Anlage 1 - VKM Bayern
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<strong>Anlage</strong> 2<br />
– Teamassistenten und Teamassistentinnen von Leitern und Leiterinnen von Gesamtkirchenverwaltungen<br />
und Verwaltungsstellen<br />
soweit diese nicht in Entgeltgruppe 5 eingruppiert sind.<br />
Entgeltgruppe 6 mit Zulage 1<br />
Erster Teamassistent bzw. erste Teamassistentin des Rektors bzw. der Rektorin<br />
des Predigerseminars Nürnberg<br />
(Amtliche Fußnote 4)<br />
Entgeltgruppe 6 mit Zulage 2<br />
Erster Teamassistent bzw. erste Teamassistentin des Direktors bzw. der Direktorin,<br />
des Leiters bzw. der Leiterin<br />
- der Evangelischen Akademie Tutzing<br />
- des Religionspädagogischen Zentrums<br />
- von Mission Eine Welt<br />
- der Landeskirchenstelle Ansbach<br />
- des Rechnungsprüfungsamtes<br />
(Amtliche Fußnote 5)<br />
Entgeltgruppe 8<br />
Erster Teamassistent bzw. erste Teamassistentin von Mitgliedern des Landeskircherates<br />
Entgeltgruppe 9 (bis Stufe 4)<br />
Erster Teamassistent bzw. erste Teamassistentin des ständigen Vertreters bzw.<br />
der ständigen Vertreterin des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin und des<br />
Leiters bzw. der Leiterin des Landeskirchenamtes.<br />
Entgeltgruppe 9<br />
Erster Teamassistent bzw. erste Teamassistentin des Landesbischofs bzw. der<br />
Landesbischöfin.<br />
Amtliche Fußnote 1: Beispiele für eine schwierige Tätigkeit sind Mitwirkung bei<br />
der Bearbeitung laufender oder gleichartiger Geschäfte nach Anleitung, Entwerfen<br />
von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben; Erledigung ständig<br />
wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgänge, auch ohne Anleitung.<br />
Amtliche Fußnote 2: Gründliche Fachkenntnisse sind nähere Kenntnisse von Gesetzen,<br />
Verwaltungsvorschriften, Arbeitsrechtsregelungen, Tarifbestimmungen<br />
usw. des Aufgabenbereichs. Durch die Worte „und so weiter“ ist klargestellt, dass<br />
nicht nur Rechtsvorschriften gründliche Fachkenntnisse darstellen; solche können<br />
z. B. auch bei Erfahrungswissen entsprechender Qualität gegeben sein. Das Wort<br />
„gründlich“ verdeutlicht, dass oberflächliche Kenntnisse den Anforderungen dieses<br />
Tätigkeitsmerkmals nicht gerecht werden. Das Wort „Aufgabenbereich“ stellt<br />
klar, die gründlichen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet<br />
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