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europäischen Gleichstellungspolitik - Agentur für Gleichstellung im ...

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Im Jahr 2000 wurden in Lissabon als quantitative Ziele<br />

der EBS eine durchschnittliche, allgemeine Beschäftigungsquote<br />

bis 2010 von über 70 Prozent und die<br />

Erreichung von 60 Prozent bei der Frauenbeschäftigungsquote<br />

festgelegt (Europäische Kommission<br />

2001a), wobei diese ein Jahr darauf noch differenziert<br />

wurden in 67 Prozent, bzw. 57 Prozent bis zum Jahr<br />

2005 31 . Zusätzlich besagte die „<strong>Gleichstellung</strong>s-<br />

Leitlinie“, dass „(…) die geschlechtsspezifischen<br />

Unterschiede bei den Beschäftigungsquoten, bei den<br />

Arbeitslosenquoten und be<strong>im</strong> Arbeitsentgelt bis 2010<br />

in erheblichem Maße (…)“ abzubauen sind (Europäische<br />

Kommission 2004a, S. 25). In den Zielquoten bis<br />

2010, die bezogen auf <strong>Gleichstellung</strong> ohnehin die einzigen<br />

quantifizierten sind, ist bereits ein Widerspruch<br />

zwischen <strong>Gleichstellung</strong>szielen und qualitativen<br />

Beschäftigungszielen (Arbeitsplatzqualität, integrativer<br />

Arbeitsmarkt) angelegt. Wie Petra Beckmann<br />

aufzeigt, bedeuten die Quoten <strong>im</strong> Endeffekt, dass bei<br />

60-Prozent-Frauenbeschäftigungsquote die Männerbeschäftigungsquote<br />

bei 80 Prozent liegen müsste,<br />

um insgesamt 70 Prozent zu erhalten. Betrachtet<br />

man die Ausgangsquoten von 1997 in Deutschland,<br />

so müsste dafür die Männerbeschäftigungsquote <strong>im</strong><br />

gleichem Maße steigen wie die der Frauen, wodurch<br />

die geschlechtsspezifischen Differenzen von 20 Prozent<br />

<strong>im</strong> Jahr 1997 weiter erhalten blieben (Beckmann<br />

2005). Angesichts der tatsächlichen Beschäftigungsentwicklung<br />

bei Frauen in Deutschland, die in den<br />

vergangenen Jahren durch Ausweitung des Dienstleistungssektors<br />

und von Teilzeitarbeit stetig zunahm,<br />

sei hingegen – so Beckmann – bei gleich bleibender<br />

Entwicklung mit einer Frauenbeschäftigungsquote von<br />

rund 63 Prozent zu rechnen (Beckmann 2005,<br />

S. 42). Insofern ist die Zielquote von 60 Prozent Frauenbeschäftigungsquote<br />

bis 2010 schlichtweg zu<br />

niedrig veranschlagt und nicht gerade ein ambitioniertes<br />

Ziel, <strong>im</strong> Gegenteil, positive beschäftigungspolitische<br />

Entwicklungen werden weder widergespiegelt<br />

noch in irgendeiner Form forciert.<br />

Neben diesen rein statistischen Fragen bleibt zudem<br />

weiterhin die Frage zu den Beschäftigungsformen<br />

bestehen, denn die 60-Prozent-Quote sagt darüber<br />

nichts aus, da es sich um reines Köpfe-Zählen handelt.<br />

Werden hingegen Vollzeitäquivalente als Indikator<br />

hinzugezogen, zeigt sich, dass in den meisten<br />

Mitgliedsstaaten die Zielquote bei den Frauen nicht<br />

annähernd erfüllt werden kann (Ahrens 2001). Bei der<br />

Männerbeschäftigungsquote fällt die Umrechnung in<br />

Vollzeitäquivalente kaum ins Gewicht, wodurch die<br />

realen geschlechtsspezifischen Differenzen erheblich<br />

größer als durch die Kommission dargestellt sind<br />

(Maier 2002). Durch das von der EU gewählte statistische<br />

Maß (erwerbstätig ist, wer eine Stunde pro<br />

31<br />

Als relevant in diesem Zusammenhag werden auch <strong>im</strong>mer die be<strong>im</strong><br />

Ratsgipfel 2002 in Barcelona benannten Ziele für den Ausbau der<br />

Kinderbetreuungsangebote auf mindestens 90 Prozent für Kinder zwischen<br />

drei Jahren und Schuleintritt sowie 33 Prozent für Kinder unter<br />

drei Jahren gesehen.<br />

Woche entgeltlich arbeitet oder z.B. wegen Elternzeit<br />

freigestellt ist) wird somit der Frauenanteil an der<br />

Gesamtbeschäftigung systematisch weit überschätzt<br />

(Beckmann 2005.)<br />

Die Kommission hat diese Problematik und die weiter<br />

bestehenden geschlechtsspezifischen Differenzen<br />

hinsichtlich Löhnen, Arbeitszeit und Arbeitslosigkeit<br />

durchaus wahrgenommen, und bei der ersten Revision<br />

2003 vorgeschlagen, als weiteres qualitativ-quantitatives<br />

Ziel den Abbau der Differenz bei Arbeitslosigkeit<br />

und die Halbierung der Lohndifferenz bis 2010<br />

festzuschreiben, was beides vom Rat abgelehnt wurde<br />

(Rubery 2003).<br />

Insgesamt sind die beschäftigungspolitischen Leitlinien<br />

seit jeher durchweg neoliberal geprägt, wobei<br />

das für Chancengleichheit zu relativieren ist. Dennoch<br />

zeigte sich schon in den ersten Jahren, dass<br />

zum einen <strong>im</strong> Pfeiler Chancengleichheit vergleichsweise<br />

wenige Leitlinien verabschiedet wurden und<br />

zum anderen Hinweise auf geschlechtsspezifische<br />

Unterschiede und daraus resultierende Maßnahmen<br />

in den anderen Pfeilern fast gänzlich fehlten (Ahrens<br />

2001). Bei den vorgestellten Maßnahmen fiel<br />

zudem auf, dass sie vorrangig an hoch qualifizierte<br />

Frauen gerichtet waren, nicht aber die Situation<br />

gering qualifizierter mit beachteten (Ahrens 2001).<br />

Insgesamt lässt sich für die ersten Jahre der Eindruck<br />

nicht verwehren, dass Gender Mainstreaming oder<br />

geschlechtsspezifische Differenzen nur angesprochen<br />

wurden, wenn es entweder keine sonstigen Probleme<br />

auf dem jeweiligen nationalen Arbeitsmarkt gab<br />

oder aber die Unterschiede besonders extrem waren<br />

(Ahrens 2001). Gender Mainstreaming wirkte dadurch<br />

meistens eher wie das berühmte „Sahnehäubchen“<br />

oder ein „Para lleluniversum“ (Meseke 2002: 95) und<br />

nicht wie eine ernst genommene politische Aufgabe.<br />

Eine Evaluation der nationalstaatlichen Aktionspläne<br />

aus Gender-Perspektive kann zumindest für die Zeit<br />

bis 2004 eher verneint werden, was aber auf die<br />

Evaluation der EBS generell zutrifft (Rubery 2003).<br />

So lautet auch die Selbsterkenntnis der EU bezüglich<br />

Gender Mainstreaming und Chancengleichheit <strong>im</strong><br />

Jahr 2000: „There remains however substantial work<br />

to be done in this regard in many countries and too<br />

many measures are still presented as gender neutral“<br />

(Europäische Kommission 2000b: 71). Dies lag nicht<br />

zuletzt auch daran, dass vielfach kein politischer Wille<br />

und keine entsprechende Gender-Expertise vorhanden<br />

war und zudem teilweise die Regierungsmehrheiten<br />

inklusive der gleichstellungspolitischen Prioritäten<br />

sich änderten (Rubery 2003).<br />

Als Ergebnis der EBS zeigten sich hinsichtlich <strong>Gleichstellung</strong><br />

<strong>im</strong> Zeitverlauf dennoch einige Verbesserungen<br />

bei spezifischen Punkten. So haben sich die<br />

Zugangsmöglichkeiten auf den Arbeitsmarkt für Frauen,<br />

die auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeiten keinen<br />

Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten, durch Öffnung<br />

der Teilnahmekriterien an z.B. weiterbildenden Maßnahmen<br />

verbessert (Rubery 2003). Ein ebenso verbesserter<br />

Bereich sind weitestgehend individualisierte<br />

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