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Anlage 1 - VKM Bayern

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<strong>Anlage</strong> 2<br />

220,--. Die Zulage wird als Besitzstand ab 1. Januar 2012 (225,-- Euro) für die Dauer<br />

dieser Tätigkeit personenbezogen weitergezahlt. Der Betrag nimmt an den Tariferhöhungen<br />

teil und wird jeweils auf volle Euro aufgerundet.<br />

Amtliche Fußnote 2: Zum Dekanatskantorat gehört auch die kirchenmusikalische<br />

Ausbildung geeigneter Personen. Zum Pflichtstundenmaß, zur Unterrichtsdauer<br />

und zum Zusatzunterricht siehe die Amtliche Fußnote zu Nr. 15 Buchst. a der Allgemeinen<br />

Dienstanweisung für Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen (KM DA).<br />

Ob eine andere gleichwertige Tätigkeit vorliegt, stellt das Landeskirchenamt nach<br />

Stellungnahme des Landeskirchenmusikdirektors bzw. der Landeskirchenmusikdirektorin<br />

fest.<br />

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