9_404BP BPL 089 Windenergie - Teilbereich 2 - in Kalkar
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S T A D T K A L K A R DrucksacheDer BürgermeisterAz.: FB 2 FBL <strong>Kalkar</strong>, den 12. Juni 2012Beschlussvorlage für denBau-, Planungs-, Verkehrs- und UmweltausschussBebauungsplan Nr. <strong>089</strong> – <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen Neulouisendorf -, <strong>Teilbereich</strong> 2hier: Künftige Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Anlagenhöhe, Rotordurchmesser)1. Sachverhalt:Der Rat der Stadt <strong>Kalkar</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 19. März 2013 e<strong>in</strong>stimmig beschlossen,dass für den <strong>Teilbereich</strong> 2 des Bebauungsplanes Nr. <strong>089</strong> – <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen Neulouisendorf– das planungsrechtliche Verfahren fortgeführt wird, wenn die erforderlichen naturschutzfachlichenGutachten vorliegen.Im <strong>Teilbereich</strong> 2 (s. Anlage 1 zur DS) soll die Möglichkeit zur Errichtung von zwei <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagenplanungsrechtlich vorbereitet werden. Die zukünftigen Anlagenbetreiber beabsichtigen,die notwendigen Gutachten <strong>in</strong> Kürze erstellen zu lassen. Die konkrete weitere Projektierungder zwei Anlagen ist seitens der Betreiber an die Zulässigkeit e<strong>in</strong>es gewünschtenAnlagentyps gebunden. Mit Schreiben vom 12. März und 16. April 2013 teilen sie dem Bürgermeisterder Stadt <strong>Kalkar</strong> mit, dass die Errichtung von zwei W<strong>in</strong>dkraftanlagen des Typs„Nordex N117“ (Leistung 2,4 MW, Nabenhöhe 91 m, Gesamthöhe 149,5 m) beabsichtigt sei.Begründet wird dies v.a. mit dem durch diese W<strong>in</strong>dräder erwarteten guten wirtschaftlichenErgebnis. Aufgrund des großen Rotordurchmessers von 117 m seien diese Anlagen besonderseffizient. Diese E<strong>in</strong>schätzung wird durch e<strong>in</strong>e schriftliche Stellungnahme des Energieberatersder Landwirtschaftskammer der Kreisstelle Kleve ausdrücklich unterstützt.Aus Sicht der Verwaltung wird zu dem Sachverhalt wie folgt Stellung genommen:Im <strong>Teilbereich</strong> 1 des Bebauungsplanes Nr.<strong>089</strong> wurden die planungsrechtlichen Festsetzungenzum Maß der baulichen Nutzung (Gesamthöhe 150 m/ausnahmsweise 180 m, Rotordurchmesser82 m) aufgrund der vorliegenden Bauanträge bzw. bekannten Bauabsichtengetroffen. Seitens der künftigen Bauherren ist an den zwei Standorten für <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagenim <strong>Teilbereich</strong> 1 die Errichtung von Anlagen des Typs „Enercon E 82“ (Leistung 2,3 MW)geplant. Mit e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Vorgabe zu den Festsetzungen des Rotordurchmessers imgesamten Bebauungsplangebiet ist auch die Absicht verbunden, e<strong>in</strong> homogenes Ersche<strong>in</strong>ungsbildder vier möglichen Anlagen im Geltungsbereich der <strong>Teilbereich</strong>e 1 und 2 zu unterstützen.Gegenstand der planerischen Steuerung von <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen kann grundsätzlich nichte<strong>in</strong> pauschaler Effizienzvergleich von Anlagentypen e<strong>in</strong>zelner Hersteller se<strong>in</strong>. Stets kommtes dabei auf den genauen Vergleich zwischen dem Verlauf der Leistungskurve e<strong>in</strong>es Anlagentypsund der W<strong>in</strong>dverteilung am konkreten Standort an. Damit verbunden ist die Fragestellung,welcher Anlagentyp liefert bei der W<strong>in</strong>dgeschw<strong>in</strong>digkeit, die am jeweiligen Standortam häufigsten im Jahr gegeben ist, die bessere Leistung. Da solch detaillierte Ertragsprognosen– ungeachtet der planungsrechtlichen Irrelevanz – für die Standorte <strong>in</strong> Neulouisendorfnicht vorliegen, erübrigt sich für die Verwaltung e<strong>in</strong> Wirtschaftlichkeitsvergleich. Außerdemliegt die Kaufentscheidung für e<strong>in</strong>en bestimmten Anlagentyp nicht nur vom Ertrag, sondern
- 2 -auch vom Ruf und den Erfahrungen des Herstellers, von der Servicequalität, von der Wartungs<strong>in</strong>tensität,etc. ab.Dies vorausgeschickt ist zu resümieren, dass weder e<strong>in</strong> Kosten-Nutzen-Verhältnis noch e<strong>in</strong>bestimmter Anlagentyp Gegenstand der planungsrechtlichen Festsetzungen se<strong>in</strong> sollte.Schließlich werden die hier <strong>in</strong> Rede stehenden Typen beide <strong>in</strong> großen Stückzahlen produziertund errichtet. Daran ist zu erkennen, dass ke<strong>in</strong>er der Anlagentypen alle Vorteile <strong>in</strong> sichvere<strong>in</strong>t.Die Festsetzung von strikten Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung lässt sich daher nurstädtebaulich begründen. Ursprüngliche Zielstellung der Verwaltung war es, auch im Interesseder Antragsteller im <strong>Teilbereich</strong> 1, die Vorgaben so zu formulieren, dass die beantragtenAnlagen ermöglicht werden und gleichzeitig als Vorbild für die weiteren Anlagen im übrigenBebauungsplangebiet dienen. So sollte dem Belang des schützenswerten Orts- und LandschaftsbildRechnung getragen werden.Der Antrag der künftigen Anlagenbetreiber im <strong>Teilbereich</strong> 2 des <strong>in</strong> Aufstellung bef<strong>in</strong>dlichenBebauungsplanes hätte zur Folge, dass die gestalterische Zielstellung(„e<strong>in</strong>heitliches Ersche<strong>in</strong>ungsbilddurch e<strong>in</strong>en Anlagentyp“) modifiziert werden muss. Die optischen Unterschiede<strong>in</strong> der <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagentypen „Enercon E 82“ und „Nordex N117“ resultieren ausden o.g. Größen von Rotor und Turm sowie der Gondel, welche bei der Enercon-Anlage e<strong>in</strong>engetriebelosen Antriebstrang und bei der Nordex-Anlage e<strong>in</strong>en Triebstrang mit Getriebeenthält (s. Anlage 2 zur DS).Bei e<strong>in</strong>er Zustimmung zum vorliegenden Antrag würde sich somit die E<strong>in</strong>heitlichkeit der Anlagenim Wesentlichen auf den jeweiligen <strong>Teilbereich</strong> beschränken. Begünstigend auf dasErsche<strong>in</strong>ungsbild der Anlagen würde die nahezu identische Gesamthöhe der „Enercon E 82“von149,0 m am Anlagenstandort 2 (im <strong>Teilbereich</strong> 1) und der „Nordex N 117“ von 149,5 mAnlagenstandort 3 (im <strong>Teilbereich</strong> 2) wirken. Ergänzend kommt h<strong>in</strong>zu, dass der Abstand zwischenden e<strong>in</strong>zelnen Standorten <strong>in</strong>nerhalb der <strong>Teilbereich</strong>e vergleichsweise hoch ist. So beträgter zwischen den beabsichtigten <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen an den Standorten 2 und 3 ca.880 m.Nach E<strong>in</strong>schätzung der Verwaltung bleiben auch bei Errichtung e<strong>in</strong>es weiteren Anlagentypsim künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. <strong>089</strong> – <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen Neulouisendorf-, <strong>Teilbereich</strong>e 1und 2, die Grundzüge der Planung erhalten. Entscheidend hierfür istvielmehr, dass die Anzahl und Lage der Standorte aufgrund des Wertes der vorhandenenKulturgüter und Kulturlandschaftsbereiche <strong>in</strong> <strong>Kalkar</strong>-Neulouisendorf def<strong>in</strong>itiv gesichert bzw.begrenzt werden.2. Kosten:Im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Zulässigkeit der Anlagentypen entstehen derStadt ke<strong>in</strong>e Kosten.3. Deckung der Kosten:entfällt
- 3 -4. Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des künftigenBebauungsplanes Nr. <strong>089</strong> – <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen Neulouisendorf –, <strong>Teilbereich</strong> 2 fürdas weitere Verfahren dah<strong>in</strong>gehend zu konkretisieren, dass Anlagen mit e<strong>in</strong>em Rotordurchmesservon 117 m ermöglicht werden. Die abschließende Entscheidung des Rates der Stadt<strong>Kalkar</strong> zur Freigabe des Planentwurfes für die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgtnach Vorlage der erforderlichen naturschutzfachlichen Gutachten.Fonck