Teil I - Gemeinde-moeser.de
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Bei <strong>de</strong>r Hortbetreuung ist die Betreuung in <strong>de</strong>n Schulferien einbezogen. Es wird kein geson<strong>de</strong>rter<br />
Beitrag für die Ferienbetreuung erhoben.<br />
(6) Über Ausnahmen entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung entsprechend seiner<br />
Möglichkeiten.<br />
§ 4 Aufnahme<br />
(1) Entsprechend <strong>de</strong>r Betriebserlaubnis wer<strong>de</strong>n<br />
in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätte „ MS Piratenclub“<br />
Kin<strong>de</strong>r von 0 Jahren bis zum Schuleintritt<br />
in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätte „Regenbogen“<br />
Kin<strong>de</strong>r von 0 Jahren bis zur Versetzung in <strong>de</strong>n 7. Schuljahrgang<br />
im Hort Möser<br />
Kin<strong>de</strong>r vom Schuleintritt bis zur Versetzung in <strong>de</strong>n 7. Schuljahrgang<br />
betreut.<br />
(2) Vorrangig sind in <strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>rtagesstätte „MS Piratenclub“ Kin<strong>de</strong>r aufzunehmen, die Einwohner <strong>de</strong>r<br />
<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Möser OT Möser und Schermen und Pietzpuhl sind.<br />
Kin<strong>de</strong>rtagesstätte „Regenbogen“ Kin<strong>de</strong>r aufzunehmen, die Einwohner <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Möser<br />
OT Körbelitz sind.<br />
(3) Im Falle freier Platzkapazität können auch Kin<strong>de</strong>r aus an<strong>de</strong>ren Ortsteilen o<strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>n<br />
Aufnahme fin<strong>de</strong>n.<br />
(4) Die Aufnahme in die Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung bedarf eines schriftlichen Antrages <strong>de</strong>r<br />
Erziehungsberechtigten an <strong>de</strong>n Träger.<br />
(5) Der Antrag kann frühestens am Tag <strong>de</strong>r Geburt gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
(6) Hortanmeldungen sind spätestens zur Schulanmeldung o<strong>de</strong>r zum Schulhalbjahr für das<br />
kommen<strong>de</strong> Schuljahr schriftlich beim Träger vorzunehmen.<br />
(7) Über die Aufnahme entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Einrichtung entsprechend <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Plätze.<br />
(8) Die Aufnahme erfolgt in <strong>de</strong>r Regel nach <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r Anmeldungen.<br />
(9) Zwischen <strong>de</strong>m Träger <strong>de</strong>r Einrichtungen und <strong>de</strong>n erziehungsberechtigten Personen ist ein<br />
Betreuungsvertrag abzuschließen.<br />
(10)Vor <strong>de</strong>r Aufnahme in die Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung ist auf Kosten <strong>de</strong>r Erziehungsberechtigten<br />
durch das Zeugnis eines Arztes, das nicht älter als eine Woche sein soll, nachzuweisen, dass<br />
aufgrund <strong>de</strong>s gesundheitlichen Zustan<strong>de</strong>s keine Be<strong>de</strong>nken gegen die Betreuung in <strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung bestehen. Die Kin<strong>de</strong>r sollen die vom Bun<strong>de</strong>sgesundheitsamt empfohlenen<br />
Impfungen erhalten haben. Dies ist durch die Vorlage <strong>de</strong>s Impfausweises nachzuweisen.<br />
§ 5 Gastkin<strong>de</strong>r<br />
(1) Für eine kurzzeitige Betreuung können Gastkin<strong>de</strong>r aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Als kurzzeitige<br />
Betreuung gilt die einmalige Aufnahme eines Kin<strong>de</strong>s für längstens zehn Öffnungstage im<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />
(2) Über die Aufnahme entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung.<br />
(3) Durch die Erziehungsberechtigten sind pro Betreuungstag 10% <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Monatsbeitrages<br />
zu zahlen. Der Tagesbeitrag wird auf volle Euro-Beträge aufgerun<strong>de</strong>t.<br />
§ 6 Verpflegung<br />
(1) Der Träger <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtungen sichert die tägliche Bereitstellung einer warmen<br />
Mittagsmahlzeit.<br />
(2) Die Kosten hierfür wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Essenanbieter direkt gegenüber <strong>de</strong>n Eltern bzw.<br />
Erziehungsberechtigten geltend gemacht und sind kein Bestandteil <strong>de</strong>r Elternbeiträge.<br />
(3) Es ist <strong>de</strong>n Eltern bzw. Erziehungsberechtigten untersagt, einen an<strong>de</strong>ren, als <strong>de</strong>n vom Träger<br />
vertraglich gebun<strong>de</strong>nen Essenanbieter, mit <strong>de</strong>r Versorgung einzelner Kin<strong>de</strong>r zu beauftragen.<br />
§ 7 Aufsichtspflicht<br />
(1) Die Aufsichtspflicht <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtungen beginnt mit <strong>de</strong>r Übergabe <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s an das<br />
Betreuungspersonal und en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s durch die Erziehungsberechtigten<br />
o<strong>de</strong>r ihrer Bevollmächtigten.<br />
(2) Besucht ein Kind ohne Begleitung die Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung, beginnt die Aufsichtspflicht mit <strong>de</strong>m<br />
Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m sich das Kind persönlich bei einer /einem Erzieher(in) gemel<strong>de</strong>t hat und en<strong>de</strong>t<br />
beim Verabschie<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m aufsichtsführen<strong>de</strong>m(n) Erzieher(in).<br />
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