Einzugsanzeige Auszugsanzeige
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Die Einzugs- bzw. <strong>Auszugsanzeige</strong> ist vom Vermieter der Einwohnerkontrolle Hombrechtikon<br />
innert 8 Tagen einzureichen (Art. 10 und 15 der Polizeiverordnung der Gemeinde<br />
Hombrechtikon). Nichtanmeldung des Ein- bzw. Auszuges von Mietern (siehe vorn) hat Polizeibusse<br />
zur Folge.<br />
Damit Rückfragen unterbleiben können, bitten wir die Meldepflichtigen um vollständige Angaben.<br />
Wird eine Wohnung als Geschäftslokal vermietet, bitten wir Sie folgende Bestimmungen zu<br />
beachten:<br />
Planungs- und Baugesetz (PBG)<br />
§ 309 Abs. 1: Eine baurechtliche Bewilligung ist nötig für:<br />
a) ...<br />
b) Nutzungsänderungen bei Räumlichkeiten und Flächen, denen<br />
baurechtliche Bedeutung zukommt.<br />
c) ...<br />
Wer gegen dieses Gesetz verstösst, wird mit Busse bestraft.<br />
Baugesuche für die Nutzungsänderung von Wohnungen in Geschäftslokale sind unter Beilage<br />
der für den Entscheid notwendigen Unterlagen beim Bausekretariat Hombrechtikon,<br />
Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon, einzureichen. Zur Beantwortung Ihrer offenen<br />
Fragen steht Ihnen das Bausekretariat gerne zur Verfügung.