Die Bauleitplanung - Prof-rauch-tu-dresden.de
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Öffentliches Baurecht, TU Dres<strong>de</strong>n<br />
Inkrafttreten:<br />
Das Verfahren <strong>de</strong>r Aufstellung von<br />
Bauleitplänen<br />
Der Flächennutzungsplan wird dadurch inraftgesetzt, dass die<br />
Gemein<strong>de</strong> seine Genehmigung ortsüblich bekannt macht (§ 6<br />
Abs. 5 BauGB).<br />
Der Bebauungsplan wird inkraftgesetzt, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Beschluss<br />
<strong>de</strong>s Bebauungsplans zusammen mit <strong>de</strong>m Hinweis, wo <strong>de</strong>r<br />
Bebauungsplan eingesehen wer<strong>de</strong>n kann, ortsüblich bekannt<br />
gemacht wird (§ 10 Abs. 3 BauGB).<br />
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