Anlage 1 - VKM Bayern
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<strong>Anlage</strong> 2<br />
2. Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst<br />
und im Außendienst,<br />
deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen<br />
erfordert.<br />
(Amtliche Fußnoten 6, 7 und 8)<br />
Entgeltgruppe 10<br />
Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst<br />
und im Außendienst,<br />
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit<br />
und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 heraushebt.<br />
(Amtliche Fußnote 8)<br />
Entgeltgruppe 11<br />
Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst<br />
und im Außendienst,<br />
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe<br />
9 Fallgruppe 1 heraushebt.<br />
(Amtliche Fußnote 8)<br />
Entgeltgruppe 12<br />
Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst<br />
und im Außendienst,<br />
deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich<br />
aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.<br />
(Amtliche Fußnote 8)<br />
Entgeltgruppe 13<br />
Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen mit abgeschlossener wissenschaftlicher<br />
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Dienstnehmer und<br />
Dienstnehmerinnen,<br />
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten<br />
ausüben.<br />
(Amtliche Fußnote 10)<br />
Entgeltgruppe 14<br />
1. Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen mit abgeschlossener wissenschaftlicher<br />
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Dienstnehmer und<br />
Dienstnehmerinnen, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen<br />
entsprechende Tätigkeiten ausüben,<br />
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe<br />
13 heraushebt.<br />
(Amtliche Fußnote 10)<br />
2. Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen mit abgeschlossener wissenschaftlicher<br />
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Dienstnehmer und<br />
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