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Bebauungsplan Nr. 069 „Auf dem großen Damm“ - in Kalkar

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Stadt <strong>Kalkar</strong><br />

Stadtentwicklungsgesellschaft<br />

<strong>Kalkar</strong> mbH (SEG)<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>069</strong><br />

„Auf <strong>dem</strong> großen Damm“<br />

Begründung<br />

Dipl.-Ing. Olaf Bäumer Altkalkarer Straße 19 D-47546 <strong>Kalkar</strong>


Inhalt<br />

Seite


1 Veranlassung und Erforderlichkeit ..........................................4<br />

2 Lage und Ausgangszustand ....................................................4<br />

3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung,<br />

Flächennutzungsplan ..............................................................4<br />

4 Ziele und Zwecke des <strong>Bebauungsplan</strong>s...................................5<br />

5 Städtebauliche Planung ..........................................................6<br />

5.1 Bebauungs- und Erschließungskonzept............................................................. 6<br />

5.2 Art der baulichen Nutzung............................................................................. 8<br />

5.3 Maß der baulichen Nutzung, Höhe baulicher Anlagen.................................... 10<br />

5.4 Überbaubare Grundstücksflächen, Stellung der baulichen Anlagen................... 11<br />

5.5 Beschränkung von Stellplätzen und Garagen ................................................. 11<br />

5.6 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen <strong>in</strong> Wohngebäuden............................... 12<br />

5.7 Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ................ 12<br />

5.8 Bodendenkmalpflege................................................................................... 13<br />

5.9 Örtliche Bauvorschriften............................................................................... 14<br />

6 Naturschutz und Landschaftspflege.......................................15<br />

6.1 Darstellung und Bewertung der naturräumlichen Gegebenheiten....................... 15<br />

6.1.1 Naturräumliche Gegebenheiten, potentiell natürliche Vegetation................................................. 15<br />

6.1.2 Geologie und Boden, Grundwasser......................................................................................... 15<br />

6.1.3 Klima................................................................................................................................... 16<br />

6.1.4 Biotoptypen und Nutzung....................................................................................................... 16<br />

6.1.5 Landschaftsbild und Erholung.................................................................................................. 20<br />

6.1.6 Zusammenfassende Bewertung ............................................................................................... 20<br />

6.2 Maßnahmen zum Ausgleich von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft.................. 20<br />

6.2.1 Übersicht der Maßnahmen ..................................................................................................... 20<br />

6.2.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Pflanzung und Entwicklung ............................................................. 21<br />

6.3 Bilanzierung von E<strong>in</strong>griff und Ausgleich......................................................... 23<br />

6.4 Externe Ausgleichsmaßnahmen und deren Zuordnung..................................... 26<br />

7 Umweltverträglichkeit...........................................................27<br />

8 Versickerung des Niederschlagswassers, Ver- und<br />

Entsorgung ...........................................................................29<br />

8.1 Versickerung des Niederschlagswassers ........................................................ 29<br />

8.2 Ver- und Entsorgung .................................................................................... 32<br />

9 Abwägung der Belange ........................................................32<br />

10 Rechtsgrundlagen, Erlasse und Richtl<strong>in</strong>ien .............................32


1 Veranlassung und Erforderlichkeit<br />

Die Stadt <strong>Kalkar</strong> verfügt nur noch über wenige Gewerbegrundstücke. Es ist absehbar,<br />

dass ohne Neuausweisung gewerblicher Bauflächen die mittel- und langfristige<br />

Nachfrage nicht befriedigt werden kann. Daher ist beabsichtigt, das Plangebiet „Auf<br />

<strong>dem</strong> großen Damm“ zu erschließen und zu vermarkten. Der Standort ergänzt das<br />

vorhandene Gewerbegebiet zwischen B 57 (Xantener Straße, Bahnhofstraße) und der<br />

stillgelegten Bahnl<strong>in</strong>ie Xanten-Kleve; er stellt die endgültige Grenze des Siedlungsraums<br />

im südlichen Stadtgebiet dar.<br />

Aus baurechtlicher Sicht ist der Planungsraum zur Zeit als Außenbereich im S<strong>in</strong>ne von<br />

§ 35 des Baugesetzbuchs (BauGB) e<strong>in</strong>zustufen; deshalb ist die Aufstellung e<strong>in</strong>es<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s notwendig. Parallel zur Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s wird e<strong>in</strong><br />

Grünordnungsplan erarbeitet, dessen Ergebnisse – <strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf Belange<br />

des Naturschutzes – <strong>in</strong> den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>in</strong>tegriert werden.<br />

2 Lage und Ausgangszustand<br />

Das Plangebiet liegt <strong>in</strong> Altkalkar zwischen der Bahnl<strong>in</strong>ie Xanten-Kleve und den<br />

Ausläufern des <strong>Kalkar</strong>er Berges.<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s wird wie folgt begrenzt:<br />

<br />

<br />

<br />

im Westen durch die Talstraße bzw. den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

<strong>Nr</strong>. 066 „Dammweg“ (ausschließlich),<br />

im Norden durch die o.g. Bahnl<strong>in</strong>ie (ausschließlich), und<br />

im Süden durch den Vossegatweg (ebenfalls ausschließlich).<br />

Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt rund 6,2 ha.<br />

Das Plangebiet ist bis auf e<strong>in</strong> Wohnhaus nahe der Kreuzung Talstraße / Vossegattweg<br />

nicht bebaut. Angaben zur Bestandssituation und zur Umgebung s<strong>in</strong>d Abschnitt 6.1<br />

„Darstellung und Bewertung der naturräumlichen Gegebenheiten“ zu entnehmen.<br />

3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung,<br />

Flächennutzungsplan<br />

Nach <strong>dem</strong> Landesentwicklungsplan Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (LEP NRW) ist die Stadt <strong>Kalkar</strong><br />

e<strong>in</strong> Grundzentrum mit 10.000 bis 25.000 E<strong>in</strong>wohnern im Versorgungsbereich. <strong>Kalkar</strong><br />

liegt an der großräumigen Achse europäischer Bedeutung von Köln über Duisburg, <strong>dem</strong><br />

nächstgelegenen Oberzentrum, nach Arnheim.<br />

Im Gebietsentwicklungsplan vom Oktober 1999 (GEP99) ist das Plangebiet als Allgeme<strong>in</strong>er<br />

Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Aus regionalplanerischer Sicht bestehen<br />

ansonsten ke<strong>in</strong>e besonderen Anforderungen.


Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Kalkar</strong> weist den Geltungsbereich<br />

überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft aus. Im Südosten ist e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Teilfläche<br />

als Ausgleichsfläche dargestellt. Die 36. Änderung des Flächennutzungsplans <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

gewerbliche Baufläche (unter Aussparung der o.g. Ausgleichsfläche) bef<strong>in</strong>det sich im<br />

Verfahren. Der <strong>Bebauungsplan</strong> wird somit aus <strong>dem</strong> Flächennutzungsplan entwickelt se<strong>in</strong>.<br />

4 Ziele und Zwecke des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

Die vorrangigen Ziele der städtebaulichen Planung bestehen dar<strong>in</strong>,<br />

<br />

<br />

der gewerblichen Wirtschaft neue Entwicklungsperspektiven unter günstigen<br />

Standortbed<strong>in</strong>gungen zu bieten, sowie<br />

e<strong>in</strong>e Mischung von Wohnbauflächen und Gewerbestandorten zu erreichen - das<br />

Plangebiet grenzt an das <strong>in</strong> der Entstehung begriffene Wohngebiet „Dammweg“<br />

an.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> entspricht damit <strong>in</strong> besonderer Weise <strong>dem</strong> städtebaulichen Grundsatz<br />

e<strong>in</strong>er ausgewogenen Verteilung von Gewerbegebieten, E<strong>in</strong>kaufsstätten sowie<br />

Wohn- und Erholungsgebieten. Durch die standortgerechte Nutzung <strong>in</strong>nenstadtnaher<br />

Flächen fördert er die Nutzungsmischung auf Stadtteilebene. Nicht zuletzt ist damit e<strong>in</strong>e<br />

verbesserte Auslastung der vorhandenen und geplanten Infrastruktur verbunden. Der<br />

Anschluss an bestehende Ver- und Entsorgungssysteme sowie an den öffentlichen<br />

Nahverkehr gestaltet sich lagebed<strong>in</strong>gt vergleichsweise e<strong>in</strong>fach und kostengünstig.<br />

E<strong>in</strong> wichtiges Ziel der Planung ist weiterh<strong>in</strong>, die Übergänge zur Wohnnachbarschaft<br />

behutsam zu gestalten. Das betrifft <strong>in</strong>sbesondere die Neubebauung am Dammweg, aber<br />

auch die Abrundung der Bebauung an der Kreuzung Talstraße / Vossegattweg. Die<br />

Rücksichtnahme auf die Umgebung drückt sich dar<strong>in</strong> aus, dass die Verkehrserschließung<br />

mit ger<strong>in</strong>gstmöglichen Störungen erfolgt (ger<strong>in</strong>ge Zusatzbelastung <strong>in</strong> der Talstraße,<br />

Hauptzu- und -abfahrt über Kastellstraße), während gleichzeitig kurze Verb<strong>in</strong>dungen für<br />

Fußgänger und Radfahrer entstehen.<br />

Die Betriebsstätten werden vorwiegend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

entstehen, deren landschaftsökologischer Wert eher ger<strong>in</strong>g ist. Mittelbar wird dadurch<br />

der siedlungsferne Außenbereich geschont, der vorrangig der Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft sowie der landschaftsgebundenen Erholung dienen sollte.<br />

Die städtebauliche Planung bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong>sgesamt <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit den<br />

langfristigen Entwicklungszielen der Stadt <strong>Kalkar</strong>.


5 Städtebauliche Planung<br />

5.1 Bebauungs- und Erschließungskonzept<br />

Zu Beg<strong>in</strong>n des Planungsprozesses wurden mehrere städtebauliche Entwürfe erarbeitet.<br />

Das Zielkonzept ist als „Gestaltungsvorschlag – Variante A“ auf der nächsten Seite<br />

dargestellt; wesentliche Merkmale s<strong>in</strong>d:<br />

Gliederung der<br />

Nutzungen<br />

Parzellierung<br />

Bauformen<br />

Schallschutz<br />

Verkehrserschließung<br />

Lkw<br />

Verkehrserschließung<br />

Pkw<br />

Verkehrserschließung<br />

Fußgänger und Radfahrer<br />

Gestaltung der Verkehrsflächen<br />

E<strong>in</strong>geschränktes Gewerbe an der Talstraße und am westlichen<br />

Vossegattweg, konventionelles Gewerbe im Gebiets<strong>in</strong>nern und<br />

im Süden; Störgrad von <strong>in</strong>nen nach außen abnehmend.<br />

Kle<strong>in</strong>ere Betriebsgrundstücke im Bereich der Talstraße,<br />

mittelgroße am Vossegattweg, größere angrenzend an die<br />

Bahnl<strong>in</strong>ie.<br />

Aufgelockerte Bauformen für das nicht störende Gewerbe,<br />

geschlossene Bauformen mit harter Raumkante für das<br />

konventionelle Gewerbe.<br />

Vorsorge durch Gliederung der Baugebiete, Festsetzungen zur<br />

Anordnung der Baukörper und sonstige Auflagen <strong>in</strong><br />

wohnungsnahen Bereichen.<br />

Zu- und –abfahrt nur über das bestehende Gewerbegebiet<br />

(B 57 / Kastellstraße); <strong>in</strong>nere Erschließung mit Stichstraßen;<br />

Bemessungsfahrzeug der Wendeanlagen: Lastzug.<br />

Hauptzu- und –abfahrt über das bestehende Gewerbegebiet<br />

(B 57 / Kastellstraße), Nebenerschließung über die Talstraße;<br />

ke<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung zwischen Talstraße und <strong>in</strong>nerem<br />

Verkehrsnetz.<br />

Mehrfache Verb<strong>in</strong>dungen zwischen äußerer und <strong>in</strong>nerer<br />

Erschließung; Anschluss an Tal- und Kastellstraße.<br />

Ausbau nach <strong>dem</strong> Trennpr<strong>in</strong>zip; komb<strong>in</strong>ierte Pflanz-<br />

/Parkstreifen für Lkw und Pkw.<br />

Freiraum und Grünflächen Durchgängige Grünstreifen entlang Vossegattweg und<br />

Bahnl<strong>in</strong>ie; Sichtschutzpflanzung zwischen Gewerbe und<br />

Wohnen; Orientierung der Freiräume nach außen und der<br />

Erschließung nach <strong>in</strong>nen.<br />

Ausgleichsflächen und<br />

-maßnahmen<br />

Versickerung des Niederschlagswassers<br />

Ausgleichsmaßnahmen auf den Gewerbe- und Wohngrundstücken<br />

<strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation mit Maßnahmen zur Versickerung des<br />

Niederschlagswassers (s.u.); Zuordnung externer Sammel-<br />

Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Ableitung des Niederschlagswassser von öffentlichen Verkehrsflächen<br />

<strong>in</strong> die öffentlichen Grünflächen, dezentrale<br />

Versickerung des Niederschlagswassers der Bauflächen auf<br />

den Privatgrundstücken (soweit möglich).


5.2 Art der baulichen Nutzung<br />

Im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s s<strong>in</strong>d zwei Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung<br />

festgesetzt: das Allgeme<strong>in</strong>e Wohngebiet (WA) und das Gewerbegebiet<br />

(GE). Letzeres ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>geschränkte Teilgebiete (GEe1, GEe2) und <strong>in</strong> konventionelle<br />

Teilgebiete (GE1, GE2) gegliedert. Die Gliederung der Baugebiete ist vorrangig von<br />

<strong>dem</strong> Ziel geleitet, e<strong>in</strong> möglichst störungsfreies Nebene<strong>in</strong>ander von Wohnen und Arbeiten<br />

zu ermöglichen.<br />

Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet (WA)<br />

Das bestehende Wohngrundstück bildet mit e<strong>in</strong>igen anderen <strong>in</strong> der Umgebung e<strong>in</strong>en<br />

losen Siedlungszusammenhang. Da der <strong>Bebauungsplan</strong> „Dammweg“ mit se<strong>in</strong>en<br />

Wohnbauflächen bis an die Talstraße heranreicht, ist es naheliegend, hier e<strong>in</strong>e<br />

Abrundung herbeizuführen. Die Festsetzung e<strong>in</strong>es Misch- oder Dorfgebiets kommt wegen<br />

des vorhandenen und zu erwartenden Gebietscharakters nicht <strong>in</strong> Betracht.<br />

Der Katalog der allgeme<strong>in</strong> zulässigen Nutzungen entspricht § 4 Abs. 2 BauNVO.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs werden die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (§ 4 Abs. 3) modifiziert:<br />

Moderne Gartenbaubetriebe benötigen Entwicklungsflächen, die im Planungsraum nicht<br />

gegeben s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Tankstelle kommt wegen der Lage abseits von stärker frequentierten<br />

Verkehrswegen, der Immissionsbelastung für die umgebende Wohnnutzung und wegen<br />

des Flächenbedarfs nicht <strong>in</strong> Betracht. Gartenbaubetriebe und Tankstellen s<strong>in</strong>d daher<br />

nicht zulässig.<br />

Der Ausschluss der Nutzungsarten f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> der Kategorie "Nicht zulässig s<strong>in</strong>d (u.a.):<br />

..." der Textlichen Festsetzungen. Der Zusatz "u.a." (unter anderem) macht deutlich, dass<br />

außer den explizit ausgeschlossenen Arten von Nutzungen auch alle anderen nicht<br />

zulässig s<strong>in</strong>d, soweit sie nicht zuvor für allgeme<strong>in</strong> oder ausnahmsweise zulässig erklärt<br />

wurden. Das gilt <strong>in</strong> gleicher Weise für die Gewerbegebiete.<br />

E<strong>in</strong>geschränktes Gewerbegebiet (GEe1, GEe2)<br />

Im Zusammenhang mit der Festsetzung des e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiets s<strong>in</strong>d<br />

folgende Überlegungen maßgebend:<br />

<br />

<br />

Die wohnungsnahen Gewerbeflächen im westlichen Plangebiet liegen mit e<strong>in</strong>em Teil<br />

der Betriebsflächen im Teilgebiet GEe1, mit e<strong>in</strong>em anderen Teil <strong>in</strong> GEe2. Über die<br />

differenzierte Zulässigkeit der Nutzungen wird erreicht, dass die weniger störenden<br />

Betriebse<strong>in</strong>richtungen (Verwaltung, Büro, Wohnen) außen liegen, während sich<br />

Produktion und Lager <strong>in</strong> Richtung des Gebiets<strong>in</strong>nern konzentrieren, von wo aus auch<br />

die Erschließung stattf<strong>in</strong>det.<br />

Der Störgrad des e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiets darf denjenigen e<strong>in</strong>es Mischgebiets<br />

nicht übersteigen. In der Systematik der BauNVO heißt das: „Nicht<br />

wesentlich störend“. Nach anfänglich unterschiedlichen Auffassungen <strong>in</strong> der<br />

Baurechtsprechung ist die Zulässigkeit e<strong>in</strong>er solchen Planung mittlerweile<br />

höchstrichterlich und damit abschließend geklärt.


Diese Ausgangsbed<strong>in</strong>gungen f<strong>in</strong>den ihre Entsprechung <strong>in</strong> den Textlichen Festsetzungen.<br />

Der Abstandserlass 1998 1 ist <strong>in</strong> den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>in</strong>tegriert. Hier stellte sich das<br />

Problem, die Positiv-Festsetzungen 2 nach BauGB und BauNVO mit den Negativ-<br />

Festsetzungen 3 gemäß <strong>dem</strong> Abstandserlass zu verb<strong>in</strong>den. In den Textlichen Festsetzungen<br />

f<strong>in</strong>den sich deshalb die drei Kategorien „allgeme<strong>in</strong> zulässig“, „ausnahmsweise<br />

zulässig“ und „nicht zulässig“. Die Aufzählung der Nutzungsarten <strong>in</strong> der<br />

Kategorie „nicht zulässig“ ist im Gegensatz zu den anderen Kategorien nicht<br />

abschließend.<br />

Im e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiet s<strong>in</strong>d nur Anlagen zulässig, die im Regelfall e<strong>in</strong><br />

Abstandserfordernis von weniger als 100 m haben. Anlagen der Abstandsklassen I bis<br />

VII dürfen deshalb im e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiet nicht errichtet werden. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

gibt es e<strong>in</strong>e Ausnahmeregelung für den Fall atypisch niedriger Emissionen, die auch für<br />

das konventionelle GE-Gebiet gilt: Anlagen des nächstgrößeren Abstandes nach der<br />

Abstandsliste (hier: Klasse VII) können unter bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen zugelassen<br />

werden. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Vorhabenträger im E<strong>in</strong>zelfall glaubhaft<br />

machen kann, dass die zu errichtende Anlage h<strong>in</strong>sichtlich ihres Störgrades den<br />

allgeme<strong>in</strong> zulässigen Anlagen entspricht. Das wird im Regelfall nur auf der Grundlage<br />

gutachterlicher Nachweise (z.B. schalltechnischer Untersuchungen) möglich se<strong>in</strong>. Die<br />

Anlagen der Abstandsklassen VI und VII s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anhang 2 zu den Textlichen<br />

Festsetzungen aufgeführt.<br />

In den Teilgebieten GEe2 unterfallen auch die E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe e<strong>in</strong>er Sonderregelung.<br />

Ausgeschlossen s<strong>in</strong>d Unternehmen des Großhandels und solche des<br />

E<strong>in</strong>zelhandels, die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente gemäß E<strong>in</strong>zelhandelserlass<br />

des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 4 führen.<br />

Unter zentrenrelevanten Sortimenten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie Bekleidung, Schuhe,<br />

Elektrowaren, Foto / Optik, Uhren und Schmuck, Spielwaren etc. zu verstehen; zu den<br />

nahversorgungsrelevanten Waren bzw. Warengruppen zählen u.a. Lebensmittel,<br />

Getränke und Kosmetika, Haushaltswaren, ferner (als i.d.R. zentrenrelevante Sortimente)<br />

1 Runderlass des M<strong>in</strong>isters für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 02.04.1998 - V B 5 -<br />

8804.25.1 (V <strong>Nr</strong>. 1/98) - „Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten<br />

im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände<br />

(Abstandserlass)“ mit Anhang 1 (Abstandsliste 1998). Siehe auch Anhang 2 zu den Textlichen<br />

Festsetzungen.<br />

2 Nutzungen, die <strong>in</strong> den jeweiligen Absätzen 2 und 3 der Baugebietstypen der BauNVO nicht allgeme<strong>in</strong><br />

oder ausnahmsweise zulässig s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d damit automatisch nicht zulässig.<br />

3 Anlagen, die nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Abstandsklasse des Abstandserlasses aufgeführt s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d - anders als <strong>in</strong><br />

der Systematik des öffentlichen Planungsrechts - automatisch zulässig.<br />

4 Vgl. Gem. RdErl. des M<strong>in</strong>isteriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport - II A 3 - 16.21 -, des<br />

M<strong>in</strong>isteriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr - 232 - 58 - 28 -, des<br />

M<strong>in</strong>isteriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - VI A 2 - 94.31.20 - und des M<strong>in</strong>isteriums<br />

für Bauen und Wohnen - II A 1 - 901.11 - vom 07.05.1996 - “Ansiedlung von<br />

E<strong>in</strong>zelhandelsgroßbetrieben; Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (E<strong>in</strong>zelhandelserlass)“,<br />

MBl. für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen <strong>Nr</strong>. 38 vom 20. Juni 1996, S. 2311ff.<br />

Die Anlage 1 des E<strong>in</strong>zelhandelserlasses ist im Anhang 3 zu den Textlichen Festsetzungen des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s abgedruckt.


Teppiche, Blumen und Camp<strong>in</strong>gartikel. Für Sortimente und Warengruppen dieser Art<br />

verfügt die Stadt <strong>Kalkar</strong> über geeignetere, verbrauchernähere Standorte.<br />

In Bezug auf Tankstellen gilt das zum Allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiet Gesagte; auch für<br />

Vergnügungsstätten ist <strong>in</strong> Anbetracht der nahegelegenen Wohngrundstücke ke<strong>in</strong> Raum.<br />

Gewerbegebiet (GE1, GE2)<br />

Die konventionellen GE-Flächen entsprechen weitgehend <strong>dem</strong> üblichen Gewerbegebiet<br />

des § 8 Baunutzungsverordnung, liegen also mit ihrem Störgrad e<strong>in</strong>e Stufe über <strong>dem</strong><br />

e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiet. H<strong>in</strong>sichtlich der Art der baulichen Nutzung<br />

unterscheiden sie sich untere<strong>in</strong>ander lediglich durch die Zulässigkeit der Anlagen nach<br />

<strong>dem</strong> Abstandserlass. Während <strong>in</strong> GE1 die Abstandsklassen I bis VI ausgeschlossen s<strong>in</strong>d,<br />

genügt <strong>in</strong> GE2 e<strong>in</strong>e Beschränkung auf I bis V.<br />

Zum Ausschluss von Tankstellen und Vergnügungsstätten ist auf die vorherigen<br />

Ausführungen zu verweisen.<br />

5.3 Maß der baulichen Nutzung, Höhe baulicher Anlagen<br />

Im <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>069</strong> „Auf <strong>dem</strong> großen Damm“ wird das Maß der baulichen Nutzung<br />

durch die Grundflächenzahl (GRZ) und die Höhe baulicher Anlagen (WH, OK, FH)<br />

bestimmt. Im Gewerbegebiet kann auf die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ)<br />

und der Zahl der Vollgeschosse (Z) verzichtet werden, denn die sonstigen Festsetzungen<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>s verh<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Höhenbegrenzung wirkungsvoll<br />

e<strong>in</strong>e übermäßige Baudichte.<br />

Grundflächenzahl (GRZ)<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche der neuen Wohnbauflächen bewegt sich mit 0,3<br />

unter den Obergrenzen von § 17 Abs. 1 BauNVO (dort: 0,4). Allerd<strong>in</strong>gs darf nach § 19<br />

Abs. 4 BauNVO die zulässige Grundfläche durch die zusammengefasste Grundfläche<br />

von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im S<strong>in</strong>ne des<br />

§ 14 BauNVO um bis zu 50% überschritten werden. Daraus resultiert e<strong>in</strong>e maximale<br />

Versiegelung von 0,45 des Baugrundstücks. Im Gewerbegebiet, <strong>in</strong> <strong>dem</strong> e<strong>in</strong>heitlich e<strong>in</strong>e<br />

GRZ von 0,8 festgesetzt ist, f<strong>in</strong>det diese Bestimmung ke<strong>in</strong>e Anwendung. Hier darf die<br />

„Kappungsgrenze“ von 0,8 auch ausnahmsweise nicht überschritten werden, so dass<br />

m<strong>in</strong>destens 20% der Grundstücksflächen zu begrünen s<strong>in</strong>d.<br />

Höhe baulicher Anlagen (WH, OK, FH)<br />

Die zulässigen Gebäude und Nebenanlagen werden über die die Wandhöhe (WH), die<br />

Höhe der Oberkante (OK) und die Firsthöhe (FH) begrenzt. Den Textlichen Festsetzungen<br />

ist die exakte Def<strong>in</strong>ition der Höhenmaße zu entnehmen. Hervorzuheben bleibt, dass die<br />

zulässigen Höhen im Zusammenhang mit der Dachform stehen.<br />

Bei Sattel- und Pultdächern – <strong>in</strong> allen Teilgebieten zulässig – werden jeweils die Wandund<br />

Firsthöhe festgesetzt. Während die Maße im WA-Gebiet der e<strong>in</strong>geschossigen


Bauweise entsprechen, ist das Nutzungsmaß im Gewerbegebiet auf die zweigeschossige<br />

Bauweise ausgerichtet (zwei Vollgeschosse als Normalgeschosse).<br />

Im Falle von Flachdächern – nur <strong>in</strong> GEe2, GE1 und GE2 – entfällt die Wandhöhe; sie ist<br />

weitgehend mit der Höhe der Oberkante (OK) identisch.<br />

Als Bezugspunkt der Höhenfestsetzungen gilt die Oberkante der festgesetzten<br />

Verkehrsflächen an der Straßenbegrenzungsl<strong>in</strong>ie, senkrecht gemessen <strong>in</strong> der Mitte der<br />

nächstgelegenen Gebäudeseite. Die maximale Höhe jeder Wandscheibe läßt sich so<br />

e<strong>in</strong>deutig ermitteln. E<strong>in</strong>e Festsetzung der Höhen über Normal-Null kam nicht <strong>in</strong> Betracht,<br />

da zum e<strong>in</strong>en die entsprechenden Höhenpunkte oder -l<strong>in</strong>ien fehlten, und zum anderen<br />

noch nicht festgelegt ist, welche genaue Höhenlage die Straßen haben werden.<br />

Die Wandhöhen s<strong>in</strong>d so bemessen, dass konventionelle Geschosse hergestellt werden<br />

können, ohne dass unverträgliche Überschreitungen ortstypischer Wandhöhen möglich<br />

s<strong>in</strong>d. Als „Normalhöhe“ im Wohnungsbau wurde 2,8 m zugrunde gelegt. Zusammen mit<br />

der Sockelhöhe, üblichen Dachneigungen und e<strong>in</strong>em Entwicklungsspielraum ergeben<br />

sich im Wohngebiet e<strong>in</strong>e Wandhöhe von 4,4 m und e<strong>in</strong>e Firsthöhe von 9,5 m. Im<br />

Gewerbegebiet liegt die Grenze bei 7,0 bzw. 11,0 m.<br />

Die Höhe der Oberkante von 10,0 m im <strong>in</strong>nenliegenden Gewerbegebiet GE2 und von<br />

7,0 m <strong>in</strong> den sonstigen Gebieten ermöglicht, Gewerbehallen konventioneller Größe zu<br />

errichten, ohne dass die Umgebung oder das Orts- und Landschaftsbild zu stark gestört<br />

würden.<br />

5.4 Überbaubare Grundstücksflächen, Stellung der<br />

baulichen Anlagen<br />

Zur Verbesserung der Schallabschirmung durch die eigenen Betriebsgebäude ist entlang<br />

des Vossegattswegs e<strong>in</strong>e Baul<strong>in</strong>ie festgesetzt. In Verb<strong>in</strong>dung mit der vorgeschriebenen<br />

Gebäuderichtung wird e<strong>in</strong>e vergleichsweise geschlossene Raumkante entstehen, die über<br />

Gesichtspunkte des Immissionsschutzes h<strong>in</strong>aus stadtgestalterische Gründe hat. Der<br />

Übergang des <strong>Kalkar</strong>er Berges, e<strong>in</strong>er Endmoräne, <strong>in</strong> die Ebene ist landschaftlich<br />

ausgesprochen reizvoll. Daher soll die Bebauung e<strong>in</strong>en Zusammenhang bilden und den<br />

Übergang vom Siedlungsraum <strong>in</strong> den Freiraum e<strong>in</strong>deutig def<strong>in</strong>ieren. Lager- und<br />

Hofflächen müssen den <strong>in</strong>neren Gebietsteilen zugeordnet werden. Ohne Baul<strong>in</strong>ie könnte<br />

e<strong>in</strong> „H<strong>in</strong>terhofcharakter“ entlang des Vossegattwegs enstehen, was unter allen<br />

Umständen zu vermeiden ist.<br />

Von dieser Besonderheit abgesehen s<strong>in</strong>d die überbaubaren Grundstücksflächen<br />

großzügig geschnitten und e<strong>in</strong>fach zu erschließen.<br />

5.5 Beschränkung von Stellplätzen und Garagen<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> enthält zunächst e<strong>in</strong>e Textliche Festsetzung, nach der Flächen für<br />

Stellplätze und Garagen nur <strong>in</strong>nerhalb dieser Flächen oder auf den überbaubaren


Grundstücksflächen zugelassen werden können. Für das Gewerbegebiet resultieren<br />

daraus ke<strong>in</strong>e nennenswerten E<strong>in</strong>schränkungen – die überbaubaren Flächen nehmen den<br />

Großteil der Betriebsgrundstücke e<strong>in</strong>.<br />

Erfahrungsgemäß beruht e<strong>in</strong> wesentlicher Teil des störenden Gewerbelärms auf den<br />

Fahrbewegungen der Kraftfahrzeuge auf den Betriebsgeländen. An der Talstraße liegen<br />

sich künftig Betriebsgelände und Wohnbauflächen gegenüber. Auch südlich des<br />

Vossegattwegs bef<strong>in</strong>den sich noch e<strong>in</strong>ige Wohngebäude (Schutzstatus hier: Misch- bzw.<br />

Dorfgebiet). Daher s<strong>in</strong>d Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit e<strong>in</strong>em Eigengewicht<br />

über 3,5 Tonnen sowie Anhänger dieser Kraftfahrzeuge im Nahbereich von<br />

Wohnungen nicht zulässig.<br />

5.6 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen <strong>in</strong><br />

Wohngebäuden<br />

Mit der Beschränkung der Wohnungsanzahl ist e<strong>in</strong> Regelungs<strong>in</strong>strument gegeben, die<br />

meist nachträgliche Verdichtung von Wohnbauflächen auf e<strong>in</strong> vertretbares Maß zu<br />

begrenzen. Wird diese Beschränkung nicht ausgesprochen, entstehen vor allem<br />

Probleme <strong>in</strong> Bezug auf die wohnungsnahe und störungsfreie Unterbr<strong>in</strong>gung des<br />

Ruhenden Verkehrs. Daher ist im WA-Gebiet die Zahl der zulässigen Wohnungen auf<br />

höchstens zwei je Wohngebäude beschränkt. Das entspricht auch besser <strong>dem</strong> dörflichen<br />

Charakter der Baustruktur.<br />

5.7 Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer<br />

Zweckbestimmung<br />

Zur Darstellung der Grundzüge der Verkehrserschließung wird auf Abschnitt 5.1<br />

„Bebauungs- und Erschließungskonzept“ verwiesen.<br />

Die Anb<strong>in</strong>dung des Gewerbegebiets erfolgt über die Kastellstraße, der Haupterschließung<br />

für die vorhandenen Gewerbeflächen zwischen B 57 und Bahnl<strong>in</strong>ie. Es ist<br />

denkbar, dass sich im weiteren Planungsablauf die Lage dieser Zu- und Abfahrt noch<br />

ändert. Davon dürfte die sonstige Erschließung weitgehend unberührt bleiben.<br />

Bei Wiederaufnahme des Bahnbetriebes wird die Stadt <strong>Kalkar</strong> die Kosten für den<br />

erforderlichen Rückbau der die Bahnl<strong>in</strong>ie querenden Verkehrsflächen übernehmen.<br />

Ansonsten werden Verkehrsflächen nach ihrer Zweckbestimmung <strong>in</strong> Straßen für den<br />

allgeme<strong>in</strong>en Verkehr sowie diverse Fuß- und Radwege (F+R) unterteilt. Weiter <strong>in</strong>s Detail<br />

gehende Regelungen bleiben der Realisierung vorbehalten.<br />

Der Ausbau der Haupterschließung erfolgt im Trennpr<strong>in</strong>zip. Das ist angesichts der<br />

Verkehrsstärke und –funktion erforderlich (Lkw im Gegenrichtungsverkehr). Die<br />

Hauptstraße endet <strong>in</strong> zwei Wendehämmern, die auf Lastzüge – als größte nach der<br />

Straßenverkehrsordnung zulässige Fahrzeuge - ausgelegt s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> begleitender Pflanz-<br />

/Parkstreifen sorgt e<strong>in</strong>erseits für e<strong>in</strong>en aufgelockerten Charakter und nimmt andererseits


e<strong>in</strong>en Teil des Besucherverkehrs auf. Auch Abstellmöglichkeiten für Lkw s<strong>in</strong>d auf <strong>dem</strong><br />

Seitenstreifen geplant.<br />

Für Fußgänger und Radfahrer ist das Plangebiet weitestgehend durchlässig. Die Wege<br />

verlaufen entlang schmaler Grünstreifen mit Baumreihen, wodurch die Verb<strong>in</strong>dungen von<br />

<strong>in</strong>nen nach außen und umgekehrt betont werden. Im Bereich von E<strong>in</strong>mündungen und<br />

Kreuzungen werden je nach Erfordernis Maßnahmen durchgeführt, um Gefährdungen<br />

dieser Verkehrsteilnehmer durch den Kfz-Verkehr zu vermeiden (z.B. Materialwechsel <strong>in</strong><br />

der Fahrbahn).<br />

5.8 Bodendenkmalpflege<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wies das Rhe<strong>in</strong>ische Amt für<br />

Bodendenkmalpflege darauf h<strong>in</strong>, dass die Südgrenze des Plangebiets an e<strong>in</strong>er<br />

ehemaligen römischen Straße liege – <strong>dem</strong> heutigen Vossegattweg, die durch<br />

archäologische Untersuchungen bereits belegt sei und <strong>in</strong> deren Verlauf mit römischen<br />

Siedlungsbefunden gerechnet werden müsse. Nach Abstimmung mit der<br />

Denkmalbehörde führte diese am 27.11.2002 bei guten Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>e archäologische<br />

Grunderfassung durch. 5 Neben e<strong>in</strong>em „Dungschleier“ mittelalterlicher und<br />

neuzeitlicher Scherben auf der gesamten Fläche wurden am westlichen Rand der<br />

Parzelle Kalkste<strong>in</strong>brocken gefunden, die dorth<strong>in</strong> verbracht worden se<strong>in</strong> müssen. Ebenso<br />

e<strong>in</strong>gemessen wurden e<strong>in</strong>ige frühmittelalterliche Scherben (8. - 10. Jahrhundert), die e<strong>in</strong>e<br />

kle<strong>in</strong>e Konzentration im Nordwesten des Untersuchungsraums bildeten.<br />

Nach<strong>dem</strong> das Prospektionsergebnis nur e<strong>in</strong>e schwache frühmittelalterliche Fundkonzentration<br />

zeigte und zu<strong>dem</strong> Störungen angetroffen wurden (<strong>in</strong>sbesondere durch e<strong>in</strong>e<br />

vermutete Materialentnahmegrube und durch Schuttablagerungen), fanden ergänzend<br />

Sondagen bzw. Suchschnitte im Bereich der Oberflächen-Fundkonzentrationen statt. Mit<br />

deren Abschluss stellte das Rhe<strong>in</strong>ische Amt für Bodendenkmalpflege fest, dass sich<br />

konkrete H<strong>in</strong>weise auf die Existenz von Bodendenkmälern nicht ergeben hätten, und die<br />

im Verfahren vorgetragenen Bedenken <strong>in</strong>soweit ausgeräumt seien. 6<br />

Weil die Sondagen nur kle<strong>in</strong>flächige Aufschlüsse darstellen und deshalb nur begrenzte<br />

E<strong>in</strong>blicke ermöglichen, bat die Fachbehörde um die Anzeige der künftigen<br />

Erschließungs- und Baumaßnahmen im Plangebiet. Dem wird gefolgt, u.a. durch e<strong>in</strong>en<br />

E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong> den „H<strong>in</strong>weisen zur Planverwirklichung“, die sich im Anhang zu den<br />

Textlichen Festsetzungen bef<strong>in</strong>den.<br />

5 Dokumentation der Ergebnisse im Schreiben des Rhe<strong>in</strong>ischen Amtes für Bodendenkmalpflege an die<br />

Stadt <strong>Kalkar</strong> vom 23.01.2003, Az. 333-45-63.1/02-001.<br />

6 Schreiben des Rhe<strong>in</strong>ischen Amtes für Bodendenkmalpflege an die Stadt <strong>Kalkar</strong> vom 14.02.2003, Az.<br />

333-45-63.1/02-001.


5.9 Örtliche Bauvorschriften<br />

Aufgrund gestalterischer Ziele, die mit <strong>dem</strong> städtebaulichen Konzept verbunden s<strong>in</strong>d,<br />

enthält der <strong>Bebauungsplan</strong> neben den planungsrechtlichen e<strong>in</strong>e Reihe bauordnungsrechtlicher<br />

Festsetzungen (Örtliche Bauvorschriften). Diese beziehen sich auf die<br />

äußere Gestaltung der baulichen Anlagen, die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke<br />

und auf die E<strong>in</strong>friedungen.<br />

Besondere Beachtung wird der Dachform und den Werbeanlagen geschenkt, weil diese<br />

Faktoren das äußere Ersche<strong>in</strong>ungsbild des Gebiets <strong>in</strong> erheblichem Maße prägen.<br />

Die Örtlichen Bauvorschriften schränken die Baufreiheit nur im unbed<strong>in</strong>gt notwendigen<br />

Umfang e<strong>in</strong>. Der Gestaltungsspielraum <strong>in</strong>nerhalb der vorgegebenen Grundregeln ist so<br />

groß, dass die <strong>in</strong>dividuellen Wünsche der künftigen Eigentümer weitgehend<br />

berücksichtigt werden können.<br />

Im Anschluss werden die wesentlichen Gestaltungsfestsetzungen erläutert.<br />

In Bezug auf die Dachform stellt e<strong>in</strong>e Ausnahmeregelung sicher, dass im begründeten<br />

E<strong>in</strong>zelfall Abweichungen von der Festsetzung möglich s<strong>in</strong>d. Allerd<strong>in</strong>gs müssen<br />

m<strong>in</strong>destens 80% der Dachfläche <strong>in</strong> der vorgeschriebenen Art und Weise ausgeführt<br />

werden.<br />

Die Dachneigung wird <strong>in</strong> Abhängigkeit von der Dachform differenziert. Sattel- und<br />

Pultdächer sollen sich zwischen 32 und 47 Grad bewegen; das ist ortstypisch und<br />

gestattet angesichts e<strong>in</strong>er Schwankungsbreite von 15 Grad e<strong>in</strong>e ausreichende<br />

Flexibilität.<br />

Was die Werbeanlagen betrifft, soll die Höhenbegrenzung auf die festgelegte Höhe der<br />

Oberkante oder die Firsthöhe optischen Störungen im Bereich des Daches begegnen.<br />

Außer<strong>dem</strong> lässt sich dadurch e<strong>in</strong> möglicher „Wildwuchs“ e<strong>in</strong>dämmen. Diesem Ziel dient<br />

auch der Ausschluss von Fremdwerbung für Unternehmen, die außerhalb des<br />

Geltungsbereichs des <strong>Bebauungsplan</strong>s liegen.<br />

Werbeanlagen mit beweglicher Lichtwerbung wie Lauf-, Dreh-, Wechsel und Bl<strong>in</strong>klicht<br />

würden <strong>in</strong> der Nachbarschaft störend wirken und s<strong>in</strong>d daher nicht zulässig. Gleiches gilt<br />

für Lichtwerbung mit grellen Farben wie z.B. Neonlicht.<br />

Zur besseren Versickerung des Niederschlagswassers müssen Stellplätze für Pkw - sowohl<br />

im Wohn- als auch im Gewerbegebiet - <strong>in</strong> je<strong>dem</strong> Fall mit e<strong>in</strong>er wasserdurchlässigen<br />

Decke versehen werden. Aus Gründen der Belastbarkeit und Dauerhaftigkeit bestehen<br />

Ausnahmen für die Fahrgassen und allgeme<strong>in</strong> für die Bewegungsflächen der Lkw.<br />

Stellplätze für Abfallbehälter s<strong>in</strong>d - gemessen an ihrer Funktion und ihrem Volumen -<br />

überproportional gestaltwirksam. Sie müssen deshalb <strong>in</strong> bauliche Anlagen e<strong>in</strong>bezogen<br />

oder mit e<strong>in</strong>em geeigneten Sichtschutz aus Sichtmauerwerk oder Pergolen umgeben<br />

werden.<br />

E<strong>in</strong>friedungen auf den privaten Grundstücksflächen sollten grundsätzlich sparsam e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden. Allerd<strong>in</strong>gs ist der Ausschluss von E<strong>in</strong>friedungen – mit Ausnahme von<br />

Hecken - auf die Flächen zum Anpflanzen P2 beschränkt. (Die Zweckbestimmung von P2


ist Rande<strong>in</strong>grünung am Vossegattweg.) Wie zuvor dargelegt, handelt es sich hier aus<br />

stadtgestalterischer Sicht um e<strong>in</strong>en sensiblen Bereich. E<strong>in</strong>friedungen unterschiedlicher Art<br />

und Höhe, die aus Baustoffen hergestellt s<strong>in</strong>d, würden den Übergangsbereich zwischen<br />

Siedlungsraum und freier Landschaft wie auch den E<strong>in</strong>druck der baulichen<br />

Geschlossenheit empf<strong>in</strong>dlich stören. Solche E<strong>in</strong>friedungen müssen ggf. bis auf Höhe der<br />

überbaubaren Grundstücksflächen zurückversetzt werden.<br />

6 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.1 Darstellung und Bewertung der naturräumlichen<br />

Gegebenheiten<br />

6.1.1 Naturräumliche Gegebenheiten, potentiell natürliche<br />

Vegetation<br />

Das Plangebiet liegt <strong>in</strong> der naturräumlichen E<strong>in</strong>heit „Niederrhe<strong>in</strong>ische Höhen“ und wird<br />

<strong>in</strong> weiterer Untergliederung der „Appeldorn-<strong>Kalkar</strong>er Rhe<strong>in</strong>niederung“ zugeordnet. Das<br />

Plangebiet grenzt im Süden unmittelbar an die Stauchwälle der Niederrhe<strong>in</strong>ischen<br />

Höhen und liegt im Mittel zwischen 18,5 und 18,9 m ü.NN. Vorherrschend s<strong>in</strong>d lehmige<br />

Sandböden, entstanden aus den Flussablagerungen des Alluviums.<br />

Die potentiell natürliche Vegetation, d.h. die Pflanzengesellschaft, die unter den heutigen<br />

Umweltbed<strong>in</strong>gungen ohne Berücksichtigung anthropogener E<strong>in</strong>flüsse vorherrschen<br />

würde, ist e<strong>in</strong> Eichen-Ha<strong>in</strong>buchenwald auf wechselfeuchten Böden.<br />

6.1.2 Geologie und Boden, Grundwasser<br />

Das Plangebiet bef<strong>in</strong>det sich im Übergangsbereich zwischen e<strong>in</strong>em pleistozänen<br />

Stauchmoränenwall und den <strong>in</strong> dieser Region allgeme<strong>in</strong> zu erwartenden Rhe<strong>in</strong>terrassenablagerungen.<br />

Die Ablagerungen bildeten sich <strong>in</strong> der Nacheiszeit (Alluvium) aus<br />

Sand mit Kiesbeimengungen, der nach oben meist von e<strong>in</strong>er Lehmauflage abgeschlossen<br />

wird. Daraus hat sich nach der Bodenkarte und auf Grundlage der Bodenschätzung<br />

(Blatt 4203, <strong>Kalkar</strong>) e<strong>in</strong> Brauner Auenboden entwickelt. Bei den meist ackerbaulich und<br />

als Grünland genutzten Böden der Niederung wirkt der z.T. feuchte und dichte<br />

Unterboden als Staukörper für das Niederschlagswasser, was bei hohem<br />

Grundwasserstand e<strong>in</strong>e zusätzliche Vernässung bedeuten kann.<br />

Die Böden im Plangebiet werden <strong>in</strong>tensiv ackerbaulich oder als Grünland genutzt und<br />

unterliegen deshalb e<strong>in</strong>er hohen Belastung durch Nährstoffe<strong>in</strong>trag.


6.1.3 Klima<br />

Das Plangebiet liegt im atlantischen, generell als mild und ausgeglichen zu bezeichnenden<br />

Klimabereich. Für die Region des Niederrhe<strong>in</strong>s s<strong>in</strong>d relativ hohe W<strong>in</strong>terund<br />

niedrige Sommertemperaturen typisch. Der Jahresmittelwert der Temperatur liegt<br />

zwischen 9 und 10°C. Vorherrschende W<strong>in</strong>drichtungen s<strong>in</strong>d Südwesten und Westen.<br />

Die jährliche Niederschlagsmenge beträgt 680 bis 750 mm.<br />

6.1.4 Biotoptypen und Nutzung<br />

Die Reale Vegetation, d.h. die Vegetation, die aufgrund bestehender Umweltbed<strong>in</strong>gungen<br />

und menschlicher E<strong>in</strong>flüsse vorherrscht, wurde anhand der Arbeitshilfe für die<br />

Bauleitplanung „Bewertung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft“ sowie der<br />

„Ergänzung zur Bewertung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft im Kreis Kleve“ nach<br />

Biotop- und Nutzungstypen und sonstigen Elementen erfasst.<br />

Der Nordosten wird von e<strong>in</strong>em brachgefallenen Bahnkörper begrenzt, an den sich<br />

Gewerbeflächen anschließen. Südlich des Vossegattwegs bef<strong>in</strong>den sich vere<strong>in</strong>zelte<br />

Wohngebäude mit <strong>in</strong> der Regel strukturarmen Hausgärten, Obstwiesen, Weideflächen<br />

und e<strong>in</strong>e Brachfläche. Auf der Rückseite liegt das naturnah bewaldete<br />

Landschaftsschutzgebiet „Moränen-Stauchwall“. Die westliche Abgrenzung des<br />

Plangebiets besteht aus Gewerbe und Wohnbebauung mit strukurarmen Hausgärten.<br />

Im Juli 2001 erfolgte die Begehung des Plangebiets und der angrenzenden Bereiche.<br />

Dabei wurden alle vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen kartiert und zeichnerisch<br />

festgehalten; die Ergebnisse werden im Anschluss zusammenfassend wiedergegeben und<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Zeichnung auf der nächsten Seite dargestellt. Dabei entsprechen die Nummern<br />

<strong>dem</strong> Code der Biotoptypenliste <strong>in</strong> der „Arbeitshilfe für die Bauleitplanung“. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

Klammern gesetzt, wenn die beschriebenen Biotoptypen außerhalb des Planungsgebiets<br />

liegen und daher ke<strong>in</strong>er planerischen Veränderung unterliegen.<br />

Versiegelte Flächen 1.1<br />

Im Plangebiet s<strong>in</strong>d alle Straßen und Wege mit e<strong>in</strong>er Asphaltdecke versiegelt. Außer<strong>dem</strong><br />

liegt e<strong>in</strong> Wohnhaus an der Ostseite der Talstraße.<br />

Acker 3.1<br />

Der größte Teil des Plangebiets wird durch e<strong>in</strong>e landwirtschaftlich genutzte Fläche<br />

geprägt, die <strong>in</strong> wechselnder Fruchtfolge als Acker oder Grünlande<strong>in</strong>saat bestellt wird.<br />

Zum Zeitpunkt der Kartierung im Sommer 2001 befand sich die Fläche <strong>in</strong><br />

Grünlande<strong>in</strong>saat. Im Liegenschaftskataster ist diese Fläche mit der Nutzung Acker<br />

e<strong>in</strong>getragen.


Gleisbereiche außer Betrieb 1.6<br />

Am nördlichen Rand des Plangebiets liegt die stillgelegte Bahnstrecke. Der noch gut<br />

sichtbare Bahnkörper ist von Pioniergehölzen wie Birke, Weißdorn, Hartriegel,<br />

Johannisbeere, Brombeere, Haselnuss und Holunder gruppig bestanden. E<strong>in</strong>e<br />

Krautschicht mit Arten wie Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), Weidenröschen<br />

(Epilobium angustifolium) und Weißer Gänsefuß (Chenopodium album) hat sich neben<br />

und auf <strong>dem</strong> Gleiskörper ausgebildet. In <strong>dem</strong> l<strong>in</strong>ks und rechts der Bahngleise<br />

verlaufen<strong>dem</strong> Graben wachsen Eichen und Weiden, die zum<strong>in</strong>dest auf zeitweise<br />

Wasserführung schließen lassen. Die Fläche liegt nur zu e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>gen Teil im Plangebiet<br />

und wird als e<strong>in</strong>e 5 bis 15 Jahre alte Brache angesprochen.<br />

Extensivrasen 4.5<br />

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche wird westlich von e<strong>in</strong>em etwa 5 m breiten und<br />

südlich von e<strong>in</strong>em 2 m breiten Streifen e<strong>in</strong>er Hochstaudenflur mit Arten wie Wilde Möhre<br />

(Daucus carota), Klatsch-Mohn (Papaver rhoeas) und Geme<strong>in</strong>er Beifuß (Artemisia<br />

vulgaris) begrenzt.<br />

Der <strong>in</strong> der östlichen äußeren Ecke bef<strong>in</strong>dliche Feuchtbereich ist ebenfalls von e<strong>in</strong>er<br />

Hochstaudenflur umgeben, mit Arten wie Ra<strong>in</strong>farn (Tanacetum vulgare), Raukenblättriges<br />

Greiskraut (Senecio erucifolius) und Geme<strong>in</strong>er Beifuß (Artemisia vulgare).<br />

Entlang der Böschung südlich des Vossegattwegs verläuft e<strong>in</strong> Streifen mit Extensivrasen.


Gehölzstrukturen 8.1 und 8.2<br />

Da sich e<strong>in</strong> Großteil der Gehölzstrukturen auf <strong>dem</strong> aufgegebenen Bahnkörper ausgebildet<br />

hat, ist dieser unter unter <strong>dem</strong> Biotoptyp „Gleisbereiche außer Betrieb“ (1.6)<br />

beschrieben. Nur kle<strong>in</strong>e Teilflächen ragen <strong>in</strong> das Bearbeitungsgebiet h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>.<br />

Verschiedene e<strong>in</strong>zeln stehende und landschaftsprägende Bäume auf der Fläche der<br />

stillgelegten Bahngleise wurden als E<strong>in</strong>zelbäume oder Baumgruppe aufgenommen und<br />

näher beschrieben. Dazu gehören vor allem Birken, Eichen und Weiden. In den südlich<br />

angrenzenden Gärten und Weideflächen stehen überwiegend Obstbäume.<br />

E<strong>in</strong>zelne südlich liegende Gärten s<strong>in</strong>d mit Hecken aus Feldahorn und Weißdorn<br />

umgrenzt.<br />

Schotterwege, wassergebundene Wegedecken (1.3)<br />

Verschiedene Hofe<strong>in</strong>fahrten s<strong>in</strong>d mit wassergebundener Wegedecke oder Schotter<br />

befestigt.<br />

Intensivgrünland (3.2)<br />

Die erfassten Grünlandflächen werden durch Schafe beweidet. Aufgrund hoher<br />

Närstoffe<strong>in</strong>träge haben die beweideten Flächen e<strong>in</strong>e artenarme Ausbildung.<br />

Alte Obstwiese (3.7)<br />

E<strong>in</strong> Grundstück südlich des Vossegattwegs ist mit überwiegend alten und nachgepflanzten<br />

verschiedenen Obstbäumen bestanden. Die Fläche wird außer<strong>dem</strong> als<br />

Intensivweide genutzt.<br />

Zier- und Nutzgärten (4.1)<br />

Die Zier- und Nutzgärten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sgesamt strukturarm. Sie bestehen zum größten Teil aus<br />

<strong>in</strong>tensiv gepflegten Rasenflächen und wenigen, überwiegend standortfremden<br />

Gehölzarten.<br />

Strukturarme Zier- und Nutzgärten f<strong>in</strong>den sich südlich und westlich des Bearbeitungsgebiets<br />

sowie an der westlichen Bearbeitungsgrenze als Teil der Wohnbebauung.<br />

Brachfläche (5.1)<br />

Auf e<strong>in</strong>er Brachfläche südlich des Vossgattwegs dom<strong>in</strong>iert Schaf-Schw<strong>in</strong>gel (Festuca<br />

ov<strong>in</strong>a) mit etwa 80% Bedeckung. Weiterh<strong>in</strong> kommen Echte Kamille (Chamomilla<br />

recutica), Kornblume (Centaurea cyanus) und Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) vor.<br />

Wald (6.6 und 6.2)<br />

Im Süden h<strong>in</strong>ter den Gärten stockt e<strong>in</strong> Laubwaldbestand mit e<strong>in</strong>em überwiegen<strong>dem</strong><br />

Anteil an Ha<strong>in</strong>buchen und Eichen. Der Bestand zeichnet sich am Waldrand durch e<strong>in</strong>e<br />

ausgeprägte Krautschicht aus, welche mit Arten wie Brennessel e<strong>in</strong>en nährstoffreichen


Standort beschreibt. Etwa <strong>in</strong> der Mitte der Fläche s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gartenbereich<br />

standortfremde und nicht heimische Fichten gepflanzt worden.<br />

Röhricht (7.4)<br />

In der östlichen Ecke des Plangebiets liegt <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Böschungen e<strong>in</strong> Feuchtbereich,<br />

der fast vollständig mit Knäuel-B<strong>in</strong>se (Juncus conglomeratus) und Wasser-Knöterich<br />

(Polygonum amphibium) bewachsen ist. Zum Zeitpunkt der Kartierung im Sommer 2001<br />

war ke<strong>in</strong>e offene Wasserfläche vorhanden.<br />

6.1.5 Landschaftsbild und Erholung<br />

Die überwiegend offene Landschaft der niederrhe<strong>in</strong>ischen Ebene, <strong>in</strong> der das Plangebiet<br />

liegt, ist aufgrund der <strong>in</strong>tensiven landwirtschaftlichen Nutzung stark ausgeräumt und<br />

daher strukturarm. Der naturnah bewaldete Stauchmoränenwall im Süden des<br />

Plangebiets ist dagegen für die Naherholung geeignet. E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>teressante Fläche stellt<br />

auch das brachgefalle Bahngelände dar.<br />

6.1.6 Zusammenfassende Bewertung<br />

Durch die vorherige, <strong>in</strong>tensive Nutzung s<strong>in</strong>d die Lebensraumbed<strong>in</strong>gungen im größten Teil<br />

des Untersuchungsraums bee<strong>in</strong>trächtigt. Von daher s<strong>in</strong>d die Biotopstrukturen <strong>in</strong> ihrer<br />

heutigen Form als überwiegend naturfern anzusehen. Die wenigen Gehölzstrukturen <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er ansonsten ausgeräumten Landschaft unterstreichen diese E<strong>in</strong>schätzung.<br />

Der Bahnkörper dient als Ersatzstandort für trockenheitsliebende Tiere und Pflanzen und<br />

ist daher als ökologisch wichtiger Strukturtyp zu betrachten. Der Gehölzbestand und<br />

<strong>in</strong>sbesondere die entlang der Gleise verlaufenden Gräben werden bei der weiteren<br />

Planung berücksichtigt.<br />

Weiterh<strong>in</strong> ist das Feuchtbiotop als wertvolles Biotop für wasserliebende Arten besonders<br />

hervorzuheben. Se<strong>in</strong>en Bestand gilt es zu sichern und gegebenenfalls zu erweitern.<br />

6.2 Maßnahmen zum Ausgleich von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und<br />

Landschaft<br />

6.2.1 Übersicht der Maßnahmen<br />

Der Ausgleich ökologischer Funktionen von Natur und Landschaft steht unter der<br />

Prämisse, dass <strong>in</strong> der Gesamtbetrachtung ke<strong>in</strong>e erheblichen oder nachhaltigen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

des Naturhaushalts zurückbleiben und das Landschaftsbild landschaftsgerecht<br />

gestaltet wird.<br />

Die im <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf <strong>dem</strong> großen Damm“ festgesetzten Maßnahmen werden<br />

nach verschiedenen Rechtsgrundlagen getroffen. Der folgenden Tabelle 1 ist die


sachliche und rechtliche E<strong>in</strong>ordnung zu entnehmen. Die e<strong>in</strong>zelnen Maßnahmen werden<br />

anschließend <strong>in</strong> der Reihenfolge ihrer Nummerierung beschrieben.<br />

Zur Erfüllung aller Pflanzverpflichtungen s<strong>in</strong>d nur Arten gemäß der Pflanzenliste zulässig,<br />

die im Anhang 1 zu den Textlichen Festsetzungen abgedruckt ist. Für weitere<br />

Anpflanzungen - über die Pflanzverpflichtungen h<strong>in</strong>aus - wird die Anwendung der<br />

Pflanzenliste empfohlen.<br />

Tabelle 1:<br />

Erhaltungs-, Pflanz- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

<strong>Nr</strong>. Bezeichnung der Maßnahme Festsetzung nach ...<br />

§ ... BauGB<br />

P1 Erweiterung der Sukzessionsflächen am Bahndamm § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a)<br />

P2 Rande<strong>in</strong>grünung am Vossegatweg § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a)<br />

P3 Schutzpflanzung um Wohnbauflächen an der Talstraße § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a)<br />

P4 Rande<strong>in</strong>grünung an der Talstraße § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a)<br />

P5 Gestaltung der Fuß- und Radwege § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a)<br />

P6 Gestaltung der Verkehrsflächen § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a)<br />

P7 Gestaltung der öffentlichen Grünfläche § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 15 und<br />

25a)<br />

Die im Plan festgesetzte Maßnahme M1 (Feuchtbiotop) ist lediglich als Ausgleichsmaßnahme<br />

aus <strong>dem</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 055 “Erweiterung Gewerbegebiet Talstraße”<br />

übernommen. Auf der vorhandenen, aber z.T. verschütteten Feuchtfläche wurde e<strong>in</strong>e<br />

Entschuttung und Entschlammung sowie anschließend e<strong>in</strong>e Initialpflanzung von<br />

Sumpfpflanzen und e<strong>in</strong>e Anpflanzung von Erlen-Weidengebüschen vorgenommen.<br />

6.2.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Pflanzung und Entwicklung<br />

P1 – Erweiterung der Sukzessionsflächen am Bahndamm<br />

Die offenere Gestaltung im nördlichen Randbereich des Gewerbegebiets und die<br />

Verwendung von vorhandenen Pionierpflanzen greift den Charakter des brach liegenden<br />

Bahndamms auf. Damit lässt sich die ökologisch wertvolle Sukzessionsfläche erweitern.<br />

In <strong>dem</strong> 5 bis 10 m breiten Streifen, der entlang der Plangebietsgrenze verläuft, s<strong>in</strong>d<br />

langgestreckte, <strong>in</strong> der Breite variierende Versickerungsmulden geplant, die das<br />

unbelastete oder ger<strong>in</strong>g belastete Niederschlagswasser der privaten Grundstücksflächen<br />

entwässern.<br />

P2 – Rande<strong>in</strong>grünung am Vossegatweg<br />

Die Grünfläche im südlichen Randbereich des Gewerbegebiets soll verschiedene<br />

ökologische Funktionen sowie Schutzfunktionen gegenüber <strong>dem</strong> Ortsrand übernehmen<br />

und naturnah angelegt werden.


Mit e<strong>in</strong>er relativ dichten Bepflanzung soll neben der ökologischen Funktion der<br />

Biotopvernetzung vor allem e<strong>in</strong>e Abschirmung des Gewerbegebiets gegenüber <strong>dem</strong><br />

Ortsrand erreicht werden.<br />

Auch hier dienen die <strong>in</strong>nen liegenden Versickerungsmulden der Entwässerung des<br />

Niederschlagswassers von den Betriebsgrundstücken.<br />

P3 – Schutzpflanzung um Wohnbauflächen an der Talstraße<br />

E<strong>in</strong>e dichte Schutzpflanzung heimischer, standortgerechter Gehölze zwischen Gewerbegebiet<br />

und Wohngebiet dient der Trennung und Abschirmung dieser beiden<br />

Bereiche.<br />

P4 – Rande<strong>in</strong>grünung an der Talstraße<br />

Durch e<strong>in</strong>e dichte Schutzpflanzung mit heimischen, standortgerechten Gehölzen soll das<br />

Gewerbegebiet nach außen e<strong>in</strong>gegrünt und zum gegenüberliegenden Wohngebiet<br />

abgeschirmt werden.<br />

P5 – Gestaltung der Fuß- und Radwege<br />

Entlang der <strong>in</strong>s Gewerbegebiet führenden Fuß- und Radwege sollen Pflanzstreifen mit<br />

ästhetisch ansprechender Bepflanzung entstehen, da diese Wege die Zugangsbereiche<br />

darstellen. Zu diesem Zweck ist auf e<strong>in</strong>er Seite e<strong>in</strong>e Baumreihe aus Ebereschen und<br />

beidseitig das Anpflanzen heimischer und <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Maße auch nicht-heimischer<br />

Sträucher und Stauden vorgeschrieben.<br />

P6 – Gestaltung der Verkehrsflächen<br />

Die auszubauenden Planstraßen werden unter Berücksichtigung der Erfordernisse des<br />

Verkehrs mit heimischen, standortgerechten Laubbäumen begrünt. Aus den Textlichen<br />

Festsetzungen geht hervor, wieviel Bäume zu pflanzen s<strong>in</strong>d.<br />

Die Bestimmung, Straßenabschnitte mit e<strong>in</strong>er Baumart zu bepflanzen, dient e<strong>in</strong>em<br />

geschlossenen Ersche<strong>in</strong>ungsbild der Straßenräume. Um die Standortbed<strong>in</strong>gungen für<br />

Straßenbäume zu verbessern, enthält der <strong>Bebauungsplan</strong> darüber h<strong>in</strong>aus Festlegungen<br />

über die Größe der Baumscheiben und deren Bepflanzung.<br />

P7 – Gestaltung der öffentlichen Grünfläche<br />

Der äußere Randbereich soll entsprechend der Maßnahme P1 den Charakter der brach<br />

liegenden Sukzessionsflächen auf <strong>dem</strong> Bahndamm aufgreifen und diese Fläche<br />

erweitern, aber auch das Gewerbegebiet zur Talstraße h<strong>in</strong> e<strong>in</strong>grünen.<br />

Die im <strong>in</strong>neren, offenen Bereich geplante Versickerungsmulde ist für die Versickerung von<br />

Niederschlagswasser vorgesehen (siehe Abschnitt 8.1).


6.3 Bilanzierung von E<strong>in</strong>griff und Ausgleich<br />

Die E<strong>in</strong>griffsregelung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs unterliegt auch im<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>069</strong> „Am großen Damm“ der generellen E<strong>in</strong>schränkung, dass sie<br />

nur auf das anzuwenden ist, was über den bislang genehmigten Zustand h<strong>in</strong>ausgeht. In<br />

der Planzeichnung des <strong>Bebauungsplan</strong>s und des Grünordnungsplans s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Nebenzeichnung diejenigen Flächen grau gekennzeichnet, die von der E<strong>in</strong>griffsregelung<br />

unmittelbar erfasst werden. In Bezug auf die Bestandssituation wurde außer<strong>dem</strong> vere<strong>in</strong>fachend<br />

angenommen, dass der bei der landespflegerischen Bestandsaufnahme vorgefundene<br />

Zustand mit <strong>dem</strong> baurechtlich genehmigten übere<strong>in</strong>stimmt.<br />

Für das solchermaßen verkle<strong>in</strong>erte Plangebiet wird die Bilanzierung gemäß der<br />

„Arbeitshilfe E<strong>in</strong>griffsbewertung“ NRW (Mai 2001) durchgeführt. Das für e<strong>in</strong>fache<br />

Anwendungsfälle gedachte Verfahren basiert auf der Gegenüberstellung des<br />

„Ausgangszustands“ mit <strong>dem</strong> „Zustand gemäß den Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s“<br />

anhand e<strong>in</strong>heitlicher Wertfaktoren für die e<strong>in</strong>zelnen Biotoptypen.<br />

Der ökologische Ausgangszustand des Plangebiets ist <strong>in</strong> der Bestandsanalyse des<br />

Grünordnungsplans im Maßstab 1:1.000 dargestellt.<br />

Die Bewertung wird entsprechend der Biotoptypenwertliste im Anhang zu der o.g.<br />

Arbeitshilfe vorgenommen. In der Biotoptypenwertliste erhält jeder Biotoptyp e<strong>in</strong>en Wert<br />

zwischen 1 (ger<strong>in</strong>g) und 10 (hoch). Dann erfolgt e<strong>in</strong>e Festlegung von Grundwerten. Die<br />

Grundwerte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere von den Faktoren Seltenheit und Wiederherstellbarkeit<br />

der Biotoptypen abgeleitet. Für Ausprägungen von Biotoptypen, die vom Regefall stark<br />

abweichen, werden Korrekturfaktoren berücksichtigt, die sich wertsteigernd oder<br />

wertm<strong>in</strong>dernd auf den betreffenden Biotoptyp auswirken.<br />

Zur Bewertung des Ausgangszustands dient der Grundwert A der Biotoptypenliste.<br />

Sofern die Festsetzungen und Maßnahmen die Veränderung des Biotoptyps zur Folge<br />

haben, wird die Fläche unter Berücksichtigung e<strong>in</strong>es angemessenen Entwicklungszeitraums<br />

mit <strong>dem</strong> Grundwert P des zu erwartenden Biotoptyps bewertet. Der<br />

Grundwert P ist der rechnerische Wert des Biotoptyps 30 Jahre nach der Neuanlage.<br />

Tabelle 2:<br />

Ausgangszustand des Untersuchungsraums


Code Biotoptyp Fläche Grundwert A Korrekturfaktor Gesamtwert<br />

E<strong>in</strong>zelflächenwert<br />

<strong>in</strong> m² Sp. 5 x Sp.6 Sp. 4 x Sp.7<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

3.1 Acker 52.837 2,0 1,0 2,0 105.674<br />

1.6 Gleisbereiche außer Betrieb 2.839 7,0 1,0 7,0 19.873<br />

4.5 Extensivrasen 914 3,0 1,0 3,0 2.742<br />

8.1 Hecken, Gebüsch 710 7,0 1,0 7,0 4.970<br />

8.2 E<strong>in</strong>zelbäume 250 8,0 1,0 8,0 2.000<br />

Flächengröße: 57.550 Gesamtflächenwert A: 135.259<br />

H<strong>in</strong>weis zu 3.1 Acker: Aufgrund der E<strong>in</strong>tragung dieser Fläche im Liegenschaftskataster als Acker<br />

und der Information, dass diese Fläche <strong>in</strong> Fruchtfolge bewirtschaftet wird, kann auch bei<br />

Grünlande<strong>in</strong>saat <strong>in</strong>sgesamt von e<strong>in</strong>er landwirtschaftlichen Nutzung ausgegangen werden.<br />

Dementsprechend geht die Fläche als Biotoptyp Acker <strong>in</strong> die Bewertung e<strong>in</strong>.<br />

Tabelle 3 (nächste Seite) zeigt den Biotopflächenwert nach der Verwirklichung der<br />

Planung. Alle Flächen, auf denen Veränderungen des Zustands von Natur und<br />

Landschaft und damit E<strong>in</strong>griffe erfolgen, s<strong>in</strong>d Teil des Bilanzierungsverfahrens. Die<br />

Pflanz- und Entwicklungsmaßnahmen auf den eigenen Grundstücken s<strong>in</strong>d hierbei bereits<br />

berücksichtigt. Das betrifft sowohl Anpflanzungen auf Privatgrundstücken als auch<br />

Massnahmen im öffentlichen Straßenraum, wie z.B. Baumpflanzungen. Die<br />

Flächenanteile der Biotoptypen s<strong>in</strong>d aus den Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s und Erfahrungen<br />

aus vergleichbaren Plangebieten abgeleitet.


Tabelle 3:<br />

Zustand gemäß den Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

Code<br />

Biotoptyp<br />

Flächen<br />

anteil<br />

Fläche<br />

Grundwert<br />

P<br />

Gesamtkorrekturfaktor<br />

Gesamtwert<br />

E<strong>in</strong>zelflächen<br />

-wert<br />

<strong>in</strong> % <strong>in</strong> m² Sp. 4 x Sp. 5 Sp.3b x Sp. 6<br />

1 2 3a 3b 4 5 6 7<br />

E<strong>in</strong>geschr. Gewerbegebiet<br />

(GEe1, GEe2)<br />

1.1<br />

8.1<br />

8.1/4.5<br />

8.2<br />

Gebäude, Zuwegungen,<br />

Stellplätze<br />

Pflanzen von dichten<br />

Gehölzstrukturen (P3/P4)<br />

Pflanzen von dichten<br />

Gehölzstrukturen und<br />

Anlegen von Versickerungsmulden<br />

(P2)<br />

Pflanzen von<br />

Straßenbäumen (P5)<br />

100,0 14.000<br />

70,0 9.800 0,0 1,0 0,0 0<br />

15,0 2.100 6,0 1,0 6,0 12.600<br />

14,0 1.960 4,5 1,0 4,5 8.820<br />

1,0 140 6,0 1,0 6,0 840<br />

Gewerbegebiet (GE1, GE2)<br />

100,0 33.580<br />

1.1<br />

8.1<br />

8.1/4.5<br />

Gebäude, Zuwegungen,<br />

Stellplätze<br />

Pflanzen von lockeren<br />

Gehölzstrukturen (P1)<br />

Pflanzen von dichten<br />

Gehölzstrukturen und<br />

Anlegen von Versickerungsmulden<br />

(P2)<br />

80,0 26.864 0,0 1,0 0,0 0<br />

9,0 3.022 6,0 1,0 6,0 18.132<br />

8,0 2.686 4,5 1,0 4,5 12.087<br />

8.2 Erhalten von Bäumen 1,0 336 7,0 1,0 7,0 2.352<br />

8.2<br />

Pflanzen von<br />

Straßenbäumen (P5)<br />

2,0 672 6,0 1,0 6,0 4.032<br />

Wohngebiet<br />

100,0 1.107<br />

1.1<br />

8.1<br />

Gebäude, Zuwegungen,<br />

Stellplätze<br />

Pflanzen von<br />

Gehölzstrukturen<br />

40,0 443 0,0 1,0 0,0 0<br />

25,0 277 6,0 1,0 6,0 1.662<br />

4.1 Ziergarten, strukturarm 35,0 387 2,0 1,0 2,0 774<br />

Öffentliche Straßen und Wege<br />

100,0 7.162<br />

1.2<br />

8.2<br />

Versiegelte Fläche mit<br />

Versickerung<br />

Pflanzen von Straßenbäumen<br />

(P5)/(P6)<br />

90,0 6.446 0,5 1,0 0,5 3.223<br />

10,0 716 6,0 1,0 6,0 4.296<br />

Öffentliche Grünflächen<br />

100,0 1.701<br />

4.3<br />

Pflanzung von Gehölzstrukturen<br />

und Anlage von<br />

Grünflächen (P5)<br />

24,0 408 3,0 1,0 3,0 1.224<br />

8.1/4.5<br />

8.2<br />

Pflanzen von lockeren<br />

Gehölzstrukturen und<br />

Anlegen e<strong>in</strong>er Versickerungsmulde<br />

(P7)<br />

Pflanzen von Straßenbäumen<br />

(P5)/(P6)<br />

Bilanz E<strong>in</strong>griff / Kompensation<br />

(Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A):<br />

70,0 1.191 4,5 1,0 4,5 5.360<br />

6,0 102 6,0 1,0 6,0 612<br />

Flächengröße:<br />

57.550 Gesamtflächenwert B: 76.014<br />

-59.245<br />

Korrektur zu P2 und P7: Laut Biotoptypenwertliste erhalten die den Maßnahmen entsprechenden<br />

beiden Biotoptypen „Pflanzen von Gehölzstrukturen“ gemäß Grundwert P 6 Punkte und die


Anlage von Extensivwiese 3 Punkte. Der sich daraus ergebende Grundwert mit 4,5 Punkten<br />

entspricht dabei <strong>dem</strong> Mittelwert.<br />

H<strong>in</strong>weis zu 8.2: Die <strong>in</strong> der Bilanzierung der Festsetzungen gemäß <strong>Bebauungsplan</strong> aufgeführten<br />

zu erhaltenden Bäume stellen ke<strong>in</strong>e Maßnahme dar, sondern zeigen lediglich den Anteil des<br />

derzeitigen Bestands auf, der im Planungszustand erhalten bleiben kann.<br />

Um die Zuordnung der Maßnahmen zu den E<strong>in</strong>griffsflächen besser berücksichtigen zu<br />

können, ist die Bilanzierung h<strong>in</strong>sichtlich der nicht-öffentlichen E<strong>in</strong>griffsflächen nach den<br />

Gebietsarten gegliedert. Dazu zählen die e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiete (GEe) im<br />

westlichen Geltungsbereich entlang der Talstraße und im südlichen Bereich teilweise<br />

entlang des Vossegattwegs, die Gewerbegebiete (GE) entlang der Bahnl<strong>in</strong>ie und teilweise<br />

im südlichen Bereich entlang des Vossegattwegs sowie das Allgeme<strong>in</strong>e Wohngebiet<br />

(WA) am südwestlichen Rand des Plangebiets.<br />

Nach Verwirklichung der Planung weist der angestrebte Zustand zunächst e<strong>in</strong> Gesamtdefizit<br />

von rund 59.200 Punkten aus. Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen <strong>in</strong>nerhalb<br />

des Bearbeitungsgebiets reichen für e<strong>in</strong>e vollständige Kompensation des E<strong>in</strong>griffs nicht<br />

aus, so dass externe Ausgleichsmaßnahmen sowohl für öffentliche als auch für private<br />

E<strong>in</strong>griffe erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />

6.4 Externe Ausgleichsmaßnahmen und deren Zuordnung<br />

Nach <strong>dem</strong> Vorliegen des Bilanzierungs-Ergebnisses wurden zahlreiche Flächen im<br />

Stadtgebiet <strong>Kalkar</strong> auf ihre Eignung für Kompensationszwecke überprüft. Schließlich fiel<br />

die Entscheidung zugunsten e<strong>in</strong>er Sammelausgleichsfläche auf <strong>dem</strong> Flurstück 99 der<br />

Gemarkung Appeldorn, Flur 12.<br />

Nach den Katasterangaben hat dieses Flurstück, das auf der Planzeichnung dargestellt<br />

ist (Nebenzeichnung I), e<strong>in</strong>e Größe von 35.554 m² und bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> städtischem<br />

Besitz. Die Fläche wird zur Zeit ackerbaulich genutzt. Ausgenommen ist e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e<br />

Teilfläche von ca. 2.800 m² im äußersten Westen, die mit e<strong>in</strong>em Kieferngehölz mit<br />

Beimengung von Stieleiche besetzt ist. In der Umgebung grenzen die Landesstraße L 174<br />

mit e<strong>in</strong>er Bergahornreihe, Acker- und Grünland sowie e<strong>in</strong>e Gasstation an. Die Parzelle<br />

selbst wird von e<strong>in</strong>er Gasleitung und e<strong>in</strong>er 10 kV-Leitung durchschnitten, jeweils mit<br />

Schutzabständen von beiderseits ca. 3 m Breite.<br />

Im Auftrag der Stadt <strong>Kalkar</strong> hat das Büro für Landschaftsplanung Burkhard Böhl<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>e<br />

Ausgleichsplanung erarbeitet und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, auch<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Anrechenbarkeit für die Planung „Auf <strong>dem</strong> großen Damm“. Das auf den<br />

10.12.2002 datierende landschaftspflegerische Planungskonzept berücksichtigt die<br />

oben dargestellten Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, ist textlich wie zeichnerisch umfassend<br />

dargestellt und wird deshalb hier nur <strong>in</strong> den Grundzügen wiedergegeben. Kernpunkte<br />

des Konzepts s<strong>in</strong>d:


Anlage von krautigen Waldsäumen,<br />

Anlage von stufig aufgebauten Waldmänteln, und<br />

Aufforstung mit bodenständigen Gehölzarten des Eichen-Buchenwaldes.<br />

Bereits an der Aufzählung wird deutlich, dass die Aufforstung ausschließlich landschaftspflegerischen<br />

Zielen dient. Die besonderen ökologischen Anforderungen f<strong>in</strong>den<br />

ihre Entsprechung <strong>in</strong> <strong>dem</strong> landschaftsgerechten, gestuften Aufbau der Waldränder. Für<br />

die Schutzbereiche der Leitungen wurde das Konzept zur Berücksichtigung der<br />

technischen Erfordernisse verfe<strong>in</strong>ert.<br />

Mit diesen Maßnahmen lässt sich <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e Steigerung der Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushalts und e<strong>in</strong>e Verbesserung der visuell-ästhetischen Gestaltqualität des<br />

Landschaftsraums erzielen.<br />

Neben der naturschutzfachlichen Ausgestaltung ist die Frage bedeutsam, <strong>in</strong> welchem<br />

Umfang das Flurstück 99 für die Planung „Auf <strong>dem</strong> großen Damm“ <strong>in</strong> Anspruch<br />

genommen werden muss. Setzt man nach der „Arbeitshilfe E<strong>in</strong>griffsbewertung“ für den<br />

Ausgangszustand Acker 2 Punkte an und für den Endzustand der Aufforstung 6 Punkte,<br />

errechnet sich e<strong>in</strong> Wertgew<strong>in</strong>n von 4 Punkten je m². Ausgehend von 59.245 Punkten<br />

Defizit bedeutet das e<strong>in</strong>e notwendige<br />

Ausgleichsfläche von <strong>in</strong>sgesamt 14.811 m²<br />

(59.245 / 4) für die Gesamtheit aller E<strong>in</strong>griffe, die im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

zugelassen werden.<br />

In den Textlichen Festsetzungen erfolgt mit der Zuordnung von E<strong>in</strong>griff und Ausgleich<br />

auch e<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>in</strong> öffentliche und private E<strong>in</strong>griffsflächen. Als Maßstab dient<br />

e<strong>in</strong>erseits - bei privaten Grundstücken - die Größe der überbaubaren Grundstücksfläche<br />

und andererseits die Fläche des öffentlichen Straßenraums (abzüglich 10%). Dadurch ist<br />

später der e<strong>in</strong>fache Vollzug gewährleistet, denn die jeweiligen Teilflächen und ihr<br />

Verhältnis zur Gesamtfläche lassen sich leicht erfassen.<br />

Mit Verwirklichung der oben dargestellten Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des<br />

Plangebiets – und mit Umsetzung der Pflanz- und Gestaltungsmaßnahmen im Baugebiet<br />

selbst – s<strong>in</strong>d die E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Natur und Landschaft als ausgeglichen zu anzusehen.<br />

7 Umweltverträglichkeit<br />

Nach der aktuellen Rechtslage ist zur Klärung der Umwelterheblichkeit des Vorhabens<br />

e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Vorprüfung des E<strong>in</strong>zelfalls durchzuführen. Gesetzliche Grundlage ist<br />

§ 17 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 3c und den<br />

Ziffern 18.5 bzw. 18.7 der Anlage 1 zu diesem Gesetz. Anhand von Vorhabens- und<br />

Standortkriterien sowie von Merkmalen der Auswirkungen der Planung ist überschlägig<br />

zu untersuchen, ob erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten s<strong>in</strong>d und damit das<br />

Vorhaben (hier: die Planung) <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>er Umweltverträglichkeitsprüfung zu<br />

unterziehen ist.


Die für die allgeme<strong>in</strong>e Vorprüfung des E<strong>in</strong>zelfalls maßgebenden Kriterien s<strong>in</strong>d: 7<br />

Merkmale des Vorhabens<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Größe;<br />

Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft;<br />

Abfallerzeugung;<br />

Umweltverschmutzung und Belästigungen;<br />

Unfallrisiko, <strong>in</strong>sbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien.<br />

Standort des Vorhabens<br />

<br />

<br />

<br />

bestehende Nutzung des Gebiets, <strong>in</strong>sbesondere für Siedlung, Erholung, Land-, Forstund<br />

Fischereiwirtschaft sowie für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen<br />

wie Verkehr, Ver- und Entsorgung (Nutzungskriterien);<br />

Qualität von Wasser, Boden, Natur und Landschaft (Qualitätskriterien);<br />

Belastbarkeit der Schutzgüter, hierbei s<strong>in</strong>d vor allem folgende Gebiete unter<br />

Beachtung von Art und Umfang des Schutzes zu beachten (Schutzkriterien):<br />

− Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung gemäß § 19a Abs. 4 BNatSchG<br />

oder europäische Vogelschutzgebiete,<br />

− Naturschutzgebiete gemäß § 13 BNatSchG, soweit nicht zuvor erfasst,<br />

− Nationalparke gemäß § 14 BNatSchG, soweit nicht e<strong>in</strong>gangs erfasst,<br />

− Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß §§ 14a, 15<br />

BNatSchG,<br />

− Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 20c BNatSchG,<br />

− Wasserschutzgebiete gemäß § 19 WHG oder nach Landeswasserrecht festgesetzte<br />

Heilquellenschutzgebiete sowie Überschwemmungsgebiete gemäß<br />

§ 32 WHG,<br />

− Gebiete mit Überschreitungen von Umweltqualitätsnormen,<br />

− Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, vor allem Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte<br />

im S<strong>in</strong>ne des § 2 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 5 ROG,<br />

− Amtlich erfasste Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale oder Gebiete,<br />

die durch die Länder als archäologisch bedeutende Landschaften e<strong>in</strong>gestuft<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Merkmale der möglichen Auswirkungen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ausmaß (Geographisches Gebiet, betroffene Bevölkerung);<br />

Grenzüberschreitender Charakter;<br />

Schwere und Komplexität;<br />

Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit;<br />

7 Auflistung aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit leicht gekürzt.


Dauer, Häufigkeit und Reversibilität.<br />

Ausgehend von diesen Prüfkriterien kommt die überschlägige Untersuchung <strong>in</strong>sgesamt zu<br />

<strong>dem</strong> Ergebnis, dass <strong>in</strong>folge der Verwirklichung der Planung ke<strong>in</strong>e erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen zu erwarten s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>erseits ist aus naturschutzfachlicher Sicht e<strong>in</strong>e<br />

relativ ger<strong>in</strong>ge Schutzwürdigkeit festzustellen, andererseits setzt der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

umfassende Kompensationsmaßnahmen fest, sowohl <strong>in</strong>nerhalb als auch außerhalb des<br />

Plangebiets. Schließlich s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Schutzgebiete betroffen, weder im Naturschutz noch<br />

<strong>in</strong> der Wasserversorgung. E<strong>in</strong>e förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung ist danach nicht<br />

erforderlich. Die wesentlichen umweltrelevanten Belange werden im Rahmen des<br />

Grünordnungsplans ermittelt und <strong>in</strong> die Abwägung des <strong>Bebauungsplan</strong>s e<strong>in</strong>gestellt.<br />

8 Versickerung des Niederschlagswassers, Verund<br />

Entsorgung<br />

8.1 Versickerung des Niederschlagswassers<br />

Untersuchungsprogramm<br />

Um die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Versickerung von Niederschlagswasserabflüssen<br />

beurteilen zu können, beauftragte die SEG <strong>Kalkar</strong> mbH e<strong>in</strong>e Bodenuntersuchung. Diese<br />

wurde von <strong>dem</strong> Ingenieurbüro Geokom aus D<strong>in</strong>slaken erarbeitet und liegt mit Stand vom<br />

07.08.2002 vor. Der Leistungsumfang erstreckte sich auf die üblichen Arbeitsschritte wie<br />

Auswertung von Grundwassermessstellendaten (hier: des StUA Krefeld),<br />

Geländeuntersuchung mit 5 Rammkernsondierungen (RKS), Infiltrationsversuch und<br />

Korngrößenanalyse. Die Sondierungen wurden <strong>in</strong> Absprache mit <strong>dem</strong> Auftraggeber und<br />

<strong>dem</strong> Planungsbüro Stadt.Quartier <strong>in</strong>sbesondere an den Stellen niedergebracht, die im<br />

Vorentwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>s für e<strong>in</strong>e Niederschlagswasserversickerung vorgesehen<br />

waren.<br />

Im Rahmen e<strong>in</strong>er ergänzenden Bodenuntersuchung brachte Geokom am 18.02.2003<br />

auf den Flächen M1 und P7 jeweils 2 Rammkernsondierungen nieder, die e<strong>in</strong>e Tiefe von<br />

3 m unter Geländeoberkante (GOK) erreichten. Am selben Tag wurde auf der Fläche P7<br />

e<strong>in</strong> Versickerungsversuch im offenen Bohrloch durchgeführt, um die Durchlässigkeit des<br />

anstehenden Geste<strong>in</strong>s zu bestimmen. Die Sondierergebnisse bestätigten die im Sommer<br />

2002 vorgefundenen Boden- und Bodenwasserverhältnisse.<br />

Zusammenfassende Beurteilung der Voraussetzungen zur Versickerung<br />

<br />

<br />

Das Plangebiet weist derzeitig Geländehöhen von m<strong>in</strong>destens 17,7 m ü.NN im<br />

Norden und von bis zu mehr als 19 m ü. NN im Südwesten auf.<br />

Der höchste, <strong>in</strong> der Vergangenheit aufgetretene Grundwasserstand ist mit rd.<br />

15,4 m ü.NN im Norden und mit 15,7 m ü.NN im Süden anzusetzen.


Aus <strong>dem</strong> Abgleich von höchsten Grundwasserständen und Geländehöhen folgen<br />

Flurabstände von > 2 bis < 4 m ü.NN.<br />

In und über den b<strong>in</strong>digen und gemischtkörnigen Deckschichten stellen sich <strong>in</strong>folge<br />

von Niederschlägen Schichtenwässer e<strong>in</strong>.<br />

In Randbereichen der Untersuchungsfläche wurde e<strong>in</strong>e 0,65 bis 1,20 m mächtige<br />

Auffüllung aus größtenteils schluffigen bis stark schluffigen Fe<strong>in</strong>- und Mittelsanden<br />

erbohrt. Dieses Material sollte schon aufgrund se<strong>in</strong>er Korngrößenzusammensetzung<br />

und der damit verbundenen relativ ger<strong>in</strong>gen Durchlässigkeit im<br />

<strong>in</strong>filtrationsrelevanten Bereich e<strong>in</strong>er Versickerungsanlage durch e<strong>in</strong>en grobkörnigen<br />

Boden ausgetauscht werden. Das betrifft <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die für e<strong>in</strong>e Versickerung<br />

vorgesehene Grünfläche P7.<br />

In den übrigen Sondierungen wurde e<strong>in</strong> bis zu 0,55m mächtiger Oberboden aus<br />

e<strong>in</strong>em schluffigen bis stark schluffigen Fe<strong>in</strong>sand erbohrt.<br />

Die Schluffe und die (stark) schluffigen Sande der Deckschichten erreichen bei K-<br />

Werten von 3,6 x 10 -7 bis 3,0 x 10 -6 m/s nicht die Grenzdurchlässigkeit von<br />

5 x 10 -6 m/s, die versickerungsgeeignetes Geste<strong>in</strong> nach MURL (1998) zum<strong>in</strong>dest<br />

aufweisen sollte. Die Schluffbasis liegt <strong>in</strong> der Sondierung RKS 5 tiefer als 14,8 m<br />

ü.NN und somit unter <strong>dem</strong> höchsten zu erwartenden Grundwasserstand. Damit<br />

scheidet die Möglichkeit aus, das Feuchtbiotop im Südösten des Plangebiets<br />

(festgesetzt als M1) für die Aufnahme von Niederschlagswasser zu nutzen.<br />

<br />

Auf die Deckschichten folgen zur Tiefe Terrassenablagerungen, die durch Mittelsande<br />

dom<strong>in</strong>iert werden. Ihr K-Wert lässt sich mit 4,5 x 10 -5 m/s abschätzen, so<br />

dass diese Sande nach DIN 18130 als durchlässig und als versickerungsgeeignet<br />

im S<strong>in</strong>ne von MURL (1998) e<strong>in</strong>zustufen s<strong>in</strong>d.<br />

Gutachterliche Empfehlungen und Versickerungskonzept<br />

Nach den gutachterlichen Ergebnissen fallen die Deckschichten im Untersuchungsraum<br />

sehr unterschiedlich aus. Deshalb ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige, karthographische Abgrenzung<br />

unterschiedlich durchlässiger Geste<strong>in</strong>e auch mit e<strong>in</strong>er wirtschaftlich vertretbaren<br />

Verdichtung des Sondiernetzes nicht zu erreichen. Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund ist die Stadt<br />

<strong>Kalkar</strong> <strong>dem</strong> Vorschlag gefolgt, die Standortvoraussetzungen e<strong>in</strong>er zentralen<br />

Versickerungsanlage zu prüfen.<br />

Resultat dieser Prüfung ist, die Niederschlagswässer von den öffentlichen Verkehrsflächen<br />

und im Regelfall auch von den privaten Grundstücksflächen <strong>in</strong> die Fläche P7 e<strong>in</strong>zuleiten<br />

und dort zu versickern. Unter der Voraussetzung des Bodenaustauschs bestehen hierzu<br />

weder seitens des Bodengutachters noch seitens der technischen Erschließungsplanung<br />

Bedenken. (Letztere wird von der Planungsgruppe Skribbe-Jansen GmbH, Münster,<br />

durchgeführt.) Für die Bemessung der Versickerungsanlage ist e<strong>in</strong>e Durchlässigkeit von<br />

nicht mehr als 1,7 x 10 -5 anzusetzen.<br />

Die ursprünglich ebenfalls für Versickerungszwecke angedachte Fläche M1 ist nach den<br />

gutachterlichen Ergebnisse e<strong>in</strong>deutig nicht geeignet.


Nach Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve zu den Voraussetzungen<br />

der Regenwasserversickerung <strong>in</strong> <strong>dem</strong> Gewerbegebiet wurde das<br />

Entwässerungskonzept präzisiert. Danach ist e<strong>in</strong> gestuftes Vorgehen geplant:<br />

Die Festsetzungen differenzieren <strong>in</strong> unbelastetes, schwach belastetes und stark belastetes<br />

Niederschlagswasser. Je nach Belastungsgrad s<strong>in</strong>d verschiedene Vorgehensweisen der<br />

Regenwasserbehandlung zu wählen. Dabei wird Bezug genommen auf die umfassenden<br />

Erläuterungen <strong>in</strong> der Broschüre „Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung –<br />

zukunftsfähige Wasserwirtschaft <strong>in</strong> Industrie- und Gewerbegebieten“ des M<strong>in</strong>isteriums für<br />

Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen, Oktober 2001.<br />

Soweit die Bodenverhältnisse und der Belastungsgrad des Niederschlagswassers die<br />

Versickerung auf den gewerblichen Grundstücksflächen ermöglichen, ist das nach den<br />

Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s zulässig. Wegen des <strong>in</strong>homogenen Bodenaufbaus<br />

muss jedoch der Gewerbebetrieb den Nachweis erbr<strong>in</strong>gen, dass die geplanten<br />

Versickerungsanlagen unter Berücksichtigung von Flächenbedarf und Filterwirkung der<br />

biologisch-physikalischen Vorbehandlungsverfahren den technischen Anforderungen<br />

entsprechen (E<strong>in</strong>zelnachweis).<br />

Im Falle der dezentralen Versickerung s<strong>in</strong>d die Betriebe also gehalten, die <strong>in</strong>dividuellen,<br />

auf das Grundstück und den Betrieb bezogenen Verhältnisse frühzeitig zu ermitteln und<br />

konzeptionell umzusetzen. Insbesondere s<strong>in</strong>d ausreichende Flächen für die Versickerung<br />

mit Oberbodenpassage vorzusehen, was dazu führen kann, dass sich die überbaubaren<br />

Grundstücksflächen nicht vollständig für bauliche Zwecke nutzen lassen.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Betriebe <strong>in</strong> den meisten Fällen ihr Regenwasser <strong>in</strong> den<br />

öffentlichen Kanal e<strong>in</strong>leiten werden. Dieser nimmt die Niederschlagswässer von den<br />

privaten Grundstücksflächen und den Verkehrsflächen auf, unterzieht sie e<strong>in</strong>er<br />

Vorbehandlung und leitet das Wasser zur Grün- und Versickerungsfläche P7 weiter.<br />

Über die genaue Ausgestaltung der naturnahen Versickerungsanlage ist <strong>in</strong> der<br />

Ausführungsplanung außerhalb des <strong>Bebauungsplan</strong>-Verfahrens zu entscheiden.<br />

Stark belastete Niederschlagswässer, die sich nicht dezentral oder zentral vorbehandeln<br />

lassen, müssen <strong>in</strong> den Schmutzwasserkanal des öffentlichen Trennsystems e<strong>in</strong>geleitet<br />

werden.<br />

H<strong>in</strong>weise zu unterkellerten Gebäuden<br />

Im Plangebiet können Schichtenwässer <strong>in</strong> und über den Deckschichtgeste<strong>in</strong>en auftreten.<br />

Außer<strong>dem</strong> kann der maximale Grundwasserstand im Bereich e<strong>in</strong>zelner Gebäude höher<br />

als allgeme<strong>in</strong> ermittelt ausfallen. Daher ist zu empfehlen, Keller gegen drückendes<br />

Wasser zu sichern, d.h. <strong>in</strong> WU-Beton auszuführen und ggf. zusätzliche<br />

Sicherungsmaßnahmen vorzusehen. Diese Anregung ist auch <strong>in</strong> die „H<strong>in</strong>weise zur<br />

Planverwirklichung“ im Anhang zu den Textlichen Festsetzungen aufgenommen worden.


8.2 Ver- und Entsorgung<br />

Ableitung des Schmutzwassers<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestätigte der Abwasserbehandlungsverband<br />

<strong>Kalkar</strong>-Rees, dass die vorhandene Kanalisation <strong>in</strong> der Kastellstraße<br />

ausreichend bemessen ist, um das <strong>in</strong> <strong>dem</strong> geplanten Baugebiet anfallende<br />

Schmutzwasser aufzunehmen. Sollten größere Flächen mit stark belastetem<br />

Niederschlagswasser an das vorhandene Netz angeschlossen werden müssen, sei e<strong>in</strong>e<br />

Prüfung der Aufnahmekapazität vorzunehmen. Aller Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit nach wird dieser<br />

Fall nicht e<strong>in</strong>treten. Bed<strong>in</strong>gt durch die eher kle<strong>in</strong>gewerblichen Strukturen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

überwiegend e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiet ist nicht mit e<strong>in</strong>em höheren Aufkommen<br />

stark belasteten Niederschlagswassers zu rechnen.<br />

Energieversorgung<br />

Die RWE Net AG will die im Bereich der geplanten Bebauung verlaufende 10 kV-<br />

Freileitung <strong>in</strong>nerhalb der künftigen Straßen- und Wegeflächen verkabeln, so dass ke<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>schränkungen <strong>in</strong> der Baulandnutzung gegeben s<strong>in</strong>d.<br />

Zur Versorgung des Baugebiets wird e<strong>in</strong>e Transformatorenstation <strong>in</strong> der Größe von<br />

3x6 m benötigt, die <strong>in</strong> Abstimmung mit der Stadt <strong>Kalkar</strong> auf öffentlichen Flächen plaziert<br />

werden kann. E<strong>in</strong>e Festsetzung im <strong>Bebauungsplan</strong> ist nicht notwendig.<br />

Da die Firmenstation Labtec <strong>in</strong>nerhalb der geplanten Zufahrt von der Kastellstraße steht,<br />

hat die SEG <strong>Kalkar</strong> mit <strong>dem</strong> Eigentümer der Station E<strong>in</strong>vernehmen über deren Verlegung<br />

erzielt.<br />

9 Abwägung der Belange<br />

Die Anregungen zur <strong>Bebauungsplan</strong>ung, die aus den förmlichen Beteiligungsverfahren<br />

stammen (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,<br />

öffentliche Auslegung), werden <strong>in</strong> den zuständigen Gremien der Stadt <strong>Kalkar</strong> beraten.<br />

Zustimmungsfähige Anregungen werden <strong>in</strong> den <strong>Bebauungsplan</strong> e<strong>in</strong>gearbeitet. Die<br />

Beschlussfassung über die Anregungen ist dann im E<strong>in</strong>zelnen den begleitenden<br />

Verfahrensakten zu entnehmen.<br />

10 Rechtsgrundlagen, Erlasse und Richtl<strong>in</strong>ien<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>069</strong> „Auf <strong>dem</strong> großen Damm“ überschneidet<br />

sich im Südosten teilweise mit <strong>dem</strong> Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

<strong>Nr</strong>. 055 „Erweiterung Gewerbegebiet Talstraße“. Mit <strong>dem</strong> Inkrafttreten des neuen


<strong>Bebauungsplan</strong>s wird der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 055 für den Überlappungsbereich<br />

aufgehoben.<br />

Städtebau / Landschaftsplanung<br />

BauGB<br />

BauNVO<br />

Baugesetzbuch (BauGB) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August<br />

1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom<br />

23. Juli 2002, BGBl. I S. 2850.<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung<br />

- BauNVO) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I<br />

S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen<br />

und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs-<br />

und Wohnbaulandgesetz) vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466).<br />

PlanzV 90<br />

BauO NRW<br />

BNatSchG<br />

LG<br />

LWG<br />

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Plan<strong>in</strong>halts<br />

(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990<br />

(BGBl. I 1991 S. 58).<br />

Bauordnung für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO<br />

NRW) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW.<br />

S. 256/SGV. NRW. 232), geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. NRW.<br />

S. 439/SGV. NRW. 2129).<br />

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz<br />

- BNatSchG) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 2002, BGBl. I<br />

S. 1193.<br />

Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft<br />

(Landschaftsgesetz - LG) <strong>in</strong> der Fassung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568).<br />

Wassergesetz für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)<br />

vom 25.06.1995 (GV. NW. S. 926; 2000 S. 439).<br />

Immissionsschutz<br />

BImSchG<br />

Planungserlass<br />

Abstandserlass<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen durch Luftverunre<strong>in</strong>igungen,<br />

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

- BImSchG) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

26. September 2002, BGBl. I S. 3830, zuletzt geändert durch § 68 des Gesetzes<br />

vom 21. August 2002, BGBl. I S. 3322.<br />

Gem.RdErl. des Nordrhe<strong>in</strong>-Westfälischen M<strong>in</strong>isters für Landes- und Stadtentwicklung<br />

- III A 3 - 901.11/3 -, des M<strong>in</strong>isters für Arbeit, Gesundheit und Soziales<br />

- III B 6 - 8804.26 - und des M<strong>in</strong>isters für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr<br />

- Z/B 3 - 81 - 3.7 (35/82) - betreffend Berücksichtigung von Emissionen und Immissionen<br />

bei der Bauleitplanung sowie bei der Genehmigung von Vorhaben<br />

(Planungserlass) vom 8. Juli 1982 (MBl. NW. 1982 S. 1366, geändert d. RdErl.<br />

d. M<strong>in</strong>isters für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 21. Juli 1988<br />

(MBl. NW. S. 1238).<br />

RdErl. des M<strong>in</strong>isteriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom<br />

02.04.1998 - V B 5 - 8804.25.1 (V <strong>Nr</strong>. 1/98) - betreffend Abstände zwischen


Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung<br />

und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass).<br />

Stadt.Quartier Dipl.-Ing. Olaf Bäumer Altkalkarer Straße 19 D-47546 <strong>Kalkar</strong><br />

30. Oktober 2003 KK13_BegruendungSatzung03-10-30.doc


Diese Begründung ist Bestandteil des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>069</strong> der Stadt <strong>Kalkar</strong>.<br />

<strong>Kalkar</strong>, den ________________<br />

S T A D T K A L K A R<br />

Der Bürgermeister<br />

Im Auftrag:<br />

(Sundermann)<br />

Die Begründung hat <strong>in</strong> der Zeit vom ___________ bis e<strong>in</strong>schließlich ___________<br />

ordnungsgemäß offengelegen.<br />

<strong>Kalkar</strong>, den ________________<br />

S T A D T K A L K A R<br />

Der Bürgermeister<br />

Im Auftrag:<br />

(Sundermann)<br />

Diese Begründung wurde durch Beschluss des Rates der Stadt <strong>Kalkar</strong> vom<br />

___________ als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB übernommen.<br />

<strong>Kalkar</strong>, den ________________<br />

S T A D T K A L K A R<br />

Der Bürgermeister<br />

Im Auftrag:<br />

(Sundermann)

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