Teil I - Gemeinde-moeser.de
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§ 13 Gebührenschuldner<br />
Gebührenpflichtig sind Eltern bzw. sorgeberechtigte Elternteile sowie an<strong>de</strong>re Personen, welche die<br />
Betreuung eines Kin<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung veranlasst haben. Die Höhe <strong>de</strong>r<br />
Betreuungsgebühr wird <strong>de</strong>m Gebührenschuldner durch einen Gebührenbescheid mitgeteilt. Dieser gilt<br />
so lange fort, bis durch Än<strong>de</strong>rungsbescheid eine Neuregelung bekannt gemacht wird.<br />
§ 14 Entstehen und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gebührenpflicht<br />
(1) Die Betreuungsgebühr ist vom Beginn <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats an zu zahlen, in <strong>de</strong>m das Kind in die<br />
Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung aufgenommen wird.<br />
(2) Bei Abmeldung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s erlischt die Zahlungspflicht mit Ablauf <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats, in <strong>de</strong>m<br />
das Kind aus <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung ausschei<strong>de</strong>t.<br />
(3) Die für <strong>de</strong>n Besuch <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung zu entrichten<strong>de</strong> Gebühr ist jeweils am 15. <strong>de</strong>s<br />
laufen<strong>de</strong>n Monats fällig.<br />
(4) Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung <strong>de</strong>s fälligen Betrages durch die Eltern bzw.<br />
Erziehungsberechtigten auf das ihnen bekannt gegebene Bankkonto unter Angabe <strong>de</strong>s<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Kassenzeichens. Der Zahlungseingang muss bis zum 15. <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Monats<br />
auf <strong>de</strong>m Konto <strong>de</strong>s Trägers zu verzeichnen sein.<br />
§ 15 Unterbrechung <strong>de</strong>r Nutzung<br />
Die Gebühr ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn<br />
a) das Kind wegen Krankheit o<strong>de</strong>r aus persönlichen Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Einrichtung fernbleibt,<br />
b) von Aufsichtsämtern angeordnete Schließungen erfolgen,<br />
c) Schließzeiten aufgrund §2 (3) – (4) dieser Satzung erfolgen,<br />
d) sonstige aus betrieblichen Grün<strong>de</strong>n notwendige kurzzeitige Schließungen bis zu 5 Werktagen<br />
erfolgen.<br />
§ 16 Abmeldung<br />
(1) Kin<strong>de</strong>r können vom Besuch <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung mit einer Frist von min<strong>de</strong>stens einem<br />
Monat zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>monats schriftlich beim Träger abgemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Bei Nichteinhaltung dieser Frist, ist <strong>de</strong>r Elternbeitrag für einen weiteren Monat in voller Höhe zu<br />
zahlen.<br />
(3) Über Ausnahmen entschei<strong>de</strong>t in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen <strong>de</strong>r Träger.<br />
§ 17 Ausschluss von Kin<strong>de</strong>rn<br />
(1) Kin<strong>de</strong>r, welche die Erziehungsarbeit in <strong>de</strong>r Einrichtung beeinträchtigen o<strong>de</strong>r gefähr<strong>de</strong>n, können<br />
vom Besuch <strong>de</strong>r Einrichtung je<strong>de</strong>rzeit ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Darüber entschei<strong>de</strong>t im Einzelfall<br />
<strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Einrichtung.<br />
(2) Der Ausschluss ist <strong>de</strong>n Erziehungsberechtigten schriftlich mit Begründung mitzuteilen.<br />
§ 18 Kündigungsrecht <strong>de</strong>s Trägers<br />
Der Träger <strong>de</strong>r Einrichtungen kann <strong>de</strong>n Betreuungsvertrag mit einer Frist von 7 Tagen zum<br />
Monatsen<strong>de</strong> aus folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n kündigen:<br />
a) wenn Verstöße gegen diesen Betreuungsvertrag bzw. diese Satzung bekannt wer<strong>de</strong>n<br />
b) wenn gesetzliche Vorschriften die Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>s Vertrages erfor<strong>de</strong>rn<br />
c) wenn <strong>de</strong>r Gebührenschuldner mit <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>s Elternbeitrages in Verzug gerät<br />
Die Kündigung ist <strong>de</strong>n Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich mitzuteilen.<br />
§ 19 Sonstiges<br />
Für die Betreuung von Kin<strong>de</strong>rn außerhalb <strong>de</strong>r lt. Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeiten<br />
bzw. außerhalb <strong>de</strong>r festgeschriebenen Öffnungszeiten sind je angefangene Stun<strong>de</strong> 15% <strong>de</strong>s<br />
betreffen<strong>de</strong>n Monatsbeitrages zu zahlen. Der Stun<strong>de</strong>nsatz wird auf volle Euro-Beträge gerun<strong>de</strong>t.<br />
Die Zeiten sind durch das Fachpersonal <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtungen zu dokumentieren und <strong>de</strong>m<br />
Träger schriftlich mitzuteilen.<br />
§ 20 Schlussbestimmung<br />
Diese Satzung tritt am 01. 01. 2012 in Kraft.<br />
Möser, <strong>de</strong>n 06. 07. 2011<br />
gez. B. Köppen<br />
Bürgermeister<br />
(Siegel)<br />
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