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europäischen Gleichstellungspolitik - Agentur für Gleichstellung im ...

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onen hätten, diese verfehlen. Allerdings muss zugestanden<br />

werden, dass viele Stellen in der Kommission<br />

über nationalstaatliche Verwaltungen (zeitweise)<br />

besetzt werden, und somit der Einfluss der Kommission<br />

auf manche Stellen gering ist.<br />

Auffällig be<strong>im</strong> <strong>Gleichstellung</strong>splan der Kommission ist,<br />

dass ausschließlich der Anteil von Frauen in Führungspositionen<br />

als Maßstab genommen wird und gelegentlich<br />

noch damit zusammenhängende Fragen wie die<br />

der Diskr<strong>im</strong>inierungsfreiheit in Auswahlverfahren (Europäische<br />

Kommission 2007f, S. 9f). Ausgeklammert<br />

sind aber sämtliche Fragen der Arbeitsbedingungen,<br />

der Vereinbarkeit oder von <strong>Gleichstellung</strong>sfragen in<br />

unteren Beschäftigungsebenen wie z.B. dem Reinigungs-<br />

oder Fahrdienst oder den Sekretariaten.<br />

Bewertung geschlechtsspezifischer<br />

Auswirkungen (GFA) und GB unterstützen<br />

Im Jahr 2003 hat die Europäische Kommission begonnen,<br />

ein integriertes Verfahren zur Folgenabschätzung (FA)<br />

hinsichtlich wirtschaftlicher, sozialer und umweltbezogener<br />

Folgen einzuführen, das sowohl für die Rechtsetzung<br />

als auch politische Programme (Weißbücher, Aktionspläne<br />

etc.) eingesetzt werden soll. Für die Umsetzung hat<br />

die Kommission 2005 die „Impact Assessment Guidelines“<br />

veröffentlicht, wobei <strong>Gleichstellung</strong>sauswirkungen<br />

nur unter dem Punkt Soziale Auswirkungen behandelt<br />

werden. Der bisherige „Leitfaden zur Bewertung geschlechtsspezifischer<br />

Auswirkungen“ ist nicht in vollem<br />

Umfang integriert, sondern könne ergänzend herangezogen<br />

werden, um ausführlicher geschlechtsspezifische<br />

Auswirkungen beurteilen zu können.<br />

Ähnlich gering ist die bisherige Unterstützung von<br />

Gender Budgeting, wo außer Bemühungsverkündungen<br />

bisher keinerlei ernsthafte Umsetzungsbemühungen<br />

innerhalb der Kommission zu verzeichnen sind.<br />

4.2. Gemeinschaftsinitiative PROGRESS<br />

Das Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und<br />

soziale Solidarität PROGRESS wurde am 24. Oktober<br />

2006 <strong>im</strong> Mitentscheidungsverfahren nach Artikel 251<br />

vom Europäischen Rat und Europäischem Parlament<br />

beschlossen . Wie alle Gemeinschaftsinitiativen (vgl.<br />

Kapitel 3.3.1) wird auch PROGRESS von der Kommission<br />

verwaltet und konzentriert sich auf Tätigkeiten, die<br />

eine starke europäische D<strong>im</strong>ension beinhalten, wodurch<br />

das Subsidiaritätsprinzip gewahrt wird. Dennoch lässt<br />

sich nicht leugnen, dass PROGRESS insgesamt auf eine<br />

stärkere, supranationale Zusammenarbeit, Verquickung<br />

wenn nicht sogar Vereinheitlichung der nationalstaatlichen<br />

Beschäftigungs- und Sozialpolitik abzielt, wodurch<br />

sich langfristig nationalstaatliche Handlungsspielräume<br />

verändern werden. Unterstützt wird die Kommission bei<br />

der Umsetzung von einem Ausschuss aus Vertretern<br />

und Vertreterinnen der Mitgliedsstaaten, die beispielsweise<br />

die Jahresarbeitspläne genehmigen.<br />

Die Laufzeit ist vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember<br />

2013, wobei PROGRESS vorhergehende Gemeinschaftsinitiativen<br />

zusammenfasst und in weiten Teilen<br />

inhaltlich fortführt:<br />

• Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung<br />

von Diskr<strong>im</strong>inierungen (2001-2006)<br />

• Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend<br />

die Gemeinschaftsstrategie zur <strong>Gleichstellung</strong> von<br />

Frauen und Männern (2001-2005)<br />

• Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung<br />

der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten bei der<br />

Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung (2002-2006)<br />

• Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung<br />

von Organisationen, die auf europäischer Ebene für<br />

die <strong>Gleichstellung</strong> von Männern und Frauen tätig<br />

sind (2004-2006)<br />

• Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung<br />

(AzB) (2002-2006)<br />

Durch die Zusammenführung der bisherigen Programme<br />

sollen die Ziele der Europäischen Union in den Bereichen<br />

Beschäftigung und Soziales insbesondere hinsichtlich<br />

der Vorgaben zur Lissabon-Strategie weiterhin<br />

finanziell unterstützt werden. Laut den Allgemeinen Leitlinien<br />

sind grundlegende Elemente der Durchführung<br />

Konsolidierung (Nutzung der Erfahrung aus früheren<br />

Gemeinschaftsprogrammen), Fokussierung zentraler<br />

Herausforderungen, Abst<strong>im</strong>mung zwischen Ressourcen<br />

und Prioritäten sowie Komplementarität mit anderen EU-<br />

Instrumenten (z.B. dem Europäischen Sozialfonds).<br />

Die allgemeinen Ziele decken laut Artikel 2 (1) einen<br />

Spielraum ab von Analysen, Entwicklung statistischer Instrumente<br />

und Methoden, Durchsetzung Gemeinschaftsrecht,<br />

Förderung Netarbeit und wechselseitiges Lernen,<br />

Best-Practice-Austausch, Sensibilisierung Beteiligter und<br />

der Öffentlichkeit bis hin zur Förderung von Basisnetzwerken.<br />

In Artikel 2(2) ist festgeschrieben, dass Gender<br />

Mainstreaming in allen Programmteilen und -tätigkeiten<br />

gefördert wird. Artikel 9(1) benennt für die Umsetzung<br />

der allgemeinen Ziele als mögliche Maßnahmen u.a.:<br />

• analytische Aktivitäten wie die Entwicklung und<br />

Verbreitung von Daten, Statistiken, Indikatoren, die<br />

Durchführung von Studien, Analysen, Untersuchungen,<br />

Evaluierungen und Folgenabschätzungen sowie<br />

Ausarbeitung und Veröffentlichung von Leitfäden,<br />

Berichten und Schulungsmaterial.<br />

• Aktivitäten für wechselseitiges Lernen, Sensibilisierung<br />

und Verbreitung wie Best-Practice-Austausch,<br />

Konferenzen/Seminare auch innerhalb des Ratsvorsitzes,<br />

Medienkampagnen und Öffentlichkeitsarbeit.<br />

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Vgl. dazu Europäische Kommission: Gemeinschaftsprogramm<br />

für Beschäftigung und soziale Solidarität (PROGRESS). Allgemeine<br />

Leitlinien für die Durchführung des Gemeinschaftsprogramms für Beschäftigung<br />

und soziale Solidarität – PROGRESS (2007-2013). Brüssel,<br />

21.12.2006, PROGRESS/003/2006.<br />

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