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Verwaltungskostensatzung-Kostentarif - Gemeinde-moeser.de

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Erhebt eine <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Gebühren für die Erteilung eines<br />

Negativzeugnisses, muss sie berücksichtigen, dass nur für die<br />

Zeugniserteilung selbst Kosten erhoben wer<strong>de</strong>n können. Die<br />

Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob es ausgeübt<br />

wer<strong>de</strong>n soll, hat die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> dagegen nach Mitteilung <strong>de</strong>s<br />

jeweiligen Kaufvertrages überwiegend im öffentlichen Interesse<br />

von Amts wegen durchzuführen.<br />

3) Zu lfd. Nr. 14. Bis 14.3.3.<br />

Für die Benutzung und Auskunftserteilung zu wissenschaftlichen<br />

und heimatkundlichen Zwecken sowie bei <strong>de</strong>r Durchführung von<br />

Arbeiten, die <strong>de</strong>r Berufsbildung dienen, sind lediglich die baren<br />

Auslagen zu erstatten.<br />

4) Zu lfd. Nr. 15. bis 15.1.Innerhalb dieses Rahmens sollte die<br />

Gebühr für Entscheidungen gegen die Festsetzung von<br />

Verwaltungskosten in <strong>de</strong>r Regel 10 v.H. <strong>de</strong>r strittigen Kosten<br />

nicht übersteigen, sofern nicht das Maß <strong>de</strong>s<br />

Verwaltungsaufwan<strong>de</strong>s eine höhere Gebühr erfor<strong>de</strong>rt.<br />

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