europäischen Gleichstellungspolitik - Agentur für Gleichstellung im ...
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onen hätten, diese verfehlen. Allerdings muss zugestanden<br />
werden, dass viele Stellen in der Kommission<br />
über nationalstaatliche Verwaltungen (zeitweise)<br />
besetzt werden, und somit der Einfluss der Kommission<br />
auf manche Stellen gering ist.<br />
Auffällig be<strong>im</strong> <strong>Gleichstellung</strong>splan der Kommission ist,<br />
dass ausschließlich der Anteil von Frauen in Führungspositionen<br />
als Maßstab genommen wird und gelegentlich<br />
noch damit zusammenhängende Fragen wie die<br />
der Diskr<strong>im</strong>inierungsfreiheit in Auswahlverfahren (Europäische<br />
Kommission 2007f, S. 9f). Ausgeklammert<br />
sind aber sämtliche Fragen der Arbeitsbedingungen,<br />
der Vereinbarkeit oder von <strong>Gleichstellung</strong>sfragen in<br />
unteren Beschäftigungsebenen wie z.B. dem Reinigungs-<br />
oder Fahrdienst oder den Sekretariaten.<br />
Bewertung geschlechtsspezifischer<br />
Auswirkungen (GFA) und GB unterstützen<br />
Im Jahr 2003 hat die Europäische Kommission begonnen,<br />
ein integriertes Verfahren zur Folgenabschätzung (FA)<br />
hinsichtlich wirtschaftlicher, sozialer und umweltbezogener<br />
Folgen einzuführen, das sowohl für die Rechtsetzung<br />
als auch politische Programme (Weißbücher, Aktionspläne<br />
etc.) eingesetzt werden soll. Für die Umsetzung hat<br />
die Kommission 2005 die „Impact Assessment Guidelines“<br />
veröffentlicht, wobei <strong>Gleichstellung</strong>sauswirkungen<br />
nur unter dem Punkt Soziale Auswirkungen behandelt<br />
werden. Der bisherige „Leitfaden zur Bewertung geschlechtsspezifischer<br />
Auswirkungen“ ist nicht in vollem<br />
Umfang integriert, sondern könne ergänzend herangezogen<br />
werden, um ausführlicher geschlechtsspezifische<br />
Auswirkungen beurteilen zu können.<br />
Ähnlich gering ist die bisherige Unterstützung von<br />
Gender Budgeting, wo außer Bemühungsverkündungen<br />
bisher keinerlei ernsthafte Umsetzungsbemühungen<br />
innerhalb der Kommission zu verzeichnen sind.<br />
4.2. Gemeinschaftsinitiative PROGRESS<br />
Das Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und<br />
soziale Solidarität PROGRESS wurde am 24. Oktober<br />
2006 <strong>im</strong> Mitentscheidungsverfahren nach Artikel 251<br />
vom Europäischen Rat und Europäischem Parlament<br />
beschlossen . Wie alle Gemeinschaftsinitiativen (vgl.<br />
Kapitel 3.3.1) wird auch PROGRESS von der Kommission<br />
verwaltet und konzentriert sich auf Tätigkeiten, die<br />
eine starke europäische D<strong>im</strong>ension beinhalten, wodurch<br />
das Subsidiaritätsprinzip gewahrt wird. Dennoch lässt<br />
sich nicht leugnen, dass PROGRESS insgesamt auf eine<br />
stärkere, supranationale Zusammenarbeit, Verquickung<br />
wenn nicht sogar Vereinheitlichung der nationalstaatlichen<br />
Beschäftigungs- und Sozialpolitik abzielt, wodurch<br />
sich langfristig nationalstaatliche Handlungsspielräume<br />
verändern werden. Unterstützt wird die Kommission bei<br />
der Umsetzung von einem Ausschuss aus Vertretern<br />
und Vertreterinnen der Mitgliedsstaaten, die beispielsweise<br />
die Jahresarbeitspläne genehmigen.<br />
Die Laufzeit ist vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember<br />
2013, wobei PROGRESS vorhergehende Gemeinschaftsinitiativen<br />
zusammenfasst und in weiten Teilen<br />
inhaltlich fortführt:<br />
• Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung<br />
von Diskr<strong>im</strong>inierungen (2001-2006)<br />
• Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend<br />
die Gemeinschaftsstrategie zur <strong>Gleichstellung</strong> von<br />
Frauen und Männern (2001-2005)<br />
• Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung<br />
der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten bei der<br />
Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung (2002-2006)<br />
• Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung<br />
von Organisationen, die auf europäischer Ebene für<br />
die <strong>Gleichstellung</strong> von Männern und Frauen tätig<br />
sind (2004-2006)<br />
• Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung<br />
(AzB) (2002-2006)<br />
Durch die Zusammenführung der bisherigen Programme<br />
sollen die Ziele der Europäischen Union in den Bereichen<br />
Beschäftigung und Soziales insbesondere hinsichtlich<br />
der Vorgaben zur Lissabon-Strategie weiterhin<br />
finanziell unterstützt werden. Laut den Allgemeinen Leitlinien<br />
sind grundlegende Elemente der Durchführung<br />
Konsolidierung (Nutzung der Erfahrung aus früheren<br />
Gemeinschaftsprogrammen), Fokussierung zentraler<br />
Herausforderungen, Abst<strong>im</strong>mung zwischen Ressourcen<br />
und Prioritäten sowie Komplementarität mit anderen EU-<br />
Instrumenten (z.B. dem Europäischen Sozialfonds).<br />
Die allgemeinen Ziele decken laut Artikel 2 (1) einen<br />
Spielraum ab von Analysen, Entwicklung statistischer Instrumente<br />
und Methoden, Durchsetzung Gemeinschaftsrecht,<br />
Förderung Netarbeit und wechselseitiges Lernen,<br />
Best-Practice-Austausch, Sensibilisierung Beteiligter und<br />
der Öffentlichkeit bis hin zur Förderung von Basisnetzwerken.<br />
In Artikel 2(2) ist festgeschrieben, dass Gender<br />
Mainstreaming in allen Programmteilen und -tätigkeiten<br />
gefördert wird. Artikel 9(1) benennt für die Umsetzung<br />
der allgemeinen Ziele als mögliche Maßnahmen u.a.:<br />
• analytische Aktivitäten wie die Entwicklung und<br />
Verbreitung von Daten, Statistiken, Indikatoren, die<br />
Durchführung von Studien, Analysen, Untersuchungen,<br />
Evaluierungen und Folgenabschätzungen sowie<br />
Ausarbeitung und Veröffentlichung von Leitfäden,<br />
Berichten und Schulungsmaterial.<br />
• Aktivitäten für wechselseitiges Lernen, Sensibilisierung<br />
und Verbreitung wie Best-Practice-Austausch,<br />
Konferenzen/Seminare auch innerhalb des Ratsvorsitzes,<br />
Medienkampagnen und Öffentlichkeitsarbeit.<br />
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Vgl. dazu Europäische Kommission: Gemeinschaftsprogramm<br />
für Beschäftigung und soziale Solidarität (PROGRESS). Allgemeine<br />
Leitlinien für die Durchführung des Gemeinschaftsprogramms für Beschäftigung<br />
und soziale Solidarität – PROGRESS (2007-2013). Brüssel,<br />
21.12.2006, PROGRESS/003/2006.<br />
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