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Teil I - Gemeinde-moeser.de

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<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Möser<br />

Satzung über die Benutzung <strong>de</strong>r<br />

Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtungen <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Möser<br />

und über die Erhebung von Gebühren als Elternbeitrag<br />

(KiTa – Satzung)<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r §§ 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 und 5 Abs.1 <strong>de</strong>s Kommunalabgabengesetzes <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s Sachsen – Anhalt (KAG – LSA) vom 11. Juni 1992 (GVBl. LSA S. 105) in Verbindung mit <strong>de</strong>n<br />

§§ 4, 6 und 8 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>ordnung für das Land Sachsen – Anhalt vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA<br />

S. 568) und <strong>de</strong>m Gesetz zur För<strong>de</strong>rung und Betreuung von Kin<strong>de</strong>rn in Tageseinrichtungen und in<br />

Tagespflege <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen- Anhalt (Kin<strong>de</strong>rför<strong>de</strong>rungsgesetz – KiFöG) vom 05. März 2003<br />

(GVBl. LSA S. 48) in <strong>de</strong>n jeweils gültigen Fassungen hat <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Möser auf<br />

seiner Sitzung am 05. 07. 2011 folgen<strong>de</strong> Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Allgemeines<br />

(1) Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Möser ist Träger <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtungen<br />

„MS Piratenclub“, Schermener Weg 1 c in 39291 Möser OT Schermen<br />

„ Regenbogen“ Burgenser Weg 6 in 39175 Möser OT Körbelitz<br />

„ Hort Möser“ Gartenstraße 27 in 39291 Möser<br />

und unterhält diese als öffentliche Einrichtungen für die sozialpädagogische Bildung und<br />

Betreuung von Kin<strong>de</strong>rn. Sie dienen <strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong>n und unterstützen<strong>de</strong>n Erziehung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s<br />

in <strong>de</strong>r Familie und soll die Gesamtentwicklung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s altersgerecht för<strong>de</strong>rn, seine<br />

Gemeinschaftstätigkeit anregen und soziale Benachteiligungen möglichst ausgleichen.<br />

(2) Durch die Inanspruchnahme entsteht ein öffentlich – rechtliches Benutzungsverhältnis.<br />

(3) Die Einrichtungen wer<strong>de</strong>n politisch, religiös und weltanschaulich neutral betrieben.<br />

§ 2 Öffnungszeiten<br />

(1) Die Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtungen sind montags – freitags(außer an Feiertagen) von<br />

06.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.<br />

(2) Über eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Öffnungszeiten entschei<strong>de</strong>t, unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s örtlichen<br />

Bedarfs, <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung nach Anhörung <strong>de</strong>s Kuratoriums.<br />

(3) In <strong>de</strong>r Zeit vom 24. Dezember bis zum 31. Dezember eines je<strong>de</strong>n Jahres bleiben die<br />

Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtungen geschlossen.<br />

(4) Die Kin<strong>de</strong>rtagesstätte „Regenbogen“ hat eine jährlicher Schließzeit von<br />

zwei zusammenhängen<strong>de</strong>n Wochen. Der Termin ist <strong>de</strong>n Eltern bis zum 31. 10 <strong>de</strong>s Vorjahres<br />

mitzuteilen.<br />

§ 3 Anspruch<br />

(1) Der Anspruch auf einen Platz in einer Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung richtet sich nach <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Vorgaben <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rför<strong>de</strong>rungsgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen – Anhalt in <strong>de</strong>r jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

(2) Halbtagsplätze wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Zeit von 7.00Uhr – 12.00 Uhr zur Verfügung gestellt.<br />

(3) Ganztagsplätze wer<strong>de</strong>n innerhalb <strong>de</strong>r Öffnungszeit zur Verfügung gestellt. Eltern haben die<br />

Möglichkeit, entsprechend Ihrer persönlichen Erfor<strong>de</strong>rnisse flexible Betreuungszeiten zu wählen.<br />

Diese sind im abzuschließen<strong>de</strong>n Betreuungsvertrag zu <strong>de</strong>finier d.h. die Betreuungszeiten sind mit<br />

Uhrzeiten zu untersetzen.<br />

Betreuungszeit bis 8 Stun<strong>de</strong>n<br />

Die tägliche Betreuungszeit darf 8 Stun<strong>de</strong>n nicht übersteigen. Es besteht die Möglichkeit<br />

max. zwei unterschiedliche Betreuungszeiten im Betreuungsvertrag zu benennen.<br />

Betreuungszeit bis 10 Stun<strong>de</strong>n Die tägliche Betreuungszeit darf 10 Stun<strong>de</strong>n nicht<br />

übersteigen. Es besteht die<br />

Möglichkeit zwei unterschiedliche Betreuungszeiten im Betreuungsvertrag zu benennen.<br />

(4) Ein über <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Rechtsanspruch hinausgehen<strong>de</strong>r Betreuungsbedarf kann zusätzlich<br />

erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

(5) Hortplätze wer<strong>de</strong>n als Ganztagsplätze wie folgt zur Verfügung gestellt:<br />

Unterrichtszeit<br />

6.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn / Unterrichtsen<strong>de</strong> bis 17.00 Uhr<br />

Ferienzeit<br />

6.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

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Bei <strong>de</strong>r Hortbetreuung ist die Betreuung in <strong>de</strong>n Schulferien einbezogen. Es wird kein geson<strong>de</strong>rter<br />

Beitrag für die Ferienbetreuung erhoben.<br />

(6) Über Ausnahmen entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung entsprechend seiner<br />

Möglichkeiten.<br />

§ 4 Aufnahme<br />

(1) Entsprechend <strong>de</strong>r Betriebserlaubnis wer<strong>de</strong>n<br />

in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätte „ MS Piratenclub“<br />

Kin<strong>de</strong>r von 0 Jahren bis zum Schuleintritt<br />

in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätte „Regenbogen“<br />

Kin<strong>de</strong>r von 0 Jahren bis zur Versetzung in <strong>de</strong>n 7. Schuljahrgang<br />

im Hort Möser<br />

Kin<strong>de</strong>r vom Schuleintritt bis zur Versetzung in <strong>de</strong>n 7. Schuljahrgang<br />

betreut.<br />

(2) Vorrangig sind in <strong>de</strong>r<br />

Kin<strong>de</strong>rtagesstätte „MS Piratenclub“ Kin<strong>de</strong>r aufzunehmen, die Einwohner <strong>de</strong>r<br />

<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Möser OT Möser und Schermen und Pietzpuhl sind.<br />

Kin<strong>de</strong>rtagesstätte „Regenbogen“ Kin<strong>de</strong>r aufzunehmen, die Einwohner <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Möser<br />

OT Körbelitz sind.<br />

(3) Im Falle freier Platzkapazität können auch Kin<strong>de</strong>r aus an<strong>de</strong>ren Ortsteilen o<strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>n<br />

Aufnahme fin<strong>de</strong>n.<br />

(4) Die Aufnahme in die Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung bedarf eines schriftlichen Antrages <strong>de</strong>r<br />

Erziehungsberechtigten an <strong>de</strong>n Träger.<br />

(5) Der Antrag kann frühestens am Tag <strong>de</strong>r Geburt gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

(6) Hortanmeldungen sind spätestens zur Schulanmeldung o<strong>de</strong>r zum Schulhalbjahr für das<br />

kommen<strong>de</strong> Schuljahr schriftlich beim Träger vorzunehmen.<br />

(7) Über die Aufnahme entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Einrichtung entsprechend <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Plätze.<br />

(8) Die Aufnahme erfolgt in <strong>de</strong>r Regel nach <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r Anmeldungen.<br />

(9) Zwischen <strong>de</strong>m Träger <strong>de</strong>r Einrichtungen und <strong>de</strong>n erziehungsberechtigten Personen ist ein<br />

Betreuungsvertrag abzuschließen.<br />

(10)Vor <strong>de</strong>r Aufnahme in die Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung ist auf Kosten <strong>de</strong>r Erziehungsberechtigten<br />

durch das Zeugnis eines Arztes, das nicht älter als eine Woche sein soll, nachzuweisen, dass<br />

aufgrund <strong>de</strong>s gesundheitlichen Zustan<strong>de</strong>s keine Be<strong>de</strong>nken gegen die Betreuung in <strong>de</strong>r<br />

Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung bestehen. Die Kin<strong>de</strong>r sollen die vom Bun<strong>de</strong>sgesundheitsamt empfohlenen<br />

Impfungen erhalten haben. Dies ist durch die Vorlage <strong>de</strong>s Impfausweises nachzuweisen.<br />

§ 5 Gastkin<strong>de</strong>r<br />

(1) Für eine kurzzeitige Betreuung können Gastkin<strong>de</strong>r aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Als kurzzeitige<br />

Betreuung gilt die einmalige Aufnahme eines Kin<strong>de</strong>s für längstens zehn Öffnungstage im<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />

(2) Über die Aufnahme entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung.<br />

(3) Durch die Erziehungsberechtigten sind pro Betreuungstag 10% <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Monatsbeitrages<br />

zu zahlen. Der Tagesbeitrag wird auf volle Euro-Beträge aufgerun<strong>de</strong>t.<br />

§ 6 Verpflegung<br />

(1) Der Träger <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtungen sichert die tägliche Bereitstellung einer warmen<br />

Mittagsmahlzeit.<br />

(2) Die Kosten hierfür wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Essenanbieter direkt gegenüber <strong>de</strong>n Eltern bzw.<br />

Erziehungsberechtigten geltend gemacht und sind kein Bestandteil <strong>de</strong>r Elternbeiträge.<br />

(3) Es ist <strong>de</strong>n Eltern bzw. Erziehungsberechtigten untersagt, einen an<strong>de</strong>ren, als <strong>de</strong>n vom Träger<br />

vertraglich gebun<strong>de</strong>nen Essenanbieter, mit <strong>de</strong>r Versorgung einzelner Kin<strong>de</strong>r zu beauftragen.<br />

§ 7 Aufsichtspflicht<br />

(1) Die Aufsichtspflicht <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtungen beginnt mit <strong>de</strong>r Übergabe <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s an das<br />

Betreuungspersonal und en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s durch die Erziehungsberechtigten<br />

o<strong>de</strong>r ihrer Bevollmächtigten.<br />

(2) Besucht ein Kind ohne Begleitung die Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung, beginnt die Aufsichtspflicht mit <strong>de</strong>m<br />

Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m sich das Kind persönlich bei einer /einem Erzieher(in) gemel<strong>de</strong>t hat und en<strong>de</strong>t<br />

beim Verabschie<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m aufsichtsführen<strong>de</strong>m(n) Erzieher(in).<br />

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(3) Die Aufsicht auf <strong>de</strong>m Weg von und zur Kin<strong>de</strong>reinrichtung obliegt <strong>de</strong>n Erziehungsberechtigten. Ein<br />

Kind darf <strong>de</strong>n Heimweg nur dann allein antreten, wenn die Sorgeberechtigten darüber eine<br />

schriftliche Erklärung bei <strong>de</strong>r Leitung <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>reinrichtung abgegeben haben.<br />

§ 8 Pflichten <strong>de</strong>r Erziehungsberechtigten<br />

(1) Der abzuschließen<strong>de</strong> Betreuungsvertrag ist innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang <strong>de</strong>r<br />

Aufnahmebestätigung ausgefüllt und unterzeichnet an <strong>de</strong>n Träger <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

zurückzusen<strong>de</strong>n.<br />

(2) Festlegungen <strong>de</strong>s Vertrages sind verbindlich einzuhalten.<br />

(3) Än<strong>de</strong>rungen, die für die Betreuung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n Einrichtungen relevant sind (z.B.<br />

Betreuungszeit, Arbeitsverhältnisse, Wohnanschrift, Namensän<strong>de</strong>rung u.ä. ), sind <strong>de</strong>m Träger<br />

<strong>de</strong>r Einrichtungen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitzuteilen.<br />

(4) Gefor<strong>de</strong>rte Nachweise zur Überprüfung <strong>de</strong>r Anspruchsvoraussetzungen sind <strong>de</strong>m Träger<br />

entsprechend seiner Vorgaben und Terminsetzungen zu übergeben.<br />

(5) Soll ein Kind von einer von <strong>de</strong>n Erziehungsberechtigten beauftragten Person abgeholt wer<strong>de</strong>n,<br />

muss in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung eine schriftliche Vollmacht <strong>de</strong>r Erziehungsberechtigten für<br />

diese Person vorliegen.<br />

(6) Zur Sicherung einer kurzfristigen Kontaktaufnahme mit <strong>de</strong>n Erziehungsberechtigten ist je<strong>de</strong><br />

Än<strong>de</strong>rung von Telefonnummern, <strong>de</strong>r Wohnanschrift, <strong>de</strong>r Arbeitsstelle, <strong>de</strong>r Krankenkasse u.ä. die<br />

Leitung <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für Schä<strong>de</strong>n, die infolge<br />

unterlassener Mitteilungen entstehen, haftet <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtungen nicht.<br />

§ 9 Krankheit/Anzeigepflicht<br />

(1) Bei Erkrankungen <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s ist die Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

(2) Stellt die Leitung <strong>de</strong>r Einrichtung eine Erkrankung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s während <strong>de</strong>s Besuches <strong>de</strong>r<br />

Einrichtung fest, wer<strong>de</strong>n die Erziehungsberechtigten unverzüglich von ihr benachrichtigt. Diese<br />

sind verpflichtet, das Kind sofort aus <strong>de</strong>r Einrichtung abzuholen.<br />

(3) Kranke Kin<strong>de</strong>r sind für die Dauer <strong>de</strong>r Erkrankung vom Besuch <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätte<br />

ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn <strong>de</strong>r Verdacht auf eine anstecken<strong>de</strong> Krankheit <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s<br />

o<strong>de</strong>r seiner in Haushaltsgemeinschaft leben<strong>de</strong>n Familienangehörigen vorliegt.<br />

(4) Wenn ein Kind an einer anstecken<strong>de</strong>n Krankheit gemäß § 33 ff <strong>de</strong>s Gesetzes zur Verhütung und<br />

Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionschutzgesetz – IfSG) in <strong>de</strong>r<br />

jeweils gültigen Fassung erkrankt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verdacht auf eine solche Krankheit, besteht, ist dies<br />

unverzüglich <strong>de</strong>r Einrichtung anzuzeigen.<br />

(5) Nach Beendigung <strong>de</strong>r Krankheit muss durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die<br />

Unbe<strong>de</strong>nklichkeit <strong>de</strong>r weiteren Betreuung in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung erfolgen. Die Kosten für<br />

die ärztliche Bescheinigung sind vom Erziehungsberechtigten zu tragen.<br />

§ 10 Versicherungen<br />

Der Träger <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtungen versichert alle Kin<strong>de</strong>r, die in <strong>de</strong>r Einrichtung angemel<strong>de</strong>t<br />

sind, gegen Haftpflicht- und Unfallschä<strong>de</strong>n.<br />

§ 11 Haftungsausschluss bei Sachschä<strong>de</strong>n<br />

Für die Beschädigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Verlust von Bekleidung o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Sachen, die ein Kind in die<br />

Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung mitgebracht hat, haftet <strong>de</strong>r Träger nur bei grob fahrlässigem Verschul<strong>de</strong>n<br />

seiner Bediensteten.<br />

§ 12 Gebühren<br />

(1) Für die Betreuung eines Kin<strong>de</strong>s in<br />

<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätte „MS Piratenclub“<br />

<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätte „Regenbogen“<br />

<strong>de</strong>m Hort Möser<br />

wird, in Abhängigkeit vom Betreuungsumfang, eine monatliche Gebühr (Elternbeitrag) erhoben.<br />

(2) Sich aus einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s geschlossenen Betreuungsvertrages ergebene<br />

Gebührenanpassungen treten jeweils zum 1. <strong>de</strong>s Folgemonats in Kraft.<br />

(3) Bei <strong>de</strong>m zu zahlen<strong>de</strong>n Elternbeitrag han<strong>de</strong>lt es sich um eine monatliche Gebühr. Eine<br />

Verrechnung von Tagessätzen ist ausgeschlossen.<br />

(4) Die Höhe <strong>de</strong>r Gebühr für die Betreuung setzt <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Möser durch einen<br />

Gebührentarif fest. Darin enthaltene Staffelungen wer<strong>de</strong>n nur gewährt, wenn die Betreuung von<br />

Kin<strong>de</strong>rn mit gleichem Wohnsitz in <strong>de</strong>r gleichen Kin<strong>de</strong>reinrichtung erfolgt.<br />

(5) Der Gebührentarif ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung.<br />

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§ 13 Gebührenschuldner<br />

Gebührenpflichtig sind Eltern bzw. sorgeberechtigte Elternteile sowie an<strong>de</strong>re Personen, welche die<br />

Betreuung eines Kin<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung veranlasst haben. Die Höhe <strong>de</strong>r<br />

Betreuungsgebühr wird <strong>de</strong>m Gebührenschuldner durch einen Gebührenbescheid mitgeteilt. Dieser gilt<br />

so lange fort, bis durch Än<strong>de</strong>rungsbescheid eine Neuregelung bekannt gemacht wird.<br />

§ 14 Entstehen und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gebührenpflicht<br />

(1) Die Betreuungsgebühr ist vom Beginn <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats an zu zahlen, in <strong>de</strong>m das Kind in die<br />

Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung aufgenommen wird.<br />

(2) Bei Abmeldung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s erlischt die Zahlungspflicht mit Ablauf <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats, in <strong>de</strong>m<br />

das Kind aus <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung ausschei<strong>de</strong>t.<br />

(3) Die für <strong>de</strong>n Besuch <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung zu entrichten<strong>de</strong> Gebühr ist jeweils am 15. <strong>de</strong>s<br />

laufen<strong>de</strong>n Monats fällig.<br />

(4) Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung <strong>de</strong>s fälligen Betrages durch die Eltern bzw.<br />

Erziehungsberechtigten auf das ihnen bekannt gegebene Bankkonto unter Angabe <strong>de</strong>s<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Kassenzeichens. Der Zahlungseingang muss bis zum 15. <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Monats<br />

auf <strong>de</strong>m Konto <strong>de</strong>s Trägers zu verzeichnen sein.<br />

§ 15 Unterbrechung <strong>de</strong>r Nutzung<br />

Die Gebühr ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn<br />

a) das Kind wegen Krankheit o<strong>de</strong>r aus persönlichen Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Einrichtung fernbleibt,<br />

b) von Aufsichtsämtern angeordnete Schließungen erfolgen,<br />

c) Schließzeiten aufgrund §2 (3) – (4) dieser Satzung erfolgen,<br />

d) sonstige aus betrieblichen Grün<strong>de</strong>n notwendige kurzzeitige Schließungen bis zu 5 Werktagen<br />

erfolgen.<br />

§ 16 Abmeldung<br />

(1) Kin<strong>de</strong>r können vom Besuch <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung mit einer Frist von min<strong>de</strong>stens einem<br />

Monat zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>monats schriftlich beim Träger abgemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Bei Nichteinhaltung dieser Frist, ist <strong>de</strong>r Elternbeitrag für einen weiteren Monat in voller Höhe zu<br />

zahlen.<br />

(3) Über Ausnahmen entschei<strong>de</strong>t in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen <strong>de</strong>r Träger.<br />

§ 17 Ausschluss von Kin<strong>de</strong>rn<br />

(1) Kin<strong>de</strong>r, welche die Erziehungsarbeit in <strong>de</strong>r Einrichtung beeinträchtigen o<strong>de</strong>r gefähr<strong>de</strong>n, können<br />

vom Besuch <strong>de</strong>r Einrichtung je<strong>de</strong>rzeit ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Darüber entschei<strong>de</strong>t im Einzelfall<br />

<strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Einrichtung.<br />

(2) Der Ausschluss ist <strong>de</strong>n Erziehungsberechtigten schriftlich mit Begründung mitzuteilen.<br />

§ 18 Kündigungsrecht <strong>de</strong>s Trägers<br />

Der Träger <strong>de</strong>r Einrichtungen kann <strong>de</strong>n Betreuungsvertrag mit einer Frist von 7 Tagen zum<br />

Monatsen<strong>de</strong> aus folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n kündigen:<br />

a) wenn Verstöße gegen diesen Betreuungsvertrag bzw. diese Satzung bekannt wer<strong>de</strong>n<br />

b) wenn gesetzliche Vorschriften die Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>s Vertrages erfor<strong>de</strong>rn<br />

c) wenn <strong>de</strong>r Gebührenschuldner mit <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>s Elternbeitrages in Verzug gerät<br />

Die Kündigung ist <strong>de</strong>n Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich mitzuteilen.<br />

§ 19 Sonstiges<br />

Für die Betreuung von Kin<strong>de</strong>rn außerhalb <strong>de</strong>r lt. Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeiten<br />

bzw. außerhalb <strong>de</strong>r festgeschriebenen Öffnungszeiten sind je angefangene Stun<strong>de</strong> 15% <strong>de</strong>s<br />

betreffen<strong>de</strong>n Monatsbeitrages zu zahlen. Der Stun<strong>de</strong>nsatz wird auf volle Euro-Beträge gerun<strong>de</strong>t.<br />

Die Zeiten sind durch das Fachpersonal <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtungen zu dokumentieren und <strong>de</strong>m<br />

Träger schriftlich mitzuteilen.<br />

§ 20 Schlussbestimmung<br />

Diese Satzung tritt am 01. 01. 2012 in Kraft.<br />

Möser, <strong>de</strong>n 06. 07. 2011<br />

gez. B. Köppen<br />

Bürgermeister<br />

(Siegel)<br />

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Anlage 1<br />

Gebührentarife<br />

Die Gebühr je Monat beträgt für Kin<strong>de</strong>r von 0 Jahren bis zum Schuleintritt mit gleichem Wohnsitz für<br />

die Kin<strong>de</strong>rgeld gewährt wird<br />

Bei einer tägliche Betreuungszeit von bis zu 5 Stun<strong>de</strong>n.<br />

1. Betreuungsplatz in <strong>de</strong>r Einrichtung 110,00 €<br />

2. Betreuungsplatz in <strong>de</strong>r Einrichtung 95,00 €<br />

ab <strong>de</strong>m 3. Betreuungsplatz in <strong>de</strong>r Einrichtung 80,00 €<br />

Bei einer täglichen Betreuungszeit von bis zu 8 Stun<strong>de</strong>n<br />

1. Betreuungsplatz in <strong>de</strong>r Einrichtung 150,00 €<br />

2. Betreuungsplatz in <strong>de</strong>r Einrichtung 135,00 €<br />

ab <strong>de</strong>m 3. Betreuungsplatz in <strong>de</strong>r Einrichtung 120,00 €<br />

Bei einer täglichen Betreuungszeit von bis zu 10 Stun<strong>de</strong>n<br />

1. Betreuungsplatz in <strong>de</strong>r Einrichtung 185,00 €<br />

2. Betreuungsplatz in <strong>de</strong>r Einrichtung 170,00 €<br />

ab <strong>de</strong>m 3. Betreuungsplatz in <strong>de</strong>r Einrichtung 155,00 €<br />

je Stun<strong>de</strong>n und Platz außerhalb <strong>de</strong>s Rechtsanspruches 50,00 €<br />

Die Gebühr je Monat beträgt für Kin<strong>de</strong>r vom Schuleintritt bis zur Versetzung in <strong>de</strong>n 7. Schuljahrgang<br />

mit gleichem Wohnsitz für die Kin<strong>de</strong>rgeld gewährt wird<br />

1. Betreuungsplatz in <strong>de</strong>r Einrichtung 70,00 €<br />

2. Betreuungsplatz in <strong>de</strong>r Einrichtung 60,00 €<br />

ab <strong>de</strong>m 3. Betreuungsplatz in <strong>de</strong>r Einrichtung 50,00 €<br />

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