02.11.2012 Aufrufe

Landwirtschaftlicher Strassenverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit ...

Landwirtschaftlicher Strassenverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit ...

Landwirtschaftlicher Strassenverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Faires Verhalten<br />

Der <strong>Strassenverkehr</strong> wird wesentlich<br />

erleichtert, wenn sich die Fahrer von<br />

Motorfahrzeugen so verhalten, dass<br />

sie andere bei der ordnungsgemässen<br />

Benützung der Strasse weder behindern<br />

noch gefährden (Art. 26 SVG).<br />

Da landwirtschaftliche Motorfahrzeuge<br />

mit ihren Anhängern und Anbaugeräten<br />

von den übrigen <strong>Strassenverkehr</strong>steilnehmern<br />

eher als Hindernisse<br />

betrachtet werden, ist ein faires und<br />

zuvorkommendes Verhalten der landwirtschaftlichen<br />

Motorfahrzeugführer<br />

besonders nötig.<br />

Verursachen landwirtschaftliche Motorfahrzeuge<br />

Kolonnen, muss von Zeit<br />

zu Zeit eine Ausweichstelle benützt<br />

werden, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer<br />

ungehindert passieren<br />

können.<br />

Benützung landwirtschaftlicher<br />

Motorfahrzeuge<br />

Mit landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen<br />

dürfen nur landwirtschaftliche<br />

Fahrten ausgeführt werden. (Art. 86<br />

VRV, Ausnahmen Art. 90 VRV).<br />

Den landwirtschaftlichen Fahrten<br />

gleichgestellt sind unentgeltliche Fahrten,<br />

die gemeinnützigen Zwecken dienen.<br />

Damit entfällt z.B. die Sonderbewilligung<br />

zum Papiersammeln.<br />

Halter landwirtschaftlicher Fahrzeuge<br />

dürfen diese nur geeigneten und instruierten<br />

Personen überlassen. Sie<br />

müssen sich vergewissern, dass nur<br />

landwirtschaftliche Fahrten ausgeführt<br />

werden.<br />

204<br />

Kinder müssen frühzeitig auf Gefahren<br />

aufmerksam gemacht werden,<br />

auch auf diejenigen im <strong>Strassenverkehr</strong>.<br />

Ein korrektes Verhalten auf der<br />

Strasse soll Kindern schon früh bekannt<br />

sein.<br />

Der blaue Kleber<br />

<strong>für</strong> Kindersicherheit<br />

erinnert daran,<br />

dass Kinder<br />

nur mit Kindersitz<br />

mitfahren dürfen,<br />

der gelbe an<br />

mögliche anwesende<br />

Kinder.<br />

Rücksicht kommt an –<br />

Handzeichen<br />

schaffen Klarheit!<br />

Betriebssicherheit<br />

(Art. 29, 30, SVG)<br />

Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem<br />

und vorschriftsgemässem<br />

Zustand verkehren. Sie müssen so<br />

beschaffen und unterhalten sein,<br />

dass die Verkehrsregeln befolgt werden<br />

können und dass Fahrer, Mitfahrende<br />

und andere Strassenbenützer<br />

nicht gefährdet und die Strassen nicht<br />

beschädigt werden.<br />

Zum Ziehen von Anhängern und zum<br />

Abschleppen von Fahrzeugen dürfen<br />

Motorfahrzeuge nur verwendet werden,<br />

wenn Zugkraft, Anhängelast und<br />

Bremsen ausreichen und die Anhängevorrichtung<br />

betriebssicher ist.<br />

Festumzüge zählen zu den nicht erlaubten Fahrten mit<br />

grüner Nummer. Es ist eine Sonderbewilligung vom kantonalen<br />

<strong>Strassenverkehr</strong>samt erforderlich.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!