Bebauungsplan Nr. 069 âAuf dem groÃen Dammâ - in Kalkar
Bebauungsplan Nr. 069 âAuf dem groÃen Dammâ - in Kalkar
Bebauungsplan Nr. 069 âAuf dem groÃen Dammâ - in Kalkar
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Stadt <strong>Kalkar</strong><br />
Stadtentwicklungsgesellschaft<br />
<strong>Kalkar</strong> mbH (SEG)<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>069</strong><br />
„Auf <strong>dem</strong> großen Damm“<br />
Begründung<br />
Dipl.-Ing. Olaf Bäumer Altkalkarer Straße 19 D-47546 <strong>Kalkar</strong>
Inhalt<br />
Seite
1 Veranlassung und Erforderlichkeit ..........................................4<br />
2 Lage und Ausgangszustand ....................................................4<br />
3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung,<br />
Flächennutzungsplan ..............................................................4<br />
4 Ziele und Zwecke des <strong>Bebauungsplan</strong>s...................................5<br />
5 Städtebauliche Planung ..........................................................6<br />
5.1 Bebauungs- und Erschließungskonzept............................................................. 6<br />
5.2 Art der baulichen Nutzung............................................................................. 8<br />
5.3 Maß der baulichen Nutzung, Höhe baulicher Anlagen.................................... 10<br />
5.4 Überbaubare Grundstücksflächen, Stellung der baulichen Anlagen................... 11<br />
5.5 Beschränkung von Stellplätzen und Garagen ................................................. 11<br />
5.6 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen <strong>in</strong> Wohngebäuden............................... 12<br />
5.7 Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ................ 12<br />
5.8 Bodendenkmalpflege................................................................................... 13<br />
5.9 Örtliche Bauvorschriften............................................................................... 14<br />
6 Naturschutz und Landschaftspflege.......................................15<br />
6.1 Darstellung und Bewertung der naturräumlichen Gegebenheiten....................... 15<br />
6.1.1 Naturräumliche Gegebenheiten, potentiell natürliche Vegetation................................................. 15<br />
6.1.2 Geologie und Boden, Grundwasser......................................................................................... 15<br />
6.1.3 Klima................................................................................................................................... 16<br />
6.1.4 Biotoptypen und Nutzung....................................................................................................... 16<br />
6.1.5 Landschaftsbild und Erholung.................................................................................................. 20<br />
6.1.6 Zusammenfassende Bewertung ............................................................................................... 20<br />
6.2 Maßnahmen zum Ausgleich von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft.................. 20<br />
6.2.1 Übersicht der Maßnahmen ..................................................................................................... 20<br />
6.2.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Pflanzung und Entwicklung ............................................................. 21<br />
6.3 Bilanzierung von E<strong>in</strong>griff und Ausgleich......................................................... 23<br />
6.4 Externe Ausgleichsmaßnahmen und deren Zuordnung..................................... 26<br />
7 Umweltverträglichkeit...........................................................27<br />
8 Versickerung des Niederschlagswassers, Ver- und<br />
Entsorgung ...........................................................................29<br />
8.1 Versickerung des Niederschlagswassers ........................................................ 29<br />
8.2 Ver- und Entsorgung .................................................................................... 32<br />
9 Abwägung der Belange ........................................................32<br />
10 Rechtsgrundlagen, Erlasse und Richtl<strong>in</strong>ien .............................32
1 Veranlassung und Erforderlichkeit<br />
Die Stadt <strong>Kalkar</strong> verfügt nur noch über wenige Gewerbegrundstücke. Es ist absehbar,<br />
dass ohne Neuausweisung gewerblicher Bauflächen die mittel- und langfristige<br />
Nachfrage nicht befriedigt werden kann. Daher ist beabsichtigt, das Plangebiet „Auf<br />
<strong>dem</strong> großen Damm“ zu erschließen und zu vermarkten. Der Standort ergänzt das<br />
vorhandene Gewerbegebiet zwischen B 57 (Xantener Straße, Bahnhofstraße) und der<br />
stillgelegten Bahnl<strong>in</strong>ie Xanten-Kleve; er stellt die endgültige Grenze des Siedlungsraums<br />
im südlichen Stadtgebiet dar.<br />
Aus baurechtlicher Sicht ist der Planungsraum zur Zeit als Außenbereich im S<strong>in</strong>ne von<br />
§ 35 des Baugesetzbuchs (BauGB) e<strong>in</strong>zustufen; deshalb ist die Aufstellung e<strong>in</strong>es<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s notwendig. Parallel zur Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s wird e<strong>in</strong><br />
Grünordnungsplan erarbeitet, dessen Ergebnisse – <strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf Belange<br />
des Naturschutzes – <strong>in</strong> den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>in</strong>tegriert werden.<br />
2 Lage und Ausgangszustand<br />
Das Plangebiet liegt <strong>in</strong> Altkalkar zwischen der Bahnl<strong>in</strong>ie Xanten-Kleve und den<br />
Ausläufern des <strong>Kalkar</strong>er Berges.<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s wird wie folgt begrenzt:<br />
<br />
<br />
<br />
im Westen durch die Talstraße bzw. den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
<strong>Nr</strong>. 066 „Dammweg“ (ausschließlich),<br />
im Norden durch die o.g. Bahnl<strong>in</strong>ie (ausschließlich), und<br />
im Süden durch den Vossegatweg (ebenfalls ausschließlich).<br />
Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt rund 6,2 ha.<br />
Das Plangebiet ist bis auf e<strong>in</strong> Wohnhaus nahe der Kreuzung Talstraße / Vossegattweg<br />
nicht bebaut. Angaben zur Bestandssituation und zur Umgebung s<strong>in</strong>d Abschnitt 6.1<br />
„Darstellung und Bewertung der naturräumlichen Gegebenheiten“ zu entnehmen.<br />
3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung,<br />
Flächennutzungsplan<br />
Nach <strong>dem</strong> Landesentwicklungsplan Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (LEP NRW) ist die Stadt <strong>Kalkar</strong><br />
e<strong>in</strong> Grundzentrum mit 10.000 bis 25.000 E<strong>in</strong>wohnern im Versorgungsbereich. <strong>Kalkar</strong><br />
liegt an der großräumigen Achse europäischer Bedeutung von Köln über Duisburg, <strong>dem</strong><br />
nächstgelegenen Oberzentrum, nach Arnheim.<br />
Im Gebietsentwicklungsplan vom Oktober 1999 (GEP99) ist das Plangebiet als Allgeme<strong>in</strong>er<br />
Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Aus regionalplanerischer Sicht bestehen<br />
ansonsten ke<strong>in</strong>e besonderen Anforderungen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Kalkar</strong> weist den Geltungsbereich<br />
überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft aus. Im Südosten ist e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Teilfläche<br />
als Ausgleichsfläche dargestellt. Die 36. Änderung des Flächennutzungsplans <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />
gewerbliche Baufläche (unter Aussparung der o.g. Ausgleichsfläche) bef<strong>in</strong>det sich im<br />
Verfahren. Der <strong>Bebauungsplan</strong> wird somit aus <strong>dem</strong> Flächennutzungsplan entwickelt se<strong>in</strong>.<br />
4 Ziele und Zwecke des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
Die vorrangigen Ziele der städtebaulichen Planung bestehen dar<strong>in</strong>,<br />
<br />
<br />
der gewerblichen Wirtschaft neue Entwicklungsperspektiven unter günstigen<br />
Standortbed<strong>in</strong>gungen zu bieten, sowie<br />
e<strong>in</strong>e Mischung von Wohnbauflächen und Gewerbestandorten zu erreichen - das<br />
Plangebiet grenzt an das <strong>in</strong> der Entstehung begriffene Wohngebiet „Dammweg“<br />
an.<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> entspricht damit <strong>in</strong> besonderer Weise <strong>dem</strong> städtebaulichen Grundsatz<br />
e<strong>in</strong>er ausgewogenen Verteilung von Gewerbegebieten, E<strong>in</strong>kaufsstätten sowie<br />
Wohn- und Erholungsgebieten. Durch die standortgerechte Nutzung <strong>in</strong>nenstadtnaher<br />
Flächen fördert er die Nutzungsmischung auf Stadtteilebene. Nicht zuletzt ist damit e<strong>in</strong>e<br />
verbesserte Auslastung der vorhandenen und geplanten Infrastruktur verbunden. Der<br />
Anschluss an bestehende Ver- und Entsorgungssysteme sowie an den öffentlichen<br />
Nahverkehr gestaltet sich lagebed<strong>in</strong>gt vergleichsweise e<strong>in</strong>fach und kostengünstig.<br />
E<strong>in</strong> wichtiges Ziel der Planung ist weiterh<strong>in</strong>, die Übergänge zur Wohnnachbarschaft<br />
behutsam zu gestalten. Das betrifft <strong>in</strong>sbesondere die Neubebauung am Dammweg, aber<br />
auch die Abrundung der Bebauung an der Kreuzung Talstraße / Vossegattweg. Die<br />
Rücksichtnahme auf die Umgebung drückt sich dar<strong>in</strong> aus, dass die Verkehrserschließung<br />
mit ger<strong>in</strong>gstmöglichen Störungen erfolgt (ger<strong>in</strong>ge Zusatzbelastung <strong>in</strong> der Talstraße,<br />
Hauptzu- und -abfahrt über Kastellstraße), während gleichzeitig kurze Verb<strong>in</strong>dungen für<br />
Fußgänger und Radfahrer entstehen.<br />
Die Betriebsstätten werden vorwiegend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
entstehen, deren landschaftsökologischer Wert eher ger<strong>in</strong>g ist. Mittelbar wird dadurch<br />
der siedlungsferne Außenbereich geschont, der vorrangig der Entwicklung von Natur<br />
und Landschaft sowie der landschaftsgebundenen Erholung dienen sollte.<br />
Die städtebauliche Planung bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong>sgesamt <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit den<br />
langfristigen Entwicklungszielen der Stadt <strong>Kalkar</strong>.
5 Städtebauliche Planung<br />
5.1 Bebauungs- und Erschließungskonzept<br />
Zu Beg<strong>in</strong>n des Planungsprozesses wurden mehrere städtebauliche Entwürfe erarbeitet.<br />
Das Zielkonzept ist als „Gestaltungsvorschlag – Variante A“ auf der nächsten Seite<br />
dargestellt; wesentliche Merkmale s<strong>in</strong>d:<br />
Gliederung der<br />
Nutzungen<br />
Parzellierung<br />
Bauformen<br />
Schallschutz<br />
Verkehrserschließung<br />
Lkw<br />
Verkehrserschließung<br />
Pkw<br />
Verkehrserschließung<br />
Fußgänger und Radfahrer<br />
Gestaltung der Verkehrsflächen<br />
E<strong>in</strong>geschränktes Gewerbe an der Talstraße und am westlichen<br />
Vossegattweg, konventionelles Gewerbe im Gebiets<strong>in</strong>nern und<br />
im Süden; Störgrad von <strong>in</strong>nen nach außen abnehmend.<br />
Kle<strong>in</strong>ere Betriebsgrundstücke im Bereich der Talstraße,<br />
mittelgroße am Vossegattweg, größere angrenzend an die<br />
Bahnl<strong>in</strong>ie.<br />
Aufgelockerte Bauformen für das nicht störende Gewerbe,<br />
geschlossene Bauformen mit harter Raumkante für das<br />
konventionelle Gewerbe.<br />
Vorsorge durch Gliederung der Baugebiete, Festsetzungen zur<br />
Anordnung der Baukörper und sonstige Auflagen <strong>in</strong><br />
wohnungsnahen Bereichen.<br />
Zu- und –abfahrt nur über das bestehende Gewerbegebiet<br />
(B 57 / Kastellstraße); <strong>in</strong>nere Erschließung mit Stichstraßen;<br />
Bemessungsfahrzeug der Wendeanlagen: Lastzug.<br />
Hauptzu- und –abfahrt über das bestehende Gewerbegebiet<br />
(B 57 / Kastellstraße), Nebenerschließung über die Talstraße;<br />
ke<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung zwischen Talstraße und <strong>in</strong>nerem<br />
Verkehrsnetz.<br />
Mehrfache Verb<strong>in</strong>dungen zwischen äußerer und <strong>in</strong>nerer<br />
Erschließung; Anschluss an Tal- und Kastellstraße.<br />
Ausbau nach <strong>dem</strong> Trennpr<strong>in</strong>zip; komb<strong>in</strong>ierte Pflanz-<br />
/Parkstreifen für Lkw und Pkw.<br />
Freiraum und Grünflächen Durchgängige Grünstreifen entlang Vossegattweg und<br />
Bahnl<strong>in</strong>ie; Sichtschutzpflanzung zwischen Gewerbe und<br />
Wohnen; Orientierung der Freiräume nach außen und der<br />
Erschließung nach <strong>in</strong>nen.<br />
Ausgleichsflächen und<br />
-maßnahmen<br />
Versickerung des Niederschlagswassers<br />
Ausgleichsmaßnahmen auf den Gewerbe- und Wohngrundstücken<br />
<strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation mit Maßnahmen zur Versickerung des<br />
Niederschlagswassers (s.u.); Zuordnung externer Sammel-<br />
Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Ableitung des Niederschlagswassser von öffentlichen Verkehrsflächen<br />
<strong>in</strong> die öffentlichen Grünflächen, dezentrale<br />
Versickerung des Niederschlagswassers der Bauflächen auf<br />
den Privatgrundstücken (soweit möglich).
5.2 Art der baulichen Nutzung<br />
Im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s s<strong>in</strong>d zwei Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung<br />
festgesetzt: das Allgeme<strong>in</strong>e Wohngebiet (WA) und das Gewerbegebiet<br />
(GE). Letzeres ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>geschränkte Teilgebiete (GEe1, GEe2) und <strong>in</strong> konventionelle<br />
Teilgebiete (GE1, GE2) gegliedert. Die Gliederung der Baugebiete ist vorrangig von<br />
<strong>dem</strong> Ziel geleitet, e<strong>in</strong> möglichst störungsfreies Nebene<strong>in</strong>ander von Wohnen und Arbeiten<br />
zu ermöglichen.<br />
Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet (WA)<br />
Das bestehende Wohngrundstück bildet mit e<strong>in</strong>igen anderen <strong>in</strong> der Umgebung e<strong>in</strong>en<br />
losen Siedlungszusammenhang. Da der <strong>Bebauungsplan</strong> „Dammweg“ mit se<strong>in</strong>en<br />
Wohnbauflächen bis an die Talstraße heranreicht, ist es naheliegend, hier e<strong>in</strong>e<br />
Abrundung herbeizuführen. Die Festsetzung e<strong>in</strong>es Misch- oder Dorfgebiets kommt wegen<br />
des vorhandenen und zu erwartenden Gebietscharakters nicht <strong>in</strong> Betracht.<br />
Der Katalog der allgeme<strong>in</strong> zulässigen Nutzungen entspricht § 4 Abs. 2 BauNVO.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs werden die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (§ 4 Abs. 3) modifiziert:<br />
Moderne Gartenbaubetriebe benötigen Entwicklungsflächen, die im Planungsraum nicht<br />
gegeben s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Tankstelle kommt wegen der Lage abseits von stärker frequentierten<br />
Verkehrswegen, der Immissionsbelastung für die umgebende Wohnnutzung und wegen<br />
des Flächenbedarfs nicht <strong>in</strong> Betracht. Gartenbaubetriebe und Tankstellen s<strong>in</strong>d daher<br />
nicht zulässig.<br />
Der Ausschluss der Nutzungsarten f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> der Kategorie "Nicht zulässig s<strong>in</strong>d (u.a.):<br />
..." der Textlichen Festsetzungen. Der Zusatz "u.a." (unter anderem) macht deutlich, dass<br />
außer den explizit ausgeschlossenen Arten von Nutzungen auch alle anderen nicht<br />
zulässig s<strong>in</strong>d, soweit sie nicht zuvor für allgeme<strong>in</strong> oder ausnahmsweise zulässig erklärt<br />
wurden. Das gilt <strong>in</strong> gleicher Weise für die Gewerbegebiete.<br />
E<strong>in</strong>geschränktes Gewerbegebiet (GEe1, GEe2)<br />
Im Zusammenhang mit der Festsetzung des e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiets s<strong>in</strong>d<br />
folgende Überlegungen maßgebend:<br />
<br />
<br />
Die wohnungsnahen Gewerbeflächen im westlichen Plangebiet liegen mit e<strong>in</strong>em Teil<br />
der Betriebsflächen im Teilgebiet GEe1, mit e<strong>in</strong>em anderen Teil <strong>in</strong> GEe2. Über die<br />
differenzierte Zulässigkeit der Nutzungen wird erreicht, dass die weniger störenden<br />
Betriebse<strong>in</strong>richtungen (Verwaltung, Büro, Wohnen) außen liegen, während sich<br />
Produktion und Lager <strong>in</strong> Richtung des Gebiets<strong>in</strong>nern konzentrieren, von wo aus auch<br />
die Erschließung stattf<strong>in</strong>det.<br />
Der Störgrad des e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiets darf denjenigen e<strong>in</strong>es Mischgebiets<br />
nicht übersteigen. In der Systematik der BauNVO heißt das: „Nicht<br />
wesentlich störend“. Nach anfänglich unterschiedlichen Auffassungen <strong>in</strong> der<br />
Baurechtsprechung ist die Zulässigkeit e<strong>in</strong>er solchen Planung mittlerweile<br />
höchstrichterlich und damit abschließend geklärt.
Diese Ausgangsbed<strong>in</strong>gungen f<strong>in</strong>den ihre Entsprechung <strong>in</strong> den Textlichen Festsetzungen.<br />
Der Abstandserlass 1998 1 ist <strong>in</strong> den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>in</strong>tegriert. Hier stellte sich das<br />
Problem, die Positiv-Festsetzungen 2 nach BauGB und BauNVO mit den Negativ-<br />
Festsetzungen 3 gemäß <strong>dem</strong> Abstandserlass zu verb<strong>in</strong>den. In den Textlichen Festsetzungen<br />
f<strong>in</strong>den sich deshalb die drei Kategorien „allgeme<strong>in</strong> zulässig“, „ausnahmsweise<br />
zulässig“ und „nicht zulässig“. Die Aufzählung der Nutzungsarten <strong>in</strong> der<br />
Kategorie „nicht zulässig“ ist im Gegensatz zu den anderen Kategorien nicht<br />
abschließend.<br />
Im e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiet s<strong>in</strong>d nur Anlagen zulässig, die im Regelfall e<strong>in</strong><br />
Abstandserfordernis von weniger als 100 m haben. Anlagen der Abstandsklassen I bis<br />
VII dürfen deshalb im e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiet nicht errichtet werden. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
gibt es e<strong>in</strong>e Ausnahmeregelung für den Fall atypisch niedriger Emissionen, die auch für<br />
das konventionelle GE-Gebiet gilt: Anlagen des nächstgrößeren Abstandes nach der<br />
Abstandsliste (hier: Klasse VII) können unter bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen zugelassen<br />
werden. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Vorhabenträger im E<strong>in</strong>zelfall glaubhaft<br />
machen kann, dass die zu errichtende Anlage h<strong>in</strong>sichtlich ihres Störgrades den<br />
allgeme<strong>in</strong> zulässigen Anlagen entspricht. Das wird im Regelfall nur auf der Grundlage<br />
gutachterlicher Nachweise (z.B. schalltechnischer Untersuchungen) möglich se<strong>in</strong>. Die<br />
Anlagen der Abstandsklassen VI und VII s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anhang 2 zu den Textlichen<br />
Festsetzungen aufgeführt.<br />
In den Teilgebieten GEe2 unterfallen auch die E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe e<strong>in</strong>er Sonderregelung.<br />
Ausgeschlossen s<strong>in</strong>d Unternehmen des Großhandels und solche des<br />
E<strong>in</strong>zelhandels, die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente gemäß E<strong>in</strong>zelhandelserlass<br />
des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 4 führen.<br />
Unter zentrenrelevanten Sortimenten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie Bekleidung, Schuhe,<br />
Elektrowaren, Foto / Optik, Uhren und Schmuck, Spielwaren etc. zu verstehen; zu den<br />
nahversorgungsrelevanten Waren bzw. Warengruppen zählen u.a. Lebensmittel,<br />
Getränke und Kosmetika, Haushaltswaren, ferner (als i.d.R. zentrenrelevante Sortimente)<br />
1 Runderlass des M<strong>in</strong>isters für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 02.04.1998 - V B 5 -<br />
8804.25.1 (V <strong>Nr</strong>. 1/98) - „Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten<br />
im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände<br />
(Abstandserlass)“ mit Anhang 1 (Abstandsliste 1998). Siehe auch Anhang 2 zu den Textlichen<br />
Festsetzungen.<br />
2 Nutzungen, die <strong>in</strong> den jeweiligen Absätzen 2 und 3 der Baugebietstypen der BauNVO nicht allgeme<strong>in</strong><br />
oder ausnahmsweise zulässig s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d damit automatisch nicht zulässig.<br />
3 Anlagen, die nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Abstandsklasse des Abstandserlasses aufgeführt s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d - anders als <strong>in</strong><br />
der Systematik des öffentlichen Planungsrechts - automatisch zulässig.<br />
4 Vgl. Gem. RdErl. des M<strong>in</strong>isteriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport - II A 3 - 16.21 -, des<br />
M<strong>in</strong>isteriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr - 232 - 58 - 28 -, des<br />
M<strong>in</strong>isteriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - VI A 2 - 94.31.20 - und des M<strong>in</strong>isteriums<br />
für Bauen und Wohnen - II A 1 - 901.11 - vom 07.05.1996 - “Ansiedlung von<br />
E<strong>in</strong>zelhandelsgroßbetrieben; Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (E<strong>in</strong>zelhandelserlass)“,<br />
MBl. für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen <strong>Nr</strong>. 38 vom 20. Juni 1996, S. 2311ff.<br />
Die Anlage 1 des E<strong>in</strong>zelhandelserlasses ist im Anhang 3 zu den Textlichen Festsetzungen des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s abgedruckt.
Teppiche, Blumen und Camp<strong>in</strong>gartikel. Für Sortimente und Warengruppen dieser Art<br />
verfügt die Stadt <strong>Kalkar</strong> über geeignetere, verbrauchernähere Standorte.<br />
In Bezug auf Tankstellen gilt das zum Allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiet Gesagte; auch für<br />
Vergnügungsstätten ist <strong>in</strong> Anbetracht der nahegelegenen Wohngrundstücke ke<strong>in</strong> Raum.<br />
Gewerbegebiet (GE1, GE2)<br />
Die konventionellen GE-Flächen entsprechen weitgehend <strong>dem</strong> üblichen Gewerbegebiet<br />
des § 8 Baunutzungsverordnung, liegen also mit ihrem Störgrad e<strong>in</strong>e Stufe über <strong>dem</strong><br />
e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiet. H<strong>in</strong>sichtlich der Art der baulichen Nutzung<br />
unterscheiden sie sich untere<strong>in</strong>ander lediglich durch die Zulässigkeit der Anlagen nach<br />
<strong>dem</strong> Abstandserlass. Während <strong>in</strong> GE1 die Abstandsklassen I bis VI ausgeschlossen s<strong>in</strong>d,<br />
genügt <strong>in</strong> GE2 e<strong>in</strong>e Beschränkung auf I bis V.<br />
Zum Ausschluss von Tankstellen und Vergnügungsstätten ist auf die vorherigen<br />
Ausführungen zu verweisen.<br />
5.3 Maß der baulichen Nutzung, Höhe baulicher Anlagen<br />
Im <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>069</strong> „Auf <strong>dem</strong> großen Damm“ wird das Maß der baulichen Nutzung<br />
durch die Grundflächenzahl (GRZ) und die Höhe baulicher Anlagen (WH, OK, FH)<br />
bestimmt. Im Gewerbegebiet kann auf die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ)<br />
und der Zahl der Vollgeschosse (Z) verzichtet werden, denn die sonstigen Festsetzungen<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s verh<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Höhenbegrenzung wirkungsvoll<br />
e<strong>in</strong>e übermäßige Baudichte.<br />
Grundflächenzahl (GRZ)<br />
Die überbaubare Grundstücksfläche der neuen Wohnbauflächen bewegt sich mit 0,3<br />
unter den Obergrenzen von § 17 Abs. 1 BauNVO (dort: 0,4). Allerd<strong>in</strong>gs darf nach § 19<br />
Abs. 4 BauNVO die zulässige Grundfläche durch die zusammengefasste Grundfläche<br />
von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im S<strong>in</strong>ne des<br />
§ 14 BauNVO um bis zu 50% überschritten werden. Daraus resultiert e<strong>in</strong>e maximale<br />
Versiegelung von 0,45 des Baugrundstücks. Im Gewerbegebiet, <strong>in</strong> <strong>dem</strong> e<strong>in</strong>heitlich e<strong>in</strong>e<br />
GRZ von 0,8 festgesetzt ist, f<strong>in</strong>det diese Bestimmung ke<strong>in</strong>e Anwendung. Hier darf die<br />
„Kappungsgrenze“ von 0,8 auch ausnahmsweise nicht überschritten werden, so dass<br />
m<strong>in</strong>destens 20% der Grundstücksflächen zu begrünen s<strong>in</strong>d.<br />
Höhe baulicher Anlagen (WH, OK, FH)<br />
Die zulässigen Gebäude und Nebenanlagen werden über die die Wandhöhe (WH), die<br />
Höhe der Oberkante (OK) und die Firsthöhe (FH) begrenzt. Den Textlichen Festsetzungen<br />
ist die exakte Def<strong>in</strong>ition der Höhenmaße zu entnehmen. Hervorzuheben bleibt, dass die<br />
zulässigen Höhen im Zusammenhang mit der Dachform stehen.<br />
Bei Sattel- und Pultdächern – <strong>in</strong> allen Teilgebieten zulässig – werden jeweils die Wandund<br />
Firsthöhe festgesetzt. Während die Maße im WA-Gebiet der e<strong>in</strong>geschossigen
Bauweise entsprechen, ist das Nutzungsmaß im Gewerbegebiet auf die zweigeschossige<br />
Bauweise ausgerichtet (zwei Vollgeschosse als Normalgeschosse).<br />
Im Falle von Flachdächern – nur <strong>in</strong> GEe2, GE1 und GE2 – entfällt die Wandhöhe; sie ist<br />
weitgehend mit der Höhe der Oberkante (OK) identisch.<br />
Als Bezugspunkt der Höhenfestsetzungen gilt die Oberkante der festgesetzten<br />
Verkehrsflächen an der Straßenbegrenzungsl<strong>in</strong>ie, senkrecht gemessen <strong>in</strong> der Mitte der<br />
nächstgelegenen Gebäudeseite. Die maximale Höhe jeder Wandscheibe läßt sich so<br />
e<strong>in</strong>deutig ermitteln. E<strong>in</strong>e Festsetzung der Höhen über Normal-Null kam nicht <strong>in</strong> Betracht,<br />
da zum e<strong>in</strong>en die entsprechenden Höhenpunkte oder -l<strong>in</strong>ien fehlten, und zum anderen<br />
noch nicht festgelegt ist, welche genaue Höhenlage die Straßen haben werden.<br />
Die Wandhöhen s<strong>in</strong>d so bemessen, dass konventionelle Geschosse hergestellt werden<br />
können, ohne dass unverträgliche Überschreitungen ortstypischer Wandhöhen möglich<br />
s<strong>in</strong>d. Als „Normalhöhe“ im Wohnungsbau wurde 2,8 m zugrunde gelegt. Zusammen mit<br />
der Sockelhöhe, üblichen Dachneigungen und e<strong>in</strong>em Entwicklungsspielraum ergeben<br />
sich im Wohngebiet e<strong>in</strong>e Wandhöhe von 4,4 m und e<strong>in</strong>e Firsthöhe von 9,5 m. Im<br />
Gewerbegebiet liegt die Grenze bei 7,0 bzw. 11,0 m.<br />
Die Höhe der Oberkante von 10,0 m im <strong>in</strong>nenliegenden Gewerbegebiet GE2 und von<br />
7,0 m <strong>in</strong> den sonstigen Gebieten ermöglicht, Gewerbehallen konventioneller Größe zu<br />
errichten, ohne dass die Umgebung oder das Orts- und Landschaftsbild zu stark gestört<br />
würden.<br />
5.4 Überbaubare Grundstücksflächen, Stellung der<br />
baulichen Anlagen<br />
Zur Verbesserung der Schallabschirmung durch die eigenen Betriebsgebäude ist entlang<br />
des Vossegattswegs e<strong>in</strong>e Baul<strong>in</strong>ie festgesetzt. In Verb<strong>in</strong>dung mit der vorgeschriebenen<br />
Gebäuderichtung wird e<strong>in</strong>e vergleichsweise geschlossene Raumkante entstehen, die über<br />
Gesichtspunkte des Immissionsschutzes h<strong>in</strong>aus stadtgestalterische Gründe hat. Der<br />
Übergang des <strong>Kalkar</strong>er Berges, e<strong>in</strong>er Endmoräne, <strong>in</strong> die Ebene ist landschaftlich<br />
ausgesprochen reizvoll. Daher soll die Bebauung e<strong>in</strong>en Zusammenhang bilden und den<br />
Übergang vom Siedlungsraum <strong>in</strong> den Freiraum e<strong>in</strong>deutig def<strong>in</strong>ieren. Lager- und<br />
Hofflächen müssen den <strong>in</strong>neren Gebietsteilen zugeordnet werden. Ohne Baul<strong>in</strong>ie könnte<br />
e<strong>in</strong> „H<strong>in</strong>terhofcharakter“ entlang des Vossegattwegs enstehen, was unter allen<br />
Umständen zu vermeiden ist.<br />
Von dieser Besonderheit abgesehen s<strong>in</strong>d die überbaubaren Grundstücksflächen<br />
großzügig geschnitten und e<strong>in</strong>fach zu erschließen.<br />
5.5 Beschränkung von Stellplätzen und Garagen<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> enthält zunächst e<strong>in</strong>e Textliche Festsetzung, nach der Flächen für<br />
Stellplätze und Garagen nur <strong>in</strong>nerhalb dieser Flächen oder auf den überbaubaren
Grundstücksflächen zugelassen werden können. Für das Gewerbegebiet resultieren<br />
daraus ke<strong>in</strong>e nennenswerten E<strong>in</strong>schränkungen – die überbaubaren Flächen nehmen den<br />
Großteil der Betriebsgrundstücke e<strong>in</strong>.<br />
Erfahrungsgemäß beruht e<strong>in</strong> wesentlicher Teil des störenden Gewerbelärms auf den<br />
Fahrbewegungen der Kraftfahrzeuge auf den Betriebsgeländen. An der Talstraße liegen<br />
sich künftig Betriebsgelände und Wohnbauflächen gegenüber. Auch südlich des<br />
Vossegattwegs bef<strong>in</strong>den sich noch e<strong>in</strong>ige Wohngebäude (Schutzstatus hier: Misch- bzw.<br />
Dorfgebiet). Daher s<strong>in</strong>d Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit e<strong>in</strong>em Eigengewicht<br />
über 3,5 Tonnen sowie Anhänger dieser Kraftfahrzeuge im Nahbereich von<br />
Wohnungen nicht zulässig.<br />
5.6 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen <strong>in</strong><br />
Wohngebäuden<br />
Mit der Beschränkung der Wohnungsanzahl ist e<strong>in</strong> Regelungs<strong>in</strong>strument gegeben, die<br />
meist nachträgliche Verdichtung von Wohnbauflächen auf e<strong>in</strong> vertretbares Maß zu<br />
begrenzen. Wird diese Beschränkung nicht ausgesprochen, entstehen vor allem<br />
Probleme <strong>in</strong> Bezug auf die wohnungsnahe und störungsfreie Unterbr<strong>in</strong>gung des<br />
Ruhenden Verkehrs. Daher ist im WA-Gebiet die Zahl der zulässigen Wohnungen auf<br />
höchstens zwei je Wohngebäude beschränkt. Das entspricht auch besser <strong>dem</strong> dörflichen<br />
Charakter der Baustruktur.<br />
5.7 Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer<br />
Zweckbestimmung<br />
Zur Darstellung der Grundzüge der Verkehrserschließung wird auf Abschnitt 5.1<br />
„Bebauungs- und Erschließungskonzept“ verwiesen.<br />
Die Anb<strong>in</strong>dung des Gewerbegebiets erfolgt über die Kastellstraße, der Haupterschließung<br />
für die vorhandenen Gewerbeflächen zwischen B 57 und Bahnl<strong>in</strong>ie. Es ist<br />
denkbar, dass sich im weiteren Planungsablauf die Lage dieser Zu- und Abfahrt noch<br />
ändert. Davon dürfte die sonstige Erschließung weitgehend unberührt bleiben.<br />
Bei Wiederaufnahme des Bahnbetriebes wird die Stadt <strong>Kalkar</strong> die Kosten für den<br />
erforderlichen Rückbau der die Bahnl<strong>in</strong>ie querenden Verkehrsflächen übernehmen.<br />
Ansonsten werden Verkehrsflächen nach ihrer Zweckbestimmung <strong>in</strong> Straßen für den<br />
allgeme<strong>in</strong>en Verkehr sowie diverse Fuß- und Radwege (F+R) unterteilt. Weiter <strong>in</strong>s Detail<br />
gehende Regelungen bleiben der Realisierung vorbehalten.<br />
Der Ausbau der Haupterschließung erfolgt im Trennpr<strong>in</strong>zip. Das ist angesichts der<br />
Verkehrsstärke und –funktion erforderlich (Lkw im Gegenrichtungsverkehr). Die<br />
Hauptstraße endet <strong>in</strong> zwei Wendehämmern, die auf Lastzüge – als größte nach der<br />
Straßenverkehrsordnung zulässige Fahrzeuge - ausgelegt s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> begleitender Pflanz-<br />
/Parkstreifen sorgt e<strong>in</strong>erseits für e<strong>in</strong>en aufgelockerten Charakter und nimmt andererseits
e<strong>in</strong>en Teil des Besucherverkehrs auf. Auch Abstellmöglichkeiten für Lkw s<strong>in</strong>d auf <strong>dem</strong><br />
Seitenstreifen geplant.<br />
Für Fußgänger und Radfahrer ist das Plangebiet weitestgehend durchlässig. Die Wege<br />
verlaufen entlang schmaler Grünstreifen mit Baumreihen, wodurch die Verb<strong>in</strong>dungen von<br />
<strong>in</strong>nen nach außen und umgekehrt betont werden. Im Bereich von E<strong>in</strong>mündungen und<br />
Kreuzungen werden je nach Erfordernis Maßnahmen durchgeführt, um Gefährdungen<br />
dieser Verkehrsteilnehmer durch den Kfz-Verkehr zu vermeiden (z.B. Materialwechsel <strong>in</strong><br />
der Fahrbahn).<br />
5.8 Bodendenkmalpflege<br />
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wies das Rhe<strong>in</strong>ische Amt für<br />
Bodendenkmalpflege darauf h<strong>in</strong>, dass die Südgrenze des Plangebiets an e<strong>in</strong>er<br />
ehemaligen römischen Straße liege – <strong>dem</strong> heutigen Vossegattweg, die durch<br />
archäologische Untersuchungen bereits belegt sei und <strong>in</strong> deren Verlauf mit römischen<br />
Siedlungsbefunden gerechnet werden müsse. Nach Abstimmung mit der<br />
Denkmalbehörde führte diese am 27.11.2002 bei guten Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>e archäologische<br />
Grunderfassung durch. 5 Neben e<strong>in</strong>em „Dungschleier“ mittelalterlicher und<br />
neuzeitlicher Scherben auf der gesamten Fläche wurden am westlichen Rand der<br />
Parzelle Kalkste<strong>in</strong>brocken gefunden, die dorth<strong>in</strong> verbracht worden se<strong>in</strong> müssen. Ebenso<br />
e<strong>in</strong>gemessen wurden e<strong>in</strong>ige frühmittelalterliche Scherben (8. - 10. Jahrhundert), die e<strong>in</strong>e<br />
kle<strong>in</strong>e Konzentration im Nordwesten des Untersuchungsraums bildeten.<br />
Nach<strong>dem</strong> das Prospektionsergebnis nur e<strong>in</strong>e schwache frühmittelalterliche Fundkonzentration<br />
zeigte und zu<strong>dem</strong> Störungen angetroffen wurden (<strong>in</strong>sbesondere durch e<strong>in</strong>e<br />
vermutete Materialentnahmegrube und durch Schuttablagerungen), fanden ergänzend<br />
Sondagen bzw. Suchschnitte im Bereich der Oberflächen-Fundkonzentrationen statt. Mit<br />
deren Abschluss stellte das Rhe<strong>in</strong>ische Amt für Bodendenkmalpflege fest, dass sich<br />
konkrete H<strong>in</strong>weise auf die Existenz von Bodendenkmälern nicht ergeben hätten, und die<br />
im Verfahren vorgetragenen Bedenken <strong>in</strong>soweit ausgeräumt seien. 6<br />
Weil die Sondagen nur kle<strong>in</strong>flächige Aufschlüsse darstellen und deshalb nur begrenzte<br />
E<strong>in</strong>blicke ermöglichen, bat die Fachbehörde um die Anzeige der künftigen<br />
Erschließungs- und Baumaßnahmen im Plangebiet. Dem wird gefolgt, u.a. durch e<strong>in</strong>en<br />
E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong> den „H<strong>in</strong>weisen zur Planverwirklichung“, die sich im Anhang zu den<br />
Textlichen Festsetzungen bef<strong>in</strong>den.<br />
5 Dokumentation der Ergebnisse im Schreiben des Rhe<strong>in</strong>ischen Amtes für Bodendenkmalpflege an die<br />
Stadt <strong>Kalkar</strong> vom 23.01.2003, Az. 333-45-63.1/02-001.<br />
6 Schreiben des Rhe<strong>in</strong>ischen Amtes für Bodendenkmalpflege an die Stadt <strong>Kalkar</strong> vom 14.02.2003, Az.<br />
333-45-63.1/02-001.
5.9 Örtliche Bauvorschriften<br />
Aufgrund gestalterischer Ziele, die mit <strong>dem</strong> städtebaulichen Konzept verbunden s<strong>in</strong>d,<br />
enthält der <strong>Bebauungsplan</strong> neben den planungsrechtlichen e<strong>in</strong>e Reihe bauordnungsrechtlicher<br />
Festsetzungen (Örtliche Bauvorschriften). Diese beziehen sich auf die<br />
äußere Gestaltung der baulichen Anlagen, die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke<br />
und auf die E<strong>in</strong>friedungen.<br />
Besondere Beachtung wird der Dachform und den Werbeanlagen geschenkt, weil diese<br />
Faktoren das äußere Ersche<strong>in</strong>ungsbild des Gebiets <strong>in</strong> erheblichem Maße prägen.<br />
Die Örtlichen Bauvorschriften schränken die Baufreiheit nur im unbed<strong>in</strong>gt notwendigen<br />
Umfang e<strong>in</strong>. Der Gestaltungsspielraum <strong>in</strong>nerhalb der vorgegebenen Grundregeln ist so<br />
groß, dass die <strong>in</strong>dividuellen Wünsche der künftigen Eigentümer weitgehend<br />
berücksichtigt werden können.<br />
Im Anschluss werden die wesentlichen Gestaltungsfestsetzungen erläutert.<br />
In Bezug auf die Dachform stellt e<strong>in</strong>e Ausnahmeregelung sicher, dass im begründeten<br />
E<strong>in</strong>zelfall Abweichungen von der Festsetzung möglich s<strong>in</strong>d. Allerd<strong>in</strong>gs müssen<br />
m<strong>in</strong>destens 80% der Dachfläche <strong>in</strong> der vorgeschriebenen Art und Weise ausgeführt<br />
werden.<br />
Die Dachneigung wird <strong>in</strong> Abhängigkeit von der Dachform differenziert. Sattel- und<br />
Pultdächer sollen sich zwischen 32 und 47 Grad bewegen; das ist ortstypisch und<br />
gestattet angesichts e<strong>in</strong>er Schwankungsbreite von 15 Grad e<strong>in</strong>e ausreichende<br />
Flexibilität.<br />
Was die Werbeanlagen betrifft, soll die Höhenbegrenzung auf die festgelegte Höhe der<br />
Oberkante oder die Firsthöhe optischen Störungen im Bereich des Daches begegnen.<br />
Außer<strong>dem</strong> lässt sich dadurch e<strong>in</strong> möglicher „Wildwuchs“ e<strong>in</strong>dämmen. Diesem Ziel dient<br />
auch der Ausschluss von Fremdwerbung für Unternehmen, die außerhalb des<br />
Geltungsbereichs des <strong>Bebauungsplan</strong>s liegen.<br />
Werbeanlagen mit beweglicher Lichtwerbung wie Lauf-, Dreh-, Wechsel und Bl<strong>in</strong>klicht<br />
würden <strong>in</strong> der Nachbarschaft störend wirken und s<strong>in</strong>d daher nicht zulässig. Gleiches gilt<br />
für Lichtwerbung mit grellen Farben wie z.B. Neonlicht.<br />
Zur besseren Versickerung des Niederschlagswassers müssen Stellplätze für Pkw - sowohl<br />
im Wohn- als auch im Gewerbegebiet - <strong>in</strong> je<strong>dem</strong> Fall mit e<strong>in</strong>er wasserdurchlässigen<br />
Decke versehen werden. Aus Gründen der Belastbarkeit und Dauerhaftigkeit bestehen<br />
Ausnahmen für die Fahrgassen und allgeme<strong>in</strong> für die Bewegungsflächen der Lkw.<br />
Stellplätze für Abfallbehälter s<strong>in</strong>d - gemessen an ihrer Funktion und ihrem Volumen -<br />
überproportional gestaltwirksam. Sie müssen deshalb <strong>in</strong> bauliche Anlagen e<strong>in</strong>bezogen<br />
oder mit e<strong>in</strong>em geeigneten Sichtschutz aus Sichtmauerwerk oder Pergolen umgeben<br />
werden.<br />
E<strong>in</strong>friedungen auf den privaten Grundstücksflächen sollten grundsätzlich sparsam e<strong>in</strong>gesetzt<br />
werden. Allerd<strong>in</strong>gs ist der Ausschluss von E<strong>in</strong>friedungen – mit Ausnahme von<br />
Hecken - auf die Flächen zum Anpflanzen P2 beschränkt. (Die Zweckbestimmung von P2
ist Rande<strong>in</strong>grünung am Vossegattweg.) Wie zuvor dargelegt, handelt es sich hier aus<br />
stadtgestalterischer Sicht um e<strong>in</strong>en sensiblen Bereich. E<strong>in</strong>friedungen unterschiedlicher Art<br />
und Höhe, die aus Baustoffen hergestellt s<strong>in</strong>d, würden den Übergangsbereich zwischen<br />
Siedlungsraum und freier Landschaft wie auch den E<strong>in</strong>druck der baulichen<br />
Geschlossenheit empf<strong>in</strong>dlich stören. Solche E<strong>in</strong>friedungen müssen ggf. bis auf Höhe der<br />
überbaubaren Grundstücksflächen zurückversetzt werden.<br />
6 Naturschutz und Landschaftspflege<br />
6.1 Darstellung und Bewertung der naturräumlichen<br />
Gegebenheiten<br />
6.1.1 Naturräumliche Gegebenheiten, potentiell natürliche<br />
Vegetation<br />
Das Plangebiet liegt <strong>in</strong> der naturräumlichen E<strong>in</strong>heit „Niederrhe<strong>in</strong>ische Höhen“ und wird<br />
<strong>in</strong> weiterer Untergliederung der „Appeldorn-<strong>Kalkar</strong>er Rhe<strong>in</strong>niederung“ zugeordnet. Das<br />
Plangebiet grenzt im Süden unmittelbar an die Stauchwälle der Niederrhe<strong>in</strong>ischen<br />
Höhen und liegt im Mittel zwischen 18,5 und 18,9 m ü.NN. Vorherrschend s<strong>in</strong>d lehmige<br />
Sandböden, entstanden aus den Flussablagerungen des Alluviums.<br />
Die potentiell natürliche Vegetation, d.h. die Pflanzengesellschaft, die unter den heutigen<br />
Umweltbed<strong>in</strong>gungen ohne Berücksichtigung anthropogener E<strong>in</strong>flüsse vorherrschen<br />
würde, ist e<strong>in</strong> Eichen-Ha<strong>in</strong>buchenwald auf wechselfeuchten Böden.<br />
6.1.2 Geologie und Boden, Grundwasser<br />
Das Plangebiet bef<strong>in</strong>det sich im Übergangsbereich zwischen e<strong>in</strong>em pleistozänen<br />
Stauchmoränenwall und den <strong>in</strong> dieser Region allgeme<strong>in</strong> zu erwartenden Rhe<strong>in</strong>terrassenablagerungen.<br />
Die Ablagerungen bildeten sich <strong>in</strong> der Nacheiszeit (Alluvium) aus<br />
Sand mit Kiesbeimengungen, der nach oben meist von e<strong>in</strong>er Lehmauflage abgeschlossen<br />
wird. Daraus hat sich nach der Bodenkarte und auf Grundlage der Bodenschätzung<br />
(Blatt 4203, <strong>Kalkar</strong>) e<strong>in</strong> Brauner Auenboden entwickelt. Bei den meist ackerbaulich und<br />
als Grünland genutzten Böden der Niederung wirkt der z.T. feuchte und dichte<br />
Unterboden als Staukörper für das Niederschlagswasser, was bei hohem<br />
Grundwasserstand e<strong>in</strong>e zusätzliche Vernässung bedeuten kann.<br />
Die Böden im Plangebiet werden <strong>in</strong>tensiv ackerbaulich oder als Grünland genutzt und<br />
unterliegen deshalb e<strong>in</strong>er hohen Belastung durch Nährstoffe<strong>in</strong>trag.
6.1.3 Klima<br />
Das Plangebiet liegt im atlantischen, generell als mild und ausgeglichen zu bezeichnenden<br />
Klimabereich. Für die Region des Niederrhe<strong>in</strong>s s<strong>in</strong>d relativ hohe W<strong>in</strong>terund<br />
niedrige Sommertemperaturen typisch. Der Jahresmittelwert der Temperatur liegt<br />
zwischen 9 und 10°C. Vorherrschende W<strong>in</strong>drichtungen s<strong>in</strong>d Südwesten und Westen.<br />
Die jährliche Niederschlagsmenge beträgt 680 bis 750 mm.<br />
6.1.4 Biotoptypen und Nutzung<br />
Die Reale Vegetation, d.h. die Vegetation, die aufgrund bestehender Umweltbed<strong>in</strong>gungen<br />
und menschlicher E<strong>in</strong>flüsse vorherrscht, wurde anhand der Arbeitshilfe für die<br />
Bauleitplanung „Bewertung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft“ sowie der<br />
„Ergänzung zur Bewertung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft im Kreis Kleve“ nach<br />
Biotop- und Nutzungstypen und sonstigen Elementen erfasst.<br />
Der Nordosten wird von e<strong>in</strong>em brachgefallenen Bahnkörper begrenzt, an den sich<br />
Gewerbeflächen anschließen. Südlich des Vossegattwegs bef<strong>in</strong>den sich vere<strong>in</strong>zelte<br />
Wohngebäude mit <strong>in</strong> der Regel strukturarmen Hausgärten, Obstwiesen, Weideflächen<br />
und e<strong>in</strong>e Brachfläche. Auf der Rückseite liegt das naturnah bewaldete<br />
Landschaftsschutzgebiet „Moränen-Stauchwall“. Die westliche Abgrenzung des<br />
Plangebiets besteht aus Gewerbe und Wohnbebauung mit strukurarmen Hausgärten.<br />
Im Juli 2001 erfolgte die Begehung des Plangebiets und der angrenzenden Bereiche.<br />
Dabei wurden alle vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen kartiert und zeichnerisch<br />
festgehalten; die Ergebnisse werden im Anschluss zusammenfassend wiedergegeben und<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Zeichnung auf der nächsten Seite dargestellt. Dabei entsprechen die Nummern<br />
<strong>dem</strong> Code der Biotoptypenliste <strong>in</strong> der „Arbeitshilfe für die Bauleitplanung“. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
Klammern gesetzt, wenn die beschriebenen Biotoptypen außerhalb des Planungsgebiets<br />
liegen und daher ke<strong>in</strong>er planerischen Veränderung unterliegen.<br />
Versiegelte Flächen 1.1<br />
Im Plangebiet s<strong>in</strong>d alle Straßen und Wege mit e<strong>in</strong>er Asphaltdecke versiegelt. Außer<strong>dem</strong><br />
liegt e<strong>in</strong> Wohnhaus an der Ostseite der Talstraße.<br />
Acker 3.1<br />
Der größte Teil des Plangebiets wird durch e<strong>in</strong>e landwirtschaftlich genutzte Fläche<br />
geprägt, die <strong>in</strong> wechselnder Fruchtfolge als Acker oder Grünlande<strong>in</strong>saat bestellt wird.<br />
Zum Zeitpunkt der Kartierung im Sommer 2001 befand sich die Fläche <strong>in</strong><br />
Grünlande<strong>in</strong>saat. Im Liegenschaftskataster ist diese Fläche mit der Nutzung Acker<br />
e<strong>in</strong>getragen.
Gleisbereiche außer Betrieb 1.6<br />
Am nördlichen Rand des Plangebiets liegt die stillgelegte Bahnstrecke. Der noch gut<br />
sichtbare Bahnkörper ist von Pioniergehölzen wie Birke, Weißdorn, Hartriegel,<br />
Johannisbeere, Brombeere, Haselnuss und Holunder gruppig bestanden. E<strong>in</strong>e<br />
Krautschicht mit Arten wie Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), Weidenröschen<br />
(Epilobium angustifolium) und Weißer Gänsefuß (Chenopodium album) hat sich neben<br />
und auf <strong>dem</strong> Gleiskörper ausgebildet. In <strong>dem</strong> l<strong>in</strong>ks und rechts der Bahngleise<br />
verlaufen<strong>dem</strong> Graben wachsen Eichen und Weiden, die zum<strong>in</strong>dest auf zeitweise<br />
Wasserführung schließen lassen. Die Fläche liegt nur zu e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>gen Teil im Plangebiet<br />
und wird als e<strong>in</strong>e 5 bis 15 Jahre alte Brache angesprochen.<br />
Extensivrasen 4.5<br />
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche wird westlich von e<strong>in</strong>em etwa 5 m breiten und<br />
südlich von e<strong>in</strong>em 2 m breiten Streifen e<strong>in</strong>er Hochstaudenflur mit Arten wie Wilde Möhre<br />
(Daucus carota), Klatsch-Mohn (Papaver rhoeas) und Geme<strong>in</strong>er Beifuß (Artemisia<br />
vulgaris) begrenzt.<br />
Der <strong>in</strong> der östlichen äußeren Ecke bef<strong>in</strong>dliche Feuchtbereich ist ebenfalls von e<strong>in</strong>er<br />
Hochstaudenflur umgeben, mit Arten wie Ra<strong>in</strong>farn (Tanacetum vulgare), Raukenblättriges<br />
Greiskraut (Senecio erucifolius) und Geme<strong>in</strong>er Beifuß (Artemisia vulgare).<br />
Entlang der Böschung südlich des Vossegattwegs verläuft e<strong>in</strong> Streifen mit Extensivrasen.
Gehölzstrukturen 8.1 und 8.2<br />
Da sich e<strong>in</strong> Großteil der Gehölzstrukturen auf <strong>dem</strong> aufgegebenen Bahnkörper ausgebildet<br />
hat, ist dieser unter unter <strong>dem</strong> Biotoptyp „Gleisbereiche außer Betrieb“ (1.6)<br />
beschrieben. Nur kle<strong>in</strong>e Teilflächen ragen <strong>in</strong> das Bearbeitungsgebiet h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>.<br />
Verschiedene e<strong>in</strong>zeln stehende und landschaftsprägende Bäume auf der Fläche der<br />
stillgelegten Bahngleise wurden als E<strong>in</strong>zelbäume oder Baumgruppe aufgenommen und<br />
näher beschrieben. Dazu gehören vor allem Birken, Eichen und Weiden. In den südlich<br />
angrenzenden Gärten und Weideflächen stehen überwiegend Obstbäume.<br />
E<strong>in</strong>zelne südlich liegende Gärten s<strong>in</strong>d mit Hecken aus Feldahorn und Weißdorn<br />
umgrenzt.<br />
Schotterwege, wassergebundene Wegedecken (1.3)<br />
Verschiedene Hofe<strong>in</strong>fahrten s<strong>in</strong>d mit wassergebundener Wegedecke oder Schotter<br />
befestigt.<br />
Intensivgrünland (3.2)<br />
Die erfassten Grünlandflächen werden durch Schafe beweidet. Aufgrund hoher<br />
Närstoffe<strong>in</strong>träge haben die beweideten Flächen e<strong>in</strong>e artenarme Ausbildung.<br />
Alte Obstwiese (3.7)<br />
E<strong>in</strong> Grundstück südlich des Vossegattwegs ist mit überwiegend alten und nachgepflanzten<br />
verschiedenen Obstbäumen bestanden. Die Fläche wird außer<strong>dem</strong> als<br />
Intensivweide genutzt.<br />
Zier- und Nutzgärten (4.1)<br />
Die Zier- und Nutzgärten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sgesamt strukturarm. Sie bestehen zum größten Teil aus<br />
<strong>in</strong>tensiv gepflegten Rasenflächen und wenigen, überwiegend standortfremden<br />
Gehölzarten.<br />
Strukturarme Zier- und Nutzgärten f<strong>in</strong>den sich südlich und westlich des Bearbeitungsgebiets<br />
sowie an der westlichen Bearbeitungsgrenze als Teil der Wohnbebauung.<br />
Brachfläche (5.1)<br />
Auf e<strong>in</strong>er Brachfläche südlich des Vossgattwegs dom<strong>in</strong>iert Schaf-Schw<strong>in</strong>gel (Festuca<br />
ov<strong>in</strong>a) mit etwa 80% Bedeckung. Weiterh<strong>in</strong> kommen Echte Kamille (Chamomilla<br />
recutica), Kornblume (Centaurea cyanus) und Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) vor.<br />
Wald (6.6 und 6.2)<br />
Im Süden h<strong>in</strong>ter den Gärten stockt e<strong>in</strong> Laubwaldbestand mit e<strong>in</strong>em überwiegen<strong>dem</strong><br />
Anteil an Ha<strong>in</strong>buchen und Eichen. Der Bestand zeichnet sich am Waldrand durch e<strong>in</strong>e<br />
ausgeprägte Krautschicht aus, welche mit Arten wie Brennessel e<strong>in</strong>en nährstoffreichen
Standort beschreibt. Etwa <strong>in</strong> der Mitte der Fläche s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gartenbereich<br />
standortfremde und nicht heimische Fichten gepflanzt worden.<br />
Röhricht (7.4)<br />
In der östlichen Ecke des Plangebiets liegt <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Böschungen e<strong>in</strong> Feuchtbereich,<br />
der fast vollständig mit Knäuel-B<strong>in</strong>se (Juncus conglomeratus) und Wasser-Knöterich<br />
(Polygonum amphibium) bewachsen ist. Zum Zeitpunkt der Kartierung im Sommer 2001<br />
war ke<strong>in</strong>e offene Wasserfläche vorhanden.<br />
6.1.5 Landschaftsbild und Erholung<br />
Die überwiegend offene Landschaft der niederrhe<strong>in</strong>ischen Ebene, <strong>in</strong> der das Plangebiet<br />
liegt, ist aufgrund der <strong>in</strong>tensiven landwirtschaftlichen Nutzung stark ausgeräumt und<br />
daher strukturarm. Der naturnah bewaldete Stauchmoränenwall im Süden des<br />
Plangebiets ist dagegen für die Naherholung geeignet. E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>teressante Fläche stellt<br />
auch das brachgefalle Bahngelände dar.<br />
6.1.6 Zusammenfassende Bewertung<br />
Durch die vorherige, <strong>in</strong>tensive Nutzung s<strong>in</strong>d die Lebensraumbed<strong>in</strong>gungen im größten Teil<br />
des Untersuchungsraums bee<strong>in</strong>trächtigt. Von daher s<strong>in</strong>d die Biotopstrukturen <strong>in</strong> ihrer<br />
heutigen Form als überwiegend naturfern anzusehen. Die wenigen Gehölzstrukturen <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er ansonsten ausgeräumten Landschaft unterstreichen diese E<strong>in</strong>schätzung.<br />
Der Bahnkörper dient als Ersatzstandort für trockenheitsliebende Tiere und Pflanzen und<br />
ist daher als ökologisch wichtiger Strukturtyp zu betrachten. Der Gehölzbestand und<br />
<strong>in</strong>sbesondere die entlang der Gleise verlaufenden Gräben werden bei der weiteren<br />
Planung berücksichtigt.<br />
Weiterh<strong>in</strong> ist das Feuchtbiotop als wertvolles Biotop für wasserliebende Arten besonders<br />
hervorzuheben. Se<strong>in</strong>en Bestand gilt es zu sichern und gegebenenfalls zu erweitern.<br />
6.2 Maßnahmen zum Ausgleich von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und<br />
Landschaft<br />
6.2.1 Übersicht der Maßnahmen<br />
Der Ausgleich ökologischer Funktionen von Natur und Landschaft steht unter der<br />
Prämisse, dass <strong>in</strong> der Gesamtbetrachtung ke<strong>in</strong>e erheblichen oder nachhaltigen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
des Naturhaushalts zurückbleiben und das Landschaftsbild landschaftsgerecht<br />
gestaltet wird.<br />
Die im <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf <strong>dem</strong> großen Damm“ festgesetzten Maßnahmen werden<br />
nach verschiedenen Rechtsgrundlagen getroffen. Der folgenden Tabelle 1 ist die
sachliche und rechtliche E<strong>in</strong>ordnung zu entnehmen. Die e<strong>in</strong>zelnen Maßnahmen werden<br />
anschließend <strong>in</strong> der Reihenfolge ihrer Nummerierung beschrieben.<br />
Zur Erfüllung aller Pflanzverpflichtungen s<strong>in</strong>d nur Arten gemäß der Pflanzenliste zulässig,<br />
die im Anhang 1 zu den Textlichen Festsetzungen abgedruckt ist. Für weitere<br />
Anpflanzungen - über die Pflanzverpflichtungen h<strong>in</strong>aus - wird die Anwendung der<br />
Pflanzenliste empfohlen.<br />
Tabelle 1:<br />
Erhaltungs-, Pflanz- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
<strong>Nr</strong>. Bezeichnung der Maßnahme Festsetzung nach ...<br />
§ ... BauGB<br />
P1 Erweiterung der Sukzessionsflächen am Bahndamm § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a)<br />
P2 Rande<strong>in</strong>grünung am Vossegatweg § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a)<br />
P3 Schutzpflanzung um Wohnbauflächen an der Talstraße § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a)<br />
P4 Rande<strong>in</strong>grünung an der Talstraße § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a)<br />
P5 Gestaltung der Fuß- und Radwege § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a)<br />
P6 Gestaltung der Verkehrsflächen § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a)<br />
P7 Gestaltung der öffentlichen Grünfläche § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 15 und<br />
25a)<br />
Die im Plan festgesetzte Maßnahme M1 (Feuchtbiotop) ist lediglich als Ausgleichsmaßnahme<br />
aus <strong>dem</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 055 “Erweiterung Gewerbegebiet Talstraße”<br />
übernommen. Auf der vorhandenen, aber z.T. verschütteten Feuchtfläche wurde e<strong>in</strong>e<br />
Entschuttung und Entschlammung sowie anschließend e<strong>in</strong>e Initialpflanzung von<br />
Sumpfpflanzen und e<strong>in</strong>e Anpflanzung von Erlen-Weidengebüschen vorgenommen.<br />
6.2.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Pflanzung und Entwicklung<br />
P1 – Erweiterung der Sukzessionsflächen am Bahndamm<br />
Die offenere Gestaltung im nördlichen Randbereich des Gewerbegebiets und die<br />
Verwendung von vorhandenen Pionierpflanzen greift den Charakter des brach liegenden<br />
Bahndamms auf. Damit lässt sich die ökologisch wertvolle Sukzessionsfläche erweitern.<br />
In <strong>dem</strong> 5 bis 10 m breiten Streifen, der entlang der Plangebietsgrenze verläuft, s<strong>in</strong>d<br />
langgestreckte, <strong>in</strong> der Breite variierende Versickerungsmulden geplant, die das<br />
unbelastete oder ger<strong>in</strong>g belastete Niederschlagswasser der privaten Grundstücksflächen<br />
entwässern.<br />
P2 – Rande<strong>in</strong>grünung am Vossegatweg<br />
Die Grünfläche im südlichen Randbereich des Gewerbegebiets soll verschiedene<br />
ökologische Funktionen sowie Schutzfunktionen gegenüber <strong>dem</strong> Ortsrand übernehmen<br />
und naturnah angelegt werden.
Mit e<strong>in</strong>er relativ dichten Bepflanzung soll neben der ökologischen Funktion der<br />
Biotopvernetzung vor allem e<strong>in</strong>e Abschirmung des Gewerbegebiets gegenüber <strong>dem</strong><br />
Ortsrand erreicht werden.<br />
Auch hier dienen die <strong>in</strong>nen liegenden Versickerungsmulden der Entwässerung des<br />
Niederschlagswassers von den Betriebsgrundstücken.<br />
P3 – Schutzpflanzung um Wohnbauflächen an der Talstraße<br />
E<strong>in</strong>e dichte Schutzpflanzung heimischer, standortgerechter Gehölze zwischen Gewerbegebiet<br />
und Wohngebiet dient der Trennung und Abschirmung dieser beiden<br />
Bereiche.<br />
P4 – Rande<strong>in</strong>grünung an der Talstraße<br />
Durch e<strong>in</strong>e dichte Schutzpflanzung mit heimischen, standortgerechten Gehölzen soll das<br />
Gewerbegebiet nach außen e<strong>in</strong>gegrünt und zum gegenüberliegenden Wohngebiet<br />
abgeschirmt werden.<br />
P5 – Gestaltung der Fuß- und Radwege<br />
Entlang der <strong>in</strong>s Gewerbegebiet führenden Fuß- und Radwege sollen Pflanzstreifen mit<br />
ästhetisch ansprechender Bepflanzung entstehen, da diese Wege die Zugangsbereiche<br />
darstellen. Zu diesem Zweck ist auf e<strong>in</strong>er Seite e<strong>in</strong>e Baumreihe aus Ebereschen und<br />
beidseitig das Anpflanzen heimischer und <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Maße auch nicht-heimischer<br />
Sträucher und Stauden vorgeschrieben.<br />
P6 – Gestaltung der Verkehrsflächen<br />
Die auszubauenden Planstraßen werden unter Berücksichtigung der Erfordernisse des<br />
Verkehrs mit heimischen, standortgerechten Laubbäumen begrünt. Aus den Textlichen<br />
Festsetzungen geht hervor, wieviel Bäume zu pflanzen s<strong>in</strong>d.<br />
Die Bestimmung, Straßenabschnitte mit e<strong>in</strong>er Baumart zu bepflanzen, dient e<strong>in</strong>em<br />
geschlossenen Ersche<strong>in</strong>ungsbild der Straßenräume. Um die Standortbed<strong>in</strong>gungen für<br />
Straßenbäume zu verbessern, enthält der <strong>Bebauungsplan</strong> darüber h<strong>in</strong>aus Festlegungen<br />
über die Größe der Baumscheiben und deren Bepflanzung.<br />
P7 – Gestaltung der öffentlichen Grünfläche<br />
Der äußere Randbereich soll entsprechend der Maßnahme P1 den Charakter der brach<br />
liegenden Sukzessionsflächen auf <strong>dem</strong> Bahndamm aufgreifen und diese Fläche<br />
erweitern, aber auch das Gewerbegebiet zur Talstraße h<strong>in</strong> e<strong>in</strong>grünen.<br />
Die im <strong>in</strong>neren, offenen Bereich geplante Versickerungsmulde ist für die Versickerung von<br />
Niederschlagswasser vorgesehen (siehe Abschnitt 8.1).
6.3 Bilanzierung von E<strong>in</strong>griff und Ausgleich<br />
Die E<strong>in</strong>griffsregelung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs unterliegt auch im<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>069</strong> „Am großen Damm“ der generellen E<strong>in</strong>schränkung, dass sie<br />
nur auf das anzuwenden ist, was über den bislang genehmigten Zustand h<strong>in</strong>ausgeht. In<br />
der Planzeichnung des <strong>Bebauungsplan</strong>s und des Grünordnungsplans s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Nebenzeichnung diejenigen Flächen grau gekennzeichnet, die von der E<strong>in</strong>griffsregelung<br />
unmittelbar erfasst werden. In Bezug auf die Bestandssituation wurde außer<strong>dem</strong> vere<strong>in</strong>fachend<br />
angenommen, dass der bei der landespflegerischen Bestandsaufnahme vorgefundene<br />
Zustand mit <strong>dem</strong> baurechtlich genehmigten übere<strong>in</strong>stimmt.<br />
Für das solchermaßen verkle<strong>in</strong>erte Plangebiet wird die Bilanzierung gemäß der<br />
„Arbeitshilfe E<strong>in</strong>griffsbewertung“ NRW (Mai 2001) durchgeführt. Das für e<strong>in</strong>fache<br />
Anwendungsfälle gedachte Verfahren basiert auf der Gegenüberstellung des<br />
„Ausgangszustands“ mit <strong>dem</strong> „Zustand gemäß den Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s“<br />
anhand e<strong>in</strong>heitlicher Wertfaktoren für die e<strong>in</strong>zelnen Biotoptypen.<br />
Der ökologische Ausgangszustand des Plangebiets ist <strong>in</strong> der Bestandsanalyse des<br />
Grünordnungsplans im Maßstab 1:1.000 dargestellt.<br />
Die Bewertung wird entsprechend der Biotoptypenwertliste im Anhang zu der o.g.<br />
Arbeitshilfe vorgenommen. In der Biotoptypenwertliste erhält jeder Biotoptyp e<strong>in</strong>en Wert<br />
zwischen 1 (ger<strong>in</strong>g) und 10 (hoch). Dann erfolgt e<strong>in</strong>e Festlegung von Grundwerten. Die<br />
Grundwerte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere von den Faktoren Seltenheit und Wiederherstellbarkeit<br />
der Biotoptypen abgeleitet. Für Ausprägungen von Biotoptypen, die vom Regefall stark<br />
abweichen, werden Korrekturfaktoren berücksichtigt, die sich wertsteigernd oder<br />
wertm<strong>in</strong>dernd auf den betreffenden Biotoptyp auswirken.<br />
Zur Bewertung des Ausgangszustands dient der Grundwert A der Biotoptypenliste.<br />
Sofern die Festsetzungen und Maßnahmen die Veränderung des Biotoptyps zur Folge<br />
haben, wird die Fläche unter Berücksichtigung e<strong>in</strong>es angemessenen Entwicklungszeitraums<br />
mit <strong>dem</strong> Grundwert P des zu erwartenden Biotoptyps bewertet. Der<br />
Grundwert P ist der rechnerische Wert des Biotoptyps 30 Jahre nach der Neuanlage.<br />
Tabelle 2:<br />
Ausgangszustand des Untersuchungsraums
Code Biotoptyp Fläche Grundwert A Korrekturfaktor Gesamtwert<br />
E<strong>in</strong>zelflächenwert<br />
<strong>in</strong> m² Sp. 5 x Sp.6 Sp. 4 x Sp.7<br />
1 2 3 4 5 6 7<br />
3.1 Acker 52.837 2,0 1,0 2,0 105.674<br />
1.6 Gleisbereiche außer Betrieb 2.839 7,0 1,0 7,0 19.873<br />
4.5 Extensivrasen 914 3,0 1,0 3,0 2.742<br />
8.1 Hecken, Gebüsch 710 7,0 1,0 7,0 4.970<br />
8.2 E<strong>in</strong>zelbäume 250 8,0 1,0 8,0 2.000<br />
Flächengröße: 57.550 Gesamtflächenwert A: 135.259<br />
H<strong>in</strong>weis zu 3.1 Acker: Aufgrund der E<strong>in</strong>tragung dieser Fläche im Liegenschaftskataster als Acker<br />
und der Information, dass diese Fläche <strong>in</strong> Fruchtfolge bewirtschaftet wird, kann auch bei<br />
Grünlande<strong>in</strong>saat <strong>in</strong>sgesamt von e<strong>in</strong>er landwirtschaftlichen Nutzung ausgegangen werden.<br />
Dementsprechend geht die Fläche als Biotoptyp Acker <strong>in</strong> die Bewertung e<strong>in</strong>.<br />
Tabelle 3 (nächste Seite) zeigt den Biotopflächenwert nach der Verwirklichung der<br />
Planung. Alle Flächen, auf denen Veränderungen des Zustands von Natur und<br />
Landschaft und damit E<strong>in</strong>griffe erfolgen, s<strong>in</strong>d Teil des Bilanzierungsverfahrens. Die<br />
Pflanz- und Entwicklungsmaßnahmen auf den eigenen Grundstücken s<strong>in</strong>d hierbei bereits<br />
berücksichtigt. Das betrifft sowohl Anpflanzungen auf Privatgrundstücken als auch<br />
Massnahmen im öffentlichen Straßenraum, wie z.B. Baumpflanzungen. Die<br />
Flächenanteile der Biotoptypen s<strong>in</strong>d aus den Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s und Erfahrungen<br />
aus vergleichbaren Plangebieten abgeleitet.
Tabelle 3:<br />
Zustand gemäß den Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
Code<br />
Biotoptyp<br />
Flächen<br />
anteil<br />
Fläche<br />
Grundwert<br />
P<br />
Gesamtkorrekturfaktor<br />
Gesamtwert<br />
E<strong>in</strong>zelflächen<br />
-wert<br />
<strong>in</strong> % <strong>in</strong> m² Sp. 4 x Sp. 5 Sp.3b x Sp. 6<br />
1 2 3a 3b 4 5 6 7<br />
E<strong>in</strong>geschr. Gewerbegebiet<br />
(GEe1, GEe2)<br />
1.1<br />
8.1<br />
8.1/4.5<br />
8.2<br />
Gebäude, Zuwegungen,<br />
Stellplätze<br />
Pflanzen von dichten<br />
Gehölzstrukturen (P3/P4)<br />
Pflanzen von dichten<br />
Gehölzstrukturen und<br />
Anlegen von Versickerungsmulden<br />
(P2)<br />
Pflanzen von<br />
Straßenbäumen (P5)<br />
100,0 14.000<br />
70,0 9.800 0,0 1,0 0,0 0<br />
15,0 2.100 6,0 1,0 6,0 12.600<br />
14,0 1.960 4,5 1,0 4,5 8.820<br />
1,0 140 6,0 1,0 6,0 840<br />
Gewerbegebiet (GE1, GE2)<br />
100,0 33.580<br />
1.1<br />
8.1<br />
8.1/4.5<br />
Gebäude, Zuwegungen,<br />
Stellplätze<br />
Pflanzen von lockeren<br />
Gehölzstrukturen (P1)<br />
Pflanzen von dichten<br />
Gehölzstrukturen und<br />
Anlegen von Versickerungsmulden<br />
(P2)<br />
80,0 26.864 0,0 1,0 0,0 0<br />
9,0 3.022 6,0 1,0 6,0 18.132<br />
8,0 2.686 4,5 1,0 4,5 12.087<br />
8.2 Erhalten von Bäumen 1,0 336 7,0 1,0 7,0 2.352<br />
8.2<br />
Pflanzen von<br />
Straßenbäumen (P5)<br />
2,0 672 6,0 1,0 6,0 4.032<br />
Wohngebiet<br />
100,0 1.107<br />
1.1<br />
8.1<br />
Gebäude, Zuwegungen,<br />
Stellplätze<br />
Pflanzen von<br />
Gehölzstrukturen<br />
40,0 443 0,0 1,0 0,0 0<br />
25,0 277 6,0 1,0 6,0 1.662<br />
4.1 Ziergarten, strukturarm 35,0 387 2,0 1,0 2,0 774<br />
Öffentliche Straßen und Wege<br />
100,0 7.162<br />
1.2<br />
8.2<br />
Versiegelte Fläche mit<br />
Versickerung<br />
Pflanzen von Straßenbäumen<br />
(P5)/(P6)<br />
90,0 6.446 0,5 1,0 0,5 3.223<br />
10,0 716 6,0 1,0 6,0 4.296<br />
Öffentliche Grünflächen<br />
100,0 1.701<br />
4.3<br />
Pflanzung von Gehölzstrukturen<br />
und Anlage von<br />
Grünflächen (P5)<br />
24,0 408 3,0 1,0 3,0 1.224<br />
8.1/4.5<br />
8.2<br />
Pflanzen von lockeren<br />
Gehölzstrukturen und<br />
Anlegen e<strong>in</strong>er Versickerungsmulde<br />
(P7)<br />
Pflanzen von Straßenbäumen<br />
(P5)/(P6)<br />
Bilanz E<strong>in</strong>griff / Kompensation<br />
(Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A):<br />
70,0 1.191 4,5 1,0 4,5 5.360<br />
6,0 102 6,0 1,0 6,0 612<br />
Flächengröße:<br />
57.550 Gesamtflächenwert B: 76.014<br />
-59.245<br />
Korrektur zu P2 und P7: Laut Biotoptypenwertliste erhalten die den Maßnahmen entsprechenden<br />
beiden Biotoptypen „Pflanzen von Gehölzstrukturen“ gemäß Grundwert P 6 Punkte und die
Anlage von Extensivwiese 3 Punkte. Der sich daraus ergebende Grundwert mit 4,5 Punkten<br />
entspricht dabei <strong>dem</strong> Mittelwert.<br />
H<strong>in</strong>weis zu 8.2: Die <strong>in</strong> der Bilanzierung der Festsetzungen gemäß <strong>Bebauungsplan</strong> aufgeführten<br />
zu erhaltenden Bäume stellen ke<strong>in</strong>e Maßnahme dar, sondern zeigen lediglich den Anteil des<br />
derzeitigen Bestands auf, der im Planungszustand erhalten bleiben kann.<br />
Um die Zuordnung der Maßnahmen zu den E<strong>in</strong>griffsflächen besser berücksichtigen zu<br />
können, ist die Bilanzierung h<strong>in</strong>sichtlich der nicht-öffentlichen E<strong>in</strong>griffsflächen nach den<br />
Gebietsarten gegliedert. Dazu zählen die e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiete (GEe) im<br />
westlichen Geltungsbereich entlang der Talstraße und im südlichen Bereich teilweise<br />
entlang des Vossegattwegs, die Gewerbegebiete (GE) entlang der Bahnl<strong>in</strong>ie und teilweise<br />
im südlichen Bereich entlang des Vossegattwegs sowie das Allgeme<strong>in</strong>e Wohngebiet<br />
(WA) am südwestlichen Rand des Plangebiets.<br />
Nach Verwirklichung der Planung weist der angestrebte Zustand zunächst e<strong>in</strong> Gesamtdefizit<br />
von rund 59.200 Punkten aus. Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen <strong>in</strong>nerhalb<br />
des Bearbeitungsgebiets reichen für e<strong>in</strong>e vollständige Kompensation des E<strong>in</strong>griffs nicht<br />
aus, so dass externe Ausgleichsmaßnahmen sowohl für öffentliche als auch für private<br />
E<strong>in</strong>griffe erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />
6.4 Externe Ausgleichsmaßnahmen und deren Zuordnung<br />
Nach <strong>dem</strong> Vorliegen des Bilanzierungs-Ergebnisses wurden zahlreiche Flächen im<br />
Stadtgebiet <strong>Kalkar</strong> auf ihre Eignung für Kompensationszwecke überprüft. Schließlich fiel<br />
die Entscheidung zugunsten e<strong>in</strong>er Sammelausgleichsfläche auf <strong>dem</strong> Flurstück 99 der<br />
Gemarkung Appeldorn, Flur 12.<br />
Nach den Katasterangaben hat dieses Flurstück, das auf der Planzeichnung dargestellt<br />
ist (Nebenzeichnung I), e<strong>in</strong>e Größe von 35.554 m² und bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> städtischem<br />
Besitz. Die Fläche wird zur Zeit ackerbaulich genutzt. Ausgenommen ist e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e<br />
Teilfläche von ca. 2.800 m² im äußersten Westen, die mit e<strong>in</strong>em Kieferngehölz mit<br />
Beimengung von Stieleiche besetzt ist. In der Umgebung grenzen die Landesstraße L 174<br />
mit e<strong>in</strong>er Bergahornreihe, Acker- und Grünland sowie e<strong>in</strong>e Gasstation an. Die Parzelle<br />
selbst wird von e<strong>in</strong>er Gasleitung und e<strong>in</strong>er 10 kV-Leitung durchschnitten, jeweils mit<br />
Schutzabständen von beiderseits ca. 3 m Breite.<br />
Im Auftrag der Stadt <strong>Kalkar</strong> hat das Büro für Landschaftsplanung Burkhard Böhl<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>e<br />
Ausgleichsplanung erarbeitet und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, auch<br />
h<strong>in</strong>sichtlich der Anrechenbarkeit für die Planung „Auf <strong>dem</strong> großen Damm“. Das auf den<br />
10.12.2002 datierende landschaftspflegerische Planungskonzept berücksichtigt die<br />
oben dargestellten Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, ist textlich wie zeichnerisch umfassend<br />
dargestellt und wird deshalb hier nur <strong>in</strong> den Grundzügen wiedergegeben. Kernpunkte<br />
des Konzepts s<strong>in</strong>d:
Anlage von krautigen Waldsäumen,<br />
Anlage von stufig aufgebauten Waldmänteln, und<br />
Aufforstung mit bodenständigen Gehölzarten des Eichen-Buchenwaldes.<br />
Bereits an der Aufzählung wird deutlich, dass die Aufforstung ausschließlich landschaftspflegerischen<br />
Zielen dient. Die besonderen ökologischen Anforderungen f<strong>in</strong>den<br />
ihre Entsprechung <strong>in</strong> <strong>dem</strong> landschaftsgerechten, gestuften Aufbau der Waldränder. Für<br />
die Schutzbereiche der Leitungen wurde das Konzept zur Berücksichtigung der<br />
technischen Erfordernisse verfe<strong>in</strong>ert.<br />
Mit diesen Maßnahmen lässt sich <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e Steigerung der Leistungsfähigkeit des<br />
Naturhaushalts und e<strong>in</strong>e Verbesserung der visuell-ästhetischen Gestaltqualität des<br />
Landschaftsraums erzielen.<br />
Neben der naturschutzfachlichen Ausgestaltung ist die Frage bedeutsam, <strong>in</strong> welchem<br />
Umfang das Flurstück 99 für die Planung „Auf <strong>dem</strong> großen Damm“ <strong>in</strong> Anspruch<br />
genommen werden muss. Setzt man nach der „Arbeitshilfe E<strong>in</strong>griffsbewertung“ für den<br />
Ausgangszustand Acker 2 Punkte an und für den Endzustand der Aufforstung 6 Punkte,<br />
errechnet sich e<strong>in</strong> Wertgew<strong>in</strong>n von 4 Punkten je m². Ausgehend von 59.245 Punkten<br />
Defizit bedeutet das e<strong>in</strong>e notwendige<br />
Ausgleichsfläche von <strong>in</strong>sgesamt 14.811 m²<br />
(59.245 / 4) für die Gesamtheit aller E<strong>in</strong>griffe, die im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
zugelassen werden.<br />
In den Textlichen Festsetzungen erfolgt mit der Zuordnung von E<strong>in</strong>griff und Ausgleich<br />
auch e<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>in</strong> öffentliche und private E<strong>in</strong>griffsflächen. Als Maßstab dient<br />
e<strong>in</strong>erseits - bei privaten Grundstücken - die Größe der überbaubaren Grundstücksfläche<br />
und andererseits die Fläche des öffentlichen Straßenraums (abzüglich 10%). Dadurch ist<br />
später der e<strong>in</strong>fache Vollzug gewährleistet, denn die jeweiligen Teilflächen und ihr<br />
Verhältnis zur Gesamtfläche lassen sich leicht erfassen.<br />
Mit Verwirklichung der oben dargestellten Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des<br />
Plangebiets – und mit Umsetzung der Pflanz- und Gestaltungsmaßnahmen im Baugebiet<br />
selbst – s<strong>in</strong>d die E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Natur und Landschaft als ausgeglichen zu anzusehen.<br />
7 Umweltverträglichkeit<br />
Nach der aktuellen Rechtslage ist zur Klärung der Umwelterheblichkeit des Vorhabens<br />
e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Vorprüfung des E<strong>in</strong>zelfalls durchzuführen. Gesetzliche Grundlage ist<br />
§ 17 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 3c und den<br />
Ziffern 18.5 bzw. 18.7 der Anlage 1 zu diesem Gesetz. Anhand von Vorhabens- und<br />
Standortkriterien sowie von Merkmalen der Auswirkungen der Planung ist überschlägig<br />
zu untersuchen, ob erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten s<strong>in</strong>d und damit das<br />
Vorhaben (hier: die Planung) <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>er Umweltverträglichkeitsprüfung zu<br />
unterziehen ist.
Die für die allgeme<strong>in</strong>e Vorprüfung des E<strong>in</strong>zelfalls maßgebenden Kriterien s<strong>in</strong>d: 7<br />
Merkmale des Vorhabens<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Größe;<br />
Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft;<br />
Abfallerzeugung;<br />
Umweltverschmutzung und Belästigungen;<br />
Unfallrisiko, <strong>in</strong>sbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien.<br />
Standort des Vorhabens<br />
<br />
<br />
<br />
bestehende Nutzung des Gebiets, <strong>in</strong>sbesondere für Siedlung, Erholung, Land-, Forstund<br />
Fischereiwirtschaft sowie für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen<br />
wie Verkehr, Ver- und Entsorgung (Nutzungskriterien);<br />
Qualität von Wasser, Boden, Natur und Landschaft (Qualitätskriterien);<br />
Belastbarkeit der Schutzgüter, hierbei s<strong>in</strong>d vor allem folgende Gebiete unter<br />
Beachtung von Art und Umfang des Schutzes zu beachten (Schutzkriterien):<br />
− Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung gemäß § 19a Abs. 4 BNatSchG<br />
oder europäische Vogelschutzgebiete,<br />
− Naturschutzgebiete gemäß § 13 BNatSchG, soweit nicht zuvor erfasst,<br />
− Nationalparke gemäß § 14 BNatSchG, soweit nicht e<strong>in</strong>gangs erfasst,<br />
− Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß §§ 14a, 15<br />
BNatSchG,<br />
− Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 20c BNatSchG,<br />
− Wasserschutzgebiete gemäß § 19 WHG oder nach Landeswasserrecht festgesetzte<br />
Heilquellenschutzgebiete sowie Überschwemmungsgebiete gemäß<br />
§ 32 WHG,<br />
− Gebiete mit Überschreitungen von Umweltqualitätsnormen,<br />
− Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, vor allem Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte<br />
im S<strong>in</strong>ne des § 2 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 5 ROG,<br />
− Amtlich erfasste Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale oder Gebiete,<br />
die durch die Länder als archäologisch bedeutende Landschaften e<strong>in</strong>gestuft<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Merkmale der möglichen Auswirkungen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ausmaß (Geographisches Gebiet, betroffene Bevölkerung);<br />
Grenzüberschreitender Charakter;<br />
Schwere und Komplexität;<br />
Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit;<br />
7 Auflistung aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit leicht gekürzt.
Dauer, Häufigkeit und Reversibilität.<br />
Ausgehend von diesen Prüfkriterien kommt die überschlägige Untersuchung <strong>in</strong>sgesamt zu<br />
<strong>dem</strong> Ergebnis, dass <strong>in</strong>folge der Verwirklichung der Planung ke<strong>in</strong>e erheblich nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen zu erwarten s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>erseits ist aus naturschutzfachlicher Sicht e<strong>in</strong>e<br />
relativ ger<strong>in</strong>ge Schutzwürdigkeit festzustellen, andererseits setzt der <strong>Bebauungsplan</strong><br />
umfassende Kompensationsmaßnahmen fest, sowohl <strong>in</strong>nerhalb als auch außerhalb des<br />
Plangebiets. Schließlich s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Schutzgebiete betroffen, weder im Naturschutz noch<br />
<strong>in</strong> der Wasserversorgung. E<strong>in</strong>e förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung ist danach nicht<br />
erforderlich. Die wesentlichen umweltrelevanten Belange werden im Rahmen des<br />
Grünordnungsplans ermittelt und <strong>in</strong> die Abwägung des <strong>Bebauungsplan</strong>s e<strong>in</strong>gestellt.<br />
8 Versickerung des Niederschlagswassers, Verund<br />
Entsorgung<br />
8.1 Versickerung des Niederschlagswassers<br />
Untersuchungsprogramm<br />
Um die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Versickerung von Niederschlagswasserabflüssen<br />
beurteilen zu können, beauftragte die SEG <strong>Kalkar</strong> mbH e<strong>in</strong>e Bodenuntersuchung. Diese<br />
wurde von <strong>dem</strong> Ingenieurbüro Geokom aus D<strong>in</strong>slaken erarbeitet und liegt mit Stand vom<br />
07.08.2002 vor. Der Leistungsumfang erstreckte sich auf die üblichen Arbeitsschritte wie<br />
Auswertung von Grundwassermessstellendaten (hier: des StUA Krefeld),<br />
Geländeuntersuchung mit 5 Rammkernsondierungen (RKS), Infiltrationsversuch und<br />
Korngrößenanalyse. Die Sondierungen wurden <strong>in</strong> Absprache mit <strong>dem</strong> Auftraggeber und<br />
<strong>dem</strong> Planungsbüro Stadt.Quartier <strong>in</strong>sbesondere an den Stellen niedergebracht, die im<br />
Vorentwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>s für e<strong>in</strong>e Niederschlagswasserversickerung vorgesehen<br />
waren.<br />
Im Rahmen e<strong>in</strong>er ergänzenden Bodenuntersuchung brachte Geokom am 18.02.2003<br />
auf den Flächen M1 und P7 jeweils 2 Rammkernsondierungen nieder, die e<strong>in</strong>e Tiefe von<br />
3 m unter Geländeoberkante (GOK) erreichten. Am selben Tag wurde auf der Fläche P7<br />
e<strong>in</strong> Versickerungsversuch im offenen Bohrloch durchgeführt, um die Durchlässigkeit des<br />
anstehenden Geste<strong>in</strong>s zu bestimmen. Die Sondierergebnisse bestätigten die im Sommer<br />
2002 vorgefundenen Boden- und Bodenwasserverhältnisse.<br />
Zusammenfassende Beurteilung der Voraussetzungen zur Versickerung<br />
<br />
<br />
Das Plangebiet weist derzeitig Geländehöhen von m<strong>in</strong>destens 17,7 m ü.NN im<br />
Norden und von bis zu mehr als 19 m ü. NN im Südwesten auf.<br />
Der höchste, <strong>in</strong> der Vergangenheit aufgetretene Grundwasserstand ist mit rd.<br />
15,4 m ü.NN im Norden und mit 15,7 m ü.NN im Süden anzusetzen.
Aus <strong>dem</strong> Abgleich von höchsten Grundwasserständen und Geländehöhen folgen<br />
Flurabstände von > 2 bis < 4 m ü.NN.<br />
In und über den b<strong>in</strong>digen und gemischtkörnigen Deckschichten stellen sich <strong>in</strong>folge<br />
von Niederschlägen Schichtenwässer e<strong>in</strong>.<br />
In Randbereichen der Untersuchungsfläche wurde e<strong>in</strong>e 0,65 bis 1,20 m mächtige<br />
Auffüllung aus größtenteils schluffigen bis stark schluffigen Fe<strong>in</strong>- und Mittelsanden<br />
erbohrt. Dieses Material sollte schon aufgrund se<strong>in</strong>er Korngrößenzusammensetzung<br />
und der damit verbundenen relativ ger<strong>in</strong>gen Durchlässigkeit im<br />
<strong>in</strong>filtrationsrelevanten Bereich e<strong>in</strong>er Versickerungsanlage durch e<strong>in</strong>en grobkörnigen<br />
Boden ausgetauscht werden. Das betrifft <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die für e<strong>in</strong>e Versickerung<br />
vorgesehene Grünfläche P7.<br />
In den übrigen Sondierungen wurde e<strong>in</strong> bis zu 0,55m mächtiger Oberboden aus<br />
e<strong>in</strong>em schluffigen bis stark schluffigen Fe<strong>in</strong>sand erbohrt.<br />
Die Schluffe und die (stark) schluffigen Sande der Deckschichten erreichen bei K-<br />
Werten von 3,6 x 10 -7 bis 3,0 x 10 -6 m/s nicht die Grenzdurchlässigkeit von<br />
5 x 10 -6 m/s, die versickerungsgeeignetes Geste<strong>in</strong> nach MURL (1998) zum<strong>in</strong>dest<br />
aufweisen sollte. Die Schluffbasis liegt <strong>in</strong> der Sondierung RKS 5 tiefer als 14,8 m<br />
ü.NN und somit unter <strong>dem</strong> höchsten zu erwartenden Grundwasserstand. Damit<br />
scheidet die Möglichkeit aus, das Feuchtbiotop im Südösten des Plangebiets<br />
(festgesetzt als M1) für die Aufnahme von Niederschlagswasser zu nutzen.<br />
<br />
Auf die Deckschichten folgen zur Tiefe Terrassenablagerungen, die durch Mittelsande<br />
dom<strong>in</strong>iert werden. Ihr K-Wert lässt sich mit 4,5 x 10 -5 m/s abschätzen, so<br />
dass diese Sande nach DIN 18130 als durchlässig und als versickerungsgeeignet<br />
im S<strong>in</strong>ne von MURL (1998) e<strong>in</strong>zustufen s<strong>in</strong>d.<br />
Gutachterliche Empfehlungen und Versickerungskonzept<br />
Nach den gutachterlichen Ergebnissen fallen die Deckschichten im Untersuchungsraum<br />
sehr unterschiedlich aus. Deshalb ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige, karthographische Abgrenzung<br />
unterschiedlich durchlässiger Geste<strong>in</strong>e auch mit e<strong>in</strong>er wirtschaftlich vertretbaren<br />
Verdichtung des Sondiernetzes nicht zu erreichen. Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund ist die Stadt<br />
<strong>Kalkar</strong> <strong>dem</strong> Vorschlag gefolgt, die Standortvoraussetzungen e<strong>in</strong>er zentralen<br />
Versickerungsanlage zu prüfen.<br />
Resultat dieser Prüfung ist, die Niederschlagswässer von den öffentlichen Verkehrsflächen<br />
und im Regelfall auch von den privaten Grundstücksflächen <strong>in</strong> die Fläche P7 e<strong>in</strong>zuleiten<br />
und dort zu versickern. Unter der Voraussetzung des Bodenaustauschs bestehen hierzu<br />
weder seitens des Bodengutachters noch seitens der technischen Erschließungsplanung<br />
Bedenken. (Letztere wird von der Planungsgruppe Skribbe-Jansen GmbH, Münster,<br />
durchgeführt.) Für die Bemessung der Versickerungsanlage ist e<strong>in</strong>e Durchlässigkeit von<br />
nicht mehr als 1,7 x 10 -5 anzusetzen.<br />
Die ursprünglich ebenfalls für Versickerungszwecke angedachte Fläche M1 ist nach den<br />
gutachterlichen Ergebnisse e<strong>in</strong>deutig nicht geeignet.
Nach Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve zu den Voraussetzungen<br />
der Regenwasserversickerung <strong>in</strong> <strong>dem</strong> Gewerbegebiet wurde das<br />
Entwässerungskonzept präzisiert. Danach ist e<strong>in</strong> gestuftes Vorgehen geplant:<br />
Die Festsetzungen differenzieren <strong>in</strong> unbelastetes, schwach belastetes und stark belastetes<br />
Niederschlagswasser. Je nach Belastungsgrad s<strong>in</strong>d verschiedene Vorgehensweisen der<br />
Regenwasserbehandlung zu wählen. Dabei wird Bezug genommen auf die umfassenden<br />
Erläuterungen <strong>in</strong> der Broschüre „Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung –<br />
zukunftsfähige Wasserwirtschaft <strong>in</strong> Industrie- und Gewerbegebieten“ des M<strong>in</strong>isteriums für<br />
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-<br />
Westfalen, Oktober 2001.<br />
Soweit die Bodenverhältnisse und der Belastungsgrad des Niederschlagswassers die<br />
Versickerung auf den gewerblichen Grundstücksflächen ermöglichen, ist das nach den<br />
Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s zulässig. Wegen des <strong>in</strong>homogenen Bodenaufbaus<br />
muss jedoch der Gewerbebetrieb den Nachweis erbr<strong>in</strong>gen, dass die geplanten<br />
Versickerungsanlagen unter Berücksichtigung von Flächenbedarf und Filterwirkung der<br />
biologisch-physikalischen Vorbehandlungsverfahren den technischen Anforderungen<br />
entsprechen (E<strong>in</strong>zelnachweis).<br />
Im Falle der dezentralen Versickerung s<strong>in</strong>d die Betriebe also gehalten, die <strong>in</strong>dividuellen,<br />
auf das Grundstück und den Betrieb bezogenen Verhältnisse frühzeitig zu ermitteln und<br />
konzeptionell umzusetzen. Insbesondere s<strong>in</strong>d ausreichende Flächen für die Versickerung<br />
mit Oberbodenpassage vorzusehen, was dazu führen kann, dass sich die überbaubaren<br />
Grundstücksflächen nicht vollständig für bauliche Zwecke nutzen lassen.<br />
Es ist davon auszugehen, dass die Betriebe <strong>in</strong> den meisten Fällen ihr Regenwasser <strong>in</strong> den<br />
öffentlichen Kanal e<strong>in</strong>leiten werden. Dieser nimmt die Niederschlagswässer von den<br />
privaten Grundstücksflächen und den Verkehrsflächen auf, unterzieht sie e<strong>in</strong>er<br />
Vorbehandlung und leitet das Wasser zur Grün- und Versickerungsfläche P7 weiter.<br />
Über die genaue Ausgestaltung der naturnahen Versickerungsanlage ist <strong>in</strong> der<br />
Ausführungsplanung außerhalb des <strong>Bebauungsplan</strong>-Verfahrens zu entscheiden.<br />
Stark belastete Niederschlagswässer, die sich nicht dezentral oder zentral vorbehandeln<br />
lassen, müssen <strong>in</strong> den Schmutzwasserkanal des öffentlichen Trennsystems e<strong>in</strong>geleitet<br />
werden.<br />
H<strong>in</strong>weise zu unterkellerten Gebäuden<br />
Im Plangebiet können Schichtenwässer <strong>in</strong> und über den Deckschichtgeste<strong>in</strong>en auftreten.<br />
Außer<strong>dem</strong> kann der maximale Grundwasserstand im Bereich e<strong>in</strong>zelner Gebäude höher<br />
als allgeme<strong>in</strong> ermittelt ausfallen. Daher ist zu empfehlen, Keller gegen drückendes<br />
Wasser zu sichern, d.h. <strong>in</strong> WU-Beton auszuführen und ggf. zusätzliche<br />
Sicherungsmaßnahmen vorzusehen. Diese Anregung ist auch <strong>in</strong> die „H<strong>in</strong>weise zur<br />
Planverwirklichung“ im Anhang zu den Textlichen Festsetzungen aufgenommen worden.
8.2 Ver- und Entsorgung<br />
Ableitung des Schmutzwassers<br />
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestätigte der Abwasserbehandlungsverband<br />
<strong>Kalkar</strong>-Rees, dass die vorhandene Kanalisation <strong>in</strong> der Kastellstraße<br />
ausreichend bemessen ist, um das <strong>in</strong> <strong>dem</strong> geplanten Baugebiet anfallende<br />
Schmutzwasser aufzunehmen. Sollten größere Flächen mit stark belastetem<br />
Niederschlagswasser an das vorhandene Netz angeschlossen werden müssen, sei e<strong>in</strong>e<br />
Prüfung der Aufnahmekapazität vorzunehmen. Aller Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit nach wird dieser<br />
Fall nicht e<strong>in</strong>treten. Bed<strong>in</strong>gt durch die eher kle<strong>in</strong>gewerblichen Strukturen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
überwiegend e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiet ist nicht mit e<strong>in</strong>em höheren Aufkommen<br />
stark belasteten Niederschlagswassers zu rechnen.<br />
Energieversorgung<br />
Die RWE Net AG will die im Bereich der geplanten Bebauung verlaufende 10 kV-<br />
Freileitung <strong>in</strong>nerhalb der künftigen Straßen- und Wegeflächen verkabeln, so dass ke<strong>in</strong>e<br />
E<strong>in</strong>schränkungen <strong>in</strong> der Baulandnutzung gegeben s<strong>in</strong>d.<br />
Zur Versorgung des Baugebiets wird e<strong>in</strong>e Transformatorenstation <strong>in</strong> der Größe von<br />
3x6 m benötigt, die <strong>in</strong> Abstimmung mit der Stadt <strong>Kalkar</strong> auf öffentlichen Flächen plaziert<br />
werden kann. E<strong>in</strong>e Festsetzung im <strong>Bebauungsplan</strong> ist nicht notwendig.<br />
Da die Firmenstation Labtec <strong>in</strong>nerhalb der geplanten Zufahrt von der Kastellstraße steht,<br />
hat die SEG <strong>Kalkar</strong> mit <strong>dem</strong> Eigentümer der Station E<strong>in</strong>vernehmen über deren Verlegung<br />
erzielt.<br />
9 Abwägung der Belange<br />
Die Anregungen zur <strong>Bebauungsplan</strong>ung, die aus den förmlichen Beteiligungsverfahren<br />
stammen (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,<br />
öffentliche Auslegung), werden <strong>in</strong> den zuständigen Gremien der Stadt <strong>Kalkar</strong> beraten.<br />
Zustimmungsfähige Anregungen werden <strong>in</strong> den <strong>Bebauungsplan</strong> e<strong>in</strong>gearbeitet. Die<br />
Beschlussfassung über die Anregungen ist dann im E<strong>in</strong>zelnen den begleitenden<br />
Verfahrensakten zu entnehmen.<br />
10 Rechtsgrundlagen, Erlasse und Richtl<strong>in</strong>ien<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>069</strong> „Auf <strong>dem</strong> großen Damm“ überschneidet<br />
sich im Südosten teilweise mit <strong>dem</strong> Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
<strong>Nr</strong>. 055 „Erweiterung Gewerbegebiet Talstraße“. Mit <strong>dem</strong> Inkrafttreten des neuen
<strong>Bebauungsplan</strong>s wird der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 055 für den Überlappungsbereich<br />
aufgehoben.<br />
Städtebau / Landschaftsplanung<br />
BauGB<br />
BauNVO<br />
Baugesetzbuch (BauGB) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August<br />
1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom<br />
23. Juli 2002, BGBl. I S. 2850.<br />
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung<br />
- BauNVO) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I<br />
S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen<br />
und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs-<br />
und Wohnbaulandgesetz) vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466).<br />
PlanzV 90<br />
BauO NRW<br />
BNatSchG<br />
LG<br />
LWG<br />
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Plan<strong>in</strong>halts<br />
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990<br />
(BGBl. I 1991 S. 58).<br />
Bauordnung für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO<br />
NRW) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW.<br />
S. 256/SGV. NRW. 232), geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. NRW.<br />
S. 439/SGV. NRW. 2129).<br />
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz<br />
- BNatSchG) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 2002, BGBl. I<br />
S. 1193.<br />
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft<br />
(Landschaftsgesetz - LG) <strong>in</strong> der Fassung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568).<br />
Wassergesetz für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)<br />
vom 25.06.1995 (GV. NW. S. 926; 2000 S. 439).<br />
Immissionsschutz<br />
BImSchG<br />
Planungserlass<br />
Abstandserlass<br />
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen durch Luftverunre<strong>in</strong>igungen,<br />
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
- BImSchG) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
26. September 2002, BGBl. I S. 3830, zuletzt geändert durch § 68 des Gesetzes<br />
vom 21. August 2002, BGBl. I S. 3322.<br />
Gem.RdErl. des Nordrhe<strong>in</strong>-Westfälischen M<strong>in</strong>isters für Landes- und Stadtentwicklung<br />
- III A 3 - 901.11/3 -, des M<strong>in</strong>isters für Arbeit, Gesundheit und Soziales<br />
- III B 6 - 8804.26 - und des M<strong>in</strong>isters für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr<br />
- Z/B 3 - 81 - 3.7 (35/82) - betreffend Berücksichtigung von Emissionen und Immissionen<br />
bei der Bauleitplanung sowie bei der Genehmigung von Vorhaben<br />
(Planungserlass) vom 8. Juli 1982 (MBl. NW. 1982 S. 1366, geändert d. RdErl.<br />
d. M<strong>in</strong>isters für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 21. Juli 1988<br />
(MBl. NW. S. 1238).<br />
RdErl. des M<strong>in</strong>isteriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom<br />
02.04.1998 - V B 5 - 8804.25.1 (V <strong>Nr</strong>. 1/98) - betreffend Abstände zwischen
Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung<br />
und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass).<br />
Stadt.Quartier Dipl.-Ing. Olaf Bäumer Altkalkarer Straße 19 D-47546 <strong>Kalkar</strong><br />
30. Oktober 2003 KK13_BegruendungSatzung03-10-30.doc
Diese Begründung ist Bestandteil des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>069</strong> der Stadt <strong>Kalkar</strong>.<br />
<strong>Kalkar</strong>, den ________________<br />
S T A D T K A L K A R<br />
Der Bürgermeister<br />
Im Auftrag:<br />
(Sundermann)<br />
Die Begründung hat <strong>in</strong> der Zeit vom ___________ bis e<strong>in</strong>schließlich ___________<br />
ordnungsgemäß offengelegen.<br />
<strong>Kalkar</strong>, den ________________<br />
S T A D T K A L K A R<br />
Der Bürgermeister<br />
Im Auftrag:<br />
(Sundermann)<br />
Diese Begründung wurde durch Beschluss des Rates der Stadt <strong>Kalkar</strong> vom<br />
___________ als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB übernommen.<br />
<strong>Kalkar</strong>, den ________________<br />
S T A D T K A L K A R<br />
Der Bürgermeister<br />
Im Auftrag:<br />
(Sundermann)