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Einzugsanzeige Auszugsanzeige

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Die Einzugs- bzw. <strong>Auszugsanzeige</strong> ist vom Vermieter der Einwohnerkontrolle Hombrechtikon<br />

innert 8 Tagen einzureichen (Art. 10 und 15 der Polizeiverordnung der Gemeinde<br />

Hombrechtikon). Nichtanmeldung des Ein- bzw. Auszuges von Mietern (siehe vorn) hat Polizeibusse<br />

zur Folge.<br />

Damit Rückfragen unterbleiben können, bitten wir die Meldepflichtigen um vollständige Angaben.<br />

Wird eine Wohnung als Geschäftslokal vermietet, bitten wir Sie folgende Bestimmungen zu<br />

beachten:<br />

Planungs- und Baugesetz (PBG)<br />

§ 309 Abs. 1: Eine baurechtliche Bewilligung ist nötig für:<br />

a) ...<br />

b) Nutzungsänderungen bei Räumlichkeiten und Flächen, denen<br />

baurechtliche Bedeutung zukommt.<br />

c) ...<br />

Wer gegen dieses Gesetz verstösst, wird mit Busse bestraft.<br />

Baugesuche für die Nutzungsänderung von Wohnungen in Geschäftslokale sind unter Beilage<br />

der für den Entscheid notwendigen Unterlagen beim Bausekretariat Hombrechtikon,<br />

Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon, einzureichen. Zur Beantwortung Ihrer offenen<br />

Fragen steht Ihnen das Bausekretariat gerne zur Verfügung.

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