europäischen Gleichstellungspolitik - Agentur für Gleichstellung im ...
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Mitteilung zur demografischen Entwicklung<br />
Ziel der Mitteilung ist es, darzulegen wie mit der<br />
Lissabon-Strategie (vgl. Aktionsschwerpunkt 1) der<br />
demografische Wandel in der EU bewältigt werden<br />
soll. Verschiedene Elemente hinsichtlich des demografischen<br />
Wandels werden skizziert (Europäische<br />
Kommission 2006d):<br />
• die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau ist<br />
anhaltend niedrig<br />
• während die „Babyboomer“-Generation ins<br />
Rentenalter kommt, sinkt die Bevölkerung <strong>im</strong><br />
erwerbsfähigen Alter<br />
• die Lebenserwartung steigt kontinuierlich<br />
• Netto<strong>im</strong>migration bleibt anhaltend hoch und Fragen<br />
von Familienzusammenführung nehmen zu.<br />
In der darauf folgenden Analyse geht es letztlich nur<br />
darum, welche Folgen das für den Arbeitsmarkt der<br />
EU hat und wie dem begegnet werden kann indem beispielsweise<br />
regionale Disparitäten, die Probleme bei<br />
der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen verursachen,<br />
berücksichtigt werden. Die Tatsache, dass die<br />
regionalen Ursachen durchaus auch geschlechtsspezifisch<br />
geprägt sind, wird dabei übersehen.<br />
Ähnliches gilt für die Erläuterungen zur zunehmenden<br />
Alterung der Bevölkerung, die sich nicht nur an<br />
Hand <strong>im</strong>mer noch durchschnittlich höheren Lebenserwartung<br />
von Frauen, aber auch an Hand einer<br />
unterschiedlichen Lebenserwartung von geringer und<br />
höher Gebildeten vollzieht, die zu zunehmenden Disparitäten<br />
führt. Was das für den gesamten Bereich der<br />
Pflegedienstleistungen, der zudem zu einem Großteil<br />
von Frauen privat und unbezahlt erbracht wird, bedeutet,<br />
wird nur marginal behandelt. Das ist erstaunlich,<br />
da sich daraus nicht zuletzt ergeben wird, wie und in<br />
welchem Ausmaß Frauen überhaupt am (bezahlten)<br />
Arbeitsmarkt teilnehmen können.<br />
Betrachtet man parallel die Analyse zur so genannten<br />
Netto<strong>im</strong>migration, ist erkennbar, dass diese<br />
grundsätzlich als notwendig und positiver Faktor zur<br />
Stabilisierung der Rentensysteme bezeichnet werden,<br />
aber die unterschiedliche Lage von Immigranten<br />
und Immigrantinnen trotz der Punkte der Mitteilung<br />
zur gemeinsamen Integrationsagenda 49 übergangen<br />
werden (vgl. Kapitel 4.2.1). Hier wird klar, dass die<br />
Kommission zwar Fragen der Vereinbarkeit zur Bearbeitung<br />
des demografischen Wandels heranzieht, aber<br />
insgesamt die geschlechtsspezifischen Aspekte grob<br />
vernachlässigt.<br />
In der Mitteilung formuliert die Kommission fünf politische<br />
Grundausrichtungen. So soll die Geburtenrate<br />
durch Beseitigung von Ungleichheiten für Familien<br />
begünstigt werden z.B. hinsichtlich Kinderbetreuungsangeboten,<br />
Wohnungssuche, flexible Arbeitszeitregelungen<br />
für Eltern oder auch dem Abbau von Kinderarmut.<br />
Abgezielt wird dabei vor allem auf die Rolle der<br />
Sozialpartner und die Arbeit der Regierungssachverständigengruppe,<br />
dem Demografieforum.<br />
Als zweites wird auf die Stärkung der Lissabon-<br />
Strategie und die Anhebung der Beschäftigungsquote<br />
insbesondere bei (älteren) Frauen verwiesen, wobei<br />
Zusammenhänge zum Programm „Allgemeine und<br />
berufliche Bildung 2010“ (vgl. Kapitel 4.2.3) und zu<br />
Gesundheitsfragen (vgl. Kapitel 4.2.1) hergestellt werden.<br />
Daran anknüpfend wird als drittes die Steigerung<br />
der Arbeitsproduktivität und als viertes die Aufnahme<br />
und Integration von MigrantInnen formuliert. Abschließend<br />
werden zudem Haushaltskonsolidierung und<br />
Rentenreformen als erforderliches Element benannt,<br />
um den demografischen Wandel zu bewältigen.<br />
4.1.3 Aktionsschwerpunkt 3:<br />
Förderung der gleichberechtigten<br />
Teilhabe von Frauen und Männern an<br />
Entscheidungsprozessen<br />
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und<br />
Männern an Entscheidungsprozessen ist eingeteilt in<br />
die Themen „Frauen in der Politik“, „Frauen in wirtschaftlichen<br />
Entscheidungsprozessen“ und „Frauen in<br />
Wissenschaft und Technik“, wobei der Schwerpunkt<br />
europäischer Maßnahmen deutlich <strong>im</strong> letzten gelegt<br />
wird. Die beiden ersten Punkte sind <strong>im</strong> Wesentlichen<br />
eine Fortführung der bereits seit mehreren Jahren<br />
existierenden Datenbank über Frauen und Männer in<br />
Entscheidungspositionen und der Aufbau eines weiteren<br />
EU-Netzwerks.<br />
Verbindliche Ziele zur gleichberechtigten Teilhabe<br />
insbesondere in den Führungspositionen der Kommission<br />
50 , des Parlaments, des EWSA oder des Ausschusses<br />
der Regionen – ein Punkt, den die Europäische<br />
Frauenlobby in ihrem Vorschlag formulierte – sind<br />
wiederum <strong>im</strong> Fahrplan nicht enthalten (Europäische<br />
Frauenlobby 2005). Auch wird <strong>im</strong> „Fahrplan“ nichts<br />
dazu geäußert, wie eine gleichberechtigte Teilhabe<br />
bisher unterrepräsentierter Frauen wie z.B. behinderte<br />
Frauen, Migrantinnen oder Frauen ethnischer<br />
Minderheiten gefördert werden könne.<br />
49<br />
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament,<br />
den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den<br />
Ausschuss der Regionen. Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein<br />
Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische<br />
Union. Brüssel, KOM(2005) 389 endgültig.<br />
50<br />
Hier muss differenziert zwischen einerseits den über die Mitgliedsstaaten<br />
vorgeschlagenen Kommissaren bzw. Kommissarinnen und<br />
andererseits den Beschäftigten der Kommission. Für letztere gibt es<br />
gezielte Pläne für gleichberechtigte Teilhabe auf allen Ebenen (vgl.<br />
Kapitel 4.1.7).<br />
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