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europäischen Gleichstellungspolitik - Agentur für Gleichstellung im ...

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Mitteilung zur demografischen Entwicklung<br />

Ziel der Mitteilung ist es, darzulegen wie mit der<br />

Lissabon-Strategie (vgl. Aktionsschwerpunkt 1) der<br />

demografische Wandel in der EU bewältigt werden<br />

soll. Verschiedene Elemente hinsichtlich des demografischen<br />

Wandels werden skizziert (Europäische<br />

Kommission 2006d):<br />

• die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau ist<br />

anhaltend niedrig<br />

• während die „Babyboomer“-Generation ins<br />

Rentenalter kommt, sinkt die Bevölkerung <strong>im</strong><br />

erwerbsfähigen Alter<br />

• die Lebenserwartung steigt kontinuierlich<br />

• Netto<strong>im</strong>migration bleibt anhaltend hoch und Fragen<br />

von Familienzusammenführung nehmen zu.<br />

In der darauf folgenden Analyse geht es letztlich nur<br />

darum, welche Folgen das für den Arbeitsmarkt der<br />

EU hat und wie dem begegnet werden kann indem beispielsweise<br />

regionale Disparitäten, die Probleme bei<br />

der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen verursachen,<br />

berücksichtigt werden. Die Tatsache, dass die<br />

regionalen Ursachen durchaus auch geschlechtsspezifisch<br />

geprägt sind, wird dabei übersehen.<br />

Ähnliches gilt für die Erläuterungen zur zunehmenden<br />

Alterung der Bevölkerung, die sich nicht nur an<br />

Hand <strong>im</strong>mer noch durchschnittlich höheren Lebenserwartung<br />

von Frauen, aber auch an Hand einer<br />

unterschiedlichen Lebenserwartung von geringer und<br />

höher Gebildeten vollzieht, die zu zunehmenden Disparitäten<br />

führt. Was das für den gesamten Bereich der<br />

Pflegedienstleistungen, der zudem zu einem Großteil<br />

von Frauen privat und unbezahlt erbracht wird, bedeutet,<br />

wird nur marginal behandelt. Das ist erstaunlich,<br />

da sich daraus nicht zuletzt ergeben wird, wie und in<br />

welchem Ausmaß Frauen überhaupt am (bezahlten)<br />

Arbeitsmarkt teilnehmen können.<br />

Betrachtet man parallel die Analyse zur so genannten<br />

Netto<strong>im</strong>migration, ist erkennbar, dass diese<br />

grundsätzlich als notwendig und positiver Faktor zur<br />

Stabilisierung der Rentensysteme bezeichnet werden,<br />

aber die unterschiedliche Lage von Immigranten<br />

und Immigrantinnen trotz der Punkte der Mitteilung<br />

zur gemeinsamen Integrationsagenda 49 übergangen<br />

werden (vgl. Kapitel 4.2.1). Hier wird klar, dass die<br />

Kommission zwar Fragen der Vereinbarkeit zur Bearbeitung<br />

des demografischen Wandels heranzieht, aber<br />

insgesamt die geschlechtsspezifischen Aspekte grob<br />

vernachlässigt.<br />

In der Mitteilung formuliert die Kommission fünf politische<br />

Grundausrichtungen. So soll die Geburtenrate<br />

durch Beseitigung von Ungleichheiten für Familien<br />

begünstigt werden z.B. hinsichtlich Kinderbetreuungsangeboten,<br />

Wohnungssuche, flexible Arbeitszeitregelungen<br />

für Eltern oder auch dem Abbau von Kinderarmut.<br />

Abgezielt wird dabei vor allem auf die Rolle der<br />

Sozialpartner und die Arbeit der Regierungssachverständigengruppe,<br />

dem Demografieforum.<br />

Als zweites wird auf die Stärkung der Lissabon-<br />

Strategie und die Anhebung der Beschäftigungsquote<br />

insbesondere bei (älteren) Frauen verwiesen, wobei<br />

Zusammenhänge zum Programm „Allgemeine und<br />

berufliche Bildung 2010“ (vgl. Kapitel 4.2.3) und zu<br />

Gesundheitsfragen (vgl. Kapitel 4.2.1) hergestellt werden.<br />

Daran anknüpfend wird als drittes die Steigerung<br />

der Arbeitsproduktivität und als viertes die Aufnahme<br />

und Integration von MigrantInnen formuliert. Abschließend<br />

werden zudem Haushaltskonsolidierung und<br />

Rentenreformen als erforderliches Element benannt,<br />

um den demografischen Wandel zu bewältigen.<br />

4.1.3 Aktionsschwerpunkt 3:<br />

Förderung der gleichberechtigten<br />

Teilhabe von Frauen und Männern an<br />

Entscheidungsprozessen<br />

Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und<br />

Männern an Entscheidungsprozessen ist eingeteilt in<br />

die Themen „Frauen in der Politik“, „Frauen in wirtschaftlichen<br />

Entscheidungsprozessen“ und „Frauen in<br />

Wissenschaft und Technik“, wobei der Schwerpunkt<br />

europäischer Maßnahmen deutlich <strong>im</strong> letzten gelegt<br />

wird. Die beiden ersten Punkte sind <strong>im</strong> Wesentlichen<br />

eine Fortführung der bereits seit mehreren Jahren<br />

existierenden Datenbank über Frauen und Männer in<br />

Entscheidungspositionen und der Aufbau eines weiteren<br />

EU-Netzwerks.<br />

Verbindliche Ziele zur gleichberechtigten Teilhabe<br />

insbesondere in den Führungspositionen der Kommission<br />

50 , des Parlaments, des EWSA oder des Ausschusses<br />

der Regionen – ein Punkt, den die Europäische<br />

Frauenlobby in ihrem Vorschlag formulierte – sind<br />

wiederum <strong>im</strong> Fahrplan nicht enthalten (Europäische<br />

Frauenlobby 2005). Auch wird <strong>im</strong> „Fahrplan“ nichts<br />

dazu geäußert, wie eine gleichberechtigte Teilhabe<br />

bisher unterrepräsentierter Frauen wie z.B. behinderte<br />

Frauen, Migrantinnen oder Frauen ethnischer<br />

Minderheiten gefördert werden könne.<br />

49<br />

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament,<br />

den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den<br />

Ausschuss der Regionen. Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein<br />

Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische<br />

Union. Brüssel, KOM(2005) 389 endgültig.<br />

50<br />

Hier muss differenziert zwischen einerseits den über die Mitgliedsstaaten<br />

vorgeschlagenen Kommissaren bzw. Kommissarinnen und<br />

andererseits den Beschäftigten der Kommission. Für letztere gibt es<br />

gezielte Pläne für gleichberechtigte Teilhabe auf allen Ebenen (vgl.<br />

Kapitel 4.1.7).<br />

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