistet, zumal im Bebauungsplan Nr. 11 die Parzellierung<br />
gemeinsam mit den Nachbargrundstücken 298/3 und 303 geplant ist.<br />
Dazu wird zunächst unsererseits bemerkt, dass auch für das Nachbargrundstück Nr. 303 der Antrag<br />
auf Gewährung der Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag gestellt wurde.<br />
Diese oben dargelegte Argumentation der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> ist für uns in keiner Weise<br />
nachvollziehbar bzw. stichhältig, wenn man die nachweislich im Bereich des Hauptsiedlungsraumes<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong> gewährten Ausnahmen vom Aufschließungsbeitrag, die noch dazu Baulücken<br />
im Sinne des OÖ. Raumordnungsgesetzes betreffen und damit widerrechtlich ausgesprochen<br />
wurden, in die Beurteilung mit einbezieht. Wenn es der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> wirklich ernst<br />
wäre mit der konsequenten Umsetzung der im örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten Verbauungsentwicklung,<br />
hätte sie diese Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag nicht gewähren dürfen.<br />
In gleicher Weise ist es ein klarer Verstoß gegen das örtliche Entwicklungskonzept und die darin<br />
enthaltenen, vorhin zitierten Festlegungen, auf die sich die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> in meinem<br />
Falle stützt, wenn sie im Kernbereich des Hauptsiedlungsraumes <strong>Unterweitersdorf</strong> nachweislich<br />
Rückwidmungen von Bauland in Grünland durchgeführt hat.<br />
Wenn also im Kernbereich des Siedlungsraumes <strong>Unterweitersdorf</strong> Rückwidmungen von Bauland<br />
in Grünland sowie Ausnahmen vom Aufschließungsbeitrag seitens der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
genehmigt worden sind, an der peripheren Randlage jedoch die Anträge auf Rückwidmung<br />
bzw. Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag abgelehnt werden, kommt dies einer eklatanten Verletzung<br />
des Gleichbehandlungsgrundsatzes gleich.<br />
Unter Hinweis auf die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stelle ich den Antrag an die<br />
Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong>, den Bescheid Zl. 060-304/2, zur Gänze zu beheben und mir die Ausnahme<br />
vom Aufschließungsbeitrag zu gewähren.<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Arch. Mag. Deinhammer spricht sich in seiner Stellungnahme vom 15.04.<strong>2004</strong> ebenfalls dafür<br />
aus, keine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, da die Entwicklung dadurch gehemmt wird.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Siehe Tagesordnungspunkt 15 (Gleiche Sachverhaltsdarstellung, lediglich andere Grundbesitzer,<br />
andere Parzellen-Nr. und andere Parzellengrößen).<br />
Beschluss:<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wird zur neuerlichen Behandlung an den Planungsausschuss<br />
zugewiesen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
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zu 17 Allfälliges<br />
GR Matzinger Johannes erkundigt sich, ob es für die beiden Werbetafeln (Ferngas, Friepess) an<br />
der Bundesstraße in Loibersdorf eine Genehmigung gibt, worauf Bgm. Kürnsteiner antwortet,<br />
dass in beiden Fällen eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, die zeitlich befristet<br />
ist.<br />
GR Pachner regt an, dass man hinsichtlich der Ortsplatzgestaltung wieder einmal einen Anlauf<br />
nehmen sollte, um eventuell eine Lösung zu finden (Grundverhandlungen mit Brandstötter, Haltestellenverlegung,<br />
Parkplatzgestaltung). Außerdem gibt es bei seinem Geschäft immer wieder<br />
Probleme wegen der Ausbringung der Jauche auf diesem Grundstück. Wenn es hier zu einer Lösung<br />
kommen würde, wäre das sehr erfreulich.<br />
Bgm. Kürnsteiner stimmt dem zu, gibt aber zu bedenken, dass eine Haltestellenverlegung momentan<br />
sicher problematisch ist und auch die Grundverhandlungen, wie bekannt, schwierig sind.<br />
GV Gierlinger zieht sich aus der aktiven Gemeindepolitik zurück, wobei die Gründe dafür im<br />
familiären Bereich liegen. Die Prioritäten haben sich für ihn verschoben. Er legt die Verantwortung<br />
mit Ende diesen Monats in andere Hände. Die Funktion des Fraktionsobmannes wird GR<br />
Pachner übernehmen und als Fraktionsobmann-Stellvertreter und als Parteiobmann der ÖVP soll<br />
GR Matzinger Johannes tätig sein. Er war seit 1985 im Gemeinderat tätig, davon in den letzten 7<br />
Jahren als Fraktionsobmann der ÖVP. Das Wohl der Menschen in <strong>Unterweitersdorf</strong> war ihm immer<br />
ein Anliegen und er habe immer eine gute Gesprächskultur gesucht. Er dankt für die Zusammenarbeit<br />
und verabschiedet sich aus dem Gemeinderat.<br />
Er übergibt ein Schreiben vom 22.04.<strong>2004</strong> an den Bürgermeister, in dem er den Verzicht auf das<br />
Gemeinderatsmandat mit Wirkung 30. April <strong>2004</strong> erklärt. Mit gleicher Wirkung erklärt er ferner<br />
den Mandatsverzicht als Mitglied des Gemeindevorstandes. Weiters übergibt er das Schreiben<br />
über die Änderung des Faktionsobmannes bzw. dessen Stellvertreters.<br />
Bgm. Kürnsteiner erklärt, dass es in den letzten Jahren sicher viele Auseinandersetzungen gegeben<br />
hat, aber das ist im Wettbewerbsstreit zwischen 2 politischen Parteien so üblich. Er weist aber<br />
darauf hin, dass ca. 95 % der Beschlüsse einstimmig gefasst wurden und er freut sich auch auf die<br />
Zusammenarbeit mit den neuen Verantwortlichen der ÖVP. Er bedankt sich bei Herrn Gierlinger<br />
für seinen Einsatz und wünscht ihm alles Gute für die Zukunft.<br />
zu<br />
17.1<br />
Errichtung Verkehrsineln (Schule/Bergstraße und Auwiese) - Übereinkommen mit Land<br />
Oö.<br />
Vorlage: AV/093/<strong>2004</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf Grund des Dringlichkeitsantrages vom 22.04.<strong>2004</strong> auf die<br />
Tagesordnung genommen.<br />
Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am 06.11.20<strong>02</strong> die Verkehrsmaßnahmen im Bereich der<br />
„Schule/Bergstraße“ (Fahrbahnteiler als Querungshilfe, Verkehrsinsel Einmündung Bergstraße)<br />
und im Bereich der „Auwiese“ (Linksabbieger, 2 Verkehrsinseln) festgelegt.<br />
Inzwischen wurden die Grundeinlöseverhandlungen positiv abgeschlossen und das Land Oberösterreich<br />
hat nunmehr ein Übereinkommen zur Beschlussfassung übermittelt, das die Errichtung<br />
und die Erhaltung der geplanten Maßnahmen regelt.<br />
Inhalt des Übereinkommens:<br />
Ü B E R E I N K O M M E N<br />
abgeschlossen zwischen dem Land Oberösterreich, Landesstraßenverwaltung, in der Folge kurz<br />
LStV genannt, und der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong>, in der Folge kurz Gemeinde genannt.<br />
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Gegenstand dieses Übereinkommens ist die Errichtung, Erhaltung und Kostentragung der Querungshilfen,<br />
in der Folge kurz Verkehrsinseln genannt, an der B 125 Prager Straße von<br />
km 17,147 bis km 17,304 und km 17,553 bis km 17,688.<br />
I. Allgemeines<br />
Die gegenständliche Verkehrsinseln wird von der LStV, den nachstehenden Bedingungen entsprechend,<br />
errichtet. Die LStV ist Bauherr der Verkehrsinseln und erwirkt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde<br />
auch die verkehrsrechtliche Verordnung gemäß StVO 1960 i.d.g.F.<br />
II. Grundbedarf<br />
Die LStV erwirbt die für die Errichtung der Verkehrsinseln allenfalls erforderlichen Grundflächen.<br />
Die Kosten sind gemäß § 22, Abs. 1, Oö. Straßengesetz 1991 der LStV von der Gemeinde zur<br />
Hälfte zu ersetzen.<br />
III. Errichtung<br />
a. Baudurchführung<br />
Die Arbeiten für die Errichtung der Verkehrsinseln samt Straßenverbreiterung werden von der<br />
LStV durchgeführt.<br />
b. Kostentragung<br />
Die Gemeinde und die LStV tragen die Errichtungskosten je zur Hälfte. Bezüglich der finanziellen<br />
Abrechnung gilt das dem Übereinkommen beigeschlossene und als Bestandteil dieses Übereinkommens<br />
geltende Merkblatt. Bei einer Bauausführung mit Personal der LStV verpflichtet sich<br />
die Gemeinde, die geltenden Zahlungsfristen einzuhalten.<br />
In den Errichtungskosten sind die Bauherstellung, die Straßenausrüstung (wie Verkehrszeichen,<br />
Bodenmarkierungen und Beleuchtungseinrichtungen) und die Gestaltung der Fahr- und Gehflächen<br />
sowie der Grünflächen, inkludiert. Wird eine besondere Gestaltung der Fahr- oder Gehflächen,<br />
z.B. Pflasterungen, oder der Grünflächen, z.B. Bäume, Zierpflanzen, Blumenbeete, gewünscht,<br />
so sind die Mehrkosten zur Gänze von der Gemeinde zu tragen.<br />
IV. Erhaltung<br />
Die Gemeinde verpflichtet sich, ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung, die Erhaltung der Verkehrsinseln,<br />
wie Maßnahmen für die Reinigung, Schneeräumung, Streuung, Grünflächenpflege und die<br />
Behebung kleinerer örtlicher Schäden zur Gänze auf Ihre Kosten zu übernehmen und kommt auch<br />
für die Wartung und Instandhaltung einer allfälligen Beleuchtungsanlage (Straßenbeleuchtung,<br />
innenbeleuchtete Verkehrszeichen etc.) sowie für die Stromkosten auf.<br />
Für umfangreiche Instandsetzungsarbeiten erfolgt die Durchführung und Kostentragung nach dem<br />
unter Punkt III Errichtung, dieses Übereinkommens beschriebenen Kostentragungsschlüssels.<br />
V. Haftung<br />
In der Übernahme der Erhaltungspflicht durch die Gemeinde ist auch die mit BGBl.Nr. 416/1975,<br />
vom 3. Juli 1975, verfügte Ergänzung des ABGB durch den § 1319 a „Regelung der Haftung für<br />
den Zustand eines Weges“ miteingeschlossen.<br />
Bauausführung:<br />
Das Land Oberösterreich soll ehestens mit der Bauausführung beginnen. Seitens des Gemeinderates<br />
wurde mit Beschluss vom 12.<strong>02</strong>.<strong>2004</strong> die Baumaßnahme im Bereich „Schule/Bergstraße“ für<br />
<strong>2004</strong> genehmigt. Dieser Beschluss soll nun auch auf die Baumaßnahme im Bereich „Auwiese“<br />
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ausgeweitet werden, sodass die Bauarbeiten noch heuer abgeschlossen werden können.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Straßenausschusses<br />
(Sitzung vom 19.04.<strong>2004</strong>) den einstimmigen Antrag, das vorliegende Übereinkommen<br />
sowie die Bauausführung <strong>2004</strong> über die Landesstraßenverwaltung zu genehmigen.<br />
GV Gierlinger begrüßt diese Baumaßnahme sehr.<br />
Beschluss:<br />
Das vorliegende Übereinkommen sowie die Bauausführung <strong>2004</strong> über die Landesstraßenverwaltung<br />
wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
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Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
vom 12.<strong>02</strong>.<strong>2004</strong> wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />
schließt der Vorsitzende die Sitzung.<br />
Ende der Sitzung: 22:30 Uhr<br />
Vorsitzender:<br />
Schriftführer:<br />
____________________<br />
_______________________<br />
Gemeinderat:<br />
Gemeinderat:<br />
____________________<br />
_______________________<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung<br />
am ____________ keine Einwendungen erhoben wurden.<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong>, am _______________<br />
Der Vorsitzende:<br />
________________________<br />
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