Aktuelle Ausgabe - bei der BKK exklusiv
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<strong>BKK</strong> <strong>exklusiv</strong><br />
UNTERKIEFERPROTRUSIONSSCHIENE<br />
NEU:<br />
KOSTENÜBERNAHME<br />
Atemstörungen während des Schlafs beeinträchtigen<br />
das Wohlbefinden und können die<br />
Gesundheit gefährden. In bestimmten Fällen, in<br />
denen die Behandlung mit einer sogenannten<br />
Protrusionsschiene empfehlenswert ist, übernimmt<br />
die <strong>BKK</strong> <strong>exklusiv</strong> jetzt neu die Kosten.<br />
Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer Unterkieferprotrusionsschiene<br />
Damit die <strong>BKK</strong> <strong>exklusiv</strong> die Kosten <strong>der</strong> Protrusionsschiene<br />
übernehmen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt<br />
sein:<br />
• Bei Ihnen liegt die Diagnose Upper Airway Resistance<br />
Syndrom (UARS) vor.<br />
• Es besteht eine leicht- bis mittelgradige obstruktive<br />
Schlafapnoe (AHI bis ca. 25/h) mit geringer klinischer<br />
Symptomatik.<br />
• Sie verfügen über eine ausreichende intraorale<br />
Verankerungsmöglichkeit für die Schiene.<br />
• Ihr Body-Mass-Index (BMI) liegt maximal <strong>bei</strong> 30.<br />
• Die Schiene wurde durch einen zertifizierten Behandler<br />
nach <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche<br />
Schlafmedizin (DGZS) verordnet.<br />
Ablauf und Höhe <strong>der</strong> Erstattung<br />
Sie reichen uns die Originalrechnung, ggf. mit <strong>der</strong> dazugehörigen<br />
Laborrechnung sowie die ärztliche Verordnung ein. Wir<br />
erstatten Ihnen dann die Kosten -abzüglich des gesetzlichen<br />
Eigenanteils (<strong>bei</strong> Befreiten fällt keine Zuzahlung an) von 10<br />
Prozent (mindestens 5,00 EUR, maximal 10,00 EUR) - in voller<br />
Höhe.<br />
www.bkk<strong>exklusiv</strong>.de<br />
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